1940 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Ea ris a eia Qui

Se o

2

pt Sri Ct tht

E E E art i Ä Arn ne Ee hie A z g

utt

ti:

Poi Me E O: M C E E 2

Verkaufsstellen und Lieferstellen mittels Punktschecks sind nicht

zelnen Warengattungen maßgebend, sondern die von der

A

Neichs- un® Staatsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1940. &S. 2

d) es sich um die Ausführung von zugelassenen Aus- fuhraufträgen handelt. /

(2) Diese Bestimmungen gelten auch für den Bezug von Spinnstoffwaren, die vor Jnkrafttreten dieser Anordnung be- stellt worden sind. 88

Punktverrechnungsstellen,

(1) Nah näherer Bestimmung der Bezirkswirtschafts- ämter werden für den Bereich eines Wirtschaftsamtes eine oder mehrere Punktverrehnungsstellen eingerichtet.

(2) Die Punktverrehnungsstellen haben die Aufgabe, für die punktkontoberehtigten Betriebe Punktguthaben zu führen, über die der punktkontoberehtigte Betrieb zur Beschaffung von Ware verfügen kann.

S9

Punkikontoberechtigte Betriebe.

(1) Verkaufsstellen 2 Abs. 1 a) und Lieferstellen, die auf Grund der von ihnen abgelieferten Kleiderkartenabschnitte und Bezugscheine oder auf Grund empfangener bestätigter Punktscheck8 Ware beziehen, sind berechtigt, bei einex Punkt- verrehnungsstelle sich ein Punktkonto einrihten zu lassen.

(2) Die Reichsstelle ist berechtigt, die Nurftlantoberats tigung einzelnen Betrieben zu versagen oder zu entziehen.

8 10 Ablieferung von Kleiderkartenabschnitten und Bezugscheinen.

(1) Wer als Verkaufsstelle oder auf sonstige Weise Ab- schnitte der Reichskleiderkarte gegen Sl a von bezugs- beschränkten Waren einnimmt, is verpflichtet; die Reichs8- Éleiderkartenabschnitte geordnet dem für ihn zuständigen Wirt- schaftsamt oder der von dem Wirtschaftsamt zur Annahme bestimmten Nebenstelle abzuliefern, Das Wirtschaftsamt oder die Nebenstelle ist verpflichtet, dem Ablieferer eine Empfangs- bescheinigung über die Zahl der abgelieferten Abschnitte der Reichskleiderkarte zu übergeben und Durchschrift / dieser Be- [enigung der zuständigen Punktverrehnungsstelle zu über- senden.

(2) Fn gleiher Weise hat derjenige, der Bezugscheine gegen Lieferung von Waren in Empfang nimmt, diese Bezug- heine dem Wirtschaftsamt oder der von diesem bezeichneten Nebenstelle einzureichen, soweit niht von der Reichsstelle für bestimmte Waren (z. B. Berufsbekleidung) Sonderbestim- mungen getroffen worden sind, Bei der Ablieferung ist auf jedem Bezugschein die der Warengattung entsprehende Punkt- zahl zu vermerken. Die Punktzahl ergibt sih aus der Punkt- zahl der Reichskleiderkarte, falls es sich um kleiderkartenpflich- tige Ware handelt, oder aus der Punktliste für die Waren- beschaffung, die durch die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu beziehen ist,

(3) Bezugscheine, deren Auss\tellungsdatum vor dem 1. November 1939 liegt, sind von dieser Regelung ausge- lossen, da sie niht zur Gutschrift auf Punktkonto zuge- lassen sind.

S 11 Punktguthaben.

(1) Grundlage für die Einrichtung eines Punktguthabens bei der Punktverrechnungsstelle bildet die Bestätigung des LWirtschaftsamtes über die 'abgelieferten ‘Reichskleiderkarten- abschnitte oder Bezugscheine, für die Lieferstellen auch die der Punktverrehnungsstellé eingesandten bestätigten Punktschecks threr Abnehmer.

Auf Grund ihres Punktguthabens können die punktkanto- berechtigten Betriebe bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren mittels Punktscheck8 beziehen.

8 12 Punktliste für die Warenbeschaffung. Für die Beschaffung bezugsbeschränkter Waren dur

die auf der Recichskleiderkarte vermerkten Punkte für die ein-

Reichsstelle in dex „Punktliste für die Warenbeschaffung“ fest- gelegte Punktzahl, Die Punktliste wird durch die Reichss\telle den beteiligten Wirtschaftskreisen bekanntgegeben,

8 13

Abnahme und Lieferung von Waren auf Grund von Punktschecks,

(1) Verkaufs- und Lieferstellen, die eine mündliche oder \chriftlihe Lieferzusage oder Auftragsbestätigung ihres Liefe- ranten erhalten haben, haben unverzüglich einen Scheck auf ihr Punktguthaben bei der Punktverrechnungsstelle zu ziehen. Die Punktverrehnungsstelle bestätigt den Scheck durch Stem- pelaufdruck, Die Bestätigung des Punktschecks bildet den Nachweis, daß der Bezieher berechtigt ist, die auf dem Punlkt- \heck angegebenen Spinnstoffwaren zu beziehen. Der Punkt- kontoberechtigte übersendet alsdann den Punktscheck seinem Lieferanten, soweit nicht die Punktverrehnungsstelle die lebersendung übernimmt.

__(2) Die Punktverrechnungsstelle darf Punktschecks nur bestätigen, soweit ein entsprehendes Punktguthaben vorhanden ist. Bei der Bestätigung des Punktschecks ist das Punktkonto entsprechend zu belasten

- (3) Der Punktscheck is dem Lieferanten gegenüber nur wirksam, wenn er die Bestätigung (Stempel) der Punktver- rechnungsstelle trägt. Mit der Uebersendung der bestätigten Punktschecks kommt das der Lieferzusage oder Auftragsbestäti- gung zugrunde liegènde Geschäft zustande. Erhält der Liefe- rant den Scheck nicht innerhalb von 10 Tagen nach Uebermitt- lung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung, so ent- fällt der Lieferanspruch.

(4) Die für die Herstellung der mit Punktscheck zu be- ziehenden Waren von der zuständigen Reichsstelle erlassenen Vorschriften bleiben unberührt.

8 14 Aufbewahrung der Punktschecks durch Hersteller.

Hersteller 2 Abs. 1 c) haben die eingenommenen Punkt- schecks aufzubewahren und nach näherer Anweisung der für die Herstellung zuständigen Reichsstelle zu verwenden,

8 15 Behandlung von - aus dem Ausland eingeführten bezugs- beschränkten Spinnstofswaren.

Für aus dem Ausland eingeführte bezugsbeschränkte

dürfen nur von denjenigen Verkaufs- und Lieferstellen zum Bezuge von Waren verwendet werden, die dafür Waren ab- gegeben haben. Ebenso darf über Vunkigeth

gunsten des Kontoinhabers verfügt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltlihe Übertragung von Abschnitten der R

fleiderkarte, Bezugscheinen, Punktschecks ist verboten. zugsch Punktscheds oder Punktguthaben

stellen die Verpflichtung aufzuerlegen, ein bestimmtes La in gewissen Waren oder Waren ogt U Palien, Nähere Antwveisungen gehen den Betxieben dux der gewerblichen Wirtschaft zu.

uwid dl i L 8 iderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 193 : S. 1430) bestraft. Fassung gus (RGBl. I

bezugsbeschränkter Waren PRgn tene Ausnahmegenehmigun- gen von den Anordnungen

und BK 5 vom 7, Oktober 1939 an Bezieher, die nicht punkt kontoberechtigt sind, erteilt hat, gelten diese Ausnahmegeneh- migungen als Bezugsberechtigungen gemäß § 7 b dieser An- fts Jhre Wirksamkeit erli j

BK 1 vom 4, September 1939, BK 3 vom 22, September 1939, BK 5 vom 7, Oktober 1939 und BK7 vom 7, Oktober 1939 außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

und Preußischen Staatsanzeigers vom 29. Fanuar 1940 ver- öffentlichten „Erlaß über Kurzarbeiterunterstüßzung. Vom 24, Januar 1940“ muß 2s in Zeile 8 von unten statt „Mehr- arbeit“ rihtig „Mehrheit“ heißen.

sich für den Durchschnitt des Monats Januar 1940 auf 127,0

auf 123,5 (+ 0,6 vH.) erhöht hat, wir jahreszeitlich bedingte Preissteigerung für Kartoffeln und Ge- müse aus, Die Cette für Bekleidung hat sih von 134,4 auf 135,1 (+ 0,5 vH.) und die Indexziffer | L

hauptsächlich infolge Aufhebung der meisten Fahrpreis- ermäßigungen bei der Reichsbahn ab 15. 142,2 auf 142,7 (+ 0,4 vS.,) bol JFndexziffer für Heizung und en runo auf 125,5 (Vor- monat 125,4) und die Fndexziffex für

(unverändert).

ck

für die Warenbeschaffung belastet. Wird ein Antrag auf Er- teilung einer Devisenbescheinigung zur Einfuhr von bezugs- beschränkten Spinnstoffwaren gestellt, so ist gleidgeitig ie zuständige Punktverrehnungsstelle des Einführers und die entsprechende Punktzahl anzugeben. Bei Genehmigung des Antrages wird der Punktverrehnungsstelle die Zah der Pen zur Belastung des Punktkontos des Einführers. mit- geteilt. s

8 16

Jnhalt des Punktschecks.

(1) Der M! eck ist auf einem vorgeschriebenen Vor- druck auszustellen, Er hat außer dem Namen des Bestellers und Lieferanten sowie Ort und Datum und Kontonummer folgende Vermerke zu enthalten: |

a) handelsübliche Bezeihnung der Ware

b) Gruppenziffer der bestellten Ware nach dem Waren-

verzeichnis der Reichsstelle,

c) die Menge entsprechend der Mengenangabe in der

Puntfktliste für die Warenbeschaffung,

d) Beschaffungspunktzahl der bestellten Ware nah der

Puntktliste für die Warenbeschäffung,

e) Gesamtpunkizahl, die sich aus der Multiplikation

der Menge mit der für den Artikel jeweils festge- seßten Beschaffungspunktzahl ergibt. is

_ (2) Vordrucke für Punktshecks sind durch die Punktver-

rechnungsstellen oder die dur diese bezeichneten Stellen die

zu b, c und d erwähnten Listen durch die Organisation der ge Es Uo zu beziehen. :

Schecks, die niht den vorgenannten Bedingunge

entsprechen, dürfen nicht bestätigt Wieden, E

(4) Aussteller und Empfänger von Punktschecks sind

ür die Richtigkeit der auf dem Punktscheck t verantwortlich. | Punktscheck gemachten Angaben S 17

Sperrung von Schecks.

(1) Die Reichsstelle kann die Ausstellung von Schecks bestimmte Waren oder Warengruppen CrOR A a ie

__ (2) Die auf diese Spinnstoffwaren ausgestellten Schecks dürfen von den Punktverrechnungsstellen niht bestätigt werden.

8 18

Übertragung von Bezugsrechten. (1) Kleiderkartenabshnitte, Bezugsheine und Punktschecks

aben nur zu-

eih8-

(2) Die Reichsstelle kann Ausnahmen gestatten. 8 19 | Lagerhaltungspflicht. Die Reichsstelle behält sih vor, Herstellern und Liefer-

die Organisation

H ieine 2 Zuwiderhandlungen.

orschriften der §§ 12—15 der Verordnung über den

8 21 Übergangsbestimmungen.

Soweit die Reichsstelle bisher für einzelne Gruppen K 3 vom 22. September 1939

ht spätestens am 31. März

822 JFnkrasttreten.

(1) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1940 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Anordnungen

Berlin, den 3. Februar 1940.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt, Druckfehlerberichtigung. n dem in Nummer 24 des Deutschen Reichs8anzeigers

Die Neichsindexziffer flir die Lebens8haltungskosten im Fanuar 1940.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt

1913/14 = 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (126,4) um ,9 vH,. angezogen.

«n der Jndexziffer für Ma die sih von 122,8

te sih weiterhin die

ür „Verschiedenes“

anuar von t, Jm übrtgen stellt sich die

ohnung auf 121,2 Berlin, den 2. Februar 1940,

Spinnstofswaren, die niht zux Ausfuhx bestimmt sind, wird

das Punkikonto des Einführers entsprechend der Punktliste j

_ DBetannétmachung.

Die am 2. Februar 1940 ausgegebene Nummer 22 des Reichsgeseyblatts, Teil I, enthält:

Dienststrafordnung für die weiblihen Angehörigen des Reich§a arbeitsdienstes. Von B Januar e, eti 5 __ Verordnung über die Einführung von Reichs8arbeitsdienstrecht in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 31. Fanuar 1940.

As über die Ernennung und die Beendigung des Beamtenverhältnisses der Beamten Ven Reichsfinanzverwaltung ein ei D E G aubiamfiteilee f der Finanzver-

ngen und Hochbaudienststellen de ä

Vom 30 Januar 1940. ; F Eer E P

Umfang: 1 Bogen. Verkauf3preis: 0,15 NA. ostver=- sendungögebühren: 0.03 NA für ein Stück bei Vorein tra auf unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 3, Februar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Iichtamtliches. Deutsches Reich. : l. Stand der schwebenden Schuld des Reichs,

Am Am 31.10.1939/30.11.193 in Millionen NA

s

a) Zablungsverpflihtungen aus der Begebung von unverzinélichen Schaganweisungen mit Gegenwert und von Neichswechseln. . .-.

b) Zahlungsverpflihtungen aus der Begebung von unverzinslihen Schatanweisungen ohne Gegenwert 35,5 35,9

Kurzfristige Darlehen . ... «5 5,2 5,2

Betriebskredit bei der Neihsbank . . 542,2 299,3

Summe der Zahlungsverpflihtungen | 11 040,7 | 12 588,7

Schaßanweisungen zum Zwecke. von Sicherheitsleistungen usw. . . . « 12,4 12,4

Summe der \{chwebenden Schuld . | 11 053,1 | 12 601,19

Il. Vetrag der ausgegebenen Steuergutscheine. D Anleihesto-Steuergut|cheine . . 108,2 109,0 2 N. F. Steuergutscheine: 1. = 2429,0

IL = 2402,8| 4831,8 | 4831,8

10 457,8 | 12 248,7

Wes der Berivalttung.

Die Kennzeichen der Aluminium-50 Rpf.,-Stlicke,

Es Me d vielfah Unklarheiten über das Aussehen der neuen 50-fpf.-Stüfe aus Aluminium. Es wird darauf hin

gewiesen, daß diese Münzen die Jahreszahlen 1935, 1939 oder

1940, die Münzzeichen A, .B, D, E, F, G oder J und den Reihh3- adler oder das Hoheitszeichen tragen. Vereinzelt ist versucht worden, die außer Kuxs geseßten 50-Pfennig- tüde aus Alus- minium aus der ZFnflationszeit in den Verkehr zu bringen. Diese sind vor’ allém deutlich ‘an dém Aehrenbündel und der Aufschrift

„Sich regen bringt Segen“ zu, erkennen.

Sonntag, den 11. Februar.

Sonntag, den 4. Februar. Monta

Sonntag, den 4. Gera Mona, den 5. Februar.

k den 9.

Maorosé 22100 Wissenscaït.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 12. Februar 1940.

Staatsoper.

Sonntag, den 4. Februar. Die Zauberflöte. Musikal. Lef4

tung: von Karajan. Beginn: 19!/2 Uhr.

et den 5. Februar. Der fliegende. Holländer

usikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 6. Februar. Madame Butterfly. Musikal,

Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 7. Februar. "Erstaufführung: Das Leben für

den aren. Musikal, “Leitung: Lenzer.

Beginnt 194 Uhr. 4

Dounerstag, den 8. Februar. Ballett-SuiteTang ums

Do rf. Musikäl. Leitung: Trantow. Foan von Ya« cis\a. Musikál. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 9. Februar. Cavalleria rusticana/Baas

jazzo. Musikal. Leitung: Lenger. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 10. Februar. Fn der Neuinszenierung: Sis

gi ta ri Le Vesper. Musikal. Leitung: üler, eginn: 20 Uhr. i

n der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19!/2 Uhr.

Montag, den 12. Februar. Daphn e. Musikal. Leitung: Cle-

mens Krauß a. G, Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Dex zerbrochene Krug. 33 Minuten in Grüneberg. Beginn: 1934 La g, den 5. Februar. Die Tochter der Kathedrale, Beginn: 194 Uhr.

Dienstag, den 6. Februar. Gneisenau. eau: 19 Uhr. Mittwoch, den 7. Februar. Maß für Maß. eginn: 19 Uh Donnerstag, den 8, Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr, Ls den 9. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19

d , onnabend, den 10. Februar. Maß für Maß. Beginn:

19 Uhr.

Sonntag, den 11. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr, Mona den 12. Februar, Die Tochter derx Kathedrale

eginn: 194 Uhr, Kleines Haus.

Karl 111. und Anna bon . “Beginn: 1914 Uhr. i Der Rittex vom Mirakel

Oesterrei

eginn: 1915 Uhr.

Dienstag, den 6. Februar, Liebe sbr i cit Beginn: 1914 Uhr.

Mittwoch, den 7. Februar. Liebesbrie

e den 8. Fehruar. Karl Ill, und Anna vou este

e. Beginn: 1914 Uhr.

rreich. Beginn: 194 Uhr. | ebruar. Karl IIl. und Anna vou esterreich. Beginn: 194 Uhr

Sonnabend, den 10. Februar. Das kleine Hofkonzerk

Beginn: 1914 Uhr.

Sonntag, den 11, Februar. Karl T. und Anna von

Oesterreich. Beginn: 19% Uhr

Montag, den 12. Februar, Der Ritter vom Mirakel,

Beginn: 1924 Uhr.

Statistishes Reichsamt.

Neih3: ns Siläaksamzetger Nr. 29 vom Z. Febritáär 1940, &. 3

Wirischafsisteil.

„Wir lehnen es ab, den Krieg durch Geldentwertung zu finanzieren.“

Grundsägliche Ausführungen Reichsminister Funks zur Frage der Kriegsfinanzierung und des Außenhandels. „Die feinste Devise ist heute die deutsche Qualitätsarbeit,“ Der Beirat der Deutschen Reichsbank tagte.

Der vom Präsidenten der Deutshen Reichsbank, Reichswirt- chaftsminister Walther R im Sommer h us ahres erufene Beirat der Deutshen Reichsbank trat am Freitagvor- mittag im Kaisersaal der Reichsbank zu seiner ersten Vollsißung zusammen. E

An der Vollsizung nahmen au Reichsfinanzminister Graf

Schwerin von Krosigk, Reihsernährungsminister Darré, Reichs- minister Dr. Lammers, Staatsministéèr Dr. Bs, vom Beauf- tragten für den Vierjahresplan Staatssekretär Körner und Neu- mann, Staatssekretär Keppler und Staatssekretär Dr, Landfried, der Chef des Wehrwirtschafts- und S Generalleut- nant Thomas, Unterstaatssekretär Generalmajor von Hanneken sowie Ministerialdirektor Wiehl vom Auswärtigen Amt teil.

__ Reichsminister Funk unterstrih in seinen einleitenden Worten die besondere Bedeutung dexr Arbeiten -des Beirates der Deutschen Reichsbank und dankte den anwesenden Reichsministern, Staats- sekretären sowie den Vertretern der Wehrmacht und der mit der Reichsbank besonders eng zusammenarbeitenden Ressorts für das Fnteresse an der Arbeit der Reichsbank, die heute in weit gro}e- vem Maße staats- und PPLLE Boligun d sei, als dies früher der Fall gewesen ist. Die erste Vollsizung des Beirates solle Ge- legenheit geben, die Ergebnisse ‘der Tagungen und Beratungen seiner einzelnen Ausschüsse festzustellen ‘und daraus die für die Wirtschaftsführung und die praktishe Wirtschaft sich ergebenden Nuganwendungen zu ziehen.

Für die Reichsbank, als der für das Geld- und Währungs- wesen verantwortlichen Stelle, ständen so erklärte Reich8minister Funk heute zwei Probleme im Vordergrund: das der Kriegs- finanzierung und des Außenhandels. Diese beiden Probleme stelle er in den Mittelpunkt der heutigen Erörterungen ‘des Beirates. Auf beiden Gebieten habe die nationalsozialistische Staatsführung schon im Frieden neue Wege beschritten und Methoden entwickelt, um die E Wirtschaft auch für den Kriegsfall vorbereitet und gerüstet zu finden.

Reichsminister Funk erörterte hierbei die in enger Zusammen- arbeit mit allen Beteiligten getroffenen Maßnahmen der Kriegs- finan erung und der Lenkung des Außenhandels, mit deren Hilfe es gelungen ist, die erforderlihe Umstellung Ft Kriegs8wirtschaft {nell únd reibungslos durchzuführen, die Wirtschaft und das Geldwesen vor Erschütterungen zu bewahren und für die Zukunft die Kriegsfinanzierung und den Rüstungsbedarf sicherzustellen, Jn diesem Zusammenhang wies der Minister darauf hin, daß das Problem der Kriegsfinanzierung nicht so sehr ein Geldproblem als vielmehr ein Problem der Güterversorgung sei, Es komme darauf an, zur Deckung der zusäßlihen Staatsaufgaben im Kriege aus dem Bolkseinfommen einen- erheblihen Anteil dem zivilen Bedarf und der Ersaßinvestition zu entziehen und diesen Anteil der Produktion von kriegs8notwendigen Gütern zuzuführen. Dur die Maßnahmen der Rationierung aller lebensnotwendigen Güter, der Kontingentierung der Rohstoffe, der Lenkung de3 Avrbeit3=-

einsaßes, -des Kredit- und Kapitalstromes und. des Außenhandels

von dex fkriegsunwictigen- Produktion auf die krieg8wichtige Pro- duktion und \chließlich sogar durch Herstellungsverbote- wird diese S in der Verwendung des Volkseinkommens erreicht, Die durch die Rationierung und durch diese starken Beshränkungen in der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern frei- geseßte Kaufkraft muß für die Kriegsfinanzierung methodish eingefangen werden. Dies geschieht bei uns durch Steuern einer- seits und durch Sparen andererseits, denn auch das Sparkapital wird der Kriegsfinanzierung nuybar gemacht. Die Kunst der Kriegsfinanzierung besteht nun darin, troy starker Erhöhung der Steuern die Sparkraft des Volkes zu erhalten. Mit finanz- tehnischen Methoden kommt man diesen Problemen nicht bei. Vir lehnen es ab, den Krieg mit Preis- und Lohn- fteigeruitgen, also mit einer offenen Geldentwertung, aber auch mit einer Kreditausweitung ‘ohne gesicherte Pro- duktionsausweitung und ohne Erhöhung der Produktivität der Wirtschaft, also durch eine versteckte Geldentwertung, zu finanzieren. ; ; | | Jm Kriege ist es notwendiger denn je, den Leistungswillen

und die Leistungen selbst auf allen Gebieten zu steigern. Hierauf hat auch die Steuerpolitik Rücksicht zu nehmen. : Insbesondere wies - Reichsminister Funk noch auf das Problem hin, das durch die beshleunigte Aufzehrung der Vor- râte ohne die Möglichkeit alsbaldigen Ersaves in steuerliher Hin- sicht entsteht, Würde man diese als Gewinne in den Bilanzen in Erscheinung tretenden Summen wegsteuern, so würde man Sub- stanz fortsteuern. Unsere Wirtschaft braucht Reserven, um unter en s{chwierigen Kriegsverhältnissen durhhalten und die nach Kriegsende notwendig werdende Wiederauffüllung der Vorräte aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe der Banken vornehmen zu fönnen, weshalb auch gerade die Banken liquide gehalten werden müssen. Für die Kriegsftnanzierung komme es darauf an, die sogenannten „toten Kassen“ in einer volkswirtschaftlich und finanz- P rihtigen Form für die Bean as des Staates ebendig zu machen. - Aber auf jeden Fall sei eine Flliquidisierung der Wirtschaft hierbei zu vermeiden. : s Hinsichtlih des Außenhandels betonte Reichsminister Funk, daß heute die Rohstoffe in ganz Europa vor Gold und Devisen bevorzugt würden, dan aber die feinste Devise heute die deutsche Qualitätsarbeit sei. Diese Devise müssen wir allerdings zunächst dazu verwenden, um unsere Feinde mit dieser überlegenen Waffe zu besiegen. Nach siegreiher Beendigung des Krieges werde aller- dings die deutshe Qualitätsarbeit in ganz anderer Weise als e in derx Lage sein, die Stellung der deutschen Wirtschaft in ex Welt und die Wohlfahrt des deutschen Volkes zu sichern. Reichsminister Funk ging dann noch auf die nach wie vor sehr weitgehende internationale Arbeit der Reichsbank ein, wobei er an einzelnen Bkispielen die Erfolge dieser Arbeit belegte. Als- dann beschäftigte exr sich noh Ag OE mit den speziellen Problemen des Gold- und Kapita marktes ‘sowie mit den Zu- sammenhängen zwischen dem Rohstoff- und dem Exportproblem, wozu dann Be C De Ausschußvorsißenden in detaillierten Aus- ührungen Stellung nahmen. D 19 Anschließend i die Ausführungen des Be ee Deut- chen Reichsbank gab der ständige tellvertretende Vorsitzende des cirates, Dr, Otto Christian Fischer, einen ein ehenden Bericht über die bisherigen Arbeiten der Ausschüsse des Beirates, über die später im einzelnen der Präsident der Reich8wirtschaft8- kammer, P i e \ ch, als Vorsitzender des Allgemeinen e Direktor Goe t, .als Vorsiyender des Kapitalmarktaus ug es, und Staatsrat 4 nd dle 08 als Vorsitzender des Außen- andels8aus\chusses, berichtete. E ) An N Aussprache beteiligten sih u. a. der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Dr. Heingye, der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Ha ylerx und Generaldirektor Buskühl. : : dbiGlickend nahmen Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk und Reichsernährungsministexr Dax x é zu den vershiedenen aufgeworfenen ia und Problemen Stellung.

n Freitagnachmittag . fand unter Vorsitz des Präsidenten der Deutschen Reichsbank, D U Funk, eine S der “Erstert Vorstand8beamten” sämtlicher’ Reichs- bankanstalten- aus! dem Reiche -statt, in. welcher Reichsminister Funk die im vergangenen Fahre durchgeführte Neuordnung der Reichs- bank und Vie im Zusammenhang 'hiérmit getroffenen organisa- torischen und banktehnishen Maßnahmen erörterte. Alsdann gab der Präsident eine Darstellung der aktuellen Finanz- und Wirt- shaftsprobleme, die der Krieg aufgeworfen hat, und schilderte die einzelnen Maßnahmen der Reichsregierung, die zur Sicherstellung des Kriegsbedarfes und des Lebens unseres Volkes getroffen worden sind, a A A

Am Abend vereinigten sih die Mitglieder des Beirates und die Vorständsbeamten der Reihsbankanstalten- zu einem kamerad- chaftlihen Beisammensein, auf dem Reichsminister un auch die Reichsminister Graf Shwerin von Krosigk, Darrs, Dr. Lammers, Dr. Dorpmüller, Staatsminister Dr, Popiß, die Staatssekretäre Körner, Keppler, Landfried, Neumann, den Chef des Wehrwirk« hafts- und Rüstüngsamtes, Generalleutnant Thomas, sowie ahlreihe Vertreter dexr mit der Reichsbank besonders eng zu- Linieettaubeltendön Ressorts begrüßen konnte.

T T T

Berliner Börse vom 2, Februar.

Wenn auch die Kursgestaltung an den Aktienmärkten am Freitag bei der Eröffnung erneut keine ganz einheitliche ‘Linie aufwies, so war gegen den Vortag gemessen ein L L Unterton unverkennbar. Das Anlageinteresse ist eher reger ge- worden, was darin zum Ausdruck kommt, daß u. a. Reichsalt- besiy ihrèn Stand erheblich E konnten, zumal sich Material- mangel geltend mahte. Auch an den Aktienmärkten waren Käufe zu Anlagezwecken zu verzeihnen, jedo ivurden andererseits auch Abgaben durchgeführt, die sih namentlich auf diejenigen Werte erstreckten, die bei der lezten Befestigung im Vordergrunde “standen. : :

Am Montanmarkt kamen Harpener 1% % höher an, wäh- xend Rheinstahl 17/s % verloren. Veceinigte Stahlwerte blieben unverändert. Bei den Braunkohlenwerten stellten sich Be Gee nußsheine 1!/2 und Rheinebraun 21/2 % niedriger. Stärkêx ge- drückt lagen Kaliwerte, von denen Salgdetfurth 1% und Win- tershall 2% hergaben. Fn Kalichemie wurde die Notiz ausge- sett, die Taxe lautete etwa 3 % niedriger. Von chemischen Pas- pieren ermäßigten sich Goldshmidt um 11/4 %. Farben verloren 1/4%. Gummi- und Linoleum-, Kabel-.. und Draht- sowie Brauereiaktien veränderten sich kaum. Bei den Elektrowerten Überwogen E A So kamen Lichtkraft, Bekula, RWE und Wasser Gelsenkirhen je 1% höher zur Notiz, ferner gLe- wannen Siemens 1% und HEW 2% %. Rückgängig waren Char- lottenb. Wasser um 2 und Accumulatoren um 3%. Autowerte lagen bei Besserungen von 4 % freundlih. Bei den Maschinen- bauanteilen stiegen Berliner Maschinen um !/2 und Orenstein um 11/4 %. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger mit + ?% % und Holzmann, die im gleichen Ausmaß nachgaben. Bemberg und Dierig stiegen um je !/2 und Waldhof um */s %.

Jm crlaufe vermochte sih hinsichtlich der Kursgestaltung weitenhin keine einheitlihe Linie herausbilden. Die Gewinne und Verluste hielten sih dabei zahlenmäßig das Gleichgewicht. Wh 1 % fester lagen Rheinstahl und Rheinebraun. Je 1/4 % chwächer waren Charlottenb. Wasser und Waldhof. i

Gegen Ende des Verkehrs seßten si verschiedentlich kleine N en dur. Die Umsagtätigkeit wax dabei aber recht ruhig. Sh{lußnotierungen kamen nur’ in geringer Zahl zustande. Soweit- dies aber der Kall war, überwogen leichte Erhöhungen. So (Giosen Farben. mit 1735/3, Vereinigte Stahl mit 106 und Braubank mit 128. f

Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.-Banken nur ver- einzelt Schwankungen von bis zu 1/2% unterworfen, Bei den Kolontialpapieren gewannen Doag 1%. Am Schiffahrtsmarkt

5 / e. e o. Reinniel, 98—99 9% «+ »

s{hwächten sich Hansa-Dampf gegen leßten Kurs um 3% ab. Hamburg-Suüd gewannen 1!/2 %. i

Für die zu Einheitskursen gehandelten Jndustriewerte über- wogen, soweit Veränderungen eintraten, Steigerungen von 2 bis 3 %, Busch Optik befestigten sich bei Repartierung um 41/2 %. Die andererseits hier und da zu beobahtenden Verluste gingen dagegen nicht über 3 % hinaus,

ei den Steuergutscheinen T waren Dezember, Fanuar und

R behauptet, März, April und Mai leitht rückläufig. Von

teuergutscheinen II ege Zuli, August und September um je !/s %. ie übrigen shnitte waren unverändert.

Jm variablen Rentenverkehr befestigten \sich Reichsaltbesiß L 1407/8 gegen 140,30. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 5/8 unv. '

Am Kassarentenmarkt hat sich die 2a für Hyp.- Und Liquidations-Pfandlbriefe E Kommunalobligationen- kaum geändert, 1Auh Stadtanleihen lagen weiter still. Dekosama 11 verloren !/4 %, Provinzanleihen und Altbesißemissionen waren bei kleinen Veränderungen behauptet. Für Staats- und Länder- anleihen ergaben sich verschiedentlih leichte Yas Bei den Reichsanleihen waren 36er und 37er Reichsshäßze, in beiden Fällen dritte Folge, je !/s % fester. Fndustrieobligationen verz febrten in unregelmäßiger Haltung, hatten aber eher freund- L "Saaeis 28er Farbenbonds waren allerdings um % % rückläufig. i »

Der Privatdiskontsay wurde" bei 21/2 % P lg ; Am - Geldmarkte. wurden die Blancotagesgeld|äße um !/s % auf 2—2!/4 % herabgeseßt.

Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung waren keine besonderèn Veränderungen festzustellen.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes yom 3. Februar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, . 99 9% in Blöten « « + + «. - M Walz- oder Drahtbarren

Antimon-Negulus « G a0 E e e e 30,00—38,50

Feinsilber eo ooo)

örse am 3. Februar. ( ng ein, dié

tg

i c b -

ministers 7 or Frage ver Krieosfinan Darlegungen ging €i arößere Kurssteigerunger 3e

anderercscits auch Verkaufsauftrage voriagen. „57

ganzen ivar die Kursgestaltung nicht ganz einheitiich.

Montane veränderten sich nur unbedeutend. Mannesmant stiegen u A, Klöckner um und Harpener um %. Niédriger lagen Hoesch um 4 und Stolberger Zink um */2, e

Die übrigen 2 arktgebietes segten unverändert éin. Am Braunkohlenaktienmarkt ermäßigten sich Je Genuß und Rheinebraun um je 1 %. Bei den Kaliwerten segten Wintershall 2 % höher ein, Am Markt der chemischen Papiere sagen Farben bei einem Umsay von 20 000 A um !/s % gebessert und [eger alsbald erneut im gleihen Ausmaß. Rütgers vesestigien ih unt 1!/s %. Niedriger lagen Schering um 4 und von Heyden um 1 Da Elektro- und Persorgungswerte wiesen bei stillem Geshast ¿eine einheitlihe Kursgestaltung auf. Es gewannen AEG und Gesfürer je '/s, HEW 4, RWE 2s, Lichtkraft und Dessauer Gas je 2 a Siemens und Charlotte Wasser verloren hingegen je */2, Wasser Gelsenkirhen 1 und Schuckert 174 %- : -

Kabel- und Drahtwerte und auch Autoaktien Tage ruhig und faum verändert. Daimler stiegen allerdings um 72 % Freund: lihe Tendenz wiesen die Anteile von Mañchinenbaufabriken aus, von denen Orenstein 24, Berliner Maschinen % und Lemag 14 % gewannen. Deutsche Waffen tamen # % niedriger zur Notiz. Größere Steigerungen erzielten e, von Bautwerten Holz- mann und von Textilwerten Bremer Wolle sowte [erner Engel= hardtbrauerei mit je + 14%, Deutsche LUnoleum gewannen 154, während Aschaffenburger Zellstoff 174 % verloren. f

Jm Verlaufe war die Kursentwicklung zwar noch uneinheit=4 li, zumeist sah man aber weitere Vesserungen. So stellten si AEG gegenüber dem Anfang um 1, Lichtkraft um 1/4, Siemens um 14 und Gesfürel 14 % höher. Farben [stellten ih auf 174. Lahmeyer waren andererseits um 1% ermaßigt. l

Die Grundstimmung blieb bis zum Ende des Verkehrs freund- lih. Die Schlußkurse lagen vielfa, noch etwas über dem lezten Verlaufsstande. Farben beendeten den Bóörsentag mit 1744 und Revo mit 1274. :

Am Kassamarkt verloren von Banken Deutsch-Asiaten 5 RA, während Lübecker Commerz- und Vereinsbank Hambur iet D gewannen. Bei den Hyp.- anken büßten Meininger Yyp. 1% ein. Am Markt der Kolonialwerte gingen Otavi !/2 N zurü. Bei den zu CUeainen gehandelten JFndustrieaktien hielten si Gewinne und Verluste ungefähr die Waage. Die Veränderungen betrugen durhshnittlich bis zu 3 %. Busch Optik erhöhten fich um 4 %. Ï

Steuergutsheine T waren s{ließlich durchweg gegenüber dem Vortage unverändert, ebenso Steuergutscheine II bis auf Oftober und November (je + 76). i

Von variable. ZKenten stieg die Reichsaltbesizanleihe auf 141 gegen 14074. Die Gemeindeumschuldung notterte 95% % (— 26).

Am Kassarentenmarkt -trat die Hyp. Pfandbriefverknappung erneut stärker in Erscheinung. Auch Kommunalobligationen waren weiterhin gesuht, Liq. Pfandbriefe verkehrten in unregelmäßtger Haltung. Stadtanleihen lagen still, waren aber auch eber etwas knapper. Provinzanleihen blieben behauptet. Von Altbesitz= emissionen gewannen Westfalen 1/5, während Teltow 1/2 9/0 Vers loren, . Von Reichsäanleihen konnten sich 88er Reichsshäße Aus=a ‘gabe 2 um 1/8% erhöhen. Staats- und Länderanleihen waren ebenfalls ‘gut pee pit Reichsbahnschäße lagen etwas eiter. Post- schäte waren bei kleinen Shwankungen unregelmäßig, Industrie» obligationen hatten freundliche Grundstimmung.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 21/2 9% belassen.

Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsäße auf unver2 ändertem Stande von 2—21/4 9/9 belassen.

Bei der C Berliner Devisennotierung ging der Belga von 42,36 auf 42,30 zurü.

g dem Beirat der

Devisenbewirtschaftung.

Devisenrechtliße Behandlung von Flüchtlingen aus neutralen Ländern, von Reichsdeutschen im Auslande und von ausländischen Staatss angehörigen im Fnland.

Jm Anschluß an'die Runderlasse 121/39 D. St. R. St. Und 4/40 D. St. R. St. hat der Reichswirtshaftsminister durch Runderlaß 7/40 D. St, R. St, folgendes bestimmt: j

1, Flüchtlinge aus neutralen Ländern werden am 1. April 1940 Deviseninländer. Sie haben entsprechend der für Flüchtlinge aus feindlichen Ländern PNLE Ene Bun ihr ausländisches Vermögen und anbietungspflichtige inländische Werte der zustän- digen Reichsbankstelle unter dem Kennwort „Flüchtlinge“ bis zum 1. April 1940 anzubieten. Diese wird die ausländischen Werte Los nit abfordern, sondern den Flüchtlingen bis auf weiteres

elassen.

2, Reichsdeutsche, die in neutralen oder feindlihen Ländern durch den Kriegsausbruch zurückgehalten worden sind, bleiben Deviseninländer. Sie bzw, ihre Familienangehörigen können daher über die im Jnland befindlihen Vermögenswerte frei ver- fügen, Der im Ausland befindliche Reichsdeutsche kann über sein ausländishes Vermögen und Einkommen zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhalts ohne besondere Genehmigung ver- fügen, Die gleiche Regelung gilt für Fnternierte und Kriegs Léfanges. | i 3. Angehörige von neutralen und feindlichen Ländern, die infolge des Krieges nicht in ihre Heimat zurückehren können, bleiben Devisenausländer. Sie können über ihr ausländisches Vermögen ohne Genehmigung verfügen. Verfügungen über inländisches Vevmögen und Einkommen bedürfen der Genechmi- qung der Devisenstelle. Diese Regelung gilt auch für ausländische

riegsgefangene.

De

Devisen für Reisen in das Generalgouvernement, Genehmigung durch den Bevollmächtigten ._ des Generalgouverneurs.

Ueber die devisenrechtlihen Bestimmungen bei nen in das Generalgouvernement herrscht noch allgemeine Unklarheit, Aus diesem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß bei Dienst- und Geschäftsreisen in das Generalgouvernement nur dann eine Genehmigung zur Mitnahme von mehr als 20 Zloty (10 Reichs- mark) erteilt wird, wenn die Dringlichkeit der Reise nahgewiesen werden kann. Entsprehende Anträge mit möglichst genauen Unterlagen sind an die Abteilung „Wirtschaft“ bei dem Bevolla mähtigten des Generalgouverneurs in Berlin W 9, Leipziger

Play 15, zu richten. L

e t