1940 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger ‘Nr 40 vom 16. Februar 1940: E

i

Verliner Börse vom 15. Februar.

_ Nach den kräftigen Kurssteigerungen an den Vortagen er- öffneten die Aktienmärkte am Donnersta tung otE freundlich. Die Kur3gestaltung war niht einheitli@, da bei der Enge des Marktes bereits kleinste Ovders genügten, um die Entwicklung der Notierungen entscheidend zu beeinflussen. Es überwogen aber weiterhin Kurssteigerungen, daneben waren vielfah Strich- notizen zu beobachten.

Am Montanmarkt wurden Mannesmann und Rheinstahl um e % %, Vereinigte Stahlwerke um 34. und Budevus um 14 % eraufgeseßt. Hoesh eröffneten 4 % niedriger. Von Braun- kohlenwerten gewannen Bubiag 2%. Demgegenüber ermäßigten sih Deutsche Erdöl um !/2 und Flse Genußscheine um ?/s °/,. Von Kaliwerten gaben Salzdetfurth um 14 % nah. Fn Kali Chemie wurde die Notiz ausgeseßt, die Taxe lautete mit 169 um 2% Höher. Chemishe Werte lagen niht einheitlich. Farben stiegen um !4 % auf 177. v. Heyden gewannen 1%. Goldshmidt fielen andererseits durch einen Rückgang um 2% auf. Gummi- und Linoleumwéerte hatten ruhiges Geschäft, das gleiche gilt für Kabel- und Drahtaktien. Auh in Autoanteilen, Bau-, Textil- und Brauereipapieren traten nennenswerte Veränderungen nicht ein. Elektro- und Versorgung3werte konnten sih qut behaupten. Eine Ausnahme bildeten Lichtkraft, die nach den Kurssteigerungen in den beiden legten Tagen von zusammen 5% % um. 14 % niedriger bewertet wurden. Auch Siemens kamen 4 % niedriger zur Notiz. Andererseits zogen AEG und Dessauer Gas um je 24, RWE um s, HEW um 4 und Schuckert um 1% an. Die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen weiter freundlich. Größere Veränderungen erfuhren Berliner Maschinen mit + !4, Schubert & Salzer mit + % und Orenstein mit —% %. Von Metallwerten lagen Deutscher Eisenhandel 14 % s{chwächer, wäh- rend Metallgesellshaft # % höher ankamen. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger Zellstoff mit + 4, Gebr. Funghans mit 7/s und Bank fux Brauindustrie mit 1%.

M Verlaufe war die Stimmung an den Aktienmärkten weiter recht freundlich, allerdings vermochte sih hinsihtlich der Kursentwicklung immer noh keine einheitlihe Linie durchzu- seßen. U. a. zogen Daimler und Lahmeyer um je 1% an. Brau- bank ermäßigten sih hingegen nochmals um 1%. Von den erst vi notierten Papieren bewertete man Accumulatoren 14 % öher.

Gegen Ende des Verkehrs war der Grundton im Vergleich

béwegten sih ritit 1284 über Vörtagskurs. Verein. Stahl

A Po schließlich 112, Farben 17674 und Reihsbahnvörzüge T, - E 7 : 4 i f ;

Am Einheitsmarkt kam es für verschiedene Sthiffahrtswerté

erneut zu einer kräftigen Aufwärtsbewegung. Hapag?®lagen 2 %,

Hamburg-Süd bei Repartierung 3 % fester, während Hansadampf

1% % hergäben. Kolonialwerte bröckelten hingegen meist ab,

u. a. Doag- und Schantung um je 1%. Von Banken büßten {--

Deutsch-Asiaten 10 lt. ein. Hyp.-Banken waren vielfah etwas gebessert. Für die zu Kassakursen gehandelten Jndustrieaktien waren erneut Gewinne von bis zu 3 % in der Mehrzahl, während andererseits nur vereinzelt Verluste von bis zu 274 ?% zu ver- zeichnen waren. s

Steuergutscheine T konnten sich mit Ausnahme der leicht er- mäßigten April- und Maiabschnitte behaupten. Steuergutscheine 11 gewannen, abgesehen von den unveränderten Oktober- und Novemberfälligkeiten, je 4 %.

Von vaviablen Renten notierten Reichsaltbesiy 141 gegen 140%s, stellten -sih später aber auf 14074 und die Gemeinde- umschuldung auf unverändert 9574.

Der Kassarentenmarkt wax. durch anhaltendes Fnteresse für auslosbare Reichsshäße gekennzeihnet. So gewannen sämtliche 37er und 38er Emissionen je % %. Fm gleihen Ausntaß waren 36er, Folge II und III, gebessert. Ferner stiegen 39er Reichs- bahnschäße um 4%. Staats- und Länderanleihen unterlagen kaum 1irgendwelhen Shwankungen. Provinzanleihen blieben be- hauptet, Von Provinzaltbesizemissionen gaben Westfalen s % her. Stadtanleihen blieben meist gestrihen. Soweit Kursfest- legungen erfolgten, ergaben sih Besserungen von 4—!4 %. Hyp.- Pfandbriefe waren nah wie vor gesucht, ebenso Kommunalobli- gationen. Von leßteren befestigten sih die verschiedenen Serien der Berliner Hyp.-Bk, und der Rhein. Hyp. um je 4%. Liqu.- Pfandbriefe bewegten sich meist in der Nähe des leßten Standes. Fndustricobligationen hatten bei kleinen Veränderungen freund- liche Tendenz.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 2% % belassen. Am Geldmarkt war Blankotagesgeld weiterhin zu 214 bis 2% % erhältlich. A

Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung wurde der Belga von 42,08 auf 42,16 heraufgeseßt. Der holl, Gulden ging

zum Verlauf im ‘großen und ganzen behauptet. Sehr fest schlossen

dagegen von 132,50 auf 132,40 zurü.

Wirtschaft des Nuslandes.

Ausweise ausländischer ITotenbanken.

London, 14. Februar. (D. N. B.) Wochenausweis der Vank von England vom 14. Februar 1940 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: m Umlauf befindlihe Noten 531 640 (Zun. 530), hinterlegte oten 48600 (Abn. 530), andere Regierungssicher- heiten der Emission8abteilung 563 770 (Abn. 230), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 4700 (Zun. 230), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen- und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 39 220 (Zun. 10 590), andere Depositen: Banken 105 530 (Abn. 3120), Private 40 520 (Abn. 83230), Regierungssicherheiten 126 140 (Zun. 4300), andere Sicherheiten, Wechfel und Vorschüsse 4740- (Zun. 2250), Wertpapiere 23 110 n 1750), Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 780 Zun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 26,65 gegen 27,55 9/0.

Spanisches Gesez zum Schu des Volks- vermögens.

Madrid, 15. Februar. Fm „Boletin Oficial“ vom 6. 2. wird ein neues Gesey zum Schutz des spanischen Volksvermögens ver- öffentliht,. Danach werden alle spanishen Vermögenswerte, Wertpapiere, Shmusachen, Kunstgegenstände usw., die früher dem Staat, öffentlihen Organisationen oder spanishen Privatpersonen gehörten und während des spanischen Krieges ins Ausland ge- bracht und noch nicht zurückgegeben wurden, zu spanishem Staats- eigentum erklärt, sofern niht von ihren Eigentümern bei den zu- ständigen ausländischen Stellen bereits Schritte zu ihrer Rück- gabe unternommen wurden. Nah Rückgabe dieser Werte durch die ausländishen Stellen an den spanishen Staat werden diese nah entsprechender Ausstellung und Jdentifizierung wieder ihren Eigentümern ausgehändigt, wobei allerdings der Staat für

irgendwelche Sachshäden, die infolge der Durchführung dieses Gesezes entstehen können, niht auffommt. Dieses Geseh bezweckt aus\chließlich den Shuß des spanischen Volksvermögens, da sich zur. Zeit noh große spanische Werte im Ausland befinden, die von ihren Eigentümern aus irgendwelchen Gründen noch nicht zurück- verlangt werden konnten, ‘so daß die Regierung es für zweckmäßig gehalten hat, selbst die Fnitiative in die Hand zu nehmen, ohne daß dadurch das private Eigentum irgendwie angetastet wivd,

Der Außenhandel der belgisch-!uxemburg!s%en _Wirétschaftsunion.

Brüssel, 15. Februar. Die Einfuhr der belgish-luxem- burgishen Wirtschaftsunion erreichte im- Fanuar 1940 einen Wert von 1,271 Mrd. Franken und die Ausfuhr einen solhen von 1,715 Mrd. Franken. Fm Fanuar 1939 hatte die Einfuhr 2,081 Milliarden und die Ausfuhr 1,749 Mrd, Franken betragen. Der Rückgang infolge des Krieges, der hauptsählich ‘die Rohstoff- vir iat betrifft, tritt durch diese Ziffern besonders deutlich ervor.

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Einführung einer Schußzmarke auf national- tlirtische Fndustrieerzeugnifsse.

Jstanbul, 15, Febvuar. Das türkishe Wirtshaftsministerium hat eine Neuregelung lu die Einführung einer Schußniarke auf nationaltürkishe Fndustrie-Erzeugmisse vorbereitet. Diese Rege- lung hat die Zustimmung des Ministerrats bereits gefunden, auch der Staatsrat hat zugestimmt. Aus dem Fnhalt der neuen Vor- schrift wird bekannt, daß jedes nationaltürkishe {Fndustrie- Erzeugnis, das das neue Zeich2n nicht trägt, weder auf dem rFn- lands- noch auf dem Auslandsmarkt verkauft werden darf. Die neue Anordnung soll. am 18. 2. 1940 in Kraft treten,

Berichte von auswärtigen Devijen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 15, Februar. (D. N. B.) Amsierdam 15,544, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 115,50*), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23}, Paris 65,42*), Stockholm 696,00, Brüssel 493,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Warschau —,—.

*) Für innerdeutshen Verrehnungsverkéhr.

Budapest, 15, Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,60, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,68, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 7,74, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei —,—.

London, 16, Februar. (D. N. B.) New York 402,50— 403,50, Paris 176,50—176,75, Berlin —,—, E ien (Freiv.) 39,00 B., Amsterdam 7,53—7,58, Brüssel 23,75—23,90, Jtalien (Freiv.) 78,00, Schweiz 17,85—17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37 B., Stockholm 16,85—16,95, Oslo 17,65—17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,15—17,45, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,12 B.

Paris, 15. Februar. (D. N. B.) [Scchlußkurse, amtlich. London 176%, New York 43,80, Berlin (mge A tis Belgien 737,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo 996,50, Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.

Paris, 15. Februar. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr. London 176%, New York 43,80, Berlin ag A ut Belgien 737,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—.

Amsterdam, 15. Febxuar. (D. N. B.) [Amtlich.]* Berlin 75,53, London 7,423, New York 188,25, Paris 121.067 Brüssel 31,71}, Schweiz 42,21, Jtalien —,—, Madrid —,—,. Vslo 42,821, Kopenhagen 36,37}, Stockholm 44,85, Prag —,—

Zürich, 16. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.} Paris 9,98, London 17,614, New York 446,00, Brüssel 75,20, Mailand 22,52, Madrid —,—, Holland 236,95, Berlin 178,75, Stockholm 106,20, Oslo 101,33, Kopenhagen 86,123, Sofia 550,00 B.,, Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 330,00 B., Konstantinopel 355,00 B., Dn 335,00 B., Helsingfors 7,50 B., Buenos Aires 104,00, Japan

Kopenhagen, 15, Februar. (D. N. B.) London 20,44, New York 518,00, Bérlin —,—, Paris 11,70, Antwerpen 87,50, Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam 275,80, Stockholm 123,50, Oslo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Mádrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 15. Februar. (D. N. B.) London 16,85—16,95, Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 72,00, Schweiz. Pläße 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,60, Prag 14,00, Warschau —,—.

Oslo, 15. Februar. (D. N. B.) London 17,45, Berlin 179,00, Paris 10,20, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,20, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, . Prag 15,50, Warschau —,—.

London, 15, Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20,75, Silber auf Lieferung Barren 20,75, Silber fein prompt 2239/4, Silber auf Lieferung fein 2234, Gold 168/—,

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 15. Februar. (D. N. B.) Reichs - Alt- besizanleihe 140,75, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus

241,00, Deutsche Linoleum 134,00;-: Eßlinger Maschinon —,—,

Felten u. Guill. 156,00, Ph. Holzmann 155,00, Gebr. Funghans 100,50, Lahmeyer 123,50,“ Laurahütte 29,00, Mainkraftwerke 92,00,

Eisen 103,75, Cement Heidelberg 155,00, Deutsche Gold. u. Silber /:

Lahmeyer mit 126 ñach 1231 zu Beginn: Au Dessáuer Gas 1.0 tütgeräwerte 161,00, Voigt úù. Häffner —,—, Hellstoff Waldhof

Hamburg, 15. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner

| Bank’ 108,00, Vereinsbank 123,00, Hamburger Hochbahn 98?/,, Hamburg - Amerika Paketf. 57,25, Hamburg - Südamerika 101,00,

Dynamit Nobel

Nordd. Lloyd 58,50, Alsen Zement 210,00, 177,00,

88,00, Guano 103,50, Harburger Gummi Brauerei 140,00, Neu Guinea —,—, Otavi 225/,.

Wien, 15. Februar. (D. N. B.) 614% Ndöst, Lds. - Anl, 1934 101,25, 5% Oberöst, Lds. - Anl. 1936 190,10, 612% Steier- marf :Lds. - Anl 1934 100,75, 6% Wien 1934 99,50, Donau- Aal ¿e FRicbatt —,—, A. E. G. - Union Lit. A —,— Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ ‘16,00, Brau - AG, Oesterreich —,—, Brown - Boveri —,—, -Eghdyer Eisen u. Stahl 227,00, „Elin“ AG. f. el. Fnd. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten - Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf - Jute - Têxtil 81,25, Kabel- u, Drahtind. —,—, Lapp- Finze AG. 77,00, Leipnik - Lundb, —,—, Leykam - Josefss- thal 43,50, Neusiedler AG. 99,75, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben - Schmiedew. 142,50, Siemens - Schucktert —,—

Eimmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, “Steirishe

Magnesit —,—, Steirishe Wasserkraft 34,90, Steyr- Daimler- Puch 125,00, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit

Waagner - Biro 159,50, Wienerberger Ziegel —,—

A msterdam, 15, Februar. (D. N. B.) 39% Nederland 1937 77,25, 5% % Dt. Reich. 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht ‘nat.)'- 8,00, 4% England Funding: Loan 1960—1990 m. Kettenerkl. Le G

-

412% Frantreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kun

giide Unie (Aku) 383/,, M., Philips Gloeilampensabr. (Holding-Ge).)

114,75, Lever Bros u. Unilever N. V. (Z) 905/54 M., . Koninll. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 242 M., Philix 3

Petxoleum Corp. (Z) 29,75, Shell Union (Z) 91/4 M.,- Holland -- : Scheepvaart Unie 107,25, Rotterdamsche Lloyd 94,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuux Mi.

Amerika Lijn 100,75M., Nederl, 1875/¿.M., 7% Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 612% Bayern 1925 (nat.) —,—, 6% Preußen 1927. (nat.) —,—, 7% Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 71% Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.- u. Giroverb. 1926 (nat.) —,—, 7% Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 414 % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) —,—, 7% Preuß. Pfand-

brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7% Rhein.-Westf, Bod.-Cred., BNfdbr.

(nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5!/,% A. R. de B. E. D. (Acióries Réunies) —,—, 7% Rob. Bosch A. G. (nat) —,—, 7% Conti Gummi - Werke A. G. (nat.) —,—

7% Deutsch. Kali - Syndik.,, Sinking Funds (nicht nat.) 153/g, L

6% Harpener Bergb., 20jähr. (nat.) —,—, 6% J. G. Farben

m. Getwinnbeteilig. u: Kettenerkl. (nicht nat.) (3) ——, 1%.

Rhein - Elbe Union (nat.) ——, 612 % Siemens u. Halske

1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6% Siemens u. Halske, -

(nat) ——, 7% Vereinigte Stahlwerke

m. Gewinnbeteilig. Vereinigte Stahlwerke, 25jähr.,, Serie C.

(nat.) E 6% (nat.) —,—, 6% Nectar A. G. (nat.) 15,75, Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7% Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Nôöôtes' (nat.) —,—, 6% Rhein. - Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) h 6% Eschweiler Bergwerkver, (nat.) —,—, Amstexdamsche Bank 85,75, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—, Deutsche Reich3- bank (nicht nat.) —,—, * Holl. Kunstzijde Unie 40,00, Jnternat, Viscose Comp. 13,75, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and. A, —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z) —,—, Algem. Nederl.,- Jnd., Electriciteits Mij. (Hölding-Ges.) 212,25, Montecatini —,—

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stüde.

Die Elektrolyttupfernötierung:der Vereinigung für deute.“ 2 Elektrolytkupfsernotiz stellt sich laut Berlitier Meldung bes "D E R

am 16. Februar auf 74/00 A "(ant’15: Februar auf 74,00 “2:A)

für 100 kg, at Eh

Berlin, 15. Februar. Preisnotierungen für Nahrungßa S) großs---:

mittel. (Verkaufs preise des Lebensmitte handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in- Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis - 58,30, Linsen, kfäfèerfrei §) 65,30 bis 66,20: und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Fnland, -

gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25

bis 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00,-

Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis. 48,00, Grüne Erbjen,-

Ausland - 57,00 ‘bis 58,00, Reis: Rangoon §*) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. §*) 26,75 ‘bis 27,75, Ftaliener, ungl. §.*) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrüße 61,00 bis 62,00, Gerstengraupen, g::ob,

C/4 *) 37,00 bis 38,00 F), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 -

34,00 bis 35,00 f), Gersténgrüße, alle Körnungen *) 834,00 bis 35,00 f), Haferflocken -[Hafernährmittel] *) Hafergrüße [Hafernährtnittél]*) 45,00 bis 46,00 f), Kochhirse *)

34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, -Weizen- -* mehl, Type 630, Jnland 35,40 bis —,—, Weizengrièß, Type 450

39,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 f), Zucker" Melis (Grundforte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 f), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis’ 41,50 f); Malzkaffee, lose

45,00 bis / 46,00 f), Röstkaffeé, Brasil Superior bis Extra Prime: §) pel 349,00 bis 8373,00, Nöstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis H

582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00: bis 156,00; Tee, deutsh

240,00 bis 280,00, Tee, südchinef. §) 810,00 bis“ 900,00, indish §2" 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, - süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere,"

handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig: in s kg- Patungen 70,00 bis 71,00, Bratenshmalz- 183,04 bis —,—, Roh-

{hmaálz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12. bis

—,—,- Dtsch. Ríndertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Sped, ge»

räuchert.190,80 bis —,—, Markenbutter-in Tonnen 292,00 bis —,—,

Markenbutter, gepackt | 296,00 bis —,—, fséine ‘Molkereibutter in

Tonnen 286,00 bis —,—, feine “Molkereibutter, gepackt 290,00 E bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei ** butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00, .

bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Bultér-

preise verstehen sich frei ¡ Rollgeld- per 100 kg), Allgäuer Stangen 20% 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40% 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40% 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis

—,—

Allgäuer Romatour 20% 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 &

bis 74,00. §) Nach besonderer Anweisung/verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. f) Die zweiten Preise verstehén sich auf Anbruchmengen. \

Verantwortlih:

für den Amtlihen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: i.V.: Rudolf Lan gs in Berlin-Charlottenburg.

Berlin, Wilhelmstr 32. “Drei Be'lagen

(eins. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbéilag) s

Holstene)

7% Rhein.-Westf,

45,00 bis - 46,00.F),-

Bahnhof Berlin zuzüglih 1,30" EÆK

Druck der’ Preukischen. Druckerei- und Verlags-Aktiengesell{haft."

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Æ# einschließli 0,48 K Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 A monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 Anf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

¿ des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Irr. 41

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Verlin, Sonnabend, den 17. Februar, abends

aa

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten E Beile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckrxeif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben elde

unterstrihen) oder dur S hervorgehoben werden follen. Befristete An vor dem Einrückungstermin bei der Anteigénste e eingegangen sein. L

erlin

Worte etwa durh Fettdruck (einmal perrdruck (besonderer Vermerk am Rande) eigen müssen 3 Tage

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O R E R A - A: C

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung für den Vertrieb von Lusft- \chußgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgeseßes.

Bekanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und ver- wandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 17. Februar 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L, Nr. 29.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung

sür den Vertrieb von Luftschußgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Auf Grund des § 8 des Luftschußgeseßes vom 26. Funi 1935 (RGBl. I S. 827) in Verbindung mit den §8 3, 5 und 6 der Vierten Durchführungsverordnung zum Lusftschußgeseß S 31. Fanuar 1938 (RGBl. T S. 197) wird hierdurch für Luftschubgegenstände d. h. Geräte, Mittel, Einrichtungen und Verfahren, die nah der Verkehrsanschauung ausschließ- lih oder vorwiegend für Luftschußzwecke bestimmt sind für die seitens der Wehrmacht ins einzelne gehende Prüfvor- {christen oder Zulässungsbedingungen erlassen sind, die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb an Wehrmachtdienst-

stellen des deutschen Reiches widerruflich erteilt.

Durch diese allgemeine Vertriebsgenehmigung wird nichts an der Verpflichtung zur Einholung von Einzelvertriebs- genehmigungen für solche Luftschußgegenstände geändert, für die seitens der Wehrmacht Aufträge erteilt werden, ohne daß Prüfungsvorschriften oder Zulassungsbedingungen aufgestellt sind. Das gleiche gilt, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienstsiellen erfolgen soll.

Die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb von Lust- schubgegenständen an Wehrmachtdienststellen wird an die Einhaltung der nachstehend aufgeführten, abänderbaren Be- dingungen und Auflagen der Reichsanstalt geknüpft:

Auf Anfordern haben Hersteller oder Wiederverkäufer die von ihnen vertriebenen Luftshubgegenstände der Reichsanstalt dex Luftwaffe für Luftschuß oder der von ihr beauftragten elle auf ihre Kosten zur Nachprüfung zur Verfügung zu

ellen. Jn Werbeschriften, Anzeigen oder dergl. darf auf die Lieferung solcher Luftshußgegenstände an Wehrmachtdienst- stellen nicht Bezug genommen werden.

Jederzeitiger Widerruf der Genehmigung des Ver- triebes einzelner Luftshußgegenstände oder der Luftschuß- gegenstände eines bestimmten Herstellers bleibt ausdrücklih vorbehalten. Mit Widerruf ist insbesondere zu rechnen, wenn Geräte vertrieben werden, die nicht genau den Prüfvor- schriften . oder Zulassungsbedingungen der Wehrmacht ent- sprechen, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienst- stellen exfolgt oder wenn ex mit unsahgemäßer Werbung ver- bunden wird.

Die allgemeine Vertriebsgenehmigung entbindet nicht von dex Einhaltung sonstiger geseßliher odex Verwaltungs- bestimmungen und erseßt nicht die etwa nach sonstigen Vor- schriften exforderlihen Genehmigungen anderer Stellen. Wiederverkäufern is eine Abschrift dieser allgemeinen Ver- triebsgenehmigung zu erteilen.

Verstöße gegen die Vorschriften des § 8 des Lusftschuß- geseßes und die Vorschriften der Vierten Durhführungsver- ordnung zum Luftschußgeseß sowie die daraufhin ergangenen Anordnungen sind gemäß §8.9 und 10 des Luftschußgesebes strafbar. :

*Berlin, den 16. Februar 1940.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschuß. J. A.: Saal, Oberstleutnant.

Bekanntmachung.

Auf Gründ des § 7 des Maisgeseßes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesebbl. 1 S. 918) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur Ausführung des Maisgeseßes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesebbl. T S. 921) bestimme ih folgendes:

Der Monopolverkaufspreis für Mais ausländischer Er- zeugung, der von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse zu Futterzwecken in den Verkehr gebracht wird, ist mit Wirkung ab 1. Fanuar

1940 der Betrag, der dem jeweiligen Preis für Roggen ent- spricht, der in dem betreffenden Festpreisgebiet sür den Verkauf durch den Erzeuger gemäß § 13 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Bekannt- machung vom 10. Fuli 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1006) und der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt- \chaftsjahr 1939/40 vom 830. Juni 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1102) am Tage der Ankunft der Ware an der Empfangs- station des Abnehmers gültig ist, abzüglich eines Betrages von 20 KAM und eines weiteren Betrages von 13 NM als Handelsspanne je 1000 kg. Dieser Monopolverkaufspreis ist M Basis frachtfrei Eisenbahn-Empfangsstation des Ab- nehmers errechnet.

Die Anordnung gilt nicht für Mais ausländischer Erzeu- gung, der in der Ostmark zu Futterzwecken verwendet wird.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Der Vorsißende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter- mittel und sonstige landwirtschaftlihe Erzeugnisse.

J. V.: Nelson.

Bekanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 17. Februar 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchsührungs- verordnung des Sonderbeaufträgten für die Spignstoff- wirtschaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939) und des § 6 der Anordnung BK 9 vom 15, November 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939) wird bekanntgegeben:

I

A den Abschnitt 111 der Reichskleiderkarte können Haushaltsverbrauher Nähmittel mit der Maßgabe beziehen, daß die Belicferung erst ab folgenden FZeitpunkten er- folgen darf: ab 26. Februar 1940 für die Abschnitte der Reichskleider- karte für Frauen und Mädchen (orange und blau),

ab 18. März 1940 für die Abschnitte der Reichskleider- karte für Männer, Knaben und Kleinkinder (gelb, grün, rosa).

Die Gültigkeit der Abschnitte erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte.

TI.

Auf Abschnitt 111 der Reichskleiderkarte dürfen Näh- mittel im Gegenwert von 20 F (Einzelhandelspreis) ab- gegeben werden mit der Maßgabe, daß bei der Abgabe von Nähseide nur die Hälfte des Wertes auf den Sonderabschnitt

anzurechnen ist. Berlin, den 17. Februar 1940. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwändte Gebiete. Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Bekanntmachung.

Die am 16. Februar 1940 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Festsezung einer Einlösungsfrist für die Markabschnitte der Bedarfsdeckungsscheine A und B (Geseß zur Verminderung der Arbeitslosigkeit). Vom 15. Fanuar 1940. Verordnung zur Aenderung des Geseßes über die Ein- chränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarren- industrie. Vom 26. Fanuar 1940. Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Bei- sier der Arbeitsgerichtsbehörden. Vom 10. Februar 1940.

den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in

der Energiewirtschaft. Vom 12. Februar 1940. Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzen-

{hußmitteln. Vom 13. Februax 1940. j Verordnung über die Einführung der Verordnung über die Beförderung von Vieh in der Ofimark und im Reichsgau

Sudetenland. Vom 13. Februar 1940. 1 Bogen. Verkaufspreis:

unser Postsheckonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 17. Februar 1940.

Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über j

Umfang: ( is: 0,156 NAÆ. Postver- ! sendungsgebiihen: 0,03 N.ÆA für ein Stück bei Voreinsendung auf :

Nichtamtliches. Deutsches Neich. Nummer 5 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Februar 1940 hat

folgenden Fnhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsames. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Zweiter Erlaß des Führers und

Reichskanzlers zur Aenderung des Erlasses über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete. Vom 29. Fanuar 1940. Verord- nung über die Einführung von Reichsarbeitsdienstreht in den eingegliederten N Vom 31. Januar 1940. Druck- fehlerberihtigung, betr. Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 23. Januar 1940. II. Arbeitseinsaÿ, Avbeits- beshaffung, Arbeitslosenhilfe. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplaßwechsels vom 1. September 1939; hier: E der Vorstandsmit- lieder von Aktiengesellshaften. Zusammenarbeit zwischen den Telgern der Rentenversiherung und den Arbeitsämtern zwecks einheitlicher Beurteilung der Jnvalidität und der Arbeitsunsähig, keit sowie Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der Fürsorge- verbände. Betreuung überbezirklich vermittelter weiblicher Ar- beitskräfte. Schlechtwetterre n Kündigungsbeshränkung und Verdienstausfall durch \s{chlechtes Wetter im Bau ewerbe. ITI. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Sth und Wirtshaftspolitik. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Aus ührungsbestimmungen zu 8 12 der Ersten Durchführungsverordnung - zum Luftschußgeseß (Vergütung und Entschädigung der Leistung persönlicher Dienste). Anordnung über Entgeltbücher für die Säumerei- im Wirtschafts- ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher für die ashentuh-, Handtuch-, Tischtuh- usw. Weberei im Wirt chafts» ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher sür die eidenheimweberei der Wirtschaftsgebiete Rheinland und West- falen-Niederrhein. V. Siedlungswesen, Set ie und Städtebau. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verdunklung von Baustellen. Betr.: Rückflüsse aus den gemeindlihen Haus- inssteuerhypotheken. Errichtung von T E e lbebba etr.: DIN 4100 Vorschriften für geschweißte Stahlhochbauten. VI. Wohlfahrtspflege. Geseße, Verordnungen. Erlasse: Ver- oa über die Ss der Land- und Stadtkreise an den Kosten des Familienunterhalts. Vom 30. Fanuar 1940. Durch- führung der. Zweiten Verordnung über die dig Sv fürsorge- reGtlicher Vorschriften in der Ostmaxrk und im Sudetengau.

Personalnachrichten.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 18. bis 26. Februar.

Staatsoper.

Sonntag, den 18. Februar. Bean Elektra. Musikal. Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 19. Februar. Zar und Zimmermann. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Udr

Dienstag, den 20. Februar. Die verkaufte Braut. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 21. Februar. Wiederholung der Erstaufführung: Das Leben für den Zaren. Musikal. Leitung:

Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 22. Februar. Rigoletto. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 23. Februar. Der Freischü ß. Musikal. Leitung: Raabe a. G. Beginn: 1914 Uhr.

Sonnabend, den 24. Februar. Fn der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 Ühr.

“Sonntag, den 25. Februar. 11. Morgenfeier. Musikal, Leitung: Schüler. Beginn: 11% Uhr. Bohème. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 26. Februar. La Dama Bob a. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Sonntag, den 18. Februar. Frau Fnger auf Oestrot. Beginn: 1914 Uhr. Montag, den 19. Februar. Dienstag, den 20. Februar. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 21. Februar. Beginn: 1914 Uhr. Donnerstag, den 22. Februar. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 283. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhx. Sonnabend, den 24. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhv, Ga den 25. Februar. Frau Fnger auf Oestro& eginn: 1914 Uhr. Montag, den 26. Februar. Gnetsenau. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

.

Gneisenau. Beginn: 19 Uhr. Zum 26. Male: Dantons Tod.

Frau Fnger auf Oestrot,

Reichsverlagsamt. Dr. H u b ri ch.

Sonntag, den 18. Februar. Traumulus, Beginn: 19/4 Uhex, úsvertauft,