1843 / 142 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

; i 50 Artifkelu dieses Programms beschriebenen Förmlich= boden e (Sobald die Fregatte „Constituicao‘‘am Eingange des Hafens ch zeigte, begaben der Kaiser , die Prinzessin Januaria und die N ars. Minister sich vom Lustschlosse St. Christovao aus an Bord derselben zum ersten Besuche bei der Kaiserin, Am folgenden Tage um 11 Uhr fand die feierlihe Landung auf dem Valongo-Ufer statt, einem Quai, welcher nunmehr den Namen Quai der Kaiserin ((áez da Imperatriz) führt. Von der inneren Rhede aus nämli begab ch der feierliche Zug, welcher die Kaiserin in Staatsböten vom Bord der Fregatte „Constituiçao““ abholte, um die Jusel das Cobras dur die Kauffarthei- Rhede, auf welcher alle Schiffe eine Art beflaggter Straße bildeten, hindur, nah dem erwähnten Quai als Landungsstelle, An der Spite dieser Schiffsstraße befanden sih zwei preußische Schiffe, vou welchem das eine, eine Brigg, den Königl. preußischen Konsul v wie alle in Rio anwesenden Preußen an Bord hatte, welche die Kaiserin von hier aus seemännisch begrüßten. Der Zug begab si von dem Quai nach der Kaiserlichen Kapelle, wo die ehelihe Ver= bindung den priesterlihen Segen empfing, worauf nah Beendigung dieser Ceremonie das Kaiserliche Paar in dem Thronsaale große Cour hielt, zu welcher alle anständig gekleideten Personen freien Zu- tritt hatten. Nach Beendigung dieses öffentlihen Empfangs zog sich der Kaiser mit seiner Gemahlin nah dem Landhause von Boa Vista urüd. G Der neapolitanishe General - Konsul war bereits zu der Feier- lihfeit zum Chargé d’affaires ernannt worden.

Am 3. September sollten die Kammer-Sißungen geschlossen wer= den, allein es scheint, daß sie bis zum 20, September und vielleicht bis Ende des Monats verlängert werden, da noch manche Arbeiten der Erledigung bedürfen und die dazwischen tretenden Festlichkeiten störend auf den Gang der öffentlihen Geschäfte wirken, Jm Gan- zen wird daun die Session mit kurzer Unterbrehung neun Monate gedauert haben, während welcher Zeit einige für Brasiliens Wohl unverkennbar wichtige Geseß-Entwürfe zur Annahme gekommen sind, worunter die beabsichtigten Ansiedelungen nebst der Vermessung und dem Verkaufe der National-Ländereien besondere Theilnahme erwecken,

Eisenbahnen.

Þ Prag, 11. Nov. Die vielen Klagen über die Einlösungs- und Entschädigungs-Angelegenheiten bei den Staats=-Eisenbahnen ha- ben die General-= Direction der leßteren veranlaßt, fürs erste wenig- stens zur genauen Erhebung des Schadens, welcher durch die Traci- rung der Eisenbahnlinien veranlaßt wird, einige Bestimmungen fest- zuseßen. Zur Beseitigung von nachträglichen Ersaß - Ansprüchen, wo der Stand der Sache nicht mehr ausgemittelt werden fann, soll die Lokal - Untersuchung darüber bei Zeiten, gemein- \chaftlich von dem Bau =- Ingenieur und der Grund - Obrig- feit, mit Zuziehung der Beschädigten oder ihrer geseßlichen Vertreter und zweier, von der Obrigkeit zu ernennenden unbefangenen

Kunstverständigen , vorgenommen werden. Es soll hierbei vorerst der Schaden als solcher, ohne ihn im Gelde zu veranschlagen, in der Art ausgemittelt werden, daß er sowohl nach seinem Umfange nach der Grund=-Area, der Stückzahl und des Maßes, als auch nach der Be- \chaffenheit der beschädigten Gegenstände, z. B. der Stärke des ge- fällten Holzes, der Güte und Ertragsfähigkeit der Fruchtbäume und dgl. mit aller Bestimmtheit zu erkennen ist, Jst diese Erhebung vollendet, so wird darüber ein Protokoll aufgenommen, und von den Beigezogenen bestätigt. Darauf haben die Beschädigten entweder ihre Zustimmung beizuseßen, oder wenn diese nicht erfolgt, die Gründe zum Protokoll zu geben, warum sie dazu sih niht verstehen mögen, Sodann erst soll zur Abschäßung des ermittelten Schadens nah dem Geldwerthe geschritten werden, und zwar bei den Feldfrüchten, Wiesen und Weingärten nah dem Grundmaße, bei Holz nach der Stüd- und Klafterzahl, und die Schäßungssumme den Beschädigten sofort bekannt gegeben werden. Sind sie damit einverstanden, so wird hier- nah der für jeden Besißer nah dem Flächenraume oder nah der Zahl der Bäume entfallende Betrag in das Protokoll verzeichnet. Erklären aber die mit der Ausmittelung des Schadens selbst Einverstandenen, mit der Entschädigung nicht zufrieden zu sein, so sind ihre Einwen- dungen ebenfalls umständlih zu Protokoll zu nehmen und zugleich die Gegenbemerkungen der Sachverständigen und der Kommission beizu- seßen. Haben sie aber auh die Erhebung des Schadens selbst bean- staudet, so ist ihnen noh die weitere Erklärung abzufordern, ob sie gegen die Person der Schäßmänner etwas einzuwenden haben, in wel= hem Falle dann sogleich mehrere unparteiishe Männer, allenfalls auch aus der nämlichen Gemeinde, beizuziehen, und sofern sie sich nah ge- nommenem Augenschein und erhaltener Belehrung bereit fin- den, die Erhebung des Schadens als richtig zu bestätigen und zu beshwören, ist ihre Aeußerung der Art mit den ge- sehlihen Förmlichkeiten zu protokolliren, um auf Grundlage derselben nöthigenfalls einen gerichtlihen Zeugen - Beweis an-= treten zu können. Die geschlossenen Erhebungs - Akten werden der General =- Direction der Staats = Cisenbahnen zur Entscheidung ein=- gesendet. Haben sih die Beschädigten mit dieser nicht zufriedengestellt, * so werden sie auf den Rechtsweg verwiesen, um ihre Ansprüche durch den Civil - Prozeß gegen die Direction der Staats-Cisenbahnen gel- tend zu machen, wobei aber freilih für die Vermögenslosen , welche die damit verbundenen Kosten nicht zu bestreiten vermögen, keine Fürsorge getroffen is. Jst jedoch die ausgemittelte Entschädigung angenommen worden, so wird der Betrag dafür von der General- Direction den Grund-Obrigkeiten zur Ausfolgung an die Betreffenden übergeben, deren Empfangs=Bestätigung der General-Direction einge- sendet werden muß. 5

„Mailand, 4. Nov. (A. Z.) Die Arbeiten an der venedig- POOSE Eisenbahn werden eifrig fortgeseßt, Die Brücke über die ahre Le cCanebig ist fast zur Hälfte fertig und soll bis zum Pabua. nach Modet sein. Die bercits befahrene Wegstrecke von ourlängert woe wurde von Marghera bis an den Brückenkopf \spart wird. Von Pad gutes Drittheil der Ueberfahrt zu Wasser er= Pius: vdllendit, dung ua nach Vicenza sind alle detaillirten Bau- von Seiten der Haupt-Direczatet nur noch die höchste Genehmigung sogleich die Arbeiters =Lirection der Stagts-Eisenbahnen, um dann

; In der Lombardei wird mit vieler

Avda gearbeitet, was 25 Kilom,

Die Genehmigung

reits eingetroffen, innerhalb 2 bis Z T Treviglio is be-

Ausschreibungen und sofort die Arbeiten 9 msagen vie öffentlichen

werden die Detail-Projekte in diesem Augenbli gent nah Chiati

beiten werden im nächsten Jahre unternommen e E

Haudels- und Börsen - Uachrichten.

Berlin, 17. Nov. Schlesischer weißer Wei 55 Wspl. bezahlt, märkischer 50 a 51 Rthlr., Cet Ce Ia a i Ri, & i nah Qualität bezahlt. Roggen T bei 36% Rthlr., 85pfd. hlr,, 82—83pfd, 35% a 364 Nihlr, p, Wspl. bewilligtz es war damit

862

sehr flau, weil die beträchtlichen Zufuhren realisirt werden mußtenz p. Früh- jahr für 82pfd. 34% Rthlr. Einiges bezahlt, jedoch niht mehr zu machen, Für große Gerste sind die Forderungen auf 27 Rthlr, p. Wspl. gestiegen, doch wird über 25! a 5 Rthlr. p. Wspl, noch nicht geboten. Hafer 48pfd, loco 17 a 164 Rthir., 50pfd. 172 a 17 Rthlr. p. Wspl.z p. Frühjahr 48pfd. 17 Rthlr. Brief, für 50pfd, 177 Rthlr. p. Wspl. geboten. Oeclsaaten flau und ohne Umgang 74 a 71 Rihlr. p. Wspl. Sommersaat auf 61 Rthlr. p. Wspl. gehalten, würde auch à 60 Rthlr. p. Wspl. fallen, Für Dottersaat wurde 52 Nthlr. geboten. Rüböl loco wieder flauerz von 115, a 115 Rthlr. p. Ctr. verkauft und Brief, 117 Rthlr. blieb Gebot; p. Dezember 115 Rihlr. Brief, p, Frühjahr 115 Rthlr. zuleht bezahlt und Brief, Leinöl 103 a 11 Rihlr. loco gemacht; auf Lieferung p. Frühjahr 11% a 117 Rthlr. p. Ctr. geboten.

Stettin, 17. Nov. (B. N. d. O.) Getraide. Weizen bleibt völlig preishaltend, doch der Umsay darin sehr beschränkt. Die Speculation schenkt den jezigen Preisen noch immer kein Vertrauen, daher nur für dringende Zwecke gekauft wid. Was seit Montag gekauft worden ist, besteht in einer kleinen Partie 129/130pf. recht guten neuen gelben märkschen vom Boden zu 512 Rihlr. und einem größeren Posten 127/128pf. ziemlich mittelmäßi- gen, alt und neu gemischten gelben schles. zu 505 Rthlr. Für reinen alten 129/130pf. gelben {les bleibt 54 Rthlr. und darüber, dergl, weißen 56 a 57 Rihlr. gefordert, Am Landmarkt erhält sch der Preis für 129/130pf. ukerm. und märkschen auf 49 a 50 Rthlr, und wird sür reht gute Waare auch mitunter noch 4 a 1 Rihlr, mehr bewilligt. Roggen in loco is wie- der sehr flau und selbst {were Waare von 120/121pf. (84/85pf. pro Schfl.) zu 34 Rthlr, käuflich, leichtere und geringere noch etwas billiger. Nur auf Lieferung im Frühjahr erhält sich einige Frage dafür und is 34 Rihlr. bezahlt, worunter, bei nur wenigen Abgebern, auch ferner nicht anzukommen ist. Gerste stille und 101/102pf. Oderbruh zu 24 Rthlr, zu haben, 105/106pf. gr. pomm. auf 26 Rthlr. gehalten, ohne Kauflust für den Augenblick. Auch in Hafer zeigt sich keine neue Anregung, da die ge- forderten Preise zu hoh befunden werden z in loco 16 a 17 Rthlr. nach Qual. , auf Lieferung im Frühjahr für pomm. von mindestens 30/52pf. 17% Rthlr. Eine kleine Partie beste große Erbsen soll mit 37 Rthlr. be- zahlt sein. Am Land - und Wassermarkt is dagegen für große nicht über 34 a 35 Rthlr. zu machen, kleine 315 a 325 Rthlr.

Samen. Mit Oelsamen bleibt es sehr flau, wenngleich die Forderun- gen von 67 a 69 Rihlr. nah Qual. für Winter-Nübsen noch immer auf- ret erhalten werden, Raps is ohne irgend wesentlichen Vorrath. Dotter nicht angeboten, doch nicht mehr über 48 a 49 Rthlr. zu notiren. Von neuem Kleesamen kommt noch immer nichts zum Vorschein, Alter weißer in ziemlich guter Qualität ist bis 15 Rthlr., alter rother 12 a 14 Rthlr. nah Güte, auch selbst noch ctwas höher bezahlt. Sehr geringe Waare is noch unter 12 Nthlr. zu haben. Eine Partie neuer Thimothee is zu 105 Rihlr, begeben, nachdem kurz vorher bei tleinen Partieen bis 115 a 12 Rihlr, bewilligt werden mußte. Es is Mehreres davon aus Preußen jeßt ange- fommen. Nigaer Säe-Leinsamen is neuerdings matter und aus dem Schi} zu 73 Rthlr. begeben worden, Pernaner bleibt auf 9 Rihlr. gehalten. Win- dauer 10 Rthlr.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24—245 %. Die Zufuhren ha- ben sich vermehrt und der Markt is neuerdings etwas billiger, über 24 % augenblicklich nicht mehr zu machen. Auf Lieferung im Frühjahr erhält sich einige Frage, 235 % bezahlt und dazu noch anzubringen,

Butter. Mit diesem Artikel is es flau im Absaßz dennoch behaupten sich die Preise, da geringe und billige Waare aus Hinterpommern noch immer fehlt, E

Fettwaaren. Rüböl scheint nur momentan von Zeit zu Zeit einige Festigkeit zu gewinnen, dann aber immer wieder in Flauheit zu gerathen. Man hat in loco zuleyt zu 105—*4 Rthlr. gekanst, auf 105 Rthlr. ferner gehalten, pro November /Dezember 10% Rthlr., Dezember /Januar 105 Rthlr., März / April 11% Rthlr. gefordert und ohne Kauflust. Leinöl 105 à 5 Rthlr., wozu Verkäufer, Baumöl und Palmöl unverändert, wie leßt- gemeldet. Thran fes. Südsee auf 10 Rthlr. gehalten, berger br, Leber

auf 255 à 26 Rthlr., astrachanscher 12 Rihlr. bezahlt.

Brit. Roheisen 37# Sgr. sür Nr. 1 nominell,

Hering. Für schott. sull brand hält die Frage, wenn auch nicht so lebhaft wie bisher, noch immer an, und geht täglich bei kleineren Particen davon ab. Die Preise dieser Gattung sind indeß etwas matter, und lassen sich nur noch auf 74 a 5%, Rthlr. unverst., nah Qual. , angeben. Berger Vaar is geräumt. Jähriger norweg. Fetthering is auch seltener und scheint sich successive zu räumen, Auch von neuem Fetthering is wenig mehr vor- handen und werden neue Zufuhren gewiß prompten Absay finden.

Danzig, 15. Nov. Marktbericht. An der Börse sind verkauft, nachträglich, am 14ten: Weizen poln, 18 L. 127pf. u. 20 L, 129pf. a Cf. 395, 231 L, 123pf. poln. Roggen a Cf, 200, 2 L. 120pf. u. 8 L. 124yf inl. do. a Cf. (2). Heute: 6 L. 130pf. inl. Weizen a Cf. (2), 23 L. 125pf. poln, do. a Cf. 320 u. 40 L, 133—34pf. a Cf. 385 pr. Last.

Breslau, 14, Nov. Getraide-Preise, Höchster : Mittler: Niedrigster : Weizen 1 Nthl. 26 Sgr. 6 Pf. 1 Rithl. 24Sgr, 3 Pf. 1 Rthl.22Sgr. Pf. Roggen 1 » O » d » 9 » 1 » O9 _— » Gerste 1 » _— I O » 29 » O » —— R G6» Hafer » 418 » D Lo N I) 9 O 9

. »

Magdeburg, 16. Nov. Höchster und niedrigster Getraide - Markt- preis pro Wispel: Weizen: 50 44 Rthlr. Roggen: 39 38 »

Gerste: 29 28 Rthlr. Hafer: 49 175. 9

Hamburg, 14. Nov. Das Vertrauen, welches sich seit einigen Wochen im Wollgeschäfte kundgegeben, hat sich auch während der legten Woche völlig erhalten, wodurch wir einen namhaften Umsay seit unferem leßten Berichte mitzutheilen haben. Der größere Theil des verkauften Quan- tums besteht in mecklenburger Vließen von 155 a 235 Schill., in feinen preußischen und österreichishen Lammwollen zu 25 a 31 Schill. und in diversen kleinen Partieen Pellwollen zu 125 a 14 Schill. Eine bemerkens- werthe Verbesserung der Preise hat bis jet nicht stattgefunden. Der Ver- kauf einer direkt eingeführten Partie Alpakawolle von 282 Packen zu circa 20 Schill. wurde an der Börse bekannt.

Paris, 13. Nov. Heute wurden gar keine Geschäfte an der Börse gemacht; die 3proc. Rente eröffnete 81.90 und schloß auch zu diesem Cours, nachdem sie einen Augenblick 82 votirt worden war. Die 5proc, ging um 10 Centimen herunter und blieb auf 121. 69 stehen,

B er 1] 0 C P B O r se. Den 18. November 1843.

Pr. Cour. Brief. | Geld. | Gem. | 1592 | 1581 103%

.| Pr. Cour.

Fonds. |& Actien. Brief. | Geld,

| 6 ch 1 -[Brl. Pots. Eisenb. St. Schuld-Sch. 31 U:3%| 103%

do. do. Prior. Obl. Bi D . Pr. Eugl. 0h13). 4| 192% ted. Lpz. Biéenb,

Präm Sch d.Seeh.—| 88% do. do. Prior. Obl. Kur- u. Neuwärk. j h Brl, Anh. Eisenb. Schuldyerschr. 35 161% 100% i d “SHA Obl. Berl. Stadt-Obl. 35 1627 es 28 Düss.EIb. Eisenb. Danz. do. in Th. 48 fdo.do. Prior. Obl. Westpr. Pfandbr. 1017 Rhein. Eisenb. Grossh. Pos. do. 1065 ldo.do. Prior. Obl « 1 E Aa do. do. |35| 1017 | y,], Frankf. Eisb. Ostpr. Pfandbr. as 103% do. do. Prior. Obl. Poum. do. 1024 1015 Le klaé. Bi s 8 TOb.-Schles. Eisb. S u. Neun, do. 102 1015 do.Lt.B. v. eingez chlesisch z 1 2 Ci: i: lache do 1014 | 1004 [g SUE.Lt.A u.B

E L L lies Magdeb. - Halber- Tiedrichsd’or. 1327| 13!/} städter Eisenb.

. 12 r R à5 Th, 115 Li % [Bresl- Schweidn.- E: 3 4 Freibg.Eisenb,

| 103% 1462 | 145; | 103% 68 67 las 94 ads 67; 97% | 96% 128 | 127 | 103% 1107 | 1095 1072 | 1175 | 1165

| aaa caaaae|ck| ck29

1135 | 1135 | 1125

Wis his

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. | Geld.

Amsterdam 250 FIl. Kurz | | 1403 do. 250 1, - | 2 Me. 1407 Hamburg 300 Ik. Kurz 150% do. 300 Mk. 2 Mi. v 149% London I LSt. 2 Mt. S. e a L E 2 Mit. 89) s E e 20a e p mia 150 Fl. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mit. 1025 100 Thlx. | 2 Mt. 99: 2 2

100 Thie. } S Tage 100 | |

Wechsel-Cours.

1935 Augsburg Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..

c

Mt. 99: Fans a: M, De eit aas gs 100 Fi. Mt. | L 1600 SRbl.| 3 Woch. 107% Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 14. Nov. Niederl. wirkl. Sch. 535. 5% do. 1007. 5% Span. 20%, 3% do. 317. Pass. 4 AURS, Tk. Zins). —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109. 4% Russ. Hope 905.

Antwer pen, 13, Nov. Zinsl. —. Neue Anl. 207.

Hamburg, 16. Nov. Bank-Actien 1695. Engl. Russ. 112 Br.

London, LI. Nov. Cons. 3% 967. Belg. —. Neue Anl. 21 f Pas sìive 43. Ausg. Sch. 118. 257% HUoll. 545. 5% do. 995. Neue Port. 437. Engl. Russ. —. Bras. 74. Chili —. Colomb. —. Mex. 30%, Peru 24.

Paris, 13. Nov. 5% Rente fin cour. 121. 60. 3% Rente fin cour. S1. 90. 5% Neapl. au compt. 108. 60 5% Span. Rente 29%. Pass. T.

Wien, 13. Nov. 5% Met. 110%. 4% 10055. 3% 755. Bank- Actien 1683. Anl. de 1834 147. de 1839 1165.

Angekommene Fremde.

König von Portugal. Rittergutsbesißer Lüdecke aus Züßen. Par- ticuliers Kemriy aus Magdeb:1g und Ma cker aus Elbing. Secretair Hauber aus Halberstadt. Mechanikus Müller aus Wien, Kaufleute Wellner aus Grevenbroih, Georgi aus Mylau und Coith aus Leipzig. Ockonom Bollmann aus Möglin, Verwalter Reis aus Königsberg.

Kaiser von Rußland. Particulier von Löwenklau aus Chrifliania. Gutsbesißer Hornn aus Dresden. Kaufleute Waraszawski aus Warschau, Günther aus Leipzig, Wurgtel aus Mainz, Weigert aus Stettin, Kolbe aus Königsberg und Strömer aus Tilsit.

Hotel de Saxe. Kommissions-Rath Weigel aus Oranienburg. Guls- besißer Krause, nebst Gemahlin, aus Steinbach, Particulier A. P os- ner aus Leipzig. :

Rheinischer Hof. Liny, Dr. med., aus Trier. Buchhändler n- ster aus Hamburg. Frl. Wist, Rentiere, aus Lausanne, Frl. M. Har tung, Nentiere, aus Lennep. Gutsbesißer Mezke aus Süßengrund. Architekt Knorr aus Magdeburg. von Meerheimb, Lieutenant im Garde-Husaren-Negiment, aus Potsdam.

König von Preußen. Bäckermeister R o ering aus Fürstenberg. Kauf leute Meny aus Mainz, Albertini aus Schmiedeberg und Neesc aus Bielefeld.

Stadt London, Baron von Knorring, liefländischer Edelmann, aus Riga. Amtmann Rohland aus Nordhausen. Eigenthümer Ginzel aus Dresden. Particulier Lermann aus Koblenz. Kaufleute Lan d- mann aus Leipzig und Schumann aus Magdeburg.

Hotel de l'Europe. NRauchwaarenhändler Rockot \ch, nebst Gemahlin, und Particuliere Rockot \ch aus Deßau. Kaufmann Huber aus Stutt gart. Baron von Estorff, Kammerherr Sr. Majestät des Königs Wilhelm Friedrih Grafen von Nassau, aus dem Haag.

Hotel de Prusje, Kaufmann Semmel aus Zwickau. von Holzendorff aus Stettin.

Hotel de Russie. Forstrath von Wickede aus Schwerin.

Hotel de St. Petersbourg. Particuliíer von Malßahn aus Som mersdo1 f.

Meinhardt's Hotel. Gutsbesißer Graf von Schwerin, aus Schwe- rinsburg. Stadtrath Metenthin, nebst Gemahlin, aus Stettin.

Schwarzer Adler, Grundbesißer Graf von Wartensleben aus Klein-Linde.

Gutsbesitzer

Meteorologische Beobachtungen.

O Gbacids lane 1/6 INOV, | 10 Ubr.

| Nachmittags | Nach einmaliger

2 Ubr.

| Morgeus | 6 Uher. |

Beobachtung.

Tele 1336,70" Par. 336,81 : Par. 3395, I 8s / Par. ! Quellwärme 4,0? R:

| 1,1° R. 2,7° R.+ 1,0° R.| Flusswärme 2,9° R.

| 16° R. L3° R— 0QO,9° R.| Bodenwärme As R. Dunstsättigung | 79 pCt, TA pCt. 85 pCt. | Ausdünstung 0,013 " Rb. Wetter » ¿l trüb, | trüb, trüh, | Niederschlag O.

Md 5 N. | N. | N. | Wärmewechsel ++- 2,8" Wolkenzug. . A | N | -— 0/2° R.

"Tagesmittel: 336,23 Dar 1B A0 B,

Luftdruck Luftwärme ... |+ Thaupunkt ... |—

T3 pCt. N.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 19. Nov. Zur Feier des Allerhöchsten Namenstages Jhrer Majestät der Königin: Rede, gedichtet von Fr. Förster, ge \prochen von Mad. Crelinger. Hierauf, zum erstenmale: Carlo Brocchi, fomische Oper in 3 Abth,, nah dem Französischen, La part du diable, von Scribe. Musik vou Auber.

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre à 15 Sgx,, und Amphitheater à 75 Sgr. zu haben.

Im Konzertsaale. Zur Feier des Allerhöchsten Namenstages Ihrer Majestät der Königin: Rede, gedichtet von C. O. Hossmanu, gesprochen von Fräul. Ch. von Hagn. Hierauf, zum erstenmale : Regine, Lustspiel in 5 Abth. , von der Verfasserin von „Lüge und Wahrheit“.

Montag, 20. Nov, Ein Sommernachtstraum.

Königsstädtisches Theater. i

Sonntag, 19, Nov. Eulenspiegel, oder: Schabernack über Shabernack. Wiener Lokal=Posse mit Gesang in 4 Akten, von J, Nestroy. Musik von A, Müller, Dazu: Borstellung der gym- nastischen Künstler aus London, in 3 Abtheilungen. Erste Abtheilung (nah dem zweiten Akt des Stücks): Der chinesische Tanz in gleichem Kostüm, ausgeführt von den Herren Smith, Kemp und Taylor. Zweite Abtheilung (nach dem dritten Akte): 1) die magische Stange, oder: Der Antipode, ausgeführt von Herrn Taylor. 2) Komische chinesishe Spiele, ausgeführt von Herrn Chapmann. Dritte Abthei- lung (zum Schluß): Große gymnastische akademische Exercitien und Gruppen, ausgeführt von Herrn Smith, Taylor, Kemp und Hollyogk.

Montag, 20. Nov. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Belisario.

Dienstag, 21. Nov. Der Talisman, Dazu: Vorstellung der gymnastishen Künstler aus London.

———EL E E , Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der De cker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei,

Beilage

‘zu der von 7 Pfd. vorkommt. Durchsichtigkeit zeigen nur kleine Stücke, in deren einigen man au

Inlaud.

Breslau, 15, Nov. (Schl. Z.) Die Provinz Schlesien, bereits so reih an mineralogischen Produkten, vorzüglich an Eisen, Zink, Blei, Steinkohleu, Arsenik u, st. w., scheint diesen tünftig auch noch den Bernstein beigesellen zu können. Die Veröffentlichungen der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur theilen darüber Fol- gendes mit: Jm südlichen Abhange der lossener Höhe, zwischen Boing und Löwen, 7 Meilen von Breslau entfernt, die zum Behuf von Eisenbahn-Arbeiten 20 bis 25 Fuß tief abgeteuft is, liegt unter einer Lehmschiht von 15 Fuß Mächtigkeit, eine bisher noch nicht durhfunkene Schicht von graublauem deutlich geschihtetem Mergel, der mit 1 bis 2 Zoll mächtigen Lagen von weißgrauem Mergel und

‘einer dünnen faum 1 Zoll starken Schicht fossilen Holzes in einzelnen *Spähnen, von denen manche eine der Braunkohle ähnliche Beschaf=

fenheit zeigen, wesellagert. Jn diesem Mergel findet sich der Bernstein, der in Stücken bis zur Schwere milhweiß von /, ja bis Er is gewöhnlih oder weißlich.

hon Jnsekten vorgefunden hat, Auch in der städtischen Ziegelei von Schweidniß, unter einer Decke von Sand und bläulichem Lehm, in einer Tiefe von 12 bis 15 Fuß, is Bernstein gefunden, von dem das größte bis jeßt vorgekommene Stück, 21 Loth {wer, zu der am meisten geshäßten sogenanuten Bastardsorte gehört und an den Kan- ten etwas abgerundet erscheint.

Liegnis, 11. Nov. (Sch. Z.) Die Gemeinden Eckersdorf und Deutschmachen bei Sagan haben am 29, September das 100jäh- rige Bestehen ihrer im Jahre 1743 neu errihteten Schule auf eine würdige und erhebende Weise gefeiert, Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen zweckmäßigen und ergreifenden Vorträge der evangelischen Geistlichkeit Sagans, die ehrende Theilnahme des Kreisvorstandes und des Dominiums an der Feier, das herzliche Einmischen der Mitfreude der zahlreih Versammelten aus der Umgegend in den Jubel der Schulgemeinde, ingleichen der freiwillige Anschluß des katholischen Theiles unter Anführung dcs würdigen Geistlichen dieser Kirche an diese festlihe Erinnerung 2c. bekunden niht nur das hohe Interesse sür Schule und ihre Zwecke, sondern sie geben auch das Zeugniß, daß beide Konfessionen vom Geiste Jesu belebt werden.

ÆAuslandD. Deutsche Bundesstaaten.

Freie Städte. Frankfurt a. M., im Nov. (W. Z,) Die zunehmende Wärme für den evangelish-protestantishen Glauben hat einen reihen Einwohner zu Frankfurt a. M., Seuffserheld, ver= anlaßt, 10,000 rhein. Fl. als Preis für zwei Schriften über das Wesen und die Stellung der evangelisch - protestantischen Kirche aus= zuseßben. Das eine soll wissenschaftlich, das andere in volksverständ- licher Weise abgefaßt sein. Der Hauptzweck des ersteren soll, nach dem wörtlichen Ausdruck der Aufgabe, sein, „die Stellung anschaulich zu machen, welhe der evangelishen Kirche zukommt, und zwar uach allen Beziehungen, im Verhältniß zu anderen kirhlihen Gemeinschaften und zum Staate, im Bereiche der Familie und des individuellen Lebens. Allerdings ergiebt sih diese Stellung von selbst aus dem Wesen der evangelischen Kirche; ste is, weil durch Friedensschlüsse, Verträge und Gesebe verbürgt, dur die Macht der aus dem Christenthum gebornen Sitte und Bildung geheiligt, an sih keinem Zweifel unterworfen ; es gilt also nicht, angefohtene oder zweifelhafte Rechte erst zu erringen, sondern die vorhandenen und anerkannten in ein klares Licht zu seßen; allein damit, daß dies auf eine überzeugende, für Alle einleuchtende, jedes Lebensverhältuiß umfassende Weise geschieht, wird doch zu dieser Zeit und für die Zukunft unserer Kirche ein nicht geringer Dienst ge- leistet werden.“ /

„Das Werk könnte wesentlih drei Grund - Bestandtheile enthal=- ten: einen geshichtlihen, der das allmälige Heranwachsen und die thatsächlihe Durchführung und Begründung des reformatorischen, evan- gelish-protestantishen Prinzips, einen im engeren Sinn theologischen, der den christlihen Charakter, die innere Wahrheit und Wirkungskraft der daraus entsprungenen Gemeinschaft in Lehre und lirhlihem Le ben, und einen aus beiden hervorgehenden firchenrechtlichen, der ihre öffentlihe Stellung und ihre Rechte zum Gegenstande hätte, Doch sollen diese Winke einer möglicherweise zweckmäßigeren Anordnung nicht vorgreifen. Nur das sei noch erwähnt: daß bei der ganzen Entwickelung zwar auf alle protestantishen Gemeinschaften Rücksicht genommen werden kann, das Haupt=Augenmerk jedoch auf die evan- gelishe Kirche Deutschlands gerichtet sein möge, und zwar in der Weise, daß man bei evangelish=protestantischer Kirche niht etwa bloß an die lutherische oder reformirte Gemeinde denke, sondern an beide gleihmäßig, inwiefern sie, wenn auch im Einzelnen verschieden, doch im Wesentlichen zusammenstimmende Ausprägungen eines und dessel= ben evangelisch -protestantishen Grundprinzips sind und im Ganzen und Groben auch die nämlichen Rechte haben.“

„Jn der zweiten dürfte besonders eine gute, die Hauptpunkte übersichtlich zusammenfassende, aber doch auch des Judividuellen nicht ermangelnde Erzählung der Reformations = Geschichte und eine kern- hafte Darstellung der firchlichen Unterscheidungs-Lehren an der Stelle sein, Ueberhaupt wird sih der Jnhalt dieser populairen Schrift nach ihrer Bestimmung für das Volk richten müssen und dabei dasjenige hervorzuheben sein, was geeignet is, dem evangelischen Volke den Segen seiner kirchlihen Gemeinschaft fühlbar, jedem Einzelnen seine Stellung in der Kirche und seine Pflichten gegen dieselbe anschaulich und wichtig zu machen, was mit lebendigem Eifer für die evangelische Kirche erfüllen und zu treuem Festhalten an derselben ermuntern kann, ohne den Geist der Liebe gegen andere Religions-Verwandte zu s{chwächen,““

Der Umfang der ersten Schrift soll etwa zwischen 30 und 50, der der zweiten 10 bis 12 Bogen betragen. Jene wird mit 8000, diese mit 2000 Fl. belohut.

Zu Preisrihtern sind gewählt worden Dr. Eglert in Potsdam, r Ode in München, Dr. Großmann in Leipzig, Dr. Grüneisen Dr O Dr. Richter in Marburg, Dr. Ullmann in Heidelberg,

r iener in Leipzig; von den theologischen Fakultäten zu Jena Bonn und Göttingen sollen jedo Gutachten eingeholt werd d zur Grundlage der Beuxrt Ciés bi N aaes m0 4M unter den gewöhnlich rtheilung dienen. Die Zeit der Ablieferung Dr. Kirhner in Fra 4 Formen is November 1846; der Pfarrer

ñ nfurt giebt über alles Erforderliche Auskuust,

Mexiko.

Q Paris, 12, Nov. Jh habe bereits im Allgemeinen erwähnt, daß der Detailhandel in Mexifo den Ausländern ün Un=

terschied der Nation, welcher sie angehören, ver n Jol- gendes ist das betreffende Aktenstück p n, verboten worden is Fol

Beilage

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„Der Graf Valentin Canalizo, Divisions -General, Gouverneur und General-Kommandant des Departements Mexiko.

Der Finanz-Minister hat mir das folgende Dekret mitgetheilt, welches das Datum vom heutigen Tage trägt:

Antonio Lopez de Santana, Divisions-General, Wohlthäter des Landes | und provisorischer Präsident der Republik Meriko an deren sämmtliche Ein- | | beim höchsten Gerichts

wohner: Wisset :

Daß in Betracht der wiederholten Klagen aller Departements gegen die Ausübung des Detailhandel3, der ungesehlicherweise Ausländern erlaubt worden ist; durhdrungen von dem Zustande des Verfalls, in welchen diese Klasse von Geschäften unter den Landes-Eingebornen gekommen is, welche aus notorischen Ursachen nicht im Stande sind, mit den Ersteren auf dem Markte die Konkurrenz zu bestehenz verpflichtet, dieselbe durch alle Mittel wieder zu beleben und zu befördern, welche die Gerechtigkeit und bestimmte Rechte anbefehlenz in Betracht ziehend die verschiedenen Arten, in welchen der besagte Handel rücksichtlich der Ausländer beschränkt is unter den ande- ren aufgeklärtesten Nationen; daß die Mexikaner mit ihnen sich der Wohl- thaten der Gegenseitigkeit niht erfreuen können; daß die jeßt in der Republik bestehenden Geseßze, und die niemals durch andere abgeschafft wor- den sind, Ausländern in dem besagten Handel die nämlichen Beschränkungen auferlegen; daß selbst für sie cine Erklärung vortheilhaft is, welche ihre Stellung im Lande in dieser Beziehung feststellt; mit Gewährung alles dessen, was in Uebereinstimmung mit den öffentlichen Juteressen ihnen mög- licherweise gewährt werden kann, in Ausübung des mit der Souverainetät der Nation verknüpften Rechtes und der Vollmachten, mit denen ih durch sie bekleidet worden bin, ih als angemessen befunden habe, das Folgende zu erflären und anzuordnen: E

Art, 1. Aller Detailhandel ist Ausländern im mexifanischen Gebiete verboten, und sie sollen denselben weder öffentlich noch insgeheim ausüben dürfen,

Art. 2. Von allem durch den vorstehenden Artikel Verfügten sind die- jenigen ausgenommen, welche in der Republik naturalisirt worden sind, die- jenigen, welche mit Mexikanerinnen sich vereheliht haben, und diejenigen, welche mit ihren Familien in der Republik wohnen,

Art. 3, Die durch den zweiten Artikel Ausgenommenen , welche die | man annehmen darf, es sei dies cine seltene Ausnahme. Jm Allgemeinen

besagten Geschäfte fortzuseßen wünschen, haben von der höchsten Regierung, durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, innerhalb des bestimm- ten Zeitraums von sechs Monaten die Erlaubniß dazu nachzusuchen, indem sie ihr Gesuch mit den folgenden Dokumenten zu begleiten haben : diejenigen nämlich, welche etwa einen Naturalisationsbrief erlangt haben sollten, mit einer authentischen Abschrift desselben, und die nicht Naturalisirten :

1) Mit einem Zeugnisse zur Beglaubigung ihrer Verehelichung, das durch einen der diplomatischen Agenten oder Konsuln von Mexiko im Aus- lande oder durch den Pfarrgeistlichen des Playes der Republik, wo ihre Verehelichung stattgefunden haben mag, beglaubigt ist z mit einer Bescheinigung von der höchsten politischen Behörde des Theils (der Republik), in welchem sie wohnen, welches ihren Aufent- halt und ihr ehelihes Zusammenleben bestätigt ; mit einer Bescheinigung von der Gesandtschaft ihres betreffenden Lan- des, worin angegeben ist, daß das Kapital, welches sie verwenden, ihnen eigen angehört. Der Mangel eines der angeführten Zeugnisse ist ein hinreichendes Hinderniß gegen die Ausübung alles Detail- handels,

Die Ausländer, welche in Zukunft in die Nepublik kommen, sollen

ebenfalls die Erlaubniß haben, sich mit den vorbesagten Geschäften zu

befassen, wenn sie vorher die in dem vorausgehenden Artikel vorge- schriebenen Bedingungen erfüllt haben.

Ein Register der durch dieses Dekret Au8genommenen soll von dem

Minister der auswärtigen Angelegenheiten gehalten werden, in welchem

die Gründe angegeben sind, wegen deren sie ausgenommen worden

sind, um jeden Zweifel zu beseitigen, der etwa in Zukunft sich erheben möchte,

Denjenigen, die nicht ausgenommen sind, is eine Frist von 6 Mona-

ten bewilligt, von der Veröffentlichung dieses Dekrets in dem Theile

(der Republik) an gerechnet, in welchem sie ihren Wohnsiß haben, um

ihre Läden zu schließen und ihre Geschäfte zu beendigen.

Jeder nicht ausgenommene Ausländer, welcher nah Ablauf der er-

wähnten Frist in welcher Weise immer den Ausverkauf betreiben sollte,

soll seine Waare verlieren und eine Geldstrafe bezahlen, die ihrem

Werthe gleichkommt. Jeder Mexikaner oder Ausländer, der diesem Dekrete zuwider Contrebande verhchlt, soll dieselbe Geldstrafe bezah-

len oder die Strafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren Einsper- rung erleiden, und der Werth der Waare fowohl als die Geldbuße (die Gerichtskosten abgezogen) soll dem Denunzianten und dem oder denen zukommen, welche sie wegnehmen, zu gleichen Theilen zwischen den Ersteren und den Leßteren oder irgend einem von ihnen, bei welchem beide Umstände zusammentreffen, Da Kürze in dem Verfah- ren in dieser Klasse von Urtheilen besonders angemessen is , so sollen sie in Gemäßheit der bestehenden Regel in Betreff von Confiscationen vom 26, Oktober 1842 erlassen werden.

Ausländer können Jndustrie-Läden in jedem Theile der Republik hal-

ten, um die daselbst fabrizirten Artikel im Detailhandel zu verkaufen,

vorausgeseßt, daß sie einige mexikanische Lehrlinge und Gehülfen haben.

Jch befehle daher, daß dieses gedruckt, veröffentlicht, in Umlauf gesest, und zu Aller gebührender Kenniniß gebracht werde. i

Palast der National-Regierung in Tucubaya, 23. September 1843.

Antonio Lopez de Santana. Ignacio Triqueros, Finanz-Minister.

Es is vollkommen begreiflih, daß die Engländer die Fran- zosen, die auch davon betroffen werden, haben bis jeßt hier noch nichts darüber geäußert über diese Verfügung ungehalten sind, denn gerade Engländer und Franzosen sind es zumeist, die in Meriko den Detailhandel betreiben. Ob aber ihre Klagen auch eben so be=- gründet sind, als sie mit Erbitterung vorgebracht werden, ist eine andere Frage. Nicht ohne Grund, sagt der Eingang des Dekrets Santana's, daß keine Gegenseitigkeit von den auswärtigen Staaten in Bezug auf die Verhältnisse des Detailhandels geübt werde; denn die Mexikaner müssen, wenn sie in England und Frankreich sol= chen Handel treiben wollen, sich den Geseßen und Auflagen, die in diesen Ländern bestehen, unterwerfen, während umgekehrt Eng- länder und Franzosen in Mexiko keiner geseßlichen Auflage sich un- terziehen wollen. Jn dieser Beziehung läßt sich also, wenn man die Sachlage unparteiish betrachtet, niht viel gegen das Verfahren Santana's vorbringen.

Die Verbrecher- Kolonieen Englands. Vandiemensland. (Schluß. Vergl. Allg. Preuß. Zeitung Nr. 141 Beilage.)

Aus dem Gesagten wird si leicht ersehen lassen, daß die Stellung des Herrn, seinem Sträfling gegenüber, eine schr schwierige is, Sie beruht auf zwei unvereinbaren Jnteressen, Einmal nämlich ist er gewissermaßen Vollstrecker des Geseges, was bei dem leidenden Theile immer eine gewisse Opposition erzeugt, andererseits is er zugleich Brodherr und als solcher verlangt er, daß der Sträfling, gleich jeden anderen Diener, das Jnteresse scines Herrn befördere, Es erfordert daher die richtige Behandlung des Sträflings viel Umsicht, genaue Menschenkenntniß und eine Selbstbeherr- led die um \o schwerer wird, als man sich seiner Ueberlegenheit be- wußt ist,

Zur Aufrechthaltung der Disziplin sind in jedem Distrikt besoldete Polizei - Beamte (Police - magistrates) angestellt, Außerdem vertvaltet eine roße Anzahl der gebildeten und wohlhabenden Ansiedler das Amt des Se iebenarichtets. Soll gegen den Sträfling Klage angebracht werden, \o müssen Kläger und Beklagter vor dem Friedensrichter erscheinen, Beide Theile bringen mündlich vor, was ihnen zur Begründung der Sache gut dünkt, der Richter nimmt darüber eine kurze Verhandlung auf und ent-

scheidet über den Fall auf Grund der in den Kolonieen bestehenden, von

| dem Parlamente bestätigten Strafgeseße für deportirte Verbrecher. Die

Strafen bestehen nach Umständen in körperlicher Züchtigung, Einsperrun bei Wasser und Brod, Arbeit in den Straf Abtheilungen (chaingange}, Verlängerung der ursprünglichen Deportationsdauer, endlih in Todesstrafe, Fälle, welche die Uen {weren Strafen nah sih ziehen, müssen ofe angebracht werden.

Es verdient überhaupt herausgehoben zu werden, daß bei aller Strenge der Gesche in Beziehung auf Siräflinge, diese doch vor Willkür und Mißhandlung geschüpt sind, daß das Geseg selbst im Verbrecher das Be- wußtsein der Menschenwürde aufrecht zu erhalten weiß. Kein Ansiedler wird es wagen, an seinen Sträfling Hand anzulegen , wohl wissend, daß dieser ohne Nückhalt das Vergeltuugsrehi ungeahndet üben darf. Anderer- seits muß man anerkennen , daß dem Engländer die Achtung vor dem Ge- seße gewissermaßen angeboren is, Er fügt sch willig in das geseßlich Nothwendigez aber jeder Hinneigung zur Willkür widerseßzt er sich auf's Hartnäigste, Jh war einst in die Nothwendigkeit verscßt, mehrere Sträflinge arretiren zu lassen, Da das Verbrechen, dessen sie sich verdächtig gemacht, Felonie war, so legten die Constables ihnen Handschel- len an, wobei sie ihnen die Arme auf den Rücken banden, Mehrere ließen sich dies ruhig gefallen; als jedoch die Reihe an einen älteren, mehr er- fahrenen Sträfling kam, erklärte dieser, das Verfahren , die Hände auf den Nücken zu binden, sei ungeseßlih (dieses is weit shmerzlicher, als wenn die Hände auf der Brust liegen) und er werde sich dem nicht unterwerfen. Die

| Constables drohten, Gewalt zu brauchen, doch der Mann erwiederte ruhig,

sie möchten es auf ihre Gefahr immer wagen, er wisse wohl, wer im Rechte sei, und Jene gaben nach, weil sie wirklich ihre Befugniß überschritten

| haiten.

Man hat häufig die Maßregel getadelt, daß Ansiedler das Amt der Friedensrichter bekleiden und gemeint, da sie in der Aufrechthaltung der Disziplin unter den Verbrechern persönlich interessirt seien, so könnten Ley- tere auch in ihnen keine unparteiishen Richter erwarten. Daß es Einzelne giebt, die von dieser Rücksicht zu Parteilichkeiten gegen den Sträfling be- stimmt werden, wer möchte dies bezweifeln. Ein solches Verfahren seßt aber einen so hohen Grad von Rohheit und Gewissenslosigkeit voraus, daß

aber haben die Sträflinge zu den unbesoldeten Friedensrichtern ein großes Vertrauen, weil diese mit den Verhältnissen und Beschäftigung8weisen der Arbeiter praktish bekannt sind, und jeden Fall aus eigener Erfahrung zu beurtheilen vermögen. Die besoldeten Police Magistrates dagegen sind meist pensionirte Sce- Offiziere, Militairs u. #. w. und mit den praktischen Arbeiten der Verbrecher unbekannt, Sie begehen, oft unbewußt, schreiendes Unrecht, Von den vielen Fällen dieser Art, die mir vorgekommen, is mir folgender besonders erinnerlich, weil der dabei betheiligte Sträfling ein Deutscher war. Dieser hatte eines Tages den Auftrag, cine Heerde Schafe, die auf einem offenen Felde weidecte, zu bewahen und zu verhindern, daß sie in das benachbarte, dur einen breiten Graben geschiedene Feld hinein- ginge, Der Maun scläft auf seinem Posten ein und die ganze Heerde seßt über den Graben und beschädigt die Pflanzung im Felde, Vor den Frie- densrihter gebracht, führt der Mann zu sciner Vertheidigung an: es sei in der Mittagsstunde sehr heiß gewesen, er habe sih hinlegen müssen und sei wider Willen eingeshlafen. Der Richter giebt zu, dies sei ein zu beach- tender Grund, zumal der Sträfling erst kurze Zeit in der Kolonie und an das Klima nicht gewöhnt sei, doch fragt er, warum der Sträfling nicht, als er aufgewacht, die Heerde aus dem Felde herausgejagt hätte. Der Be- flagte betheuert, er habe sich alle Mühe gegeben, aber vergebens, die Schafe hätten nicht über den Graben gewollt. Dabei geräth der Richter in Ent- rüstung und erklärt, dies sei eine freche Lüge z denn, wenn die Schafe über den Graben ins Feld hineingelangt seien, jo wäre es ihm auch ein Leichtes gewesen, sie wieder herauszubringen. Für diese Lüge also sollte der Sträfling eine Züchtigung erleiden. Als der Beklagte abtrat , beeilte ih mich, dem Richter zu erklären, daß er im Begriffe sei, ein shreiendes Unrecht zu be- gehen, denn wer irgend die Sache kenne, wisse, wie schwer es sei, eine Heerde über ein schwieriges Terrain zu führen, oder sie, wie es hier der Fall war, aus einem grünen Kleefelde herauszuholen z es sci dies oft für den geübten Schäfer mit seinem Hunde eine shwere Arbeit. Der Sträf- líng fam nun mit einem bloßen Verweise davon, tvorauf es eigentlich abge- sehen war, und der Friedensrichter notirte sich den Fall zu fernerer Beach- tung. Mißgriffe ähnlicher Art kamen nicht selten vor zum großen Nach- theile der Sträflinge, wie der Ansiedler selbst, Denn nichts if mehr geeig- net, diese Leute störrish und widerspenstig zu machen, als wenn man ihnen gegründete Veranlassung giebt, zu klagen, es sei ihnen Unrecht geschehen.

Die Erfahrung hat es allenthalben gelehrt, daß die Furcht vor Strafe allein nichi ausreicht, den Menschen von strafbaren Handlungen abzuhalten, daß durch Strenge allein der Sträfling nicht zur Arbeitsamkeit und zu guter Aufführung veranlaßt wird. Ebenso begründet is gewiß auch die Behaup=- tung, daß ohne Aussicht auf eine bessere Zukunft, ohne die Hoffnung, von feinem moralisch gebesserten Zustande diesseits schon die Frucht zu genießen, der Verbrecher selten oder nie sich aus der Versunkenheit erhebt. Er ver- fällt entweder in Apathie, wird geistes\chwach und für die menschliche Ge- sellschaft nußlos, oder er verhärtet gegen jede sittliche Empfindung und sinkt zum Thiere herab. Jene wohlthätig wirkende Aussicht und Hoffnung ist dem Deportirten vorbehalten. Noch vor Ablauf seiner Strafzeit wird ihm die Gelegenheit geboten, nicht nur für den Rest dieser Zeit, sondern für sein ganzes Leben cine bessere Stellung zu gewinnen. Das Gesey ertheilt näm- li Sträflingen von tadelloser Aufführung sogenannte Tickets of leave, Urlaubscheine, wodurch sie berechtigt werden , gleich freien Leuten, sich als Arbeiter zu verdingen und das so Erworbene nah Gutdünken zu ver- wenden, Die gesezlich erforderliche Prüfungs-Periode hierfür ist bei Sträf- lingen, die auf 7 Jahre deportirt sind, 4 Jahre, bei den auf 14 Jahre Devportirten, 6 und bei denen auf Lebenszeit, 8 Jahre.

Der sogenannte ticket of leave man bleibt immer noch unter strenger Kontrolle der Polizei, er darf die Kolonie gar nicht, seinen Distrikt nur auf Erlaubnißschein verlassen. Bei diesen Leuten kömmt noch ein sehr wirksames Strafmittel zu Hülfe: die Suspendirung oder gänzliche Aufhebung des Ur- laubscheines, wodurch sie wieder zum gemeinen Sträfltng herabsinken. Jeder Devortirter hat mindestens den Willen, seine Begünstigung zu erringen ; viele lassen sich allerdings zu neuen Fehltritten hinreißen. Wer sich aber in den leßten Jahren tadellos beträgt, erreicht dennoch das Ziel, Um das Betragen des Sträflings seit seiner Einschiffung im Mutterlande schnell übersehen zu können, wird für jeden ein auf Pergament ausgefertigtes Dokument von der Größe cines Quartblattes mitgeschickt, worauf sein Signalement, die Art des begangenen Verbrechens, die Dauer der Strafzeit, so wie seine Aufführung in dem Gefängnisse vor der Einschiffung, vermerkt ist. Dieses \o- genannte Parchment erhält der Polizei -Richter des Distrists, worin der Sträfling sich aufhält, Er vermerkt darauf jedes Vergehen , dessen derselbe vor ihm angeklagt worden und ist daher im Stande, die Aufführung wäh- rend der Prüfungs-Periode genau zu beurtheilen. Bei der Ertheilung von Urlaubs-Scheinen wird auf die Dauer der Straszeit besondere Rücksicht ge- nommen, je länger diese ist, desto strenger wird das Verhalten beurtheilt. Auch wird die Prüfungs - Periode um so mehr ausgedehnt, wenn er wäh- rend derselben Fehltritte begangen. Man sollte nun meinen, daß unter die- fen Umständen die lebenslänglichen Sträflinge am vorsichtigsten seien, der besten Aufführung sich befleißigen werden. Die Erfahrung lehrt aber gerade das Entgegengeseßte. Jm Durchschnitte sind sie die schlimmsten Leute. Der Grund liegt nicht, wie man zu glauben geneigt sein dürfte, in der größeren Verderbtheit dieser Klasse von Sträflingenz; denn, wie bereits früher be- merkt, ist in der Mehrzahl der Fälle die Dauer der Strafzeit kein zuver- lässiger Maßstab für den moralischen Werth des Verbrechers. Der Grund liegt vielmehr in der entfernten, weit hinausgeshobenen Aussicht auf Ver- bolteruna seines Zustandes. Jeder Ansiedler wird es erfahren haben, wie leichtsinnig der auf Lebenszeit Deportirte in der ersten Zeit zu Werke geht. Er kennt die Bedingungen, die nah 8 Jahren ihm eine ungemeine Linde- rung seines Zustandes verschaffen können, ja er spricht davon auf eine Weise, die deutlich zeigt , welchen hohen Werth er darauf legt, und doch, wenn man ihn zur Rede stellt über so manchen neuen Fehltritt, u. ae ermuntert , seinem Ziele nachzustreben, da meint er: die Zeit bis dah ist

i i lebe. Nachdem die Hälfte jener gar zu lang, wer weiß, ob ih da noh { sich zusehend Periode vorüber ist, \{öpft er endlich Hoffnung, er esser z s,