1843 / 163 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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j ó was dem Begriffe der Souverainetät pen wider= eriheren ide und bestand „omit seit der Thronbesteigung s Königs Otto völferretlich in London gar feine „Konferenz er Schubmächte über die griechische Angelegenheit , E es war dieses nichts Anderes, ‘als eine jeweilige Berathung der Botschafter und Minister jener drei Mächte, welche das griechishe Anlehen ga- rantirt hatten, über die Art und Weise der Geitendmachung ihrer finanziellen Forderungen in Griechenland. Es leuchtet nun ein, daß das Zurücktreten Rußlands von jener Berathung mit den beiden Kreditoren des gemeinschaftlichen Schuldners weitaus nicht die politi=- {he Bedeutung hat, welche ein Zurücktreten dieser Großmacht von einer Konferenz der „Schußmächte Griechenlands“/ über die inneren Angelegenheiten jenes Landes hätte, wenn man noch von „Schub- mächten“ im engeren Sinne mit eigenen Rechten zur Regulirung der Angelegenheiten von Griechenland sprechen könnte. Es \hei= nen uns diese Erläuterungen nöthig, damit niht Begriffe gang und gebe werden können, welche mit der vollen Souverainetät, die staats= und völkerrehtlich Sr. Majestät dem Könige Otto von Griechenland zusteht, als unvereinbar erscheinen.

Unt S

Paris, 4. Dez. Nach Berichten aus Tunis vom 8. No-= vember is die Streitsache der Regierung des dortigen Bey mit dem Konsul von Sardinien wegen des Ankaufs eines dann aber verwei- gerten Dampfschiffes, und wegen des vom Bey erlassenen Verbotes der Ausfuhr von Getraide noch immer nicht geschlichtet ; dadurch kom men die sardinischen Handelsleute, welhe große Quantitäten Getrai= des bereits angekauft hatten, das sie nun nicht ausführen können, in großen Schaden. Auch zwischen Oesterreich und der Regierung von Tunis haben sih seit der Ankunft des österreichischen Contre Admirals Bandiera vor dem Hafen der Goulette Schwierigkeiten erhoben, Der Bey will durchaus niht auf Bewilligung der von dem Admiral ver- langten Zugeständnisse eingehen, obgleih dieser cinen Ferman der Pforte vorbrachte, worin solche bewilligt werden: der Bey erwidert stets , Oesterreich habe die Regentschaft von Tunis bisher niemals anerkannt, und er könne daher diesen Ferman nicht annehmen.

Auch die Gränz -Frage mit Frankreich is noch nicht entschieden. Von Bona aus sollen 3000 Franzosen an die Gränze der Regent= {aft marschirt sein, um das in dieser Streitsahe abgegebene Ultima-= tum Frankreichs nöthigenfalls zu unterstüben. Das Taback-Monopol wird von der Regierung des Bey mit der größten Strenge aufrecht erhalten, überall, sowohl in der Hauptstadt als anderwärts, wird der einges{hmuggelte Taback weggenommen. Das Ende der Fasten (des Rhamadan) war zu Tunis mit großem Gepränge am 24, November begangen worden, S

Ostindien und China. :

Paris, 4. Dez. Die heute fällige ostindische Ueberland - Post bringt Nachrichten und Zeitungen aus Bombay vom 1. November, und aus Hong-Kong vom 24. August, Die Nachrichten aus Jnudien sind bis auf die Berichte über die Ereignisse in Lahore von feiner Wichtigkeitz aber auch diese melden nur wenig Neues, da der Zustand der Unordnung und des Aufruhrs in Folge der lebten Umwälzung dort fortdauerte. Hira Singh fungirte noch als Vezier des von ilm auf den Thron geseßten angeblichen Enkels des Rundschit Singh, Dulix Singh. Die bengalischen Truppen, welche, 1200 Pn nah Sind beordert waren, haben Befehl erhalten, in A g zu bleiben, und andere Heeres =- Abtheilungen rüden N M es Sutledsh, um hier ein Observations-Corps, das 36 bis d „000 Mann

betragen soll, von der Seihk- Gränze zu bilden, L R, Dick wird über dieselben das Kommando übernehmen. In der Armee von Sind herrshten noch immer Krankheiten und man sah mit großer Besorgniß neuen Angriffen der Beludschen und des Volkes von Multan, welches Shir Mohamed für sih gewonnen hatte, entgegen. Jn Afghanistan war die Herrschaft des Dost Mohamed gefährdet und die vielfachen Verschwörungen im Lande ließen seinen baldigen Sturz erwarten. —- Aus China wird nichts von Wichtigkeit gemeldet.

Dieser Uebersicht der Zustände Indiens aus der Bombay Times werden wir morgen nähere Details folgen lassen.

Eisenoahnen. .

Paris, 4. Dez. Dem Vernehmen nach, hat der Minister der öffentlichen Bauten, Herr Teste, der versailler Eisenbahn-Gesellschaft (linkes Ufer) den Antrag gestellt, auf dieser Linie das atmosphärische Fortbewegungs-System anzuwenden, und die beiden Jngenieure, welche zum Studium dieser neuen Art der Bewegung in L ublin gewesen, ständen seit einigen Tagen mit dem Minister in ununterbrochener Un- terhandlung. - i S

Zum Bau der Eisenbahn zwischen Paris und Lyon hat sich eine neue Gesellschaft gebildet. Der oberste Eisenbahn - Commissair wird nächste Woche dem Ministerium der öffentlichen Bauten einen Bericht über die Richtung der genannten Linie abstatten,

m Paris, 4. Dez. Die Angabe eines Jhrer hiesigen Kor-

respondenten, daß die französische Regierung wirklich entschlossen if, die Eisenbahnen auf Kosten des Staats endlich auszuführen, ist dahin zu berichtigen, daß in Betreff der Eisenbahn von Paris nach der belgishen Gränze es beim Alten bleibt, da die Compagnie Rothschild die Konzession davon erhalten wird. Vor einigen Tagen hat der Baron James Rothschild mit Herrn Teste darüber eine lange Unter= redung gehabt, deren Resultat war, daß die Compagnie Rothschild die von der Eisenbahn -= Kommission der Deputirten - Kammer vorge- \lagenen Modificationen und Bedingungen annimmt, und daß das Kabinet in diesem Sinne die Compagnie Rothschild, der Kammer gegenüber, zu unterstüßen verpflichtet bleibt, Ueberhaupt {eint es der Regierung wenig Ernst darum zu sein, die Eisenbahnen selbst aus- zuführen. Es i leider wahr, daß das so gerühmte Corps des ponts et chaussées von Eisenbahnen wenig oder gar nichts versteht und in allen von ihm gemachten Kosten -Ueberschlägen so viel Unge= wißheit herrsht, daß die Regierung immer befürchtet, später neue Kredit-Bewilligungen von den Kammern verlangen zu müssen. Dies fann nur nachtheilig auf die Regierung und auf das jedesmalige Ka- binet zurüctwirken, indem es dabei den Anschein hat, als wollte man die Steuerpflichtigen hintergehen.

l Brüssel, 5. Dez. (Emancipation.) Die Eisenbahn-Ver- Suhl t V R t 142 Lokomotiven und 1600 Waggons, deren FAL wie sie alle Berit 2000 steigen wird, noch immer in Verlegen- stellungen kommen aa U Nee vestievigen Jou, R Demnächst wird i e von der südlichen und östlihen Linie,

j i in der Central-Section der Repräsentanten-Kammer, ia Gee ie Prüfung des Budgets der Stagtsbguten obliegt, die Frage zur Verhandlung kommen, ob eine Crhs D Q

j Li j : rhöhung des Tarifs ohne Nach= theil bewerfstelligt werden könne. Gs herrschen drei Mei el eine ziemli beträchtlihe Erhöhung, für ei jen Ler Slemungen : sür N a t 1g, für eine allmälige Reduction und für eine mäßige Erhöhung blos einiger Säße, namentlih für di Personen - Fahrten. / entlich für die

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Im Monat November 1843 sind befördert worden :

a) 17,630 Personen, wofür eingenommen

wurden 15,456 Rihlr. 5 Sox ° b) 59,006 Ctr. 100 Pfd, : * Sgr. 4 Pf,

des Vieh-Transports, die Einnahme betrug 10,941 - 8a

Summa.,,

40 -

. - 26,397 Rihlr, 14 Sgr. 2PE.

/ /

| gekauft, auf 1045 Rihlr. gehalten, pr. März /April auf 11 NRthlr,, Zwi-

| | | | | | /

982 Handels- und Börsen -Uachrichten.

Königsberg, 6. Dez. Weizen 46 bis 60 Sgr. pro Schfl., Roggen 32 bis 36 Sgr,, große Gerste 30 bis 32 Sgr., kleine Gerste 26 bis 28 Sgrx., Hafer 17 bis 20 Sgr., graue Erbsen 30 Sgr., weiße Erbsen 36 Sgr. Die Zufuhr war gering.

Danzig, 6. Dez. Marktbericht. An der Börse sind verkaust worden, nachträglich am 5ten: Weizen poln, 24 L, 129 30pf. a Cf. (f). Roggen inl. 10 L, 120pf. a Cf. 222 und Leinsaat 18 L, a Cf. 340. Heute: Weizen inl. 18 L, 127pf. a Cf. (), 145 L. 125pf. u. 5 L. 128ps. a Cf. 350, 35 L, 129—30pf. a Cf. 382, poln, 105 L, 126—27pf. a Cf, u. 162 L, 127 28pf. a Cf. 366; Roggen inl, 85 L. 121pf. a Cf. @) u. 7% ©. 1120p}; a Cf. 220 pvr. Lask.

Stettin, 8. Dez. (B. N. d. O) Getraide. Weizen wird an

unserem Landmarkt von Erporteurs fortwährend nur sehr ruhig und cher zurückhaltend gekauft. Dennoch hat es den Einfluß gehabt, daß der Preis in dieser Woche neuerdings um 5 a 1 Rthlr. pr. Wspl, gesteigert worden ist, Exporteurs haben für guten 128/294. ukerm. und märkschen Weizen 512 a 52 Rthlr., Konsumenten selbst 522 a 53 Rthlr, dafür bewilligt. Auch anderweitig bleibt der Begehr für Weizen schr mäßig, da die Märkte des Auslandes haltbare rentable Aussichten zu den jeßigen Preisen noch vurchaus nicht gewähren. Seit Montag sind nur einzelne, wenig belang- reiche Partieen gekauft worden, und zwar 129. vorpommerscher zu 525 Rthblr., 128/294. ukerm, und märkscher zu 51% a 52 Rthlr. Alte Waare der leßteren Gattung von 129/304. wird auf 53 Rthlr. gehalten. Jn \chlesishen Sorten is nihts gemaht. Man verlangt für 130/31. alten weißen s{les. 56 Rthlr., 125/264. neuen gelben do, 52 Rthlr., shwimmend für 125/264. do. 50 Nthlr, weißen 52 Rthlr. Roggen in loco bleibt ganz ohne Frage, da die dafür geforderten Preise von 34 a 36 Rthlr, weder nach dem Jnnern noch dem Auslande irgend Rechnung geben und vielmehr nur Schaden absehen lassen. Auch auf Lieferung im Fiühjahr wird fortwährend nur wenig darin gemacht, 33! a 72 Rthlr. zuleßt bezahlt, auf 335 ferner gehalien. Von Gerste wird wenig offerirt und man würde sich, um davon zu kaufen, zu etwas höheren Preisen entschließen müssen, Große vorpomm, von 4106/1084. soll auf Lieferung im Frühjahr mit 277 Rihlr. bezahlt sein und 102/1034. Oderbruch sich kaum billiger, als 25 Nthlr. herlegen lassen, Für Hafer hat die frühere rege Kauflust sich sehr vermindert. Pom- merscber von mindestens 50 Pfd. pr. Schffl. is auch in dieser Woche zwar noch wieder mit 17% Rthlr. pr. Frühjahr bezahlt, dazu aber noch zu haben, Ode:bruch von 48/498. zu 17 Rthlr, erlassen. Erbsen fortwährend ohne wesentliche Beachtung, am Landmarkt große 34 a 35 Rthlr., kleine 315 a 33 Nthlr. Saamen. Von Rapps und Rübsen ist nichts seit kurzem offerirt und der Markt dafür nominell. Es scheint, daß die Vorräthe davon in nnserer Gegend, bis auf die in Händen der Oclmüller , ziemlich geräumt sind. Für guten preuß. Schlagleinsaamen wird 525 Rihlr. gefordert, was zu hoch befunden wird. Von weißem Klceesaamen, der Kauflust behält, kommt nur schr selten etwas in alter Waare zum Borschein, in neuer gar nihts. Für rothen wird in alter Waare 10 a 12 Rthlr. nach Qual. , fün guten neuen 16 Rthlr. gefordert, Sáe- Leinsaamen, rigaer, 1 zu dem Preise von 7% Rihlr. ex Schiff augenblicklich fest, Pernauer auf 85 a Rthlr., windauer auf 97 Nthlr. gehalten, E :

o: PTS 5 » E Ek v tals O. ORL O Nag n cinigett

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 26—26# /00 Dis vor cinige Tagen hielt sich der Preis auf 26 %. Seit gestern 1k er iedoch auf 205 bis 2 % gewichen. Bei größeren Partieen aus zweiter Hand wurde wohl noch zu 26 % zu verkaufen scin, Auf Lieferung im Frühjahr bleibt der Preis nominell 24 %, wozu mitunter Käufer, aber auch Verkäufer nd, “Butter anhaltend flau, bei sehr geringem Umsaß. N

Fettwaaren. Rüböl bleibt noch immer matt, in loco zu 107 Nthlr,

s{chcntermine auf 10! a % Rthlr. gehalten. Leinöl is billiger gekauft, und zwar in loco zu 10% Rthlr. Palmöl 115 Rthlr, Baumöl, Gallipols unverst. 14! Rihlr. Thran, Südsee 10 Rthlr., berger br, Leber 265 Rthlr., astrach. 12 Rthlr., zu welchen Preisen der Markt ziemlich fest ist.

Hering. Es bleibt in diesem Artikel einstweilen stille, und Preise sind nicht verändert.

Pottasche, kasan. bleibt auf 97 Rthlr. gehalten.

Metalle. Zink 7 Nthlr. nominell und ohne Umsay. Für schott. Noh- eisen, worin seit längerer Zeit ebenfalls nichts gemacht ist, läßt sich gar kein Preis augenblicklich angeben. Nachdem die von einigen Seiten gehegte Hoffnung auf eínen Zoll für diesen Artikel sich nicht realisirt hat, würde man jeßt ohne Zweifel etwas billiger dafür ankommen, als vor einiger Zeit, doch ist es nicht denkbar, daß es von Belang sein wird, da die zu leßt cingetroffenen Zufuhren sih auf 34 à 36 Sgr. pr. Ctr. berechnen. Höchster und niedrigster Getraide - Markt-

pr T,

Magdeburg, 7. Dez. preis pro Wispel:

Weizen: 50

Roggen: 39

1 oli, 4 De (9 O) Nubol

sucht, auf Lieferung stille, Effektiv 29, pro Mai 29 a 28k,

30 Rthlr.

Hamburg, 7. Dez. Getraidepreise. Weizen, polnischer 106 12 N anb, Und MOgt, ober 98, 128 M, Weyer 106 128 N, Mar Uno DrauniO, 98.128 N, [Ie gelber 110.127 M, weißer 410, 127 Rt.,, mecklenb. und pomm. 90,134 Rt., holst. 90. 122 Rt., evder und büsum. weißer 105.112 Rt., nieder-elb. rother u. blauer 90.118 Rt. Roggen, danz., elbing. und königsb, 75.82 Rt., märk., mecklenb. und pomm: 74,85 Rit, holt; und nieder=elb, 70. 76 Rk, dänischer 70. 74 Rt. Gerste, anhalt. und magdeb. 70.72 Rt., nieder-elb, Winter 50,55 Rt,, bol, und medlb, 62,72 Rt,, dänische 50, 70 Nt, Hafer, oberland. 40. 45 Rt., mecklenb. und holt, 42,51 Rt,, nieder-elb. weißer 35.42 Rt.,, eider und husumer 32.40 Rt., dänischer 36 . 45 Rt. Erbsen 68,80 Rt, Wicken 72.88 Rt. Rappsaamen 140.146 Rit.

ch% Frankfurt a. M., 6. Dez. An unserer Börse scheint nun das baare Geld wieder flüssiger zu werden z der Diskonto is langsam im Fallen begriffen. Der Umsaß in den Fonds war seit der Abrechnung für November zicmlih lebhaft, die Tendenz der Börse steigend, Gestern und heute trat aber in einzelnen Effekten eine minder günstige Stimmung ein. Die wiener Bank - Actien sind namentlich seit einigen Tagen im Fallen be- griffen auf ihren Rückgang zu Wien, der durch die geringere Superdividende erzeugt wurde. Heute waren auch die österreichischen Loose flauer, Die holländischen Effelten sind gedrückt, da von Amsterdam keine aufmunternde Berichte einlaufen, Auch besorgt man einen nachtheiligen Eindruc von dem projeftirten neuen holländishen 3 proc, Anlehen. Man sieht indessen ein, daß sih Holland nur durch ein neues Anlehen helfen kann. Auf die besseren Berichte aus Spanien gingen Ardoins heute höherz von den übrigen Fonds isst wenig zu melden. Sehr fest halten sich die Taunusbahn-Actien, da die Frequenz der Bahn auch in dieser ungünstigen Jahreszeit sehr ge- nügend is, Jn dem Baue der Main Neckar-Cisenbahn zeigt sich nun auf diesseitigem Gebicte größere Regsamkeit. Das Gerücht, die Königl. würt- tembergische Regierung sei in der Ausführung ihrer Eisenbahn-Projekte noch unents{lo}sen, is falsch. Aus bester Quelle kann versichert werden, daß diesclbe still, aber eifrig an derselben arbeitet.

Paris, 4. Dez. Die diesen Morgen von der Presse gemeldete Nachricht, Herr Olozaga sei verhaftet worden, brachte an der Börse eine lebhafte Bewegung hervor, Die französishen Renten waren stark angeboten, obschon einige Spekulanten auf das bestimmteste versicherten, jene Nachricht sci erfunden, Es waren an der Börse noh andere Gerüchte allerlei Art im Umlaufz so wurde behauptet, die Regierung habe die Mittheilung erhal- ten, daß in Madrid eine Emeute ausgebrochen sei, so wie auch, daß Espaitero zu Cadix gelandet sei, Alle diese Angaben fanden aber sehr wenig Glauben,

London, 4. Dez. (B. H) Getraidemarkt. Englischer Weizen in bester Qualität bedang die Preise vom vorigen Montag ; alle anderen Sorten ohne Begehr und in einzelnen Fällen 1 Sh. niedriger, Guter fremder Weizen erhielt ebenfalls die Preise vom vorigen Montag. Bond- weizen nominell. Malz und Malzgerste voll preishaltendz; andere Sorten wie zuleßt notirt. Hafer bedang volle Preise, Bohnen und Erbsen wie zuleßt, Mehl unverändert,

Gerste: 285 27z¿Rthlr,

3z Rihlr, 4 u E, 16 »

4

345 » Hafer: 19 Effektiv zum Consumo sehr ge pro Oktober

m ommer Mo Den 9. Dezember 1843.

Pr. Cour. Brief. | Geld,

Pr. Cour. Brief. | Geld, | Gem.

160 1045 | 1033

j j j Fonds. | Actien. [S | |

103; Brl. fue eien: 1022 do. do. E rior.Obl. d h i Mgâá. Lpz, Eisenb. 180 E do. do, Prior. Obl, | 1047 103% Brl. Anb. Eisenb. 1435 ot do. do. Prior. Obl, | 10 17 103% 18 Düss.Elb. Eisenb. |{ 687 677 U do. do. Prior. Obl. | « 94 7 01 Rhein. Eisenb. « 69: 68! E | do. do. Prior. Obl. 98 K 97% 2 Brl. Frankf. Eisb.! È 13 Z do. do. Prior. Obl. 1047 O0b.-Schles, Eisb. 1107 do.Li.B. v. eingez. 1067 B.-St.E.Lt. A u.B 117 Magdeb. - Halber-

städter Eisenhb.

St. Schuld-Schb. Pr. Engl. Obl. 30. Präm Sch.d.Seeh. Kur- u, Neumärk. Schuldverscher. Berl. Stadt-Ob], Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. |:

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Gold al marco, Friedrichsd’or. And.Gldm. à 5 TVh,'— Disconto,

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| Kurz I 115 gd | 2 1407, 150% 150) O 292 Mét S) Mt, 104? Mt 102% Mt. s Tage 100 Mt, 997 Mit. 90 28 Woch. 107 107%

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100 Fl. e 100 SBb1.| Auswärtige Börsen. Amsterdam, 9. Des. Niederl. wirkl, Sch. 59317- 5% do. 99? 3% do. 317. Ausg. —, Zinsl. 9. Proeu D Bl Pol. —. Vesterr. 18, 4% Russ. Hope 902, Antwerpen, . Dez, Zinsl. —. Neue Anl E. Ham burg, 1: Dos. Bank-Actien 1695. Engl. Russ. Ii] M London, 2. Dez. Cons. 3% 95%, Belg. —., Neue Anl. 22: Ausg. Sch. 127. 25% Holl. 54%, 5% do. 992, Neue Port i Buss. Bras, 74. Chili Columb. Mex. 931 Zee Peru 22 Paris, 4. Dez. 5% Rente fin cour. 122. 35 5% Neapl. au compt. 109. 5% Span, Rente 29%, Pass. 5%. Petersburg, 1. Dez. Lond. 3 Met. 37%, Hamb. 34 Poln. 300 FI. . do. §00 Fl. —, do. 200 Fl. 29 V len, 4 Doz, 59% Met. 1102. 42% 1008 3% 76 Actien 1663. Anl. de 1834 I 183. de 1839 1152.

Angekommene Fremde.

Hotel de Prusse. Regierungs-Rath von Holläuffer aus §2 burg, Wendt, Hauptmann im bten Infanterie-Regiment, aus G Referendarius von Larisch, und von Erxleben, Lieutenan lsten Garde-Regiment zu Fuß, aus Potsdam.

Stadt London. Königl. Kammergerichts-Assessor Michaelis aus Gen- thin, Gutsbesißer Kraussarr aus Wollstein in Schlesien. Parti culier Greiner aus Dresden, Königl. Amtmann Schwenke Marienburg in Westpreußen. Kaufleute Bru n o w aus Königsberg in und Lauber aus Breslau.

König von Portugal, Gutsbesißer von Rochow aus iv, Nittergutsbesißer von Krauthoff aus Janißzow und von Schma lensce aus Tangermünde, Particuliers von Bredow aus Anklam, von Arnim aus Prenzlau und Kozmian aus Paris, von Ber Major a. D. aus Königsberg. Hotelbesißer Gehring aus Königl. Gerichts - Assessor Sch ulte aus Stettin. Kaufleute Bing aus Hamburg nud Cahen aus Leipzig. aiser von Rußland, Ockonom Brav feld aus Frankfurt a. d. O. Greifswald, Schröder aus Stettin, Großmann a1 Schröner aus Sprottau und Goly aus Marienburg. Nackwi aus Burg.

Hotel de Saxe. Kaufmann und Gutsbesißer Tönniges aus Danzig. Zacelzky, Kaiserl. russ. Garde-Rittmeister a. D, aus Meskau. Kauf- mann Hirsch aus Elbing. Bürger Stattler aus Krakau.

König von Preußen. Kaufleute Frederick aus Gera, Gottschald aus Triest und Fechter aus Elberfeld.

Rheinischer Hof. Streichenberg, Professor der Bildhauerkunst aus Rom. Dr. med. Loeder und Grube aus Halle. Assessor Reiîniccke aus Alt-Damm, Klamann, Lieutenant und Gutsbesißer aus Dahlow. Particulier Klaman n a, Pasewalk, Butsbesizer Nothermann a. Cöthen,

Hotel de Rome, Rittergutsbesißer Graf von Borcke aus Polksdorf.

British Hotel, Particulier Graf von BoudevLille aus Posen. Di rektor der Leipzig-Magdeburger Cisenbahn, Costenoble, aus Magdeburg.

Kronprinz, Particulier Lon Bode aus Trier.

Dot Le Me Kommen Na Berend und

_

Dzruba aus Breslau. Königliche Schauspiele.

Sonntag, 10. Dez. Carlo Broschi, oder: Des Teufels An theil, komishe Oper in 3 Abth, nah dem Französischen von Scribe, Musik von Auber.

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum ersten Range à 1 Rthlr., Parterre à 15 Sgr. und Amphitheater à 74 Sgr. zu haben.

Im Konzertsaale: Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R. Benedix.

Pieise der Piave! Saale 1 Rthlr. Parquet 20 Sgr. 15 Sgr. Parterre 15 Sgr.

Königsstädtisches Theater. S

Sonntag, 10. Dez. Akrobatisch- mimische Gast-Voistellung Des Kinder-Ballets des Herrn Price aus Kopenhagen, 1n 2 Abtheilungen, Erste Abtheilung (nach dem ersten Akte des Stücks): La Gitana, Spa nischer Nationaltanz mit Castagnetten, ausgeführt von Clara. Zweite Abtheilung (nah dem zweiten Akt: Steyersches Pas de deux, aus geführt von Clara und Rosa. Dritte Abtheilung (nach dem dritten Akt) : Komisches chinesisches Pas de cinq. Dazu: Der bôse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederlihe Kleeblatt. Zauberpo}je i O

Möge auch dieses Jahr das Wort: Lasset uns Gutes thun und nicht müde werden“, Gal, 6 V, 9, wiederum der Bitte des unterzeichneten Ber- cins, die zum Besten der düsselthaler Anstalt für verwahrloste Kinder und dem hiesigen Kranken - Vereine zum Verkauf auszestellten Sachen, bei den Weihnachts- Ankäufen nicht vorbei zu gehen, Gewährung verschaffen! Der Ber- fauf findet in der Wohnung der Frau Ministerin von Bodelschwingh, Festungsgraben Nr. 1, im Gebäude des Finanz - Ministeriums, von Mor- gens 10 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr, Sonn- und Festtage ausgenommen, statt, und zwar vom 12. bis incl. 29, Dezember,

Berlin, den 10. Dezember 1843. :

Der düsselth aler Frauen-Verein,

Verantwortlicher Redacteur Dr. Z, W. Zinkeisen,

Gedrudckt in dex Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei. Beilage

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss

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Frankfurt a. M. WZ.

Petersburg S E.

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Paris 4100

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Gutsbesißer von Welz \cch aus Hohentwal Kaufleute Puüttner aus

18 Magdeburg,

(Hutsbenßzer

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Ein Sperrsiß auf der Tribüne im Balkon 20 Sgr. Steh-Balkon

Ne 163.

983

Beilage zur Allgemeinen Preußischen

Zeitung.

Sonntag den 10 Dez.

Die Organisation der Nechts- Verwaltung in England.

Erster Artikcl.

Gerichts! S O A A Meg fo. Mey N: da ck- { gegen Y Cotnell anyangig gemacht hat, und die Verzögerung, welche derselbe durch die Ein= sprüche der Angeklagten erleidet, werden ohne Zweifel Viele unserer cejer auf die Eigenthümlichfeit des englischen Gerichts = Verfahrens ausmerfjam und eine nähere Erörterung desselben wünschenswerth gemacht haben, Wir wollen diesem Wunsche mit unserer gegenwär tigen Darstellung entgegenkommen, werden uns indeß nicht auf den einzelnen Fall O’'Connell's und auf die aus\cließliche Verwaltung der Ariminal = Justiz beschränken, sonderù zum besseren Verständniß dieses |0 |chwierigen und verwickelten Abschnitts der englischen Constitution die Umrisse der Grundlage festzustellen versuchen, auf welcher das ganze Gebäude der englischen Rechts-Verwaltung gegründet ift. Man kann das richterlihe System in England nicht verstehen, wenn man die Geschichte desselben nicht kennt; man wird aber auch diese Geschichte unfruchtbar finden, wenn man sich die Basis oder das Entwickelungs-Prinzip jenes Systems nicht klar zu machen sucht. „Die Sitte herrscht, der Geist regiert“ is ein Grundsaß, für dessen Wahrheit wir in keinem Lande eine vollständigere Bestätigung finden, als überhaupt in England, und die uns in keinem Theile der Ve1 sassung dieses Landes bestimmter entgegentritt, als gerade in den Justitutionen der inneren Rechts -= Verwaltung desselben. Wir haben deshalb in diesem Grundsaße vorzugsweise das Prinzip der Entwicke- lung jenes Systems zu suchen, um zum Verständniß gegenwärtiger auffalleuder Erscheinungen und Anomalieen in der Organisation des englischen Rechtswesens zu gelangen. Diese Organisation entstand nicht mit einemmale aus dem Geiste des Geseßzgebers in ihren bestimm ten Formen und Verhältnissen, wie sie uns die Geschichte zeigt, son dern ile ent)prang nach und nach gus der Sitte des Volks und erhielt durch den Geist der Regierer ihre gelegentlichhe Form; sie war das Werk verschiedener Zeiten und verschiedener Geister, mehr für die augenblicilichen Bedürfnisse hergestellt, als nah cinem regelmäßigen Plane bearbeitet. Sir William Blackstone vergleicht daher das rich terliche System Englands sehr treffend mit einem alten Gebäude, welches zum Theil medergerissen, wieder aufgebaut, verändert und erweitert worden sei, damit es den verschiedenen auf einander folgen den Wenerationen, die als Eigenthümer davon Besiß nahmen, immer genugke; denn mit den Fortschritten der Civilisation und dem An wachsen der Vedürfuisse werden Verbesserungen und Erweiterungen nothwendig, die man macht, ohne auf Symmetrie zu achten, oder der aus verschiedenen Elementen zusammengeseßten Masse den Anstrich vou Vrduung und Regelmäßigkeit zu geben. So hat man noch sett die Patrimongl- und Grafschaftsgerichte der Sachsen, das Schakge _der Normannen, den Kanzleihof der späteren Könige und die Kon}tistorialgerichte der Kanonisten, i Indeß unter diesen verschiedenen Elementen, welche in verschie denen Zeiten theils die Nothwendigkeit, tbeils zufällige Umstände geschaffen haben, gewahrt man einen charakteristischen Zug, der von den ältesten Zeiten bis auf den heutigen Tag sich fast unverändert erhalten at und der das beste Zeugniß vou der aus der Sitte des OoUs Yervorgegangenen Natur des englischen Rehtswesens giebt nämlich die Art und Weise der gerichtlichen Prozedur und die Juris- ¿-Befugniß des Volkes selbst, S : hon unter der Herrschaft der Sachsen und noch lange nach g des Landes durch die Normannen befand sich die Verwal Civil -= wie Kriminal-Justiz in den Händen des Volkes, obne geringste Einmischung von Seiten der Krone. Ju Civil-= wie Krimingl-Sachen sprachen die Vasallen jedes Gaues Recht in der Gerichts-Halle ihres Lehnsherrn, welche ein Court-Baron in ersteren, und ein Court=Leet in leßteren Fällen genannt wurde. Die verschie- dene Bezeichnungen des Gerichtshofes für ein und dieselbe Patrimo utal-Gerichtsbarfeit diente nur zur Unterscheidung der verschiedenen Arten der Rechts\achen. Jeder Vasall des Gaues gab in diesen Bersammlungen seine Stimme als Geschworener ab, und der Bevoll mächtigte des Lehnsherrn versah dabei nur die Functionen des Gref- fiers, niemals die des Richters, Jm Falle einer Appellation von dieser häuslichen Jurisdiction an den Gerichtshof der Grafschaft oder des Sheriffs (Agenten der Krone), so wie in den Rechtsstreitigkeiten, welche vor den Königlichen Richtern verhandelt wurden, beschränkte \ich dice Autorität des Sherisss nur auf die Zusammenberufung der Jury, die Regulirung des gerichtlichen Verfahrens und die Vollstreckung der Entscheidungen des Gerichts; und selbst dann, wenn derselbe eine Spe-= zial-Vollmacht für besonders wichtige Fälle vom Könige empfing, \o erhielt er immer noch feine richterliche Gewalt, sondern nur einen größeren Einfluß auf die Jury, welche allein befugt war, den Spruch in der Sache abzugeben. Gegenwärtig sind die Functionen des She- riffs noch beschränkterer Natur, aber die Jurisdiction der Geschworenen

ist unverleßt geblieben; die Prozeduren sind wegen der anderen Ge

staltung der Eigenthumsrechte gegen damals weitläuftiger und ver- widckelter, aber das Prinzip der Rechts-Verwaltung ijt dieseibe. Diese Jurisdiction der Jury erstreckte sich über das ganze König= reih und über alle Rechtsstreitigkeiten. Als Wilhelm der Eroberer die Königlichen Prärogativen vermehren wollte, und in seiner Resi denz den großen Gerichtshof (Curia oder Aula Regis) errichtete, an welchen alle Appellationen in Civil- wie Kriminal-Sachen von

allen Gerichten des Königreichs gelangten, und welchem der Chies |

Juslice tolius Angliae vorstand, war dieser Ober Richter des höchsten Tribunals nur ein einfacher Diener dieses Gerichts. Jeder Vasall des Königs saß und stimmte in seiner Eigenschaft als Baron in dem- selben, und die Functionen des Ober-Richters bestanden nur in der Registrirung und Execution der Urtheile. Später mit den Fortschrit- ten der Civilisation und des Verkehrs wurden die Eigenthums=-Ver- hältnisse und daher die Civil-Prozesse verroickelter, und an die Stelle des Ober-Richters traten die jeßigen Tribunale von Westminster. Man mußte die Autorität der Kron-Richter vermehren, weil die Kenntniß der Geseße über die Beziehungen des Eigenthums mit der Zeit zur Wissenschaft geworden war, welhe außer dem Bereich des Verständnisses des Laien lag, und man wurde so mehr durch die ge bietende Nothwendigkeit als durch allgemeines Uebereinkommen ve1 anlaßt, die Interpretation und Anwendung dieser Geseße den von Könige bestellten Richtern anheimzugeben. Aber dies beschränkte sich nur auf Civil-Sachen, und auh hier nur auf die Feststellung des Thatbestandes, im Kriminal=-Prozesse dagegen verblieb die Jurisdiction der Jury, sowohl was den Thatbestand als das Recht anbelangte, unbeschränkt, So i} es seitdem geblieben, und jede Verletzung dieses Prinzips der Jurisdiction der Geschworenen von Seiten der Krone ist stets der Ursprung einer gefährlihen Unzufriedenheit im mehrmals sogar die Ursache blutiger Revolutionen gewesen. i Einrichtung der Geschwornen-Gerichte is demnach so alt wie die Na tion, und zugleih mit dem Grundsaße, daß Jeder nur durch seines Gleichen gerichtet werden fönne, wie auch dic Konstit der Gerichtsbarkeit des Oberhauses bekundet, als die ununs Basis des fozialen Systems Englands zu erkennen. “Nachdem wir so im Allgemeinen den Grund-Charakter des rich- terlichen Systems in England festgestellt haben, können wir uns zu den einzelnen Rechts JZnstituten des Landes selbst wenden, denen zwar allen jenes System gemein ist, die aber unter einander so verschieden sind, daß eine nahere Erörterung und übersichtliche Nebeneinanderstel lung derselben mit thren Eigeuthümlichkeiten zum Verständniß der O1 ganijation der englischen Rehts-Verwaltung unerläßlich is. Die Ver \chiedenbeit der richterlihen Behörden in Engla n Grund in dem Mangel eines geschriebenen Rechts, indem die geltenden Rechts= ndern durch die Gewohnheit

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S normen nicht durch die Staatsgewalt, so oder die aus dem Rechtöbewußtsein des Volkes entsprungene Sitte 1hre Entstehung erhalten haben, und im Laufe der Zeit, als sie für neu gestaltete Verhältnisse nicht ausreihten, dur besondere Statute ergänzt werden mußten, welche in der Regel die Bildung neuer Ge richtshöfe, in denen nach solchen Statuten gerichtet wurde, zur Folge hatten, Wir können deshalb die richterlichen Behörden Englands am besten nah den in ihnen geltenden verschiedenen Rechtsnormen ein theilen, wenn wir auch hierin der Autorität Sir William Blakstone's entgegentreten, welcher nur zwei Klassen von Gerichtshöfen unterfschei det, namlich solche, mit allgemeiner, über das ganze Königreich sich erstreckender, und solche, mit beschränkter, nur in gewissen Theilen des Landes geltender Jurisdiction. Diese Eintheilung erscheint uns zu allgemein und nicht übersichtlih genug, und wir halten es unserem Zwecke mehr entsprehend, wenn wir sagen: die Gerichtshöfe Eng lands werden eingetheilt :

1) in Gerichtshöfe, welhe nach gemeinem Rechte,

2) welhe nach dem Rechte der Billigkeit , /

3) welche nach Civil- und kanonishem Recht entscheiden,

Ein kurzer Hinblick auf das Wesen dieser verschiedenen Rechts normen wird die Eigenthümlichkeit der verschiedenen Gerichtshöfe her charafterisiren.

Das gemeine Recht (the Common Law) ist die allgemeine, seit undenflichen Zeiten übliche Gewohnheit des Königsreichs und vor- zugsweise das Recht des Landes. Es unterscheidet sih von dem an- deren Rechte dadurch, daß es niht wie dieses auf Grund einer Er= laubniß höherer Autorität seine Geltung hat, sondern für sih gleih= sam eine unabhängige Gewalt übt und die Basis der politischen Ju- stitutionen des Landes bildet. Von dem Ursprunge des Common Law ist nichts bekaunt; es is darum ein jus non scriptum, sofern es nämlih nur auf Tradition und nicht auf bekannte Akte der Legisla tur beruht. Die Entscheidungen der Richter, welche in den verschie= denen Gerichtshöfen registrirt und aufbewahrt werdén, bilden die Nor= men dieses Rechts, die beim Richterspruche in allen Fällen von Wich= tigkeit nah den Original= Dokumenten herangezogen werden. (Noch jeßt gelten z. B. als Autoritäten für den Richter die Entscheidungen der Richter aus der Zeit Eduard's 1, Britton, Hengham, Fleta.) Jür den gewöhnlichen Gebrauch indeß giebt es sogenannte „Repeorts““, Berichte verschiedener Rechtsfälle, welche, so oft eine neue Rechts\ache

Oeffentlichkeit bringen. Diese Reports enthalten eine Darstellnng des Thatbestandes, die Argumente, welche bei der gerichtlihen Erörterung der Sache geltend gemaht wurden, die Autoritäten, auf welhe man sich bezogen hat, und die Entscheidung des Gerichts. Jn früheren Zeiten, nämlih von Eduard Il. bis Heinrich VIU. (1307 1547), waren zur Anfertigung dieser Berichte Beamte von den Gerichtshöfen angesteilt und sie führten den besonderen Namen Jahrbücher. Ge= genwärtig werden sie nicht mehr offiziell veröffentliht und gewöhnlich von Advokaten redigirt. Jhre Anzahl i \o bedeutend, baf eine ge=- wöhnliche Rechts-Bibliothek 3—400 Bände zählt, wozu jährlich drei bis vier Bände hinzukommen. J es für den englischen Richter {hon |wierig, aus dieser Masse einzelner Rechtsfälle sih die Normen ab= zuleiten, auf welche er seinen Spruch zu gründen hat, so wird seine Aufgabe noch mehr erschwert durch eine Unzahl von Parlaments= Statuten, welche das Common Law im Laufe der Zeit ergänzten und in den für dies Recht einmal gebildeten Gerichtshöfen zur An= wendung tfommen. So wie jene Reports, bilden auch diese Statute Theile des Common Law.

: Die Gerichtshöfe, welche gegenwärtig nah diesem Rechte ur= theilen, sind die drei ersten, sowohl mit Civil- wie Kriminal = Juris= diction bekleideten rihterlihen Behörden des Landes, nämlich :

l) der Gerihtshof der Queens Bench (Königs-Bank), bestehend aus einem Präsidenten, dem Lord-Chief-Justice, und drei an= deren Richtern; der Gerichtshof der Common Pleas (Civil-Prozesse), bestehend

aus vier Richtern;

9) der Gerichtshof der Exchequer (des Schaßamts), gleichfalls aus

vier Nichtern bestehend. : 4

Alle diese Richter zusammengenommen heißen die zwölf Groß= j richter Englands, perpetuirlihe Beamte und Richter, welche vom

otaate jalarirt werden (die fixe Besoldung Jedes derselben beträgt außer Reisekosten 2c. 4000 Pfd, Sterl. jährlich; dabei müssen indeß die Rosten sür die Civil- und Kriminal - Rechtspflege doch von den Parteien getragen werden). Jn vereinter Sißung sind sie mit der Jurisdictions-Gewalt in Civil = und Kriminal-Sachen, in administra= tiven und Privat-Angelegenheiten bekleidet.

Die Bildung dieser Gerichtshöfe kann man eigentlich erst von der Zeit Eduard's I. (reg. 1272— 1307) datiren, obschon die Tren- nung der Civil-Prozesse von dem großen durch Wilhelm den Erobe=

)

| rer eingeseßten Gerichtshofe in Folge der Charta magna Johanns und

Heinrich's 11. (1214) zur Herstellung des selbstständigen Gerichtshofes der Common Pleas geführt hatte. Eduard l. jedoch, dieser Justi= nian Englands, von dem Blackstone sagt, daß er in den dreizehn er= sten Jahren seiner Regierung mehr Geseße gegeben habe, als alle seine Vorgänger in den früheren Jahrhunderten, unterwarf auch das ganze richterlihe System des Landes einer Reform, und wir finden unter diesem Könige zuerst die drei Gerichtshöfe der Kings Bench, Common Pleas und Exchequer als wohl organisirte, in ihren Attri= buten genau bestimmte Gerichte für respektive Kriminal -, Civil= und Fisfal-Sachen. Gegenwärtig gelten diese Unterscheidungen nicht mehr in der früheren aus\chließlichen Weise, und alle drei Gerichte haben, bis guf einige Vorrechte der Exchequer in Fiskalien und der Kings

entschieden wird, den Spruch des Gerichts zusammenfassen und zur

Bench in Kron=-Angelegenheiten, was die Civil-Gerichtsbarkeit anbe trifft, eine gleiche Jurisdiction, Der einzige Unterschied, welcher sich hierin noch erhalten hat, und der also nicht in der Kompetenz dieser drei Tribunale bestehen kann, zeigt sich in der Vertheilung ihrer rih- | terlichen Functionen. So beschäftigen den Gerichtshof der Queens Bench vorzugsweise die persönlichen Civil - Streitigkeiten, welche aus Kontrakten, Obligationen, dem Stande der Personen 2c. hervorgehen, den Gerichtshof der Common Pleas Hypotheken-Sachen, und die Er= chequer die Fisfalia. Die Kriminal-Gerichtsbarkeit dagegen is noch bis auf diesen Tag bet der Kings Bench ausschließlich verblieben. Die Gerichtsbarkeit dieser Gerichtshöfe erstreckt sich über das ganze Königreich. Da sie aber ihren perpetuirlihen Siß in der Re- sidenz des Königs haben (sie heißen deshalb auch die Tribunale von Westminster) und dieserhalb die Heranziehung der Verhandlungen der Rechtsstreitigkeiten in den Provinzen nach der Hauptstadt zu umständ= lih und fostspielig sein würde, so werden in jeder Grafschaft des Landes jährlih zweimal sogenannte Assisen gehalten, in welchen die Richter jener drei obersten Behörden die in der Zwischenzeit anhän- gig gemachten Prozesse erledigen. Auch diese Einrichtung in ihrer jeßt noch bestehenden Form, die wir an ihrer Stelle zeigen werden, datirt sih von dem Reformator des englishen Rehts=Wesens, König Eduard 1. Die Geschäfte bei den Ober - Gerichten selbs werden in vier Terminen des Jahres erledigt, nämlich zum Hilarius= Termine (vom 11. bis 31. Januar), Oster-Termin (vom 15. April bis 8. Maÿ, Trinitatis-Termin (vom 22. Mai bis 12, Juni) und Michaelis =- Ter= min (vom 2. bis 25, November). Jun der Zwischenzeit reisen die für die Assisen bestimmten Richter im Lande umher und besorgen die zurückbleibenden die zufälligen Geschäfte. Auch gehört es mit zu ihren Functionen, die Lords des Oberhauses und das richterliche Comité des Geheimen Raths zu unterstüben, j (Schluß folgt.)

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BSeckanntmachungen.

[2131] Ae emen

Ueber den Nachlaß des am 9. September 1841 zu Pirna verstorbenen Kammerherrn Heinrich Julius von Stutterheim is auf den Antrag des Nachlaß-Kurators Justiz-Fommisscrius Marquard hierselbst der crbschaf liche Liquidations - Prozeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche der Gläu biger auf

den 141, Matz 1844, VBolnilittags9 9 Ur, vor dem Referendarius Hartmann als PDeputato ange seßt worden. Es werden daher alle unbekannien Gläu- biger hierdurch vorgeladen, ihre Forderungen spätestens in dem obigen Termine auf dem Königl. Ober-Landes gericht hierselbst, entweder in Person, oder durch einen mit Vollmacht und Juformation versehenen hiesigen Justiz - Kommissarius anzuzeigen und die Beweismittel beizubringen. Bei unterlassener Anmeldung ihrer An-

[1428]

Al p

nebst dem Vorwerke Josephowo, aucl Nasraczewo oder Gav_ genaunt, landschaftlih abgeschäßt auf 41097 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschcin und Bedingungen \ Taxe, soll am 17, Juni 1844, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, |

Posen, den 25, November 1843,

V ekanntmachung. _ Nothwendiger Verkauf.

_ Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1843. __Das in der großen Frankfurter Straße belegene Grund sluck des Destillateur Genß, gerichtlich abgeschäßt zu 16441 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf, soll U : ats

am 8. März 1844, Vormittags 11 Uhr, | POlmischen Nationalstaats. an der Gerichtsstelle subhastirt werden. s f pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

PHNDET 7E:

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lgemeiner Anzeiger.

Leben brosch,

sociales gr. 8.

über ligk ei le in der Registratur einzusehenden | „ein scharfes Messer, welches in das Zeit kühn und kräftig einschneidet,““

[2086] des

L

Tare und Hy-

Von

sprüche im Termine aber haben sie zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befric- digung der sich meldenden Gläubiger vou der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden, Frankfurt a. d. O., den 21. November 1843, Königl, Preuß, Ober - Landesgericht,

[2117

[2133] _Mothwendiger Verkauf. Ober-Landesgericht zu Posen, 1. Abtheilung, Das im Posenschen Kreise belegene Rittergut Trzuelino

Literaris che Anzeigen. 8. br. Bei Gerh ard m Da nzig erschien \o eben und ist in Barlin inder SkUhrschen Buchhdlg.,

(S - ( Schloßplab 2, in Potsdam am Kanal neben der Post, zu haben:

Dr, N, Jung's (n Königsberg) Vorlesungen

Dr. Wilhelm

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[2124]

schienen :

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+ F , C D

fen Daniel O’Connell’s, mi

dessen Denkschrift an die Königin von England.

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