1940 / 64 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs3- und Staatsanzeiger Nr. 63- vom 14. März 1940. S: 4

fluhtsteuer von 40 228,39 N.Æ, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst ein: Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden ‘aus den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, minde- stens 2 v. H. des Rückstands. j

Gcmäß § 9 Ziffer 2 fff. des Reichs- fluhtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. 1 1931 S. 699; 192. S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S, 1385) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpflichtigèn zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Fffer 1 des Reichsfluchisteuergeseßes festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und jucistishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sis, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Anfvrüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bec?anntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Retichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leo:stuna keine Kenntnis von der Be- sch!agnahme gehabt hat und daß ihn arch fein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlih od’r fahrlässig niht erfüllt, wird nah : 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesetes, sofern nicht der Tatbestand der Stenerbinterziehung oder der ESteuer- gefäßrdung (§8 396, 402 der Reichs- avgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkcit 413 der

N

Nach §3 11 Absayß 1 des Reichsflucht- \stenergejoßeë ist feder Beamte des Poli- zci- und Skcherheitsdienstes, des Steuer- fahndunasdienstes und des Zollfahn- dunqsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reich#finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer- pflichtiaen, wenn er im Fnland be- troïfen wird, vorläufig festzunehmen.

(Fs eracht hiermit die Aufforderung, en obengenannten Steuerpflichtigen, falls exr im Jnland betroffen wird, vor'äufia festzunehmen und ihn gemäß +11 Absaß 2 des Reichsfluchisteuer-

s unverzüglich dem Amtsrichter

5 Berirks in welchem die Festnahme rat voruführen

Vorlit-Lichterfelde, 28. Febr, 1940,

Xinanzamt Zehlendorf.

[52049 Steuersteckbrief 11d Vermögensbeschlagmwahme.

D»x Kaufmann Zsidor Guttmann, geb. am 5. August 1873 in Radostowiyt, LKr-is Pleß, zuleßt wohnhaft in Oppeln, Gieselstraße Nr. 8, zur Zeit in Quieto, Ecuador (Südamerika), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3009,— N./, die am 5. April 1939 fällig ge- wesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Mo- na!

(Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht- teuervorschriften Reichssteuerblatt '4 Seite 599, Reichsgeseyblatt 1931 1 ite 699, 1932 1 Seite“ 571, 1934 1

E)

Q:

cite 844, 850, 1939 T Seite 2443 ird hiermit das inländishe Vermögen s Steuerpflichtigen zur Sichrung der Rniprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuïschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstan- denen und entstehenden Kosten beshlag- nahmt.

Es ergeht hierduxch an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im Fnland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lihen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Ge- schäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit ausgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke dex Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften dem Reich P nur ' dann befreit, wenn er

eweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme echavt hat und daß ihn auch kein. Ver- Alalben an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver- schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nach è 10 Absatz 5 der Reichsfluchtsteuervor-

riften, sofern nicht der Tatbestand der Steunerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ift, wegen Steuerordmungswidrigkeit 413 r Reichsabgabenordnung) bestraft.

&

Nach §£ 11 Abs... 1 der Réichsflucht- steuervorshriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- (ug anes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflihtet, den Steuer- pflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- laufig festzunehmen und ihn § 11 Abs. 2 der -Reichsfluchtsteuervorshriften gemäß unverzüglich dem Amtsrichter des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, E,

Þpeln, 21. Februar 1940. Finanzamt Oppeln.

[58050] Vekanntmachung. Sighard. Fsrael Bacharach, geb. am 9, April 1900 in Fulda, ist auf Grund des Geseßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen. Staatsaugehörigkeit für verlustig erflärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6, Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frauffurt a. M., den 8. März 1940, Der Nefktor: Plauhoff

[58051] Bekanntmachung.

Friedrih {Fsrael Lehmann, geb. am 20. Februar 1896 in Mainz, ist auf Grund: des Geseßes vom 14. ult 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu- gelassen.

Frauffurt a. M., den 8. März 1940.

Der Rektor: Plavhoff ee Bekanntmachung.

Eri Fsrael Altgenug, geb. am 24. April 1894 in Essen, ist auf Grund des Geseßes vom 14, Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Rechtswissen- chaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor- grad durch Beschluß vom 2. Fanuar 1940 entzogen worden. mittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. M., den 8. März 1940.

Der Rektor: Plabvhoff.

[58053] Vekanntmachung. Max Jísrael - Liebmaun, geb. am 27, Mai 1896 in Sachsenhausen/Waldeck, ist auf Grund des Geseßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staatsangehörig- keit für verlustig erflärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Medizinishen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor- grad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechts- mittel ist nicht ugrlaljen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plavhoff

[58054] Bekanntmachung. Eduard Jsrael Schreiber, geb. am 11. April 1892 in Frankfurt a. M. G auf Grund des Geseßes vom 14. Zuli 1933 der deutschen Staat8angehörig- keit für verlustig erklärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel E nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plavhoft

[58055] Bekanntmachung. Justus JZs\rael Hommel, geb. am 8, Juli 1897 in Jchenhausen/Bayern, ist auf Grund des Geseßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staats8angehörig- keit für verlustig erklärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugeassen, Frankfurt a. M., den 8. März 1940, Der Rektor: Plavbofî

[58056] Bekanntmachung.

Kurt Fsrael Calmsohu, geb. am 8. März 1887 in Salzhemmendorf/ Hameln, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinishen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 15. Oktober 1938 entzogen worden. Ein Rechtsmittel s nicht PUgaer

Frankfurt a. M., den 8. März 1940,

Der Nektor: Plabyhoff.

d Vekanutmachung.

Gerhard Jsrael Reiter, geb. am 4. Fanuarx 1907 in Antonienhütte/Ober- \hlesien, ist auf Grund des E vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staats- angehörigkeit für verlustig erklärt.

Dem Genannten ist daher der ihm von

Ein Rechts- | l

der Medizinischen Fakultät der Univer- sität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 27. Ja- nuar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht jugeafen. rankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plavhoffs.

3. Aufgebote.

[58239] Aufgebot.

3, F. 7/39. 1. Die verwitwete Frau Selma Rathner geb. Urban in Wallis- furth, jeßt Krankenstift Albendorf, ver- treten durch die Rechtsanwälte Kühne u. Weigelt in Glay, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die für sie im Grundbuch des Grundstücks Wallisfur Blatt Nr. 18 in Abt. IIlT unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 800 &AM aufzubieten. 2, Die verwitwete E Luzia Kasper geb. Holly in Glaß, Holz- plan, als Nacherbin, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Korn in Glatz, mt beantragt, den Hypothekenbrief über die für die Witwe Anna Holly geb. Hardeck in Glay als Vorerbin ihres ver- storbenen Ehemannes im Grundbuch des Grundstücks Glayt - Häuser Blatt Nr. 635 e in Abt. 111 unter Nr. 34 ein- eaen Restkaufgeldhypothek von 3000 NAÆ aufzubieten. Die Fnhaber der vorgenannten Hypothekenbriefe wer- den aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht in Glaß, Zimmer 23, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und die Hypothekenbriefe vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung erfolgen wird.

Glatz, den 9. März 1940,

Amtsgericht,

[58058] Aufgebot.

Auf Antrag der Ehefrau Wilhelm Oswald in Güllesheim at der Eigen- tümer des Grundstücks Güllesheim Band [I Art. 18a Flur 8 Nr. 112, Aer, im Kissermichsflur, 2,58 a, ein- eteagen auf Reinhard Winkel in Gül- esheim, seine Rechte spätestens bis zum Termin am NURREs. den 30. April 1940, vormittags 10 Uhr, hier an- umelden, sonst Aus- sbließgun

Altenkirchen, den 9. März 1940. Das Amtsgericht.

erfolgt seine

58062]

Die Witwe des Kätners Friedrich Christian Möller und Kinder aus Hatt- stedt sind in fortgeseßter Gütergemein- E Eigentümer dês Grundstücks Hatt- tedt Band [11 Artikel 114. Die Witwe und die Kinder heißen: 1. Fngeborg Möller geb. Päper, 2. Lorenz Christian Möller, 3. Christine Möller, 4. Fohann Friedrih Möller, 5, Jda Folline Möller. 6. Jngeborg Catharina Möller, 7. Chri- stian Emil Friedrich Möller. Die zu 2—6 Genannten sind Kinder des Fried- rich Christian Möller aus erster Ehe; der zu 7 Genannte ist ein gemeinschaft- lihes Kind. Die Witwe Möller geb. Päver hatte noch 4 weitere Kinder: 1, Witwe Doris Hansen geb. Päter in Mildstedt, 2, Thomas Hansen aus Hu- sum, 3. Peter Knudsen aus Husum, 4, Martha Baas, unbekannten Aufent:

lts, Das Grundstück Hattstedt

and 11 Blatt Nr, 114 ist verkauft. Die Frau Witwe Doris Hanjen geb. Päter, einer der Nachkommen des Thomas Hansen und einer der Nachkommen des Peter Knudsen nehmen den Erlös für sih in Anspruch und beantragen eine Bescheinigung dahin, daß sie die Allein- berechtigten L Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Anrechte an der fort-

E Gütergemeinshaftsmasse zu- le en, werden aufgefordert, sih späte- tens am L. Juni 1940 bei dem unter- zeichneten Gericht zu melden. Zur Ver- teilung stehen etwa 200,— FÆAM.

Husum, den 2, März 1940.

Das Amtsgericht.

[58060] Ausschlußurteil. . Duxch Ausscchlußurteil vom 9. März 1940 wurden die folgenden Urkunden für kraftlos exklärt: 1. der am 1. März 1930 in Hamburg von Paul Ritter, Hamburg, Falkenried 42, ausgestellte, von Walter Runge, Hamburg, Mittel- Paane 50, angenommene, am 1. Juni 1930 fällig gewesene Prima-Wechsel über A 600,—, 2, die Aftie der Commerz-. und Privat-Bank Aktien- esellschast in Hamburg Nr. 96 661 über A 100,—, 83. die 41/2 Gigen (früher 8. %igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg Em. 6G Serie 179 Lit. A Nr. 20 238 und 20 239 über je A 2000,— und Serie 185 Lit. B Nr. 92783 über A 1000,—,

4. der Orderlagerschein der Lager- und [

Speditions-Gesellshaft m. b. H. în Hamburg Nr. 0 1228 Lagerbuch Fol. L 3885 über restl. 400 Sack japan. Hart- et irs, Marke und Nummer: B. C. r. 50 C Hamburg aus 1/2000, einge- lagert für -die Firma Reibel A. G. -für Spedition u. - Schiffahrt Nfl. Plamper & C Hamburg, oder Order, au3- gestellt am 6. März 1939 in Hamburg. Amtsgeriht Hamburg. Abt. 54.

[58059]

in Dresden Reihe 19 Lit. C Nr. 5042

über 1000,— für kraftlos erklärt. Amtsgeriht Dresden, Abt. 1,

den 2. März 1940. 59 F 33/39.

[58061]

Durch Aus\{hlußurteil vom 7. März 1940 ist der von dem Antragsteller aus- estellte, aufden Kohlenhändler Alfred

ojsrewsfki in Hannover bezogene und von diesem akzeptierte, beim Bänkhause Adolph Meyer in Hannover zahlbare, am 15. Dezember 1927 fällig gewesene Wechsel vom 9. - November 1927 über 181,65 R. für fraftlo8 erflärt.

Hannover, den 7. März 1940.

Das Amtsgericht.

4. Veffentliche Zustellungen.

[58065] Oeffentliche Zustellung.

8 R 48/40. Der Former Ewald Franz Maleß aus Kattowiy, Wassermannweg Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Schwittlinsky in Kattowitz, N gegen die Ehefrau Marie Fran- gis a Malet, geb. Pannek, jeßt unbe- annten Aufenthalts, früher in Katto- wiß, Kirchstraße 2, wohnhaft gewesen, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die DOLOE M münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Hivilklammer des Land- gerihts in Kattowiy, E N 3. Stockwerk, Zimmer 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu

la Len, 'attowiß, den 29. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58066] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bronislawa Kozminski in Laurahütte, JFunghannstraße 1, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudzki aus Kattowiy, klagt gegen ihren Ehemann Stanilaus Kozminski, früher in Laurahütte, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu schei- den und den Beklagten für allein}chuldig u erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowiß, Andreas- rae 26/28, 3. Stockwerk, Zimmer ix. 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- machtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 7. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58067] Oeffentliche Zusteliung.

Der Werkarbeiter Alois Sidorczyk aus Lipine, Mosltkestraße 19, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt E aus Königshütte, klagt gegen seine Ehefrau Leony Sidorczyk geborene Merlin, Henien Letard Rout d Rouvoy, Cafe de Congo Pas de Calais (Frankreich), wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschul- den der Beklagten zu scheiden. Der Klä- ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7, Bivilkfammer des Landgerichts in Kattowi, Andreasstraße 26/28, 3. Stock- werk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 10,15 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 7. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58069] Oeffentliche Zustellung.

Der Elektromonteur Richard Kuhnke in Reev, Krs. Arnswalde, Arnswal- der Chaussee, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Draeger in Reey, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud Kuhnke, Le: Schmidt, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §8 55, 49, 47 und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß L 60 des Ehegeseßes. - Dex Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen en lung des Rechtsstreits vor die 3. ivil- kammer des Landgerichts in Landsberg (Warthe) auf den 9. Mai 1944, vor- mittags 9 Uhr, mit der Au orderung, sih durh einen bei diesem Bericht zu- gelassenen Re tsauwali D ues vollmächtigten vertreten j

Dana gB ans (Warthe), 6. März 1940, Der Urkundsbeanite der Geschäftsstelle

des Landgerichts,

58070

R rau Wilhelmine Hilda Fander geb. Bischoff in Mannheim, Prozeßbe- P ee: Rechtsanwältin Frau Dr. Rebstein-Megtger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Oswald August Herbert Janderx, , früher in Mannheim, jeyt unbekannten aba halts, mit dem ‘Antrage, die zwischen den Parteien am 8. Oktober 1927 zu Mannheim geschlossene e G scheiden auf Grund der §8 55, 49 des Ehegeseßzes. Die Klägerin ladet: den Beklagten zur

Durh Aussch{lußurteil des unter- eichneten Gerichts vom heutigen Tage !

ist der 44 % Sachsenboden-Pfand- brief dex Sächsishen Bodencreditanstalt

mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgeri, Mnn mer 1L!, in Mannheim auf ittwoch, den 15. Mai 1940, vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderun , zu seiner Vertretung einen beim Gericht ¿eten Anwolt 211 hestellen. Manns eim, den 9. Viärz 1940. Die Geschäfts- stelle des Landgerichts. Z.-K. 3.

[58071] s ;

Der Arbeiter Emil Abel in Wies- baden - Sonnenberg, Kaiser-Wilhelm- Straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hinte in Wiesbaden klagt gegen seine Ehefrau Emma Abe eb. orr, unbekannten Aufenthalts, rüher in Düsseldorf-Alt, Schadow- traße 671 bei Heinemann, wegen Ehe- [eidung mit - dem Antrage auf Schei-

ung der Ehe gemäß C8 47, 49 des Ehe- geseßes vom 6. Juli 1938 und Schuldig- erklärung der Beklagten gemä s 60 a. a. O. Der Kläger ladet die Beklagte ur : mündlihen Verhandlung des ehtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden, Gerichts straße Nr. 2, Saal 51, auf den 30. April 1940, 10 Uhr, mit dér Aufforderung, sih durch einen bei diesém Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2a R. 229/39, Landgericht Wiesbaden, 5. März 1940,

[58072] - Bekanntmachung.

Gemäß §8 1 und 2 der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermö- gens vom 3.12. 1938 gebe ih den nah- genannten Firmen, deren Fnhaber sih in das Ausland begeben haben und deren Aufenthalt unbekannt ist, auf, die Firma innerhalb drei Monaten auf- zulösen und abzuwickeln. Jch bestelle die nachgenannten Personen als amtliche Abwickler: 1. Textilausrüstungs-AF: tiengesellschaft in Leipzig, Abwickler Wirtschaftsprüfer Erih Springsguth, Leipaig, faffendorfer Straße; 2. Strauß « Casiraghi in Liqu. in Leipzig (Liquidator Hans Frank, früher in O jeßt unbekannten da eta Abwicklexr Wirtschaftsprüfer alter Hofmann in Leipzig, Adolf-Hitler- Straße 22; 83. Gebr. Heilpern in Leips- zig, Brühl 62, Abwickler Wirtschafts- prüfer Franz Stoiber in Leipzig, Pack- hofstraße 11. i

Leipzig, am 11. März 1940.

Der Regierungspräsident zu Leipzig. J. A.: (Unterschrift.) [58063] Oeffentliche Zustellung.

27, U 5. 1940. D Kaufmann Kurt Tettenboxrn, Berlin - Charlottenburg, Kantstraße 129, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Richard. Haucke, Berlin W 15, Kurfürstendamm 216, klagt gegen den Albert - Krotoschin, iu er in Berlin-Neukölln, Anzengruber- traße 6, auf Zahlung von“ T94,— TtoÆ L B.: siebenhundertvierundneunzig eih8mark), zuzüglich 4 E eit dem 1. November 1939, gewährten Pros- visions8vorshuß und Miete für Feldbahn- material. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in. Berlin, Neue Fried- rihstr. 12/15, 1. Stock, Zimmer 170, auf den 15. Avril 1940, 10 Uhr, ge- laden. ;

Berlin, den 14. Februar 1940.

Amtsgericht Bérlin. Abteilung 27.

[58064] Oeffentliche Zustellung. Der Drei Masken Verlag, Aktien- Gesell Haft in Berlin, Friedrichstr. 129, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kramer und Kramer-Schulz in Berlin, Jägerstraße 18, klagt gegen den früheren Theaterdirektor Viktox Barnowsky, früher in Berlin, wegen fälliger Tan- tiemen auf ung von 1000,— l nebst 4 % Zinsen Mi em 1. 1. 1935. Zur mündlihen Verhandlung des“ Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, I. Stock, Zimmer 180, auf den 30. April 1940, 10 Uhr, geladen. (14 C. 89, 40.) Verlin, den 6. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

8068] Oeffentliche Zustellung. E Die Fa ' atas A. G. in + Bielefeld, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogt und Viering, ielefeld, flagt gegen den Kaufmann Friy Stern in Tel Aviv (Palästina), Adam-Hakohen-Str. 16, mit dem Antrage, an die Klägerin 1500,— RA nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. But münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der M ErL vor L C inie in Köln, Reichenspergerplaß 1, F! Nr. 153, auf den 30. Mai 1940, vor- miitags 9 Uhr, geladen.

Köln, s t ut Meerateatà

Unterschrift), Fustizober]elretar,

als Urkundsbeamer i Geschäftsstelle.

Verantwortlih i; für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Ds Verlag: / Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für-den Wirtschaftsteil und den übrigen

: redaktionellen Teil:

Rudolf Lanysch in Berlin-

Charlottenburg. ; ¿ Dru der Preußishen DrucCerei- un

Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Bier Beilagen

(einschließlih Börsenbeilage und áwei Zentralhandelsregister-Beilagen.)

über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunters |

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Ne. 64

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachungen über den Schuß von Berufsabzeichen für ___ die Betätigung in der Krankenpflege. Bekanntmachung des NReichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Genehmigung gemäß 88 14, 95a des Geseßzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen. | Berichtigung zur Anordnung 69 der Reichsstelle für Leder- wirtschaft (Bezugsscheinpflihtige Schuhwaren ; Aenderung der Anordnung 59). / Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeug- nisse. Vom 14. März 1940. : :

Bekanntmachung über die Ausgabe des Rei Teil L. Ne. 45. gabe de Reichsgesegblatts,

L E E E E E I Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 22. Februar 1940 dem Maler Otto Modersohn in

ischerhude bei Bremen die Goethe-Medaille für Kunst Bissonshaft verliehen. 3 edaille für Kunst ‘und

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 14. März 1940 dem Maler Professor Franz Triebsch leber die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- iehen.

Bekanntmachung

über den Schuß von Berufstrahten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit der Bekanntmachung vom Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ wie folgt ergänzt:

Lfd. Kon- Schuß- | Tag d. Ge- Nr. Name Sib fession E nehmigung

1 | Reichsbund d. Freien Schwestern u. Pflege- rinnen e. V.

Berlin, den 12. März 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J: A.: (Unterschrift.)

Berlin W 62,| 12. 3, 1940 Kurfürsten-

straße 110

Trachten u. Ab-

zeichen

Bekanntmachung

über den Schuß von Berufstrahten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ bei lfd. Nr. 62 wie folgt berichtigt:

d. D Name Siß

Kon- | Schuh- | Tag d. Ge- fession |gegenstand, nehmigung

Berlin- Zehlendorf

1 | Schwestern des Ev. Diakonie- vereins

e. V.

Berlin, den 12. März 1940. F

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: (Unterschrift.)

evgl. Trachten | 12, 3, 1940 und

Abzeichen

H Bekanntmachung.

as Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat am 22. Fanuar 1940 ha Aachener und Münchener N S siherungs-Gesellschaft in Aachen die Uebernahme des ge- samten Versicherungsbestandes der Versicherungs-Aktiengesell- shaft „Globus“ in Wien nach den §8 14, 95 a des Geseges

e E M L E s die Post monatli 2, einshließlih 0,48 eitungsgebühr, aber ohne —— ad it-Zei i î :

Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatli. Beile I A I e A 2 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 /. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,

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eile 1,85 #ÆAÆ. A SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sin beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist daxin au unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem. Einrückungstermin bei der Anzeigen|\telle eingegangen sein.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

l i : reiten N pas nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin auf einseitig j insbesondere anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruæck Raa ande

| nehmungen und Bausparkassen in der Fassung des Aende- rungsgeseßes vom 5. März 1937 (Reichsgesebbl. 1 S. 269) genehmigt. Berlin, den 12. März 1940.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.

Berichtigung.

Jn der Anordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirt- schast (Bezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der An- ordnung 59) vom 8. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 59 vom 9. März 1940) ist in 8 1 Abs: 2 unter k) hinter den Worten: „Leder nicht verwendet worden ist,“ folgender Absay einzufügen:

„„Holzpantinen (Holzpantoffeln mit Textilblatt), Schuhe ganz aus Holz.“ § 1 Absay 2 der Anordnung 69 lautet demnach zu k): k) „Schuhe ausgenommen Arbeits\{huhe, Zwei- shndllenshuhe und Galoschen mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen- oder Brand- johle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerk- »stoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von gefärbten Lederabfallstücken mit einer Größe von „weniger als 1 gdm je Einzelstück und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 em Breite, Leder nicht verwendet worden ist, - Cen (Holzpantoffeln mit Leder- oder Textil- att), b Schuhe ganz aus Holz.“ Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. D: V. Sei:

Leder- oder

- Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstofse und Metallerzeugnisse. i Vom 14. März 1940.

._ Auf Grund der §8 8 und 9 der Verordnun über Preise für Metalle, [metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisie vom 8. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 2023) ordne ih an:

1. (1) Für die aus dem Ausland eingeführten metall-

Die Front kämpft und siegt die Heimat arbeitet und opfert!

Aufruf Görings zur Sammlung kriegswichtiger Metalle. Der Geburt8tagsdant des Feen Volkes an den Führer. Ein neuer Schlag

: gegen unsere Feinde.

Generalfeldmarschall Göring erläßt folgenden Aufruf an das deutsche Volk:

Deutshe Männex und Frauen!

Die Heimat kennt keine größere Aufgabe und stolzere Ver- pflichtung, als der Front zu dienen. Sie ist unversiegbarer Kraft- quell und gewaltige Waffenschmiede für die Wehrmacht. Die Front kämpft und siegt, die Heimat arbeitet und opfert.

An der inneren Geschlossenheit des Volkes sind alle heim- tückischen Angrifse der Feinde zerschellt. Unsere Wirtschaft trott jedem Blockadeversuch. Mögen die Aufgaben wachsen; stärker noch wächst unser Wille, sie zu meistern.

Nach allen ihren Fehlshlägen hoffen die ‘Feinde jeßt, daß uns einzelne kriegswichtige Metalle ausgehen werden, die, wie sie annehmen, in Deutschland niht in ausreihender Menge ge- wonnen werden können. Wir werden ihnen darauf die rechte Antwort erteilen und uns vorsorglih eine jederzeit verfügbare Reserve an diesen Metallen schaffen.

Dazu sollt ihr alle beitragen!

Jch rufe euch deshalb heute auf zu einer großen Sammel- aktion. Wir wollen der Reichsverteidigung alle entbehrlihen Gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing, Zinn, Blei und Nickel

Berlin, Freitag, den 15. März, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

¡ haltigen Vorstoffe 3) gilt in Abweichung von der Rege-

lung des § 10 Abs. 3 Say 1 die Verordnung über Preis- bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisverord= nung) vom 15. Fuli 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 881) sowie die Erste Ausführungsverordnung (1. AVO.) zur Auslands- warenpreisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 884). Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländishen Verkauf des Einführers beschränkt.

(2) Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis- verordnung vom 23. August 1937 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193) wird, soweit sie metall- haltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.

2

___ Die Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung in Kraft. )

Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichskorfmissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Burebeéck.

Bekanntmachung.

Die am 14. März 1940 - ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesegblatts, Teil L, enthält:

Verordnung über die Anmeldun indli Ö ; Vom 5. März 1940. E A Lad

Zweite Verordnung zur ordnung. ‘Vom 7. März 1940.

Verordnung zum Schuße des Reichs itsdi 19. Mir E â huß eichsarbeitsdienstes.

Zweite Ausführungsbestimmungen zum S 1 der Neunten Îbee Ma A n Luftschußgeses (Bestimmungen tver Mcauerdurhbrüche in bestehenden, unmit Gebäuden). Vom 12. März is E taa

___ Verordnung über die Einführung der Deutschen Arzneitaxe in don e A E Vom 13. Mac 1940. E Vritte Polizeiverordnung über Tanzl ‘kei i i Bon 18 Mle 00 g anzlustbarkeiten im Kriege. H Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Zu- ständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte An sonstige e

verfahrensrechtliche Vorschriften. Vom 13. März 1940. Zweite Verordnung zur Verordnung über di Waren. Vom 13. März 1940. E E

Umfang: 11/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 N Æ. Post- versendungsgebühren: 0,03 N. für ein Stü bei O R auf unser Postscheckonto: Berlin K. Soreinsendung

Berlin NW 40, den 15. März 1940.

Ergänzung der Reichstierärzte-

Vom

in nationalsozialistishec Opferbereitshaft zur Verfügung stellen,

Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Diese freiwillige Spende soll das Geburtstagsgeschenk sein, das die deutsche Nation dem Führer zum 20. April darbringt.

Deutsche Volksgenossen! «Fn Millionen deutscher Haushal- tungen und Betriebe gibt es zahlreiche entbehrliche Gegenstände aus diesen Metallen. Jm Besiße des einzelnen sind sie im Kriege für die Volksgemeinschaft nuyßlos, für die Reichsverteidigung aber sind sie als gesammelte Reserve von größtem Wert. L

: Jh bin davon überzeugt, daß jeder Deutsche nah besten Kräften zu dem Erfolg dieser Metallsammlung beitragen wird. Wir wollen dem Führer durch die Tat danken für alles was er Volk und Reich gegeben hat. é

Die Spende ist die s{chönste Geburtstagsgabe für den Führer. Gebe jeder Volksgenosse hierzu freudig seinen Beitrag! Er hilft damit dem Führer in seinem Kampf um Deutschlands Freiheit.

Göring, Generalfeldmarschall.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

dis Bait ; vom 15. März 1940. le Preise verstehen sich ab Lager in Deuts{1 ü Lieferung und Baan L E RRRE Originalhüttenaluminium, 99 9/0 in Blöcken e o eo 133 A B Walz- oder Drahtbarren

0 ee ooooo Reinniel 98— 99 % . e. T Antimon-Negulus eo

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