1911 / 39 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Land- und Forstiirtschaft. NUecbersi d t

(Nah

ingefü Trt h w : Roggen: urden :

über die G; E E und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln n Antwerpen im Monat Januar 1911.

cinem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.)

aus Deutschland . ï 36 530 dz Rumänien 2 76150 , Kußland . 24210 ulgarien 4470 den ° iederlanden 2660 , O 20205 0 Weizen: 146 840 dz. len: aus Peutschland s 41160 dz mänien . 853230 , upland i‘ S 376800 ,„ MAUGTIEN a a D 121300 5 rgentinien C E 115810" den Vereinigten Staaten von Amte S Ret E 96770 , Canata s 39 600 » Britisch-Indien z 94960 , dén Niederlanden Se 18530 , A L S A 5520 ; D A i B-0380- Großbritannien . « . . 20 Ge 1659 950 dz. E: AUS O Mad L N 7110 dz Un s E Es 219460 , \ Rußland . es 42 530 der Türkei T C 36 750 den Vereinigten Staaten von Amer R 28180 ,„ Meaupten E 16260 den Niederlanden B S 7870, Großbritannien . 3640 , ulgarien L S A Va 0.089 2 E G E D S E 4 eIteuretW Ungarn. L p 1-740 Argentinien s s 20 dir 369 500 dz. Uer aus Deutschland. . .. 420 dz BUBIANDS Se E E S E 51040 , Numänien Es POLO S den Niederlanden . 380 5 Großbritannien . S802 IPDENA S I R A 280 E Dilemat T 5 107 S. 54 000 dz. } gie; aus Deuben E 1640 dz Argentinien . L A 565190 umann E 135.650 den Vereinigten Staaten von Amerika . B L 126 860 Rußland . 109840 Bulgarien 34070 j, Kaplan d L s 20790 den Niederlanden . 29D, : SEUNTGa L t a ou r 1000 , | den portugiesishen Besitzungen J an ‘der Ostküste Afrikas. O o D Dic 998 340 dz. feln: aus Deuts A 4850 dz y den Niederlanden + « « « 10940 , Sd A ee pie or e 2600 i Y : 13 390 dz. N n, Ugeführt wurden: D Wen: nah Deutschland. . 11350 dz / den Niederlanden E04: R nah Deutschland . 116 830 dz den Nlebeclanden E R 64050 Tat A a 2400 -, G erst 183 280 dz. E nh DeutsWhland - E ; den Niederlanden 2630 7 Dänemark / s 08D Großbritannien . 1905» pfer: nichts, 5 000 dz. Ai. nach Deutschland. « « « 89 820 dz den Niévberlanden - - . « 38450 5, GONANIE I E L 4 G L den Vereinigten Staaten von f Amerika i 470-7 Großbritannien . 9 , Kart 132 560 dz. °ffeln: N Be 2 660 dz. Marokko . 840: 4

dem Congo . . # Ei

Saaten

O

3010 dz,

stand und Getreidehandel in Rumänien.

D è Nath c Kaiserliche Konsulat in Galaß berichtet unterm b. d. M.: nüt mge, ubergewöhnlih milden Vorwinter brachte der Januar

ulte, die Bge,

Vandene ¿E dUrzeit (5. Februar) noch ‘andauert.

gegen Ende des Monats jedoch strenger einseßende Trotzdem die vor-

ganz - Swhuneedecke im allgemeinen recht dünn ist und weite Strecken bis frei sind, lauten die Berichte übe den Zustand der Saatfelder

Wsje ( Beoutchaus günstig. In

Getreide s tue N, h ge}chäft verlief ziemlih ruhig. W amen nur vereinzelte Abschlüsse ‘zustande. Haupt- l talien bekundete lebhaftes Interesse für f ic Ausfuhren waren wegen vorgeschrittener Saison t o die i eben den in Constangza vorhandenen Vorräten kommen i idt F Doch dürften dieselben augen- sehr bedeutend sein, da viele dorthin bestimmte Leichter „Lanz unerwartet eingetretenen Eisganges gezwungen wurden, Auch an Noggen wurde roß, und die Zu- Nur die besseren Sorten waren

dner etzen fk vit E blieb Frankretch.

Sulina in Betracht.

wenig Binnenhäfen Sck : führen prngelebt. Die Vorcite flud” nicht aufgehört.

Auch die

h rg Rußland vorzuziehen.

i Im ; : ; i; t und erzielten entsprèchende L e Preiss en geschäft zeigte sih eine X E ; find noch, im Steigen begriffen. :¿lste

Preise.

gewisse Festigkeit. Dte besten Preise unmer England. Deutschland scheint die billigeren E Wo groß, 1 Vorräte an êrden, 2 Und auf weitere Zufuhren kann vorläufig nicht gerechnet

erste sind

n Hafer kamen einige Abs{lüsse nach- dem Mittelmeer

ustande. Im

nglands un

u bessere” In pa eten fine JFtaliens.

fra B Jagt für R,

nft durd

T

isgeshäft herrschte gute E Liter kaufte große as Frühjahr zu bohen Preisen. Auf. dem Kontinent wird urd) die niedrigen Preise für nordamerkanischen Mais

Die Ausfuhr über Sulina belief sich în der Zeit vom 26. Dezember 1910 bis 28. Januar 1911 auf:

Weizen « »+ + sit a LODASI L Nd s a e R R A BLO U Ma 2 N 77 (59 ( Gerste » R e G DIA0DOE Dae. «t Got

Die Preise stellten sih, wie folgt: 1000 kg cif Kontinent:

Weizen 78/79 ke. 4 6 155 prompt g SOISL a ee L S O ti Nogat. N A a J T0 nan Mutter O 4 Gere O0 TE S O A ¿ 08109 S R C z Dar A E E O s 40/49 nah Musler., 109 aid Dona es E LUS S Uy 2 S E O Cinquantino C 4

Die Frachten blieben ruhig : 8/9—9/— Sulina.

Sandel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

; „Nachrichten für Handel und Jndustrie“.) ; Serbien.

Ursprungszeugnisse für die Wareneinfuhr. Der ser- bishe Finanzminister hat dur Erlaß vom 9./22. Januar d. J., Z.-Nr. 631, folgende neue Vorschriften über Ursprungszeugnisse bei der Wareneinfuhr erlassen : Ï : 4

1) Zwecks Anwendung der Vertragstarife oder des Mindesttarifs und der Aufstellung genauer ftatistischer Uebersichten haben die Zoll- ämter regelmäßig von den Anmeldern neben der Warenerklärung die Einreichung von Ursprungszeugnissen zu verlangen.

Die Ursprungszeugnisse können ausgestellt werden von den zu- ständigen Handelekammern, den Grenz- oder Binnenzollämtern des betreffenden Landes, bei welchen die Abfertigungen vorgenommen, sowie von den Polizei- und Gemeindebehörden der Ortschaften, aus denen die Waren abgesandt werden. Auch solche Zeugnifse werden angenommen ‘werden, die von Handelskorporationen (Kollegium, Gremium und ähnliche) ausgestellt find, soweit diese öffentlih recht- lihe Verrichtungen der Handelskammern ausüben. j i

Alle vorgenannten Behörden und Körperschaften können -die Her- kunft von Waren -auch auf den Originalfakturen bescheinigen, die in solchen Fällen als Ursprungszeugnisse dienen.

Solche Zeugnisse müssen unbedingt eingereiht werden, wenn éine unterschiedlihe Verzollung nah der Warenherkunft oder die Verzollung von besonderen Warenarten aus einzelnen Gegenden in Frage kommt; sie sind den Unikaten der Warenerklärungen beizufügen.

2) In dem Ursprungszeugnis muß angegeben sein: Gattung und Menge ‘der Ware (Nohgewiht oder Stückzahl), - Zahl- der Padstüte, ihre Beichen ‘und Nummern, Ort der Herstellung und Name des Absenders der Waren. Ferner ist in dem Zeugnis ausdrücklih an- zugeben, ob die Waren Erzeugnisse der Industrie und Landwirtschaft Ee Landes sind oder ob fie aus ‘dem freien Verkehr dieses Landes ommen.

Jn den Ursprungszeugnissen braucht nicht dex Name des Waren- eigentümers oder des Einretichers der Warenerklärung enthalten zu sein, wohl aber müssen sie in allen Punkten mit der Ware selbst übereinstimmen.

3) Abweichend von den Anordnungen 1 und 2 gelten folgende Bestimmungen: i a. Mit Genehmigung des Zollamtsdirektors können als voll- gültige Beweise für die Herkunft von Waren auch solche Zeugnisse angesehen werden, die in maren Punkten wie hinsihtlih der Art, Zeichen und Zahl der Packstücke mit der Ware nicht übereinstimmen, oder bei denen -das RNohbgewicht bis einschließli 10 v. H. von der Gewichtsangabe im Zeugnis nach oben oder unten abweicht, wenn das Zeugnis hinsichtlih der sonstigen Angaben auf die Waren paßt und demzu 0 die Warenherkunft nicht in Zweifel zu ziehen ist.

b. Bei Waren, die für Staatsbehörden, Gemeinden, Kreis- oder Bezirksverwaltungen von diesen unmittelbar E eingeben, ind als Beweis für die Herkunft von diesen Behörden eg auoe te Ab- {christen der direkten Originalfrachtbriefe oder der Or ai anzunehmen. 1 f

c. Bei Postsendungen, welche für Privatpersonen, die keinen Dae treiben, ohne vorschriftsmäßige Lrprungecugnse eingehen, aben als Beweis für die Herkunft die Originalbegleitadressen nebst den ausländischen Zollerklärungen zu dienen; diese Urkunden und Vriginalfrachtbriefe gelten als Beweis für die Herkunft von Büchern aller Art und Musiknoten.

d. Für Waren aus außereuropäischen Ländern können Ursprungs- zeugnisse ausstellen alle unter Nummer 1 dieses Erlasses genannten Behörden und Körperschaften, und zwar sowohl diejenigen, die in den europäischen Küstenorten, als auch diejenigen, die in anderen Orten, N Waren zeitweilig eingelagert oder durchgeführt werden, ihren

haben.

Auch werden Zeugnisse angenommen, in denen Handels- und

Gewerbekammern eines Landes beglaubigen, daß ‘eine Ware aus einem anderen europäischen Staate stammt. 6. Für Waren, die von Reisenden aus benachbarten Vertrags- staaten mitgeführt werden, kommen die Vertragstarife oder der Mindesttarif zur Anwendung, ohne daß ein Beweis über die Herkunft aus Vertragsstaaten erbraht wird. i

f. Jst ein Einführer “nicht in der Lage, ein vorschriftsmäßiges Ursprungs8zeugnis einzureichen, so können die Zollämter auf scrift- lichen Antrag des Anmelders, sofern keine besonderen Zweifel über die Warenherkunft bestehen, beschließen und genehmigen, daß an Stelle des Ursprungszeugnisses die Vriginalfractbriefe oder -kon- nofsemente, Originalfakturen oder der Originalschristwechsel über die Warenbestellung anzunehmen sind; diese Schriftstücke und Zeug- nisse sind den Unikaten der Warenerklärungen beizufügen. Jn Er- mangelung auch derartiger Schriftstücke tann an Stelle des Ursprungs- zeugnifses auch cin Schreiben des Konsulats in dem Lande, aus welchem die Ware stammt, angenommen werden, worin die Waren- herfunst Hescheinigt wird. |

g. und h. usw. i E,

4) Für Ursprungszeugnisse und sonstige als Nachweis des Ur- sprungs dienende Schriftstücke sind, wenn sie in russischer, französischer, deutscher ‘oder in einer anderen Sprache abgefaßt sind, welche in dem Zollamt verstanden wird, Ueberseßungen und Ueberseßungöbeglaubi- gungen nicht erforderlich. i

Wenn si ein Ursprungézeugnis oder ein demselben Zwecke dienentes Schriftstück auf Waren beiieht, die nah mehreren An- meldungen zur Verzollung gezogen werden, fo ist das Original des Zeugnisses der ersten Anmeldung beizufügen, während den späteren Warenerklärungen seitens des Anmelders unter Bezugnahme auf die erste Anmeldung Abschriften des Ursprungszeugnisses oder der dieses erseßenden Schrifstücke beizufügen find, die das Zollamt gegen Zahlung von Gebühren beglaubigt hat.

Sollte ein Zollamt Zweifel. an der Echtheit und Genauigkeit eines Ursprungszeugnisses haben, so_hat es zur Vermeidung von Schädigungen ‘der Staatekasse die Sthriftstücke ‘dem Finanzminister zur Prüfung einzureichen. und weitere Verfügungen über die Zoll- behandlung der Waren abzuwarten. (Srpske Novine.)

atturen

Absazmöglichkeit für Azetylengasanlagen in Honduras.

Nach cinem amerikanischen Konsulatsberihßt aus Puerto Cortes in Honduras mat sich dort der Begehr noch einem Ersabße für die Petroleumbeleuchtung geltend; die legtere stellt si schr teuer, da die

Gallone (4,5 1) Kerosen 374 Cent (zu 4,2 4) kostet. Azetylengas

‘ersheint als empfehlenswerter Grsaßstoff, und die Zeit für dessen

Cinführung ist günstig. Verschiedene bestehende Azerylengasanlagen dienen als- wirksame Reklame, und dic Hausbesißer stellen sih günstig gegenüber Angeboten zur Einrichtung von Azetylengasbeleuchtung bei angemessener Garantieleistung. Eingehende Bearbeitung des Absaß- gebietes wäre vonnöten, da neben größeren Städten au zahlreiche tleine Niederlassungen in Betracht kommen. (Nah Daily Conenlar and Trade Reports.)

Tunis.

Erhöhung der Verbrauchsabgabe für alkoholhaltige Getränke. Gemäß Verordnung der Tunesischen Regierung vom 10. Januar d. J. wird die durch die Verordnungen vom 2. März 1908 und vom 31. Dezember 1909 eingeführte Verbrau&sabgabe für Alkohol, Spiritus, Branntwein, Liköre und andere mittels Alkohols hergestellte Erzeugnisse von 125 auf 187 Fr. für 1 b1 erhöht.

Die Abgabe von 2 Frank für 1 11 reinen Alkohol bleibt bestehen für Branntwein, der zu Heizungs- und Beleuhtungszwecken fowie zum Motorenbetriebe vergällt ist, fowie für vergällten Branntwein, der in Laden und Polierspiritus enthalten ist. Die Erhöhung tritt mit Wirkung -vom 11. Januar 1911 ab in Kraft. (Journal officiel, Tunisien.)

Konkurse im Auslande.

RNRumänten. l fu Sgéluß der Handelsgericht | Name des Falliten Se gen Berifizierung bis aur Jlfov Simion Constan--| 28. Februar] | 4./17. März (Bukarest) - |sttinescu, Bukarest 13. März 1911 1911. |- Strada Bazaca 3 | | Amtsbezirk des Galatzer Konsulats. aen Ma Laon t er er Fallite Firmen Domizil Forderungen | Forderungen bis am J. H. Valdman Tecuctu 8. Februar/ | 18./5. Febr. | 26. Jan. 1911 1914.

Serbien. .

Blagoje Hadji-Pawlowiich u. Söhne, Kaufleute in Sok o-Banja. Anmeldetermin: 17. Februar/2. März d. J. Ver- handlungstermin: 18. Februar/3. März d. F.

Andrija P. Popowith, Kausmann in Obrenowaß. An- meldetermin: 18. Februar/3. März d. J. Verhandlungstermin: 19. Februar/4. März d. J.

Gawrilo Agrirowitch, Kaufmann in Leskowa ß. Anmelde- termin: 21. Februar/6. März d.’ J. Verhandlungstermin: 22. Fe- bruar/7. März ‘d. I.

Radiwoje Popowitch, Kaufmann in Thuprija. Anmelde- termin: 25. Februar/10. März d. J. Verhandlungstermin : 26. Fe- bruar/11. März d. F. s

Bulgarien. En j S&luß der x s é e | A Kreisgericht Name des Falliten Forberingen Verifizierung | bis am Sofia Evstati 20. Februar/ | 5./18. März E Jakovtschef, 5. März | Mehlhandlung n Kirkor M. 13./26. Febr. | 3./16. März D / | u. Bettenwarenhandlg. | RNustschuk. Benvenisti u. | Papo, Galanterie- u. | Manufakturwaren. |

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. Februar 1911: Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen G 2 24318 9 540 Nicht gestellt . E 2

Eine Uebersicht über kol oniale Neugründungen geben die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in ihrem soeben erschienenen Jahresberiht (Berliner Jahrbuh für Handel und Iudustrie, 1910, Verlag Georg Reimer, Berlin). “In Verbindung mit vem vorjährigen Berichte, der die Neugründungen der Jahre 1907—09 enthält, gibt diese Zusammenstellung Auf\cluß über den Umfang des in den leßten Jahren in deutschen tolonialen Unternehmungen investierten Kapitals. Im Jahre 1910 sind im ganzen 48 neue Gesellschaften aufgetan worden ‘und 9 waren in Gründung begriffen. Von diesen 57 Gefells aften entfallen 19, hauptsächlich lan fagennttenebaua e, auf Ostafrika. In Südwestafrika, wo im Jahre 1909 die große Zahl von 81 Neugründungen zu verzeichnen war, find 22 Gesellschaften entstanden, wovon die Hälfte Bergwerks- bezw. Diamantgesellschaften sind. Als Gesellshaftssorm ist die G. m. b. H, Gothe Die Gründung als „Deutsche Kolonialgesell\{aft“ (D. K.-G.) tritt nur ganz E auf. S

n der gelirigen Sißung des Aufsichtsrats der Mittel- deutschen Kreditbank legte, laut Stel s „W..T. B.“ aus Berlin, der Vorstand den Ab\s{luß für das abgelaufene Geschäftsjahr vor. ‘Der erzielte Bruttogewinn beträgt 7 649 341,16 gegen 7 365 192,54 Æ im Vorjahre. Provisionen brachten 228 000 4 mehr, Kontokorrentzinsen 70 000 4s weniger, dagegen Wechselzinsen 195 000 46 mehr. Die Unkosten erhöhten sih um 140 000 4, davon 41 000 für erhöhte Steuern. “Der Reingewinn beziffert ih auf 4 500 625,18 M gegen 396114841 «. Die Anträge an die Generalversammlung geben dahin: 49 000 Æ für Neuanshaffungen auf Mobiliarkonto und 60 000 (6 als vorausfichtlicher Verlust auf die Beteiligung bei der Hilfsaktion dei Pn Pen der kleinen Gläubiger der Nieterdeutschen Bank abzuschreiben, dem außerordeut-

lichen Neservekonto 250 000 / und einer für den Berliner Neubau

zu errichtenden Mobiliarreserve 100000 # zuzuweisen. Die Dividende

wird mit 63 9% gleich 3510 000 s beantragt, 554 081,66 6 sind zu statuten- und vertragsmäßigen Tantiemen bestimmt, während die ber- bleibenden 43 318,114 auf neueRechnung vorgetragen werten sollen. Mit Nüksicht auf die fortschreitende Entwicklung der Geschäfte bei sämtlichen Niederlassungen wird außerdem die Grhöhung des Aktienkapitals um 6.000 000 6 auf 60 000 000 A beantragt. Die neuen Aktien werden vorbchaltlih der Genehmigung der am 9. März cr. stattfindenden Generalversammlung von einem unter Führung der Deutschen Bank stehenden Konsortium zum Kurse von 114% übernommen mit der BVerpllichtunge fie den falten Aktionären zum Kurse von 1164 0/9 ans- ubieten. é

A der gestrigen Versammlung des Mitteldeutschen Braunkohblensyndikats zu Leipzig wurde laut Meidung des „W, T, B.“ die Aufnahme des Helmstedter Syntikats und der ucisten

E

Eee Ter Gim

T G R 0E n t R Mien ea n N