1940 / 59 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 9, hat das Aufgebot des ang&œlich verlorengegaunzenen Leven®sverfiche- ru1gss{cheins 0. 24/154 526 be- antvagt, der auf 4000 A lautet und von der öffentlichen Versicherungsanstalt , der Sächsishen Sparkasse in Dresdén-A,, Wiener Straße 20, auf den Antrag- steller ausgestellt ist. Der JFnhaber dieses. Versicherungsscheins wird auf- gefordert, spatestens in dem auf den 19. Zuli 1940, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und den Versicherungsschein vor- zulegen. Andernfalls wird der Ver- siherungsshein für kraftlos erklärt werden, Dr. WagneLx.,

[57102] Aufgebot.

Die Kreissparkasse in Siegburg hat das Aufgebot des auf den Namen des Zaul Kurscheidt, Troisdorf, lautenden Sparkassenbuchs der früheren Städt. Sparkasse in Siegburg Nr. 13 071 über 104531 A beantragt. Der JFnhaber der Urkunde wird Auge Igrneri, ale stens in dem auf den 14. Juni 1940, 9 Uhr vorm., vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 5, März 1940.

Das Amtsgericht,

[57101] Beschluß.

Die Eigentümerfrau Auguste Lip- towsfki geb. Wischnewski und der Eigen- tümer Christian Liptowski, preußische Staatsangehörige, sind am 2, 11. 1882 bzw, 1, 6. 1902 zu Rospiß verstorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, auf- gefordert, ihre Rechte bis zum 10. Mai 1940 bei dem unterzeihneten Gericht anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist,

Amtsgeriht Marienwerder, den 29. Februar 1940,

[57103 Es sind für kraftlos erklärt worden:

I. Durch Ausschlußurteile vom 29, Te- | Walter Mandelik, gebe ih 1. der Mantel zur 54 | der Verordnung über den

zember 1939: Liquidationsanleihe a Nr. 6438 = 1/200er der Nassauishen Landesbank in Wiesbaden; 2, der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Wiesbaden-

Erbenheim Bl. 652 Abt. 111 Nr, 18 für | hört,

die Firma Gebrüder Barmann in Wies- baden-Erbenheim eingetragenen pore: rung von 800 &AM, eine Gol

och 8500 NA, verzinslich mit 8 vH. jährlich. 11, Durch Ausschlußurteil vom 16. Februar 1940: die. 414. Gold- \chuldverschreibungen der Nassauischen Landésbank in Wiesbädèén A Nr. 15 640 = 1/200 und G Nr, 16 680 =* 1/50.

Wiesbaden, den 21, Februar 1940. | Mit der Mandelik

[p

Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Abt, 9 a. [57099] Ausfchlusßurteil,

Durch Ausschlußurteil vom 28, Fe- bruar 1940 wurden von den drei in Hamburg am 25, August 1939 von der Hamburg - Südamerikanishen Dampf- {chiffahrts-Gesellschaft für ihren Dampser „General Osorio“ nah Buenos Aires an Order ausgestellten Konnossements- exemplaren Nr, 33 über H S 6917, 6902, 6889, 6918 + 4 Kisten Baumwollgarn

- 688,3 kg, das zweite und dritte Exemplar für kraftlos erklärt, Amtsgeriht Hamburg. Abteilung 54.

[57092] Beschluß.

Der verschollene Kaufmann Leon Spanjer-Herford, geb, am 4, März 1856 in Braunschweig, zuleßt in Brauns- \chweig wohnhaft, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1916, 24 Uhr, festgestellt.

Braunschweig, 12, Februar 1940, Das Amtsgericht. 5.

4. Leffentliche Zustellungen.

[57106] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. August Thyssen jun. in Hannover, Kläger, Prozeßbevollmäch- tigter: Justizrat Heitmann in * Duis- burg-Ruhrort, gegen Dr. Friß Thyssen, früher in Muülheim-Ruhr-Speldorf wohnhaft, jeßt unbekannten Aufent- halts, Beklagten, 1. festzustellen, daß die im Schreiben des Rechtsanwalts und Notars Dr. Langkopf in Hannover an Herrn Dr. jur. Haerle in Mülheim- Ruhr vom 1. 2. 1939 (Anlage B der Klageschrift) bestätigte Vereinbarung rechtäwirfsam geworden is, demna Dr. Langkopf Treuhänder für -die Ver- waltung auch des leßten Viertels des Vermögens des Klägers (demnach des ganzen Vermögens des Klägers) nach Maßgabe des Vertrages vom 29. Fa- nuar 1924 geworden und demnach allein zur Verfügung berechtigt ist, ins- besondere auch hinsihtlich des bei dem Rotterdamsch Trustee's Kantoor (R, T. K) in Rotterdam ruhenden Vermö- gens des Klägers, 2. festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet 1, dem Klä- ager denjenigen Schaden zu erseßen, der ihm dadur entsteht, daß der Beklagte die Treuhänderstellung des Dr. Lang- kopf entgegen dem Abkommen vom 1: 2.

die 3. Zivilkammer auf den 21. Mai

die 9. Zivilkammer auf den 22, Mai Landgericht

ÿ

[57109] Walter Mandelik,

Anteil an dem Anwesen Oschiß 103 ge-

lihung dieser Bekanntmachung an mark | gerechnet, leih 1/2700 kg Feingold, mindestens je- | Marsch in Hultschken zu fon Falls

[57110]

*

Neichs- und Staatsanzeiger Nr 58 vom 8. März 1940. S. 4

1939 verneint, 3.- dem Beklagten - die | Kosten des Verfahrens ‘aufzuerlegen, 4. das Urteil gegen Sichérheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Aktenzeichen 10, O. 114/39 —; 2. die Ehefrau Karl Sponheimer, Elisabeth g Spahn, Duisburg, Wegenerstr. 231, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Theo Kempken in Duis- burg, gegen den Schiffskoch Karl Sponheimer, Duisburg, Wegenerstr. Nr. 231, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 1. die am 25 4. 1935 vor dem Standesbeamten in Duisburg ge- schlossene Ehe der Parteien aus 88 47, 49 Ehegeseyes zu scheiden und den Be- flagten für. den. alleinshuldigen Teil zu erklären, 2. den Beklagten zu. verurtei- len, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Aktenzeichen: 3 R 229/39 —; 3. die Ehefrau Johann Beckmann, Maria Helene geb. Blase, in Duisburg- Hamborn, Kaiser-Wilhelm-Sträße 67, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwälte Dr. Heenen und Dr. Hans Brüggemann in Duisburg-Hamborn, gegen den Arbeiter Fohann Beckmann in Duisburg-Hamborn, Luisenstr. 21, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklag- ter, die am 14. September 1934 vor dem Standesbeamten in Duisburg- Hamborn geschlossene Ehe dex Parteien aus Verschulden des Beklagten aus 8 49 Ehegeseves zu scheiden Akten- zeichen: 9 R 19/39 —, und laden die Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Duisburg, und zwar zu 1 vor die 10, Zivilkammer auf den S8. Mai 194Ò, 9 Uhr, Zimmer 177, zu 2 vor

1940, 9 Uhr, Zimmer 170, zu 3 vor

1940, 9 Uhr, Zimmer 214, mit der Aufforderung, sich durch einen beim \ Duisburg zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Duisburg, den 5. März 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts in Duisburg. Bekanntmachung. Dem Mitinhaber der Fa, Max und þ Likörerzeuguug und Weingrofßhandel in Oschiß 1083, emäß § 1 e insaß des üdischen Vermögens vom 3, Dezember 1938 auf, seinen Anteil an der oben- enannten Firma, zu dem auch sein

innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Veröffent-

an den Kaufmann! Max

mir innerhalb der gestellten Frist kein

Deflagte vor das Amtsgericht Char-

lottenburg, Aae an auf den

25. April 1940, hr

Nr. 124, geladen. Verlin-Charlottenburg, 12. 2, 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[57107] Oeffentliche Zustellung.

Die Sparkasse der Stadt Fserlohn zu Jserlohn, vertreten durch thren Vor- stand, Prozeßbevollmächtigter: Spar- kassendirektor Dr, Boerner, klagt gegen den Kaufmann Walter JFsvael Wertz- heim, ausgewandert - nah U, S. A, wegen einer Darlehnsforderung mit dem Antrage, den Beklagten durxh vor- Quies vollitreckbares- Urteil zu vet- urteilen, an die Men einen Kapital- teilbetrag von 1000 A aus einer Dar- lehnshypothek von 16 209,88 f. M, ein- etvagen im Grundbuch von Fserlohn Band 39 Blatt 2320 in Abt. 111 unter Nr. 8 sowie 54 % Zinsen für die Zeit vom 1, 1. 1939 bis 30. 6, 1939 vom Hypothekenbetrage von noch 15 800 f = Rest 265,61 A und 54 % Zinsen vom 1, 7. 1939 bis 31, 12, 1939 vom Hypothekenbetrage von 15800 liK = 434,50 HA und 5 % laufende Zinsen (+ 14 % bei verspäteter Zahlung). von 15 800 H A ab 1, 1. 1940 zu zahlen und DeREn dieser : Vaufa die Zwangs- vollstreckung in den im Grundbuche von JFserlohn Bo, 39 Blatt 2320 ‘eingetra- un Grundbesiß Flur 22 Parzelle Nr. 17 der Gemarkung FJFserlohn zu dulden. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgeriht Jserlohn auf den 17. 5. 1940, 9 Uhr vorm., geladen. 8 C 123 40.

Jserlohn, den 23. Februar 1940,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[57108] Oeffentliche Zustellung.

Der Wilhelm Speier, Kaufmann, Alzey, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. La in Mainz, Rh., flagt gegen den Ludwig Baum Ill, Kaufmann, z. Zt. sich unbekannt wo aufhaltend, wegen Forderung mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1, die EA ung der im Grundbuh für Alzey Bd. 15 Bl, 740 Abt, 3 eingetragenen, aus dem Grund- stück Fl, 1 Nr 1496 3/10 Lagerpl. in der Bahnhofstraße lastenden wertbestän- digen Grundschuld von 10000 &#{ mit Ren zu 10 %, seit 1. 12, 1925 für das Gesamtgut der Errungenschaftsgemein- schaft der Eheleute Ludwig Baum III., Kaufmann, und Mina geb. Eichelberg, beide in Alzey, zu bewilligen; 2, den über obige Grundschuld ausgestellten Grundschuldbrief dem Sliaee auszu- händigen; 3. das ergehende Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar / zu -erkläven, Der Kläger ladet ‘den Beklägten“ zur - mündlichen

, Zimmer

pt vai © g jr Big m wird, werde ih gema 8 2 der angeführten Verordnung r, Kurt Langér in Niémés, Eppinger Straßé 70/111] al®'Treithänder zum Verkauf der Firma an Marsch ArEe Einseßung verliert alter das Recht, über seinen Firmenanteil zu verfügen, Aussig, den 2, März 1940. Der Regierungspräsfident, J, A.: Damm. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des ite Eisenstark bzw. dessen Erben, früher in Nemmersdorf, Kr. Gumbinnen, wohnhaft, deren Aufenthalt jeyt un- bekannt ift, ist mit Wirkung vom 1. März 1940 gem. § 2 bzw. § 6 der: Verordnung über den Einsaß des jüdishen Ver- mögens vom 3, Dezember 1938 (RGBl. I S, 1709) Herr Bürgermeister Vogel in Nemmersdorf als Treuhänder einge- seßt worden. Der Treuhänder is be- rechtigt, alle gerihtlichen und außer- erihtlihen Geschäfte und Rechtshand- ungen für die Abwesenden vorzu- nehmen, die zum Zweck der Auflösung der Vermögensmasse erforderlih sind. Diese Ermächtigung erseßt jede geseßlich. erforderliche Vollmacht. Die Verfügung ist sofort wirksam. Der Betriebs- bzw. Derinfarrditidaber verliert mit threr Veröffentlichung das Recht, über die Vermögenswerte zu verfügen. Gumbinnen, den 29, Februar 1940. Der Negierungspräsident. J. A: Dr.- Sche u.

[57104] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Wilhelm Kerzel, Ber- lin, Shwäbische Straße 25, klagt gegen Walter Quittner, früher in Berlin, Unter den Linden 77, wegen Pro- visionsforderung auf Zahlung von 500,— NA nebst 5 % Binsen seit 1. 10. 1938. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Fried- richstraße 15, I. Stockwerk, Zimmer 153, auf den 3. Mai 1940, 10 Uhr, ge- laden. 49 C. 1714. 39.

Verlin, den 22, Februar -1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[57105] Oeffentliche Zustellung.

Der Haulüseigentümer Carl Müller in Berlin-Charlottenburg, Fritschestr. 61, klagt gegen 1. Horst Klee, - früher in Berlin-Charlottenburg, Leibnizstr. 87, 2. 3. usw., auf sofortige Herausgabe der Mieträume im Hause lottenburg, Leibnizstr. 87, als Gesamt- schuldner unter Aufhebung, des Miet- verhältnisses mit dem Beklagten zu. 1, ferner gegen Beklagten zu 1 auf Zah- lung von 80,75 NAÆ nebst 4% Zinsen ee dem 1. 1, 1940. Zur mündlichen

erhandlung des Rechtsstreits wird dex

¿3 ‘Zivilkammer ‘des Ländierichts im

Berlin-Char- |.

Verhandlung des“ Rechtsstreits vor “die

Mainz, Ernst-Ludwig-Str, 3, II1, Stock- werk, Zimmer 507, auf den 9, Mai 1940, vorm. 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als A A vertreten zu assen.

Mainz, den 26. Februar 1940, Geschäftsstelle des Landgerihts Mainz.

5. Verlust- und Fundsachen.

[57111 Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aft.-Ges. Die Einzelbescheinigung Nr. L 129 563/260 Dr. Hermann Water- mann, Frauenburg ist abhanden gekommen. Sie tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Mo- nate Einspruch erfolgt. Köln, den 4. März 1940,

Der Vorstand.

[57112] Der Versicherungsschein A 936 061 auf das Leben des Kaufmannes Adolf Jakob Aron Loewenheim, zuleßt Rai in Breslau, Tauengzienstr. 67, verstorben am 7. 8. 1934, lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versiherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Mo- nate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen. Magdeburg, am 26. Fanuar 1940. Magdeburger Lebens- Versicherungs-Gesellschaft.

[57113]

Die auf das Leben des Herrn Curt (Fsrael) Neustein, Berlinchen, jeßt London, geboren am 19, 6. 1896, aus- gestellten Versicherungs\cheine Nr.

raten. Der derzeitige Jnhaber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte binnen zwei Mouatent bei der unterzeihneten Gesellshaft unter Vor- lage der Versicherungsscheine anzumel- den, andernfalls nach Ablauf der Frist die Versiherungsscheine für kraftlos er- klärt werden. j Magdeburg, den 7. März 1940. Magdeburger Allgemeine Lebens- und Rentenversicherungs8: Aktiengesellschaft.

[57114] olicenaufgebot.

2082

17 703 und 22 406 sind in Verlust ge- | 5

kassenversiherung des Herrn Adolf Pech (O in Etn Nr. 18, Kr:* Leob- chüß, O. S., als Versicherungsnehmer und des Herrn Georg Franz Joseph Pech (Pöh) als versicherte Person ist in Verlust geraten. {Falls sich _inner- halb von zwei Monaten niemand als JFnhaber des Scheines oder Bezugs- berechtigter bei der unterzeihneten Ge- sellschaft meldet, ist der Versicherungs- [hein außer Kraft und wird der fällig Sa wene Versicherungsbetrag an den nspruch erhebenden Versicherungs- nehmer auch ohne Rückgabe der Police ausgezahlt. Í - Wien, den 5. März 1940. „Der Anker‘ Allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft, Wien, 1., Hoher Markt 10—11.

[57115]

Dem Edmund Truxa sind im Herbst 1939 zwei österreihische Vaulose Emission 1926, Serie 1788 Nr. 018 und Serie 2614 Nr. 033, in Verluft ge- raten. i

Wien, den 2. März 1940.

Staatliche Kriminalpolizei.

Kriminalpolizeileitstelle Wien.

6, Auslosung usw. von Wertpapieren.

Die Aktiengesellschaften, Komman? ditgesellschasten auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgeseßzbuh obliegende Ver- pflichtung, bestimmte | Bekannt- machungen im Neichs- und Staats: anzeiger erscheinen zu lassen, hin- gewiesen.

[57116]. Darmstadt.

Bei der am 4. März 1940 vorgenom- menen Auslosung der auf den 1. Juli 1940 zur Einlösung fälligen Jahresrate 1940 der’ Darmstädter Stadtanleihe vom Jahre 1928, Buchstabe B, wurden fol- gende Nummern gezogen:

Abteilung 1: 14 Stück im Nenntvoert von je 5000,— RKA Nr. 41 63 72 88 93 101 114 140 148 206 251 255 258 261.

Abteilung Il: 107 Stück im Nenn- wert von je 1000,— A Nr. 36 55 94 113 124 142 173 183 193 196 251 394 405 414 427 466 491 510 547 556 567 568 571 578 615 625 627 694 713 760 793 865 955 989 1004 1006 1012 1030 1045 1080 1087 1108 1131 1133 1142 1148 1161 1176 1195 1215 1234 1241 1266 1267 1299 1306 1311 1342 1350 1380 1389 1419 1445 1449 1488 1526 1529 1551 1577 1579 1599 1601 1604 1612 1623 1638 1644 1674 1695 1714 1733 1743 1759 1780 1788 1795 1847 1856 ' 1857 1866’ 1883" 1885 1897" 1903 1925:-1951 1965 2026’: 2040 2068 2099 2110 ‘2124. 2140 .2150.

Abteilung IIT: 40 Stück im Nenn- wert' von je 500,— RÆAMÆ Nr. 31 32 69 78 80 103 111 130 131 194 195 266 270 271 305 313 362 378 413 429 431 450 462 498 550 563 580 600 658 665 708 728 742 743 746 757 763 773 786 799.

Abteilung [IV: 15 Stück im Nenn- wert von je 200,— RKAM Nr. 49 87 97 117 123 170 187 212 224 234 317 431 464 465 479,

Die Auszahlung der gezogenen Stücke erfolgt mit ihrem Nennbetrag ab 1. Juli 1940’ gegen E der Stücke durch die Stadthauptkasse. it diesem Tage hört die Verzinsung der ausgelosten Stücke auf.

Rückstände aus den Ziehungen zum 1. Juli 1934 bis 1. Juli 1939:

Verlost zum Á Verlost zum r.

1. Juli des 1. Juli des i Fahres Abteilung Il 1196 1939 1301 1939 1308 1939 1834 1939 1967 1939 1968 1939 Abteilung 1V 1934 1938 1938 1939 155 1939 221 1939 Darmstadt, den 4. März 1940. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Fink.

[57117] Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Reichsjustizministeriuums vom 24. 10. 1928 (RGBl. 1 Nr. 38) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlihen Genuß- rehte - der aufgewerteten Jndustrie- Obligationen unjerer Anleihe aus dem Fahre 1920 sih auf 3374, A be-

ust.

G b, Aachen, 4. März 1940, Gewerïschaft Carl Friedrich Authrazitgrube im Wurmrevier.

è, Der Grubenvorstand.

gesellschaften.

[57119]. Gaisberg- Aktiengesellschaf}t. Unter Bezugnahme Le unsere-Bekannt-

Nr.

Jahres Abteilung 1 5 1936 172 1939 210 1939

Abteilung 1Ill1 192 1939 28 282 1939 27

306 126

Dex Versicherungsschein Nr. 392 118

vom-25. Zuli 1930 über eine Heimspar-

2078]: '3.

tober, 29. November und 20. Dezember 1939 erklären wir hiermit. alle Aktièn únck serer Gesellschaft, die noch“ auf Gulden, Kronen oder Schilling lauten, gemäß § 1 Absay 2 der Ersten Durchführungsverord- nung zum Aktiengeseß in Verbindung mit. § 179 des Aktiengeseyes für kraftlos, soweit sie bis jet nicht. zum Umtausch.in. Aktien über je R. 1000,— eitigerelht worden sind. ita A

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien über Gulden, Kronen und De tretende eine Aktie zu nom. k. 100 Nr. 120 wird für Rechnung der Beteiligten am 83. April 1940,- 16 Uhr, in: der Direktionskanzlei des Städtischen Leihhauses in Salzburg, Linzer Gasse 72a, I. Sto, versteigert werden.

Der Erlös wird für Rechnung der Beteiligten bei - der

Deutschen Bank Filiale Mainz

in Mainz

hinterlegt.

Salzburg, den 4. März 1940.

Gaisberg-Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Bauer.

[57084].

Grundbesit- un

A.-G. i. L., Berlin.

Wir laden hiermit die Aktionäre un- serer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 27. März 1940, vormittags 11 Uhr, in den Räumen des. Hexrn Rechtsanwalts und Notars Bruno Hülsen, Berlin-Charlottenburg 2, Knesebedckstr. 29, stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung: : i 1. Vorlegung der Eröffnungsbilanz per 23. Juli 1939 nebst Bericht des Auf- sichtsrates.

. Vorlegung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 1939 nebst Bericht de3 Ausfsichtsrates.

. Entlastung des Vorstandes.

. Entlastung der. Abwidckler.

. Entlastung des Ausfsichtsrates.

. Verschiedenes.

Verlin, den 5. März 1940.

Die Abwidler: Väter. Ullmann.

[57089]. Mecklenburgishe Friedrich Wilhelm Eisenbahn. Afktiengesellschaft. '

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer:

Gesellschaft zu der am 28. März 1940,

nachmittags 5 Uhr, im Verwaltungs-

in Neustreliß stattfindenden

gebäude Hauptversammlung

ordentlichen

unter Hinweis auf § 18 der Saßungen ein...

Die Hinterlegung der Aktien kann er- folgen:

1. bei der Hauptkasse der Gésell«"

schaft in Neustrelitz,

2. bei der Commerz- und Privat-

Bank Afktiéngesellschaft, Verlinz -

und Hamburg, bei der Bänk ves Berlinér Kassen- ‘Vereins = Giro-Effektett-Dé-

pot —, Berlin C 2, Obertvall-,

straße 3—4, . bei der Meckllenburgishen Kres

dit- und Hypothekenbank, Néu-

strelitz,

bei der Mecklenburgischen Depos« - siten- und Wechselbank, Shwes -

rin, Filiale Neustrelitz, :

. bei der Reichs-Kredit-Gesell- schaft A.G., Berlin W 8, Behren- straße 21—22.

"Tagesordnung: /

. Vorlegung des Jahresabschlussesünd der Berichte des Vorstandes und des Ausfsichtsrates. ' A Beschlußfassung übér die Verteilung des Reingewinns. : '

. Beschlußfassung über des Vorstandes und des Ausfsichts- rates, Î Ee

Neustreliß, den 4. März 1940,

Die Direktion. E

[57078]. Riesaer Bank

Aktiengesellschaft zu Riesa.

Einladung zu der Sonnabend, den

6. April 1940, nachm. 414 Uhr, ‘in

unserem Bankgebäude in Riesa tátt-

findenden 36. ordentlichen Hauyt E

versammlung. Tagesordnun

1. Vorlage des Veschäftaderichtes und estgestellten Jahresabschlusses

des für das Geschäftsjahr 1939.

2. Beschlußfassung. über die Gewinns

“verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Ausfsicht3- rates.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Riesa, den 22. Februar 1940.

Der Aufsichtsrat

der Riesaer Bank Aktiengesellschaft zu Riesa. : Georg Raffs, Vorsizer.

Verantwortlih j für den Amtlichen ‘ünd Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil ünd für * den Verlag: ;

Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen.

redaktionellen Teil; Rudolf Lan§tb\ch in Berlin- Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckeret?- und

Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Dre1 Beilagen

(einshließlih Börsenbeilage- und /

machungen im Deutschen Reichs- und. Preußishen Staatsanzeiger vom 21, Ok-

einer Zentralhandelsregister-Beilage).

andelsbank

die Entlastung /

A,

/

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 Æ# einschließlich 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne. Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 F, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages ein\{ließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

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Berlin, Sonnabend, den 9. März, abend

beschrie

Staatsanzeiger.

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Veberwachungsbestimmungen für den Bezug von abgabefreiem Mineralöl zum Betrieb von Wasserfahrzeugen ans Wasser- flugzeugen im Geltungsbereih der Bodenseezollordnung und der Unterseezollordnung. Anordnung % der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über medizinische Seifenerzeugnisse. Vom 8. März 1940. Anordnung 69 der Reichsstelle jür Lederwirtschaft (Bezugschein- pflihtige Schuhwaren; Aenderung der Anordnung 59). Vom 8. März 1940. ;

Anordnung Nr. 19A_ der Reichsstelle für Minexalöl. Ver- wendung von“Mineralöl zu Heizzwecken. Vom 9. Marz 1940.

Anordnung Nr. 10B der Reïchsstelle für Mineralöl. Aus- dehnung der Bewirtschaftung . leihter Steinkohlenteeröle auf die eingegliederten Ostgebiete. Vom 9. März 1940.

Anordnung Nr. 13B der Reichsstelle für Mineralöl. (Aus- dehnung der Anordnung Nr. 13A auf ‘die eingegliederten Ojtgebiete.) Regelung der Verbreitung und des Absaßes von Srteinkohlenrohteer und Stkteinkohlenteeröl. Vom 9. März 1940.

Anordnung über die Verdienstspanne im Handel mit Nuy- pferden. Vom 5. März 1940.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L, Nr. 41, und Teil IL, Nr. 10.

i g Preußen.

Viehseuchenpolizeilihe Anordnung des RMdJ. vom 6, März 1940 über die Bekämpfung der Tuberkulöse.

Bekanyimachungen des egierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

Amtliches. Deutsches Reich.

Ueberwachungsbestimmungen

für den Bezug von abgabenfreiem Mineralöl zum Betrieb von Wassersahrzeugen uud Wasserflugzeugen im Geltungs- bereih der Bodenseezollordnung und der Unterseezollordnung.

Auf Grund von § 7 Absaz’ 3 Saß 2 der Bodenseezoll- ordnung vom 19. August 1939 (Reichszollblatt Seite 734 u. f.) und § 8 Absayß 3 Sah 2 der Untéxseezollordnung vom 24. De- zember 1935 (Reichszollblatt Seite 590 u. f.). wird im Ein- vernehmen mit - den Oberfinanzpräsidenten Württemberg, München und Fnnshbruck verordnet:

I. Bezugsarten.

Der Bezug von abgabenfreiem Mineralöl durh Wasser- fahrzeuge (einshhließlich Wasserflugzeuge) ist nur zulässig: a) aus Seetankstellen, | b) ausnahmsweise auf Erlaubnis\schein aus anderen Zollagern als Seetankstellen, : c) aus dem Ausland. IT.

Bezug aus Seetankstellen.

1. Seetankstellen sind als Zollvormerklager nah den hierfür geltenden Bestimmungen zugelassenen Tankstellen. Sie müssen versehen sein:

a) mit einer mit dem Tank in Verbindung stehenden Zapfsäule, in die eine verschließbare Meßuhr mit selbsttätiger Zählvorrichtung eingebaut ist, und

b) mit einer von der Zapfsäule nah dem See führen- den festen Rohrleitung, die so angelegt sein muß, daß ein unmittelbares Tanken anderer Fahrzeuge als Wasserfahrzeuge nicht stattfinden kann.

wil, Die Tankstelle muß dur eine Tafel gekennzeichnet

3. Der Antrag auf Bewilligung einer Seetankstelle als HZollvormerklager is bei dem zuständigen Hauptzollamt zu stellen 4 der P O R A Mit dem Antrag ist ein Plan über Lage und Einrichtung der Tankstelle in e N Ag j

. Für die Seetankstelle ist erforderlichenfalls ein für den Betrieb und die Buchführung zoll- und sea rechtlich k antwortliher Lagerverwalter, der „pon dem Hauptzollamt zugelassen sein muß, zu bestellen. Dèr Lagervertwalter ist auf Zolltreue zu verpflichten.

9. Mineralöl darf aus Seetankstellen nur unmittelbar in den Motortank des Wasserfahrzeugs eingefüllt werden. Daneben kann in Vorratsbehältnissen abgegeben werden:

an Bèrufsfischer eine Gesamtmenge bis zu 50 Litern,

_Wasserfahrzeu

L E Vorratsbehältnisse müssen auf dem Boot ver- eiben,

6. Für die abgegebenen Mineralölmengen is im Durch- \shreibeverfahren ein Lieferschein auszufertigen, in dem darauf hingewiesen sein muß, daß das Mineralöl nur durch Wasser- fahrzeuge im Geltungsbereih der Bodensee- und Untersee- zollordnung verwendet werden darf. Der Lieferschein muß ferner Name und Wohnort des Beziehers, die abgegebene Menge und den Meßuhrstand vor und nach dem Tanken enthalten; er ist von dem Lieferer und dem Bezieher zu unter- schreiben. Die Urschrift ist dem Bezieher auszuhändigen; er hat sie 6 Monate aufzubewahren. Die Durchschriften sind von der Tankstelle jeweils ‘bis zum 3. eines Monats für den abgelaufenen Monat mit einer Zusammenstellung der abge- gebenen Einzelmengen dem Lagerzollamt zu übersenden.

7, Der Lagerinhaber hat vor Fnbetriebnahme der See- tankstelle die für den Betrieb und die Ueberwachung zu- sammengestellten „Vorschriften für Seetankstellen“ in doppelter Fertigung s{chriftlich anzuerkennen.

8, Besißern von mehreren Wasserfahrzeugen kann zu deren Selbstversorgung von dem Hauptzollamt statt einer Seetankstelle ein Zollvormerklager bewilligt werden. Auf solche Lager finden ‘die vorstehenden Vorschriften sinngemäße Anwendung.

ITI.

Bezug auf Erlaubnisschein. 1. Besißern von Wasserfahrzeugen mit großem gewerb- lichem Betrieb kann auf Antrag ausnahmsweise der Bezug von abgabekfreiem Mineralöl auf Grund eines Erlaubnis- scheinees vom zuständigen Hauptzollamt aus anderen Zoll- vormerklageyn als Seetankstellén gestattet wérden.

2. Für. die Erlaubnisscheine, für den Bezug, die Lage- rung und die Verwendung des abgabenfreien Mineralöls gelten sinngemäß die Vorschriften der Mineralöl-Zollordnung und der hierzu erlassenen Üeberwachungsvorschriften.

Hiernach ist insbesondere

a) das Mineralöl an einem vom Hauptzollamt ge- nehmigten Lagerplaß aufzubewahren, der durch eine Tafel zu kennzeichnen ist;

b) über den Bezug und den Verbrauch des Mineralöls ein Verwendungsbuch zu führen;

c) der Handel mit voll verzolltem oder versteuertem Lib g em Mineralöl und die Verwendung olchen Mineralöls zu anderen als im Erlaubnis- schein bezeichneten Zwecken nur mit Genehmigung des Hauptzollamts gestattet.

3. Den Hollaufsichtsbeamten ist die Einsicht der Bücher

und Belege und das Betreten des Lagerplates zu gestatten;

es ist ihnen jede erforderliche Auskunft zu erteilen. Bei Bestandsaufnahmen sind den Zollbeamten die nötigen Hilfs- dienste zu leisten ünd, soweit notwendig, vorschriftsmäßige Meß- und Wiegegeräte zu stellen.

4. Der Erlaubnisscheininhaber hat die für den Bezug, die Lagerung und die Verwendung des abgabenfreien Mineralóöls zusammengestellten „Vorschriften für Erlaubnis- scheininhaber“ in doppelter Fertigung schriftlih anzuerkennen.

IV. Bezug aus dem Ausland.

1. Vor dem Bezug von Mineralöl aus dem Ausland hat der zu einem abgabenfreien Verbrauch Berechtigte bei dem Hauptzollamt einen Erlaubnisschein zu beantragen.

Das eingeführte Mineralöl is bei der Eingangszollstelle anzumelden und vorzuführen.

2. Die Vorschriften der Ziffer II1 gelten sinngemäß.

3. Bei der Anmeldung ist der E der Erlaubnis- schein vorzulegen; die Zollstelle schreibt das bezogene Mineral- ol im Erlaubnisschein ab.

4. Eines Erlaubnisscheines, der Anmeldung und Vor- führung bedarf es niht, wenn das Mineralöl im Ausland unmittelbar in den Motortank und in Vorratsbehältnisse von bla Wasserfah uts bis zu 50 Litern und l ern Wasserfahrzeugbesißern in ei G

bis zu 15 Litern bezogen O A REEE

V9 Besondere Fälle.

Soll abgabenfreies Mineralöl vom Wasserfahrzeug an Land fe cite werden, so ist dies vorher der zuständigen Zoll- s hriftlih an umelden. Die Abgabenschuld entsteht mit er Verbringung des Mineralöls an Land. Die Erhebung der Abgaben unterbleibt jedoch, wenn das Mineralöl inner- halb einer von der Zollstelle zu ‘bestimmenden Frist dem zum Verbrauch in. dem Geltungsbereih der Bodenseezollordnung und der Ünterseezollordnung wieder zu- geführt wird. Einer Anmeldung bei der Zollstelle bedarf es nicht, wenn das Mineralöl. von einem Erlaubnisscheininhaber

an andere Wasserfahrzeugbesi : bis zu 15 Bitecn. ges esißer eine Desainimengs

im Verwendungsbuch sofort in Zugang gebracht wird. l

VI. Inkrafttreten.

Diese Bestimmungen treten an Stelle der Ueber- wachungsbestimmungen vom 830. März 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78 vom 1. April 1936 S. 2). Sie treten mit ihrer Veröffentlihung in Kraft.

Karlsruhe, 2. März 1940.

Der Oberfinanzpräsident Baden in Karlsruhe- F. V.: (Unterschrift.)

; Anordnung Mr. 25 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über medizinische Seifenerzeugnisse,

Vom 8. März 1940,

Auf Grund des § 14 der Verordnung über die Ver= brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1873) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet;

; 81

(1) Medizinische Seifenerzeugnisse îm Sinne des § 13 Ziffer 2 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 in der Fassung der Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel - aller Art vom 29. Januar 1940 (Reichsgesegbl. T S. 241) sind Seifen mit

Zusäßen -von-- Fchtyol

Kresol

Phenol

Resorcin

Salicylsäure

Salol

Schwefel

Teer sowie Sapo calinus DAB. 6 und Sapo medicatus DAB.S6. ___ (2) Jm Zweifelsfall, ob eine Seife als medizinisches Seifenerzeugnis anzusehen ist, entscheidet die Reichsstelle für industrielle Fettversorgung.

82 Zum Vertrieb von medizinischen Seifenerzeugnissen na

S 1 (1) find nur Apotheken und Déogeigeschotte e E Fachgruppe Gesundheitspflege, Chemie und Optik der Wirt- schaftsgruppe Einzelhandel angehören, zugelassen.

83 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung werden bestraft nah den Vorschriften der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430).

8 4 Diese Anordnung tritt am 7. Tage - nah ihrer Verz öffentlihung im Deutschen Reichs- und î 4 A ie T Rue ch Preußischen Staats=-

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. Rietdori

Anordnung 69

der Reichsstelle für Lederwirtshast (Bezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der G So), M6

Vom 8. März 1940.

Auf Grund des F 9 der Vierten Durchführungsverord- nung zur Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes in der Fassung vom 7. September 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1702) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 (1) Bezugscheinpflichtig sind folgende Waren: Schuhe aller Art sowie Leder und Austaus{- stoffe für Leder zur Besohlung von Schuhen (Soblèr material). (2) Nicht bezugscheinpflichtig sind:

a) Straßenschuhe (ausgenommen Kindershube d E deren Oberteil ganz By D ide

esteht *),

b) Damenstraßenshuhe aus Gold- oder Silber« chevreaux, Gold- oder Silberstoff, Atlas, Seide Kunstseide, Goldkäferchevreaux, auch kombiniert *),

c) Damenstraßenshuhe aus Sammet oder Velveton “y

d) Baby- und Kleinkinder Ul i Größe 24 einschließlich, shuhe alles Art bis zux

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