1940 / 74 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 28. März 1940. &. 4

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs- uud 3. Aufgebote,

2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Verlus- nnd Fundsachen,

Strafsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellshaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genofsenschaften,

14. Bankausweise,

12. Offene Handels. und Kommanditgesell 13. Unfall. und IuvalidenversiheruaSe ige

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Arti und Wortkürzungen werden Verufungen auf die Ausführung

1. Untersuchungs- und Strassachen.

[60098] Bekanntmachung.

Die nachstehend aufgeführten Per- P sind auf Grund von § 2 des Ge- eßes über den Widerruf von Einbürge- rungen und die Aberkennung der deut- schen Staatsaungehörigkeit vom 14. 7, 1933 der deutschen Staatsangehörig- keit für verlustig erflärt worden, Aus diesem Grunde ist ihnen der von den zuständigen Fakultäten . der Fried- ric;-Ulexander-Universität Erlangen er:eilte akademishe Doktorgrad ent- öcgen worden,

_Die Entziehung wird mit der Ver- öffentlihung wirksam, ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen,

Juristische Fakultät:

Feldheim, Otto, geb. 3, 10. 1894 zu Baniberg, promoviert am 14. 3, 1921 zunmt Dv. jur., Friedmann, Max, geb. 13, 3, 1898 zu Suhl i, Thür., promo- viert am 27, 10, 1917 zum Dr. jur. Frei, Leopold, geb. 3,5, 1881 zu

Müncheu; promoviert am 18. 4, 1906 zum Dr, jur, Marcuse, Hans, geb. 19,1. 1901 zu Angermünde, promoviert am 13. 11, 1928 zum Dr. jur. Weil, Erst, geb. 28, 10, 1906 zu Nurnberg, promoviert am 28, 6, 1930 zum Dr. jur. Medizinische Fakultät: M Hollerbusch, Adolf, geb. 23. 7, 1900 zu Fürth i. Bay., promoviert am 20, 1. 1926 zum Dr. med. Vhilosophische Fakultät: Lubasch, Lothar, geb, 17, 5. 1896 zu

Vorlin, promoviert am 14, 2. 1921 zum Tr. phil, Oppenheim, Helene Luise,

geb. Levinger, geb. 9. 4. 1905 zul Köln, promoviert am 29. 9. 1931 zum Dr. phil, Erlangen, den 21, März 1940. Der Rektor der Universität, Wink.

3. Aufgebote. [60017] | & 117/1940, Das Amtsgericht. Bremen hat am 20, März 1940 folgendes Auf- ebot erlassen: Auf Antrag der Ehe- Rin des Kaufmanns Walter Weber, Ella geb. Lammers, Bremen, Richt- hofenstraße Nr. 33, I[., wird der un- becannte Jnhaber des auf den Namen Ella (Elli) Lammers ausgestellten und egenwärtig ein Guthaben von liAM B60 nachweisenden Einlegebuches Nr, 733 428 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 1. Oftober 1940, vormittags 9 Uhr, anberaumten, 1m Gerihtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Aufgebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das |bezeich-

nete Einlegebuch vorzulegen, widrigen- falls es für fraftsos erklärt werden wird, I Die Geichäftsstelle des ‘Amtsgerichts.

Aftz.: F 38/1940, Das Amtsgericht Bremen hat am 19, März 1940 auf Autrag der Firma Schäffer & Buden- berg G. m. b. H., Magdeburg-Buckau, folgendes Ausihlußurteil erlassen: Das ain 19. August‘ 1939 in drei Ausferti- gungen in Hamburg für den der Deut- [hen Dampfschifffahrts - Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Damp-

y n 9 21 Î n fer „Rauenfels“ an Order nah Nava- lafhi ausgestellte Konnossement mit dem Märk: S & B NAVLAKHI M. i. G. 17243/11—_2 = 2 (Two) Cases Manometer and Thermometer = 423 kg wird bezüglich aller drei Aus- fertigungen für fraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[60018]

Aktz.: F 109/1940. Das Amtsgericht Bremen hat am 21, März 1940 auf Antrag der Firma Franz Müller & Kramer, Greiz, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Rudolph Martin, Ham- burg, Brodshrangen 27, folgendes Aus- {chlußurteil erlassen: Das am 19. August

Aue Druckausfträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig drudckreif eingesandt werden.

Anderungen redaktioneller vom Verlag niht vorgenommen. früherer Druckaufträge sind daher

gegenstandslos; maßgebend ift allein die eingereihte Druckvorlage. “Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können niht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nihcht völlig druckreif eingereiht werden.

1939 in L in drei Ausfertigun- gn für das dem Norddeutschen Lloyd in

remen gehörende Motorschiff „Lech“ an Order nah Veracru Lug nente Konnossement mit dem Märk: E. G. M. 4497 1 caja Telas de lana = 159 kg

[Er kraftlos erklärt unter Verurteilung er Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[60019]

F 443/1939, Das Amtsgericht Bremen hat am 21. März 1940 auf Antrag der Firma Ed, Kaniy & Co., Aktiengesell- haft, Wien, Sptiegelgasse 3, Prozeß- bévollm, Rechtsanwalt Dr. Müllers- hausen, Bremen, Sögestraße 63, folgen- des Ausschlußurteil erlassen: Das am 29, Juli 1939 in Hamburg in drei Aus- fertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts-Gesellshaft „Hansa“ in Bremen gehörenden E „Lie- benfels“ an Order nah Bombay aus- gte Konnossement mit dem Märk:

A 20 Made in Germany 1 8 8 bales paper 1768 kg wird O aller drei Ausfertigun- gen für kraftlos erklärt unter Ver- urteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[60020] Ausfhlußurteil.

6/98 F 44/39, Der von W, Rink in Frankfurt/M. am 3. 1. 1939 ausgestellte, von J. Kuhl akzeptierte Wechsel über 210 1è.M, fällig am 5. Mai 1939, zahlbar bei W, Rink in Frankfurt/M., ist auf Antrag der Firma Fohann Schmidt in Vockenhausen für kraftlos erklärt. Frankfurt/Main, 15. März 1940.

Amtsgericht, Abt, 6,

60021

: Durs Ausshlußurteil vom 12, März 1940 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuh von Ehestorf Band 111 Blatt 82 unter Nr. 3 eingetragene Hypothek von 2200 N. für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Tostedt, 12. März 1940.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[60024] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Jlse Fitshen geb. Speckin, Hamburg 39, Langenkamp 23, bei Spein, rozeßbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Dres. Schlüter, Heynen, Hamburg 36, Jungfernstieg 71, klagt gegen ees Ehemann, den Fnhaber eines Baugeschästs Kurt Christoph Al- bert Fitschen, 1328 Nelson Avenue, New York, N. Y., U. S. A, mit demf Antrage auf Ehescheidung. Attenz.: 15 a R. 255/39. Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Amtsgeriht Hamburg Zivilkammer 15 a in Ältona, Allee, auf Donnerstag, den 16. Mai 1940, 914 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 20. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[60022] Oeffentliche Zustellung. Der Wirtschaftstreuhänder Walther Becker in Berlin-Wilmersdorf, Kon- stanzer Straße 12a, klagt gegen die Witwe Maria Tauber, früher in Ber- lin W 15, Shlüterstraße 45, wegen Ge- bührenforderung auf . Zahlung von 87,—N.A nebst 4 %, Zinsen seit 26. 10. 1939, Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplay, auf den 11. Mai 1940, 9 Uhr, Zimmer 124, geladen. Berlin-Charlottenburg, 15. 3. 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[60025] Oeffentliche Zustellung. Jn dem Rechtsstreit des Herrn Hel- muth Lejeune in Stettin, Berliner

Straße 101, Prozeßbevollmäthtigter:

wird bezüglich der dritten Ausfertigung [

Rechtsanwalt Dr. Gießel in Stettin, gegen den Konsulatsbeamten Zygmunt ruszewski, früher in Stettin, Pölizer Straße 103, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Wechselforderung ist Ter- min zur mündlichen Verhan Lg Tes Rechtsstreits auf den 13. Mai 1940, vorm. 9. Uhr, festgeseßt, zu dem Be- klagter geladen wird. tettin, den 26. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgevichts.

7. Aktien- gesellschaften.

Ddenwälder Hartstein-Fndustrie A.-G., Darmstadt. Die Aktionäre unserer Gesellschaft wér- den hierdurh zu der am Sonnabend, den 27. April 1940, vormittags 11 Nhr, im Sizungssaäl unserer Gesell- haft in Darmstadt, Neckarstraße 8, statt- findenden 42, ordentlihen Haupt- versammlung eingeladen. Tagesordnung:

l. Vorlage des festgestellten Jahresab- \hlusses für das Jahr 1939 sowie der Berichte von Vorstand und Ausfsichts- rat.

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

3, Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.

4, Wahl des Bilanzprüfers für das Ge- schäftsjahr 1940.

Die Aktien sind behufs Anmeldung ge- mäß § 21 der Saßung bis Mittwoch, den 24, April 1940, vormittags 12 Uhr, in Darmstadt bei unserer Ge-

sch äftsfasse, Neckarstraße 8, bei der Darmstädter und Natio- nalbank Darmstadt Filiale der Dresdner Bank und bei der Dentiheu Bank, in Heivelberg bei ver Deutschen ank und bei der Dresdner Vank Í in Frankfurt a. M. bei der Deut- schen Bauk und bei der Dresd- ner Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank und bei der Dresduer-Banuk oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammel- bank zu hinterlegen. - Darmstadt, den 26. März 1940. denwälder Hartstein-Fndustrie A.-G. Der Vorstand. Dr. A. Klefenz. F. Bonte.

[60052]. E Aktiengesellschaft für Metallindustrie. 2Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft wer- |

19. April 1940, 12 Uhr, im Geschäfts-

ebäude der Mannesmannröhren-Werke,

Düsseldorf, Berger Ufer 1 þ, stattfindenden

44. ordentlihen Hauptversamms-

lung eingeladen. Für die Teilnahme

daran sind die Bestimmungen des § 20

der Gesellschaftssaßungen sowie der

§8 102 fff. des Aktiengeseßes maßgebend.

Die Hinterlegung der Aktien muß \pä-

testens am Montag, dem 15. April

1940, bei der Gesellshaftsfkasse in

R sE oder bei der Deut-

schen Vank in Berlin, oder bei der

REEN Vank Filiale Düsseldorf

in Düsseldorf, oder bei der Deutschen

Bank Filiale Elberfeld in Wupper-

tal-Elberfeld erfolgen. Hinterlegungen

fönnen auch bei einem Notar des

Deutschen Reiches oder bei einer nah

§ 107 des Alfktiengeseßes geeigneten

Wertpapiersammelbank vorgenom-

men werden.

Tagesordnung :

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahresabschlusses 1939 sowie des Berichts des Auf- sichtsrats. ;

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

3, Wahlen zum Aufsichtsrat.

4, Aenderung von § 16 Absaÿ b der Satzungen betr. Sestsebung einer _ Jahresvergütung für den Aufsichts- rat, über deren Höhe die Hauptver- sammlung Beschluß faßt und deren Verteilung dem Aufsichtsrat obliegt.

5, Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1940.

Solingen-Ohligs, den ia 1940.

„Kronprinz“ Aktiengesellschaft für Metallindustrie. Der Vorstand. Dr. Maley. Albert.

den hierdurch zu der am Free dem |

[69642].

Menge

Rhederei der Saale - Schiffer Aktien-Gesellschaft.

Bilanz per 31. Dezember 1939.

C iTihEs

Ia hvase Abschrei- | Jahres- Aktiva. E Zugang | ? bung Aidivert I, Anlagevermögen: RM RM RAM RAM 1. Betriebsgebäude . . . „,. 2 2 A 2 2. Fahrzeuge: : a) Dampfer. . +1 14001 |— 2 000/— 12 001 |— b) Motorschiffe*) . . . . | 78 000— 147 435/13] 17 435/13] 208 000 o) Lagerkähne . . . . , . | 19501 —| |—A 3501 —| 16000 d) Schuten . .... «110014 |— 2 001|— 9 000 3, Betriebs- und Geschäfts- inventar: a) Jnventar auf Kähnen , 1—H 1|— b) Büroinventar . . . ., E B E 1¡— 122 506/—]| 147 435/13] 24 937/13} 245 004 IL, Umlaufsvermögën: : 1. Hilfs- und BetriebsstofE ... .. .. e 714,13 2. Wertpapiere und Beteiligung . . . D 251, 3. Forderungen auf Grund von Leistungen . , . . 16 787,30 S. S : 137 733,59 0. Dae c o o e e e 209 120/68 6. Postschedguthaben ....... 6 i 15 411,74 T N e Es 6 939,74 216 95% 08 461 962 08 ; assiva. I, Aktienkapital... . ., x i N E Es Es 270 000 ITL, Rücklagen: 1. Gesehliche Rücklage .... 27 000,— 2. Außerordentliche Rücklage « « « « « 111 000,— 3. Besondere Rücklage 30 000,— 168 06G Ill, Rüdstéllungnt S T e 4 7085 IV, Verbindlichkeiten: ¡ 1, Verbindlichkeiten auf Grund von Leistungen .. 4335,40 2. Sonstige Verbindlichkeiten ..... O f j 3. Dividendenrücstände . . . .….. oie oe el O E L208 T V, Gewinn: 1. Gewinnvortrag 19388 „„„„. . «e» « 13 474,07 2. Verlust 1939 „ooooo 8681/76 479 31 j 461 962 08

*) Ein im Berichtsjahr umgebauter Dampfer wurde mit dem Vorjahrêwert von N 3000,— auf „Motorschiffe“ umgebucht. j Gewinn- und Verlustrechnung für das Zahr 1939.

Halle (Saale), den 10. Februar Vorstand : Otto Apel, Hamburg.

laublingen.

[59831].

Hermes Druck und Verlagsanstalt Aktiengesellschaf}t (vormals Druck und a Melantrich Aktiengesell E Wien 66/1X., Pramergasse 6. 3. Aufforderung.

Die in der Hauptversammlung vom 17, März 1939 beschlossene Aenderung der Firma unserer Gesellschast wurde am 12. Oktober 1939 in das Handelsregister eingetragen. Wir fordern nunmehr unsere Aktionäre auf, ihre Aktien zum Zwecke der Aenderung der Firmenbezeihnung auf der Aktienurkunde bis zum 30. April 1940 bei unserer Gesellschaft zur Ab- stempelung einzureichen. Aktien, welche nicht innerhalb dieser Frist zur Abstempe- lung eingereicht sind, werden mit Ge- nehmigung des Gerichts gemäß § 67 Akt.-Ges. für kraftlos erklärt.

« Der Vorstand.

[60029]. Gaswerk Dettingen Aktiengesellshaft, Berlin.

Einladung zu der am Dienstag, dem 23. April 1940, 12 Uhr, ' in uñseren Geschäftsräumen Berlin W 62, Kleiststr. 1, stattfindenden ordentlichen Haupt- versammlung. i A Tagesordnung:

i. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für das Geschäfts- jahr 1938/39 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats,

Aufwendungen. BRK H O E E o en o ae eo a o o O E E Oa Z44 145 19 2. Sogióle: Abdel E S A E R 00 16 953 3. Abschreibungen auf Anlagen .. U 8 24 937 13 4. Besißsteuen. Sie ea O e D E 44 T1 17 5, Beiträge an Berufsvertretungen. „„ «e e o e ao 2823 8

6, Gewinn: a) Gewinnvortrag 1938 „e 13 474,07 b) Verlust 1939 ... R S 8 681,76 4 iv. l ' 338 43! 3

i Erträge.

1, Betriéhsértrag o S C A R ae E 309 7à. 5 S C Ss E P 5 701 :.9 3, Außerordentlicher Ertrag „..«« .+ Cs iei s ee 9 52 #1 4, Gewinnvortrag 1938 . . .., G Es x __183474 dT 338 435 «3

Halle (Saale), den 3. Februar 1940, Rhederei der Saale-Schiffer Aktien-Gesellschaft. Der Vorstand. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Mifs klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht den geseßlichen Vorschriften.

Apel.

1940,

Prof. Dr. Kurt Schmalh, Wirtschastsprüfer.

Aufsichtsrat: Anton Winter, Wettin, Vorsißer; Friedrih Röder, Halle, Stellvertreter des Vorsißers; Wilhelm Bornemann, Alsleben, Benjamin Göhre, Alsleben; David Jahn, Nienburg; Gustav Peter, Wettin; Christian Leopold, Beesen- (

3, Entlastung des Vorstands und Auf-

sichtsrats. ; 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. Z 5, Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1939/40. : Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio- näre, die ihre Aktien spätestens am 20. April 1940 in den Geschäfts] räumen der Gesellschaft oder bei der Commerz- und Privat-Vank A.G, Berlin W 8, Behrenstraße, hinterlegen. An Stelle von Aktien kann auch der Hin] terlegungsschein eines deutschen No=- tars oder einer Wertpapiersammel- bank hinterlegt werden.

Berlin, im März 1940.

Dex Vorstand.

Verantwortlich

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anteigene und für den / erlag: ; Präsident Dr. Shlange in Es ü ‘Wirtschaftsteil und den übrigen L oa Nl ollen Teil: , Rudolf Lany\ch in Berlin- Charlottenburg. : E Druck der Preußishen Druckgrei- un Verlags-Aktien esellschast, Berlin, Willhelmstr. 382.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

2, Beschlußfassung über die Verwendung

des Reingewinnes.

einer Zentralhandelsragister-Beilage).

D E R S-A D

IOORER A E E ri Sg ere E O O R I E RE T R IRE A R PO a MEEAAAMESETER T T E:

Einfuhr-Nrx. | Die Zuständigkeit für geht über S Eh D A ¿pon der 2 auf die t aren- arenbezeichnun eichsstelle eichss\telle verzeichnisses gerung M M aus 234 e Edelsteingrus Waren ver- | technische Er- [Dan zeugnisse r aus 651 A 2 | Torfpappe, -platten Papier und | Waren ver- Verpackungs-| schiedener wesen Art aus 869 A 6 | Chrom, Mangan, Metalle Eisen und Molybdän, Titan, Stahl Wolfram i aus 870 b Stangen, Bleche, Metalle Eisen und - Schalen und andere Stahl Formstücke, geschmie- det oder getwalzt: aus Chrom, Mangan, Molybdän, Titan, Wolfram aus 87I b Draht aus Chrom, | Metalle Eisen und Mangan, Molybdän, Stahl Titan, Wolfram

“Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ÆK einschließlich 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenftelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. - Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Æ/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich Fernsprech-Sammel-Nt.: 19 33 33,

des Portos abgegeben.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Itr. 74

Znhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Fünfzehnte Bekanntmachung über die Aenderung der Zu- ständigkeit von Neichsstellen. Vom 27. März 1940. Neunte Anordnung über die Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren. Vom 27. März 1940. Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Ver- äußerung von Binñnen)chiffen ins Ausland vom 3. September 1939 und Bekanntmachung der neuen Fassung. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,

Teil I, Nr. 54. : Preußen. ; Viehseuchenpolizeilihe Anordnung des RMd. J. vom 27. März

1940 zum Schuße gegen die Maul- und Klauenseuche. Der Nichtamtliche Teil enthält :

Stand der Reichs\huld und Betrag der ausgegebenen Steuer- gutscheine. i

E E E E

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskänzler hat mit Urkunde vom 28. März 1940 dem Leiter des Staatlichen Türkischen Zen- tral-Hygiene-Jnstituts in Ankara, Professor Dr. Emil Go t - i h [i ch, die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- ichen.

——

Flünfzehnte Bekanntmachung über die Uenderung der Zuständigkeit -von Reichsstellén.

Vom 27. März 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Er- rihtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 19834 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß, Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1924) wird die Zuständigkeit der Reichsstellen mit Wirkung vom 1. April 1940 wie folgt geändert: i

Berlin, den 27. März 1940.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried,

MNeunte Anordnung über die Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus-' und Einfuhr von Waren. Vom 27. März 1940. -

Auf Grund des Geseyzes über Aus- und Einfuhrverbote vom 25. März 1939 (Reichsgesegbl. I S. 578) und der Ersten Durchführungsverordnung zu diesem Gese vom 27. März 1939 (Reichsgeseßbl. I1'S. 589) wird bestimmt: :

81 In der Anlage 1 der Anordnung über das Verbot der

- abgeschliffen, mit Schmelz belegt, (emailliert),

Berlin, Freitag, den 29. März, abends

1939) in der Fassung der Achten Anordnung über ihre Aen- derung vom 28. Februar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 29. Februar 1940) Ver- zeichnis der ausfuhrverbotenen Waren wird hinzugefügt:

(785 A 1/2) Schmiedbares Eisen in Stäben, auch geformt (fassoniert): warm oder kalt gewalzt, gezogen oder sonst bearbeitet; auch geschmiedet, roh; auch 1nit einge-

____walzten Mustern oder Verzierungen: Träger (I-, V- und _[1_- [Zores-] Eisen) mit einer Steghöhe von 80-Millämeter und darüber Formeisen (ausgenommen das in Nr. 785A 1 genannte); nicht geformtes (fassoniertes) Stab- eisen i Bandeisen: warm getwalzt oder geshmiedet (roh oder bearbeitet; auch Bandeisen mit einge- walzten Mustern); kalt gewalzt oder gezogen (auch weiterbearbeitet). „e «ch6 (786 a/788 c) Blech: | roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 4,76 Millimetex oder darüber (Grobbleche) =—: von mehr als 1 Millimeter bis unter 4,760 Mullimêtér 1 A Si —: von 1 Millimeter oder darunter. . . « +

785 A 1

785 A 2

T C E650. 0 A S 6E S S

785 B RK

00 007 00 00 0/70 0.77.0. S: 70

786 a

786 b 786 c

lackiert, poliert, gebräunt oder. san künstlich oxydiert, auch mit spiegelnder , Oxydschicht überzogen, auf mechanischem Weg mit Kupfer, Kupserlegierungen, Riel ‘odex „Aluminium überzogen oder auf chemischem Weg vernidtelt 787 verzinnt (WeißbleW). « ¿‘o « e «oe 788 a derainkt ¿Us ¿fe R E E R P 788 b verbleit oder mit anderen unedlen Metallen - ) oder Legierungen unedler Metalle überzogen Wellbleh, au gewellte Dachpfannenblehe . Dehn- (Strek-), Riffel-, Wäsfel-, Warzenblech Blech (mit Ausnahme von Well-, Dehn- [Streck-], Riffel-, Waffel-, Warzenblech), gepreßt, ge- budckelt, geflansht, geschweißt,. gebogen, gee 10D He le a C u e 790 Draht, einschließlich des geformten (fassonierten) und geplätteten, warm gewalzt oder geshmie- D O E e L Ca 791 Schlangenröhren, gewalzt oder ‘gezogen; auch Röhrenformstücke (Bogen-, Knie-, T-, Kreuz- und hnlich geformte Röhrenstücke) aus schmiedbarem Eisen: roh oder bearbeitet; ausgenommen Fittings 793 (794/795 b) Andere Röhren, auch Muffen- und Flanschenröhren, gewalzt oder gezogen

788 c 789 a 789 b

T L C E a e a E 794 bearbeitet, mit einer Wandstärke: von 2 Milli- s RK / meter oder darüber... . ., Se e 795 a

—: von weniger als 2 Millimetex . . . . « 795 b Eisenbahn-, auch Ausweichungs-, Zahnrad-,

Platt- (Flach-), Feldbahnschienen, Herzstüke (Kreuzungsstücke) aus schmiedbarem Eisen, auch gelocht und am Fuß ausgeklinkt; Straßen-

bahnschienen ... ... S A 796 a Eisenbahnschwellen aus Eisen „... 796 b Eisenbahnlashen und -unterlagsplatten aus

G O tx 796 c Eisenbahnachsen, -radeisen (Naben, Radreifen,

-gestelle, -kränze), -räder, -radsäße « « ch 797 Schmiedestücke und Kesseltrommeln « « « « « (dk 799 f Rippenrvohre, Stahlrohrmaste und Rohrlade-

Pa E . « | aus 799 h Stahlflaschen und sonstige Hochdrudtbehälter . « | aus 803

8 2,

Diese Anordnung tritt am 6. April 1940 in Kraft. Berlin, den 27. März 1940.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Verordnung

zur Aenderung der Verordnung über die Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausland vom 3. September 1939 und Bekanntmachung der neuen Fassung.

Vom 21. März 1940.

Die Verordnung über die Q von Binnen- \hiffen ins Ausland voin 83. September 1939" (Reichsgeseh- blatt II S. 961) wird wie folgt geändert: 1. Jm Eingang werden die Worte: „Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung, betreffend , Vexaußerung von Binnenschiffen ins Ausland, vom 17, Fanuar 1918 (Reichsgeseßbl. S. 40)“

erseßt durch die Worte:

Aus- und Einfuhr von Waren vom 27. März 1939 (Deutscher; Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr, 75 pom 29, März

_“nAuf Grund des Z 1 Abs. 2 und des § 5 der Ver-)

Ly etit-Zeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten

Beil 1,85 A. Anzeigen nimmt an ‘die Anzeigenstelle i SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle DruXaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugében, welhe Worte. etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

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Postschectkonto: Berlin 41821 1940

ordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr vom 19. September 1939 (Reichsgeseßbl. T, S. 1851)“z

2,8 1 Abs. 5 Say 2 wird gestrichen; Say 3 und 4 era

halten folgende Fassung:

„Dem Erwerb durch Ausländer und für e von Ausländern steht ein Erwerb durch solche Gesell= schaften oder für Rechnung solcher Gesellschaften gleich,

__die ihren Siß im Ausland haben oder deren Kapital zum größten Teil Ausländern zusteht. Derartige Ge= sellschaften stehen auch im Sinne der Vorschriften des Abs. 4 Nr. 2 den Ausländern gleich.“

3. § 2 wird gestrichen. 4, § 3 wird § 2; Abs. 1 Say 1 erhält folgende Fassung?

nach II der Zweiten Durchführungsverordnung zum Vierjahresplan vom 5. November 1936 (Reichsgeseh= blatt I S. 936) bestraft.“

5. § 4 wird § 3.

6. § 5 wird § 4 und erhält folgende Fassung: „Die Bekanntmachung, betreffend Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausland, vom 17. Fanuar 1918 A S. 40) in der Fassung der Verordnung vom 15. Oktober 1926 (Reichs8geseßbl. IT S. 619) tritt außer Kraft.“

Die Verordnung wird nachstehend in der jeßt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Berlin, den 21. März 1940.

Der Reichsverkehrsmittister, Dorpmüller.

Verordnung über die Veräußerung von Binnenschissen ins Ausland.

Vom 21. März 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 und des § 5 der Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr vom 19. Sep- tember 1939 (Reichsgeseybl. T S. 1851). wird verordnet:

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B Alle Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentum an einem zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten Schiff (Binnenschiff) ganz oder teilweise von einem Deutschen oder einer Gesellschaft mit inländishem Siß an Ausländer übertragen oder die Verpflichtung zu einer solchen Uebertragung begründet werden soll, sind verboten.

(2) Das gleiche gilt für E aren durch die das Eigen= tum an Binnenschiffen, die M technung eines Deutschen oder einer Gesellschaft mit inländishem Siß gebaut werden, an Ausländer übertragen oder die En zu einer solchen Uebertragun begründet werden soll.

_(3) Verboten find auch Rechtsgeschäfte, durch welche Binnenschiffe, die im Eigentum von Deutschen oder von Gea4 sellschaften mit inländischem Siß stehen, oder im Bau befind= liche Vinnenschiffe der im Abs. 2 bezeichneten Art für Rech= nung von Ausländern erworben werden sollen, sowie alle Rechtsgeschäfte, durch welche Binnenschiffe für Rechnung eines Ausländers oder einer Gesellschaft mit ausländischem Siß deutschen Werften in Bau gegeben werden.

(4) Ferner sind für Binnenschiffe, die in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sind und eine Tragfähigkeit von mehr als 15 000 Kilogramm haben, sowie für Neubauten der

im Abs. 2 bezeichneten Art mit ei len de verboten: E rt mit einer solchen Tragfähigkeit

1. alle die Beförderung von Gütern bezweckenden Miet- oder Frachtverträge, durch die zusammen mehr als der dritte Teil des Netto-Raumgehalts oder der Trag= fähigkeit eines solchen Schiffes in Anspruch genommen ivird, soweit die Beförderung nicht aus\cchließlich von oder nah Häfen des Jnlands exfolgen soll;

2. alle Verträge, durch die ein solches Schiff an Aus= länder für einen anderen Zweck als für die Befördea

d von Gütern zum Gebrauch überlassen wird.

i Dem rechtsgeschäftlichen Erwerb im Sinne der Vorx

schriften der Abs. 1 bis 3 steht ein Erwerb im bea ins

Zwangsvollstreckung gleih. Dem Erwerb durch Ausländer

und für Rehnung von Ausländern steht ein Erwerb durch

solche Gesellschaften oder für Rechnung solcher Gesellschaften gleich, die ihren Siß im Ausland haben oder deren Kapital ln größten Teil Ausländern zusteht. Derartige Gesell=

haften stehen auch im Sinne der Vorschri | Nr. 2 den Ausländern gleich. [riften des Abs. 4

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(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach 11) der Zweiten Durchsührungsverordnung ia Viava

„Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werdet -

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