fas
E
E S
haber piere) erfolgt gegen Rückgabe der Stücke bei derx s uptfasse de Bayer. Staatsschuldenverwaltung, bei der Bayer. S ank München und ihren Niederlassungen, bei der reu Staatsbank (Seehandlung), dex Deults= schen Bank, der Dresdner Bank, der Berliner Han- dels-Wes]ellshaft, der Commerz- und Privat-Bank A.-G., d r Ret )s-Mredi! Gejellschaft A.-G.,, sämtliche in Bers- Mt, J H Fel der Bayer. (emeindebank (Girozentrale), der Bayer. ‘thoten- und Wechsel-Bank und der Bayer. Bereinsbanf in Lunchen, weiter bei den Bankhäusern Seiler A P. und Merck, Finck & Co. in München, Wunder, von Wond n & Lo. in Bamberg, A. E. Wasscrmann und" Hardy e A Berlin jowie bei jamtlihen Niederlassungen dieser M B A uf Namen umgeschriebenen Stücke werden nur
d) Adele Köppl/ geb: H el Er, geh; 7. August 1894 in Woratschen, Jüdin, zuleßt wohnhaft gewesen in
Munib bei Saaz, e) Rudolf Münch, geb. 12. Februar 1894 in Trisch, \ude, zuleßt wohnhaft gewesen in Aujezd o. d,
(LES, De Min, q Lier au: 14. Marz 1891 in
i zulezt wohnhaft gewesen in Aujezd o. d. Mies, r 9 Ns
bad h) Lilly
_— .
a. S
Net a Ute.
haft gewesen in Karlsbad,
i)-Lazar Artmaun, geb, 9, August 1891 in Pe- Pr rat; N, z 4 042 ç : 1 7 (F 2 rinsto, ¡Fude, zuleßt wohnhaft gewesen in Karls-
__bad-Fischern, P elen Arma g Mie, geo: 1897 in Mackov, Jüdin
in Karlsbad-Fischern Rege is Mareibaofanas stellen vo S 4 (Deutj iché î D C E aa A, Éb egung Des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Preußischer L eber 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Jude, zuletzt Í wohnhaft eta R a [é / teihSanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August | wird R Ae Nr, 209 vom 7. September 193 Drahowis, gt wohnhaft gewesen in Karlsbad- | 1939) und auf Grund des § 3 der Anordnung 55 vom n ets Bustimmung des Reichswirtschaftsministeriums an- D Else Vogl b. Aawenbacs a6 18 N 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß n / 5 ¿A E A . U, (17 S 3 3 N, S c Se S c ï ï ; nuar 1900 in Kriegern R) aatsanz. r. 204 vom 3. September 1939) wird mit Zu- 51
bei Podersam,
m) Dr. Ernst Weiß, geb. 13, R A ¿ e s j ck Obe zuleßt wohnhaft gewesen in Saa, n) Hildegard Wei ß
1
in Saaz,
G17 F y , 5 b P 7A 7 0) Hugo Dolzner, geb, 2. September 1875 in
Karlsbad, Jude, zuleßt wohnhaft gewesen in
Karlsbad,
p) ch1 Friß Spiegel, geb. 27. November 1903 in GnttlnpyrQ *f Ov, 1 I 5 F ç t »ottlersbrunn, Jude, zuleßt wohnhaft gewesen in
Kosolub,
De auf Grund der F 1, 3 und 4 der Verordnung Über die Einziehung volts- und staatsfeindlichen Vermögens in den A ndeutschen Gebieten vom 12, Mai 1939 RGBl. 1939 [T S. 9 4 Norfytn » : A P C. 2 M s, f ‘c T n [1 - 4 erbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des „Fnnern vom 12. rFulîi 1939 — Ta 1594/39 — 838810 — O A ichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 — Wi/Jd Nr. 7126/39 ns
* e . .‘ N S E js S E u Deutschen Reiches eingezogen. ita
Karlsbad, den 16. Fanuar 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. di A: Moi @
CA 4 nt 2 rische Staatsschuldenverwaltunrag. ie Auslosung der 4% (6) Ligen Serienanleihe des Landes Bayern vom Jahre 1933, 1. Bei der am 15. Januar 1940 vorgenommenen
L / I N » Serienziequng der vorbezeichneten. . Anleihe wurde die erie 5 gezogen.
19
Qs
=!e gezogene Serie umfaßt. die Schuldverschreibungen
Buchstabe A zu L() ) NA Nr, 2121—2650, Ouchstabe 13 u ZU0 EÆ Jir. 1441—1800, Ouchstabe C zu 500 NÆ Nr. 1681—2100, Ouchitabe D zu 1000 NÆ Nr. 25661—83200 Bucb stabe E zu 5000 NM. Nr. 261— 825, Buchstabe F zu 10 000 NÆ Nr. 281— 8330,
Uleje Schuldverschreibungen, die sämtlich die chcrie rot aufgedruckt tragen, sind damit zum 1. ur RNU lung im Nennbetrage fällig. endet mit dem 29. Februax 1940. i
huldvershreibungen können schon vom 1, Februar
gezogene März 1940 hre Verzinsung
1940 t Hat Kaäv Gazuptfasse d a S ck s
H Un del de uptlasse der Bayer, Staatsschuldenverwal- tung, Munchen, Königinstraße 17, zur Auszahlung für den WFalttgteilslag eingereicht werden.
Einlojung der ausgelosten, niht mit einer ung versehenen Schuldverschreibungen (Fn-
der Daupifasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung
s ‘1 ngelost. Die Zahlungsempfänger haben sich über thr Bex gungsrecht oder 1hr Recht zur Empfangnahme der ahlung na h den | stehenden Vorschriften auszuweisen und den Empfa gd / Cinlösungsbetrages zu bescheinigen. Unter- O Pr vatpersonen oder Vollmachten müssen öffent- i i: Z E E Bu S quldverschreibungen sind die zugehörigen | yins]cheine Nr. 15 mit 20 für 1. September eylch 1. März 1943 einzuliefern. Für die prelven eine wird der Gegenwert vom Einlösungs- erag der Suidverschreibungen zurübehalten.
e QUE rmeidung von Zinêverlusten wird darauf auf- E ai E ey Vi n ven srüher ausgelosten Serien noch a O va 0fd n Schuldverschreibungen unerhoben ist.
d Zerie 7 BinS8ende 28, 2, 1934
di Serie 2 Zinsende 31. 8. 1934,
t Zerie 20) Uin8ende 28, 2. 1935;
E Serie 3 Zinsende 31.8. 1935,
du Serte 6 Öinsende 29. 2. 1936,
die Serie 12 Zinsende 31. 8. 1936
die Serie 4 Binsende 28. 9.1937,
die Serie 13 Zinsende 31. 8. 1937,
die Zerie 16 Zinsende 28, 2, 1938,
Kt ck A 5: D S die Zerle 14 Zinsende 31. 8. 193 j
geb, Stanislau (ehem. Polen), Jüdin,
Dr. Karl Neubauer, geb. 18. Februar 1893 in 1m AEt2a S1 » 1 [oh ç 5 ; P S 1dweis, Jude, zuleßt wohnhaft gewesen in Karls-
illy Neubauer, geb. ch6 geb. 17. August 1907 in Budweis, Jüdin, zuleßt wohn-
7. März zuleßt wohnhaft gewesen
A Aas Le M ¡FUdin, uteßt wohnhaft gewesen in Karlsbad-Drahowiyt, April 1903 in Pilsen,
| ( 4 / geb. SElatio, J L: April 1910 in Saaz, Jüdin, zuleßt wohnhaft gewesen
die Serie 8 Zinsende 28. 2. 1939, die Serie 15 Zins8ende 31. 8. 1939.
München, den 15. Fanuar 1940,
Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. Ball ex.
Anordnung 64 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Schuhwerk durch Händler) vom 16. Fanuar 1940,
j | |
| machung über die Reichsstellen zur Ueberwachung un
stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
S L (Bestellscheinpflicht)
Bestellscheinen zulässig. werk nur gegen Bestellscheine verkaufen und liefern.
8 2.
(Beantragung von Bestellscheinen)
für Lederwirtschaft an Schuheinzelhändler erteilt
Mt E422 491) G ; Wirtschaftsamt vorzulegen. Zugleich hat der Händler dem
vereinnahmten, in einem bestimmten Zeitraum ausgestellten 2 ezugscheine abzuliefecn. Die abgelieferten Bezugscheine werden von, dem Wirtschaftsamt einbehalten. : E (3) zuständig ist das Wirtschaftsamt des Geschäfts\ißzes für A R A A mit . mehreren örtlich getrennten Berlauss|tellen (auch Filialbetrieben) das Wir its Berka j ÆWirtschaftsamt des Sihes der Verwaltung. / ati (4) Das Wirtschaftsamt bescheini ä Das Wirtschafts escheinigt dem Händler auf dem Sevi die Richtigkeit der Angaben. Der Händler al sodann die Urschrift des Autrages der Reichsstelle für Leder- wirtschaft ein, die Zweitschrift behält er als Beleg bei seinen Akten. S3:
(Erteilung von Bestellscheinen) Cs T ais a R : ç És! Wu e Bestellscheine werden von der Reichêstelle für Leder- virtschaft den Antragstellern erteilt. Die Bestellsheine tragen Kontrollnummern und sind nah Schuhgruppen etrennt. Ausgegebe rden Bestellschei O E usgegeden werden Becstellscheine mit je 90 Abschnitten zu l Paar. = 90 Abschnitten zu 10 Paar = 20 Abschnitten zu 50 Paar 1000 Paar E 20 Abschnitten zu 500 Paar = 10 000 Paar. Auf den einzelnen Abschnitten ist die Shuhgr i : j uppe und ; der Paare aufgedrut. L E A hs 8 4
(Bezug gegen Bestellscheine)
(1) Bestellscheine kö i i L onnen im ganzen oder : E ganzen oder geteilt verwendet o s (U : ° ___ (2) Der Einzelhändler hat sie bei Aufgabe einer Be- stellung seinem Lieferanten (Hersteller oder Großhändler) zu übergeben. Der Großhändler gibt sie bei Aufgabe einer Bestellung an den Hersteller weiter. i N. (3) Bei Uebergabe von Bestellscheinen hat der Besteller jeden einzelnen Abschnitt mit seinem Firmenstempel zu ver- sehen. Die von einem Großhändler an den Hersteller weiter- gegebenen Abschnitte tragen also zwei Firmenstempel. n (4) Hersteller und Großhändler sollen grundsäßlih die Bestellungen in der Reihenfolge des Eingangs der Bestell- scheine erledigen. e
8 5,
(Entwertung der Bestellscheine) Der Hersteller hat die erhaltenen Abschnitte der Bestell-
scheine bei Lieferung der Ware durch Aufdruck seines Firmen- stempels zu entwerten und, getrennt nah Schuhgruppen, auf- zubewahren. Sie sind nah Aufforderung der Reichss\telle für Lederwirtschaft zu übersenden.
S 6.
(Ausnahmen) A Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann Bezug und Lieferung von Schuhwerk abweichend von dieser Anordnung regeln. S7;
(Ausfuhr)
Die Vorschriften dieser Anordnung fi Aus
De V er 2 g finden auf Ausfuhr-
geschäfte keine Anwendung. ! | My 8&8.
(Strasbestimmungen)
__ HZuwiderhandlungen gegen diefe Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Verordnung „über den Warenverkehr.
8 9.
(Durchführungsbestimmungen) __ Die Reichss\telle für Lederwirtschaft erläßt die erforder- lihen Bestimmungen zur Durchführung dieser Anordnung. S 10; (Fukrafttreten)
50 Paar, 500 Paar,
Il
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 | (RGBl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über
die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats3anz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Verbindung mit der Bekannt-
No F Ç , (X L E Kauf und Bezug von Schuhwerk zum Zwecke der gewerblichen Weiterveraußerung ist nur gegen Abgabe von
(2) Schuhhersteller und Shuhgroßhändler dürfen Schuh-
(1) Bestellscheine werden auf Antrag von der Reichs\telle
D C v (R 52A 0
L er Schuheinzelhändler hat den Antrag auf Erteilung von L estellscheinen auf einem hierfür bestimmten Vordruck zu stellen und ihn in doppelter Ausfertigung dem zuständigen
Nit v4 E45 : : ÆWirtschaftsamt die von ihm durch den Verkauf von Schuhwerk
Reihs3- und Staat8anzeiger Nr. 16 vom 19. Janttar 1940. &. 2
„und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Bekanntmachung der Reichss , Deutschen g der Reichsstelle für bestimmt.
Berlin, den 16. Fanuar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft, von der Decken.
Lederwirtschaft
Anordnung ITr. 3.
des Fabrilates Zeiß Type „Ziel 4“.
der Firma Carl Zeiß, Jena, werden hiermit beshlagnahmt. die mit Fagdgewehren fest verbunden sind.
S2 nehmigt. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft,
oder Auflagen erteilt werden.
wird,
rohre nicht entgegen. Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gleich.
§3
- Großhändler und Einzelhändler,
Type „Ziel 4“, zu melden. Ausfertigung- bei
8.4
stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
85
in Kraft. Berlin, den: 16. Fanuar 1940. Reichsstelle für tehnishe Erzeugni". Schwarzkopf.
Drucfehßlerberichtigung. Jn der Bekanntmachung Nv. 17 zux Anordnung Nr. 13 der Neichsstelle „Chemie“, abgedruckt in Nr. 15 des Poltsién Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, muß es im S 4 Abs. 2 am Ende statt „in Kraft“ „außer Krast“ heißen.
‘
Irichtamtliches.
Deutsches Neiïch.
H „Der Königlih Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Kuansé e Wiüsscnfc)aft.
Aus den Staatlichen Museen Verlin. Lichtbildervorträge der Woche vom 21, bis 28, Januar.
21. Fanuar, 11 Uhr. Dr. Hecker: Heer und Kriegführung im
u alten Aegypten (im Pergamon-Museum). ;
23. Januar, 12 Uhr. Dir. Andrae: Wandlung des Kunstgestaltens und innere Menschenwandlung (11) (im Pergamon-
Museum). f :
24. Fanuar, 12 Uhr. Dir. Demmler: Berninis Triumph in der europäischen Plastik (im Pergamon-Museum).
27. V e roofe Uhr. Dr, „Möhle: Dürers Holzschnittfolgen RERN , Warienleben, Passione1 im Veraamon- Museum). , Passionen) (im Pergamon
27. Januar, 11 Uhr. Prof. Klar: Führung dur die .Sonder- ausstellung „Lederarbeiten aus fünf Jahrhunderten“ (im
(a Schloßmuseum).
28. De, 11 Uhr. Dr, Bippert: Die ägyptische Sonnenver-
A eyrung in Baukunst und Plastik (im Neuen Museum).
49. Sanuar, 11 Uhr. Kleiner: Landschaften der griechisck Hes R N i 2 ) griechischen Ge
_\chichte (im Pergamon-Museum). j
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Vortrag von
Herrn Lirektor Andrae am 23. Fanuar um 12 Uh x stattfindet
und nicht, wie im Programm irrtümlih angekündigt, um 20 Uhr.
Die Vortragsgebühr beträgt 30 F.
Neues Museum: Bodestr. 4, Haupteingáng.
Zugang zum Hörsaal des Pergamon-Museums: rechts neben
(1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des § 1 am
der: Nationalgalerie, Tür F.
in m
Tage nach ihrer Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger (2) Das Fnkrafttreten des § 1 wird durch besondere
. I E . , (2 s : Reichsanzeiger und Preußischen Staatsänzeiger
der Neichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE) vom 16. J RS î L S A az nuar 1940 übex Beschlagnaßme von VelvelteBielsernroraen
Auf Grund der Verordnung des Warenverke i
N i l ( vertehrs in der Gans vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl, I S Me und 5 er Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs=
Gewehr-Zielfernrohre der Type „Ziel 4“, hergestellt von C ; : die sih im Besitz von Groß- händlern oder Einzelhändlern, E ufinbèn,
Die Beschlagnahme erstreckt sich niht auf Zielfernrohre,
Die Veräußerung bes i hre i
1 Veräußerung J»lagnahmtex Zielfernrohre ist nur O A ivenn die Reichsstelle für technische C euanise sie durch allgemeine Anordnung zuläßt odex im Einzelfall ge- ehmigt. Dc ilt fü durch das eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet wird; i dem Derpslichtungsgeschäft wird auch dessen Erfüllung genehmigt. Die Genehmigung kann nachträglich und. untex Bedingungen
Veränderungen der beschlagnal i
F Zer gen gnahmten Zielfernrohre sowie V Entfernung aus „dem Betriebe sind nicht zulässig, soweit A durch die Reichsstelle für technische Erzeugnisse allgemein oder im Einzelfall etwas anderes bestimmt oder zugelassen
Die Beschlagnahme steht einer Pfändung, Verpfä
oder Sicherungsübereignung der A lten Ï . «hre Verwertung ist jedoch nur ent- sprechend den Anweisungen der Reichsstelle für -technishe Er= zeugnisse zulässig. Der Pfändung steht die Vollziehung eines
cTagdgewehrfabri haben der Reichsstelle den Bestand der in V O be findlichen Gewehr-Zielfernrohre, Fabrikat Carl Zeiß, Jena, __ Die Meldung is in dreitacher lus] | _dex Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Opuik, Berlin W 35, Rauchstraße 2, unverzüglich einzureichen,
Zuütwidëöthandlungen“ gegen: die. Bestimmungen dieser An- ordnun werden gemäß SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, falls niht nah anderen Be-
a j S : i „Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
M
Reich8- und Staatsanzeiger Nr: 16 vom 19.
Januar 1940. S. 3
+ 1
4 E 1) 4 h 4 43 L V En R E f i j: Ld U D k &| / ras: fans
Der Südosten zwischen den Fronten. Ein Vortrag von Dr. Rudolf Fischer im VDA.
Wien, 18. Januar. Jm Rahmen der VDA.-Vortragsreihe sprach am 16. Januar der Hauptschriftleiter der „Südost Echo“, Dr. Rudolf Fischer. Nach einem kurzen geschichtlichen Ueberblick verbreitete sich Dr. Fischer ausführlih über das Bestreben der Demokratien, in diesem Raum, der eine natürliche Ergänzung in Deutschland finde, Unruhe zu stisten, um Deutschlands Einfluß zu verhindern. erklarte Dr. Fischer weiter, 1st
Deutschland, jo E Ñ daran interessiert, daß diese Länder ihre Produktion steigern. Das können sie aber nux dann, wenn sie die Hindernisse überwinden, die einer solhen Steigerung entgegenstehen. Das Reich muß aus die cigenständige Problematik dieser Völker eingehen, die aller- dings den Lieferungen eine Grenze seßt. Dazu gehört z. B. das für die meisten Südostvölker in der nächsten Zeit entscheidende Problem der landwirtschaftlichen Uebervölkerung. Mit anderen Worten: Deutschland ist daran interessiert, daß diese Länder die Leute, die auf dem Lande zuviel sind, in einer zu errichtenden Jndustrie unterbringen können. Lr. Fischer erwähnte als Bei- spiel den Wolthat-Vertrag, den das Reich mit Rumänten abge- \hlossen hat. Er sieht eine gründliche, umfassende Mitarbeit Deutschlands an derx Entfaltung der rumänischen Wirtschaft vor, hütet sih aus Grundsay vor jedem Raubbau und erhält das, was er aufbaut, am Ende dem rumänischen Volksvermögen. Das alles tut Deutschland nicht deswegen, weil es die politische Frei- heit dieser Länder einshränken will, sondern aus\chliezlich aus dem Grunde, um idealen Ergänzungsmöglichkeiten im betider- seitigen Juteresse einen festen und dauerhaften Rahmen zu geben.
Es sind viele Spekulationen über die Zusammenarbeit der Achsenmächte im Südosten angestellt worden, ja, man erwartete, daß an dieser Stelle die deutsh-italienishe Zusammenarbeit zu Bruch gehen würde. Nichts davon ist eingetreten. Die deutschen und die italienishen Fnteressen in diesem europäishen Bezirk wurden klar abgegrenzt, so daß sie sih niht nur nicht stören, sondern ergänzen. Jun ähnlicher Weise wird im Südosten selbst und bei Kombinationen über den Südosten der Charakter der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reih und der Sowjet- union sowohl in ihrer Tiefe als auch in ihrer Dauer verkannt. Die Verständigung zwischen Berlin und Moskau bedeutet keine Ausgabe deutshexr Juteressen im Südosten. Die Zusammenarbeit des Reiches mit Jtalien auf der einen und mit der Sowjetunion auf der anderen Seite beeinflußt die gegenwärtige Lage im Süd- osten mehr als die Spannungen der Staaten untereinander.
Freißafenzonen für Litauen in Memel eröffnet.
Fn Memel fand die Eröffnung der Freihafenzonen für Litauen statt. Von litauisher Seite war dazu u. a. der General- fonsul in Memel Kalvaitis ershienen. Der Vorsteher des Haupt- zollamtes Hetkamp erklärte im Auftrage des Reichsministers der Finanzen den Freihafen. der auf Grund des zwischen Deutschland und Litauen am 20. Mai 1939 abgeschlossenen Vertrages qe€- shaffen und an die Memeler Hafengesellschaft verpachtet worden
1D S rofe:
Berliner Börse vom 18. Zanuar.
Umsatmäßig hat sih an den Aktienmärkten kaum etwas ge- ändert, namentlich was den Umfang des Geschäfts anbetrisst. zzMm allgemeinen waren neben allerdings nur fleinen Kaufaustragen der Bankenkundschaft Anschaffungen des Berufshandels zu ver- zeichnen, denen nur geringe Abgabeneigun gegenüberstand. Die Kursbewegung war daher bei Festsezung der ersten Notierungen fast allgemein nach oben gerichtet, jedoh kann aus einer großeren Steigerung nicht in jedem Falle auf eine Belebung des Umjayes geschlossen werden.
Am Montanmarkt lagen lediglih Ver. Stahlwerke um ®/s % niedriger. Buderus und Mannesmann wurden je 1s, Klöckner
5/8, Hoesh und Rheinstahl je ?/ und ferner Harpener 11/4 % höher bewertet. Vei den Braunkohlenaktien wiesen lediglich Jlse- Genußscheine mit — 1% eine erwähnenswerte Bewegung auf. Von Kaliwerten stiegen Wintershall um 2!/4%. Am Markt der chemischen Papiere wurden Schering um 24 und Goldshmtdt um 13/195 heraufgeseßt, während Rütgers ?/3 und v. Heyden 14 % verloren. Farben blieben mit 169 unverändert. Am Markt der Elektro- und Versorgungsanteile war cin Kursrückgang überhaupt nicht zu verzeihnen. Nennenswerte Steigerungen erzielten hin- gegen Charlotte Wasser und EW.-Schlesien mit je + !/2 %, AEG. mit + 2/4 und HEW, mit + ?/s %. Dessauer Gas wurden um 1, Siemens um 1!/2 und Licht Kraft um 21/4 % heraufgeseßt. BVau-, Textil- und Autowerte lagen zumeist gestrichen oder unverändert. Bei den Zellstoffaktien waren Waldhof um 1!/2, bei den Gummt- werten Deutsche Linoleum um 2/4 % rückgängig. Fester lagen Brauceretanteile, so Dortmunder-Union um 2!/2 und Engelhardt um 1%. Gebr. Junghans stiegen um 1!/s und Bank füx BrauU- industrie um 2% ?%. Jm leßtgenannten Ausmaß höher lagen ferner von den Maschinenbauanteilen Demag, während Berliner Maschinen 1 % hergaben.
Im Verlaufe nahm die Aufwärtsbewegung meist in beschei-
irischGaftsicil.
Ein Reichsgerichtsentscheid über die von den Neichsinnungsverbänden ausgeübte Tätigkeit.
Die Reichsinnungsverbände beruhen auf der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Mai 1999. Sie bilden “Un Rahmen der fachlichen Zusammenfassung der gewerblichen Wirt- haft Gliederungen der Reich8gruppe Handwerk und sind selb- ständige Fachgruppen. Sie haben die Stellung von rechtsfähigen Vereinen, also von juristishen Personen des, bürgerlichen Rechts. Der Reichsinnungsverband hat seine Mitglieder auf dem Fah- gebiet zu beraten und zu betreuen. Sein Leiter hat den Verband verantwortlich im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu führen und die Angelegenheiten des Verbandes und seiner Mit- glieder zu fördern. Hiernach ergibt sich, daß au der _Reichs- innungsverband ein Glied im organischen _Virtschaftsaufbau bildet, mittels dessen der nationalsozialistische Staat die aus der völfishen Lebenégemeinschaft entspringende, alle Lebensgebiete umfassende Staats- und Wirtschaftsordnung verwirklichen will. Er dient nicht nux den wirtschaftlichen Belangen seiner Mit- glieder, sondern ist in deren Wahrnehmung weitgehend der Förde- rung des Gemeinwohls unterworfen.
Der Aufgabenkreis eines Reichsinnungsverbandes liegt also im wesentlichen auf offentlich retlichem Gebiete, soweit er die fachlihe Betreuung seiner Mitglieder umfaßt. Der Staat bedient ih seiner zur Durchseßung der Ziele, die er tm Rahmen einer planmäßig auf die Belange des Volkêganzen ausgerihteten s samtwirtschaft verfolgt, und beruft ihn zur Erfüllung öffentlich- rechtlicher Aufgaben, die fich hieraus ergeben. ¿FUr die damit ausgesprochene Uebertragung obrigfkeitlicher Gewalt ist die Rechts- form, in der der Reichsinn ingsverband 1m Verkehr auftritt. ohne Belang. Er kann auch als juristische Person des Privat- rechts Träger öffentlich-rechtlicher Pflichten sein, wenn und so- weit ihm solche vom Staate übertragen o Dat ete öffent- lih-rechtliche Betätigung liegt nicht nur dann vor, wenn sie dur einen hierzu bestellten FFnhaber eines Amtes im staatsrechtlihen Sinne erfolqt. Vielmehr genügt, daß eine Person oder Stelle handelt, die sich in ihren Entschließungen zufolge einex ihr an- vertrauten Wahrnehmung öffentlicher Belange von den dadurch gebotenen Rücksichten leiten läßt.
Gerade die pflihtmäßige Befassung mit den Belangen der Volksgemeinschaft und die auftragsgemäße Berücksichtigung des Staatsinteresses ist es aber, die die Tätigkeit der Wirtschafts- gruppen und damit auch der Reichsinnungsverbände zu einer offentlih-rehtlihen erhebt. Soweit der ReichshandwerkSme!|ter Leiter der Reichsgruppe Handwerk ist, nimmt er Aufgaben wahr, die im Hinblick auf die Bedeutung des organischen Aufsbaus der gewerblichen Wirtschaft für das Staatsinteresse und das Gemein- wohl in gleicher Weise der Reichs8gruppe und deren E obliegen. Das Reich8gericht hat demzufolge betont, as ie Reichsgruppe Handwerk? die Förderung und Vertretung des ge- samten Handwerks auch im öffentlichen, staatlichen Interesse be- zweckt und daß ihr Leiter die ihr angeschlossenen Gliederungen n der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstüßen und zu über- wachen hat. (RG. II 34/39 vom 6. Dezember 1989.)
Stärker heraufgeseßt wurden
denem Ausmaße ihren Fortgang. y Anderer=-
Salzdetfurth mit + 1% und Dessauer Gas mit + 1.
seits gingen Farben auf: 16874 zurück. RWE verloren 74 %. Der Börsenschluß brachte, soweit leßte Kurse festgestellt
wurden, keine nennenswerten Abweichungen mehr. Im Kassaverkehr gingen die Veränderungen für Banken und
Hypothekenbanken nicht über % 2% hinaus. Auch Kolonialwerte Bei den zu Einheits-
wichen nux wenig vom Vortagsstande ab. l j
furien gehandelten Tndustrieaktien betrugen die Abweichungen nach beiden Seiten wieder bis zu 3%. Dabei waren allerdings Gewinne in der Mehrzahl. Stärker heraufgeseßt wurden gegen leßten Kurs Bayerische Elektrowerke mit + 4%, andererseits verloren Kabel-Rheydt nah Unterbrehung 4 %.
Bei den Steuergutsheinen T waren Dezember, Januar Und April shließlich unverändert, nar, März und Mai gewannen je 2/4 Ae. Steuergutscheine I waren unverändert.
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesiß 14074 gegen 1404 und Gemzindeumschuldung A D A) Ait Naa rentenmarkt ergaben sich kurs- und umsaßmäßig keine besonderen Veränderungen. Liquidationspfandbriefe waren verschiedentlih etwas schwächer. Pfandbriefe blieben stark gesucht, ohne daß die Nachfrage voll befriedigt werden konnte. Etwas Fnteresse bestand auch noch für Kommunalobligationen. Stadtanleihen lagen still und waren meist gestrihen. Dekosjama I und II besserten sich um % bzw. % %. Bei den VBrovinzanleihen wurden einzelne Sachsenserien um 4 % heraufgesezt. Staats- und Länderanleihen hatten sehr ruhiges Geschäft. Reict;sanleihen waren behauptet. Für Jndustrieobligationen erwies sich die Stimmung eher als fester. 28 er Farbenbonds gaben jedoch % % hex.
Der Privatdiskontsay wurde bei 24 % belassen.
Am Geldmarkte wurden die Blankotagesgeldsäße in passung an die Marktlage um !s auf 1 —2!4 herausge]eßt.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga auf 41,96 (41,92).
An-
T T T
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Irotenbanken.
London, 17. Januar. (D. N. B.) Wochenausweis der Vank von Eugland vom 17. Fanuar 1940 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund
Sterling: Jm Umlauf befindlihe Noten 527 450 (Abn. 8680), hinterlegte Noten 52770 (Zun. 8680), andere Regierungssicher-
heiten der Emisstonsabteilung 563 950 (Abn, 1090), andere Sicher-
heiten der Emissionsabteilung 4530 (Zun. 1100), Silbermünzen- bestand dexr Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen- und Barrcnbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert),
Depositen der Regierung 37180 (Zun. 9330), andere Depositen: Ban*en 102 470 (Abn. 13 250) Private 41 680 (Abn. 820), Regierungssicherheiten 117 200 (Abn. 10 160), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 3770 (Abn. 2530), Wertpapiere 24 750 (Abn. 600). Gold- und Sÿlberbestand der Bankabteilung 820 (Abn. 110). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 29,15 gegen 24,19 9/6.
Ftaliens Weg zur wirtschaftlichen Unabhängig- keit. — Muffolini über die Ziele der italienischen Kolonialarbeit.
Rom, 19. Januar. Unter dem Vorsiß des Duce trat am Ostafrika der
Donnerstagabend im Ministerium für Ftalienish-O
Ende April v, J. ins Leben gerufene Generalrat des beratenden Korporativaus\husses für Ftalienis -Ostafrika En Erösfuungssizuug wohnten u. a. sämtlihe Mitg
Der iedex der Regit-
rung bei. Jn einer großängelegten ausführlihen Rede \childerte der Minister für Ftalienish-Afrika, General Teruzzi, die Auf- gaben der beratenden Ausschüsse, die vor allem auch dafür zu sorgen hätten, daß die wirtschaftliche Tätigkeit in geregelten Bahnen verlaufe. Hauptziel dexr Arbeit sei die wirtschaftliche Un- abhängigkeit des ganzen Jmperiums. Die afrikanishe Wirt- schaft habe in dieser Hinsicht gewaltige Aufgaben vor sich.
Nach den Ausführungen des Ministers ergriff Mussolini das Wort, um die Zielseßung des faschistishen Ftalien in seiner Kolo- nialtätigkeit wie folgt zu präzisieren: „Die Geschichte der Völ- ker, die die Fähigkeit zu Jmperien haben, lehrt uns, daß das Jmperium im ersten Stadium eine geistige, politishe und militä- rishe Schöpfung des Mutterlandes darstellt. Fn einem zweiten Stadium lebt und entfaltet sih das Fmperium mit zum größten Teil vom Mutterlande gelieferten Mitkt"ln. Fn éinem dritten Stadium versorgt das Jmperiuin sich selbst, d. h. es erlangt eine vollkommene wirtschaftlihe und militärishe Selbstver- sorgung. Jn einem vierten Stadium ist das Fmyverium in der Lage, die Hilfsquellen des Mutterlandes zu vervollständigen, in- dem es thm Rohstoffe- liefert. Um die Fmperien sicher zu be halten, muß man sie bevölkern.“ „Von diesen Stadien kann“, wie Mussolini abschließend betonte, „das erste als abgeschlossen gelten. Diese Aufgabe der neuen beratenden Ausschüsse, die heute mit ihren Arbeiten beginnen, besteht darin, mit möglibst wenig Papier und Tinte den Ablauf. der anderen zu beschleunigen.“
Fortsezung auf der nähsten Seite.
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Notierungen der Kommission des Berliner Metallbhörsenv vom 19. Januar 1940.
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