1940 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 63- vom 14. März 1940. S7 4

fluchtsteuer von 40 228,39 N.Æ, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst ein: Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden ‘us den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, minde- stens 2 v. H. des Rückstands.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 39, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpflichtigèn zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlihen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sis, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Anfvrüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Le:stunga keine Kenntnis von der Be- s{ch!agnahme gehabt hat und daß ihn a!ch kein Vershulden an der Unkennt- nis trifft, Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsablih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah S 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesetzes, sofern niht der Tatbestand der Stenerbinterziehung oder der Steuer- gefäßrdung (§8 396, 402 der Reichs- avgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkcit 413 der R-‘chzabgabenordnung) bestraft.

Nach 23 11 Absaß 1 des Reichsflucht- \steueracjeßeë ist jeder Beamte des Poli- zci- und Sicherhcitsdienstes, des Steuer- fahndungsdienstes und des Zollfahn- dungqsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reich#finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwwvalt- schaft vestellt ist, verpflichtet, den Steuer- pilichtiaen, wenn er im JFnland be- troïen wird, vorläufig festzunehmen. (Fs eracht hiermit die Aufforderung,

ovengenannten Steuerpflichtigen, Jnland betroffen wird,

d

falls er im

Nah § 11 Abs. 1 der Réichsflucht- steuervorshriften ist jeder Beamte des Polizei- und S, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer- pflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen,

falls er im Fnland und ihn wird, vor-

der -Reichsfluchtsteuervorshriften gemäß unverzüglih dem Amtsrichter des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Oppeln, 21. Februar 1940. Finanzamt Oppeln.

[58050] Bekanntmachung. Sighard. Fsrael Bacharach, geb. am 9, April 1900 in Fulda, ist auf Grund des Geseßes vom 14, Juli 1933 der deutschen. Staatsangehörigkeit für verlustig erflärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts- un

Sozialwissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver-

liehene Doktorgrad durch Beschluß vom

6. Februar 1940 entzogen worden. Ein

Rechtsmittel ist niht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. § tärz 1940,

Der Rektor: Plabßhoff. [58051] Bekanntmachung.

Friedrih Fsrael Lehmann, geb. am 20, Februar 1896 in Mainz, ist auf Grund- des Geseßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staatsaugehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu- gelassen.

Frankfurt a. M., den 8. Ar 1940.

Der Rektor: Plavhof [58052 Bekanntmachung. Erich Jsrael Altgenug, geb. am

24, April 1894 in Essen, ist auf Grund des Geseßes vom 14. Juli 1933 der deutshen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der p! en- e Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor- grad durch Beschluß vom 2. Fanuar

1940 entzogen worden. Ein Rechts- mittel ist nicht IUgrraten, Franffurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Blatbo ft [58053] Bekanntmachung. Max Jsrael / Liebmann, geb. am

vor‘âutia festzunehmen und ihn gemäß & 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuer- a? unverzüglich dem Amtsrichter des Birks in welchem die Festnahme erat vorzuführen

Vor!i:t-Lichterselde, 28. Febr. 1940. Tinanzamt Zehlendorf.

[5£049 Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

D»x Kaufmann ZJsidor Guttmann, geb. am 5. August 1873 in Radostowit, Kr-is Pleß, zuleßt wohnhaft in Oppeln, Gieselstraße Nr. 8, zur Zeit in Quieto, Ecuador (Südamerika), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3009,—

N.4, die am 5. April 1939 fällig ge- wesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der

Fälligkeit folgenden angefangenen Mo- nat

(Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht- tenervorschriften Reichssteuerblatt 24 Seite 599, Reichsgeseyblatt 1931 I cite 699, 1932 [7 Seite 571, 1934 1 cite 392, 1934 T Seite 925, 941, 1935.1 cite 844, 850, 1939 T Seite 2443 wird hiermit das inländishe Vermögen 5 Steuerpflichtigen zur Sichrung der Anfiprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O, festzuseßende Geldstrafe und alle im Zteuer- und Strafverfahren entstan- denen und entstehenden Kosten beschlag- nabmt,

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(Fs ergeht hierdurxch an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im cFnland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lihen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Ge-

schäftsleitung oder Grundbesiß haben, 1s Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb

eines Monats, dem unterzeichneten (e R 9 : o Y extnanzamt Anzeige über die dem

Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gent oder soústigen Ansprüche zu machen.

Wer nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorshriften dem Reich vord: nur ‘dann befreit, wenn er deweist, daß er zur Zeit der Leistung feine Menntnis von der Beschlagnahme ehabt hat und daß ihn auch kein Ver- chulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver- schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah

10 Absatz 5 der Reichsfluhtsteuervor- risten, sofern nit der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt is, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der

Reichsabgabenordnung) bestraft.

27, Mai 1896 in Sachsenhausen/Waldeck, ist auf Grund des Gesebßes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staat&angehörig- feit für verlustig erflärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Medizinishen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor- grad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechts- mittel ist niht zugelassen.

Frankfurt a. M., den 8. März 1940.

Der Rektor: Plathoff

[58054] Bekanntmachung. Eduard Jsrael Schreiber, geb. am 11. April 1892 in Frankfurt a. M. N auf Grund des Geseßes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staats8angehörig- keit für verlustig erklärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel L nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plavhoff

[58055] Bekanntmachung.

Justus Fsrael Hommel, geb. am 8. Juli 1897 in Jchenhausen/Bayern, ist auf Grund des Gesetßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staatsangehörig- keit für verlustig erflärt. Dem Ge- nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlihen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu elassen,

Frankfurt a. M., den 8. Mär 1940.

Der Rektor: Plavhoff

[58056] Bekanntmachung.

Kurt Fsrael Calmsohu, geb. am 8. März 1887 in Salzhemmendorf/ Hameln, ist auf Grund des Gesebes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der an von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver- liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 15. Oktober 1938 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. M., den 8. März 1940, Der Nektor: Plaßyhoff. Bet Bekanntmachung. Gerhard Fsrael Reiter, geb. am

schlesien, ist auf Grund des eRS vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staats: angehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von

läufig festzunehmen und ihn § 11 Abs. 2 [

4. Fanuar 1907 in Antonienhütte/Ober- | [

der Medizinischen Fakultät der Univer- sität Frankfurt a. M. verliehene Dofktorgrad durch Beschluß vom 27. Fa- nuar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht gugelässen. ranffurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plavhofs.

3. Aufgebote.

58239] Aufgebot.

3, F. 7/39. 1, Die verwitwete Frau Selma Rathner geb. Urban in Wallis- furth, jeßt Krankenstift Albendorf, ver- treten durch die Rechtsanwälte Kühne u. Weigelt in Glat, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die für sie im Grundbuch des Grundstücks Wallisfurth Blatt Nr. 1388 in Abt. Ill unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 800 &AM aufzubieten. 2, Die verwitwete Frau Luzia Kasper geb. Holly in Glaß, Holz- plan, als Nacherbin, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Korn in Glay, i beantragt, den Hypothekenbrief über die für die Witwe Anna Holly geb. Hardeck in Glaß als Vorerbin 1hres ver- storbenen Ehemannes im Grundbuch des Grundstücks Glaß - Häuser Blatt Nr. 635 c in Abt. 111 unter Nr. 34 ein- Fat Lametn Restkaufgeldhypothek von 3 000 NAÆ aufzubieten, Die Fnhaber der vorgenannten Hypothekenbriefe wer- den aufgefordert, spätestens in dem auf den 4, Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht in Glaß, Zimmer 23, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und die Hypothekenbriefe vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung erfolgen wird.

Glatz, den 9, März 1940, Amtsgericht,

[58058] Aufgebot.

Auf Antrag der Ehefrau Wilhelm Oswald in Güllesheim bat der Eigen- tüumer des Grundstüks Güllesheim Band I Art. 18a Flur 8 Nr. 112, Acker, im Kissermichsflur, 2,58 a, ein- ttaagen auf Reinhard Winkel in Gül- esheim, seine Rechte spätestens bis zum Termin am I, den 30. April 1940, vormittags 10 Uhr, hier an- zumelden, sonst Aus- sbließun

Altenkirchen, den 9, März 1940. Das Amtsgericht.

erfolgt seine

[58062]

Die. Witwe des Kätners Friedrich Christian Möller und Kinder aus Hatt- stedt sind in fortgeseßter Gütergemein- [Lait Eigentümer des Grundstücks Hatt- tedt Band 11 Artikel 114, Die Witwe und die Kinder heißen: 1. JFngeborg Möller geb. Päyter, 2. Lorenz Christian Möller, 3, Christine Möller, 4. FFohann Friedrih Möller, 5. Jda „Folline Möller. 6, «Fngeborg Catharina Möller, 7. Chri- stian Emil Friedrich Möller. Die zu 2—6 Genannten sind Kinder des Fried- rich Christian Möller aus erster Ehe; der zu 7 Genannte ist ein gemeinschaft- lihes Kind. Die Witwe Möller geb. Paver hatte noch 4 weitere Kinder: 1, Witwe Doris Hansen geb. Päter in Mildstedt, 2, Thomas Hansen aus Hu- sum, 3. Peter Knudsen aus gus 4, Martha Baas, unbekannten Aufent- halts. Das Grundstück Hattstedt Band 11 Blatt Nr, 114 ist verkauft. Die Frau Witwe Doris Hanjen geb. Päter, einer der Nachkommen des Thomas Hansen und einer der Nachkommen des Peter Knudsen nehmen den Erlös für sich in Anspruch und beantragen eine Bescheinigung dahin, daß sie die Allein- berechtigten S Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Anrechte an der fort- Eau Gütergemeinshaftsmasse zu- tehen, werden auge sih späte- tens am 1. Juni 1940 bei dem unter- zeihneten Gericht zu melden. Zur Ver- teilung stehen etwa 200, MÆAKM.

Husum, den 2, März 1940.

Das Amtsgericht.

[58060] Auss\chchlufßurteil. H Durch Aussch{lußurteil vom 9. März 1940 wurden die folgenden Urkunden für kraftlos erklärt: 1. der am 1. März 1930 in Hamburg von Paul Ritter, Hamburg, Falkenried 42, ausgestellte, von Walter Runge, Hamburg, Mittel- Prado 50, ‘angenommene, am 1. Funi 1930 fällig gewesene Prima-Wechsel über NA 600—, 2, die Aftie der Commerz-. und Privat-Bank Aktien- geiellaft in Hamburg Nr. 96 661 über 2A 100,—, 3. die 41/2 igen (früher 8. igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg Em. Serie 179 Lit. A Nr. 20 238 und 20 239 über je A 2000,— und Serie 185 Lit. B Nr. 92783 über A 1000,—,

Speditions-Gesellshaft m. b. H. in Hamburg Nr. 0 1228 Lagerbuh Fol. L 3885 über restl. 400 Sack japan. Hart- M EEee, Marke und Nummer: B. C.

r. 50 C Hamburg aus 1/2000, einge- lagert für -die Firma Reibel A. G. - für Spedition u. Schiffahrt Nfl. Plamper & Thamer, Hamburg, ‘oder Order, aus3- gestellt am 6. März 1939 in Hamburg.

Amtsgericht Hamburg. Abt. 54.

58059]

4. der Orderlagerschein der Lager- und [

in Dresden Reihe 19 Lit. Nr. 5042 über 1000,— für fraftlos erklärt. ar gy Dresden, Abt. 1,

den 2. März 1940. 59 F 33/39.

[58061]

Durch Auss\hlußurteil vom 7. März 1940 ist der von dem Antragsteller aus- estellte, aufden Kohlenhändler Alfred

ojsrewsfki in Hannover bezogene und von diesem akzeptierte, beim Bänkhause Adolph Meyer in Hannover zahlbare, am 15. Dezember 1927 fällig gewesene Wechsel vom 9. November 1927 über 181,65 R.AÆ für fraftlos erflärt.

Hannover, den 7, März 1940.

Das Amtsgericht.

4. Vefsentliche Zustellungen.

[58065] Oeffentliche Zustellung.

8 R 48/40. Der Former Ewald Franz Maleß aus Kattowiy, Wassermannweg Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Schwittlinsky în Kattowig, i gegen die Ehefrau Marie Fran- E a

ale, geb. Pannek, jeyt unbe- annten Aufenthalts, früher in Katto- wiß, Kirchstraße 2, wohnhaft gewesen, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte fie münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivillammer des Land- gerihts in Kattowitz, e P 3. Stockwerk, Zimmer 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Auf- fordérung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Ey n vertreten zu assen. attowiß, den 29, Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58066] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bronislawa Kozminski in Laurahütte, Funghannstraße 1, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudzki aus Kattowiy, klagt gegen ihren Ehemann Stanilaus Kozminski, früher in Laurahütte, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu schei- den und den' Beklagten für alleinfchuldig ju erklären. Die Klägerin ladet den

eklagten zur mündlihen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowiy, Andreas- ferane 26/28, 3. Stockwerk, Zimmer èx. 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- machtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 7. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58067] Oeffentliche Zusteliung.

Der Werkarbeiter Alois Dro aus Lipine, Moltkestraße 19, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Schaeser aus Königshütte, klagt gegen seine Ehefrau Leony Sidorczyk geborene Merlin, Henien Letard Rout d Rouvoy, Cafe de Congo Pas de Calais (Frankreich), wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschul- den der Beklagten zu heiden. Der Klä- er ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7, Zivilklammer des Landgerichts in Kattowiß, Andreass\traße 26/28, 3. Stok- werk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 10,15 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Gericht A E Rechtsanwalt als Prozeß- devottinächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 7. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[58069] Oeffentliche Zustellung. _

Der Elektromonteur Richard Kuhnke in Reey, Krs. Arnswalde, Arnswal- der Chaussee, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Draeger in Reey, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud Kuhnke, ab, Schmidt, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §8 55, 49, 47 und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß L 60 des Ehegeseßes. - Dex Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen n lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerichts in Landsberg (Warthe) auf den 9, Mai 1944, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durh einen bei diesem C ericht zU- gelassenen Re (e D “ou vollmächtigten vertreten zu /

Landsborg (Warthe), 6. März 1940,

G | Der Urkundsbeanite der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

58070

Dis rau Wilhelmine Hilda Fander geb. Bischoff in Mannheim, cat vollmäch e: Rechtsanwältin Frau Dr. Rebstein-Mebger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Oswald August Herbert Januder, , früher in Mannheim, jeyt unbekannten Aufent- halts, mit dem ‘Antrage, die n den Parteien am 8. Oktober 1927 zu Mannheim geschlossene Ehe Wu scheiden auf Grund der A 55, 49 des Ehegeseßes, Die Klägerin ladet: den Beklagten zur

Durch Aus\chlußurteil des unter-

eichneten Gerichts vom heutigen E ist der 414 % Sachsenboden-Pfand- brief dex Sächsishen Bodencreditanstalt

mündlichen Verhanblung des _Rechts- streits vor das Landgericht, Zivilkam- mer 11! in Mannbeim auf Mittwoch, deu 15. Mai 1940, vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen beim Gericht zugelassenen Anwolt 2:11 hestellen. Manus

eim, den 9. März 1940. Die. Geschäfts- stelle des Landgerichts. Z.-K. 3.

[58071] h ;

Der Arbeiter Emil Abel in Wies- baden - Sonnenberg, Kaiser-Wilhelm- Straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hinte in Wiesbaden flagt gegen seine Ehefrau Emma Abel eb, Dorr, unbekannten Aufenthalts, rüher in Düsseldorf-Alt, Schadow- traße 671 bei Heinemann, wegen Ehe- eidung mit - dem Antrage auf Schei-

ung der Ehe gemäß 88 47, 49 des Ehe- geseßes vom 6. Juli 1988 und Schuldig-

erklärung der Beklagten gemäß § 60 a. a. O. Der Kläger ladet die Beklagte ur - mündlihen Verhandlung des

echtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden, Gerichts straße Nr. 2, Saal 51, auf den 30. April 1940, 10 Uhr, mit dér Aufforderung, sich durch einen bei diesém Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen. 2a R. 229/39, Landgeriht Wiesbaden, 5. März 1940,

[58072] - Bekanntmachung.

Gemäß 88 1 und 2 der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermö- gens vom 3.12. 1938 gebe ih den nah- genannten Firmen, deren Fnhaber sih in das Ausland begeben haben und deren Aufenthalt unbekannt ist, auf, die Firma innerhalb drei Monaten gauf- zulösen und abzuwickeln. Fch bestelle die nachgenannten Personen als amtliche Abwickler: 1. Textilausrüstungs8-Af- tiengesellschaft in Leipzig, Abwickler Wirtschaftsprüfer Erih Springsguth, Leipäig, faffendorfer Straße; 2. Strauß « Casiraghi in Liqu. in Leipzig (Liquidator Hans Frank, früher in Apaig jeßt unbekannten O Abwidckler Wirtshaftsprüfer alter Hofmann in Leipzig, Adolf-Hitler- Straße 22; 3. Gebr. Heilpern in Leips zig, Brühl 62, Abwickler Wirtschafts- prüfer Franz Stoiber in Leipzig, Pal- hofstraße 11. 4

Leipzig, am 11, März 1940. Der Regierungspräsident zu Leipzig.

J. A.: (Unterschrift.)

[58063] Oeffentliche Zustellung.

27. G. 5. 1940. Der Kaufmann Kurt Tettenboxrn, Berlin - Charlottenburg, Kantstraße 129, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Haue, Berlin W 15, r omg e 216, klagt gegen den Albert - Krotoschin, s er in Bexlin-Neukölln, Anzengruber- traße 6, auf Zahlung von T94,—Ne#Æ G: B.: siebenhundertvierundneunzig

eichsmark), zuzüglih ac eit dem 1. November 1939, gewährten Pro- visionsvorshuß und Miete für Feldbahn- material. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in- Berlin, Neue Fried- rihstr. 12/15, T. Stock, Zimmer 170, auf den 15. April 1940, 10 Uhr, ge- laden.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Amtsgericht Bérlin. Abteilung 27.

[58064] Oeffentliche Zustellung. Der Drei Masken Verlag, Aktien- Gesell Gast in Berlin, Friedrichstr. 129, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kramer und Kramer-Schulz in Berlin, Jägerstraße 18, klagt gegen den früheren Theaterdirektor Viktor VBarnowsky, früher in Berlin, wegen fälliger Tan- tiemen auf ang von 1000,— lRAÆ nebst 4 % Zinsen Mah ent 1. 1.1935. Zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15 I. Stock, Zimmer 180, auf den 30. Avril 1940, 10 Uhr, geladen. (14 C. 89. 40.) Berlin, den 6. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

58068] Oeffentliche Zustellung. | Die A "rei A. G. in + Bielefeld, Prozeßbevollmächtigte : Rechtsanwälte Vogt und Viering, Bielefeld, klagt gegen den Kaufmann Friß Stern in Tel Aviv (Palästina), Adam-Hakohen-Str. 16, mit dem Antrage, an die Klägerin 1500,— R A nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. M münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Ss vor T Rinne in Köln, Reichenspergerplaß 1, F! Nr. 153, auf den ‘30. Mai 1940, vor- mittags 9 Uhr, geladen.

Köln, s t P dgoberi E

Unterschrift), Fustizöberselretar,

als Urkundsbeamter M Geschäftsstelle.

Verantwortlih. ß für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Teil, den Anzeigenteil und für den E Verlag: | Präsident Dr. Shlange in Potsdam; für-den Wirtschaftsteil und den übrigen / redaktionellen Teil: Rudolf. Lanys\ch in Berlin- Charlottenburg. j i; Druck der Preußischen Druckerei- un Verlags-Aktiengesell schaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Bier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

zwei BZentralhandelsregister-Beilagen.)

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

des Portos abgegeben.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

S

Ièr. 64

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ÆK einschließlich 0,48 ÆAÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 K monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Æ/, einzelne Beilagen 10 F. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Berlin, _Freitag, den 15. März, abends

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eile 1,85 #AÆ. A

breiten

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 59 mm breiten B Dae 1,10 ÆKÆ, einer dreigespaltenen 92 mm

nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drucktaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig Ddruckreif einzusenden, ist daxin auch anzugeben, welche Worte etwa durch FettdruÆ (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem. Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

etit- rlin

insbesondere

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Postschectkonto: Berlín 41821 1 9

40

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachungen über den Schuß von Berutsabzeichen für __ die Betätigung in der Krankenpflege. Bekanntmachung des Neichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Genehmigung gemäß 88 14, 95a des Geseßzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen. : Berichtigung zur Anordnung 69 der Reichsstelle für Leder- wirtschaft (Bezugsscheinpflichtige Schuhwaren : Aenderung der Anordnung 59). : Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeug- nisse. Vom 14. März 1940. : ,

Bekanntmachung über die Ausgab i Teil 1 Nr V : gabe des Reichsgesesblatts,

E E E S Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom

22 Februar 1940 dem Maler Otto Modersohn in

SisGeviuda bei Brèmen die Goethe-Medaille für Kunst und issenschaft verliehen.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 14. März 1940 dem Maler Professor Franz Triebscch in lieben die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- iehen.

Bekanntmachung

über den Schuß von Berufstrahten und Berufsabzeichen : für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit der Bekanntmachung vom Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellshaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ wie folgt ergänzt:

Lfd. Kon- Schuß- | Tag d. Ge- Nr. Name Sib fession 1 nehmigung 1 | Reichsbund | Berlin W 62, -— Trachten | 12,3. 1940 d. Freien Kurfürsten- u. Ab- Schwestern | straße 110 zeichen u. Pflege- rinnen e. V.

Berlin, den 12. März 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: (Unterschrift.)

Bekanntmachung

über den Schuß von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezerüber 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ bei lfd. Nr. 62 wie folgt berichtigt:

p Nes Sit Kon- Schuß- | Tag d. Ge- . fession ¡gegenstand, nehmigung 1 | Schwestern | Berlin- evgl. | Trachten | 12. 3, 1940 des Eo. | Zehlendorf : id E iakonie- i vereins Va, dad e. V. Berlin, den 12. März 1940. N

Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: (Unterschrift.)

——

L Betktanntmachung.

as Reichsaufsichtsamt für Privatversiherung hat am 22. Januar 1940 der Aachener und Münchener A eis sicherungs-Gesellschaft in Aachen die Uebernahme des ge- samten Versicherungsbestandes der Versicherungs-Aktiengesell- schaft „Globus“ in Wien nah den §8 14, 95 a des Geseges

[ nehmungen und Bausparkassen in der Fassung des Aende- ene vom 5. März 1937 (Reichsgeseybl. 1 S. 269) 1g .

Berlin, den 12. März 1940. :

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.

Berichtigung.

In der Anordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirt- schaft (Bezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der An- ordnung 59) vom 8. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 59 vom 9. März 1940) ist in 81 Abs, 2 unter k) hinter den Worten: „Leder nicht verwendet worden ist,“ folgender Absatz einzufügen: :

„„Holzpantinen (Holzpantoffeln mit Leder- Textilblatt), Schuhe ganz aus Holz‘, § 1 Absayß 2 der Anordnung 69 lautet demnach zu k): k) „Schuhe ausgenommen Arbeits\{huhe, Zwei- shnállenschuhe und Galoshen mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen- oder Brand- johle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerk- -stoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von gefärbten Lederabfallstücken mit einer Größe von „weniger als 1 gdm je Einzelstük und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 em Breite, Leder nicht verwendet worden ift, LOLG men (Holzpantoffeln mit Leder- oder Textil- a

oder

blatt), Schuhe ganz aus Holz.“

Berlin, den 14. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. G Va Stet:

Zweite Anordnung

zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse, |

Vom 14. März 1940.

„Auf Grund der 88 8 und 9 der Verordnung über Prei für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzcuamiste vom 8. Oktober 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 2023) ordne ich an: Li (1) Für die aus dem Ausland eingeführten metall-

Die Front kämpft und siegt die Heimat arbeitet und opfert! Aufruf Görings zur Sammlung kriegswichtiger Metalle. Der Geburtstagsdank des deutschen Volkes an den Führer. Ein neuer Schlag : gegen unsere Feinde.

Generalfeldmarschall Göring erläßt folgenden Aufruf an das deutsche Volk:

Deutsche Männer und Frauen! Die Heimat kennt keine größere Aufgabe und stolzere Ver- pflichtung, als der Front zu dienen. Sie ist unversiegbarer Kraft- quell und gewaltige Waffenschmiede für die Wehrmacht. Die Front kämpft und siegt, die Heimat arbeitet und opfert. An der inneren Geschlossenheit des Volkes sind alle heim- tückishen Angrifse der Feinde zerschellt. Unsere Wirtschaft trott jedem Blockadeversuch. Mögen die Aufgaben wachsen; stärker noch wächst unser Wille, sie zu meistern. Nach allen ihren Fehlshlägen hoffen die ‘Feinde jeßt, daß uns einzelne kriegswichtige Metalle ausgehen werden, die, wie sie annehmen, in Deutschland nicht in ausreichender Menge ge- wonnen werden können. Wir werden ihnen darauf die rechte Antwort erteilen und uns vorsorglih eine jederzeit verfügbare Reserve an diesen Metallen schaffen. Dazu sollt ihr alle beitragen! Jh rufe euch deshalb heute auf zu einer großen Sammel- aktion. Wir wollen der Reichsverteidigung alle entbehrlihen Gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing, Zinn, Blei und Nickel

über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunters

iu nationalsozialistishec Opferbereitshaft zur Verfügung stellen,

¡ haltigen Vorstoffe 3) gilt in Abweichung von der Rege- lung des § 10 Abs. 3 Say 1 die Verordnung über Preis- bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisverord- nung) vom 15. Fuli 1937 (Reichsgeseßbl. T1 S. 881) sowie die Erste Ausführungsverordnung (1. AVO.) zur Auslands- warenpreisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgeseßbl. T Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländischen Verkauf des Einführers beschränkt.

(2) Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis- verordnung vom 23. August 1937 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193) wird, soweit sie metall- haltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.

2 Die Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung

S. 884).

in Kraft.

Vom 5. März 1940.

12. März 1940. Zweite

Vom 13. März 1940.

Waren.

Umfang: 11/2

auf unser

aus diesen Metallen. Fm Bes für die Volksgemeinschaft nuß sind sie als gesammelte Res

Zweite Verordnun ordnung. Vom. 7. Mär

Verordnung zum Schuze des Reichsarbeitsdienstes.

Durchführungsverordnung Uber Mauerdurchbrüche in l Gebäuden). Vom 12.

Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichskorfmissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebe ck.

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März 1940.

„_ Verordnung zur Durch ständigkeit der Strafgerichte, die verfahrensrehtliche Vorschriften.

Zweite Verordnung zur Verordnin Vom 13. März 1940. Bogen.

Jh bin davon überzeugt, Kräften zu dem Erfolg dieser Wir wollen dem Führer durch

Volk und Reich gegeben hat.

Die Spende ist die schönste Geburtstags Gebe jeder Volksgenosse hie damit dem Führer in se

_ Verordnung über die Einführun in den eingegliederten Ostgebieten. Mou 13. März 1940. Vritte Polizeiverordnung über T

aftisteil.

Diese freiwillige Spende soll das Geburtstagsgeschenk die deutshe Nation dem

Lieferung und

Originalhüttenaluminium,

99 9/0 in Blöcken .

cs in Walz- oder Drabtbarren

¿T «e -. Reinnickel, 98—99 % , Antimon-Negulus « .. Feinsilber

00 e .0-_070

Bekanntmachung. Die am 14. März 1940 - ausgegebene Nummer 45 des Reichs3geseßblatts, Teil 1, enthält: Verordnung übe

R Verkaufspreis: versendungsgebühren: 0,03 RN.Æ für Si ostsheckfonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. März 1940. Reichsverlagsamt.

0,30 N.Æ. Post- ck bei Voreinsendung

Dr. Hubrich.

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

i | vom 1d, März 1940. (Die Preise verstehen si ab Lager in

sein, das h hrer zum 20. April darbringt. Deutsche Volksgenossen! Jn Millionen deutsher Haushal- tungen und Betriebe gibt es zahlreiche entbehrliche Gegenstände iße des einzelnen sind sie im Kriege los, für die Reichsverteidigung aber erve von größtem Wert. daß jeder Deutshe nah besten Metallsammlung beitragen wird. die Tat danken für alles, was er

Bezablung): 133 R für 100 kg 137 L 2,50—2850 , » L,

r die Anmeldung feindlichen Vermögens.

g zur Ergänzung der Reichstierärzte- 4 1940,

Vom

Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten zum Luftshußgeses (Bestimmungen estehenden, unmittelbar benachbarten

der Deutschen Arzneitaxe

anzlustbarkeiten im Kriege.

führung der Verordnung über die Zu- Sondergerichte und sonstige straf- Vom 13. März 1940.

g über die Entladung von

gabe für den Führer. rzu freudig seinen Beitrag! Er hilft tnem Kampf um Deutschlands Freiheit. Göring, Genervalfeldmarschall.

Deutschland für prompte

fein