1940 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Le

Gebührenordnung der Reichsstelle für Rauchwaren.

Auf Grund der Verordnung Über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBVI. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußr- scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird | mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsfommissars für die Preisbildung angeordnet:

L Ur treitung der Kosten der Reichsstelle für Rauch- waren werden von thr Gebühren erhoben.

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Sebührenpflihtige Tatbestände sind:

1. die Ausstellvng jeder Art von Bescheinigungen dur die Reichsstelle, auf Grund deren die Bezahlung oder J L

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terrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt ‘den soll, die der Zuständigkeit der Reichsstelle für

Als Bescheinigung dieser

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r tauchivaren unterltegen. Art gilt auch die Abgabe von Gutachten zu Waren- austausch- und Verrechnungsgeschäften (Devisen -

2. die Entscheidung Anträge auf Genehmigung der Veräußerung von Rauchwaren im Fnlande aemá der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch- waren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichs-

anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 m 3. September 1939) und der 2. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 26. Oktober 1939 iger und Preußischer Staats-

Bott V

zeiger Nr. 251 vom 26. Oltobexr 1939) (VeL- rungsgebuhvr). 83 ) Höhe der Gebühren bestimmt sich im Falle des

(1 Die E 9? Ziffer 1 nah dem Nettorehnungsbetrage, über den die Bescheinigung lautet, im Falle des § 2 Ziffer 2 nah dem Ver- faufswerte der Ware, für die die Genehmigung zur Ver- äußerung im Jnlande beantragt wird.

(2) Sie beträgt 5 vom Tausend, bei Abgabe von Gut- achten zu Warenaustaush- und Verrehnungsgeschäften 2 Differ 1 Sat 2) 1 vom Tausend des Rehnungswertes.

. (3) Die Gebühren sind auf volle R —,10 nah oben abzurunden; der Mindestsaß der Gebühren is NAM 1,—. 84

Falls der Rechnungsbetrag, nah dem die Gebühr im ¡Falle von § 2 Ziffer 1. zu berehnen is}, auf ausländische Währung lautet, ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf

Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit zuleßt bekannt- gegebenen Umsaßsteuer-Umrechnungskurses zu ermitteln.

85

1) Gebührenschuldner ist der Antragsteller. 2) Die Gehöhren sind nici abwalzbax.

7.

{ f Os 86

(1) Die Gebühr wird fällig mit dem Zugehen der Ge- bührenrechnung.

(2) Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser (Gebührenordnung sind zu leisten auf das Postsheckkonto der

Neichss\telle für Rauchwaren: Leipzig 14 400. S (1) Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Reich8- Frfüslung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen

, werden Gebühren vdex “Kosten nicht festgeseßt. Reichsftelle ist jedoh berechtigt, ein Unternehmen,

bei l Prüfung Verstöße gegen behördliche Verord- nungen oder Anordnungen oder Verleßungen der aus dieser (Vebührenordung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Be-

troffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgeseßt. Der Betrag ist von dem zahlungspflihtigen Unternehmen innerhalb etner Woche nah Empfang der Aufforderung ein- zuzahlen, i (3) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueber- wachungsstelle für Rauchwaven vom 29, November 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 282 vom 3. Dezember 1934) mit ihren Nachträgen Nr. 1 vom 22, Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- Fischer Staatsanzeiger Nx. 300 vom 24. Dezember 1938) und

Nr. 2 vom 13. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 61 vom 13. März 1939) außer Kraft.

88 Diese Gebührenordnung tritt am Tage uah ihrer Ver- pp Y 9 s vi G T . 2 : öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Ztaatsanzeiger, für die in § 2 Ziffer 2 genannten Gebühren rudcktwvirfend vom 4. September 1939 in Kraft.

Leipzig, den 10. Januar 1940.

r Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettle x.

Anordnung 46

der Reichsstelle sür Eisen und Stahl (Verbol dex Herstellung von Teilen für Rauchrohrleitungen aus Eisen und Stahl) vom 11. Januar 1940,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesehbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichs\tellen zur Veberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8. L Eiserne DOfenrohre, Bogen und Kniestüke (auch mit Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für Hausbrandöfen

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1940. S. 2

und Wanddicken hergestellt werden, die dem vom Deutschen Normenausschuß E. V. herausgegebenen DIN-Blatt Nr. 1298 entsprechen. Ausgenommen sind Paßrohrfstücke zur Verbindung von Rauchrohrleitungen mit Oefen und Herden, deren Rauchrohrstußen nicht den Abmessungen nah DIN-Bl. Nr. 1298 entsprechen.

S 2 Fn besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs- stelle auf shriftlihen Antrag Ausnahmen zulassen. Die An- träge sind über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Fach- gruppe bzw. den guständigen Reichsinnungsverband der Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

8 3, Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah beit 4) 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.

Die Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Berlin, den 11. Fanuar 1940, Der Reichsbeausftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege ll.

/

/{ Anordnung Nr. 25C

“der Reichsstelle für Mineralöl. Regelung der Abgabe von Krasftstoffen,

Vom 11. Januar 10.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesehbl. I S. 1430) und der Verordnung Über die Errichtung von Ueberwachungs=- stellen vom 4, September 1934 (Deutscher Reichs- und Pei scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Einziger Paragraph:

(1) Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 25 der Rei: stelle für Mineralöl vom 28. August 1939 (Deutscher Reich8=- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28. August 1939) in der Fassung der Anordnungen Nr. 25 A vom 14. September 1939 und Nr. 25B vom 10. November 1939 gelten auch für die Abgabe von

a) Petroleum zum Verbrauch als Kraftstoff

b) Trafktorentreibstoff.

(2) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrex Ver- fündung in Kraft,

Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

% Anordnung 4

der Reichsstelle für Kohle über den Verbrauch von Brenn-

stoffen zum Betrieb“ von ¿eg ralen Warmwasserversorgungs- anlagen.

Vom 11. Januar 1940,

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939. (Reichsgesebbl. 1 S. 1430), dex Verordnung über die Errichtung von UVeberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der An- ordnung des Reichswirtschaftsministers Über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle vom 7. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger ‘Nx. 210 vom 9, September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt=- schaftsministers angeordnet: , 81

Zentrale Warintvasserversorgungsanlagen im Sinne diesex Anordnung sind Einrichtungen, die von einer Stelle aus beheizt werden und die Entnahme von warmem Wasser an mehreren Zapfstellen ermöglichen.

L2

Die Bezirkswirtschaftsämter können bestimmen, daß

zentrale Warmwasserversorgungsanlagen, die mit Brenn- stoffen im Sinne der Anordnung 3 der Reichsstelle für Kohle über die Brennstosfverforgung dex Haushaltungen, der Land- wirtschaft und des Kleingewerbes vom 21. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 221 vom 21, September 1939) beheizt werden, stillzulegen oder einzu’chränken sind. :

83

Wer den Bestimmungen dieser Anordnung und den auf Grund dieser Anordnung erlassenen Vorschriften. vorsäßlich

Fortschritte in der Versorgung der Ostgebiete.

Dr. Hayler vor dem Handel in Posen.

Posen, 10. Januar. Jn einer Versammlung in Posen wurden beute L fle und Treuhänder des Handels von dem Leiter der Reihsgruppe Handel, Dr. Hayler, in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten eingewiesen. Schon vor Monaten hatte die Reich8-

ruppe zur Sicherung der Warenversorgung in den Ostgebieten achverständige entsandt, die mit den zuständigen Behörden gzu- sammenarbeiten. Dr. Q ‘exläuterte nun vor den Kaufleuten -und Treuhändern die | meren Aufgaben, die dem Handel des Warthegaues gestellt 1 ¡ 1 ther wanderer-Bevratungsstelle, #-Standartenführer Dr. Kroeger, wandte sih besonders an die i ah add Kaufleute, von denen die Umstellung auf die reihsdeutschen Verhältnisse eine

Und -herde dürfen für den Julandsbedarf nur in Abmessungen

außerovdentliche Leistungsprobe verlangt. An dex Versammlung

| Umísiedlungs-Treuhand-Gesellschaft m.

Der Leiter dex Volksdeutshen Ein--

oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nah den Strafbestims

ie. u M es und 15 a Ly Per star den Waren-

verTehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßb[,

S. 1430) bestraft. Ósgesegbl, I 8 4

Diese Anordnung tritt am 15. Fanuar 1940 in Kraft. Berlin, den 11. Fanuar 1940. Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul Walter.

Bekanntmachung Ir. 3 F der Anordnung V 30 der Reichsstelle sür Waren ver- iedener Art (Korkholz und Korkabsälle) vom 16. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939).

Auf Grund des § 5 Abs. 2 der Anordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art vom 16. Oktober 1939 (Korkholz und Korkabfaälle) E Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) wird fol- gendes bekanntgegeben:

Fn Ziffer 2a der Bekanntmachung Nr. 1 zu der An- ordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) werden die Worte

„Preßkorkplatten mit Teerprodukten eingestrihen oder mit Teerpappe beklebt, nur für aufsteigendes Mauerwerk“

gestrichen. Die Worte

„„orthopädischem Schuhzubehör und Einlegesohlen“ iverden erseßt durch die Worte „orthopädishen Maßschuhen, orthopädishen Ein- lagen nach Gipsabgüssen odex Fußabdrücken sowie Beinstüyapparaten“. Berlin, den 11. Fanuar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.

Bekanntmachung

zur Anordnung über verbindlihe Allgemeine Deutsche

Spediteurbedingungen (ADSp.) vom 29. Dezember 1939

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5. Fanuar 1940 S. 2).

Die Anlagen 1 und 2 zu den Allgemeinen Deutschert Spediteurbedingungen (abgedruckt in dex Ersten Beilage zu Nr. 4 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats= anzeigers vom 5. Fanuar 1940) sind in den §8 2, 4 und am Schluß (Beteiligungsliste) der Anlage 1 und im Vorwort der Anlage 2 neu gefaßt worden.

Die Neufassungen werden in Nr. 1. des Reichs-Verkehrs- Blatts B für 1940 veröffentlicht.

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Bekanntmachung. : Die am 10. Fanuar 1940 ausgegebene Nummer ® de3 Reichsgesegblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrehts und des preußishen Landesrechts in dem Gebiet derx bisherigen Freien Stadt Sas: Vom 30. Dezember 1939.

Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Vom 30. De- zember 1939. i s i

Verordnung zur Einführung des Geseßes über evbrectlichs Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens in dex Ostmark, im Reichsgau Sudetenland sowie 1m Protektorat Böhmen und Mähren. . Vom 34. Dezember 1939. E

Umfang: !4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 T. Postversen- dungsgebühren: 0,03 Nf für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 11. Fanuar 1940. Reichsverlagsamt, J. V2 Stern /

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Dex Königlich Niederländishe Gesandte in Berliw JonkheervanHaersmade With, ist nah Berlin zuru gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen, :

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herx Arvid Richeuxt, hat Berlin am 7..Fanuar 1940 verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.

aftsicil.

nahmen au andelskammerpräsident Dr, Carsten, Vertreter des L ibaliees, der zuständigen E L der deutshen ._H. teil.

Am gleichen Tage wurden die von der Reihsgruppe Handel und der 2 Pltrcidnbsielle Ost beauftragten Geshäftsführer zu einer Arbeitstagung zusammengerufen, auf der u, a. #-Bri aht ührer Greifelt vom Reichskommissar für die Festigung des deuks 1048 Volkstums und -Oberführer Dr. Stellrecht von der Haupt- treuhandstelle vi sprachen. Jm Vordergrund der Beratungeuw tanden Fragen der Warenzufuhr, die An np fester Liesers a ungen zum übrigen Reichs ¡ebiet sowie die Betreuung dex A atta Treuhänder in persönlicher, fahlicher und kreditpoliti- \her Hinsicht. Die nunmehr auch im Auftrage der Haupttreuhandstelle Bf tätigen Vertreter der Ae Handel bbevichteten er ihve Erfahrungen. Danach sind in leßter Zeit beachtliche Fox ette in der Warvrenversorgung der Ostgebiete festzustellen.

Die eingetragenen Unternehmungen im Deutschen Reich.

Die Angaben über die eingetragenen Unternehmungen, die jährlich vom Statistishen Reichsamt veröffentliht werden, er- treden sich wie 1m neuen Heft der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ mitgeteilt wird nunmehr erstmals au auf die Ost- mark und den Sudetengau. Ende 1938 gab es im Deutschen Reich

T8957 791 faufmännishe Unternehmungen und s{hähßungsweise rund 58 000 Genossenshaften. Von den insgesamt vorhandenen rund 416 000 Unternehmungen waren: Einzelfirmen . A 250 468 (69 2%), Offene Handelsgesellshaften . 59348 (14 %), Genossenschaften rd. 58 000 (14 %), Gesellshaften m. b. H. . 274250:( 7 95), Kommanditgesellshaften 13 690 ( 3 %), Aktiengesellschaften . 6460 ( 2%).

Die Zahl der noch tätigen Gewerkschaften betrug Ende 1938 933, die der Versiherungsvereine auf Gegenseitigkeit 167. Die Rechtsform der Kommanditgesellshaften auf “Aktien 1st fast ganz vershwunden; im alten Reichsgebiet waren nur noch 22 Kom- manditgesellshaften auf Aktien vorhanden.

Die einzelnen Rechtsformen haben im alten Reichsgebiet und in den mit ihm wiedervereinigten Gebieten eine zum Teil recht vershiedene Bedeutung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft fommt 1938 in der Ostmark und im Sudetengau häufiger vor als im alten Reichsgebiet, vor allem wohl, weil im alten Reichsgebiet die Form der Aktiengesellchaft durh geseugeberishe Maßnahmen, in erster Linie durch das Umtpandlungsgejey, zahlenmäßtg zurück-

egangen ist. Die G. m, b. H.-Form ist dagegen offenbar in der itmark, hauptsählih aber im Sudetenland, viel weniger beliebt als int alten Reichsgebiet. Auch im alten Reichsgebiet kommt die * Gesellshaft m. b. H. in Norddeutschland häufiger vor als in Süd- deutshland. Besonders groß ist im Sudetengau die Zahl der Einzelfirmen und Offenen Handelsgesellshaften, da hier kleinere und mittlere Betriebe im Vordergrund stehen, für die diese beiden Rechtsformen in erster Linie angewendet werden. Die Komman- ditgesellshaften, deren Zahl im alten Reichsgebiet in den letzten Jahren infolge der Umwandlungen aus Kapitalgesellshaften be- sonders stark gestiegen ift, haben in der Ostmark und im Sudeten- au noch nicht die gleihe Bedeutung erlangt. Fn der Ostmark fällt ferner die verhältnismäßig hohe Zahl von Offenen Handelsgesell- haften auf.

Von den 326 117 eingetragenen kaufmännishen Unterneh- mungen im alten Reichsgebiet entfielen mehr als die Hälfte (177 181) Firmen auf den Groß- und Einzelhandel. Fm Bereich der Fndustrie waren 97 484 eingetragene Firmen tätig, auf dem Gebiet der Energiewirtshaft 791, des Verkehrswesens 3248, der Bankwirtshaft 1862 und der Versiherungswirtschaft 1542, 26 867 Firmen entfielen auf die Gruppe „Hilfsgewerbe des Handels“, aljo vor allem auf Unternehmungen der Handelsvermittlung und Jniteressenvertretung und auf Grundstücks- und Wohnungs- unternehmulgeiui. Dié UniersuGßung des Statistishen Reihsamts befaßt sich eingehend mit den Beziehungen zivishen Rechtsform und Wirtschaftszweig.

Die Bedeutung der Rechtsformen hat si seit 1936 zum Teil recht beträchtlich vershoben. Fnfolge der Umwandlungen ist die Zahl der Kapitalgesellshaften in zwei Fahren um rund 17 000 Firmen zurüdckgegangen, die Zahl dec Einzelfirmen und Personen- P olen um rund 10 000 Firmen gestiegen. Der Bestand der

jjenen Handelsgesellshafsten ist ungefähr unverändert geblieben, die Zahl der Einzelfirmen hat um rund 6000 zugenommen. Ganz erheblih haben dagegen die Kommanditgesellshaften an Bedeutung gewonnen. Fhre Zahl hat sich seit 1935 nahezu verdoppelt.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11, Januar 1940. &. 3

Berliner Börse vom 10. Fanuar.

Die Kursbewegung an den Aktienmärkten war auch am Mitt- woch nach unten gerichtet. Die Bankenkundschaft und der Berufs- handel nahmen Abgaben vor, die an sih keineswegs besonders umfangreih waren, kursmäßig aber größeren Einfluß ausübten, da andererseits kaum Ana inen bestand. Hierdurch dürften die in den leßten Tagen der Befestigung eingetretenen Kurs- steigerungen zu einem nennenswerten Teil wieder ausgeglichen sein. E ist, daß sih das Jnteresse für Renten er-

alten hat.

Am Montanmarkt waren mit Ausnahme von Harpener, die 2 % verloren, nur Abschläge bis zu */s % zu verzeihnen. Ver- einigte Stahlwerke und Klöckner gaben um je !s und Hoesch um 5% % nah. Braunkohlentiverte lagen uneinheitlih. Hier verloren Deutsche Erdöl 14 und Jlse Genuß 2!/4 %, während sih Rheine- braun um 3 5 erholen konnten. Am Kaliaktienmarkt zeichneten sih Salzdetfurth und Wintershall duxrch Gewinne um 1 bzw. 11/4 % aus. Schhwächer veranlagt waren chemishe Werte, von denen von Heyden 3/4, Schering 13/8 und Rütgers 2 % einbüßten. Farben gaben um !4 7 auf 1684 nah, wobei 45 000 NAÆ den Besigerc wechselten. Elektro- und Versorgungswerte bröckelten überwiegend ab. So stellten sich Siemens, HEW, Schlesishe Gas, Thüringer Gas und Charlotten Faller um je !4, RWE und Dessauer Gas je 4, ferner Wasser Gelsenkirchen 2/4 % niedriger. Gesfürel kamen 3/8 und EW-Schlesien 24 % höher zur Notiz. Größere Verände- rungen erfuhren noch Felten mit 14, Süddeutshe Zucker mit 2, Holzmann mit 23/4, Deutsche Linoleum mit —3!4 und Dortmunder Union mit 5 %, wobei erwähnt sei, daß der leßt- genannte Rückgang auf ein Angebot von nur 6000 K erfolgte. Höher lagen AG sür Verkehr um 14 %.

Fm Verlaufe ergaben sich bei leiht belebtem Geschäft ver- schiedentlich Erholungen, wobei die Kursentwicklung als unein- heitlih anzusprehen war. Die Abweichungen nah beiden Seiten hielten sich im wesentlihen im Rahmen von 1/0, Flse Genuß- heine fonnten den Bg E von 21/4 %/o voll ausgleichen. Metallgesellshaft lagen hingegen 12/s % s{chwächer.

Gegen Ende des Verkehrs machte die Erholung vielfach weitere Fortschritte, so daß die Schlußkurse überwiegend die höchsten des Tages waren. Farben beendeten den Börsentag mit 168/s,

Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.-Banken nur wenig verändert, Mit einem Verlust fielen allerdings Deutsch-Asiaten (— 14 fi.) und Sächs. Bodenkredit (— 11/4) auf. Westdeutsche Bodenkredit gewannen hingegen 1%, Bei den schwächeren Kolonialaktien wurden Kamerun gegen leßten Kurs um 3!/4%/ herabgeseßt. Für die ju Einheitskursen gehandelten Fndustcie- aktien ergaben sih vielfah Rücckgänge von durhshnittlih 3 %/o. Kabel Rheydt büßten nah Pause 4 °/o ein, während Kromschhröder ebenfalls nach Unterbrehung um 31/2 %/ anzogen.

Von Steuergutsheinen T waren Dezember und Fanuar mit 99,77!/2 unverändert, Februar mit 99,55 s{chwächer, desgleichen Marz mit 99,45, April mit 99,42!/2 und Mai mit 99,47!/2. Steuer- gutscheine 11 gaben mit Ausnahme des unveränderten Oktober und des !/s% festeren November je !/s%% her.

Am variablen Rentenmarkt fiegén Reichsaltbesißanleihe um 1407/8, Die notierte 95,05

1!/s auf Gemeindeumschuldung

(+4 5Pfg.).

Am Kassarentenmarkte hat sich die Marktlage für die einzelnen

Gruppen wenig geändert. Fm allgemeinen herrs{te weiterhin ein stetiger Grundt 8 ä sind ledigli Ulthosig- stetiger Grundton, Zu erwähnen sind lediglich von Ultbesiß emissionen Thüringer Auslosung, die 1% gewannen. Am Markt der _Industrieobligationen sah man Schwankungen von bis zu 1/2%o nach beiden Seiten. Farbenbonds waren um diesen Betrag

ermäßigt. er. Privatdiskontsay. wurde bei 21/2%/s belassen.

Wirtschaft des Muslandes.

Beginn der italienisch-türkischen Wirtschafts- besprechungen.

Mailand, 10. Fanuar. Die Besprehungen über den Handels- verkehr zwischen Ftalien und der Türkei haben nunmehr begonnen. Wie erinnerlich, vollzieht sih die türkishe Einfuhr nah Ztalien äuf Grund von Kontingentslijten. FFtalien ständ nach Deutschland Und England an dritter Stelle im türkishen Außenhandel. Bisher {loß der Warenverkehr für Jtalien mit einem Pasjivsaldo, der Jedoch in’ den ersten sieben Monaten 1939 ausgealihen war bei 100 Mill. Lire Einfuhr und 99 Mill. Lire Ausfuhr Ftaliens. Zur Erleichterung der Ausfuhr nach der Türkei hat das Jstcambi die Kursgarantie übernommen.

Zntenfivierung des slowakisch-rumänischen Warenverkehrs.

Preßburg, 10. Fanuar. Das zwischen der Slowakei und Rumänien abges{lojsene Wirtschaftzabkommen sieht vor, daß gegenseitige Lieferungen, die nah dem 15. Dezember 1939 erfolgen, in freien Devisen zu bezahlen sind. Von offizieller slowakischer Seite wird der Wirtschaft empfohlen, den Warenverkehr mit Rumänien zu intenjivieren, um auf diese Weise zu einer Stärkung “der slowakishen Devisenlage beizutragen.

Finanzminister Pruzinsky über die Bank- und Steuerreform in der Slowakei.

Preßburg, 10. Fanuar. Finanzminister Pruzinsky äußerte än einer Unterredung mit einem Vertreter des „Grenzboten“, die

Ti der nächsten Zeit durchzuführende Zusammenlegung der Banken

Derfolge den Zwedck, eine planmäßige Kapitalbewirtshaftung mit der Absicht zu ermöglichen, Fnvestitionen jeweils dort vornehmen u können, wo sie sh tatsählich als notwendig erweisen. Äller- inas jeien die Vorarbeiten für diesen bedeutsamen Schriit noh micht abgeshlossen. Außerdem plane die Regierung eine Reform

ber direkten Steuern, die noch im ersten Halbjahr 1940 durch-

Geführt werden soll. Vorderhand jollen jedoch als Sofortprogramm ie Erträgnisse aus Einlagen bei Geldinstituten durch Besteuerung gu den Staatseinnahmen beitragen, was prafktisch eine Erfassung jer Kapitaleinkommen direkt an der Quelle darstellt. Die Reform kr direkten Steuern soll nah dem Vorbild der Steuerreform im rotektorat Böhmen und Mähren erfolgen, doch soll dadur eine vhte Belastung der Steuerträger nicht eintreten. Die Regierung

ne ferner die Vorlage eines neuen Besoldungsgesetes für die taatsbeamten, durch das insbesondere im Wege eines Ausgleihs der Einkommen die jüngeren Staatsangestellten die 1hfeit

‘Erhalten sollen, eine Familie zu gründen,

Bukarest, 10. Januar. Das Fah D , . s . 14 1939 ma - E rungen der „Agentia Rador“ für die rumänis y Peltewtes: d ‘1988, qMmittsjahr. Die Weizenernte war fleinex als im Ä 298, qualitativ aber besser. Der Ernteertrag der anderen

Getreidesorten lag unter dem Ertra i E o Ce H 1 g von 1938 mit Ausnahm Y Maisernte. Die Anbauflähe betrug im Fahre 158 ungesah: r

37s Millionen Hektar; sie lag dami fa r Bader mgule daaivt ; t um unge Mill. tefer als im vergangenen Hahre. Die e toren bis zum

Ausbruch des Krieges niedriger als gewöhnlich und mußten daher zum Teil durch Mindestpreise auf dem Fnlandsnmarkie, zum Teil durch Exportprämien gestüßt werden. Der Herbstanbau 1939 läßt sich noch nicht überblicken. Er dürfte jedoch 1usolge dex Rück- wirkfungen der internationalen Lage auf Rumänien, das heißt infolge Mangels an Arbeitskraft und Zugvieh, knapp den Durch- schnitt erreichen.

Die Entwicklung der Jndustrie ist teilweise normal, teilweise sprunghaft weiter gegangen. Eine besonders günstige Lage haben Jene Fndustrieunternehmungen zu verzeihnen, die für die Landes- verteidigung arbeiten. Die Textilindustrie ist durch die Schwierig- keiten der Rohstoffbeshaffung behindert. Die Petroleumindustrie hat eine günstige Konjunktur zu verzeichnen, leidet jedoch unter der Tatsache der allmählihen Erschöpfung der im Betrieb be- findlihen Petroleumfelder. Die Tagesproduktion hält sich bei 1700 Waggons täglich. Die Nachfrage ist sehr groß, die Preise zusriedenstellend. Einen Aufschwung hat der rumänische Gold- bergbau genommen, der ja jeinen gesamten Ertrag an die Nationalbank abgibt, Die Preisbildung steht unter dem Eindruck der allgemeinen Folgen der internationalen Lage. Die JFndustrie- produkte weisen eine steigende Tendenz auf. Auf diese Weise erweitert sih die Schere zwischen Landwirtschaftspreiset und Fn- dustriepreisen. Auch hat die große Konsumentenmasse mit größten- teils gleihbleibenden Einkünften über Teuerung zu klagen, Die Regierung greift seit Beginn des Krieges in die Preisbildung regulierend ein und versucht insbesondere, spekulative Preis- bildung zu unterbinden. Die öffentlihen Finanzen befinden sich in einer günstigen Lage. Das Budget ist ausgeglichen. Die Privatfinanzen beziehungsweise die Einkommensverhältnisse haben im Durchschnitt keine Aenderung erfahren. Sie stehen insofern mit der Preisbildung auf dem Warenmarkte niht im Einklang.

Wafserweg Schwarzes Meer— Ostsee. Ieuer

Kanal ftellt die Verbindung her. Bereits im

April vollendet.

Amsterdam, 11. Fanuar. Nach hier eingegangenen Meldungen aus Mogau ist der Bau eines Kanals zur Verbindung des Bug und Pripet mit dem Dnjepr und dem Schwarzen Meer bereits in Angriff genommen. Fm April soll die Arbeit bereits vollendet

sein, so daß es möglih sei, Oel und sonstige schwere Frachten auf |

dem Wasserwege nah dem westlihen Weißrußland zu verfrachten. Mit dem April werde daher zum ersten Male ein direkter Waser: weg zwischen Odessa am Schwarzen Meer und Danzig und Goten- hafen an der Ostsee bestehen. Somit werde ein neuer billiger Schiffstransport für russishes Oel und sonstige Produkte nah Deutschland erschlossen.

———

Æirtschaftsbesprechungen zwischen Litau Estland Ans Sealand, cil

Kowno, 10. Fanuar. Jm litauischen Außenministerium werden in nächster Zeit Wirtschaftsbesprehungen mit verschiedenen Staaten geführt. Aus Reval und Riga werden Mitte dieses Monats Wirtschaft8abordnungen in Kowno eintreffen, um die vor kurzem in Riga begonnenen Ds

der Wirtschaftsabteilungen der

Bei diesen Verhandlungen wird nicht des Handelsumjages unter den drei baltishen Staaten angestrebt als die Erreichung einheitliher Grundsäße im Außenhandel und A raktisher Sinsiht ein gemeinsames Vorgehen in der Rohstoff- eriorgung. j

( en zwischen den Direktoren | rei Au enministecien fortzusegzen. | o sehr eine Vergrößerung |

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 11. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

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Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

- 11. Fanuar 10. Januar Geld Brief | Geld Brief Aegypten (Alexand.

Un N) l ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul). | 100 Afghani | 18,73 18,77 | 18,73 18,77 Argentinien (Buenos

A | 1 Pav.-Pes. | 0,561 0,565] 0,561 0,565 Australien (Sydney) | 1 austr. Pfo. | —- —— Belgien (Brüssel u. |

Alte | 100 Belga 41,88 41,96 1 41,84 41,92 Brasilien (Rio de |

See | 1 Milreis 0,130 0,192] .0,130! 0182 Brit. Jndien (Bom- |

bay-Calcitta) | 100 Rupien —- -— Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 3,0531 3,047 83,053 Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen | 48,05 48,15 | 48,05 48,15 England (London) .… | 1 engl. Pfd. Estland

(Reval/Talinn) …. | 100 estn. Kr. | 6244 62,56 | 62,44 62,56 Finnland (Helsinki). . | 100 finnl. M. | 5,045 5,055] 5,045 5,055 Frankreich (Paris) .… | 100 Fres. —— _— Griechenland (Athen) | 100 Drahm. | 2,353 2,357] 2,353 2,357 Holland (Amsterdam |

und Rotterdam) .. | 100 Gulden 1132,77 133,03 [132,62 132,88 San (Tehérän) „.«.| 100 Rials 1459 ‘14,61 11459 14,61 Island (Neykjavifk) . | 100 isl. Kr. 3831 838,39 | 38,31 838,39 Jtalien (Rom und | j Mai 045 | 100 Lire 13,09" 1811/13/09 13/11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,583 90,5851 0,583 0,585 Jugoslawien (Bel-

grad und Zagreb) . | 100 Dinar 5,694 5,706) 5,694 85,706 Kanada (Montreal). | 1 kanad. Doll.] Lettland (Riga) .….. | 100 Lats 48,75 48,85 | 48,75 48,85 Litauen (Kowno/

A eee 100 Litas 4194 42,02 | 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem-

ur) S S 100 lux. Fr. | 10,47 10,49 } 10,46 - 10,48 Neuseeland (Welling-

O aa eee l neuseel, Pf. -— Norwegen (Oslo) „… | 100 Kronen | 56,59 56,71 | 56,59 56,71 Portugal (Lissabon). | 100 Escudo 9,091 9,109) 9,091 9,109 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei L E Tia Schweden( Stockholm Þ, ch2 ie L (0165 48

und Göteborg) .…. | 100 Kronen | 59,29 69/47 15929 59,41 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) „. | 100 Franken | 55,86 55,98 | 55,86 55,98 Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen 8,591 8,609] 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.

O 100 Peséten 1 25/61. 25,67 1 266I 25,67 Südafrik.Union ( Pre-

toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. Türkei (Jstanbul) .…. | 1 türk. Pfund] 1,978 1,9824 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö -— -— Uruguay (Montevid.) | T Goldpeso 0,919. 70/921] 0,919“ 0,921 Verein. Staaten von

Amerika (NewYork) | 1 Dollar 2491 2,495] 2,491’ ‘2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse1

Geld „4 Brief England, Aegypten, Südafrik, Union 9,74 9,76 U a E 5,514 5 526 Alfttalien, Neuseeland ¿i enu 7,792 7,808 Bade A rae atis Ee, 73,03 78.17 Rd ritt Ei I T 2,148 2,152 Ausländische Geldsorten und Banknoten. | 11, Januar 10. Januar | Geld Brief | Geld Brief Sovereigns ....….. | Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stüde .…. für 16,16- ‘1622 } 16,16 - 16/23 Gold-Dollars | 1 Stud | 4185 4205] 4/185 4,205 Aegyptishe ....... | 1 ägypt. Pfd. | 8,48 8,52 | 8,48 8,52 Amerikanische: | 1000—5 Dollar „.. |1 Dollar 2,61 2,63 2,61 2,63 2 und 1 Dollar .…. | 1 Dollar 2,61 2,63 2,61 2,63 ALgentia: ¿4 1 Pap.-Peso 0,52 0,54 0,52 0,54 Ua aon 1 aufir. Pfd. 6,34 6,36 6,34 6,36 Bee. 16s s 04 « | 100 Belga 41,84 42,00 1 41,80 41,96 Brajilianische 1 Milreis 0,085 90,095 0,085 0,095 Brit.-Jndishe ..., | 100 Rupien | 5988 60,12 162,87 63/13 Dae 4-4 100 Lewa | Dänische 47,95 48 15 7,95 48,15 Englische: große ….. 9,48 9,52 9,48 9,52 E Wi Darunles 9,48 9,52 9,48 9,52 E arun, _—- Finnische e e | 100 finnl. M. | 4,79 4,81 4,79 4 81 Französishe .......| 100 Frs. 4,89 4,91 4 89 491 Holländische .…..... | 100 Gulden [132,63 133,17 [132,48 133,02 Italienische: große . | 100 Lire 10 Lire u. darunter. | 100 Lire 1307 13,13 | 13,07 183,13 Jugoslawische: große | 100 Dinar E 100 Dinar ..... | 100 Dinar 5,63 B 67 5,63 5,67 Kanadische ..….... | 1 kanad. Doll} 1,99 2,01 | 1,99 2,91 Lettländishe .... | 100 Lats _ Litauische: große .…. | 100 Litas _— _— 100 Litas u. darunt. | 100 Litas 41,70 41,86 | 41,70 4,6 Luxemburgische …., | 100 lur. Fr. | 104,6 10,50 | 1045 1048 Norwegische ..... | 100 Kronen | 56,49 56,71! 5549 X71 Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei , | 100 Lei unter 500 Lei ..,. | 100 Lei Schwedische 100 Kronen Î 59.18 5945 591% 50 Schweizer: große …. | 100 Frs. 55S] SEOS 5&8] S608 1090 Frs. u. darunt. | 100 Frz 55 K] S603 ? D5S S6 08

Spanüche 106 Pejeten Î dle

Südafr. Union ... / 1 südafr. Ld] V 8 F 8 45 & B E eann tür? Viundi 3,36 Lf m 1, Ungariche n) Berne _—_