1940 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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überschritten werden.

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Fanuar 1940. S. 2

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Kief ern-, Lärchen- und Buchen-Reichsbahn- sowie Reihsbahnweichenschwellen I. Klasse (vierseitig bearbeitet).

Kiefern-Weichenfchwellen

E Längen in m L 2 e : Preisgebiete®) Ge 220530 O 600 f 6/01 aufiv. RM je Stüd jeilfd. m ITa 5,20—5,30 2,35—2,45 2,55—2,65 2,75—2,85 3,05—3,15 T I Ia. Vila 5,40—5,60 2,50—2,60 2,70—2,90 2,90—3,10 3,20—83,40 IVa, VEL, VIIL, XVI, XVIIL XIX X A 4705-6,00 2,565 —2,65 2,75—2,95 2,95—3,15 3,25—3,45 bis XXX1, XEXIV , j IL TV, V, VL X V. I, X T, NNTE 6,00—6,30 2,60—2,70 2,80—3,00 | 83,00—3,20 3,30—3,50 bis X N X Lärchen- ; i Schwellen Lärchen-Weichenschwellen ITa 5,70—5,80 2,60—2,70 2,80—2,90 3,00—3,10 3,30—3,4 La, Vila 5,90—6,10 2,70—2,80 2,90—3,10 3,15—3,35 3,45—3,65 I, 1V, IVa, V, VL VIL V —SXXY 6,35—6,75 2,80—2,95 3,00—3,20 3,20—83,40 3,50—8,70 Buchen- Schwellen Buchen-Weichenschwellen T, 11 Ta L s, IVa V. VIL VYIls, YUEA, 5,25—5,50 2,60—2,80 2,80—3,00 3,00—3,20 3,30—3,50 NNAEC i IV, VL, I X; N NNTE 5,55—5,80 2,65—2,85 2,85—3,05 3,05—3,25 3,35—3,50 X —XV, N NSNUO XXNAVT 5,85—6,10 2,70—2,90 2,90—83,10 3,10—3,30 340—3,55 *) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländishes Nadelschnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 59) ) Für Kiefern-, Lärchen- und Buchen-Reichsbahn- sowie / Holzhandel können die festgeseßten Niedrigstpreise unter-

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Reichsbahnwcichenshwellen 11. Klasse sind von den in Abs. 1 festgeseßten Niedrigst- und Höchstpreisen 10" vom Hundert Abschlag zu gewähren.

(3) Die Preise für die in Abs. 1 und 2 nicht aufgeführten Reichsbahn und Reichsbahnweichenschwellen sind im verkehrs- Ublichen Verhältnis zu den in Abs. 1 und 2 festgeseßten Preis-

Ipannen zu errehnen.

-— _—

82

(1) Die Preisspannen dienen lediglih zum Ausgleich der Unterschiede in den Rohholzpreisen und, den Herstellungs- tolten.

(2) Die Preise gelten bei Bahnversand frei Waggon Reichsbahnverladestation und bei Lastwagen- oder Fuhr- werksversand frei Werk oder Handeklslager ohne Rückfsicht darauf, welche Menge im Einzelfalle geliefert wird; sie ver- stehen ih einschließlich Verladekosten.

(3) Bei Lieferung von Buchenschwellen in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Mai können die gemäß § 1 Abs. 1 und 2 und § 2 Abs. 1 errechneten Preise

für Reichsbahnschwellen je Stck.,

für Reichsbahnschwellen 11. Klasse bis zu M 0,27 je Stck.,

für Reichsbahn-Weichenschwellen 1. M V2 1e D, 0,

für Reichsbahn-Weichenschwellen 11. Klasse bis zu EA 0,10 je fd, m

I. Klasse bis zu NA 0,30

Klasse bis zu

schritten werden.

(2) Beim Verkauf innerhalb des Holzhandels können die Preise im Rahmen der Handelszuschläge frei vereinbart werden.

(3) Beim Verkauf an die Deutsche Reichsbahn oder an sonstige gewerbliche Verbraucher kann der Holzhandel zu den gemäß 8 1 Abs. 1 und 2 und. § 2 Abs. 1 tatsächlich von ihm gezahlten Einstandspreisen einen Handels8aufschlag bis zu 4,— RAM je cbm berechnen.

8 4

(1) Für die Zahlungsbedingungen sind bei Verkäufen an die Deutsche Reichsbahn die „Allgemeinen Bedingungen der Deutschen Reichsbahn für die Ausführung von Leistungen (ABL)“, bei Verkäufen an sonstige gewerblihe Verbraucher die Bestimmungen des § 8 der Verordnung Über die Preis- bildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Fanuar 1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 59) maßgebend.

(2) Jm übrigen finden die Bestimmungen der §8 3 Abs. 1, 2 und 4, 9 Abs. 1 und 2 sowie 10 bis 13 der Verordnung über die Preisbildung für inländishes Nadelschnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesebbl. 1 S. 59) entsprehend An- wendung.

8 G

(1) Die Anordnung tritt 2 Wochen nach ihrer Verkündung in Raft

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Bexlin, den 15, Januar 1940.

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von UVeberwachungsstellen l Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep- temder 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers und des Reichskommissars für angeordnet:

strielle Fettversorgung werden von ihr Gebühren erhoben.

S8 Der Reichskommissar für die Preisbildung. (1) Beim Verkauf vom - Bearbeitervertrieb an den V: Dre Flottmänn. Gebührenordnung würdig als Geschenk oder ‘Eigentum (Heirats-, Erhb-

der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung. Vom 16. Januar 1940. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

vom 4. September 1934 (Deutscher

die Preisbildung

S 1

Zur Bestreitung der Kosten der Reichs\telle für indu-

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Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

l. Die Ausstellung von Devisenbescheinigungen für die Waren, die der Zuständigkeit der Reichsstelle für industrielle eFettversorgunck unterliegen.

2. Die Erteilung von Veräußerungsgenehmigungen an Erzeuger und Einführer, soweit die Zuständigkeit der NReichsstelle für industrielle Fettversorgung ge- GEDEHI E FUr die Erteilung von Veräußerungsgenehmigungen

z für Ausfuhrgeschäfte wird eine Gebühr nicht erhoben.

9. Vie Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewiiligungen auf Grund des Geseßes über Aus- und Einfuhr- verbote vom 25, März 1939 (Reichsgesebbl. I S. 578) in Verbindung mit der Anordnung des Reichswirt- [chaftsministers, des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsforstmeisters über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren vom =(. Marz 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staalßanzeiger Nr. 75 vom 29. März 1939).

L 3 (1) Die Gebühr beträgt:

L det Ausstellung von Devisenbescheinigungen (L 2

s D. l) 8 v. T. des Rechnungsbetrages; :

L. bei Erteilung von Veräußerungsgenehmigungen (Z 2 iff. 2) 0,40 NAM für jede angefangenen 100 kg A der Veräußerungsgenehmigung genannten 4 ' bei Erteilung von Ein- und Ausfuhrbetwilligungen (F 2 Ziff. 3) 1 v. T. des Wertes der Waren.

Als Wert der Waren gilt: Bei Ausfuhrbewilligungen der Wert der Sendung franko Grenze oder floh deutschen Hafen; bei Waren die im Lohnveredlungsverkehr hergestellt sind gilt als Wert der Veredlungslohn; bei Einfuhrbewilli- gungen der Wert der Sendung franko Grenze oder cif deutschen Hafen. Ohne Rüsicht auf den Wert der Ware wird eine seste Rg ta von 1,— N. M erhoben, wenn es ih eitun E a Waren zur Vornahme von suchen oder zur Bemusterung

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oder um solche Fälle handelt, in denen Waren glaub-

\chafts-} Umzugsgut) bezeichnet sind. Liegt der Wert der Wären“ jèdoch unter 20,— N A; ermäßigt s\ih die feste Gebühr auf 0502AÆ und kann int besonderen Fallen außer Ansatz bleiben.

(2) Die Gebühren sind auf volle 0,10 N.Æ nach oben abzu- runden. Der Mindestsaß der Gebühr beträgt 1,— RAM, bei Ein- und Ausfuhrbewilligungen bei Werten bis zu 20,— NM = (0,50 NA.

8 4

Lautet der Rechnungsbetrag, nah dem die Gebühr zu berechnen ist, auf ausländische Währung, so ist der Reich3- markbetrag der Gebühr auf Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit zuleßt bekanntgegebenen Umsaßsteuer-Umrechnungs- kurses zu ermitteln.

(1) Schuldner der Gebühren sind die Personen oder Unternehmungen, auf deren Namen die Devisenbescheini- gungen, Veräußerungsgenehmigungen, Ein- oder Ausfuhr- bewilligungen ausgestellt sind. i

(2) Die Gebühren sind nicht abwälzbar, mit Ausnahme der Gebühren für die Erteilung von Veräußerungsgenehmi- gungen (8 2 Ziffer 2).

86

(1) Die Gebühren werden mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides oder der Bewilligung fällig.

(2) Sie sind innerhalb 2 Wochen nah Rechnungserteilung auf das Postscheckonto der Reichsstelle für industrielle Fett- versorgung: Postscheckamt Berlin Nr. 14 822 einzuzahlen.

S

(1) Für die Buch- und Betriebsprüfungen, die die Reichs- stelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.

(2) Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Verleßungen der aus dieser Ge- bührenordnung sih ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe diesex Kosten wird, ohne daß es cines Nachweises gegenübex dem Be- troffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgeseßt. Der Betrag ist von' dem zahlungspflichtigen Unternehmen innerhalb einer Woche nah Empfang der Zahlungsaufforde- rung auf das Postscheckonto der Reichsstelle einzuzahlen.

88

(1) Diese Gebührenordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Krast:

1. die Gebührenordnung der Reichs\telle für indu- strielle Fettversorgung vom 26. Oktober 1934 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1934),

2. die Anordnung der Reichsstelle für industriellè Fett-

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“3, die Zweite Gebührenordnung der ‘roiGgstelle Hi industrielle Fettversorgung vom 1. März 1937 (Deutscher Reihs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 50 vom 2. März 1937),

4. Nachtrag Nr. 2 zu den Gebührenordnungen dex Reichsstelle für industrielle Fettversorgung vom 30. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußia Ee, Staat8anzeiger Nr. 304 vom 30. Dezembeg

. Nachtrag Nr. 3 zu den Gebührenordnungen dex Reichs\telle für t1hdustrielle Fettversorgung vom

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Staatsanzeiger Ne. 59 vom 10. März 1939).

den früher geltenden Vorschriften zu bezahlen, Berlin, den 16. Fanuar 1940. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. Rietdorf.

Bekanntmachung Nr. 2 der Reichsstelle für Kohle

15. März 1939 und Nr. 1 þ vom 17. Fanuar 1940, Vom 18. Januar 1940.

den eingegliederten Ostgebieten die Firma e„Teran“ V. Venier in Aussig

Der Reichsbeauftragte für Kohle. A B

Bekanntmachung Nr. 17 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“.

zugelassen.

Vom 18. Januar 1940,

„Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

S

(1) Wer Erzeugnisse herstellt, für die die Wirtschafts gruppe Lebensmittelindustrie zuständig is, darf Wein Hitronen- und Genußmilchsäure nur in einer Menge beziehen, sür die er einen Einkaufsbescheid der Wirtschaftgrupps Lebensmittelindustrie erhalten hat.

(2) Der Einkaufsbescheid ist bei der Wirtschaftsgru Lebensmittelindustrie, Berlin-Wilmersdorf, Bee straße 2, zu beantragen und beim Bezug dem Lieferer auszus händigen. Dieser gibt die Einkaufsbescheide jeweils am Ende des Monats ‘gesammelt an die Wirtschaftsgruppe Lebens mittelindustrie zurück.

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Wein- und Zitronensäure dürfen bei der Herstellung von Likören nicht verwendet werden. ! iy

8 3.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bea kanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßblatt 1 S. 1430),

8 4. „… (1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach der Ver4 öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung Nr. 2 zur An= ordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 14. April 193 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeigex Nr. 86 vom 14. April 1939) in Kraft. L Berlin, den 18. Fanmiar 1940.

Der Reichsbeauftragte für „Chemie“. Dr: Claus UngewitkteL.

Bekanntmachung. Die am 17. Fanuar 1940 ausgegebene Nummer 11 des Reichsgeseyblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Preisbildung für inländishes Nadel- Schnittholz. Vom 12. Fanuar 1940. [9

Umfang: 7 Bogen. Verkaufspreis: 1,05 NA, Postversen=- dungsgebühren: 0,08 F.Æ für ein Stück bei Voreinseadung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Fanuar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri. Bekanntmachuns.

Die am 18. Fanuar 1940 ausgegebene Nummer 12 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: D j

Verordnung über Höchstpreise für Fuhrleistungen mit Kraft- fahrzeugen im Nahverkehr. Vom 15. See N |

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N.A. Postversen- dungsgebühren: 0,03 Af für ein Stück bei Voreinsendung auf unsèr Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Fanuar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Bekanntmachung. Die am 17. Januar 1940 ausgegebene Nummer 3

versorgung zur Aenderung der Gebührenordnung vom 26, Oktober 1934 vom 29. Dezember 1934 | (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr, 302 vom 29. Dezember 1934),

des Reichsgesetblatts, Teil 11, enthält:

_ Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zusahz- abkommens zum Deutsch-Lettishen Abkommen über den gegen- seitigen Warenverkehr, Vom 31. Dezember 1939.

3. Marz 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischex

(3) Die vor dem Jnkrafttreten dieser Gebührenordnung auf Grund der in Abs. 2 genannten Gebührenordnungen ent=« standenen Gebühren sind von den Gebührenshuldnern nah

zu den ‘Anordnungen Nr. 1 (Erfassung von Koksofengrafik und Retortenkohle) vom 10. Oktober 1938, Nr. 1a vom

Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 dex Reichs\telle für Kohle wird zum Handel mit Koksofengrafit und Retortenkohle in den sudetendeutshen Gebieten und 1

(Bezugsregelung für Wein-, Zitronen- und Genußmilchsäure,)

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstells

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Reih3. und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Januar 1940. S. 3

Fünfzehnte Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.

Vom 9. Fanuar 1940. i Bekanntmachung zu den Fnternationalen Uebereinkommen über den G ree und den Eisenbahn-Personen- und Gepäcverkehr (Beitritt von Litauen). Vom 22. Dezember 1939. Bekanntmachung über die Ratifikation der A e r) A er

schen car nos über die Zollbehandlung norwegif Kippered-Heringe. Vom 31. Dezember 1939, : Vertrag as dem Deutschen Reih und der Republik ie

Litauen über inrihtung einer litauishen Freihafenzone in Memel (Deutsch-Litauisher Freihafenvertrag) vom 20. Mai 1939.

Umfang: 414 Bogen. Verkaufspreis: 0,75 RA. Postver- sendungsgebühren: 0,04 AN.AÆ für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postschecktonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Januar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich,

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Jn Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsver- tretung der UdSSR. in Deutschland, Berlin W 15, Ließgen- burger Straße 11, im Deutschen Reihs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 1720 vom 26. Juli 1934, erhält das Recht der zweiten Unterschrift unter B:

Boris Martynow, Leiter des Export-Direktorats der Handelsvertretung.

Berlin W 15, den 16. Fanuar 1940,

Nummer 3 des Ministerial-Blatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Funern (herausgegeben vom Reihhsministerium des Fnnern) vom 17. Fanuar 1940 hat folgenden O: Allgem. Verwaltung. RdErl. 9, 1. 1940. Sammlgn. în Diensträumen öffentl. Behörden u. Betriebe. RdErl. 9. 1. 1940, Treudienst-Ehrenzeihen. RdErl. 10. 1. 1940, Reisebeih. RdErl. 10. 1, 1940, Behandlg. d. Behördenbediensteten d. Frei- machungsgebietes. RdErl, 12, 1, 1940, rae d d. Behörden- angeh. Kommunalverbände. RdErl. 8. 1. 1940, Aus- jahg. einbehalt. Beträge. RdErl. 10. 1, 1940, Bereitstellg. v.

ntevstüßungsmitteln f. krankenversihevungspflihtige Dienstkräfte d. Gemeinden u. GV. RdErl, 11. 1. 1940, Gewevbesteuermeß-

Deutsche Wohnungswirtschaft im Kriege.

Weiterhin Reichsförderung. Rüctsicht auf die neuen Haushaltungen. Die Wiederaufbau- arbeiten.

Dank der Regelung der Arbeitseinsaßfrage besteht heute die Sicherheit, daß die weitaus größte Zahl der bei Kriegsbeginn im Bau befindlichen Wohnungen fertiggestellt werden kann, und daß darüber hinaus alle die Wohnungsbauten neu in Angriff ge- nommen werden können, die im Jnteresse der Verstärkung unserer Rüstungs- und Verteidigungsmittel notwendig sind. Ministerial- rat Prof. Dr, Schmidt vom Reichsarbeitsministerium macht diese Feststellung bei einer Betrahtung unserer Wohnungstwirt- schaft im Kriege, die er im „Reichsarbeitsblott“ veröffentlicht. Für den Winter wird darin auf die Fnstandsezung von Gebäuden, die erhöhte Bedeutung gewinne, und auf die Teilung von Woh- nungen sowie den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen hinae- wiesen, zumal nach Meldungen aus allen Teilen des Reiches sich hierdurch ohne großen Aufwand an Arbeitskräften und Baustofsen wieder eine gewisse Anzahl von Wohnungen schaffen lasse.

Von der Geldseite her dürften sich Schwierigkeiten für den

Wohnungsbau im Krizge niht ergeben. Die Hypothekenhergabe aus Mitteln r Hypothekenbanken und öjfentlih-rehtliher

Grundkreditanstalten erfolge in der Reihenfolge: Wehrmacht- bauten, Vierjahresplanbauten, Landarbeiterwohnungen, Klein- siedlungen, Volkswohnungen Arbeiterwohnstätten, Ersaßwoh-

nungen beim Ausbau deutsher Städte, Kleineigenheime bis zu 120 qm Wohnfläche. Diese zunächst für 1939 festgelegten Richt- linien würden durh eine in den nächsten Tagen fertiggestellte Fassung für 1940 abgelöst werden. Es stehe fest, daß 1940 nicht mehr Mittel freigegeben würden, als 1939, und daß andere Bau- vorhaben als die bisher festgelegten auch weiterhin nicht Rer werden dürften. Eine Sperre der zum Wohnungsbau zur Ver- fügung stehenden Reichsmittel konnte niht verfügt werden, weil kriegswichtige Wohnungsbauten solche Reichsmittel benötigen. Auch der Bau von Landarbeiterwohnungen werde durch Bereit- stellung weiterer Mittel fortgeseßt werden; er gewinne sogar im Hinblick auf die weitere Siherung unserer Nahrungsmittellage erhöhte Bedeutung. Auch die Reihsbürgschaft stehe nah wie vor im bisherigen Umfang zur Verfügung. Der Referent gibt dann bekannt, daß weitere Erleichterungen für die Hergabe von Reichs- mitteln zum Wohnungs- und Siedlunçgsbau bevorstehen, nahdem bereits wesentliche Erleichterungen, vor allem zugunsten der Volks- wohnungen, versügt worden sind.

Auch die in Angriff genommenen geseßgeberishen Arbeiten ruhten während des Krieges niht. Der Reichsarbeitsminister habe ausdrüdcklich bestimmt, daß die Arbeiten zur Schaffung des neuen einheitlihen deutshen Baurehts und des Baupolizeirehts auch während des Krieges weitergeführt werden müßten. Ferner eien die Arbeiten zur Vereinheitlichung der für die einzelnen

ktionen vom Reich bisher gegebenen Mittel und ihre Zusammen- fassung zu einem Wohnbauförderungsgeseß keinesfalls unter- brochen worden, Bei neuen Wohnungsbauten müßten die durch einen Krieg immer möglichen Verlagerungen von Arbeits- und Wohnstätten bedacht werden, Hinzu Hnane dex nah dem Kriege u erwartende verstärkte Wohnungsbedarf. Tausende von riegern, die im Kriege ihren Hausstand begründeten oder ihn nah der Heimkehr begründen wollen, brauchten Wohnungen. Viele von ihnen würden nah einer Heimstätte streben, ein Wunsch, den im Rahmen des Möglichen zu erfüllen ein Gebot der Dankbarkeit sein müsse. Schließlih verweist der Referent auf die auh nach diesem Kriege zu erwartenden Wiederaufbauarbeiten. Solche Aufgaben ständen uns heute bereits in den Zuwachs- gebieten im Osten unseres Reiches im großen Umfange bevor.

__ ‘Eine besondere Aktion, die {hon eingeleitet sei, stelle die Um- siedlung Reichsdeutsher und Volksdeutsher aus Südtirol in den großdeutshen Raum dar. Hinsihtlich einer Umsiedlung bzw.

euáansiedlung von Bergarbeitern zur Verstärkung der deutschen Kohlenförderung sei damit gu renen, daß sih das Schwergewicht der Aktion auf den Bezirk Kattowiy und das sog. Olsa-Gebiet erstreden werde.

beträge im r Wohlfahrtspflege u, Jugendwohlfahrt. RdEvl. 8. 1. 1940, Loerg. d. Sammel- vevbots zugunsten d. WHW. —= RdErl. 10. 1. 1940, Losbrieflotterie zugunsten d. KWHW. Polizeiverwaltung. RdErl. 9. 1. 1940, Gefangenensammeltvansport. RdEvl. 9. 1. 1940, Tag d. Dt. Pol. RdErl. 10, 1. 1940, Auskunft aus d. polizeil. Melderegistern. RdErl. 12. 1. 1940, Lebensalter d. Bewerber 3. Prüfg. als Lichtspielvorführer. RdErl. 9. 1. 1940, Pol.-Dienst- ausw. RdELrl. 9, 1, 1940, Zuweisg. v. Reisekostenmitteln. Buchg. d. Ausgaben f. d. Preisüberwahg. RdErl. 11. 1.1940, Dk. Schugwall-Ehrenzeichen., RdErl. 12. 1. 1940, Bezüge d. in d. eingeglied. Ostgebiete u. in d. beseßt. poln. Gebiete abgeordn. Beamten d. staatl. Pol. RdErl. 9. 1, 1940, Totenkopfring d. t. RdEvrl. 12. 1. 1940, Vorschr. f. d. Verwendg. d. SchP. u. Gend. (Eingeldienst) im tägl. Dienst (PDV. Nr. 27). RdErl. 12. 1. 1940, Einstellg. v. Krim.-Komm.-Anw. Hu beseßende Gend.- Oberm.-Stellen. RdErl. 8. 1. 1940, Gestellg. v. Kraftfahrz. RdErl. 8, 1. 1940, Waffentechn. Leitfaden f. d. OrdnPol. RdErl. 8. 1, 1940, Aendergn. d. PBllV. I1. Teil. RdErl. 9. 1. 1940, Unif. d. Pol.-Assist. RdEcl. 10. 1, 1940, Anfertig. halbgesüttert. Mäntel f. d. Gend. d. Einzeldienstes. RdErl. 12. 1. 1940, Dienst- kleidg. f. eingestellte Ruhestandsbeamte d. OrdnPol, RdErl. 12. 1. 1940, Reichskleiderkarte u. Unif.-Bezugschein. RdErl. 12, 1. 1940, Sohlenshuy f. Pol.-Schuhzeug. RdErl. 8. 1. 1940, Richtl. f. d. Sicherstellg. d. Wasserversorg. im Luftshuß. Ver- kehrswesen. RdErl. 3. 1. 1940, Weiterbenußg. v. Kraftfahrz., Veberwachg. d. Personenkraftwagenverkehrs. RdErl. 8. 1. 1940, Verkehrspolizeil. Maßnahmen, Schong. d. Materials im Straßen- verkehr. RdErl. 9, 1. 1940, Erteilg. d. Genehmig. z. Führen d, blauen Kennscheinwerfer u. d. akust. Warnzeichen. WehLr- Rae at n Le a Uf RdErl, 10. 1, 1940, Musterg. d. Geburtsjahrg. 1908 u, 1909. RdErl. 11. 1. 1940, Kraftfahrz.-Steuer bei Turzfrist. Jnanspruchn. still- gelegt. Kraftfahrz. nah d. RLG. Volksgesundheit. Rd- Erl, 12. 1. 1940, Umbenenng. einer Aerztl. Bez.-Vereintg. Rd- Erl. 11. 1. 1940, Prakt: Ausbildg. d. Studierenden d. Med, im Krankenpflegedienst, Land- u. Fabrikdienst u. als Famulus. RdEr!l. 8. 1. 1940, Alkalishe Augensalbe f. Luftshußsanitätsgeräte. RdErl. 10. 1. 1940, Evlaubn. g. berufsmäßig. Ausübg. d. Krankenpflege f. männl. Pers. RdErl. 9. 1. 1940, Abgrenzg. d. Berufstätigkeit d. Hebammen v. d. Krankenpflege u. Altersgcenze d. Hebammen. Uebertragb. Krankh. d. 50, Woche 1939, Veterinärverwaltung. RdEvl, 9. 1. 1940, Mitwirkg. d. Fleishbeshauer bei d. Kontingentierg. d. Schlahtgn. RdErl. 10. 1. 1940, Mitteilg. üb. d. mit Maul- u. L stark verseucht. Reichsteile. Neuerscheinungen. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähvlih 1,85 A für Ausgabe A (zwei- seitig bedruckt) und 2,40 .AÆ für Auêgabe B (einjeitig bedruckt).

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Konsftruktive INeuerungen in der Kältetechnik. Der Abschluß des Fortbildungskursus Kälte- und Lebensmitteltechnik.

Bei den abshließenden Vorträgen des Fortbildungskursus Kälte- und Lebenémitteltechnik des Vereins Deutscher Fngenieure standen Haushaltkihlschränke, Großkältemaschinenbau und fälte-

tehnisher Apparatebau im Vöordergrunde ‘-Dipl.-Fng. P. S ho De

Berlin, behandelte den „Haushaltskühlshrank mit Kompressions- Kältemaschine“, Bei diejem Kühlschrantshstem ermöglichen neuer- dings besonders entwickelte Konstruktionen einen leihten Anlau} des Kompressors und damit die Verwendung eines kleinen Motors von hohem Wirkungsgrad. Durch einen Ventilator kann die Wirksamkeit des Kondensators so verstärkt werden, daß die Kälte- leistung au bei tropishen Temperaturen genügend groß ist. Ueber den „Haushaltkühlshrank mit Absorptions-Kältemaschine“ \sprach Dipl.-Jng. W. Clei s, VDF,, Wuppertal, während sih Jng. J. Fuß, Nevschkau, zu einem neuen Eisschrank, der nicht mit Stückeis, sondern mit einer Batterie gekühlt wird, äußerte. Dieser Kühl!chrank erspart das lästige Hantieren mit Eis und Eis\hmelzwasser ebenso wie einen Anschluß für elektrischen Strom, Gas oder Kühlwasser. Die An- und Abholung der Batterien, die täglih ausgewechselt werden, besorgt der Lieferant, der gleichzeitig eine Bezirksanlage betreibt, in der die verbrauchten Batterien durch einen kalten Luftstrom wieder geladen werden.

Die Wahl eines geeigneten Kältemittels hat, wie Prof. Dr.- Fng. R, Plank, VDJ., Karlsruhe, in seinem dritten Vortrag berichtete, den Bau verschiedener Kältemaschinensysteme und die Entwicklung großer Anwendungsgebiete für tiefe Temperaturen hon oft entscheidend becinflußt. Nach den Ausführungen von Obering. Dipl.-Fng. W. Wende, VDYJ.,, Mannheim, Uber „Bau und Betrieb von Frigen-Kältemaschinen“ zeigte Fng. E. Hofmann, VDJ., Wiesbaden, in seinem Vortrag „Die wirt- \chastlihen Grenzen für die Anwendung zweistufiger Kälte- maschinen“ auf, Mit „Schnellaufenden automatish arbeitenden Skltemastbinen“ befaßte sih Dr.-Fng. W. Tamm, VDYJ., Hildes- heim. Jng. J. Heinri h, VDYF., Bexlin, shilderte in seinem Vortrag „LeistungEregelung an Kältemaschinen“ zwei in den leßten Jahren entwidckelte Einrichtungen, die die Anpassung der Kälteleistung jeder, auch der größten Anlage an den jeweiligen Kältebedarf ermöglichen. Den Abschluß der Vortragsreihe bildeten fahlihe Vorträge über den kältetehnishen Apparatebau.

Kölner FrühjahrSmesse troß Krieg. Vor- bereitungen im vollen Gange. Allgemeine Messe vom 7. bis 9. Avril, Möbelmesse vom

28. bis 30. Aprik.

Die Vorbereitungen für die Kölner Frühjahrsmesse wurden nah reiflihen Ueberlegungen mit allen maßgebenden Stellen der Wirtschaft und insbesondere nah Rücksprahe mit den in Frage kommenden Ausstellerkreisen der deutshen Verbrauchs- güterindustrie in Angriff genommen. Einheitlih vertrat man die Auffassung, daß in Köln troß des Krieges die Frühjahrsmesse im Hinblick auf ihre besondere Bedeutung für die deutshe Wirt- schaft stattfinden müßte. Die Unternehmen der deutschen Ver- brauchsgüterindustrie werden auf der Kölner Frühjahrsmesse ihre Leistungen, an die neuen durch den Krieg hervorgetretenen Anforderungen angepaßt, unter Beweis stellen. Gerade im Kriege ist es für die Käufer erforderlich, daß ste die Vor- und Nachteile aller für sie in Betracht kommenden Erzeugnisse abwägen können. Alle Fachkreise haben für die Weiterführung dieser Messe auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen ihre Mitarbeit zugesagt, nicht zuleßt um für die Zukunft diese wichtige Einrichtung der deutshen Wirtshaft im Westen zu erhalten. Köln wird also unter den anerkannten Messen im Frühjahr nicht fehlen. Jm allerdings kleineren Rahmen wird die allgemeine Messe vom 7. bis 9, April, die Möbelmesse vom 28. bis 30, April stattfinden.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 18, Januar auf 74,00 4 (am 17, Januar auf 74,00 8.4) für 100 kg.

Notierungen der Kommission des Berliner Meta

vom 18. Januar 1940.

(Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

EAÁ für 100 kg

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desgl. in Walz- oder Drahtbarren E 99 9% r u S S E 137 L E % S A T o ntimon-Negulus. « e o o o. e Feinfilber | N N S E E E A S I LE 36,00—39,00 I

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Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

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18, Januar 17, Januar Geld Brief | Geld Brief

Aegypten (Alexand. / 4

O TGOOPE P EIE 2 S Afghanistan (Kabul : | 100 Afghani | 18,73 18,77 |_18,73 18,77 Argentinien (Buenos 2 Aires) E E 1 Pav.-Pes. | 0,5661 0,565] 0,561 0,565 Australien (Sydney) | 1 austr. Pfd. a ven S Belgien (Brüssel u. i Anton 4 e 100 Belga 41,92 42,00 | 41,88 41,96 Brasilien (Rio de :

Akineivo) t | 1 Milreis 0,130 0,132] 0,130 0,132 Brit. Jndien (Boms- | E

bay-Calcutta) .….…. | 100 Rupien S S S En S (Sofia) ., (100 Lewa 3,047 3,053) 3,047 8,053 Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen | 48,05 48,15 | 48,05 48,15 E (London) | 1 engl. Pfd. S _-— land Seits ... | 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 62,44 62,56_ Finnland (Helsinki). . | 100 finnl. M. | 5,045 5,055) 5,045 5,055 Frankreich (Paris) .… | 100 Fres. E Ie T Griechenland (Athen) | 100 Drachm. | 2,353 -.2,357| 2,353 2,357 Holland (Amsterdam : und Rotterdam) .. [100 Gulden T3297 132,63 138287 132/03 Jran (Teheran) | 100 Rials3 14,59 14,61 1 14,59 14 6L JFsland (Reykjavik) . | 100 isl. Kr. 3831 ‘38,39 1-38 31 838,39 Jtalien (Rom und | /

M |.100 Lixe S0 E800 13 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,583 0,585] 0,583 90,585 Jugoslawien (Bel- | E N .

grad und Zagreb) 100 Dinar 5,6904 5,7061 5694 5,706 Kanada (Montreal). | 1 kanad. Doll.| _—— E Lettland (Riga) .….. | 100 Lats 48,75 48,85 | 4875 48,85 Litauen (Kowno/

Nau) r 100 Litas 41,94 42,02 | 41,94 ‘42,02 Luxemburg (Luxem-

B gus 100 lux. Fr. | 10,48 - 10,50 |-10,472 10,49 Neuseeland (Welling-

Lo S os oro us 1 neuseel. Pf.| a 2 Norwegen (Oslo) .… | 100 Kronen 6/09 O TI 5659 +5671 Portugal (Lissabon). | 100 Escudo 2E O oe 9199 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei ——- ai l Schweden(Stockholm nv Gökteborg) .. ¿[100 Kronen‘ | 59,29 59,41 | 5929 59,41 Schweiz (Zürich, - A -—

Basel und Bérn) .. | 100 Franken | 55,86 55,98 | 55,86 55,98 Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen S 8/609 S691 8/609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) O0 Pesetent [26/61 * 25/67 F 25/61 726/67 Südafrik.Union( Pre

toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. e _— Tütlet (Zäanbul) .., T tutt, Pfundi 1/978 L982 1,978 1,9893 Ungarn (Budapest) / | 100 Pengö is ibe Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 0,919 90,9211 0,919 0,921 Verein. Staaten von

Amerika (NewYork) | 1 Dollar 2491 2,4951 2491 2,495

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset Geld | Brie

England, Aegypten, Sübafrik. Union. | 984 | 9,88 Fn e ei aaa r dave 5,574 | 5,58 A E N Cat T7879 j 7 288 M C S 73,78 i E S 2178 J 2,182

Ausländische Geldsorten und Banknoten, 18, Fanuar 17. Januar Geld Brief | Geld Brief

SoVELEiatS. ces. | Notiz 2088 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stüdle …. | für 16:16 16,22 11616 16,22 Gold-Dollars ...... 1 Stüd 4,185 4,205) 4,185 4,205 Apt e ea 1 AgypL Pio 8/48 8,52 8,48 8,52 Amerikanische:

1000—5 Dollar .. | 1 Dollar 2,61 2,63 2,61 9 63

2D L Dol 1 Dollar 2,61 2,63 2,61 2,E3

ATUEHHN T E e a 1 Pap.-Peso 0,52 0,54 0,52 ),54 Ale eco, aut Po 634 6,36 6.34 B96 B e O OIBUAR 4188 42,04 1 4184 4200 Brasilianische .….... | 1 Milreis 0,085 0,095f 0,085 Z BUb-JHbdisGE 5+ + « « | 100 Rupien | 59,88 60,12 88 60,12 U ee 100 Lewa D esa 100 Kronen 1 47,95 4815 1 4795 4813 Englische: große ... | 1 engl. Pfd. 9,48 9,52 9,48 9,52

1 £ u. darunter „.… |1 engl. Pfd. 9,48 952 J,48 9,53 S e ano ee | 100 Lil, Ne reis A Ne | 100 finnl. M. 79 4 4.79 4 S1 Danz ose 100 Frs. 9 4,9 4,89 ‘91 S i 100 Gulden 32 24 2.7 224 2.76 JFtalienische: große 100 Lire

10 Lire u. darunter . | 100 Lire 13,07 7 3 Jugoslawische: große | 100 Dinar

1OU G ra ces 100 Dinar 5,63 5,67 5,67 Mana QME oes | 1 kanad. Doll 1,99 2 ° 01 fet 100 Lats3 n és Litauische: große .…. | 100 Litas y L i ¿

100 Litas u. darunt. | 100 Litas 1,70 L 41,7 41,88 Luxemburgische ….. | 100 lux. Fr. 47 51 10.4 5 Mgi E L, 100 Kronen 49I 7 40 71 Rumänische: 1000Lei

und neue 500 Lei , | 100 Lei —— vie Gin unter 500 Lei ... ! 100 Lei - - is Sis es 100 Kronen ) 18 42 ) 18 D Schweizer: große .. | 100 F S1 S1 3

100 Frs. u. darunt. | 100 Fr S} S1 E cia 100 Pesete Südafr. Union 1 südafr. Vfd 48 R, 32 R 48 Q Z9 N ces 1 türk. Vfund]| 1,84 1,86 |- 1.84 ] Ungarische .+++.++« | 100 Pengò —_ co A Ia

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