1940 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1940. S. 2

E tis

120. Scha ye, Zsrael, geboren am 27. 12. 1881 in Fordon (Kr. Bromberg), . Scha ye, Rosa Ernestine, geb. Mendel, geboren am 15. 6. 1881 in Pfaffendorf, . Schaye, Gerhard, geboren am 21. 7, 1925 in Allen- stein

3. S he y e, Ernst, geboren am 3, 7.1894 in Frankfurt/ Oder,

„Schlesinger, 1877 in Dresden,

. Schlesinger, Flora, geb. Streliß, geboren am 3. 2. 1884 in Hamburg, i

z Schlesinger, Richard, geboren am 9. 2. 1908 in Dresden,

Schlesinger, Hans Ludwig, geboren am 15, 12. 1910 in Hamburg,

. Schlesinger, Robert Walter, geboren am 27. 3. 1913 in Hamburg,

9. Stange, Franz, geboren am 10. 2. 1903 in Berlin, Stange, Käthe Alice Hedwig, geb. Heber, geboren am 28. 10. 1898 in Berlin-Treptow, s

. Stange, Ruth, geboren am 1. 10. 1925 in Berlin- Charlottenburg, 32, Steinert, Kurt Fsrael, geboren am 29. 12. 1890 in Beuthen OS., 33. Steinert, Käthe Sara, geb. Behrendt, geboren am 6. 9. 1898 in Graudenz,

4. Steinert, Hugo Heinz JFsrael, geboren am 18. 10. 1920 in Graudenz,

Steinert, Carl Ludwig Jsrael, geboren am 8. 6. 1922 in Glauchau/Sa.,

Straus, Friedrih Zsrael, geboren am 17, 2. 1889 in Höheinöod (Pfalz),

. Straus, Hedwig Sara, geb. Felsenthal, geboren am 16. 12. 1890 in Odenbach a. Glan, Straus, Siegbert Walter Jsrael, geboren am 1. 4. 1920 in Kaiserslautern,

9. Straus, Gustav Zsrael, geboren am 23. 4, 1922 in Kaiserslautern,

. Striem, Felix, geboren am 22. 4. 1909 in Filehne, . Striem, Frieda, geb. Lewin, geboren am 27. 2. 1915 in Lobsens (Krs. Wirsiß),

2, Strièm, Heinz, geboren am 18, 10, 1936 in Berlin,

3. de V ries, Hermaun, geboren am 26. 9. 1900 in Leer,

. de V ries, Herta, geb. Olschewiy, geboren ám 17. 3. 1901 in Stallupönen,

5. de Vries, Brigitte, geboren am 23. 12. 1932 in Fn- sterburg,

Weber, Aron (auch Adolf Aron), geboren am 7. 2. 1877 in Krafau, i

. Weber, Erna, geb. Leiser, geboren am 24. 6. 1885"

in Thorn, 148. We ber, Heinz, geboren am 4. 3. 1909 in Breslau, . Weber, Wolfgang, geboren am 29. 8. 1919 in Breslau, Weinschenk, Gosbert, geboren am 14. 3. 1894 in Eslingen (Lk. Weißenburg), . Weißfisch, Willy Jsrael, geboren am 10. 9. 1907 in Jerusalem,

52. We ißfi\ch, Selma Sara, geb. Armer, geboren am 3. 11. 1906 in Schildberg,

3. Weißfisch, Manfred Zsrael, geboren am 28. 9. 1937 in Liegniß, O Weißrock, Erwin, geboren am 29, 11. 1893 in Berlin, : Wollmann, Walter, geboren am 17, 2. 1888 in Breslau,

Wollmann, Lili, geb. Meyer, geboren am 22. 5. 1896 in Breslau,

57. Wollmann, 15; T; 1991 in Breslau, : i

8. Wollmann, Lieselotte, geboren am 11, 10. 1923 in Breslau,

Wollmann, Susanne, gebore#am 13. 12. 1927 in Breslau, 3a ck, Aron Zsrael, geboren am 8. 10. 1884 in So- bierczisno (Polen), : 161, Za ck, Kurt Fsidor Jsrael, geboren am 1. 2. 1914 in Gr. Gardienen (Kr. Neidenburg), 162, 3a ck, Julius Zsrael, geboren am 14. 3. 1916 in Gr. Gardienen (Kr. Neidenburg), 163. 3 a ck, Pauline Gertrud Sara, geboren am 9. 8. 1917 in Gr. Gardienen (Kr. Neidenburg), : 164. Za ck, Helmut Jsrael, geboren am 14. 3. 1924 in (Gr. Gardienen (Kr. Neidenburg), : 165. Zander, Ernst Fsrael, geboren am 24. 1. 1898 in Bekrath (Kr. Grevenbroich).

Berlin, den 26. Februar 1940. Der Reichsminister des Fnnern, 3 V: Pfundtner.

Emil Gabriel, geboren am 19. 1.

Ilse, geboren am

Begründung zum Füusten Gesey zur Aenderung des Finanzausgleichs vom 21. Februar 1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 391).

Berössentlicht vom Reichsfinanzministerium.

A. Allgemeines.

1. Die Anteile der“ Länder am Aufkommen der Ein- kommensteuer und dex Körperschaftsteuer werden seit 1. April 1931 nah den X1. Verteilungsschlüsseln errehnet, Fhnen liegen unverändert die Veranlagungsergebnifse des Fahres 1929 zugrunde. Die seit diesem Fahre eingetretene wirtschaft- liche Entwiklung und die Gestaltung der Aufgaben und der Finanzbedürfnisse der Länder werden nicht berücksichtigt. Auch die Kürzung der Steueranteile der Länder um den Zuschuß: bedarf der auf das Reich übernommenen Justizverwaltung und Polizeiverwaltung hat keine grundsäßlihe Aenderung des Verteilungsmaßstabs gebracht, wenngleih je nach der Höhe der von den Ländern füx diese Zwecke aufgewendeten Mittel die Kürzung sich stärker odex s{chwächer auswirkte. Der Verteilungsschlüssel bedarf deshalb einer Neugestaltung.

Jndessey ist die Zeit zu einer grundlegenden Neuregelung des | Finanzausgleichs noch nicht gekommen. Noch fehlt die Neu- | ist die wirt- |

einteilung des Reichs in Reichsgaue, und no schaftliche Umgestaltung im Reih im völlen Gange. Die fortschreitende Vereinheitlihung der Länderaufgaben und des

| erden.

Behördenaufbaues in den Ländern nötigt jedo, zu einer stärkeren Annäherung der Ueberweisungsanteile der ein-

| zelnen Länder einen ersten Schritt zu tun.

Mit der einheitlichen reichsrechtlichen Regelung der Realsteuern is sichtbar geworden, wie unterschiedlich diese Steuern in den einzelnen Ländern angespannt sind, und wie in einer Reihe von Ländern die durchschnittlichen Hebesäße von den Durchschnittssäßen im Reich abweichen. Diese Unterschiede haben ihren Grund nicht in einem verschieden hohen Finanzbedarf der Gemeinden der einzelnen Länder, sie sind im wesentlichen eine Folge der unterschiedlichen Schlüsselanteile der Länder an den großen Reichsüber- weisungssteuern und der sih daraus ergebenden Beteiligung der Gemeinden an ihnen. Das zeigt sih insbesondere im Lande Sachsen. Hier war es den Gemeinden dank ihrer hohen Anteile an den Reichssteuerüberweisungen möglich, die Hebesäße der Grundsteuer und der Gewerbesteuer wesent- lih unter dem Reichsdurchschnitt zu halten. Dieser Zustand, daß infolge hoher Reichssteuerüberweisungen die Gemeinden in einzelnen Ländern die Realsteuern niht auszuschöpfen brauchen, ist in dem Augenblick untragbar, in dem das Reich auf eine volle Ausshöpfung der Steuerkraft angewiesen ist.

Das Fünfte Aenderungsgeseß gestaltet demgemäß die Reichssteuerüberweisungen an die Länder durch eine Senkung der Spitenbeträge und eine Erhöhung der niedrigsten Be- träge einheitliher. Es faßt zu diesem Zweck die Anteile an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsay- steuer zusammen und seßt einen Mindest- und einen Höchst- überweisungsbetrag je Einwohner fest. Wenn es dabei erheh- liche Unterschiede bestehen läßt, so entspricht das einerseits dem tatsächlichen E einzelner Länder, deren Ein- richtungen auf hohen Ueberweisungen aufgebaut sind (Hoch- schulen, Seehäfen usw.). Andererseits wird eine Erschütterung der Gemeindefinanzen=-vermieden, wie sie bei einem stärkeren Eingriff in die Finanzmasse der Länder und der Gemeinden zu befürchten wäre. Denn die Kürzung, der Reichs\teuer- überweisungen an diese Länder soll 1m wesentlichen zu Lasten ihrer Gemeinden gehen, die ihre Finanzquellen ebenso ausschöpfen sollen wie die Gemeinden im übrigen Reich. Die Länder werden deshalb ermächtigt, im Verordnungswege den Finanzausgleih mit ihren Gemeinden den Kürzungen des § 1 des Geseßes anzupassen.

[I, Fn seinen weiteren Bestimmungen regelt das Geseß die Verteilung der Kraftfahrzeugsteuer ab 1939 2) und trifft 3) Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung.

B, Jm einzelnen.

B S T

Das Geseh seßt vom 1. Oktober 1939 ab den Höchstbetrag der Anteile der Länder an der Einkommensteuer, der Körper- schaftsteuer und der Umsabßsteuer auf 25 KA, den Mindest- betrag auf 17 je Einwohner fest. Einen höheren Kopf- betrag als 25 NAM erhalten zur Zeit, abgesehen von Hamburg und Bremen, nur die Länder Sachsen, Württemberg und Anhalt, FJhre Anteile werden demgemäß herabgeseßt. Während der Verlust des Landes Württemberg nicht wesent- lich ins Gewicht fällt, wird sowohl in Sachsen wie in Anhalt, soweit nicht inzwischen bereits geschehen, ein Ausgleich durch Steuererhöhungen erforderlih sein. Dieser Ausgleich darf niht durch Mehrbelastung der Landwirtschaft herbeigeführt Die Gemeinden in Sachsen werden sih auf eine Annäherung der Gewerbe steuerhebesäße an den Reichs- durchschnitt beshränken können, in Anhalt ist Raum für eine Erhöhung der Grundsteuer für die Grundstücke. Hinter dem Mindestbetrag von 17 NAM bleibt nur Mecklenburg zurück. Es entspricht*der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Landes, wenn sein Anteil an den Reichssteuern erhöht wird.

Die Kopfbeträge der Reichssteueranteile der Hansestadt Hamburg und des Landes Bremen find ebenfalls höher als 95 N M. Von einer Kürzung ist hier abgesehen. Die Auf- wendungen für ihre besonderen Aufgaben (Hafenverwaltung, Strombau), die den anderen Ländern nicht oder niht im gleihen Maße- obliegen, rechtfertigen diese abweichende Behandlung.

Bei der Berechnung dexr Steueranteile der Länder je Einwohner werden nicht die Bruttoanteile, die den Ländern nach dem Finanzausgleichsgesey und den Aenderungsgeseßen dazu zustehen, zugrunde gelegt, sondern die Nettoanteile, die sih nach Abzug der Beträge exgeben, die das Reich wegen der Uebernahme der Justiz- und Polizeiverwaltung an den Reichssteuerüberweisungen alljährlich kürzt.

Die festgeseßten Höchst- und Mindestbeträge sind noh auf den Stand der Bevölkerung nach der leßten Volkszählung am 16. Oktober 1933 abgestellt. Ergeben spätere Volks- zählungen, z. B. die vom 17. Mai 1939, eine Aenderung der Bevölkerungszahl der Länder, so kann das ohne Aenderung der Höchst- und Mindestbeträge zu unerwünschten Verschie- bungen in den Steueranteilen einzelner Länder führen. Um hier das richtige Verhältnis mit dem Bedarf der Länder zu wahren, ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, nach dem Ergebnis einer neuen Volkszählung die Höchst- und Mindestbeträge anderweit festzuseßen.

Die Neuordnung des Finanzausgleichs in den betroffenen Ländern bedarf dex Zustimmung des Reichsministers der Finanzen und des Reichsministers des Fnnern. Hierdurch ist die Wahrung der Einheitlichkeit- im Reich sichergestellt. Die Regelung erfolgt zur Vereinfachung im Verordnungsweg.

' Zu § 2:

Um die Härten, die sich bei Anwendung des geltenden Schlüssels für die Verteilung der Kraftfahrzeugsteuer ergeben, zu mildern, ist in § 11 des Dritten Gesehes zur Aenderung des S inataudaleichs vom 31, Fuli 1939 (RGBl. 1 S. 966) der Reichsminister der Finanzen ermächtigt worden, für das Rech- nungsjahr 1938 4 Millionen NAM Es vom Schlüssel zu verteilen. Diese Ermächtigung ist auf das Rechnungsjahr 1939 und die folgenden Rechnungsjahre ausgedehnt worden, da zur Zeit nicht abzusehen»ist, wann eine Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuerverteilung durchgeführt werden kann.

Bu 883:

Nach § 2 der Verordnung über die Vereinnahmung ge- richtlich exfannter Geldstrafen .vom 83. September 1936 (RGBl. 1 S. 715) in Verbindung mit § 19 des Lebensmittel- geseßes in der Fassung der Da E g LOU 17. Fanuarx 1936 (RGBVl. 1 S. 17) sind die auf Grund dieses Gesetzes auf- erlegten Geldstrafen als Beihilfen für die Unterhaltung der

öffentlichen Anstalten zur Untersuhung von Lebensmitteln zu

verwenden. Alle sonstigen von den Strafgerichten festgeseßten Geldstrafen fließen dagegen der Reichskaffe zu 1 der Ver- ordnung vom 3. September 1936).

Die Regelung des § 19 des Lebensmittelgeseßes hat nicht befriedigt und erhebliche Nachteile mit sih gebracht. Die den Untersuchungsansta.ten zufließenden Mittel waren Schwan- kungen unterworfen, die sich insbesondere bei Amnestien un- angenehm bemerkbar machten. Verschiedenheiten ergaben si auch dann, wenn Vergehen gegen das Lebensmittelgeseß zw S andere shwerere Strafgeseße verleßten, weil alsdany ie ¿raus allein aus dem k das die schwerste Straf«, androht, erfolgte und deshalb die Vorschrift des § 19 des Lebensmittelgeseßes keine Anwendung fand.

_Jm FJnteresse der Vereinheitlichung der Vereinnahmung

gerihtlich erfannter Geldstrafen und zur Verwaltungsvereiw fachung ist duxch § 3 des Gesetzes der § 2 der Verordnung von 3. September 1936 mit Wirkung ab 1. April 1940 gestrichen, worden. Der Einnahmeausfall bei den Lebensmitteluntersuhung3 anstalten Kostenträger sind insbesondere Gemeindever« bände beträgt jährli etwa 350 000 NÆ. Um diesen Be- trag wird sih vom Rechnungsjahr 1940 ab der jährliche ZU- \chußbedaxf der Reichsjustizverwaltung mindern.

Anordnung Nr. 2a der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Einführung der Anordnung Nr. 2 in den eingegliederten Ostgebieten

vom 27, Februar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Saffunt vom 18, August 1939 (Reichsgeseßblatt T Seite 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Ein- führung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgeseßblatt 1 Seite 2418) und der Verordnung über Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4, September 193 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeigek, Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit dexr Vew ordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einfüh rung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs it den eingegliederten Ostgebieten vom- 14. Dezember 193 (Reichsgeseßblatt T Seite 2419) wird mit Zustimmung del Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Jn den eingegliederten Ostgebieten gilt die Anordnum der RtE über die Bewirtshaftung von Jndustrie-Diamantet und Glimmer vom 14. September 1939 (Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 215 vom 15, September 1939). : 89 Die Meldung gemäß § 3 unter a der Anordnung Nr. d über die vorhandenen Bestände ist erstmalig zum 15. Märi 1940 zu erstatten. 83

Soweit Vorschriften, die durch diese Anordnung in..de eingegliederten Ostgebieten eingeführt werden, niht unmittel- bar angewendet werden können, find diese sinngemäß anzu- wenden.

S 4

Diese Anordnung tritt am 1. März 1940 in Kraft. Berlin, den 27, Februar 1940. Reichss\telle für technische Erzeugnisse. Der Reichsbeauftragte. Schwarzkopf.

——————

Bekanntmachung Nr. 1 der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse zur earbians Nr. 5 vom 23. Februar 1940 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger - : 19 e 4 ia 24, Februar 1940).

Bs 1 der Anordnung Nr. 5 der Reichsstelle Le rzeugnisse über Verwendung von Glimmer von, 23. Februar 1940 wird hiermit bestimmt:

81 Die Verwendung von Glimmer zur Herstellung von Kondensatoren wird untersagt. 82 , Anträge auf Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 sind dem Sonderbeauftragten für technische Nachri tenmittel im Oberkommando der Wehrmacht, Berlin W 35, Bendler-

traße 11/13, einzureichen. Die Anträge können nux von den O ate fäbtiten die noch Glimmerkondensatoren verwenden

müssen, gestellt. werden. nüssen, g és

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1940 in Kraft Berlin, den 27. Februar 1940. Reichsstelle für technische Erzeugnisse. Der Reichsbeauftragte. Schwarzkopf.

Anordnung 10 der Reichsstelle sür Kaffee (Ergänzung der Anordnung 8). Vom 27, Februar 1940.

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in deu Le Mans vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1430) und dex Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. Augusl 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr, 192 vom 21. August 1939) wird mit A des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft un

des Reichswirtschaftsministers angeordnet: Artikel I. :

Als Abs. 2 des § 1 der Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee (' Be Claänahine derx Kaffeebestände und allgemeine! Röstverbot) vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeige

Neich8. nnd Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28, Februar 1940. S. 3

und Preußischer Staatsauzeiger Nx. 210 vom 9.- September 1939) wird die nahstehende Bestimmung eingefügt:

¡Als beshlagnahmt gelten auch alle übrigen Be- stände an unverzolltem Rohkaffee sowie sämtlicher Kaffee, der künftig in das Gebiet des Deutschen Reiches (ohne das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren) ver- bracht wird, mit Ausnahme der nach § 1 a freigestellten Mengen.“

Artikel II,

Hinter § 1 der Anordnung 8 wird die nachstehende Bestim- mung als neuer § 1 a eingefügt:

„Roh- oder Röstkaffee darf, soweit ex bis zu einer

Menge von 5 kg Reingewicht aus dem politischen Aus- land im Personenfernverkehxr oder nachweislih als Ge- schenk im Post- oder Frachtverkehr eingeführt wird, im Haushalt des Einführenden oder des Empfängers ver- braucht werden. Die Reichs\telle für Kaffee ist berechtigt, auf Antrag in besonderen Fallen dieser Art Mengen über 5 kg Reingewicht von der Beschlagnahme freizustellen.“

i Artikel TI[. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Hamburg, den 27. Februar 1940, s Der Reichsbeauftragte füx Kaffee. Dr. Reichel t.

aftsteil.

GemeinschaftsShilfe der Wirtschaft. Srläuterungen durch Staatssekretär Dr. Landfried und Ministerialdirigent NDichel.

__ Bei der Durchführung kriegswirtschaftliher Maßnahmen wird sich auf gewissen Wirtschaftsgebteten für einzelne Unternehmungen die Notwendigkeit ergeben, ihre Betriebe [tillzulegen. Um die Do o r Ga Os Werte der zum Stillstand kommenden Unter- nehmungen der Gesamtwirtschaft zu erhalten und um ihre Arbeits- pläve für künftige Zeiten zu sichern, hat dex Ministerrat für die Reichsverteidigung die Verordnung über Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft vom 19. Februar 1940 (Reichsgeseßblatt 1 Nr. 33 vom 23, Februar 1940) erlassen. Die Verordnung sieht vor, daß den stilliégenden Unternehmungen in gerechtfertigten Fällen Beihilfen zur Erhaltung ihrer Betriebe gewährt werden können. Die Auf- bringung und Verteilung der hierzu erforderlichen Mittel wird durch die Verordnung der Wirtschaft als Gemeinschaftsaufgabe übertragen. Vorausseßung für die Gewährung von Beihilfen ist nah den Bestimmungen der Verordnung das durch kriegswirt- schaftlihe Maßnahmen ‘ausgelöste Stilliegen der antragstellenden Unternehmung. Als derartige kriegswirtschaftlihe Maßnahmen kommen z. B. Nichtzuteilung von Rohstoffen, Meter mit Energie oder Entziehung von Arbeitskräften in Betracht. Zustän- dig für die Gewährung der Beihilfen s die Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und des Verkehrs sowie für gewerbliche Betriebe, die der Reichskultucrkammer angehören, die Einzelkammern in der Reichskulturkammer und für den Bereich der Be- und Verarbeiter und Verteiler landwirtschaft- licher Erzeugnisse im Sinne der Reichsnährstandsgeseßgebung der Reichsnährstand bzw, die auf Grund des Reichsnährstandsgejeßes gebildeten Hauptvereinigungen. Ein Rechtsanspruch auf Ge- währung von Beihilfen besteht nah der Verordnung nicht. Die Beihilfen sind zur G der stilliegenden Unternehmungen bestimmt. Das Ausmaß der Beihilfen im Einzelfall bestimmt sih nah Richtlinien, die von den die Beihilfen gewährenden Organi- e erlassen werden. Die einheitlihe Ausrichtung des .Ver- ahrens ist dadurch gewährleistet, daß die Richtlinien dem jeweils zuständigen Fachminister zur Genehmigung vorzulegen sind.

Die Mittel zur Gewährung der Beihilfen werden nah den Vorschriften der Verordnung von den Organisationen der irt- haft, und zwar auch von den Gruppen, 1 deren Bereich Still- legungen nicht in Betracht kommen, wie z, B. auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungswesens, im Umlagewege aufgebracht. Die von den durch Beihilfszahlungen nit belastet Sruppen aufgebrachten Mittel werden denjenigen Gruppen im Wege des Ausgleichs zur Verfügung gestellt, deren Aufkommen zur Bestrei- iung der von ihnen zu gewährenden Beihilfen nicht ausreichen. Für das Handwerk, die gewerblichen Betriebe der Reichskultur- kammer und für die Be- und Verarbeiter und Verteiler landwirt- schaftliher Erzeugnisse sind in der Verordnung aus Zweckmäßig- feits- und Organisationsgründen Sonderbestimmungen vorgesehen, nach denen diese Gruppen den Ausgleih nur in sih durchführen. Die Verordnung betrifft nicht die Land- und Forstwirtschaft. Des- gleichen findet fle feine Anwendung auf Betriebe, die auf Grund von Räumungsmaßnahmen oder wegen unmittelbarer Kriegsein- wirkungen stillgelegt werden müssen. Für. diese Betriebe wird das Reich die notwendigen Hilfsmaßnahmen treffen. Ferner findet die Verordnung keine Anwendung auf den Fremdenverkehr und auf die Seeschisfahrt, da mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse dieser Wirtschaftszweige insoweit andere Maßnahmen getroffen werden müssen.

Zu der Verordnung über- Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft vom 19. Februar 1940 sprachen vor Vertretern dèr Presse Staats- sekretär Dr. Landfried und Ministerialdivigent Miche l. Staatssekretär Dr. Lan dfried wies darauf hin, daß in engster Zusammenarbeit mit der Organisation der gewerblihen Wirt- haft nach Wegen gesucht worden sei, um die Betriebe, die in Durchführung der kriegswirtschaftlihen Maßnahmen zur Still- legung kommen müssen, so weit zn erhalten, daß sie bei Eintritt friedensmäßiger Verhältnisse möglichst {nell wieder volkswirt- \chaftlihem Nußen zugeführt werden können. Dabei habe man vor allem an die Fnteressen der Gesamtwirtshaft gedaht und an die Notwendigkeit, «dem schaffenden Volksgenossen seine alte Arbeits\tätte möglichst bald wieder zur Verfügung stellen zu können. Der Weg des staatlichen Eingreifens werde bei allen Schäden beschritten, die unmittelbare Kriegsshäden sind. Bei den mittelbaren Kriegsshäden habe man es 1in Uebereinstimmung mit der Organisation der gewerblihen Wirtschaft für richtig ge-

E in erster Linie die Wirtschaft auf den Weg der Gemein- chaftshilfe zu verweisen, geleitet von ‘dem Gedanken, daß die Werke, die durh die Kriegsverhältnisse einen besonderen Auf- chwung hatten und erheblihe Gewinne erzielen konnten, für die

llgemeinheit der Wirtschaft eintreten müssen, So sei man zur Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft gekommen. Die Grundsäye, nach denen die Beihilfe gewährt wird, sollen weitgehend einheitlih sein, und wenn die einzelnen Wirtschaftsgruppen daran gehen, die Grundsäße und das Ausmaß dieser Gemeinschaftshilfe durch Aus- führungsbestimmungen festzulegen, dann ist Gewähr dafür ge- geben, daß die Durchführung einheitlich erfolgt, indem die Richt- linien dem jeweils zuständigen Fachminister zur Genehmigung vorzulegen sind. Wie groß der mit der Gemeinschaftshilfe zu- sammenhängende finanzielle Aufwartkd sein wird, steht noch nit fest, doch dürfte er nah dem bisherigen Stand der Dinge nicht allzu erheblih sein. Man sei der Ueberzeugung, daß die in Frage kommenden Summen durch die Wirtschaft selbst aufge- braht werden können, wobei ein gewisser Prozentsay des Ge- werbesteuer-Meßbetrags als Unterlage der Gemeinschaftshilfe dienen soll. Zunächst ist an eine Regelung für ein Fahr gedacht.

Wie Ministerialdivrigent Mi ch el ausführte, handelt es sich bei dex Verordnung niht um die Feststellung von Schadenstät- beständen und die Regelung von Ersaßansprüchen zum Ausgleich entstandener Schäden; der Zweck der Verordnung sei vielmehr, die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen sollen, die Substanz der stillgelegten Betriebe für die Dauer der Stillegung und die Zeit des Wiederanlaufs in der Friedenswirtshaft zu er- halten. Daraus ergebe sich auch die klare Abgrenzung gegenüber Stillegungen als Folge unmittelbarer Kriegseinwirkungen und militärischer Räumungsmaßnahmen. Dagegen kommen als kfriegswirtschaftlihe Maßnahmen, welche die Vorausseßung für die Gewährung der Beihilfe bilden können, Rohstoffentzug, Maß- nahmen auf dem Gebiete des Arbeitseinsaßes oder des Maschinen- ausgleichs und des Menschenentzugs in Betracht,

Jm Gegensaß zum Weltkrieg, in dem man den Grundsaß der Freiwilligkeit mit nachteiligen Folgen zux Anwendung brachte, wurde diesmal dec Grundsay verfolgt, die Lasten möglichst auf die breitesten Schultern der gesamten “gewerblihen Wirtschaft zu legen. Die Regelung des Auskommens der Beihilfe wivd nach dem Grundsay der Solidarhastung der gesamten gewerblichen Wirtschaft erfolgen, Der Jnhalt der Gemeinschaftshilse wird nach den einzelnen Wirtschaftszweigen verschieden sein. Unter der Substanzerhaltung wird die Erhaltung der äußeren Anlagen, dec Maschinenanlagen und die Unterhaltung eines bestimmten zur Pflege notwendigen Personals zu verstehen sein. - Ferner wird man die Tragung der laufenden Kosten, der Kapitalverbindlich- keiten, dec Pensionsverpflihtungen und ähnlicher weitgehender Lasten hinzuzurehnen haben, ebenso die Mittel zur Begleichung dex Versicherungsprämien und bei einem Teil der Betriebe auch die Tragung der Mietskosten. Dagegen scheidet die Person des Unternehmers aus, denn es ist keinesfalls beabsichtigt, für die Dauer der Sillegung etwa eine Unternehmerrente zu schaffen. Die Verordung -legt die Durchführung des Verfahrens zur Ge- währung der Beihilfe wesentlich in die Organisation der gewerb- lihen Wirtschaft hinein, Das Schwergewicht liegt bei den Wirt- shafts- und Fachgruppen. Diese haben Richtlinien für das Um- lageverfahren und für die Gewährung der Beihilfen aufzustellen, Die dem Reichswirtschaftsminister zustehende Aufsichts- und Ein- griffsbefugnis hinsihtlich aller Maßnahmen bietet den Vorteil einer gewissen Elastizität, die den Besonderheiten der einzelnen Wirtschaftszweige Rehnung tragen wird. Auch ein Beschwerde- verfahren ist vorgesehen, sowohl gegen die Heranziehung zur Um- lage, wobei besonderé Schiedsstellen entscheiden, als auch gegen Versagung der Beihilfe, wobei die zuständige Gruppe endgültig entscheidet. Dagegen gibt es keine Beschwerde gegen die Still- legung als solche, denn diese seßt die Verordnung als einen fertigen Tatbestand voraus. Schließlih soll nicht jeder still- gelegte Betrieb \{chlechthin in das Beihilfeverfahren einbezogen werden; vielmehr läßt die Verordnung hier ein Ventil, um solche Betriebe, die hon friedensmäßig in ihrem Bestand einer strengen Prüfung nah volkswirtschaftlicher Berechtigung nit standhalten fonnten, auszuscheiden. Alles in allem hat die Staatsführung der gewerblichen Wirtschaft eine große Aufgabe gestellt; diese muß erfüllt werden aus dem Geiste nationalsozialistishen Gemeinschafts- empfindens heraus und unter verattwortliher Mithilfe der Wirtschaft, die sich bewußt sein muß, daß es sich um außerordent- lich s{chwerwiegende Maßnahmen handelt, die unter Berücksich-

behren können.

Wirtschaft des Auslandes.

Die Funktionen des rumänischén Außenhandels- ministeriuums.

Löcher im englischen GeldsacL. Minusfaldo der Handelsbilanz auf über 205 Mill. Pfund angewachsen. Britisches AusfuHhrdilemma.

__ Amsterdam, 28. Februar. Die vom Board of Trade veröffent- lichten englishen Außenhandelsziffern für Januar zeigen erneut ein Anwachsen des Einfuhrüberschusses und lassen damit erkennen, daß sih die englishe Händelsbilanz im ersten Monat 1940 weiter vershlechtert hat. Der Einfuhrübershuß im Fanuar betrug nicht weniger als 60 Mill. £, was beinahe das Doppelte des Einfuhr- saldos vom Januar 1939 ist. Damit ist der Minussaldo der eng- lischen Handelsbilanz in den ersten fünf Kriegsmonaten auf ebe als £05 Mill. £ angewachsen.

Wenn die Entwicklung in dieser Weise fortschreitet, wird man den Fehlbetrag in der britishen Handelsbilanz bei Ablauf des ersten Kriegsjahres auf 500 bis 700 Mill. £ veranschlagen müssen. Eine solche Summe bedeutet bei dem bereits zusammengeshrumpf-

- ten Wert der britishen Auslandsanlagen und den knappen Devifen-

beständen der Bank von

England naturgemäß eine gewaltige Belastung. :

Bukarest, 27. Februar. Bekanntlih wurde die rumänische Regierung um ein neugegründetes Ressort, und zwar um das Außenhandelsministerium, erweitert. Die Schaffung dieses Ministeriums war notwendig geworden, um den rumänischen Außenhandel, angesichts der Ms fomplizierten Verhältnisse in einer Weise zu organisieren und zu koordinieren, die für Ru- mänien von möglichst großem Nuwen ist. Die Gründe der Errich- tung dieses neuen Ministeriums liegen einerseits in den Ausfuhr- „beshränfungen, die einige Länder hinsichtlich bestimmter Waren- kategorien eingeführt haben, in dem Mangel an wichtigen Roh- stoffen für die rumänishe Jndustrie und in den bestehenden Schwierigkeiten und Gefahren des Warentransports, besonders zur See. Auf der anderen Seite eröffnen sich für den rumänischen Export in wachsendem Maße Abjahmärkte in den Mittelmeer- ländern, im Nahen und im Fernen Osten. Das neue Ressort wird also im Rahmen der Gesamtpolitik der rumänischen Regierung eine fruhtbringende Lenkung des rumänischen Exports “zur Auf- gabe haben sowie auch dafür Sorge tragen, daß jene Einfuhren, die für die nationale Vertefdigung oder für den- Fnlandsfonsum notwendig sind, in ausreichendem Maße erfolgen.

1T A L

tiqung der Gesamtwirtschaft einer gewissen Strenge nicht ent- |

Neuer Höchststand der amecikanischen Staatsschu1den.

Washington, 27. Februar. Die Ausgaben der Regierung seit Beginn des Rechnungsjahres am 1. Fuli überschritten jeßt den Betrag von 6 Milliarden Dollar. Nach dem Auswéêéis des Schatza amtes betrugen die Gesamtausgaben bis zum leßten Freitag 6026 Millionen Dollar, die Gesamteinnahmen stellten sich auf 3445 Millionen Dollar, so daß si ein Nevag von 2681 Millionen Dollar ergibt. Gegenüber dem Vorjahre erhöht sich der Fehl- betrag für die gleihe Zeit um etwa 400 Millionen Dollar. Die Staatsschuld erreihte mit 42345 Millionen Dollar einen neuen Höchststand. Die Zunahme der Schulden beträgt etwa 2500 Mil=4 lionen Dollar.

Berliner Börse vom 27. Februar.

__Die Umsätze an den Aktienmärkten wiesen am Dienstag zwar beine Belebung auf, jedoch lautete dèc Grundton bei der Eröff nung ausgesprochen fest. Kurseinbußen waren so gut wie nicht zu verzeihnen. Der Anlagebedarf is troy des bevorstehenden Ultimo unvermindert rege. Stärkeres Jnteresse fanden neven Elektro- und Versorgungswerten auch Bauanteile. Auf den übrigen Marktgebieten führten kleine Kauforders jedoch gleih- falls zu- Kursgewinnen.

Montane lagen verhältnismäßig ruhig, aber freundlih. So stiegen Rheinstahl um 4, Buderus um %, Klöckner und Vex einigte Stahlwerke um je # %. Bei den Braunfohlenwerte1 lagen Dtsch. Erdöl 'um 4 % gebessert. Vou Kaliaktien seutek Salzdetfurth 1 und Wintershall 114 % fester ein. Von chemischei Papieven wurden Farben um !4 % auf 17674 heraufgeseßt. J& L Ausmaße befestigten O Rütgers, ferner gewann& Schering 4 %. Gummi- und Linoleumaktien lagen teilweil stärker befestigt, so Conti Gummi um 2%. Bei den Elektro- un Versorgungswwerten waren erheblihe Kurssteigerungen zu vel zeihnen. So kamen AEG um 4, Bekula um 4, Accumulatorer Lichtkraft und Schuckect um je 1% höher zur Notiz. HELA wurden um 154 %-heraufgescßt. Kabel- und Draht- sowie Textiß? aktien lagen ruhig. Bei den Autowerten stiegen BMW um und Daimler um 114 %. Bauanteile tendierten fest. Hier @ wannen Berger 14 und Holzmann 14 %. Hervorzuheben sin, noch von Maschinenbauanteilen Rheinmetall-Borsig, von Metal werten Deutscher Eisenhandel und von Brauerciaktien Dor( munder Union mit je + 1%. Niedriger- lagen A.-G. für Ve7 fehr, die einen Rückgang um 4 % erlitten.

Fm Verlaufe bewirkten weitere Käufe allgemein einen Forl gang der Aufwärtsbewegung, wobei Besserungen von 1% durch aus feine Seltenheit waren. Durch eine Sonderbewegung fiele Salzdetfurth auf, die gegenüber dem“ Anfang 324 % gewannen.

Gegen Ende des Verkehrs war die Entwicklung nicht ganz einheitlich. Die Schlußnotierungen erwiesen sich daher nicht immer als die höchsten des Tages und unterschritten vereinzelt sogar wieder den Anfangsstand. Dies galt u. a. für Buderus (10614) und Waldhof (12824). Sonst wurde jedoch der leßte Ver- laufsstand meist gut behauptet. Farben beendeten den Börsentag mit 177%.

Am Einheitsmarkt waren von den sonst gut behaupteten Ban=- fen nur Vereinsbank Hamburg (—1 %) rückläufig. Hypotheken- banken blieben meist gestrihen bzw. unverändert. Meininger Hyp. und Rhein.-Westboden verloren allerdings je % %. Von Kolonialwerten gingen Schantung um 3% zurück. Fm übrigen traten auf diesem Marktgebiet keine besonderen Veränderungen ein. Bei den Schiffahrtsaktien wiesen Hansadampf mit + 214 % die größte Abweihung auf. Bei den zu Einheitskursen gehan-

| delten Fndustricaktien sah man zahlreihe Besserungen von bis

zu 3 %. Bavaria St: Pauli lagen gegen leßte Notiz bei Repax- tierung um 4 % fester. Andererseits verloren Dortmunder Ak- tienbräu, ebenfalls bei Repartierung, 4 %.

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesib 141,70 (14154). Die Gemeindeumschuldung stellte sich mit 96,70 um 10 Pfg. höher. Reichsbahnvorzüge lagen bei 12754 (unv.)

Steuergutscheine T wichen nux wenig vom leßten Stande ab. Steuergutscheine II1 gewannen mit Ausnahme der um 4 % er- höhten Funi- und Fuliabschnitte je s %.

Am Kassarentenmarkt wurden verschiedene Reichsemissionen um 4 % heraufgeseßt. Staats- und Länderanleihen konnten sih gut behaupten. Provinzanleihen blieben gehalten. Stadtanleihen lagen still und zeigten vereinzelt Schwankungen von bis zu % %a Dekosama 1 erhöhten sich um 4, dto. 111 um 4 %. Bon Alt- besibemissionen waren Hamburg um !4 und Lübeck um 2s % er- máäßigt. Bei den Zweckverbandsanleihen gewannen Kuüsseler Be- zirksverband nach Pause 4%. Kommunalobligationen waren bei kleinem Umsay erneut stärker gesuht. Für Hyp.-Pfandbviefe hielt die Nachfrage an. Liqu.-Pfandbriefe lagen eher fester. 7Fndu- strieobligationen zeigten keine besonderen Veränderungen. Far=- benbonds kamen 4 % höher an.

Der Privatdiskontsa wurde bei 2!4 % belassen,

Der bevorstehende Ultimo führte am Geldmarkte zu einer Erhöhung der Blanko-Tagesgeldsäße um 4 % auf 2—2A %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotiecrung wurde der Belga mit 42,16 nah 42,12 bewertet.

Börsenkennziffern für die Woche vom 19. bis 24. Februar 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errehneten Bör)enkeunz1ffern stellen sich in der Woche vom 19, bis 24. Februar 1940 im Leraleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats- vom 19. 2. 40 vom 12. 2. 40 durch{chsch{chnitt bis 24. 2 40 bis 17. 2.40 Januar

122,78 122,43 119,52 107,47 107,00 104,44 113,65 113,52 111,16

112,98 112,64 110,05

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie Berarbeitende Industrie . Handel ünd Verkehr

Gesamt . . , Kursniveau der 44 °/„igen Wertpapiere Pfandbriefe dec Hypotheken-

aktienbanken

Pfandbriefe der öbffentlich- rechtlihen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . - Anleihen der Länder und Gemeinde. a2

Durchschnitt. «

Außerdem : 5 %ige Industrieobligationen 49%/.ige Gemeinde- umschuldungsanleißhe «

100,07

99,92 99,23

99,26 99,78

100,07

99,82 99,17

99,19

99,31 98,83

98 70 99,09

5 Cr 98 S7

9970

100,24 96,51

Irmer mea

100,26 95,93

99,92 95,21