1901 / 104 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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anderen Seite stehen würden. Darauf habe i mir erlaubt, ibn darauf aufmerksam zu machen, daß diese Darstellung der Dinge den Thatsachen niht gerecht werde, daß im Gegentheil die Mehrzahl der deutschen Verleger keinesfalls als Kämpfer gegen die Komponisten auftreten, sondern Hand in Hand mit ihnen gehen wollen. Der Herr Abg. Richter hatte diesen meinen Ausführungen gegenüber einen Helfer gefunden in der Person. des Herrn v. Hase, indem er in der vorigen Sitzung den Inhalt eines Briefes vortrug, in welchem mir gegenüber erflärt wird, meine Darstellung sei unrihtig. Meine Herren, ih bleibe bei meiner Darstellung, auch den heutigen - Aus- führungen des Herrn Abg. Richter gegenüber. Wie gesagt, er hat diesen Hauptpunkt, der zwischen uns streitig war, zurükgeshoben und einen Nebenpunkt in den Vordergrund gebracht, auf den ih noch kommen werde, in dem er allerdings auch Unrecht hat.

Aber ih gehe zunähst auf den Hauptpunkt ein, den er heute offenbar niht berühren will. / Das ist der, daß er die Meinung des boben Hauses gegen die zu gründende Anstalt hat aufbringen wollen mit der Angabe, daß diese Anstalt eine Kampfgenossenschaft sein würde zwishen Verlegern und Komponislen. Er hat diese Be- hauptung heute zwar nicht wiederholt und ist auf Seitenwege ge- gangen, aber Herr von Hase scheint diese Behauptung noch aufrecht erhalten zu wollen in dem Brief, den der Herr Abg. Richter uns vorgelesen hat. Nun, meine Herren, mir liegen hier Aktenstücke vor mit Er- klärungen der Betheiligten. Mir liegt bier vor eine gedruckte Er- klärung, gerichtet an die deutschen Musikverleger aus dem Jahre 1900, untershrieben von etwa 19 der größten Musikalienverlagsfirmen Deutschlands, eine Erklärung, in welcher diese Firmen Breit- kopf und Haertel ist natürlich niht darunter aus den Gründen, die ich neuliÞ4 angedeutet habe O gu ihre Kollegen in den verschiedenen Städten wenden und formell aus- sprechen, daß eine vollkommene Einigung und Verständigung in allen Punkten zwischen den beiden Parteien, ¿wishen Komponisten und Verlegern, geschaffen sei (hört! höôrt!), und daß sie nun bitten, ihre anderen Kollegen in Deutshland möhten sich diesem ihrem Standpunkte ans{hließen. Der Aufruf ist gedruckt und verbreitet. Herr von Hase {eint ihn niht zu fkennen; dai der Her Abg. NRidter ‘ihn mit kent. Qua ih ibm nit übelnehmen. (Heiterkeit.) Das Resultat dieses Aufrufs, meine Herren, ist, daß eine sehr große Anzahl von Firmen, nicht ersten Ranges denn die standen {on unter dem Aufcuf —, sondern andere Verlegerfirmen sich ausdrücklich dem Inhalte des Aufrufs anshlossen. Das Verzeichniß dieser Firmen liegt hier bei; es find ungefähr 100 Firmen. Meine Herren, ich glaube, daß, wenn aftenmäßig dargethan ist, daß ungefähr 120 Firmen in Deutschland, darunter die ersten Firmen unseres Vaterlandes, auf den Standpunkt der deutshen Komponisten sich gestellt baben, dann fann man nit, wie der Herr Abg. Richter den Versuch gemacht hat, die Anstalt, die die Komponisten gründen wollen, als Kampfgenossenschaft zwishen Komponisten und Verlegern darstellen wollen. (Sebr richtig! rechts.) Das if dasjenige, was er behauvtet. Heute ist er auf dem Rückzuge und hält diese Behauptung nit aufrecht, indem er andere Dinge vorsciebt. In diesen hat er aber aub Unrecht, und das möchte ih ihm ebenfalls darlegen.

Der Herr Abg. Richter stützt \sich nun, offenbar wiede: auf der Autorität des Herrn von Hase fußend, darauf, daß Herr von Hase garnicht die Absicht gehabt habe, die Komponisten aus der von ihm intendierten Tantièmeanstalt zu verdrängen, daß es seine Absicht gewesen sei, in dieser Tantièmeanstalt die Komponisten in ganz gleiher Weise mit den Verlegern zur Verwaltung beranzulassen, und daß deshalb meine Darstellung, als wenn die Komponisten bier unter die Botmäßzigkeit der Verleger kommen sollten, eine unrihtige sei. Meine Herren, meine Darstellung entspriht nit nur der Auffafsung der Komponisten, sondern auch der Anschauung der Verleger, und i balte sie aufrecht. Ich sorge niht, daß mir darin widersprochen wird, wenn ih mi in Uebereinstimmung erfläre mit der berrschenden Auffassung der Ver leger- und Komponistenkreise Deutschlands.

Wie liegt diese Sache? Ih habe bier das Statut, das Herr von Hase anscheinend Herrn Richter gegenüber berührt, weles die Sazungen enthält der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, darin

ist von 4 Vorstandsmitgliedern, von denen 2 den Komponisten und 2 den

10 Mitgliedern; diese 10 Mitglieder sind zu wäblen von ih bitte das wobl zu beachten —, von dem Verein der deutschen Musikalienhändler alias Herr von Hase, das sind die Verleger, und

Verlegern angehören, nichts zu finden. Der Vorstand besteht aus ©)

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von dem deutschen Musikverein, das sind nicht etwa die Komvenisten, 1 Gemisch von Komponisten, Verlegern, auh anderen Interessenten. Was aber die Komponisten wollen, das ist einfah dies gleichgestellt zu sein mit den Ver- legern. Wenn in den Vorstand Komponisten gewählt werden sollen jo sollen diese nah den Wünschen der Komvonisten au aus\{ließlich aus ibren Kreisen berausgewählt werden, ebenso wie die Vertreter der Verleger, die in den Vorstand gewäblt werden, ledialid dur den Verband der Verleger gewählt werden. Das {eint mir ein billiger Anspruch zu sein. Daß diesem Ansvrub nitt

geben wurde, darin liegt der Keim des den Parteien. Weiter aber: wenn Streitigkeiten unter den Mitglieder der Verwaltung der Anstalt entsteben würden, dann follte nah dem Statut des Herrn von Hase bei Stimmen gleihheit die Stimme des Vorsitzenden ents{eiden. Der Vorsitzende sollte wieder der Vorsitzende der von den Verlegern gestellten Ab- theilung des Vorstands sein, und der Vorsteber dieser Abtheilung wa Herr von Hase. Mit anderen bei Stimmengleichbeit gab in dieser Verwaltung Herr von Hase den Auss{laa Das war es, was die omponisten ebenfalls als ein Unrecht empfanden, nah meiner Meinung mit vollem Recht Wenn troßdem hier behauptet wird auf die Autorität des Herrn von

Vase hin, es sei eine zwishen Verlegern und Komvonisten zlei getheilte V

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Y zerwaltung beabsichtigt gewesen, so kann, wenn man die Statuten unvollständig dem hoben Hause mittbeilt, diese Ansä atung

vielleicht entstehen, in Wahrheit ist sie aber nit stichbaltig, und die ganze Welt der deutshen Komponisten und Verleger, mit Ausnabme eines kleinen Bruchtheils, der Herrn von Hase folgt, befindet {G auf diesem von mir vertretenen Standpunkt Herr von Hase hat ih nach den Anführungen des Herrn Richter allerdings auf den Verein ter deutshen Musikalienbändler berufen, der 400 Mitglieder zâble indessen beachten Sie wobl: der Verein der deutschen Musikalienbhändler, nit der Musikalienverleger. In dem Verein der deutshen Musikalienbändler befinden si nicht etwa bloß

Verleger, sondern auch ganz andere Leute: Kommissionäre, Agenten und vor allem anch Sortimenter in großer Zahl. Wenn Herr Richter si darauf beruft, daß der Verein der deutschen Musikalienhändler hinter Herrn von Hase stehe, so hat er Recht, aber der Verein der deutschen Musikalienhändler repräsentiert nicht die Spißen und den eigentlichen Kern des deutschen Verlegerthums.

Meine Herren, das genügt wohl zur Richtigstellung der Aus- führungen des Herrn Abg. Richter und ih meine, das hohe Haus wird zufrieden sein, wenn ih nicht weiter auf diese Sache eingehe. Ich halte alles, was ih in dieser Beziehung früher gesagt habe, voll- kommen aufrecht. Ih zweifle niht, daß die öffentliche Meinung in den mualischen Kreisen Deutschlands auf meiner Seite steht.

Nun, meine Herren, komme ich zur Sache selbst und da möchte ih do zunächst die Frage, um die es si hier allein handelt, klar stellen, die Frage : was wollen wir dur die Verlängerung der Frist von 30 auf 50 Jahre erreichen ? Jch habe das schon bei der zweiten Berathung hervorgehoben: es handelt sih um nichts anderes als um die Entscheidung, soll für 20 weitere Jahre nach dem Tode des Autors dex Ertrag seiner Werke, die zur öffentlihen Aufführung gelangen, feinen Erben und Rechtsnahfolgern zu Gute kommen oder übergehen an die Theater- und Konzertunternehmer? (Sehr gut!) Wenn man hier behauptet, daß nach jeßigem Rehte 30 Jahre nah dem Tode tes Autors ein musikalisches Werk freigegeben werde, so ist das ein Aus- spruch, der leiht zu trügerishen Schlüssen führen fann. Frei- gegeben wird das Werk nicht dem deutschen Volke, sondern den Unter- nehmern von Konzert- und Bühnenveranstaltungen. (Sehr richtig !) Das deutsche Volk ist nicht weiter daran betheiligt; denn es mukß, wenn die Unternehmer die Werke in die Hand bekommen haben und aufführen, an diese Unternehmer gerade denselben Preis bezahlen vor der sogenannten Freigabe und naher. (Sehr richtig!) Die Dinge stehen so: will der Neichstag als Vertreter des deutschen Volkes es lieber sehen, daß noch weitere 20 Jahre der Ertrag aus der Auf- führung musikalischer und literarisher Werke den Autoren zufällt, die doch das Verdienst an der Schöpfung der Werke haben, oder den Unternehmern von Theater- oder Konzertaufführungen, die gar kein Verdienst an den Werken selbs haben, sondern nur an Auf- führungen, die ihnen obendrein Geld einbringen ? Das ift die ganze Frage. (Lebhafte Zustimmung.)

Ich bedauere, daß ih nicht in der Lage bin, ein größeres Material über das Schiksal musikalischer Werke im Verlaufe der ersten 50 Jahre nah dem Tode des Autors dem hohen Hause vorzuführen. Ich bin hierin nicht sahverständig, würde auch dem hohen Hause nicht zu- müthen können, weit in diese Dinge hineinzusteigen. Ich muß auch offen sagen: ich habe nit erwartet, daß ein so heftiger Widerstand gegen diesen nah meiner Meinung durchaus billigen Borschlag sich erheben würde.

Und es ist nicht nur ein billiger Vorschlag gegenüber den Autoren, sondern ein Vorschlag, der au im Interesse unserer musikalishen Entwickelung liegt. Welchen musikalischen Werken wird denn durch Verlängerung der Schußfrist von 30 auf 50 Jahre gedient ? Der leihten Musik nicht! Die könnte auß mit 10 Jahren aus- kommen, die verschwindet ja {hon nach wenigen Jahren, und Anderes tritt an ihre Stelle. - Aber während die leichte Musik. ras zu Er- folgen gelangt, haben die verdienten Komponisten, welche unserem Volke dauernde Werke ernsten Gehalts hafen, nit selten mit Notb und mit der Zeit zu kämpfen, bis sie mit ibren Arbeiten durchdringen. Sie haben von der ersten Zeit des Schutzes sehr wenig. Für sie soll gesorgt werden durch Verlängerung der Schutzfrist um 20 Jahre. Wenn Sie das thun, werden Sie unserer ernsten Musk zu Hilfe kommen, sie im Kampf um den Erfolg halten, der übrigen Musik aber nicht \{aden. Ist das nicht der Mübe werth? (Sehr gut !)

Herr Richter ist dann gekommen auf einige Einwendungen, die schon in zweiter Lesung gemacht wurden, theils von ibm, theils von anderen Rednern. Er fragte, wo denn 30 Jahre nach dem Tode der Autoren ihre Wittwen und Waisen wären, wer die dann noch er- mitteln wolle u. s. w. Ja, ih könnte ihm entgegenbälten: nach 20 bis 30 Jahren ist das doch ungefähr ebenso \{wierig wie später. Wenn die ; jeßt fertig bringt, die Berechtigten zu ermitteln nah 29 abre dann wird sie es ebenso gut können nah 49. Wenn in der ganzen romanischen Kulturwelt Eurovas es möglich ift, die berechtigten Jnteressenten noch nah mehr als 30 Jahren zu ibrem Recht kommen zu lassen, dann wird es in Deutscland bei unseren so viel geordneteren Verhältnissen erst recht möglich sein.

Es wird eingewendet: den Vortheil baben bloß die Verleger, nicht die Autoren. Dann schaffen Sie doch lieber das ganze Urhbeber- recht ab! Zu dem Schluß müßten Sie dann doch kommen, wäre der Einwand richtig. (Sebr gut!)

Aber alle diese Ginwendungen erinnern mi an die Zeit der ersten

O vorigen Jahrhunderts, als es sich unter Preußens arum handelte, die Schußfrist bis auf 30 Jahre zu er- nd als sih alles in Deutschland, was mit kleinlihen und fleinftaatlichen Anshauungen rechnete, gegen diese Verlängerung der Schußfrist für die literarishen und musikalishen Werke ins Zeug legte. Da wurden ganz dieselben Gründe vorgebracht, und es mutbet einen sonderbar an, daß jeyt beim Anfang des 20. Iahrbunderts Gründe wiederholt werden, die damals so lange die Entwi ng auf- gehalten haben. Die größere und weitsichtigere Auffassung der preußischen Regierung hat sie Damals überwunden, obwohl die übrigen deutschen Staaten auf die weitere Schußfrist zunähst nicht eingeben wollten. Die Gründe des Abg. Richter sind die Gründe, die {on damals üiherwunden worden sind, und wenn sie jeßt wieder vorgebracht werden, so gehören sie verzeihen Sie mir den Auédruck längst der Rumpelkammer der Geschichte unseres deutschen Urbeberschußes an.

Nun hat mir der Herr Abg. Richter vorgehalten, es sei nit einmal mögli, die Trennung von Aufführungs- und Verlagsrecht durchzuführen; die Unmöglichkeit sei im Verein der deutshen Musikalien- bändler anerkannt worden. Das ist natürlich eine Nachricht des Herrn von Hase, und da Herr von Hase dieser Ansicht ist, so wird wobl au der Verein deutscher Musikalienhändler derselben folgen. Aber wir haben doch auch Sachverständige darüber gehört, die auch darüber ur- theilen können, und keiner von diesen hat nach dieser Richtung einen Einwand gemacht. Diese Autoritäten darf ih doch der Autorität des Herrn Abg. Richter wobl entgegenstellen. Wir haben musikalische Sachverständige aus allen Kreisen, aus den Kreisen des Gesang- wesens, der Konzerte, der Oper u. \. w. gehört. Von keiner Seite sind uns solche Einwendungen gemacht worden, wie sie jeyt hier vorgebraht werden, . und ich glaube, darauf

gestüßzt, können wir mit gutem Muth auf dem Vorschlag, den wir Ihnen gemacht haben , bestehen. Jch fann nur sagen, die Einwendungen, die Herr Richter bier vorgebracht hat, entspringen veralteten Anschauungen. Sie aber, meine Herren, werden, wenn Sie den Vorschlag der Verlängerung der Schußfrist annehmen, feinem zum Nachtheil handeln, aber zum Vortheil und im Interesse vieler deutsher Komponisten, die es Ihnen danken werden. Bravo.)

_ Abg. Dietz (Soz.): Schon in der zweiten S0 have IN deK Bedenken Ausdruck gegeben, welche der geplante Musi ing einflößen muß. Es ist dies au ganz erflärlich. Das Volk fühlt instinktiv, daß hier eine neue Ausbeutung geschaffen „werden soll. Der Herr Staatsfekretär hat sich auf verschiedene Sachverständige bezogen, M au einen anführen: den Geheimen Rath Daude, den Vorsigenden des Preußischen literarischen Sachverständigen - Vereins, der er- fläârt bat, im Prinzip seien die musikalischen Autoren mit der Ugen Schußfrist durchaus zufrieden. S fonst sind noch von Musikinteressenten Resolutionen gleichen . Inhalts angenommen worden. Das ganze Buchgewerbe hat sich für die Beibehaltung der dreißigjährigen Schußfrist ausgesprochen. Was nun Wagner und den Anschluß seiner Familie betrifft, so pfeifen es die Spaten von den Dächern, daß die leßtere auf die Gesetzgebung eingewirkt hat, um die fünfzigjährige Schußfrist zu erzielen. Im amtlichen Theile des „Buchhändler-Börsenblattes* hat im Juli vorigen Jahres ein Artikel gestanden, der zur Verlängerung der Schußfrist auf das Schicksal Richard Wagner’s und seiner Werke hin- weist. Unter den vernommenen Sachverständigen befand sich ja doch au der Dr. Strecker, der Vertreter der Verlagsfirma Schott u. Söhne, und seine Erklärungen über die Nothwendigkeit der fünfzig- jährigen Schußfrist gehen immer wieder auf Richard Wagner und jeine aron speziell in Frankreich zurück. Von hier aus hat schließlich bei der Vorberathung des Geseßentwurfs die Strömung für die 50 Jahre die Oberhand gewonnen. Nicht allein Theater- und Konzert-Direktoren haben den a a von der Aufführung gemeinfreier Werke. Mit den 50 Jahren verlängern wir ja die Schußfrist in die Unendlihkeit. Wir werden gegen das Gesetz stimmen, wenn diese Verlängerung durchgehen sollte. ; i ,

Abg. TTCcger (fr. Volksp.): Wir haben es hier mit. dem leßten unausgeglihenen Ueberrest des Streites über die Bedeutun des geistigen Eigenthums zu thun. Diejenigen, welche eine no größere Ausdehnung des Eigenthumsbegriffs und des Schußes wollen, hat man Musikagrarier genannt. Den Ringbildnern und Agrariern wirst man vor, daß sie Sonderinteressen verfolgen, Gegen- stände des nothwendigen Verbrauchs unangemessen vertheuern. Da fehlt doch jede Analogie. Hat man schon verlangt von den Agrariern, daß fie ihre Produkte gewissen Kreisen der Bevölkerung umsonst liefern, oder hat man von den Nittergutsbesizern _ver- langt, daß fie nah 30 Jahren ihr Rittergut der Allgemeinheit über- liefern? Nah einem längeren Rüblick auf die Geschichte dieser Schußfristbestrebungen in der preußischen und deutshen Geseßgebung bebt Redner hervor, „daß die Begründung der Verlängerung auf 90 Jahre am 19. April durch den Staatssekretär umfassend und über- zeugend gegeben worden sei. Deutschland sei von Staaten umgeben, welche diese längere Schußfrist hätten oder noch eine aus- gedehntere Redner erklärt weiter, er würde es für voll- ommen gerechtfertigt halten, wenn von einem Heimfall- recht der geistigen Schöpfung an die Allgemeinheit über- haupt keine Rede wäre. Aus der Zeit sei man ja glücklicherweise heraus, wo der Schmahhtriemen um den Leib des deutschen Dichters und Komponisten gewissermaßen als Nationaltracht gegolten habe. Man räume der Allgemeinheit eine ganz unbegreifliche Berech- tigung gerade gegenüber den Geistesprodufkten ein. Es handle si lediglich um das Recht der Aufführung von Bühnenwerken und Ton- shöpfungen, nicht um die sonstigen Urheberrechte, für die eine Ver- längerung der Schußfrist von keiner Seite angestrebt werde. Den Vortheil von der Nichtverlängerung hätten nur die Direktoren und Konzertunternebmer, welche plößlich eine Abgabe los würden, ohne daß dem Publikum davon der geringste Vorthei erwüdchse. 2

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Jch habe in der Kommission gegen die Verlängerung der dreißigjährigen Frist gestimmt. Die Bildung der Genofjenshaft wird auch ohnedies versucht werden; ob etwas zu stande kommt, steht dahin. Die Nothwendigkeit einer gerung ist niht nachgewiesen. Für die Relikten der Komponisten ift au nah den sonstigen Bestimmungen der Vorlage genügend gesorgt. Thatsächlich ist doch ein Mitglied der Familie Wagner beim Reichs- fanzler gewesen. Wenn in Bayreuth gut gespielt wird, wird dort nah wie vor auch über die dreißig Jahre binaus gespielt werden ; für das Gros der Bevölkerung sind diese Aufführungen ja überhaupt nicht zuganglih. Es ist uns nicht ein einziger Komponist genannt worden, der seinen Verlag nach dem Auslande verlegt bâtte wegen der Nichtverlängerung der Frist; es lassen \sih aber zablreibe panische, belgische und andere ausländishe Komponisten anführen, welche mit ibrem Werk zu einem deutschen Verleger gekommen \ind.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Jch glaube im Sinne des hoben Hauses zu handeln, wenn ich dem Wunsche des Herrn Dr. Spahn, nochmals auf einzelne Punkte des Für und Wider in dieser Frage einzugeben, nicht folge. Jch glaube, nah dieser Richtung ist das Haus genügend aufgeklärt und, wie ih annehme, au die Meinung der einzelnen Mit- glieder fêstgestellt.

Einen Punkt muß ih aber berühren, weil in dieser Beziehung der Herr Abg. Spahn ausdrücklich eine Erklärung von mir gefordert hat. Er ist nochmals auf die Frage der Familie Wagner zurückgekommen mit ihren angeblichen Beziehungen zu diesem Geseyentwurf. Jch habe iu der Kommission und bier im Hause wiederholt Erklärungen abgegeben, die nah meiner Meinung für jeden, der mich verstehen will, gar feinen Zweifel lassen können über das, was in der Sache besteht. Ih muß aber sagen wenn ih die Presse in den lezten Tagen verfolgen mußte —: die Art und Weise, wie meine bestimmten Erklärungen mehrfach in der Presse ausgelegt wurden, ist geeignet, nur bôse Jn stinkte in der Volkëfeele wahzurufen und nah jeder Richtung hin zum Verdacht gegen die Regierung anzuregen. Ih kann auch jeyt nichts Anderes thun, als auf die Erklärungen Bezug nehmen, die i in der zweiten Lesung abgegeben babe; Jeder, der in loyaler Weise mich verstehen will, wird mich auch richtig verstehen. Wenn aber Herr De. Spahn beute die neue angeblihe Thatsache bringt, daß ein Mitglied der Familie Wagner bei dem Herrn Reichskanzler gewesen sei und daß auf diesem Wege ein Einfluß auf die Gestaltung des Gesetzentwurfs ausgeübt worden sei, so erkläre ih hiermit erstens, daß es mir absolut unbekannt ist (Zuruf links) daß es mir absolut unbekannt ist, daß Frau Wagner oder ein anderes Mit- glied der Familie beim Herrn Reichskanzler gewesen ist. Mehr können die Herren von mir wirklich niht verlangen. Zweitens erkläre ih, daß irgend ein Einfluß auf die Gestaltung des Gesetzentwurfs, die ih von der ersten Entwickelung bis zum jetzigen Augenblick mit erlebt habe, meines Wissens niht ausgeübt worden ist; auf mih insbesondere ist keinerlei Ginfluß ausgeübt worden. Daß vom Herrn Reichskanzler keine Einwirkung auf mi ausgeübt ist, habe ih bereits in der vorigen Sizung erklärt, und ih glaube, Herr Dr. Spahn hätte sich bei der Erklärung wohl beruhigen können.

Nachdem noch der Abg. Schrempf (d. kons.) die Er- klärung abgegeben hat, daß seine Partei einstimmig für die

(Lebhaftes

Verlängerung stimmen würde, wird ein Sch!ußantrag an- enommen. Ueber den Antra Ie wird auf Antrag des

. Richter namentli abgestimmt.

Die Abstimmung ergiebt die Ablehnung des Antrages Esche mit 123 gegen 107 Stimmen.

Der F 39 seßt fest, daß mit Geldstrafe bis zu 3000 bestraft wird

Y wer in anderen als den geseßlich zugelassenen Fällen vor- säßlich ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt oder gewerbsmäßig verbreitet ;

2) wer in anderen als den geseßlich zugelassenen Fällen vor- säßlih ohne Einwilligung des Berechtigten ein Bübhnenwerk, ein

erk der Tonkunst oder eine unzulässige dramatishe Bearbeitun

öffentli aufführt oder ein Werk, bevor es erschienen ist, öffentli vortrâgt.

Der § 39 wird nah kurzer Debatte, an welcher si außer dem Abg. von Strombeck (Zentr.) der Geheime Ober- Regierungsrath im Reichs-Justizamt Dr. Dungs betheiligt, unverändert angenommen.

Die Argg. Albrecht und Genossen (Soz.) bean- tragen folgenden neuen 8 39a:

„Wird wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung der Redakteur oder Herausgeber einer Druschrift als für deren Inhalt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür aus\{ließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Druckschrift herausgegeben wird.“

Von dem Abg. Dr. Müller- Sagan (fr. Volksp.) liegt ein analoger Antrag vor, der aber im Eingang lautet:

«Wird wegen einer in diesem Gesez mit Strafe bedrohten Handlung u. #. w.“ : Abg. Fischer - Berlin (Soz.) begründet den Antrag Albrecht. Abg. Dr. Müller:Sagan bittet, für den Fall der Ablehnung des Antrages Albrecht wenigstens seinen Antrag anzunehmen, der da Sgt namentlich von nationalliberaler Seite die Spitze abbreche.

Abg. Dr. Spahn bleibt dabei stehen, daß diese Bestimmung nicht in dieses Geseß, sondern in das Strafgeseßbuch gehöre.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Ni eb erding:

Meine Herren! Jh möchte mir zunächst einige sahlihe Be- merkungen zu den beiden Anträgen gestatten, weil ih glaube, daß hon aus diesen sahlichen Gründen die Annahme der Anträge seitens des Hauses niht erfolgen kann. Jch werde dann aub noch zum Schluß auf die politische Seite der Sache eingehen.

Was den Antrag Dr. Müller (Sagan) betrifft, fo kann ih den juristishen Ausführungen meines geehrten Herrn Vorredners nur beipflihten. Der Antrag erreicht nicht das, was der Herr Abgeordnete dadur erreihen will. Würde der Antrag angenommen, so wäre das ein Schlag ins Wasser; der Rechtszustand gegenüber der Presse würde derselbe bleiben, wie er bisher gewesen ist, und zwar aus folgenden zwei Gründen: Erstens, weil die Nachdruckvergehen keine Sachen sind, derentwegen der verantwortlihe Redakteur eines Blattes, der ledigli für den Inhalt der Artikel haftet, verfolgt werden kann. Der Antrag .will-den Redakteur in dem Falle von dem fliegenden Gerichtsstande befreien, daß derselbe wegen eines nahgedruckten Artikels auf Grund dieses Geseßes verfolgt würde. Der Fall ift juriftis{ unmögli, weil eben nach der von Herrn Dr. Spahn bereits er- wähnten Reichsgerichtéjudikatur der verantwortliche Redakteur nur für den Inhalt des Artikels verantwortlich ist, nie aber wegen der That- sache des Nachdrucks.

Zweitens kommt aber in Betracht, daß, selbst wenn dieser nah meixer Meinung durchshlagende Punkt nicht vorläge, deshalb dur diesen Antrag nichts erreicht wird, weil ein fliegender Gerichtsstand bei Nachdrucksachen überbaupt niht vorkommen fann. Der Nachdruck gehört nicht zu den Erfolgsdelikten, die außer am Orte der That, auch am Orte ihrer Wirkung verfolgt werden könnten. Die Be- leidigung fann verfolgt werden na der Judikatur des Reichsgerichts an dem Orte, wo sie ausgesprochen wird, und dort, wo sie vernommen wird. Daher der fliegende Gerihtëstand. Bei Nacbdruck kann das nit vorkommen; dieser wird stets erschöpft in seinem Thatbestande an dem Orte, wo er begangen ist, nicht aber dort, wo die nagedruckten Sachen verbreitet werden. Deshalb ist dieser Vorschlag des Herrn Pr. Müller (Sagan) innerlich gegenstandsälos iôchte bitten, diesen Antrag abzulehnen

Was den Antrag Albrecht und Genossen betrifft. îo muß ih zu diesem Antrag fragen, weshalb denn bloß zu Gunsten des Nedakteurs und Verausgebers der fliegende Gerichtsstand beseitigt werden soll- Bedenken Sie doch, daß in der Preßgesesp der Heraus- geber nur in Betraht kommt bei niht periodishen Drudck- sahen und nur dann, wenn ein Verleger und Verfasser nit da ist, nur wo Verleger und Verfasser fehlen, baftet der Herausgeber primo loco. Würde der Antrag Albrecht angenommen, dann wlirde für den Herausgeber nit periodiscer Schriften der fliegende Gerichtsstand beseitigt werden: für den Verleger und Verfasser würde er bleiben. Das ift doch ein Recbtäzustand, der ganz unmögli ist, den die Herren selbst niht wéllen und wir au nit.

Dann, meine Herren, mutben Sie durch diesen Antrag dem Vause zu, daß es weitergehende Bestimmungen auf diesem Gebiete treffen soll, als die Kommission für den Strafprozeß in ibrem Berichte selbst dem Hause vorgeshlagen hat. Diese Kommission bat ja die Frage des fliegenden Gerichtsstandes eingehend erwogen und hat Vorschläge gemacht, wie die Abbilfe geschaffen werden kann, aber, meine Herren, bei weitem niht in dem Umfang, wie er hier ganz radifal von den Herren Abgeordneten auf der Linken vor- geshlagen wird. Sie werden doch fkauin geneigt sein, in diesem Augenblick gegen die Vorschläge Ihrer cigenen Kommission, ohne in der Lage gewesen zu sein, sie zu prüfen, einen Beschluß zu fassen

Die technishe Unannebhmbarkeit dieser Bestimmungen gebt au daraus bervor, daf, wenn der Antrag angenommen wird, alle Preß- erzeugnisse, die aus dem Ausland zu uns berüberkommen. sraffrei sind. Es besiebt für - se nah dem Vorschlag des Antrags überhaupt kein Gerichtsstand. Es braucht also lemand nur bei uns sich an der Grenze zu etablieren, sein Blatt jenseits der Grenze erscheinen zu lassen und es zu uns ins Land zu bringen, dann ist alles, was in dem Blatte stebt, straffrei, weil kein Gerichtsstand dafür vorhanden ist. Das hat niemals im Laufe der Verbandlungca über den fliegenden Gerichtsstand irgend eine Partei, ih glaube, au nicht die äußerste Linke, gewollt. Auch deshalb ift dieser Antrag nit annebmbar.

Nun, meine Herren, erlauben Sie mir noch eine Bemerkung über Ne politische Seite der Sache. Der Herr Abg. Dr. Müller ( Sagan) bat vorhin bemerkt, daß es doch au für die Reichs-Justizverwaltung angenehm sein müßte, niht den Anjchein zu erwecken. als ob sie be- müht sei, den fliegenden Gerichtsstand im gegenwärtigen Umfang unbedingt aufrecht zu erbalten. Ich kann ihm in diesem Punkte nur

zustimmen. Verschiedene Kommissionen, die im Laufe der Jahre ge- sefsen haben, seitdem ich die Ehre habe, das Reichs-Justizamt zu [eiten, sind Zeuge gewesen, daß ih mich mit den Herren zusammen immer wieder bemüht habe, einen Weg zu finden, um den fliegenden Gerichtsstand einzushränken. In der Beziehung lin h also den Hein. Ag. De. : Müller - uur berubigen. Jch erkenne die Mängel des jeßigen Rechtszustandes durchaus ‘an und halte es für richtig, das habe ich {on in der zweiten Lesung erklärt, daß ihnen abgeholfen werde.

Ich habe damals auch die weitere Erklärung abgegeben, daß wir uns, seitdem wir uns überzeugen mußten, daß im Rahmen der Straf- prozeßordnung diese Frage zu einer baldigen Löfung nicht kommen werde, unabhängig davon bemühen, einen Weg zu finden, um die obwaltenden Uebelstände aus dem Wege zu schaffen. Wir find auch das habe ich bereits erflärt mit den Bundesregierungen über die Frage in Verbindung getreten, und der bisherige Verlauf diefer Verhandlungen berechtigt mihch zu der Hoffnung, daß wir in nit zu langer Zeit mit einem Vorschlag an den Reichstag werden herantreten fönnen, der den Zweck hat, den obwaltenden Uebelständen entgegenzuwirken. J glaube, damit werden sowobl die Reichsverwaltung wie die verbündeten Regierungen den Beweis liefern, daß es in ihrem Wunsche liegt, in dieser Frage dem Verlangen des Neichstages entgegenzukommen. Ich möchte Sie daher dringend bitten, diese wohlwollende Stimmung gegenüber der Auffassung des Reichstages nicht dadur zu beirren, daß Sie nun in der Weise, wie es der Antrag Albrecht vorschlägt, gegen die verbündeten Regierungen vorgehen. Auf dem Wege werden Sie nichts erreihen, Sie werden nur die Möglichkeit gefährden, in nit zu [anger Frist auf dem Wege der Initiative der verbündeten Regierungen zur Erlediguug der Frage zu kommen. So aber, wie es in diesen beiden Anträgen vorgeschlagen ist, werden Sie zu Jhrem Ziele niht kommen. Die Erklärung, die ih zu meinem Bedauern genöthigt war, bereits bei der zweiten Lesung der Vorlage abzugeben, daß die verbündeten RNegiereungen auf eine Erledigung der Sache im Rahmen dieses Gesetzes nit eingehen werden, muß ich heute wiederholen, und zwar auf Grund weiterer Informationen, die ih bei den hohen Regierungen eingezogen habe. Jch darf darüber feinen Zweifel lassen, daß die verbündeten Regierungen, wenn eine derartige Bestimmung in den Entwurf aufgenommen würde, vorziehen würden, die ganze gegenwärtige Vorlage zunächst auf si beruben zu lassen, bis zu einer œnderweitigen günstigeren Gelegenheit. (Hört, hört! rechts.) Jch möchke Sie bitten, do das Werk, das wir nun gemeinsam zu stande gebracht haben, nit im lezten Augenblick wieder zu vernichten, nahdem ih Ihnen die Frklärung abgegeben habe, daß in der Frage des fliegenden Gerichtsstandes au von seiten der verbündeten Regierungen voraussichtlich gegengekfommen werden wird. Mehr fönnen Sie doch in diesem Augenblick von seiten der verbündeten Regierungen nit erwarten. (Bravo! rec ¡ts.)

Abg. Heine (Soz.): Wenn der fliegende Gerichtsstand auf den Nachdruck auch noch nit verwendet worden ist, so beweist das nit daß das vielleicht später der Fall sein wird. Er if ziemlich neuen Datums und wurde zuerst angewandt in der all, daß eine Münchener Sache vor ein Berliner Gericht gez find darin einig, daß der fliegende Gerichtsstand ihn die Gerichtspraris nit beseitigen fann, Gesetzgebung thun. Wenn au die Regierung dazu hat: hic Rhodus. hie besserungsbedürftig, wir sind bereit, auh den Verfasser zu c l allein den Verleger, um einem geäußerten Wunsche entgegenzukommen. Wir haben in Bezug auf die Aufbebung des Verbindungéêverbots ge- sehen, wie lange es dauert, ehe die Regierung ibr Versprechen einlöst Nicht Wohlwollen gegen das Haus soll den Staatssekretär bestimmen, sondern die Nüksicht auf das Volk. Jst doch wieder eîn Fall vor- gekommen, daß man eine Sache lieber in Chemniß als in München nhängig machen wollte, weil man bier die Anklage nicht durchzudrücken glaubte

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1zuk

on Kardorff (Rp.) aber cs gebt nid dner eben felbst anerkannt le nicht in geeigneter Form af , in die Der Antrag Albreht wird geg ialdemokraten und Freisinnigen ab immen au der Antraq Müller-Sagaa1 Der Rest des Geseßes wird ohne angenommen. Die zu dem Geseßentwurf eingegangenen itionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erlediat erklärt. In der Ge- sammtabstimmung wird der Geseßzentwurf nach den Beschlüssen dritter Lesung definitiv beinahe“ einstimmig angenommen Hierauf vertagt sich das Haus. S@hluß 51// Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Zweite Lesung des Gesetz entwurfs, betreffend Versorgung der“ Kriegsinvaliden: Peti tionen; Anträge

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten 62. Sißung vom 2. Mai 1901, 11 Uhr.

j Li A Ls ; Auf der Tagesordnung steht zunächst die folgende Jnter

pellation der Abgg. Dr. Barth (fr. Vgg.) und Kittler-

Ÿ dem Eisenbabhnverkehbr

: und Streumittel

egierung zu ergreifen, um diese dréordnung vom 26. Oktober ay 1 de 7 der Eisenbahnverkehrs- x a E * »

ordnung lautet: Vie Berebnung der Transportpreise erfolgt na » D Tas # Bs L d J j a A A * S 4 “E - S. . # + C, Maßzgade der zu Recht bestehenden, geböria veröffentlichten Tarife. Ls Q . Cre A . 4 Ta n U F t F s - - Biese sund bei Erfüllung der gleichen Bedingungen für Jedermann in derselben Weise anwenden.)

Ministerial-Direktor Möll bausen erklärt auf die Anfrage des

Präsidenten, ob und wann die Regierung die Interpellation be- antworten wolle: Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten ift [eid

dur cine Sitzung verbindert. an der beutigen Berathung theilzu- nebmen. Er hat mi beauftragt, wu erklären, i bereit ist, die Interpellation sofort u beantworten

die Regierung

Abg. Dr. Barth führt zur Begründung der Interpellation

aus: Der Abg. Gothein hat am 23. Februar bei der Berathung des Eisenbahn-Etats die s{lechte Behandlung des Handelsstandes in diefer Frage bereits zur Sprache gebraht. Es ist seitdem den

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energischen Bemühungen einer großen Anzabl von Handelskorporationen niht gelungen dal eine vom Volks- und Rechtéstandpunkt aus niht zu recht- fertigende Benachtheiligung des Handels vorliegt. die zablreichen Eingaben der Korporationen, wie derjenigen der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft, verschiedener anderer kaufmännischer Vertretungen, der Pandelstages und des Vereins der Futtermittelbändler. Dieser

die Eisenbahnverwaltung davon zu überzeugen,

Ich erinnere an

Vandelsfammern, zuleyt des Vorstands des

Verein hat eine Audienz bei dem Eisenbaßn- auch bewilligt erhalten; gekommen. Der Eisenbahn- treffende Ausnahmetarif von seiten des dringend gewünscht, auch dem Handel und daß von dieser Seite ebenfalls Diese shwere Schädigung des Handels-Minister keinen

Minister der ffentlichen gethan habe. Vielleicbt ist genommen,

Waarenhaus Diese Ausführungsbestimmunge es haben lange Verhandlungen darübe Gruppe z. B. Schmucksachen aufzunehmen | hat der Landwirtb\{hafts-Y son alles, was die Herren wünschten : bemerken hätten, sollten volkswirthschaftlicher

Minister nachgesucht und derselben nihts heraus- eantwortet, daß der be- Landwirthschafts-Ministers tinister vorgelegt worden, fein Widerspruch erfolgt sei. Handelsstandes hat also durch den Später erflärte. der

ist. aber bei Minister hat

Widerspruch erfahren. Arbeiten, daß er eine folhe Aeußerung nit der Handels-Minister jeßt zu sehr in Anspruch namentlich durch die Ausführungsbestimmungen zu dem iteuerge]eg, als daß er fich um diese Sache kümmern find außerordentlich s{hwierig ; stattgefunden, tinister erklärt, er wisse aus den Eingaben wenn sie etwas Wei \chriftlih thun. prinzipieller Die Frachtermäßigung Streumittel [ dirctt beziehenden Landwirthe schaften; sie sind also privilegiert ge von der Benußung der Tarifermäßigur g der landwirthjschaftlich

landwirtbschaftlichen Genofsen- genüber den Privathändlern, die ¿geidlosfsen sind. Ueber die Genossenschaften i Oberschlesien, daß eine dorti Mühle gerade so gut wie andere Händler Hande an Jedermann verkaufe, nit nur an die Mitgl Die Genossenschaften nebmen aber an der Tariferm Händler dagegen nicht. Wie kommt die Eisenbab [ Der einzige Grund ift der, daß na ie Händler die Ermäßigung die Landwirthe nicht daran tbeilnebmen l [eiseste Ahnung von Preisbildung h außer stande wären, vorzuenthalten.

Geschäftsführun eine Mittheilung aus

ichâfte treibe Ie

folhen Verfahren ? Verwaltung in ihre Tasche # assen würden. at, muß sagen, daß die Händler ie Tarifvergünstigung dem doch die Konkurrenz unter s Genossenschaften

daher ein Ding der Unmöglichkeit, daß die gung in die Tasche stecken. Sonst fön den Normaltarifen denn was in

Die Händler habe: Konkurrenz ändler die Fr nte man ja nit einsebe der Eisenbahn die Händle behandelt werden: ilt, gilt auch für die Normaltarife.

1 } Schon daraus sollte dahnverwaltung ersehen, daß

sie volkswirthschaftlich auf unric Verwaltung sollte dafür Händlern eine möglichst t Konkurrenz zu dem Mittelstande, Mittelstan

von Brockhausen, immer so lebhaft ein Mm 4+ T unl, Mittelstandsvolitiker

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rif in dieser Beschränky terstützung giebt enjenigen Personen zuget ußung bedürftig sin Futtermittelbändler

ndern auch Papierfabriken Ausnahmetarif

, daß der Ausnahmetarif die

e benachtheilige : rgun!ngung Ebenso ungerech{tfertig de mit der Ver N früber \{hon gemacht wc odne daß sie jem für öffentliche Zwecke U Auf Antrag des Abg findet eine Besprechung der Interpellation statt. Abg. Graf von Kaniß (kons) oßer prinzivieller Wichti Frag e Licenzen in den Tarifen eintreten lassen kann, wo Es if ein Irrthum, daf die Händler von Ich beziehe alljährlich von Händlern:

ter gewitien Bedinaguna

zu Limb Es handelt si a Verwaltung

es erforderii ist. Es if Benefiziurm ausgeshlefsen seien