| Königl
T Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 (4 50 s,
Alle: Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berliú außer den Post-Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummerxn kosten 25-9.
136.
C
Inhalt des amtlichen Theils: densverleilungen 2c. Deutsches. Reich,
seh, betreffend die Versorgung der Kriegsinvaliden' und der Kriegshinterbliebenen. i
enstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit m Kiautshou-Gebiete. /
Ing, bewosfend eine erste halbjährliche Abschlags- zahlung auf die für das Jahr 1901 festzuschende Dividende der Reichsbank-Antheile. anntmahung, betreffend das Verbot endung von arten mit Verzierungen 2c. aus
ineralstaub, Glassplitterchen, Glasfkügelhen, Sand, Metallthcilchen und. dergl.
Erste. Beilage:
aft der Ausprägungen von Reichsmünzen in den deutshen:Münzstätten bis “Ende Mai 1901.
Königreich Preußen.
ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige ‘Personalveränderungen. Bekanntmachungen der Hauptverwaltung der Staatsschulden, bétreffend - Verloosungen von Stamm - Aktien der Nieder- s{lesis{ch:Märkishen Eisenbahn, von rioritäts-Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellshaft und von Cöthen- Bernburger Eisenbahn-Aktien,
0 E K: [3
der offenen Ver-
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Landrath, Geheimen Regierungsrath Bucholß zu Eile i. W. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Siudienrath am Kadettenhause in Wahlstatt, Pro- ssor Dr. Loß, dem Oberlehrer am Kadettenhause in Plön paul Franke, dem Geheimen expedierenden Sekretär, tehnungsrath Güttke im riogs-Minijerium, dem Militär- antur - Sekretär a. D., Rechnungsrath Knößelein zu Preslau, bisher bei der Jntendantur des VI. Armee - Korps, en LazarethOber-Jnspektoren a. D., Rechnungsräthen- R iese i Frankfurt a. O. und Hildebrandt zu orliß, bisher in pen, dem Garnison - Verwaltungs - Direktor Müller. zu éiraßburg i. E. und dem Kaufmann Philipp Roeffs zu eldern den Rothen: Adler-Orden vierter Klasse, dem Trigonometer, Rechnungsrath Kickhöfel und dem \pographen, Rehnungsrath U 4 bei der Landesaufnahme, M E ooiatccmge anten Schönknecht zu Jhehoe und varrée zu Cöln, den Garnison-Verwaltungs-Öber-Jnspektoren 5chwanke zu Küstrin und Graeßner zu Braunschweig, n* Militär-Futendantur-Sekretär Katlein bei der nten- antur der 38, Division, dem Postsekretär Sackmann zu Dldenburg (Großherzogth.) und dem Küster und Organisten, tantor Thiergardt zu St. Nikolaihof im Landkreise Lüne- tg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, ; den Kanzlei-Sekretären Köhler und Andreschék bei der pntendantur des VI, Armee-Korps, dem Eisenbahn-Lokomotiv- Uyrer a. D. Jahnke zu Schneidemühl, dem S ußmanns- Wachtmeister a. D. Gallas ch zu Breslau und dem Regiments- Sattler Pardey beim 2. Pueverten Dragoner-Regiment ir. 16 das Kreuz des Allgemeinen hrenzeihens, sowie „dem Polizei-Wachtmeister Selbmann zu Wittenberge, dem htsdiener a. D. Theuer zu Fürstenwalde (Spree) dem Jahn-Lademeister a. D. Bor emehn zu Stolp i. Pomm., em Eisenbahn - Portier a. D. ysocki zu Danzi dem utsftatthalier Lüdtke zu Biesenbrow im Kreise -Anger- Unde, dem Vosoérwalter Kalkbrenner zu Leubel im Kreise lau, dem Kolonnenführer August Kurs bei der Ar- eriewerkstatt in Spandau, dem Aufwärter a. D. Jakob id zu Karlsruhe i. B., bisher beim Kadettenhause daselbst, 2 Hulsvorarbeiter Christian Martsch und dem Hofmann Vedrich Gehrmann, beide zu Nahmgeist im Kreise Pr.- das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. -
NnD
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem origar von Trotha und dem 2-3 or ‘der indirekten: Steuern, Wirklichen Geheimen zu Berlin die Erlaubniß zur
Orden zu ér- dd des pes te
Komthurkreuzes erster Klasse
Blich amkeit
‘iléèn, und ersterem:
ber von Falten flerem: des Fürstlich {9 s Ou é wa trgischen Ehrenkreuzes erster Klasse, d
Insertionspreis für den Raum einer Drudzeile 30 , Inserate [nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilheltustraße Nr. 32.
Deutsches Reich.
Dem. Kaiserlih und Königlich österreichish-ungarischen Honorar - Konsul Ern Poschmann 12 aar
des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Geseg,
: betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterblieben en.
Vom 31. Mai 1901.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundeéraths und des Reichstages, was folgt: 8 1. Die Versorgung derjenigen Personen des Soldatenstandes und Beamten der Militär: und Marineverwaltung, welche durch die von deutshen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Reiche geführten Feldzüge invalide geworden sind (Kriegsinvalide), sowie der Hinterbliebenen aus solhen Feld- zügen (Kriegshinterbliebene) bemißt sich nach den ‘in den fol- genden Paragraphen getroffenen Bestimmungen. Gleiches gilt von den Angehörigen der Kaiserlichen Sthugßtruppen und deren Hinterbliebenen. b eine militärische Unternehmung im Sinne dieses Gesezes als ein Feldzug anzusehen ist, bestimmt der Kaiser.
I. Offiziere, Sanitätsoffiziere, Ingenieure der Marine, Feldwebelleutnants und Deckoffiziere.
S2 Die Pension wird den Offizieren bis zu anderweiter geseßlicher Regelung nach den bisherigen Bestimmungen gewährt. 8
Die Sriegonutage P 12 des Geseßes vom 27. Zuni 1871, Reichs-Geseßbl, S. 275) ist für alle als ‘Kriegsinvalide An- erkannten zuständig und beträgt monatlich:
a. 100 M für Offiziere vom Hauptmann abwärts,
b. 60 Æ für Offiziere höheren Dienstgrades.
S 4.
Die VerstäminélungszuZas (S 13 des Geseßes vom 27, Zuni 1871) beträgt für jede Verstümmelung 90 M monatlih ohne die Einschränkung im Abs. 2 des ange- führten 8 13. Q
S 5.
Kriegsinvaliden Offizieren, deren jährlihes Gesammt- einkommen 3000 M nicht erreiht, wird vom Ersten des Monats ab, in welhem sie das 55. Lebensjahr vollenden, eine Zulage (Alterszulage) bis zur Erreichung dieses Betrags ewährt. Die Zulage wird bereits früher gewährt, sobald auernde völlige Erwerbsunfähigkeit vorhanden ist.
IL. Unteroffiziere und Gemeine. S 6. Die Pension der Unteroffiziere und Gemeinen beträgt je nah dem Grade der Erwerbsunfähigkeit monatli in der 1. Klasse 2. Klasse « 3. Klasse 4, Klasse M. M M M. 100 75 45 30 0 75 60 36 24 c. für Unteroffiziere . 65 50 30 20 ür Gemeine . . 60 45 27 18, Die Beträge der Pension 5. Klasse bleiben wie bisher,
. für Cms ür Sergeanten .
7. Die Artegszulage (S 71 A Gesehes vom beträgt monatlich: r die Ganzinvalden ür die Halbinvaliden .
27. Juni 1871)
. 15 S, . 10 M.
88, Die Verstümmelungszulage (S 72 des Geseßes vom 27, Juni 187 e beträgt für jede Verstümmelung 27 H monat- lih ohne die Einschränkung im Abs, 3 des angeführten § 72. 8 9, Neben den nah § 6 erhöhten Pensionen ist die ulage r Nichtbenußung des Zivilversorgungsscheins sowie die An- tellungsentshädigung nur für Bajenigen Unteroffiziere zu- ändig, welhe den Anspruch auf den ivilversorgungsschein urch zwölfjährigen aktiven Denn erworben haben.
Ganzinvaliden , deren jährli es Gesammteinkommen
M nicht erreiht, wird vom en des Monats ab, in
welchem fle das 65. Lebensjahr vollenden, eine Zulage Alters-
ulage) bis zur Erreichung dieses Betrags gewährt. Die Que
lade wird bereits: früher gewährt, sobald dauern ' völlige Er- werbsunfähigkeit vorhanden ist,
; IIL Beamte.
Die Kriegszul beträg onatlid für di beren Beamten
e age monatlich für die oberen Beamten:
a 100 eti die Pen on [e eines Hauptmanns
eines Offiziers n Dienstgrads entspricht;
in Danzig ist namens
für
nah den Säßen für O den Säßen für Unteroffiziere
Weise wie den Offiz Unteroffizieren und
den
b. 60 6, wenn die Pension der eines Offiziers höheren
Dienstgrads entspricht : die Unterbeamten 15 M
S 12
Die Sihe Fle OfeIuiage ‘wird den oberen Beamten
Die Alterszulage wird den oberen Beamt
Gemeinen (§8 10) gewährt.
IV. Hinterbliebene.
na 8 14.
Die jährliche Versorgung der nachfolgenden Bestimmungen fe Die Versorgung ist zuständig: 1) wenn der Kriegst
tgeseßzt,
ziere (Z 4), den Unterbeamten nah us Gemellis (8.8) gewährt. 13
en in gleicher
ieren (§ 5), den Unterbeamten wie den
interbliebenen wird gemäß
eilnehmer an erlittener Verwundun
oder äußerer Kriegsdienstbeschädigung verstorben ist: ohne Nück-
siht auf die
erkrankt ist oder eine sofern er infolge der Ablauf eines
Zeit des Todes;
2) wenn der Kriegstheilnchmer im Laufe innere Dienstbeshädiguna Krankheit oder Dienstbe Jahres nah dem Friedens\{lusse
Sr die Hinterbliebenen von Theilnehmern dem Znkrafttreten dieses Geseßes beendeten i augen ist dabei
Bedingung, daß die Ehe vo
wesen ist.
(88 41, 94 und 95 des Ge
wenn ihr Lebensunterhalt ganz od nen zur Zeit ne Todes bestritten worden war und solange die Hilfsbédür
16, Erreicht das jährliche Gesammteinkommen der Wittwe
Versto
0 o werden die ieser Sähe er
bes das
hâdig
8 15. A. Wittwenbeihilfe
iese beträgt für: 1) die Wittwe eines Generals oder in G stehenden: O E 2) die Wittwe eines Stabsoffiziers . 3) die Wittwe abwärts oder eines. Deckoffiziers. . 4) die Wittwe eines oder der diesen Militärpersonen oder Unterbeamten
5) die Wittwe eines Sergeanten, Unteroffiziers oder der diesen Dienstgraden gleihstechenden
Militärpersonen oder Unterbeamten 6) die Wittwe eines Gemeinen . . B. Erziel angese, A 42 und 96 des esébes vom 27. Jun Diese beträgt für: 1) jedes vaterlose Kind a. eines Generals oder eines oder Regiments-Kommandeur-Stellung, falls geseßlihes V anderenfalls
b, eines jeden anderen Offiziers oder eines
Deckoffiziers
c, eines Soldaten vom Feldwebel abwärts
oder eines Unterbeamten 2) jedes elternlose Kind a. eines Generals oder eines Stabsoffizier oder Regiments-Kommandeur-Stellung,
falls geseßlihes Waisengeld zuständig .
anderenfalls
b. eines jeden anderen Offiziers oder eines
Deckoffiziers
c. eines Soldaten vorn Feldwebel abwärts
oder eines Unterbeamtén i C. Elternbeihilfe © (35 42 und 96 des Gesehes vom 27. Jun Diese beträgt für :
r dem Jahre 1901 ge
eines Offiziers vom Hauptmann
eldwebels, Vize-Feldwebels ienstgraden gleihstehenden
Bittwengeld zuständig 150 A, i; 200
des Krieges erlitten hat:
chädigung vor
ver an
torben ist. den vor
lossen ge-
seßes vom 27. Juni 1871).
eneralsf\tellun 1600 1200
600
500 400
i 1871).
Stabsoffiziers in Generals-
u 168 y; s n Generals-
225 M, 300
”
r
240 „. i 1871).
1). den Vater oder den Großvater, die Mutter oder die
Großmutter eines fsilers oder Deckof 2) den Vater oder den Großvater, die oder die Großmutter eines Soldaten Feldwebel abwärts oder Die
iers 450 M,
Mutter
vom
eines Unterbeamten 250 „.
cihilfe für Eltern oder Großeltern wird
tigkeit dauert. 8 16
eincs Generals h 15A 1) nit eines anderen iers mit
der Feldwebelleutnants eines ldwebelleutnants ffiziers n
17. Den Wittwen von- K-
Tod des atten niht eine
ittwenbeihilfen in
Folge ung ist, jährliche 1 anae ieten v
der Art
1 Ausnahme n » 2c 4s M: ebe oder Deck R juständigen Wittwendeihilfen bis zür Ecreichurg
0 ë
gewährt er überwiegend durch be
3000 M,
ct gewährt, dah
sinvaliden werden, auch wenn daß