1940 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 27. März 1940. &. 4

un

{hen Ausschuß bekannt, daß die dem Deutschen Ausschuß an- geschlossenen Schuldner (im folgenden kurz „deutsche Schui7--2r“ genannt) weiterhin in derselben Weise und in der- selben Eigenschaft wie vor der am 3. September 1939 erfolgten Beendigung des Deutschen Kreditabkommens von 1939 (im folgenden furz „1939er Abkommen“ genannt) handeln, und daß sie im besonderen weder mittelbar noch unmittelbar als Vertreter der deutshen Regierung oder einer ihrer politischen Unterabteilungen handeln; i auf eaind vex Versicherungen und Bekanntgaben ist der amerifanishe Ausshuß auf Ersuchen des Deutschen Aus- schusses bereit, den amerikanischen Gläubigern, die dem 1939er Abkommen beigetreten sind, den Beitritt zu diesem Abkommen zu empfehlen, und zwar mit dem Ziele einer Aufrechterhaltung gewisser Bankkredite, die früher dem 1939er Abkommen unterstellt waren, mit Wirkung von dem Geschäftsschluß des 1. November 1939, und zwar unter Zugrundelegung der nachstehend im einzeluen wiedergegebenen Bestimmungen. Jm Hinblick hierauf wird folgendes vereinbart: Ziffer 1 (1) Alle Kreditlinien und Teile von solchen, die dem 1939ex Abkommen unterstellt und bei Beendigung des vorerwähnten Abkommens nnbenußt waren, werden gestrichen. E 4 i (2) Alle ausstehenden widerruflihen Akkreditive, die während der Laufzeit des 1939er Abkommens er- offnet oder avisiert worden sind, und alle nicht aus=- geführten Aufträge zur Verfügung über Guthaben oder zur Eröffnung oder Avisierung von Krediten, die vor oder nah dem 3. September 1939 und bis zu dem Tage dieses Vertrages erteilt oder avisiert wor- den sind, werden gestrichen. / Alle Vergütungen, die von oder für Rehnung von deutschen Schuldnern bei amerikanischen Gläubigern, die diesem Abkommen beitreten (nachstehend kurz „GSläubigerbanken“ genannt) nah Beendigung des 1939er Abkommens, aber vor dem Geschäftsshluß des 1. November 1939 eingegangen sind mit der aus- drülichen Zweckbestimmung, für die Rückzahlung be- stimmter Wechsel zu dienen, die den Ertórdexnifsen der Ziffer 3 (9) des 1939er Abkommens (nachstehend furz „3 (9) Wechsel“ genannt) entsprechen, gleich- gültig ob ihre ursprünglichen Verfalldaten vor oder nach dem 1. November 1939 lagen, sollen für die Rückzahlung jener bestimmten Wechsel dienen, und die zugehörigen Kreditlinien sollen zugleih in ent- svrechendem Umfange gestrichen werden. i ) Alle Guthaben, die von deutschen Schuldnern bei (§läubigerbanken im Zeitpunkt der Beendigung des 1939er Abkommens unterhalten wurden, und alle (Veldbeträge, die vor dem Geschäftsschluß des 1. No- vember 1939 seitens solher Gläubiger von oder für Rechnung von solchen Schuldnern in irgendeiner anderen Weise als der in dem vorstehenden Unter- abschnitt (3) umschriebenen empfangen wurden, sollen für die Rückzahlung (und in entsprehendem Umfange die Streichung der zugehörigen Kredit- linien) verwendet werden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: (1) von 3 (9) Wechseln mit ursprünglichen Ver- falltagen bis einsließlich 1. November 1939 (soweit derartige Wechsel niht schon nah dem vorstehenden UÜnterabschnitt (3) zurückgezahlt sind), (11) nah Belieben eines jeden Gläubigers von : Verbindlichkeiten anderer Art, als in dem vor- stehenden Sab (1) dieses Unterabschnittes (4) näher umschrieben sind, L (ITT) von 3 (9) Wechseln mit ursprünglichen Fällig- feitsdaten nach dem 1. November 1939. Alle 3 (9) Wechsel mit ursprünglichen Fälligkeits- daten bis 1. November 1939 einschließlich, die am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages noh keine Deckung gefunden haben (still unpaid), sollen so- fern sie nicht bereits nah Unterabschnitt (3) und nah Saß (1) von Unterabschnitt (4) abgedeckt wvor- den sind —, sofort nah Unterzeihnung dieses Ver- trages bezahlt und die zugehörigen Kreditlinien zu- gleih in entsprehendem Umfange gestrichen werden. Alle Geldbeträge, die in irgendeiner Weise seitens einer Gläubigerbank von oder für Rechnung eines deutschen Schuldners nah dem Geschäftsshluß des 1. November 1939 und vor dem Datum dieses Ver- trages empfangen worden siwd, jedoch mit Aus- nahme solcher Geldbeträge, die zu dem ausdrücklichen Zweck der Abdeckung von 3 (9) Wechseln Oen worden sind, sollen für die Rückzahlung jeglicher Verbindlichkeiten des deutshen Schuldners ver- wendet werden, die nicht hon nah der Bestimmung eines anderen Unterabschnittes dieser Ziffer 1 zurül- gezahlt worden sind, und mit der Rückzahlung sollen die zugehörigen Kreditlinien zugleih in entsprechen- dem Umfange gestrichen werden. Ziffer 2 Dieses Abkommen erstreckt sih auf kurzfristige Kreditlinien, die 1. dem 1939er Abkommen unterstellt waren, 2. bei denen Gläubigerbanken die Kroditgeber waxen, und 3. die am Geschäftsshluß des 1. November 1939 noch bestanden; jedoch in jedem einzelnen Falle erst nach Anwendung der Bestimmungen der Ziffer 1 dieses Abkommens. | Alle Guthaben eines deutshen Schuldners bei und alle Verbindlichkeiten dieses Schuldners gegen- Über der ausländischen Niederlassung einer Gläu- bigerbank sollen diesem Abkommen unterstellt wer- den, wenn die betreffende Gläubigerbank sich hierzu entschließt, vorausgeseßt jedoch, daß sowohl das Gut- haben als die Verbindlichkeit auf die amerikanische Hauptniederlassung der betreffenden Zweignieder- lassung übertragen werden, und daß der: Uebertrag in der Weise durchgeführt wird, daß das Guthaben egen die Schuld verrechnet und die verbleibende rest- liche Verschuldung übertragen wird,

Ziffer 3 Kreditlinien und Teile von solchen, die diesem Abkommen unterstellt siud, und die jeweils während

der Laufzeit dieses Abkommens offen werden, dürfen lediglich durch Wechsel, die zur Finanzierung voit Warenverschiffungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika gezogen werden, wieder benußt werden. Von der Gläubigerbank kann die Eröffnung oder das Avis eines Kredites oder die Akzeptierung eines derartigen Wechsels erst dann verlangt werden, wenn ihr in jedem einzelnen Falle in befriedigender Weise dargetan ist, daß das zugrunde liegende Geschäft feine Bestimmungen des Neutralitätsgeseßes vòn 1939 oder eines andéren Geseßes der Vereinigten Staaten von Amerika verleßt, und daß der Jmpor- teur (und. im Falle von Bank - zu - Bank - Kreditén auch der beteiligte deutshe Bankschuldner) weder mittelbar noch unmittelbar als Vertreter der deut- schen Regierung oder einer ihrer politischen Unter- abteilungen handelt. Ziffer 4

Dieses Abkommen soll für einen Zeitraum von sieben (7) Kalendermonaten vom 1. November 1939 an in Kraft bleiben, aber der Deutsche Ausshuß oder der amerikanishe Ausschuß kann jederzeit während der Laufzeit dieses Abkommens das Abkommen be- enden, und zwar durh eine Kündigung gegenüber dem anderen Ausschuß, wenn nah feiner einung die internationale Lage oder die innere Lage in seinem eigenen Lande eine Fortsezung dieses Ab- kommens nicht mehr angezeigt erscheinen läßt.

Ziffer 5

Unter keinen wie immer gearteten Umständen ist der amerikanische T, oder eine Gläubiger- bank zu irgendeiner Zeit auf Grund dieses Vertrages verpflichtet, irgend etwas zu unternehmen, was eine Verletzung des „Neutralitätsgeseßes 1939“ oder eines anderen befiebenden oder künftigen Geseßes der Ver- einigten Staaten bedeuten würde.

Ziffer 6

Jede Gläubigerbank soll ihren Beitritt zu diesem Abkommen ihrem deutschen Schuldner durch Funk- spruch oder Kabel spätestens bis zum 20. Dezember 1939 mitteilen. Eine Mitteilung dieses Beitritts soll in ähnlicher Weise an die Reichsbank abgesandt werden.

Jeder deutshe Schuldner soll nah U einer derartigen Mitteilung seinen Beitritt dur einen Funkspruh oder Kabelmitteilung seiner Gläu- bigerbank bestätigen und eine brieflihe Mitteilung hierüber an die Reichsbank gélangen lassen.

Ziffer 7

Etwaige Streitigkeiten, die zwischen einer Gläubigerbank einerseits und einem Schuldner oder dem in Ziffer 10 (4) des 1939er Abkommens er- wähnten Treuhänder oder der Deutschen Golddis- kontbank andererseits über die Auslegung dieses Ab- kommens oder über irgendeine andere sih aus dem Abkommen ergebende Frage entstehen, sollen mit Ausnahme von Streitsragen unv Augelegenheiten im Zusammenhang mit der Ziffer 3 oder der Ziffer 5 einem Schieds8ausshuß unterbreitet werden, der gzwecks Entscheidung jedes derartigen einzelnen Streitfalles wie folgt gebildet wird: ein Schieds- richter soll von jedem Ausshuß ernannt werden und ein Vorsißender soll auf Ersuchen von einem der beiden Ausschüsse durch den Präsidenten der Bank für JFuternationalen Zahlungsausgleich bestellt werden. ollte ein Ausschuß es unterlassen, seinen Schieds- rihter innerhalb zweier Wochen vom Empfang des Ersuchens des anderen Ausschusses an gerechnet zu ernennen, so soll der Präsident der genannten Bank rmächtigt sein, einen Schiedsrichter mit rechtlicher irkung für den anderen Ausschuß, der die Er-

nennung unterlassen hat, zu bestellen.

Ziffer 8 Zinsen sollen für den Zeitraum von der Beendi- ung des 1939er Abkommens bis zu dem Datum dieses Vertrages sofort nach der Unterzeichnung

dieses Vertrages gezahlt werden, und zwar zu den vischen den Parteien für die dem Abkommen unter-

f ellten Kredite vereinbarten Säßen. Ziffer 9

Die durch die Vorbereitung und den Bld

dieses Abkommens entstehenden Kosten einschließli

der Kosten für Rechtsbevatung und anderer Aus- lagen des amerikanischen Ausschusses sollen von dem

Deutschen Ausschuß gezahlt werden. Ziffer 10

Alle Bestimmungen des 1939er Abkommens sind sinngemäß als Teile dieses Abkommens zu betrachten, edoch nur insoweit, als sie nicht mit anderen Be- Linn ain dieses Abkommens unvereinbar sind oder soweit sie nicht durch eine Veränderung der tatsäch- lihen Grundlagen unanwendbat geworden sind, und war eine Veränderung, die sich aus der Verschieden- it der dem gegenwärtigen Abkommen und der dem 1939er Abkommen zugrunde liegenden Umstände

ergibt. Ziffer 11

Jede Gläubigerbank, die vor dem Datum dieses Vertrages einem -deutshen Schuldner gehöriges Eigentum beschlagnahmt hat, soll auf Ersuchen dieses Schuldners dafür sorgen, daß die Beschlagnahme

aufgehoben wird. fgehe Ziffer 12

Dieses Abkommen soll in Kraft treten, gobald es L rg tein

arteien unterzeichnet ist und kann in etner oder Ae Auslertigungen unterzeihnet werden, die zusammen genommen ein und dasselbe Vertrags- dokument darstellen. Eine Abschrift des Abkommens mit der Unterschrift des amerikanischen Ausschusses und eine Abschrift mit der Unterschrift des Deutschen Ausschusses, der Reichsbank und der Deutschen Gold- diskontbank soll bei der Bank für Fnternationalen

von allen in dex Einleitung aufgeführten

Zahlungsausgleih hinterlegt werden. (Unterschriften.)

2 Fisinverbot. Die öffentliche Vorführung des Filmes: „Blick ins Unsichtbar e“ (Werbetonfilm), 1 kt, 55 1, «iivragsteller und Hersteller: Universum-Film A. G., Berlin SW 68, Krau-

senstraße 38/39, ist am 27. Februar 1940 unter Nummer 53 390 verboten worden.

Berlin, den 23. März 1940.

Der Leiter der Filmprüfstelle. J. A.: Diet.

E nd

Anordnung 23e

der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 27. März 1940.

(Ergänzung der Anordnung 23 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 8. -März 1937.) :

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr. in der Fal ung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in Ver indung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. E 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 1. Das in § 1 der Anordnung 23 vom 8. März 1937 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom 8. März 1937) enthaltene Verzeichnis von -Blechpackungen wird wie

folgt ergänzt:

j DIN-Blatt Nr. Dosen für Schuh-, Leder- und Ofenpflege-

mittel (in Pastenfom) Dosen für Fußboden- und Ofenpflegemittel (in. Palen sou E N Deckel und Boden für Konservendosen von 99 mm Fnnendurchmesser, 2. Ausgabe Mat 1989) S 22028 Eimer für Sauerkxraut und Gurken, zylindrisch 2046 Obstsirupkannen, zylindrisch ..... . 2047 Dosen für Fleischkonseïven für die Wehrmacht 2049 Dosen für Fleischkonserven, rund . . . . 2050

8 2.

Die Bestände an Blechen, die im Zeitpunkt des Fnkraft- tretens dieser Anordnung bereits für nichtgenormte Blech- packungen der in § 1 genannten Art vorbearbeitet sind, dürfen innerhalb einer Uebergangsfrist von zwei Monaten nah JFnkrafttreten dieser Anordnung verarbeitet werden.

Die nach Ablauf der Uebergangsfrist noch vorhandenen Bestände an Blechen, die im Zeitpunkt des 7Fnkrafttretens dieser Anordnung bereits für nihtgenormte Blechpackungen der in § 1 genannten Art vorbearbeitet waren, sind: der Reichsstelle für Eisen und Stahl, Berlin SW 68, Neue Grüns-

straße 18, bis zum Ablauf des dritten Monats nach Jnkraft« reten dieser Anordnung zu melden.

2022

S3.

Jn besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs- stelle für Eisen und Stahl auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Die Anträge sind über die Fachgruppe Feine Blech- packungen (Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwaren- industrie), Berlin-Charlottenburg 2, Fasanenstr. 77, der Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

85.

Diese Anordnung tritt für die DIN-Blätter 2021, 2022, 2046, 2047, 2049 und 2050 am Tage nach der Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatss anzeiger und für DIN-Blatt 2023 am 1. Juni 1940 in Kraft.

Berlin, den 27. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

‘Bekanntmachung.

Die am 26. März 1940 ausgegebene Nummer 53 des Reichsgeseyblatts, Teil I, enthält: : :

Verordnung über die Steuerbefreiung für Neuhanen e Gebiet der bisherigen. Freien Stadt Danzig. Vom 29. Februa 1940. i t

‘Verordnung über die Bergverwaltung in der Ostmark. Vom 14, März 1940. | S

Livei j i ü lichen

weite Verordnung. über die Ausübung der bürger

Reni e im Vrotettovaî Böhmen und D gene Ae tektorats-Rechtspflege-Verordnung 2. ProtRpflB —).

20. März 1940. 4 Einführung des Géseßes über den Verkehr mit Veaftfahczen it in der Ostmark- und im Reichsgau Sudeten-

land. Vom 23. März 1940. : | Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 li.A. Postversen- dungsgebühren: 0,03 M für ‘ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. März 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. H ubridc.

y Verantwortlich: i ; für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und j für den Verlag: Prâsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lan y\ch in Berlin-Charlottenburg.

3 i Druckerei- und Verlags-Aktiengesell\chaft. E E Wilhelmstr. 32.

(Fünf Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einex Zentralhandelsregisterbeilage)

am Deutschen Reichsa

Ne.72_ Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer Dr, van Haersma de With, hat Berlin am 1. März 1940 verlassen. at g seiner Abwesenheit führt E van Ooster-

der Legationsrat Baron van hout die Geschäfte der Gesandtschaft.

Dex Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 23, März 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von

Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der weitere Ausbau der VBinnenschiffahrt.

_n der „Deutschen Volkswirtschaft“ berichtet der Haupt- S „der Reichsverkehrsgruppe VBinnenshhiffahrt, Schreiber, über die neuen Aufgaben und den weiteren Aus- bau der deutschen Binnenschiffahrt. Jn rastlosex Arbeit seien die Sünden der Vergangenheit wieder wettgemaht worden, das

dkanal mit den

westdeutshe Wasserstraßenneß durch den Mittellan mittel= und ostdeutshen Wasserstraßen verbunden, Oberschlesien durch den Adolf-Hitler-Kanal an die Oder und damit an das deutsche Strom- und Kanalnehtz angeschlossen und die Weichsel dem deutschen Stromverband wieder angegliedert. Der Ausbau der L Aa gege auch im Kriege weiter. Fn Ostpreußen stehe die ollendung des Masurischen Kanals bevor. Es sei beabsichtigt, diesen Kanal über die Masurischen Seen mit der Pissa und dem Narew zu verbinden, wodurch Warschau in un- mittelbare Verbindung mit dem Seehafen Königsberg gebracht werde. Die wiedergewonnenen Ostgebiete böten ein besonders dankbares Feld der Betätigung. Jn erster Linie sei hier der Ausbau der Weichsel zu nennen. Weiter stehe neben dem Ausbau der Warthe die Verbindung der oberen Warthe mit der Netze im Vordergrund. Große Bedeutung komme dem Anschluß der westrussishen Binnentivasserstraßen an das deutshe Strom- und Kanalneß zu, e harre der neue Adolf-Hitler-Kanal seiner Bewährung in die em Schiffahrtsjahr. Seine Verlängerung gur Weichsel werde wohl niht mehr lange auf sih warten lassen.

uh der Bau des Oder—Donau-Kanals sei begonnen. Jm Be- reih der westdeutshen. Kanäle und der Weser stehe neben der Erweiterung des Dortmund—Ems-Kanals das Projekt des

Berliner Börse vom 26. März.

Bie erste Börje nach der längeren Berfehrsunterbrechung dDUrch die Feiertage seßte überwiegend mit höheren Kursen ein. Das Ge- schäft war in einzelnen Werten etwas lebhafter, im großen und ganzen aber wenig umfangreih. Da Verkaussneigung so gut wie nicht bestand, traten erwähnenswerte Kursrückgänge kaum ein.

Am Montanmarkt stellten sich Ver. Stahlwerke, die ausschließ- lih Dividende gehandelt wurden, um annähernd 14 % höher. Nheinstahl stiegen um 1/4, Hoesch um %, Buderus um 4 und Klöckner um X %. Harpener gaben ener um 1/4 % nah. Bei den Braunkohlenwerten wurde Flse-Genußscheine um % %, bei den Kaliwerten Kali-Chemie um 34 % herausgeseßt. Fn der chemishen Gruppe lagen Farben um %% auf 180% erhöht. Rütgers stiegen um % und v. Heyden um 3/4%. Goldshmidt büßten gegen die Notiz vom 20. ds. Mts. hingegen 1 % ein. Bei den Gummi- und Linoleumwerten stiegen Dt, Linoleum um 4 %. Elektrowerte veränderten sich nux unbedeutend. Bei den Ver- sorgungswerten lagen Thüringer Gas um 4, EW.-Schlesien um 7/6, Bekula um 1%, Schles. Gas um 1% und Elektrische Liefe- rungen um 2% befestigt. Zu erwähnen sind noch von Maschinen- bansahrikèit Orenstein und Rheinmetall-Borsig mit je + 4, von Metallwerten Dt. Eisenhandel mit +. 1 und von Zellstoffaktien Waldhof sowie ferner Gebr. Junghans mit je + 3.

5m Verlaufe war die Kursbewegung an den Aktienmärkten weiter nah oben gerichtet, wobei Steigerungen von 1—14 % durchaus keine Seltenheit darstellten. Dessauer Gas wurden sogar um 24 % heraufgesetßt.

Gegen Ende des Verkehrs bewirkten. erneute Anschaffungen eine weitere Penang ex Kurse an den Aktienmärkten, so daß die Schlußnotierungen vielfah die höchsten des Tages waren. Sarven beendeten den Börsenverkehr mit 18134 und Vereinigte

tahl mit 11154.

Am Einheitsmarkt zogen Schiffahrtswerte bis um 2% an. Von Banken hatten Ue E mit + 1% und von Hypo- thékenbanken ächsishe Boden, die ex Dividende ganet iwur- den, mit + 1,85 % die Führung. Am Markt der Kolonialpapiere stiegen Otavi um 14 KAÆ und Kamerun um 2%. Für die zu Kassakursen gehandelten Fndustrieaktien sah man zahlreiche Gewinne von 2—3 %, Wer ee Co bltto erhöhten sihch bei Repartierung um 4 %; Wagner & Co. büßten hingegen 3 % ein.

Von Steuergutscheinen 1 waren Dezember, Januar, Februar und März etwas fester, April blieben unverändert, während Mai leiht nachgaben. Bei den Steuergutscheinen Il verloxen Zuli, Oktober und November je !/s %. Die übrigen Emissionen be- wegten sih auf leßztem Stande.

Berlin, 26. März. Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, aznland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Geschl. ger gelbe Erbsen, ganze 9) 56,75 bis 57 00, Geshl. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, L 26,75 bis 27,75, Ftaliener, ungl. § *) 80,50 bis 31/50, uhweizengrüße 61,00 bis 62,00, Sen. graupen, grob, C/4 37,00 bis 38,00 f), Gerstengraupen, Kälber- ähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 }), Gerstengrüyße, alle Körnungen *) 4,00 bis 35/00 4), Haferfloden [Haférnährmittel] *) 45,00 bis 46,00 7), Hafergrüße [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 F) Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 29,90, Weizenmehl, Type 630, Fnland 35,50 bis ——, Weizen- rieß, Type 450 839/35 bis —,—, Kartoffelmehl, hohfein 36,65 is 38,15 f), Zuder Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen- kaffee, lose 40,50 bis 41,50 7) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 7), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 f), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 3783,00, Röstkaffee,

Er ft e Beílage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Mittwoch, den 27. März

Verlin,

C I P m a E

Mus der Bertvaliung.

Wegfall des Annahmezwangs für Steuer- gutscheine.

es Geseyes über die Finanzierung en des Reichs März 1939 hat der Reichsmi Durchführun V) vom 20.

Auf Grund des § 11 d politischer Aufgaben —) vom 20. um Neuen

verordnung sen, wona

ärz 1940 erla er, Lieferungen und son- u 40 % des Rechnungsbetrages : ür Zahlungen we net werden (Reichsgeseßblatt

tnanzplan (Vierte NFD Recht der gewerblichen Unternehm e Leistungen untereinander bis in Steuergutscheinen zu bezahlen, 1. April 1940 21. 3. 1940 Teil T),

Wirtischaftsteil.

ällt, die ab ï. 51 vom

Aegypten (Alexand.

Australien (Sydney) | 1 austr, Pfd. | Belgien (Brüssel u.

Brasilien (Rio

Hansa-Kanals im Vorder esses. Fm Rheingebiet \ Würzburg an den Main-Großschiffahrtsweg Rhein—Main—Donau-Großs

grund des verkehrswirtschaftlichen Fnter- G ei bald der Aefbluß des neuen Hafens | Brit. Indien (Bom- u erwarten. le bis 1945 fertig erent teilt weiter mit, daß die Arbeiten zur T l innenschiffe gerade in diesen Tagen zu weiteren Ergebnissen geführt haben. Für den Bau der vordringlihen Massengutfahrzeuge \ fe wurden Normen festgelegt, die den Serienbau dieser Fahr- zeuge gestatten.

hiffahrtsstraße so

Typisierung der 1 esonders heute owie für den Bau der Tank-

Günstige Entwicklung des Fremdenverkehrs.

Die im Deutschen Reich tro nung und Sicherheit kommen au denverkehrs zum Ausdruck. Jm wurden in rund 1300 Fremdenverk Fremdenmeldungen und 3,76 Mi zählt. Fm Fanuar des Jahres 1940 1,44 Mill. Fremdenmeldu jen. Der Fremdenver gemäß durch den Krie orten immerhin im

des Krieges herrschende Ord- in der Entwicklung des Frem- Dezember des Jahres 1939 Sorten des Reiches 1,34 Mill. Fremdenübernachtun n_ die Zah Fremdenübernach- r aus dem Auslande, der natur- Einbußen erlitt, wies in 1300 Berichts- ezember 1939 17 175 tungen und im Januar 1940 15 707 tungen auf.

Kanada (Montreal). | 1 kanad. Doll.| Lettland (Riga) .…. | 100 Lats 48,75 48,85 | 48,75 48,85 Litauen (Kowno/

en und 4,29

remde mit 79990 remde mit 69 290

Die Zahlen des deutschen Fremdenverkehrs in den Monaten ) Januar geben ein eindrucksvolles Bild von der günstigen wirtshaftlihen Lage des Reiches. :

E E I E SSSSSSAAZDSSSISSIIIIII I I Von variablen Renten notierten Reichsaltbesig unverändert 12854 und die

arkte hat sich die Lage gegenüber den vorans-_- ¿ Bemerkenswert _Reichsemissionen, die bis

/ ih Dekosama T um % %

e um 1/8 % befestigen. Altbesigemi und zeigten Schwan ndustrieobligationen waren

Luxemburg (Luxem- burg

Neuseeland (Welling- ton)

Norwegen (Oslo) | 100 Kronen | 56,509 856,71 56,59 Portugal (Lissabon). | 100 E3cudo 8,941 8,959] 8,991 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei

Schweden(Stockholm M

Dezember und

144% (144,90),

emeindeumschul- Schweiz (Zürich,

Reichsbahnvorzü dung 97/4

Am Kassarente gegangenen

övsentagen nux. weni waren die Kurserhöhungen für einzelne zu !/s 5 ausmachten. und 39er Reichsbah verkehrten in unregelmä von %—4 % na

iener Torten Südafrik.Union(Pre-

beiden Seiten. esucht und vielfa etwas f er Privatdiskontsay wurde bei 214 95 belassen.

m Geldmarkte wurden die Blankotagesgeldsäße um !/s 9%

: 1940

Die Elektrolytkup ernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz ene sih laut Berliner Meldung O N. Wi

8 U März auf 74,00 KM (am 826. März auf 74,00 KA) für g.

In Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung. —E 27. März 26, März Geld Brief | Geld Brief

und Kairo) 1 ägypt. Pfd.

Afghanistan (Kabul). | 100 Afghani | 18,73 18,77 18,73 18,77 Argentinien (Buenos

Aires) 1 Pav.-Pes. | 0,578 0,582| 0,578 0,582

Antwerpen) 100 Belga 4242 42,50 | 42,44 42,52 Janeiro) 1 Milreis 0,130 0,132| 0,130 0,132 bay-Calcutta) 100 Rupien

Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 31 3,047 83,053 Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen 48,05 N 48,05 48,15 England (London) .… | 1 engl. Pfd.

Estland

(Reval/Talinn) .…. | 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 62,44 62,56

Finnland (Helsinki). . | 100 finnl. M. | 5,045 5,0651 5,045 5,055 Frankreich (Paris) .. | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. 2,353 2,3571 2,353 2,357 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .… | 100 Gulden [132,22 132,48 |132,22 132,48

Fran (Teheran) .. | 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 vJsland (Reykfjavik) , | 100 isl. Kr, | 38,31 88,39 38,31 838,39 Jtalien (Rom und

Mailand) 100 Lire 13,09 13,11 | 13,09 13,11

Japan (Tokio u, Kobe) | 1 Yen 0,583 0,585] 0,583 0,585 Jugoslawien (Bel-

grad und Zagreb) . | 100 Dinar 5,694 5,706) 5,694 5,706

Kaunas) .…..... 100 Litas 41,94 42,02 | 41,94 ; 100 lux. Fr. | 10,605 10,625] 10,61 1 neuseel, Pf.

und Göteborg) . | 100 Kronen 59,29 59,41 } 59,29 Basel und Bern) „. | 100 Franken | 55,86 655,98 55,86

Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen 8,5901 8,609] 8,591 Spanien (Madrid u.

Barcelona) .…..,| 100 Peseten | 24,98 25,02 24,98 toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf.

Türkei (Zstanbul) .…. | 1 türk. Psund| 1,978 1,982] 1,978 Ungarn (Budapest) , | 100 Pengö _— S

Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 0,939 90,941] 0,939 0,941 Verein. Staaten von

Amerika (NewYork) | 1 Dollar 2,491 2,495] 2,491 82,495

auf 2!/s—23% % herauf Bei der amili A

erliner Devisennotierung bröelt Belga von 42,50 au s g brödelte der

Wochenübersicht der Deutschen Neichsbanêk vom 21, März 1940,

1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schabßwechseln des Reichs . . .

( S 11 555 062 000 Wertpapieren, die - gemäß §8 13

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursez Geld Brief

England, Aegypten, Südafrik. Union 9,74 9,76 Frankreich s 5,514 5,526 Australien, Neuseeland „............. 7,792 7,808 BLUM Nie «ea eeeeae 0 s 73,05 73,19 Kanada 90200000090... 2... 2,048

2,052

M p ———

_Auslän dische Geldsorten und Banknoten.

iffer 3 angekauft worden sind eckungsfähige Wertpapiere) , Lombardforderungen deutshen Scheidemünzen . Rentenbankscheinen . , sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven « ..

128 101 000 27 672 000 597 390 000 227 426 000 394 563 000 1698 310 000

20 Francs-Stüe Sue Ce E Cos egyptishe ......-| L ägypt. Pfd.| 8,18 8,22 | 8,58 8,62 Aneeritantime: J D h i : | 1000—s5 Dollar .. |-1 Dollar 2,53 2,56 | 2,54 2,56 2 und 1 Dollar …. |1 Dollar 2,53 2,55 | 2,54 2,56 Argentinische .... | 1 Pap.-Peso | 0,52 0,54 | 0,52 0,54 Australishe …... | 1 austr. Pfd. | 5,19 -5,21 5,39 5,41 Belgische .....-++« | 100 Belga | 42,36 42,52 | 42,40 42/56 Brasilianische .…… | 1 Milreis 0,09 0,10 | 0,09 0,10 Brit.-JFndishe ….…. | 100 Rupien | 56,39 56,89 57,11 Bulgarische .…..... | 100 Lewa Dänische: große. . | 100 Kronen —— 10 Kr. u, darunter. | 100 Kronen | 47,90 47,90 48,10 Englische: große .. | 1 engl. Pfd. 8,58 8,98 9,02 1 £ u, darunter .. |1 engl. Pfd. 8,58 898 9,02 Estnische eo... 100 estn. Kr. E E A Finnische ¿ves e: 100 finnl. M. 4,79 4,79 4,81 Französische .……... | 100 Frs, 4,79 s 494 4,96 Holländische ..….| 100 Gülden [131,99 131,99 132,51 Italienische: große . | 100 Lire

1. Grundkapita]

2. Rücklagen und esegliche Rücklagen onstige Rücklagen und Rüfstellun etrag der umlaufenden Noten . , fällige Verbindlichkeiten ; tgungsfrist gebundene Ver

. 150 000 000 Rüdstellungen:

494 779 000 11 526 232 000

i 5. An eine Künd 648 947 000

i 758 664 000 aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren

Verbindlichkeiten Wechseln Kk —,—.

E E E I ATIITDDI T

Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582/00, 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch ,00 bis 900,00, Tee, indis i Perser —,— bis gewählte, ausgewogen —,— bis —, wählte, ausgewogen —,— bis ackœungen 70,00 bis 71/00, \hmalz 183,04 bis ——

geräuchert 19

Kakaopulverhaltige 240,00 bis 280,00, Tee, ch §8) 960,00 bis 1400,00;

Mandeln, bittere, , Kunsthonig in !/; kg- Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh- ——, Dtsch. Schweineschm. ch. Rindertalg in 0,80 bis ——, Markenb butter, gepackt 335,00 nen 323,00 bis —,— Molkereibutter

südchines. 8) 810 Mgolawiscs: große | 100 Dinar

É m. Grieb. 185,12 Kübeln 111,60 bis ——, Speck, utter in Tonnen 331,00 bis bi , feine Molkerei- , feine Molkereibutter, gepackt in Tonnen 315,00 bis ——, , Landbutter in Tonnen adt 303,00 bis ——, Allgäuer echter Gouda 40 % 172,00 bis 00 bis 184,00, bayer. Emmen- Allgäuer Romatour 20 9%

butter in Ton 327,00 bis —— Molkereibutter, gepackt 319,00 bis 299,00 bis ——, Landbutter, Stangen 20 %% 96,00 bis 100,0 Edamer 40 9% 172, 220,00 bis —, 120,00 bis ——, Harzer Käse 68,00 bis 7 ) Nach besonderer Anw Nur für Zwecke der Die zweiten Preise verstehen

unter 500 Lei ... | 100 Lei Schwedische: große . | 100 Kronen 50 Kr. u. darunter , | 100 Kronen Schweizer: große .…. | 100 Frs. 184,00, e t taler vel Spanische 100 Peseten ; Südafr. Union .….. |1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk, Pfund

eisung verkäuflich, Ungarische... .| 100 Pengö

en Ernährung bestimmt. ih auf Anbruhmengen,

27, März 26, März Geld Brief | Geld Brief

für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 1 Stüd | 4,1886 4,205] 4,185 4,205

Sovereigns | Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46

10 Lire u. darunter . | 100 Lire 13,07 13,07 13,13

Dinar 100 Dinar | 5,63 6,67 | 5,63 6,67

Kanadische „……. | 1 kanad. Doll. 1,89 191 Lettländische 100 Lats Litauische: große …, | 100 Litas j

100 Litas u. darunt. | 100 Litas 41,86

Luxemburgische ….. | 100 lux. Fr. 10,64 Norwegische 100 Kronen 56,66 Rumänische: 1000Lei

und neue 500 Lei . | 100 Lei

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100 Frs, u. darunt. | 100 Frs.

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