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| Amlliches. Königreich Preußen.
Ae A : ölnanzministerium.
Ew. s Tou Dohwohlgeboren übersende ih in der Anlage einen berzolldivekti e „an den Herrn Präsidenten der hiesigen tht bei der e Seriteten Verfügung, betreffend den Unter- Uf dem Ge Hauptlehranstalt für die Zollbeamten lete der Chemie, zur gefälligen Kenntnis-
Gegenübey ; genüber verschiedenen in den
mten e Fachblättern der Zoll- tüsenen asen Aeußerungen, elrieh
O die sih mit den von mir trieb der N lnordnungen über den Unterrichts- staltung des Q p ehranstalt und namentlih mit der Aus- bemerke ih jierbei nog ete x0 chemischen Unterricht befassen,
f olgendes :
kann ny lbahe des chemischen Unterrichts der Zollbeamten tihtige { „Men die Kenntnisse zu vermitteln, die für eine
arung der in der Anleitung für die Zoll- e haltenen chemischen Prüfungsvorschriften er-
haben f, e Beurteilung der Vrüf bni i g der rüfungsergebnisse sich e Zollbeamten in der Pete aher in der Regel y ite daß sie feststellen, ob der Befund der W arendek[ riften richtig ausgeführlen Untersuhung mit — Amit die gest e get übereinstimmt. Jst dies der Fall, so ist : 0% von A te Aufgabe gelöst, weichen die Prüfungsergebnifse leitung O der Warendeklaration und den Vor chriften der Weiteres Prüf le Zollabfertigung zu Erwartenden ab, so kann die der ing der hemischen Beschaffenheit der Ware in
Re f wh de al mehr Sache der Zollbeamten sein. Vielmehr. ündig eesuchung der Ware dann einem chemischen E jj Mische t triragen werden, der dur eine eingehende fach- möglich üfung fesistellen muß, was vorliegt. Denn es dollbo 9 ür den Fall eines negativen Ergebnisses der von
1 ausgeführten Untersuchungen eine allgemein an- le F Jung (
qi E der weiteren Untersuchung vorzuschreiben, die Jihet de fahmänuisch ausgebildeten Untersuchenden an- A führte fden könnte und sicher und in kürzester Zeit zum pn negati %8 ist ja möglich, daß einzelne Beamte auch bei lig g R eN Befunde der nach der Anleitung für die Zollab- fit wor geführten Untersuchungen durch ihre im Laufe der en Kenntnisse oder durch sonstige Umstände darauf Wirkliche. u erfennen, welche Ware an Stelle der deklarierten wo n de otliegt. Man kaun aber unmöglich allgemein Un die De in Lösung einer solchen Aufgabe zumuten. Denn
Kreis : Le 2 S2
ih, der M ration jich als unrichtig herausstellt, so ist der
vis „Waren, von denen möglicherweise eine vorliegt, ufig 19 ausge; verschiedenartig, und nur ein fachmännish
ro lentnisie {t deter Sachverständiger ist auf Grund seiner Fach- da Wenn Er Lage, den Fall E alf der Jolspngegenüber die Forderung erhoben worden ist, fn Atetsyggamnte ,\0 weit ausgebildet werden müsse, daß er 4 , so ky ligen im eigenen Betriebe selbständig vornehmen itben, n ein solches Verlangen kaum ernst genommen pen ag damit würde den Zollbeamten ein Wissen und j arwissonsg tet werden, das so ziemlich die gesamte moderne M von aft und Technik umfaßte und offenbar zu vielseitig g ligunggden zahlreichen Zollbeamten, die der praktische Zoll- n wer t erfordert, erworben, geschweige denn fest- tr „Fu Tönnen. wi sich denterricht bei den Lehranstalten der Zollverwaltung 1 Wenn ibi auf das Erreichbare zu beschränken. Nur e an dey 2 geschieht, können die Zollbeamten auf die gun fi Arbeit, die sie hier zu leisten haben, volle Be- üt; gestedta q, und ich zweifle niht, daß, wenn nur das Wissen t Diel wirkli ch erreicht wird, auh den Be- dig, Cv. Hoch op verwaltung vollauf genügt sein wird. i: h Erlaf s lgeboren ersuhe ih ergebenst, den Jnhalt lian BSbezirt ur Kenntnis der Oberbeamten Jhres Ver- 5: au bringen, zu welhem Zwecke Abdrucke
trlin l , den 30, Januar 1911. Der Finanzminister. Y Jm Austrage: N R Köhler. i Präsidenten der Königlichen Oberzoll- lonen (ein\{[. Erfurt) außer Berlin.
‘4 V Auszugsweise Abschrift.
8 di ; thter Q Dandhab : s Ner 191 Din, ung des Unterrichts selbs anlangt, so muß, wie le the 10 T: 18 g auf die Ausführungen des Erlasses vom 28. Ofk-
dem eti ch e Ch wiederhole, von ciner eingehenden Einführung in mt hen Prü émie abgesehen werden. Für die N auf 9 in erste fungen der Anleitung für die Zollabfertigung an, daß h Linie nicht auf theoretisches Wissen, sondern im *, Vors € Beamten lernen, was unter den 1 0bfert; Enseiti )riften zu verstehen ist, z. B. unter dem Er- pmenfOUng ai Mlossenen Glasröhrchen (vgl. Anleitung für die Auf{z- bungen (ÿ [I 8. 51, Koblensaures Ammoniak), den | Degen, de al. a. a. O. Teil I Ziffer 47, oxalsaures Kali), ag n Fäll E iht Ungen, dem Titrieren usw.
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“ he i es Unterrichts muß sodann darauf gelegt "wu Sig lebenen qomten si die (An bie Mao tsbrung bes
e trheit 1 Prüfungen erforderliche Handfertigkett “t Aubf5 Hränktem I ¿gnen. Theoretische Erläuterungen sind dabei l j ist eng und infange und nur insoweit zu geben, wie dies für langen d insoweit, VBerständnis der Prüfungen ganz unbedingt b bi vermögen erwartet werden darf, taß die Beamten thnen iht ‘für nichi estimmte Vorschriften lassen sih natur- lassen beteili t t geben; vielmehr muß es ten an dem Paten Geleiben Ven VLehrern bis zu einem gewissen Grade Îrlssen tichtôpuntz eit sie bei Zugrundelegung der vorstehend er- geln. as ilt, Mil theoretishen Erörtcrungen glauben gehen je för!edoch N d namentli au von der Erwähnung chemischer dreiche er fe gerade hier eine weise Beschränkung dem Unter- Y e Kenntnece! Als der Versu), den Beamten au hierin
i ¿Gnnt ui ieifelo alisse zu vermitteln. h i ertei i daß ein derartig si beschränkender Unterricht ogische T s, er mag sogar vielleicht größere Anforderungen alent der Lehrer stellen, als dies bei dem sonst
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 13. Februar
üblihen Unterricht der Chemiker an den Hochschulen der Fall ist; ih E aber, Mat erst die Aufgaben und Ziele des chemischen Unterrichts bei der Hauptlebranstait klar erkannt sind, daß cs dem Eifcr und der Pflichttreue der bei der Hauptlehranstalt tätizen Lehrer gelingen wird, diese Schwierigkeiten je länger je mehr zu überwinden.
Wie bereits in dem Erlasse vom 28. Oktober 1910 angedeutet ist, muß der Schwerpunkt des chemischen Unterrichts niht auf die Vorträge, sondern auf praktische Uebungen gelegt werden. :
Die Aufgabe der Vortröge wird es sein, die allgemeinen Gesichtépunkte zu erörtern, die für den Unterricht in Frage kommen, und die Nichtlinien zu geben, nah denen der praktishe Unterricht durchgeführt werden soll... Auch können in den Vorträgen die nachher im Laboratorium auszuführenden Prüfungen nah Bedarf vorgeführt werden. Man darf aber nicht erwarten, daß eine einmalige Vor- führung dieser Versuche mehr als einen flüchtigen Gindruck auf die Zuhörer machen wird. Das eigentliche Verständnis und Beherr|schen des im mündlichen Vortrage Vorgeführten wird erst erworben werden önnen, wenn dieselben Versuche naher im Laboratorium ausgeführt und je nach Bedürfnis wiederholt werden. D
Damit dieses Ziel in den praktischen Uebungen gleihmäßig erreicht wird, ist es weiter erforderli, daß das Unterrichtêpersonal einheitlich vorgeht. Der die ganze Ausbildung leitende Chemiker muß sich mit den anderen hierbei beteiligten Chemikern über den Unterrichtsgang verständigen und dauernd über die Fortschritte der Schüler auf dem Laufenden erhalten, um je nach Bedaf in den Vor- trägen oder bei den Uebungen nachhelfen oder ausgleihen zu können. Die den praktischen Unterricht überwachenden Chemiker werden fich aber während der Uebungen diesen aus\chließlich zu widmen haben. Ob die in beshränktem Umfange zu haltenden Vorträge regelmäßig zu bestimmten Zeiten oder je nah Bedarf abgehalten werden, wird von dem Fortgang des Unterrichts abhängen müssen. 2
Bei dem Unterricht sind alle Erörterungen und praktischen Uebungen, die mit dem Zolltarif in keinem Zusammenhange stehen oder die nit unbedingt für die Verständlichmachung der nach der An- leitung für die Zollabfertigung vorzunehmenden Prüfungen erforderlich sind, wegzulassen. Insonderheit ist es unzulässig, an Stelle der amtlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren andere, angeblich oder vielleicht auch wirklich bessere oder einfahere Verfahren zu lehren und cinzuüben, Der Zollbeamte kann sich nur in Avsnahmefällen ein Urteil über die Brauchbarkeit oder Zuverlässigkeit der amtlih vorgeschriebenen chemishen Untersuhungsverfahren bilden. Der Handel und die* Industrie aber können unbedingt ver- langen, daß ihre Waren nach den zollamtlih vorgeschriebenen und den Beteiligten bekannten Verfahren untersuht werden. Es kann nur zu Verwirrungen und Weiterungen führen, wenn der Zollbeamte später in der Praxis der Zollabfertigung glaubt, auch andere Untersuhungs- verfahren als die amtlich vorgeschriebenen anwenden zu könne. Auch ohne cine solhe, aus diesen Gründen nicht zulässige Erweiterung des Unterrichts ist die Fülle des zu bewältigenden Materials eine so grofe, daß es nur bei sorgfältigem Haushalten mit der verfügbaren Zeit ge- lingen wird, die ge|\tellte Aufgabe befriedigend zu lôsen.
Ew. Hochwohlgeboren erfuhe ih ergebenst, hierauf Ihre be- sondere Aufmerksamk.it zu rihten und den Vorstandsbeamten der Hauptlehranstalt entsprehend anzuweisen. :
Im übrigen habe ih selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Chemiker und Lehrer der Hauptlehranstalt es {h angelegen sein lassen, besondere Verfahren, die für die Unterscheidung der Waren nüßlich sein können, unabhängig von dem Unterricht an der Haupt- lehranstalt auszuarbeiten. Jch erwarte jedo, daß solche Verfahren vor ihrer Einführung in dié Praxis zunächst zu meiner Kenntnis ge- bracht wérden und mir Gelegenheit gegeben wird, nötigenfalls eine geeignete Nachprüfung veranlassen zu können.
2. { Wenn Ew. Hochwohlgeboren es für E E A halten, daß einst- weilen noch Dr. Saßerath den Beamten eine allgemeine Unter- weisung über den Gebrauch des Mikroskopes und über die Herstellung mikroskopischer Präparate erteilt, würde ih dagegen nichts einzuwenden haben ; jedo n daran festgehalten werden, daß der Unterricht über die \pezielle Mikroskopie mit dem Unterricht über die Abschnitte des Zolltarifs verbunden wird, für die die mikroskopisde Betrachtung A an ist, also in die Hand der zolltechni\chen Lehrer gelegt wird.
Mit Ihrem Vorschlage, von der Abhaltung von besonderen Vor- trägen über einzelne Gebiete der Industrie und Technik für den nächsten reDaard noch abzusehen, bin ih einverstanden. Dagegen halte ih es nah wie vor für erwünscht, die Vorträge des Professors Jannash wenigstens für diesen Lehrgang noch beizubehalten, falls nicht ctwa die verfügbare Zeit so knapp sein sollte, daß aus diesem Grunde darauf verzichtet werden müßte. Ich ersuche ergebenst, den Professor Jannasch hiernah zu verständigen. h :
Um einen Anhalt dafür zu gewinnen, ob die für den Unterricht genen Anordnungen sich bewähren, und in welchen Beziehungen die Lehrpläne abänderungsbedürftig sind, bestimme ich, daß die bei dem Unterricht tätigen Lebrer und Chemiker über jede von ihnen erteilte Unterrichts\stunde in einem Unterrichtsjournal kurz gehaltene Aufzeich- nungen machen, die den einzelnen Gegenstand des Ünterrihts und die auf jeden verwendete Zeit erschen lassen. Ich überlasse Ihnen, wegen der Einrichtung dieses Journals die näheren Anordnungen zu treffen. Ferner haben au die zu dem Lehrgange einberufenen Beamten über die Vorträge und Uebungen Aufzeihnungen zu machen, die \ih ins- besondere au auf die im Laboratorium ausgeführten Versuhe und die dabei angestellten Beobachtungen zu erstrecken haben.
Ich ersuche, sowohl die Unterrichtsjournale wie die Aufzeihnungen der Hörer dur den Vorstandsbeamlen von Zeit zu Zeit einer Durch- siht unterziehen zu lassen. Die Unterrichksjournale sind mir nah Beendigung des Lehrganges mit einer N Aeußerung über etwa bei dem Unterricht hervorgetretene Mängel und die zu threr Abstellung vorzuschlagenden Maßnahmen vorzulegen. Auch behalte ih mir an S e von den Hörern geführten Aufzeihnungen zur Dur t einzufordern.
Von der Fertigung von Klausurarbeiten kann im nächsten Lehr- gange abgesehen werden.
Í Í 1911. Berlin, den 3 Bn Finanzminister.
Im Auftrage: Köhler. An den Herrn Präsidenten der Königlichen Oberzolldirektion hier.
Deutscher Reichstag.
1%. Sißung vom 11. Februar 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Auf der Tagesordnung sleht die Junterpellation des Abg. Graf von Kaniß, betreffend Neg en geg en die Ueber- chwemmung des deutshenGeldmarktes mit fremden N ioaiea und gegen einen übermäßigen Abfluß deutschen Kapitals nah dem Auslande. _ N : . Ueber den Anfang der Sißung. ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.
19118.
Abg. Graf von Kaniß (dkons.), in seinen Ausführungen fort- fahrend: Die amerikanischen Eisenbahnpapiere, von denen in leßter Zeit scviel die Nede war, und auf die sih auch die Warnung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ bezog, sollen angeblich zu den besten Anlagepapieren gehören. Für die Shares der Chicago - Milwaukee - Bahn sind bis in dié neueste Zeit den Aktionären 7 ©°/g gezahlt worden, aber ohne Widerspruch ist in den Zeitungen erklärt worden, daß diese Cisenbahn neuerdings Mindereinnahmen aufzuweisen hatte, und daß die 79/6 nur fortgezahlt worden sind, um den großen in Deutsch- land untergebrahten Posten dieser Aktien nicht zu diskreditieren. Die Kurs\hwankungen waren nah dem Jahrbuch der amerikanischen Eisenbahnen, einem Handbuch der Bankiers und Kapitalisten, gauz bedeutend. 1906 hatten die betreffenden Stammaktien einen höchsten Kurs von 1993, um 1907 auf den niedrigsten Kurs von 934 herunter- zugehen, und noch 1910 war der höchste Kurs 1582, der niedrigste 1134. Wir sehen also Kurss{wankungen, wie sie bei einem foliden Verkehr überhaupt niht denkbar sind. Die Zulassungsstelle wird wissen, was sie davon zu halten hat. Jh wende mih zu den Obligationen der St. Louis-Franciscobahn. Bis jeßt ijt guf tie Stammaktien überhaupt noch keine Dividende bezablt. Die Kurse haben geshwankt 1910 zwischen 73 und 58, 1909 zwischen 60 und 344. Man wird einwenden, daß diese Schwankungen für die Sicherheit der Obligationen nicht maßgebend sind; aber warum behalten die Amerikaner das Papier nicht felbst? Es muß doch ein gewisses Mißtrauen in Amerika dagegen vorhanden sein. Geld haben doch die Amerikaner mehr als wir. Vor ¿wei Jahren hat eine New Yorker Zeitung burehnet, daß 3828 Dollarmillionäre vorhanden sind. Jch komme zu einem anderen wichtigen Punkt: daß nämlich die Zulassungsstelle auch die wirtschaftlihen Nachteile ins Auge fassen muß, die aus der Investierung deutschen Kapitals im Auslande unserer Industrie erwachsen. Dieser Gesichtépunkt ist bisher nit immer genügend berücksihtigt worden. Ih möchte daran erinnern, daß, als vor einigen Jahren Sao Paulo sein berühmtes Unter- nehmen der Kaffeevalorisation ins Leben rief, ibm die gewaltige Summe von 300 Mill. Mark von den deutschen Börsen anstands- los zur Verfügung gestellt wurde, obwohl man nit wissen konnte, ob das Unternehmen reüssieren würde. Die Folge der deutschen Operation war, daß wir Deutschen jährli etwa §0 Millionen Mark mehr für Kaffee an das Ausland zu bezahlen haben. Wir verbrauchen etwa 4 Millionen Zentner Kaffce, eine Steigerung von 20 „Z für das Pfund bedeutet daher {hon eine Summe von 80 Millionen. Man wird mir einwenden, daß die Aufnahme deutschen Kapitals im Ausland doh unsecem Export erheblichen Nußten ver- schaffe; nicht cin Pfund Eisenbahnmaterial wird aus Deutschland bezogen, dafür torgt schon der amerifanishe Zoll. Die amerikanischen Gisenzölle waren bisher prohibitiv, fie sind im vorigen Jahre noch weiter gesteigert bis auf 100 Werktprozent. Ich glaube, daß sogar unsere Industrie verstehen wird, daß durch die Investierung deutshen Kapitals in amerikanishen Cisenbahnwerten nur der amerikanishen Eisenindustrie Kapital zugeführt wird. Die ameri- kanische Industrie macht der unserigen auf vielen überseeiihen Märkten, namentlich in Südamerika, ohnehin eine empfindliche Konkurrenz. Dadurch wird ja auch die Abhängigkeit unserer deuts{chen Börsen von der New Yorker Börse vermehrt, die jeßt hon in hohem Grade besteht. Die preußische Regierung verlangt also mit vollem Necht cine genaue Prüfung. Man sagt, daß von den Sao-Paolo- Aktien von den betreffenden Emissionshausern nur 4 Millionen Dollar in Deutschland aufgelegt werden sollen; das bedeutet gar nichts. Siad diese Aktien erst einmal zugelassen in dicser oder E E so kann niemand das Emissionshaus hindern, jeden beliebigen Posten auf den Markt zu werfen, darüber gibt es keine Kontrolle. Gbenso verhält es sih mit ‘den Friscobonds, von denen vorläufig nur 7 Millionen aufgelegt wurden. Wir haben feine Veranlassung, Amerika gegenüber besonders entgegenkommend zu sein. Wir sind von den Amerikanern auch nit befonders liebevoll behandelt. Im vorigen Jahre wurde uns der Payne-Tarif aufgezwungen, und das Handelsabkommen von 1907, das unserem Verkehr weuigstens cinige Erleichterungen mit Amerika bot, wurde einfah gekündigt. Auch naher sind allerlei shikanöse Zollvorschriften erlassen; das alles ist von seiten Amerikas geschehen, obwohl wir jeßt {hon Amerika gegenüber mit einer beträhtlihen Unterbilanz wirtschäften. Diese Unterbilanz hat im Jahre 1908 nit weniger als 775 Mil- lionen, 1909 657 Millionen Mark betragen. Auf die Zollpolitik ehe ih erst beim Etat des Auswärtigen Amts ein. Wir aben feine Veranlassung, auf eine genaue Prüfung dieser ameri- kanischen Cisenbahnwerte zu verzihten und aus purer Freundschaft diese Papiere mit offenen Armen aufzunehmen. Ich komme zu der wichtigen Frage: welche Maßregeln find zu ergreifen, um unseren Geldmarkt besser als bisher gegen die Snbaston derartiger aus- ländisher Papiere zu süßen ? Ich weise zunächst auf einen Uebel- stand hin, der in leßter Zeit sich gerade wieder fühlbar gemacht hat, nämlich der Uebelstand, daß wir an jeder deutshen Börse eine Cmissionsstelle haben, die auch für die ausländishen Werte kompetent ist. Wenn an der Börse von Frankfurt a. M. 42 599 000 Dollar Friscobonds zugelassen wurden, so war die Zulassungsstelle die in Frankfurt. Die Berliner Zulassungsstelle war nicht in der Lage, die Zulassung zu versagen. Es soll erklärt worden sein, daß man Frankfurt nicht desavouieren könne. Schon in der Börsenenquete- kommission vor 18 Jahren sind diese Dinge ausführlih be- sprohen: Es wurde von mir damals der - Antrag auf Errichtung einer Zentralemissionsbehörde speziell für ausländishe Werte für alle Börsen gestellt. Eine solche Einrichtung würde niht nur der Börse, sondern auch dem Publikum Vorteile bieten. Der Emittent muß si jeßt an jede einzelne Zulassungsstelle wenden sodaß eine gleichzeitige Emission an mehreren Börsen nicht möglich ist. Das würde fortfallen. Es würde auch ein gewisser Schuß für das Publikum geboten sein, denn es versteht sih von selbst, daß bei den einzelnen Emissionsstellen eine verschietene Praxis fich herausbildet; die eine Stelle ist weniger skrupulös als die andere. Der Emittent wendet si an die Stelle zuerst, an der er die geringsten Schwierigkeiten erwartet. Drittens würde eine solche Zentralemissionsstelle besser die notwendige Fühlung mit den NReichsbehörden halten können. Ob heute immer beim Auswärtigen Amt angefragt wird, ist mir zweifelhaft. Bei der Zusammensetzung der Enquetckommission war troß der Sympathien, die der ae verehrte Reichsbankpräsident Koch meinem Antrage entgegenbracte, nicht zu erwarten, daß dieser zum Beschluß erhoben würde. Die Kommission beschränkte sih darauf, die O hierüber dem Bundesrat anheimzugeben, und diefer hat sich au nit für meinen Vorschlag entschieden. Sollte Neigung zu einer Nevision des Börsengeseßes vorhanden sein, so würde ih meinen Antrag wieder in Erinnerung bringen. Das Börsengeseß bedarf auch in einem weiteren As der Vervollständigung. | dem Verbot des Getreideterminhandels wurde mit Necht als cine lex imperfecta bezeichnet, weil es den Terminhandel zwar verbot, aber keine Strafe festsezte. Auch im Î 56 des reformierten Gefeßes befinden si Bestimmungen über vers edene Fälle, wo aber "nicht der Fall vorgesehen ist, daß ein fremdes Wertpapier in den Handel gebracht wird, ohne daß die Pulaifun sftelle gehört ist. Ih möchte auf Grund des geltenden Börsengeseßes an die ver- bündeten Negierungen die Bitte richten, an die Zulassungsstellen die Anweisungen ergehen zu lassen, bei der Emission ausländi)cher Werte folgende Grundsäße zu beachten: Erstens die Zulassung aus. ländischer Wertpapiere ist nur nah voller Deckung des inländischen
Das Geseh. von 1896 mit -.
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