Neichs: und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 13. März 1940. S. 4
Lagerorgane und Laufschihten von Lager- organen auf Stüßkörpern aus Stahl oder Guß- eisen, wenn sie: keinen Ausguß haben, für: maschinellen Antrieb verwendet werden, frei von Nickel, Chrom und Kobalt sind, im Kupfergehalt 88 v. H. und im Zinngehalt 6,5 v. H. niht überschreiten (in Abweichung hiervon darf bei Unterschreitung des Zinn- gehaltes um je 1 v. H. der Kúpsecgehoit um je 2 v. H. erhöht werden) und in der Die bei Bleibronze bis zu 100 mm Wellendur it 0,7 mm über 100 mm Wellendurchmesser 1 mm bei anderen Kupferlegierungen als Bleibronze bis zu 50 mm Wellendurhmesser über 50 mm bis zu 120 mm Wellendur@mellor 2 mm über 120 mm Wellendurhmesser 3 mm
im Fertigzustand niht überschreiten.
15 mm
Ausnahme c für Neufertigung von Maschinen, Fahrzeugen und Apparaten auf Grund vorhan- dener Konstruktionen früherer Ausführungen und bei JFnstandseßungen: Lagerorgane und Laufschichten von Lagerorganen pm Stüßkörpern aus Stahl oder Gußeisen, wenn sie:
keinen Ausguß haben, für maschinellen Antrieb verwendet werden, frei von Nickel, Chrom und Kobalt sind, im Kupfergehalt 88 v. H. und im Zinngehalt 6,5 v. H. niht überschreiten (in Abweichung hiervon darf bei Unterschreitung des Zinn- p um je 1 v. H. der Kupfergehalt um je v. H. erhöht werden) und in der Dice bei zinnhaltigen Ae fnetlegierungen 2 mm, bei zinnfreien Kupfer- knetlegierungen sowie bei gegossenen Kupfer- legierungen bis zu 50 mm Wellendurchmesser über 50 mm bis zu 120 mm Sale N 5 mm über 120 mm Wellendurhmesser 6 mm im Fertigzustand niht überschreiten. Die Ausnahme e gilt niht für die JFnstandseßung von Lagerorganen, die bereits gemäß Ausnahme b hergestellt waren. Bre die Dicken dieser Lager- organe bzw. ihrer Laufshichten gelten die unter Ausnahme h angegebenen Maße.
4 mm
Ausnahme 4d:;:
Zwischenschichten bei Dreistofflagern zwischen den Stüßkörpern aus Stahl oder (hétien und den Ausgüssen, wenn sie: für Fahrzeuge und deren n Rae verwendet werden, bei denen Notlaufeigen- haften erforderli sind, rei von Nickel, Chrom und Kobalt sind, im Kupfergehalt 88 v. H. und im Zinngehalt 6,5 v. H. niht überschreiten (in Abweichung hiervon darf bei Unterschreitung des Zinn- gehaltes um je 1 v. H. der Kupfergehalt um je 2 v. H. erhöht werden) und in der Die bis zu 150 mm Be über 150 mm Wellendurhmesser im Fertigzustand niht überschreiten.
1 mm 15 mm
21, Leitern.
22, Luftfilter.
23. Riemengetriebe und Schnurgetriebe.
24. Schalldämpfer.
25, Schilder.
26. Schmiergefäße und Schmiervorrichtungen.
27. Shußschläuhe und Umfkleidungen
; für biegsame Wellen und Drahtzüge.
28, Schußvorrichtungen.
29, Schwimmer,
30, Skalen und Zifferblätter. 31. Stative.
32, Steigeinrichtungen.
33, Stopfbuchsen.
Für zugleih als Lagerorgan dienende Stopf- buchsen als Bestandteile von Maschinen gelten die Bestimmungen unter Ziffer 20 e, für Stopf- buchsen von Armaturen die Bestimmungen untet § ZATIb 27,
34, Stufen. 35. Tragvorrichtungen. ) 36, Verschlüsse von Bedienungs-, Schau- und Schmier-
öffnungen.
37. Verzierungen. E i 38. Wärmeaustauscher gemäß § 12 Ziffer 1.
0. g
40. 41,
Zahnräder und Zahnradgetriebe mit jeder Art der derzahnung, z. B. Sticnräder, Kegelräder, Schnekenräder, Zahn- und Schneckenradkränze, Schnecken, Zahnstangen.
Zeiger und Zeigerwerke.
Zu- und Absührungsvorrichtungen.
. Rohrleitungen und Armaturen. a) Rohrleitungen.
1
2
Rohr- und. Schlauchleitungen einschl. der Ver- bindungs- und Anschlußteile für: s a) Wasser, : b) Oele, Fette, Schmiermittel, Feuerlöschmittel, c) Treib- und Brennstoffe, d) S isiorciten zum Kühlen von Werkzeugen, e) Flüssigkeiten zur Druckübertragung, f) alle anderen Flüssigkeiten unter 80 °, g) Gase und Dämpfe h) körnige und staubförmige Stoffe.
Schlauchhaspeln.
b) Armaturen.
L
Armaturen und Zubehör für Gas- und Wasser- leitungen sowie für sanitäre Zwecke, die in den Uinstellnotumen DIN 3510 U und DIN 3530 U (vergl. § 11) oder an anderen Stellen dieser An- ordnung nicht genannt sind.
2. Armaturen von Einrichtungen zum Zubereiten von
Speisen und Getränken. / Ausgenommen sind Deckschichten und uebergags e£-
3, Armaturen und: Zubehör für Bewässerung,
sprengung, Berieselung, Beregnung und ähnliche wee : ¿ i:
. Armaturen für Druckluftanlagen:
a) Gehäuse von Ein- und Mehrfachhähnen und -ventilen.
b) Kupplungen mit einem Nockenabstand von 42mm und darüber.
c) Alle anderen Armaturen und Zubehörteile, die niht unter a) und b) genannt sind. Ausgenommen is die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt.
5. Armaturen für Zentralheizungen : a) Gehäuse von Flansharmaturen.
b) Heizungsregulierventile und -hähne.
N ist bis zu 32 mm Nennweite
dié Verwendung von essing mit höchstens 67 ‘v. H. Kupfexrgehalt. K
c) Lufthähne, -ventile und -s{chrauben sowie Manometerhähne. Ausgenommen ist bis die Verwendung von 67 v. H. Kupfergehalt.
d) Muffenschieber. Ausgenommen ist bei Betriebsdrücken von niht mehr als 10 atü die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Ku fergehalt. Die nachstehend aufgeführten Höchstgewichte dürfen nicht überschritten werden: NW (mm) 10 15 20 25
kg 0400 0,450 0,550 0,750 NW (mm) 32 40 50 kg 1,050 1,500 2,100
Die vorstehenden Gewichtsangaben gelten mit einer Toleranz von + 5 v. H.
Reguliershrauben (Stauer). Ausgenommen is bei Reguliershrauben mit nicht mehr als 32 mm Nennweite die Ver- wendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt,
f) Stopfbuchsmuffenhähne als Kesselfüll- und -entleerungshähne für Zentralheizungen.
. Abortdruckspüler. . Auslaufventilrosetten (Hahnrosetten). . Bolzen und Stifte für Straßenkappen. . Buchsen für Gewindespindeln in Bügeln, Böcken und Brücken von Armaturen mit außenliegendem Spindelgewinde für Handantrieb. Ausgenommen ist die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt. . Druckminderventile für Gas- und Flüssiggas- alen: . Faßhähne. . Füll- und iten i S BUMeE lusgenommen ist für Kesselfüll- und -entleerungs- hähne von Zentralheizungen mit nicht mehr als 32 mm Nennweite die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt. 2 ge und Entleerungsstopfen. §ehäuse von Armaturen. Ausgenommen ist bei Tem en von Armaturen mit niht mehr als 32mm Nennweite die Ver- wendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt. Diese Ausnahme gilt niht für Gehäuse von lanscharmaturen für Zentralheizungen.
fes von Drosselklappen und üdslagklappen.
u 15 mm Nennweite essing mit höchstens
j fla Du e on Ventilen sür Gas- und Flüssiggas- aschen.
. Hahnreiber (-küken) für Hähne mit mehr als 50 mm Nenntwpeite. Ausgenommen sind Deckschichten und Ueberzüge.
. Hähne und Gelenke für Kühl- und Schmier- leitungen.
. Kegel, Shubdeckel und Ketten von Hydranten.
. Kopfstücke von Ventilen und Schiebern.
Ausgenommen isst bei Kopfstücken von Ventilen |
und Schiebern mit niht mehr als 50 mm Nenn- weite die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt.
. Regel- und Absperrventile sowie Druckminderer bei Leitungen für Flashengas und Flüssiggas.
. Schlauchtüllen.
3. Sicherheitsventilhauben.
. Siß- und Dichtungsringe von Schiebern.
. Spindeln und Spindelbundmuttern von Arma- turen mit außenliegendem Spindelgewinde. Ausgenommen is bei Spindeln und Spindelbund- muttern von Speiseleitungsarmaturen die Ver- wendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt.
. Spindeln von Spindelgewinde. Ausgenommen ist die Verwendung von Messing mit höchstens 67 v. H. Kupfergehalt, jedoch nicht für Spindeln von Flahkeilshiebern aus Gußeisen und von Ovalschiebern für Wasser, Luft, Dampf und Oel, soweit leßtere niht unmittelbar in den Erdboden eingebaut werden.
. Stopfbuchsen.
Ausgenommen sind: ‘
a) Hülsen und Futter der Stopfbuchsbrillen -für Stahlspindeln, :
b) Ueberwurfmuttern und Druckringe aus Messing mit höchstens 67 v. H. Kupsfergehalt bei Verschraubungsstopfbuchsen,
28. Stopfbuchskappen, 29. Syphonrosetten. 30. Ventilkegel und -teller mit mehx aïs 32 mm
Durchmesser. :
31. Verschlußstopfen, -schrauben und -muttern, 32. G Uer Aa E 33. Zapshähne von Getränkeschankanlagen.
Weitere Bestimmungen über Armaturen sind in § 11 ent- halten.
Ventilen und
Armaturen mit innenliegendem
®
Für Lagerorgane, Rohrleitungen und Armaturen als Bestandteile und Zubehör von Erzeugnissen oder Anlagen, die unter den Abschnitten B—H aufgeführt sind, gelten je- weils die Bestimmungen unter A 1 20 und A I], soweit nicht in einzelnen Fällen etivas anderes bestimmt wird.
B. Kraftmaschinenbau. ' . Gehäuse, Läufer und Leitapparate von Dampf- turbinen und Wasserturbinen. : . Kondenfatoren von Dampfkraftmaschinen. . Feuerbüchsen und Stehbolzen von Dampfkesseln,
. Gehäuse von Vergasern, Treibstoff- und Oelfiltern., . Kühler von Brénnkraftmaschinen einschl, der Wasserkästen. & E Auëgenommen ist die Verwendung von Messing für die wasserführenden Kühlrohre von Röhren-
kühlern, jedoh niht für die Luftleitbleche.
C. Arbeitsmaschinenbau.
I. Pumpen. . 1. Pumpen und Sprißen für feste, {üssige und gas- förmige Stoffe.
II. Reinigungsanlagen. i 1. Reinigungsanlagen für Verpackungsmittel, Ma- chinen und Maschinenteile, Späne und bfälle in der Eisen-, bearbeitung.
I[T. Verpackœungsmaschinen, 1. Verpackungs- und Verschließmaschinen.
TV. Zerkleinerungs-, Mish- und Knetmaschinen. L, (Eng, Mahl-, Knetwalzen und ähnliche zen.
V. Aufbereitungs- und Baumaschinen.
1. Führungsrollen, aUE ebrn dip Formplats ten, else und tempe bolzenbuchsen von Brikettpressen.
2. Spaltsiebe. : j i
3, Filter- und Rege in Form von
rahtgeweben mit mehr als 0,5 mm Maschen- weite Für Kohlen, Erze, Steine und Erden.
VI, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
1. Geräte zur Beheizung oder Kühlung von Räumen auch in Fahrzeugen, z. B. Heizkörper, Kühlkörper, Lufterhiter. : ; ;
2. Gehäuje, Laufräder und Schaufeln von Ventila- toren. |
3. Lüftungs- und Klimaanlagen.
4. Lüster, Luftverteiler, Luftreiniger, Luftbefeuchter.
VII. Kälteanlagen.
1. Kälteerzeuger einshl. der Rohrleitungen und Ar- maturen. s
2. Kühlgefäße, Kühlkästen und Armaturen von Kühl- anlagen und Kühleinrichtungen.
3. Gehäuse von Kühleinrichtungen.
4. Schalen und Rinnen für Eis und Tauwasser, Kästen, Zwishenwände, Fnnenplatten und Roste von Kühleinrichtungen. /
Stahl- und eta
D. Fahrzeugbau. i I. Land- und Schienenfahrzeuge.
4 Ra gellene einschl. der Räder, Bereifungen und taupenketten mit folgenden Ausnahmen:
Ausnahme a für Kraft- und Fahrräder:
Galvanische Ueberzüge aus Chrom auf Zwischen- hichten aus Kupfer oder Kupfer-Zink mit einem Kupferinhalt von höchstens 5 g/m? auf: Lenkern und' Bedienungselementen von Kraft- und Fahrrädern, : Naben, Speichen, Kettenrädern, Tretkurbeln, Pedalen und Laternenhaltern von Fahrrädern.
Ausnahme b für alle Land- und Schienen- fahrzeuge: Deekschichten aus Kupfer und Kupferlegierungen bis höchstens 10 v. H. der Gesamtdicke auf: : Kühlerverschlüssen. 2. Aufbauten und Zubehör mit nahmen : Ausnahme a für Personenkraftfahrzeuge und Fahrräder: Galvanische Ueberzüge aus Chrom auf Zwischen- shihten aus Kupfer oder Kupfer-Zink mit einem Kupferinhalt von höchstens 5 g/m? auf: : Abdeck- und Abschlußleisten außer FZierleisten, Haubenverj!i
folgenden Aus-
aubenverschlüssen, j Kraftwagenkoffer- und Kofferraumbeschlägen außer Piervelalen,
Oberteilen von Men “Lon üble ; Rahmen und 4 ten von Kühlerverkleidungen, Rükblickspiegeln, . : Türarifsen, “Rucbelaritlén und Drückern mit den zugehörigen Rosetten, Les für Méßgeräte,
Wart eid e ; E Windschußscheibenrahmen mit den zugehörigen Beschlagteilen.
Ausnahme b für Personenkraftfahrzeuge: Deckschichten aus Kupfer und Kupferlegierungen bis lblteng 10 v. H. der Gesamtdicke auf: aubenleisten und Haubenscharnieren,
Fcaftwagenkoffere und Kofferraumbeschlägen
außer Zierbeschlägen.
E. Meßgerätebau.
1. Gehäuse von Meßgeräten. :
S Del Schraubringe ‘und Uebersteckringe von Meßgeräten.
3, Cet und Papierantriebstrommeln von Meß-
äten. L :
4. derGbaubungen an Gaszählern für Zu- und Abs leitung nebst Anschlußstußen. |
5. Groß- und “Schnéllwaägen. : j
F. Metallurgische Technik und Keramik. I. Judustrielle Oefen und Ofenanlagen.
1. Alle Ofenteile, z. B. Windformen, Schlackenformen, Kühlkästen, Retorten, Brenner, Aufla ebleche.
2. Ofengeräte, & B. Haken, Zangen, Einsaßkästen, Sia t empertöpfe, - Pyrometerrohre.
3, Tiegel für Metallbäder, Salzbäder u. dgl.
4. Hebe-, Förder- und Beschickungseinrichtungen.
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
iche d Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Amtlichen un s O RN:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Wirtschaftsteil und: den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lan y\ch in Berlin-Charlottenburg.
1ki Drudckerei- und Verlags-Aktienge|ellshaft. t Pre L E Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen
(einsch[. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
ourias :
Erste Beílage
zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 62
Verlin, Mittwoch, den 13. März
1940
WMmtlicheS. Deutsches Reich.
(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) IT. Gießereieinrihtungen.
1. Modelle für Formguß, Modelldübel, Dübelhülsen.
2. Formkästen.
IIT. Schmelzzusatzmittel. 1. Desoxydationsmittel.
IV, Glaserzeugungs- und -verarbeitungseinrihtungen, 1. Preß- und Blasformen. j
G. Chemische Technik,
I. Zellstoffgewinnungs- und -verarbeitungseinrihtungen. und Einrichtungen einschl. der
1. Alle Apparate Rohrleitungen und Armaturen.
IT, Veredelungs- und Reinigungseinrichtungen für Fasern,
Gespinste und Gewebe.
1. Alle Apparate und Einrichtungen einschl. der Rohr- leitungen und Armaturen zum Waschen, Reinigen,
Bleichen, Färben, Schlihten und Ausrüsten.
ITI, Treibstoffgewinnungs- und everarbeitungeinrihtungen, Apparate und Einrichtungen einschl, der
1. Alle Rohrleitungen und Armaturen. 2. Katalysatoren. .
IV, Fettsäuregewinnungs- und -verarbeitungseinrihtungen.
1. Alle Apparate und Einrichtungen einschl, der
Rohrleitungen und Armaturen. 2. Katalysatoren, V, Kunststoffgewinnungs- und -verarbeitungseinrichtungen, 1. Alle Apparate und Einrichtungen einschl. dec Rohrleitungen und Armaturen. VI. Ledergewinnungs- und -verarbeitungseinrichtungen, 1. Alle Apparate und Einrichtungen einshließl. der Rohrleitungen und Armaturen.
/ U Img und Verarbeitung von Nahrungs- und Genuß- mitteln.
1. Alle Apparate und Einrichtungen einschl, der Rohrleitungen und Armaturen,
- Druetechnik.
1. Druckwalzen für Stoff- und Tapetendruck, 2. Galvanos. 3. Linien,
. Schweißtechnik, 1. Stäbe und Drähte zum Schweißen von Gußeisen,
S 4 Verwendungsverbote für Blei und Bleilegierungen. Die Verwendungsverbote dieses Paragraphen sind wie folgt nah Sachgebieten gegliedert: A. Moaschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie Roh- und Werkstofsserzeugung und -zverarbeitung.
T. Maschinenelemente und sonstige Bauteile. II. Rohrleitungen und Armaturen.
B. Arbeitsmaschinenbau.
C. Metallurgische Technik.
I. Glüh-, Härte- und Anlaßbäder. IT. Gießereieinrihtungen.
D. Chemische Technik. E. Drucktechnik.
Blei und Bleilegierungen in jeder Form und jedem Verx-
rbeitungsgrad, auch in Form von Plattièeiitgen, Ueberzügen und sonstigen Dedschichten, dürfen niht mehr verwendet werden zur «Herstellung der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, Anlagen oder .threr Teile:
A. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -verarbeitung, I, Maschinenelemente und sonstige Bauteile.
1. Behälter einshl. der Ein- und Abfüllorgane zum Lagern, « Speichern oder Befördern von festen, flüssigen oder gegen Stoffen oder Energie- trägern sowie Arbeitsbehälter.
. Buchsen und Füllungen von Schleifscheibenboh- rungen. f
. Dichtungsringe und Unterlegscheiben.
. Einlagen und Füllungen, z. B. vön Profilén, Leisten, Webeblättern.
. Gewichte und Beshwerungen auch zum statischen oder dynamischen Augleid Ausgenommen is Fustier S 12 Ziffer 2.
IT, Rohrleitungen und Armaturen.
1. Rohrleitungén E der Verbindungs- und An= chlußteile für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.
rmaturen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe,
B, Arbeitsmaschinenbau. 1. Pumpen und Sprigen für feste, flüssige und gäs- förmige Stoffe. D @. Metallurgishe Technik.
I, Glüh-, Härte- und Anlaßbäder.
1. Bäder zur Wärmebehandlung von Stählen, Me- tallen oder Legierungen.
Ausgenommen. sind:
a) Väder zum Vergüten (Patentieren) von Drähten :
b) Bäder für örtlihes Härten oder zum örtli Anlassen von Werkstücken, aus Stahl a e) Bäder zum Anlassen von Gußmagneten.
II. Gießereieinrihtungen.
1. Dauerformplatten. 2. Formkästen,
D. Chemische Technik.
1, Alle Apparate und Einrichtungen zur Herstellung von Schwefelsäure,
E. Druktechnik. 1. Vlindtypen, Blindplatten, Hohlstege, Regletken.
lei bei Waagen gemäß
nach Sachgébieten gegliedert:
R BiT
85 Verwendungsverbote für Zinn, Legierungen mit
innlegierungen und inn,
nah Sachgebieten gegliedert: A. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie Roh- und ertstofferzeugitig und -verarbeitung.
I. Maschinenelemente und sonstige Bauteile. TT. Rohrleitungen und A-==t#17-1
B. Arbeitsmaschinenbau. L. Kältemaschinen.
C. Meßgerätebau.
D. Metallurgishe Technik.
L. Verzinkungsbäder. TI. GlokereleiiniGutnan
E. Gewinnung und Verarbeitung von Nahrungs- und Genuß- mitteln.
F. Löttechnik,
Zinn, Dle erungen und Legierungen mit Zinn in jeder Form und jedem Verarbeitungsgrad, auch in Form von Plaättie- rungen, Ueberzügen und sonstigen Deckschichten, dürfen niht mehr verwendet werden zur L der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, Anlagen oder threr Teile:
A, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -verarbeitung, I, Maschinenelemente und sonstige Bauteile,
1, Lagerorgane und Lagerausgüsse. : Ausgenommen sind Lagerausgüsse aus Bleilegie- rungen, deren Zinngehalt den von. WM 10
DIN 1703 nicht überschreitet. j j Für Lagerorgane aus Kupferlegiérungen gelten die Bestimmungen unter § 3 A T 20. i „ Ausgüsse anderer Art als in Pilles 1 ohne Rüfs - siht auf die Höhe des unse
altes. Ausgenommen sind Ausgüsse mit weniger als 17 v. H. Zinngehalt bei Ver 0 vid an Draht- seilen in Anschlußorganen, z., B. Seiltöpfen, Spannschlössern, Muffen.
. Veberzüge ohne Rücksicht auf die Höhe des Zinn- gehaltes pet Bauteilen von Maschinen, Fahr- zeugen, Meßgeräten und Apparaten, z. B. auf Lagerstüßkörpern, Kolben, Drahtwaren in Form von Zugorganen, Sieben, Wulstdrähten von Fahrzeugluftreifen, Webeligen usw., Waagen. Ausgenommen sind Ueberzüge mit höchstens 60 v. H. Zinngehalt zur Bindung von Lageraus- üssen aus Zinnlegierungen oder Bleilegierungen.
4. Dichtungen,
IT, Rohrleitungen und Armaturen. 1. Rohrleitungen einschl. der Verbindungs- und An- chlußteile für N feiten, Gase und Dämpfe. 2. Armaturen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe,
B, Arbeitsmaschinenbau. L Kältemaschinen. 1. Roste von Kühleinrichtungen. 2. Schalen und Rinnen für Eis und Tauwasser, Kästen, Zwishenwände und Fnnenplatten von Kühleinrihtungen.
H, Meßgerätebau.
1. Schieber und Schieberbelag für Gaszähler bis zu 5 1 Fnhalt,
D, Metallurgishe Technik. L Verzinkungsbäder. 1. Zusätze. Sil Gen ist der Zinninhalt von Remelted- ink.
TI, Gießereieinrichtungen.
1. Kernstüßen, Kernböckchen, stiger Gießereibedarf. Ao RESt ind Ueberzüge mit einem Zinn-
e von 95 bis 99 v. H., soweit. diese Erzeug-
nisse für Gußstücke verwendet werden, die nach
DIN 1512 U unter Druck von Gasen, Dämpfen
oder Flüssigkeiten stehen, öldiht sein müssen oder
R mechanishen Beanspruhungen au8ge-
eßt sind. :
E, S ung und Verarbeitung von Nahrungs- und Genuß-
mitteln. 1. Alle Apparate und Einrichtungen einshl, der Rohrleitungen und Armaturen. Für die Lagerorgane und F aale gelten die Bestimmungen unter § 3 À 1 20 und 85 A T1 und 3, 2. Verpackungs- und Aufbewahrungsmittel, 4 B, : - Folten, Milchkannen, Konservendosen,
6 Löttenik,
1, Lötungen mit einem Lot von mehx als 40 v, H, Binngehalt, soweit niht zwingende Jealide Vor- risten die Verwendung eines Lokes mit einem
hexen Zinngehalt bedingen. Bei folgenden Ver- wendungszwecken darf der ringe alt des Lotes die dabei angegebenen v. 9.-Saye nicht über- fchreitén: 35 v. H,
a) Aas an Fahrzeugkühlern: b) Ausgleih von Unebenheiten- an Fahrzeugaufbauten: 15 v. H, 2. Lötungen ohne Rücssiht auf die Höhe des Zinn- gehaltes:
a) an korrosionsbeständigen Stählen, b) an U und Binklegierungen, e) an Leichtmetallen.
Kühlnägel und son-
8 6. Berwendungsverbote für Zink und Zinklegierungen. Die Verwendungsverbote dieses Paragraphen sind wie folgt
A, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -zverarbeitung.
I. Maschinenelemente und sonstige Bauteile. B. Fahrzeugbau.
Die Verwendungsverbote dieses Paragraphen sind wie folgt
Werk werden.
-verarbetitung
, Gewinntin mitteln.
in Form von
d
3. 4,
L
2.
1,
2.
3, 4,
2, Galvanos.
G. Meßgerätebau.
1 2.
Cadmium, Cadmium in jeder Form und jedem Verarbeitungsgrad, auch in Form von Plattierungen, Ueberzügen und sonstigen Deckschichten dder als Zusäße zu Verztinkungsbädern dürfen im Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau sowie in der Roh- und P ffesieanne Und
Zink und Zinklegierungen in jeder Form und jedem Ver- arbeitungsgrad, auch in Form von sonstigen Dekschihhten, dürfen niht mehr verwendet werden zur Herstellung der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, Anlagen oder ihrer Teile.
Ausgenommen sind galvanishe Ueberzüge.
A. Maschinenbau, sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -zverarbeitung.
I. Maschinenelemente und sonstige Bauteile. 1. Behälter für
lattierungen, Ueberzügen und
Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau
a) Farben und Lacke, usgenommen sind Zinküberzüge jeder Art. b) Oele, Fette, Schmiermittel, G Treib- und Brennstoffe, d) Glyfkfose und Sirup, e) Wasserglas t) Schmierseife.
2. Rohrleitungen eins{chl. der Verbindungs- und An-
\chlußteile für i a) Gase und Dämpfe, b) Abwässer. . Be- und Entlüftungseinrihtungen. . Bedienungs- und Betätigungselemente, nommen im Kraftfahrzeugbau. . Becherwerkseimer. . Dunstrohre. E : . Drähte, Bänder, Gewebe und ähnliche Erzeugnisse für Kälte- und Wärmeisolierungen sowie füx armiertes Glas.
ausges
8. Rue und Bolzen von Stahlgliederbändern, 9. Rutschen.
B. Fahrzeugbau. 1, Radbefestigungsmuttern.
G. Meßgerätebau. 1. Vershraubungen an Gaszählexn für Zu- und Ab-
leitung nebst Anschlußstußben. Ausgenommen sind Zinküberzüge jeder Art.
S7
Verwendungsverbote für Cadmium, Cadmiumlegierungen
und Legierungen mit Cadmium. Cadmiumlegierungen und Legierungen mit
-verarbeitung nicht mehr verwendet
S8
Verwendungsverbote für Quecksilber.
Quecksilber darf im Maschinenbau, Fahrzeugbau, Meßgeräte- bau, Apparatebau sowie. in der Roh- und Werfkstofferzeugung und
nicht mehr verwendet werden.
S9
Verwendungsverbote für Kupfer, Nickel, Chrom, Kobalt, Blei, Zinn, Zink und deren Legierungen.
Die Verwendungsverbote dieses Paragraphen sind wie folgt nach Sachgebieten gegliedert: A. Maschinenbau, sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -verarbeitung. I. Maschinenelemente und sonstige Bauteile. B, Arbeitsmaschinenbau. L. Holzbearbeitungsmaschinen, TI. Kran- und Förderanlagen. TTI, Hütten- und Walzwerkseinrihtungen., IV. Textilmashinen (Spinnerei-, Wirkmaschinen). V. Landmaschinen. . Vorrichtungsbau. . Fahrzeugbau. L Land- und Schienenfahrzeuge.
. Meßgerätebau.
Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau
Weberei-, Strick- und
g und Verarbeitung von Nahrungs- und Genuds G. Drucktechnik.
Kupfer, Nickel, Chrom, Kobalt, Blei, Zinn, Zink und deren Legierungen in Pet Form und jedem Verarbeitungsgrad, auch
lattierungen, Ueberzügen und son tigen Deck-
shichten, dürfen niht mehr verwendet werden zur Herstellung der nachstehend aufgeführtén Erzeugnisse, Anlagen oder ihrer Teile:
A. Maschinenbau, sowie Roh- und Werkstofferzeugung und -vevarbeitung.
I. Maschinenelemente und sonstige Bauteile.
Fahrzeugbau, Meßgerätebau, Apparatebau
g ver in Arbeitsbehältern.
agerbuchsen, deren anddide 12 mm übers-
schreitet, zum Ausgleich von Formänderungen,
LA: Federbolzenbuchjen. : tirnrigel.
Wellenlager von Trans3missionsanlagen.
B, Arbeitsmaschinenbau. I. Holzbearbeitungsmaschinen.
Gehäuse, Schußvorrichtungen und Bügel von a) Handbandschleifmaschinen,
b) Handbalkenhobelmaschinen,
c) NELE ägen,
d) Handkreiss\ägen.
Schußvorrichtungen von Kettensägen.
IT. Kran- und Förderanlagen.
Lager von FIanamagen nach DIN 120 Tafel L und 2 Gruppe I und I[.
Für die Lager. der Getriebe gelten die Bestimmuns- en unter L 3A120, § 5AT1 und 3-und 8 10 uTEEMe A 12.
Wellenlager von Krananlagen nah DIN 120 Tafel.1 und 2 Gruppe III und IV.
Wellenlager von Abraumbrücken.
Traglager für Rollen von Förderbändern.
ETT. SHütten- und Walzwerkseinrihtungen.
Lager der Walzgerüste für Stahl und Metalle. Lager von Rollgängen.