1878 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Krönig mit Hrn. Premier- Lieutenant Ele (Bielefeld) Frl. Agnes Beker mit Freiherrn Älsred Grote (Gx. Pomeiske in Pommern Kollenz).

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Graf von Andlaw mit Freiin Zorn von Bulah (Osfthaufen

im Elsaß).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kreiéphysikus Dr. Haack (Trarbach a. d. Mosel). Hrn. Haupt- mann v. Burghof (Celle). Eine Tochter: Fes Landrath v. Brünneck (Hof Rosenberg i.

estpr). Hrn. Dr. Hagedorn (Magdeburg). rn. Premier-Lieutenant Ferno (Berlin). Hrn. auptmann Freiherr v. Funck (Wrietzen).

Gestorben: Hr. enl oge 2 Franz Auzust Reitenstein (Annaburg, Reg.-Bez. Merse-

Hr. Major a. D. Eugen Hencke (Bad

burg.) Hr. Kaufmann Wilhelm Riebe

Wildungen). (Regenwalde).

Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steäbrief. Der Strafsgefaugeue (Maurer- gesclle) Joseph Groß aus PEIEN hat sih heute aus dem hiesigen Gefängnisse geflüchtet. Es wird getelen: auf die Wiederverhaftung dieses höchsi ge- ährlihen Verbrehers alle Sorge zu verwenden und ihn ev. uns stark gefesselt zurück zu liefern. Signalement. 1) Familiennamen: Groß. 2) Vor- namen: Ioseph. 3) Geburtsort: Heilsberg. 4) Re- ligion: katholisch. 5) Alter: 34 Jahre. 6 Größe: 5 Fuß 5 Zoll. 7) Haare: blond. 8) Stirn: frei. 9) Augenbrauen : blond. 10) Augen: grau, Blick tüdisch. 11) Nase: stumpf. 12) Mund: gewöhn- Tih. 13) Bart: Schnurrbart. 14) Zähne: voll- gählig. 15) Kinn: rund. 16) Gesichtébildung: oval. 17) Gesichtsfarbe: blei. B estalt: unterseßt., 19) Sprache: deutsch. 20) ere Kennzeichen : Narbe an der linken Seite der Nase, Ringfinger der linken Ps gekrümmt. Bekleidung: 1) 1 graue Tuchjacke, 2) 1 Paar graue Tuchhosen, 3) 1 graue Tuchweste, 4) 1 graue Tuhmüte, 5) 1 weiß leine- nes Hemde, gestempelt C. G. Pr. H, E) 1 Paar braun baumwollene Socken, 7) 1 blau urd weiß gewürselles Halstuh. Pr. Holland, den 16. Juni 1878. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Subhaftationen, Vorladungen, Auf- gebote u. dergl.

Bekauntmachung des Versteigerungs-Termins.

Nothweudiger Verkauf.

Das im Fraustädter Kreise belegene

Gut Garzyn

mit dem Vorwerk Wogorzewo, dessen eingetra- gener Eigenthümer Sigismund v. Szokdrski ist, welches als Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen 576 ha 72 a 70 qm mit einem Reinertrag von 1106,20 Thalern, außerdem aber 20 ha 20 a 60 qm zur Grundsteuer nicht ver- anlagte Flächen enthält und zur Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nußungsweithe von 468 K ver- anlagt ift, soll Zwecks Zwangsvollstreckun

am 17. Oïtober 1878, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst (Zimmer Nr. 15) in nothwendiger Subhastation versteigert werden.

_ Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- \chrift des. Grundbuchblatts, sonstige das Grund- tück betreffende Nachweisungen und etwaige beson- dere Kaufbedingungen können in unserm Buregu 111, agte werden.

e Diejenigen, welche Eigenthums- oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber niht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- foriet dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Las Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags fol im Termin

am 19, Oftober 1878, Mittags 12 Uhr, an selbiger Stelle verkündet werden. Lia, den 14. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[3030] Oeffentliche Vorladung.

Der Oekonom Johannes Heinrich Mantel, geboren den 12. September 1835, Sohn des der- zeitigen Rittergutsbesißers Heinrih Julius Mandel zu Wiersewiß, Kreis Guhrau, hat 1864 seinen damaligen Aufenthaltsort Neudorf, Commende bei Breslau, verlassen und zuleßt 1865 aus Blumenau, in der Brasilishen Provinz Santa Catharina, Nachricht gegeben.

Es ist seine Todeserklärung beantragt. Der selbe, sowie seine unbekannten Erben und Erbneh- mer werden deshalb hierdurch aufgefordert , sich bis spätestens in dem auf den

18. Januar 1879, Bormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Kuhn, in unserem Parteizimmer 2 anberaumten Termine \chriftlich

[5502]

oder persöônlih zu melden, widrigenfalls E: e E

nanníe Johannes Heinrich Mandel für todt er- klärt, die unbekannten Erben desselben aber mit ihren Ansprüchen an seinen Nachlaß ausges{lossen und der Nachlaß den \sich legitimirenden Erben oder e Königlichen Fiskus ausgeantwortet werden

rd.

Breslan, den 18. März 1878.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Giersberg.

[3528] Bekanntmachung. Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Witig, eboren am 2. Mai 1817, Soha des Rathsdieners Johann riedrich Wißig zu Marienburg, hat im ahre 1853 oder 1854 feinen bisherigen Wohnort Marienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht von fich gegeren zu haben. Von feiner Schwester Auguste Barbara Wißig ist deshalb eine Provo- kation auf Todeserklärung ausgebracht worden. Der ee Wilhelm Witßig und seine unbekannten rben und Erbnehmer werden dem- emäß aufgefor- dert, sich an hiesiger Gerichtsftelle spätesten Gufinbès, a falle Le ria is Wilhel einzufinden, rigenfa er Friedri ilhelm Wißbig E todt erklärt werden wird. ) arienburg, den 20. März 1878.

Des Ba ten - fried Schmidt Ehefrau Christine, geb: L kemann

von Bockenkeim klagt: ihr abe Februar 1874 fie böslih verlassen und begehrt Scheidun unter Erklärung des Verklagten als {huldigen Thei Dieser hat bis Ó

19, Septbr. d. De, Vermittags 10 Uhr, si zu erklären, bei Meidung der Auzschließung von Einreden.

Hanau, den 24. Juni 1878.

Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung. Müller.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[6169] Bekanntmachung.

Die. Lieferung der Viktualicen-, Fourage- und Bivouaks-Bedürfnisse für die an der diesjährigen L Ens bei Marienwerder theil- nehmenden Truppen foll im Wege der öffentlichen Submission, eventl. mit darauf folgender Lizitation, vergeben werden, zu welchem Behufe Termin auf den 24, Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeihneten Intendantur an- beraumt ift.

Unternehmungelustige werden zur Betheiligung an diesem Termin mit dem Bemerken aufgefordert, daß die versiegelten Submissions-Offerten mit der Aufschrift :

„Submission auf Lieferung des Ver- PETguNns Dedares für die an der dies- jährigen Kavallerie - Divisions - Ucbung theiluehmenden Truppen“ versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkte portofrei hierher einzureichen find und die Lieferungs- bedingungen vom 15. d. Mts. ab bei uns sowie dem hiesigen und dem Proviant-Amt in Danzig, dem Landraths-Amt in Rosenberg und den Maagitträten zu Marienwerder und Riesenburg cingesehen wer- den können. Königsberg, den 8. Juli 1878. Königliche Jutendautur L. Armec-Corps.

6322] öniglih Niederscßlesish-Märkische Eisenbahn. Für den Bau eines Wohngebäudes auf Bahnhof »3ieisiht sollen a. die Maurer-, arbeiten, b. die Steinmetßarbeiten, c. die Lieferung von 165 mille Ziegelsteinen, d, die Lieferung von 150 cbm Fundament- steinen verdungen werden. Zur Eröffnung der Offerten is Termin auf Sonnabend, den 27. Zuli 1878, : Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Bau-Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen -.und Zeichnung zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submissions-Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren bis zum 24, d. Mts. bezogen werden können. Sommerfeld, den 16. Juli 1878. Die Bau-Inspektion.

(693) Hannoversche Staatsbahn.

Die Anstreich¿rarbeiten zu einem polygonalen Lokomotivschuppen von 20 Ständen auf Bahnhof Osnabrück foll im Wege der Submission im Bu- reau des Unterzeichneten, Staatsbahnhofsgebäude, Donn ersiag, den E s d, J., Vormittags

r,

Zimmer- und Schmiede-

vergeben werden.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift einzureihen. Bedingun- gen 2c. können im vorbenannten Bureau eingesehen oder gegen Einsendung von 1 # bezogen werden.

¿_ 8Snabrück, den 15. Juli 1878.

Der Baumeister. Haeseler.

[6341] Bekanntmachung.

Die auf der Strecke der Main-Weser-Bahn von Cafsel bis Frankfurt a./M. im I. Quartal des Etatsjahres 1878/79 gefundenen und nit rekla - mirten Gegenstände, als:

2 seid. und 17 baumwoll. Regen- sowie 3 Sonnen- und 2 Damenschirme, 4 Rohr- und 20 gewöhnl. Stöde, 5 weiße und 4 bunte Saltücher, 5 seid., 8 Tuche und 5 Militärmüßen, 2 Körbe, 1 Porte- monnaie mit 73 H und 1 mit 48 9, 1 Ballen

mit 8 Bilderbogen, ® Schreibhefte, 2 Bücher, 3 woll. Halstücher, 1 Hutschahtel mit U 5 Filz-, 3 Stroh- und 1 Kinderhütchen, 1 Kasten, 1 Sieb, 1 Streichholzbüchse, 1 Pak leere Säte und 1 Sack mit 1 Kaffeekessel, 1 Brille, 1 Fäwber, 1 Damenjacke, 1 Milchkanne, 5 Paar Handschuhe, 1 Stahlkette, 3 Thür- und 1 Uhr- \{lüfsel, 2 Pinsel, 1 Hose, 1 Rock, 3 leinene und 1 woll. Hemd, 1 Cigarrenspißze (Weichsel), 1 [ange Peitshe mit weißem Stab, 1 Topf mit blauer Farbe, 1 Dfentheil, 2 Pantoffeln, 1 Tabakspfeife, 1 Notizbuch, 1 Kissen, 1 tür- kishe Müßte, 1 Päkchen Leinen, 1 Rasirmefsser, 1 Nachthaube, 2 Manschetten, 2 Ohrringe, 3 Stückchen Eichenholz, 1 Cigarrenetui, 1 Leder- ranzen mit Stock, 1 Pfeifenrohr, 8 Blech- geschirre, 2 Päkchen, enth. Div., 1 Pfeifenkopf mit und 1 ohne Deckel, 1 Damen-Regenmantel mit 3 Paar Schuhen und 1 gelbes Schloß, können innerhalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den resp. Eigenthümern bei der unterzeichneten Stelle in Empfang genommen werden. Caffel, am 17. Juli 1878. Betrieb3materialien-Verwaitung der Main-Weser Bahn. (àCto.138/7.)

[6141] Submission.

Die zu dem Neubau einer Kaserne für die 5. Es- cadron Sl en Kürassier-Regiments Nr. 4 erforderlihen Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, flaster-, Schlofser-, Klempner- und Asphaltirungs-

Tuch, 1 Taschenmesser, 2 Reisetaschen, 1- Nolle |*

Ganzen in öffentliher Submission vergeben werden. Kostenanshläge, Bedingungen 2c. können in dem unterzeichneten Büreau bis zu genanntem Termine eingesehen, fowie au Abschriften der leßteren gegeu Errnons der Kopialien (3,5 4) von dort bezogen werden. : Versiegelte und mit der Aufschrift: „Offecte auf Arbeiten und Lieferungen zum eubau einer Kürassier-Kaserne“ versehene Offerten, find bis zum genannten Termine im Bureau der unterzeichneten Garnison-Verwaltung portofrei einzureihen, woselbst dieselben in Gegen- wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Münster, den 10. Zuli 1878. Königliche Gurnison-Verwaltung.

Berloosung, Amortisation, Zinszablung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Proviuziai-Rentenbankï ‘vercinigten Eichsfeld- schen Tilgungskasse für das Halbjahr, 1. Juli bis ultimo Dezember 1878, hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen aus- geloost worden: 1) von Lütt. A. a 33 °/e. a. zu 1500 é (500 Thlr.) Nr. 261 282 294 425 615. b. zu 600 M (200 Thlr.) Nr. 441. c. zu 150 M (50 Thlr.) Nr. 631 683. 2) von Lätt. 28. à 49%. a. zu 1500 A (500 Thlr.) Nr. 207 710 722 1389 1566 1696 2006 2162 2272 2295 2299 2509 3121 3135 3214 4118. b. zu 1200 Æ (400 Thlr.) Nr. 2042. c. zu 300 4 (100 Thlr.) Nr.- 1241 1700 1751 1890 2355 2619 2769 3522 3527 4038 4104 4205. d. zu 150 M (50 Thlr.) Nr. 413 1058 1308 2965 3928. e. zu 75 (25 Thlr.) Nr. 646 2224 4140. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1879 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasie der unterzeichneten Rentenbank, Domplaß Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurüdllieferung der ausgeloosten Schuld- verschreibungen im coursfähigen Zustande, oder 2) dur die Königliche Kreiska}je zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen nah der an dieselbe im cours- fähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuld- verschreibungen, gegen Rückgabe der von - der Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Em- pfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geld- betrag ist außerdem ‘von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kafse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Januar 1879 hört die weitere Verzinsung der gedahten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die zugehörigen Coupons Ser. 1X. Nr. 2, 3 u. 4 mit Talon ‘un- entgeltlih zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Indem wir die JIn- haber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hier- durch auffordern, vom 2. Januar 1879 ab die Rahe lung unter den vorerwähnten Modalitäten in Em- pfang zu vehmen. bemerken wir, daß die betreffen- den beiden Kassen sih auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatperson-n mit der Post niht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen aus- geloosten, aber noch nicht realisirten Schuldver- schreibungen, und zwar von folgenden Ausloosungs- terminen: a. 1, Juli 1866 à 4%. Nr. 4139 zu 300 M. (100 Thlr.), b.*1. Januar 1875 à 49%. Nr. 3442 zu 1500 A (500 Thlkr.), c. 1. Juli 1875 à 4%. Nr. 3410 zu 75 Æ (25 Lhlr.), d. 1. Suli 1876 à 49%/. Nr. 1918 zu 150 M (50 Tblr.), e, 1.. Juli 1877 à 49%. Nr. 3197 zu 1500 (200 Thlr.), Nr. 1474 zu 300 M (109 Thlr), Nr. 3727 zu 150 4 (50 Thlr.), f. 1. Januar 1878 à 34%. Nr. 6 zu 1500 A (500 Thlr.), à 4%. Nt. 3021 zu 150 (50 Thlr.), hierdurch auf, die- seiben bei unserer Rentenbankkasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betra3es zu präsentiren. Endlich bemerken wir, daß die Aufforderung am Schlusse unserer Bekannt- machung vom 18. Mai 1877 in Betreff der als ab- anden gekommen angemeldeten Eichsfeldschen

chuldverschreibung Litt. B. Nr. 1935 über 150 A (50 Thlr.) durch Wiedererlangung der Leßteren er- ledigt ist, Magdeburg, den 18. Mai 1878. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzeu Sachsen und Haunover,

In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung :0. Rentenbriefen der Provinzen Sachsen u nauer für das laufende Halbjahr, 1. April is ultimo September 1878, in Gemäßheit des Rentenbank-Geseßes vom 2. März 1850 abgehal- tenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: L. Rentenbriefe der Provinz Sachsen. 1) Litt, A, à 3000 M (1000 Thlr.) 76 Stück, näm- lid: Nr. 169 213 236 290 398 498 1084 1293 1528 1602 2242 2341 2419 2452 2503 2629 2834 2851 2865 2870 3059 3104 3110 3201 3282 3468 3484 3632 3681 3956 4302 4388 4440 4498 4582 4711 9040 5208-0297 5489 5815 5821 5912 6022 6194 6221 6297 6696 6722 6851 6885 7028 7139 7152 7541 7581 7765 8028 8086 8185 8215 8280 8334 8382 8475 8676 8902 9363 9827 9892 9997 10,076 10,401 10,728 10,754 11,009. 2) Litt, B. à 1500 A (500 Thlr.) 22 Stü, nämlich: Nr. 81 367 393 688 850 879 950 1108 1762 1800 1963 2084 2135 2195 2346 2379 2385 2425 2467 2574 2717 2733. 3) Litt, C, à 300 (100 Thlr.) 103 Stück, näm- lid: Nr. 45 577 839 991 1101 1115 1178 1357 1364 1367 1515 1744 1830 1898 2135 2301 2722 2910 3060 3090 3114 3657 3818 3866 3882 4088 4123 4280 4371 4406 4644 4821 4993 5069 5393 9565 5579 5682 5885 6026 6132 6422 6506 6521 6692 6810 6881 6995 7027 7206 7215 7306 7505 7565 7647 7896 7985 7987 8544 8671 8733 8749 8814 9078 9229 9294 9544 9650 9674 9892 9902 9942 9988 10,010 10,085 10,383 10,404 10,581 10,671 10,760 10,761 10,783 10,784 11,046 10208 11,303 117360 11,891 12167. 12/997 12,371 12/637 12,797. 12945: 12,947 13,400 13,439 13,610 13,897 13,933 13,975 14,154 14,249, 2 Litt, D. à 75 J (25 Thlr.) 89 Stück, nämlich:

r. 121 143 277 342 437 833 1198 1223-1312 1343 1349 1373 1463. 1492 1495 1590. 1598 1689

rbeiten und Maurermaterialien excl. Steine, ver- anschlagt zu 53 905,54 M, ollen in dem am 24, Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau ‘der

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

2200 2206 2457 2743 2838 2905 3058 3137 3253 3367 3611 3614 3806 3812 3938 3951 3991 3992

unterzeihneten Verwaltung anstehenden Termine | 4043 4050 4097 4381 4398 4449 4527 4684 4721 æmmweder nam Arbellëzweigen getrennt oder im 4731 4734 5160 5356 5382 5448 5774 5819 6272 ' Damen Dienstags und Freitags Vorm. (259/VIL)

6293 6359 6375 6447 6464 6585 6612 6618 690T 7069 7125 7188 7718 7786 7803 7963 8248 8302 8522 8526 8587 8752 8756 8773 8860 8866 8975

Ix. Rentenbricfe der BEEERE Hannover. 1) Litt. A, à 3000 Æ (1000 Tblr.) 2 Stü, näm- lich: Nr. 14 34. 2) Litt. B, à 1500 (500 Thlr.) 1_ Stück, nämli: Nr. 180. 3) Litt. C. à 300 Æ (100 Thlr.) 3 Stück, nämli: Nr. 165 290 866. 4) lait L, 3.200 M (0 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 516 517 558. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19, September 1878 ab dur die Kasse der unter- zeichneten Rentenbank, Domplaß Nr. 4, hierselbst, in den Vormittagsftunden von 9 bis 12 gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nah einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden For- mulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vor- stehend aufgeführten, ausgeloosten Rentenbriefe ift auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Ueberfendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachftehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen. „Quittung. Die Valuta der nachs stehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz mit 1 Ld Mr, ¿e à . ._. Mark Kapital, 2. 2c. mit zusammen (buchfstäblich) : Mark von der König-

empfangen zu haben, bescheinigt dur diese Quittung. Den e 5 18

Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher- müssen mit diesen die dazu gezörigen Zinscoupons und zwar: Ser. IV. Nr. 9 bis 16 zu den Sächsi- {hen Rentenbriefen nebst Talon, Ser. Il. Nr. 2 bis 16 zu den Hannöverschen Rentenbriefen ncbsstt Talon unentgeltliGß abgeliefert wer- den , widrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben 1: om Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. September 1878 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitä- ten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Zugleich werden die Inhaber folgender, bereits in früheren Terminen ausgelooster Rentenbriefe Litt, A. bis E., welche bisher noch nit realisirt sind, nämlich: L. Rentenbricfe der Provinz Sachsen: a, pro 1. April 1869: Litt, D. Nr. 7033. b. pro 1. Aprik 1871: Litt, D. Nr. 6263. c. pro 1. Oktober 1871: Litt, D. Nr. 4275. d. pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 1140. Litt. C. Nr. 3280 5968 9473. Liäitt, D. Nr. 691 891 1658 2802 7538 8524, e. pro 1. Ok- tober 18751 Litt, B. Nr. 662 1526. Litt. C. Nr. 1654 1915 7313 9888. Litt. D. Nr. 2423 4270 4397 4678 4983 5640 7206 8040 8497. f. pro 1.. April 1876: Litt. A. Nr. 2184 7840 8485, Litt. B. Nr. 2277. Litt, C. Nr. 2269 4164 4305 4559 4674 5372 5512 6371 6638 7301 8567 8892 9068 9080 9771 9832. Liäitt. D. Nr. 523 1230 3555 6471 6676 7400 9406 9503 9648 9660 9766. g. pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 1150 3256 6554 7889 7893 8751. Litt. B. Nr. 480 1455 2288. Litt, C. Nr. 125 371 657 1028 2806 8566 9143 10,134 11,295 11,369. Litt. D. Nr. 786 1192 3506 4860 5249 5491 6407 6457 6860 6912 7119 7460 7854 7986 8068 8307 9188 9243 10,022 10,220. h. pro 1. April 1877: Litt, A. Nr. 4601 5337 5802 7246 8795. Litt. B. Nr. 110 1000 1717. Litt. C. Nr. 218 871 962 1145 1334 2322 3714 4487 6687 7889 7961 8076 10,284 11,096 11,347 11,524 12,334. Litt. D. Nr. 2735 2885 4199 4437 7072 7382 7658 8730 8782 9162 9225 9310 9483 9749 10,472 10,607 10,738, i. pro 1. Oktober 1877: Litt. A. Nr. 5270 8396 9559, Litt. B, Nr. 1143. 1669 2009 2156 2174. Litt. C. Nr. 4520 6848 7945 8072 8501 8891 9168 9738 9766 10,038. 10,275 10,534 10,792 11,089 11,345 11,523 11,650 11,879 12,080 12,688 12,730 12,919. Litt. D. Nr. 147 715 1143 1281 4341 5426 6046 6677 7285 7787 7821 8308 8327 8949 9985 10,424 11,299 11,411. k. pro 1. April 1878: Litt, A. Nr. 47 450 1514 2630 3186 5351 5582 6190 6275 6280 6548 6859 7164 7881 7996-10,667. Litt. B, ‘Nr. 267 1636 2027 2493. Litt. C. Nr. 36 165 531 557 679 2941 2946 3342 3668 4320 6045 6543 7308 9609 9854 9958 10,128 10,412 10,590 10,592, 10.838 10,844 11,373 11,580 14,009. Litt, D. Nr. 154 196 937 1382 1488 2772 2922 3702 3976 4149 4150 5113 5428 5503 5685 6330 6637 7540 7548 7698 7988 8328 8477 8653 8747 9682, x7. Nentenbriefe der Provinz Hannover. a. pro 1. Oftober 1874: Litt, C. r. 140. Litt. E. Nr. 22 46. h. pro 1. Oktober 1875: Litt. C. Nr. 68, Läitt, V. Nr. 52 64. 6. pro 1. April 1876: Litt, E. Nr. 81. d. pro 1. Oktober 1876: Litt, D. Nr. 143, Litt, E. Nr. 36. e. pro 1. April 1877: Lätt. E. Ne. 143. f. pro 1. Ok- tober 1877; Litt. D. Nr. 172. Litt. E. Nr. 308. g. Þþro 1. April 1878: Litt, D. Nr: 133 337 517, Litt. E, Nr. 58 497 477 485 hierdur{- erinnert, dieselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlih machen wir dar- auf aufmerksam, daß die Nummer: aller gekün- digten resp. noch Een Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs- und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers in Berlin hecaus8gegebene AUgemeine Verloosungs- Tabelle N im Mai als auch im November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das be- treffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 H § bezogen werden kann. Magdeburg, den 18. Mai 1878. König- liche Direktion der Rentenbank für die Pro- vinzeu Sachsen und Hannover,

Verschiedene Bekannturachunger.

[6273]

Die NRealschu:c L. Orduung in Cassel, bei welcher der Normaletat durchgeführt ift, sucht cinen wissenschaftlichen Hülfslehrer, welcher die facultas docendi in Mathematik und Naturwifsenschaft be-- fißt. Antritt des Dienstes 1. Oktober 1878; Ges- halt von 1500 Mark an.

Caffel, am 11. Juli 1878.

Das Curatorium der Realschule L. Ordnuung--

[5888] Admiralsgarten - Bad ricdrichstr. 102, ür Herren “und Damen

—9 (Sonntags 7—12). Rufi.. röôm. Bäder für

9328 9345 9538 9584 10,293 10,381 12,586 12,984. .

lichen Rentenbankkafse in ‘Magdeburg baar und richtig:

N. ‘N. Mit dem 1. Oktober 1878 Hört die weitere

Deutscher Reichs -Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S 25)

M 1G,

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Militär-Oberpfarrer Wilhelmi in Stettin den Charakter als Konsistorial-Rath; dem Gewerbegerichts-Sekretär Johann Peter Saur zu Elberfeld den Charakter als Kanzlei-Rath; und dem praktishen Arzt 2c. Dr. med. Danneil zu Calbe a./Milde den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An der Realschule zu Bromberg ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Kiehl zum Oberlehrer genehmigt worden.

Am französishen Gymnasium zu Berlin is der bisherige Ae Lehrer Dr, Friese zum Oberlehrer befördert worden.

Der praktishe Arzt 2c. Dr. Mans aus Stettin ist mit Anweisung des Wohnsißes in Danzig zum Kreis-Wundarzt des Landkreises Danzig ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Westfälischen Eisenbahn angestellte Königliche Eisenbahn-Baumeijter Gustav Hahn isst in gleiher Amts- eigenschast von Northeim nah Uslar verseßt worden.

Die Königliche Direktion der Niederschlesis{ch - Märkischen Eisenbahn is mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Hirschberg über Erdmannsdorf nach Schmiedeberg nebst einer Abzweigung von Erdmannsdorf über Arnsdorf bis in die Nähe von Krummhübel beauftragt worden.

Jn der heutigen Handelsregister - Beilage wird .Nr. 29 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffen-licht.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Lreußen. Berlin, 19. Juli. Fhre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte heute mit den anwesenden Mit- See der Königlichen Familie das Mausoleum in Charlotten-

urg.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin kamen gestern Nachmittag um 4 Uhr von Potsdam nah Berlin und be- N Sich in das Palais zu Sr. Majestät dem Kaiser und

önig.

Shre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte Abends um 73/4 Uhr nid Potsdam zurü. :

Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz empfing Abends den Ober-Regierungs-Rath von Neefe, sowie demnächst den rad Fürsten von Hohenlohe, und übernachtete im hiesigen Palais. Heute Vormittag nahm Höchstderselbe die Vorträge des Staats-Ministers Falk und des Civil - Kabinets, sowie die Meldungen des General - Feldmarschalls Freiherrn von Man- teuffel und anderer Offiziere entgegen.

Die Kommission für die Tabaksenquête ist gestern zu ihrer ersten Sißung im Reichskanzler-Amt zusammen- getreten. Dieselbe besteht aus den Herren: Kaiserlicher Ge- neral-Direktor der Zölle und indirekten Steuern zu Straß- burg, Fabricius, als Vorsivender; Kaiserliher Geheimer Re- gierungs-Rath und vortragender Rath im Reichskanzler-Amt Burchard; Königlich preußischer Mee Ober-Finanz-Rat und vortragender Rath im Königlih preußischen A nUL Ministerium, Schomer; Königlich bayerisher Ober-Rehnungs- Rath Felser aus München ; Königlich sächsisher Finanz-Rath Schulß aus Dresden ; Königlih württembergischer Ober-Steuer- Rath von Moser aus Stuttgart; Großherzoglih badischer Finanz-Rath Scherer aus Karlsruhe; Vize-Präsident der Han- delskammer in Bremen, titittee | Fabrikbesißer Schöpplen- berg aus Berlin; Bürgermeister Dr. Groß aus Lainbsbeini und Dr. Kaxl Diffené aus Mannheim.

Laut Bekanntmachung des Trinity House zu London vom 26, v. Mts. werden im Laufe des Herbstes dieses Jahres die von der Nebelsignalstation auf ' Helgoland bei nebeligem Wetter gegebenen Signale eine Abänderung derart erfahren, daß nicht Me wie bisher alle fünfzehn Minuten ein mit Schießbaumwolle geladener Aan na gelöst wer- den, sondern daß alle Cabn Minuten eine Rakete aufsteigen wird, welche in einer Höhe von ungefähr 180 m mit lautem

Berlin, Freitag,

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; |

| S p L für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

a

Bayern. München, 18. Juli. (W. T. B.) Der Landtag ist heute dur ne Botschaft des Königs bis guf Weiteres vertagt worden.

i

4s Oesterreich-Ungarn.“ Wien, 19, Juli. (W. T. B.) Die heutigen Morgenblätter melden, daß sowohl in Wien wie_in Konstantinopel die Verhandlungen wegen der Okkupation Bosniens fortdauern, daß aber bis jet noch kein Termin für den Einmarsch der“ österreichischen Truppen festgeseßt worden sei. Jndessen sei der Pforte erklärt worden, daß über einen bestimmten min hinaus ein weiterer Auf- {ub der Okkupation unzulässig wäre.

É . Fuli. tg. i u „¿ MOWEL. Vern, 2 i 4 Ztg.) Di

42 Wri u LDLOmmis110n V u A V & v mird mora

F V ihre Vorberathung schließen. re Beschlüsse, falls solche ge- faßt werden, aa nur provisorische 4 da der National- rath die Vriorität besißt.

Großbritannien und Jxrland. London, 17. Juli. (Tag Corr.) Ein soeben ausgegebenes Heft „Turkey Nr. 38“ ena den Berliner Vertrag und folgende Depesche: er Marquis of Salisbury an I.Maj. Obér-Staats- sekretär (eingegangen am 15, Juli). \ j Berlin, 13. Juli 1878.

„Mein Herr! :

Ich habe die Ehre, eine Abschrift des Vertrages beizulegen, der beute zu Berlin von den sieben Signatarmächten des Pariser Ver- trags unterzeichnet ward. i ä l 1

Der Veitrag is von ungewöhnlicher Mags und geht vollständig auf die verschiedenen durch den Vertrag von San Stefano erhobenen Fragen ein, soweit sie die Bestimmungen des Pariser Vertrags be- treffen. Die im Präliminarvertrage gemachten Veränderungen find sehr groß und erstreckten fih beinahe auf alle Artikel jenes Instru- meantes. - Jhre allgemeine Wirkung ift die gewesen, unker schuldiger Sicherheit guter Regierung dem Reiche des Sultans ein? fehr grofes Gebiet zurückzugeben, und sie wirken, in tiefgreifender Weise dahin, die Stetigkeit und Ünabhängigkeit seines Reihes vor äußerem An-

riff zu sichern. Für alle dur den Vertrag betroffenen Gebiete find Beftimitinn en getroffen worden, die gänzlihe Gleichheit aller Reli- gionen vor t. Geseße zu fichern. i S

Die vom Berliner Kongresse sanktionirte Politik fällt im All- emeinen mit derjenigen zusammen, ‘die Ihrer Majestät Regierung feit Veröffentlichung des Vertrags von San Stefano aufgestellt hat, und die in dem Rundschreiben vom 1. April angezeigt ward. Es ift die Behauptung aufgestellt und beständig wiederholt worden, besonders auf dem Kontinente, daß die in jener Depesche vorgebrahten Anschau- ungen durch das spätere Verfahren der Regierung Ihrer Majestät ciaraDEi worden seien. Um der Fortdauer einer folchen irrthümlichen Auffassung entgegenzutreten, mag es gut sein, im Einzelnen darzulegen, in wie weit die Entscheidungen, denen Ihrer Majestät Regierung auf opa ie amd Kongresse zugestimmt hat, der Sprache des Rund-

reibens entsprechen.

9 Der descrt@e Inhalt des Rundschreibens, es seien die Artikel des Präliminarvertrags als eine Abweichung vom Pariser Vertrage vom Kongresse als ein Ganzes zu diskutiren, ist, wie kaum zu sagen nothwendig, sowohl theoretish als praktisch in der denkbar weitesten Ausdehnung zugegeben worden. Von den im Rundschreiben an dem Vertrage von San Stefano gemachten einzelnen erni s wed ist die erste und wichtigste in den folgenden Ausdrücken abgefaßt.

(Folgen die bekannten Einwendungen gegen die Gründung eines unter russishem Einflusse stehenden, eine griehische Bevölkerung ver- \{lingenden, Häfen am Schwarzen Meere und am Aegäischen be- sißenden großen Slavenstaates Bulgarien.) i

Man wird sehen, daß alle diese Einwendungen dur den Berliner Vertrag gehoben worden sind. Derselbe hat die Lage des umfassen- den Gebietes, dem im Vertrage von San Stefano der Name Bul- garien gegeben worden, gründlih verändert. Nahezu zwei Drittel desselben sind der direkten politishen und militärischen Herrschaft des Sultans zurückgegeben worden, und in diese Zurückgabe sind Thracien und Macedonien eingeschlossen, in denen die griechi- \hen Völkerschaften, die durch jenes Instrument betroffen werden, beinahe aus\{ließlich zu finden find. Bulgarien, all- emein gesprochen, ist jeßt auf die Flußgrenze der Donau beschränkt und hat folglich niht nur aufgehört, einen Hafen am Archipelagus zu besißen, sondern ist um mehr als hundert Meilen von der Nachbarschaft jenes Meeres entfernt. Am Schwarzen Meere ist der wichtige Hafen Bourgas dem türkischen Reiche zurückgegeben worden, und- Bulgarien behält weniger als die Hälfte der ihm ur- \sprünglih zugewiesenen Seeküste und E feinen anderen Hafen außer der Rhede von Varna, die kaum für andere als Handels- wede zu gebrauchen ist. Der neue Slavenstaat ist daher nicht a stark, läßt nicht länger ia einer \lavishen Majorität irgend eine

eträchtlihe Masse griehisher Bevölkerung aufgehen und wird Ruß- land gewiß nicht irgend vorwiegenden A auf die politischen oder kommerziellen Verhältnisse jener Meere verschaffen.

Die Ereignisse des jüngsten Krieges müssen auf viele Jahre hin- aus Rußland eine große Autorität in diesem Staate sichern, die durch Verwandtschaft der Sprache und Aehnlichkeit der Religion ge- singt wird. Aber die Einflüsse, unter denen seine Einrichtungen ge-

ildet werden follen und in Thätigkeit ‘ha werden, werden nicht länger T russish sein. Die russishen und osmanischen Kom- missare, die die Erwählung der en und die Auswahl einex Ver- assung durch die Notabeln beaufsihtigen, werden der Autorität der e chafter-Konferenz in Konstantinopel unterstellt, die dur einen Aus\{uß der Konsuln an Ort und Stelle wirkt, und der Rückzug des russishèn Heeres aus der Provinz muß geschehen vor der Periode, in weler die Thätigkeit der neuen Einrichtungen zu beginnen hat. Die Verwaltung des Landes wird folglih außer von einem russischen Kommissar noch{ von anderen eingerichtet werden, und die erste Thätig-

den 19. Juli, Abends.

ABTS,

Die territoriale Abtrennung der unter Herrschaft der Pforte ge- lassenen Provinzen von Koustantinopel, hervorgerufen durch die Aus- dehnung Bulgariens zum Aegäishen Meere, war eine andere Folge, di? durch das Rundschreiben vom 1. April als solche bezei4net ward, die zur Schwächung der politischen Macht der türkiswen Regierun führen müfse. Die Einschränkung Eivlgariens auf das Donaut hat nothwendig den Zusammenhang der der Pforte verbleibenden Be- situngen wieder hergestellt, Der besondere Schuß, der für die Geist- lien der russischen Religion und für russische Klöster auf dem Berge Athos vereinbart worden, sowie die dec russis&en Regierung vorbe- haltene Macht, die Einrichtungen zu formen, dic dem Reste: der eurg- päischen Türkei gegeben werden sollten, diese Abmachungen wurden von Ihrer Majéstät Regierung beanstandet als solche, die in den Ländern und an den Küsten, wo eine griechis@e Devölkerung vor- herrs{cht, die Macht des russishen Reiches vermehren müßten.

Diese aué \{ließlichen Abmachungen find gänzlich fallen gelaffen wor- den. Der Vertrag enthält weite Bestimmungen über Sicherung religiöser Freiheit für alle innerhalb der osmanischen Besißungen lebenden einheimischen oder fremden Personen, aber es werden keine Spezial- vorrehte für die Mitglieder einer einzelnen Nation geschaffen. Ver- befserte Einrichtungen werden Thessalien und Epirus verliehen werden, aber die Form derselben wird in leßter Instanz nicht dur die russische Regierung, sondern durch eine europä!s%e Kommission be- stimmt werden.

Die Geldentschädigung, gegen die Ihrer Maj-t#t Regierung viele Einwendungen machte, ist vollständig aus dem Berliner Vertrage fortgeblieben. Der Kongreß lehnte es ab, cinen Kontrakt zu revi- diren, der keinen Bruch des Pariser Vertrags enthielt, und den zu \{hlicßen daher zwei unabhängige Mächte befugt waren. Aber es wurden im Kongresse Erklärungen abgegeben und zu Protokoll genom- men, die die praktische Wirkung wesentlich modifiziren. Die ru sischen Bevollmä@tigten erklärten, Rußland werde niht zur Ausgleihun der Entschädigung Gebietsannerion \1chen und nicht verlangen, da die Entshäbigung den von anderen U garantirten Schulden vorgehe, oder folchen, für welche türkishe Einkünfte verpfändet wären. _englischen / Bevollmächtigten Priorttai fie “önnten ver Ent digung keinen Anspru AUf rität vor älteren Schulden irgend welcher Art zuerkennen. Aus. diesen Er- klärungen ergiebt ih, daß die Türkei nit international verpflichtet ist und niht gezwungen werden kann, irgend cinen Theil der Ent- schädigung zu zahlen, bis die Ansprüche aller Gläubiger älterer An- lehen voll bezahlt worden sind. Wenn das Gedeihen der Türkei jemals folche Höhe erreichen sollte, um dieser Bedingung zu ent- sprechen, dann kann die Entschädigung unzweifelhaft verlangt wer- den. In solhem Falle aber wird es niht länger eine unverhältniße- mäßige oder selbst eine s{chwere Last der E Finanzen fein. Die Vereinbarung muß als eine folche angesehen werden, die in ihrer jeßigen Form dem internationalen Geseße niht entgegensteht, deren Ausführung aber der Natur der Dinge nah auf eine unendlih entfernte Periode verschoben werden muß.

Die Stellung von Bourgas unter türkischer Herrschaft, zusammen mit der südlichen Hälfte der Küste Bulgariens am Schwarzen Meere und der s\treng-kommerzielle Charakter, weltcr durch den Vertrag für Batum ausbedungen wurde, hatten in hohem e der Be- drohung der Freiheit des Schwarzen Meeres, wie der ursprüngliche Vertrag sie mit \ich führte, entgegengewirkt. Ebenso beseitige die Rückgabe von Bajazid alle Befürchtungen für den Handelsweg zwischen Persien und Trapezunt. : : :

Andererseits seien Rußland nit die Festungen wieder abgenom- men, welche es mit dem annektirten Gebiete erworben habe. „Die englische Regierung hat indeß bereits durch Vorkehrungen außer- halb der Thätigkeit des Kongresses entsprechende Dea gegen die aus dieser Einverleibung drohenden Gefahren getroffen.“

Das vollende die Liste der gegen den Vertrag von San Stefano durch das Rundschreiben vom April erhobenen Einwendungen. «Mit Ausnahme der leßtaufgeführten, weld-e dur die neulihe Konvention mit der E E sind diese Einwände alle durch den Berliner Vertrag abgethan.“ S

In dem Rundschreiben sei indeß ausdrücklich hervorgehoben worden, daß nit die Einzelbestimmungen gesondert betrachtet den Hauptwiderstand Englands hervorriefen, daß vielmehr ihre Gesammt- wirkung dahin ziele, die Unabhängigkeit der Regiecung in Konstan- tinopel in Frage zu stellen, die griehische Bevölkerung zu unter- drücten und das Gleihgewiht auf dem Meere zu verschieben. :

„Diesen drei Haupteinwendungen hat der Kongreß von Berlin vollständig abgeholfen. Die griehische Bevölkerung fällt nicht länger in das Gebiet eines autonomen slavischen Staates, und aller russische Einfluß ist vom Aegäischen Meere ferngehalten worden. Dieselben Gebietsveränderungen tragen dazu bei, das Haupiziel, das die englische Regierung bei den fangen Verhandlunzen im Auge hatte, zu er- reihen die Unabhängigkeit der türkischen Regierung in Eristenz und Aktion. Die politishen Vorposten russischerseits find über den Balkan zurückgeschoben worden, und die Gelegenheit für fie, einen Einfluß in Bulgarien herzustellen, wurde erheblih verringert.

Des Sultans Besißungen find mit einer verthei g Grenze, fern von seiner Hauptstadt, versorgï. Die Zwischen n einer österreihischcn Macht zwischen den beiden unabhängigen flavi- \{en Staaten bietet, während sie ihm kein Gebiet von ftrategishem oder finanziellem Werthe nimmt, eine Sicherheit gegen erneuten Angriff ihrerseits, die keine andere Vorkehrunzg geboten haben Éöônnté. Reiche und ausgedehnte Provinzen sind feiner Herrschaft zurückgegeben ;

zu gleicher Zeit sind sorgfältige Vorkehrungen gegen unge E regierung getroffen, welche ihre Loyalität sichern und eine Wiederkehr der Unglüdsfälle die das türkische Reih an dean Rand des Abgrundes

brachten, verhüten werden.“ : a anderer Art aber mit demselben Ziele find für

en getroffen worden. M Ob Gebrau gemacht werden wird von dieser wae \ceinlih der leßten Gelegenheit, die für die Türkei dur - mis{hung der Großmächte, und besonders England erreiht wur oder ob sie weggeworfen werden wird, wird von der Aufrichti abhängen, mit der türkishe Staatsmänner si" der Pflicht guter Re«

keit der Einrichtungen wird nicht unter Aufsicht eines russischen Heeres

Knall explodirt.

anfangen.

Ì und der Reformen zuwenden.“ via Salisbury.