1940 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 38 vo m 14, Februar 1940. S. 2

c) Für jede Bewilligung sind bei Werten bis zu NA 20,— ¿ bei Werten über RA 20,— mindestens R E zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sendung: 2M 20,— nicht über- steigt.

RA 0,50,

8 4 Fs der Rechnungsbetrag, na dem die Gebühr zu be- rechnen ist, auf ausländishe Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit zuleßt bekanntgegebenen Umsabsteuerumrech- nungskurses zu ermitteln.

85 Sämtliche Gebühren sind auf volle M 0,10 nah oben abzurunden. Der Mindestsaß der : Verkehrsgebühr (S 2 Ziffer 6) beträgt R 5,—, Kennziffer- und Freigabegebühr 2 Dis, 7 Und 8) aat ei M 2,—, Aus- und Einfuhrbewilligungsgebühr . (S2. U 9) beirägt e -& BM-DD0 aller übrigen Gebühren R A 1,—. Die Erhebung der Freigabegebühr kann in besonderen Fällen ganz oder teilweise unterbleiben, wenn auch der Mindestsaß von N. 2,— für den Gebührenschuldner eine unbillige Härte bedeuten würde. S6 Schuldner der Gebühr is der Antragsteller oder derjenige, auf dessen Namen die Bescheinigung ausgestellt ist oder dem die Genehmigung erteilt wird. Die Gebühren sind niht abwälzbar.

S7

Die Gebühren werden fällig mit dem Zugehen der Ge- bührenrechnung, die mit der erteilten „Bescheinigung oder Verlängerung verbunden sein kann.

Soweit die Gebühren von der Reichsstelle nicht durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen einer Woche nah Fälligkeit auf das Postscheckonto der Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare, Berlin Nr. 166 362, einzuzahlen.

S8

Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Reichsstelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durch- führt, werden Gebühren oder Kosten nicht berechnet.

Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, Personen oder Unter- nehmen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Verleßungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden Pflichten Feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Be- troffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgeseßt. Der Betrag is von dem zahlungspflichtigen Unternehmen innerhalb einer Woche nach Empfang der Aufforderung auf das Postscheckonto der Reichsstelle einzuzahlen.

S9

Diese Gebührenordnung tritt am Täge nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 14. April 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 92 vom 23, April 1937) mit den hierzu ergangenen Nachträgen Nr. 1 vom 20, Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 300 vom 24. Dezember 1938) und Nr. 2 vonr 6. März 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 59 vom 10. März 1939) außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. To pfer.

Berordnung über die Preisregelung sür Eichen- und Fichten-Gerbrinde.

Vom 27. Januar 1940.

Auf Grund des Gesebßes zur Durchführung des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars p die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) und auf Grund des § 1 Nr. 1 und der §8 2, 5 und 6 des Geseßes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwixtfchaft vom 16. Oktober 1935 (Reichs- geseßbl, 1 S. 1239) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan verordnet:

81 (1) Für die entgeltlihe Abgabe von inländischer geschälter Eichen- und Fichtengerbrinde der Nrn. 92a und b des Statistishen Warenverzeichnisses werden bei Lieferung frei Waggon verladen folgende Preise festgeseßt:

Eichenrinde Gesamtes Reichsgebiet 12,— bis 14,50 NAM je 100 kg (dz).

Fichtenvrinde Gesamtes Reichsgebiet 5,50 bis 7,25 K je 100 kg (dz).

(2) Die in Abs. 1 angegebenen Preise gelten nur fix waldtrockene (bruchtrockene), ordnungsgemäß aufbereitete Rinden *). Sie gelten nicht für Eichenrinden aus über 30jährigen Beständen und für solche, die mit Moos be- wachsen sind oder Schimmelbildung aufweisen. Sie gelten weiter niht für Fichtenreppelrinde und Fichtenrinde, die stark borkig und stark vermoost i} oder die Schimmelbildung aufweist.

(3) Die niedrigsten Preise gelten für günstige Abfuhr- lage und Grobrinden mit geringerem erbitoffgehalt, s. B, bei Eiche: für ungepußte und von dex äußeren Borke nicht

*) Vergl, Merkblätter: Vorschriften für Eichenrindengewin- nung und S Rege (Sonderdruck aus „Der deutsche Forst- wirt“ Nx. 19 vom 7, März 1939) und Vor risten ür die Fichten- rindengewinnung (Sonderdruck aus „Der deutsche Forstwirt“ Nr. 20 vom 10, Mäxz 1939).

Verladekosten).

befreite im allgemeinen über 24 Fahre alte Altrinde; bei Fichte: für Altrinde mit vielen Borkenschuppen.

(4) Die höchsten Preise gelten für Bon Abfuhrlage und beste Rinden mit glatter Oberfläche und hohem Gerb- stoffgehalt, z. B. bei Eiche: für Spiegel- oder Glanzrinde im allgemeinen bis zu 23 Fahren; bei Fichte: für fleischige, glatte und moosfreie Rinde. Z E :

(5) Soweit dies bisher üblich war, ist auch weiterhin der Verkauf von Fichtenrinde nah Metern oder Rollen S Die Höchstpreise für Rinden dürfen jedoch durhch die ab- weichende Berechnungsart niht überschritten werden. Als Umrechnungssaß gilt ein Raummeter (rm) 110 kg.

(6) Von der Gewinnung bis zum Verbrauch müssen die Rinden pfleglih behandelt, insbesondere trockden gelagert wer- den. Fichtenrinde ist zur lustigen Lagerung wenn nicht besondere Umstände eine Abweichung gestatten nicht von der Seite her, sondern von beiden Enden aus (brillenförmig) einzurollen.

(7) Die in Abs. 1 bis 4 festgeseßten Preise gelten Jur den Verkauf durch den Erzeuger; die Handelszuschläge werden hbe- sonders geregelt.

82

(1) Bei dem Verkauf ab Wald (Erzeugungsort) verringern sich die in § 1 angegebenen Le um die bis zur beendeten Verladung entstehenden Kosten (ortsübliche Transport- und

(2) Bei dem Verkauf am Stamm verringern sich die aus Abs. 1 sih ergebenden Preise weiter um die für die Werbung und Behandlung der Rinde im Walde zu rechnenden Kosten.

reiz um mehr als 0,40 NAÆM je 100 kg (dz) überschritten werDen.

(3) Wird auf Wunsch des Käufers nicht frei Waggon, sondern frei einer vom Käufer angegebenen anderen Stelle geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, falls dadurch Mehrkosten entstehen, die tatsächlich entstehenden Mehrkosten dem sich aus § 1 ergebenden Preise zuzuschlagen. -

(4) Werden vom Käufer Strike für das Ee binden der Gerbrinden zur Verfügung gestellt, wird die Höhe des Preises hierdurch nicht berührt.

(5) Die Kosten für die Verwiegung hat beim Verkauf nah Gewicht der Verkäufer zu tragen. Die Verwiegung hat E auf einer amtlihen Waage am Verladeort zu er- olgen. | (6) Der Verkäufer darf Vorauszahlungen, soweit sie bisher üblich waren oder zur glatten Abwicklung des Kauf- geschäftes zweckmäßig oder notwendig sind, nur bis zur Höhe von zwei Dritteln des Kaufpreises verlangen.

83 Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung fönnen von dem Reichskommissar La die Preisbildung im Benehmen mit dem Reichsforstmeister oder einer von dem Reichskommissar für die Preisbildung im Benehmen mit dem Reichsforstmeister ermächtigten Stelle zugelassen werden.

8 4

Ergeben sih beim Verkauf oder bei der Lieferung Zwei- fel über die Menge, die Beschaffenheit oder den Preis der Rinde, so entscheidet auf Antrag einex der Verkaufsparteien ein Aus\{huß, bestehend aus je einem Vertrauensmann der Fachgruppe ledererzeugende Fndustrie und der zuständigen höheren Forstaufsihtsbehörde und einem von diesen beiden genannten Sachverständigen. Das Recht auf Klageerhebung vor dem ordentlichen Gericht wird niht berührt.

85 Die in dieser Verordnung festgeseßten Preise gelten erst- malig für Gerbrinden der Ernte 1940, für früher geerntete Rinden gelten die in der Verordnung über die Preisregelung für Eichen- und Fichtengerbrinde vom 31. Fanuar 1939

Der Brennwert der Rinde am Gewinnungsort darf hierbei -

‘bis 20 mum did

——..

(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1939 Srfeiten Prise o Februar 19839) fests 86

Die Verordnung tritt am 1. Januar 1940 in Kraft, Berlin, den 27. Januar 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Der Reichsforstmeister. Fn Vertretung des Staatssekretärs: Parchmann.

j Anordnung liber die Festseßung von Preisen für Werkstätten-Nußholz, Vom 30, Januar 1940,

A Grund der §8 12 und 13 der Verordnung über dis Preisbildung- für inländishes Nadelschnittholz vom 12. Jas nuar 1940 (Reichs8geseßbl. T S. 59) ordne ih im Benehmen mit dem Herrn Reichsforstmeistex an:

81 (1) Für die Ansprüche, die an die Beschaffenheit (Güte)

® Nußholzes gestellt werden, gelten die nachstehenden Bestims

mungen: Güteklasse A. Die Ware darf i 1. leiht farbig sein, 2 an den Kanten bei Stärken untex 40 mm nux kleine festverwachsene, bei Stärken von 40 mm und darüber auch mittelgroße festverwachsene, im Übrigen große. festverwachsene und kleine lose Rundäste, . mittelgroße Flügeläste, . mittelgroße Harzgallen, . mittelgroße Risse bei höchstens 10 vom Hundert der Stückzahl haben.

Die Ware muß i 6. \charfkantig sein. Bis A vom Hundert dex Stückzahl dürfen kleine Baumkante haben.

Die Ware darf 7, niht verschnitten sein.

Güteklasse B. Die Ware darf 1. mittelfarbig sein, i 2, große festverwahsene und mittelgroße durchs allende Rundäste, . S 3, große festverwachsene Flügeläste, 4. Harzgallen, 5. mitte e, Risse, 6 7

. mittelgroße Baumkante

haben, ; j , nicht vexschnitten sein. Bei Kiefer der . Güteklassen A und B ist dex Jahreszeit entsprechende Anbläue gestattet. i :

die Preisbildung für inländishes Nadelschnittholz vom 12, Januar 1940 (Reichsgesebbl. T S. 59) entsprechend.

S2 (1) Für Werkstätten-Nußholz der Güteklasse A dürfen beim Verkauf vom Bearbeiterbetrieb an die Deutsche Reihs2- bahn oder an sonstige gewerbliche Verbraucher nur folgende Preise gefordert und gezahlt werden:

Fichten/Tannen-Wertstätten-Nutzholz

über 29 mm dick

reisgebiete* bis Pre ) 17 cm br. RAM

17—28 cm br.

li über bis über, übér R 28 cm br. 17 cm br. | 17—28 ecm br. 28 cm bu RM RM RM RAM ; RM

att

I, IL 46—47

Ila 44—45

IIL, TIIa, IVa 46—AT IV, V 50—51 VI 61—52

VII, VITa 47—48 VIII, XVIII, XIX 51—52 IX 53—654

X 54— 66

XI, X1II, XIV 56—56

XTL 53—54

XV 652—53

XVI 5051

XVII 53—54

XX 52—53

XXI, XXII, XXIV 61—52 XXV, XXVI 53—54 XXIII, XXVII bis XXXIII 50—51 XXXIV 46—47

XXXV 53— 54

I, II 48—49

Tla 46—47

ITI, IIIa, IVa 52—653 Iv, 56—57

VI 52—53 VIL, VIIa 53—04 VIII, XVIII, XIX 56—056 IX 54—55

X 505—56 56—57

XI, O ay 8 55—56

XVI 52—53

XVII 55—56

_XX 54—55

XXI, XXII, XXIV 54—55 XXV, XXVI 55—656 XXIII, XXVII bis XXXIII 53—54 XXXIV 51—52

XXXKV 54—55

49—50 47—48 49—50 53—04 54—55 50—51 52—53 54—55 56—57 56—57 58—059 57—58 59—60 57—58 58—59 60—6I1 58—59 56—57 58—59 56—5T7 55—56

53—54 ; 56—57 58—59 56—57 58—059

Kiefern/L ärchen-Werkstätzen-Nutholz

52—53 50—6L 52—583 56—57 57T—58 53—54

51—52 49—50 51—52 49—50 47—48 49—50 51—52 49—50 ' 51—62 55—56 53—54 55—66 56—57 54—55 56—57 50—S5I1 502—53 54—55 56—07 57—58 56—5T7 58—059 59—60 59—60 60—61 60—6L 61—62 58—59 59—60 57—58 58—59 55—56 56—-57

59—60

58—59

57T—58

59—60 506—5T7

52—53

59—60

57—58 55—56 55—656 53—54

55—056 57—58 55—56 57—58 54—55 56—57 54—55 56—57 56—57 58—59 56—57 58—659 53—054 55—656 53—54 55—56 49—50 51—52 49—50 51—52 56—57 58—59 56—57 58—59

53—b4 55—56 51—52 53—54 57—058 59—60

59—60 61—62 59—60 61—62 63—64 55—56 57—58 55—66 57—58 59—60 56—057 58—59 56—57 58—09 60—61 58—59 60——61 58—59 60—61 62—63 57—58 59—60 57—58 59—60 61—62 58—659 60—61 58—59 60—61 62—63 59—60 61—62 59—60 61—62 63—64 58—059 60—61 58—59 60—61. 62—63 58—59 60—61 58—59 60—61 62—63 55—56 57—68 55—56 57—58 59—60 58—59 60—61 58—59 60—61 62—6

57—58 59—60 57—68 59—60 61—6

57—58 59—60 57—58 59—60 En 58—59 60—61 58—59 60—61 62—6

56—5T7 58—59 56—BT 58—59 60—61 54—55 506—B7 54—55 56—57 58—59 57—58 59—60 57—58 59—60 61—62

51—52 49—50 55—56

51—52 53—654 49—50 51—52 66—56 57—58

*) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12, Januar 1940 (Reichsgesebbl, T S, 59).

des Fichten-, Tannen-, Kiefern- und Lärchen-Werkstätten« 4

(2) Fm übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen F des Teils B, Abschnitt T der Anlage 2 derx Verordnung über

Z

Neichs- und Staatsauzeiger Nr. 38 vom 14. Februar 1940. &. 3

(2) Für Werkstätten-Nußholz der Güteklasse B gelten die in Abj. 1 festgeseßten Preise mit einem Abschlag von 15 vom Hundert.

(3) Die Preisspannen dienen lediglich zum Ausgleich der

Unterschiede in den Rohholzpreisen.

(4) Die Preise gelten bei Bahnversand frei Waggon

Verladestation und bei Lastwagen- oder Fuhrwerksversand frei Werk oder Handelslager, ohne Rücksicht darauf, welche Menge im Einzelfall geliefert wird; sie verstehen sich ein- \chließlich Verladekosten.

83

(1) Beim Verkauf vom Bearbeiterbetrieb an den Holz- handel können die Niedrigstpreise unterschritten werden.

(2) Beim Verkauf innerhalb des Holzhandels können die Preise frei vereinbart werden.

(3) Beim Verkauf an die Deutsche Reichsbahn oder an sonstige gewerbliche Verbraucher kann der Holzhandel zu den mäß § 2 Abs. 1 bis 3 tatsächlih von ihm gezahlten Ein- standspreisen einen Handelsaufschlag bis zu 4,— RM je cbm rechnen. s | 7 E ___ (1) Für die Zahlungsbedingungen sind bei Verkäufen an die Deutsche Reichsbahn die „Allgemeinen Bedingungen der Deutschen Reichsbahn für die Ausführung von Leistungen (ABL)”, bei Verkäufen an sonstige gewerbliche Verbraucher die Bestimmungen des § 8 der Verorduung über die Preis- p für inländishes Nadelschuittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesebbl. 1 S. 59) maßgebend.

(2) Jm übrigen finden die Bestimmungen der 88 2 Abs. 8, 3, 7, 9, 10, 12 und 13 der Verordnung über die Preis- bildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgeseßbl. I S. 59) entsprechende Anwendung.

_(3) Andere als die in § 1 aufgeführten Güteklassen müssen an die Deutsche Reichsbahn nah den Bestimmungen der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelscchuittholz vom 12. Fanuar 1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 59) und zu den in ihr festgeseßten Niedrigstpreisen des Versandpreisgebiets verkauft werden.

S5

Steuerfragen bei Kapital-, Schuld- und

E Abgrenzungsposten.

„n der Vortragsfolge „Ausgewählte Steuerfragen uuter Berücksichtigung der Kriegswirtshaft“ hielt am S M uat in der Technischen Hochschule Berliu Ministerialrat F. Gebhardt Reichsfinanzministerium, Berlin, einen Vortrag über das Thema „Steuerfragen bei Kapital-, Schuld- und grenzungsposten““. Der Redner ging von dem Schlagwort aus, daß die Steuerbilanz ihre “s Wege gehe, ohne auf die wirtschaftlichen Gegebeu- verfa Lu Eb R K Er bat darauf zu achten, ob die im

z elnde Pa ï i î f etter: B ssivseite dex Vilanz diesen Vorwurf

Die Paytsivseite der Bilanz weist, abgesehen vom Gewinn sechs Hauptposten aus, das förmliche Rar t Rüclagen, die Wertberichtigungen, ‘die Rückstellungen, die Schulden und die Posten der Rechnungsabgrenzung. Steuerlih ist es wichtig, diese einzelnen Arten von Passivposten ohne Rücksicht auf ihre äußer- liche Bezeichnung auf Grund ihrer wirklihen Wesensart rein- lih voneinander zu scheiden. Es kann vorkommen, daß Gesell- schafterdarlehen in Wirklichkeit Eigenkapital und Kapitalrück- S tugen in Wirklichkeit Gewinnausshüttungen darstellen. Um en betriebswirtshaftlich und steuerlih richtigen Gewinn zu er- mitteln, müssen ferner Rücklagen und Rückstellungen scharf abge-

renzt werden. Rüdsstellungen dürfen niht an Stelle von Wert- ertchtigungen und Abgrenzungsposten gebildet werden. Rück- stellungen unterliegen wegen ihrer Ungewißheit nicht wie die Abschreibungeu dem strengen Grundsaß des Wertzusammenhangs. Noch weniger ist dies bei den stets wechselnden Abgrenzungs=- posten der Fall. Die Kosten der Abshlußprüfung nah dem Aktiengeseß werden rüdckstellungsfähig sein. Für die kommende Einheitsbewertung des Betriebsvermögens ist die zu erwartende Körperschaftsteuerabschlußzahlung für das mit- dem Kalender- jahr übereinstimmende Wirtschaftsjahr 1939 abzugsfähig. Das Delkredere ist keine Rückstellung, sondern eine Wertberichtigung [n Forderungen. Der Passivposten „Nicht abgehobene und ver- allene Dividenden“ darf niht ohne weiteres in eine Rüdcklage

Nicht pasfivierungsfähige Schulden sind die aus dem Gewinn zu zahleuden Beträge wie die Zinsen für Genußscheine und die Leistungen auf Besjerungssheine. Echte Schulden sind die aus Gewinnauss{lußverträgen, Fnteressengemeinshaftsverträgen, Verlustübernahmeverträgen zu leistenden 30 lungen. Die rechts lihen Vorausseßungen für diese Verträge sind von der Rechts sprechung scharf Herausgearbeitet. Das Ergebnis des im Vortrag gegebenen Ueberblicks ist dahin ; me Tasse daß im Bilanzstenerrecht das Bestreben er« ennbar ijt, im Eink ang mit den Erkenntnissen der Betriebs- wirtshaftslehre die wirtshaftlich richtigen und genau abge- O JFahresgewinne zu erfassen. Für die Willkür bei ilanzgestaltung- soll mit Rücksicht auf die Gleihmäßigkeit A Gerechtigkeit der Besteuerung keïn Spielraum gelassen werden.

Reibungslojer Kreditverkeßr im Kriege. Fachamtsleiter Lencer sprach zur Wirtschaft.

Jn Magdeburg sprach der Leiter des Fachamtes Banken und Versicherungen der Deutschen Arbeitsfront, Pg. Rudolf Lencer, vor den Wirtschaftsführern des Gebietes Mittelelbe Uber „Aktive und elastishe Kreditwirtschaft“. Die Forderun nas einer aktiven und elastishen Kreditwirt]chaft, so fihrie Pg. Lence aus, jei in einer nationalsozialistishen Wirtschaft unerlähßlih und gewinne im Kriege eine erhöhte Bedeutung, Fm Gegensaß zu England und Frankreih und verschiedenen neutralen Ländern seien die deutshe Währung, das Geld-, Bank- und Kreditwesen keinerlei Erschütterungen ausgeseßt worden. Die straffe Ordnung der Güterseite in der Kriegswirtschaft bedinge die gleiche Disziplin auf der Geldseite. Die den Banken zugewiesenen Aufgaben in der treuhänderishen Lenkung des Kreditverkehrs als Verteiler des Kapitalstromes für die Wirtschaft konnten ohne jede Störung durchgeführt werden.

Rudolf Lencer {loß seine Ausführungen mit der Forderung nah einer Vereinfachung der Organisation im Bankwesen und der

(1) Die Anordnung tritt am 10. Tag nah ihrer Ver-

kündung in Kraft. i (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, Berlin, den 30. Fanuar 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der Königlih Rumänische Gejandte in Berlin, Herr Radu Crußtzescu hat Berlin am 9. Februax 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Victor Bxabebianu die Geschäfte der Gesandtschaft.

30sec 2. Errichtung eines Postscheckamts in Aufsig.

Am 22. Februar 1940 wird in Aussig ein Postsheckamt eröff- net, -das zur Wahrnehmung des Postsheckdienstes im Sudetengau bestimmt ist.

eas der Wertvaltung.

Die Steuererklärungen zur Sintommensteuer und Vermögensteuer.

Im gegenwärtigen Kriege geht es nicht nur um die Siche- rung der Grenzen unseres Vaterlandes, sondern um die Zukunft Deutschlands. Angesichts der Größe dieses Eiusatzes ist es selbst- verständliche Pf jedes Volksgenossen, alle seine Kräfte und Mittel Volk und Reih zur Tg du stellen.

Volksgenossen, beherzigt dies bei der Abgabe Eurer Steuer- S und erfüllt gewissenhaft Eure steuerlihen Verpflich-

en!

Steuerhinterziehung is die schlimmste Art des Eigennußtes. Wer früher S echt ectedann begangen hat, “Mag, r Es Selbstanzeige beim Finanzamt und hlung der verkürzten Steuern Straffreiheît verschaffen.

Aufhebung der Zollgrenzen gegenüber dem Protektorat Böhmen und Mähren für den 1. April 1940 beabfichtigt.

__Der Erlaß des Führers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. 3. 1939 stellt in Artikel 9 fest, daß das Protektorat zum Zollgebiet des Deutschen Reiches gehört und dessen Zollhoheit unterliegt. Der Vollzug der EeRung des Protektorats in das deutshe Zollgebiet und Zollrecht bedeutet aan die Aus- dehnung des Reichszolltarifes auf die Außengrenze des Protek- torats und die Beseitigung der wesentlichen wirtshaftlichen Be- {Puinlaagen, die derzeit noch im wirtshaftlihen Verkehr eins. es Zahlungsverkehrs zwishen Protektorat und Altreih ein Hemmnunis bedeuten.

Die Beseitigung dieser Schranken is für den 1. 4. 1940 beabsichtigt. Sie bringt der Protektoratswirtschaft eine außer- ordentlihe Ausdehnung ihrer Absaß- und Bezugsmöglichkeiten, die gegenwärtig auf einigen Gebieten nur infolge der dur die Kriegswirtschaft bedingten Beschränkungen nit voll ausgenußt werden können. Die Lage der einzelnen Zweige der im ganzen sehr konkurrenzfähigen Protektoratswirtshaft wird zur Zeit in B A, Verhandlungen gee Protektorats- und Altreih8- wirtschaft geprüft. Es wird Vorsorge getroffen, daß die veränder- ten Verhältnisse ¡Ee die Wirtschaft des Protektorats keine Stö- rungen bringen. Dort, wo es notwendig ist, wird dem Protektorat ein Marktshuß gewährt, um namentlich den zu Um tellungen genötigten Betrieben die ir Lung ihres Produktionspro-

[rrammes und ihrer Produktionsbedingungen erforderlihe Zei zu

ichern.

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umgewandelt werden, sondern ist ers dem Gewinn zuzuführen.

Berliner Börse vom 13. Februar.

Die Aktienmärkte boten etwa das gleihe Bild wie an den Vortagen. Bei niht ganz einheitlicher Kursgestaltung war der Grundton freundlich. Es waren bei Festsetzung der ersten Kurse jedo wieder zahlreiche Strichnotizen festzustellen. Abgesehen von ganz vereinzelten Ausnahmen gingen die Kursveränderungen über 1% nicht hinaus. Leichte Kanfaufträge der Bankenkundschaft waren für die Kursgestaltung aus\schlaggebend.

Am Montanmarkt stiegen Buderus um 4, Hoesh um 4 und Verein. Stahlwerke um 24 %. Niedriger lagen ledigli Klöckner mit 4 %. Die übrigen Werte dieses Marktgebietes stellten si au? Vortagsbasis oder erhielten eine Strichnotiz. Von Braun- kohlenwerten lagen Jlse Genußscheine 4 % höher und Deutsche Erdöl im gleithen Ausmaße niedriger. Bei den Kaliwerten ver- änderten sich nur Wintershall mit 4 %. Jn der chemischen Gruppe eröffneten Farben bei einem Umsay von 36 900 N. mit 1754 unverändert, gaben alsbald aber 4 % her. Rütgers büßten 14% ein. Goldschmidt lagen hingegen um 2% 9 ge- bessert. Gummi- und Linoleumwerte hatten sehr stilles Geschäft, auch Autoanteile wiesen nur kleinste Bewegungen auf. Bei den Kabel- und Drahtwerten stellten sich Felten um 4 2 höher. Am Markt der Elektro- und Vexrsorgungsauteile fielen Lichtkraft durch eiue Steigerung um 3 % auf. AEG und HEW gewannen je und EW Shlejien % %. Niedriger lagen Gesfürel und Siemens um je 4 sowte Schlesishe Gas um. % %. Fest tendierten die

_J-Auteile von Maschinenbaufabriken, von denen Deutsche Waffen

2, Schubert & Salzer 34 sowie Demag 1% anstiegen. Auch Bauwerte blieben beahtet, wobei Holzmann 1 und Berger 14 % gewannen. Zu erwähnen sind noch Süddeutsche Zucker mit +2, Sellstoff Waldhof mit 14 und Bemberg mit 1 2%. Im Verlaufe erfuhr die Umsasttätigkeit zwar keine uennens- werte Belebung, jedoch genügte die anhaltende mäßige Kauflust, um zum Teil größere Kursbesserungen für Aktien auszulösen. Durch feste Veranlagung fielen vor allem Maschinenfabriken auf. U. a. gewannen Demag sowie Schubert & Salzer 2 bzw. 14 %. Außerdem waren auch Siemens um 2% befestigt. Vereinigte Stahl stiegen um 1/4 % auf 11134 und Farben um 4 % auf 176. Gegen Ende des Verkehrs wurde die Kursentwicklung wieder uneinheitlih, wobei die Shwankungen bis zu 14 9 ‘betrugen. Daneben sah man auch eine Reihe auf dem Verlaufs\tande be- haupteter Kurse. So s{chlossen Vereinigte Stahl mit 11134, wäh- rend Farben mit 175% um 4 % abbrödckelten.

Von den zu Einheitskursen gehanudelten Werten gaben Deutsch-Asiaten 9 L. her, während Sächsishe Bank 1 % höher ankamen. Hypothekenbanken unterlagen Schwankungen von bis zu 26 % nach beiden Seiten. Hamburger Hyp. stiegen allerdings um 1%, Sehr feste Veranlagung zeigten wieder Kolonial- und Schiffahrtspapiere. Für erstere ergaben sich Gewinne von 314 bis 4 %, leßtere erhöhten sich um 3—3%% %. Kassa-JFndustrie- aktien konnten überwiegend wieder Befestigungen von 14—3% % verbuchen, denen nur ganz vereinzelt Einbußen von bis zu 3 % gegenüberstanden.

Die Schweizerische Itationalbank zur Währungslage.

Bern, 18. Februar. Der Schweizerishe Bundesrat Hat den Bericht des Divektoriums der Schweizerischen Nationalbank für das Fahr 1939 E. Der Nettoertrag ‘der Gewinn- und Verlustrechnung beträgt 5,25 Mill. x. Der Banknotenumlauf der Nationalbank betrug am 31, Dezember 1939 2049,85 und im Fahresdurchschnitt 1802,84 Mill. x. Die Deckung des Noten- umlaufs betrug am 31. Dezember 1939 insgesamt 2813,82 Mil- lionen sffr., davon 2261,61 Mill. in Gold und 552,21 Mill. in übrigen deckungsfähigen Anlagen. Die Verteilung des Netto- ertrages von 5,25 Mill. \ffr. wird in der gleichen Weise wie in den vorhergehenden Fahren vorgenommen. 2 % des eingezahlten Grundkapitals, d. s. 500 000 sfr., werden der Rücklage überwiesen, 1,25 Mill. r. dienen zur Ausschüttung einer Dividende von 5 % und 0,25 Mill. sr. zur Verteilung einer Superdividende von 1

Erhaltung einer klaren Verantwortung im Fnteresse einer schnellen und intensiven Krediterledigung. -

G E e r e O M s a E e L E

Von Steuergutscheinen T waren Dezember, Januar und Februar behauptet, März, Apvil und Mai um 224 Pfg. shwächer. O S IT war nur der Juli mit + 2 vers] ändert.

Von variablen Renten gab die Reichsaltbesizanleihe um 20 Pfg. auf 140,80 nach. Reichsbahnvorzüge stiegen vorüber«- gehend um § % auf 12774. Die Gemeindeumschuldung notierte 95% % (—224 Pfg.). Fm. Kassarentenverkehxr hat sih die Lage für Hyp.-Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Liquidations- pfandbriefe stimmungs- und umsaßmäaßig kaum geändert. Auch Stadtanleihen lagen weiter still, Provinzanleihen behanbiet Vom Altbesißemissionen wurden Westfalen um 124 % heraufgeseßt, Staats- und Länderanleihen waren verschiedentlih befestigt, das gleiche galt für Reichsanleihen. Auslosbare Reichsshäße von 1937, Folge L, gewannen % %. Bei den Jndustrieobligationen ergaben sih bei eher. freundlichem Grundton nur kleine Verändes rungen. Farbenbonds erhöhten sih allerdings wiedex um 1 2.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 214 9 belassen.

Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsäße mit 2 bis 2A É Tran E

ei der amtlichen Berliner Devisennotierung besserte si d Belga auf 42,00 (41,96). | E nts

Vörsenkennziffern für die Woche vom 5. bis 10. Februar 1940.

Die vom Statistischen Reilßsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sfih in der Woche vom 5. bis 10. Februar 1940 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: R E Ä Monats8- vom 9. 2.40 vom 29: 1. 40 dur{chschGnî Aktienkurse- (Kennziffer bis 10.2 40 bis 3.2.40 E 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Süweriibulkle 121,29 121,34 119,52 Verarbeitende Industrie . . 105,98 105,69 104,44 Hande! und Verkehr . .. 112,56 11213 111,16

Gesamt . .. 111,60 111,36 D Kursniveau der 44 °/„igen a Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- ate S 99,92 99,20 Pfandbriefe der öffentlih- rechtlihen Kredit-Anstalten 99,62 99,33 Kommunal obligationen . 99,10 98,87 Anleihen der Länder und Gemeinden 98,74 98,71

Durchschnitt. 99,55 99,10 Außerdem :

5 9/oige Industrieobligationen 100,10 100,01 4%%ige Gemeinde-

auf das eingezahlte Grundkapital. Der verbleibende Rest von 3,25 Mill. }ffr. wivd wiederum der Eidgenössischen Staatskasse zur

eas gestellt. Die Superdividende von 1% wird solange an die Aktionäre gezahlt, als die Nationalbank eine Entschädi- gung für das abgelöste Banknotenmonopo[ an die Kantone ent-

rihten muß.

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ums{uldungsanleiße .. 95,73 95,38

Wirtschaft des Auslandes.

_ Zur Währungslage wird in dem Bericht u. a. ausgeführtt Die chiveizerishe Währungspolitik erfuhr im Berichtsjahr keine rundsäßlihe Aenderung. Der Schweizer Franken wurde auf em bisherigen Niveau gehalten. Fn den ersten vier Monaten des Jahres mußte die Nationalbank infolge der dur die Ereig» oe in Europa bedingten Nachfrage nah Dollar und dex Aba sto ung von Schweizer Werten aus ausländischem Besiß über 400 Mill. sfr. Devisen abgeben. Die politishen Spannungen int Sommer vermochten den Schweizer Franken nicht aus - Jeinent Gleichgewicht zu bringen. Jm Gegensaß zum Ausland, das zunt Teil umfangreiche Kapitalvershiebungen nah: den USA vornahnm, herrschte auf dem Schweizer Devisenmarkt fast vollständige Rubo bis zum 25. August, an welhem Tag England die Stüßung seine® Währung augen Die Nationalbank stellte dem Markte die ver langten Devijenbeträge ohne weiteres zur Verfügung. Nah wenigen Tagen hörten die Devisenbegehren wieder auf. Das Abgleiten des cugmen Pfundes und des französischen Franke, die Einführung oder Verschärfung der Devisenbewirtshastung int verschiedenen Ländern, Kriegsausbruch und Mobilmachung der [hweizerishen Armee blieben chne Auswirkung auf die \{hweizes vishe Währung, Erst gegen Ende Oktober gelangte der Markk wieder mit Devisenbegehren an die Nationalbank.

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E G S I C G C H A Ri D A M n Zta Sia E nad Be tir Pri E E i o L C C E E N I E