1923 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1923 18:00:01 GMT) scan diff

6. Der Abgabesuldner ist verpflichtet, den Veranlagungsbehörden auf Ersuchen über die von ibm vorgenommene Verteilung auf die zur T E Verpslichteten Auskunfi zu erteilen.

7. Die BZablungsverpflihtung des Abgabeschuldners (1 und 2) ruht bis zur Erstattung dur die Nutzungsberechtigten.

Veranlagung8behörde und Veranlagung®szeitraunt, Artikel 6. 1. Die Wohnungsbauabgabe wird durch das Katasteramt ver-

Die Veranlagung erfolgt für die Zeit vom 1. Januar 1923 Bis zum 31. Dezember 1924,

Bekanntmachung des Veranlagungsergebnifses. _ Axtiel T

1. Das Ergebnis der Veranla ung und die Zuschläge find dem Abgabeschuldner in einem Abgabebescheid oder in ortsübliher Weije fanntzumachen. L E Der Abgabebescheid und die ortsüblihe Bekanntmachung sollen alten:

a) die Bezeichnung der Peiuretung und des Abgabeschuldners, den Betrag der Wohnungsbauabgabe und des Zuschlags, das zulässine Rechtsmittel mit der für dieses festgeseßten Frist sowie die Stelle, bei ‘der das Rechtsmittel und Anträge auf ODIUng, Befreiung, Erstattung oder Erlaß anzubringen ind;

b) die Aufforderung zur Entrichtung der Wohnungsbauabgabe fowie den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Empfangéstelle.

3. Die Ausfertigung und Zustellung der Abgabebescheide, die

vrtsüblihe Bekanntmachung und die Einziehung der Wohnungsbau- abgabe erfolgen durch den Gemeinde- (Guts-) Vorstand.

Ermäftigungs-, Befreiungs-, Erstattungs- und Erlaßanträge. Artikel 8.

1. Die Annahme, Prüfung und Vervollständigung der Anträge auf Befreiung von der Wohnungsbauabgabe nach § 15 Abs. 1 iffer 1 bis 3 des Neichsgesetßes erfolgt durch die Stellen, die den ozial-, Militär- und Kleinrentnern Unterstüßungen, Teuerungs- zuschüsse oder Fürsorge gewähren. Die Anträge sind an das Kataster- amt avzugeben.

2. Alle übrigen Anträge auf Befreiung sowie die Anträge auf Ermäßigung. Erstattung und Erlaß sind bei dem Gemeinde- (Guts-) Vorstand anzubringen und von diesem außer im Falle zu 3 dem Katasteramte zur Gntscheidung zuzuleiten.

___ 3. Bei Erlaßanträgen (8 15 Abs. 2 des Reichsgeseßes) be- {ließt in den Gemeinden, die Mehrzuschläge erheben, zunächst der Gemeindevorstand oder, wenn der Gemeindevorstand ein Kollegium ist, sein Vorsißender oder ein von ihm bezeidhnetes Mitglied über den Erlaß des Mehrzuschlags. Wird der gesamte Mehrzuschlag erlassen, so ist der- Antrag an das Katasteramt zur Entscheidung über, die Wohnungsbauabgabe und den Pflichtzushlag weiterzugeben. Wird nicht der gesamte Melhrzuschlag erlassen, fo ist gegen die Entscheidung nur der Einspruch zulässig.

4. Werden die Mehrzuschläge vom Kreise erhoben, so sind die Erlaßanträge vom Gemeindevorstande dem Vorsißenden des Kreis- e zuzuleiten, der entsprehend den Vorschriften unter 3 erfährt.

5. Sömtliche Entscheidungen müssen eine Nechtsmittelbelehrung (Artikel 7 Ziffer 2 a) enthalten.

6. Die Entscheidungen des Katasteramts über Ermäßigungen, Befreiungen, Erstattungen und Erlasse ziehen die entsprechende Herab- setzung der Zuschläge nah si.

Rechtsmittel bei ver Wohnungs8bauabgabe. Artikel 9.

1. Als Nechtsmittel sind zulässig:

a) geger das Ergebnis der Veranlagung und die Entscheidungen s Katasteramts: der Einspruch; über ihn entscheidet ein Ein- pruchéauésschuß für die Wohnungsbauabgabe, der von dem nach dem Geseße vom 14. Februar 1923 über die Erhebung c'ner vorläufigen Steuer vom Grundvermögen (Geseßsamml. © 29) - gebildeten Steueraus\{chuß aus feinen Mitgliedern zu wählen ist. Der Vorsitzende des Steuerausshusses führt den Lorsitz in dem Einspruchsaus\husse. i

b) egen die Einspruchsentscheidung des Einspruchsausschusses : die Beschwerde; über sie entsheidet ein Beschroerdeausshuß für die Wohnungsbauabgabe, der von dem nach dem gen.nnten Gesetze gebildeten Berufungsausfchuß aus seinen Mitguiedern zu wählen ist. Der Vorsitzende des Berufungsauss{husses führt den Veorsiß in dem Beschwerdeaus\schusse.

Der Einsprucbs- und der Beshwerdeaus\chuß bestehen aus dem MVorsizenden und vier Mitgliedern.

Lehnen die Mitglieder des Steueraus\chusses oder des Berufungs- ausschusses die Annahme der Wahl ab, so sind die fehlenden Mit- glieder fur den Ginspruch8aus\{chuß von der Gemeindevertretung (Kreis- aus\chuß), für den Beschwerdeaus\chuß vom Provinzialaus|chuß, in Berlin vom Magistrat zu wählen.

Für den Einspruhs- und den Beschwerdeaus\{chuß gelten die Norschriften des genannten Geseßes über den Steuerausschuß als Rechtsmittelbehörde und über den Berufungsaus\chuß.

2, Die Entscheidungen des Eintpruchsz und des Beschwerdeaus- \husses erstrecken \sih auch aut die Zuschläge.

3. Der Einspruch ist auch zulä|sig gegen die vom Abgabeschuldner vorgenommene Verteilung der Wohnungsbauabgabe auf die zur Er- stattung Verpflichteten. Die Verweigerung der schriftliGen Aner- Tennung gilt als Erhebung des Einjpruchs.

Das Necht des Einspruchs gegen die Verteilung steht au dem Vorsteher des Katasteramts zu.

4. Einsprüche, die sid; gegen die. der Beraulagung zugrunde liegende Gebäudesteuer richten, find nicht zulässig.

5. Einsprüche und Beschwerden sind bei dem Vorsitzenden des Einspruchsausschufses (Vorsteher des Katasteramts) binnen einer Aus- \{lußfrist von einem Monat nah Zustellung der angefohtenen Ent- scheidungen oder nach erfolgter Bekanntmachung der Verteilung an- zubringen. Ist eine Zustellung nicht erfoigt, lo beginnt die Frist mit Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung bekanntgeworden ift oder

als bekanntgemacht gilt. Für die Berehnung der Frist gelten die }

Borschriften des Bürgerlichen Geseßbuchs.

: 6. Nachsicht wegen Versäumuag der Nechtsmittelfsrisi kann be- antragen, wer ohne sein Ver|chuldeu verhindert war, die Frist ein-

zuhalten. Das Berschulden eines gesetzlithen Vertreters oder eincs

Bevollmächtigten sieht dem eigenen Verschulden gleich. :

Ueber den Antrag auf Nachsicht entscheidet die Stelle, die über das versäumte Rechtsmittel zu entscheiden hat.

Der Antrag ift innerhalb zweier Wochen nah Ablauf des Tages zu stellen, an dem der Antrag zuerst gestellt werden konnte ; dabei find die Latsachen, die den Antrag begründen follen, anzuführen und glaubhaft zu machen. Innerhalb viefer Frist ist die Einlegung des versäumten Nechtsmitiels nachzuholen.

Die Nachsicht kann au ohne Antrag bewilligt werden, falls das ver\äumte Nechtémittel innerhalb der Frist von zwei Wochen eingelegt ist.

Nach Ablauf von drei Monaten, von dem Ende der versäumten rist an gercchnet, kann Naehsicht nicht mehr begehrt oder ohne Antrag

ewifligt werden. Fehtsmittel bei ven Zuschlägen. Artikel 10.

1. Als Nechtsmittel gegen die Fesisezung ter Zuschläge der Ge- meinden (Kreise) und gegen die Entscheidungen des Gemeindevorstands (Vorsitzenden des Kreisausschusses) auf die Erlaßanträge hinsichtlich der Mehrzushläge sind die Rechtsmittel des Artikel 9 mit der Maß- gabe zulässig, daß Einsprüche unk Beschwerden bei dem Gemeinde- ‘vorstand (Vorsitzenden des Kreitaus\chusses) anzubringen sind und über den Einspruch der Gemeindevorstand (Kreisausschuß) entscheidet.

9 Einsprüche (1), die \ich gegen die Höbe der Wohnungsbau- abgabe richien, find nicht zulässig.

3, Die Einspruchsentscheidung des Gemeindevorstands (Kreisaus- {usses} bei Erlaßanträgen darf sich nur auf den Mehrzuschlag be-

ziehen. Wird der Mehrzuschlag in voller Höhe erlassen, so ift der Einspruch an den Einspruchsauss{huß (Artikel 9 Ziffer 1 a) zur Ent- (eidung über die Wohnungsbauabgabe und den Pfilichtzuschlag ab- zugeben.

4. Wird der Mehrzushlag nit durch die Einspruchsentscheidung, sondern erst durch die Beschwerdeentscheidung in voller Höhe erlassen, so muß der Bes{(werdeaus)|{chuß auch über einen etwaigen Erlaß der Wobnungêsbauabgabe und des Pflichtzuschlags entscheiden. Die Ent- {eidung ist endgültig.

Die Wohnungsbauabgabe und der Pflichtzushlag können ganz, oder teilweise nur erlassen werden, wenn der Mebrzuschlag bereits in voller Höbe erlassen wird. ;

Fälligkeit.

Artike: 11.

1. Die Wohnungsbauabgabe ift in vierteljährlihen Beirägen in der zweiten Hälfte des zweiten Monats jedes Vierteliahrs an die im Abgabebescheide zu bezeilnende Empfangsstelle abzuführen.

2, Die zur Erstattung. Verpflichteten haben die Teilbeträge nah der erstmaligen, bei der Bekanntgabe der Verteilung geleisteten Zahlung vierteljährlit in den ersten Tagen des zweiten Monats au ohne besondere Aufforderung an den Abgabes{Guldner zu entrichten.

Abftandnahme von der Veranlagung. Artikel 12. i

Die Veranlagung der Wohnungsbauabgabe kann unterbleiben, wenn feststeht, daß die Kosten der Einziehung die Höhe des ein- zuziehenden Betrages erreichen.

Beitreibung von den zur Erstattung Verpflichteten. Artikel 13.

Die Beträge, die von den Nußungsberechtigten der Gebäude oder Gebäudeteile an den Abgabeschuldner zu erstatten find, sind im Falle der Zahlungsverweigerung auf Grund der von den Nußzungsberechtigten anerfannten oder im Rechtsmittelverfahren endgültig festgeseßten Ver- teilungsliste wie Gemeindeabgaben beizutreiben.

Niederschlagung. Artikel 14.

1. Abgabebeträge dürfen niederges{lagen werden, wenn feststeht, daß die Beitreibung keinen Erfolg haben wird, oder. wenn die Kosten der Beitreibung den beizutreibenden Betrag erreichen /

2, Handelt es sih um die Beitreibung von einem zur Erstattung Verpflichteten (Artikel 5 Ziffer 4), so haftet der Abgabeschuldner nicht für den Ausfall.

3. Kann ein Gebäude oder Gebäudeteil infolge bel/ördlicher Aan nit genußzt werden, so ist der in dieser Zeit auf él Gebäude oder den Gebäudeteil entfallende Abgabetrag niederzu-

agen.

4. Die Ermächtigung zur Niedershlagung wird den Kataster- ämtern übertragen.

Veränderungen im Laufe des Veranlagungszeitraums, Artikel 15.

1. Bei Eigentumsübergang von Gebäuden “bleibt die Veranlagung der Wohnungsbauabgabe bestehen. L

2. Veränderungen, die eine Erhöhung oder Verminderung der R oa aabga l innerhalb des D auge ares bedingen, n von dem Abgabeshuldner dem Katasteramt anzuzeigen; bei olen Veränderungen ist eine neue Veranlagung vorzunehmen.

3. Die neu veranlagten Beträge sind bei Erhöhung der Wohnungsbauabgabe von dem- ersten des Monats an zu erheben, der auf den Eintritt der Veränderung folgt, bei Verminderung der Wohnungsbauabgabe von dem ersten des Monats an, in dem die Veränderungen eingetreten sind. Nachforderungen für das laufende Vierteljahr können unterbleiben, wenn die entstehenden Kosten den nachzufordernden Betrag - erreichen. Dies gilt finngemäß für Er- stattungen, sofern diese niht ausdrücklich beantragt werden. - Als An- trag gilt auch die Einlegung eines Rechtsmittels.

Wohnungsbauabgabe in veu Hohenzollernschen Landen. Li LOL 10,

Diese . Verordnung gilt für die Hohenzollernschen Lande mit folgenden Abweichungen : A a) An Stelle des Vielfachen der Gebäudesteuer (Arkikel 1, 3 Ziffer 2 und Artikel 4) wird das Sechsfache des auf Grund des Geseßes vom 30. August 1834 festgeseßten Gebäudesteuer- fapitals als Wohnungsbauabgabe erhoben. Die Vierteljahres- beträge der Wohnungsbauabgabe sind für jede Gebäudebesißung auf volle zehn Mark nah unten abzurunden. Þ) Artikel.2 lautet : T

1: Ee zur Wohnun Sauatate in gleiher Höhe wie diese (Pfli HUQIass erheben die Oberamtsbezirke.

2. Den Stadtgemeinden kann. vom Gn E etn auf Antrag das Necht zur selbständigen Erhebung der Zu- {läge gewährt werden.

3. Die Oberamtsbezirke und die Stadtgemeinden können die Erhebung von Mehrzuschlägen neben den Pflichtzuschlägen besLließen. Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Negierungspräsidenten und sind in ortsüblicher cise be- kanntzugeben. ;

Wehßnungsbauabgabe in dem Gebietsteil Pyrmont. : Ie T, Diese Verordnung gilt für den Gebietsteil Pyrmont mit folgender Abweichung:

An Stelle des Vielsachen der Gebäudesteuer (Artikel 1, 3 “Pia 2 und Artikel 4) werden 50 vom Hundert der Vere cherungs)umme erhoben, zu - der die Gebäude nach Maßgabe - des waldeckishen Gesetzes, betr. die Feuerversicherungsanstalt der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, ‘vom 4. Januar 1912 (Neg -Bl. S. 13) eingeshäßt find. Soweit Gebäude nicht versichert sind, hat das Katasteramt die Versiherungssumme nach den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes festzusetzen. Die Vierteljahresbeträge bet Wohnun sbauabgabe sind: für 6 Gebäudebesißung auf volle zehn Marï nach unten abzurunden.

Aufhebung ver bisherigen Verordnungen. ; Artikéèl 18. 1, Die Verordnung, betreffend die Erhebung einer Abgabe zur

5 Förderung des Wohnungsbaus in Preußen, vom 22. November

1921 (Geseßfaniml. S. 549) und die Verordnung, betreffend die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaus in den Hohenzollernschen Landen, vom 12. Juni 1922 (Ge}ey- an, S. 139) treten mit dem 81. Dezember 1922 außer Lrait.

2. Soweit das dur die Verordnungen zu 1 geregelte Verfahren noch nit abgesclossen ist, hat die Durhführung nah den bis- herigen Vorschriften zu ge|chehen.

Berlin, den 4. Mai 1923. Der Finanzminister. Der E e Volkswohlfahrt. r

von Richter. \stefer. Beschluß über Ernennung eines Mitglieds des Landes- gesundheitsrats.

Auf Grund des Beschlusses über die Bildung cines Landes- gesundlitsrats für Preußen vom 30. April 1921 (Geseßsamml. S. 369) wird der Justizrat Konrad Wandel, Direktor der

Friedrih Krupp A.-G., in Essen zum Mitgliede des Landes- |.

gesundheitsrats ernannt. Berlin, den 12. April 1923.

Das Preußische Staatsministerium, Braun. Hirtsiefer.

m —— ——_—

Finangztninisterium.

Je eine Katasterkontrolleurstelle Gardelegen und eine Negierungslandmessz ten

Trier sind zu besetzen.

Ministerium des Junnern. Auf Grund des § 14 Absaß 2 des G der Nepublik vom 21. Juli 1922 (RGBL

Proletarischen Hunder che Staats3gebiet aufgelöst Zuwiderhandlungen werden gemäß 19 A

saß 3 q. ng im Deut

lässig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende

werden die sogenannten hiermit für das Preußi

Gesetzes bestraft.

Gegen dieses Verbot is nach §8 17 Ab innerhalb zweier Wochen seit der Veröffentlichu

Neichs- und Preußishen Staatsanzeiger die

Berlin, den 12. Mai 1923.

Der Minister des Junnern. Severing.

Ministerium für Landwirtschaft,

und Forsten.

Das Maschinenbauamt in Breslau ist Ende A D, L een worden. Regierungs- und Baurat erstrombauverwaltung in Breslau überwie

ist der O

Ministerium für Wissenschaft,

und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrais Dr. Gerlich von der Gerbark Hauptmann-Oberrealshule in Breslau zum Oberstudienrgt einer der städtishen großen Doppelanstalten in Bres durch das Preußische Staatsministerium bestätigt worden,

Die Wahl des Studienrats Meienborn an dem Lyzeum in Hörde zum Studiendirektor dieser Ansta

stätigt worden.

Die „Pyritßer Kreiszeitung“ ist von mir auf G des Gesehes zum Schuße der Republik vom 21. Ju f 7 Biffer 2 und § 21 wegen des Artikels „Das verworfend riedensangebot“ in Nr. 107 des genannten Blattes auf dit

auer von zehn Tagen verboten worden. Stettin, den 12. Mai 1923.

Der Oberpräsident der Provinz Pommern.

Lippmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer Y der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12502 eine Verordnung, betreffend die Erhebun einer Wohnungsbauabgabe in Preußen, vom 4. Mai 198

und unter

Nr. 12503 eine Verordnung des Justizminisiers, bo ireffend vorläufige Aenderung von Gerichtsbezirken anläßlil der Ausführung des Friedensvertrags, vom 1. Mai 1923.

Berlin, den 14. Mai 19283.

Geseßsammlungsaimt. Krüer.

ch8 id P ibi iter

Bekanntmachung. i S, dur di dem hier, Bahnstraße 55, wohnhasten Bäckermeister Erns

Unsere V erfügung vom 13. Februar d.

Schilling die Ausü bung des Gewerbebetriebesal Bädlermeister sowie der as Handel mit Ge ständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverläs

oben. Wittenberge, den 11. Mai 1923. Die Polizeiverwaltung. j

U g

Nichtamtliches. Deutsches Néich. :

Der. Reichsrat beschäftigte f öffentlihen Sißung unter" dem Brf

‘apf vom Reichsfinanzministeriuum mit der Vorlage dl Reichsfinanzministers, die aus - Anlaß eines Antrags Y Reichstagsabgeordneten Dr. A ene ist und dl

teuer erhoyt. 70 ührte, laut Bericht bes Nachrichtenbüros del rent : aus, M

Ermäßigungssäße bei der Lohn Grete d f

Vereins deutscher Zeitungsverleger, ‘als Refe der Finanzminister im Einvernehmen mik de und einem Ausschuß des Reichstags diese könne. Es handle sich bei dem Saa aua um di hefrau sowie f Kinder und für die Werbungskosten abzuziehen find, Finanzministerium habe sich mit den Parteien des N Y dahin verständigt, daß die Säße, um die. sih nah Einkommensteuergeseßes die Lohnsteuer ermäßige, 100: pflichtigen und seine Ehefrau um 50 vH für die Kinder um" und für die Werbungskosten um 150 vH. erhöht wür der Ausschüsse des Reichsrats beantragte der B die Zustimmung zu der Vorlage. _ Ohne Erörterung der Reichsrat der Vorlage zu. Da die Zustimm i Reichsrats und des Reichstagsausschusses genügt, lr neuen Säge am 1. Juni in Krast. Die Säße ! find in dem Bericht über den Steuerausschuß des

die für den. Steuerpflichtigen und seine

mitgeteilt.

De Boischafter Krestins ki ist nah L R E bie Leibng p Botschaft w

zurückgekehrt und hat nommen.

- Preußisher Landiag.

243. Sizung vom 12. Mai 1923, Vormiilags 41 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeituns Präsident Leiner t eröffnet die Sizung um 114 Die Beratung des Haus halts3 des Mini

uürWissenschaft, Kunstund Volksbil in ‘De i des Mbrchnitts höhere

der anstalten usro. fortgeseßt.

m.): Seit 1919 sind auf dem Ge- weifellos erfreulihe Fortschritte JFnsbesondere

Hominicus (De aber sehr viel b biet des Tuxnioesens läßt sowohl der Unterrichts- uch die Regelung der Stellung der Turnfachlehrer cheu übrig. Die hauptamtliche Turninspektion hat isher ohne Erfolg gefordert. Allerdings sind in der Meinungen über diese Frage für Berlin läßt sich die Bere(tigu

en. Für den Gedanken der Reichsspielgeseßgebung dringend die Unterstüßun leider bis jeßt dessen

t B höhere

des preußischen örderung aänzlich hat ver- Nichts ist so geeignet, der Arbeitslosfigkeit auf dem caffung von Notstandsarbeiten zu steuern, als die Anlegung von für diese Aufgaben des Ministeriums ist bisher noch

erialdirigent Dr. Kr ü ß erwidert: Die Bedeut ird vom Minister keineswegs vertannt. rs finanzielle sollen auf den h en; der Minister wird daher ung abzugehen, auch den T ish gebildeten Lehrern erteilen urnaufsiht angeht, so darf auch hier nit zu- reglementiert werden; die Lehrerschaft hat bis- lche besondere Turnaufsiht abgelehnt. ollte, wie an den HochsHulen, auch hier abgesehen werden. (bg. Frau Oventrop (Soz.): Der alte Obrigkeitsstaat hat ch um die Pflege des Turnunterrihts, der Leibesübungen für die end nicht sonderlih gekümmert. Imstellung gefordert, ih in den Lehrplan eingegliedert werden. ben, die heuie das Berufsleben stellt, kann die Frau nur wenn sie auch körperlih in allen Fähigkeiten soweit als )enmöglich ausgebildet ist. Rednerin volemisicrt estrigen Ausführungen Frau Lehmann, die ge seien unbegrü

ginisteriums,

pielpläten.

ungen wir Forderungen stoßen aber auf starke, besonde

Die Leibe8übungen cht für sich allein i n, von der

cht geneigt sei | von akadem

D cht in der Rege omä : | nen piel reguliert und E

Heute muß eine Turnunterricht Den s{weren

jblihe JU weiblig es muß der

der deutschnationalen n sogialistishe Lehrerinnen er- ber unverantworilich sei, t die Shülerinnen von nationalen Lehrerinnen chauvinistis{h Das sei ein pädagogisches Verbrechen (Zu- stimmung links), auf solche Weise werde man nicht zum Ziele der „Wer das Schwert braucht, soll Nur wenn wir alle Gewaltpolitik bekämpfen, können wir hoffen, uns wieder aufzurihten. Das gilt auch für die brutale Gewaltanwendung, unter der wix an der Kuhr allesamt stöHhnen. Daran aber denken die um Frau Lehmann nicht. Der Staat ist verantwortlih für unsere Fugend; sie muß enliebe erzogen werden. ronka (Zentr.): Nah bescheidenen Anfängen veren Mädchenbildung im 18, Jahrhundert die Mitte des 19. Jahrhunderts zum Teil infolge der sozialen Um- niht mehx nur deshalb not-

aufgepeitscht würden.

Völkerversöhnung vordringen. durchs Schwert umkommen.

zu wahrer Men hat man um

, die die Frauenbildun seinen ließ, um dem Mann eine ebenbürtige Gefä zu geben, sondern um sie selbst für den Kampf ums Dajsein zu cüsten, immer stärker auf staatlihe Fürsorge und Regelung der Diesem Drängen kamen die Be-

Mädchenbildung gedrängt. Sie waren ein Anfang.

stimmungen von 1894 entgegen. ? Entwicklung führte zur Reform von 1908, der die Zentrums- n des Abgeordnetenhauses im wesentlichen zustimmte. Die des Lyzeums und Oberlyzeums von 19098 entsprah ihrem

ehrerinnenbildung. j hien ihre Umgestaltung in eine höhere ten einex solhen eine Naturnotwendigkeit zu sein. Diesem Wunsh des Zentrums kommt der Erlaß vom 1. März 1923 entgegen, der endlich die grundständige höhere Lehranstalt für die weibliche Jugend bringe, die sowohl den Mädchen gerecht würde, die das Abitur machen wollten, wie denen, die nah sechs hren die Schule verlassen müßten. r Doppelzüge in den ersten hiedenaxrtigen Beg

Nachdem dieser Zweck hinfällig

ehranstalt mit

Sie billige die lassen des Lyzeums, abung ermöglihe. Un- Ministers im Hauptausschuß Das siebenjährige Lyzeu und aus pädagogishen Beweg- ründen gefordert worden. Das Zentrum fordere auch heute G genheit zu religiöser Vertiefung und wiederhole die dringende Vitte, der Obersekunda die dritte Religionsstunde zu aeben und in der Prima die Verbindung von Religion und alle Schulen pflichintäßig ¿u machen. 1 1 ( erheblihe Verstärkung des weiblichen Einflusses eine pädagogische Der Minister möge dafür sorgen, daß bei der Lyzeen unbillige Härten gegen die ordentlichen Oberlyzeen vermieden werden; man sollte eben für die Anstalten, bei denen eine ten unvermeidlih sei. l ie zu verhindern sei, daß 1924 die Sexta on leer laufe. -Es wäre doch wohl nötig, hülern der Grundshule und der Vorschulen rung für dieses eine Fahr die Reife für

Wir wünschen als Ziel

die eine Auslese, der ver befriedigend sei die Aeußerung des über die Dauer des Lehrganges. doh aus Gesundheitsrücsichten

än hilojophie für ntersagt worden is, wird mit Wirkung vom 14 d. M. auf Im Lehrkörper sei eine eh Notwendigkeit.

Umwandlung der Lhrerinnen an den au Richtlinien heraus Versezung von Lehrkrä erwünscht, zu erfahren, w

Außerdem wäre

besonders fähigen S dur besondere Seyta nach drei

unserer. Mäd Volksgemeins è ieder volksversöhnend noch vôlkerversöhnend. daß in dem Oberlyzeum

ahren zu vermitteln. Froehlich (D. Vp.): j eine innere Kulturein aft führen soll. Die Rede der Frau Oventrop war Wir freuen uns, eine den Knabenschulen glei Anstalt geschaffen ist und dadur die Mädchen vor der „shastserziehung, die wir nicht bi lle Schulen muß Deutsch und Deut Unterrichts stehen. deutsche Schrift gelegt werden.

bor fremder Kultur, aber auch kein D (Sehr richtig!) Die Rednerin

Englisch als erste Fremdsprache und für die abso keit des Religionsunterrihts in den Mädchenshulen aus. wünscht verstärkten weiblichen Einfluß in der in der Zeit empfindlicher Not verständige und ve herinnen. Sie begrüßt den vom Minifter verspro er die Gleichstellung der männlichen mischen Lehrkräfte an den Auslandsdeutschtums.

in seiner vor

ih enerziehung rsig des ‘Staats

igen können, bewahrt sind. {kunde im Mittelpunkt des Größeres Gewicht sollte / c!) Keine Abschließung aufen und Bewundern priht sich füx ute Notwendig-

ädchenerziehung, ehende Er- enen. Erlaß und weiblichen aka- Lyzeen und forderb Förderung des Sie dankt den ‘Lehrern und Kindern im beseßten Gebiet, von deren vorbildliher Haltung unsere ganze deutsche Schule lernen- kann.

Haus tritt hierauf in die Besprechung des nächsten um Kukltushaus8halt ein, über Universitäten, e Hohshulen und sonstige wissen-

lihe Anft g. Dr. Waentig

nur als eine

s alademischen aue Grundsä tum der Fakultäte

Soz.) begrüßt die Reformen der Uni- rundsäye sehen wix aber erx Ergänzung Wir erwarten erledigter Lehrstühle:

. Die Frage d ibt noch ungelöst. er die Befegung n darf nicht allein auss nd sein. Neuregelung der Disziplinarverhältnifse. ebiete des Studentenrechtes sehen wir uns geradezu Anarchie gegenüber, hier ist schleunige Re Staatsprüfung Ol ir wünschen eine Zentralifation der s), und persöónliher Beziehung. lalisierungskommifsion sollte man eine andere Form und ! «2 re Aufgaben geben. Die Arbeiterkla

n; das ist eine - Aufgabe, die schon Fe ung der Klassengegen Dr. Lausche® (Zentr.) schildert das 1 trauriges Zeihen der Nôte der Zeit. von körperlicher und aubbau an der Gesun en muß. Das zeigt das Anwachsen

lung erfordex- : rf gleichfalls eunigfter R L

in sachlicher

áten und Techuitcu

Lassalle als empfohlen hat. rkstudententum So wertvoll diese cistiger Kraft sein ma

x Tuberkulose untex den

Mittel zur Ueberbrä

Studierenden. Viele Helfer, voran der Papst, sind tatkcäftig ein- partei ihnen gebührt unser Dank. (Lebh. Sehr E Die

G ZE Ungen müssen rege gefördert werden. ingender Hilfe bedarf e die Universität Bonn, wie überhaupt das beseßte Gebiet besonders s{chlimm daran ist. Das Reih muß si an der Sen, für die Universitäten beteiligen. Wir wünschen eine enge Annäherung der deutschen und der öster=- reichischen SLEEAN auch auf dem Gebiete des Studenten- vehts. Die kümmerlihen Privaidozentenstipendien sollten endli durh ausreichende Zuschüsse erseßt werden; die Afsistentenstellen müssen betröhtlich vermehrt werden im Fnteresse der wissen- En Arbeit. Die Vergütung der Studierenden, die als Bücherwärter tätig sind, ist doch gar zu gering. Warum besteht in Bonn und anderen Universitäten noch kein pädagogischer Lehr- E Die Klagen der Katholiken über Fmparität bei der Be- eßung von Lehrstühlen sind noch immer berechtigt; einer Poli- tisierung unseres Hochschulwesens können wir nicht zustimmen. Für die Reform des juristishen Studiums muß eine Ver- ständigung gefunden werden; das Triennium genügt niht mehr. E orientalische Seminor muß mit Hilfe des eiches umgestaltet

en.

Aba. Professor Dr. Kaeh ler - Greifswald (D. Nat.): Jh unterschreibe viele Ausführungen des Vorredners und erspare mir Wiederholungen. Fch stelle aber sofort fest, daß die Angst vor der Umgestaltung des Berliner Orientalishen Seminars von einem heute nicht mehr vorhandenen Seminarbegriff ausgeht. Eine:1 weiteren Widerspruch melde ih an gegen die Behauptung, daß im Gebiet der Professurenbesezung schlimme Imparität zu Ungunsten der Katholiken hecrshe. Die dafür angesührten Beispiele waren mehr als unglücklich gewählt. Die Arbeiten der wissenschast- lichen Fnstitute der Universitäten leiden außerordentlich stark unter der Geldentwertung; die Etatssäbße sind immer mehr fiktiv geworden. Die Geldentwertung drückt in einem kaum erdenk- lichen Maße auf die Ansführung der den Universitäten und technishen Hohshulen gestellten Aufgaben. Trotzdem ist hoch an- ertennenstwert, 1-5 mit so zusammengeschrumpsten Mitteln noch geleistet wird. Die eigentlichen Entscheidungen liegen nun ja auh nicht im Landtag, sondern in den Händen der Bürokratie; der Landtag verzettelt seine Kraft in kleinlihén Verwaltungs- angelegenßeiten, anstatt sich um die großen Prinzipiensragen zu kümmern. Für die Universität Frankfurt ist jeßt auch Staatshilfe notwendig geworden, troßdem eine xechtlihe rpflihtung dazu

nicht besteht; wir können sie aber niht verantworten ohne genaue

und umfassende Prüfung der gesamten Verhältnisse und aller Klauseln des Vertrages zwishen Staat und Stadt im Parlament und in seinem Sauplaua Gu: von dem System eines aufgeklärten Despotismus darf hier keine Rede sein. Wir verlangen neben einem starken Ministerium eine starke Universität, d. h. eine solhe mit Bewegungsfreiheit. Jhre Vorschläge für Ernennungen müssen sorgfältig geprüft werden und das Votum der Fakultät muß im Vordergrunde stehen; für den durch eine Zufall8mehrheit im Ausschusse angenommenen Antrag auf gie Berüksichti= ung auch von rtretern S N mort Anschauungen bei der

sebung volkswirtschaftliher und * foziologisher Lehrstühle sind wir nicht zu haben. Jn der Studentenschaft greift eine gewisse Notlage leider immer weiter um sih; aber erfreulicherweise nimmt auch die Zahl der zur Steuerung dieser Not ins Leben gerufenen mildtätigen Einrihtungen immer mehr zu, namentlih soweit die Speisung in Betracht kommt. Natürlißh muß alles geschehen diese akademishen Wohlfahrtseinrihtungen auszudehnen; doch darf man die damit verbundenen Gefahren niht übersehen und niht untershäßen, vor allem muß verhindert werden, daß Studenten auf diese Einrichtungen reifen; solche unwürdigen Elemente sind auszumerzen. Daß ih die Nechte der Dozentenschaft wo! fai: wolle, wird mir zu Unrecht in der Linkspresse nach- ejagt. Die Bewegungsfreiheit der Studenten scheint ja durch ie ergangene Verordnung verbürgt; leider sind uns bisher die Ausführungsbestimmungen oder doch deren Grundlinien nicht zu- gänglich gemaht worden. Neben dem jeyt vom Staate vor- geshriebenen Diplom für das volkswirtschaftliche „Studium muß die Verleihung des Doktortitels und die Doktorprüfung nah bis- herigem. Fakultätsreht durhaus bestehen bleiben. An. den Teth- nischen i erge vollzieht sih jeyt auch eine Neuerung; es sollen aus thnen Hochschulen für Technik und Wirtschaft werden. Das macht einen Doppelunterriht nötig, für Fngenieure und Volkswirt|chaftler. Eine Ueberlastung aber wäre es, wenn man dort besondere wirtschaftliche Fakultäten errichten wollte.

Aba. Dr. Preu m.): Wenn man die Bescßung des Laus ansieht (das Haus ist fast leer), so sollte man allerdings die Annahme des Vorredners von dex übex alle diese „Fragen heciieenden communis opinio für begründet halten. (Heiterkeit.) {ber so ga ene es damit doch nicht. Das Werkstudententum ist für die Ausbildung unseres akademischen Nachwuchses nicht ohne ly ernste Bedenken. Unter den akademischen hrern stoßen wir auf herzzerreißende Notstände; sie führen chließlich au einer an fich gewiß nicht wünschenswert „Verbeamtun des Privatdogentums. Befremdlich ist, daß diese Notstände nicht aus- leichend, sondern noch mehr verbitternd auf die sozialen Gegen- ähe gewirkt haben, seitdem p in die En Fo es Verhaltnisse enw etri ind. Wenn Professor Kaehler die Fahne der Bewegungs e ei für Dogzenten- und Studentenschaft entrollt, so ist mit solhen Sen bei diesen Problemen nihts anzufangen. as Kollege Lauscher für seine Behauptung von der Jmparität anführte, war wirklih nicht überzeugend beweiskräftig; was hat die Konfession mit slavischer Philologie zu tun? Berechtigter erscheint diese Klage auf dem Gebiet des össent- lichen Rechts und der neueren Geschichte. Sind vielleicht die Katholiken ae slavische Me die Anhänger der Linken für neuere Geschichte weniger fähigt? Die Autonomie der Se tei ij in neuerer und neuefter Zeit _gelegentlih vom

inisterium übergangen worden, wo die Entscheidung zu Gunsten einer Partei erging, die erst in jüngerer Zeit der Regierungs§- foalition beigetreten ist; hier sheint also tatsächlich mit ber- schiedenem Maß gemessen werden. Mit dem. loßen Shlag- wort „Bewegungssreiheit“ ist also, wie man sieht, hier nicht aus=- zukommen, man muß ein Universitätsgeseß g en, daß feste, un- verrückbare Normen gibt. S RLA reiht diejes Schlagwort für die Ordnung in der Studentenschaft nicht aus. Wir können dem Ministerialerlaß über die Studentenverfassung zustimmen und be- dauern nur, daß er nicht völlig durhgesührt ist, daß namentlih der großdeutshe Gedanke hier nicht seine Verwirklichung gefunden hat. Für den bezüglichen Antrag der Sozialdemokraten werden wir stimmen. : : ; g. Dr. Schuster (D. Vp.) erinnert an die gewaltigen Ausgaben, die jede wissenscastlihe Betätigan eute erfordert. So mußte in München eine wertvolle hirurgis zorlesung aus- allen, weil die Kosten für Versuchstiere unerjhwir lich waren. ür die deutshe Wirtshast muß aber die Wifsens t weiter tätig bleiben, besonders auch auf L biete, um das Ziel zu erreichen, uns unabhängig vom Auslande zu machen. Die deutsche Wirtjchaft kann aber erst wieder gesunden, wenn wir von den unerträglihen Fesseln des Verfailler_ Vertrages di werden. Auf den Universitäten müssen wir zunächst für deutsche Studenten sorgen; ausländische Studenten dürfen ihnen nicht wieder, wie s Feber vielfa der Fall war, die beften Pläye weg- nehmen. Das Orientali Seminar wollen au wix fördern im Snteresse der Vertiefung der Auslandslenntnis. Unsere Uni- versitätélehrer können si Bücher, Broschüren usw. kaum noch an- shaffen; deshalb müssen die Büchereien noch weiter ausgestattet werden. Die Klagen des L e O ales D. ebung von Lehrstühklen si um mindesten sür die ley A E Hm Du eine Denkschrift müssen e

Fahre nicht mehr berecktigt. : Aligemeinhei be Augen geöffnet werden über die Not deutschen

issenshaft. Das Problem der Werkstudenten ist mit JFnunigkeit au A worden; die Studeuten bemühen sich, aus der Not eine Tugend zu machen. Fhr Mut und ihre. Entschlossen- heit werden sih niht unterkriegen lassen.

Abg. Dr. Faßbender (HZentr.) befürwortet den Ausbau dexr Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin. Gegenüber den Universitäten befindew sich die Technischen Hochschulen in Personal-

und Besoldungsfragen im Rückstande. Bei der Beru Lehrstühle für innere Medizin e auch Homöopa o Berücksihtigung finden.

lbg. Dr. Weyl (Soz.) unterstüßt dieses Verlangen. Bei der Berufung liegt noch viel im argen. Der Professor Freytag- Loringhoven verfolgt den alten Saß: Columniare au dacter, eemrmer aliquid haeret zum mindesten eine Professur! ( keit.) Er s{impft in unerhörter Weise gegen Minister und aber die Milde des Kultu3ministers läßt ihn ruhig in Breslau als Professor weiterwirken. Quousgue tandem . . ., Gerr Boeliy? Ueber das Friedmarnshe Heilmittel gegen die Tuberkulose darf der Landtag nicht mit Stillschweigen hin mal den Ausshuß beschäftigen, vielle Uuch wir sind für Es hilft au

gehen, es muß noch ein- t kann es zu örderung der Bestrebungen dazu, daß der Studierende

Segen gereichen. des Werkstudententums. die Psyche des Arbeiters kennen lernt und umgekehrt. schast und Wissenschaft gehören zusammen.

. Leidig (D. Vp.): Die Not der Zeit drückt mit besonderer Gewalt auf Lehrende und Lernende auf den Technischen Hochscbulen. Die Ausgestaltung der Technischen Hochschule Breslan als eines Vorpostens in der Ostmark mu

s Sten Ax mit aller Kraft ge-

ule in Danzig jollten ständig so viele Reichsdeutshe beziehen, daß die Gefahr einer JInternationalisierung vermieden wird. An schulen muß das Studium des JFngenieurs nach Abjolvierung der techmischen Wissenschaften weiter a ausgedehnt werden, wie es die moderne Zeit und die internatio- nale Konkurèenz heute von dem deutschen Fngenieur, wenn er Jn den Kreisen

die Technishe H n Technijchen Hoch-

das volkswirtschaftlihe Gebiet

erfolgreich wirken will, unweigerlich verlangt. der juristishen Wissenschaft wie der Verwaltung besteht der leb- hafte Wunsch nach einer Verlängerung des juristishen Studiums; es ist mit den bisherigen sechs Semestern niht mehr auszu- akultät Berlins verlangt mit

kommen; die juristische emester. Die Be

Nachdruk das siebente soll nach dem Wunsche der Fndustrie eine se iverden; sie ist dafür auch zu materiellen Opfern gern b Frage der eine Einigung darüber

ständige Hochschule

Ministevialdirektor Reform des juristishen Studiums, daß unter den beteiligten Ressorts noch nicht herbeigeführt worden ist. Der Landtag werde darüber seinerzeit weiter unterrihtet werden.

Um 41/, Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Montag, 12 Uhr; vorher kleinere Vorlagen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsaus\chuß des Reichstags beschäftigte ch vorgestern mit einer in der Etatsverhandlun (e Ae seinerieit œipbien EniiGfiek wir a einerzeit gefaßten Gnischließun Reiches an der Getreide! t ablehnt, und zwar sowohl jede Kreditgewähru estellten des

Ernährung und wonach der Reichstag ede Beteiligun ekredit-Aktien- wie auch eiches an der Leitung oder

Da die Neichsregierung zu dieser Ent- tellung nehmen konnte, wurde auf Antrag des thein (Dem.) gegen den Widerspru entrums und der r ganzen Frage ) beantragte alsdann, die Eni- er Sekretäre und verwaltungs- ch die Entschließung des Au

L

teiligung auch du von Beamten und ührung der Gesellscha ließung noh kein bgeordneten Dr. Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, des Bayerischen Volkspartei die endgültige Erledigung vertagt. Abg. s{ließzungen zum Postetat zugun eprüften Beamten dur inanzetat als erledigt zu betrachten. wollte demn nur zustimm erklären könnten, dap ven Ent tragen werde. Ministerialdirektor L. ( j I einer förmlichen Grklärung nicht befugt. Im alige:einen erflärte er, elbstverständlich unerwünsht se e gleichartiger Beamten bei ver von einander abweichen. Ab en nicht befriedigt und wandte isteriuums. eute feine De

t h ( L Bp.)

inanzministeriums l tetat Rechnung ge- lieben war zur A

en, wenn V

i, wenn die Bejzrderungso \hiedenen Behörden zu s7 . Vp.) war durch diese ih von neuem gegen die chmidt- Stettin dieser Art führen ónne, und {lug vor, die Entschließungen, von denen der Bericht- prochen habe, und alle jonst noch zum erhandlung über den kommenden

Morath (D Ausführun Personalpo . Nat.) glaubte,

ostetat vorliegenden tachtragsetat zurüd- war mit diesem Vorschlage einverstanden, Schlieben die Vorlage des Nacho ürzester Frist in Aussicht gestellt hatte.

der Abgg. D. S ch j behandelt, Vie in den o

Der Ausschu nachdem Ministerialdireïtor v. tragsetats in wurde ein

Klöckner (Zentr Reichsministeriuums des Jn bei 12 Milliarden Mark als Beihilfen Fultureller Notstände einzufügen wün sollen als einmalige Notstandssumme und gemeinnüßige Vereinigungen, an teil nimmt, zu unterst Art. 137 der Reichsve ts und die stu wirt Die näheren Richtlinien solle shaltsaus\hufses bedürfen.

rdentlichen Haushalt des den einmaligen Behebun Die Mitt bestimmt werden, um fkulturelle deren Erhaltung das Reich An- E E pf s aften des öffent- ftlihe Selbsthilfe sollen der Zustimmung Der Antrag- daß damit der außerordent- Abhilfe ' geschaffen ie Entschließung wurde angenommen. Nächste Sißung

Aus diesen Mitteln

übung erfahren. es Reichsrats und des t steller D. Schreiber (Zentr.) erwähnt eligionsgesellf werden soll.

Der Steuerausf\ ch seiner vorgestrigen Sißung auf Aenderung der

* Staatssekretär Zap Verständigun ratsaus\{chuß

des Neihstags behandelte in ntrag Dr. Herß steuer des Enkommensteuergesehes. f teilte mit, daß die Regierung auf G \ usses des Steueraus\husses dem Reichs abe: Der Betrag der

einer Haushaltung eitélohns für volle m Falle der Zahlung des Æ wöchentlich, c) im Falle um je 48 M r kürzere Zeit- oder volle Arbeits\stunden;

itslohns für volle des Arbeits wöchentlih, c) im Falle der é täglich, e Zeiträume unz Kinder in

des Unterau : olgende Vorschläge unterbreitet Lohnsteuer von 10 vH des Arbeitslohns erm 1. für den Steuerpflichtigen und für seine ählende Ehefrau a) im Falle der \ j ÆÁ monatli, Arbeitslohns Wochen um je Ê der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitst der Zahlung des Arbe für je zwei angefangene baltung des Falle der Zahlun

täglich, d) im Falle räume um je 12 M . für jedes zur H minderjährige Kind a) im- Fal : Monate um 8000 4 monatlich, b) im Falle lohns für volle Wochen um 1920 des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 3 des Arbeitslohns für esangene oder volle 2 l

ren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden

m Falle der Zahlung 000 4 monatli, b) im Wochen um 2

des Arbeitslohns für volle alle der Zahlung des Arbeits- e wei angefangene oder

alle der Zahlu ür je zwet a L ware tg als 1 nicht gerechnet; : ! Abgeltung der Werbungskosten a) i des Arbeitslohns für volle M 0 Falle der Zahlung wöchenttih, c) im D Arbeitstage um 400 täglich, d) im e lobns für kürzere Zeiträume um 100 4 für rbeits\tunden. - Diese Bestimmungen

dort ber dun

des Arbeitslohns für volle Falle der Zahlun

in Kraft treten.

Min. Nat Hena t} des Neichsrat8au / die Entscheidung bis zur 2 zustêllen; leider sei hiermit aber in allernäcj deshalb habe der Reichsratsausschuß dem Vor i | Steuerzaßler zugestilnmt, bitte aber, nah den Ferien das 3 baldiast zu verabschieden. A ; die kinderreichen Familien niht me und empfahl. eine Staffelung der Kinderabzü Zap f wies auf die technif und bat mit Rücksicht au

erklärte im Auftrage laut geworden sei, des Landes\teuergesczes zurü»

is zur Erledigun PUCT ter Zeit niÞbt zu

{tage im Inter

Höner (Zentr.) b hr berücksichtigt seten, Staatssekretär Durchführung hi

f die Verständigung, diese F

dauerte, da