1940 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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iet A n O

11,75, 7% “Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 1174,

7% Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.- 11,75, 7% Deutsche Hyp.-Bank Bln.

Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) —,—, 7% Preuß. Pfand- brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7% Rhein.-Westf. Bod.-Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. de B. E. D. (Acióries Réunies) —,—, 7% Rob. Bosch A. G. (nat.) ——, 7% Conti Gummi - Werke “A. G. (nat.) —,—, 7% Deutsch. Kali - Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) —,—, 6 % Harpener Bergb., 20jähr. (nat.) —,—, 6% J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (Z) —,—, 7% Rhein - Elbé Union (nat) —,—, 6% % Siemens u. Halske

1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—,

m. Gewinnbeteilig. (nat) ——, 1% Vereinigte Stahlwerke (nat) ——, 612% Vereinigte Stahlwerke, 25jähr., Serie C

(nat.) —,—, 6% Neckar A. G. (nat.)

Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7% Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6% Rhein. - Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 11s, 6% Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 87,50, Rotterdamsche Bank Vereeng. 88,75, Deutsche Reichs- bank (nicht nat.) —,—, Holl. Kunstzijde Unie 40,00, Jnternat, Viscose Comp. 13,75, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z) Ind. Electriciteits Mij. (Holding-Ges.) 210,50, Montecatini —,—.

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stüde.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 1. März 1940. &. 4

u. Giroverb. 1926 (nat.) Pfdbr. (nat.) 13,50, 7% für 100 kg.

(n) E R

handels

6% Siemens u. Halske

—,—, 71% Rhein.-Westf.

—,—, Algem. Nederl.- t Type

mittel. (Verkaufs3prei

Reichsmark]. kfäferfrei §) 65,30 bis 66,2 dee §) 56,00 bis 57 18 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen Geschl. glas. é

34,80 bis 35,80, Ro

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. März auf 74,00 A (am 29. Februar auf 74,00 A)

Berlin, 29, Februar. Preduvtioranges für Nahrungs=

1 i | Lebensmittelgroß- füx 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, 0 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Fnland, 40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 ganze §) 56,75 bis 57,00, gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50,

e des

rstengraupen, grob, [ Kälberzähne, C/6*) ) Gerstengrüße, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 t), Haferflocken [Hafernährmittel] *) Hafergrüße [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 f), Kochhirse *)

8 ggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen- i 630, Fnland 35,40 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 5 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, 41,50 f), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 7),

45,00 bis 46,00 f),

38,15 f), Zucer lose 40,50 bis Malzkaffee, lose

240,00 bis 280,00, Tee,

[Preise in —,—, Dtsch. Rindertalg

—,—, Landbütter,

Allgäuer Romatour 20% bis 74,00.

Öffentlicher Anzeiger.

D

45,00 bis 46,00 f), Nöstkaffee Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 4538,00" bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch

südchines. §) 810,00 bis 900,00, indisch §

960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in 14 kg- Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh- shmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineshm. m, Grieb. 185,12 bis

in Kübeln 111,60 bis —,—, Spedck, ge-

räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Moslkereibutter, gepadt 290,00 : bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei- Saigon, ungl. §*) 26,75 bis 27,75, Ztaliener, ungl. § *) 30,50 butter, gepadt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonùen 256,00 bis 31,50, Buchweizengrüße 61,00 ‘bis 62,00, Ge bis

C/4*) 37,00 bis 38,00 f), Gerstengraupen, 34,00 bis 35,00 f),

: l gepadckt’ 260,00 bis —— (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzügliG 1,30 BA Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20% 96,00 bis 100,00,

C

echter Gouda 40% 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40% 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—,

120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwede der menschlihen Ernährung bestimmt. {) Die zweiten Preise verstehen sih auf Anbruchmengen.

1. Untersuchungs. und Strafsachen, 2. Zwaugsversteigeruugeu,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlusi- und Fundsachen,

6. Anslofung ufw. vou Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellshasteu,

10. Gesellshaften m. b. H.,

14. Bankausweise,

11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels, und Kommanditgesellshaften, 13. Unfall. und Juvalideuversicherungeu,

15. Verschiedene Bekanntmathungen.

Ane Drudckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier böllig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag niht vorgenommen. Verufungen auf die Ausführung früherer Druckausträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit® liegt, fönnen nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckausträgen ablehnen, deren Druckvorlagen niht völlig druckreif eingereiht werden,

Die Aktiengesellschaften, Komman- ditgesellshaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgeseßbuh obliegende Ver- Þflichtung, bestimmte Bekannt- machungen im Neichs- und Staats: anzeiger erscheinen zu lassen, hin- gewiesen.

3. Ausgebote.

[56002] Aufgebot. i

Der Kaufmann Paul Fsrael. Nose- ner in Berlin §0 16, Michaelkirch straße 27 bei Frankenstein, Kennort Stargard J. A. 00115, vertreten durch den Konsulenten Dr. Walter Fsrael Hirsch in Berlin W 50, Tauenßzienstr. 7, hat das Aufgebot des Hypotheken- briefes über die für den Antragsteller im (Grundbuche von Falkenburg (Amts gericht Falkenburg (Pomm.) Band 40 Blatt Nr. 1128 in Abteilung 111 unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 3000 G M nebst Zinsen beantragt. Der Jn haber des Hypothekenbrieses wird auf efordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1940, vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Schöffensaal, anberaumten Aufgebots termine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widri genfalls die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes erfolgen wird,

Falkenburg (Pomm.), den 26, Fe bruar 1940.

Das Amtsgericht.

[56003] Aufgebot,

Der Kaufmann Otto Ehlers in Goldberg i. Meckl. hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 9, Fanuar 1931 über die für die Firma Kohlen- großhandel August Haakert u. Co. Comm. Gesellshaft zu Güstrow im Grundbuche von Goldberg Band XIII Blatt 2266 in Abteilung T11 unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 300 (drei- hundert) l. beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 16. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufge- botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird,

Goldberg (Meckl), 22, Febr, 1940.

Das Amtsgericht, [56004] Aufgebot.

4 F 1/40. Die Gemeinde Pütz, ver- treten durch seinen Bürgermeister, hat das Aufgebot des in Verluft gerate- unen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Rödingen Bd. 23 Art. 1124 (Eigentümer: Ehefrau Maurer- meister Mathias Blaeser, Maria Katha- rina geb. Scchlangen zu Kirchtroisdorf) in Abt, Ill unter lfde. Nr. 1 zugunsten der Gemeinde Püß eingetragene Grund- huld in Höhe von 5000 ll. beantragt. Der FJnhaber des Grundschuldbvieses wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 7. Juni 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- “er 12, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Jülich, den 23, Februar 1940, Amtsgericht,

[56006] Aufgebot,

Der Tischler Ernst Gäuge in Hassen- dorf hat das Aufgebot zur Aus- schließung des Eigentümers dés Grund- stücks Umgebungen Reey Band 38 Blatt 1427, einem unvermessenen Grabeland hinter der Stadtmauer (An- teil an Artikel 328) gemäß § 927 BGB. beantragt, * Die Ehefrau Friederike Wil- helmine „Steffen geb Neumann, die im Grundbuch als Eigentümerin eîin- getragen ist, wird aufgefordert, S testens in dem auf den 30. Mai 1940, um 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird,

Rec, Nm., den 26, Februar 1940,

Das Amtsgericht.

[56007]

Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Bredfeldt in Werder (Havel) als. Nach- laßpfleger für die unbekannten Erben der ledigen Emilie Hey hat beantragt, die verschollene Henriette Christiane Kühle geborene Behne, geb. am 29. 12, 1834 zuléßt wohnhaft in Werder (Havel), für tot zu erklären. Die be- zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1940, 1014 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen- falls die- Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen,

Werder (Öavel), 19, Februar 1940,

Amtsgericht (2 F 3/38),

[56001]

Der Bauer Heinrich Puhft in Kar- wiß-Lenzen, Kreis Dannenberg (Elbe), ist am 11. 12. 1939 verstorben. Per- sonen, die als geseßliche oder testarnen- tarishe Anerbenberechtigte in Fvage fommen, werden hiermit aufgefovdert, ihre Rechte sparestens bis zum

15, April 1940 bei dem unterzeich-

neten Gericht anzumelden. Andernfalls wird durch Beschluß festgestellt werden, daß fkein Anerbe vorhanden ist. Dannenberg, den 23. Februar 1940. Amtsgericht.

[56009]

12 (16) F 13/388, Durch Auss\chluß- urteil des Amtsgerihts Wuppertal vom 16, Januar 1939 sind die Schuld- verschreibungen mit Ablösungsrechten (Ablösungsanleihe) der Stadt Elberfeld, ausgegeben am 1, September 1927, B Nr. 000 022 über 500, M, C Nr. 000 228 über 100,— HAÆ für fraftlos erklärt worden.

Wuppertal, den 26. Februar 1940.

: Amtsgericht,

[55997]

Folgende Urkunden sind für kraft- los erflärt worden: 1. die 8 (41/2) igen Central-Goldpfandbriefe vom Jahre 1928 der Preußishen Central-Boden-

Grundschuldbriej vorzulegen, widvigen-

kredit-Aktiengesellshaft in Berlin Lit. F

Nr. 3998 über 100 A, Lit. E Nr. 5812 uber 200 (M; 2. die 4!/2 %igen aus- losbaren Schaßanweisungen des Deut- hen Reiches von 1937 dritte Folge Buchst, E Nr. 07652 und Nr, 44 463 über je 500 l M; 3. die 414 %ige aus- losbare Schaßanweisung des Deut- hen Reiches von 1936 dritte Folge Buchstabe E Nr. 11952 über 500 NK; 4. die 41/2 (8) ige Gold-Kommunal- Obligation der Preußishen Pfand- brief-Bank in Berlin Em. XX Serie 2 Lit, D Nr. 15036 über 100 &.#; 5. die 41/2 %ige Landeskultur - Schuldver- schreibung (Landeskulturkreditbrief) der Deutschen Rentenbank - Kreditanstalt (Landwirtschaftlihe, Zentralbank) in Berlin Reihe 2 Buchst. D Nr. 04161 über 100 A. 455, Fw. Sam, 83, 39. Berlin, den 14, Februar 1940, Das Amktsgeriht Berkin.

[56005]

Durch Aus\{chlußurteil vom 20, 2. 1940 sind folgende auf den Jnhaber lautende Goldpfandbriefe der Pfälzi- hen Hypothekenbank in ‘Ludwigshafen a. Rh, für kraftlos erklärt worden: a) ‘Brief 13E Nr. 2918 zu 1000° &AM, b) Brief 16 E Nr. 5074 zu 1000 &A.

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

[56000] Beschluß des Amtsgerihts Chemnitz Abt. 76 vom 22. Februar 1940.

Der am 17. Juni 1936 über die Erb- folge hinter dem am 4. April» 1936 in Rabenstein gestorbenen Ernst Wilhelm Endesfelder aus Kemtau ausgestellte Erbschein (76 VI E 77/36) wird für kraftlos erklärt.

Müller, AG.-Rat.

[55823]

Durh Beschluß des Amhtsgerichts Berlin vom 14, Februar 1940 i} der Fakob Müller, geboren am 12. Funi 1897 zu Maizières bei Mey, kriegsver- mißt als Musketier der 7, Kompanie Fnfanterie-Regiments Nr. 185, zuleßt wohnhaft in Machern (Maaren), Haupt- straße 24 (Lothringen), für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 16. September 1917, 24 Uhr, festgestellt worden, 456. F. 202. 39.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

[55998] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15, 2. 1940 ist: a) der praf- tishe Arzt Dr. med. Wilhelm Clemens Glück, geboren am 26, März 1897 zu Kleinengstingen, Kreis Reutlingen, b) dessen Ehefrau Marianna Christine Elisabeth Glück geb. Röding, geboren am 19. Oktober 1914 zu Wetter (Ruhr), beide zuleßt wohnhaft in Bad Godes- berg, Ludwigstr. 40, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 1. Oktober 1938, 17 Uhr, festgestellt worden. Berlin, den 15. Februar 1940, Amtsgericht Berlin. 455. IkT. 3, ‘39.

[55999]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 23, Februar 1940 i} der Tod des Leutnants Dietrih Hans Karl von Pofer und Groß-Naedliß, ge- boren am 6. 8, 1911 zu Rathenow, zu- leßt wohnhaft in Cottbus, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 11. Juli 1937, 24 Uhr. (456 IT. 4. 40.)

Verlin, den 23, Februar 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Vefsentliche Zustellungen.

[55832] Oeffentliche Zustellung. Stürzenbecker, Rosa e Küspert, in Ludwigshafen a. Rh., Amtsstr. 3, Klä-

s vertreten durch die Rehtsanwälte Dr. Heim und Dr. Weber in Ludwigs- hafen a. Rh., klagt gegen ihren Ehemann Stürzenbecker, Maximilian, Megtger- meister in Ludwigshafen a, Rh., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrage: 1. die am 29, Mai 1917 vor dem Stan- desbeamten in Selb geschlossene: Ehe der Parteien wird geschieden; 2, der Be- klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tvagen. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits indie öffentlihe Sißung der 1. Zivilkammer des Landgerichts Fen al vom Montag, den

5, April 1940, vorm. 9 Uhr, im Sißungssaal 3, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wird bewilligt.

Frankenthal, den 26. Februar 1940,

Geschäftsstelle des Landgerichts,

[55838]

2R 13/40. Die Frau Elisabeth Thieme geb. Beckex in Wiesloch, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt“ Dr. Horn in Wiesloch, klagt gegen thren Ehemann Hotelier Friß Thieme, früher in Wies- loh, jeßt an unbekannten Orten, mit dem Antrage auf Scheidung ihrer am 6. März 1920 yor dem Standesbeamten in Wiesloch geschlossenen Ehe aus Ver- shulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. HBivilkammer des Landgerichts zu Heidelberg auf Donnerstag, den 295. April 1940, vorm. 91/2 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. ; Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts, II.

[55834] Oeffentliche Zustelluns.

Frau Olga Krusche - in Königsee/ Thürw., z. Zt. in Berlin W 30, Neue Winterfeldtstra e 17, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Beyer in Rudolstadt, klagt ‘gegen ihren Ehemann, den Kauf- mann Wilhelm Krusche in Rudolstadt, Bl auf Reisen abgemeldet, wegen Fhescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien ju scheiden, den Verklag- ten für den alleinshuldigen Teil an der Scheidung zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sie ladet den Verklagten zur mündlichen 1 Aviltans des Rechtsstreits vor die 1, Zivilkammer des Landgerichts. zu Rudolstadt auf Montag, den 29. April 1940, vormittags 10. Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Antwoalt zu bestellen. Zur offentlihen Zustellung wird dieser Aus- ug pee Klage bekanntgemacht.

Rudolstadt, den 26. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 1

des Landgerichts.

[56015] Ladung. | Zeiger, Hedwig, geb. Steiner, Kaisers- lautern, Bleichstraße 16, klagt gegen ihren Ehemann Zeiger, Friedrich, Maurer, früher in Kaiserslautern, Bleichstraße 16, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung und bean- tragt: Die Ehe der Parteien wird ge- schieden, über die Kosten wivd entschte- den wie Rechtens. Klägevin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil- kammer des Landgerichts Kaiserslau- tern auf Freitag, den 3. Mai 1940, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei diesem Gericht zuge-

lassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Geschäftsstelle des Landgerichts

Kaiserslautern.

[56020] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Machla Singer geb. Spay

in Hambuxg 4, Pinnasberg. 30, bei Lich-

tenstein, Prozeßbevollmächtigter: Kon- sulent Dr. Leo Fsrael A En in Hannover, flagt gegen ihren Ehemann Josef Singer, unbekannten Ausfent- halts, mit dem Antrage, die am 15. August 1923 vor dem Standesbeam- ten in Wesermünde geschlossene Me der Parteien zu scheïden und die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des e in Verden, JFohanniswall Nr. 22, Zimmer Nr. 48, auf den 25. April 1940, 91/2 Uhr, mit der. Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Konsulenten als. Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Verden/Aller, den 24. Februar 1940, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[566011] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Bvunhilde Volke, geboren am 10, Juni 1933 in Düssels dorf, wohnhaft in Homberg, Bracht 22, vertreten durxh das Kretsjugendamt Düsseldoxf-Mettmann, in. Düsseldorf, klagt gegen den Dompteur Jesus Var- gas, zulèßt wohnhaft in Düsseldorf, Lißmannstraße 18, jeßt unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage: 1. fest- zustellen, daß der Beklagte aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgevichts Düsseldorf vom 18. November 1933 Aktenzeichen: 3 C 821/33 verpflichtet ist, der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 10. Juni 1933, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von 96,— "KÆ (in Worten: sechsundneunzig Reichsmark) vierteljährlih zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort; die laufen- den in vierteljährlihèn Raten im vor- aus,° vorbehaltlich des Anspruchs aus 8 1708 Abs. 2 BGB.; 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits ausgu- erlegen; 3, das Urtoil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, Zim- mer 234, auf den 8. Mai 1940, vor- mittags 10 Uhr, geladen. 5

Düsseldorf, den 24. Februar 1940,

Das Amtsgericht. Abt. 3.

[56012] Oeffentliche Zustellung.

Der nee Günther Finke, vertr. durch seinen Vormund, den Le rer Franz Rhöse, Oberhausen, Prozeß- bevollmächtigter: Städt. -Jugendamt Essen, klagt gegen den Arbeiter Wil- helm Kirdier, früher in Essen, Weigle- straße 20, jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrag auf kostenpslich- tige Verurteilung des Kircher zur Zah- lung rüdckständiger Unterhaltsvente von 1800, M. für die Beit vom 16. 2. 1936 bis 15. 2, 1940 án den Kläger 3. Hd. des Vormundes. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Essen auf den 10. April 1940, vormit- tags 10 Uhr, Zimmer 143, geladen.

Essen, den 21, Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. :

Verantwortlich: ; für den Anitlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag:

Präsident Dr. Schla n ge. in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaftionellen Terl: Rudolf Lanbys\ch in Berlin- Charlottenburg.

Druck dex Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Bier Beilagen

(einshließlih Börseubeilage und einex Zentralhandelsregister-Beilage).

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Sf

aatsanzeiger.

E

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 ÆK einschließlich 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Æ# monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Ir. 53

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Dritte Anordnung zur g nd der Preise für Seifen und

Waschmittel. Vom 29. Februar 1940.

Anordnung zur Preisbildung für Reißwollen. Vom 28. Fe- bruar 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L, Nr. 38.

Preußen.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Geseßz- sammlung Nr. 2.

Amtliches. Deutsches Reich.

Das dem Litauishen Konsul in Tilsit, Fuozas Sruoga, namens des Reichs unter dem 11. September 1934 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Bolivianischen Konsul in Bremen, Roberto Delgadillo, namens des Reichs unter dem 3, April 1939 erteilte Exequatur is erloschen.

Das dem Bolivianishen Wahl-Konsul in Köln, Dr. Peter Winkelnkemper, namens des Reichs unter dem 24. März 1938 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Chilenischen Wahl-Konsul in Bremen, Eleazar Vergara Henriquez, namens des Reichs unter dem 23. Juni 1936 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Vizekonsul von Columbien in Leipzig, Fosé

* M. Uribe Thorscchmidt, namens des Reichs unter dem

13. September 1929 erteilte Exequatur ist erloschen.

_ Drítte Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel.

Vom 29. Februar 1940.

Auf Grund von § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

I. Abschnitt. Preise sür Kernseife.

81 Für Kernseife wird folgender Verbraucherhöchstpreis festgeseßt: Für das Normalstück zu 100g. . «„ 15 Rpf.

8 2

(1) Einzelhändler erhalten auf den in § 1 festgeseßten VerbrauderböGstareis einen Nachlaß. von 25 vom Hundert.

(2) Jm übrigen. gelten für die an Wiederverkäufer zu gewährenden Nachlässe die Vorschriften des § 2 Abs. 2 und der S8 3 bis 6 der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939 (Deutscher Reichs- und. Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom 7. Oktober 1939) entsprechend; der in § 4 dieser Anordnung genannte Nachlaß von 8 vom Hundert darf beim Vertrieb von Kernseife nur bis zum 1. April 1940 gewährt werden.

S3

Die im II1. Abschnitt der Zweiten Anordnung zur Ld der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9, Dezember 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 291 vom 12. Dezember 1939) enthaltenen Vor- schriften über besondere Preisvergünstigungen für Großver- braucher finden auch beim Bezuge von Kernseife mit der Maßgabe Anwendung, daß bei Geschäften der in dieser An- ordnung in § 10 Abs. 1 unter a genannten Art ein: Kriegs- abschlag von 36/4 vom Hundert, bei Geschäften der im § 10 Abs. 1 unter b genannten Art ein Kriegsabschlag von 25 vom Hundert zu gewähren ist. j

Verlin, Sonnabend, den 2. März, abends

TI. Abschnitt. Preise für Kabinettrasierseife.

8 4 Für Kabinettrasierseife werden folgende Höchstpreise fest-

geseßt: Bei einmaliger Abnahme von 5 kg und darunter . . 5 5 von mehr als 5 kg bis 25 kg von mehr als 25 kg bis 50 kg von mehr als 500kg ...

85 Soweit Hersteller sich s\tillgelegter Herstellerbetriebe zum Vertrieb von, Kabinettrasierseife bedienen, erhalten diese auf diese in § 4 bezeihneten Preise bis zum 1. April 1940 einen Nachlaß von 8 vom Hundert.

S 6 Die Gewährung von Nachlässen oder sonstigen Vergün- stigungen ist unzulässig. Skonti' dürfen im Nabeeigen m- fange weitergewahrt werden.

ITI. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften.

S7 Die Vorschriften des §7 der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom 7. Oktober 1939) gelten für Hersteller von Kernseife und Kabinettrasierseife entsprechend.

88 Der Reichskommissar M die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

89 Dex Reichskommissar für die Pre Lng erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestim- mungen. 8 10 Die “Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 29, Februar 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J:At De. Brb bee. |

Anordnung zur Preisbildung für Reißwollen *).

Vom 28. Februar 1940.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durhführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) und des § 28 der Kriegstwirtshaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1609) wird mit Zu- stimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan ange- ordnet:

S1

(1) Für Reißwollen, die von einem Mitglied der Fach- untergruppe Reißwollherstellung hergestellt und im inländi- schen Uin Preis verkauft werden, hat der Hersteller den höchstzulässigen Preis zu bilden aus den:

1. SiltSstofolten.

2. Hilfs\toffkosten,

3. Zuschlägen für die Be- und Verarbeitung, 4. Zuschlägen für Verwaltungs- und Vertriebskosten, 5. Zuschlägen für Sonderkosten und Ausgangsfracht.

(2) Die in Absaß 1 genannten Preisbestandteile sind nah

den §8 2 bis 6 dieser Anordnung zu ermitteln.

82

(1) Die Werkstoffkosten dürfen höchstens zu den von der Réichs\telle für Wolle und andere Tierhaare festgeseßten Höchstpreisen, soweit Höchstpreise nicht festgeseßt sind, zu den tatsächlihen Einkaufspreisen eingeseßt werden. Die nach- weisbaren Kosten für Zoll, Fracht und Anfuhr dürfen hinzu- gerechnet werden, und zwar in Höhe der Dur(hschnittskosten der leßten sechs Monate; Bezugsort und Bezugsweg müssen den. Grundsäßen sparsamer Wirtschaft entsprechen.

(2) Der Verarbeitungsverlust kann, soweit er nahwei®- bar ist, berücksihtigt werden. Für den Nachweis des Ver-

*) Betrifft niht die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 ÆZA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- Zeile 1,85 ÆAÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drucfaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

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Postscheckkonto: Berlin 41821 1 D 40

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arbeitungsverlustes is von einem Durchschnittssaß, der si aus den gewichtsmäßigen Feststellungen der jeweils leßten drei Monate ergibt, auszugehen. Der Verarbeitungsverlust darf bis zu der jeweiligen Verarbeitungsstufe, bei der er in Erscheinung tritt, nah den Vorschriften dieser Anordnung bewertet werden. Der Verarbeitungsgewinn ist nah den- selben Grundsäßen zu berüsihtigen. Wiederverwertbare Abfälle sind mit ihrem Wert abzuseßen.

§3 i Die Hilfs\stoffe dürfen höchstens zu den tatsächlichen Ein- kaufspreisen eingeseßt werden.

84 (1) Als Zuschläge für die Be- und Verarbeitung dürfen höchstens die in der Anlage zu dieser Anordnung **) fest- gelegten Zuschläge eingeseßt werden. (2) Der einzelne Be- und Verarbeitungsvorgang muß aus der dem Abnehmer zu erteilenden Rechnung erfidtlics und durch Aufzeihnungen nachweisbar sein.

85 Als Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen höchstens 10 vom Hundert der Herstellkosten, die sich aus den Werkstoff- kosten, den Hilfsstofffosten und den Zuschlägen für die Be- und. Verarbeitung ergeben, eingeseßt werden.

S6 (1) Als Sonderkosten dürfen höchstens die unabweisbar notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen für Umsaß- steuer, Vertreterprovision und Skonto, jedoch niht mehr als 6 vom Hundert des Verkaufspreises, eingeseßt werden. _, (©) Die Ausgangsfraht darf höchstens mit folgenden Saßen für je 100 Kilogramm Fertigware eingeseßt werden: Be L E Über 150 km bis 500 Em. 4 R Ubéx 500 km bis 00 ma s G— R über 800 km E 7,50 RNAM. Für die Berechnung der Kilometerzahl sind die bahnamtlichen Entfernungen maßgebend.

Kaufverträgen über Reißwollen zwishen dem Hersteller und seinen Abnehmern sind die „Einheitsbedingungen der deutschen Reißwollherstellung“ zugrunde zu legen.

S8

Die Entgelte für das Rei

Verordnung über das Verbo e

] i t von Vretiserhöhungen 26. November 1936 (Reichsgesebbl. I S. 955). 9

Die Vorschriften dieser

stellung maschinenfertiger La Reißwolle geeignet sind, entspre

ihm beauftragten St stimmungen dieser Anordnu Anlage kann der Reich Erlaß an die F

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