1940 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 70 vom 23. März 1940. S. 2

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr 70 vom 23. Márz 1940. &, 4

ütterer, Schäfer, Gutsgärtner, Gutshandwexrker, Schlepper- | Die Anexkennuug kann nur daun erfolgen, wenn die zu IL j ; ; : | i T R E N führer E die nicht Naturallohn beziehen. Auch diesen } leistende Arbeit nah dem Anstrengungsgrad ebenso zu werten Kriegsgef Seibt E ene e von nichtlandwirtschaftlichen 2. Kleine Selbstversorgerhaushalte: 15 ks Creiledi aus. Die Settverlorezue Vieles da rbeitern und ihren zur Selbstversorgung berechtigten Haus- } ist wie die Arbeit vergleïhbarer Gruppen industrieller C S A Bei Selbstversorgerhaushalten mit ein odec ¿wei Ler halts erfolgt bemna ans Butterekliefor S A haltsangehörigen (siehe Erster Abschuitt Nr. 111) ist die } Schwerarbeiter. Dana wird die Anerkennung in Frage Nachdem durch meinen Erlaß vom 7. Februar 1940 2. Ausnahmen: sonen ist der Zeitraum der Selbstvecsorgun häufig so lang Molkerei für 5 Personen, mit Schlachffetten aus T Möglichkeit zur Vollselbstversorgung zu geben. Bei den ein- kommen, wenn für Tängere Zeit (vorübergehende 1-i|— la 5358 Kriegsgefangeue und Fnternierte au Es find mi leihe ‘Gei j : daß die Gefahr des Verderbs der Jorgu steht Jn L stlattuncen fle 6 Sezrsonen Coiae but Sis e eat elnen Nahrungsmitteln ist ähnlich wie bei den Deputanten | arbeit genügt nach § 2 der Schwerarbeiterverordnung vom S@{hwer- und Schwerstarbeiterzulagen erhalten können, falls die bis S E jah T N zugegangen, weitere als artigen Fällen kann daher das zuständige Ernährunasamt 15 kg Cyecilel auf CeliceétiaunaSi ien L folgender Weise zu verfahren: e S R NOM 1 S. es S-W LOLO viziome 4 gerte Mere Mgen, d Us die in dex Ne für Su Ra E Abteilung A, gemäß den im Erlaß vom 14 Mobeuber 1939 Beispiel 2: dde L: E eleiste erden, deren An ingsgrad z. B. dem bei aft tâtigen Krie angen i i Rati C h chrr Besti t. E A ie Bs : Brotgetreide: Auf Antrag ist eine Mahlkarte aus- fien Erdarbeiten (Ausf Abts L At Ser von Hand | wie für alle di landwirtschaftlichen Arbeitskräfte zu (e: wirtschaftlicher Selbstversorger zuzulassen. Schon im Hinblick E ane in die Genehmigung zum Verkauf Der in Beispiel 2 genannte landwirtichzaîtliche Bes tellen, auf dex die für die Vollselbstversorgung erfor- | j s S ; 4 (54 i 9 auf die notwendige Sicherung- der termittel i on Frischfleish erteilen. Die Abgabe darf jedoch nur an ieb hat feine Oelsaaten L R Ls E z zustellen, 1e | j ( [ im Tief- und Straßenbau) gleichkommt. währen. Die in Abschnitt V meînes Erlasses vom 14. Novems- : 2, ng- der Fut ermittelversorgung Fleischereibetriebe und d Selb : trieb hat feine Oelsaatea angebaut, Er bekommt dems : derlihe Brotgetreidemenge freigegeben wird. Diese Die Auträge sind auf dem üblichen Wege bei dem | ber 1939 enthalteneu Bestimanuugea treten daher mit soforti- kann aber von den bisher geforderten Bedingungen nicht ab- U Der Abgeber O Os Selbstversorgerbetriebe er- nach feine Sonderzuteilung und kann auch keinen Um- Menge kann entweder durch Vermahlung von Getreide Gewerbeaufsichisgmt einzureihen. Jh habe den Herrn | ger Wirkung außer Kraft. ; gegangen werden. Ausnahmegenehmigungen können daher gen, U ge ende hat den Nachweis über die verkaufte tausch vornehmen. Um jedo troudem die für den è in Anspruch genommen werden, das der Freiarbeiter | Keihsarbeitsminister gebeten, die Gewerbeaufsihtsämter an- | - auch aus noch so einleuchtenden Billigkeitsgründen grundsät- Anschrift c es und dabei die Bezieher mit genauer Küchenbedarf notwendige Menge an Speiseöl zu be- : vom arbeitgebenden Betrieb B oder durch Mehl- | ¿uweisen, daß fie sih vor Abgabe ihres Gutachtens mit dem i lih nicht bewilligt werden. Futterabgabe jeder Art (Kraft- G SEDEN fommen, wird für eine Person auf die Selbstversor uny Í berehtigungssheine gemäß den Bestimmungen meines | zuständigen Ernährungsamt, Abteilung A (Kreisbauernschaft Vierter Abschnitt, futter, Kartoffeln, Küchenabfälle usw.) an andere Personen, 3. Notschlachtungen: mit Fleisch und Schlachtfetten verzichtet. Die Strie Erlasses vom 14. November 1939 gedeckt werden. Diese | __ Abteilung 1 B), iu Verbindung seßen. I. die Scheine, Rinder, Kälber oder Schafe selbst halten und Nota E : ausgabestelle gibt für diese Person eine Fleischkarte und Arbeiter sind demuah wie laudwirts{haftlihe Selbst- Da die Gärtner (mit Ausnahme der Gutsgärtner) 4m Beteili von Ser : g füttercn, begründen d. B. für den Abgebenden keinen Anspruch b I im Sinne des Erlasses vom 14. No- tp petipiae (außer den Butterabschnitteu) aus. Auf versorger, die über niht genügend odex überhaupt uiht | Sinne der Zulagenregelung nit als landwirtschaftliche eitigung Selbstverforgern an Sonderznteilungen, auf Genehmigung einer Hausschlachtung der mit diesen Futter- befürchte a sind nur solche Schlachtungen, bei denen zu die Margarineabschnitte der Fettkarte kann, soweit vor- über Mahlgetreide verfügen, zu behandeln. Arbeiter gelten, können sie auh die Langarbeiterzulage er- Selbstversorger, die nicht im Besiy der eutsprechenden mitteln gefütterten Tiere. s N S bis er Ankunft des zuständigen handen, Speiseöl bezogen werden. Die Fettversorgung Flei d Schlachtsette: Auf Aut d Schlacht- | halten, wenn die Vorausfezungen dafür im Einzelfalle vor- Karteu sind, kónneu die auf die eiuzeluen Karten aufgerufenen - 8. Binnenschisser: des krank E le N E erung dieses Haushalts erfolgt demna aus Butterrückliefe a E E Mvar n tegen. Entsprechende Anträge simd auf dem üblichen Wege | R A A uicht L, Dieser SCUG gilt z. B. Lediglich Antragst lern, die in der Binuenschiffahrt be ivürde oder eun bas Tie U: Set Unglüdsfalles sofort ungen es Err für 6 Personen, mit Schlachtfetten ragt (f ne i é C ihtsä j qa ngen von Kindernährmittelu, Kakaopulver . ¿D ag|tellern, die in der Vinuenschiffahrt be- z : / : 2 IOTOT aus Hausschlachtungen für 5 * i i für die Vollselbstversorgung notwendige Silachtgewicht | M E een dex in der Etwerbs- und Landschafts- | und Kunsthonig- Bezüglich der Ausgabe der Sonderabsnitte rhäftigt find, fann im Hinbile auf die Eigenort ihrer Tätigteic | e werden muß (6 1 Abs, 3 des Fleistbeschaugeseges vom | auf eine Fettlarie zustehenden Mengen an Margarine, TOLO rctionorät ¿ pot other edi Arms tet gärtnerei tätigen Arbeitskräfte als Selbstversorger ist nitt | der Reichsfettkarte an Wiatder von Selbstvcrsoxgecn nehme ih R e e P t einer Sn L auch dan erteilt ftältht w T J diefen E 4 ann Dorkebaltlit der bo 2 Speiseöl usw. und Schmalz usw. , ; ionsf t z e 1 - R E (n a : s auf meine i: j ai N N Den, wenn se die zur ahtun im Ti i L chaltli er berei f h steller, soweit nicht der Arbeitgeber selbst die Mästung Mete alta Sre is S T biesca Erlasses (20 des E E Mie Mars aur A cit mas Ba L, 1s e ä selbst gehalten und gefüttert E e aametin f lol im Erlaß vom 14. November 1939 getroffenen Bestimmungen Berlin, den 8. März 1940. x übernimmt (Schweinedeputat), das notwendige Schlacht- ficht Naturallohn be téhen ' maßgebend, ob eine Selbstversorgung in dem Erzeugnis vor- auch hier, daß Hausschlachtungen in entsprehendem Umfang die Genehmigung der Hausshlahtung ohne Rücksicht auf die Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. P f gewiht im wesentlihen selbst ermästen. Die Eigen- i : z j liegt, für das Sonderzuteilungen gegeben werden bei Kakao bereits in der Hausshlachtungszeit 1938/39 vorgenommen Zeit ertèilt werden, während der der Antragsteller das zu J. V.: Ba ck e L mästung ist duxch Zukauf der hierfür erforderlichen 2. Binnensischerei: z. B. ist dies bestimmt uicht dex Die Selbstversorgung wurden, es sei denn, daß der Antkragsteller den Beruf eines Gs Tier gehalten und gefüttert hat. Entgegen der Geschäfts A A e E 7 L vom arbeitgebenden Betrieb zu ermöglichen. Auth für Personen, die in der Binnenfishevei tätig fd, | bietet soviel Ausgleihsmöglihkeiten, daß darüber hinaus Binnenschiffers erst später ergriffen hat. Binnenschiffer im e Bestimmung, wonach nur die als tauglih fest- zeichen: 231 | Die Ausgabe von Frischfleischberechtigungsscheinen ist finden die Vorséhri “Vér ebet An- | Soudexzuteilungen nicht vertretbar find, Sollten jedoch ein- Sinne dieser Bestimmung is} jeder, der auf Grund meines gestellte Fleisch- und E ent Ane wurde, ist nun- Anlage zum Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Ï grundsäßlih nur im üblichen Umfange zur Deckung des wendung. Die g B bungen r Sibereie ahrzeuge in der zelne Selbstversorger unbedingten Wert auf Sonderzuteilungen Erlasses vom 30. Oktober 1939 I1 1b 187 einen mehr, da Freibankfleish eben alls în die öôffentlihe Bewirt- Landwirtschaft vom 8. März 1940 II C 9 nel Hf laufenden Frischfleishbedarfs zulässig. Nur wo eigene | gin fischerei sind in den der Verordnung beigefügten Richt- | insbesondere für ihre Kinder legen, so können die betreffenden Lebensmittelstammausweis für Binnenschiffer erhalten hat. schaftung einbezogen worden ist, auch das bei der Fleisch- . : - Schweinemast auf keinen Fall möglich ist (weil z. V. kein | sien unter R bereits aufgeführt Diele Erwar ist nur | Personen aus der Selbstversorgergemeinschaft gemäß Ab- ¿a Bes etra beschau sür bedingt tauglich oder minderwertig erklärte Fleisch Tabelle. Î Stall vorhanden ist), kann die gesamte freigegebene | eispielhaft. Die Anerkennun von Tot harbeitern und sonsti- | s{hnitt 111 meines Erlasses vom 14. November 1939 ausscheiden . gmann-Ferkelaktion: mindestens mit 50% des festgestellten Gewichts anzurechnen. Bei Ablieferung von im eigenen Betrieb geernteten Oel- ; Menge durh Frischfleischberechtigungssheine gedeckt en in der Binnenfischerei beschäftigten Arbeitskräften als und entsprechende ensmittelkarten erhalten, z. B. Brots 9st das zu s{hlachtende Schwein auf Grund der im FrühH- 4. Schhlachtlohn: saaten (Raps, Rübsen, Lein ohn Saflor usw.) Heben werden. Da jedoch bei dieser Arbeitergruppe mit Rück- Scanacatkeiit ist also dadur uicht ausgeschlossen, weuu im | karten für Kinder und Kleinkinder zum Bezug von Kinder- jahr 1939 in den Bergbaugebieten durchgeführten Ferkel- : i : Sonderzuteilungen an Speiseöl oder -fett in iblgercb Höh sicht auf die Dauer der Mästung Hausschlachtungen vor | Fiuzelfalle die M aussetzungen vorliegen. Die Vorprüfung | nährmitteln und Zwieback. : verbilligungsaktion eingestellt worden, so is nicht erforderlich, Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Ablösung | ausgegeben: N Herbst 1940 vorausfihtlich niht vorgenommen werden findet au hier dur die Gewerbeauffihtsämter statt. Es Falls in Zukuust Sonuderzuteilungen si auch auf Selbst=- daß der Antragsteller bereits in der Hausschlachtungszeit des Schlachtlohnes bei Hausshlahtungen durch Natural- | =— as fönnen, erkläre ich mi damit einverstanden, daß bis | ird zur Beit prüft, ob es möglich it, für die Anerkennung vexsoxger exstveden jollen, werde ih hierauf in meinen allges 1938/39 in entsprechendem Umfang Hausschlachtungen vor- lieferungen gemäß § 30 der Verordnung über die öffentliche Abgeli Sonderzuteilung | Sonderzuteilung dahin der gesamte Bedarf zunächst durch Frischfleisch- | „on S chwerarbeitern in der Binnenfischerei nähere Richt, | meinen Zuteiluugserlassen in jedem einzelnen Falle hinweisen. genommen hat. N Bewirtschaftung von Len Er nie vom gelieferte p Abgelieferte 14 berehtigungssheine gedeck wird. Hiermit wird zugleich | [i nien aufzustellen Jau übrigen wird auf die Ausführungen über Sonderzuteilun- 5. R G GOR 27. August 1939 RGBVL. 1 S. 1521 Verbätei ist. Olsaatenmenge| Speiseöl oder-fett| Ölsaatenmenge Speiseöl oder fett x der Versorgungsanspruch anf Schlachtfette und Mar- Wenw die Teichwirtschaft als Nebenbetrieb eines land- | gen im ‘Dritten Absthnitt meines Erlasses vom 13. Fébruar S üdtgeführte: dz kg dz kg : gr abgegolten. Entsprechende Anträge sind bei den wirtschaftlichen Betriebes anz u ist und die Teicharbeiter 1940 II C 1 700 verwieseu. _Für die Dauer des Krieges aus den Grenzgebieten Rück- Siebenter Abschnitt, unter 1 0 21—30 13 | Cum gn E O M L O U }/ als Arigelirigs dés landwirtda tlihen Betriebes Selbstver- : geführte erhalten die Benehmigung zur HansGlaGinng un- R 1 1 31—40 15 if nahmeregelung hat jedoch nur bis 1. November 1940 sorger es gelten für sie nur die Bestimmungen für Selbst- L abhängig von den in diesem Erlaß ind im Erlaß vom 14. No- Zuteilungen von Spéeiseöl. 2 2 41—ö0 17 Geltung. eer: Neisekartenregelung für Selbstversorger. vembex 1939 geforderten Vorausseßhungen soweit sie an ihrem 1. Umtausch in Speiseöl: 3 3 51-—64 19 Butter: Die landwirtschaftlihen Arbeiter diesex | Für die -Anerkennung von Langarbeitern in der Binnen- Silbtibersorner, Vie tfi itweiliger Abwefenheit R H E a N als landwirtschaftliche rbeitskräfte Nach Abschnitt V L M Lu 5 [u Gruppe l R in die Selbstversorgergemeinschaft des | fischerei gilt das in Absaß 1 Gesagte entsprechend. vorübergehend, d H. für weniger e L Wodhen, verhindert sind, alig sind. 1939 e iele, Uctiawer co E E is November 6 5s ide 104 Á [i B Sa Pee litten u La i ent a 3, Melker in städtischen Äbmelkwirtschaften: sih aus den vorhandenen Beständen zu versorgen, können bei TI. Haushalt mit Speiseöl selbst versorgen will, ile 52 Wochen ¿ “a R Le dl veteiligen oder, soweit eine Milchablieferung an eine Städtische Abmelkwirtshaften sind als gewerbliche Be- threr S Ra und Gaststättenmarken er- j je Kopf seiner Selbstversorgergemeinschaft 6,5 kg Speiseöl 9 7 165—184 Ä 7 | Molkerei nit erfolgen kaun, aus der Eigenerzeugung | tziebe zu betrachten, wenn Fe das Futter überwiegend zu- halten. Die in Form von Reise- und Gaststättenmarken aus- Feststellung des Schlachtgewichtes. eziehen, wenn er für die gleiche Kopfzahl entweder auf den 10 7,5 185—204 33 4 mit Laudbutter zu versorgen. faufen. Ju diesem F: be die Melker die Befti E Mengen find auf der Mahlkarte, der Schlachtkarte, Die Feststellung des Schlahtgewichtes d __} Bezug von Butter oder auf den Bezug von Margarine und 11 8 205—224 35 (g E Le : L en. Jn diesem Falle finden auf die Melker die mmur® | hei den Butterrücklieferungen der Molkereien usw. zu verreh- : : Jgewichtes der haus- | Shlactfetten verzichtet und wenn ine di tt 12 8 j Der Verkauf vou Brot- und Futtergetreide an ständige u für Schweravbeiter und für Lang- und Nathtarbeiter Statt Butt en fs W M # geschlachteten Tiere erfolgt durch die Fleischbeshautierärzte « er eine dieser Fe menge 225—244 37 E Arbeitskräfte zum Zwecke der Vervollständigung ihrer Selbit- uwendung. Für Berlin sind die Melker als Schwerarbeiter t e S E E E auf Wunsch auch Margarine=- oder Fleischbeschauer. ie Vorausseßung für die Feststellung L E Aa geerntet und abgeliefert hat. Á D 245—264 39 ? bez/o:gung gilt als Verwendung im eigenen Betricb gemäß | auerkaunt worden, wenn auf den einzelnen Mann mindestens | """" (ine Anrechnung auf die, Selbstersorguugsmengen sol nale Let ee U dg, der Wange, Has Ves! hecausgeset. Hiersie müssen aus eigener Ernte mindestens | 18 0,6 2504 | 4 N Abichnitt 1 Ziffer Absa x Anorduung der Haupt- ühe täglih eutfallen. : ; “N j R S er Ochtachlende je u tressen. Der Fleisch- 2 Nr é 16 ) P / - : verceinigung der deutshen Getreide- und Futtermittel- Abmelkwirtschasten, die überwiegend auf eigeuer er- g Den, ivenn e E s beschauer hat lediglich das auf der A A ee E R Ee R bai. 48 kg Leinsaat oder 17 10 25008 47 wirtschaft vom 22. September 1939 (RNVbI. S. 701). grundlage arbeiten, Wi als Tardwirtshaftlithe Betriebe an- | Lebensmittelkarten erhalten, so sollen nah Möglichkeit diese Os abzulesen und in die entsprechende, Ea des | bereits Oelberechtigunast ae s be v wnen sein. Wo 18 10,5 345—364 49 f zen rag u am demgemäß als landwirtschaftliche | Karten in die notwendigen Reise- und Gaststättenmarken | den Erle des Reihsministers es anca detreisent Ps. ERE worden sind f die zusäbliche Menge Pon 6 kg 20 B pi a E das? . S Ter M: s E J H tt- p + k E { Nicbtitändise. Arbeitsékrä eza i umgetauscht werden. |/ wirkung der Fleischbeshauer bei der Kontingentierung der je L Antrag durch weitere Berechtigungsscheine |" - L, ichtständige. Arbeitskräfte. 4, Mollereieun: Schlachtungen vom 9. Januar 1940 (Min.Bl. d. R. d. J. na ewilligen, falls die abgelieferte Oelsaatenmenge dies 1. Beköstigung im arbeitgebenden Betrieb: Die Arbeiter tn Molkereien können, soweit es si nicht Fünfter Abshnitt, | p chs Hu auc zu entnehmen ist, was zum Schlacht- | 80bt. Die tot Ln L S 40 gs i; Es wird allgemein üblih sein, daß nichtständige Arbeits- | um Gutsmolkereien handelt, die r- oder Langarbeiter- | gewtcht gehorl. 2. Anbauprämie: m L, RUgu zum Aennwer kräfte, insbesondere Aushilfskräfte in der Ernte oder beim | zulage erhalten, s im Einzelfall ie Vor zaidletmegen vor- Selbftversorger der Gruppe C. | Grundsäßlich ist davon Abgugeyen, daß jeder, der Haus- Neben E e zalichkei G E Ne Mr toe und Schuldbuchforde- Dreschen im arbeitgebenden Betrieb beköstigt werden. Eine | liegen. Krankenhäuser, Sanatorien, Erziehuugsanstalten, Schus schlahtungen vornimmt, in der Lage is, auf einer eigenen | anderen Setten Iu S an ns A von Butter oder fi E A L c E des Deutschen Reichs von 1938 solhe Beköstiguug umfaßt entweder, wenn nur tageweise 5, For iter: len, Klöster, Strafanstalten und ähzlide inrihtungen, dis oder anderweitig beschafften Waage das Schlachtgewicht fest- von der Ernte E us liche c a gte von Oelsaaten an öffentlich in a L S E von vormittags 9 Uhx ausgeholfen wird, einige Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Landwirtschaftliche Arbeiter, die vorübergehend Forst- | ausschließlih zur Versorgung der von ihnen zu beköstigenden dav Die Antragsteller sind bereits bei der Antrag- | erhalten, die neben den Paas K iehe D E O LRRSE E, Vnatitom straße 106 D Vesper) oder, falls mehrtägige Beschäftigung vorliegt, sämt- | arbeiten verrithten, sind gemäß den Bestimmungen des Zwei- | Personen landwirtschaftliche Erzeugnisse gewinnen, können tellung von der Kartenausgabestelle auf diese Pflicht hinzu- | reine Anbauprämie zusäßlich Tui s G un Din E Eo S » F liche Mahlzeiten. Fm Abschnitt V meines Erlasses vom | ten Abschnittes dieses Erlasses zu behandeln. Dagegen sind | nah meinem Erlaß vom 21. September 1939 vom zuständigen weisen und ausdrücklih zu befragen, ob sie die Verwiegung | Vorlage der Verkaufsbestäti un fil VOelsaater O Vexlin, don 20. März 1940. f 14. November 1939 ist die Freigabe der hierfür erforderlichen | Arbeiter, die aus\shließlich Forstarbeiten verrichten, im Sinne | Ernährungsamt, Abteilung B, als Selbstversorger anerkannt des Schlachtgewichts vornehmen können oder nicht. Sind die uftänkigen Ernä LieaaSdit das S bteilu N 198 E Be en die Reichsschuldenverwaltun # zusäßlihen Nahrungsmittel geregelt. Die dort vorgeschenen | der Zulagenregelung nicht als landwirtschaftliche Arbeiter an- | werden. Die aus der Eigenerzeugung für die Ey dex vorgebrachten Gründe nit stichhaltig, ist die Genehmigung | tember 1940 ab elberechtigun é fiheine a 8. Die dhe dex 2 b Mengen, die auh gewährt werden können, wenn die Be- | zusehen. Sie können daher, soweit sie nicht Selbstversorger | Fnsassen der Anstalt an die Austaltsküche gelieferten Nah- | gu versagen. Anderenfalls hat die Kartenausgabestelle zu ver- Oelzuteilungen richtet fich, nag der Höhe h eet aon Ÿ schäftiqung sih niht über einen ganzen Tag erstreckt, werden | sind, die Shwer- und Langarbeiterzulage nah Prüfung der | rungsmittel werden® daun gegen die Versorgungsansprüche anlassen, daß am Tage der Schlachtung zwei beamtete Per- ablieferungen, sie ist aus der anliegenden T bell baue en | Bekanntmachung, betreffend Zulafsungstkarten, / in der Regel bei Aushilsobeschätgung für nur einen Tag oraussebungen erhalten. Die in Frage kommenden Arbeiter- | der Vnsassen aufgere#hnet. Diese Versorgungsansprüche richten ew (Amtsvorsteher, Bürgermeister, Polizeibeamter usw.) | Für jede Verkaufsbestätigun wird Mies ein O. [b i: tig nes Folgende Zulassungskarten sind ungültig: ausreichen (z. B. beim Dreschen). rden Aushilfskräfte | gruppen n unter §8 der der Schwerarbeiterverordnung bei- | sich nah den allgemeinen Rationssäßen für Normalverbraucher as Schlachtgewicht durch Schätzung ermitteln. Die Karten- aut ausgestellt, der für ses Moxiaúe Gülti T de Bre n i : S jedoch für mehrere Tage beschäftigt und müssen daher beim | gefügten Richtlinien auf eee: Für das Verfahren gilt die | und Kinder aller Altersklassen. Für die JFnsassen von ausgabestelle hat über das Ergebnis einen Vermerk nach auf den außer Speiseöol wahlweise auch nid A “S ict V Prüf Nr. 43563 vom 9. 10. 1936 „Lebende Werkzeuge'h Arbeitgeber übernachten (z. B. Erntehelfer, abéèr auch Hand- Bekitumniiia unter II Nr. meines Erlasses vom 18. Sep- | Krankenhäusern gelten die in meinem E 15. Februas | folgendem Wortlaut latt im derge der von den mit der außer Butter und Schmalz) bezogen werd Siggh 0A S 0 R Es Bs. 20 204 vom 2/2 werker), so kanu der Betriebsführer von diesen Arbeits- | tember 1939 11/4 4310 —, bei Langarbeitern mein | 1940 II1 1b 150 enthaltenen Bestimmungen, für | Schäßung beauftragten Personen zu unterschreiben ist: Personenstand deut Selbftversor E ika haft des A r | 19400. / fräften die Abgabe der entsprechenden Abschnitte ihrer | Erlaß vom 9. November 1939 111b 210 Ab- | Justizgefangene mein Erlaß vom 16. Januar 1940 Il C2 | Die unterzeichneten beamteten Personen erklären uers sowie die Zahl seiner Gefol ihaftsmitaliede wi d bei S alt Nr. 43714 vom 21. 10, 1936 „Lebende Werkzeuge“ Lebensmittelkarten verlangen. shuitt I1 Nr. 4. 948, Bei der Fre oa s der Brotgetreidemengen, die für die 1 : dieser Sonderzuteilung nicht berücksichtigt Di T Wir x G E tonfilm), Verfalltag: 16, 2, 1940. Gültig nux F ine Veklösti i Versorgung der Änstaltsinsassen beansprucht werden könne, }| M, 94 bei Hern y 1 » #7 * x | Suteilung richtet sich lediglich nach der abgelieferten O | Prüf Nr. 43 B14 vem 3 î 2. Keine Beköstigung am arbeitgebenden Betrieb: 6, Dampspflugmasthinisten: ist Brot gleih Getreide zu rehuen. Der Anrechnung von Frau soatenmenge. Die Oelsaatetanbaue sind E S e e s m Nr. 43 814 vom 29. 10. 1936 C EA Werkzeuge“, F _Die Freigabe zusäßlicher Nahrungsmittel für aushilfs- Bei -Ärbeitern au Dampfpflügen ist zwischen gewerblichen | Fleish und T aus Hausschlahtungen ist das Ans Fräulen hre Gefolgschaftsmitglieder an dieser Sonder E L E tag: 16. 2, 1940. Gültig nur Nr. 53 268 vom 2. 2, N e e e E E en Arbeilgebenden Betrtes | Pflugunteruehmen, Daupsp) ggenossensha Q 0 DPr Zecuuagaget Cenge e E vgl 1% | wohnhaft in Straße ,__| geeigneter Weise zu beteiligen E : Prüf Nr. 44 283 vom 15. 12. 1986 „Lebende Werkzeuge“ Y abe in meinem Erla m i ober pflugmaschini! Ö ü ünte iden, ie von erarbertungs8verlu grunde en. | o E E ; s AMs 1/SCDen j I C9 37 Ke Diese Regelung i} jedoch nur E D aieencbnén B As orm der Lohu- dandwirtshaftlihe Arbeiter, die in einem einex Anstalt M Auftrage der Kartenausgabestelle das Schlachtgewicht Beispiel 1: Sa! l Verfalltag: 16. 2. 1940. Gültig nur Nr. 53 268 auf die in der Hackfruchternte tätigen landwirtschaftlichen | arbeit) beschäftigten Dampfp Se iiistest fallen als ge- | angegliederten Betriebe beschäftigt werden, fallen nicht untex es als Hausschlahtung genehmigten Ein Selbsiverforgerhausbalt 6 Vom S ú R Gs Anshilfsfräfte und nur auf die Dauer der Hackfruchternte | werbliche Arbeiter unter die Vorschriften dex Shwerarbeiter- | diese Regelung, Für sie gelten die Bestimmungen Uber di« . . . . Rind . ,, , Kalb , ., , Schwein , .- , Schaf will seinen Fettbedarf aus ließlich gs S fee en Lts ruf Ae: G 564 vom 14, 2. 1936 „Fahrtenbu beschränkt, um einen entsprechenden Anreiz für die aushilfs- | regelung und können deshalb bei Vorliegen der erforderlichen Behandlung landwirt aftlicher Arbeiter. Soweit sie haupts / durch Schäßung Schlachtfetten (aus Haus\chlactun Ma Dap e ee as aa "6 R tag: «17, 2. 1940. Gültig nur Nr. 53 27 weise Tätigkeit der Stadtbevölkerung zu geben (vergleiche | Vorausseßungen als Schwerarbeiter odex Langarbeiter auer- beruflih tig A gehören sie zu den Selbstversorgern derx | mit k laut Verkaufsbestätigung aus der i T0 r ha R s s | außerdem hierzu Dritter Abschnitt Nr. 1 Absay 7 dieses Er- | kannt werden. Das gleiche gilt für die Dampfpflu aschiuisten | Gruppe A. nstaltsinsassen, die im landwirtschastlichen Bex | uan L ite a 8 i 600 kg Raps verkauft. Da w& früber fei O S 2 L. V O 283. 4. 1936 „Jungvolk im y e Jo R e TLA mad 2e eta örtlichen | laudwirtschaftlicher Dampfpfluggenossenschaften. A O 1 LNED Men, gelten jedoch nit als landwirtschaftlichs | a boliein Wissen s Verein e N der Molkerei gurüdgeliefert bekam, wird für sämtliche | Nr. 53276 voi 3 g oa - onderregelungen auf jeden F tand zu nehmen. die Dampfpflugmaschinisten, die von größeren Gütern selbst | Arbeiter im obigen Sinne. l | haben Haushaltsangehörige auf die Dauer von 52 W : if Nr. 53 222 “97 Jm Gegensaß zu den ständigen ersireden sich alle | zur Bedienung eigener Dampfpflüge eingestellt werden, als Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Gruppe C der j E : die Butterabscni n A, auf E om A7, 1, O „Der Fildjat Bestimmungen über die nichtständigen Arbeitskräfte nur auf [andwirtschaftliche Arbeiter x Lbiodein, M Selbstversorger erfolgt nicht dur die zuständige Karten E ed a 0E ausgabestelle ellt Be ee Dee e Gon oi T 1940 6s Auäfectióu odatum A D ai ol die Arbeitskräfte selbst, jedoch niht aus ihre Haushalts- ; ausgahestelle, sondern durch das Ernährungsamt, Abteilung B. | Unterschrift. Unterschrift. schein für 77 kg aus, wovon 72 kg auf den Butter- Prüf Nr. 52 304 vom 25. 9. 1936 Unsere Artillerie“ angehörigen. 7. Winzer: Soweit in einzelnen Bezirken des Großdeutschen Reiches umtausch entfallen (6 Personen mal 12 kg) und 5 kg | (Schmalfilm);, Verfalltag: 17. 2. 1940. Gültig its Nr. 52 804 Eine Einbeziehung der im Weinbau tätigen Arbeiter in Sechster Abschnitt. noch nit alle Vorschriften des Fleischbeschaugeseßes Geltung als Sonderzuteilung (Anbauprämie) anzusehen sind. | vom 25. 9. 1936 mit Ausfertigungsdatum vom 3. 2, 1940, Dritter Abschnitt, die für landwirtschaftliche Arbeiter getroffene Regelung er- haben und somit auch der Beschauzwang bei Haus- Die ettvérlorauna dieses Selbstverforgerhaushalts be- T E Nr, 52 909 vom 18. 12, 1939 „Nanette“, Verfalls B lu On nicht angezeigt, da die als besonders schwer zu wertende Hausschlachtungen. : shlachtungen noch nit eingeführt ist, haben die Landes- ruht danach ledigli auf 77 kg Speiseöl sowie auf den | tag: 8. 2. 1940. Gültig nur Nr. 52 909 vom 18, 12. 1989 ehandlung besonderer Arbeíter- rbeit dex Weinbergsarbeitex sich nur anf kurze Zeiträume I / ernährungsämter zur Ermittlung des Schlachtgewichtes bei aus Hausshlachtungen anfallenden Schlachtfetten. mit Vermerk vom 25. 1, 1940. ; i : grubppen innerhalb der Landwirtschaft. erstredt. Auch die Schwerarbeiterverordnung kann daher auf ; Hausschlahtungen eine sinngemäße Regelung zu treffen. Prüf Nr. 28 974 vom 7. 5. 1931 mit Neuzulassungsvera S feine Anwendung finden. Als besonders schwere Arbeiten Genehmiguug, Ueber das Veranlaßte ist mir bis zum 1. Mai 1940 zu | Beispiel 2: merk vom 11, 11, 1935 „Rango“, Verfalltag: 2. 2, 1940, hi im Weinbau anzusehen 1. das Rigolen oder eine in gleicher 1, Eigene Haltung und Fütternngt berichten. i: Ein anderer Selbstversorgerhaushalt mit 6 Personen | Gültig nur Nr. 28974 vom 7. 5. 1931 mit Venzita unga Zur Behebung von Zweifeln Hinfichtlih der Behandlung ise anstrengende enbearbeitung für die Sue o, at z Ziliig dner Haut | - deckt seinen Fettbedarf im wesentlichen aus Butterrück- | vermerk vom 11. 11, 1935 mit neuem Haupttitel: e gewisser Sondergruppen bon Arbeitern innerhalb der Landz | 2. das Eintragen von Do Schiefer Mist usw., 83, dis Die Voraussehungen für die P ao 1939 | TII, lieferungen der Molkerei sowie mit Schlachtfetten aus | eine Dschungeltragödie“ (Unterlegte Deutsche Sprache) und wirtschaft stelle ih folgendes klart D aut Le bot bele ube e Tätintcita dana eaen (Abi U n in e da vom A Gerchtting 1. Gastwirtschasten und Fleischereien; Hausschlahtungen. Für L Hugh, if ledigli | Vermerk vom 19. 1. 1940, L a n geuanutlen Teiten ftigte : D Lee L h i à : eine geringe Menge an eiseósl notwendig. E ü ; 12 i 1. Gärtnert | tes, sowett se i cht Selbstve rsorger sind, die Bestimmungen ift die Kaztenpnggabestells des Ortes 1 tändig, an dem dis Die Bestimmungen über Hausshlahtungen können bei Verkaufsbestätigung e 300 kg Mohn Se fon Welt, Verfailtg: 6 9 1040; "Gültie fue Ne, 0 294 vet Gärtner im Erwerbsgartenbau (etn\chließlich Baum- | meines Erlasses vom 12. Oktober 1939 über die Behandlung N stattfindet, Um alle Zweifel zu beheben, was : Gastwirtschasten mit eingerihtetem Fleischereibetrieb sowie Ernte 1940 verkauft worden sind, steht dem Selbstver- | 14, 12. 1939 mit Vermerk vom 23, 1. 1940. hulen, Samenzucht- und ähnlichen Spezialbetrieben) und in | der in der Neuen tätigèn Landarbeiter Auwendung | unter selb Gute und gefüttert“ zu verstehen ist, sind ut | bei Fleischereien und Gastwirtschaften, die selbst Tiere mästen sorger eine Sonderzuteilung (Anbauprämie) von 3 kg Prüf Nr. 39995 vom 83 9. 1936 „Unter Japan | 5 der Landschaftsgärtnerei können nah deu Bestimmungen der finden, Anträge auf Genehmigung der im genaunten Erlaß Qu ei dex Prüfung der Anträge O die §8 oder mit einem L eat fn Betrieb verbunden sind, Speiseöl zu. Diese Menge reicht jedoch nicht aus: Es | Sonnenbanner Neujahrsbesuch bei der fatholishen Ünivera Schwerarbeiterverordnung als Schwerarbeiter auerkannt | vorgesehenen Zusayrationen sind von den Ernährungsämtern, | bis 23 der Dur führungsveroxdnung zum chlachtsteuerges grundsäßlih keine Anwendung finden. Zu Schlachtungen wird deshalb für einen Haushaltsangehör gen auf die | sität in Tokio“ (Schmalfilm) Verfalltag: 24. 1, 1940 werden, wenn die Voraussezungen im Einzelfall vorliegen, | Abteilung A, etner genauen Prüfung zu unterziehen. Be- | vom 26. September 1937 (Reichsministerialblatt Per cite gelten als gewerbliche. Ausnahmen sind lediglich bei Gast- Dauer von 52 Wochen auf die Butterrü (i: serungen der Prüf Nr. 38 778 vom 8. 3. 1985 „F. N. R J.“ (Schmal« Eine allgemeine Anerkennung ist mit Rlcksicht auf die großen | sheinigungen der zuständigen Ortsbauernführer über Art und | blatt für das Deutsche Reih S. 582 ff.) allgemein L E wirtschaften zulässig, wenn diese sich der Kartenausgabestelle Molkerei verzichtet und dafür ein Oelberech:igungsshein | film) (st.), Verfalltag: 25. 1. 1940. * n : | Verschiedenheiten in der Tätigkeit sowohl von Betrieb ih, eitdauer der Tätigkeit der Weinhergsarbeiter können in | Tierarten sinngemäß anzuwenden, Die E di Soi gegenüber ausdrücklih verpflichten, ausschließlich für die Ver- e 12 kg Speiseöl beantragt. Die Kartenansgabestelle Prüf Nr. 36 103 vom 5. 4. 1934 „Seelen in No#® A Betrieb wie in den verschiedenen Fahreszeiten nicht möglich. weifelsfällen verlangt werden, rung über eine angemessene Zeit ist in jedem Falle, d.'h. \ sorgung des eigenen Haushalts zu schlachten, tellt daher einen Oelberehtigungsschein für (12 + 3 =) | (Schmalfilm), Verfalltag: 31. 1. 1940, S : ;