1901 / 111 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E F E e L E

E S ILZE

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[7 E are i Ea E T t M cte Non Dev ea

[13559] Birkenfelder Thon- und DBiegelwerke Actiengesellschaft zuKirkenfeldi.Fürstenth.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der Dienstag, den 4. Juni 1901, Nach- mittags 3 Uhr, im Hotel „Rheinischer Hof“ in Saarbrücken stattfindenden außerordentlichen Ge- neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung: _Hypothekenanleihe.

Stimmberechtigt sind nah § 8 uns. Statuten die- jenigen Aktionäre, welche ihre Aktien spätestens 2 Tage vor der Versammlung entweder bei dem

Vorstand der Gesellschaft in Birkenfeld oder der Süddeutschen Bank in Mannheim oder dem Bankhause Lazard, Brach & Co. zu : St. Johann a. Saar hinterlegt haben. Birkenfeld i. F-, den 9. Mai 1901. Der Aufsichtsrath. Dr. P. Jochum, Vorsitzender.

[13558]

Wir laden hierdurch unsere Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf Sams- tag, den 8. Juni cr., Nachmittags 37 Uhr, in den Sißzungsfaal des Bankhauses Sal. Oppen- beim jr. & Co. in Köln ergebenst ein.

Tagesordnung :

1) Bericht der Direktion.

2) Bericht über die Revision der Nehnung, Ge- nehmigung der Bilanz und Ertheilung der Decharge.

3) Verwendung des Reingewinns.

4) Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern.

Köln, den 10. Mai 1901.

Der Auffichtsrath

der Actien Gesellschaft

Siegener Dynamitfabrik. Dr. M. Send.

[13580] Bekanntmachung.

Nachdem die heutige F ee ntliGe, General- versammlung unserer Gesellschaft niht bes{chlußfähig gewesen ist, da das nah § 29 des Gesellschafts- vertrags für Abänderung desselben vorgeschriebene Drittel des Aktienkapitals niht vertreten war, fo werden die geehrten Aktionäre der Sächsishen Web- \tuhlfabrik hiermit zu einer anderweiten

außerordentlichen Generalversammlung, welche den

5. Juni 1901, Nachmittags 75 Uhr, im Carola-Hotel in Chemniy abgehalten werden soll, und welche ohne Rücksicht auf die Zahl der ver- tretenen Aktien über die nachersichtlihe Tages- ordnung beschließen wird, mit dem Bemerken er- ebenst eingeladen, daß nah § 25 der Statuten die- jenigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, miudestens 6 Tage vor der Generalversammlung, den Tag der leßteren nicht mitgerechnet, demnach spätestens bis zum 29, Mai, ihre Aktien ent- weder bei der gt og van Disconto-Bank in Berün oder ei der Creditanstalt für Judustrie und Handel in Dresden oder bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig oder bei dem Chemnitzer Bankverein in Chemnitz oder in unserem Komtor zu deponieren haben, und daß zur der Vorweis der betreffenden Depositenscheine zur Theilnahme an der Versammlung berechtigt.

Das Versammlungslokal wird um {4 Uhr ge- öffnet und um {5 Uhr bei Beginn der Versammlung ge\ch{lossen. ]

Chemnitz, den 10. Mai 1901.

y _— ( . Saächsische Webstuhl Fabrik. Die Direktion. Tagesordnung: Abänderung des Gesellshaftsvertrags in der Weise, daß dessen Bestimmungen über die Kraftloserklärung von Aktien, den Verfall nit erhobener Dividenden, die Bekanntmachungen, die Einberufung der Generalversammlungen und die Theilnahme an denselben, die Zu- sammenseßung und Honorieruna des Aufsichts- raths, Vechargeertheilung für denselben, sowie über die Gewinnvertheilung den Be- stimmungen des neuen Hantdelsrehts angepaßt werden; ferner Beschlußfassung über den an Stelle des bisberigen Statuts zu \etzenden neuen Gesellschaftävertrag. Es wird ins- besondere beantragt, als Gesellschaftsblätter nur noch den Reichs-Anzeiger und das Amts blatt der Stadt Chemniy beizubehalten, die Fristen für die rlegung der Aktien und die Ankündigung selbständiger Anträge vor der Generalversammlung herabzuseßen, die Zabl der Auffichtsrathsmitglieder auf 4—6 feitzu- segen, von denen die Mehrzahl Chemnitzer Bürger sein müssen, und dem Aufsichtsrath cine feste Vergütung zuzubilligen, in die die Tantième cinzurechnen ist, ferner cinen neuen Modus für die Vertheilung des jährlichen Reingewinnes einzuführen, wobei die Tantidme des Vorstandes herabgeseßt werden soll.

13201] Genebhmigungsurkunde,

etreffend die Ausgabe von 1839000 M zu vier vom Hundert verzinsliher S{Guld- verschreibungen auf den Inhaber dur die Lausizer Eisenbahngesellschaft. Ausgabe

vom Fabre 1901, I. A. E A F.- M. 1. 3802.

Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir bier» durh auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz- buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Lausitzer Eisenbahngesellschaft die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei bungen auf den Jnhaber bis zum Betrage von 1 839 000 Æ, wöêrtlih: eine Million, achtbundert- neununddreißigtausend Mark, behufs Beschaffung der Mittel zum Ankauf der Eisenbahn von Hansdorf nah Priecbus, zur Vermehrung der Betriebömittel und zu Erweiterungsbauten unter folgenden Be- dingungen

D L Die bis zur Höhe von 1 839 000 4 auszugebenden Schuldverschreibungen, auf deren Rückfeite diese Ge-

nebmigung3urkunde abzudrucken ist, werden nah dem

anliegenden Muster A. unter der Bezeichnung: Zu vier von Hundert verzinslihe Schuldverschrei- E auf den Inhaber der Lausißer Eisenbahn- gesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1901“

in 920. Stücken zu je 1000 Æ, zusammen 920 000 4, 1838 é L 0D L 919 000 ,

im Ganzen 1 839 000 4 ausgefertigt.

Die Schuldverschreibungen werden mit der eigen- bändigen oder im Wege der mechanischen Verviel- fältigung hergestellten Namensunterschrift der Direktion der Toutiger Cisenbahngesellschaft versehen und von einem Beamten der leßteren eigenhändig unterzeichnet.

Die für diese Schuldverschreibungen nach dem ferner anliegenden Muster B. auszufertigenden Zins- scheine sowie die Erneuerungsscheine zum Empfange neuer Zinsscheine nah Muster C. werden in gleicher Weise ausgefertigt. Die Erneuerungss{eine sind zum Zwecke leiht erkenntliher Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite des Zins- scheinbogens über oder unter den beiden [eßten Zins- scheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zins- scheine abweichen, abzudrucken. i:

Die erste Reihe der Zinsscheine für dreizehn Jahre nebst Erneuerungs\chein wird den Schuldverschreibungen s j

le ferneren Zinsscheine werden für dreizehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen mit Erneuerungs\chein erfolgt bei der Gesellschaftskasse in Sommerfeld gegen Ablieferung des der älteren Zins\cheinreihe beigegebenen Erneuerungs\cheins an den Inhaber des leßteren, sofern niht der Inhaber der Schuld- verschreibung bei der Gesellschafts-Direktion der Aus- Le widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Crneuerungs\heins werden die Zins- scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der S8 ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Durch die Rückgabe des Erneuerungs\cheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe nebst Er- neuerungsschein bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungs\cheins is von dem Inhaber der M dung eine Empfangsbescheinigung zu ertheilen.

A

Der Nennwerth der Schuldverschreibungen wird, vom 1. Januar 1901 jan gerechnet, mit vier vom Hundert jährli verzinst. Se A

Die Zinsen werden halbjährliß vom 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres ab bei der Gesellschafts- kasse zu Sommerfeld und bei den von der Gesell- haft noch zu bestimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Der Anspruch aus einem Zinsschein erlischt zu Gunsten der Lausißer Eisenbahngesellschaft mit dem Ablaufe von vier-Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fallig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser érist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, \o verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

& 3.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höbe der barin vershriebsnen Kapitalbeträge und der dafür nach § 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Lausitzer Eisenbahngesellschaft. Letztere hat die Bahn- einheit der Nebencisenbahnen Muskau—Teuplitz— Sommerfeld, Nausha—Freiwaldau und Hansdorf— Priebus* nah Maßgabe des Gesetzes vom 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbabhnen und Kleinbabnen und die Zwangsvol[streckung in die selben (G.-S. S. 499), mit diefer Bahn\{uld zu be lasten. Jhre Eintragung in das Bahngrundbuch hat vor der Ausgabe der Schuldverschreibungen zu er- folgen.

Vor weiteren Anleihen, welhe die Gesellschaft etwa später aufnehmen follte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigung ausgegebenen Schuldverschreibungen das Vorzugsreht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.

8 4.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane dur Einlösung auszuloosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver- schreibungen vom 1. Januar - des Jahres 1901 ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1942 getilgt.

Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueber- huß, der vom Ertrage des Unternehmens der Lausitzer Eisenbahnge?ellshaft nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge zu den Neserve- und Erneuerungsfonds und der Zui?n der für das Unternehmen der Lausißer Eisenbahngesellschaft ausgegebenen M 1 839 000 Schuldverschreibungen übrig bleibt, bis zur Höbe von eins vom Hundert des Betrags der ganzen Schuld unter Hinzuziehung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nah dem 1. Januar 1906 eine stärkere Tilgung ein- treten zu lassen oder au sämmtliche, noch im Umlaufe befindlihe Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist auf einmal zu kün- digen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanz-Ministers. Die durch die verstärkte Tilgun ersparten Zinsen find ebenfalls zur Tilgung der R umlaufenden Schuldverschreibungen zu Verwenden. Die Einlösung, sowohl der ausgeloosten als der ge- kündigten Schuldverschreibungen, erfolgt zum Nenn- werth.

Die Ausloofung findet zuerst im Jahre 1901 und sodann alljährlih ftatt. Die Einlösung der biernach zur Rückzablung gelangenden Schuldverschreibungen erfolgt vom 2. Januar des ñächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1902. In den Jahren, in denen die Tilgung dur Ankauf ganz oder theilweise erfolgt, unterbleibt die Ausloosung, der Höhe der an- gekauften Schuldverschreibungen entsprehend, ganz oder theilroeise.

Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Eisen- bahnauffichtébehörde alljährlih Nachweis geführt.

8 5,

Die Ausloosung der zu tilgenden Schuldver- s{hreibungen findet im Monat September jeden Jahres am Sitze der Gesellschaft in Gegenwart der Virektion entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung cines Notars statt. Die Zeit der Ausloosung, zu der den Inhabern der Schuld- vershreibungen der Zutritt frei steht, ist vierzehn Tage vorher dur ciamalige Bekanntmachung in den

im è 11 bezeichneten Blättern zur fentlichen Kenntniß zu bringen.

Bei der Tilgung sind die Stücke zu 500 4A und 1000 # nach dem im S 1 angegebenen Verhältniß ihrer Gesammtbeträge zu berüdfihtigen. Soweit die zur Tilgung zu verwendende Summe einen hiernah nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten Tilgung verwendet.

6. Die ausgeloosten SHultversshrcibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Nück- zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nah der Ausloofung und spätestens drei Monate vor dem Hane ne öffentlih bekannt gemacht.

Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Sommerfeld an die Vorzeiger der betreffenden Schuldverschreibungen gegen Fu efern derselben e der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins-

eine.

Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag “der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zah- lung vorgezeigt werden. Im s erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausgeloosten Schuldverschreibung mit dem auf die Ausloosung und die Bekanntmachung folgenden 31. Dezember und jeder gekündigten Schuldverschrei- bung mit dem dem Slblunallernin vorangehenden

age.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, fo ist dies unter An- gate des Betrags der angekauften Schuldverschrei-

ungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. :

Die infolge der planmäßigen Ausloosung ein- gelösten oder an deren Stelle durch Ankauf zu dem planmäßig zu tilgenden Betrage erworbenen Schuld- vershreibungen werden unter Beachtung der für die L vorgeschriebenen báai: verbrannt, wo- gegen die G i die darüber hinaus dur Aus- loosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rükforderung seitens der Gläubiger 9) eingelösten Schuld- verschreibungen wieder ausgeben darf.

SG

Der Anspru aus den Schuldverschreibungen er- lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem NRückzahlungstermin, wenn nicht die Sculd- verschreibungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellshaft zur Ein- lôfung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an.

Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltend- machung des Anspruchs aus den Urkunden gleich.

Obgleich hiernach aus dergleihen Schuldverschrei- bungen keinerlei Verpflihtungen für die R in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Gejellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Ein- lösung solher Schuldverschreibungen aus Billigkeits- rüsihten zu beschließen.

8&8.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8 1004 ff. der Zivil- prozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos er- klärten Schuldverschreibungen sowie auch für be- schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus- gehändigte und zu vernihtende Schuldverschreibungen, ofern ihr wesentlißer Inhalt und ihre Unter- \scheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar find, werden auf Antrag des Inhabers oder des- jenigen, welher das Aus\{lußurtheil erwirkt hat, neue Schuldverschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vorzuscießen. Dagegen können abhanden gekomméêne oder vernichtete Zins- oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bisherigen Inhaber, wenn er den Verlust von Zins- scheinen vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungs- frist 2) der Gesellschafts-Direktion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der’ Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausges{lossen, wenn der abhanden gekommene Sch{bein der Gesellschafts- Direktion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlih geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht- lihe Geltendmahung näch dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

8 9.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nit befugt, die Rückzablung' der darin verschriebenen Be- trage anders als nah Maßgabe der in § 4 ent- haltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlöfung vorgezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben,

b. daß der Betrieb der Bahn durch S{uld der Gesellschaft länger als sech8 Monate ganz aufhört,

c. daß die im § 4 festgeseßte Tilgung der Schuld niht innegehalten wird.

In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein- tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu e. ist dagegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.

Das Net der Zurlückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Einlösung der betreffenden Zins- scheine, în dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebs, das Recht der Kündigung in dem Falle zu e. drei Monate von dem Tage ab, an welhem die Zablung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ibre rechtlihe Wirkung, wenn die Gesellschaft die niht innegehaltene Tilgung nachbolt und zu dem Ende) binnen längstens drei Monaten nah erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Schuld- verschreibungen A bewirkt

§ 10.

Bis zur Tilgung der auf Grund dieser Ge- nehmigungsurkunde ausgegebenen -Schuldverschrei- bungen darf die Gesellshaft einzelne Grundstücke niht veräußern, noch belasten. Dies bezieht sh jedoch niht auf die Grundstücke, durch deren Ver- äußerung oder Belastung die Betriecbsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, aud nicht auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich, oder den Staat, oder an Gemeinden, zur Errichtung von Poft-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen Anlagen und Ginrichtungen, oder die

zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetretey I

werden möchten. von den Geri fordernde Nachweis darüber, ob dur die B U er oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfz

keit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird l :

nit, wird durch eine Bescheinigung der aufsihtsbehörde erbracht 5 des ‘Gesehes 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht Privateijenbahnen und Kleinbahnen und die Ztg vollstreckung in dieselben, G.-S. S. 499 M Ss

Diese Bestimmung soll sih jedo auf diejeni zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschreibün nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate 2 Verfall zur Einlösung O werden. ah

Alle in diefer Genehmigungsurkuude vorge\sG;; öffentlichen Bekannfmacbingen müssen cinmal A Deutschen Reichs- und Königli Preufßis en Staats-Anzeiger, sowie in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Frankfurt a. O. und Liegniß abgedruckt werden.

ei dem Eingehen eines der leßtgenannten Blätt,y

oder wenn dieselben unzugänglih werden sollten ge: nügt die Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder auch allein in dem Ll Reichs-Anzeiger

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich 5 Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriediqune der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge, währleistung seitens des Staats nicht übernommen, Diese Genehmigungsurkunde is mit den Anlagy im Deutschen Reihs- und Königlich Preußiss, Staats-Anzeiger sowie in den im § 11 genannt Blättern von der Direktion der Lausitzer Cisenbahy, gefellshaft auf ihre Kosten bekannt zu machen.

Berlin, den 4. April 1901.

(L S) Der Der Minister

Finanz-Minister. der öffentlichen Arbeiten,

Im Auftrage: Im Auftrage: Germar. Wehrmann.

Muster A.

Zu vier vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibung auf - Inhaber er Lausißer Eisenbahngesellschaft, __ Ausgabe vom Jahre 1901. Buchstabe

Der Inhaber dieser Schuldverschreibung hat auf R von... . ., . . Mark Antheil an der in Gemäßheit der umstehend abgedruckten Genehmigungs,- urkunde aufgenommenen Bahnschuld der Lausißer Eisenbahngesellschaft von 1 839 000 Mark.

Die Zinsen find gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar.

Sommerfeld, den 1. Mai 1901.

Lausizer Eisenbahngesellschaft. Die Direktion. Lechner. J. Schweizer. (Unterschrift gedruckt.) Ausgefertigt : (Unterschrift eigenbärdig.) A E I. Poellatk.

Dieser Schuldverschreibung find 26 Zintiküne 1. Reihe für die 13 Jahre vom e. E ar ps 19 . . mit Erneuerungsschein gegeben.

Muster B.

Zinsschein 1. Reibe zu der zu vier vom Hundert verzinslihen Schuldverschrei- bung auf den Inhaber der Lausitzer Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1901. ab E «1s ¿o Mr.

Ie: 5 20A Mark. Der Inhaber dieses Zins- scheins empfängt gegen dessen Rückgabe vom 07 ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . ten .. bis . 19. mit

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steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruch

der Urkunde gleich.

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s diesem Zinsschein erlischt mit dem

feld oder bei den umstchend angeführten Zahlstellen. Sommerseld, den 1. Ba! 1901. : Lausizer Eisenbahngesellscaît Die Direktion LewGner À Schwe it : (Unterschrift gedruckt.) Ausgefertigt : (Unterschrift eigenhändig J. Poellath. Zahlstellen: y Sommerfeld bei der Gesell schaftskaf Berlin bei der Dresdner Bank.

S r Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der

er Anspruch au S UC

dem

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in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn

nicht

Direktion zur Einlösung vor

Vorlegung,

4 .

Ablaufe von vier

von

Muster C Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . . . zu der zu vier vom Vundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Lausitzer Eisenbahngesellschaft Ausgabe vom Jahre 1901. Buchstabe . . . Nr... über . . . Mark.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obengenannten Schuldverschreibung die . . . Reibe von Zinsscheinen für die 13 Jaore von 19 . . bis 19. . nebst Erneuerungsschein bei der Gesellschaftskasse zu Sommerfeld, sofern nichk xer Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe de der unterzeichneten Direktion widersprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verluste diese# Seins werden die neuen Zinsscheine nebst Ér neuerungsschein dem Inhaber der S uldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorleg!-

Sommerfeld, den 1. Mai 1901.

Lausizer Eisenbahngesellschaft Die Direktion.

Ee I. Schweitzer. nterschrift orene,

B (Unterschrift eigenhändig.) J. Poellath.

. Gebäude-Konto

Vierte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„M 111.

. Untersuhungs-Sachen.

O E V2 D r

. Verloosung 2. von Werthpapieren.

Berlin, Freitag, den 10. Mai

. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, ‘anicnats u. dergl. . Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. é én ¿V N c ér . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. t

6) Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch.

Die bisher hier veröffentlihten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich aus\chließlich in Unterabtheilung 2.

3212 R Bilanz am 31. Dezember 1900.

M A | 255 600/11} Aktien-Kapital-Konto 440 829/48

FPassiva. Grundstück-Konto

136 121/20 Arbeiter-Wohnhaus-Hypo-

c | 38 495: eren on 6 000 ei E 2 004/10| 438 425/30 Konto der 41 9/9 Obligat. 95 000|—

Maschinen-Konto 430 152/10| | } Kreditoren in laufender

O E 21 507/60

108 T4 50)

Sa T. 18 701/90 |

427 346/40 | Abgang G 0700 |

Erxtra-Abschreibung , 3000 |___ 12700 —| 414 646/40 Handmaschinen- u. UÜtensilien-Kto. 75 827150 | Ab\chreibung ; 3 791/37 |

36/13

J

0 N D

O D

Zugang 80 429/10 Oefen-Konto . |

Abschreibung

on

O O

i M O C J] O91 D

Ol A

Zugang 57 266/90

Gas- E EEEE - Abschreibung

00 J [r

3 495/79

U L E N 6 009/51 9 505/30 Milit 16 105/19

Ana e 1 610/49 11 191 70 Zugang . i: 3i— 14 53770 Pferde- und Wagen-Konto

E A 1 450/25 2 T75Di—

E a A 1 275|— 1 500¡— E a e S 419/62

A 469/62 Mata E, 113 066/18 E R S 252 591/52 E 2 806/17 Debitoren in laufender Nechnung 159 014/30 E 42 056 a e 234 518/62

Soll. Gewinn- und Verlust-Konto am 31 Haben,

M «\ A Li Ee 98 460 82} Betriebsgewinn . E S too 54 527261 Saldo S 58 288/05 Abschreibung auf Anlagen . 38 947/26 Abschreibung verlorener Forderungen . 12 442/80 Rückstellung für einen schwebenden

Proze; 10 000

272 666/19 272 666119 |

Düsseldorf, 26. April 1901.

Wilhelm-Heinrihswerk vorm. Wilh. Heinr. Grillo Actiengesellschaft.

. | 1250 000/— L | | Accepte o 109 293/26 An, 4 408/28 Löhne-Konto .. 5 746/75

Neu L S P 627.867/99 M 42 056|— Délliebere-Kouto 10 000

2 075 963/60 2 075 963/60 |

13439] : : Bilanz der Firma F. van der Wal & Actien Gesellschaft in Dinklage per 31. Dezember 1900,

M AN i e - F ( çÇ M its 99 O I E L S E e oe o 103 200 Rohe, halbfertige und fertige Waaren . 1STD O U O S o ») 000

ck f 5 r Msvrt b ì M atkopd Mathe Und: DiVerie aar aon 10 916 511 Zur Verfügung d. Berw.-Rathes

he I ' L I E e N ie l 500 Pr AUO ees ea Tee 43 990108

E ei 273 934/92 | 42 469|13M Uebers{uß aus 1899... . 497/61 | E ad o cas 20 667140 |

Fabrik-Gebäude 43 336,04 Abschreibung 2% . ... , 866,72 E s e 6 M O LTOO Abschreibung 10% ... 9817,48

M. 52 357,36 Neuanschaffung v. Maschinen 15 346,99 67 704/35 Kassenbestand . n s S 5 665/66 O aa ma 173 750/88

451 S6 79 451 896

Gewinu- und Verlust-Konto per 31. Dezember 1900. |

Ï Wechsel-Konto Zinsen-Konto Unkosten-Konto . Salarien-Konto Keise-Konto . Provifions-Konto . Gebäude-Konto . Maschinen-Konto . Tantièmen-Konto . Fubrpark-Konto Vubiosen-Konto A E eo S 20 66741

L A T D ooo d) 15 480

Dinklage, den 30. April 1901. Der Verwaltungsrath.

E E = Ï

Saldo-Uebers{huß aus 1899 . 49761 E L a oi 78 512199 |

79 010 6 79 010/60

Gewinn-Vertheilung per 31. Dezember 1900,

d «A M

Zum Reserve-Fond 2/2 %. . . . 516/68 Zur Verfügung d. Verw.-Rathes . . 4 670 72

20 6674 90 66740

[13219] Berliner elektrische Straßenbahnen Aktiengesellschaft.

Activa.

p | D095

1901.

Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

Bank-Ausweise.

Verschiedene Bekannkmachungen.

PasSsiva.

Bahnanlagen-Konto . Grundstücks-Konto Betriebsbestände Kautions-Konto Effekten-Konto . . Versicherungs-Konto . Debitor L as Bank-Guthaben

Bilanz am 31. Dezember 1900.

M. j 5 269 353/38 282 418/15 99 935/47 42 000|— 44 850 40 430 62 792 173/69 92 505 |—

An Unkosten-Konto . Effekten-Konto . Erneuerungs-Konto Tilgungs-Konto

MNe!servefond-Konto AM.

Tantièmen-Konto . ,

Dividenden-Konto . 300 000,—

M. P

DODITITI

[13452] Activa.

An Grundstücks-Konto . Gebäude-Konto . . Abschreibung .

Zugang Maschinen-Konto Abschreibung .

Zugang Werkzeug-Konto . . Abschreibung .

Zugang Utensilien-Konto

Abschreibung .

Zugang J UHYHHIHY

1E a Cann. ant, Pferde UNnT XBagen-Konto

Patent- und Gebrauchsmuster

Abschreibung . Elektrizitäts-Anlage j

Abschrei

otheken- Zinsen-Konto Ÿ

en-Konto

Pferde- und Wagen-Ur Handlungs-Unkosten-Kontk«c

Abschreibungen Gebäude-Konto . Maschinen-Konto Werkzeug-Konto . Utensilien-Konto

Patent- u. Gebrauchsmuster

Kont

Elektrizitäts-Anlage-Konto

Reingewinn

Berlin, den 31

343 350/58 336 483 '—

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¡kosten-Konto

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Gewinu- und Verlust-Konto.

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Aktienkapital-Konto . Bauzinsen-Konto Erneuerungs-Konto Tilgungs-Konto Hypotheken-Konto Aval-Konto íInterims-Konto Gewinn- und V Hiervon auf Reservefond-Konto Tantièmen-Konto . Dividenden-Konto .

erlust-Konto

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6 593 666/31 Debet. Gewinn- und Verlust-Konto am 31. Dezember 1900. 8 618/09 420|— 166 55315

Per Zinsen-Konto . Betriebs-Konto .

326 06770

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6 593 666/31 Credit.

M. E

557 176/65 Die von der ordentlichen Generalversamm festgeseßte Dividende gelangt von heute ab mit M 50,- Dividendenscheins Nr. 2 pro 1900 bei der Kasse der Gesellschaft, bei und dem Bankhause von Koenen «& Co. in Berlin zur Auszahlung. Berlin, den 8. Mai 1901. Berliner elektrische P ARLNRARER Aktiengesellschaft. Buschbaum.

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er Aktien-Kapital-§ Hypotheken-Kontsc : Hypotheken-Zinsen-Kto. Konto-Korrent-Konto:

Reservefonds-Konto Reingewinn

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Aktiengesellschaft Verliner Luxuspapierfabrik

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vormals Hohenstein & Lange. Wilhelm Hoh ein

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlust-Konto

gemäß geführten Büchern der Gesellschaft

Berlin, im April 1901 G 5

Julius hm. Ernst Bierstedt, gerichtlich vereidigter i n

M 70,— festgesetzte Dividende kann gegen Einreichung des Vividendeno

in. Berlin bei den Herren Herz, Clemm «& Co. bei der Gesellschaftskasse

Berlin, den 8. Mai 1901, Der Vorstand.

Wilbelm Hohenstein

haben wir geprüft unt in Uebereinstimmung

mit den ordnungs-

icherrevisor

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36 620/27 520 556/38

557 176/65 ung unserer Aktionäre für das Jahr 1900 auf ändigung des er Mitteldeutschen Creditbank

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240 901/51