1843 / 149 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

5 Athen, 6. Nov. Um die National Versammlung von jedem ungeseblichen Einflusse möglichst frei zu erhalten, hat die Regie- rung eine Proclamation erlassen, worin sie peTanitt mah, daß es DEN Deputirten verboten set, mik bewaffnetem Gefolge zur National Ber- sammlung zu kommen, und daß es ihnen nur erlaubt wäre, 1hre unbewaffneten Leibdiener mitzubringen. Zugleih wurden , des Bei= spiels wegen, sämmtliche unregelmäßige Truppen, welche sih unter Makryjannis? Befehlen in der Hauptstadt befanden, auf die umlie= genden Dörfer vertheilt, so daß die Garnison derselben nah wie vor allein aus regulairen Truppen besteht.

Der bekannte Zeitungsschreiber und Libellist Sophianopoulos hatte an Theodor Grivas, welcher sich in Missolonghi befindet, im Namen seiner Frau schreiben lassen, daß er nicht anders als in Be gleitung von 500 Palikaren zur National - Versammlung kommen möge. Dieser Brief ward aufgefangen, und das Ministerium erließ an den Gouverneur der Hauptstadt unverzüglich den Befehl, denselben arretiren zu lassen. Da aber dieser, wie es scheint, vorsäßlih mit der Ausführung dieses Befehls zögerte, so gelang es Sophianopoulos, nah dem Piräus zu entkommen und sich auf ein französisches Schiff zu begeben. Der Gouverneur ward zur Strafe seiner Zögerung nach Korinth verseßt, was ihn bewog, seine Entlassung zu nehmen. Der neu ernannte Gouverneur is A. Ch. Anargyros.

Vor einigen Tagen ist die provisorische Ordonnanz über die Organisation der National - Garde durch das ganze Königreich er schienen, Dienstpflichtig sind alle Bürger von 20—50 Jahren, welche entweder Jmmobilien besißen, oder überhaupt direkte Steuern zahlen, oder das Denkzeihen des Befreiungskampfes tragen. Die Organisation der National-Garde beginnt in Athen und wird sich von da allmälig über die Provinzen des Reichs erstrecken. :

Man is eifrig mit dem Bau eines Kordons von Wachthäusern rings um die Hauptstadt beschäftigt, wie es scheint, in der Absicht, jeden coup de main gegen dieselbe von Außen her unmöglich zu machen. : _ ; j e Die Wahlen der Deputirten sind großentheils beendigt, und eine bedeutende Zahl derselben is bereits hier angekommen. An vielen

Orten im Peloponnes haben doppelte Wahlen stattgefunden, denn j

ie Minorität \ ß sie in der eigentlihen Wahl-Bersamm=F obald die Minorität sah, daß sie in der eigentlichen Wahl-Bersc 2 G Zl Bur S S Doe Yi Tia den Kürzeren zichen würde, trat sie zurück, fonstituirte sich an F vor dem Neuthore am Ziskaberge, in der Richtung nach Mähren, einem anderen Orte und nahm dort die Wahl in ihrem Sinne vor. F Die dadurch erforderlichen Wahl-Untersuchungen und die Verifizirung F der Vollmachten der Deputirten überhaupt, werden der National-Ver= #

sammlung viele Zeit hinnehmen. Am 30sten kam der ehemalige Ge sandte in Paris, General Kolettis im Piräus an und besuchte, bevor er nah Athen fuhr, die Gräber der Freiheitshelden Migulis und Karaïsfaki , was einigen Journalen mißfallen hat, Kolettis und Maurokordatos sind zu Ministern ohne Portefeuille ernannt worden, es is aber noch nicht gewiß, ob sie diese Ernennung auh angenom men haben. Vorgestern sind die Staatsräthe N. Teocharis, K. Schinas, P, Wubos und K. Karabßas in den außerordentlichen Dienst verseßt worden. Zugleih ward der Präsident und der Staats= Prokurator des Oberst-Rechnungshofes gewechselt. Für die Provinzen sollen zahl= reiche Abseßungen und Ernennungen vorbereitet werden, über welche man jedoch noch nichts gewisses weiß. Einige Korrespondenz - Artikel deutscher Blätter über die jüngsten hiesigen Ereignisse haben hier natürlih großen Unmuth erregt. 7 Die hier früher angestellten deutshen Beamten, Handwerker und Militairs, welche aus Mangel an Reisegeld bis jeßt noch nicht in ihr Vaterland zurückgekehrt sind, befinden sich in einer verzweifelten Lage. Zhre Gagen waren im Vergleiche der Theuerung des hiesigen Lebens nicht der Art, daß sie von demselben etwas erübrigen konnten. Mit ihrer Abseßung verstegte diese Quelle plöblih und unter den jebigen Berhaltnissen sind alle andere Erwerbsquellen für sie abgeschnitten. Obgleich viele von ihnen an Griechinnen verheirathet sind, so können

sie, bei der Erbitterung, welhe noch immer gegen sie herrscht, auf |

Publikums nicht rechnen Diese \chauderhaften Winter entgegenge= hen, wenn sich die deutshen Regierungen und das deutsche Publikum nicht ihrer annehmen und für ihre Rückkehr und Unterkunft im Vaterlande Sorge tragen werden. Es is in der That dringend zu wünschen, daß dasselbe hochherzige deutsche Publikum, welches zur Zeit des griechischen Freiheitskampfes so bedeutende Opfer brachte, und Geld und Männer sandte, um das Unternehmen der auf- gestandenen Griechen zu fördern, auch jeßt nicht gleihgültig zusehe, wie deutsche Landsleute, welhe ihre Wissenschaft, ihre Kunst, ihr Handwerk oder auch nur die Kraft ihrer Arme dem jungen Staate gewidmet, dem Hungertode preisgegeben, beschimpft und verfolgt auf fremdem Boden ein elendes Grab finden. Schleunige Hülfe allein fann dem unsäglichen Jammer, welcher unter den hiesigen Deutschen herrscht, ein Ende machen, und wir haben das Vertrauen, daß geeig nete Maßregeln von Seiten der deutshen Regierungen sowohl, als von menschenfreundlichen Privat-Vereinen als eine Ehrensache für die deutsche Nation nicht auf sih warten lassen werden. E S Anhalter Eisenbahn. Ï Berlin, 23. Nov. (Eingesandt.) Allgemeines Jnteresse nimmt das fortdauernd zirkulirende Gerücht von einer neuen Eisenbahn-An-= lage auf dem direkten Wege nah Magdeburg in Anspruch. Es scheint uns daher angemessen, ein Wort darüber zu sagen, wonah es den Juteressenten am besten gelingen dürfte, sich eine eigene Ansicht dar= über zu bilden. Indem wir zunächst auf das wirkliche Bedürfniß einer direkten Verbindung, noch mehr aber auf das Nüßliche derselben in Betreff der berührenden Ortschaften hinweisen, wollen wir ganz besonders guf einen Paragraphen aufmerksam machen, welcher sich über die Zulassung von Konkurrenz -=Bahnen im Allgemeinen, nach Inhalt der unterm 3. November 1838 gegebenen Eisenbahn - Gesebe deutlich ausspricht, Es heißt nämlich im §. 45 derselben :

„Die Gesellschaft i verpflichtet, nah der Bestimmung des Hau=

dels-Ministeriums, den Anschluß anderer Eisenbahn=Un-=

Ste un gen an ihre Bahn, es möge die beabsichtigte neue

r A Jortsezung, oder in einer Seiten=-Ver=

déù Gesehe n ge\hehen zu lassen, und der sich anschließen=

Ahdelècten B en eigenen Transportbetrieb auf der früher

O azn , auch vor Ablauf des im §. 26, gedachten

Zeitraums (von 3 Jahren) zu gestatten. Sie muß sich ge-

fallen lassen, daß die zu diesem ® E ie a Aae M:

Se zu diesem Behufe erforderlichen baulichen

Einrichtungen, z. B. die Anlage eines zweite i f

h ; ge eines ; n Geleises, von der

P A O bewirkt werden, u. \. w.“

Wir dürfen wohl nur no inzufü F a Verkehr nah Magdeburg mittelst de nba, Elsenkatn e Ae ag direkte Verbindung nicht angesehen werden kann, um die b a. les Anwendung des vorstehenden §. in Aussicht zu stellen, und virtte ige verehrlihe Direction bei Berechnung der zu vertheilenden Dividende pro 1843 alle Ursache haben, den Reserve - Fonds, mehr gber es die schwebende Schuld zu berücksichtigen. d

Köln, 21. Nov. (K. Z) Jun der gestern hier stattgehabten außerordentlihen General - Versammlung der rheinishen Eisenbahn= Gesellschaft is auf den Antrag der Direction mit beinahe vollkom- mener Einstimmigkeit, indem nur zwei dissentirende Stimmen vorhan-

das Mitleid des hiesigen Armen werden daher einem

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900

den waren, beschlossen worden, die am 2. Januar 1844 fälligen Zins - Coupons der Actien für das laufende Jahr 1843 in dem von der nächsten ordentlichen General - Versammlung, welcher der Redh- nungs - Abschluß für 1843 vorgelegt werden wird, näher zu bestim- menden Termine einzulösen, die am 2. Januar 1845 und ferner fällig werdenden Actien - Coupons aber einzuziehen und dagegen Di- videnden -= Scheine auszugeben. Es wird also vom Jahre 1844 ab die Zinsen-Zahlung aufhören und der Reinertrag als Dividende un ter die Actionaire vertheilt werden. Da durch vorstehenden Be {luß die §8. 19 und 20 des Statuts eine Abänderung erleiden, o bedarf derselbe nah §. 28 vor der Ausführung der landesherrlichen Bestätigung. Außer obiger Abänderung des Statuts sind noch einige weniger wesentlihe Aenderungen der §§. 46, 56, 75 und 76 mit Einstimmigkeit beschlossen worden, welche ebenfalls der landes herrlichen Bestätigung bedürfen,

Altona, 19. Nov. Nach einem Schreiben der Allerhöchst angeord neten Eisenbahn-Kommission vom 14. November is dem glückstädter Ei: senbahn-Comité die nah dem §. 3 der Bekanntmachung vom 18. Mai 1840 erforderliche vorläufige Bewilligung zur Actienzeichnung, für die An legung einer in die altona=tieler Eisenbahn einmündenden Zweigbahn in der Richtung von Glückstadt nah Elmshorn durch ein zur öffent lichen Kunde zu bringendes Programm auffordern zu dürfen, unter der Vorausseßung ertheilt worden, daß das glücstädter Eisenbahn Comité sich in Betreff der Erbauung und Benußung der glückstadkt elmshorner Zweigbahn mit der altona =kieler Eisenbahn =- Gesellschaft verständigen werde. Jedoch soll, mit Rücksicht auf den der Erbauung einer Eisenbahn von Glückstadt sowohl als von Altong nah Kiel zum Grunde liegenden Zweck einer möglichst kurzen direkten Verbin= dung zwischen der Nord= und Ostsee, der Anlegung einer Zweigbahn zwi {hen Herzhorn und Hackelshörn oder der Umgegend dieser beiden Orte, zur Abkürzung der Eisenbahnlinie von Glückstadt nah Kiel, falls die Bedürfnisse des Verkehrs selbige in Zukunft erforderlich machen sollten, kein Hinderniß in den Weg gelegt werden.

Prag, 19. Nov. Der langgehegte Wunsch unserer Stadt, an den Wohlthaten des Eisenbahnwesens direkt Theil zu nehmen, rückt endlih der Erfüllung näher. Seit Anfang dieses Monats hat der Unterbau für die von hier leider freilich mit dem großen Umwege über Brünn nach Wien führende Staats=-Eisenbahn be- gonnen. Obwohl wir seit einigen Tagen förmliche Winterwitterung mit vielem Schnee erhielten, wurden bisher die Arbeiten doch un unterbrohen fortgeseßt, Die dadurch den Arbeitsklassen gewährte Beschäftigung is im gegenwärtigen Augenblicke eine um so größere Wohlthat, da die noch immer s{chwebende Frage wegen der Tarifs änderung auf den Handel bereits sehr fühlbare Rückwirkungen äußert, und dadurch auch die Thätigkeit in den Fabriken und Gewerben sehr beschränkt, daher eine große Anzahl von Arbeitern des gewohnten Er= werbs verlustig wurde.

Brüssel, 20, Nov. Der Moniteur berichtet: „Während des Monats September haben die belgischen Eisenbahnen 407,010 Reisende befördert, nämlich 45,903 in Diligencen, 117,265 in Chars-à-Bancs und 239,361 in Waggons z ferner 1968 Militair= und 2513 außerordentliche Transporte, Die Einnahme betrug 766,953 Fr, nämlich 197,615 für die Diligencen, 291,492 für die Chars-à-Bancs, 270,391 für die Waggons, 14,224 für die Militair= und 3209 für die außerordentlichen Transporte, Der 4te Theil der Reisenden be stimmte sich für die Diligencen, der 4te Theil für die Chars-a-Bancs und die Hälfte für die Waggons, ein Verhältniß, das von je fast unabänderlich stattgefunden. Jn Brüssel wurden eingeschrieben 76,460, Ge 34825 L Saa 32/220 1 Cid 260/780, l Mez dén 23/331, in Veéiviers 20/077, int Courtray 18,763, in Brügge 18,674, in Löwen 18,502, in Ostende 16,293 Reisende. Das trans portirte Gepäck betrug 1,253,254 Kilogramme, und ergab eine Ein nabme von 47,124 r. Die Waxen trugen 305,339 T1. en, Der Gesammt=Betrag des Monats belief sih auf 1,119,388 Fr,

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QZandels- und Börsen -Uachrichten.

Marliderich. Un dex Börse sind verkauft 125pf. poln. Weizen a Cf. (?)z heute: 45 L. L108 In GOeistféê a Cs 180 1/7 2 L, poll

Danzig, 21. Nov. nachträglich am 20sten : 25 L. O, 00, a Ql 8705 11% Leinsaat O 3325 Pr. Last,

»

Magdeburg, 23. Nov. preis pro Wispel: Weizen: 50 44 Rthlr, Roggen ——— » Hamburg, 23. N. Getraidepreise. Weizen, poluischek 106.1840 N ah, Uno Nago, 10er 98 130 NE, Wie 106 L190 N G O BrGUNT a, 98 180 N (les Gre 112 128 N vei 112. 128 Ni5, nmecklenb, und pomm, 90. 139 R; holst, 90, 125 Nl, evyder und büsum. weißer 105.112 Rt., nieder-elb. rother u. blauer 90.120 Rt.

Höchster und niedrigster Getraide - Markt-

- 29 Rthlr. P 18 »

Gerste: 295 Hafer: 192

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Roggen, danz., elbing. und königsb. 75.82 Rt., märk. , mecklenb. und pomm. 75.85 Rt., holst, und nieder-elb. 72,80 Rt., dänischer 72. 76 Rt. Gerste, oderbrucheë 62.66 Rt., anhalt, und magdeb. 72.75 Rt., nieder- elb. Winter 52.60 Rt., dänische 50. 74 Rt. Hafer, oberländ. 42,48 Rt., mecklenb. und holst. 44.52 Rt., nieder-elb, weißer 36.43 Nt., eider und husumer 32.42 Rt,, Erbsen 68.80 Rt, Wicken 74,90 Rk, Rapp saamen 140.148 Rt.

x Fraukfurt a. M., 22. Durch die anhaltende Geld flemme wird der Handel in Staats-Effelten und Wechselu niedergehalten, Doch war heute und in den leßteren Tagen der Vörsen-Umsahz belebt , die Tendenz der Börse aber flau. Die meisten Fonds, besonders aber öster reichische 5proc. Metalliques und Bank - Actien, holländische Jntegrale und Ardoins, blieben heute niedriger, da die leßteren Berichte von Wien und Amsterdam wenig aufmunternd lauten. Nach dem amsterdamer Bricfe wird dort aber cine Besserung der holländischen Fonds erwartet, da es der Ne- gierung fortdauernd großer Ernst is, die Verwaltung zu vereinfachen, die definitive Ernennung des Finanz-Ministers auch nicht mehr lange auf sich warten lassen kann,

Paris, 20, Nov, An der heutigen Börse war das Gerücht von der Demission des General Narvaez, als General-Capitain von Madrid, all- gemein verbreitet und hemmte die steigende Bewegung in den französischen Fonds, zu welcher sich Neigung zeigte. Doch waren dic spanischen Fonds, bei denen in Folge jenes Gerüchts eine Herabdrückung des Courses hätte erwartet werden sollen, im Gegentheil begehrt, die aktive zu 305, die pas- sive zu 55 und die ausgeseßte zu 115. Die 3% französische Rente schloß 81,90 und die 5% 121.55, Alle anderen Valuten hielten sich fest.

Auswärtige Börsen.

Amste rdam, 21. Nov. Niederl. wirkl, Sch. 535-, 5% do. 100. 5% Span, 21 Zer, 3% do. 32 Îc Pass. 9 “7 Ausg. —. Zinsl. —. Pr. Sch, —, Pol, —. Ooslerr. 109 4% Russ. Hope 90 f.

Antwer pen, 20; Nov. Zil _ Neue Anl, 217. Z

Hambu Pes 23. Nov. Bank-Actien 1700 Br. Engl. Russ. 112 Br.

London. 18. Nov. Cons. 3% 964. Belg. a Neue Anl. 21%. P as- sive 9. Ausg. Sch, 11%. 25% Holl. 547. 5% do. 995. Neue Port. 434. Engl. Russ. —. Bras. 74. Chili —. Columb. —. Mex. 293. Peru 23,

Paris, 20. Nov. 5% Rente fin cour. 121. 60. 3% Rente fin cour, S1. 90, 5% Neapl. au compt. 109, 5% Span. Rente 307. Pass. 5% i

Wien, 20. Nov. 5% Met. 110. 4% 100. 3% 755. Actien 1675. Anl, de 18354 1485. de 1839 1163.

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Preuss,.

Bank-

St. Schuld-Sch. 35

a 6 T E Sra November 1843.

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Den 25.

„1 - Pr. Cour. si

| Brief. | Geld.

Pr. Cour.

Actien. | Brief. | Geld. | Gem

Fonds.

1597 1035

Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd, Lpz. Eiseub. do. do. Prior. Obl.! 101: Brl. Anh. Eisenb.

Schuldversebr. 32 o Berl. Stadt-Obl. [3 102 L do. do. Prior. Obl. Danz. do. in Th. 2 48 s Das Ih, Kiaenb, s C Wee sÍpr. Pfandbr. h, 101 L do, do. Prior: Obl. 94 o Rhein. Eisenb. c 65

1062 do. do. Prior. Obl. 965 L 3z| 1005 Brl. Frankf. Eisb.| ! E 128 Pomm. ; R : L 1022 aas Pas, O 1033 T n Nenn. da. ) 102° , O0b.-Schles. Eisb.

32| 101;

1037 Pr. Engl. Obl.30.|/ 4 | 102% Präm Sch.d.Seeh. Kur- u. Neuwärk,

103, G3 m 594 103% 140- 10:35

Grossh, FPos. do.

1007 103% 1018

do. do. Ostpr. do.Li.B. v. eingez.'— B.-St.E.Lt. À u.B|— Gold al marco. |- R Magdeb. - Halber- 7 L c a ztädter Eisenb.!| 4 Bresl- Schweidun.

Freibg.Eisenb.| 4

Schlesische do.

Friedrichsd’or,. And.Gldm, à 5 Th. Disconto.

Pr. Cour. E s e ; a | Thir. zu 30 Sær Brief. Geld

Amsterdam . . ¿ O E Kurz u. 141 do ais 950 Fi 2 Mi -—- 1407 300 Mk, Kurz 1530 Mk. 2 Mt. 1497, Mt. Mi L Mi. 104 Mi 102% 102% Mi 99f Tage 100 Mt, gz Mt, 56 22

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Hamburg -

do. C TLS d 300 London . «- R U T é Î LSt Paris . Ls 300 Fr Wien in 20 X: 150 FI. A ucsburz 150 FI. Breslau ; C ü ¡00 Thlr.

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Leipzig in Courant un 141 hl, Fuss

Frankfurt a. M. WZ ies ¿TO0 FL 100 SRbI,

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Petersburg

Angckommene Fremde. Nussie. Se. Durchlaucht der Erbprinz von Monaco aus Kaiserl. russischer Stabs-Capitain Malgin aus Neustadt-Cbersw.

Nittergutsbesißer Baron Senfft Lon P1iljach aus

Hotel. de Paris. Hotel de Rome.

Gramenßk.

Kronprinz. Gutsbesißer Baron von Dzelskiî

Hotel du Nord. Konzertmeister Gulomvy aus Bückeburg.

Hotel de St, Petersbourg. Frau vonGrabowska, Gutsbesizerin nebst Tochter, aus Rzadkowo. Justizrath Robe, nebst Gemahlin, aus Hi {ch b (rg.

Hotel de HamboUrg.

Hotel Stadt London. } in Schlesien, von Sirakow ski, Hauptmann und Compagnie-Chef im 29s]ten Jnfanterie-Regiment, Müller, Premier-Lieutenant 1m 25sten Infanterie-Regiment, Musiklehrer Keller und Privatlehrer Zen az aus Koblenz, Labes, Seconde - Lieutenant im Garde Neserve «Fnfanter1te (Landwehr -) Negiment, aus Spandau. Gerth, Seconde Lieutenant im 30\ten Jnfanterie - Regiment, aus Saarlouis. Kaufmann Vogeler aus Hamburg. Fabrikant und Kaufmann Diele aus Salzwedel,

Hotel de Saxe, Bau-Conducteur Gottgetreu, nebst Gemahlin, aus Posen. Kaufleute Pieck aus Landsberg a. d. W. und Hepner aus Danzig, Banquier Schil aus Sandel aus

Angermünde. Wirthschafts-Inspektor von Unruh aus Treptow a. d. W.

Kaufleute Mellin aus Frankfurt a. M.,, Mül

Selippel und Koch aus

; aus Freienwalde.

Stadtverordneten-Vorsteher S ch ulz aus Gart

Schindler, Königl. Forstmeister, aus Ohlau

Dresden. Pr. med. ónig von Portugal. ler aus Magdeburg, Berns aus Hamburg, Stettin, Wa gner aus Aachen und Go mper h aus Beamter von Langen aus Plagow bei Frankfurt a. d, O. Remont« Taxator Bornstädt aus Treptow. Gutsbesißer Hänert aus Schwed a. d. O. Landwirth Schröder aus Pöliß. Particulier Nicholts, Rentiers Plound und Peck aus London. Particulier Schmidt aus Bromberg. Oekonom Buscher aus Möglin.

Kaiser von Rußland. Particulier von Kriegsheim, aus furt a, d. O. Kaufleute Horn aus Magdeburg, Cohn aus Stettin, Bu \ch aus Mainz und Damsen aus London. Gutsbesißer Galstce1 aus Beiersdorf und Keßler aus Harsdorsff. Dr. med. Bieterof| und Particulier Romano wski aus St. Petersburg.

Rheinischer Hof. Landrath von Hüllessem aus Warburg. Lieute-

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Mainz.

(4 L Domainen

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nant a. D. von Voß Witßhelden, Lieutenants im Garde-Jäger-= Bataillon von Scheliha und von Blanckensee aus Potsdam. Particulier Weich brodt aus Liverpool, Kaufmann Düerue aus Augsburg. Maler Dümler aus Siettin.

Hotel de Prusse. Netter Salnlér Kieselmann aus Cöthen.

Hotel de Brandebourg. Gutsbesißerin von Bredow, nebst Tochier, aus Schwanebeck. Kaufmann Koch aus Leipzig.

In Privathäusern. Der Ober - Präsident der Provinz Brandenburg Herr von Meding aus Potsdam, Kronenstr. 38 beim Grafen Jbenpliß. Oberst a. D. von Kameke aus Wallisfurth, Georgenstr, 33 bei Lange. Gutsbesißer von Platen aus Parchow und Gutsbcsizer von Boehn aus Silfow, Leipzigerstr. 38 bei Abersbach. Finanzräthin Al brecht aus Hannover, Behrenstr, 17 bei Wohl.

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aus rSDEN, Gutsbesißer

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Zonigliche Sountag, 26. Nov. Norma,

Schauspiele. Oper in 2 Abth., mit Tanz. Musik

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Zu dieser Vorstellung werden Billets verkauft, welche mit Don nerstag bezeichnet sind.

Wegen Unpäßlichkeit des Herrn Bader kann die Oper: Fernand Cortez, nicht stattfinden, und wird daher ersucht, die dazu bereits ge kauften Billets gegen Billets zu Norma, unter Rückempfang des gt zahlten höheren Betrags, umtanschen oder nah Rückgabe jener Billets den gesammten Betrag zurücknehmen zu lassen. /

Im Konzertsaale: Torquato Tasso, Schauspiel in 5 Abth, vou Göthe.

Preise bér Pie l Rihlr. Parquet 20 Sgr. Parterre 15 Sgr.

Moni, 21 N V

Anfang der Vorstellung halb - Uhr.

Ein Sperrsitz auf der Tribüne im Saale Balkon 20 Sgr. Stel Balkon 15 Sgr.

Königsstädtisches Theater.

Sountag, 26. Nov. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abtheilungen, nah dem Französischen des G. Lemoine, Musik von Proh. Dazu: Vorstellung der gymna= stischen Künstler aus London, in 3 Abtheilungeu. 1) Bajaderen Tanz, ausgeführt von den Herren Smith, Kemp und Taylor 2) Der neue Böttchermeister, ausgeführt von Herrn Taylor; chim sische Spiele, ausgeführt von Herrn Chapmann. 3) Zum Schlup: Große gymnastische akademische Exercitien und Gruppen, ausgeführt von Herren Smith, Taylor, Kemp und Hollyoak.

Montag, 27, Nov. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Lammermoor.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen. Gedrudckt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

Beilage

Lucia di

Me 149.

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Inland.

Berlin, 24. Nov. Das heute ausgegebene Justiz-Mini sterial-Blatt enthält zuvörderst eine Verfügung vom 28. Okto- ber in Bezug auf das Geseß vom 6. Januar d. J. über die Bestra fung der Landstreicher, der zufolge der Herr Justiz-Minister der An- sicht beitritt, „daß es bei Bestrafung der Landstreicher lediglih auf die Bestimmungen des Geseßes vom 6. Januar d. J. ankommt, und daß die früheren Strafgeseße, namentlih §§. 191 ff. Allgem. Landrechts Thl. Il. Tit. 20 und. die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28, Fe bruar 18417 (Geseß-Sammlung S. 36) gegen Landstreicher niht an zuwenden sind,“

_ „Aus dem Eingange des gedachten Geseßes is ganz unzweifelhaft zu ersehen, daß dasselbe aus cincr Revision der bisherigen Vorschriften über die Bestrafung der Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen hervorgegangen ist, und es läßt sich daher auf die früheren Vorschriften nicht zurückgehen,

Das Landstreichen tritt durh das Geseß vom 6. Januar d. J. in die Reihe der mit Strafe bedrohten Vergehungen. Bei den Berathungen is man aber einverstanden gewesen, daß dies Vergehen nur mit einer mäßigen Strafe belegt werden könne, und es sind demgemäß die Bestimmungen im §. 1 getroffen worden, bei welchen die Ausländer ebensowohl als die Ju länder Berücksichtigung finden. Nach §, 18 der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht kommt das mildere Strafgesez auch denjenigen zu statten, welche die früheren Verordnungen vor Publication des ersteren übertreten haben.

Wenn das Gefeß vom 6, Januar d. J. nichts darüber bestimmt, wie derjenige Ausländer zu bestrafen is, welcher, nachdem er wegen Landstrei- chens die ihm zuerfannte Strafe verbüßt hat und aus dem Lande verwic sen is, zurückkehrt und abermals als Landstreicher betroffen wird, so is des halb feine Lücke im Geseh anzunehmen, vielmehr versteht es sich von selbst, daß dann die allgemeinen Grundsäße über die Wiederholung gleicher Ver brechen (§§. 52, 53 Allgem. Landrechts Thl. 11, Tit. 20) zur Anwendung fommen,

Jn wie fern durch das neue Strafgesczbuch die Aufstellung anderwei ter und spezieller Bestimmungen gegen die aus dem Lande verwiesenen Aus länder, welche ohne Erlaubniß zurückkehren, erfolgen wird, muß abgewar- tet werden.

Zur Einholung ciner Allerhöchsten Declaration über das Gesetz vom

6. Januar d. J. ist unter diesen Umständen keine hinreichende Veranlassung vorhanden.“ Eine zweite Verfügung vom 7. November erklärt es für unzu= lässig, bei der Bestrafung der Landstreicher u. #. w. von den durd das Geseß vom 6. Januar festgeseßten Strafgattungen abzuweichen, es darf daher weder auf Zuchthaus, noch, insofern die Angeschuldig ten dem Militair-Verbande angehören , auf Einstellung in eine Mili tair - Straf = Abtheilung erkannt werden, Außerdem werden einige nähere Bestimmungen über die Ausführung des Geseßes vom 6, Ja nuar getroffen,

Durch eine Verfügung vom 7. November wird festgestellt, daß die den Eisenbahn-Gesellschaften zustehende Stempel- und Portofrei= heit sih auch auf die Prozesse beziehe, welche durch die Unzufrieden heit der Grund-Eigenthümer mit der im Wege des Exproprigtivns= Verfahrens ihnen festgeseßten Entschädigung hervorgerufen werden. Die dabei entstehenden Kosten müssen daher, so weit sie nach den geseßlichen Bestimmungen der Eisenbahn=Gesellschaft zur Last fallen, niedergeschlagen werden.

Eine allgemeine Verfügung vom 9, November trifft verschiedene Bestimmungen in Bezug auf die Führung der Jnventarien über die vorhandenen Utensilien und Bücher bei den Königlichen Gerichten.

Eine allgemeine Verfügung vom 13. November weist sämmtliche Gerichts = Behörden , bei welchen die Gebührentaxe vom 23, August 1815 zur Anwendung kommt, an, in den Fällen, in denen bei Pro zeß-Justructionen gerichtliche Geschäfte vorkommen, für welche Kom missions= Gebühren zu liquidiren sind, den Liquidationen und Zah lungs- Anweisungen ausdrücklich die Bescheinigung hinzuzufügen, daß das Geschäft, für welches die Kommissions-=Gebühren liquidirt worden, in der Justruction oder bei dem Betriebe eines Prozesses vorge fommen ift. f

Eine allgemeine Verfügung vom 14, November erklärt die in der Verordnung vom 21. Oktober 1841 enthaltenen geseßlihen Be stimmungen über die Bestrafung der Landwehrmänner bei unterlassener Ab= und Anmeldung bei der Aufenthalts=Veränderung dahin, daß die in §. 39 a. a, O. für das Unterlassen der Anmeldung angedrohte Strafe auch die Ahndung für das Versäumen der Abmeldung in sich schließe.

Es wird in dem §, 39 der Fall, daß die Abmeldung geschehen, die Anmeldung aber unterblieben is, nicht erwähnt, es wird nur un tershieden zwischen a. unterlassener Aumeldung und þ. unterlassener Abmeldung.

F} blos die Abmeldung unterblieben, die Anmeldung aber er= folgt, so soil nur die im zweiten Absaße bestimmte çzeringere Strafe von 1 bis 2 Rthlr. oder 1 bis 2 Tage Gefängniß eintreten.

Ist aber die Anmeldung versäumt, so kommt die im ersten Saße vorgeschriebene strengere Strafe zur Anwendung, ohne Rücksicht darauf, ob die Abmeldung erfolgt war oder nicht.

__ Die nachtheiligen Folgen knüpfen sich hauptsächlich an die unter= lassene Anmeldung, weil der Kontravenient sih durch das Unuterlassen der Anmeldung seinen Dienstpflichten entziehen kann, auch wenn er sich abgemeldet hätte, und deshalb is diese Versäumuiß härter zu al)ynden,

Da für das Unterlassen der Anmeldung ein Strafmaß vou 2 bis 5 Rihlr, oder Gefängniß von drei bis aht Tagen angeordnet is, so sind die erkenneuden Behörden dadurh in den Stand gesebt, die durch das gleichzeitige Unterlassen der Abmeldung erhöhte Strafbar-= keit als einen Zumessungsgrund zu behandeln und tas Vergehen durch Anwendung eines Mittelsaßes härter zu strafen, als wenn nur die Anmeldung, nicht auch die Abmeldung unterblieben ift.

Eine Verfügung vom 14. November eröffnet dem Königlichen ersten Präsidenten des Appellationsgerichtshofes Herrn Schwarz und dem Königlichen General-Prokurator Herrn Berghaus zu Köln, daß Se. Excellenz der Minister des Jnnern die Cirkular - Verfügung vom 30, April aufgehoben hat, durch welche an die Königlichen Re- gierungen und mittelst dieser an die Unter-Behörden verfügt worden war: „daß, wenn ein Gendarm bei der Ausrichtung eines ihm von der Civil-Behörde ertheilten Auftrags Widerseblichkeit finde oder per- sönlich beleidigt werde, die Denunciation des Gendarmen, in jedem Jalle vor der Einleitung eines gerichtlihen Verfahrens erst von der Civil-Behörde hinsichtlich ihrer Begründung näher zu prüfen und, in-

„sofern sie begründet befunden würde, alsdann an den Militair = Vor=

geseßten des Gendarmen zur Extrahirung der gerichtlichen Untersu- s „\bzugeben sei; bei einer zwischen der vorgeseßten Civil-= und Lulitair - Behörde des Gendarmen etwa entstandenen, durch Schrift- Lee nicht 6 erledigenden Meinungs-Verschiedenheit aber die weitere L estimmung uver die Einleitung gener Untersuchung dem Befin= e solle höheren Instanz durch Berichterstattung anheimgestellt wer- _ Die Veranlassung der Aufhebung war, wie aus dem an sämmt- liche Regierungen wie an das hiesige Königliche Polizei - Präsidium gerichteten Rundschreiben (d. d. 21, Oktober d, J,) hervorgeht, „das

Beilage zur

901 Allgemeinen Preußischen

Bedenken, daß dur die darin den Dienst-Vorgeseßten der Gendarmen anempfohlene vorläufige Prüfung der von den Gendarmen aufgestellten Denunciationen möglicherweise dem Ermessen der Gerichts - Behörde vorgegrisfen und dadurch die Einleitung der Untersuhung wegen eines von Amtswegen zu rügenden Vergehens unterbleiben könnte.“

__ Trier, 19. Nov. (Tr. Z.) Es isst Pflicht der Tagespresse, wie nicht minder der allgemeinen Menschen- und insbesondere der Nächstenliebe, die trügerishen Vorspiegelungen, welche den nament- lih in neuerer Zeit so häufig vorkommenden Auswanderungen zum Grunde liegen, durch Veröffentlichung authentischer Berichte über die spätere Lage solcher Ausgewanderten in das rechte Licht zu stellen. Nachstehend geben wir einen Auszug aus einem zuverlässigen Schrei- ben aus Algier vom 5. September dieses Jahres : )

Der preußishe Staat wird zur Zeit hier noch durch keinen Konsul repräsentirt und der Konsul von Schweden und Norwegen, Herr Ritter Schultze versieht die Geschäfte eines preußischen Konsuls.

Dieser wird seit einigen Monaten von vielen Preußen bestürmt,

die, nachdem sie sich zwei oder drei Monate in Afrika aufgehalten, die völlige Ueberzeugung erlangt haben, daß alle Hoffnungen und Aussichten, welche ihnen in öffentlichen Blättern vorgespiegelt wurden, unerfüllt geblieben sind. Enttäuscht wünschen sie nichts sehnlicher, als das ihnen früher so angepriesene und gerühmte Land der Ver heißung fo bald als möglich zu verlassen und in ihr Vaterland zurück- zukehren. ___ Die französische Regierung, welche für die Kolonisten die Ueber fahrtsfosten bezahlt und denselben bei ihrer Ausschiffung die Natural Verpflegung verabreicht hat, welche die in Afrika stationirten Trup pen erhalten, giebt nicht zu, daß die Familien, welhe auf Kosten der Regierung hierhergekommen sind, gleihviel, ob sie Franzosen oder Ausländer sind, wieder zurückehren, ohne der Kolonie Dienste gelei- stet zu haben. Deshalb wird auch keinem Einwanderer die kosten- freie Rückfahrt nach Frankreich bewilligt, besonders wenn derselbe noch niht lange hier is, es sei denn, daß derselbe von einer \chweren Krankheit oder von anhaltenden Fiebern, welche unter diesem Klima nicht selten vorkommen, befallen werde. Fch will mih nicht über die Gründe äußern, wodur viele Familien, vielleiht nicht ohne ihre Schuld, veranlaßt worden sind, ihr Vaterland zu verlassen, aber das kann ih versichern, daß diese Unglücklichen von Allem entblößt sind und sich in einem erbarmungswerthen Zustande befinden. Wenn auch einige der Einwanderer bei ihrer Ankunft noch einiges Geld besaßen, so war solhes doch bald ausgegeben, denn in Algier is es weit theurer als irgend anderswo. Der größte Theil der Einwanderer versteht es nicht, sich bei seiner Ankunft gehörig cinzurichten, daher fommt es denn auch, daß, wenn diese Leute nun endlich zum Besiß der sogenannten Konzessionen gelangen, sie von allen Hülfsmitteln entblößt und allein auf die Unterstüßungen beschränkt sind, welche man ihnen auf kurze Zeit bewilligt. Diese Familien sind dann genöthigt, bei Privaten so lange für Tagelohn zu arbeiten, bis fie \o viel er- worben haben, um die Rückfahrt und schlechte Beköstigung auf einem Kauffahrteischiffe bezahlen zu können. Wenn sie sich nun bei dem Konsul melden, um die erforderlichen Pässe zur Rückkehr zu erhalten, so fann derselbe ihnen solche auch bei dem besten Willen nicht geben, weil ibnen ihre Papiere von dem franmösischen Gouvernement bei ihrer Ankunft in Afrika abgenommen worden sind und sie sich ohne diese nicht gehörig auszuweisen vermögen.

Posen, 22. Nov. (P. Z.) Der Bau der evangelischen Kir chen in Trzemeszno, Exin und Dombrowo wird nah Kräften fortge= seßt. Die Zahl der angemeldeten und bereits als nothwendig er« fannten Kirchenbauten im bromberger Regierungs = Bezirk ist \o be= deutend, daß der aus dem Patronats - Baufonds dazu erforderliche Zuschuß mehr als 20,000 Rthlr. beträgt.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 19. Nov. (A. Z.) Der General Zoll - Administrator von Bever i} vom beendigten Zoll-Kongreß aus Berlin gestern zurückgekehrt. E

Troß der ungeheuren Zufuhr des Getraides auf der gestrigen Schranne (11,800 Scheffel, von denen 9392 verkauft wurden) sind die Fruchtpreise nicht bedeutend gefallen, der Weizen um 2 Fl. 28 Kr., das Korn um 1 Fl. Speyer, im Nov. Zu Ludwigshafen (in der bayerischen Rheinschanze bei Mannheim) ist ein Königl. Hafen - Kommissariat er richtet worden und dem schon bisher mit der Verwaltung der Hafen Polizei im Freihafen daselbst beauftragten Königl. Ober-Zoll-Juspek tor übertragen worden, was die hiesige Königl. Regierung auf Grund des Art. 69, Abs. 3 der Rhein-Schifffahrts-Ordnung vom 31, März

1830 zur öffentlichen Kenntniß bringt.

Sachsen. Leipzig, 22. Nov. Der Rath unserer Stadt veröffentlicht folgende Ministerial-Verordnung vom 24. Oktober 1843, die Beobachtung der geschlossenen Zeiten in polizeilicher Hinsicht be treffend: „Die wegen der Fasten - und Advent=- oder sogenannten geschlossenen Zeiten bestehenden polizeilihen Vorschristen (General Artikel vom Jahre 1680, Ehe =- Ordnung vom 10. August 1624, Maudat vom 14. Juli 1659, revidirtes Synodal - Dekret vom 15. September 1673) haben bisher im Lande sehr verschiedenartige An wendung erfahren. Sowohl zu dessen Abstellung als in Betracht, daß die ernste Bedeutung und würdige Feier dieser Zeiten am wirk= samsten dur angemessene Abkürzung derselben zu sichern sein dürfte, verordnen die Ministerien des Jnuern wie des Kultus und bsfent- lihen Unterrichts, im Cinverständnisse mit den in evangelicis beauf tragten Staats-Ministern, audurch wie folgt: §. 1. Als geschlossene Zeiten, in Beziehung auf öffentliche und Privat - Lustbarkeiten, haben hinfüro zu gelten: 1) die Bußtage und deren Vorabende; 2) die Zeit vom Montage nah dem Sonntage Lätare bis zu und mit dem ersten Oster -Feiertagez 3) der erste Pfingst -Feiertag und der vor= ausgehende Sonnabend: 4) der zur Feier des Todtenfestes bestimmte leßte Trinitatis = Sonntag nebst dem vorhergehenden Sonnabende z 5) die leßte Woche vor Weihnachten, vom ersten Weihnachts - Feter- tag, einschließli desselben, zurückgerehnet. §. 2. Während der §. 1 genannten Zeiten is sowohl das Musik - und Tanzhalten an öffentlichen Orten, einschließlich der sogenannten Konzert - Musiken, als die Veranstaltung von Privatbällen, es mögen nun dieselben in Privathäusern oder in den Lokalen geschlossener Gesellschaften stattfinden, unbedingt untersagt. Es soll auch von diesem Verbot unter keinerlei Vorwande, z. B. wegen etwa in die gedachten Zeiten einfallender Jahrmärkte oder, so viel die Fastenzeit anlangt, wegen des Festes der Verkündigung Mariä, eine Abweichung gestattet wer= den. §. 3, Jn demjenigen Theile der Fasten- und Adventzeit, welcher bisher zur geschlossenen Zeit gerechnet wurde, künftig aber

Zeitung.

Sonntag den 26 Nov.

Da L S

hinsihtlich des Musik= und Tanzhaltens zur offenen Zeit gehört mag zwar von den Polizei - Behörden zu öffentlichen Tanz - Belustiz gungen, innerhalb der Gränzen der örtlichen Tanz - Regulative, Erlaubniß ertheilt werden. Sie haben aber dabei auch die Bedeu= tung jener Zeit in religiöser Hinsicht, so viel thunlich, zu berüdsih= tigen und deshalb mit angemessener Beschränkung zu verfahren , da= her insbesondere dic Erlaubniß dann ganz zu versagen, wenn noh ein örtliches oder persönliches Bedenken hinzutritt. §. 4. Hinsiht= lich der Aufführung geistlicher Musiken und Oratorien in der Char= woche bewendet es bei der zeitherigen Observanz. §. 5. Theatra= lishe Vorstellungen dürfen während der Dauer der Charwoche, mit Einschluß des Palmsonntags, desgleichen an den Bußtagen und den Vorabenden derselben, nicht stattfinden. §, 6. Die Polizei = Behör= den haben streng darüber zu wachen, daß die an Sonnabenden und an den Vorabenden anderer als der im §. 1 gedachten Feste etwa stattfindenden öffentlichen Lustbarkeiten in keinem Fall über 12 Uhr Nachts hinaus ausgedehnt werden. §. 7. Zuwiderhandlungen ge- gen diese Verordnung sind mit einer Geldstrafe von 2 20 Rthlr. zu ahnden, Insbesondere trifft diese auch Diejenigen, welche die musikalische Aufwartung bei verbotenen öffentlichen oder Privat-Lust= barkeiten für Lohn besorgen. Wegen der Schenkwirthe bewendet es bei der Vorschrift der Armen - Ordnung vom 22. Oftober 1840. Hiernach haben sich alle geistlihe und weltlihe Behörden, und die es jonst angeht, gebührend zu achten.

___ Mecklenburg-Schwerin. Sternberg, 12. Nov. (Friedl. Anz.) Der diesjährige Landtag ist am Sten d. in herkömmlicher Weise auf dem Judenberge eröffnet worden. Die Versammlung war zahlreich, man zählte 46 Wagen. Die strelißshen Propositionen enthalten, außer den drei ersten, mit den s{werinschen übereinstimmenden , auch in diesem Jahre wieder als vierte Proposition : die weitere Berathung über Separation städtischer Ländereien und Feldmarken. Am Iten d. fand die Wahl des Protokoll - Dirigenten, und zwar per schedulas, statt; sie fiel auf den Landrath von Blücher auf Kuppentin; zum Substituten ward der Landrath von Oerßen auf Jürgendorf erwählt; auch ward die Verlesung der Propositionen des engeren Ausschusses (103 Nummern) beendigt. Am 10ten d. begann die Wahl der Co- mités, und zwar von Seiten der Ritterschaft per schedulas, von Seiten der Landschaft aber per acclamationem, fonnte aber erst gestern beendigt werden. Der Wahltag is auf den 21sten d. M. festgeseßt, und erwartet man zu diesem Tage eine zahlreihe Ver= sammlung.

Portugal

A Lissabou, 9. Nov. Der Wiederherstellung der Ordnung in den firhlichen Verhältnissen Portugals i nun der Schlußstein aufgeseßt worden durch das Eintreffen der päpstlichen Bulle, wodurch dem Erzbischof von Lissabon wieder der Charakter eines Patriarchen verliehen wird. Die Justitution des Patriarchats i} hier {hon alt, und reicht in die Zeit der Regierung des Königs Johann V. hinaufz freilih hat sih im Laufe der Zeit und den Stürmen, welche diese mit sich brachte, so manches bedeutend daran geändert, namentlich is der frühere Glanz, mit welchem das Patriarchat umgeben war, fo ziem-= lich verschwunden. Die früheren Patriarchen hatten einen förmlichen Hofstaat, dessen Würdeträger reihe Gehalte bezogen, so daß diese Stellen sehr gesuht waren. Der Patriarch selbst bezog Einkünfte von 200,000 Crusaden jährlich. Damals war aber auch Portugal noch ein reiches, blühendes Land.

Bekanntlich hatten die Civil =, Militair = und sonstige Behörden von Evora, so wie mehrere der dortigen Corporationen, sogleich nach dem unangenehmen Vorfalle mit der Adresse des nun aufgelösten Ge- meinde-Raths an die Königin um Entlassung des Ministeriums Ge= gen-Adressen an die Monarchin erlassen. Um wo mögli den unan-= genehmen Eindruck, welchen die Erinnerung an fenen Vorfall bei der Königin noch zurückgelassen haben möchte, vollends zu verwischen, hat so eben das dortige Dom=Kapitel durh zwei seiner Mitglieder Jhren Majestäten eine Beglückwünschungs-Adresse zu deren glüdckliher Rü-= funft in der Hauptstadt überreichen lassen, welche die huldvollste Auf= nahme gefunden haben soll.

Heute i} in dem offiziellen Diario do Governo ein langes Dekret erschienen, das nicht weniger als 65 verschiedene Vorschriften in Betreff des Verfahrens, welches bei Ausfuhr der Portweine zu Porto zu beobachten is, enthält. Der kürzlih mit Unterstüßung der Regierung neu konstituirten Duro - Wein - Gesellschaft werden dadur sehr ausgedehnte Befugnisse in Betreff der Klassifizirung und Kon= trole des auszuführenden Weins verliehen.

Durch ein anderes dieser Tage veröffentlichtes Dekret wird Cas= caes, ein etwas über anderthalb Stunden außerhalb der Barre von Lissabon gelegener Ort als regelmäßiger Hafen erklärt, jedoch die portugtiesishen Schiffe allein ermächtigt, dort ihre Ladungen auszu- \chiffen. Die Engländer aber, sih auf die bestehenden Verträge mit Recht oder mit Unrecht, will ih nicht entscheiden berufend, nebmen nun dieselbe Vergünstigung für ihre Schiffe ebenfalls in An= spruch, und zählen sicher darauf, daß ihnen solche niht werde ver- veigert werden fönnen.

“So eben i} auch der Text eines zwischen der Regierung auf der einen und den Herren Lucotti und Rio Tinto auf der anderen Seite in Betreff der Ausführung des von den Kammern angenommenen Planes zu Erbauung eines das ganze Land umfassenden Straßen- nebes veröffentliht worden. Wie sehr es zu wünschen wäre, daß das Projekt bald zur Wirklichkeit werde, und wie sehr dies im Jnteresse des Landes läge, bedarf kaum der Erwähnung.

Dieser Tage is} hier cin sehr freher und beinahe unerklärlicher Diebstahl in einer Militair - Kasse begangen worden. Der Kasse des zu Belem in Garnison liegenden ersten Jnfanterie - Regiments wurde nämlich die nicht unbedeutende Summe von drei Contos (etwa 84,000 Fl. rheinisher Währung) geraubt, ohne daß die sogleich an- gestellten Untersuhungen und Nachforschungen bisher irgend ein Er= gebniß geliefert hätten, das zur Entdeckung der Thäter zu führen ver= \präche. Das Lokal, in welchem die Kasse sih befindet, is ununter= brochen von Schildwachen gut bewacht, so daß man sich die Mög-= lichkeit der Ausführung eines derartigen Diebstahls nur mit der Annahme denken kann, daß die Schildwachen, selbst durch Bestechung mit ins Einverständniß gezogen, wo nicht gar die Thäter waren. Mehrere Soldaten sind in der That in Haft, allein ihre Aussagen haben bis jeßt durchaus keine Schuld gegen sie zu Tage gefördert, und Zeugen gegen sie sind nicht aufzubringen.

Am Schlusse meines Berichtes muß ih noch der außerordentli schnellen Fahrt des französischen Kriegs - Dampfschiffes „Napoleon“ erwähnen, das, durch die Kraft der archimedischen Schraube getrie= ben, die Fahrt von hier na Cadix in der außerordentli kurzen Zeit von 25 Stunden zurücklegte, welhe Schnelligkeit ohne eispiel ist.

Vercinigte Staaten von Uord- Amerika.

O New-York, 31. Okt. Die Wahlen für die Erneuerung des Repräsentantenhauses sind beinahe vollendet, Nach der neuen