1940 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. S vom 10. Januar 1940. S. 2

wesen (hinsichtlih des Rohstoffeinsaßes) gegebenen 4 gen die Erzeugung und den Absaß von Pappen auf dem In- landsmarkt unter Berücksichtigung der Exportlicferungen. Sie erzielt keine Gewinne. 6

(2) Um diesen Zweck zu erreichen, kann sie im einzelnen folgende Maßnahmen treffen: S

a) Es fönnen von thr Globalkontingente für die Erzeu-

gung der einzelnen Pappensorten Jur jeweils von ihr

zu bestimmende Zeitraume festgelegi werden.

Pappensorten im Sinne dieser Bestimmungen sind:

1. Maschinenpappe bzw. gegautschter Karton, und zwar: Chromoersaßkarton, gegautshter Karton für

Chromoftarton, i *) Holzfkarton (Maschinenholzpappe), Graufarton (Maschinengraupappe), ) Duplex- und Triplexkarton, ) Karton zur Herstellung von Weklpappe, ZSchrenz- und Speltpappe,

j ) Maschinenlederpappe;

die Herstellung von

f gY h

2 Strohpappe; 3 d fs Nohdachvappe eintckcht. 7513

3. 4 San HNHN

A ( « APALYT REZLAN

und Wollfilzpappe;

e cinshl. Kistenpappe, 1rtpappen.

den für die einzelnen Pappen- rft lnden Zusammenschlüssen die benenfalls Richtlinien für deren zusammenschlüsse sind verpflichtet, zie Gejamterzeugung an Pappen der von ct ht das festgelegte Globalkontingent nah Ablauf des festgelegten Zeitraumes e Neufestfeßzung der Globalkontingente ist ugeben, daß ettva erforderlich werdende ingen (Ziffer 2c) vorgenommen werden

meinschaft kann den für die cinzelnen Pappen- ständigen Zusammenschlüfsen Anweisungen für die Aufstellung der Globalfontingente unter ihre Mitglieder ge- ben, sofern von den Zusammenschlüssen niht Beschlüsse ge faßt werden, die den Richtlinien für die Verteilung der Glo- entsprechen. (Zuteilung von Einzelkontingen- Anweisungen sind sür die Zusammenschlüsse und talicder auch dann verbindlih, wenn ihre Saßungen urchführung entgegenstehen. Solange Unternehmungen 1 Pusammenschlüsseu nicht angehören, ist die Gemein- berechtigt, für diese Firmen Einzelkontingente fFestzu- die nicht überschritten werden dürfen.

{ die Neufestsezung von Globalkontingenten gemäß iner Kürzung der Globalfkontingente für eine PBapyenforten, so hat die Gemeinschaft nach

dés zum Einsaß zur Versügung stehenden Robitoffs j

tung des Bedarfs au Pappen durch Erhöhung der

itingente anderer Pappensorten (Ausgleichssorten)

Die Gemeinschaft bestimmt, ob und gegebenenfalls

lusgleihssorten die von der Kürzung der

l tingente betroffenen Unternehmungen einen Aus

h suchen können. Hierbei hat sich die Geueinschast von

m Grundsaß leiten zu lassen, akle bestehenden Anlagen mög- hst gleihmäßig zu beschäftigen. Wird eine Ausgleichs

immung aetroffen, so haben die Unternehmungen einen ich auf Beteiligung an der Produktion der ihuen zuge Ausgleihssorten, es sei denn, daß sie zur Her

diefer Ausgleichssorten tehnisch nicht in der Lage

Der Umfang der Beteiligung der einzelnen Unterneh

i an der Produktion der Ausgleichssorten wird durch 1zelfontingent beslimmt, das ihx von dem für die Aus zuständigen Zusammenschluß zugewiesen wird.

DVeIcen dieser i (f nt

2 h findet Anwendung. (Gemeinschaft kann bestimmen, daß ihr die Pro nzelner Unternehmungen in den von ihr zu bezeich ten und Mengen und während eines festgeseßten 1x Verfügung zu halten ift. Die Menge darf im v, H, der Gesamtprodufkftion der Unternehmnu- it 4 nicht überschreiten. Durch Beiratsbeschluß diese Menge auf höchstens 20 v. H. festgelegt werden, Gemeinschaft von dem Beftimmungsrehtkt Ge- sind die betroffenen Unternehmungen verpflichtet, Weisungen der Gemeinschaft auf Belieferung von ihr zu be- nennender Abnehmer im Rahmen der zur Verfügung ge- haltenen Menge nachzukommen. Beè Pappen, deren Verkauf durch ei marltregelnden Zusammenschluß erfolgt, kann l \chsuz eine entsprehende Auflage gemacht

fann | Macht brauch, so

J Z outrolle.

1 Unternehmungen und deren Zu- , die zur Erfüllung des Ge- Angaben zu machen, insbeson-

rlangen zu melden: zur Herstellung dex einzelnen

Jusammenschlüssen für die

ien Sorten zugewiesenen

c) Moglichkeiten zur Umjtellung der Produktion auf andere als bisher hergestellte Sorten,

d) die von den Zusammenschlüssen oder einzelnen Unternehmungen in den einzelnen Sorten getätigten Berkaufsabschlüsse sowie die Eigenverarbeitung.

Zum Nachweis der Richtigkeit ihrer Angaben haben sie sich allen zur Überprüfung notwendigen Kontrollen zu unter- wersen, insbesondere jederzeit Einficht in Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen zu gewähren und Besichtigungen von Be- triebseinrihtungen zu gestatten.

§4 Organe der Gemeinschaft. Organe der Gemeinschaft sind: a) der Beirat,

verhindert, so wird erx von einem Beiratsmitglied vertreten,

S5 Der Beirat.

1. Dem Beirat gehören an:

a) die Vorfißenden der marktregelnden Zusammen- {hlüsse der Pappenindustrie oder von diesen be- nannte Mitglieder. Soweit für einzelne Sorten feine Zusammenschlüsse bestehen, ernennt der Leiter der Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen-, Zellz stoff- und Holzstoff-Erzeugung den Vertreter der be- treffenden Sorte im Beirat.

b) Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Er- zeugung.

Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Kartelle der Pappenindustrie.

Drei vom Reichswirtschaftsminister ernannte Ver- treter der Abnehmer von Pappe, die nur an Be- ratungen über Marktfragen teilnehmen.

(2) Der Reichswirtschaftsminister ernennt ein Mitglied des Beirats zum Vorsißenden. Der Vorsißende beruft die Sitzungen des Beirats ein und leitet sie. Fst der Vorsitzende

d)

das vom Beirat gewählt wird, Der Geschäftsführer ist be- rechtigt, an den Sißungen des Beirats teilzunehmen.

(3) Der Beirat ist das Organ zur Erörterung aller ent- ; : z 9 scheidenden Angelegenheiten.

(4) Jnsbesondere hat der Beirat folgende Befugnifse:

a) Ansteklung und Abberufung des Gefchäftsführers nach Zustimmung des Reichswirtschaftsministers, Genehmigung der Fahresrechnung, Entlastung des (Geschäftsführers,

€) Beschlußfassung Uber Sazungsänderungen,

d) Beschlußfaffung über die Beitragserhebung.

(5) Der Beirat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen befchluß- fähig. Saßungsändernde Beschlüsse bedürfen der Genehmi- gung des Reichswirtschaftsministers.

O Die Beiratsmitglieder üben thre Tätigkeit ehrenamt- lih aus. Sie haben aber Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkfosten und Barauslagen.

S6 Der Geschäftsführer.

(1) Der Geschäftsführer vertritt die Gemeinschaft gericht- lich und außergerichtlih. Er hat die Stellung eines geseh- lichen Vertreters, Der Geschäftsführer leitet und führt die Geschäfte der Gemeinschaft und trifft alle saßzungsmäßig vor- gesehenen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Vor- fißenden des Beirats, soweit sie nicht in dieser Saßung ande- ren Organen ausdrüdlih übertragen sind. Fs im Einzel- fall das Einvernehmen nicht zu erzielen, so ist die Reichs- stelle für Papier und Verpackungswefen um Weifungen zu bitten. Die Weisung der Reichsstelle if für den Gefchäfts- führer und den Vorsthenden des Beirats bindend. Bei Ent- {cheidungen von erheblicher Bedeutung, insbesondere über Absaßregelungen und die Festsegung von Globalkontingenten, hat der Geschäftsführer den Beirat zu hören.

(2) Dex Geschäftsführer erhält eine Vergütung, fofern er seine Tätigkeit hauptamtlih ausübt. Eine anderweitige Regelung bedarf der Genehmigung des Reichswirtschafts- ministers.

b)

S

Beiträge. Die Kosten der Gemeinschaft werden durch Beiträge oder Umlagen von den Mitgliedern erhoben.

S8 Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 89 Dauer der Gemeinschast.

Die Gemeinschaft tritt am 2. Januar 1940 in Kraft und endet am 31. Dezember 1940. S 10 Streitfsälle.

Alle Streitigkeiten aus dieser Saßung und über diese

Saßygunun eden der Entscheidung eines Schied8gerichtes

aa Maßgabe der folgenden Vorschriften: , h

(1) Die Parteien können sich auf einen Einzelschieds- rihtex einigen, der an Stelle des Schiedsgertchtes (Abf. 2) entscheidet. Gegen sein Urteil ist die An- rufung des Schiedsgerichts zulässig. Die Berufung ist von der Einhaltung einer vierzehntägtgen Frist abhängig (nah Zustellung des Urteils durch einge- \hriebenen Brief).

(2) Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und zwei Beisizern. Die*“klagende Partei kennzeichnet dexr Gegenseite (durch eingeschriebenen Brief) den Streitfall, bènennt ihrerseits einen Beisißer und for- dext die Gegenpartei auf, auch ihren Beisier zu be- nennen. Erfolgt die leßtere Benennung nicht binnen fünf Tagen nah Empfang der Aufforderung, so ist die Reichsgruppe Judustrie zur Benennung dieses Beisitzers von dexr klagenden Partei zu er- suchen. Beide Beisiyzer wählen binnen acht Tagen den Obmann.

(3) Fordert ein Beisiger den anderen zur Benennung des Obmannes auf und einigen sich nach dieser Aufs pas die T ae Q A e lo

exr Frist von acht Tagen aus. etnen | D U der Parteien die Reichsgruppe Industrie um Benennung des Obmannes exfuchen.

(4) Soweit nah den Vorschriften der Rg A ordnung die ordentlichen Gerichte zur twirkung in Schieds- oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Gericht des Wohnsißes des Beklagten oder Sißes der beklagten Firma zuständig sein.

(5) Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Er- messen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerle-

8 11 Strafvorschriften.

Jedes Mitglied hat im Falle vorsäßlicher oder fahrläs ger Beam gegen die auf dieser Gab N ruhenden Verpflichtungen eine Strafe zu entrichten, die von dem Schiedsgericht festgeseßt wird. Schadensersaßansprüche Ier Ka E und ihrer Mitglieder bleiben hiervon un« erührt.

Die Fnderxziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Dezember 1239. Die Fndexziffer der Großhandelspreise stellt sih für de Monatsdurchschnitt Deaicmbee 158 d 16 s O sie hat sih gegenüber dem Vormonat leicht um 0,2 v H Éa erhöht. Die Judexziffern dex Hauptgruppen lauten: Agrar- stoffe 107,6 (+ 0,1 v H), industrielle Rohstoffe und Halh- gr T 0,2 v H) und industrielle Fertigwaren 1265

1913 = 100

Monatédurchscnitt November| Dezember 1939

A 1075 107,6 und 8 96,7 96,9

128 F 1128 1367 F 1370

126,4 1265 E E 01 Gesarntinderx s 107,4 107,6 02 Unter den Agrarstoffen haben sih die Preise für Brot- getreide, Speisekartoffeln, Futtergetreide, Mais, Futterhülsen- früchte und Kartoffelflocken den monatlichen Aufschlägen ent- sprechend erhöht; auch die Hopfenpreise kagen etwas hoher als im Vormonat, während die Preise für Wetizenmehk der jahres- zeitlichen Staffelung entsprechend zurückgegangen sind. Fu der Jndexziffer füx industrielle Rohstoffe und Halb- waren wirkt sich neben der jahreszeitlichen Erhöhung dex Preise für Stiefstoff, Superphosphat und Kalidüngemittel vor allem die Heraufsezung der Preife für Dieselkraftstoffe und die nachträgliche Berücksichtigung der für November E Erhohung des Durchschnittspreises für Holz toff aus. Unter den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Textilerzeugnifse zum Teil etwas gestiegen.

Berlin, den 8. Fanuar 1940. Statistisches Reichsamt.

Indergruppen änderung

in vH

—— —-

T Aorattofe s I1. Industrielle Rohstoffe Halbwaren s ILL. Snduftrielle Fertigwaren: Produftionomitiel, . . S GO e S 5 Industrielle Fertigwaren zu- jammen R

Qu 0,2

00

02

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Bekanntmachung.

Die am. 9. Fanuar 1940 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: : Verordnung. über die Einheitsbewertung, die Vermögensfteuer, die Aufbringungsumkage und die Grundsteuer îm Memelland- Vom 30. Dezember 1939. Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Geseges über die Vermittlung der Annahme an Kindes Stati. Vom 2. Januar 1940. Verordnung über die Einführuug des Gesehes zum Schuße von Bezeichnungen der Nationalfozialiftischen Deutschen Arbeiter- partei in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 4, Fanuar 1940. / S Fünfte Durchführungsverordnung zur Notdienstverordnung (Sozialversicherung der in und aus dem Gebiet des Proteftorats Böhmen und Mahren eingeseßten Notdienstpflichtigen). Vom 4. Januar 1940. : i Zweite Ergänzungsverordnung zux Vérordnung über Höchsts preise für Haushaltsspeisesalz. Vom 4. Fanuar 1940. Verordnung über die Veriwvaktung und Anschaffung von Reichsschuldbuchforderungen. Vom 5. Fanuar 1940. Polizeiverordnung zum Schuß der nationalen Symbole und Lieder. Vom 5. Fanuar 1940. . Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Berufs- ausbildung im Handwerk. Vom 6. 7Fanuar 1940. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspréeis: 0,15 K. Post- versendungsgebühren: 0,03 K. für ein Stück bei Boreinfendung auf unser Postscheckouto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. Fanuar 1940.

Reichsverlags8amt, F. V.: Stexn.

Bekanntmachuug. Die am 9. Fanuar 1940 ausgegebene Nummer 2 des Reichsgeseyblatts, Teil IT, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zweiten Abkommens zum deutfsch-niederländtschen Vertrag über den Vers

rechnungsverkehr. Vom 30. Dezember 1939. : E einne über die Ratifikation des Vertrags über

die Förderung der wirtschaftlihen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reïh und dem Königreih Rumänien. Vom 31. De-

zember 1939.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RA. Post» versendungsgebühren: 0,03 e für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.

Bexlin NW 40, den 10. Januar 1940. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Irichtamtliches. Uns der Beritvaltung.

Einlös8bare SIRELGU R GERE:

Die NF-Steuergutsheine T werden annt[i Fina L E R goltassen des Reiches ab dem 7. denr “Matéakenrona bei Entrichtung von Reichssteuern zum guischein if in ahlung genommen (eingelöst). Auf at Steuer»

- vou den onat naÇ

utschein ist sein Fälligkeitsmonat verzeichnet. Mit dem Exrxreichen a ällig O Laa R die Steuergutscheine I den Steuer» utsheinen der VOVaH R N Fälligkeit8monate gleichwerbigz ex werden auch seit Anfang Fanuar die Steuergutscheine dexr Fälligkeitsmonate Dezember 1939 und Januar 1940 zu ein

gen sind. i : (6) Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts gibt es

b) der Geschäftsführer.

kein Rechtsmittel,

d demselben Kurs gehandelt. : E : j E Der ‘Reichsminister Ta Finanzen hat sih wie die ee | acuppe Vanken mitteilt damit einverstanden erklärt, daß

S G R RE

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 8 vom 10. Jauuar 1940. S. 3

einlösbar gewordenen Steuergutscheine niht mehx nah den ein- zelnen Fälligkeitsmonaten unterschieden werden. Sie können unter der- Bezeichnung „Eiulösbare NF-Sieuergutsheine 1“ oder dergleichen zusammengefaßt, verwaltet und übertragen werden. Die Möglichkeit der Fnanspruhnahme der Bewertungsfreiheit wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.

Erleichterungen bei der Umfsatzsteuer.

Vom 1. Januar 1940 ab brauchen die Unternehmer, die im Vorjahr steuerpflihtige Umsätze bis zu 50 000 A gehabt haben, ihre Umsaßsteuervoranmeldung nux noch vierieljahrlih abzu- geben. Dementsprehend sind die Umsaßsteuervorauszahlungen ebenfalls nur vierteljährlih zu entrihten. Alle Unternehmer, die im Fahre 1939 einen steuerpflihtigen Umsaß zwischen 20 000 bis 50000 RA hatten, haben also ihre Umsätze für die Monate Januar und Februar 1940 nicht mehr am 10. 2. bzw. 10. 3. 1940, sondern zusammen mit den Mörzumjaäßen erjt am 10, 4, 1940 an- zumelden und zu versteuern. Viele kleinere und mittlere Einzel- handelsunternehmungen entrichten aljo fünftig an Stelle von 12 Umsaßsteuerraten im Fahr nur 4 Raten (10. 1,, 10. 4., 10. 7. und 10. 10.). Jn dem Erlaß vom 16, 11, 1939, der diese Aenderung vorsieht, wird außerdem bestimmt, daß Unternehmer, deren Jahressteuerbetrog im Vorjahr niht mehx als 1009 [K betragen hat, ihre Umsaßsteuervoranmeldungen und -voraus- zahlungen ebenfalls vierteljährlich abgeben und leijten können, und zwar auch daun, wenn ihr steuerpflihtiger Umsay über 50 000 f.Æ licgt. Das hat für alle die Unternehmer Bedeutung, die von den ermäßigten Steuersäßen von 0,5 bzw. 1% Gebrauch machen können.

Berliner Börse vom 9. Zanuar.

An den Aktienmärkten seßte sih der Abbröckelungsprozeß auch |

am Dienstag fort. Neben Verkäufen der Bankenfundschast er- folgten auch Abgaben des Berufshaudels, so daß die Kurse auf den meisten Marktgebieten zur Schwäche neigten. Verschiedentlich führten aber weitere Anlagekäufe zu Kurssteigerungen. Das Ge- shäft war wenig umfangreich.

Am Montanmarkt büßten Rheinstahl 4, Vereinigte Stahl- werke 4, Hoesh 74 und Harpener 1% ?% ein. Bei den Braun- kfohlenwerten wurden Flse Genußscheine 14 % niedriger notiert. Von Kaliwerten ermäßigten sich Salzdetfurth und Wintershall um je 14 %, während Kalichemie 1 % gewannen. Fn der chemi- hen Gruppe gaben Farben um % % auf 168% nach. Schering stellten sich 1 und Goldshmidt 14 5 niedriger. Auch am Markt der Elektro- und Versorgungswerte waren überwiegend Kursrück- gange zu verzeichnen. Hervorzuheben sind Lichtkraft und Gesfürel mit je %, EW.-Shlesien und Schuckert mit je 4 sowie AEG. mit % %. RWE. seßuten demgegenüber 114 % höher ein, gaben hiervcn ola aber 4 % wiebe-. ber. Ass wider- standsfähig erwiesen sich die Anteile von Maschinenbaufabrikén, von denen Demag ?s und Orenstein !4 % höher ankamen und nur Rheinmetall-Borsig 14 % verloren. Zu erwähnen sind noch Gebr. Junghans mit 1, Bemberg mit 1%, Berger mît 2, Süddeutsche Zucker mit 214 und Aschaffenburger Zellstoff mit 224 %. Andererseits stiegen Deutsche Linoleum und Bremer Wolle um je 2 9,

Jm Verlaufe kam es meist zu weiteren Kursherabseßungen, die z. T. bis zu 2% betrugen. Beispielsweise gaben Deutsche Linoleum ihren Anfangsgewinn voll wieder her. Ferner lagen Demag um 12s, Daimler und Rütgers um je 14 % s{chwächer. Von den erst später notierten Werten zeigten BMW. einen Ver- lust von 1% 2. ° i i

Gegen Ende des Verkehrs traten gelegentlich fleine Er- holungen ein. So erreihten RWE. \chließlich einen Stand von 921 E i 97 ad 7 1284 nah zeitweise 1274 und Farben von 1684 nach vorüber- gehend 16874. Andererseits gingen Siemens zum Schluß auf 2134, Schuckert auf 199, Braubank auf 12414 und Rhe1inmetall- Borsig auf 12574 zurück. Reichsbahnvorzüge, die im Verlaufe mit 1254 gegen 1254 am Vortage bewertet worden waren, erhielten schli-Klich eine Strichnotiz. i

_Am Kassamarkt wiesen von Banken Berliner Kassenverein mit 1 und Lübecker Commerzbank mit + 1/2 gegen leßten Kurs die stärkste Veränderung auf. Bei den Hyp. Banken gaben West- deutsche Boden 11/2 2% her, während Bayerische Hyp. um 1% % anzogen. Am Markt der Kolonialwerte notierten Neu-Guinea 180 nah 179!/s.

: Für die zu Einheitskursen gehandelten Judustrieaktien war s p e copbagi uneinheitlih, wobei Einbußen von bis zu 3 /e Uberwogen. Augsburg-Nürnberg verloren bei Repartierung gegen leßten Kurs 6/1 und Wenderoth ebenfalls bei Zuteilung 4/0. Ferner erfolgten Repartierungen in Deutsche Echachtbau (+ 6) na Vnterbrehung, Und Mimosa (+ 51/2) nach Pause.

a Steuergutscheinen I waren Dezember Und Januar mit

99, (/2 um 5 Pfa. fester, Februar mit 99,55 um den leihen Ave e E A stellten sih mit 99,50 um-21/2 Pf T böber April lagen 5 Pfg., Mai 10 P S of [ blieben A R 0 Pfg. fester. Steuergutsheine 11 _ Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesizanleihe nah Schwankungen 139% (140). Die Gemeindeumshuldung wurde mit unv. 95/5 bewertet.

Am Kassarentenmarkte kam es für Hhp. Pfandbriefe wiederum zu Repartierungen und Strichgeldnotierungen. Für Lig Vfand- briefe ist das Geschäft ruhiger geworden, wobei die Kursentwicklung

DVCIS

Keine Härten beim Kriegszuschlag zur Siu- rommensteuer.

Der Reichsminister der Finanzen stellt in einem Bescheid über den Kriegszushlag zur Einkommensteuer für 1939 klar, daß es der Zweck der Begrenzung des Kriegszuschlags auf 15 v. H. des Einkommens sei, Härten zu vermeiden, die durch eine über- mäßige Belastung des Einkommens entstehen könnten. Einkommen im Sinne dieser Vorschriften ist das Eiukommen im Veran- lagungszeitraum (Kalenderjahr). Fst ein Erhebungszeitraum fürzer als das Kalenderjahr, so beträgt der Kriegszashlag zur Einkommensteuer für jeden Kalendermonat, der im Erhebungs- zeitraum endet, ein Zwölftel des Fahresbetrages. Dieser Vor- lhrift gemäß kommen als Kriegszushlag zur Einkommensteuer ür den ersten Erhebungszeitraum, das Kalenderjahr 1939, nur vier Zwölftel, nämlih für die Monate September bis Dezember, in Betracht. Bei dieser Höhe des Kriegszuschlags zur Einkommen- steuer können die Härten, die § 3 Abs. 2 der Kriegstwirtschafts- verordnung mit der Begrenzung auf 15 v, H. verhindern will, von vornherein nicht entstehen. Der Kriegszushlag zur Ein- fommensteuer für 1939 fann im HSöcstfall der ganzen Einkommen- steuerregelung überhaupt, also für den Zahler der höchsten Ein- fommensteuer in Großdeutshland, nux vier Zwölstel von 50 v. H. von 55 v, H. des Einkommens, also 9,16 v. H. des Einkommens, betragen. Mithin kann im ersten Erhebungszeitraum des Kriegs- zuschlags der Zahler der höchsten Einkommensteuer nur den höchsten friedensmäßigen Steuersay von 55 v. H. zuzüglich des Kriegszuschlages von sür ihn 9,16 v. H., insgesamt also 64,16 v. H. des Einkommens, entrichten, Die Höchstgrenze von 65 v, H. des Einkommens, die in der Kriegswirtshaftsverordnung vor- geschen ist, wird für den ersten Erhebungszeitraum nicht erreicht.

niht ganz einheitlich war. Kommunalobligationen und Stadt- anleihen lagen still. Provinz,-Anleihen blieben behauptet. Alt- besißemissionen fanden erneut Beachtung und wurden bis um 1/2 9/9 heraufgeseßt. Staats- und Länderanleihen zeigten nur unbe- deutende Veränderungen. Für Reichsanleihen bestand T. weiter Kauflust. Kursmäßig ließen sich jedoch kaum Abweichungen fest- stellen. Am Markt der Fndustrieobligationen war der Grundton bei unregelmäßiger Kursgestaltung freundlich. Farbenbonds stiegen um 12/4 °/o.

Der Privatdiskontsas wurde bei 21/3 %/ belassen.

Am ‘Geldmarkt - waren die Blancotagesgeldsäte bis 2!/s% unverändert. i

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erhöhte sich der Belga auf 41,80 (41,76).

mit 17/8

Neichsmefse QOeipzig Frühjahr 1940: 3, bis 8. März.

Die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 wird als Gebrauhsgüter- messe (Mustermesse) zur üblichen Zeit vom 3. bis 8. März in allen 24 Meßpauugcen des Zencceums der Rei? 2ssestadt Leipzig ab- gehalten werden. Gleichzeitig mit ihr wird die Bugramaschhinen- messe (Druckereimaschinen) im Deutschen Buchgewerbehaus dur- geführt. Die Große Technishe Messe und Baumesse auf dem Gelände vor dem Völkershlahtdenkmal wird zu einer späteren Zeit stattfinden. Jhr Termin wird rechtzeitig veröffentlicht werden, Die Mustermesse wird in diesem A ahe insofern eine Ertveiterung erfahren, als sie zahlreihe tehnische Erzeugnisse, die nähere Beziehung zu den in der Fnnenstadt ausftellenden Fndu- strien haben, umfassen wird. Die Reihsmesse Leipzig wid also im März 1940 eine eindrucksvolle Schau der deutschen Wirtschafts und Exportkraft bieten.

A Börsenkennziffern für die Woche vom 2. bis 6. Fanuar 1940.

Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sid für die Wote vom 2. bis 6, Januar 1940 im Vergleich

zur Vorwothe wie folgt:

Wocendur&\ch{nitt Monaté- vom 2.1.40 vom 25.12. durchbschnitt bis 6.1.40 þis 30.12, Dezember

118,88 117,61 115,61 104,04 102/66 101/30 110,77 109 34 107,67

109,59 108,22 106,61

Aktienfurse (Kennziffer 1924 bis 1926 == 100) Bergbau und Sehwerindustrie

Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr . „.

Glas KurSsuivean der 44 ‘/„zigen __ Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- afktienbanken . L Pfandbriefe der öffentlih- rechtlihen Æredit-Anstalten Kommunalobligationen . , Anleihen - der Länder und Gemeinden

Durdiiduiitt. Außerdem :

9 %/aige Industrieobligationen 4 sige Gemeinde-

99,19

99,28 98,79

98,70 99,07

99,19

99,25 98,78

98,61 99,05

99,19 99,23 98,77 Va 98,38

99,03

99,58 99,42 9,

umsch{uldung8anlethe 94,85 94,29 3 9

/

IVirtschaft des Auslandes. Leistungsfähigkeit der englischen SHandelsflotte um 25 °/9 verringert.

I c ad D ay 0 Needoedon, 6, Januar, Einen Einblick in die in britischen friedenheit givt ein Artit per8smaßnahmen herrs{ende Unzu- R La E E EIE nel, der diejer Tage in dem enalishen Ras bes M fahrtsangelegenheiten „Fairplay“ R

britiélen. Bac naten Krieg, so heißt es darin u. a., seien die Beate unk e ir foam. vans- ründen über ihre Zukunft besorgt, E igen, die ihnen von amtli itis

Seite gegeben würden, seien weit davon entfernt, Ri Be

sie zu fein.

Das sei ganz besonders der Fall für die Lini j felbdnahnten Bi (e e wed eiche don der Reetune Névierune E aalen L it ses an met, welhen Preis die Regte Se Sen Vera jet, oder welche Entschädigung die * egierung | t zu entrihten gedente, i i die Can des Krieges versenkt würd E E L Gie

z e Regierung bei einer Anzahl Werften neue iffe

|

bestellt, und sie e i ; E e 1 bei Fertigstellung iet daß die Reeder diese Schiffe ihr

Dur das Konvoyf so H tonvoyfystem, so fährt das ü während der Kriegsjahre die Schiffahrten 0 S ect uben

d 2 2 r40g9Iay auern als in Friedenszeiten, wodurch die Seistungsfähinteit Ber

/

m 29 % verringert werde. Eine weitere Folge werde 2e Knappheit ay Sciffsraum sich immer weiter steigere Regierung fordern Grun fivindélercecend See trebitae wie vor etwa 20 Jahren. Die neutralen Reeder würden dadur in die Lage verseßt, mit Erfolg in allen Teilen der Welt mit den britishen Reedern zu konfurrieren. ar könne die britische Regierung den neutralen Reedern bezahlen, was sie wolle, doH dürfe das nit bedeuten, daß man der britishen Schiffahrt jeg- lihe Unterstüßung vorenthalte. Die britische Regierung beab- sihtige weiter, neue Schiffe in Kanada zu bestellen, die ÿwei- oder dreimal soviel fosteten als Schiffsbauten in enalishen Werften Darüber hinaus werde die Ablieferung auch das eine oder andere zu wünschen übrig lafsen. Troy des großen Bedarfs Englands an Schiffsraum erteile die britishe Regierung privaten Auftrag- gebern von Schifféneubauten in England alle möglichen An- weisungen, wie sie ihre Schifse bauen lassen sollen. Dadur jei es aber unvermeidli, so fährt die Zeitshrift fort daß cine Ver- zögerung in der Ablieferung dieser Schiffe eintrete va

Der Artikel {ließt mit der lakonischen Bemerkung,

Ti yt+to 41 ¿F10TTe 41 jein, daß Und Die

-

&rahtipreije, dié

G L | : man könne natürlih nit erwarten, daß irgendein britischer Beamter in kurzer Zeit zu einem leistungsfähigen Reeder werde

Fortseßung auf der nächsten Seite.

di Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 10. Januar 1940. (Die Preije verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, Pm 133 desgl. in Walz- oder Drahtbarren D 4 —ck_ ck ckA S 137 Metidel 9899 o 05 S eo S Feinsilber a7 O -30/00

R.A tûr 100 kg

fein

Ju Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländishe Geldsorten und Banknoten Telegraphishe Auszahluug.

9, Januar Geld Brief

| 10, Fanuar Geld Brief Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos E | 1 Pav.-Pes. Australien (Sydney) | 1 austr. Pfd. Belgien (Brüjsel u. | Antwerpen) | 100 Belga Brasilien (Rio Janeiro) Brit, Jndien (Bom- | bay(alcutta) | 100 Rupien Bulgarien (Sofia) ,, | 100 Lewa Dänemark (Kopenh.) | 1090 Kronen England (London) . | 1 engl. Pfd, Estland (Neval/Talinn) Finnland (Helsinki). . | Frankreich (Paris) .…. Griechenland (Athen) | Holland (Amsterdam | und Rotterdam) ., } 100 Gulden Jran (Teheran) .…. | 100 Ríals Fsland (Reyfkjavik) . | 100 isl. r, Ftalien (Rom und | Mailand) | 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen Jugoslawien (Bel- | grad und Zagreb) . Kanada (Montreal). Lettland (Riga) .….. Litauen (Kowno/ Kaunas) Luxemburg (Luxem- burg) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumüänien-( Bukarest) Schweden( Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik.Union( Pre- toria, Johannesbg.} Türkei (Jstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Vontevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1 ägypt. Pfd. - 18,77

100 Afghani 5 67751679

0,565

0,565

0,561

A 0T010 si

1 Milreis 0,130 0,134 0,130 0,132

3,053 48,15

3,053 48,15

3,047 48,05

62,56 5,055

. | 100 eftn. r. 100 finn!l. M. 100 Fres,

100 Drachm.

62,44 5,045

62,56 3,055

2,357

132,88 14 61 38,39

2,353 2,357

132,88 14,61 38,39

132,62 14,59 38,31

132,62 14,59 38,31

13,11 0,585

13,09 0,583

13,11 0,585

13,09 0,583

5,706

48,85

100 Dinar 1 fanad. Doll. 100 Lats

5,694

48,75

5,706

48,85

100 Litas 41,94 42,02 42,02

100 lux. Fr. | 1046 10,48 10,46 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo

109- Leit

56,71 f A

56,59 9,091

„1

56,7

100 Kronen | 69,29 59,41 59,41

100 Franken | 5:

5, 59,98 100 ronen 8,

8,609

55,98

86 5914 8,609 100 Peseten } 25,61 25,67 25,67

1,978

1,982

l südafr. Pf. 1 türf. Pfund 100 Pengöò

1 Goldpeso

1,982

0,921

1,978 0,919

0,919 0,921

3 Dollar

2491 2,495] 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnunasverkehr gelten folgende Kurse4 Geld Brief 9,74 9,76 5,514 5,526 7,792 7,808

73,03 73,1 2,148 21

England, Aegypten, Südafrik. Union S a4 Australien, Neuseeland

Britisch-Jndien „,..

Kanada 2

Ausländische Geldsorten und Bankuoten.

v m m ———————— E 9, Januar

Geld Brief

20,38 2046

1616 16,22

4,185

5,45

10, Januar Geld Brief 2038 2046 1616 16,22

4,185 4,205

848 8,52

Sobeteigus: .. Notiz 20 Francs-Stüde für Gold-Dollars | 1 Stüd Aegyptiiche ägypt. Pfd. Amerikanliche : N 1000—5 Dollar 2 und 1D

2,63

Â

2,63 | 2,6 G

{) 7) í

Í e: große , 10 Lire u. darunter . Jugoslawische : 100 Dinar Kanadishe ……….... Lettländishe ……... Litauische: große 100 Litas u. darunt. Luxemburgishe Norwegische Rumänische : 1000Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei …... Swedriche Schweizer: große 200 Frs. u. bdarunt.

ili

gLOBEe 100 Dinar 1 fanab. Doll. | 100 Lats 1090 Lit 100 Litas 100 tur. Fr.

100 Sronen

100 Lei

00 Lei

100 Kronen 100 Frs.

1300 Fra.

}00 Vetcter:

1 fübaîr. Bd. 1 tirt. Siundi 100 Vengb

0199 _

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