1911 / 37 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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nabme einer Befangenhcit des

Deutscher Reichstag, 124. Sigunz vom 10. Februar 1911, Nachmitiags 1 Uhr. (Berit von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Beratung des Entwurfs ‘eines Geseßes, betreffend Aenderungen des Gerichts verfassungsgeseßzes.

Ueber den Anfang der Sigung ist in der gestrigen Nummer d. BL. berichtet worden.

Abg. Stücklen (Soz), in seinen Ausführungen fortfahrend :. Die verbündeten Regierungen hätten für ihren Widerstand gegen den Antrag, für Preßdelikte die Schwurgerichte für zuständig zu er- klären, nur angeführt, wenn er angenommen würde, würde die ganze Vorlage scheitern. Der Hauptwiderstand liege bei Preußen, wo die Negierung sih gegen einen ‘freiheitlihen Geist sträube, und wo aus Sparsamkeitsgründen das Systent “der Hilfsrichter si besonders unangenehm geltend mache. Jm Interesse der freien Kritik müsse endlich damit aufgeräumt werden, daß in einem großen Teil Deutschlands immer noch die Strafkammern über Preßdelikte entscheiden. Die - Sozialdemokraten sähen allerdings in den Ge- schworeunengeriten in der jeßigen Form und in ihrer Art der Durch- \tebung auch eine Art Klassenjuskiz: immerhin wären die Schwur- geridte das relativ Beste. Durch die lex Wagner wären dié Preß- delikte wêgen Beleidigung mit außerordentlich hohen Strafen bedroht; um so'mehr wäre ‘es geboten, die Preßdelikte den Geschworenen zu überweisen. Selbst die „Germania“ habe sih gegen -den Beschluß des Reichstags wegen der Erhöhung der Strafe und über die Befürchtung ausgesprochen, ‘daß die Folge dieses Beschlusses die Züchtung der „Bußenjäger“ fein würde. Jm Interesse der Preßfreiheit bitte S den sozialdemokratishen Antrag anzunehmen, nachdenm der Reichstag fich . bei früherer Gelegenheit bur den damaligen Staatssekretär Nieberding ins Bockshorn habe jagen lassen und einen gleichen Antrag abgelehnt habe. ¿

Abg. Dr.Müller- Meiningen (fortshr. Volksp.): Der Abg. Well- stein. hat gestern’ die méèrkwürdige Aeußerung getan, daß nur die Kriminal- studenten ein Interesse an der Zuziehung von Laien zu den Gerichten hätten. Diese Aeußerung wird in weiten Kreisen nicht verstanden werden. Warum hat das Volk in weiten Schichten kein Interesse an diesen Fragen ? Weil ‘es das Gefühl hat, daß bei dem Widerstand der Ne- gierung gegen folche Reformen es so erscheint, als wäre do umsonst, was. das Parlament hier in dieser Beziehung beschließt. Darin spricht sich eine bedauerlihe Resignation aus. Jh muß die Aeußerung des Abg. Bassermann von einer rührenden Anhänglichkeit des deutschen Volkes an die Scbivurgerichte dick unterstreihen. Machen Sie ñur den „Versuch, die Schwurgerichte aufzuheben, und, Sie werden sehen, wie bald sich das Volk regen würde. Der Abg. ‘Graef wies neulich auf die Vorkommission hin. Die Feinde des Schwurgerichts haben es eben niht gewagt, die Schwurgerichte abzuschaffen, sie wußten sehr gut, daß die Schwurgerichte an ideale Güter des deutshen Volkes an: knüpfen. Unsere jeßigen Schwurgerihte wären allerdings einer Reform im liberalen Sinne fähig, iun Sinne des Briandschen Vor- slages. Aber auch wir waren vorsichtig, wir sagten uns, daß, wenn wir weitergehende Vorschläge machten, wir unseren Gegnern Gelegen- heit geben würden, reaftionäre Gegenvorschläge zu machen. Aber eine Reform wollen wir deim deutschen Parlament unter allen Uin- ständen vorschlagen: die Ausdehnung der Zuständigkeit der Schwur- gerihte in Preßsachen. Was wir vorschlagen, hat sich in Süd- deutshland ausgezeichnet tin ganzen Bbewährt. (Widerspru im Zentrum.) Auch die Nichter in Süddeutschland können üm großen und ganzen damit zufrieden sein. Cin hoher baverischer Ni@&ter hat die aufsebenerregende Aeußerung getan, daß die Angriffe gégen die Ur- teile der Strafkammern darin ibren Grund haben, Is in Preußen die Preßdelikte niht vor den S{hwurgerichten verhandelt werden. Gs handelt fich hier um eine ganz bedeutende Entlastung der poli- tischen Verantwortlichkeit unserèr Nichter, die damit der politischen Kampfarena entrückt werden. Warum will man nit die in Süd- deuts{land bewährte Negelun auf ‘das ganze Nêéih übernehmen? Warum muß die angebliche historische Eigenart des preußischen Volkes gerade wie beim Wählreht der Gruud für die Vorenthaltung einer politisch und rechtlich bedeutsamen Neform sein? Einem Bolte, daß fo viel fürseine Dynastie getan hat wie das preußische, darf eine der- artige capitie diminutio in rèhtspolitischer Beziehung nicht zu teil werden. Die- Presse bekundet ein viel größeres Vertrauen zu den Volks- als zu den gelehrten Nichtern. Der Grund liegt vor alléèm ia eîner Anzahl höchst merkwürdiger Urteile, die auf dem Gebiete des § 193 St..G.-B. ergangen sind ‘und ein geringes Verständnis der Auf- gaben ‘und der Entwicklung unserer modernen Presse enthalten. Wir werden bei anderer Gelegenheit versuchen, den § 193 zu reformieren. Ich bitte niht nur im Interesse der deutschen Presse, sondern im Interesse einer vom Vertrauen des Volkes getragenen Rechts- entwicklung in ganz Deut\chland, meinen Antrag anzunehmen.

Abg. Dr. Mayer- Kaufbeuren (Zentr.): Die Ansicht des Vor- redners, daß man mit der süddeutshen Regelung glänzende Erfahrungen gemacht habe, muß ih dahin berichtigen, ‘daß sie in Süddeutschland, [peziell in Bayern, nicht geteilt witd. Die eigentlichen politischen und Preßprozesse kommen bei “uns nur in seltenen Fällen vor das Schwurgericht ; sie werden im Wege der Privatklage verfolgt únd kommen vor die Schöffengerichte und Strafkammern. ‘Die Zuständigkeit der Schwurgerichte hat bei uns nur noch Bedeutung bei Neligions- vergehen, Majestätäbeleidigung und vor allem bei Sittlichkeitsdelikten. Es bandelt sich, dabei auch nit, um die „Tageépreésse, sondern um Flugblätter und pornographische eue „In diesen Sachen haben si die Shwurgerichte bei uns nicht bewährt. Wegen wieder- bolter \{werer Herabwürdigung des Altarsakraments in einer öffent- liden Versammlung war ein Angeklagter von dèr Strafkammer des Landgerichts München 1 zu einér längeren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die gleiche Herabwürdigung wurde în einem Flugblatt verbreitet, -

das sogar an die Schuljugend verteilt wurde. Dadurch wurde das Delikt zu einem Preßdelikt und kam an das Schwurgericht. Dieses erkannte auf Freispre{hung. Dieser Freispruch hat in der katholischen Bevölkerung

Bayerns tiefe Erbitterung ‘hervorgerufen. Bei Majestätsbeleidigungen,

die in Norddeutschland zur Verurteilung führen, findet bei uns der Staatsanwalt niht den Mut zur Anklage. Jch erinnere auch an die Verhandlungen des Münchener S®Gwurgericts vom 14. Juli 1910, wo ein 24 Jahre. alter Striftsteller, der ! Verfasser von Büchern shamlosester Art, die der Abg. Müller - Meiningen im bayerischen Landtage selbst als Schmugterei ärgster Art bezeichnet hat, frei- gesprochen wurde. Ih bin ein Freund - der S{wurgerichte, aber gerade deswegen möchte ih, ktaß [sie für das zuständig bleiben, wozu sie “ihrer Natur nach bestimmt sind, ‘für Ver- brechen, die 2 mit Zuchthausstrafe über 5 Jahren bedroht werden, bis zu denen, wo 8 sich um Lben und Tod des An- geklagten handelt. Jch kann daher auch nit wünschen, daß der süd- deutsche Zustand auf das - ganze Neich auêgedehnt wird. Die an- ständige Presse hat ebenfalls niht das geringste ' Interesse daran,

ein Asyl zu [hafen für Pornographen und ähnliche: Elemente, von

denen manche thren Wohnsiß aus Nörddeutschland nach. Süddeutsch-

“r A Soft 2 " , E

and verlegt haben. Eine Rechtseinheit ‘möchte ih lieber in dem N esen, daß der norddeutsche Zustand auf Süddeutschland über-

»mmen wird. L E

e Abg. Dr. Marcour (Zentr.): Ich möchte die Frage vom Stande punkt des Norddeutschen behandeln, und zwar“ unter L érücsichtigung einer Erfahrungen im außerparsamentarischen ben, in meiner langiäbtigen Tätigkeit als Journalist und Verleger. Dr. Müller- Meiningen wird daraus ersebe, daß! nicht ‘die ganze Presse für die eber \cisung der Preßdelikte an“ dié Schwurgerichte eintritt. Der Ue s Vogt darin, ob das Júteresse des Angeklagten besser Kernpunkt L wir haben zu prüfen, wo der wegen eines Preß- A p 4 r Dea T , Cn , R belilts vor Gericht Gezogene die meiste Garantie für eine objettive voritrteiléfreie Beúrteilung findet. N h E E E Ueherweisung an die: Berufsrihter geltend gemä! wid, ist die An- eherweifung a Nichters wegen feiner Zugehörigkeit

d einer bestimmten politischen Partei. Wir finden aktive

wi #ch

Richter in allen bürgerlihen Parteien, aber der Schluß, daß ein Nichter deshalb nicht zu einem objektiven Urteil unstande sei, geht

zu weit, Er kann

sih nit unbewußt nur darum fann es sich

handeln so von seinem’ persönlichen Parteistandpunkt becinflussen

lassen, daß ‘er niht * mehr gerecht jein kann. Das mag in einem einzelnen: Falle vorkommen, und die dann zustande kommenden,

dent Volksbewußtse

in “widersprehenden Urteile sind nur Ausnahmen.

Glauben Sie - denn, der Laie hätte feine politische Gestunung

oder lege sie ab i stellt wird? Der

n dem Augenblick, wo er zum Geschworenen be- Richter ist durch „setne tägliche beruflihe Be-

shäftigung an streng logishes Deuken gewöhnt, ex. ist nicht fo

leiht der Gefahr E DeT

gewöhnlihe Mann aus dem Voslte.

ausgeleßt, fi als Parteimann zu - fühlen, Lassen Sie

auch das Ablehnungsrecht bei“ den Geschworenen nicht außer acht. er größte Vorzug der Vorlage ist die Einführung der Berufung

gégen die ‘Strafka

mmerurteile. In dem Augenblick, wo Sie die

Preßdelikte vor die Geschworenen verweisen, nehmen Sie den Preß- leuten die Möglichkeit der Berufung. Die sozialdemokrätishen An- träge sind vollständig unannehmbar. Wie die Strafgesezreform au ausfallen mag, ein Vorteil für die Presse kann es nie fein, daß ihre Delikte vor die Schwurgerichte kommen. Im Interesse der gesamten

Presse liegt es, d

ihre Delifte vor den Berufsrichtern bleiben.

Lehnen Sie daher die Anträge ab. Abg. Graef- Weimar (Wirts. Bgg.): Die Geschworenen haben auf die Beweisaufnahme und die Beurteilung der Glaubwürdigkeit

der Be- und CGnila stand, über ‘den di gründet, daß sie fe

stungszeugen keinen Einfluß. Ein weiterer Miß- e Geschworenen mit Recht tagen, ist ‘darin be- inen Einfluß auf das Strafmaß besißen. Wenn

die Geschworenen wissen, der Angeklagte kommt mit einer geringen Gefängnisstrafe davon, so werden vielleiht manche Schuldigsprüche

erfolgen, von dene!

1 die Geschworenen jebt absehen, weil sie glauben,

das Urteil könnte vielleiht auf mehrere Jabre Zuchthaus lauten.

Deshalb habe ih schworenen einen zuräumen. Aus

durchaus ein Freund | der Schwurgerihte bin.

der Meinung, daß

mich: auch in der Kommission bemüht, den Ge- Anteil an der Bemessung der Strafe cein- dieser meiner Haltung geht hervor, daß ich il r b Wir sind aber der Antrag Müller-Meiningen abzulehnen ist:

die Herren können froh sein, wenn uicht der Antrag gestellt wird, die norddeutshe Regelung auf Süddeutschland auszudehnen.

Abg. Dr. meiner Erinnerung

Gegner der Schwurgerichte überhaupt befännt.

Mayer - Kaufbeuren

Müller - Meiningen (fortshr. “Volksp.): Nach

hât der Abg. Graef sih gestern do als

21 Daß der Abg. sich gegen die Schwüurgerichte für Preß-

vergehen ausfpricht, wundert mich gar nicht, folgt er damit doch nur dem Beispiel seiner Parteigenossen, welchen die „Simps…icissimusg"-

und andere Prozesse

der leßten Jahre etwas sehr_ im Magen liegen.

Aber wie kaun- man denn von den süddeutschen Schwurgerichten als

einem „Asyl für Pornographie® spreden ? daß ein Münchener Schwurgericht in einem einzelnen T würdiges Urteil erlassen hat; beweist - das auch ‘nur gegen das Schwurgericht als folches 2

Es. ist ja zugegeben, all ein merk- das geringste

Was hat eine soldje Ver-

allgemeinerung in der Debatte für einen Wert, wenn nicht zugleich die Objekte der Beschwerde, die betreffenden Reate angegeben und vor-

getragen werden? Sittlichkeitsprozesse

Ich erinnere die Herren, die besonders gewisse im Auge baben, an das treffende Urteil, das

der berühmte Crzgießer vonMiller über den Begriff der Sittlichkeit

und des Geschmacks

gefällt hat. Auf dem Gebiete wird es zu ‘einer

Einigung zu kommen sehr {wer sein. Daß der Aba. Mayer- Kaufbeuren

ein warmer Freund Worten eigentlich

des Schwurgerichts ist, ließ sich âus seinen scharfen

niht wahrnehmén: auf die von mir angeführten

Gesichtspunkte ist er überhaupt nicht eingegangen, Gehören denn die Herren von der Zentrumsprésse nicht auch zu den Preßvereiñen, die

alle jené Eingaben Verlangen gipfeln,

an den Neichsfag gerihtet bäben, die dem die Preßvergehen © vor die Schwurgerichte zu

bringen? Die Mehrheit der süddeutschen Bevölkerung steht in diesem Punkte auf únserer Seite. :

Abg. Stadthagen(Soz.): Was der Abg. Marcoux vorgebracht hat, ist Für die Frage, ob Schwurgerichte oder Strafkaminern, nit n

prinzipieller Bedeut

ung. Die Presse hat ganz besonders die Ab-

urteilung dur Laien in den Schnurgerichten nötig. Selbst die Laien, wie sie. augenblicklihß in den Schwurgerichten infolge - des Siebungssystems fißen, ziehen wir den Berufsrichtern vor. Die Staatsanwälte suchen die Kritik Opphositioneller zu unterdrücken durch

die Erhebung von

Anklagen und Erzielung von Urteilen. Darauf

fällt ein Schwurgericht nit hinein. Verurteilt worden sind durch

die Strafkammern

eine große Zahl meiner Parteigenossen, nachdem

der Wahrheitébeweis geführt war, ich möchte sagen, weil der Wahr-

heitsbeweis geführt geschehen,

insofern ist * ihnen

war: das wäre bei den Schwurgerichten nicht politische Voreingenommenheit

nicht nadzuweifen, wie dies bei den Staatsanwälten im System liegt. Aus Anlaß der Arbeitslosenversammlungen in Berlin 1894 wurde festgestellt, daß ih Polizeibeamte verfleidet in ‘die Masse gemischt

hatten, um Unruhe zu stiften.

darüber Auédruck ; kammer verurteilte

Die Presse gab ihrer Entrüstung es wurden Anklagen erhoben, und die Siraf- troß allem wegen Beleidigung der Polizei, sie

schickte u. a. meinen Freund, unseren Kollegen Nobert Schneidt, auf mt weniger als fünf Monate ins Gefängnis! Kein Scchwürgericht der Welt hätte dies getan ! Die paar Sittlichkeitsprozesse soll der Abg.

Mayer- Kaufbeuren doch ruhig \{wimmen lassen.

Wegen Ver-

breitung unzüchtiger Schriften wurde als Nedakteur des „Vorwärts“ unser Kollege Kunert angeklagt, als er eine Annonce eincs Blattes

kritisierte, worin

Weise eine! Gefährtin suchte.

schuldige Blatt,

Als im vorigen Ja

ein / höherer Beamter in uicht mißzuversteßender Nicht der S uldige odér’ das

ondern das Oppositionsblatt „Vorwärts“ wurde

herauêëgegriffen und. verfolgt ; glauben Sie, Herr Kollege Mayer ' » 7 j . e er, daß ein Schwurgericht hier zu einer Verurteilung gekommen wäre 2

hre der „Vorwärts die Mitteilung brate, cin

Soldat habe Selbstmord begangen, und daran die Bemerkung knüpfte, es wäre ihm niht- zu verdenken gewesen, wenn er einen Oder

den andern: feiner

„Vorwärts" wegen Aufforderung zum Mord angeklagt! Auch

bâtte ih kein

Geschworener gefunden, der eine Verurteilung aus-

Peiniger mit sich genommen hâtte, wurde der hier

gesprochen hätte. Ich bitte Sie dringend, unsern Antrag anzunehmen.

Der Antrag demokraten - abgel

Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozial- ehnt, der Antrag Müller-Meiningen gegen

Freisinnige, Sozialdemokraten, Polen“ und einige National- ale

liberale.

ZU § 81 befürwortet der Abg. Stadthagen (Soz.) einen

Antrag, wonach

die drei richterlichèn Mitglieder des Schwur-

gerichts ständig angestellte Richter sein müssèn, als eine einfa Konsequenz der {on bisher zur Beseitigung des Silföridto tums gefaßten Beschlüsse. : :

Der Anirag wird mit knapper Mehrheit gegen die Rechte,

einen Teil des genommen. Hinter dem

Zentrums und der Nationalliberalen an-

6. Titel soll als neuer Titel 6a: Berufs-

senate für Srafsachen“ §8 991 his 993 einge werden. Näch- derx Vorlage sind bei den Landgerichte gege die Strafkammerurteile Berufungssenate zu errichten.

____ Nach §991 d 5 Richtern entscheiden; die Kommission will sie n

Hauptverhandlung

er Vorlage sollten sie in dex Beseßung mit Ur. für di mit 5, sonst mit 3 Richtern Be M

erster Lesung. haite die Kommission für die Hay tver Que Hesebung mit 3 Richtern unh 2 Laien beschlossen 0

Sozialdèmokräten und 5 Schöffen zu

sie bei den Oh mit 2 Nichtern ‘ux

Abg: Bassermann (n1.): Es handelt sich hier ume

Streitpunkt, der anlaffung gegeben h

it. Die

wollen die Berufungssenate aus 2 Richtern

sammenseßen; der Abg. Müllex-Mei

A nin î erlandesgerichten einrihten und in der Bose 0

1d 3 Laien ‘entscheiden lassen. - eseßung

5 Y Ps inen alten hon feit “Jahren zu Auseinanderset1; N at. Die einen wollen. die Berufun, E

„falls stattzugeben.

L landesgericht gehen Tassen, die anderen fie De e Ott i errihten. Cs ist natürli, daß die Berufung ai olf würde 1 Ordnung geht. Man hat nun _ gesagt, Mt aud) die D idt verstehen, wenn man bet demselben Gerich frauen zu det Gerd! instanz bilden würde; es würde dann das Ver O die Meinung o erschüttert werden. Auf der anderen Seite wu! die Berufutg® treten, daß praktische - Gründe - dafür [Ada erste Entscheidun kammer bei demselben Geri zu lajjen, wo Nolfsauffassuig A fiele. Auch ih bin diefer Ansicht. Für die Thie Berufung De un großen und ganzen ganz gleidgultig, ¿11 vernteidells = findet. Es kommt nur darauf an, Fehlsprüche nan diee Vauptgesichtspunkt aber ist der, daß, S eutiiiht an die Oberlandesgerite bräte, daraus große Angeklagten sid könnte. Es würden Umständlichkeiten für die _* Da vermögen geben, cin großer Aufwand für die Staatsla) e eeriie o Angeklagten, abgesehen davor, baß die Dea T SIbiente R weit auseinanderliegen; das ist aber nit dur tend niachen E fürchte, daß unwillkürlich das Bestreben sich hle i dafut die Beweisaufnahme einzushränfen. Deshalb T Hs daß wir es bei den Landgerichten belassen. h die: i seßung der Berufungssenate betrifft, so „will, is ng der Lai geit wiederholen, die gestern {on für die Beteiligu f hingewielen worden sind. Der Staatssekretär hat gestern Dare rrpigung de “i es sih in der Berufungsinstanz um eine kritische (inwánd ti 2 scheidung erster Instanz handle. Ich N der all durchshlagend anerkennen. Ich bin für die Vie ¿r Konsequenz der gestern zu § 77 gefaßten Beschlü ‘auf seine fil Abg. Dr. Varenhorst (Np.) bezieht, sich in der ü Ausführungen gegen die Zuziehung von Schöffen ! qus den vol instanz. Den Antrag Müller-Meiningen lehnt er Abg. Bassermann angeführten Gründen ab. i, E R U O4 T0 Staatssekretär des Reichsjustizamts E O fanli Bezüglich der Zuziehung von Laien in zweiter U abe: R nux auf das Bezug nehmen, was -- ih géstern ausge br nôtid: M glaube, weitere Erörterungen ‘sind zurzeit nicht h ann dara! Herren haben“ sämtlich ihre Stellung genommen, un E verzichten, zu dieser. Frage weitere Ausführungen M jfungesent cit Betreffs der Frage, an welcher Stelle die is 4 ur zuxichten sind, welhen Siß sie haben sollen, Tann O jest trefflihen Ausführungen des Herrn Abg. A Hasse Ich. halte es aus allen den Gründen, die der Herr 2 andgeridtet E angeführt hat, für richtig, die Berufungssenaté an den a gat bilden, und ih bitte Sie daher; dea Anträgen, a ebet: Abg. Dr. Müller (Meiningen) gestellt sind, nicht stal i N int? ZU den von dem Herrn Abz. Bássermann dargë h f s kommt, soweit es sih um die hier vorgeschlagenen d alp rufungssenate handelt, noch der Umstand hinzu, 2 git die- Erfahrungen, die unter. dem jeßigen Gefeß mit 24 ute | Strafkammern gemacht sind, im wesentlichen, wenigen, t; (h L keine sehr günstigen find. Das legt die Besorgnis 1E nun! auh mit detachierten Berufungssenaten ungünstige an dit oie machen würde. Es müßten aber, wenn die Dn e landesgerichte geführt würde, allerdings detachiertè 54 geht eingeführt werden, und das würde im Jnteresse det i durchaus nicht angezeigt sein. E (gin Dem CEventualantrage des Herrn Abg: Dr. MUN mng der dahingeht, daß man es den einzelnen Justizherwe hett lassen folle, die Berufungssenate entweder bei den Ober bi t oder bet den Landgerichten zu errihten, möchte i Sie rheit j } Eine derartige Willkür und unsd t Gerichtsorganisation zu bringen, würde ih für hödst Pelet halten. Ih glaube daher, daß diefer Antrag in jetett lehnen fein wird. {

pat

ir Abg, Dr. Mül ler- Meiningen (fortsr. Volksp.) n troß „aller Gegengründe, die geltend gemacht worden sil epindt jor die Berufung bei dén Oberlandesgerichten einzulegen, E g Ge ilde, das die Berufungssenate bêi den Landgeri Pu hat Bindiug ein Gebilde mit tragikomischein . Char® Ene Wir behaupten, daß {hon nach wenigen Jahren d! gr Unzufriedenheit “si gegen diefes Gébilde wenden j pl Berufung géhört “doch nach dèr Volksauffässung al jd: höherer Instanz. Wenn das niht möglich is, l eiigllens, daß der Versu einer Altertative E Ver Staatssekretär warnt vor einer soshen Willkür; & D d die süddeutshen Staaten dennoch mit“ ihren tleiner E de gerihtsbezirken wiederkommen und sagen werden, Pat béssere - Sustiz_ als die norddeutschen Staaten. J F L ¿Wh [üddeutshen Staaten und zur Erreichung des groß, “fill. c auch Preußen kleinere Oberlandesgerichtöbezirke he s0 L diesen Antrag anzunehmen, Wollen Sie dieses alles 1 fe al

wir uns darauf zurüziehen, daß die Laien bei den, De df

ü au den ‘Landgerichten zugelassen werd ie es bei F h (iti schieden ift. d 1 wer en, wte €v é ¡B

N 7 And d ZiOO Aba Stadthagen (So;.): K: entspredien 6 20 Mam die Blerifungblenate E Mid iy E zujammenzuseßzen vorge empfehlen S9 diesen Auidlag: geldhlagen und A / Haubt n d Gen M D er (Sentr,) brit fd S ben M O Cventualantrag Miller Meint C E it 44 5 D igeler-Meiningen aus, in der Berufung

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ern und 3 Lien zusamn nzuseßen, egel Aba. Mage Lller-J erlohn (fort)dr Vollep) bemerft din

E infger-Meiningen, daß die Oberlantesger! L die Oed a Verlegung der Berufung ee Bell en d aben. Die Ueberweijung e Betti! 4 Se haben. U große Erschwerung für l ift, j; ba. Graef -Wéima n ter): Ich verl unt i die Freisinnigen vom bcute uk en Sr ged

solchen Antrag stellen konnten; ex würde an Stelle bet # ul

die Zersplitterung seßen ; y l : : - tons. 48 Nachdem “der Abq. D ¿Sachselt (d ‘aud t i q. Dr. Wagner I Crgewiesen hat, daß der Antrag Müller Meinin h

landpuift derer, die ür die Beteiligung v0 Tritte: „P nicht annehmbar sei, died zur Abstimmung ie M

S ür die Berufung an die Oberlandes: i

ulr, eJinnigen, Polen und die Reformparte antrag Müller-Meiningen wird gegen die Albre nigen und Polen abgelehnt, der Antrag L lieder Skimmen der Antragsteller und einiger Mi!8 | sc}rittlihen Volkspartei. ¿p Berufssent

Der Antrag Müller-Meiningen, die Schóff 6

Landgerichten mit zwei Nichtern und dret Tegen 1 s E wird in namentlicher Abstimmung mit 1 je R 1 A el fünf Slimmenthaltungeu angenommen. alnfrage ft

Vizepräsident S d ul teilt auf mehrfah tungen Î fold mit, daß Anträge auf weitere namentliche Abil j wurd pet D nichi vorliegen, ‘daß es - aber fast unmögli Beratun8 T morgen äurüdzufstellen, weil dadur die- weitere 1 O eventuell verhindert werden würde. i ewalt jer"

Nach, § 99? fann die Landesjustizu e

daß zwei Mitglieder des Berufungssenats geriht entnommen werden. i

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