Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26, Januar 1940. S. 4
Dié
937 S, 1269; Reichsgesebßblatt T 1938 , 389; T 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuer- pflihtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, Zuf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergeseßes festzuseßende Geld- strafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt. S
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die dem Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung: bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht ' das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsäblih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nach 8 10 Absab 5 des Reichsfluchtsteuerge- seves, sofern - niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (88 396, 402 der Reichsab- gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer- ovdnungstvidrigkeit (§ 413 der Reichs- abgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergeseves ist jeder Beamte des Poli- zei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- fahndungsdienstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsantwvalt- schaft bestellt: ist, verpflichtet, den Steuer- pflichtigen, wenn er im JFnland be- troffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird,“vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß 8 11 Absab 2 des Reichsfluchtsteuerge- seßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er- folat, vorzuführen.
Wien, [., 15, Dezember 1939. Finanzamt Junere Stadt-Ost, Wien.
[50774] Steuerstectbrief
und Vermögensbeschlaguahme.
Der Deutsch, Friy Jsrael, Kauf- mann, geboren am“ 7. Juli 1905 zu Wien, zuleßt wohnhaft in Wien, 7., Neubaugasse 10/1/11/8, zur Zeit im Aus- land, shuldet dem Reih eine Reichs- fluchtsteuer von 15117 A, die am 98, September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt min- destens zwei vom Hundert des Rück- standes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchfsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S, 1269; Reichsgesebblatt T 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wivd hiermit das inländishe Vermögen des Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Rachsfluctsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergeseßes- Festzusevende Geld- strafe und alle im Steuer- und Stvaf- verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- züglich, spätestens innerhalb eines Mo- nates dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft, Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nach S 10 Absayß 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes, sofern niht der Tatbestand der Stenerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach §. 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergeseves ist jeder Beamte des Poli- zei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- fahndungsdienstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reichsfinanzverwaltung, der qum Hilfsbeamten der Staatsantwwalt-
chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn ex im Snland betroffen wivd, vorläufig festzunehmen,
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß 8 11 Absabß 2 des Reichsfluchtsteuerge-
[eves unverzüglich dem Amtsrichter des ezirks, in welhem die Festnahme er- folgt, vorzuführen.
ien, L, den 8. Januar 1940. Finanzamt Junere Stadt-Ost, Wien.
[50554].
2. Zwangsversteigerungen.
Zwangsversteigerung.
K, 15/39, Jm Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Paleiten, Blatt Nr. 15, eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstü am 15. März 1940, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 17 versteigert werden.
Bezeichnung der Grundstücke und der mit dem Eigentum verbundenen Rechte
Größe
Gemarkung (Ver- messungs- bezirk)
Bisherige
Karte
der Grundstücke der Grundstücke
Wirtschastsart
Steuerbücher und Lage
Laufende Nummer
a
e | d ©
do | laufende Nummer
pi
Parz.
Neu-Paleiten
und Kuhlins 288
112
289 110
180 78
Der Versteigerungsvermerk ist qm
Anspruch des Gläubigers und den übrigen
3. Aufgebote.
R Aufgebot. 1, Elise Digel geb. Bader, Verwal- tungsdirefktorswtw. in Oehringen, Pfaf- [EENSNE 2, die Tochter lis the
igel, geb. 9. 10. 1919, 3. die Tochter Annemarie Digel, geb. 30. 9, 1920, 4. der Sohn Ludwig Digel, geb. 30. 12. 1928, Ziff. 2—4 ae. vertreten dur Ziff. 1 als elterlihe Gewalthaberin, haben das Aufgebot der von dem Groß- raftwerk Württemberg, Aktiengesellschast in Heilbronn, ausgegebenen, auf den Jnhaber lautenden Aktien: B Nr. 564 und 565 über je 1000 NÆ, B Nr. 6024, 6025, 6026, 6027, 6028, 6029 über je 100 NA, ferner die Gewinnanteilscheine Nr. 2 und folgende Q den vorgenann- ten Aktien sowie die Erneuerungsscheine beantragt. Der Fnhaber der Urkunden wivd Aae fordert spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Fuli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 43, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wivd.
Doibrou, den 15. Januar 1940. Amtsgericht Heilbvonn a. N.
[50786] Aufgebot. Die Bäuevrin Anna Kirwa aus Lie- wern hat das Aufgebot zur Ausschließung des Gläubigers der im Grundbuch von Liewern Bl. 1 im Abteilung 11 unter Nr. 5 für die Steinverwerbungsgenossen- schaft m. b. H, in Dawillen am 12. No- vember 1909 eingetragenen Sicherungs- hypothek zum Höchstbetrage von 7500 Mark (§ 1170 BGB.) beantragt. Der JFnhaber der Urkunde wird aufgefordert, \ Tee in dem auf den 107 April 940, 9 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte en, widrigenfalls seine Aus- {ch enan mit seinem Rechte erfolgen wird. Memel, den 20, Dezenvber 1939. Das Amtsgericht.
[50788] Aufgebot.
2 F 1/40, Die Dom-VBrauerei Carl Funke A.-G. in Köln-Bayenthal a das Aufgebot des Hypothekenbrieses über die im Grundbuche von ri ps Band 96 Blatt 3615 in Abt. [ITl1 Nr, 5 eingetragenen 10 000,— Goldmark bean- tragt, er Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spatestens in dem auf den 16. August 1940, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten -Geriht anbeväaumtén Aufgebotstermin seine Rechte anzumel- den und die Urkunde vorzulegen, widri- genfalls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.
SAEREN den 19, Fämiar 1940.
a
Gebst, R,
16 | Hofraum
Aker, Garten und Hofraum im Dorf
“
72 Weide an den
Leitewiesen | 1 | 78| 30
2 | 80| 43 26. Oktober 1938 in das Grundbuch ein-
getragen. Als Eigentümer war damals der Kätner Georg Barsties in Paleiten eingetragen, Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigérungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücssihtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Rechten nachgeseßt werden. Es ist zweck-
mäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges \chriftlih einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder eines nah § 55 Z.-V.-G. mithaftenden Gegenstandes (Zubehör usw.) entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Amtsgeriht Ruß, den 15. Januar 1940.
[50787] Aufgebot.
Die Stadtgemeinde Schleiz als
nhaberin der Städt. Sparkasse in
chleiz hat das Aufgebot des Grund- \chuldbriefes vom 12, 9. 1930 über ‘die im Grundbuch von- Oschiy Blatt 107, 160, 151 und 318 fürdie Antragstellerin eingetragene, mit 10 v. H. vom 19: 6. 1 an verzinslihe Grundschuld von 22 000,— M beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, De stens in dem auf den 29. Juli 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 6, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, ‘andern- falls die Kraftloserklärung der Ur- funde erfolgen wird. — F 2/39.
Schleiz, den 20. Fanuàr 1940.
Das Amtsgericht.
t 4, F. 6. 39, Die verivitwete tFvau Laura Sara Lewy geb. Fraenkel in Berlin-Charlottenburg hat das Auf- gebot des verlorengegangenen Hypo- thekenbriefes über die für sie auf dem Grundstück Kablow Band VIII Blatt Nr. 243 Abteilung Ill Nr. 1 eingetra- gene Darlehnshypothek von 2750 Gold- mark beantragt. Der Jnhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1940, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Storkow (Mark), Zimmer 3, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, M falls die Kraftloserklärung dexr Ur- kunde erfolgen wird.
Storkow (Mark), 23, Januar 1940,
Das Amtsgericht.
[50784] Oeffentliche Aufforderung. Am 24, November 1937 ist in der «Frvenheilanstalt Sachsenberg der Müllergeselle Friy Rienow gestorben. Erben ie nicht ermittelt. Es ergeht die Aufforderung, binnen einec Frist von sech8s8 Wochen, von der Ein- rückung im Reichsanzeiger ab, etwäige Erbuechte anzumelden, E die Festsbellung getroffen wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vor- handen - ist. Malchow, 18. Fanuar 1940, Vormundschafts- und Nalaßgericht der Stadt Malchow i. Medckl.
[007883]
Durch - Aus\hlußurteil des Amts- Lenae Kiel — 283 b. F. 19/39 — vom 11, Oktober 1939 i\t die Schulldver- schreibung des 9 Holstein in Kiel
der Pkovinz Schleswig-Holstein in Kiel, 13, Qusgabe Buchstabe C Nr. 0020 über 105,— A, verzinslih mit 5 vom Hun- dert, für Frau Witwe S Biel, geb. Schrader, in Kiel für kraftlos erklärt. Kiel, den 20. Januar 1940. Das Amtsgericht. Abt. 23 b.
s Amtsgericht.
[50778] , F 451/52/1939, Das Amtsgeviht Bre- men hat am 18, Januar 1940 auf An-
trag der Firma
e Auss\chlußurteile Tae olgenden, am 18, August
fal eiL-BRSIG „Hansa“ in gehörenden Dampf
E Konnossemente mit den e
MADRAS Made M 2536 — 1/7 == 7 cases cycle-spokes, 890 kg, 15/17 = 3 cases cycle-spokes, 387 kg, 1/2 = 2 cases cycle-parts, 156 kg, 2. JBCA M 2511 ROYAL MADRAS Made in Germany — 2511 — 1—3 = 3 cases cycle-parts, 231 kg, 1—8 == 8 cases cycle-spokes, 1024 kg, 9—10 = 2 cases cycle-spokes, 258 kg, 3. CN & C 24/66 Bangalore via Ma- dras Made in Germany 1—2 = 2 Kisten Eisenwaren, 312 kg, 4. JBCA 8791 Calcutta Made in Germany 9/7 = 3 cases cycle-parts, 333 kg, 5. JBCA 8806 Calcutta Made in Ger- many 1/11 = 11 cases cycle-spokes, 1295 kg, wevden bezüglih sämtlicher Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“ 2. Die folgenden, am 16. August 1939 in Bre- men für den der. Deutschen E fahrts-Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Rauenfels“ aus- ge tellten Konnossemente mit den Mär- en: 1. JBCA 8822 AHMEDABAD via NAVALAKHI Magde in Germany 1/10 = 10 cases steel-wire, 1292 kg, 2. JBCA K 329 Karachi Made in Ger- N 4/5 = 2 cases cycle-parts, 154 kg, 3. IBCA 8762 AMBALA CANNT via KARACHI Made in Germany 1—14 = 14 cases cycle- parts, 1266 kg, 4. JBCA 8761 Agra via Navalakhi Made in Germany 1/8 = 8 cases cycle-parts, 747 kg, werden bezüglich sämtliher Ausferti- gungen für kraftlos erklärt unter Ver- urteilung der Antragstellerin in die Kosten -des Verfahrens.“
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[50779] “ F 390/1939. Das Amtsgeriht Bre- men hat am 18. Fanuar 1940 auf An- trag der Firma Deutsche Kunstleder- Werke Wolfgang G. m. b, H., Wolf- gang (Kr. Hanau), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolph Martin, Hamburg 11, Brodschvangen 27/111, folgendes . Ausshlußurteil clchien: „Das am 18. August 1939 in Hamburg für den dem Novddeutshen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots- dam‘ in drei Ausfertigungen ausge- stellte Konnossement mit dem Märk: DEGUSSA 0/769/1 1 (one) case imi- tation leather 162.— kg. wivd begüg- lih der zweiten und dritten Ausfertì- gung für kraftlos erklärt, unter Ver- urteilung der - Antvagstellevin in die Kosten des alte des Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[50780]
F 462/1939. Das Amtsgeriht Bre- men hat am 18, Fanuar 1940 auf An- trag der Firma Süddeutsche Kabel- werke, Zweigniederlassung der Ver- einigte Deut]che Metallwerke A.-G., Mannheim, Waldhofstr. 244, ‘vertreten durch die Firma Rohrbah & Co., Kos- mos Turansport-Kontor, Mannheim, Luisenring 10, folgendes Ausschluß- urteil erlassen: „Die beiden in Ant- werpen am 5. August 1939 in jeweils drei Ausfertigungen für den der Deut- {hen Dampfschifffahrts - Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Liebenfels‘“ ausgestellten Konnossemente mit den Märken: 1) SKW 9416—20 Suren Karachi Made in Germany 5 cases copper wire (Insulated) 672.— kg., 2) S. K. W. 9425—26 Suren Bombay Made in Germany 2 cases copper wire (Insulated) 276.— kg. werden, und zwar beide bezüglih aller drei L für fraftlos er- klärt, unter Verurteilung der Antvrag- stellerin die die Kosten des Verfahrens.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[50781]
F 409/1939. Das Amtsgeviht Vre- men hat am 18, Fanauar 1940 auf An- trag der Firma Fohann Grodtmann, Hamburg 1, Glockengießerwall 15, fol- gendes Ausschlußurteil erlassen: „Das in Hamburg am 14. August 1939 in drei Ausfertigungen für den dem Nord- deutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam* ausgestellte Kon- nossement mit. dem Märk: C. U. E. 4919 Hongkong 1 case Machine 1555.— kg, wird begzüglih der zweiten und dritten Ausfertigung für kraftlos exklärt, unter Verurteilung der An- tragstellerin in die Kosten des Ver- fahrens.“ j : Die Geschäftsstelle des Amtsgevichts.
[50790] Beschluß.
Der am 5. April 1922 erteilte Erb- schein nach dem rivatier Lothar Jouanne in Obernigk ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.
Trebuitz, den 16. *Fanuar-1940,
Amtsgericht. Anders,
[50785] j
Durch Auss\chlußurteil vom L. Fä- nuar 1940 ‘is der verschollene Käuf- mann Bouno Weihßmaun, geb. 5. Mai
1871, für tot exklärt worden, Als
nr. Rüppel & Sohn, Bremen, Langenstraße 39—40, tonen ,1, Die Me hen ber Denken Dam siti: men für den der Deutschen Da - Bred: [50777]
er „Treuenfels“ aus- Máâär- n: 1. JBCA M 2535 N. C. I. Co. in Germany —
Todesta t bis 31. festgeste t. s Ö Dezember 191 mtsgericht Marienburg, i:
den 20. Januar l Fopo ?
Durch Beshluß des Amtsgeri Berlin vom 16. Fanuar 1940 f ta Tod des Leutnants zur See Wol Robert Enver Mors, Fliegergru! gerer am 8, Oktober 1914 gzu Alexan rien egvpten), und als Zeitpunkt desselben der 18. Yanuar 1938, 20,30 Uhr, festgestellt worden. — 456. I[. 6. 39,
Verlin, den 15. Fanuar 1940.
Das Amtsgericht Berlin.
I 4. Veffentliche
Zustellungen. -
[50795] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Gottfried Fabricius in Herrnhut (Sachs.), Löbauer Str. 71, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, Herrmann in e A klagt gegen t Frau, Elfriede abricius geb, olz, wohnhaft 19 Wendover Court, Finchley Road, London N. W. 2, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus §8 49, 55 des Ehegesezes vom 6. ?, 1938. Der Kläger ladet die Beklagts zur mündlihen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des GacciTts Baußen auf déèn 19. März 1940, 9 Uhr, mit der Aufs forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als eo mächtigten vertveten gzu assen. augen, den 23. Fanuar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[50791] Oeffentliche Zuftellung.
Der Kaufmann Wilhelm Kenzel Berlin, Shwäbishe Straße 25, klagt gegèn den Walter Quittuer, ee “in Berlin, Unter den Linden 77, wegen Provistonsteilfordeoung für Geschäfts- verkauf mit dem Antrage auf Zahlung von 1500 .Æ nebst 5 v. H. Zinsen seit 1. Oktober 1938. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird Bee klagter vor das Leit Berlin, Neue Fviedrichstr.. 12—15, I. Stockwerk, immer 151, auf den 18. März 940, 914 Uhr, geladen. — 49 C, 1400. 39, | : Verlin, den 14. Dezember 1939. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.
[50792] Oeffentliche Zustellung,
Die Firmà Heidsieck u. Co., Mono- ole S. A. Neims, Snsiqniederlassung ainz, vertreten durch Diretw- Albert Pert in Mainz, agt gegen die 2 eute Max Jsrael Guggenheim und Erna Sara geb. Zimmt, früher in Frankfurt am Main, jeßt mit unbe- kfanntem Aufenthalt abwesend, wegen Sen lex ae erna mit dem An- trage: 1. die Beklagten als Gesamt- schuldner zu verurteilen, an Klägerin 205,50 NA nebst 4 %/o Zinsen hieraus seit - 30. November 1939 zu zahlen. 2. Den beklagten Ehemann weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehesrau zu dulden. Zur mündlichen Verhand=- lung des Rechtsstreits werden die Be- flagten vor das NANSLe Lt in Frank- furt am Main auf den 14, ärz 1940, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 110, Gevichtsneubau, geladeit. (14 C 1176/39.)
Frankfurt a. Main, den 20. Fa- nuar 1940, j
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Abt. 14,
[50794] Oeffentliche Zustellung.
Der frühere Reisevertreter Wilhelm Jsrael Lief, Köln, Brüsseler Str. 67, m gegen 1, Peter Heidenheim in tondon, 2, Fra Oskar Fischbein, Grete Sava geb, Heidenheim, früher in Köln, Ludolf-Camphauséenstraße 34, jeßt in lästina, wegen Forderung von 1000 NA Provisions- und Gehalts- ansprüche nebst 4%/a Zinsen seit“ dem 1. Fuli 1939 geklagt mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur ahlung von 1000 A nebst 49%/ LaE eit dem 1. Juli 1939 zu ver- urteilen. Die Beklagten wevden hier- mit zu dem auf den 2. April- 1940, 9 Uhr, vor dem Avbeitsgeriht Köln, Quatermarkt 1, Zimmer 1A, anbe- raumten Verhandluüngstermin vor- eladen. Diese Klage mit Termins- beltnmmnung wird hiermit zum Zweckes dexr öffentlihen Zustellung bekannt- gemacht.
Köln, ‘den 23. Januar 1940. Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.
Verantwortlich:
ux den Amtlihen und Nichtamtlichen
eil, den “ Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schl an ge in Potsdam; für den Wirtschgftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lan \ch in Berlin- Charlottenburg.
Druck der Preußishen Druckerei- und
Verlags-Aktiengesell schaft,
Berlin, Wilhelmstr. 32,
Drei Beilagen (einschließlih Börsenbeilage uw
nd eine Zentralhandelsregister-Beilags).
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Erscheint an a E D A ana s ‘a d S D monatlich 2,30 einschließli 0, eitungsgebühr, aber ohne s 1 ; l
Setlieete: ffe Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. | Beile 85 M. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstellé SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 A, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages ein\s{ließlich Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.
des Portos abgegeben.
=
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
Ir. 23 bi der Relheba
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Berichtigungen der Liste der Vermögensträger, in deren Ver- tnögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeits- front eingewiesen wurde, in Nr. 97 und 145/1938.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die Zuteilungsperiode vom 12. Februar bis 10. März 1940. 7
Bekanntmachung der Film-Oberprüfstelle über die Außerkraft- seßung der Zulassung eines Films. ekanntmachung Über Teil I, Nr. 18.
Preußen.
Bekanntmachung der nah dem Geseße vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlihten Erlasse, Urkunden usw.
Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Geseß- sammlung Nr. 1.
Amtliches.
Deutsches Reich.
NBoriíicbtiguna. ou ver in Nr. 97 des Deutschen Reichsanzeigecs und Preußischen Staatsanzeigers vom 28. April 1938 veröffent- lichten Liste der auf Gründ des § 24 Abs. 4 des Geseßes über
die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,
| ]
Verlin, Sonnabend, den 27. Fanuar, abends
die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 E I S. 1333) bekanntgegebenen Vermögensträger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnikt TT Buch- stabe A Nr. 3b (Gewerkschaftshäuser) zu streichen:
Augsburger Volkshaus A. G., Augsburg. Berlin, den 21. Dezember 1939.
Der Reichsminister des Fnnern, J. V.: Turneck.
Berichtigung.
Vi der in Nr. 145 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 25. Juni 1938 veröffent- lichten Liste der auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder
dem Hergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937
(Reichsgeseßbl. 1 S. 1333) bekanntgegebenen Vermögens- träger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitssront eingéwiesen wurde, ist in Abschnitt A Nr. 2b (Gewerkschaftshäuser) zu streichen: : Eisenacher Volkshaus G. m. b. H., Eisenach. Berlin, den 21. Dezember 1939.
Es Der Reichsminister des Junern, Me Turn od
Erlaß.
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die Zuteilungsperiode vom 12. Februar bis 10. März 1940,
Auf Grund geseßlicher Ermächtigung wird folgendes an- geordnet: : Erster Abschnitt :
Die dem Verbraucher für die Zeit vom 12. Februar bis 10. März 1940 zustehenden Lebensmittelmengen:
€ L, Reichsbrotkarte
Gegenüber den Rationen der “g adotiat: 4 egen vom 15, Januar bis 11. Februar 1940 und den auf die einzelnen Abschnitte der Reichsbrotkarten und Brot-Zusaßkarten zu be- ziehenden Mengen treten keine Veränderungen ein. Ebenso a die Mehlbezugsregelung für besondere Gebiete unver- ändert.
Bei der Reichsbrotkarte für Kinder von 6—10 Fahren fallen die mit einem L 2 und dem Buchstaben B be- eichneteu Abschnitte fort. Die Karte ist gemäß dem anliegen- ben Muster (Anlage 1) zu gestalten *).
' IT. Reichsfleischkarte
Die Rationen der Zuteilungsperiode vom 15. Fanuar bis 11. Februar 1940 bleiben unverändert.
Umgestaltung der Karten
Die Fleischkarten, die Fleischzusaßkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter und die Zulagekarte sind gemäß den an- liegenden Mustern (Anlagen 2—6) zu gestalten *).
Bei der Formgebung dieser Karten is den Anregungen auf Vereinheitlichung der auf die Einzelabschnitte zu beziehen- den Mengen und der Abschnittsgröße entsprochen worden. Die Karten enthalten — abgesehen von den Abschnitten für be- sondere Zuteilungen — nur noch 50 g Abschnitte in gleicher Größe und 100 g Abschnitte in doppeltem Os Dadurch wird die Sammlung, Ordnung und Abrechnung der Einzel- abschnitte bei den Verteilern sowie die Kontrolle bei den Er- nährungsärntern wesentlich erleichtert.
Abtrennung der Einzelabschnitte
Die Feststellungen zahlreicher Ernährungsämter zeigen, daß die Meßger auf Grund des Bestellscheinsystems vielfach mit mehx Fleisch oder Fleishwaren beliefert werden, als von den Verbrauchern auf Einzelabschnitte gekauft wird. Diese Mehrlieferungen werden den Metgern im allgemeinen wegen der Schwierigkeiten in der Durchführung der Kontrolle bei spätéren Puleillngen nicht angerechnet. Die Meßger geben vielmehr die ‘entsprechenden Mengen an Fleisch un Fleisch- waren an Verbraucher ohne Fleischkarte oder über
*) Hier nicht mit abgedruckt.
die nach
der Fleischkarte zulässigen Mengen hinaus ab. Aus diesem Grunde haben sie in Zukunft auch die an den Bestellschein ebundenen Einzelabschnitte der Reichsfleischkarten für Normalverbraucher und für Kinder bis zu 6 Fahren mit den Ernährungsämtern abzurechnen. - Zu diesem Zweck sind diese Abschnitte nicht wie bisher unter Belassung an den Karten u entwerten, sondern wie die Abschnitte der rechten Karten- eite abzutrennen und zu sammeln. Fm niere einer er- leihterten Handhabung der Karten sind auch diese bestellschein- gebundenen Abschnitte mit punktierten Linien umrändert worden. Abgabe der Bestellscheine
Die Karteninhabér haben die ragt für Fleisch wie bisher De vier Wochen im voraus bei den Verteilern abzugeben. Diese können die Abgabe der Bestellscheine nicht mehr auf der Rückseite der ce E me 4 Einzeläbschnitte be- stätigen, weil diese T ebenfalls bei den einzelnen Käufen abzutrennen sind. Die Bestätigung hat daher nit dem Stäminabschnitt durh Firmenaufdruck oder -aufschrist zu erfolgen. j
Rationssäßze
Wegen der Umgestaltung der Einzelabschnitte auf- 50 und 100 g mußten die an sih unverändert gebliebenen Rations- säße neu auf die Karten verteilt werden. Auf die einzelnen Abschnitte der Reichsfleishkarte können nunmehr folgende Mengen bezogen werden: i : Nr. 1 Reichsfleishkarte für Normalverbraucher und für Kinder
von 6—14 Jahren 1. Auf jeden der mit I, 11, IIT und IV bezeichneten Abschnitte der linken Kartenseite 100 g Fleisch oder Fleischwaren,
. auf jeden der mit I, II, T1 und IV bezeichneten Abschnit e der rechten Kartenseite 50 g Fleisch oder Fleischwaren, .
, auf den Abschnitt F11 125 g Fleish oder Fleisch-
waren. Nr. 2
“ Fleish-Zusaßkarte sür Schwerarbeiter
; E jeden der Abschnitte 1, 11, III und IV “der linken Kartenseite 100 g Fleish odér Fleischwaren, . auf jeden der Abschnitte I, Il, TIl und IV der rechten Kartenseite 50 g Fleish- oder Fleishwaren.
Nr. 3 Fleish-Zusaßkarte für Schwerstarbeiter
linken Kartenseite 100 g Fleish oder Fleishwaren,
SW 68, Wilhelmstraße 32. f enem Papier völlig druckrxeif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur k hervorgehoben werden sollen. — Befristete prngei en müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile - 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm
breiten A erlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
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2, on jeden der Abschnitte I, Il, IIT und IV der rechten Kartenseite 50 g Fleish oder Fleishwaren.
Nr. 4 Reichsfleischkarte für Kinder bis zu 6 Fahren 1. Auf jeden der Abschnitte 1, II, IIT und IV 50 g Fleish oder Fleischwaren,
2. auf den Abschnitt F11 125 g Fleish oder Fleisch- waren.
Ne. 5 ; Auf die F1-Abschnitte der Reichsfleischkarte ohne Mengen-
aufdruck bleiben Zuteilungen vorbehalten.
ITT. Reichsfettkarten
Die für die Zuteilungsperiode vom 15. Fanuar bis
11. Februar 1940 festgeseßten Fett- und Käserationen bleiben unverändert. -
Die auf die Fettkarten ausgegebene Sonderzuteilung von
125 g Kakaopulver für Kinder aller Altersklassen beträgt in Zukunft 62,5 g (!/s @).
Keine Bestellscheinpflicht sür Schlachtfette
Mit meinem Erlaß vom 83. Januar 1940 — 11 C 1—30 — ist die O für Schlachtfette für die ende Zuteilungsperiode ausgehoben worden. Die Las etntge 12, Februar bis 10. März 1940 Freizügigkeit beim Bezuge von Schweineschmalz, Speck und Talg mit der Mazagos daß in erster Linie bei dem Meßger gekauft werden soll, bei dem der Fleishbedarf gedeckt wird. Demgemäß ist der Bestellschein für diese Fette auf der Fettkarte für Normalverbrauchex und
den Fettzusaßkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter fort-
gefallen. Die Verteiler haben die Einzelabschnitte über Schweineschmalz oder Speck oder Talg — dem punktierten Linienaufdruck entsprechend — abzutrennen und zu sammeln. Diese Abschnitte bilden die Grundlage für die Abrehnung mit den Ernährungsämtern. Da die bei den E aus den laufenden Schlachtungen anfallenden Schlachtfette zur Bedarfsdeckung ausreichen, sind Bezugscheine auf Schlachtfette rundsäßlich nicht auszustellen. Die Wiedereinführung des estellsheins für Schlachtfette bleibt bei veränderter Markt- lage vorbehalten.
Umgestaltung der Karten
Die zur Zeit gültige Reichsfettkarte für Normal- verbraucher hat zur Erleichterung der Werkküchen- und Kantinenverpflegung mit Margarine, Kunstspeisefett und Speiseöl einen Bestellschein über 160 g Bel zwei Einzel- abschnitten über je 80 g sowie einen Bestellschein über 152,5 g, zu dem zwei Einzelabschnitte über 62,5 g (!/s @) und 90 g gehören. Dieser Abschnitt über 90 g ist bei der Umgestaltung der Karte, wie das anliegende Muster (An- lage 7) zeigt *), in 18 niht mehr bestellsheingebundene Abschnitte über je 5 g aufgeteilt, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, ohne Umtausch ihrer Haushaltskarten in Reise- und Gaststättenkarten ihre Mahlzeiten gelegentlich in Gaststätten einzunehmen oder sih auf kürzeren Reisen zu verpflegen. Die Verteiler haben die mit punktierten Linien umränderten Einzelabschnitte über je 5 g bei der Einlösung durch die Verbraucher abzutrennen; diese Abschnitte bilden die Abrechnungs- und Belieferungsgrundläge für die Ver- teilungsstellen. Dies gilt auch für den über 62,5 g (!/s ®) Margarine oder Speiseöl lautenden Einzelabschnitt, der eben- falls nicht mehr bestellscheingebunden ist. Von den zur Aus- gabe gelangenden Margarine- oder Speiseölmengen sind also nux 160 g an den Bestellschein ebunden, zu dem zwei auf je zwei Wochen gestellte Einzelabschnitte über je 80 g ge- hören, die wie bisher unter Belassung an der Karte zu ent- werten sind. Wenn diese Abschnitte nicht für die Bewpileging in Kantinen, Werkküchen oder Gaststätten benußt werden, ist es zur Erleichterung des Abwiegens zweckmäßig, auf jeden dieser Abschnitte über 80 g- zusammen mit je neun Abschnitten über j g 125 g Margarine in einer Menge zu beziehen. Die Karten enthalten einen a yreenver aufklärenden Hinweis, Damit auf die über 5 g lautenden Einzelabschnitte nicht geringfügige Mengen Speiseöl vom Einzelhändler abzu- geben sind, berechtigen. diese Abschnitte, wie aus ihrer Be- zeichnung zu ersehen is, nur zum Bezuge von Margarine.
Die aus dem Wegfall der Bestellscheinpfliht für die Schlacbtfette ¿fordere gewordene Neugestaltung der Fett- zusaztarten für Schwer- und Schwerstarbeiter is aus den
Auf jeden der Abschnitte L, l, -U1 ‘und 19 Det ¡ anstezcitven Mustern (Anlagen 8—9) zu ersehen *). f 1 ,
*) Hier uicht mit abgedruckt.