1878 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

T eat. r

Frieärich-Wilhelmstädtisches Theater r.

Sonntag: Die Fledermaus. Vontag! Giroflé-Girofla.

Krelis Theater, Sndustrie-Ausftellung, tägli

geöffnet von 10 Uhr ab. Sonntag: 3. Auftreten des Frl. Marianne Erl. Die Jüdin. Oper in 5 Akten von Halévy. (Recha: Frl. M. Erl.) Vei günstiger Witterung vollständige Illumination. Vor, während und na der Vorstellung Großes Doppcl-Concert, ausgeführt von der Krollschen Theaterkapelle (Direktor: N. Bial) und dem Musikcorps des I1. Garde-D. agoner-Regts., unter Leitung des Königl. Musikdirigenten Hrn. À. Wagner. Af. 4, der Oper 64 Uhr, Ende des Concerts 11 Uhr. Entrée 50 §. Von 12 Uhr ab 1 M incl. Con- cert und Theater.

Montag: Gastspiel des Hrn. C. Erdmann. Die Stumme von Portici.

Dienstag: Erste italienische Nacht.

Faitersderfi-Theater. (Artistisher Direktor W. Fuchs.) Sonntag: Der travestirte Tann- häuser. Zukunfts-Pofse in 3 Akten von C. Binder. Vorder: Guten Morgen, Herr Fischer. Vaude- ville ir 1 Akt von Friedrich. Musik von Stieg- maan. Guste: Frl. Schaß als Gast.

Montag: Der travestirte Tannhäuser. Vor- her: Taub muß er sein,

Gstend-Theater, (Gr. Franffurterstr. 130.) Sonntag: Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler oan Marie Swoboda und Hrn. Carl Wiene.

roblematische Existenzen (Article 47). Großes Concert. Feuerwerk. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-T heater. Sonntag: 3. 16.M.: "8 Jungferugisr. Jm prachtvollen Sommergarten : Großes Doppel - Concert. Sfkandinaviche Volks\änger (6 Damen und 6 Herren in verschiedenen Volkstrahten). Steyrishcs Damen-Terzett. Schwedishes Damen-Quartett. Brillante JIllu- mination durch 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 7 Uhr. Montag u, folg. Tage : 's Jungferngift.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Binde mit Hrn. Dr. Fr. Dehn (Söllingen). Verwittw. Frau Agnes von Hanstein, geb. von der Berswordt, mit Hrn. General-Lieutenant und Divisions-Commandeur von* Rothmaler (Schwierse bei Oels). Frl. Maria Spohn mit Hrn. Prediger Ernst Berlin (Steltin—Potsdam).

Verehelicht: Hr. Ingenieur Otto Wieprecht mit Frl. Martha Suppe (Münster).

Geboren: Ein Sohn: Hrn, Bernhard von Schendel (Grabia bei Oltloschiv, Westpreußen). Hrn. Amtsrichter E D) Eine Tochter: Hrn. -Medizinal-Rath Professor Dr. C. Schoenborn (Seebad Neuhäuser).

G E t Hr. Apotheker Wilhelm Riedel (Nor- itten).

Subhastationen, Aufgebote, Bsor- ladungen u. dergl.

[6386] Offene Borladung.

Die verehelichte Porzellanhändler Stenzinger, Amalie, geb. Müller, zu Berlin, Veteranenstraße Nr. 18, vier Treppen bei Krah wohnhaft, hat gegen ihren Ehemann, den Porzellanhändler Hermann Stenzinger, wegen böswilliger Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt.

Derselbe hat zuleßt seinen Wohnort in Matsh- dorf gehabt, hat sich von dort nach Berlin begeben und Berlin Anfangs Juli 1873 verlassen, die Er- mittelungen nach seinem jeßigen Aufenthaltsorte find bisher erfolglos geblieben.

Zur Klagebeantwortung, mündlichen Verhandlung und eventuellen Eidesleistung ist auf

den 24, Oktober 1878, Mittags 12 Uhr, im Sißungézimmer Nr. 26 des unterzeichneten Ge- rits, Logenstraße Nr. 6, ein Termin anberaumt.

Zu diesem Termine wird der 2c. Skenzinger unter dér Verwarnung vorgeladen, daß, Falls er sih weder vor noch in dem Termine persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten, als welche wir die Hiesige: Rechtsanwalte, Justizrath Hünke, Rechtsanwalt Pezenburg, Kette, Wolf und Riebe in Vorschlag bringen, melden sollte, nach Leistung des Diligenzeides Seitens seiner Ehefrau die Ehe durch Erkenntniß getrennt werden wird.

Frankfurt a. O,, den 8, Juli 1878

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

umrros n e

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[6232] Bekanntmachung.

Die im Kreise Löbau an der von Bischos8werder nah Neumark führenden Chaussee belegene, 12 Kilo- meter von beiden Städten und 8,5 Kilometer vom Bahnhof Bischofswerder entfernte

Königliche Domäne Wawerwit, l a Hof- und Baustelle

/ 1,221 ha an Gärten .

_ (0043 ba . 248,909 ha 24,409 ha

an Ader. an Wiesen , M 8968 ha an Gräben, Unland, Wegen . 10,457 ha der Skarlin'er Se . . . 299,833 ha der Wieczorrek- (Abend-) See. 9,840 ha der Skarliner Dorfteich 2,924 ha L es . , 608,504 ha enthält, soll am 26. August dieses Jahres, 11 Uhr Vormittags, in unserm Sißungszimmer hierselbst auf 18 Fahre, von Johannis 1879 bis dahin 1897, meistbietend verpadtet werden. Das Pahtgelder-Minimum beträgt 6000 4. Pachtlustigé haben si spätestens einen Tag vor dem Termin über ihre landwirths{aftliche Befähi- gung und den Besiß eines eigenthümlichen und disponiblen Vermögens von 50 000 M, letzteres

unter andern durch ein Attest der véranlagenden Steuerbehörde, vor unserm Departements- athe, dem Herrn Regierungs-Rath Baucthage auszuweisen.

und bei dem Pächter in Wawerwiß aus, der die Besichtigung der Domäne gestatten wird. Marienwerder, den i1. Juli 1878. ? Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Stencrn, Domänen : und Forsten.

[6212] Bekanntmachung. Die im Amte Liebenburg, Landdrosteibezirk Hildes- heim, belegene 2 ; Domäne Liebenburg,

enthaltend an: Hof- und Baustellen 2,4021 Hektr., Se. C000 Aer Wiesen . Hütung . Teichen . Holzung

«s O O 38,2283 ,y 944305 ,

2010 2,3795

zusammen 495,4325 Hefktr., soll auf 18 Jahre, vom 1. Mai 1879 bis Johannis 1897 öffentlih meistbietend verpachtet werden.

Las Pachtgelderminimum beträgt 30 000 Æ ; zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Ver- mögen von 220 000 M erforderli, über dessen eigen- thümlichen Besiß, sowie über die persönliche Quali- fikation als Landwirth jeder Pachtbewerbex vor der Lizitation bei uns oder in dem Lizitatio1st:rmine vor unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.

Den Lizitationstermin haben wir auf

Mittwoch, den 28. August 1878, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, an der Archivstraße Nr. 2, hierselbst vor dem Herrn Regierungs-Rath Semper anberaumt. #3

Die Verpachtungsbedingungen, Karten ünd Grund- stüsverzeihnisse können an allen WotFentagen während der Dienststunden in unserer Registratur, s mit Ausnahme der Karten bei dem jetzigen

ächter, Herrn ODekonomie-Rath Hoppenstedt zu Schladen, eingesehen werden.

Auf Verlangen ertheilen wir auch Abschrift des Kontraktsentwurfs und der gedruckten allgemeinen Verpachtungsbedingungen gegen Erstattung der Kopialien, resp. der Druckosten.

Hannover, den 9. Juli 1878.

Königliche Finanz- Dircktion, Abtheilung für Domänen. Herdinck.

[6364] Bekanntmachung.

Das dem Herrn Louis Finger, sonst in Eisenach behufs Gewiänung von Braunkoblen und anderen verleihbaren Mineralien mit Aus|{chluß des Goldes und Silbers verliehene in den Fluren Unterzella, Oberzella, Niederndorf, Heiligenroda, Kirstingshof, Kieselbah, Springen und Vißeroda belegene, 3463 Meßeinhetiten haltende, auf 12,750 4. gewürderte

Grubenfeld i / Friederike

soll ausgeklagter Schuld halber Montag, den 28, Oftóber d. J., von. Vo:mittag 10 bis 12 Uhr und Nachmittag von 2 Uhr ab, im DVemeindegasthof zu Oberzella bei Vacha von unterzeichneter Behörde aufs Meistgebot versteigert werden. Hinsichtlich der näheren Beschreibung des Gruben- feldes und der Subhastationsbedingungen wird auf das an Bergamtsstelle hier und im Gemeindegasthof zu A aushänge..de Subhastationspatent ver- wiesen. Kaufliebhaber ladet ein Kaltennordheim, den 8, Juli 1578. Großherzogl. &;#\. Bergami, Fr. K rug. [6396] Berliner Stadt-Eisenbahn. Gebäudeabbruh,

¡d Die auf dem Grundstücke

ps Unterbaumstraße Nr. 8 hier-

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E R C

mama [Ct befindlichen Baulih- keiten sollen im Wege der Lizitation auf Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen können in unserem Centralbureau, Beethovenstraße Nr. 1, bei dem Bureau-Vorsteher Weltermann, in den Vor- mittags\ftunden von 9—1 Uhr, eingesehen, auch von demselben gegen Erstattung von 1 4 bezogen werden. Gebote sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Abbruch der Gebäude Unterbaumstraße Nr. 8“ bis 1. August d. J, Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, und wird die Gröffnung in Gegenwart der erschienenen

Lizitanten erfolgen, Berlin, den 17. Juli 1878. Cto. 153/7.) der Berliner Stadt-Eisenbahn-Gesellschaft.

Königliche Direktion 169] Vergish-Märkische Eisenbahn.

Die Lieferung des für den Winter 1878/79 er- forderlichen Bedarfs von 140 000 kg Preßkohlen gur Heizung von Personeuwagen soll im Wege er öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen können in unserem maschinentechnischen Bureau hierselbst eingesehen und von dort gegen Einsendung des Betrages von 75 S bezogen werden.

Offerten nebst Proben sind bis zum 29, Juli d. Js., Vormittags 10 Uhr, mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Preßkohlen“ versehen, franko an unser maschinentechnisches Burean en.

Elberfeld, den 19. Juli 1878.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[6395]

, Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn, Die Bahnhofsrestauration in Petiof

soll zum 1. Oktober cr., und diejenige in For

zum

; fenden,

. Vormittags 10 Uhr, in unserem Centralbureau , hierselbft, Magdeburgerstraße 40, anberaumt worden.

j actlustige wollen ihre bezügli rten bis Die Pachtbedingungen liegen. in unserer Registratur N Tres ee bepkgliben Offerten

zu diesem Termine an unser Centralbureau ein- woselbst auch die Verpachtungsbedingungen eingesehen „oder gegen Einsendung von 50 4 Kopialien in Suivlang genommen werden können.

Die Offerten sind zu versiegeln und mit der

Aufschrift : Cto. 15/7.) „Offerte auf Verpahtung der Bahnhofe- Restauration Deliß\{ch* (resp. Forft)

zu versehen.

Halle. den 18. Juli 1878,

Königliche Eisenbahn-Commissfion. Dr. Hochheimer.

[6092] Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Intendantur 8. Armee - Corps zu Coblenz soll die Ausführung der Erd-, Maurer- und Steinmetarbeiten, sowie die Lieferung der erforderlichen Materialien zum Neu- bau der Kaserne Nr. I. zu Aachen in öffentlicher Submission vergeben werden.

a. Die Arbeiten find veranschlagt : I. Erdarbeiten 3,080 M 14; Maurerar- beiten . 103,758 „, 91 „, 106,838 A 91 „S

IIT, Steinmeßarbeifen - .. . 26,388 , 54 G H. Die Materialien sind veranschlagt: -

I. Kalk in gelöshtem Zustande . 17,6404 E | L 211 2 III ie Sand M 1,297. 50.

* {lgewöhnl. Sand 11,220. —. 12,517 , 50 L: IV. Blend- und Formzieg-l für das

ganze Casernement . . . , 84,0000 , —,

, Zeichnungen, Kostenanshläge und Bedingungen liegen auf dem Bureau der unterzeichneten Verwal- tung zur Einsicht ofen, leßtere beiden können auch gegen Erstattung der Kopialiengebühren bezogen werden.

Franco - Offerten sind bis zum 27. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit ent- sprechender Aufschrift versehen, an die unterzeichnete Verwaltun einzureichen, an welchem Termine die- selben in Gegenwart der etwa erschienenen Submit- tenten geöffnet werden.

zlachen, den 6. Juli 1878,

Königliche Garnison-Verwaltung.

[6390] Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Artillerie-Depot soll die Beschaffung von: 3502 Nippenstüccken à 0,9 m lang 16 cm Qud.

ark, 1242 Rippenstücken à 0,9 m lang 16 em breit, : 8ecm stark im Wege der öffentlilen Submission vergeben werden, wozu ein Ternin auf:

reitag, den 9, August cr., Vormittags 9 Uhr, m diesseitigen Bureau Weidenbach Nr. 4 anberaumt wird.

Das Nähere hierüber besagen die Submissions- Bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Ein- sicht ausliegen, resp. gegen Kopialien bezogen wer- den fönnen.

Offerten, denen eine Kenntn ißnahme der Bedin- Anga nicht vorausgegangen ift, bleiben unberück- ichtigt.

Cöln, den 19. Juli 1878,

Artillerie-Depot. 5735] : Submission. Bei der hiesigen Männer-Strafanstalt werden für circa 210—405 Gefangene, von denen bisher 10—

20 mit Bôöttcherei, 40—80 mit Bürstenbinderei, 15—%25 mit Cartonagearbeit, 20—40 nit Düten- kleben, 35—70 mit Garnspulen, 10—20 mit Holjz- s{neiden, 7—15 mit Mattenweberei, 8—15 mit Müßzenschirmarkbeit, 15—30 mit O ogarbeS 15— 30 mit Schneiderei, 20 40 mit Möbelschreinerei, 15—20 mit Weberei beschäftigt waren, at arbeiten, am liebsten wieder die roraufgeführten, ge- sucht, welhe am 1. Oktober cr. Leginnen können, die Weber werden jedoch erst am 15. Oktober cr. disponibel,

Hierauf Reflektirend-: werden ersucht, ihre \ch{rift- lihen Offerten versiegelt mit der Aufirift :

„Submission auf Zudustriearbeit“ bis spätestens den 24, Juli cr., Vormittags 10

hr, an die unterzeihnete Direktion einzusenden, zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa anwesender Submittenten geöffnet werden,

Die zu erlegende Kaution beträgt mindestens de Summe der dr-imonatlihen Lobnzablung für die zugewiesene Arbeiterzahß[.

Die allgemeinen Bedingungen können beim hie- sigen Arbeits-Jnspektor eingesehen oder abshriftlich gegen Erstattung von 1 Æ 59 S daselbst in

mpfang genommen werdzn.

Cöln, den 24. Juni 1878.

Die Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. \. w. von öffentlichen Papieren.

(6%) Ausgelooste Obligationen des Elbenauer Deich-Verbandes.

In der am heutigen Tage erfolgten Ausloosung von Obligationen 1. Emission des Elbenauer Deich- Verbandes sind folgende Nummern gezogen worden :

Litt. A. über 500 Thaler = 1500 A Nr. 2, Litt. B. über 100 Thaler = 300 A Nr. 220 und 224, Litt. C, über 25 Thaler = 75 Nr. 515, 931, 561. 581. 585. 635. 675. 745, 749. 784. 814 und 867, welche dey Besißern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt werden, die Kapitalbeträge vom 1. Ja- nuar 1879 ab bei der Deichkasse in Schönebeck, gegen Rückgabe der Obligationen und Talons, baar in Empfang zu nehmen, da die weitere Verzinsung mit dem 1. Januar fat. aufhört. , Auswärtigen Inhabern ist gestattet, die Obliga- tionen mit der Post einzusenden und die Zufertigung der Valuta auf gleihem Wege zu verlangen, beides jedoch auf eigene Gefahr und Kosten.

Von den in früheren Terminen ausgeloosten Obli- gationen sind bis jeßt noch nicht zur Einlösung präsentirt :

Litt. B. über 100 Thlr. = 300 A Nr. 261, Litt, C. über 25 Thlr. = 75 Æ Nr. 679. 685. 690 und 747,

ferner: Litt, B, über 100 Thlr. = 300 A Nr. 451, It über 25 Thlr. = 75 4. Nr. 659 und

mit welchen die Coupons 9 und 10 abzugeben sind. Gleichzeitig wird hierdurch bekannt gemacht, daß

Talons der zweiten Serie bei der Deichkasie in Schönebeck in Empfang genommen werden kann. Grünwalde, den 1. Juli 1878. (H.53167.)

__ -Der Deichtauptmann, Königliche Oberförster Wichmann.

[6035]

durch den das Protokoll führenden Nota”,

a. AII. Verloosung

No. 58, 62. No. 266. 346. 550. 678. 711. 842. No. 32. 280. 596. 603. 721. 724. 851.

No. 49. 262. 270. 447. 559. 716.

1800. 2173. 2216. 2355. 2376.

No. 52. 144. 217. 219. 323. 560. 715. 2915, 2519, 2541. 2575, 2773.

Berlin, den 3. Juli 1878,

wur

[6358] Union,

Aktiengesellshaft für Bergbau, Eiseu- und Stahl-Judustrie zu Dortmund.

Die außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre vom 14. März d. J. hat beschlossen, das biéherige Grundkapital der Gesellschaft von AMÆ Nom. 41 400000 (= Nom. 15 000 000 Stamm-Prioritäts-Aktien Litt, A. und A4 Nom. 26 400000 Stamm-Aktien Litt. B.) auf (A Nom. 31 050 000 (= M Nom. 11 250 000 Stamm-Prio- ritäts{Aktien Litt. A. und 4 Now. 19 800 000 Stamm-Aktien Litt. B.) dur Herabsetzung des

13. Oktober cr. anderweit verpachtet werden. Hierzu ist Termin auf Dienstag, den 3, September E,

Nennwerthes der Aktien auf je 4 300 zu redu- ziren.

Litt. @. à 300 M rückzahlbar mit 830 M : A No. 70132 70139, 70176. 70248. 70408. 70415. 70486. 70731. 70984. 71184. 71309. B 71502. 71687, 71793. 71829. 71833. 71895. 72365. 72384. 72394 72407. 72472. 72620, E 12695. 72765. 72779. 72991. 73043. 73333. 73528. 73662. 73858. 73992. 74076. 74246, B 74370. 74394. 74554, 74556. 74599. Litt, P, à 200 M rückzahlbar mit 220 A E 1163. 1167. 1398. 1630. 1766. 1889. 1892, 2371.

Preussische

1 poitheken-1ctien-

er laut §8. 22 unseres durch Alle:höchsten Erlass vom 18. Mai 1864 bestätigten, am F 13. März 1878 revidirten Statuts heute vorgenomme der Director Samdiem und der stéllvertretende Director @tto Spielhagen anwezend und warden Justiz-Rath Armdis, folgende Nummera ausgeloost :

nen Verloozung einzuziebender Pfandbriefe waren

41/,% Pfandbriefe.

Litt. A, à 3000 M rückzablhar wit 3600 A Litt, B. à 1500 Æ rückzahlbar mit 1800 A Litt. ©. à G00 M rückzahlbar mit 220 M

1334. 1337.

Litt, D. à 300 M rüöckzablbar mit 360 M No. 298. 366. 652 1067. 1173. 1884. 1896. 2607. 2624 2640. 2695. 2983. 3061. 3134. 3138. 3316. 3375 3444. 3795. 3876. 3949, 4429. 4864. 5415. Litt, E. à 150 Æ :ückzahlbar mit 180 M No. 698, 751. 1466. 1756. 1781. 1885.

b, VI. Verloosung 5% Pfandbriefe Serie VI, Litt, L. à 2006 M rückzahlbar mit 2200 A

2850. 2897. 2940

1994, 2069, 2302. 2356.

Litt, Wi. à 1000 M rückzahlbar mit 11600 Mh. No. 168. 174. 314. 374. 606. 741. 994, 1325, 1378. 1482, 1616. 1641, Litt, N. à 500 M rückzahlbar mit 550 M No. 105. 124. 183. 281. 306. 358. 450. 844. 1008. 1147. 1248. 1282, 1304. 1424, 1734.

Diese ausgeloo:ten Stücke werden von jetzt ab ausgezahlt.

Die HWaupt-Direction. Spielhagen,

Indem wir diesen zur Eintragung in das Han- delsregister gelangten Beschluß hierdurh nach Ark. 248 und 243 des Handel8geseßbuches zur öffentlichen

Kunde bringen, fordern wir die Gläubiger der Gee f

sellshaft auf, fich bei uns zu melden.

Wegen der erforderlichen Abjiempelung der Aktien sowie wegen der vom Verwaltungsrathe in Aus- führung der ihm dur jene Generalversammlung übertragenen Vollmachten demnächst weiter be \{lossenen neuen Emission von 4 Nom. 10 350000 Stamm-Prioritäts-Aktien Litt. A, erfolgt besondere T L:

Dortmund, den 18. Juli. 1878.

/ Die Dircktion,

mit welchen die Coupons 7 bis 10 abzugeben sind,

die dritte Serie Zinsscheine gegen Rückgabe des 2

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4 |

22

fa V f : | für Berlin anßer dea Post-Anstalten auh die Expe- |

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. zl

M 170.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Regierungs-Rath a. D. Ackermann zu Cassel und dem Forstmeister Peters zu Marienwerder den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis- sekretär a. D. Ramm zu Anklam den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Rehnungs-Rath Herms bei der obersten Post- und Telegraphenverwaltung den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Schullehrer und Küster N zu Domnig im Saalkreise den Adler der Jnhaber des öniglihen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem Privat- Forstsekretär Hanff zu Schmiedefeld im Kreise Swleufingen, dem vormaligen Ortsschulzen und Ortssteuererheber Jo ¿wiak zu Libartowo im Kreise Schroda, dem Steuerexekutor a. D. Menke zu Goslar und dem Gerihtsboten und Exekutor e zu Nordhausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- Leihen.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann P. Koop zum Konsul in Akyab;

den Herrn Barrié y Pastor zum Konsul ‘in Co- runna ; und

den Kaufmann „Hermann Greve zum Vize-Konsul in Puerto Montt zu ernennen geruht.

Der Notar Nikolaus Antoni zu Pfalzburg ist in leiher Eigenshafst nah Mülhausen, im Landgerichtsbezirk ülhausen, verseßt und der Enre istrements-Einnehmer und ‘Notariatskandidat Friedri ch Wilhelm Held in Habsheim um Notar im Landgerichtsbezirk Zabern- mit Anweisung seines ohnsizes in Vorbruck ernannt worden.

Geseg, . betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 17. Juli 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ' verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

Art. 1. An Stelle dès Titels VIl, der Gewerbeordnung treten nachfolgende Bestimmungen:

Titel VIT. : : Gewerbliche Arbeiter (Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Fabrik- arbeiter). A

1) Allgemeine Verhältnisse.

S. 105. Die Festseßung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen ‘Arbei- tern ist, vorbehaltlich der durh Reichsgeseß begründeten Be- schränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft. : :

Zum Arbeiten an Sonn- und Fesitagen können die Ge- werbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Arbeiten, welche nah der Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub oder eine Unterbrehung nicht gestatten, fallen unter die vor- stehende Bestimmung nicht. i :

Welche Tage als Festtage gclten, bestimmen die Landes- regierungen. i ;

F. 106. Gewerbetreibende, welchen die bürgerlichen Ehren- rechte aberkannt sind, dürfen, so lange ihnen diese Rechte ent- zogen bleiben, mit der Anleitung von Arbeitern unter act- zehn Jahren sich nit befassen.

Die Entlassung der dem vorstehenden Verbot zuwider be- schäftigten Arbeiter kann polizeilich erzwungen werden.

8. 107. e unter einundzwanzig Jahren dürfen, soweit reihsge})eßlich niht ein Anderes zugelassen ist, als Ar- beiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Arbeits- buche versehen sind. Bei der Annahme solcher Arbeiter hat der Arbeitgeber das Arbeitsbuch einzufordern. Er ist ver- pflichtet, dasselbe zu verwahren, auf amtliches Verlangen vor- zulegen und rad rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhält- nisses dem Arbeiter wieder auszuhändigen.

Auf Kinder, welche zum Besuche der Volks\{hule ver- S sind, finden vorstehende Bestimmungen keine An- wendung. : Ms / i

8. 108. Das Arbeitsbuch wird dem Arbeiter durch die Polizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem er u seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, kosten- und stempelfrei aus- gestellt. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag oder mit Zu- timmung des Vaters oder Vormundes; ist die Erklärung des Vaters nicht zu beschaffen, so kann die Gemeindebehörde die Zustimmung. desselben ergänzen. Vor der Ausstellung ist nadch- zuweisen, daß der Arbeiter zum Besuche der Volks ule nicht mehr verpflichtet ist, und glaubhaft zu machen, daß bisher ein Arbeitsbuh für ihn noch nicht ausgestellt war.

8. 109, Wenn das Arbeitsbuch vollständig ausgefüllt oder nit mehr brauchbar, oder wenn es verloren gegangen oder vernichtet is, so wird an Stelle desselben ein neues Arbeitsbuch ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt durch die Polizeibehörde desjenigen Ortes, an welhem der Jnhaber des Arbeitsbuches zuleßt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat.

Berlin, Montag,

Das ausgefüllte oder nicht mehr brauhbare Arbeitsbuch ist durch einen amtlichen Vermerk zu \{ließen. :

Wird das neue Arbeitsbhuch an Stelle eines nit mehr brauchbaren, eines verloren gegangenen oder vernithteten Arbeitsbuches ausgestellt, so ist dies darin zu vermerken. Für die Ausstellung kann in diesem Falle eine Gebühr bis zu fünfzig Pfennig erhoben werden. -

S. 110. Das Arbeitsbuch (8. 108) muß den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, sowie scine Unterschrift enthalten. Die Ausstellung erfolgt unter dem Siegel und der Unterschrist der Behörde. Leßtere hat über Fb von ihr ausgestellten Arbeitsbücher ein Verzeichniß zu ühren.

Die Einrichtung der Arbeitsbücher wird durch den Reichs- kanzler bestimmt. ps Ard O

F. 111. Bei dem Eintritte des Arbeiters in das Arbeits- verhältniß hat der Arbeitgeber an der dafür bestimmten Stelle des Arbeitsbuches die Zeit des Eintrittes und die Art der Beschäftigung, am. Ende des Arbeitsverhältnisses die Zeit des Austriites und, wenn die Beschäfti ung Aenderungen er- fahren hat, die Art der legten Beschästigung des Arbeiters einzutragen. A

Die Eintragungen sind mit Dinte zu be:virken und von dem Arbeitgeber zu unterzeichnen, Sie dürfen nicht mit einem Merkmal versehen sein, welches den Jnhaber des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeihnen bezweckt.

Die Eintragung eines Urtheils über die Führung oder die Leistungen des Arbeiters und sonstige durch dieses Geseh nicht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke in oder an dem Arbeitsbuche sind unzulässig. i :

8. 112. Zst das Arbeitsbuch bei dem Arbeitgéber unbrauch- bar gewor, verloxen gegangen oder verzidtet, oder sind von -Arbeitzjebex ünzuläffts gen oder Vermerke in oder an dem

Arbeitgeber ohne rechtmäßigen Grund die Aushanvigüng ves

Arbeitsbuches verweigert, so kann die Ausstellung eines neuen Albeitebugtes auf Kosten des Arbeitgebers beansprucht werden. Ein Arbeitgeber, welcher das Arbeitsbuch seiner geseßlichen Verpflihtung zuwider nicht rechtzeitig ausgehändigt oder die vorschriftsmäßigen Eintragungen zu machen unterlassen oder unzulässige Eintragungen oder Vermerke gemacht hat, ist dem Arbeiter entshädigungspflihtig. - Der Anspruch auf Entschädi- gung erlischt, wenn er nicht innerhalb vier Wochen nach seiner Entstehung im Wege der Klage oder Einrede geltend ge- macht ist. H T8: Beim Abgange können die Arbeiter ein Zeugniß über die Art und Dauer ibrer Beschäftigung fordern.

Dieses Zeugniß ist auf Verlangen der Arbeiter auch auf ihre Führung auszudehnen. / : n

8. 114. Auf Antrag des Arbeiters hat dié Ortspolizei- behörde die Eintragung in das Arbeitsbuh und das dem Ar- beiter etwa ausgestellte Zeugniß kosten- und stempelfrei zu beglaubigen. | / : ,

F. 115. Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter baar in Reichswährung auszuzahlen.

Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren. Die Ver- abfolgung von Lebensmitteln an die Arbeiter fällt, sofern sie zu einem die Anschaffungskosten niht übersteigenden Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestimmung nicht; au können den Arbeitern Wohnung, Feuerung, Landnußung, regel:näßige Beköstigung, Arzneien und ärztlihe Hülfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen übertragenen Arbeiten unter An- rechnung bei der Lohnzahlung verabfolgt werden.

S. 116. Arbeiter, deren Forderungen in einer dem 8. 115 zuwiderlaufenden Weise berichtigt worden sind, fönnen zu jeder Zeit Zahlung nah Maßgabe des §. 115- verlangen, ohne daß ihnen eine Einrede aus dem an Zahlungsstatt Ge- gebenen entgegengeseßt werden kann. Leßteres fällt, soweit es noh bei dem Empfänger vorhanden oder dieser daraus bereichert ist, derjenigen Hülfskasse zu , welcher“ der Arbeiter angehört, in Ermangelung einer solchen einer anderen zum Besten der Arbeiter an dem Orte bestehenden, von der Ge- meindebehörde zu bestimmenden Kasse und in deren Er- mangelung der Ortsarmenkasse. i ,

8. 117. Verträge, welche dem §8. 115 zuwiderlaufen, sind nichtig. f Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen den Gewerbe- treibenden und den von ihnen beschäftigten Arbeitern über die Entnahme der Bedürfnisse der leßteren aus gewissen Ver- faufsstellen, sowie überhaupt über die Verwendung des Ver- dienstes derselben zu einem anderen Zweck als zur Bethei- ligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Ar- beiter oder ihrer Familien.

8. 118. Forderungen En Waaren, welche dem §8. 115 zuwider kreditirt worden sind, können von dem Gläubiger weder eingeklagt, noch durch Anrehnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob fie zwischen den Be-

- theiligten unmittelbar entstanden oder mittelbar erworben sind.

Dagegen Hy dergleichen Forderungen der in 8. 116 be- zeihneten Kasse zu. i N

S. 119. Den Gewerbetreibenden im Sinne der 88. 115 bis 118 sind gleich zu“ ahten deren Familienglieder, Gehülfen, Beausftragte, Geschäftsführer, Aufseher und Faktoren, sowie

den 22. Juli, Abends.

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“Arbeitsbuche gemacht, “vder wird von dém |

F

1878,

andere Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der hier er- wähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist.

Unter den in §8. 115 bis Li8 bezeichneten Ärbeitern werden au Ler jen Personen verstanden, w:lche für be- stimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der leßteren mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse be- schäftigt sind. j :

§. 120. Die Gewerbeunternehmer sind verpflihtet, bei der Beschäftigung von Arbeitern unter achtzehn Ja ren die dur das Alter derselben gebotene besondere Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit zu nehmen.

Sie haben ihren Arbeitern unter ahtzehn Jahren, welche eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fort- bildungs\hule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die, erforderlichen Falls von der zuständigen Behörde festzu- seßende Zeit zu gewähren. Für Arbeiter unter achtzehn Zahren kann die Verpflichtung zum Besuche einer FFort- bildungs\chule, soweit die Verpflihtung nicht landesgeseßlih besteht, durch Ortsstatut (8. 142) begründet werden.

: Die Gewerbeunternehmer find endlich verpflichtet, alle die- jenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die bekenhere Beschaffenheit des Gewerbe- betriebes und der Betriebsstätte zu thunlihster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig find. Darüber, welche Einrichtungen für alle Anlagen einer he- stimmten Art herzustellen sind, können dur Beschluß des .. Bundesraths Vorschriften erlassen werden. Soweit solche nicht exlassen sind, bleibt es den nah den Landesgeseßen zu- ständigen Behörden überlassen, die exforderlichen Bestimmun- gen zu treffen. i

_§.120a. Streitigkeiten der selbständigen Gewerbetreiben- den mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Forts | oder Aufhéèitig des Arbeitsverhältnisses, -auf gf q Hal ver Arbelt8blihee er Ze s A ahe ie : Jer ArTDULSVUO) er Zeugnle tehen, 11nd, weil für dieje An egenden ves ndere Behörden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringr». : S solche besondere Behörden nicht vbejteyen, cur die Entscheidung durch die Gemeindebehörde. egen diefe Entscheidung steht die Berufung auf den E binnen zehn Tagen offen ; die vorläufige Vollstreung wird durch die Berufung nicht aufgehalten. -

Durch Ortsftatut (8. 142) können an Stelle der gegen- wärtig hierfür bestimmten Behörden Ce mit der Entscheidung betraut werden. Dieselben sind dur die Ge- meindebehörde unter gleihmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitern zu bilden. 2

2) Verhältnisse der Gesellen und Gehülfen.

g. 121. Gesellen und Gehülfen sind verpflichtet, den An- ordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen über- tragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten ; zu häuslichen Arbeiten sind sie niht verbunden.

§. 122. Das Arbeitsverhältniß zwisceu den Gesellen oder Gehülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nit ein Anderes verabredet ist, durch eine jedem Theile freistehende, vierzehn Tage vorher erklärte Aufkündigung gelöst werden.

8. 123. Vor Ablauf der vertragsmäßiaen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehülfen entlassen werden:

1) wenn sie bei Abs{luß des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber durch Vorzeigung falscher oder verfälshter Arbeits- bücher oder Zeugnisse hintergangen oder ihn über das Be- stehen eines anderen, sie gleichzeitig verpflihtenden Arbeits- verhältnisses in einen Jrrthum verseßt haben; i

2) wenn sie eines Diebstahls, einer Entwendung, einer Unterschlagung, eines Betruges oder eines liederlichen Lebens- wandels sih shuldig machen ;

3) wenn. sie die Arbeit unbefugt verlassen haben oder sonst den nah dem Arbeitsvertrage - ihnen obliegenden Ver- pflihtungen nahzukommen beharrlih verweigern ;

4) wenn sie der Verwarnung ungeachtet mit Feuer und Licht unvorsihtig umgehen; A

5) wenn sie sih Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen

egen den Arbeitgeber oder seine Vertreter oder gegen die N des Arbeitgebers oder seiner Vertreter zu Schulden kommen lassen; en

6) wenn sie einer eren und rehtswidrigen Sach- beshädigung zum Nachtheil des Arbeitgebers oder eines Mit- arbeiters sih s{huldig mahen; :

7) wenn sie Familienangehörige des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Mitarbeiter zu Handlungen verleiten oder mit Familienangehörigen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter tert ues S, welche wider die Geseße oder die guten Sitten verstoßen ; A

B) wenn sie zur- Fortsezung der Arbeit unfähig oder mit einer abshreckdenden Krankheit behaftet sind. 0,

Jn den unter Nr. 1 bis 7 gedahten Fällen ist die Ent- lassung nicht mehr zulässig, wenn die ju Grunde liegenden Thatsachen dem Arbeitgeber länger als eine Wo be=-

nnt sind. Gt: r B in den unter Nr. 8 gedachten Le is dem Ent- lassenen ein Anspruch auf Entschädigung zustehe, ist nah dem nhalt des Vertrages und nah den allgemeinen geseßlichen orschriften zu beurtheilen.

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