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ili ¡ne späte Verjagung befremdet, Der de rats gti Ai Reiser Wieberhölt die Straßen dern weiche zu Herrn Rallis* Haus führen; aber daß es nie fráftig genug geschah, um dem aufgeheßten Pöbel die Lust des Wie- derfommens zu verleiden, zeugt wohl am besten für die Quelle, aus welcher der Exzeß stammte, Der Anfall im Piräus auf Kolokotroni und der Spektakel vor Rallis' Wohnung dürfteu allem Anschein nah aus einem und demselben Beutel bezahlt worden sein: dent, nebenbei bemerkt, umsonst hat man hier Straßen-Erzesse niht. Nach jedem solchen Unfug bringen unsere Zeitungen eine Proclamation Kalergis?, deren erste Hälfte das Volk vor weiteren Gewaltthätigkei= ten warnt, während die zweite einer Ergebenheits-Adresse an den König gleiht. Nachgerade lacht man selbst in solchen Kreisen über dieses frehe Spiel, in denen sonst der Militair = Gouverneur das «æ und o des Tages ist. L Herr Katakazi hat einen Ausflug auf benachbarte Jnseln zur Erholung angetreten, so heißt es, Wenigstens erscheint er nicht öffentlich. 0 of Die Wahlen kennt man mit wenigen Ausnahmen. Es läßt sich aus denselben jedoch unmöglih ein Schluß auf den Gang der Ver= handlungen der National-Versammlung ziehe t Den hier noch anwesenden Deutschen thut Hülfe je länger desto mehr noth, namentlich Familienvätern. Das nächste Dampfboot wird uns Nachricht über den Eindruck bringen, welchen die traurige Neuigkeit vom 15, September in Deutschland hervorgebracht hat. Mit welcher Begierde wir Deutsche, mit welcher Neugierde alle Grie- chen den betreffenden Mittheilungen entgegensehen, ist nicht zu sagen,
Nicht sein
Eisenbahnen.
Dresden, 6. Nov. (D. A. Z.) Die noch nicht ausgegebenen Actien der Dresden-Görlißer (schlesischen) Eisenbahn werden hier mit einem Aufgelde von 5 pCt. verkauft. Unter den Fleineren Kapitalisten, denen durch die bedeutenden Summen, welche deponirt worden sind, die Aussicht, unmittelbar sih betheiligen zu fönnen, genommen worden ist (man erhält auf gezeichnete 10,000 Rthlr. Actien-Kapital, worauf 1000 Rthlr. deponirt worden sind, nur etwa 15 Stück Actien zu 100 Rthlr.) hat die Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, daß bei der Deposition auch 3proc. sächsische, 34proc. preußische Staatspapiere und Landrentenbriefe angenommen wurden, einigeMißstimmung erregk, besou- ders bei denen, die vorher mit Verlust derartige Papiere verkauft hatten, um jedenfalls sich betheiligen zu können. Dagegen ijt diese Maßregel in au- derer Hinsicht zu billigen, da außerdem ein noch tieferes Sinken der sächsischen Papiere, welhe hon mit 97 verkauft worden sind, zu er- warten war, und eine gewissenhafte Billigkeit ließ es angemessen A scheinen, die preußischen Staatsschuldscheine den sächsischen gleichzu- stellen. Das schnelle Steigen der Actien erklärt man dadurch, daß auswärtige Häuser, namentlich berliner, bedeutende Beträge zu uie- drigen Coursen, zu 101—101# verkauft haben, weil sie große Be- träge auf ihre Zeichnungen erwarketen, und nun genöthigt sind, sich bei Zeiten um jeden Preis in den Besiß der Stücke zu seten, ehe die Actien noch höher steigen.
Leipzig, 8. Nov. (D. A. Z.) Nah einer Bekanntmachung des eaen Magistrats werden auf 44 zur \ächsisch-schlesishen Eisen- bahn gezeichneten Actien 3 Stück gewährt,
aris, 4. Nov. Vor vierzehn Tagen war es schon beinahe beschlossen, daß die Regierung in der nächsten Session einen Geseß- Entwurf vorlegen wolle, wodurch der Bau der Nord-Eisenbahn dem Staate übertragen werden sollte. Die Frage war 1m Minister-Rath verhandelt und, freilich nur mit einer Majorität von 2 Stimmen, bejaht worden. Es scheint nun, daß dieser Beschluß uicht als defi- nitiv anzusehen is, und daß ein Besuch, den der Greiherr von Roth- schild vor zwei Tagen 1m Schlosse abgestattet, zur vorläufigen Auf= gebung jenes Planes geführt hat. Es heißt, daß Herr von Roth- schild im Namen der Gesellschaft, deren Chef er ist, neue Anerbie- tungen gemacht hat, und daß diese Bedingungen noh vortheilhafter als die von den General-Einnehmern gestellten sind. Wenn sih dies bestätigt, so muß man daraus schließen, daß die Gesellschaft des vo- rigen Jahres unerhörte Vortheile gehabt haben würde, da sie nach den gegenwärtig gemachten Anerbietungen noh immer im Stande ift, das Unternehmen mit Nußen auszuführen.
Brüsel, 5. Nov. Seit der Eröffnung der belgish-deut- chen Ecabedi iet sich in den Transport der Waaren eine sehr bedeutende Vermehrung bemerkbar gemacht. Große Frachten gehen fortwährend von Antwerpen und Lüttich nach Aachen und Köln, 415,000 Tonnen Waaren sind bis jeßt schon nach Deutschland ausge- führt worden und man glaubt, den Transport von hier bis zum 4. Januar auf 20 Millionen Kilogr. veranschlagen zu können, Es ist das ein shlagender Beweis gegen die holländischen Blätter, daß die Kosten auf der Eisenbahn zu hoch seien, um der Waaren = Expedition und dem Transit einen anderen Weg als durch die Gewässer zu eröffnen, wozu Holland den Schlüssel hat. E
Der Fahrpreis kann außerdem noch erniedrigt werden, sobald das Bedürfniß oder die Umstände es nöthig machten. Ueberhaupt fängt jeßt eigentlich die Eisenbahn ers an, thren ursprünglichen Zwe mit Glück zu verfolgen. 1600 Waggons für Expedition der Waaren sind jeßt {hon in Exploitation und wöchentlich liefern die Werkstätten eine große Zahl neuer, um den Bedürfnissen des Verkehrs zu ent- sprechen. Eine große Zukunft stellt sich immer mehr in Aussicht. Möchten die betheiligten Regierungen auch ihrerseits durch Handels- Ra a die Bahn verfolgen, die zu eiuem sto {bnen Ziele
hrt.
Die Kammern werden am 14, d. M. durch eine Thronrede er-
öffnet werden. Die Verhandlungen werden sich besonders auf in- dustrielle und kommerzielle Gegenstände erstrecken,
Haudels- und Börsen -Uachrichten.
Stettin, 8. Nov. (B, N. v. O.) Roggen in loco bleibt noh im-
e S0, gebalted 97436 Riblr, nach Qualität, für 82 bis 84/B5psd.
. Cl . uf Veserung im Früh “ ‘ A
fauft, fehlen Abgeber augenblicklich N AEDE A0 SO AUYN „Be Heutiger Landmarkt ;
Weizen. Roggen. Gerste, s Zufuhren. s 48 Nd st 2 e 2 R Preise. 46 à 500 35a 38 Nà2B 46 à19 32535 Nthl.
Heu pr. Ctr. 125 à 20 Sgr. nah Qualität. — S ¡ Rationsbunden 7 à 75 Rihlr, nat, — Stroh pr, Schock in Kartoffeln 10 à 11 Sgr. p. Scheffel,
Auch Rüböl noch immer gedrüdckt, in loco zu 10%—/ auf 10; Nthlr. ferner gehalten, p. März / April und Mai zu Tem gekauft und zu 117 Rthlr, noch anzukommen, : Tabacksmarkt, Die feuchte Witterung hindert die Landleute schr beim Abbinden des Tabaks. Es kommt daher nicht viel davon zur Stadt, unv war dasjenige, was seit 8 Tagen zugeführt wurde, sehr ie und mit weni- gen Ausnahmen wurde es zu billigeren Preisen, als bisher, fortgegeben,
808
Was in guter gelber Waare ankam, wurde noch mit 6 à 6& Rihlr, bezahlt,
Ord, 5 Rthlr,, mittel 55 à 5% Rthlr, Danzig, 6. Nov. Marktbericht. An der Börse sind verkauf? nachträglih am Zten : 32 L. 129—230 pf. poln, Weizen a Cf. 356; heute * 105 L. 129 pf. inl. do. a Cf. 355, 19 L. 120 pf. inl. Roggen a Cf. 227, undad11 L. poln, Leinsaat a Cf. (?) pr. Last, Magdeburg, 7. Nov, Höchster und niedrigster Getraide - Markt- preis pro Wispel:
Weizen: 52 — 45 Rihlr, Gerste: 285 — 27 Rihlr, Roggen: 39— 37 » Hafer: 18 —16 »
Köln, 3. Nov. (H. O.) Nüböl, Gestern wichen die Preise von effckiiv in Partieen von 35% auf 347 Rihlr, Heute is effektiv in kleinen Pöstchen von 10 bis 15 Ohm zu 33% a 5 zu haben; in Partieen von 50 Ohm wurde an der Börse Mehreres zu 34 gehandelt, wozu übrig blieb z pro November und pro Mai vernachlässigt, wird zu 307 ausgeboten, pro Oktober k. J. 315 Rthlr.
Paris, 4. Nov. Ungeachtet einiger beträchtlichen Lieferungen in Zproc. Renten stiegen die Course heute wieder auf 81,85 für Ende des Monats. Die 5proc, Rente war auch zu 121.40 gesucht und \chloß zu 421. I
London, 1. Nov. Getraidemarkt. Wiewohl das zum Markt gebrachte Quantum englishen Weizens nur sehr mäßig war, blieb die Frage dasür doch sehr flau zu Preisen vom Montag. Jn fremdem Weizen, wo- von ziemlih viel am Markt war, wurde sehr wenig gemacht. Gerste, Malz und auch Hafer fanden zu leßten Preisen wenig Beachtung. Bohnen, Erb- sen und Mehl unverändert. : L
Den 3. Nov. Die Zufuhren von englischem (Getraide und Mehl sind während dieser Woche “ungewöhnlich klein gewesen; aber dennoch koun- ten die wenigen, vom Montag übrig gebliebenen Proben Weizen nicht zu den Preisen jenes Tages abgejezt werden. Jn fremder, verzollter Waare ist fast nichts umgegangen, und im Werthe derselben feine Veränderung vorgefallen. Die Frage für Bondweizen nunmk zu, sowohl zum Export als auch auf Speculation, doch sind die Kaufer wenig zur Bewilligung der ge- stellten Forderungen geneigt, Malz -Gerste bleibt wie früher z Mahlsorten finden willigen Absaß zu den leßten Notirungen, — ZZm Werthe von Erb- sen und Bohnen bemerken wir keine Veränderung. Hafer bedingt aber ctwas bessere Preise in Folge des geringen Quantums am Markte.
Durchschnittspreise der leßten sechs Wochen, : Weizen, Gerste. Hafer. Roggen. Bohnen. Erbsen.
Endigend am Sh. Pce. Sh.Pce, Sh.Pce. Sh.Pce. Sh.Pce. Sh.Pce-
22, S 1 é : D N E D Cp aats 49. 8 28L 2148.9 29 8 : S 29, : L 49,51 804 17 100100 9 308 28 E A ON ats ai ili 50..61:30. 9/4740 80,8 30-2 32 ; D Ns B 50-8. 30.4 47:40 30 — 30 4 2e ; 20 s C C T 50 1 30 4 17 — 29 10 30 D 25 10 T O E L A N M09 7 8 202 L. 4 S2 2 | S M Gesammt-Durchschn.-Pr, 50 141 30 _6__17 0 302 00002 4 Zoll auf fremdes Getraide / ; E E Ga e S D Q 810.0 O 0.406 Auf Getraide aus. den _ ; z E L N O 42 A A reib Mehl 6 Sh. 105 Pee. Mehl aus den Kolonieen 1 Sh,
8% Pce. pro Ct. Londoner
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Durchschnitts Preise vom 31. Oktober. 53S Noggen . 63 Qr. 29 Sh. 3 Pce.
Meñzen. 4978 Qr. 53 Sh. 7 Pee. »3 A : 6 p s N - E Bohnen 8900 S0: » 10 » Gerste. 2802 9 00» Erb 1088 E a Hafer 2, 23010 ,% 48» 11ck rbsen .….1095 » B C
N Ausfuhr in voriger Woche,
Getraide-Ein- und
Weizen, Gerste, Malz. Boh- Erb- Wik- Lein- Rapp-
Hafer. Nog
Einf gen. nen, sen. ken, saam. saam,
A 6889 2875 4190 2295 6 854 1448 308 5 —
4 W S e E
/ - 094955 L Le: A R E, A
irlanb,. . 314 90 7 24999 e
AuCIanO, — O — 689 — — — 2 0420 882 Ausfuhr 83081 — — A0 A S n a
2), Amsterdam, 4. Nov. Am hiesigen Fondsmarfkte ereignete sich diese Woche, eben #0 wenig wie die vorige, etwas von besonderer A R feit; da die Versammlungen der Generalstaaten E sind E ie Absichten der Regierung in Betreff der noch fehlenden Budgets-Artikel gat nichts verlautete, blieb der Umsas in holländischen Staatspapieren meijtens nur auf das reelle Bedürfniß beschränkt, _wobei die Course nur {enigen Schwankungen unterworfen waren, Die Stimmung in den lezten Tagen war jedoh etwas flauer, welches gerade mit einer eisrigeren Gúrage nach Geld und Steigen des Zins - Courses zusammentrifft und selbige ertlärt, Integrale standen mehrere Tage fest auf 54 %, oproc, wirkliche Schuld auf 1005 %z doch gestern konnte man 5 und % billiger kaufen; 5proc, ost- indische Schuld ging von 9977 auf 997 % herunterz alte Syndikat - Obli- gationen von 952% auf 945%. Von fremden Staatspapieren sind russische wenig von dem vorigen Stande abgewichen. Dagegen wurden 5proc. wiener Metalliques merklich billiger, und zwar zu 109 %, abgelassen; von preußischen Prämienscheinen wurden einige zu 1595 Fl. a 160 Fl. untergebracht. Die Frage nach griechischen Obligationen erhielt sich bei _steigendem Course, zu- leßt legte man 85 a 9; % anz spanische Ardoins Obligationen schwankten zwischen 185 und & %z nach Ablösung des fälligen Coupons stehen die- selben auf 20% %z in den Coupons war der Umsaß lebhaft zu 22% a is 40s Von den südamerikanishen Schuld-Dokumenten standen alte brasilianische Obligationen fest auf 765 %z peruanische gingen aber, dem englischen Markte E PPBAIIenO D und erreichten 15% % Der Geld-Zins- S Z ob sich auf 3 a 35 %. , | L A G Ol Weizen war diese Woche ziemlich bedeutend, weil die größeren Konsumenten sich Vorräthe verschassten und sich entschlie- ßen mußten, etwas höhere Course zu bewilligen. Noch wichtiger war der Umsay in Noggen, wovon die schweren Sorten preishaltend, leichtere Waare aber etwas billiger losgelassen wurde. Am Mittwoch zahlte man für 130, 132pfünd. weißbunten polnischen Weizen 295 . 300 öl, fir Ae 133pfünd. bunten 292,300 Fl, für 128. 130pfünd. bunten 280, 287 Fl, für 126pfünd. alten dito 275 Fl. — Gestern holte 130pfünd. bunter 295 Sl, 128pfünd. dito 285 Fl., 122.123. 124pfünd, preußischer Roggen 180 . 182. 184 Fl., 118,119. 120pfünd. dito 168. 170. 172 Fl.z neuer inländischer galt Mittwoch 121. 122pfünv. 168 Fl., 80psünd. neuer dicker Hafer 88 Fl., 88pfünd. alter feiner 195 Fl. — Der Eingangs Zoll während des laufenden Monats ist von Roggen von 9 auf 15 Fl., von Buchweizen von 9 auf 22% Fl., und von Hafer von 225 auf 30 Fl. pro Last erhöht, sonst aber
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in den Zollsäßen nichts verändert.
Be lr D O r Den 9. November 1843.
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„f Pr Cour. s 4e Pr. (our. 22S N Brief. | Geld, e ENeM F Brief. | Geld. | Gem. | H 95 | Brl. Pots. Eiseub. 5 | 156%; 155% | Sit. Schuld-Sech, (35| 1635| — [4g do. Peior.Obl. 4 — | 103K) Pr. Bugl. Obl.30. 4 | 1027 | —, |Mgd. Lpz. Eiseub. —| — 179 | ELI S N S0en) a S | 88% do. do. Prior. Ob. 4 —— 103% | Kur- u. Neumärk, | E TST C 1472 1467 Rtzeaii( Anus | 00 A ta A G | Berl. Stadt-Obl. 35 1025 | — \[püs. Elb. Bisenb.| 5 73 a Danz. do. in Thb. Ss 48 — l4o.do. Prior. Obl.| 4 947 93% Westpr. Pfandbr. 35 1015 Le Rhein. Eisenb. 5 731 E Grossh. Pos. do. 4 106% 1063 do. do. Prior. Obl.| 4 — 96 do. do. 35| 1014 — , [Be]. Frankf. isb.| 5 128% | 127% Ostpr. Pfandbr, (35 — | 103% 4, do. Prior. Obl. 4 | 104% | 103% Pomm. do. 35 1027| — \[ob.-Scbles. Kisb.| 4 | 111 pen Kur- u, Neum. do. 35 1027 —, Ido.Lt.B. v. eingez.|— 105% | 104% Sehlesische do. 35 — | 1004 [g S.E.LiAu.B—| 118 | 117 Gold al marco. |— — — Magdeb. - Ialber- Friedrichsd’or. |— 13% 13%) städter Eisenb. 4| 114 —— And.Gldm. à5 Th.|—| 11% | 13 |BresI- Schweidn.- | Discouto. as 3 4 Freibg.Eiseub. 4 — 114%
Pr. Cour.
Wechsel-Cours. Thlr. zu 30 Sgr,
Brief. | Geld, ARISTOORT «o S002 d MC D Í S ® 250 Fl. Kurz 141% — E iet ee e Ln ae car 250 Fl. 2 Mi. | 1405 | — E i orto ér eén aae L Lr S 300 Mk. | Kurz | 1505 | — S C Cz eC ae e o di oco Lane ARposs 300 Mk. | 2 Mt. | 1495 | — C 1 LSt. | 3 Mt. 625% | — B «lé en ata sb Sto iet 6 e aile 300 Fr. 2 Me. | G: 4 — lon d A Noi ee bia ties 150 Fl. 2 Mit. | 104 | 1032 C p d ofv ce4000 o Ee tion É 150 FI. 2 Mi. | 1025 | 1023 O a o G G Cd EERS E 100 Thlr. | 2 Mt. | A | 99: Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thle. } x ia | “Uar | 99! FTERIOS A: I V Tp d on ouae o 100 Fl. 2 Mi. D7 | - a L S ION SRblI.| 3 Woch. | 1075 | des
Answärtige Börsen.
Amsterdam, 5. Nov. Niederl. wirkl. Sch. 533-, 5% Span. 2027,
Antwerpen, 4. Nov. Ziusl. —. Neue Anl. 203.
Hamburg, 7. Nov. Bank- Actien 1690 Bec. Engl. Russ. 112.
P aris, 4. Nov. 5% Rente fin cour. 121. 35. 3% do. fiu cour. §1. 80, 5% NeaplI. au compt. 108. §5. 5% Span. Rente 29‘. Pass. 97.
Wien, 4. Nov. 5% Met. 110. 4%. 100. 3% 75%. Actien 1657. Aul. de 1834 146. de 1839 1157.
Bauk.
Augekommene Fremde.
Hotel de Brandebo urg. Ober-Gränz-Controlleur Treichel aus Stettin. Frau Kaufmann Koerner,» nebst Tochter, aus Breslau, von Boetticher, Lieutenant im 9, Husaren - Regiment, aus Saarbrück, Regierungs - Assessor Dreßler aus Münster. 1
König von Portugal. Particuliere Wolff Jacoby, nebst Tochter, aus Deßau. Studenten von Remmler und von Ramin aus Halle, Kellermann, Kammer-Virtuose des Königs von Dänemark, aus Ko- penhagen. Particulier von der Marwitz aus Garz. Nentier Ha gel- mann aus Braunschweig. Kaufleute Jacoby aus Deßau, Abraham aus Driesen, Meyer aus Düsseldorf, Loth aus Warschau und Bierx- bach aus Stettin. i i
Hotel de Prusse. Gutsbesißer Lon Dubois aus Tilsit. Amtmann Müller aus Güterbogk. Particulier von Langen aus Köln,
Hotel de Saxe, Kaufleute Reichardt aus Falkenau im Königreich Sachsen und Schül cke aus Hamburg. i
Kaiser von Rußland. Gutsbesißer Baron von Lauer aus Justex- burg. Particulier von Lielienström aus Kopenhagen. Naturforscher Koch aus Dresden. Geschäftsführer Borvyzowsfki aus Miloslow, Kaufleute Riese aus Magdeburg, Gottschalk aus Friedland, Ahl- hausen aus Burg und Galster aus Königsberg.
Hotel Stadt London. Gutsbesißer vonBestenfeldt aus Halle und von Ribbeck aus Rüdchendorff. Particulier Neumann, nebst Ge mahlin, aus Breslau. Kaufleute Godduhn aus Linden, Oelschlä- ger und Frank aus Erfurt.
British Hotel. Neichsfreiherr von Malizan, Erb-Land-Marschall zu Wartenberg und Penzlin in Melenburg-Schwerin, aus Penzlin, G1 finnen von Bassewiß aus Neu-Streliß, Baron u, Baronin S ch me- ling aus Fürstenwalde.
Hotel de Nome. Oberst von Reißenstein, Commandeur des Garde du Corps - Negiments, aus Potsdam. von Himmelstiern, Kaiserl, russ. Negierungs-Rath, nebst Gemahlin, aus Reval,
Meinhardt's Hotel, Gutsbesißer von Kotteriß aus Coffar. Krießheim, Hauptmann a, D., nebst Familie, aus Benshausen.
Hotel St. Petersbourg. Landrath von Krosigk aus Bernburg, Frau Baronin von Alvensleben aus Nogat.
Hotel de Hambourg. Hauptmann von Koschißki aus Königsberg. Ober-Amtmann Schuster aus Schwedt. :
Hon
Meteorologische Beobachtungen.
| !
1843, Morgens Nachmittags | Abeuds | Nach einmaliger 8 Nov. 6 Ubr. 2 Ube. | 10 Ube. | Beobachtung.
Luftdruck .., 1838/77 Par.|331,87” Par.'330,00" Par. Quellwärme T2° En Luftwärme .,.. |+ 25 R. |-+ 8,4° R, + 6,72 R. | Flusswärme 0,8" R. Thaupuukt ... +4 60° R.\+ 66° R. 5,2° R.| Bodeuwärme §,4° R, Dunstsättigung 90 pCt. | ST pCct. | 98 pCt. | Ausdüustuug Ü,014 Rh, 411 E trüb. | Regen. regnuig. | Niederschlag 0,311 Rh, C E V |. 080. SW. | Würmewechsel +4 8,7“ Wolkenzug. . H — | SW. — P L R.
Tagesmittel: 331,88" Par... +7,4°R... +5,9° R... 88 pct, SW.
Königliche Schauspiele.
Freitag, 10. Nov. Norma. Oper in 2 Abtheilungen, mit Tau},
Musik von Bellini. Im Konzertsaale :
2 actes, - par Mr. Lockroy. - 2)
vaudeville en 1 acte. Sonnabend, 11. Nov. Ein Sommernachtstraum. Sonntag, 12, Nov. Ein Sommernachtstraum. Im Konzertsaale: Französiche Vorstellung.
1) Le Chevalier da Guet, comédie Les circonstances atténuanté,
üönigsstädtisches Theater. Das Ehrenwort, Lustspiel in 2 Aften, nad
Hierauf: D D!
Freitag, 10. Nov. dem Französischen des Fournier, von B. A. Herrmann. Hie verhängnißvolle Omelette, Vaudeville=Scherz in 1 Aft, frei nah Französischen, von Adele Beckmann, Dazu: Vorstellung der gw nastischen Künstler aus London, in 3 Abtheilungen. Erste Abit lung (nachdem ersten Stück): Grotesker Tanz, ausgeführt von dn Herren Smith, Kemp und Taylor. Zweite Abtheilung (nah den zweiteu Stü): Die magishe Stange, oder: Der Antipode, aus geführt von Herrn Chapmann. Dritte Abtheilung (zun R Große gymnastische akademische Exercitien und Gruppen, ausgefüh1 von den Herren Smith, Taylor, Kemp und Hollyoak,
Sonnabend, 11. Nov. (Ftalienishe Opern=Vorstellung.)
trice di Tenda. | | Sountag, 12. Nov. Der Talisman. Dazu: Vorstellung de!
ymnastischen Künstler aus London, in 3 Abtheilungen.
2 ih 15, Nov. (Ftalienische Opern = Vorstellung.) Zu" erstenmale: Zampa, o sía: La Sposa di Marmo, Opera Trag! comica in 3 Atti. Musíca del Maestro Hérold.
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Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen.
Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchbdruerei,
Beilag(
Ne 133.
Beilage zur Allgemeinen Pr
809
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. Nürnberg, 1. Nov. (Fr. M.) Der Verein für prunk- Beerdigungen hat auch in Fürth vielen Anklang gefunden. Vergan- genen Sonntag sind die Statuten für einen fürther Verein entworfen worden, der si förmlich fonstituiren will. Die dabei Verlierenden machen feine guten Gesichter zu diesen Vereinen, allein wenn man bedenkt, daß dur diese Vereine an überflüssigem Aufwande jährlich Tausende erspart werden, so fann man alle lieblosen Seitenblicke ge- trost ertragen. — Die Listen zur Konstituirung eines Vereins gegen Lurus und übertriebene Kleiderpraht sind nun gedruckt und zählen 998 Personen, darunter Männer hoher Distinction und viele reiche und angesehene Leute, Die Versammlung zur Wahl eines Ausschusses von fünf Mitgliedern zum Behuf des Entwurfs der Statuten is auf den 6, November festgeseßt.
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Frankenthal, 2. Nov. (Sp. Z) Da Weinverfälschungen leider auch in unserem Lande, eben so wie anderwärts, vorkommen, so mag auch die öffentliche Meldung geeignet sein, daß die Gerichte neuerdings diesem verwerflichen Treiben entschieden entgegenwirken. So wurden am 30, Oktober zwei Weinhändler, zu Bergzabern und Klingenmünster, deren Sache an das hiesige Zucht-Polizeigeriht ver= wiesen worden war, von diesem der eine zu vier=, der andere zu sehsmonatliher Gefängnißstrafe, sodann jeder zu 500 Fr. Geldbuße und in die Kosten verurtheilt, endlih auch das Ausschütten des fa- brizirten Weins verordnet.
Württemberg. Stuttgart, 4. Nov. Der heutige und gestrige Sh wäbische Merkur enthält die Statuten für den würt= tembergischen Handels - Verein, wie sie in der allgemeinen Versamm- lung am 29, Oftober in Stuttgart einstimmig angenommen wurden, Folgendes sind die wesentlichsten Bestimmungen :
§, 1, Der württembergische Handels-Verein wird aus Mitgliedern des Handels - und des Fabrikantenstandes in Württemberg gebildet, Für seine Zwecke, welche in der Berathung der gemeinsamen Junteressen des Handels und der Fabrication und in der schiedsrichterlichen Entscheidung von Han- dels-Streitigkeiten bestehen, is er theils in General-Versammlungen, theils in Bezirks-Versammlungen, theils in Privat-Handelskammern thätig, welchen leßteren die zweifahe Eigenschaft berathender und schiedsrichterlicher Behör- den zukommt, §, 4, Nur wer aktiver Kaufmann oder Fabrikant is und niemals eine entehrende Strafe erstanden hat, oder wegen Bankerotts ge- straft worden ist, kann Mitglicd des Vereins sein. §. 5. Jedes Mitglied hat bei seinem Eintritt in den Veiein einen Gulden zu zahlen und für die Zukunft sich denjenigen Umlagen nah Köpfen zu unterwerfen, welche die General - Versammlung zu Bestreitung der Kosten beschließt. §. 6. Der Austritt aus dem Verein kann nur alle zei Jahre durch schriftliche Anmeldung bei der allgemeinen Versammlung erfolgen. Js aber schon eine Klage gegen den Austretenden angebracht (§. 23), so muß sich derselbe noch der Ent- scheidung des Schiedsgerichts unterwerfen. §. 7, Die General-Versamm- lungen sollen regelmäßig von zwei zu zwei Jahren au einem je von der nächstvorhergehenden General-Versammlung zu bestimmenden Orte stattfin- den, — Die General-Versammlung wird einberufen und präsidirt durch den Vorstand der geschäftsführenden Handels - Kammer, — Jn den General- Versammlungen werden die Angelegenheiten und Jnteressen des württember- gischen Handelsstandes berathen und Beschlüsse über die Statuten und son- stige allgemeine Angelegenheiten nach Stimmenmehrheit gefaßt; auch be- \chließt sie die zu Bestreitung der Kosten erforderlichen Umlagen. — Die General-Versammlung bestimmt, welche der vier Handels-Kammern für die nächste Periode die geshäftsführende sein soll. §. 8. Eine Handels-Kam- mer besteht in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen, deren jede ihren
bestimmten Bezirk hat. §. 9, Jn der Eigenschaft als fommer- zielle Organe des Vereins bringen die Handels - Kammern Wünsche
und Bitten des Vereins oder einzelner Mitglieder desselben an die Behör- den und erstatten auf Erfordern der Regierungs-Behörden oder der Gerichte Berichte und Gutachten in Handel2- und Gewerbssachen. §. 10. Betrifft der Gegenstand der Bitte den Handel im Allgemeinen, so haben sämmtliche vier Handels-Kammern ihre Ansichten darüber auszusprechen, welche sodann von der geschäftsführenden Handels-Kammer an die betreffende Stelle zu bringen sind. Berührt dics aber nur das Juteresse Einzelner oder eincs Bezirks, \o handelt lediglich die betreffende Handels-Kammer. §, 11, Jede Handels-Kammer besteht aus sechs Mitgliedern und vier gewählten Ersay- männern, welche, im Falle der Verhinderung der Mitglieder der Handels- Kammer, nah der Ordnung der Stimmenzahl, deren Stelle einnehmen, Sie wählen unter sich einen Vorstand. §, 12. Die Mitglieder der Han- dels - Kammern werden je durch eine Versammlung ihrer Distrikte gewählt, welche durch den Vorstand einberufen wird. §. 13, Die Mit- glieder der Handels - Kammer müssen in der Stadt, in welcher sie
Bekanntmachungen.
Gb al- Station der innenbenannten Verschollenen.
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ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:
nau, Leobschüßer Kreises, geboren am O zember 1785, welcher im Jahre 1820 nach Polen, um Arbeit zu suchen, gegangen und seit der Zeit
keine Nachricht von sih gegeben hat ; 9) der Weltgeistliche Johann Domainski, welcher in sich im Jahre 1822 in Szvydlowiec in Gallizien 2) die Charlotte, geb, Depoix, verehelichte Büchsen- den Jahren 1808 und 1809 bei dem Gutsbesizer aufhielt, seitdem aber verschollen ist, spanner Christoph Jaeger, eine Tochter des Fürstl. v, Fragstein zu Orzesche Hauslehrer und darauf 3) Franz Natvrot aus Ciencisfo, der sich im Jahre
Pleßschen Forstbereiter Honore Depoix, welche mit ihrem genannten Ehemanne im Jahre 1828, bereits
majorenn, von Bieliz in Oesterreichisch - Schlesien schollen ist ;
sih nah Wien begeben und seit der Zeit keine | 10) der Schneider Gottlieb Meißen aus Pleß, Sohn É des daselb verstorbenen Husars Daniel Meizen, im Jahre 1793 geboren, welcher {on vor dem Jahre 18092 verschollen war, nichts von seinem Leben und Aufenthalte bekannt geworden ist z 11) der Joseph Zawischa, geboren den 18, Dezember 1798 zu Pleß, Sohn des Schuhmachers Johann Zawischa und der Susanna, geb. Zabka, welcher als Schuhmachergeselle im Dezember 1822 nach Ungarn ausgewandert ist z und deren eiwa zurückgelassenen Erben oder Erbnehmer werden hiermit öffentlih vorgeladen, sich binnen 9 Mo- uaten, spätestens aber in dem auf den 14, Juni 1844, Vormittags 10 Uhr, dem Herrn Ober - Landesgerichts - Referendarius Stoeckel 1, angeseßten Termine schriftlih oder persönlich im hiesigen Ober - Landesgerichts - Gebäude zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewärtigen, Diejenigen Verschollenen, welche weder erscheinen, noch sh \chriftlich melden, werden für todt erklärt, demnächst aber wird ihr Vermögen den alsdann bekannten Erben derselben oder in Ermangelung solcher dem Fiskus zu-
Nachricht von sich gegeben hat ;
3) der Andreas Stanjura, Sohn des verstorbenen Angerhäuslers Balthasar Stanjura, am 15. Fe- bruar 1796 zu Scziglowiß, Rybuiker Kreises, geboren, welcher im Jahre 1813 zur Landwehr ausgehoben und seit dieser Zeit verschollen ist ;
4) die Gebrüder Jonek und Stas Laczny aus PLend- Le On Ars, anns des dort verstorbenen
erm Zone Laczny, welche im Jahre Bee in dem Alter von ctwa ‘20 Jáhren auf die K anderschaft gegangen sind und seit der Zeit keine
5) ber am 9, Nov ITEA S
T De \ 3 zu Tif zer Krei- ses geb. Martin Baron, Sohn Aw gge agiae v nen Häuslers Klimek Baron welcher im Jahre 1805 als Nademachergeselle auf die Wanderschaft vor
S L O seitdem verschollen i ;
») der am 18. Januar 1790 zu Bielau, Frei- ses, geb, Anton Seiffert, Sohn des e dia storbenen Einwohners Andreas Seiffert, welcher im Jahre 1814 als Soldat mit zu Felde gegangen ist und seit der Zeit keine Nachricht von si gegeben hat;
7) der Kretshmer Johann Franzky gus Czvssek, Ko-
kurze Zeit Kaplan in Pleß gewesen, sich von dem leßtgenannten Otte entfernt hat und seitdem ver-
U R A E tis “Pu E A,
ihren Siy hat, oder in deren nächster Umgebung wohnhaft sein. S. 15. Bei der ersten Wahl werden die Mitglieder auf vier Jahre ernannt; nah zwei Jahren tritt die Hälste nach dem Loos aus und wird durch eine neue Wahl ergänzt. Diese Wahl wird von zwei zu zwei Jahren wieder- holt, §, 16, Wer dur besondere Gründe abgehalten is, einer General- oder Bezirks-Versammlung anzuwohnen, kann sein Stimmrecht einem ande-
ren übertragen. Mehr als zwei Vollmachten darf indessen keiner der Anwe- |
senden übernehmen. §, 17. Die Vorstände haben in den Versammlungen, welche sie prâsidiren, und in der Handelslammer nur im Falle der Stimmen- gleihhcit eine Stimme. §, 18. Die Handelskammern halten, so oft es nöthig ist, wenigstens aber alle vier Wochen einmal, zu Berathung von Handels- Interessen, auf Einladung des Vorstandes Sizung. §. 19, Das Amt eines Mitglieds der Handelskammer is lediglih ein Ehrenamt. §. 20, Jn der Eigenschaft als Handels - Schiedsgericht is jede Handelskammer ver- bunden, Civilrechts - Streitigkeiten über Handels - Gegenstände, welche gegen Mitglicder des Vereins, aus welchem Kreise sie seien, an sie gebracht werden, als Schiedsgericht zu entscheiden. Die Zuständigkeit der einzel- nen Schiedsgerichte richtet sich, wenn nicht vertrag8mäßig eines der vier organisirten Schiedsgerichte besonders gewählt is, nah dem Wohnorte des Beklagten oder nach dem Orte des Kontrakts oder der Geschäftsführung, je nah der Wahl des Klägers. Dies gilt auch, wenn nur der Beklagte dem Verein angehört, oder wenn Meßfremde, von denen keiner im Verein ist, die sich aber dem Schiedsgerichte vertragsmäßig unterwerfen, die Ent- scheidung desselben anrufen. Jm leßteren Falle is dasjenige Schiedsgericht fompetent, für welches sih die Partciea vereinigen. §. 21, Jede Handels- fammer wählt einen Präsidenten und is dann Schiedsgericht. geschieht mittelst absoluter Stimmenmehrheit, wobei der Vorstand neben der einfahen auch eine entscheidende Stimme hat, Zur Gültigkeit der Wahl isst erforderlih , daß alle sechs Mitglieder der Handels- fammer gegenwärtig sind, Der Präsident muß ein württembergischer Nechtsgelehrter sein und soll wenigstens die erste höhere Dienstprü- fung im Justiz - Departement oder die früher bestandene Fakultäts- Prüfung mit Erfolg erstanden haben. Jun jeder Sißzung des Schied2ge- rihts müssen außer dem Präsidenten wenigstens vier Mitglieder anwcsend scin. §. 22, Als Beispiele von Handels - Gegenständen, worüber das Schiedsgericht angerufen werden kann, werden bezeichnet: a) Jede Unter- nehmung im Manufakturen-, Kolonialwaaren- und Produktenhandel z b) jede Unternehmung in Kommissions -, Lieferungs-, Agentschasts- und Máäkler-Angelegenheitenz c) "jede Wechsel - und Bank - Operation; d) So- cietäts-Verhältnisse und Actien-Unternehmungenz e) die Transport - Verhält- nisse in Beziehung auf Frachten und Ablieferung zwischen Versentern, Em- pfängern, Spediteuren, Bestättern , Schissern, Güterschafsfnern und Fuhr- leuten ; f) alle Versicherungen von Handelsgütern zu Wasser und zu Land; s) die bestehenden Verträge zwischen Kaufleuten uuter sich und ihren Faktoren, Kommis und Dienern, Entsteht Zweifel darüber, ob der Streit einen Handels- Gegenstand betreffe oder nicht, so hat das Schiedsgericht darüber zu ent- scheiden. §. 23. Die Klage wird mit den nöthigen Belegen und unter Be- nennung der in der Sache abzuhörenden Zeugen schriftlich und in doppelter Ausfertigung bei dem Präsidenten angebracht, welcher sie dem Beklagten unter Anberaumung ciner unerstrecklichen Frist und unter dem Präjudiz zur schriftlichen Aeußerung mitzutheilen hat, daß im Versäumungsfalle die in der Klage vorgetragenen Thatsachen als zugestanden angenommen würden. §. 24. Jt der Sircit auf diese Weije in seinen Hauptpunkten instruirt, \o läßt der Präsident die Akten bei den Schiedsrichtern sogleich cirkuliren, und diese haben dieselben spätestens am sechsten Tage wieder an ihn zurückzuge- ben, §. 25, Hierauf hat der Präsident die Sache vor die nächste Sißzung zur Verhandlung und Entscheidung zu bringen. Die Partiicen mit ihren Zeugen werden dazu schriftlich vorgeladen, und zwar der Kläger unter dem Präjudiz des Verlustes der mündlichen Ausführung seines Rechtes, und der Betlagte, wenn er mit der \christlihen Beantwortung der Klage säumig ge- wesen is} (§. 23 oben), unter dem Präjudiz des Verlustes seiner thatsäch-
lihen Einredenz wenn er aber die Klage beantwortet hat, un- ter dem Präjudiz, daß nah der Lage der Sache erkannt werde.
Mittags 12 Uhr trüt das Präjudiz in Wirksamkeit und das Er- fenntniß wird noch in dieser Sißung gefällt, §, 26. Den Partieen is er- laubt, Stellvertreter aufzustellen und si gelehrter oder ungelehrter Beistände zu bedienen, §. 27. Jede Partie hat das Recht, einen der Schiedsrichter zu rekusiren, ohne Gründe dafür anzugeben. Weitere Recusationen finden nicht statt, auch wenn Gründe dafür angegeben werden könnten. Der Prä- sident aber kann nur bei gewihtigen Gründen, worüber den anderen Mit- gliedern des Schiedsgerichts das Urtheil zusteht, rekusirt werden. Die Re- cusation und, wenn der Präsident rekusirt wird, die Angabe der Gründe derselben muß schriftlich, und zwar auf dem Ladungs - Dekret bei Gelegen- heit der Jnsinuation geschehen. Das Ladungs-Dekret, welches je in Einem Exemplar in der Hand jeder Partie bleibt, muß zu diesem Zweck die dies- fallsige Bestimmung und die Namen der Schiedsrichter und Ersazmänner enthalten. Wird ein Schiedsrichter rekusirt, so tritt der nächste Ersaßmann an dessen Stelle, bei der Recusation des Präsidenten wird aber für den vorliegenden Fall ein anderer an dessen Stelle gewählt (§. 21). §. 28, Die Sizungen des Schiedsgerichts werden öffentlich gehalten und die Ver- handlungen sind durchaus mündlich. §. 29, Jun der Negel hat jede Partie nar zivei mündliche Vorträge, und nur wenn das Schiedsgericht es zum Zwecke einer näheren Erläuterung faktischer Umstände für nothwendig hält, kann es von
Allgemeiner Anzeiger.
seler Kreis, welcher in einem Alter von 73 Jahren Uen und zur freien Verfügung verabfolgt werden, im Jahre 1836 bei seiner Rückkehr von Kosel nach Y Czyssek spurlos verunglückt ist z Folgende Personen, welche seit längerer Zeit von | 2 der am 12. November 1785 zu Noshoff,“ Neißer Kreises, geborene Franz Butter, Sohn des daselbst verstorbenen Freigärtners Anton Butter, welcher im 1) der Maurer und Häusler Leopold Türk aus Schü- Jahre 1807 mit einem Französischen Artillerie- 34. De- Offizier als dessen Bursche seinen Geburtsort ver- lassen und zuleßt im Jahre 1819 aus Toulouse Nachricht von sich gegeben hat ;
tatibor, den 15. April 1843.
verschwunden und wahrscheinlich
[841] Citi ai Folgende Verschollene :
1798 verschollen,
seit welcher Zeit nach Rußland begeben hat,
trat, nicht zu ermitteln gewesen,
len begeben, unbekannt is,
der scit dem
Jahre 1830 verschwunden ift,
eußischen Zeitung.
Die Wahl |
Königliches Ober-Landesgericht. Burchard, 13) Franz Xaver Tiedtke, aus Pulkowo gebürtig, und
Statton,
1) Martin Lieske aus Follstein, der in den Jahren 1782 bis 1792 sich don dort eutfernt hat, : u 1 2) Stephan Matuszynski aus Skorki, der im Jahre | 14) der Stellmacher Carl Bachmann, welcher seit dem 1806 in das Polnische Militair getreten is und
1812, als er wegen Diebstahls zur Untersuchung gezogen werden sollte, auf flüchtigen Fuß geseßt hat, 4) Martin Pierzchalski aus Pakosc seit dem Jahre
5) der Bediente Franz Xaver Nicolaus Lewandowski, der im Jahre 1814 oder 1815 zu Bromberg in die Dienste eines Russischen Offiziers trat und sich
6) Thomas Jankowski aus Jnowraclaw, der seit dem Jahre 1808, wo er in Polnische Militair - Dienste
7) Der Bauer Christoph Köttkfe aus Dembowo, Mo- gilnoer Kreises, der sih im Jahre 1814 von dort D entfernt hat, um sih in Bessarabien niederzulassen,
8) Stephan Jedrzejewski aus Janowice, der seit dem Jahre 1806, wo er sih nach dem Königreiche Po-
9) der Stabschläger Jacob Kauniewski aus Lazysfa, c W 1820 verschollen ift,
10) die verwittwete Marianna Mrugowska, geborene
Salkowska, aus Wlukfi, die von dort seit dem
11) der ehemalige Fahnenjunker im ersten Polnischen Kron-Infanterie-9 egiment, Joseph v. Gorezyszewski aus Ostrowo, Kreiïs Wongrowiec, der seit dem Jahre 1794 aus der Schlaht von Szczekociny, | 23. die erx mitgemacht, verschwunden ist,
Freitag den T0! Nov.
der Regel abgehen und noch weitere Diskussionen gestatten. Doch soll keine Par- tie über dreimal das Wort erhalten. §. 30. Der Präsident schließi die De- batte, zieht sih mit den Schiedsrichtern sogleich in das Berathungs-Zimmer zurü, resumirt den Fall, leitet eine kurze Berathung darüber ein, worauf sodann die Schiedsrichter in der Reihenfolge des natürlichen Alters abstim- men, Zu Fassung eines gültigen Beschlusses müssen außer dem Präsiden- ten mindestens vier Mitglieder anwesend sein. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet, Der Präsident hat nur im Falle der Stimmen-Gleichheit eine Stimme. §. 31, Sogleich nah erfolgter Abstimmung tritt das Schicds- gericht in das Sizungs-Zimmer, und der Präsident verkündet das Erkennt- niß mit mündlichen Entscheidungs-Gründen, Uebersteigt der Streitgegen- stand die Summe von Eintausend Gulden, so kann die unterliegende Par- tie verlangen, daß ihr nachträglich, im Zeitraum von acht Tagen, die Ent- scheidungsgründe schriftlich eingehändigt werden, Das Erkenntniß wird \chriftlich ausgefertigt und, vom Präsidenten unterzeichnet, jeder der Partieen zugestellt, §. 32. Die Richter und Zeugen werden nicht beeidigt, aber bei dem Beginn jeder Sißung, nachdem das Publikum eingetreten is, feier- lich an die Wichtigkeit der Handlung erinnert, §, 33, Das Schiedsgericht entscheidet nach den Bestimmungen der Geseze und der Handels-Gebräuche, und wo sie feinen Maßstab an die Hand geben oder nicht klar auf den Fall passen, nah seiner auf die Sachlage gegründeten gewissenhaften Ueber- zeugung. Wo die Bestimmungen dieser Statuten in Beziehung auf das Verfahren nicht ausreichen, hält sih das Schiedëgericht an die in Württem- berg bestehenden Prozeß-Vorschriften. §. 34. Vom Ausspruche des Schieds- gerichts findet feine Appellation statt, Eine entgegengeseßzte Vereinbarung unter den Particen is nicht zulässig. §. 35, Wenn der Fall eintreten follte, daß sich ein Zeuge weigerte, vor dem Schiedsgerichte zu erscheinen , so hat dasselbe den Stadt - oder Gemeinde - Rath am Aufenthaltsort des Zeugen um die eidliche Vornahme des Zeugen - Verhörs zu bitten. Weigert sich dieser, der Bitte zu entsprechen, und die Partie will den Zeugen nicht fallen lassen, so eignet sih der Fall nicht vor das Schiedsgericht, §. 36. Werden Zeugen auf Requisition des Schiedsgerichts abgehört, \o tritt in der Sitzung des Schiedsgerichts die Verlesung des Protokolls an die Stellc des Zeugen- Verhörs. §, 37, Der Ausspruch des Schiedsgerichts wi:d der schriftlichen Justruction des Rechtsfalls angehängt, vom Schiedsgericht unterschrieben und zu den Akten desselben gelegt. Die Aufbewahrung der Akten und die Besorgung aller schriftlichen Ausfertigungen liegt dem Präsidenten ob, so lange ihm für diese Function nicht ein unter seiner Verantwortlichkeit stehen- der Secretair beigegeben wird. §. 38. Die Kosten des Rechtsstreits hat die unterliegende Partie zu tragen; sie muß dem gewinnenden Theile für Kosten und Auslagen Ersaß leisten und zu Bestreitung der Gerichtskosten die Hälfte der Staats-Sporteln zahlen, Wenn diese Sporteln zu Bestreitung der Ge- richtsfosten niht zureichen, so werden sie aus der Kasse der betreffenden
Handels-Kammer gedet; auch fließt der Uebershuß in diese Kasse,
T'ULRLL
Von der türkischen Gránze, 26. Oft. (A. Z) Zwi- hen dem Vladika von Montenegro und tem Statthalter von Her- zegowina i} es wirklih zum Abschluß eines sogenannten ewigen Frie= dens gekommen. Die Friedens - Verhandlungen scheinen Es zum Nachtheil der Montenegriner geendet zu haben. Zwar wenn man den Vladifa hört, so wären die Bedingungen äußerst günstig für Montenegro und Grahowo ausgefallen. Dagegen hat der Statthalter von Herzegowing nah Zara amtlich gemeldet, daß er mit dem Vla- difa im Wesentlichen unter folgenden Bedingungen Frieden geschlossen : 1) daß Grahowo und Bagnani unter türkishe Botmäßigkeit zurück= treten und hiersür vou der Bevölkerung Geiseln gestellt werden , daß 2) das Fort Unaz und die Befestigungs-Anlagen von Grahowo über- haupt geschleift, dagegen 3) die den Montenegrinern gehörigen Ge- bäude in Grahowo von den Türken eingelöst werden sollen. Von den Verhältnissen des Vladika zu den übrigen türkishen Gränz= nachbarn ist in dem Friedens - Vertrag keine Rede — ein Beweis der selbstsüchtigen Politik, welhe alle Schritte der türkishen Gro- ßen in diesen Gegenden charafterisirt. Der alte Ali Pascha fümmert sih nicht im entferntesten um seinen Kollegen in Albanien, Osman Pascha von Skutari, der ihn während der Feindseligkeiten so treulih unterstüßte, was um so greller hervortritt, als es fast handgreiflich ist, daß der Vladika nur darum so eifrig Frieden mit ihm gemacht hat, um seine ganze Macht nach jener Seite verwenden zu können, und namentlich die Juseln Vranina und Lessandria wieder zu erobern, welche die Albanesen noch im Besiß haben und deren dauernder Ver= lust für Montenegro drückend fühlbar wäre. Wahrscheinlich wird, \o- bald dieses Ziel erreicht is, der eben mit dem Wesir von Herzegowina abgeschlossene ewige Frieden auch nahezu sein Ende erreicht haben, da die Montenegriner bei einem willkürlichen Verfahren der Türken gegen ihre Glaubensgenossen in Grahowo nicht lange gleichgültige Zuschauer bleiben würden, auch der wahre Jnhalt des Friedens-Vertrages nicht lange Geheimniß bleiben fann, so sehr sich auch der Vladifa bemüht, die Sache zu bemänteln.
12) Carl Tiedtke, der im Jahre 1807 zu Woy9dal in Polnische Militairdienste trat und seitdem ver- \chollen i},
der in den Jahren 1802— 1804 in Dulsk als Knecht diente, soll nach einem Gerücht im Jahre 1805 oder 1806 in Dulsk gestorben und in Gora beerdigt scyn. Lehteres hat jedoch nicht fest- gestellt werden fönnen,
Jahre 1832 aus seinem Wohnorte Ruhnow ver-
shwunden ist, oedr ihre Erben und Erbnehmer werden hierdurch auf- gefordert, uns von ihrem Leben, Aufenthalt sofort Nach- richt zu geben, oder in dem am 30. März 1844 vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor v, Vange- row in unserem Jnstructionszimmer anberaumten Ter- min persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihnen die Justiz - Kommissarien Roquette, Vogel und Schulß U. vorgeschlagen werden, zu melden, widrigen- falls sie für todt erklärt und ihr Vermögen ihren näch- sten legitimirten Erben und Erbnehmern ausgeantwor- tet werden wird,
Bromberg, den 3, April 1843,
Königliches Ober - Landesgericht.
[1592]
Alle diejenigen , welche au das von dem Herrn Ge- neral - Major, Gesandten und Ritter von Thun auf Schlemmin 2c, von den Erben des verstorbenen Guts- besißers J. C. Hilgendorf auf Gr. Kiesow käuflich er- worbene Allodialgut Großen-Kiesow, im Greifswalder Kreise, c. p. neb a u R E L derungen und Ansprüche zu haden / mier -Dintélsimg anf die den Stralsundischen Zeitun-
en in extenso+ inserirte Ediktal-Ladung vom heutigen Tage hierdurh aufgefordert, solhe Ansprüche und For- derungen in cinem der auf den 26. Oktober, 9. und Rovemder d. Js., Morgens 10 Uhr, vor
dem Königl, Hofgericht anberaumten Termine 2u pro-