1940 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 9. März 1940. S. 2

e) Artistenshuhe, Badeshuhe, E M f) ‘Offene Absagpantoffel aller Art mit einem Einzel- handelsverfaufspreis von AM b,— und mehr *),

g) Hütten- und Baudenschuhe *), I h) Männerstiefel mit hohen Filzshäften, Unfallver- hütungss\chuhe, i) Hausschuhe, Pantoffel und Schlappen aus 1. alten gespaltenen Fahrraddecken, 2. Leder von gebrauchten Schuhen, . alten Hüten, . Kunstseidenresten, Z ; . Spinnstoffaltwaren und Abfällen von Spinn- stoffwvaren, : L 6. alten Trockenfilzen aus der Papierfabrikation, k) Schuhe ausgenommen Arbeitsshuhe, Zivei- shnallenschuhe und Galoshen mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen- oder Brandsohle

niht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerkstoff |

besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von ge- färbten Lederabfallstücken mit einer Größe von weniger als 1 qdm je Einzelstück und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 cm Breite, Leder nicht verwendet worden ist,

gebrauchtes Schuhwerk, mit Ausnahme von solchem, das von Gewerbetreibenden im Umherziehen ver- kauft wird.

82 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in S Gleichzeitig tritt die Anordnung 59 vom 30. September 1939 (Deuticzer Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

v. d. Dedcken. t ———

*) Die Herstellung dieses Shuhwerks ist verboten.

reti etm

Anordnung Ir. 19 A der Reichsstelle für Mineralöl Verwendung von Mineralöl zu Heizzwecken.

Vom 9. März 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebßbl. T S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

(1) Die Verwendung von Mineralölen aller Art als Heizöl ist nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl ulaässig. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und

uflagen versehen und jederzeit ganz oder teilweise wider- rufen werden,

(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 gelten nicht für die Verwendung von Mineralölen, diè im Einzelhandel bezogen werden, und für den Bedarf des Oberkommandos der Kriegsmarine.

82

Die Veräußerung von Mineralölen zu Heizzwecken ist nur zulässig, wenn der Erwerber auf Grund von §1 zur Verwendung des Mineralöles als Heizöl befugt ist.

83 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 4

Diese Anordnung tritt am 14. März 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 19 vom 5. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 5. Dezember 1938) außer Kraft.

Berlin, den 9. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raah.

Anordnung Ir. 10B

der Reichsstelle für Mineralöl. Ausdehnung der San leihter Steinkohlen- teeröle auf die eingegliederten Ostgebiete.

Vom 9. März 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs- gesevbl. T S. 2418) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost-

gebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 2419)

wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange- ordnet: 81

Die Vorschriften der Anordnung Nr. 10 der Reichsstelle für Mineralöl vom 20. April 1937 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 20. April 1937) gelten in den eingegliederten Ostgebieten.

82 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Berlin, den 9. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

————— r

Anordnung Nr. 13B der Reichsstelle für Mineralöl. Z (Ausdehnung der Anordnung Nr. 13 A auf die eingegliederten Ostgebiete.) Regelung der Verarbeitung und des Absaßes von Steinkohlen- rohteer und Steinkohlenteeröl,

Vom 9. März 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Sin vom 18, August 1939 (Reichsgeseßbl. T'S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14, Dezember 1939 (Reichs- „geseßbl. T S. 2418) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom ‘7, Sep- tember 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durch- führung der Verordnung über die Einführung von Vor- schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den einge- gliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs- geseßbl, T S. 2419) wird mit Zustimmung des Reichswirt- \chaftsministers angeordnet: (

Die Vorschriften der Anordnung Nr. 13 A der Reichs- stelle für Mineralöl vom 2. Dezember 1939 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 283 vom 2. Dezember 1939) gelten in den eingegliederten Ostgebieten.

82 Diese Anordnung tritt am 1, April 1940 in Kraft.

Berlin, den 9. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

ma

Anordnung über die Verdienstspanne im Handel mit Nußpsferden,

Vom 5, März 1940,

Auf Grund des Geseßes zur Durchführung des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßblatt I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

S1

(1) Beim Verkauf von Nußpferden durch Pferdehändler dürfen höchstens die in dieser Anordnung festgeseßten Ver- dienstspannen geo ert versprochen oder gezahlt werden. Nubtpferde im Sinne dieser Anordnung sind über ein Fahr alte Tiere.

(2) Ausgenommen von dieser Anordnung sind:

1. Zuchtstuten, die im Pa n oder Stamm- buch einex vom Reichsnährstand anerkannten Züchtervereinigung eingetragen, nachweislih im leßten Fahr gedeckt sind oder ein Fohlen bei Fuß haben und id im Besiy von Mitgliedern einer an- exfannten T Eer idtardereinbittn befinden, soweit: sie mit Abstammungsnachweis an “Mitglieder von Pferdezüchtetvereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft werden;

. weibliche Nachzucht der unter Ziff. 1 genannten Stuten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, soweit sie mit Abstammungsnahweis an Mitglieder von Pferdezüchtervereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft wird;

. gekörte Hengste;

. Junghengste bis zum Alter von zweieinhalb Fahren, die zur weiteren Aufzucht als Vatertiere an Auf- züchter verkauft werden;

. Pferde, die zur Verwendung im Renn=-, Turnier- und Reitsport erworben werden und in die Liste A oder B des Reichsverbandes für Zucht und Prüfung deutschen Warmbluts eingetragen sind;

. Vollblutpferde;

. Vollbluttraberpferde;

. Schlachtpferde, deren Schlachtung innerhalb einer Woche erfolgt.

82

(1) Verkauft ein Pferdehändler ein Nußpferd, das er von einem Nichthändler erworben hat, an einen Nichthändler weiter, so darf eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zu- üglich 12 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des Pferdes nicht überschritten werden.

(2) Erster Ankaufpreis im Sinne dieser ‘Anordnung ist der aus der Pferdekarte ersichtlihe „erste Kaufpreis“.

Werden mehrere Pferdehändler tätig, so dürfen sie zu- sammen eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zuzüglich 18 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des Pferdes nicht überschreiten, Beim Verkauf von Händler zu Händler darf der Verkäufer innerhalb der festgeseßten Gesamtverdienst- spanne nux dann mehr als 6 vom Hundert des ersten Ankauf- preises für sh in Anspruch nehmen, wenn der Käufer zustimmt.

84

(1) Die Verdienstspanne darf höchstens von dem ersten

Ankaufpreis berechnet und ihm zugeschlagen werden.

(2) Verkauft ein Pferdehändler ein Nußpferd,. nachdem die zur Zeit seines Erwerbs gültige Pferdekarte ihre Gültig- keit verloren hat, so darf die Verdienstspanne höchstens von dem aus der neuen Pferdekarte ersichtlichen Höchstwert des Pferdes berechnet und ihm zugeschlagen werden.

S5 Die in den 8 2 bis 4 geregelte Verdienstspanne darf in keinem Falle einen Betrag von 300 Reichsmark übersteigen.

EI 8 6 Bei jedem Verkauf zwischen Pferdehändlern hat der Ver- käufer dem Käufer die Höhe der bereits in Anspruch ge- nommenen Verdienstspanne schriftlich nachzuweisen.

87

Durch die festgesezte Verdienstspanne sind alle Wagnisse und sämtliche entstehenden Mae insbesondere die Kosten der Beförderung, Fütterung, Pflege, Vermittlung und Ver-

88 Die Preisbildungsstellen werden ermächtigt, mit Zuxa stimmung des Reichskommissars für die Preisbildung sür ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks niedrigere Verdienst spannen teftzusevn.

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten - Stellen können, in volkswirtschaftlich bea gründeten Fällen oder zum Ausgleich. unbilliger Härten Aus-

- nahmen von den Vorschristen dieser Anordnung zulassen oder

anordnen. 8 10

(1) Die Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten Anordnungen der

Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den Verkehr mit Pferden über den Verkauf von Nußpferden vom 20. Februar 1940 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes S. 81) oder den hierzu mit meiner Zustimmung erlassenen Richtlinien für die Schäßer entgegenstehen, außer Kraft. (2) Die Bekanntmachung über das Verbdt des Ketten- handels mit Zucht- und Nußhvieh vom 2. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29) bleibt unberührt. E (3) Die Anordnung gilt auch in” den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 5. März 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

J. A.: Dr. Bx eb es.

Bekanntmachung L

Die am 8. März 1940 ausgegebene Nummer 41 - des Reichsgeschblatts, Teil T, enthält:

Gnadenerlaß des Führers für Patentanwälte. Vom 1. März 1940.

Bau- und Betriebsvorschrift für die Eisenbahnen der Reichs- werke Aktiengesellshaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 1. März 1940. j

Verordnung zum Schuße des Marktes eingegliederter Ge- biete. Vom 6. März 1940. i i L

Bekanntmachung. über - Elektrizitäts-Meßgeräte. 2. März 1940: S

Umfang: !4 Bogen.“ Verkaufspreis: 0,15 K. Postversen- dungsgebühren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200. /

Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.

Vom

Bekanntmachung

Die am 8. März 1940 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesetblatts, Teil TI, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsh= norwegischen Bs über die Zollbehandlung von Werbe=- druckschriften und Werbeplakaten. Vom 1. März 1940.

Bekanntmachung über die Bexläugerung der Geltungsdauer des dauere Menz gu Handelsvertrags und des Abkommens über den Zahlungsverkehr, , Vom 29. Februar 1940. : :

Umfang: 24; Bogen. Verkäafspreis: 0,15 N: Postversen- dungsgebühren: 0,03 ‘für ‘ein “Stück bei Voreinsendüng auf unser Postscheckonto: Berlin 96200. S

Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940,

Reichsverlags8amt. Dr. H ubri ch.

Preußen. Viehseuchenpolizeiliche 2Mnordnung

des RMdJ. vom 6. März 1940 über die Bekämpfung der Tuberkulose.

Auf Grund der §8 61 Abs. 1 und 79 Abs. 2, des VG. vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Tuberkulose für das Preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:

Einziger Paragraph.

Jm § 302 VAVG. (Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 1. Mai 1912, Reichs- und St.-Anz. Nx. 105) ist hintere dem Abs. 2 folgender Abs. 2a einzuschalten:

(2 a) Der Regierungspräsident hat auch die Tötung von Milchkühen anzuordnen, bei denen durch- planmäßige Unter= suchung Tuberkulose im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetves festgestellt is. Als planmäßige Untersuchungen gelten die auf Grund des Milchgeseßes vom 31. Fuli 1930 (RGB. 1 S. 421) angeordneten Untersuchungen von Milch- kfühen in Viehbeständen, deren Milch als Vorzugs- odev Markenmilch verwendet wird, ferner Untersuhungen von Milchkühen in Rohmilchbeständen, die durch die Milchwirt= E oder durch polizeiliche Vorschrift angeordnet ind.

Berlin, den 6. März 1940.

Der Reichsminister des Jnnern.

J. A.: Dr. Webe v,

——

LVerfligung. A Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommus- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des E Abe, die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Geseyes über die A volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (RGVl. S. 479) werden die nachbezeiehneten Vermögenswerte des ehem. Rektoratsvereins Golzheim in Düsseldorf, und zwar: a) 137,85 N M bar, L b) Sparkassenbuch Nr. 47 027 der Städtishen Spar= fasse zu Düsseldorf über 852,64 NM, c) Sparkassenbuch Nr. 47 703 der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf über 679,00 nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dies Verfügung im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Vermögens=- werte Eigentum des Preußischen Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben, Düsseldorf, den 6. März 1940. Der Regierungspräsident,

sicherung abgegolten.

J. A.: Pfeffé r.

Preisbildungsstellen, soweit sie dieser Anordnung oder der

Reichsgau Danzig - We

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 9. März 1940. S. 3

Verfügung.

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichgeseßbl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zux Durch- Lueg des Gesezes über die Einziehung kommunistischen

ermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Ge- seßes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Ver- mögens vom 14, Fuli 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 479) wird von der im Grundbuch von Essen Band 111 Blatt 2043 auf dem Grundstück Lichtschlagstraße (früher Rottstr.) Nr. 16 und Kleine Kronenstraße 7 in Abt, IIT unter Nr. .12 für die Kreissparkasse in Mörs eingetragene Hypothek von 2745,99 GM, die nur in Höhe von 2145,99 GM in Anspruch genommen worden ist, ein Betrag von 600,— GM nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Bieiliaurg im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger dieser Vermögens- wert Eigentum des Preußischen Staates wird.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Düsseldorf, den 6. März 1940.

Der Regierungspräsident. J. A.: Pfeffer.

Irichtamtliches.

Kunsi und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 10. bis 18. März.

; Staatsoper. Sonntag, den 10. März. Tristan und Fsolde. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 18/4 Uhr. f Bas den 11. März. Don Pa‘squale. Musikal. Leitung: chüler. Beginn: 20 Uhr.

Der Einbau der Danzig-westpreußischen Wirtschaft in die grtoßdeutschen Wirt- schaftSaufgaben.

Staatssekretär Dr. Landfried übernimmt die FIndustrie- und Handelskammer Danzig-West- preußen in die Organisation des Reichs.

Danzig, 8. März. Staatssekretär im Reichswirtschafts- ministerium Dr. Landfried und der Leiter der Reihswirt=- \haftskammer Präsident P ieb \ ch trafen ám Freitag in Danzig ein, um_die Fndustrie- und Handelskammer Danzig-Westpreußen in die Organisation dés Reiches- zu übernehmen und den Präsi- ‘denten der Kammer in fein Amt- einzuführen. Fm Rahmen dieser Feierlichkeit fand die Einweihung des neuen Gebäudes der Fndu= strie- und Handelskammer Danzig-Westpreußen - statt, das in repräsentativer Form an der Stätte ältester Danziger Kaufmanns- tradition am Langen Markt entstanden ist.

Am Nachmittag erfolgte bei einem Treffen der Kaufmann- fei in dem a O rtorinfib in Danzig durch Staats-

ekretär Dr. Landsried die Amtseinsührung des Präsidenten der JFndustrie- und Handelskammer Dr. Mohr. Nach Einführung von Präsident Dr. ebst hielt der Leiter der Reichs8wirtschafts- kammer Präsident Piebsch einen aufschlußreihen Vortrag, in dem er ein Bild von dem inneren Wesen und dem L Wirken

der Selbstverwaltungsorganisationen und ihrer Zusammenarbeit-

mit den Staatsstellen entwarf. Abends fand dann eine große Kundgebung der Danzig-Westpreußishen Wirtschaft statt, a der Staatssekretär Dr. Landfried eine längere Rede hielt, Dr. Landfried überbrachte einleitend die Grüße und Wünsche des Reichswirtschaftsministers, der infolge Krankheit nicht selbst nah Danzig kommen konnte, und ging. dann auf die im Verfolg des Versailler Diktats erzwungene Errichtung Danzigs als „Freie Stadt“ sowie auf die Abshnürungspolitik des ehemaligen pol- nishen Staates ein. Alle Maßnahmen des polnischen Staates hätten aber doch die Widerstandskraft der deutschen Bevölkerung Dage estpreußens nicht zu brechen vermoht. | it der Rückehr Danzigs zum Reich, so erklärte der Staat s- sekretär weiter, war die Vorausseßung sür seinen Wiederaufbau und für eine neue Blütezeit im Verband des Großdeutschen Reiches geschaffen. Es kann nunmehr wieder seine Aufgabe, die Brücke nach dem Osten zu bilden, erfüllen und Ostpreußen aus seiner jahrzehntelangen Fsolierung befreien. Seine Fndustrie konnte für die vordringlichen Aufgaben des Reiches sofort in vollem arne eingeseßt werden. Dies bedeutete eine Belebung der Dan- ziger irtshaft und eine fühlbare Entlastung der Wirtschaft des treihes auf den verschiedensten Gebieten. Mit diesem Wende- punkt in der Geschichte O fallt der Ausbruch des jeßigen Krieges zusammen. Noch am Tage der Wiedervereinigung Danzigs mit dem Großdeutshen Reich haben die Feindseligkeiten begonnen. Bereits im gleichen Monat ist die deutshe Bevölkerung im übrigen Westpreußen wieder: befreit worden, und der Erlaß des Führers über die Bildung der neuen Beer seßt Danzig wieder in die Stellung ein, die ihm das Versailler Diktat genommen hatte. Dr. Landfried sprah dann über die Bedeutung Westpreußens als Brücke nah dem Osten, das gleichzeitig durch die Wiederauf- nahme der engen wirtshaftlihen Beziehungen zu der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eine besondere Note erhalten hat. Die jahrzehntelange Verwahrlosung des deutshen Siedlungs- landes im Osten unter polnischer Herrschaft, die den natürlichen Gegebenheiten vielfah zuwiderlaufende Gestaltung der Landver- kehrêôwege, die vollständige Vernahlässigung des Wasserstraßen- neyes bilden Ansabpunkte für weitere Aufgaben, die dem neuen Reichsgau gestellt sind» Ein unübersehbarer Bedarf an Gütern und Leistungen aller Art tut sich hier auf, der Handel, Gewerbe und Verkehr vor eine neue Belastungsprobe stellt. Deshalb war es notwendig, die Maßnahmen zur wirtschaftlihen Angleihung

des Gebietes von Danzig-Westpreußen an die Wirtschaft des Alt-

reichs unter Verziht auf überstürzte Sofortregelungen schritt= weise zu, treffen.

Der Staatssekretär befaßte sih dann mit der durch den Krieg notivendig gewordenen Umstellung auf die Kriegswirtschafi mit A alles andere überschattenden Gebot, alle Kräfte für die

üstung einzuseßen. Die kriegswirtshaftlihen Notwendigkeiten

verbieten jede Art von Vershwendung wichtiger Rohstoffe. Es wird daher die Deckung manchen dringlihen Bedarfs auch im Í Goceuen zunächst "‘zurückgestellt werden

müssen. Dagegen is zu erwarten, daß die Neuordnung der Be- ziehungen des Reiches zu N Nen östlihen Nachbarn ebenso wie die notwendige P lege des Außenhandels mit den nordischen Staaten die Danziger idt, Bee bereits jeßt in die neten Auf- fru hineinwachsen läßt, hier bieten sich auch die Ansatpunkte Ur eine Wiederbelebung des Danziger Transithandels, Die Er-

Dienstag, den 12. März. Daphn e. Musikal. Leitung: Clemens Krauß a. G. Beginn: 20 Ühx. 3 i;

Mittwoch, den 13. März. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 14. März. Fn der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 15. März. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. i

. Sonnabend, den 16. März. Bo m e. Musikal, Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 17. März. Fn der Neuinszenierung: Don Carlos. Musikal, Leitung: van Kempen a. G. Beginn: 194 Uhr.

Montag, den 18. März. Ballett-SuiteTanzums Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Foanvon Zar issa. Mu- sikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus. Sonntag, den 10. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 11. März. Gneisenau. Beginn 19 Uhr. Dienstag, den 12. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 13. März. Frau Fnger Zuf Destrok Be- ginn: 194 Uhr. 5 Donnerstag, den 14. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Sretias, 2 März. Frau Fngerauf Oestrot. Beginn: 91% Vi Sonnabend, den 16. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 17. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 18. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

Sonntag, den 10. März. Karl lll. und Anna von Oester- rei ch. Beginn: 19!s Uhr. Ausverkauft!

rei. Beginn: 1914 Uhr. : Dienstag, den 12. März. Traumulus, Beginn: 19!4 Ute Mittwoch, den 13. März. Traumulus. Beginn: 1914 Uhr, Donnerstag, den 14. März. Zum leßten Male in dieser Spielzeit: Karl Ill. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19% Uhr. Freitag, den 15, März. Traumulu s. Beginn: 194 Uhr.

Sonnabend, den 16. März. Traumulus. Beginn: 19% Uhr, Sonntag, den 17. März. eber L E Beginn: 194 Uhr. Montag, den 18. März. Liebesbriefe. Beginn: 1914 Uhr.

afisteil.

nährungssicherung des deutschen Volkes ist nach Dr. Landfrieds Worten eine der Hauptaufgaben, die die Kriegswirtschaft den Ost- ebieten stellt. Die Vermitflung der Erzeugnisse ihrer Landwirt- saft nah dem übrigen Reich wird Aufgabe des Handels in den Städten des Reichsgaues sein; umgekehrt wird auch die Versor- ung der westpreußishen Landwirtschaften mit Düngemitteln, andmaschinen und Geräten dur den eingesessenen Handel er- folgen müssen. Handwerk und Gewerbe im Reichsgau Danzig- Westpreußen werden im Zuge der Beseitigung der Kriegsshäden und der Wiederinstandsezung der landwirtschaftlihen Betriebe vollauf Arbeit finden.

Die Wirtschaftsführung des Großdeutshen Reiches wird dafür sorgen, daß die heimgekehrten Gebiete so wie sie an Opfern, die er Krieg verlangt, teilhaben, auch alle die Möglichkeiten ge- nießen, die: zur Erlèichteruúg - und; Milderung :diejec.- Opfer zur Verfügung stehn." Die Wirts{chäff Westprerßens Virs mit allèr Bevorzugung aber do Aufträge erhalten; der Reich3wirtschafts- minister hat daher hon im November vorigen Fahres die Er- richtung einer Bezirksausgleichsstelle für öoffentlihe Aufträge veranlaßt. Wo eine Belegung der Betriebe mit öffentlihen Auf- trägen niht möglich ist, und wo andere Aufträge nicht zur Ver- fügung stehen, es vielmehr unter den harten Notwendigkeiten des Krieges zu einer Stillegung von Unternehmungen kommt, wird durch die Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft den betroffenen Unternehmungen ein Durchhalten ihrer Substanz und damit die Erhaltung der in ihnen liegenden ee Paten Werte gewährleistet werden, Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß diese Hilfsmaßnahmen, so- weit sie im Gebiet Danzig-Westpreußen. praktisch werden, au den wirtschaftlichen Wiederaufbau nah Kriegsende wirksam unter- stüßen werden.

__ Staatssekretär Dr. Landfried befaßte sich dann im einzelnen mit den entsprehenden Maßnahmen und Vorkehrungen, um Danzig-Westpreußen in vollem Umfange zum festen Bestandteil des deutschen Wirtschaftsraumes zu R n Um die notwendige ssommenta] ende Behandlung der örtlih zu bearbeitenden wirt- chaftlihen Fragen zu sichern, hat der Reichswirtshaftsminister für den Reichsgau Danzig-Westpreußen die Bildung einer Jndu- E und Handelskammer, einer Handwerkskammer sowie einer Sirtschaftskammer als Organe der wirtschaftlihen Eigenverwal- tung verfügt. Mit der Wirtshaftskammer ist die regionale Ver- knüpfung mit den fachlihen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft hergestellt. Als Hauptstadt des Reichsgaues ist Danzig ferner Siß eines Bezirkswirtschaftsamtes, das unter Führung des Reichsstatthalters die Aufgaben der staatlihen Wirtschafts- verwaltung zusammenfaßt, die bezirklih geregelt werden können. Als Sit der n der staatlihen Behörden und der Dienst- stellen der Selbstverwaltung für den Reichsgau ist jezt die Stadt Danzig der politishe und wirtschaftlihe Mittelpunkt eines Ge- bietes, das weit über die beshränkten Grenzen der leßten 20 Fahre C A Westpreußen, so {loß Staatssekretär Dr. Land- ried, hat die vornehme Aufgabe, die Brücke zu sein, die die jahr- zehntelang getrennten Teile des Reiches wieder verbindet.

Gefolgschaft und Leistungsfsteigerung.

Jm Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821 [rad am Freitagabend in Berlin Direktor H. Benkert VDJ. über as Thema „Gefolgschaft und Leistungssteigerung“. Er betonte einleitend, wie wichtig im heutigen Leistungskampf Deutschlands die Frage der Stellung der Gejolgschaftnxtglieder in den Be- trieben zur Leistungssteigerung sei. Es gelte nicht selten, eine etne Abneigung in eine absolute Bejahung des Gedankens der Leistungssteigerung umzukehren. Auch der leßte Mann müsse innerlich für die Leistungssteigerung gewonnen werden, um die eigene Fnitiative des Gefolgschaftsmitgliedes im weitesten Um- fang an den Werksaufgaben mitschaffen zu lassen. Auf diesem Weg sei die innerbetrieblihe Werbung von großer Bedeutung, für die er drei Hauptgesihtspunkte herausstellte. Es sei die Ver- bindung ‘zwishen Werk und Heim zu festigen. Auch im Groß- betrieb müsse jeder Mitarbeiter mit der Organisation und der Einrichtung des Werkes vertraut gemaht werden, denn „das Werk“ seien s{ließlich all die Menschen, die in ihm und an seinen Aufgaben schaften. Man müsse die Gefolgschaftsmitglieder an- regen, von ihrem Arbeitsplay ‘aus Verbessecungsvor|@Gläge für irgendeinen Arbeitsgang einzureichen.

/ S Werbung sei mit den Mitteln der Plakate, der Lohn- tütenbeilagen, der Werkzeitung, mit Hilfe von Abteilungs-Wett- bewerben und Preisaus|chreibung aufzuziehen und vorwärts zu brin en. Die Erfolge solcher innerbetrieblihen Werbung sind nah den Worten Direktor Benkers recht erfreulih, wenn die äußeren Maßnahmen nur vom rechten Geist des Mannschaftsführers dur- drungen sind. So. ist die innerbetrieblihe Werbung bereits in vielen Fällen ein lebendiges Mittel der Betriebsführung geworden,

Montag, den 11. März. Karl Ill. und Anna von ODester-

Berliner Börse vom 8. März.

Die Aktienmärkte wiesen auch am Freitag bei Festseßung der ersten Kurse feste Haltung auf. Die verschiedentlih zu beobachten« den Kursabschläge waren nicht nur zahlenmäßig, sondern naments lih auch in ihrem Umfange weitaus geringer als die Befestigungen, Infolge der kaum bestehenden Verkaufsneigung kamen die Kaufs orders fast allgemein ‘nur zu stärker erhöhten Kursen zur Aus- führung. Wie bereits in den lezten Tagen, wurden namentlich Spezialwerte sowie einige Papiere, die an der Aufwärtsbewegung der leßten Zeit niht in vollem Umfange teilgenommen hatten, höher bewertet.

Am Montanmarkt ermäßigten sich lediglich Harpener un 74 %. Höher lagen BAIÓ Mannesmann und Vereinigte Stahl- werke um je !4 Pie Rheinstahl um 4 %. Stärkere Gewinne er- zielten Braunkohlenwerte, von denen Bubiag und Deutsche Erdöl je 1, JFlse-Genußscheine 15/s und Rheinebraun 3/4 % fester lagen. Am Kaliaktienmarkt wurden Wintershall um 4 und Kali-Chemie um 4 % heraufgesezt. Von chemischen Papieren seßten Farben mit 18214 um 2/3 % höher ein. Schering stiegen um 74 und Gold- \{hmidt um 4 %. Rütgers büßten !s % ein. Elektrowerte wurden durch ruhige Haltung gekennzeihnet. AEG eröffneten 24 % niedriger, verwandelten diesen Verlust alsbald aber in ernen Gewinn von 4 %. Licht und Kraft büßten 4 % ein. Von Ver- sorgungsanteilen lagen Dessauer Gas um 4, Bekula um 4 und EW-Schlesien um 1% % gebessert. Wasser-Gelsenkirhen kamen 2 % höher zur Notiz. Gummi- und Linoleum- sowie Kabel und Drahtwerte und auch Bauanteile stiegen um bis zu %# %. Von Autowerten gaben BMW um 124 % nah. Fest tendierten Maschinenbaufabriken, so Berliner Maschinen mit + 174 und Orenstein mit + 3 %. Hervorzuheben sind noch von, Metallwerten Deutscher Eisenhandel, von. Bahnaktien AG. für Verkehr und von Zellstoffaftien Waldhof mit je + 1%. Ferner befestigten sich Bemberg um 14 und Gebr. Funghans um 14 %.

Da die Kauflust bis zum. Ende des Verkehrs anhielt, waren die Schlußnotierungen in den meisten Fällen die höchsten des Tages. Ver. Stahl beendeten den Börsentag mit 1154 und Farben mit 1823/s. s

Am Einheitsmarkt waren Banken meist befestigt, Dt. Asiater sogar um 25 NA und Ueberseebänk bei Repartierung um 254 %- Sypothekenbanken zeigten Abweichungen von bis zu % % nach beiden Seiten. Schiffahrtsanteile waren bis um 14 % gebessert. Kolonialpapiere hatten unregelmäßige Kursentwicklung. Während Schantung um 2% zurückgingen, waren Neu-Guinea bei Zu- teilung um 3 % erhöht. Die zu Kassakursen gehandelten Fndustrie- aktien wiesen wieder meist Befestigungen auf. Hindrihs-Auffer=- mann lagen bei Repartierung um 44 % über leßtem Stande.

Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesizanleihe auf 144!/i gegen 14314. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 974.

Im Kassarentenverkehr kam es vielfach zu einer Heraufsezung der Kurse für Kommunalobligationen um !/2 % auf 99!/2. Auch Hyp.-Pfandbriefe waren weiter stark gesucht. LiquidationSp\sand- briefe änderten sih nur wenig. Stadtanleihen lagen still, Dekosama L gewannen 4%, Dekosama Il %. Provinzanleihen verkehrten in ruhiger Haltung. Altbesizemissionen waren bis 4 % fester: Staats- und Länderanleihen bewegten sih meist auf Vortagsstand, Für Reichsemissionen nahm die Aufwärtsbewegung ihren Fort» gang, wobei die Gewinne bis 24% ausmachten. Fndustrie- obligationen wiesen keine nennenswerten Abweichungen auf. De Stimmung blieb aber im wesentlichen freundlich. Zur ersten Notiz gelangten heute 5 %ige Shluchsee-Obligationen von 1939 mit 10014.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 214 % belassen.

Am Geldmarkte bewirkten die Vorbereitungen für den großett Steuertermin eine Heraufsezung-dér Blankotagesgeldsäße um auf 2—23 %%. j ;

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Beispielloser Erfolg der Leipziger Frühs- jaßrsSmefse.

Wie die Fachberichte, die dem Meßamt zugega

stätigen, hat die am Freitag nach sechSstägig

\hlossene Leipgiger Frühjahrsmesse einen beij

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zuweisen; das Meßamt gibt bekannt, daß Aussteller weit übertroffen wurden. Di rch den Kr eding ten Produktionsumlagerungen maten sih in einer starken Kauf lust der in- und ausländishen Einkäufershaft bemerkbar. Jn® von einer Y

ware auf eine andere greifbare Ware gesucht. ; Leipziger Frühjahrsmesse 1940 als erste deutsche Krie ihrem einzig dastehenden Angebot aller in Frage kom Firmen hier vorbildliche Arbeit geleistet hat, wurde al anerkannt.

Da die Rohstoffe für die Porzellanfabrikation in Dex gewonnen werden, ist die Porzellanindustrie in der glü Lage, daß ihre Produktion nicht allzusehr beeinträhtigt wird. Neben großen Fndustrieaufträgen erhielt fie infolge ihrer ge- hickten Anpassung an den Gejhmack der einzelnen Länder au beahtliche Exportaufträge. Der Umsav in Steingut- und Glas=- waren war ebenfalls sehr erfreulich. Die Aussteller von Haus- und Küchengeräten aus nichtmetallishen Werkitoffen hatten einen Rekordbesuch aufzuweisen, insbesondere die Firmen der Kunsthax branche. Sehr zufrieden sind au die Hersteller von Ferti in Holzpreßstofferzeugnissen; erfreulich war der Auslandsu mit Holland, Dänemark, Belgien, Bulgarien und der Schwei Auch die Hersteller von JF\soliergefäßen aller Art t Rekordgeschäft. Haus- und Küchengeräte aus -metallenen Werk stoffen wurden in großen Mengen von Schweden, Norwegen, Ho land und - Belgien gekauft. Die Firmen der Eisen- und Stah warenbranche erflären, noch niemals. einen dera n Masi andrang gehabt zu haben; Rumänien, Jugoslawi Dänemark, Holland und Belgien haben gute Abs{hl Jn Reise-Necessaires trat das Geschäft mit der Shw Fn Lederwaren und Reiseartikeln hat die Messe die Erwartung der meisten Firmen übertroffen. Von allen auf der Messe v tretenen Branchen hatte die Galanteriewarenindustrie 1 stärksten Besuch von ausländischen Kunden aufzuweisen: der vom Ausland erteilten Aufträge hat den durchschnitil Betrag des vergangenen Jahres nach vielfahem Urtei erreicht. Die Papier- und Schreibwarenmesse war ausgezeihne beshickt; hervorstechend war die viel größere Nachfrage naH Ver- packungsmitteln; Auslandsaufträge wurden bauptjählih von der niederländishen und norwegischen Einkäufern erteilt. Ueberein

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stimmend wird die Frühjahrsmesse von der Vüro jo geschildert, daß sie den stärksten Besuch aller bishe en aufzuweisen hatte; das Ausland beteiligte sih sehr lebhaft am Geschäft, darunter Norwegen, Dänemark, Niederlande, Jugoslawien und Rumänien.

Die Fachhmesse des Edelmetall-Gewerbes hat ebenfalls eines der besten Messegeschäfte seit Fahren gemacht. Auch auf der Tertil und Bekleidungsmesse sind die meisten Aussteller mit dem Messe ergebnis sehr zufrieden; Auftraggeber waren u. a. die Südoststaaten sowie Holland, Belgien und die übrigen Messezweige, wie Spielwaren, Musiki artikel, Möbel, sind mit der Messe durhaus zufrieden. Das handwerk hat Umsätze erreicht, die ebenso hoh sind wie die} der Rekordmesse von 1939, vielfah aber darüber hinc und. oft sogar ein Vielfaches der damaligen Umsäße darîte Auf. der Messe für Photo, Kino und Optik war die Ÿ größer als auf früheren Messen.

Auf der Bugra-Messe konnten die Aussteller nah Jtalien und den Südoststaaten Maschinen abseßen, für die auf Grund bestimmter günstiger Umstände sehr frühzeitige Liefertermine ein« geräumt werden konnten.

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