1940 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs-

rbias

122. Pl 2 ut, Jrene, geb. Michels, geb. am 7. 83. 1895 in Bochum, : ;

123. Re ma k, Hans Heinrich, geb. am 1. 2. 1917 in Berlin,

124. Riselsheimer, Emil, geb. am 1. 2. 1907 in Walldürn/Baden, 7

125. Rosenberg, Sally, geb. am 4. 2. 1885 in Hamm/ Sieg (Krs. Altenkirchen),

. Rowold, Heinrih Wilhelm Richard Karl, geb. am 12, 8, 1911 in Oker/Harz,

. Rowold, Ragnhild Margarethe, geb, Sachma, geb. am 7. 10. 1906 in Odense,

. Rülf, Zsaak, geb. am 22. 8. 1886 in Kirchhain (Niederlausiß),

. Rülf, Erna Rosa, geb. Looser, geb. am 17. 9, 1895 in Breslau,

. Rülf, Karoline Henriette, geb. am 1. 5. 1922 in Berlin-Schöneberg,

. Rülf, Gerhard Juda, geb, am 4, 8. 1924 in Berlin- Schöneberg,

. Salomon, Hans Zsrael, geb. am 22. 12. 1885 în Cammin/Pomm,,

. Salomon, Kunigunde, geb. Herbst, geb. am 16. 2. 1898 in Fürth/Bayern,

, Salomon, Hans Jsrael, geb. am 26. 12. 1922 in Stettin, :

, Salomon, Karl Fsrael, geb. am 28. 4. 1899 in Strasburg/Westpr.,

. Salomon, Herta Sara, geb. Jakoby, geb. am 19, 9, 1902 in Deutsch-Krone,

Simon, Frit, geb. am 24. 8, 1892 in Elbing/Ostpr., Simon, Karoline, geb. Kierski, geb. am 7. 3, 1905 in Gelsenkirchen,

Simon, Wolfgang, geb. am 18, 8, 1928 in Cottbus, Simon, Renate Eveline, geb. am 9. 6. 1937 in Forst (Lausib),

. Schloß, Martin Friedrich, geb. am 4. 11. 1895 in Emmendingen/Baden,

2, Schloß, Elisabeth da, geb. Raithel, geb. am 826. 4. 1900 in Kempten (Allgäu),

3, Schloß, Hans-Dieter, geb. am 1. 8, 1923 in Hamburg,

. Schloß, Martin Jörg, geb. am 18. 8, 1926 in Karlsruhe, (

. Schloß, Klaus Peter, geb, am 9. 11, 1928 in Karlsruhe,

; S Karl August, geb. am 17, 3. 1898 in Mainz,

. Stern, Albert, geb. am 8. 3. 1886 in Bigge/Westf. (Krs, Brilon),

48. Stern, Erna, geb, Metger, geh. am 12. 2. 1900 in Groß Reeken (Krs. Borken), Stern, Friy, geb. am 14, 7, 1928 in Bigge/Westf., Stern, Helmut, geb. am 13. 3. 1931 in Bigge/Westf., Stern, Eugen Jsaac, geb. am 19. 12. 1897 in Frank- furt/Main,

. Stern, Jonas, geb, am*3, 8. 1900 in Aschersleben, Stern, Margot, geb. Frohnhausen, geb. am 22,9. 1902 in Nordhausen,

54, Tischler, Arthur Zsrael, geb. am 16. 6. 1882 in c¿tattowibß,

55. Tischler, Frmgard Sara, geb. Lewy, geb. am 27. 5. 1897 in Rybuik, T1\chlex, Vera Sara, geb. am 6, 4, 1923 in Breslau,

. Tischler, Franz JZsrael, geb. am 16. 8, 1921 in Breslau,

158. Translateur, Eduard Jsrael, geb, am 6. 9. 1892 in Carlsruhe (Kr, Oppeln),

159. Translate ur, Margot Sara, geb. Fuchs, geb. am 6. 10, 1893 in Breslau,

160. Vogel, Julius Jsrael, geb. am 165. 8. 1907 in Gebesee,

161. Vogel, Sara Hinda, geb. Zolkin, geb, am 25. 2. 1914 in Kolo,

162. Wache nheimer, Samuel, geb. am 4, 7, 1902 in Schmieheim b. Lahr (Baden),

163. Wei ß, Salomon (Siegmar), geb, am 25, 8, 1880 in Rawitsch,

164. Wei ß, Flora, geb. Borchardt, geb. am 24, 5. 1892 in Pr. Friedland,

165. Weiß, Elisabeth, geb. am 10, 11. 1921 in Breslau,

166, Wolff, Bruno, geb, am 16. 5, 1900 in Stralsund,

167. Wolff, Frieda --Helene, geb. Fuchs, geb, am 9. 4. 1897 in Kleinrößen (Krs. Schweiniß),

168. Wolff, Fsaak, geb. am 24. 11. 1902 in Elbing,

169. Zimmern, Max, geb. am 28. 7. 1874 in Michel- feld (Krs. Sinsheim),

170. Zimmern, Minna, geb, Retwiter, geb. am 21, 4. 1878 in Lampertheim (Krs, Heppenheim),

Berlin, den 14. Februar 1940. Dex Reichsminister des Fnnern, Z-.V.e Pfundtner.

amin

Bekanntmachung zu der dem Juternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfsrachtverkehr beigefügten Liste,

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff- fahrtslinien, auf die das JFnternationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 6. März 1940 wie folgt geändert:

Jm Abschnitt „Ftalien“ wird unter A folgende neue Nummer 26 e eingeschaltet;

26 e) Die Eisenbahn Casalehio—Vignola

direktion in Bologna, via Zamboni 26],

Berlin, den 14. Februar 1940.

Der Reichsverkehrsminister, J. A.: Dr. Friebe.

(meg . r A

[Betriebs-

und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 16, Februar 1940. S. 2

Bierzehnte Bekanntmachung“ *. über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen, Vom 13. Februar 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung. über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatanz. Nr. 209 vom 7, September 1934) wird die Zuständigkeit der Reichsstellen mit Wirkung vom 16. Februar 1940 wie folgt geändert:

I,

Die Zuständigkeit für

om a

Einfuhr-Nr. des Stat. von der auf die

Warenver- ¿ ; U E W b nun Reichsstelle | Reichsstelle zeichnisses arenbezeich g e 4

geht über

Waren ver- schiedener Art Waren ver- schiedener Art Waren ver- schiedener Art Waren ver- | technische schiedener Erzeug- Art . nisse Zirkonsand und sonstige | Waren ver- | „Chemie“ Hirkonmineralien, Am- | schiedener blygonit und sonstige | Art Lithiummineralien j 378B Sulfitablauge von der Zell- [Papier und stoffabrikation Verpak-

. . kungswesen Säcke aus Geweben ganz | Kleidung oder teilweise aus Baum-| und

wolle verwandte Gebiete Bastfasern

280 Pflanzendaunen (Kapok) ‘| Bastfasern

Steine und

Kalkspatkristalle Erden

aus 227a

Steine und

Flußspatkristalle Erden

aus 232c

aus 234e Diamantpulver

aus 236e

„Chemie“

aus 454 Bastfasexn

bis 457c

Waren ver- schiedener Art

Bastfasern

Pflanzendaunen (Kapok) bearbeitet

aus 470c

Säcke aus Geweben aus | Kleidung Flachs, Flachswerg oder | und Ramie usw. verwandte Gebiete Säcke aus Geweben aus | Kleidung Hanf, Hanfwerg usw. und verwandte Gebiete Säde aus Geweben aus | Kleidung Zellwollgespinsten und vertoandte Gebiete Zellstoffwatte (nicht weiter | Kleidung Papier und verarbeitet) und Ver- verwandte | packungs- Gebiete wesen Mit Glimmershuppen Papier und | technische üborzogenes Papier Ver- Erzeug- pacungs- nisse wesen Künstlich gefärbte oder ver- | Rapier und | technische zierte Glimmerplqttén" ]'*Ver- Erzeug- A TESS packiiás- nisse wesen * Papïer und Ver=- Erzeug- padungs- nisse wesen Waren aus Glimmer Papier und | technische (Mikanitpapier, Ver- Erzeug- Mikanitleinen usw.) packungs- nisse wesen Schmelzglas- (Email-) Wacen ver- | „Chemie“ Masse,\ Glasurmasse, schiedener ungefärbt oder gefärbt Art 848A Aluminiumgespinst sowie | Metalle Kleidung Tressenwaren (Besäße, und Bänder, Kordeln, Lißen, ver- Schnüre), Gewebe und wandte Knopfmacherwaren Gebiete (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Aluminiumgespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen

TT,

Jn der Neunten Bekanntmachung über die Zuständigkeit von Üeberwachungsstellen vom 27, September 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats3anz. Nr. 228 vom 30. September 1938) ist unter 11 die Ziffer Il b zu erseßen durch:

Einfuhr-Nr.

aus 492/493 aus 494/495 Bastfasern

aus 505H Bastfasern

bis 505L aus 512A aus 656b aus 688 a

aus 691 ec Waren aus Glimmer

aus 735

Die Zuständigkeit für geht über

technifhe“ “T

Ge: s se: e: pt ete bezeichnun eichs\telle | Reichsstelle zeichnisses Warenbezeichnung E l

Gespinstwaren in Verbin- | Kautschuk Kleidung dung mit Kautschukfäden;] und Asbest | und

Gewebe aus Kautschuk- fäden in Verbindung mit Gespinsten; Startseile und Abfederungskabel aus nebencinandergeleg- ten Kautschukfäden, mit Gespinsten umsponnen: ganz oder teilweise aus Seide H

aus 580b —: aus anderen Spinn- | Kautschuk Kleidung

stoffen und Asbest | und

aus 580 a

Gebiete

Gebiete

Berlin, den 13. Februar 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Lan dfried.

Mnordnung Mr. 4 der Rêichsstelle sür technische Erzeugnisse (RtiE)

der Fas

É D e d A o

verwandte

verwandte

vom 15, Februar 1940 über Verteilung von Rundsunkgeräten.

m

j und der Verdrdnung über die Errichtung von Ueberwachungs-

A vom 4, September 1984 (Deutscher Reichsanzeiger und rer Staat3anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsftellen zur- Ueberwachung- und Regelung : des -Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu=- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Rundfunkfgeräte-- düxfen; von Herstellern und Großa L ern an Rundfunkeinzelhändler. nur gegen Bezugs exechtigungsscheine uSgeltefert werden.

Als Großhändler im. Sinne dieser Anordnung gelten die Mitglieder ‘dexr Wirfschafts\telle Deutsherx Rundfunkgroß= händler (WDRG). 9

Bezugsberechtigüngsscheine werden von Dr. Badenhoop,

He DRT Een Den auptgeschäftsführer des Kartellverbandes der eutschen Ründfunkeinzelhändler (K.D,R.,E.) e. V., Berlin=

Schöneberg 5, Badensche Straße 50/52, ausgestellt.

§3 | Die Reichsstelle für tehnische Erzeugnisse kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. 1A A 4 E £4

Huwidexhandlungen gegen die Bestimmungen -dieser Anordnung werden gèmäß Le 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. E

S9 : Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 15. Februar 1940. Reichsstelle für technische Erzeugnisse. Der Reichsbeauftragte. Schwarzkopf.

3. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstossen) : vom 15. Februar 1940.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 27. Oktober 1939 (DRA. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) wird bekanntgemacht:

1. Die durch die 1. Bekanntmachung der Reichss\telle für Lederwirtschaft zur Anordnung .61 vom 15. Dezember 1939 (DRA. Nr. 294 vom .15. Dezember 1939) ausgesprochene Zulassung von Austauschgerbstoffen wird für einen Teil der Austauschgerbstoffe wie folgt erweitert. Als Austauschgerb= stoffe zugelassen sind auch: - : |

A. Für die Ledexklasse T:

a) Tanigan extra. C, Sersteller:. J. G. Farbenindustrîe A.-G,, Frankfuxt a. M. 0

b) -Tanñigan extra D. R F. G. Farbenindustris

_… A.-G, A M; 20; d 5154 s

O) Tärirtejtii “&trá E, Hersteller: F. G. Farbenindustrie A.-G., Frankfurt a. M. 20.,

“B. Für die Lederklasse TIT:

Tanigan extra A, Hersteller: J. G. Farbenindustrie A.-G,., Frankfurt a. M. 20.

2, Die Bestimmungen. der Ziffer 3 der 1, Bekannt- machung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anord- nung 61 (DRA. Nr, 294 vom 15. Dezember 1939) über die Auflagen, unter denen die Zulassung von Austauschgerbstoffen erfolgt, gelten auch für die Erweiterung dex Zulassung

gemäß Ziffer 1. Berlin, den 15." Februar 1940.

Der Reichsbeaufträgte für Lederwirtschaft. J. V.: De. Evers.

Itichtamtliches.

Uns ver Bertvaltung.

Ergänzungen des Neich8besoldungsrechts. NeichSrechtliche Ireuordnung dèr Volksschul- lehrerbesoldung.

Zwei große Beamtengruppen im- öffentlichèn Dienst haben eine reihsrechtlihe Neuordnung threr Besoldung erfahren: die Beamten, die aus dem Stande der Berufssoldaten hervorgegangen sind (Militäranwärter), und die Volksschullehrer. a

Die angemessene Versorgung der Berufssoldaten, die in Deutschland seit den Zeiten Friedrichs des Großen als eine Selbsterhaltungspflicht ‘des ‘Staates “erkannt ‘worden ist, hat seit jeher dem: Staate die Aufgabe gestellt, einen gexechten Ausgleich wischen den Fnteressen der Beamten aus dem: Militäranwärter=4 fand und der übrigen Beamten“ zu vermitteln, Das neue Geseg erstrebt eine Lösung, bei der die Berufs- und@lufstiegsaussichten der Beamten aus dem Militäranwärterstande beim Eintritt im den zivilen Beamtenberuf denen ihrer glei{halten' zivilen Beruf34 fameraden gleichgestellt werden.

Ein gleichfalls. wichtiges Werk ist mit der reichsrechtlichen Neuordnung der Besoldung der Volksschullehrer für das ganze Gebiet des Großdeutschen . Reichs geschaffen worden. Fn jedem Land des Reichs galt bisher für ‘die Volks\{hullehrer ein beson=- deres Besoldungsrecht.. Die tiefgehenden Unterschiede der Be- soldung waren Phi nachteilig für die beteiligten Verwal=4 tungen, für die Lehrer selbst und füx das ganze Schulwesen. Sie ivurden unerträglih in dem Augenblick, in dem das Reich in den wviedergewonnenen Gebiétèn selbständig sein eigenes gewisser= maßen reich8unmittelbares' Schulwesen" einrihtete, An Stella der verschiedenen Sondexrechte dex Altxeihsländer, ferner der administrativen bruchstückhaften Behelfslösungen für das Saar-

ebiet, für ‘den Sudetengau, für die Ostmark und für die neuen Reichagaue Westpreußen! und Wartheland is nunmehr eine ein- L Gesetzesordnung! für das Altreih und für alle neuen Ge- iete getreten, Nachdem bisher hon schrittweise die Rechte und Jnteressen der jüngeren Lehrer in den Vordergrund der Ueber-

| gangömalnahmen gestellt worden" sind, . herücksichtigt das Gesetz

ie volklihen Notwendigkeiten der. “Gegenwart un in anderen Richtungen, …. Der Landlehrex soll, mehx als bisher dafür gewonnen ‘werden, aus eigener Neigung ‘auf dêm Lande zu bleiben und dort

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in Ss vom 18. August 1939 (Reich8geseßbl. T S. 1430)

zu verwürzeln. Dex Lehrer in den" ueugéewonnenen Gebieten soll

5 Reichs, nb Staatsanzeiger Nr. 40 vom-16. Febritär 1940. &. 3

der großen staatspolitischen Aufgare der Festigung des deutschen Volkstums dienen; er ist als Erzieher der Fugend früher ‘und stärker als alle anderen öffentlih-rechtlihen Amtsträger dazu be- rufen, den Keim des Deutshbewußtseins im neuen Geschleht zu pflanzen und zu pflegen. Die Besoldung dieser Lehrer ist ebenso wie die Besoldung der Leiter der kleinen, mittleren und großen Volks\hulen stärker als bisher auf das Ziel abgestellt, den Lei- stungsgedanken durch gehaltlihe Heraushebung zu fördern.

Der Sinn der deutschen LWirtschafts- politik.

Preiskommissar Zosef Wagner in Dortmund.

In einer wirtschaftspolitishen Kundgebung . des Gauwirt- \haftsberaters in Gemeinschaft mit der Fndustrie- und Handels- kammer, die Donnerstag nahmittag im Festsaal dex Fndustrie- und Handelskammer in Dortmund stattfand, sprach der ‘Reichs- kemimissar für die Preisbildung, Gauleiter Fosef Wagner, vor zahlreihen Vertretern der Wirtschaft. Der Präsident der Kammer, Dr. h, c, Moriy Kl önne, Dortmund, betonte, daß die Kundgebung im Hinblick auf unseren Hauptfeind England auf distorishem Boden stattfindet, denn vor 600 Jahren habe der eng- ische König Eduard II]. die englishe Krone Dortmunder Kausf- leuten, die damals dem Len Handelskontor in London vox- standen, in Pfand gegeben, Das Gold sei es, das England be- wogen habe, uns in den gegenwärtigen Krieg zu ziehen. Es habe sich im Wirtschaftsleben der Völker cine besondere Stellung er- rungen, die es abex nur behalten könne, wenn es einigermaßen gleihmäßig unter den Völkern verteilt sei, England sei es, das mit diesem Kampf der deutshen Autarkie den Boden entziehen wolle. Wir aber müßten und würden den Krieg gewinnen, Auch die westfälishe Wirtschaft sei bereit, alle Opfer auf sich zu nehmen,

Gauleiter Josef Wagner stellte zu Beginn seiner Ausfüh- rungen einige ganz allgemeine Gedanken über- die Wirtschaft: vor- an. Der ursprüngliche und leßte Sinn unserer Wirtschaft bkeibe unverrückbar: a) die gemeinschaftlihe Funktion für Volk und Staat, b) die Funktion in Hinsicht auf jeden einzelnen Menschen dieser Gemeinschaft, e) die Funktion in Hinsicht auf dite Bezie hungen zur Umwelt, Jede andere Betrachtungsweise gehe an wesentlihen Punkten vorbei. Man müsse die Wirtschaft als ein JFnstrument der Lebensbehauptung einseßen und zur Auswirkung bringen. Sinn und weck der Wirtschaft müßten es uns ermög- lichen, ganz gleihgültig, wié im Fnnern und Aeußeren die Be- dingungen sein mögen, für die Nation alle jenen materiellen Kräfte, Bedin ungen und Notwendigkeiten zu schaffen, die erfor- derlich seien, damit sie bestehen könne. Der Weltkvieg und die C E hätten den deutschen Menschen gezwungen, in biefe Erkonntnis e hineinzusteigen, andernfalls hätte man fich mit ewiger Abhängigkeit zufrieden geben müssen. Seit 1933 würden diese Erkenntnisse in Deutschland realisiert. Das entscheidende Element einer Volkswirtschaft sei das politishe. Eine Nation sei

Zur Anwendung der RPÔ,. und LSÖ.

Oberregierungsrat Dr. M. Sellmann beim Reichs- fommissar für die Preisbildung veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Preiskommissars einen Artikel über das Themáà „Zur An-

wandung-der RPDO; und -LSO.“,- dem- wir folgende Einzelheiten entnehmen: j i L i

Die Richilinien für die Preisermittlung bei öffentliheu Auf- |

trägen (RPO.) und die Leitsäße für die Preisermittlung-auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche - Auftraggeber (LSO.) vom 15. November 1938 haben mit dem Kriegsausbruch eine erhöhte Bedeutung bekommen. Sie sind eines. dex wichtigsten Mittel, um ungerechtsertigte Kriegsgewinne zu verhindern, und ihre strikte Anwendung durch: die öffentlichen Auftraggeber wird wesentlih dazu beitragen, dem Staat die Finanzierung des Kriéges zu erleihtern. Schon im Frieden war es der Sinn und: Zweck der RPO,, den Haushalt der öffentlichen Hand durch möglichst: niedrige Preise bei den öffentlihen Aufträgen zu ent- lasten, Fm Kriege sind die in ihr festgeseßten Grundsäße und Weisungen deshalb besonders genau zu beachten und zu befolgen, Von diesem Grundgedankfen der RPO, und LSO., die Preise für die öffentlichen Aufträge so niedrig zu halten, wie es sih volks- wirtschaftlich noch rechtfertigen läßt, ist ‘auszugehen, wenn im Einzelfall z. B. die Frage gestellt wird, ob ein öffentlicher Auftrag- gOse sich für die angeforderte Ware oder - Leistung mit dem Narktpreis zufrieden geben oder ob er von seinem Autträgnehmer eine Preisermittlung auf Grund der. Selbstkosten. nah den LSO.

verlangen soll. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat

allerdings in scinem Runderlaß Nr. 134/38 vom 24; -November 1938 betont, daß Preisvereinbarungen auf Grund einer Selbst- kostenermittlung die Ausnahme bleiben jollen, da dieser Weg für die allgemeine Preispolitik niht unbedenklich ist; er soll nur

dann beschritten werden, wenn auf andere Weise der Preis nicht. ermittelt werden kann. Diese Ausführungen ‘dürfen jedoch: niht-

dazu verleiten, in Fällen, in denen ein Marktpreis besteht, si unter Hinweis auf den genannten Runderlaß, wie es in jüngster Zeit mehrfah geschehen ist, lediglich auf diesen Marktpreis au berufen und das Verlangen öffentliher Auftraggeber, dén- Preis nach den LSO. zu berechnen, von vornherein zurückzuweisen, Hierbei wird nicht beachtet, daß die RPO. in Nr, 5. selbst vor- sehen, daß der öffentlihe Auftraggeber auh bei einem geseßlich höchst zulässigen Preis, der sehr häufig ein Marktpreis sein wird, prüfen kann, ob dieser noch volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist, oder ob niht Tatsachen vorliegen, die für den öffentlihen Auftrag eine Herabseßung dieses Preises geboten erscheinen lassen: RPB. Nr. 7 schreibt ferner vor, daß der Preis, falls der geseßliche Preis nach dem Prüfungsergebnis zu hoh erscheint, nach den Vor- ftr der LSS. zu ermitteln ist, Diese Bestimmungen lassen ih mit dem Grundfaß des Runderlasses Nr. 134/38, daß Prets- vereinbarungen auf Grund der Selbstkosten die Ausnahme bleiben sollen, durhaus vereinbaren. Denn eine Preisbildung nah den Selbstkosten des jeweiligen Lieferers ist nux dann gefährlih, wenn sie zu einer allgemeinen Erhöhung des Preisstandes führen und dem Unternehmer den Anreiz nehmen würde, seine Kosten zu vermindern und möglichst wirtschaftlich zu arbeiten. Stellt si aber heraus, daß ein Marktpreis überhöht ist und im Durc- shnitt gesehen dem C einen nicht gerehtfertigt hohen Gewinn ermögliht es wird dies z. B. häufig dann der Fall sein, wenn diè e rhE so groß if 8 auch der am shlechtesten arbeitende Betrieb seine Erzeugni se ohne Schwierigkeit absezen kann, mithin für den Preis der Regulator des Wettbewerbs fehlt —, so ist er entsprehend zu ermäßigen. Dies gebietet ins- besondere für den GOe § 22 der Kriégswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939: volkswirtschaftlih nicht gerechtfertigte Preise sind, .was eigentlich nicht besonders betont zu werden brauchte, mit den Grundsäßen einer kriegsverpflichteten - Volks- wirtschaft niht vereinbar. Daß die Pretissenkung andererseits niht die dem KUN Tagner umutbare Grenze. überschreiten darf, wie es ebenfalls Nr. 5 der RPO. feststellt, ist selbstverständ- lih; dabei haben allerdings den Maßstab für die Zumutbarkeit in erster Linie die Belange der Allgemeinheit abzugeben.

| legung faßt“deñ Bêgkri

/

Das Gesey enthält im übrigen eine Reihe kleinerer Ergän- zungen, die aus den Bedürfnissen dés Neuaufbaus ‘der Wehrma@ht, es Vierjahrésplans und der Verwaltung der wiedergetvonnenen Gebiete erwachsen sind.

Dis Besoldungsordnungen sind mit den alten Gehalts8- säßen aus tehnischen Gründen in neuer Fassung gebracht e b dié bisherigen Gehaltskürzungen bleiben auch weiter in

afisteil

wirtschaftspolitish so stark, so stark’ sie allgemein politisch bereit sei, das leßte an-Kraft einzuseßen, um den höchsten wirtschaftlichen Effekt zu erzielen. Sie sei wirtshäftspolitisch um so shwächer, je mehr ihr diese Bereitschaft und Krast abgehe.'* Das Auslànd hätte uns na 1933 soviel Geld leihen können wie es wollte, Es bätte uns nichts genußt, wenn uns die leßte-und- klare Zielseßung in Politik und Wirtschaft gefehlt hätte. : i

Wer große Ziele habe, -müsse- alle idealiftischen und tealisti- schen Kräfte mobilisieren, um sie zu erreichen, Fm Krieg sei die Anforderung an die Volkswirtschaft eindeutig:- and einfach: Er- füllung aller Leistungen, die die militäris he. Kraftentfaltung fövdern, und Erfüllung der zivilen Ansprüche im Rahmen des Möglichen. Das Volk müsse auch auf dem wirtschaftlichen Sek- tor jede Leistung vollbringen, um den Kampf durchführen - zu können, und davon dürfe sih niemand ausschließzen. Darin liege aber noch kein Opfer. Dies beginne erst da, wo. das Heranziehen zur Leistung einshneidend in die: eigene Existènz zu wirken be- ginne, Deshalb sei das bedeutendste SBpfer das Opfer des Lebens, das der Mann an der Front hergibt, Dex ‘Krieg érfasse die Pro- duktion in bedeutendem Umfang für seine eigenen Zwecke, wäh- rend sie- auf anderen Gebieten stark vermindert werde. Wo hier die Scheidung8grenze sei, könnè zunächst Höchstens geshäßt werden. Bis dahin gelte es, Spannungen zu besêitigen oder - gar nicht aufkommen zu lassen, die die Einseitigkeit dexr Produktion zur Ur-

und lohnpolitische. Situation behaupten, Vor allem müsse das Verhältnis zwischen Geld, Kaufkraft und der noch übrig bleiben- den zivilen Produktion in richtiger Weise sichergestellt “werden. Wir seien sehr wohl in der Lage, das innere Leben unsexer. Wirt=- schaft zu gewährleisten. ‘Die Wirtschaft und jeder einzelne .müßz ten erkennen: es geschehen hiér Dinge, die uns m dit Ständ seben, durchzuhalten und nah dem Sieg die Aufwärtsentwicklutig sofort wieder zu beginnen. Der Wirtschaft ‘wtrd selbst ‘am meisten ge- dient, wenn sie sih von selbst mit Nachdxuck in diese: Stabilität der Dinge hineinkniet. Das könne man ‘natürlich nux erreichen, wenn jeder mitbestimmende Mensch in dieser klaren Linie wirke und in dem Bestreben vorangehe, dem: Staat zu geben, was er braucht. Die Volkswirtschaft dürfe wéeder erschüttert, noch ins Schiveben gebracht werden. Unter diefen Voransfseßzungen seien wir sehr wohl in der Lage, -alle- Probleme zu bewältigen, Der

Krieg werde die Wirtschaft und die Finanzen des Staates nicht

umstoßen. Auch hierin würden wix eine erstmalige Leistung in der Geschichte vollbringen, Es müsse uns eine Entfaltung der Kraft gelingen, dié das siegreihe Ende sicherstellt: -* ;

Ebenso ist das Grundprinzip der RPO. und LSO. für die Beantwortung einex zweiten Frage entscheidend, die inden leßten ' Worhen: mehrsäch an den Reichskommissar für die Pteisbildung herangetragen worden ist. “Nr. 5 der RPD. bezeichnet als den höchstzulässigen- Prêis, der *gegebenenfälls auf seine Berechtigung zu überprüfen ist, den Preis, der „nah den ‘Vorichriften der *Peéisstöbbeworbnutg“ a E O * förmaljuristische Aus-

a Zrétsftopvérbrdfung“ eng auf und ist der Méinung, daß hiermit nitr die Verordming über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26: November 1936 gemeint fei. Sie *tvilf’ also eine Prüfung und etwaige Herabsezung “dès geseßlichen Preises iur zulassen, wenn es sich um ‘einen lediglih durch. diese Verordnung gestopten Preis handelt. Bei Preisen, ‘die durch anderé Höchstpreis-Anordnunáen, wie z, B. das Spiùúnstoffgeseßz vom 6. Dezember 1935, die Ledexpreisverordnung vom 29, April 1937 usw., geseßlih festgelegt worden sind, will sie die dem öffentlichen Auftraggeber durch. die Nummern 5 -und ‘7 der RPÔÖ. gegebeiten Befugnisse niht einräumen. Diese Ansicht ist ‘irrig. Es würde- dem Sinn und Zweck der RPO, in keiner Weise ‘ent- sprechen, wenn man den- Begriff „Preisftopverordung“ in Nr. 5 der NPO. so eng auslegen würde, Auch die- Verfasser der RPO. haben dies nicht beabsichtigt, Gemeint waren mit diesem Wort alle die preisrehtlichen Vorschriften, die den Preis irgendwie nah oben hin \stoppen, also auch z, B. das -Spinnstoffgeseß, die Leder- preisverorduung u, a. Der Reichskömmissar für: die’ Preisbildung hat dies in Einzelentscheidungen bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, Es" ist immer zu beachten, daß die Bestimmungen der RPO. Nr. 5 für: den“ öffentlichhen- Auftraggeber, : wie {hon die Uéberschrift dexr RPO. zägt, eine „Richtlinte“ sein solken, “also einen ‘allgemeinen Grundgedanken herausstellen: wollen. Dieser Grundgedanke aber ist der, daß der öffentlichè Auftraggeber sih nicht ohne weiteres mit einem geseßlich höchstzulässigén Preis für

überprüfen hat, ob es nah Lage der Dinge gerechtfertigt“ ist, daß der Lieferant diese jeweils zugelassene Höchstspanné- für sih in Anspruch nimmt. a ;

(4

E R

¿“-bay-Calcutta) „Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen | 48,05 48,15

sache hgben können, Auf: jeden Fall wetde-der-Staät dte :preis- -

Türkei (Zstanbul) .…ff | 1 türk. Pfunb| 1,078 1,982

eine Ware oder Leistung -abfinden .soll, sondern daß er - stets zu -

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

pom 16, Februar 1940, (Die Preise verstehen si ab Lager in Deutshland für prompte Lieferung und Bezahlung):

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I

2 * 35, 50—38,50 fein

Fn Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung.

meme 16. Februar 15, Februar Geld Brief | Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) l ägypt. Pfo. | Afghanistan (Kabul). | 100 Afghani | 18,73 18,77 Argentinien (Buenos | MILCS) os vente .. | 1 Pav.-Pes. 0,578 0,577 Australien (Sydney) | 1 austr. Pfd. —_ _ Belgien (Brüssel u, Antwerpen) ,,..,. | 100 Belga 42,02 42,10 Brasilien (Rio de

JFaneirxo) 1 Milreis 0,130 90,132 Brit. Jndien (Bom-

18,73 18,77 0,573 0,577

42,12 42,20 ! 0,130 0,132

100 Rupien —— ——_ 3,047 83,053| 3,047 83,053 48,05 48,15

Bulgarien (Sofia) ,, | 100 Lewa England (London) ,. | 1 engl. Pfd.

Estland (Reval/Talinn) ,.. | 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 Finnland (Helsinki). , | 100 finnl, M. | 5,045 5,055

Frankreich (Paris) ., | 100 Fres. _— s 2,353 2,357

Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holländ (Amsterdam

und Rotterdam) .… | 100 Guldén 132,22 132,48 1132,27 132,53 Fran (Teheran) ..…. | 100 Rials #1 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Jsland (Reykjauik) . |100 isl. Kr. | 38,31 838,39 | 38,31 88,39 Ftalien (Rom und | M

Mailand) 100 Lire 13,09 13,11 | 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,583 0,585] 0,583 0,585

ugoslawien (Bel-

grad und Zagreb) . | 100 Dinar 5,694 5,706] 5,694 5,706 Kanada (Montreal), | 1 kanad. Doll] _— _— S Lettland (Riga) …. | 100 Lats 48,75 48,85 | 48,75 48,85

Litauen (Kowno/ -Kaunas) 100 Litas | 41,94 42,02 | 41,94 42,02 10,505 10,525] 10,53 10,55

62,44 62,56 5,045 5,055

2,353 2,357

Luxemburg (Luxem- burg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling- ton) ,. 1 neuseel Pf} _— e Norwegen (Oslo) ., | 100 Kronen | 56,59 56,71 | 56,59 856,71 Portugal (Lissabon). | 100 Es3ecudo 9,191 9,209] 9,191 9,209 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei chis Schweden(Stockholm und Göteborg) . | 100 Kronen | 59,29 59,41 | 59,29 59,41 Schideiz (Zürich, i : Basel und Bern) ,, |T060 Franken | 55,86 55,98 | 55,86 55,98 (Slowáfkèi (Preßburg) | 100 Kronen |- 8,591 . 8,609] 8,591 | 8,609 Spanien (Madrid u. f Barcelona) 100 Peseten | 25,61 25,67 | 25,61 25,67 Südafrik.Union(Pre- ; Ÿ toria, Fohannesbg.) | 1 südafr. Pf. i

1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö -— —-_. Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso f‘ 0,934 0,936 0,934 0,936 Verein.- Staaten von Amerika (NewYork) | 1 Dollar 2,491 - 2,495] 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurses

: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik, Union ,„ 9,84 9,86 Frankreich C L Ee Lud C0 5,574 5,586 Australien, Neuseeland 7,872 7,888 Britisch-Jndien „.....,.... E S 73,81 73,95 Kanada 209 2902000... 2,158 2,162

R

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

m 15, Februar

: Geld Brief | Geld Brief Sovereigns ie: h Notiz 20,388 20,46 | 20,38 20,46

16, Februar

20 Francs-Stüle …. für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 1 Stü 4,185 4,205 4,205 Aegyptische ..,.... | 1 ägypt. Pfd. | 8,88 8,92 8,92

Amerikanische:

1000—5 Dollar .…. | 1 Dollar 2,60 2,62 “2 und 1 Dollar . |1 Dollar 2,60 2,62 Argentinische 1 Pap.-Peso | 0,52 0,54 Australische . [1 austr. Pfd. | 6,34 6,36 Belgische 6092.) «.| 100 Belga 42,12 Brasilianische .…,., | 1 Milreis 0,095 Brib.-Fndische …… | 100 Rupien 60,12 Bulgarische 100 Lewva Dänische 100 Kronen 48,15 Englische: große .…. |1 engl. Pfd. 9,77

1 £ u. darunter ,,, |1 engl. Pfd. 9,77 Estnische ... 100 estn. Kr. ia Finnische «4... e ¿1100 R 4,81 Französische 100 Frs. 3,21 Holländische 100 Gulden 132,61 FZtalienische: große . | 100 Lire ——

10 Lire u. darunter , | 100 Lire 13,13 Jugoslawische: große | 100 Dinar

100 Dinar 100 Dinar 5,67 Kanadische 1 kanad. Doll. 2,01 Lettländische 100 Lats3 L Litauische: große ., | 100 Litas —-

100 Litas u, darunt. | 100 Litas 41,86 Luxemburgische …, , | 100 lux. Fr, 10,53 Norwegische 100 Kronen 56,71 Rumänische: 1000Lei

und neue 500 Lei . | 100 Lei _— unter 500 Lei 100 Lei _—

Schwedische 100 Kronen 9, 59,42

Schweizer: große .. | 100 Fr8, 55,8 56,03

100 Frs. u, darunt, | 100 Frs. 8 56,03 Spanische 100 Peseten

- Südafr. Union .. |1 südafr. Pfd.| 8, 8,92 Türkische „........ | 1 türk. Vfund| 1,86

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