1901 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

der Arbeiterschaft die Vortheile der Gewerbegerihte genießen. Ih bitte Sie, unsern Antrag anzunehmen und den Antrag Hilbck ab- ¿ulehnen.

Abg. Trimborn: Der Hauptantrag der Sozialdemokraten ist nur verständlih, wenn man fich vergegenwärtigt, welhe persönliche und sahlihe Ausdehnung der Kompetenz dieser Gerichte die Antrag- steller erstreben. Nur bei dieser Ausdehnung würden alle diese Ge- werbegerihte volle Beschäftigung haben. Wir wollen eine derartig weit ausgedehnte Kompetenz derselben berbeiführen, fie wollen fie als Sondergerihte für das gewerbliche Arbeitsverhältniß erhalten, nit aber fie ausgedehnt wiffen auf Land- und Forstwirthschaft u. f. w. Sie können also nur da berechtigt sein, wo die Industrie und das Gewerbe sehr stark vertreten find. Dieses ist dur{chsnittlih in den Gemeinden über 20 000 Einwohner der Fall. Doch muß den Gemeindebehörden die leßte Entscheidung über die Einrichtung von Gewerbegerichten genommen werden, {on damit nicht so unerquickliche Streitigkeiten auftreten, wie sie in der Debatte bereits erwähnt worden find. Bei 15 000 Einwohnern kann man von der Präsumtion nicht mehr ausgeben, daß in allen diesen Städten Gewerbe und Industrie in

enügendem Maße vertreten sind, auch der Maßstab von 3000 gewerb- ichen Arbeitern würde nur ein Moment der Unsicherheit in das Geseß und in die Praris einführen. Den Antrag Hilbck, der alles wieder zu Schanden machen würde, was die Kommission Gutes vor- geschlagen hat, bitte ich abzulehnen.

Abg. Noesicke- Dessau (b. k. F.): Der Wunsch obligatorischer Gewerbegerichte wird auch von mir getheilt; der Kostenpunft fann dabei nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Der Antrag Hilbck würde alle diejenigen Arbeiter, die niht Bergarbeiter sind, in dem Gebiet, wo Berg- gerichte bestehen, schlechter stellen als Arbeiter gleicher Kategorie, wo Wowerbegecicbte vorhanden sind. Die obligatorishe Einführung in Städten von 20000 und mehr Einwohnern ist das Mindeste, was zugestanden werden muß. In Anhalt-Bernburg hat die Landes-Zentral- behörde von der Befugniß des § 1 noch immer niht Gebrauch gemadt, obwohl es dort sih um eine Stadt von 37 000 Einwohnern handelt. Die Zakbl der betreffenden Städte ohne Gewerbegericht ist ja seit 1890 sehr bedeutend zufsammengeshmolzen: es wird also feine große. Um- wälzung stattfinden; aber nunmehr werden auch die Städte, welche allmählih bis zu 20000 Einwohner anwachsen, ohne weiteres ein folhes Gericht erhalten. Ich persönlich würde au für die Anträge Albrecht auf Herabseßung der Zabl auf 15000 sein, weil dann au so gewerbreihe Städte wie Luckenwalde sofort eim Gewerbegeriht erhalten würden. Da aber die verbündeten Regierungen weiter, als von der Kommission vorgeschlagen ist, nicht gehen zu wollen erklärt haben, so habe ich mich der Stellung eigener Anträge enthalten. Auch in der Begrenzung der Arbeiten der Kommission iît ein \{önes Stück Arbeit geleistet, für die wir namentli% dem Abg. Trimborn zu Dank verpflichtet sind. Die Herren, welche troßdem weiter gehen wollen, werden hoffentlich \{ließlich bei der ents{eidenden Abstimmung über die Vorlage der Kommission nit versagen.

Abg. Bargmann (fr. Volksp., {wer verständlich) erklärt den Antrag Albreht für zu weit gehend: es könne nur schrittweise auf diesem Gebiete vorgegangen werden. Im wesentlichen fönne er si namens seiner Partei den Ausführungen des Abg. Noesicke anschließen. Den Antrag Hilbck verwirft Redner, weil es niht woblgethan sei, auch noch in diesem Spezialpunkte die Bedürfnißfrage aufzuwerfen. Die Kommissionsbesc{lüsse stellten einen sehr erheblichen Fortschritt dar.

Abg. Raab (Reformp.) giebt leßteres zu, erklärt aber, er könne die Hoffnung des Abg. Trimborn nicht theilen, daß mit der Verab- schiedung dieser Vorlage eine Gewißheit auf dem Gebiete eintreten werde, denn es bleibe au6 nach den Kommissionsbes{lüssen eine flagrante NRechtsungleichheit bestehen, da auch in Zukunft für eine große Anzabl von Arbeitern die Sicherung ihres Rechts, wie sie die Gemwerbegerihte gewährleisten, nicht gegeben sein wird. Schon 1881 habe der Reichstag obligatorishe Gewerbegerichte gefordert, und {hon damals habe das Zentrum diese Forderung unterstüßt. Die Bedürfnißfrage aufrollen, sei ein ganz zweckwidriges Unternehmen und erinnere an die Engberzigkeit, mit der man dem Bau von Eisenbahnen vor 50 und 60 Jahren gegenübergetreten et. Auch die F er kaufmännischen Gewerbegerihte sei noch immer

Nichtigste wi den Antrag Albrecht anzunehmen.

Bel (Zentr.): Die zehnjährige Erfahrung bat auf

au gelehrt, daß nur schritt lle ein Vorwärtskommen möalich ift Den Antrag Hilbck bitte uh ih abzulehnen, denn damit würd 1 großer Nücckschritt gescheben. Abg. Zubeil weist darauf hin, daß u. A. die Ziegeleiarbeiter de

‘begerichte vollständig entbebrten. Abg. Bassermann (nl.): Es wäre allerdings die Frage der kaufmännishen Sond Naab gewollt bat. Die §

ines Gowerbegerihts die me on 20 000 nwobnern Es fann sein, daf eine 1dt iber 20 000 Ein fein Interesse an einem solchen Gericht hat, während Städte

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uf anderen Gebieten

Ter sehr erwünsckcht, ergerichte zu regeln, wie es E L Il (Fr-

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der Ansich bescheiden.

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Für den Antrag Albrecht auf Einführung obligatorischer Gewerbegerihte stimmen nur die Sozialdemokraien und der freisinnige Abg. Lüders; für den Antraa Albrecht auf Herab seßung der Einwohnerzahl auf 15 000 stimmen nur die Sozial: demokraten, Freisinnigen und die Neformpvartei Für den Antrag Hilbck stimmen die meisten Mitalieder der Nechten und cin T nattionalliberalen Partei. Die Kommissions-

und S la werden unverändert angenommen. rfönliche Zuständigkeit der (Zewerbegerichte) emokraten ebenfalls ihren Äntrag wud alle im Bergbau, in der Lande: und andel, im Verkehrsdienst oder als Gesinde n unter die Gewerbegerichte zu stellen Zir beantragen eine Erweiterung der von diesem Unser allerdings wobl nsere Anträge wum & 1. Besonders notb- ndig ut die Ausdebnung der Gewerbegerichte auf die Land- und Forstwirthschaft und die Handlungsgebilfer ber 400 Städte baben um Errichtung kaufmännischer iedsgerihte unter Angliederung an

dtc (Berverbe erichte Le

wird die s0 Absah 2

Auf Antrag des Ab hn (Zentr.) Diskussion über 8 2 mit dem 8 7! und & verbunden

Der Ÿ 79a, von der Kommission neu eingefüat, bestimmt. irch Ortóftatut ! ge Entscheidung von Streitig- an sich zur Kompetem der Gewerbegerichte gehören, f esinde dem Vorsitzenden des Bezirks übertragen werden

des Vorsizenden nah ciner Noth-

Taágen zur Erhebung der Klage seitens einer der ¿ftig wird joll nah

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dem Kommistionsbeschluti: folaenden

„Dem Vorsitzenden fann die vorläufige Entscheidung der in

S 79a bezeichneten Streitigkeiten durch die Landes-Zentralbehörde

übertragen werden; die Vorschriften über das Verfahren werden

von diefer Behörde erlassen.“

Abg. Dr. Spahn bittet, die vorstehenden Vorschriften, die sich auf die Dienstherrshaft und das Gesinde beziehen, aus dem Kom- missionsbeschluß zu entfernen. Das Gesinde gehöre nicht zur Reichs- geseBgebung, und man habe s{on Landesge!eßze, welhe die Frage

esser regelten. So lange das Gesfindereht dem Landesret vorbehalten sei, sollte die Reichsgeseßgebung fih damit nicht befassen. Eine baldige Regelung der kaufmännishen Schiedsgerichte fei allerdings wünschenswerth.

Abg. Trimborn: Die Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte fann offen bleiben, es wird der Entscheidung hier nicht präjudiziert, ob sie den Amtsgerichten oder Gewerbegerichten angegliedert werden sollen. Die Unterstellung des Gesindes unter das Gewerbegericht ist niht annehmbar. Nicht das Gewerbegeriht, sondern der Gewerbe-

erichts-Vorsißzende foll die Vermittelungéinstanz sein. Der Vorredner

at fih dagegen erflärt aus juristischen Bedenken, weil damit das Gese

nicht marschierfähig sei. Bei so gewihtigen Bedenken werde ih do bedenklih. Weil ih mich späteren Vorwürfen nicht aus\eßen will, so lege ih auf diese Bestimmung keinen Werth mehr. Die Regierung sollte aber erwägen, wie man dem Gesinde zu einem prompteren und billigeren Rechte verhelfen kann.

Abg. Freiherr vonNichth ofen-Damsdo rf (d. konf.): Nachdem der Vorredner sein Kind hat fallen lassen, brauche ih mi damit nicht lange aufzuhalten. Zu einem folchen Nothgeset, wie es ter § 79a dar- stellen würde, liegt keine Veranlassung vor.

__ Der Antrag Albrecht und der § 79a und der Zusaß zu S 80 der Kommissionsbeshlüsse werden abgelehnt.

Dem S 3 der Kommissionsbeshlüsse haben die Sozial- mokraten ihren ursprünglihen Antrag in folgender sung gegenüber gestellt:

„Die Gewerbegerichte sind obne Rüfsicht auf den Werth des Streitgegenstandes zuständig für Streitigkeiten:

1) wegen der aus dem Arbeitsverhältnisse folgenden Ver- pflihtungen und Entschädigungsansprüche, wegen Nichterfüllung derselben oder nicht gehöriger Erfüllung, insbesondere der Ansprüche über den Antritt, die Fortseßung oder die Auflösung des Arbeits- verhältnisses, über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeits- buches oder Zeugnisses, sowie über die sonstigen Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnisse, über Zahlung einer Konventionalstrafe, über Rückgabe aus Anlaß des Arbeits- verhältnisses übergebener Zeugnisse, Bücher, Legitimationspapiere, Urkunden, Geräthschaften, Kleidungéstücke oder Kautionen und dergl. sowie die Ansprüche auf Entschädigung wegen verweigerter oder ver- zögerter Aushändigung dieser Sachen oder wegen Ausstellung inhaltlih unrihtiger Zeugnisse ;

2) wegen vorsätßlicher Schadenszufügung in

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einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise, insbesondere dur Aneignung der Arbeitszeugnifse oder durch Verlegung der Betriebs- oder (Geschäftsgeheimnisse, sowie wegen Ueberlassung, Benutung oder Räumung von Wohnungen, die vom Arbeitgeber dem Arbeiter entgeltlih oder unentgeltliß überlassen werden, und wegen Zablung des Miethspreises oder Herstellung von Revaraturen für diese Wohnungen ;

3) wegen der Ansprüche, welhe auf Grund der Uebernabme einer gemeinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erboben werden ; :

4) über die Berechnung und Anrechnung der von den Ar- beitern zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge und Eintrittsgelder (SS 53a, 65, 72 und 73 des Krankenversicherungsgesetzes).

Abg. Stadthagen (Soz): Der bestehende § 3 hat in der Praxis zu vielen Zweifeln Anlaß gegeben. Die von der Kommission vorgeshlagene Formulierung umfaßt lange nit alle Fälle, in denen ‘8 gilt, diese Zweifel auszuschließen. Nedner geht auf eine Reibe von Einzelfällen ein, welche er ausführlih bespriht, um darzuthun, daf ungerechtfertigte Shädigungen der Arbeiter, wie sie zur Zeit die Nege bildeten, nur durch die von seinen Parteifreunden vorge’ch{lagene neue Fassung des § 3 in Zukunft würden abgewendet werden können. Des- halb sei auch die Fassung: „Wegen der aus dem Arbeitsverbältniß: folgenden Verpflichtungen und Entschädigungsansprüche*“ gewählt worden.

___ Abg. rjuht um Ablehnung des Antrags. Materiell sei alles, 1 ir. 1 im Antrag stehe, {on in dem Koms- missionébeschluß vorhanden, die Nr. 1 zähle eine Reibe von Materien )rinzip, ohn | ohne Methode auf. Die Kommission

zus dem Arbeitsverhältniß hervorgehe,

Außerdem habe sie bei den nur

mittelbar em Arbeitsverhältniß hervorgehenden Verbältnissen unter]chteden, daß von diefen nur dasjenige zur Kompetenz der Ge- werbegerichte s t üdlich in der von thr beantraaten Fanung des § 3 aufgefû C

Unter Ablehnung des angenommen

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ch welche die Zuständigkeit de zeiten ausges{lofsen ift, sind nur dann Scbiedêvertrage bei der Entscheiduna und Arbeiter in gleicher Zahl welcher weder Arbeitgeber

baben,

Auf Antrag des Abg. Noesicke-Dessau werden den Worten „weder Arbeitgeber“ die Worte eingefügt: Angestellter eines betheiligten Arbeitaebers“

Nach F 10 soll zum Mitaliede eines (Gewerbegerichts berufen werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet und im Zahre vor der Wahl keine Armenunterstüßung erhalten hat. Als Beisißer soll nur berufen werden, wer in dem Bezirke des Gerichts seit mindestens zwei Jahren wohnt oder beschäftiat ist.

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cen erter Leun abgelehnt Der 8 13 knüpft das aktive Wahl das 25. Lebensjahr Ein Antrag des Aba. Albrehcht will dafür das 21. Lebensjahr geseßt und auch den Frauen Wahlrecht gewährt wissen Abg. Tuyauer (Soz.) vertheidigt diesen Antrag unt darauf bin, daß der frübere Ober-Lürgermeister von Miquel sh für das Wablrec{t gerichte ausgesprochen babe. Der §8 13 bleibt unverändert Nach S 13a sollen die näheren Bestimmungen über die Wahl durch Statut getroffen werden. Auch ist eine Regelung nach den Grundsäßen der Verhältnißwahl zulässig: dabei kann die Stimmenabgabe auf Vorschlags listen beschränkt werten. Abg. Molkenbuhbr (Soz.) bält die Bestimmung für betenkli. iter „Grundsäßen ritanden werden, auch die religiösen hen Grundsät: BadricMeinlih da man diesen Zusatz

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dieser Fafsung der Kommission garniht gedacht worden. Die Sozial demokraten wollten ja felbst die obligatorische Einführung des b. vor Abs. Hos (So4): I selbst habe in Frankfurt jenen" . Hoch (Soz.): Ich se abe in Franffurt jenen Vors emacht, aber nahdem wir alle unsere Arbeiterkandidaten durihzei tten; wir wollten auch den Gegnern zu einer Vertretung verhelfen Hier aber foll die proportionale Wahl nur fakultativ eingeführt werden; der Gegner soll möglichst unterdrückt werden. Die Gemeinde. vertretungen find in der Band der bürgerlichen Parteien, und diese werden nur in ihrem Interesse zu diesem Mittel greifen. Wo Sie (zum Zentrum) die Mehrheit haben, werden Sie niemals das Pro- portionalwablsystem einführen. : Abg. Molkenbuhr hält seine Ausführungen dem Abg. Trimborx gegenüber aufrecht. N Abg. Trimborn erklärt, daß in Köln praktische Versuche n nicht gemaht worden seien, daß aber den Arbeitern die Möagli(hfeit gewährt werden folle, einen Versuh zu machen. Er persönlich babe im übrigen nichts dagegen, wenn die Provortionalwahl allgemein ein, geführt werde. / i : ; Der S 13a. wird nach dem Kommissionsbeschlusse ange- nommen. : Nach 5/2 Uhr werden die Verhandlungen abgebrochen. Vor Feststellung der Tagesordnung erhält das Wort der _ Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Ministerial. Direktor Dr. Fischer, um die Angriffe, welche der Abg. Sachse ix den Sitzungen vom 20. bezw. 24. März gegen die sächsischen Berg. beamten erhoben hat, zurückzuweisen. Der Abg. Sachse habe, wie der Redner ausführt, die Rehtsprehung des Reichs-Versicherungsamte angegriffen und dabei auf ein Unglück in der Grube Schwarzenberg im vorigen Jahre hingewiesen, bei dem durch eine Dynamit-Erplosior mehrere Arbeiter verleßt worden seien. Er habe behauptet, daß die Arbeiter ein Verbot in Bezug auf den Umgang mit Dynamit nicht gefannt hätten. Näch der Untersuchung, die er (Redner) angestellt habe, hätten aber sämmtliche Verleßte zugegeben, daß sie das Verbot gekannt hbätten Der Abg. Sachse habe ferner behauptet, die Arbeiter seien in ibrer Aussagen durch Drohungen beeinflußt worden. Aber sowobl die ver- leßten, wie die nit verlegten Arbeiter hätten eine solde Behauptung nicht aufgestellt. Ein Werkmeister, der zu den Arbeitern gesagt baben solle: „wenn Sie das zugestehen, werden Sie bestraft“, habe eine solche Aeußerung nit gethan. Der Abg. Sachse babe ferner am 22. März behauptet, daß die Bewgleute Arbeits[öhne von 50. pro Monat bezögen. Thatfächlih hätten die Durchschnittslöhne im Jahve 1900 aber 828 bis 950 J jährlih betragen. Der sächsishe Staat gebe jährli 25 Millionen für seine Bergwerke zu, nur um die Arbeiter zu beschäftigen. Ein Bergbeamter, von dem der Abg. Sachse gleichfallë gesprochen habe, der in der Aufsichtéführung nalässig gewesen sei, sei allerdings von der Aufsicht enthoben worden. Der Staat8anwalt habe aber zu einem strafre{chtlihen Eingreifen feinen Anlaß gehabt. Der Abg. Sachse sei wieder einmal ein Opfer seiner Leichtgläubigfkeit geworden, und die sächsische Negierung müsse si gegen die ungerecht- fertigten Angriffe verwahren. : . Abg. Sase (Soz ) behält sich vor, bei einer späteren Gelegenheit auf diese Dinge zurückzukommen. Er wisse aus eigener Erfahrung, daß die Bergarbeiter ganz traurige Löhne bekämen. z Schluß 5% Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Dritte Lesung des Diätenantrages; Fortseßung der Berathung der Anträge wegen der Gewerbegerichte.) E.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist das folgende Schreiben zugegangen: „Mit Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers beebrt ich der Unterzeichnete dem Reichstage den Antrag, zur Vertagung des Reichê tages bis zum 26. November d. J. die Zustimmung zu ertbeilen, x versafung8mäßigen Beschlußnahme vorzulegen. Der Reichskanzler Graf von Bülow.“

_Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Gesezes, betreffend die Feststellung eines Nah tragszum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungs ¡ahr 1901, nebst Anlagen zugegangen :

1 9-1

Der diesem Gese als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reicht D - e 4 00 a Y e L) baushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1901 tritt dem Netchshaushalté f 2 M e : Etat für das Rechnungsjahr 1901 binzu. “E

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Der Reichskanzler außerordentliher Ausgaben die

Ô Da A au 9 B tredits flüssig zu machen.

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zur Bestreitung 152 205 M im

Y im Wege det

Dem Reichstage ist ferner der nachstehende Entwurf eines Geseßes zur Abänderung des Gesegzes betreffend das Flaggenreht der Kauffahrtei: schiffe, nebst Begründung zugegangen :

An die Stelle des § 26 des Gesetzes, betreffend das Flaggenreck#i

Kauffahrteischiffe, vom 22. Juni 1899 (Reichs-Geseubl. S. 319

en die nach Vorschriften :

& 26.

Gefeßes finden auch Anwendung auf uëscließlich zur Ausbildung von Seeleu

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ulshiffe) sowie auf solche Seefahrzeug L / d

Vorschriften e Lust-Yachten, auf nte Seefabrzeuge

PMte!es

a G S e ü für Rechnung von auéêwärtigen Staaten oder deren An zen im Inland erbaut sind. Machen solhe Fahrzeuge von dem zur Fübrung der Reichéflagge Gebrauch, so unte auffahrteishiffe geltenden Vorschriften Durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des i n , 1 bezeihneten Vorschriften e Seefabrt bestimmte S

S 26a. dnung mit Zustimmung des Bun daf Vorschriften dieses Gesetzes lieklih auf auéländishen Gewässern ! T chiffêregister für solhe Schiffe werden bestimmten deutschen Konsulaten geführt indung lautet: f Gesetzes, betreffend das Flaggenreckcht der 2. Juni 1899 (Reichs-Geseybl. S. 319) finden Erwerbe durch die Seefahrt bestimmten 26 Abf. 1 auch auf seegehende Luil- au Seefabrzeuge Anwendung, welche für n auswärtigen Staaten oder deren Angehörigen erbaut sind. Machen diese Fahrzeuge von dem zur Führung der Reichsflagge Gebrauh, so unter- den für Kauffahrteischiffe geltenden Vorschriften. Im Abs. - Gesetzeëstelle ift ferner eine im Verordnungswege zu de Erstreckung der Vorschriften des Flaggengeseyzes auf Binnen- è ausschliezlih auf ausländischen Gewässern verkehren, vor orbezeichneten Arten von Schiffen können desha in nah dem Flaggengesetze geführtes Schifföregister ein i und die mit der Regiitrierung verbundenen Vortheile

® D nang

laggengesezes bat sih für eine neue Art edürfniß ergeben, sowobl hinsihtlih Jus ierung als au in anderen rehtliden Le eishiffen gleichgestellt zu werden. Es [u Seeleuten bestimmten Schalt Co

: ießlih diesem gemeinnüßigen Zwecke und nicht res wel E erung von Frachtgegenständen dem Erwerbe dur

e f ienen. E ¿ S i , die SeesabL istrierung dieser Schulschiffe stößt auf Hindernisse, weil

or ps feine der geseßlichen Bezeichnungen fallen. Die Registrierun

fie un othwendig, weil ohne fie ein Schiffszertififat und damit eine au i aber e Grundlage beruhende, der Anerkennung allerorten sichere geei um Nachweise der Identität und des Flaggenrehts des Schiffes gen werden fann. Ohne Gleichstellung mit den Kauffahrtei- nicht würden ferner die für den Betrieb der Seefahrt wichtigsten e en Vorschriften, vor Allem die Seemannsordnung, auf die L schiffe feine Anwendung finden und die Rechtsverhältnisse dieser Schif 2 und ihrer Befaßungen der sicheren Grundlage entbehren.

ge

Ober-Bergamtsbezirk Betriebene!

i Fôrderung Werke. | *

L j L

Im 1. Vierteljahr 1901

Absatz

Für die Sculschiffe wird sich dadurch Abhilfe schaffen lassen, daß den im § L Abs. 1 des Flaggengeseßes genannten Fahrzeugen die auss{ließlich zur Ausbildung von Seeleuten bestimmten Seefahrzeuge (Schulschiffe) angereiht werden. E : Fs

Es ift jedoch nicht ausges{lossen, daß sih in Zukunft noch für andere nicht zum Erwerbe dur die Seefahrt bestimmte Seefahrzeuge ein gleiches Bedürfniß geltend macht. Dies kann beispielsweise bei Schiffen der Fall sein, welche aus\{ließlich zu wißenschaftlihen ForiGungöreisen bestimmt und hierfür besonders erbaut oder vom

usland erworben, also zuvor noch nit als deutsche Kauffahrtei- schiffe registriert find, besonders wenn jolhe Schiffe von privaten Unternebmern ausgerüstet werden und nicht, wie staatlihe Schiffe | gleicher Art, ein besonderes Flaggenreht genießen.

Statistik und Volkswirthschaft.

L p

Im 1. Vierteljahr 1900

Belegschafts- zahl.

Betriebene Absat

+ v

zahl.

I orf ZVETCTLE.

| Belegschafts-

gebotenen Ergänzung des Flaggengesetes

Fs emvfi fi , bei der aus dem vorliegenden Anlaß Es empfiehlt sich daher E e BACET fn vekenen,

daß noch andere j Erwerbe dur die Seefahrt nicht bestimmte See-

fabrzeuge obne a

ermalige Jnanspruchnahme der Geseßgebung den im

& 26 Abs. 1 des Flaggengeseßes genannten Fahrzeugen gleich behandelt

werden fönnen.

Dies läfit fic durch eine Bestimmung erreichen, wona

5 4 c Es î [t Att auf dem im Abs. 2 ebenda vorgesehenen Wege der Kaiserlichen Verordnung

mit Zustimmung des Bundesraths die Geltung der & 26 Abs: 1 auf folhe Fahrzeuge erstreckt werden kann.

Vorschriften im Wenn eine

jolhe Bestimmung in § 2 eingeschaltet wird, wird es zweckmäßig sein, den auf Binnenschiffe bezüglichen Abs. 2 des § 26 als besonderen

8 26a folgen zu laffen.

In diesem Sinne ist der vorliegende Ge?eß-

entwurf aufgestellt.

I. Vierteljahr 1900.

weniger (—).

Mithin im 1. Vierteljahr 1901 mebr (4-),

Betriebene Werke.

Förderung

+

1. Steinkohlen. 7 743 844

3.125

177 055

14 636 501 3 009 082

Breélau

Hille . Clausthal Dortmund

7 002 628 2454 | 47

170 348

13 774 347 2919 702

102 299

J

7 682 992 7 089 543 26 189 705 !

14 684 813 3 027 860

179 830 13 945 894

3 538 242 892 52 635

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} 90 342 95 1 882 42 3435 218 914 50 762

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428 |— 15,88 ¡4 So 12 650 9482 48 312 ¡- 171 544 18 778 |— 36 130

60 852 —-

Summe I 25 569 605 23 86

Braunkoßblen. : E ti Se N 250 212 R E, i 7 425 023 ustbal 2 173 816

ann 1 506-532

9 479 198 681

996 793

25 588 065

401 411

196 428 6 644 937 127 463

1 221 358

363 498

1 649 31 297 1 670 5 674

18 460 303 502

31 090 18,55 528 895 10,28 27 202 24,28

24,259

53 784

780 08G

46 353

4 985 174

L . .

Summe II 9 355 583

Lit eratur. Die Buchführung der Sparkassen.

-varfassen-Rendant Scharke.

wünschen des ganzen

nichts zu

er an Gründlichkeit ni i Darlegung

einer eingehenden

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[tung. Die in den verschiedenen Formularen enthaltenen Muster- ungen machen dasselbe für den Selbstunterricht in der Buch- ) Es wird aber auch für migen, welhe mit Sparkassen-Angelegenheiten fich zu befassen 8 als Sparkassenbeamte, sei es als Mitglieder der Auf- wegen | lichung einer vereinfahten Geschäftsführung der Sparkasten, | tb

des | 7

: der Sparkassen besonders werthvoll.

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;rde, eines erböbten Interesses nicht entbehren, son

Interesse der Verwaltung der letzteren sowohl wie lifums liegt. Beiträge geben von : | el, Unter - Staatssekretär 1 Oberlandesgerichts - Präsidenten.

Neibe XLV.) Sahrgang, Vest 2/3.

zur Erläuterung des deutschen R Dr. Rassow, Reichsgerichtsrath a. ©

E e Sechiter Folge V.

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s D ü und seine vermögenëére

jen: „Das Klostergelübde im Geltungêgebiet n Januar 1900* von Dr. jur. * hem Honorar- Professor in Halle a. S.; ( Fanuar 1900 ges{lofsenen s{hriftlihen Vertrage Vertrag der Schriftform bedarf

7 010 458

Zusammengestellt bearbeitet zum Selbstunterriht für Gehilfen und Anwärter von C. Müller's Verlag, Eberswalde. je Im Hinblick auf die stetig fortschreitende Entwicklung e¿ Sparkassenwesens ist in dem vorliegenden Buche der Versuch gemacht, eine Buchführung für Sparkafien zusammenzustellen, die troß einer be- outenden Vereinfahung der Rehnungsführung den bestehenden Systemen : übrig lajjen dürfte. i Geschäftsganges bietet das Werk die sämmtlihen Formulare für eine Sparkassen-

Nechts, E im Justiz - Ministerium, und Dr. (der Berlin, Verlag von Franz P Das vorliegende Doppelheft enthält neben einer größeren [ bemerkenswerther neuerer Entscheidungen des Reichsgerichts liher Wiédergabe der Urtheilsgründe die folgeenen Ab-

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des preußischen Allgemeinen Landrechts Wilbelm von Brünnedck, „Ist gegenüber einem auch der Einwand zulässig,

S 190 186

den

Da in dieser Abhandlung das in

zurück und vorwärts aufbauen fann, modernen Ansprüchen \hlesishen Bergbaues 1 Berg-, Hütten- und Salinenwese:

lage, auf der die Forschung daß man endlich eine den {ichte des gesammten Der Bericht über das

der vorjäh

C "rh Atton erDosen

Ç L¿TS ck r VMyrkottormnh aht, unter denen man auch Abbildungen der Arbe terwohnhär französischer, englischer, belgisher und shweizerischer findet. Ein Abichnitt „Uteratur“,

nungen, deutscher, dustrieller Unternehmungen

a R ) tton 3 Selten

enthält, {ließt das sehr umfangreiche, 25 umfassende Heft ab.

eke. Sonderabdrüdcke aus der „Apotheker-Zeitung“. 19 Druck von Denter u. Nicolas. Diese Schrift wendet ih gegen Bestrebungen des Drogistenstandes bezüglih des Verkebrs mit Arz1 mitteln, wie sie fürzlich von dem |\te etenden 2 n Deutschen Drogistenverbandes G. A. Buchhbeister in eine hältnisse im Orogenkleinhandel am B hunderts“ betitelten Buche zu}ammengefaßt C besondere gegen die Forderung, das Privilegium der in § 2 der Kaiserlihen Verordnung vom 25. Vêärz 187: :ubereitungen betreffend) auf den § [ mit lichen Stoffen zu Heilzwecken zu befc

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Pu Finleitung der Zwangëêverwaltung der 2 Beschlagnahme abgescblo}tene: betreffenden Rechtsgeschäfte zu Berlin; „Die Berechnung ille des & 182 Abî. 2 des MReicbsgesetzes l êrihter Pohlmann in Rawitsch. Ver Iechtec rgeriht Dr. H. Neumann seßt seinen „Bericht über di gerlichen Gesetzbuch nah der Reihenfolge des Ge] chluß bilden literarishe Anzeigen. Zeitschrift für das Berg-, Hütten im preußiihen Staate, hérausgegeben l und Gewerbe. 49. L Oeft i

ndel 1 Jand, 1. Y ntbal l S

J die Tafeln 1 bis V _De Preis des Bandes ( } vorliegende erste Heft des neuen Z unter der ständigen Rubrik „Verwaltung“ be Veröffentlichungen, unter denen wir das Per! Königlich preußischen Bergwerksverwaltung, sowte d und Ausfuhr der wichtigsten Bergwerks- und Yulter im deutschen Zollgebiet während des Jahres 1900, J im Jahre 1899, besonders hervorheben, nachstehende Abbandl : Gn Entre vvandlungen, die geeignet sind, auch das Znkere}c Anspruch zu nebmen : „Geschichte des s{lesischen wesens în der Zeit Friedrih's des Großen, Friedri und Friedrih Wilhelm's 111. 1741 bis 1806“ (f Profefso- De, Es Fechner in Breslau; „Die Erdwachs- Ftrolevm-Intustrie Borvslaws* von Bergreferendar Magdeburg; „Feuerfeste Massen“ ie Bergwerks-Industrie auf dem

Labmanien und Neuseeland im Jahre 1899“ taerliden Generalfonsulats in Svdnev l ie Koblen-Industrie in Rußland“ von E. Davidsc as Berg und ai auitellung 1900* nach amtlichen Quellen. Es dereits im (lesischen. Berg- und i Toven, Friedrich Wilhelm's Il. und bis 1806° von Professor Dr

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australischen Festlande „Die metallurgi n in Charlott

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Hüttenwesens in der Zeit Fricdrih Wüilhelm's 111

a i. P.; „Anw » N c C t Urhottän Ttnife im MTCTenN Sinn

; des & 618 B. G.-B. auf Arbeitsverbältnisse im eren dl

Amtégerihtêrath Habn in Berlin: „Ve E E lde. Her

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uar 1900 eingetretenen Todes

Seiffert von De. Steger in Charlotteavurg ;

“r ded ifaeseties von nach einem Bericht des | l |

Ÿ e Salinenwesen auf der Pariser Welt- | sei namentlih auf vorigen Bante begonnene größere Arbeit ¿Geschichte Fricdrih's 1741 vom

Hermann Fechner aufmerksam gemacht

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derungen unk zeit“ nidts in aiv unerbittliche Kon!egqueni eilmitteln zuzuwet!

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Handel und Gewerbe. im Reich8amt des Inner s

„Nachrichten für Hand

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s Grad Men 2 s unt “hen Zuckerexrtrakte

nicht dur

Melasse, sowie al r und __ deren Gebalt an reinem Zucker sich Polarisation und | Glyfoîe in | Saccharin

s ü Ï Ï e und äbalide Sükstofse .. .. . . 1 Uns (englis)

e werden im Einklang mit den Bestimmungen è 1876, 39 und 40 Viet, C. 35 aud von nur zum theil aus einem der vorgenannten enthalten. Die Bestimmung in erwähnten Gesetze, mit Zucker cingemadte Pflaume

e | für Pilaumen nicht uaterliegen, wird aufgehoben. des | Bemerkung. Für Waaren, die zum theil tes enannten Stoffe bestehen oder einen solchen T ' vom vollen Gewicht nah dem höchsten Saß zu bere in darin enthaltener zollylichtiger Bestandttheil un

einen solchen

steben ode wona

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40 290

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Archiven ruhende Aftenmaterial | verwerthet ist, bietet sie niht nur einen hôchst erwünschten Beitrag | zur Kenntniß der bergbaulichen und nationalöfonomischen Verhältnisse | des behandelten wichtigen Zeitraums, sondern au eine feste Grund-

genügende Ge ff darf.

aus 9 4

: E E E M Der Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apc Ì

V . S. Berlin,

| | |

igen Pariser Weltausstellung wird trefflich erläutert dur | sechs als Atlas beigegebene Tafeln mit zahlreichen fehr klaren Zeich-

: a X S Sor aae Volt Bitte: tür Gontomkor: {i eine Uebersicht des Inhalts der technischen Zeitschriften für September, | Oktober und November 1900 sowie Besprehungen erschienener Werke | in ‘2uartsormat

1e

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Zeispiel find Waaren, 3e

+ 1165 397 4 12,55

die Zucker, aber keinen anderen zollpflichtige standtheil enthalten, nach dem höchsten Zollfaß für Zucker, d. 1. pflihtige Früchte enthalten,

er Anwendung,

d, zu verzollen. Auf Waaren, die

ndet der Zoll für ]

ieser oder jener der höhere ist. L Ausfulk ll für Koblen u. |. w.

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Koble (eins{lieklich

Werthzoll

"—Y 4 5 1 2 Onne (englis) | Deutscher Reichs-Anz D Deutscher Reichs-Anze

ck c M 7s Zollerhöhung in Lagos. eit dem 20. März d G E

wi C und Preßkoble)

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für Koblen und Koks

in Oberschlesien. d. M. geftellt 16 351

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) C C Katto- . Caro Hegenscheidt Akt. 122 25, P.-Z. 113,25, Opp. Zement G Kramsta 158,50, Schles. Zement Laurabütte 215,75, Bresl. Delfabr. elektr. und Kleinbabngesell- [ 155,00, Oberschlesische Silesia* 129,00, Séblesische

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¿e Sack 10,25—10,30. NatSprodukte 759% o s 00. immung: Matt Krystallzuckder 1. mit S Brotraffinade 1. obne Faß 29,20. Gem. Raffinade mit Sack 28.95. Gem. Melis mit Sack 28,45. Stimmung Robzucker l. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 9,42} Gd., 9.45 Br., pr. Juni 9,424 Gd., 9,45 Br., pr. Juli 9424 Gd., 47¿ Br., pr. August 9,45 9.50 Br., pr. Ofktober-Dezember

3874 Gd., 8.924 Br. Matt

Hannover, 9. Mai. (W. T. B J} 0 vinzial - Anleibe 96,00, 4 °/% Hannov ovinzial ' i 3¿ ô/) Hannov. Stadtanleihe 95 4 Hannev Stadtanleibe 101,60, 4/4 unkündb. Hannov. Landes - Kredit -Dblig. 101,70, 49/9 kündb. Celler Kredit-Oblig. 10240, 49/4 Hannov. Straßenbahn-Oblig. 96,50, 4} 2/9 Hannov. Straßenbahn-Oblig. 98,40, Continental Caoutchouc- Komp.-Aktien 544,00, Hannov. Gummi-Kamm-Komwp.-Aktien 205,00, Hannov. Baumwollspinnerei-Vorzugs-Akticn 40.00, Dêhrener Woll- Uscherei- und Kämmerei - Aktien 142,00, Hannov. rmentfabrik- Aktien 145,00, Hôrxtershe (Eichwald) Zementfabrik-Altien 92,00,

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