1878 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

942 kg altes Eisenblech, 97 823 kg Gußeisen in zersprungener resp. aus- rangirter Eisenmunition, f 1170 kg Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, 991 kg Schmiedeeisen in unbrauchbaren Ge- wehr: und Waffentheilen, 65 kg Schmiedeeisen in Kartäts{kugeln, 7121 kg Gußeisen in Sprengstücken mit daran haftendem Blei, s 9 581 kg Gußeisen, sonstiges (Laffetenwände, Rictwellen 2c., auch Mörserröhre). Hierauf bezügliche Offerten sind mit der Aufschrift : „Submission auf Metalle 2c.“ bis zum genannten Termin in das Bureau des Artillerie-Derots versiegelt und portofrei einzureichen. Das Nähere hicrüber besagen die Submissions- Bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Einsicht ausliegen, resp. gegen Kopialiea bezogen werden können. s : Offerten, denen eine Kenntnißnahme der Bedin- ungen nicht vorausgegangen ift, bleiben unberüdck- chtigt. Cöln, den 22. Juli 1878. Artillerie-Depot.

[6453] Bekanntmachung,

Die Lieferung der Vexpflegungsbedürfnisse 2c. für die an den diesjährigen Herbstübungen der 2. Division Theil nehmenden Truppentheile, sowie die Gestellung des zum Tranéport der Verpfle- gungs8artikel na den Kantonnements und Bivouaks- pläßen erforderlichen Vorspanus foll im Wege öffentliher Submission verdungen werden und zwar entweder im Ganzen oder auch nach einzelnen Loosen getheilt : L E

A. Lieferung, Magazinirung und Distribution der Viktualien exklusive Brot und Fleis, der Rauh- fourage und der Bivouakébedürfnisse, sowie Maga- zinirung und Diéêtribution des Brotes, des Hafers und der Fleischpräserven, welche beim Königlichen Sieig@iamt Danzig resp. den nächstgelegenen

isenbahnstationen vom Unternehmer gegen Pau- \{alvergütung abzuholen find. :

Dieses Loos umfaßt sämmtliche Magazine : Danzig (pro 31. August, 2. und 3. September cr.), Straschin (pro 29. August bis 3. September cr.), Oliva (pro 31. August bis 4, September cr.), Kl. Kaß (pro 31. August bis 4. September cr.), Gorrenczyn (pro 7. September cr.),

Carthaus (pro 7. bis 11. September cr.), Seefeld (pro 10. September cr.), Zuckau (pro 9. bis 13. September cr.).

Der ungefähre Gesammtbedarf beläuft fch auf :

799 Kilo Reis, 872 Kilo Graupe, 2786 Kilo Bohnen, 3892 Kilo Erbsen, 69874 Kilo Kartoffeln, 1045 Kilo Kaffee (gebrannt), 1742 Kilo Salz, 185 Ctr. Heu, 2928 Ctr. Stroh, 525 Chemtr. Brennholz (Nadelholz).

R find etwa 98 Kilo Reis, 1631 Kilo Kar- toffeln, 41 Kilo Salz und 2 Kilo Kaffee am 29. August cr. in das Königliche Proviantamt Dan- zig einzuliefern. : N

B. Lieferung, Magazinirung und Distribution des Fleischbedarfs. uis finden auch Offerten für ein- zelne Magazine erüdsihtigung. t

Der Gefammtbedarf beläuft sich auf ungefähr: 6217 Kilo Rindfleisch Sclachtgewicht 4847 Kilo Hammelfleisch in lebenden 1895 Kilo Speck Häuptern.

C. Gestellung des Verpflegungsvorspanns entweder für alle Magazine zusammen oder getheilt nach Gruppen: :

Danzig und Straschin, Oliva und ¿tl. Kat, Gorrenczyn, Carthaus, Seefeld und Zuau.

Es handelt \fich pro Magazinort und Ausgabe- termin um etwa 1 bis 20 2- oder 4 s\pännige Leiterwagen für die ersten beiden Gruppen, in der leßten Gruppe variirt der Bedarf von etwa 12 bis 60 (einmal jedoch 94) Gespannen.

D, Bereithaltung von Marschfourage für den Le und Rückmarsch einzelner über 25 Pferde

a Truppentheile, und zwar beläuft sich ter

edar

in Gorrenczyn am 7. September cr.:

auf ca. 17 Ctr. Hafer, 54 Ctr. Heu, 6 Ctr.

troh, in Oliva am 31. August und 6. September cr.: auf S Sa a Hafer, 34 Ctr. Heu, 4 Ctr.

troh, in Carthaus am 6. und 7. September cr.: auf ca. 303 Ctr. Hafer, 9 Etr. Heu, 105 Ctr. Stroh, in Langenau am 14, und 15. September cr.: auf ca. 254 Ctr. Hafer, 7} Ctr. Heu, 9 Ctr.

rob, in Baschkau am 6. September cr. ; auf ca. É; Ctr. Hafer, 14 Ctr. Heu, 2 Ctr.

roh. Hier sind Offerten bezüglich Empfangssftelle zulässig. Die speziellen Bedingungen liegen im Bureau der unterzeihneten Intendantur (Danzig, Lang- arten 47), fowie beim Königlichen Landrathsamt n Carthaus zur Einsicht offen. An die unterzeih- nete Behörde sind auch die E Offerten bis zum 5, August c., Vorm ttags 10 Uhr, einzusenden, zu welhem Zeitpunkt die Eröffnung vecelben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten erfolgen wird. Später eingegangene Offerten können nit be- rüdcksichtigt werden. Danzig, den 20. Juli 1878. | Königliche Intendantur der 2. Division.

jeder einzelnen

[6504] Königliche Niederschlesish-Müärkische Cisenbahn. Die Arbeiten und Zieserungen zur Verseßung und Unibau des Betricbewerkmeister - Bureaugebäudes, Neubau einer Schmiede und Abbruch eines Thur- mes auf Bahnhof Frankfurt sollen im Wege öf- fertliwer Sukimission ungctheilt verg:ben werden. Es ist hierzu ein. Termin auf d.n 1. August cr., Vormittag 11 Uhr, im Bureau hier!elb#t, Briesener Str. Nr. 4, an- beraumt worden, bis zu welchem die Offerten mit

gegen Kopialien bezogen werden.

[6530]

Truppen der 9. Division , find zu liefern bezw. zu gestellen :

bis 7. September in Bunzlau und Naumb Qur:is, sowie

Werkmeister - Bureaugebäudes auf Bahnhof Frankfurt“ einzureichen sind. i

Zeichnungen -und Bediagungen können in obigem Bureau während der Dienststunden eingesehen, auch

raukfurt a./O., den 23. Juli 1878. Der Eisenbahn-Baumeister, Horwigt.

Submission.

Während der diesjährigen Herbstübunaen der

, bei den R-giments- und nfanterie vom 24. August urg am

1) Brod und Foura Briagade-Uebungen der

g

Í

Brod, Fourage, Viktualien, Bivouaks3-Holz und Stroh bei den Detachements- und Divisions- Uebungen vom 8,—22. September in Naumburg, Löwenberg und Haizau, 2) der Vorspann zur Fortschaffung der vorbe- zeichneten Lieferungsgegenstände, sowie des pro 15. August bis 3. September aus den fiskalischen Magazin in Lüben zu empfangenden Brodes und der Fourage nach den Kantonneme::ts und den Bi- vouakspläßen, : 3) der Truppen-Effekien-Vorspann und die Wagen zur Beförderung der Aerzte und Zahlmeister für sämmtlihe Märsche dec Truppen während der vorgenannten Zeit. : Vie Lieferung dieses Bedarfs foll im Wege der öffentlichen Submission mit eventuell daran si \{ließendcr Lizitation und zwar Naturalien und Vorspann getrennt von einander verdungen werden. Hierzu ift ein Termin anberaumt worden auf: Freitag, den 2. August d. J., Vormittags 9 Uhr, i im Bureau der unterzeihneten Divisions-Inten- dantur. ; Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Mansöverlieferun g“ abzugeben oder portofrei einzusenden. Die Bedingungen und Bedarfsberechnungen, aus welche in den Offerten Bezug genommen sein muß, liegen in demselben Bureau zur Einsicht aus. &Sür unbekannte Submittenten is nach näherer Vorschrift dieser Bedingungen Legitimation und Kaution vor der Zulassung erforderli. Glogau, den 24. Suli 1878. (àCto 193/7.) Königliche Juntentandur 9. Division.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Paypieren.

Hibernia & Shamrockck,

[6522] Bergwerk3-Gesellschaft.

Durch Gegenwärtiges fordern wir gemas F 8 unsers Statuts, den oder die gegenwärtigen Be ber der Hibernia und Shamrock-Aktien Nr. 5729 bis inclusive 5754 26 Stück à Æ 600. auf, diese Dokumente an uns einzuliefern oder die Rechte an denselben geltend zu machen. Die bezeichneten Aktien sind dem ersten Besitzer, welcher das Eigen- thumsrecht nachgewiesen hat, abhanden gekommen und follen in Gemäßheit der Vorschriften des oben- seen Stalut-Paragraphen eventuell amortisirt werden.

Zeche Shamrock, den 24. Juli 1878. Der Vorstand, Gräff.

[62] Rhein-Nahe-Eiscubahn. Amortisation von Prioritäts-Obligationen, Die in Gemäßheit des §. 3 der Allerhöchsten Pri- vilegien vom 18. Juli 1859 und vom 28. Januar 1861 für das Jahr 1878 zur Tilgung ausgeloosten Prioritäts-Obligationen der Rhein-Nahe-Eisenbahn- Gesellschaft I. und IT. Emission zu den Beträgen von 27 000 M resp. 3900 M. sind folgende: L. Emission. Appoints vou 1000 Thlr. = 1750 Fl.— 3000 4 Nr. 369, 642, 1514. 1650. Appoints von 500 Thlr. = 875 Fl. = 1500 4 Nr. 2529. 3763. 3904. 4956. 5379. 5551. Appoints von 100 Thir. = 175 Fl. = 300 4 Nr. 7150. 8852. 9826. 10811. 11739. 12 957. 13813. 14068. 14199. 15073. 15 827, 17 300. 17 330. 18525. 19694. 20397. 20982. 21744 24 976. 25 204, IL. Emission. Appoints von 500 Thlr. = 875 Fl, —= 1500 Nr. 2030

Appoints von 100 Tílr. = 175 Fl, —= 300 46

Nr. 4477. 6143. 6469. 6892. 7064. 8100. 8237.

9081.

Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser ausgeloosten Obligationen erfolgt

vom 2, Januar 1879 ab, mit welchem Tage auch deren Verzinsung aufhört, 1) [ren bei unserer Hauptkasse hier-

elbst, 2) bis Ende Januar 1879 bei folgenden Zahlungsstellen : a. bei der Diskonto - Gesellschaft in » i e ü Sthaaffhausen' sd . bei dem ; aaffhausen’scheun Bankverein in Cöln, c. bei der Filiale der Bank für Han- my Vas Industrie in Frankfurt a./M. Die Obligationen find fammt Zinscoupons ab 1. Juli 1879 in nummerish geordneten, von den Eigenthümern unterschriebenen Duplikat-Verzeich-

pons werden vom Kapital-

nissen einzureichen. Fehlende Zinêcou betrage gekürzt. Be Zugleich bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bbpitalbeträge folgender aus- elooster Prioritäts-Obligationen 1. und IL. Emis- Ron bis jeßt noch nit erhoben find : a. von der Ausloosung 1870, L. Emission. Nr. 4955 à 1500 4 Nr. 7766. 12 389. 17 137. 23 942 a 300 A D, von der Ausloosung 1871,

300 M

f. von der Ausloosung 1875. x. Emission. Nr. 4526 à 1500 4 Nr. 8473. 8821, 12 410. 20 600 à 300 M #* von der Ausloosung 1876. L. Emission. Nr. 1815. 1865 à 3000 M Nr. 8885. 18 188, 19 290. 19 412. 21 655 à 309 x IT. Emission. Nr. 3878, 6531 à 300 #4 Iu, vou der Ausloosung 1877. L, Emission. Nr. 1061 à 3000 M Nr. 3789, 5979 à 1500 M Nr. 6006, 6129. 8847. 8888. 12 860. 17 891. 19 158. 20 941 à 300 M IL. Emission. Nr. 2347 à 1500 M Die Inhaber dieser Obligationen wollen die Ka- pitalbeträge für dieselben bei unserer Hauptkasse hierselb in Empfang nehmen. Saarbrüdcken, ven 20. Juli 1878. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Nr ‘11018. 11788. 12135, 14239. 17720 à TL. Emission,

Nr. 6527 à 300 M

e. von der Ausloosung 1872.

x. Emission.

Nr. 3203. 4512. 5503 à 1500 M

Nr. 9104. 12899 à 300 A FTL. Emission.

Nr. 684 à 3000 M

Nr. 1598 à 1500 M

Nr. 3926. 4851. 6635. 8098. 8857. 9197 à

300 M d. von der Ausloosung 1873. L. Emission. Nr. 10 921. 13 116. 24 570 à 300 A xITL. Emission. Nr. 5704 à 300 M S- von der Ausloosung 1874. L. Emisfion. Nr. 7129. 7873. 14227. 20418. 22 500 à 300 A Tx. Emission. Nr. 3402 à 300 M

"" Preussis8che Boden-Credit-Actien-Bank. Verloosungs-Amnzeige.

Bei der hente laut 8, 27 des Statuts stattgehabten 4.ualoosung von 4} und 5%iczeu unkünd- baren Hypotheken-Briefen sind verloost worden :

A. Unkündbare 5%ige Hypotheken-Briefe I/II. Serie.

8 Stück à 3000 % Litr, A.

No. 76 298 605.

9 Stück à 1500 A Lite, B. No. 124 220 809 1130 1149 1271 1501 2256 2946.

17 Stück à 600 A Lite, C, No, 40 114 152 193 612 1403 1460 1702 1765 2694 2967

62 StüeK à 300 # Lütæ. IÞ. U No. 495 724 1071 1507 1514 2013 2133 2214 2402 3399 3881 3907 4887 5191 9439 9410 5490 6019 6558 6923 7224 7240 7306 7583 7819 7917 8049 8443 9062 9210 9221 9579 9827 10605 10777 11134 13622 14092 14391 14411 15305 15560 15644 15954 16028 16113 16777 16822 16853 17961 18176 18281 18883 19067 20270 21084 21457 21936 22746 22774 24261 24580.

31 Stüek à 150 Lite, 5, No. 423 452 673 737 797 1325 1908 2064 2195 2227 2531 3037 3373 3381 3390 3431 4127 4158 4241 4294 4552 4939 5069 5554 5711 5876 5958 5986 6293 6419 6652,

31 Stück à 75 Æ Lit. F. / | ; No. 7 400 418 847 852 964 990 1457 2075 2150 2216 2350 2723 2957 3182 3499 3527 3999 3724 4136 4285 4562 4705 5179 5444 5495 5561 5735 6957 6150 6427, welche am 2. Januar 1879 mit 10%, Ameortisations-Entsehädigun g zur Rückzahlung

gelangen. k n / B. Unkündbare 4/%ige Hypothelken-Briefe IV. Serie.

2 Stüek à 3000 M Litr. A.

Deutscher Neichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

P S | für das Vierteljahr. 25

Insertionspreis für den Raum einer Drudzeile 30 A M 174.

Deutsches N e i ch.

Erlaß, betreffend Aländerungen und Ergänzungen der

Fnstruftion vom 2, September 1875 zur Ausfüh- Frieden. iht vom 3. Juli d. J. genehmige Jch hierdurch im Sazen Le (Reichs-Geseßbl. S. 261) zur Ausführung des Geseßzes über Der gegenwärtige Erlaß

hmen Bestellung an; F st-Anstalten au die Expe- | lhelmstr. Nr. 32,

Alle Post-Anstalten ne für Berlin außer den Po dition: SW. Wi

g

L

den 26. Juli, Abends.

welche auf dem M erien s Trutte

|

5

Berlin, Freitag,

Compagnien, Eëcadrons und Batt rien von anderen Compagnien, Escadrons ode theils getrennt eirquartiert werden, steh von dem der Trennung vorausgehenden letzten Mars{quartiex ab zu ihrem Quartier besonderer Vorspann zu, wenn sie in einer folhen Entfernung seitwärts oder w:iter vorwärts zu liegen kommen, daß die gemeinsame Benußung eines Vorspannwagens mit einer der anderen Compagnien, Escadrons oder Bokterien nit ohne erhebliche Schwierigkeiten ausführbar ist, Ebenso if ihnen am folgenden Marschtage der Vorspann vom Marschquattier zum Vere nigungs- quartier mit einer der anderen Compagnien, Escadrons ec O apa Tru pen E e C 5 :

, „DUmM Lranspork der Effekten der auf Eisenbahnen oder Dambyf- schiffen beförderten Truppentheile kann für die Strecken von A Quartieren nach den Ciushiffungepunkten und von den Ausscifungs- punkten nach den Quartieren orspann in dem oben bezeichneten Umfange in Anspru genommen werden, wenn die betreffende Sta- tion weiter als ein Kilometer von dem Quartierort entfernt ist,

6. Für Kommandos und ransporte.

Bei einer Stärke unter 90 Mann hat das Kommando 2c., \o- fern es unter Führung eines Offiziers steht, cin einspänniges Fuhr- werk B zum Transport des Gepäcks zu fpruchen.

ei einer Stärke von 90 Mann bis zu 300 Mann: 0 Weilpänniges Fuhewerk und

bei einer Stärke von bis 600 Mann:

zwei zweispännige Fuhrwerke.

Der Anspruch wechselt Jas Maßgabe dieser nachdem fih die Stärke des Kommandos oder de ändert, ohne Nücksicht auf den in der Marschroute L Sre Capgrzenes ee Ut 6 Sto

emonterommandos unter rung eines Dffiziecs haben für den Marsch von dem Orte, an welchem sie die für die Meni be stimmten Remonten übernehmen, bis zum Orte der Abgabe, aus- [ließlich der Strecken, auf welchen Eisenbahnbeförderung tattfindet, usyxuh auf ein D Enni(es hes, enk orden Kounuandos un ranëvárts - ait tJenoaonucu ohe Vampfschiffen befördert, fo ihnen iz Ltetch@er Aaspruh- au Borspaun wie Fer dem [0 steht ih n Me Wegstrecken von den Quartieren nach den Einschiffungspunkten Und von den Aus- \cchiffungs8punkten nah den Quartieren, wenn die Entfernung Den der Station und dem Quartierort mehr als ein Kilometer cträgt.

Bon dem ein Remontekommando füh während der Dauer des Kantonnernents in der zu allen dienstlichen Oos nach dem Remontedepot 2c. und zurück eine einspännige Vorspannfuhre in Anspruch genommen werden.

__ Zur Fortschasfung des Gepäcks der Offiziere und der Papiere bei den Uebungsreisen des Generalstabes und der Kriegsakademie, sowie bei den Kavallerie-Uebungsreisen dürfen ‘unter Berücksichtigung der Beladungsfähigkeit (unter d.) die erforderlihen Fuhrwerke ent-

nommen werden.

__Marinekommandos haben zur Fortschaffung des Seegepäks auf soviel Fuhrwerke Anspru, als unter Berücksichtigung der Beladungs- fähigkeit (unter d.) zur Beförderung erforderlich find.

. Für die Anfuhr der Verpflegungs- und Bivouaks- bedürfnisse bei Uebungen und sonstigen Truppen- zusammenziehungen.

_Die Zahl der in Anspruch zu nehmenden Fuhrwerke wird eines- theils bedingt dur - das Gesammtgewiht der zu transportirenden Gegeustände, anderentheils dur die Beschaffenheit der zurückzulegen- den Wege und durch die Belastungsfähigkeit der Fuhrwerke. Bei Bemessung der Belastungsfähigkeit ist im Allgemeinen auf die orts- übliche Beschaffenheit der Gespanne Rücksicht zu nehmen.

Sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse ausnahmsweise etwas anderes bedingen, und sofern die Beschaffenheit der Gespanne und die Beschaffenheit der zurückzulegenden Wege eine größere Be- lastung niht zulassen, hat

ein einspänniges Fuhrwerk bis 600 kg, i 600 bis 1000 kg,

« zweispänniges Se 1000 bis 1400 , Z 1400 bis 1800 ,

vierspännizes hrung von vier Vorlegepferden dürfen zwei Führer ge-

uw, bei den pänniges von einer tonnements

mit diesem Dienst verbundene ubrwezr? ¿u stellen. Desgleichen wenn Verpflegungszelder km oder darüber vom Marsh- beziehungsweise Kan- uartier entfernten Empfangsstelle abgeholt werden müssen

E Abholung nit ohne Benußung eines Fuhrwerks angängig hrwerks kann ferner auf

Die Gestellung eines einspännigen Fu

Maärschen jun Transport des Gepäcks des Fourier-Offiziers

ourier-Offiziere der Kavallerie und der reitenden Artillerie sind ervon ausges{lossen), und wenn der einzuquartierende Tara mehrere Ortschaften belegt, die Gestellung eines weiteren folhen Fuhrwerks zur Teeigung der leßteren in Anspru% genommen werden. et Anspruch tritt aub dann ein, wenn der von dem ourier-Offizier einzuquartierende Tru pentheil zwar nur einen Ort elegt, dieser lehtere aber aus einzelnen Theilen besteht, die über

km von einander enifernt find. Die Entnahme desz zweiten Fuhr- werks ist jedoch auf diejenigen Fälle zu beshränfken, in denen die Me ie N Gefammtentfernung über 45 km binau2geht; anderen- alls ist das erste Fuhrwerk bei Ausführung der dem Fourier-Offizier obliegenden Gesbä te weiter zu benuzen. :

Werden Offiziere, Aerzte und Zahlmeister oder deren Stellver-

treter während der Uebungen oder bei Zusammenziehungea innerhalb des Kantonnementsbezirks verseßt oder abkommandirt und haben sie zu diesem Behuf für ihre Perfon Wege von einem Kantonnements- ort in einen anderen oder zum Bivouak zurüczulegen, fo darf in

ällen, in welchen Reisekosten nicht gewährt werden, bei einer Ent- ernung von mehr als 2 km und bei einer Abwercabeitsdauer aus dem eigenen Kantonnementsorte über 24 Stunden zur Fortshaffung der E ekten ein einspänniges Fuhrwerk in Anspruch genommen wer- den, foweit die Mitbenußung eines anderweit dienstlih gestellten Fuhrwerks niht möglich ift.

Zur Weiterbeförderung derjenigen unberittenen Mil itärärzte welche zum Besu che von Kranken in Kantonnements außerhalb ihres Standortes requirirt werden, ist ein einspänniges Fuhrwerk zut

slellen. pepe L

weciWl und oba Lon Offizieren, in Offizierbrang stehenden oder währbnd der 1bungen 2c. erkranftt ino, ; röcal Aen bahn-, Dainpfschiff- oder Postbeförderung nicht an ängig ist, bis zum nächsten Garnisonorte, und zwar, wenn es sih ‘um den Transport mehrerer erkraakter Offiziere 2c. handelt, für je zwei ein einspänniges Fuhrwerk in Anspru genommen werden.

Zur Fortschaff ing der auf Märschen und während der Uebungen erkrankten Unteroffiziere und Mannschaften darf die Ge- stellung besonderer Vorspannfuhren nur dann gefordert werden, wenn entweder die vorhandenen, zur ortschafung des Gepäds 2c. be- stimmten Wagen durch die Aufnahme der Erkrankten überlastet wer- den würden, oder wenn der Zustand der Kranken besondere Scho- nung verlangt und ihre Beförderung auf mit Gepä 2c. belastete.r Wagen ohne Nachtheil für ihre Gesundheit nicht ausführbar ift, oder endli, wenn die Kranken na einem seitab gelegenen Lazareth geschafft werden müssen.

In solchen Fällen \ind für

1 bis 2 Kranke ein einspänniges, ein zweispänniges, zwei zweispännige

na Märschen, ist ein ein-

rung des Geseßes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im 3029 3033 4012 4928 5439 6560. Vom 11. Juli 1878,

Auf Jhren und des Kriegs-Ministers gemeinschaftlichen Reichs die in der Anlage zusammengestellten Abänderungen und ligen der Fnstruktion vom 2. September 1875 die Naturalleistungen für die bewaffnete Ma t im Friede vom 13. Februar 1875. f N N

ist nebst Anlage durch das Reichs:Geseßblatt zu veröffentlichen. s 9

Bestimmungen, je 8s Tranéports ver- nah der ursprüng-

N N N

e

0. 396 875, 4 Stick à 1500 A Lit. B.

» 803 1159: 1204 1279,

12 Stück à 600 A Litz. C. . 402 632 900 1245 1278 1283 1333 1408 1506 2060 2228 3034.

22 Stïick à 300 M Lîtzir. D. No. 163 181 724 796 1278 1729 1819 1856 1961 2699 3120 3164 3376 3425 34 4226 4398 5421 5641 5686 5928.

12 Stück à 100 A Litr, E.

No. 201 752 823 1708 1996 2037 2196 2336 3198 39260 3776 3982, welche am 2. Januar 1879 mit 15%) Amortisations-FEntschäüdigung zur Rückzahlung

gelangen.

0

52 4033

Dîe ausgeloosten Stücke werden schonmn von jetzt ab mit 110°/, e Sp.

115°%/, an unserer Iáasse eîingelöst.

Berlin, den 26. Juni 1878. : 4 : Die Direction. renden Offizier kann

Umgegend des Depots

f y T T N A D Aa M6 2 ema

[6507] Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft, :

An die Stelle des Herrn Theodor Reincke ist Herr W. Th. Reindcke hierselbst zum Mitgliede des Verwaltungsrathes gewählt und hat derselbe die Wahl angenommen. /

Altona, den 24. Juli 1878.

Adolph Schmidt, Vorsitzender des Verwaltungsrathes.

gart.

21,713,780. 48.

3

Werschtedene Vekanutmachungen.

[6506] Die dem Oberförster Robowski im Jahre 1873 ertheilte Generalvollmacht habe ih bereits zu- rückgerufen. Kwwilcz, den 24, Fuli 1878.

Graf Arsen Kwilecki,

Lebensversicherungs- und Ersparnißbauk in Stutt [6508] Jahresbilanz pro 1877.

Bankfonds am 31. Dezember 1876 i E, h Effective Einnahmen.

Potsdam, den 11. Zuli 1878. Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers : Friedrich E 2 A ¿ ürst v. Bis marck. An den Reichskanzler. Abänderungen und Ergänzungen der Instruktion vom 2. September 1875 (Neichs-Gesegbl. S. 261) zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die be- v waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875. 1) Unter T. ift vor Ziffer 1 einzuschalten; Zu: 8.2. Soweit die Sicherstellung der im S. 2 des Geseßzes bezeichneten Leistungen nicht dur unmittelbare Anordnungen n Nilitär-Intendanturen erfolgt, haben si die leßzieren an denjenigen Orten, an welchen ihnen eigene Organe. (Garnisonverwaltu en, Proviantämtex u. s. wo.) zu- Gebete steheu, der Mitwirkung VerTeTDET zu tet E TeA, fie a ie bie BiRE ge Truppentheile n &Anlpruch) nehmen, soweit es fich um die Sicherstellung des ei enen Bedarid derselben handelt g s In denjenigen Fällen, in welchen die Sicherstellung der Leistun- ‘gen auf keinem der vorbezeichneten Wege erfolgt, haben die Gemeinde- vorstände den Requisitionen der Militär-Intendanturen auf Mit- wirkung bei der erforderlichen Sicherstellung Folge zu geben. Für ländliche Gemeinden sind derartige Requisitionen an die den Gemeindevorftänden vorgeseßten Verwaltungsbehörden zu richten. _Die Gemeindevorstände find verpflichtet, auf Erfordern der Militärverwaltung Bescheinigungen über die Höhe der ortsüblichen Preise (8. 3 Absaß 4 und §. 5 Absatz 1 des Gesetzes) auszustellen. Dergleichen Bescheinigungen unterliegen jedoch der rüfung und Be- \tätigung der vorgesetzten Verwaltungsbehörden.

2) An die Stelle von I. Ziffer 1 ist zu seten:

1) Zu §. 3. Die bei Vorspannleistungen zum Transport von Personen zu gestellenden Fuhrwerke müssen, insofern sie nit Per- sonenwagen find, zur Beförderung von Personen geeignet und her- gecihtet sein, soweit sich dies ohne Aufwendung besonderer Kosten Seitens der Gestellungspflichtigen bewirken läßt.

Hinsichtlich des Umfanges, in welhem die auf Märschen, in agern oder in Kantonnirungen befindlichen Theile der bewaffneten Macht Vorspann leistungen in Anspru zu nehmen befugt sind, gelten vorbehaltlich der allgemeinen Vorausseßungen, von we hen das Gefeß die Befugniß abhängig gemacht hat, solche Leistungen in Anspruch zu nehmen, nachfolgende Bestimmungen:

a. ür Garnifonveränderungen.

Es sind den Truppen die zur feldmäßigen Bespannung ihrer Fahrzeuge erforderlichen angeschirrten Vorlegepferde zu stellen.

: Außerdem haben zu beanspruchen: jedes Bataillon beziehungs- Reue biheilung ein lpänaige g, Gudewert, sowie jedes avalterie-Hegiment zwei zweispännige Fuhrwerke zur Fort affun der Geschirre, ‘des Gepäs 2c. E BRO s

Für alle sonstige Märsche ge.\ch{lossener | E Truppentheile.

Ein Divisions-Kommando hat bei einer Abwesenheit aus der Garnifon von zwei bis sieben Tagen ein zweispänniges Fuhrwerk, bei ciner längeren Abwesenheit zwei zweispännige Fuhrwerke zu be-

anspruchen. ohne Rückficht auf

, Die übrigen Kommandobehörden die Dauer der je ein zweispänniges

Abwesenheit aus der Garnison : Fuhrwerk. Y Ls

Die Regiments stäbe desgleichen: ein zweispänniges Gbenso die Baltaillonsstäbe, die Abtheilungs stäbe der Seld-? ai die Stäbe der Unteroffiziers\culen : je ein zweispännig werk.

Dieser Anspruch tritt jedo nicht ein, falls und so lange als die Truppen etwa ihre Feldfahrzeuge, eins{lie lich derjenigen für den ‘Transport von Gepäck und Bagage, mit \sich führen.

eschlossene Abtheilungen *) desg eichen:

in der Stärke von 5 Escadrons drei zweispännige Fuhrwerke;

in der Stärke von 3 bis 4 Compagnien, Escadrons oder

, Batterien zwei zweispännige Fuhrwerke ;

in der Stärke von 1 bis 2 Compagnien , Escadrons oder

Batterien ein zweispänniges Fuhrwerk.

„, Führen die Truppen ihre Feld}fahrzeuge mit, fo sind ihnen nur die zu deren feldmäßigec Bespannung erforderlihen, angescizerten Vorlegepferde zu stellen. Befinden \ich jedoch unter jenen Fahrzeugen diejenigen für den Transport des Gepäcks und der Bagage nicht, fo bleibt daneben der vorbezeichnete Anspruch bestehen.

*) Das Regiment der Gardes du Corps hat außer dem Fuhr- werk für den Regimeatsstab zu beanspruchen für

9 bis e Compagn en 1 zweispännige Fuhrwerke,

3 2 Z Ú 1 zweispänniges Fuhrwerk.

I Ö 8 Fuhrwerke zu stellen. Gestattet es der Zustand der Kranken, f aveWwerte, soweit es ohne deren Ueberlastun ih ist, auch mit einer größeren Zahl von Personen beseßt werden.

Zur Fortshaffung der Tornister bei großer Hiße, der Röhr- brunnen, Pontons und ähnlicher für militärishe Zweckte noth- wendiger Gegenstände kann nah Maßgabe der vorgeschriebenen Be- lastungêsgrenzen (unter d) Vorspann in Anspruch genommen werden ; desgleichen zur Fortshaffung der Tornister der auf Märschen befind- lichen Compagnien der Unteroffizierschulen.

Gndlich kann ein zweispänniges Fuhrwerk behufs Soriafung der Papiere und Meßgeräthschaften bei dem Ersabge\chäft in Anspruch genommen werden. ;

3) Zu I. Ziffer 3 ift als vorletter Absatz einzuschalten :

Als ortsüblide Preise (§. 5 Absaß 1 des Geseßzcs) sind für diejenigen Orte, in welchen kein Marktverkehr stattfindet, die zu- leßt veröffentlihten Preise des Hauptmarktortes des Lieferungs- verbandes (8. 9 Ziffer 3 des Gesetzes) anzunehmen ;

und als S{hlußsaßt: Darüber, daß der Fouragebedarf im Gemeindebezirke nicht vorhanden, hat der Gemeindevorstand eine mit der bezüglichen Liquidation vorzulegende Bescheinigung der vorgeseßten Verwaltungs- behörde beizubringen. -

4) Zu I. Ziffer 6 ist zwishen dem dritten und vierten Absatz einzuschalten :

Vorbehaltlich des Na Zeitaufwandes ist für di fernung und für die Fütterun u bringen. Erfolgt die Entla ung3orte, so ift die Entfernun

so können die einzelnen

M. 3 (siehe unter d) angäng-

M 4,289,659. « 1,215,064. 2,571,154.

An Prämien S i S und zufälligen Einnahmen . . aues urzzeitig bet der Bank angelegten Kapitalien

8,075,877, 23. . 29,789,657. 7TL

Ausgaben. E M. 1,468,019. 203,116. 809,033. 134,133. 300,718.

2,309,032.

Sur Sterbefälle

bei Lebzeiten an Dividenden DEVET e Sd die Verwaltung 5,42% der Jahreseinnahme Zurüczahlung kurzzeitig angelegter Kapitalien

Bankfonds 31. Dezember 1877 . Vermögens3-Nachweis.

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gefallene Versicherungen

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stellt werden.

Bei der Requisition von Vorspann für größere Transporte kann die Gestellung von Reservefuhrwerken bis zu vier rozent des Ge- sammtbedarfs als Ersaß für unbraubare oder nicht erscheinende Fuhrwerke gefordert werden. i

o. Für nachstehende besondere Verhältniffe.

Den Generalkommandos sind für die in Folge von Kantonne- Qu eintretenden Märsche drei zweispännige Fuhrwerke zu stellen.

Zur Weiterbeförderung der, Rationen niht empfangenden stell- vertretenden Compagnieführer und der Führer von Re- kruten- 2c. Transporten in Compagniestärke (wenig tens 90 Mann) auf Märschen , desgleihen der bei den Truppenübungen Dienste leistenden nicht berittenen beziehungsweise nit rationsberechtigten Administrationsbeamten, der Auditeure und der Geist- lien, sowie zur Weiterbeförderung der nit berittenen beziehungs- weise nicht rationsbece(tigten Regiments-, Bataillons- und Abtheilungsärzte und deren Stellvertreter (bei den Fuß-Ar- tillerie-Truppentheilen aub der mit der Wahrnehmung der ober- ärztlihen Funktionen beauftragten Assistenzärzte , der Zahl- meister und deren dienstlih nit berittenen Stellvertreter auf Märschen, von denen dieselben am nämlichen Tage in den Gar- nisonort beziehungsweise das Kantonnement oder Marscquartier niht zurückehren, sowie zur Weiterbeförderung der niht ra- fig, Ota Offiziere und Zahlmeister sowie deren dienst- lih nicht berittenen Stellvertreter, welhe mit dem Empfange der Verpflegungs- und Bivouaksbedürfnisse aus den Magazinen und mit der Beaufsichtigung und Führung der Wagenkolonne beauftragt

®*) Sofern einspännige Fuhrwerke nicht zu erlangen, hat überall, wo solche in Anspruch genommen werden dürfen, die Gestellung zwei- \pänniger Fuhrwerke zu erfolgen.

5,224,053. 14. A 21,565,604. D7.

M 921,287, 85. 21,515/637, 67. 2,098,679, 02. A 31,505,604. Dr. M 14,704,378, 37. 1,966,037. 37. 2,073,164. 93. 516/394. 43. 328,764. 98. 7.

S E Ausgeliehen auf Hypotheken und Werthpapiere . a Ausstehende Posten, laufende Zinsen, Effekten, Mobilien und Immobilien )

uhrwerk. rtillerie,

nkfonds. O es Fuhr-

Ausscheidung des Ba

Deckungskapital für Lebens- und Rentenversicherungen . .

Den Uer S

Vermögen der Altersversicherten am 31. Dezember 1877

Kurzzeitig angelegte Kapitalien . E E

Siitgentelie O O icherheitsfonds, worunter Uebershuß von 1877 4 1,236,426. 50.

Versicherungs\tand am 31. Dezembex 1877,

nd am 31. Dezember 1876 (ohne die MKentenversicherung) Polizen 30,081. 4 114,686,691. L 002 15,467,600.

Polizen 33,073 4 130, 154,291.

chweises der Nothwendigkeit eines größeren e Rückkehr eine Stunde auf je 6 km Ent- außerdem eine Stunde in Anrechnung sung des Fuhrwerks nicht am Stek- zwischen dem Entlassungsorie und dem Wohnorte abzüglich der En fernung von diesem nach dem Stel- lungsorte bei Bemessung der Le stung als Strecke jur den Rückweg in Ansaß zu bringen. Js die Entfernung vom Wohnorte zum Stellungsorte größer als diejenige vom Entla ungsorte zum Wohn- orte, so ist der Rückweg bei Bemessung der Leistung überhaupt nicht

in Ansaß zu bringen. Bei Berechnung der Vergütung für die Fahrt vom Wohnorte iffer 1 Abfaß 1 des Gesetzes) ist die

nach dem Stellungsorte (8. 9 räumliche Entfernung beider Orte von einander einfach zu Grunde

zu legen. Beträgt diese Entfernung unter 74 km, so tritt eine Ver- gütung für die Fahrt von dem ohnorte nah dem Stellungsorte und zurück überhaupt nicht ein. Beträgt dieselbe über km, so ift bei einer Entfernung bis zu 15 km die Hälfte des Tagessaßes und für jede weiteren 15 km die “angefangene ¡Pal für voll gerechnet der gleiche Betrag als Vergütung zu gewähren. 5) Zusa zu I. Ziffer 6 A : enn ourage nicht für den

reisnotirungen über treffenden Lieferungsmonat,

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4,976,864, M. 24,565,604.

Gesammter Versicherungssta Zuwachs 1877

Es gingen ab: durch Tod bei den Lebensversicherten f x y Altersversicherten . wegen Ablaufs und sonst bei Lebzeiten Bleiben in Kraft Ende Dezember 77 7 h wovon in den Königlich Preußischen Staaten 2701 Personen mit . E einer Pratiicazabling von E í versichert sind.

Stuttgart, im Juni 1878, Die Bank-Direktion. Mit vollzogen Berlin.

Polizen 408. M 1,525,513, S A 35,037. 828. „9 6508:511:

1267. , 4219061: M. 125,935 230. M. 15,387,938. 585,004.

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Polizen 31,806.

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fondern nur vereinzelt vor

1500 4

dec Aufschrist: „Submission auf Becrseßung des

L. Emission. Nr. 3216. 4015 à

Dex General-Bevollmächtigte für die Königlich Preußischen Staaten. R. Schü ck.