1901 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Königin und den ers{ienenen Mitgliedern des Engeren Aus\{husses nah V einleitendem Gebet den Jahresberiht. Er Yonmie - mit Be- friedigung konstatieren, daß die Arbeit des Vereins auch im ver- angenen Jahre ihren ungestörten Lauf genommen und manche ortschritte aufzuweisen gehabt hat. Der Redner verbreitete ich sodann im Einzelnen über die Thätigkeit in den ver- chiedenen Landestheilen. Der sächsische Provinzialverein hat dana mehr, als es bisher von irgend einer Seite geshehen ist, die Kirchenbehörde in Anspru genommen, theils um sich ein Gesammt- bild von der Noth der asen zu verschaffen, theils um diejenigen Organe, auf deren Veranlassung und zu deren finanziellem Nußen die Anhäufung von Menschenmassen geschieht, auf gesepliem Wege zur Befriedigung der kirchlichen S. eranzuziehen. Von anderen Provinzialvereinen, so in der Rheinprovinz, in Branden- burg und in Pommern, wird besonders der Grfolg hervor- gehoben, den Reiseprediger zur Ausbreitung des DBerständ- nisses über Wesen und Wirken des Vereins erzielt haben. Die Errichtung von Gemeindehäusern hat in Posen und Westpreußen der Sache gedient, und die Einrichtung von „Frauenhilfen“ hat viel- fach gute Fortschritte gemacht. Die Zweigvereine haben insgesammt 228 Gemeinden bezw. Vereine unterstüßt. Das Ergebniß des finanziellen Abschlusses konnte der Redner im allgemeinen als günstig bezeihnen. Abgesehen davon, E einzelne Gaben an alte Empfänger erhöht wurden, find 16 neue Unterstüßungen bewilligt worden. Der zweite Sahrgang des Vereins-Kalenders ist in 65 000 Cremplaren verbreitet ; in der Provinz Brandenburg hat ein Freund des Vereins allein 14 000 vertheilen lassen, um der Wirkung eines auf dem Lande unent- geltlich vertheilten sozialdemokratishen Kalenders entgegenzutreten. Der Redner gedachte endlih noch der „Frauenhilfe“. Die meisten „Frauenhilfen“ unterhalten Gemeinde-Diakonissen, mehrere besißen auch bereits ein eigenes Gemeindehaus. Der „Kaiserinfonds er „Frauenhilfe" hat fih von 1230 # im merten Jahre auf 28 586 M. vermehrt; aus ihm hat Ihre Majestät die Kaiserin und Königin an fünf „Frauenhilfen" 1550 6 bewilligt, sodaß ein Bestand von 27 036 M. ver- blieben ist. Die Befürchtung, die „Frauenhilfe“ möchte dem Vaterländischen Frauenverein Konkurrenz machen, fängt, wie der Redner konstatierte, an, mehr und mehr zu [chwinden. Es folgten hierauf Berichte aus den Provinzialvereinen. Ueber Pommern berichtete der Geheime Kommerzienrath Schlutow, über Posen der General-Superintendent esekiel. j N / Va Auf die Sitzung im Schlosse folgte eine gel E Bas im Provinzial-Landeshause zur Entgegennahme des von dem Pastor Kremer erstatteten Geschäftsberihts und des Kassenberihts. Der Verein trat danach in das leßte Jahr ein mit einem Bestand von 94 423 #6 Vereinnahmt wurden insgesammt 194 312 K, fodaß 288 735 M. zur Verfügung standen. Von Mitgliedern des Königlichen Hauses gingen 11000 #Æ, von einzelnen Gebern 712, von den 16 Zweigvereinen 178 604 M. ein, Berlin führte 19 818 M, der Brandenburgische Zweigverein 15 997 f ab, 3995 4. waren Zins- ertrag. Verausgabt wurden 201 428 4 100503 f. erhielten die Zweigvereine von dem Ertrage der Mitgliederbeiträge und Kollekten rüdvergütet. 67 000 / wurden ihnen für besondere Zwecke be- willigt, und zwar sfpeziell für die Stadtmissionen 52800 Æ, zur Unterhaltung von Hilfsgeistlihen 6900 # und für Gemeindepflege u. dergl. 7300 Der Berliner Zweig- verein erhielt vom Hauptverein insgesammt 40909 Æ, also 21 091 A mehr, als er abgeführt hatte, darunter allein 3000 M für die Berliner Stadtmission; der Brandenburgische Zweigverein wurde aus der Kasse des Hauptvereins mit 16210 #, der rheinische

mit 20167 M bedaht. Verwaltungskosten und Betriebs- fonds des Hauptvereins erforderten 33929 #\( Es, ver- blieb ein Bestand von 87 307 Æ Der Baarbestand hat sich somit zwar um 7116 M. verringert, der Effektenbestand aber durch die Er-

höhung des Betriebsfonds von 71 700 4 auf 87 900 A. gesteigert. Die 16 Zweigvereine und Provin z;alverbände verwendeten für die Zwecke des Vereins insgesammt 181 231 4; 98 059 (K entfallen davon allein auf den Zweigverein Berlin, der 87 506 (A für die Erhaltung der | Krankenpflegestationen, 1700 M für die Wöchnerinnenpflege, 3853 M zur

Veranstaltung kirchlicher Abendandachten und 5000 M für sonstige Zwecke ausgab. Der Brandenburgische Provinzialverband verwendete 9075 H, und zwar 4100 Æ zur Unterhaltung von Hilfsgeistlihen, 3225 4 zur Unterhaltung von Stadtmissionaren und 1750 A zu außerordentlichen Bewilligungen. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin überwies dem Hauptverein für ganz bestimmte Zwecke 119 917 X; diese Summe

ist in der sonstigen A ung nit einges{lossen, da hier der Verein id die D anca e bildet. 106 700 M. fielen von dieser Summe allein an die Wohlthätigkeitsänstalten Potsdams; außerdem wurden an 23 Vereine und Anstalten der Inneren Mission Jahresbeiträge für Jhre Majestät die Kaiserin und Königin aus dieser Summe gezahlt. Die Stiftung Ihrer Majestät für die Berliner Pflegestationen, speziell zur Pflege armer Wöchnerinnen, die z. Zt. über 101 450 4 verfügt, hatte im leßten Jahre 3953 4 Einnahmen, und der Berliner Zweigpverein überwies 1636 M zun Schatmeister des Engeren Ausschusses wurde der Bankdirektor Koh gewählt.

Der engere Aus\chuß des Deutschen Hilfscomitss für Ost-Af Én hielt am 15. v. M. in der bayerishen Gesandtschaft unter dem Vorsiß des Herzogs von Ratibor eine Sißung ab, an welcher u. A. der bayerishe Gesandte Graf von Lerchenfeld- Köfering, der sächsische Gesandte Dr. Graf von Hohenthal und Bergen, der Neichstagsabgeordnete Prinz von M der Vize-Ober- Ma Es Kammerherr von dem Knesebeck, der Geheime

ommerzienrath von Mendels\sohn-Bartholdy, der frühere Präsident

des Reichs - Versicherungsamts Pr. Bödiker und der General- Sekretär Vini nd theilnahmen. Der letztere berichtete,

daß bis jeßt etwa 1 148 579,25 A. eingegangen seien, wovon etwa 60 do al V Zentralcomité der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz und 250000 A an das Kriegs-Ministerium, das NReichs- Marineamt und das bayerische Hilfscomité überwiesen wurden. Es wurden für die Unterbringung von Invaliden des Krieges 15 000 und ein gleiher Betrag für ähnlihe Zweke in Tsingtau bewilligt. Seraëe wurde beschlossen, einzelne wichtige Gegen- stände für die Truppen in China, welche nicht zur Ausrüstung gehören, zu beschaffen. An den Sammlungen haben fi in leßter Zeit namentlih die Deutschen im Auslande be-

- theiligt, so haben z. B. die Deutschen in London die Summe von

11 260 Æ an den Chren-Vorsißenden des Comités, Seine Königliche Hoheit den Prinzen Heinrih von Preußen übersandt. Das rheinische Hilfscomité hat bis jeyt 249919 M, das reihsländische Hilfs- comité 10 651,48 é, das Frankfurter Hilfscomité 48 689,07 M über- wiesen; ferner wurden von dem Breslauer As von dem Hilfs- comité Charlottenburg, von verschiedenen Vereinen und Firmen, fowie als Ertrag von Sammlungen aller Art größere Summen eingesandt. Weitere Beiträge erbittet der General -Sekretär, Herr Emil Selberg in Berlin, Noonstraße 9.

Die städtische Schuldeputation hat auf Grund einer Anregung des Élttatoriians der Berliner Unfallstationen vom Rothen Kreuz die Rektoren der Berliner Gemeindeshulen dahin- ver- ständigt, daß Schülern und Schülerinnen der Gemeindeschulen die erste Hilfeleistung bei plößlihen Erkrankungen und Unglüks- fällen von jeßt ab seitens der Unfallstationen unentgeltlich gewährt werden wird.

Die Comenius - Gesellschaft (Vorsißender: Archivrath Dr. Ludwig Keller) hielt gestern Abend im „Heidelberger“. ihre dies- jährige Hauptversammlung ab, zu der auch Mitglieder aus dem Osten Deutschlands sowie aus Oesterreich und der Stadt Amsterdam er- schienen waren. Vor Erledigung der Geschäfte hielt der Bibliothekar des Abgeordnetenhauses, Professor Dr. Wolf stieg einen Vortrag über das

Bildungswesen der Erwachsenen und die „Idee der Kaiser Wilhelm-Bibliothek in Posen“. Die Ausführungen

des Nedners knüpften an folgende Leitsäßge an: „I. Als leßtes Ziel für die Bildungsbestrebungen der Erwachsenen hat die Errichtung von Volksheimen zu gelten, in denen alle einzelnen Veranstaltungen ihre Zusammenfassung und ihren Abs{chluß erhalten. I. ie erste große deutshe Anstalt, die den Gedanken des Volksheims annähernd zu verwirklichen verspricht, ist die in der Ent- wickelung begriffene Kaiser Wilhelm-Bibliothek in olen, doch weicht sie von den ausländischen Vorbildern der Volksheime insofern ab, als sie körperlihe Uebungen und Erholungsgelegenheit ausschließt. ITI. Die Kaiser Wilhelm-Bibliothek is gegenüber der Londoner „Toynbee - Hall“ und gegenüber „Ons Huis“ in Amsterdam insofern im Vortheil, als die deutsche Volksschule _und Fortbildungs\{hule ihr ein besser vorgebildetes Lesepublikum zuführen werden, auch gestattet ihr die große Bücherei, über die sie verfügen wird, durch Wanderbibliotheken zu wirken. 1V. Falls in Verbindung mit der Bibliothek die Errichtung einer Kaiser Wilhelm-

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Akademie (Volkshoscule) erreichbar sein follte, fo wäre die Organ sation E Qulser Wilhelm . Abenden (Hohshul- kursen) in den fleineren Städt:n der wünschens-

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werth und E V. Die Wirksamkeit dieser Boits ochshule würde eine wesentlihe Crweiterung erfahren, wenn sie die Berechtigung zur Ertheilung von Mie erhielte, selbs wenn leßtere keine Rechte, sondern nur Empfehlungen in sih s{löfsen. VI. Es ist wünsens- werth, daß die Mitglieder der Comenius - Gesellschaft den auf die Errichtung dieser und à nliher Bildungsanstalten gericht Bestrebungen ihre thätige Mitwirkung zu theil werden lasse.“ An der Erörterung über diese \{chließlich angenommenen Leitsäße betheiligten 4 u. A. einige Herren aus Posen, die den Wunfch aussprachen, daß die hier entwickelten Gesichtspunkte au einmal dort vorgetragen würden. Dem Jahresberiht war zu ent- nehmen, daß die Gesellschaft z. Z. 1100 Mitglieder zählt, unter denen sich 400 Körperschaften befinden. Sie hat auch im leßten Jahre E gemeinnüßige und wissenschaftliche Zeitf riften zur Förderung der Erziehung beizutragen gesuht. Ein an die Magistrate der deutschen Städte in Sachen der Errichtung von' Bücherhallen gerichtetes Rund- schreiben hat besten Erfolg gehabt und ein S Sans der Ge- sellshaft mit den deutschen Städten in die Wege geleitet. Auch mit Preisaufgaben will man nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu wirken suhen. Die Einnahmen der Gesellshaft betrugen 6646 4, die Ausgaben des leßten Jahres 6511 A Der Vorstand wurde wiedergewählt.

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Frankfurt a. M, 1 Mal (Wi T: V) Nach einer ‘f; theilung der Direktion der Chemischen Fabrik „Electrz.. Srieskeiin sind bis heute weitere - fünf Todte unter den Trümmern aufgefunden worden. Zwei Personen werden noch vermißt. (Val. Nr. 101 d. BL.)

Chemniy, 1. Mai. (W. T. B.) Bei einem Brande in Einsiedel sind, wie die hiesigen „Neuesten Nachrichten" melden, gestern Abend vier Personen in den Flammen umgekommen.

Grenoble, 30. April. (W. T. B.) Zwei Touristen ver- suchten vor einigen Tagen die Besteigung des sogenannten Casque de Néron. Beide sind seither verschollen. Eine Kompagnie

Alpenjäger wurde zu etwaiger Hilfeleistung abgesandt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangenc Depeschen.

London, 1. Mi T B) Deæ ¡Dilies wird aus Peking vom 29. April gemeldet: Das aus den Ge- sandten Großbritanniens, Frankreihs, Deutschlands und «Fapans gebildete Unter-Comité werde am ‘1. Mai seinen Bericht über die Finanzlage in China mit Rücksicht auf die Zahlung der Entschädigungssumme vorlegen; diese Summe belaufe sih bereits auf 65 Millionen Pfund. Um dieselbe aufzubringen, werde China sih gezwungen sehen, eine Anleihe von mindestens 85 Millionen Pfund. Sterling auf- zunehmen, die zum theil der Provinz Tschili, hauptsächlich aber den Provinzen des Südens und des Yangksegebietes zur Last fallen werde.

Algier, 1. Mai. (WV. T. B) Der Redakteur Thalhonidec, welcher Jax Régis durh Revolverschüsse verleßt hat, wurde verhaftet, desgleichen Laberdes que, der Direktor des Blattes „Revanche du peuple“, welcher als Mitschuldiger desselben angesehen wird.

New D 1: Mai. (W. T. B.) ‘Das Blätt: „Thé Christian Herald“ hat sich telegraphish an den Grafen - von Waldersee gewandt mit der Bitte um die Erlaubniß, Lebensmittel nah Schansi senden zu dürfen.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beitage.)

Wetterbericht vom 1. Mai 1901, 8 Uhr Vormittags.

Theater.

Königliche Su; zuspiele. Donnerstag: Opern-

Bonn.

Sonnabend, Abends 8 Uhr : Gastspiel von Ferdinand Der Kaufmaun von Venedig.

Mad. Mephisto. Operette in 5 Akten. Musik von Heller. Anfang 7} Uhr. A z

Freitag und folgende Tage: Dieselbe Vorstellung. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen :

[2B] 2 «s | haus. 114. Vorstellung. Hänsel und Gretel. eater des Westens. Donnerstag: Hoff- 2 [

Name der | S S4 | Wind- | ES Maärchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humper- Thea “Malou Der Zigeunerbaron Beobachtungs-| 1 stärke, Wetter. | 22 dinck. Tert von „Adelheid Wette. “A Zum ersten Freitag: Zum ersten Male: Norma. (Frau Lilli i M Î

“oe 122 i | LS | Male: Mevenbrovel, Balel in 3 Aufülgen, (nas | gefinann! und Heer mil Fiber) Thalia-Theater, Dogerdtag: Eofemble-Gast

ia 22 9 | | -= Man R: E Ln S BUN h E if .| Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben | spiel des Friedrih-Wilbelmstädtishen Theaters. Die S Musik von Seyann L ne liste Ginricht 7 | Preisen: Das Glöckchen des Eremiten. Fledermaus. (Frosch: Emil Thomas, als Gast.) Stornoway . | 763,4 [Windstille [halb bed. | 9,4 Thei von Se Einricht E od DMEAE Sonntag, Nachmittags: Zu halben Preisen: Zar | Anfang 7# Uhr. Blalsod. | 765,4 |ONO Nees | en con S L Dirige E d ac r T Mud us S LRENE, e G R (Frau | Freitag: Boccaccio. Shields . . . | 768,3 NO 2\Nebe 9,0 | N Ta S S Pr ae. [ Ulli Lehmann und Herr Emil Fischer.

; | 756.9 |[WNYL d. | 10,6 | (Das geehrte Publikum wird ersuht, im Gesell- L . Gastspiel von Sian. Frances@Gin Ls GEES SE ax L me N b : Es S | shaftsanzuge zu erscheinen.) Anfang 7# Uhr. Pri La E On n, SIUaEEna Bentral-Theater. Donnerstag: Mit vollständig E t amp E hes D uind v Schauspielhaus. NE H A Die Se Donnerstag: Gastspiel von Sign. Franceschina euer una Gie Bert ALEERET UE T Ma I 5 | nalisten. Lustspiel in Uuszugen von Gustav | nt R s d li / tequisiten : e cisha. perette in (¿ en Vlissingen. . | 765,4 [|NW l/bedeckt | 8,2 Freytcg. Lnfang 74 Uhr. Prevosti. omeo und Julia. von Sidaco Jones.“ Anfana 8 Ubr.

A, d | 718 AND es. s | 1s Freitag: Opernhaus. 115. Vorstellung. Ca8- Es Freitag und folgende Tage: Die Geisha. Skubednacs - | 7608 (No Zheiter | 189 | 0 na u p ganerm-Ehre. er | Kessing-Theater. Donnerstag: Johannis. | 9usang Ÿ Ubr.

* T 7091 |MNO Ils | 'g [in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Tert nah dem | feuer ——- Skagen | 769,1 [NND 2sheiter | 2,8 gleihnamigen Volksstück von G. Verga. Aschen- Freitag: Die Zwillin sschwester : : Lagen E E heiter 929 brödel. Ballet in 3 Aufzügen (nach einem Vor- e: on 50. Male: Flachsmaun als Belle-Alliance-Theater. (Gasispiel-Theater.) Karlstad. | : | | wurf des A. Kollmann) von H. Regel. Musik von | Erzieher. Gastspiel der „Schwarzwälder unter Leitung vom Stocholm . T E | | Johann Strauß. Anfang 74 Uhr. s S Hof-Schauspieler Fmil Richard. Donnerstag: Dorf Wisby - Rid: L L r, Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Sonder- T S i und Stadt. Schwar wälder Volksftück in 5 Akten Haparanda i S le Lt 1 MODUNEUEOE L 16. Vorstellung. Renaissance. | Ueues Theater. (Direktion: Nuscha Buyge.) von Charlotte Bi )-Pfeiffer. Anfang 8 Uhr. + of o 0 ma 0 NW bet et 100 E m ves Ang pie E Donnerdtag: ¡Solipiel des «Sihlierseeer gee Freitag: Dieselbe Vorstellung.

| 2907 2A e '% | Und &ranz Koppel-SUseld. Anfang F Uhr. jeaters*. irektion: Konrad Dreher - Brakl. Let

Hamburg - . | 702,7 SD Ihededt | 96) Neues Opern - Theater. Sonnabend, Abends | Der Gemeindetkaspar. Volksstück mit Gesang | Swinemünde | 104,6 [V “heitere | 1248 Uhr: Wohlthätigkeits - Vorstellung. Die | und Tanz von Benno Rauchenegger. Anfang 8 Ühr. Rügenwalder|| |_ | - | Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in | Freitag: Zum ersten Male: Der Amerikaseppl. Familien-Nachrichten.

Münde ._. | 299,6 (D Z wolkenlos | 11,5 3 Akten von Meilhac und Halévy. Bearbeitet von | Bauernposse mit Gesang und Tanz von Benno ;

Neufahrwasser 109, [N beiter | 10,8 C. Haffner und Richard Genée. Musik von Johann Naudchene ger. Verehelicht: B D) Leutnant Hans Stach von Memel . . . | 766,1 \OND 2wolkenlos | 16,8 | Strauß. Tanz von Emil Graeb. Billetreservesaß | Sonnabend und Sonntag: Der Amerikaseppl. | Golbheim mit Frl. Olga Alsen (Hamburg). Münster | | | Nr. 26. Der Billet-Verkauf findet täglich im ils Gor a redi ) ohn: Gen. Eee ae

Westf.). . | 763.3 |W 2'bedeckt 8,6 | Königlichen Schauspielhause statt. ; en arhim). Eine Tohter: Hrn. Hannover . : | 7634 [Windstille |wolkig 10,2 E Residenz-Theater.(Direktion : SigmundLauten- Hauptmann Max FriedriG von Schlechtendal Berlin. | 7636 [NW 2sbedeckt 10,6 ; burg.) Donnerstag: Leontinens Ehemänner. (Les S E, Hrn. Oberlehrer Dr. Heinrich Chemniy . . | 764,7 [Windstille \bedeckt 8,9 Deutsches Theater. Donnerstag: Der Biber- | maris ds Léontine.) Schwank în 3 Akten von Schmidt (L res aus ihtôrath Emil Larish Breslau. . | 762,6 D or Zsbedeckt | 116 | pelz. Anfang 74 Uhr. Alfred Capus. Vorher: Teremtete. Schwank ‘in | Gestorben: Hr. andgeril E D ae Mey... -- E. O WSW 2wolkenlos | 3,5 | Freitag: Rosenmontag. 1 Akt von Otto Berti. Anfang 74 Uhr. (Drieg). E M oman a. D. perimaun Fraue és [em ‘ollten | 77 Sonnabend: Faust. i Freitag und folgende Tage: Dieselbe Vor-| von Se j C T4 EEEEE

ain) « « Ï p [D | , te una. E map” . Karlöruhe . | 766,0 |(SW 4shalb bed. | 7,0 j i Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Boltenstern geb. 4 reer eetiahusltin) München . - |_ 765,4 ó'bedeckt 30 | Berliner Theater. Gastspiel des Elsässishen | Hälfte ermäßigten Preisen: Trilby. Frl. Julie von Zanthier (Stralsund).

Ee ‘*| 7710 lo Wlwolfentos | 99 | Theaters. Donnerstag: D’r Herr Maire. Maiaipmer ee

Riga... . . | 7678 |NO 1swolfenlos | 108 | M onnements-Borstellung): D'e Herr | Secessionsbfihne. (Alexanderstr. 40.) Donners- R Ele Ie:

Der Luftdruck ist meist boch. Ein Maximum liegt über Lappland, ein Minimum von unter 756 mm über Südengland. Jn Deutschland ist das Wetter im Nordosten heiter und ziemlich warm, sonst trübe und vorwiegend kühl. Meist wärmeres und trockenes Wetter wahrscheinli.

Deutshe Seewarte.

Sonnabend: D'r Hèrr Maire. Sonntag: D’r Herr Maire.

berbrett’Tl). Anfang 8 Uhr.

reitag und ung. Schiller-Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: . ause von Goethe. Der Tragödie 11. Theil f riedri - “S nes; A Ras der alier) ù, 11 elt COtatlhn ¿fi ulius reitag, n L auft, ¿ - 1 Der franz (2. Abend : Faust's Tod und Erf Meéalt fe

tag: Gastspiel E. von Wolzogen's Buntes Theater olgende Tage: Dieselbe Vor-

Wilhelmstüdtisches Theater. h tag:

Pr GUiRet dee du Théfûtrs dos Variétés de Paris.

Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlaägs- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage), t e u n eannot Emil Freiherr von Grotthuß,

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zum Deutschen Reihs-Anzei

M 102.

Amlliches.

Königreich Preufen.

Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen

Nebeneisenbahn von Treuenbrietzen über Belzig, Branden-

Ee O. und Rathenow nah Neustadt a. D. durch die randenburgishe Städtebahn - Aktiengesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengefellshaft untér der Firma: Brandenburgishe Städtebahn- Aktiengesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Ge- sellshaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieh mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlihen Verkehre bestimmten, den Vorschriften der Balnordnimg für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Treuenbrießen über Belzig, Bran- denburg a. H. und Rathenow nach Neustadt a. D. zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Be- hränkung ‘des Grundeigenthums nach Maßgabe der geseßlichen Be- stimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma Brandenburgische Städtebahn-Aktiengesellshaft und nimmt. ihren Siß in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Ärbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gefellschaft ist den bestehenden,

E wie den künftig ergehenden teihs-

und Landesgesezen ohne weiteres unterworfen. E.

Das zur plan- und anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Grundkapital (Anlagekapital) wird auf den Betrag von 12 954 000 M. festgesett.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Grundkapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- und anf{lagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung deë Bahn zu ver- wenden.

Es bleibt der Gesellshaft überlassen, einem Theile der auszu-

ebenden Aktien (Vorzugs-Aktien) ein Vorzugsreht vor den übrigen ktien (Stamm-Aktien) in Bezug auf die Vertheilung ves Rein- ertrages des Unternehmens bis zu 49/6 des Nennbetrags dieser bevor- zugten Aktien, sowie für den Fall der Auflösung der Gesellschaft in Bezug auf die Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen deren Inhabern keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nah der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden.

Den Aktionären kann nah der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderbalbjahrs, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber niht über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel V!11 Nr. 4 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu- lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 49%%% des Nennbetrags ihrer Aktien zugesichert werden.

ELT:

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz- lihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- gesellshaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit sie der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant wortlich ist.

Die Wabl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mebreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technishen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers" der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wabl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV. Die Mitglieder des Aufsichtsratbs und des Vorstandes, sowie

\sämmtlihe Beamten der _Gesellshaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffent-

lien Arbeiten

E zugelassen werden, im ohnsitz haben.

Ausnahmen Inland ihren

V

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie |

das staatlihe Interesse für betheiligt erahtet, bei den Versamm lungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der General- versammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von allen diesen Versammlungen und Zusammen- fünften rechtze¿tig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegcnstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er ed. für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentliher Generalversantfälungen zu verlangen.

YL,

Alle die juristishe Persönlichkeit der Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession: als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhauvt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats-

I

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 1. Mai

(vergl. § 55 der Bahnordnung) maßgebend. Bahn soll 1,435 m betragen. is

Die Spurweite der

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Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten :

die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Dur(hführung

___ dur alle Zwischenpunkte, l

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die &eststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn

bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Tung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzah

Dem Staate bleibt für alle dur die Ausführung der ge- nehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen feines Eigenthums oder setner fonstigen Rechte der Anspruh auf vollständige Ent- schädigung nah Maßgabe der gefeßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten. Î

2) Die Bahn von Treuenbrießen nah Neustadt a. D. muß so gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personen- zügen mit 110 Achsen mittels \{werer Lokomotiven in zweistündiger Aufeinanderfolge nah beiden Nichtungen mögli ift und ihre Ein- führung in die Anshlußbahnhöfe selbständig erfolgt.

3) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

4) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen drei Jahren nah Eintragung der Gesellschaft in das Handels- register gemäß Artikel XVIII dieser Urkunde erfolgen. 5

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die JInangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

9) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ibm mit Bezug auf den Bahnbau obliegenden Verpflichtungen, ins- besondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Strafe von 5 9/6 des auf 12 954 000 X festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Strafe als verfallen anzusehen ift, mit Ausschluß des Rechtswegs dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser serpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 647 700 .(, in Worten : „Sechshundertsiebenundvierzigtausendsiebenhundert Mark*, baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen unter Be- rechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zins- und Erneuerungs\cheinen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zu ver- psänden, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der Baarbeträge oder durch Veräufßzerung der verpfändeten Werthpapiere die verfallenen Strafbeträge einzu- ziehen. Die Nükgabe der zu den Papieren etwa gehörigen Zins- scheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem be- zeichneten Minister untersagt werden, wenn na seinem allein ent- scheidenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern scllte. Aub ist der bezeihnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entspre{enden Theil der Baarbeträge oder Werthpapiere {on vor völliger Bollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

6) Falls die festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau- fristen niht innegehalten wird, kann nit nur die bezeihnete Strafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesberrlicben Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. vember 1838 ‘vorbehaltene Versteigerung der VerläiGenen Bahn aen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

A

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte- lung des Perfonenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung ist, niht angehalten werden können, mebr als täglich zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fabrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zabl 2 hinaus verkehren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Für die ersten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über-

No-

ger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Nück- lage, deren Höhe dur das Regulativ festgeseßt wird,

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. s

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung

( tal-F zur - von solchen durh außergewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unfälle

hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Be- forderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unter- nehmens entsprechenden Weise erfolgen fann. ;

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen nicht abgehobenen Gewinnantheile und Zinsen, :

, b. eine im Regulative festzusezende, alljährlih den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rülage,

c. die Zinsen des Spézial-Reservefonds.

__ Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 150 000 M so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Nücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds niht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

__ Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht fofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. :

__ Laßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder nit vollständig zu, so 1st das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Nücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Neserve- fonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet :

a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Negterung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs- abshluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen,

þ. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis “Ende März des folgenden Kalenderjahres als

Rechnungsjahr zu Grunde zu legen,

c. bie von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwetten für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ibnen fest- geseßten Frijten einzureichen.

E L

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsihtlih der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Bezug auf die Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten hat der Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c, maßgebend gewesen is —, andererseits für die Arbeiter Pensions-, Wittwen- und Unterstützungskassen nach den jeßt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstüßungen bestehenden Grundsäßen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

MALE Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die

C

assen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der s\taatlihen Auf- sihtsbehörde. In Betreff des Güterverkebrs werden jedoch na Ablauf jenes 5 jährigen Zeitraums, so lange die Bahn na dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichts- behörde vorwiegend von nur örtlicer Bedeutung is, wieder

kehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güter- klassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternebmens | von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unter nehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reihs- und landesgesetßz lichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Sätze

regierung den Vorausfezungen nicht entsprechen, unter denen die Kon- zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats regierung Gültigkeit. J Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftévertrag betreffenden eneralversammlungsbeschlüfse, bevor sie eine Abänderung des Gesfell- schaftsvertrags zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeichnete Prüfung und Genehmigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung der Anmeldung zur Eintragung in das Handelöregister beizufügen. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welbe die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell- ft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellshaft aussprecen, oder durch welch{e sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Königlichen Staatsregierung. Diese Genehmigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse

früherer Generalve ammlungen erforderlih, welhe vom Staate ge- nehmigt waren.

Er VII. b Wie den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnuug für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Ves - Gelepbl- S. 764) mit den Aenderungen vom 24. März 1897 (Reichs- Gesepbl. S. 166) und vom 23. Mai 1898 (Reichs-Geseßbl. S. 355) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen

| wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf-

für die Tariffklassen nah eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen

sichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu be- folgen, wenn und soweit solhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in § 262 des Vandelsgeseßbuhs vom 10. Mai 1897 (Reichs-Geseßbl. S. 219) vor- geschriebenen Reservefonds (Bilanz - Reservefonds) einen Spezial- Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziebenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial - Reservefonds sind sowobl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlôs aus den entsprehenden abgängigen Materialien,

Zwecke des Postdienstes regeln sh nach dem Eisfenbahn-Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Neihs-Geseßbl. S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2 is 4 des Geseßes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Neih S. 380) getroffenen Be stimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Ver hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, dur welche nach der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

XITIT1] _ Der Konzessionar ift verpflichtet, sich den, bezügli der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.

ALV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die vreußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

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Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans{luß an die Babn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder tbeil weise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent-

lihen Arbeiten festzuseßende Fraht- oder Bahngeldsäte vorbehalten. Ï E Nach Eröffnung des-Betriebs i\t der Konzessionar zur Aenderung

nnd Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solhes im Verkehrs interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An- forderungen ledigli im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nit im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (vergl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last X VIL

Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für fstatt- haft erklärt is (vergl. Artikel X11 am Schlusse), so ist der Kon- zessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die bau- lichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für HVaupteisenbahnen bestehendenBestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist nicht nah, fo hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigentbum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a., b. und c. des § 42 des Eisenbahngeseßzes vom 3. November 1838 bezeihneten Entshädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals- an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten.

A FALL,

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde sowie ihre Veröffentlihung nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) erfolgt erst, nahdem die Zeichnung

sämmtlicher Aktien durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungsscheine