1923 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Tarifnummer

Abgabe

vom Werte

(Hundertteile

701 andere ungefärbte Waren; au Gipsformen mit

Schwefeleinjay . 702 gefärbt, brouziert,

Wachs oder dergleichen geträn Chromo-, Kallipasta|) E E Waren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, joweit fie nicht dadur unter andere Numinern

703

Ten

704 Swlaen, zu Bau- oder Pflastersteinen geformt Ï

ladiert, ‘geglänzt 4 mit Stearin, {Elfenbeinmasse,

Artikel 2. Diefe Bekannimachung tritt mit dem 25. April 1923 in Kraft.

Berlin, den 18. April 1923. Der Reichswirtshaftsminister. Der Rei

J. A.: Dr. Reichardt.

1 2

2 1

A.: von Brandt.

BetanntmaGhuUnag,

betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arznei- taxe (Vierter Nachtrag zur vierten abgeänderten

Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923).

M «e aa L lg 300,— 4 O o s A E Le E 1 40,— , ea a 10 g 330,— , Ammoniacum ü o E Es 10 g 1210,— , MBLNTRTODINu A 01 g %5%0,— , E a E i g 420,— , E «s S 0i@ 35— , L Ce C I g 290,— , ArTgentAm AOeUD C 01 g 140,— , ATSEOHINN Goa S 0,1 g 120,— , Argentnm proteïnicum . . ,.., i h 0lg 4,—, » B Ee A lg 340— , Balegmum Coba s E lr i E t 10 g 600,— , DENZalte d lg 48—, Bismutum valerianicum lg 470,— , 2 O E E e c lg 470,— , E. Cs Ee C C A lg 280— , Cantharides ä C E U R S lg 280,— , E T O 10 g 2270,— , Capsulae gelatinosae cum » Kreosoto 0,05 et Balsamo tolutano . . . 10 Stü 990,— , Kreosoto 0,1 et Balsamo tolutano 10-7 4110, j Kreosoto 0,15 et Balsamo tolutano . . . 10 e 1240— , Kreosoto 0,2 et Balsamo tolutano O L990 ¿ Kreosoto 0,05 et Oleo Amygdalarum aut Oleo Jetoris Al E, 10.2 660,— , Kreosoto 0,1 et Oleo Amygdalarum aut Oleo Jecoris Ao Ae 102 760,— , Kreosoto 0,15 et Oleo Amygdalaram ant Oleo Jecoris Aelt A 10‘. 860,— ,„ Kreosoto 0,2 et Oleo Amygdalarnm ant OIe0 Jer A p C 10 2 990,— ,„ Kreosoto carbonico 0% ... N L Kreosoto carbonico O C e ¿ois 10 2T80— 5 Clloralbécid S L Ca lg 40,—, Ca R A A lg 4590,— , Collin N C o 0,01 g 240,— , Diacetylmorphinum hydroch!loricum . , .. 0,001 g 9— , S s S T g N 2 9 e eo. , r e Diogenal. R E E B oe oos l Í 820,— e Dionin. 9% 00.9 0 S. § S Q; . 0,001 g 12,— v q. 0:06. S o. D220 0 Qu #1 W Q S 0,01 g 97 . Pt: p 2 05 O D E L (07S S A 10S 0,1 g 810,— Ie x 0,01 g 260,— , Extractum Aurantii Corticis. ....... lg 59,— , Extractum Cardui benedicti. .. ..., n lg 47—, Extractum Castaneae fluidum. ...., 6 10g 320— , Extractum Frangulae spissum. . ..., é e O Extractum Hydrastis fluidum, ..... Í lg 850,— , 4 K L C ta 10 g 7040,— , Vxtractom Mallâ s A 10 g 100— , a Ee 100 g 830,— , Extractum Pichi fluidum . . ...,. L ä 10 g 420— , Extractam Secalis cornnuti fluidum . 6 lg 120—, 4 s G & : ¿ 10 g 970— , Extractum Serpylli fluidum. .....,,; 10 g 330,— , Extractum Simarubae fluidum ,..,.,., 10 g 730— , Jxtractom Sva Ce) 0lg 59,— , s E E A lg 490— , Extractum suprarenale haemostaticum siccum Me S, 001 & 89,— , L Z L 0,1 g 740,— , Extractum Syzygi Jambolani Corticis Han E 10 g 460,— „, Extractum Thymi fluidum .....,, A 10g 350,— , Extractum Valerianze ......, Gee lg 290— , Extractum Viburni prunifolii fuidum . . , 10 g 1360,— , Ferrum albuminatum i U lg 340—, Ferrum oxydatum dialysatum siccum . , , 10 g 310,— , Flores Chamomillae romanae . .. . ,, á 10 g 750,— , Fructus Anisi stellati. .... S Ce 10 g 420,— , Fru Car A S 10 g 470,— , Froctus Foenieal es G s 10 g 250,— , Gabe C 10 g 1250,— , Galle A ns s S L ia 10 g 280,— , Gol a A, E E L Bs lg 120—, Haenol a N die lg 9,— , Haemo!l arseniatum N a a lg 120—,, aon oi Donat L z lg 120—, Hydrargyrum oleïnicum (10%)... .. é lg 7,—, Hydrargyrum oleïnicum (2B%). lg 9,—, Hydroxylaminum bydrochloricum . . .,, 1g 530,— , I S « O0lg 28,—, s E S Gen ea A lg 230— , Job A lg 470—, SOSOTPOE L g Le E e lg 4,—, 4 Es e s 10 g 410— , Al Sceticun. L G s lg 46,-—, q. T 60 E09. 0.0.0 10 g 380,— w allm cinnamylicoum 4 b 1g 160,— , Mreosotum valerianicum ¿L lg 310— , Ie e S e C 10 g 630,— , Lapis Calaminaris praeparatus Le 10g %,—, Le, o A s lg 780— , O L ä 10 g 150,— , Zietor Jolandica T 24 o lOog 87,—, “i F S O E 100 g 720— , Linimentum ammoniato-camphoratum x 10 g 230,— , di 100 g 1860,— , Ligquor Cresoli saponatus . .. ,.,, u 10 g 160,— , h 4 d é a C v 100 g 1270,— , Liquor Ferri albuminati saccharatus. ,, , 100 g 1440,— , Liquor Ferri gu!furici oxyduati. „.. .., « 100 g 400,— , Liquor Kali canustici , .. V dia 10g 69,— , s Wu G C E 100 g 570,— , Liguor Natri causticl C ae 10g 74— , «s U S S: u! M D. D. M M 100 g 610, * Liguor Natrii silicici „e ce e o 100g 140,— ,/ JAChATSNTO E 0 E A 10 g 150,— , Lycopodium 05S E S S S s 1 68,— o o p00 606€ C 10 g 570,— o

ch8minister der Finanzen.

Maonotiam lerie lg 8,—MÆ i E E 5 a lg §10 ; L R S E (Ee 4e 10 g 170— , Monorh'orphenotum (Ortho) .... 19 g 570,— , Myrrha . E o 5 e a 10g 430— , MOoo # . e S4 c, 10g 910,— , Naphtholum 8... ., s o o B 0,.l g 9— , Ä Ä S p E L . lg 7,—,

4“. . S: D) 0, S: - M e - 0. 10 F 620, Natrium argenicieum . G 5 lg 130,—, Natrium arcénicosum. «e s Ls lg 64—, N ACium Som. s aa L 10g 7,— , Naim dom c 2 Ba 1 g 610,— , Natrium lacticom . .... e R E lg 67,— , Natrium Perozidatum «. «e o Ss 10g 410— , U M p E ain 10g 28— , f E E 100 g 230,— , Natrium sulfuricum cruodum .....,, 100g 130,— , I S «o. Ol g 20. S C E e E S Cs i g 2190,— , Nicotinum salicylicum . ...., E 0.1 g 200,— , B 0 WS N E l g 1650,— d Oesipus . . e A ias log 74— , A D Q R C S410 M e ee. o. . . 100 g 610,— e Oleum Amygdalarum a C s lg 9,— , T) D G S S D. M 10 g 460,— » Oleum Anethi . . . ., Co e C Ges lg 570— , Oleum camphoratuf G S Ilg 44—, +6 E e 0 S 10 g 370,— x Oleum camphoratum forte . ... ..., lg 94— , s 9 y S SS S B A 10 & 450, ú Oleum cantharidatum ...,., o 0 S5 10 g 860,— , Oleum Chenopodi anthelmintici ....,. i g 660— , ODleum- Gera C C ae E lg 820,— , Gem OIvatom « «a s C T lg 33—, C4 Ld, M è 2.0 6 4.005 10 g 280,— e

0. ck49 9. 0.09 S 0:0 S 100 g 2260,— r Oleuia Papa E E 10 & 200,— , B o. e ooooo. 100 g 1640,— o Optiform 0.0.6 a 0 0 O A 10 g 130,— o Ormicet R 0G O00 e eo ooo 10 g 16,— " d Es E Qs S: e M Me @ § 0.0 06.0 &T 0 100 g 130,— o OVATIA Sa S i l g 810,— , PHencotitiunt s I S 0lg 22— , Wr 0) e 005 024204 20.0 07 00S es os o. l g 190,— w

T) S: D E550 09. 0 S7 ch0 10 g 1510,— v ZenviIno Bac e 0lg 16—, 9 M C M0? 0D 0D Q 1 g 130,— v

51 0 00D 00 S 00S 10 g 1060,— e Fiber boa E Ilg 4l—, 9 B S 046 e 0 E L d 806€ 10 g 350,— o PIPer ea s a r Le 34,— , 9 7) 5.40.0 Q S. 2 0: #0 A 10 g 280,— Pyttylen S E R 9 6 0.0 €060 1 g 21,— v E bun Ae lg 20—, M S aae 10 g 170,— , Plumbum aceticum crudum. ... 5 10 g 160,— , I y 0. S. S d @ G S 100 S 1300, r Flamba Jolatumt U Ci l g 630— , Pm bo ea a N S 10 g 210,— , Plumbum tannicum siccum . . o 10 g 280,— Resina (Guajaci eo a T os lg 9,—, Beta Jo c o E 0lg 67— , 9 q. 0000 0.9.0 A O0 l g 560,— x” Rhizoma-Polypodli. e a4 e. 10 g 140,— , Salol R C08 O R 6 [E E E E T E E I 0,1 g 16,— r P: 210 20A O L S 60.0). ch0 .ck0. 0D chck 1 g 130,— " d: a S! A 2E A DLR e eee ooo 10 4 1060,— v Semen Hyoscyami * E 6 4 E # Q @ 1 g 16,— T E L R E E 10 g 140,— r Sirupus Thymi E S Lw i@ e ooo 2U 00. 100 g 750,— o Sirupus Thymi compositus . . „o... 10g 1000,— , Somnacetin .. .,. E U e A l g 1970,— , Stibium sulfuratum nDigrum. . «o... 100 g 1240,— , Strontium chloratum .... E 10 g 150,— , SLronUum JOOMRU Cs Ss aue Gai lg 690,— , SLFTAX. CEDPOTAUUS, 2 «g ers 10 g 780,— , Surmmitatés Sabinas c o a oa 10g 8,— , » C E E E E E E E E T) 100 g 740,— s Laar geutan . Gi e Gs s 1g 360— , Thiosinaminum P e L Ss 1g 9530,— , Thorium nitricum 4d 00S D S 1 g 210,— e Urea A 0 s de ooooo 0000 1 g 39,— v ZARCOI Jda lg 890,— , Sn OIOIA O a a A lg §10— , Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 21. April

1923 in Kraft. Berlin, den 19. April 1923.

Der Reichsminister des Jnnern, : Dammann.

Bekanntmachung | zu dem Gesey über die Zahlung der Zölle in Gold | vom 21. Juli 1919 (RGBl. S. 1361).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom 25. April bis einschließlich 1. Mai 1923 502 900 (fünfhuündertzweitausendneunhundert) vH. Berlin, den 19. April 1923. Der Reichsminister der Finanzen. J V: Zapf, i

Verordnung über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des Gesezes betreffend Höchsipreise vom 4. August 1914 (RGBVl. S. 339) in der Fassung der Ver- ordnung vom 17. Januar 1920 (RGBL. S. 94) und des S L der Verordnung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) werden unter Äufhebung der Verordnung über Höchst- preise für Zement vom 10. Februar 1923 (Reichsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1923) mit Wirkung vom 20. April 1923 folgende Bestimmungen getroffen:

L

Der Höchstpreis für 10 000 kg Zement ohne Fracht und Ver- packung beträgt : a) im Gebiet des Norddeutschen Zementverbandes (das Gebiet nördli des jüddeutsher. und östlih des Nheinisch- Westfälischen Zementverbandes). ...,. 1 550 000 4,

b) im Gebiet des Rheinish-Westfälischen Zement- verbandes (Oftgrenze die Bahnlinie Emden—Bremen aueschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen, die Weser und die Fulda bis zur Nordgrenze des Süddeutschen BZementverbandes einschließlich Minden, Porta und Höxter und aus\chließlich der übrigen an diejer Linie gelegenen ' D R aso 0004028 4

# e) im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes (Nordgrenze die Bahnlinie Trier— Koblenz— Wetzlar— Lollar einshließlih der an dieser Linie gelegenen Stationen, die hessische Landeégrenze bis zur Fulda, die Fulda bis Fulda, die Babnlinie Fulda—Jossa, die Nordgrenze Bayerns außer G S R A 1 625 000 4.

Die Vergütung für den Handel ist in diesen Preisen enthalten.

Als Fracht darf die von den Empfangéstation errecbnete tatsäh'ihe oder Durchichnittgf der

Zementverbänden na

geicwiagen werden Die Durchschnittsfrachten unterlie It jy, Nachprüfung. Ergeben si dabei Ueberschüsse oder" Fest", Meiner sind die Durschnittsrrachten nah meinen Anordnungen zu H L ¿

Beim Kleinverkaut durch den Handel dürfen 2 und der Fracht zuges{chlagen werden M den Döthstpreisey

bei Abgabe bis zu 2500 kg... 9

O ee E Wn

V d o « 9950 Q 0 MIERSLD: Sd 9 10 v9 Die Kleinverkaufszushläge sind gleihfalls Höhstyreif,

des Höchstpreisgesezes. Höchstpreise im Sinne Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf fin

von der obersten Landesbehörde festgeseßt oder zwischen Sul ge, die Verbraucherverbänden vereinbart werden, wenn der Nei dwirtic n minister der Festseßung oder der Vereinbarung zugestimmt bat b

Il. Die Umíaßsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten. IV.

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portland i ortlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und jementi

*indemittel, die in einer Mischung von 1:3 bej Wasserlagerung

nah 28 Tagen eine Drucktestigkeit von mehr als 140 kg/gem haben Berlin, den 19. April 1923.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker.

Verordnung

ur Abänderung der Verordnung über die F rAntung der Verarbeitung von Brennereien.

Vom 16. April 1923.

(Veröffentliht in der am 20. April ausgegebez des RGBl. I. Teil S. Sly en Nr, D

Auf Grund der 88 3, 4 der Verordnnng über K vom 24. August 1920 (RGBl. S. 1609) wird vero ün

§ 1 Abs. 2 Saz 1 der Verordnung über die Beschrän Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien vom 29 Septemta is (RGBI S. 1274) in der Fassung der Verordnung vom 28. Dezember 1922 (NGBl. 1923 I S. 23) erhält folgende Fassung: ; „Unternehmer landwirtschaftliher Betriebe dürfen in der eigenen Brennerei jo viel 1elbstgebaute Kartoffeln verarbeiten, als ihrem Brennreht bei einem Verbrauche von achtzehn ars Va Kartoffeln für das Hektoliter reinen Alkohol enb pricht.“

Berlin, den 16. April 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirlschaft. J. V.: Dr. Heinrici. af

B 0s

Kartoffeln in

Uebersicht

der Prägung von Reichsmünzen in den

deutschen Münzstätten bis Ende März 1923, 19

E N Zweihundert- ¿ i 1. Im Monat März 1923 sind | markstücke aus Tarik geprägt worden in: Aluminium | aus Aluminium M M Berlin... .. » « | 10 443 795 800 a Minn L, 52 219 600 7 634919 Muldenhütten. . „.«« 180 000 000 “_ Sullaatt L 250 000 000 Karlsruhe E E E r E E TI E R Hamburg . e.“ .* e es . 40 000 000 ratl Summe 1: | 10 966 015 400 7 634 919 2, Vorher waren geprägt *) . . 218 63 110 3, Gesamtprägung S 10 966 015 40U0 | 226 498 029 4. Hiervon sind wieder eingezogen 206 O Bleiben S 10 966 015 400 | 226 497 753

Berlin, den 14. April 1923.

Hauptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. J. A.: Kühl.

*) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 27. März 1923 Nr. 73.

Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 27. Mär 1923 gelten ab 1. April 1923 unter den Bedingungen der Bekanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 28. März 1923 (Reichsanzeiger Nr. 75) folgende Brennstoffverkaufs preise je Tonne einschließlich Kohlen- und Umsaßsteuer:

Oberschlesishes Steinkohlensyndikat. 1. Steinkohlenbriketts. . .,. , . , 181100 A 2. Für Gasfkohlen erhöhen sich die in der efanntmahung vom 28. März 1923 (NReichs- anzeiger Nr. 75) veröffentlihten Preise für Flammfkohlen um . . , ., S ES Berlin, den 19. April 1923.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Loeffler.

0,5 %

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Bayerischen Vereinsbank in München wurdt die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseplichen und 0E mäßigen ln laitdarene nachstehende, auf den Jnhaber e in Stücke zu 500 000, 200 000, 100 000, 50 000, 10000 u 5000 .4 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr s

bringen: e 400 Millionen Mark 4 °/,ige, vom Ausstellungsn8 an innerhalb 70 en im Wege der Kündigung, losung oder des freihändigen Rückaufs einlösbare Hop Cbri (Serien 148—161), wobei jedod) 161 erlojung und Kündigung für die Serien 159 N bis zum 1. Januar 1930 und für die Serien P mit 159 bis zum 1. Januar 1933 ausgeschlossen

München, den 16. April 1923.

Bayer. Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbs J. A.: ößmer.

: heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 Die L fepblatts Teil 1 enthält geen über Gebühren für Arbeitsbücher vom das c Mi e rdnung über die Abrundung von Reichsabgaben einé nasverordnung) vom 31. März 193 E eanntmahung ¿zu den Aussührungsbestiimmungen satungspersonenschädengeseß vom 31. März 1923, De q1dnung über die BVesirafung von Zuwiderhand-

e ie Paßvorschriften vom 6. April 1923,

gen mungen über den Grundlohn in der Kranfen- ing vom 12. April 1928, ;

Rerordnung zum § 592 der Reichsversicherungs- E vom 12. April 1923 und

Druckfehlerberihtigung. den 20. April 1923. Geseßsammlungsamt.

eine

Vorlin s erlin, Krüer.

e von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 L sgesepblatts Teil 1 enthält: M Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederher- L der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 17. April Verordnung zur Abänderung der Verordnung über

géidrinkung der Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien ril 1923, E A M ibn über Ausschlußfristen für Anträge auf

‘ellung von Kriegsschäden im Reich3gebiete vom 17. April

A E (ine Berichtigung. perlin, den 20. April 1923.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Preufzen.

Staatsministerium.

70s Preußische Staatsministerium hat den Staatsarchivar Móllenberg zum Direktor ‘eines Staaisarchivs ernannt. [t die Stelle des Direktors des Staatsarchivs in Magde- ; verliehen worden.

Ar Landgemeinde Monheim und der Stadt- einde Hitdorf im Kreise Solingen-Land wird hier- j uf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gesey- nl, S. 221) das Recht verliehen, das zur Anlage Yheinuferstraße erforderliche, auf der Handzeichnung des 1eramts Opladen vom 10. April 1923 grün \raffierie ndeigentum Gemeinde Monheim Flur 4 Parzellen 740/1, 1, 815/1, 8816/1, 894/1, 896/1, 898/1, 891/1, 890/1, jl x, 7381/3, 819/11 2c. und Gemeinde Hitdorf Flur 4 elen 1, 2, 3 im Wege der Enteignung zu erwerben , joweit dies ausreiht, mit einer dauernden Beschränkung belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an den Grundstücken findet dieses Necht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßzes über vereinfa ch1 es Ever dhren vom %26. Juli (Gesezsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Ausübung vorstehend verliehenen Enteignungsrechts ein vereinfachtes tiqnungsverfahren nah den Vorschriften dieses Geseyzes findet, Verlin, den 18. April 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minisier des Innern. Severing.

Bekanntmachung. f Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, be- [nd die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe he nachbenannten Person: Friedrih Wichert, geboren am Njember 1892 in Essen, wohnhaft in Esten, Humannstraße l den Trôdelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf Gewerbebetrieb untersagt. Sein Wandergewerbeschhein und Vibausiershein haben ihre Gültigkeit verloren. Csen, den 13, April 1923.

Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung. Mm Bädermeister Max Buge in Markau ist auf M des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlä!siger (nen bom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603 f) \ndelmit Brot und Backwaren, wie überhaupt mit jenständen des täglihen Bedarfs unterjagt

Vauen, den 16. April 1923. Der Landrat des Kreises Ostbavelland. Giese.

Bekanntmachung.

tr derFirma We ck, Volkmann u. Co. inOhligs, M Solingen, am 19. 12. 1921 unter Nr 345 erteilte Er -

nlêshein zum Großhandel mit Futtermitteln he borgenannten Firma verloren gegangen und wird hiermit, 1, über den Verbleib nichts ermittelt werden konnte, jür un- Hre t. Die Kosten der Ungültigkeitserklärung sind von L offenen zu tragen. “laden, den 12. April 1923,

Vsibende der Handelserlaubniéstelle. J. V. : Dr. Meller.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

h F Reichsrat lehnte in seiner gestrigen Sizung nah fngee M des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher mde Ste den Antrag Sachsens ab. wonach eine b de fala zum Zwecke der selbsttätigen Anpassung der iy ErwerbsTosenfürsorge an die Geldentwertung 4 werden sollte. Angenommen wurde dagegen eine ing d worin die bisherigen Säße der Erwerbslosen- Vi „gemein um 60 9/7 erhöht werden. j ur a Novelle zum Versicherungsgeseß für Angestellte Rig tihsversicherungsordnung ist es zwischen Reichsrat ly der QMerung zu Differenzen gekommen über den Vor- tin ‘der Versi einer Einheitsmarke, die ohne

É Ú

bl 9 der Versicherungsanstalt für das ganze Reich V die Ei Zunächst haben ich die Versicherungsanstalten und | nzelländer gegen die Einheitsmarke erklärt und der

der Maifeier

Vorschlag der Regierung ist denn auch in den Ausschüssen des Reichsrats gefallen. Nunmehr machte im Plenum Ministerial- direftor Dr. Grieser den Versuh, den Reichsrat für die Regierungsvorlage zu gewinnen, indem er darauf hinwies, daß durch die Einheitsmarke eine wesentliche Berbilligung und VLer- einfahung des ganzen Versahrens eintrete und auh die Leistungen der Versicherung besser gewährt werden könnten. Es murde beschlossen, die ganze Angelegenheit nochmals an die Ausschüsse zu verweisen.

Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit dem Geseßz- entwurf über die Feier- und Gevdenftage.

Bei der Einbr!ngung dieses Gesezentwurtes ügt sich die Reicbéregierung auf Art. 139 der Vertassung zur Begründung ihrer Zuständigke't Die Vorlage enthält die reibsrechtlide Anerkennung und Sinfübhrung von weltliden und religiösen Feiertagen Als weltlidber Feiertag steht im Vordergrund der 11. August als Nationalfeieriag für die Verfassungsfeier. Die Vorlage stellt den Grundsay auf, daß weltlide Feieitage nux durch Neichsgesetz ein- geführt werden dürfen, wobei allerdings eine Auënahme tür die Feier des 1. Mai gemacht wird. Die Anschauungc. über die Maireier

und über die wirtschattlichen Folgen einer Maifeier sind nah Ansicht der Negicrung noch nicht soweit geflärt, daz die in den einzelnen Ländern hier hervorgetretenen Verschieden-

beiten eine einbeitlicbe Regelung von Reichs wegen gestatteten Trotz dieser Ausnabme will aber die Neichégesetgebung grundiäglich die Festsezung von weltliden Feiertagen in der Hand behalten, und infolgedessen wird au der Wun1ch einzelner Landebreg!erungen un ertüilt bleiben, den 9 November als geseulih anerkannten Feiertag zu begeben. Neben dem Nationalteiertag, tem 11. August, ist der Gedenk- tag für die Opfer des Krieges als ein Hauptfeiertag festgeiept. Hier ist im Aués{uß eine Einigung dahin zustande gekommen, daß der jechíte Sonntag vor Ostern besonders dem Gedenken der Toten des Krieges gewidmet werden 'oll. Eine Verlegung auf einen anderen Tag ist den Landegregierungen nur mit Zustimmung der Reichsregierung gestattet Religiöse Feiertage sollen auch in Zukunft durch das Lantesrecht bestimmt werden fönnen, mit der Auênahme, daß das Geseg selber iogleih eine Reihe von Tagen reichérechtlich als religiöse Feiertage anfühit und anerfennt, vor allem den Neujahrstag, und neben dem Ostersonntag den Oftermontag, den Himmelfahrtstag, den Pfingst- montag neben dem Pfingstionntag, den ersten und zweiten Weih- nachtsfeiertag und außerdem, infoweit es sch um landesrectlih bei Inkrafttreten der Reichsverfassung \taatlih anerkannte Feiertage handelt auch Karfreitag und Fronleihnamstag. Die rechtlide An- erfennung tür die Feiertage weltlicber und religiöser Art ‘hat die Folge, daß die reichsgesezliden und landesgeseßlichen Vorschriften über Sonntagëruhe und Sonntagsbeiligung auf diese Tage An- wendung finden.

Namens der bayerischen Regierung beantragte Gesandter v. Preger, die Vorlage für eine verfassungsändernde zu er- klären, und ferner als Gedenktiag für die Toten des Welt- friegs den Sonntag in der Allerseelenwoche festzusezgen. Der bayerishe Gesandte bedauerte, daß zur Frage nicht reihsgeseßglih Stellung genommen würde. Der frühere preußishe Kultusminister Trott zu Solz beantragte, die Vorlage durch Aufnahme des Bußtages zu erweitern, soweit dieser am 1. Januar 1923 bereits landesrechtliher Feiertag war. Mit 36 gegen 30 Stimmen wurde der bayerishe Antrag, be- treffend den verfassungsändernden Charakter der Vorlage, an- genommen, während der zweite bayerische Antrag über den Gedenftag für die Toten Krieges keine genügende Unter- stüßung fand. Der Antrag Trott zu Solz wurde mit 36 gegen 22 Stimmen angenommen, so daß also auch der Bußtag ge- seblih geschüßter Feiertag ist. Die Annahme der Vorlage im ganzen erfolgte einstimmig.

Der Reichsrat beschloß weiterhin eine Verordnung über die Kosten des Mahn- und Zwangsverfahrens nach der Reichs8abgabenordnung und erklärte sih damit ein- verstanden, daß zur Beschlußfähigkeit der Anwaltskammern in den besezten Gebieten nur ein Drittel der anwesenden Mit- glieder erforderlich ist. Angenommen wurde eine Novelle zum Geseg über die Erwerbs- und Wirtschafts3genos|\en- ra Diese ermögliht eine weitere Beteiligung an anderen Gefsellshaften und Körperschaften des öffent- lihen Rechts. Zur Zustimmuñg gzu Fusionen var bisher dreiviertel sämtliher Genossen erforderlih; fünftig brauchen nur dreiviertel der in der Generalversammlung Anwesenden zuzustimmen. Angenommen wurde ferner ein Geseßentwurf, wonach für Aktiengesellshaften und Kom- manditgesellshaften auf Aktien künftig das Grundkapital mindestens fünf Millionen betragen soll. Dadurch soll dem Mißbrauch vorgebeugt werden, der in der leßten Zeit mit der Gründung von Zwergaktiengesellschaften getrieben worden ist.

Der Reichsrat hält am Sonnabend, den 21. April ens 12 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Voll- zung ab.

Der Kaiserlih japanishe Botschafter Eki Hioki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Bot- schaftssekretär Dr. M. Ohno die Geschäfte der Botschaft.

Deutscher Reichstag. 337. Sizung vom 19. April 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Siß des Abg. Dr. Ka hl (D. Vp.), der heute sein ünfzigjähriges Doktorjubiläum feiert, ist mit einem Blumen- trauß geschmüdckt. ;

ZUm Schriftführer an Sbelle des Abg. Malkewißh (D. Nat.), der sein Amt niedergelegt hat, wird Abgeordneter Dr. Phil i p p (D. Nat.) durch Zuruf gewählt.

Die zweite Beratung des Reichshaushalts- lans für 1923 wi mit dem Haushalt des

eih8wirtshaftsministeriums fortgeseßt.

Der Haushaltsaus\huß schlägt Entschließungen vor, Bauten und Beschaffungen vorbehaltilich der vers fassungsmäßigen Genehmigung des Haushalts so rechtzeitig u unternehmen, daß Marktlage und Bauzeit unabhängig vom Beginn des Hauskaltsjahres wirtschaftlih ausgenußt werden können; dem Reichstag eine Uebersiht über die Wirkungen der leßten Tariserhöhungen auf die Frachten der wichtigeren Güter vorzulegen; die in den Ausfuhrabgaben für den Export liegenden Henimungen sofort abzubauen; zur Beschränkung weitever Arbeitslosigkeit diejenigen Waren, deren Gestehungspreise die Wel: marktpreise errei haben und deren Fnlandsabsaÿ Not leidet, auf die Ausfuhrfreiliste zu seßen; einen geeigneten Herrn ausschließlih mit der Preis- prüfung der Baustoffe zu betrauen.

Abg. Dr. Hery (Soz.): Die ere wirtshaftlihe Lage Zti ands, di Wee die Viebeitzura no verlaatit wird, fit

eine Anklage gegen die Wirtschaftspolitik der ierung. Die Ent- widcklung des Hellarstandes auf A zeigt, daß die Vicknadmen

der Regierung zu spät und anvolikommen erfolgt sind. Die Kauf- frast der Bevölkerung war schon zershlagen, als die Stützungss afiion der Mark begann, man mußte also erst bittere Erfahrungen machen. Die Sozialdemokratie hat {on im Juni vorigen Fahres passende Vorschlage zur Sanierung gemacht, die aber abgele“nt wurden. Damals beim Dollarstande von dreihundert wäre ein Eingreifen der Regierung viel leihter gewesen. Der Eingriff beim Dollarstand von fünfzigtausend hatte natürlich viel größere Schwierigkeiten. Aber das einzelne fkapitalistishe Jnteresse siegte damals Uber das Allgemeininteresse, es gibt Kreise, die an einem Sinken der Mark Interesse haben. Die Zahl der Arbeitslosen ist fortgeseßt gestiegen. Jm Januar hatten wir bereits ¿wei Millionen Erwerbslose und Kurzarbeiter. Troßdem wurde nichts getan, erst später kam man auf die viel geshmähten Vorschläge der Sozial- demokratie, aber auch nur unvollkommen, zurück. Herr Beer meinte im DirtiGaitéons, die Ruhrbeseßung bewirke zwangsläufig den Sturz der Mark. Fn einem Jnterview sagte er, wir betrachten die angedrohte Abschnürung mit Gemütsruhe. Das alles machte den Eindruck, daß die Regierung nichts gegen die Devisen- \pekulanten tun wolle, und das bewies auch ihr Verhalten in der Lohn- und Preissteigerungsfrage. Die Unternehmer leisteten gegen Lohnerhöhungen Widerstand, und am 6. März hat der Wirtschafîts- minister durch einen Erlaß geradezu vor neuen Lohnerhöhungen gewarnt. Dabei hat er auf eigene Faust gehandelt. Der Arbeits- minister hat in ganz anderem Sinne si gegen die Erstarrung der Lohnbewegung gewandt. Herrn Beckers Meinung ist: erst Lohn- obbau, dann Preisabbau, während doch gerade das Gegenteil rihtig ist. Fn England sind auch zuerst die Preise abgebaut worden. Bet allen Gewerkschaften hat das Verfahren des Herrn Beer, das nur zugunsten der Unternehmer war, Erbitterung erregt. Die Löhne verhindern den Preisabbau nit, denn sie sind in der heutigen Wirtschaftsordnung nur ein gesätger BrucHteil der Erzeugungskosten. Eine Berehnung in der „Vossishen Zeitung“ bus die Maschinenindustrie stellt Jen daß der Anteil des Lohns an en Kosten von 24 auf 6 vH gefallen, dagegen die Materialpreise von 40 auf 64,8 vH gestiegen sind. Der Unternehmerprofit ist überall enorm gewahsen. Selbst die Ermäßigung der Kohlensteuer, die dem Reich 500 bis 600 Milliarden kostet, ift lediglich den Unternehmern zugute gekommen. Durch seine Verordnung vom 16. Dezember v. L hat Minister Becker die Preistreiberei- verordnung vollkommen unwirksam macht. Neben einer Stüzungsaktion verlangen wir eine Devijenkontrolle und die Ein- richtung einer Devisenzentrale. Durch Unterlassung solher Maß- nahmen mußte der Glaube an die Nachhaltigkeit der Wirkung der Stüßungsaktion s{hwinden, weshalb es auch zu einer schweren Erschütterung dieser Aktion gekommen ist. Bei der Kredit- gewährung.anläßlih der Ruhrbesezung ist das finanzielle Fnteresse des Reiches nicht gewahrt worden. Die Aufhebung der Ausfuhr- abgabe halten wir gerade in diesem Augenblick für sehr bedenklich. Gbenso sind wir gegen eine Ausdehnung der Ausfuhrfreiliste. Die maßgebenden Kreise der Wirtschaft unterstüßen die jeßige Re- gierung ebensowenig, wie sie das Kabinett Wirth unterstüßt haben. Das Fiasko der Devisenanleihe hat deutlih den Mangel an gutem Willen in jenen Kreisen gezeigt. Ein Führer de chemischen «Industrie nahm an, daß die Dollaranleihe 200 Millior en erbringen würde; derselben Meinung war der Bankier Warburg, aber nur der vierte Teil davon ist gezeihnet worden, und zum [Teil sogar in Devisen. Die „Germania“ wies darauf hin, daß daran die huld seien, die ein Fnteresse am Steigen des Dollars haben, ähnliŸ veel mp sih die „Frankfurter Zeitung“. Die Dollaranleihe hat also verjagt durh den mangelhaften Patriotismus. Nicht Ausländer sind es, sondern Deutsche, die Maa nennen, die die Schuld tragen, wurden doch an einem Tage an der Ce in Amsterdam 90 Milliarden in Papiermark auf den Markt geworfen, und zwar von Deutschen. Die Stüßungsaktion der Mark war aufgebaut s starker Einschränkung der Kreditgewährung, aber die Reichsban hat sogar während der Dollaranleihe große Kredite «gewährt und sogar Devisen beliehen. Der Reichswirtshaftsministec ist sür die Kreditgewährung gewesen. Die Schwerindustrie ist dadurch in ihrer schon lange bekannten Feindschaft gegen die Mark nur noch bestärkt worden. Die Reichsbank hätte bedenken müssen, daß der Ansturm gen die Stüßungsaktion 'antga wiederkehrt, aber sie hat sih gestern Lberraschen lassen und ihre Marneschlaht verloren, nicht zum wenigsten deshalb, weil der Ernst der Situation in den maß- gebenden Kreisen verkannt wurde. So {wer auch die Fehler der Devisenpolitik sind, so möchte ih doch niht anerkennen, daß wir vor unabänderlichen Tatsachen stehen. Wir verlangen die Forts seßung der Stüßzungsaktion. Neue Lohnsteigerungen müssen nun E wobei der Reallohn weiter sinken wird. Wir verlangen weiter die Ausfüllung der Lücken der Devisenverordnung und C aat der Banken unter die Devisenkontrolle, sharfe Ein- \chränkun er Kreditgewährung durch die - Reichsbank und Res gierung, des Diskonts der Reichsbank, da {on überall der Golde zins herrsht, Beschränkung der Luxuseinfuhr, die Ermäßigung der e l Ed die der Allgemeinheit doch nicht zugute gekommen ist, muß wieder obilneat werden, die Steuerpolitik muß gerecht gemacht werden. Wenn wir zur Verständigung über die Ruhex fommen sollen, müssen wir im Jnnern eine Finanzpolitik von langer A treiben. (Beifall links.) Abg. Esser (Zentr.): Alles kommt darauf an, den Kampf im Ruhvgebiet zu einem für uns günstigen Ende zu v gann Wenn auch die Minister guten Willens sind, haben meistens die Mineisterialräte die Hand im Spiele. Viele Erwerbslose im Ruhrs | éer sind eine Gefahr für unseven Bamb Besser ist es, dié etriebe aufrechtzuerhalten. Darum hat die «Fndustrie des be eßten Gebietes um möglichste Zuwendung von Aufträgen gebeten. züglih der öffentlichen Aufträge konnte ja vieles geschehen. Die Bautätigkeit ist gefördert nah Annahme des Geseves über die Wohnungsbauabgabe. Das Reichswirtshaftsminiserium sollte auf die anderen Ressorts einwirken, der Jndustrie im beseßten Gebiet möglichst viel Aufträge zu erteilen. Leider gibt- es au MNuhrkrieasgewinnler, die béFlibfte Spezies von allen. (Sehr wahr!) Die Koklenversorgung ist von größter Wichtigkeit. Dié Versorgung mit erglisher Kohle geschieht heute dur zehn Firmen, sie sollte möglihst frei erfolgen. Jn der Lohnfrage müßte einé einheitlihe programmatishe Erklärung der Regierung erfolgen, wobei die Fnteressen beider Teile gleichmäßig berüdcksihtigt werden; Mit dem Preisabbau muß bei der Produktion der Anfang gemacht werden. Nachdrülih fordern wir eine Prüfung der Preispolitik der Kaxrtelle; ndel- und Gewerbetreibende dürfen von den Syndflkaten nicht mehr boykottiert werden. Die Handwerks3- genossenschaften und Konsumvereine müssen als Großhändler ans erfannt werden. Der gestrige Marksturz war überraschend. Die Regierung muß dafür sorgen, daß nicht wieder eine neue Preis erhöhung eintritt. Bei der Devijenanleihe haben manche Kreise nicht verstanden, was auf dem Spiele steht. Die Ruhrkämpfer würden. entrüstet sein, wenn jeßt gerade die Leute Vorteil haben würden, die zur Zeit der Devisenanleihe ihre Geldschränke ge- chleossen hielten. ie Vorschläge des Vorredners erinnern zum eil an Dr. Eisenbart, aber es muß von der Regierung alles Bes a this um dem Marksturz entgegenguwirken. (Beifall im entrum. aa Löbe: Jh sehe jeßt den Herrn Abgeordneten Kahl auf ‘seinem Plate, der heute das 50jährige Jubiläum seiner Doktorwürde feiern kann. Jch glaube im Sinne aller Mitglieder zu sprehen, wenn ih die Glückwünsche, die ih ihm hon am Vor» mittag übermitte!t habe, im Namen des Reichstags wiederhole. Herrn Kollegen Kahl, den wir stolz zu den Unsrigen zählen, sind heute viele Auszeihnungen zuteil geworden, seine großen Vev» dienste in der Wissenschaft sind geloaEBR worden, daß ih mi diesen Glütwünschen nur Gm ea brauche und wünsche, Herr Kahl möge den Tag erleben, wo die Erfolge seiner wise chaftlichen Arbeiten L Deutschland nußbringend sein werden. (Lebhafter Beis fall; die Abgeordneten hören diesen Glückwunsch stehend G Abg. Dr. Kahl (D. Vp.): Herr Präsident, ich ‘bitte, mir zut erlauben, nur mit einem Wort Jhnen Men u dücfen und dem ohen Reichstag, der sih JFhren freundlichen Worten angeschlossen

t. Soweit Sie mir eine freundliche Anerkennung ausgesprochen ben, will ¿ch diese iw detfbar größter Bescheidenheit entgegen