1911 / 39 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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ih bei i - | gebi j j ; deshauytfasse l A 98667 Stadtkasse, namentli bei Entrichtung von Kom- | gebildet wird, dem von dem auf die Begebung der | kommene Schein der Lan ruh aus | Mit Allerhöchster Grmähtigung erteilen wir hier- | munalsteuern, in Zahlung genommen. , | Ausgabe folgenden Jahre ab jährli wenigstens ein | zur Einlösung vorgelegt oder der n ish de dur auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseß-| Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein- | Prozent der Ausgabe sowie die Zinsen von den ge- Seine gerihtlih geltend ge! ree bie gerihtlis buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung | gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge- tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Dem | sei denn, daß die Borles raufé der Frist erfolg zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbuches vom Ebttgen später fällig werdenden Zinsscheine zurück- | Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbe- Geltendmachung uach dem {in vier Jahren. 16. November 1899 der Stadt Mülheim am Rhein | zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der | halten, nah dem Jahre 1925 eine stärkere als die ist. Dec Anspruch verjährt in E die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei- | Betrag vom Kapital abgezogen. : __| vorbezeichnete Tilgung eintreten zu lassen, oder au : 2 e: bung O halbjährige bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von | Die Nummern der ausgelosten, nicht zur Ein- sämtliche noch im Umlaufe befindlidhe Schuldver- Mit dieser Schuldverschrei he ausgegeben; 4 500 000 #, buhstäblih: „Vier Millionen fünf- | lösung vorgezeigten Schuldverschreibungen werden in [reibungen auf einmal zu kündigen. Die dur die | Zins\hzine für die. ersten L enfalls für zehn- j hunderttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel | der alljährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls | die ferneren Zinsscheine wer E / j zur Deckung der Mehrkosten, welche bei der Anlage | in Erinnecung gebracht. E dem Tilgungsstocke zuzuführen. : jährige Zeiträume ausgegeben e von Zinéscheinen F des Kommunalfriedhofs, bei dem Erweiterungsbau | Der Anspru aus dieser Schuldverschreibung er- | Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der | Die Ausgabe ‘einer neuen ne m P - des Krankenhauses, bei dem Bau des elektrischen | lisht mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem | Rechte Dritter erteilt. „Ur die Befriedigung der | erfolgt bei der Landeshaupt ae sscheinre e beige- Krafthauses fowie bei der Vermehrung der Geschäfts- Nückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei- | Inhaber „der Schuldverschreibungen übernimmt der | Ablieferung des der älteren i ; In- F räume der städtishen Verwaltung durch Neu- und | bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre Staat keine Gewähr. s druckten Erneuerungsscheins, | Umbauten entflanden sind, ferner zum Ausbau von | zur Einlösung oocgeleat wird. Erfolgt die Vor- Diese Genehmigung ist

: - 1 mit den Anlagen im | haber der Schuldverschreibung bei widersprode ] Straßen, zur Erwerbung von Grundstücken für öffent- legung, so verjährt der Anspruch in zwei Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- | mann der Provinz Posea der gabe

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i i i i ; ies je beim Verlust e liche Zwecke, zur Erweiterung der Werftanlagen, zur | Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der anzeiger bekannt zu machen. hat. In diesem Falle fowie bei ine dem Geeste aus Säuglingömil@anstelt ub zum } Vorlegung steht die E eltendmachung des | Berlin, den 19. Januar 1911. Erneuerungss{heins werden die Zinss bia, wen Neubau eines Schulgebäudes für das staatliche | Anspruchs aus der Urkunde gleich. : E Der Miuisterx für Landwirtschaft, haber der Schuldverschreibung t Gymnasium fowie eines Schulhauses für die höhere | Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist Domänen uud Forsten. er die Schuldverschreibung vorlegk. Mädchenschule. vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Im Austrage: S 8. ingegangenen Ver-

Die Schuldverschreibungen find nach dem an- Schlusse des Jahres, in dem die für die Zahlung Schroeter. Zur Sicherheit der hierdurch a ihrem Rermöge? liegenden Mustec auszufertigen, je nach der Lage | bestimmte Zeit eintritt. L L ODEL Der pflihtungen haftet die Provinz m 4 des Geldmarktes bei der Begebung mit drei bis vier | Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden | Minister des Junern. Finanzminister. und mit ihrer Steuerkraft. vie Ausfertigurs vom Hundert jährlich zu verzinsen und nah dem | gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen In Vertretung : Im Auftrage: Dessen zu Urkunde haben s festgestellten Tilgungsplane dur Ankauf oder Ver- | erfolgt nah Vorschrift der §8 1004 ff. der Zivil- v. Kigzing. Heinke. unter unserer Unterschrift erteilt. A lofung jährlih mit wenigstens 1,50 vom Hundert prozeßordnung. : Ges puigungsurkunde. Posen, dent» ten äe Unterschriften.) des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den ge- Zinsscheine können weder aufgeboten noch für | M. d. F. IV. a. 1. (Amtsfsiegel (Faksimilierke Unter, f tilgten S zu tilgen. Die Tilgung | kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen | M. f. L. 1. A. 1I. e. 69. deb Landes R Es Mitglieder tf hat mit dem auf die Begebung der Anleihe oder Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor F.-M. 11. 430. 1. 2

i i Hauptmanns.) Landeshauptmann. Provinztal- eines Teiles derselben folgenden Nechnungsjahre zu | dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei Cusschuf®. beginnen. dem Bürgermeister anzeigt, nah Ablauf der Frist | Muster A. (Wappen der Provinz.) E

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der | der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen 4 Provinzialanleiheschein Ausgefertigt: it beauftragte Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der | des Provinzialverbandes der Provinz Pos 9 dain

1 1 rb en für Zwecke | (Eigenhändige Unterschrift de Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge- Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden | des Provinzialhilfskassenfonds, . te Ausgabe, Buch- 2 Kontrollbeamten.) « währleistung vom Staate“ nicht übernommen. gekommene Schein dem Bürgermeister zur Cin- | stabe. . A ber L M Reichswährung. E Diese Genehmigung ist mit - den Anlagen im lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem | Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- | Muster B. Zins ch Ein 0 Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, mächtigung erteilten Genehmigung der Minister A Me á Provineialts : anzeiger bekannt zu machen. es Jei denn, daß die Vorlegung oder die gericht- | für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des | zu dem Provinzialanleiheshein de qusgabe, Bi Verliu, den 20. Oktober 1910. lie Geltendmachung nah dem Ablaufe der A Innern und der Finanzen vom 19. Januar 1911 | bandes der Provinz Posen, E te M . : Der Der Finanzminister erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. | (Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staats- E a M 0 über . « * V J Minister des Junern. E Auflza S E Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche anzeiger Nr voi iten 19. .) | Prozent Zinsen über ... . M g “rrhâlt 98 M In Vertretung: E S Ee Î Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres U E Q Der Inhaber dieses Zinsscheine E e Holßt. E : gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für | In Gemäßheit des Provinziallandtagsbes{lu}es dessen Nückgabe in der Zeit vom - - jialanleibede Geuchmigungsurkunde. ze njährige Zeiträume ausgegeben werden. Die | vom 9. März 1910, betreffend Aufnahme einer An- | die Zinsen des vorbenannten Provinz ¡is M M. d. J. 1V b 3544. Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt | leihe von 40 000 000 4, bekennt si der Provinzial- | für das Halbjahr vom - - - LeN N 0 F.-M. 1. 18 906 11 14 323. bei der Stadtkasse in Mülheim am Nhein gegen Ab- | verband der Provinz Posen durch diese für jeden N C A Ae: M O i gffentl® ———_ : lieferung des der älteren Zins\ceinreihe beigedruckten | haber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens | bei der Landeshauptkasse zu Posen Un Rheinprovinz. __ Regierungsbezirk Cöln. Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der | des Gläubigers unkündbaren Darlehens\{huld von | bekannt gemachten Einlösungsstellên. H Schuldverschreibung Schuldverschreibungbei demBürgermeister der Aus G S M, welhe mit 3 oder 31 oder 4 9% Pen, den ten 48 W terschriften)", der Siadt Mülheim-ant Rhe es widersprohen hat. In diesem Falle sowie beim | jährli zu verzinsen ist. (Trockenstempel (Faksimilieïte Unten F 7 E Ausgabe, Buchstabe . . . . Nr... | Verluste eines Erneuerungss{eins werden die Zins- : § 2, des Landes- C E Mitglieder, ans Mark Reichswährung. scheine dem Inhaber der S uldvershreibung aus- | Die ganze Schuld wird durch Einlösung auszu- | hauptmanns.) Landeshauptmann. Provinzial Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. | losender Suldverschreibungen oder durh Ankauf cus us mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Zur Sicherheit der hierdurh eingegangenen Ver- | von Schuldverschreibungen getilgt. Für jede Aus- ; j in erlich! e Inuern und der Finanzen vom . . . Oktober 1910 pflihtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen | gabe, deren Betrag und Zinsfuß der Provinzial- | Der Anspruch aus diesem Zins ne (Deutscher NReichs- und Königlih Preußischer | und mit ihrer Steuerkraft. : aus\chuß festsett, wird ein Tilgungsstock gebildet, | dem Ablaufe von vier Jahren po a fälli8. f Sullatsanzoiger vom 1910). Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung | dem von dem auf die Begebung der Ausgabe fol- | Jahres ab, in welchem dèr Zinsansp 0e t Senss den yom Bezirksaus\husse des Regierungs- | unter unserer Unterschrift erteilt. genden Jahre ab „jährli wenigstens ein Prozent | worden ist, wenn nicht der Zinsschein sen d bezirks Côln genehmigten Beschlüssen der Stadtver- Mülheim am Rhein, (Datu der Ausgabe sowie die Z Hod Wf

2e : i i insen von den getilgten | lauf diefer Frist der Landeshauptkasse in orduetenversammlung zu Mülheim am Rhein vom S Stempel der Stadt Mülheim am Rhein.) | S uldverschreibungen zuzuführen sind. Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die ciec ute 10. Juni und 9. September 1910 über die Auf- | Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungskommission. | Geschieht die Tilgung dur Auslosung, fo ist diese | so verjährt der Anspruch innerhalb zw Borlegll uahme einer Anleihe von 4 500 000 46 bekennen si (Fak\simile.) (Faksimiles.) im Monat Januar vorzunehmen. Dem Provinzial- | nah Ablauf der Vorlegungsfrist. R, Anspr!

der“ unterzeichnete Bürgermeister und die von der Ausgefertigt : verbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, na | steht die gerichtliche Geltendmachung d Stadtverordnetenversammlung hierzu ermächtigte (Eigenhändige Unterschrift des Kontrollbeamten.) dem Jahre 1925 eine stärkere als die benn aus der Urkunde ale. h Suldentilgungskommission namens der Stadt Mül- ——— Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch ——— O heim am Rhein durch diese, für jeden Inhaber | Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln. | im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf ein- | Muster & Erneuerungsschei noi gültige Schuldverschreibung zu einer von dem Gléu- Zinsschein. mal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung } für die Zinsscheinreihe Nr... zu dem i irovil biger unkündbaren Darlehns\culd O A «_. . . te Reihe ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke | anleiheshein des Provinzialverbandes de A0 U E vom Hundert jährlich | zu der Schuldverschreibung der Stadt Mülheim zuzuführen. osen, . ._… te Ausgabe, Buchstabe - - “1 1 au verzinsen ist. j é M Men te Ausgabe, Buchstabe . ; & 3, UDEE S N M. «r+ gege def

„Die Gefamitkündigung der Anleihe sowte eine Ver- | Nr. Ube Mi vom | Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- | Der Inhaber dieses Scheins erhält gan stärkung der Tilgung seitens der Stadt ist für die Hundert Zinsen über... M... N verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer | Nückgabe zu dem vorbezeichneten Prov inen ersten zehn Jahre nah Aufnahme der Anleihe aus- | Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen | Ausgaben, 2 uchstaben, Nummern und Beträge so- | schein die . . . te Néihe von A i ges{lossen. h : dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten... wie des Termins, an welchem die Nücfzahlung er- | Jahre von 19 bis 19 . . nebst S

Die ganze Schuld wird nah dem genehmigten | ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung | folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. bei der Landeshaupikasse in Polen so U Tilgungsplane dur Ankauf oder dur Einlösung | für das Halbjahr vom . ten... bis | Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor Inhaber der Schuldverschreibung der auszulo]ender Schuldverschreibungen von dem auf die Tes a E E

) l l v Tel mit... . M. Z | dem Zahlungstermine in dem Deut en Neichs- und | dem Landeshauptmann ter Provinz

Begebung der Anleihe oder eines Teiles derselben | bei der aale in Mülheim am Rhein oder bei | Königlih Preußischen Sala in e Amts- sprochen L Jn diesem Falle sowié

folgenden Rechnungéjahre ab innerhalb längstens . . | den etwa sonst bekannt gemachten Zahlstellen. blättern der Königlichen Regierungen zu Posen und | dieses Scheins werden die neuen Zin?! . + Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Mülheim am Rhein, (Datum).

d n gel e Bromberg, in dem Posener Tageblatt und der | Erneuerun s\chein dem Inhaber der Tilgungêstock gebildet, welhem jährlih wenigstens | (Tro@ener Stempel der Stadt Mülheim ani Nhein.) Mee Zeitung, endli A L En e E n O att.

y i / romberger Tage- | s{reibung ausgehändigt, wenn er den # 1,590 vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungskoömmission. G 8 ¿9 A

i h itals 1 E robinzialanleiheschein vorlegt. j Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu- (Fafksimile.) (Faksimiles.) Wird die Tilgung der Schuld dur Ankauf von E den . di ten os f L “gute zuführen sind. 5 S Der Anspruch aus diesem E erlischt mit | Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter (Lrockenstempel (Faksimilierte Unten T Die S E n Mona 4 dem Ablaufe von vier Jahren vom Sghlusse des | Angabe des Betrags. der angefausten Schuldverschrei- Des Lande P A Mitgli - jeden Jahres. er Stadt bleibt jedoch das Recht | Jahres ab, in dem der Zinsanspruch fälli. geworden | bungen alsbald nach dem Ankauf in gleiher Weise hauptmanns.) Landeshauptinann"- Mi rovinli, vorbehalten, nah Ablauf von zehn Iahren nah der ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser | bekannt zu machen. Prin / Aufnahme der Anleihe eine stärkere Tilgung ein- | Frist dem Bürgermeister in Mülheim am Nhein Geht eins der vorbezeihneten Blätter ein, so wird 4 (t F treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe | zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor- | an e Stelle von dem Provinzialaus\husse mit ; ma F befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kün- | legung, so verjährt der Anspru innerhalb zweier | Gene migung des Königlichen Oberpräsidenten ein Vorstehende ministerielle Genehm9 nb 3 jl digen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten | Jahre nah A lauf der Vorlegungsfrist. Der Vor- | anderes Blatt bestimmt. wird nebst den zugehörigen Anlagen erdur Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. | legung steht die gerichtliche Geltendmahung des An- § 4. Absaz 2 des Bürgerlichen Geseßbuchs

Die Verlosung der Schuldverschreibungen geschieht | \pruds aus der Urkunde glei. Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital öffentlichen Kenntnis ebracht. il? unter dem Vorsiße des Bürgermeisters oder des von i: i E aurüdzuzahlen ist, wird es in halbjährlichen Terminen Posen, den 11 Febútar 1911. ¡uz Pos ihm beauftragten Beigeordneten durch die Shulden- | Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln. | ani 1. Jannar und 1. Iult mit dret oder dreieinhalb | Der Landeshauptmaun der Prov tilgungskommission in einem wenigstens vierzehn : : 4 Erneuerungsf hein oder vier Prozent jährlich verzinst. X N,: Noetel. Tage vorber dur die nachstehend bezeichneten | für die Zinsscheinreihe Nr. . …. zur Sgchuldver- | Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- JeNt A8 59/ 2 Blätter bekannt zu machenden Termine. Ueber die | {reibung der Stadt Mülheim am Rhein . te Aus- | folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zings- L LIS Verlosung wird ein von dem Bürgermeister und deil |Gabe, Budliabe N A ber S. heine bezw. dieser Schuldverschreibung bel der | [81981] Bekanutmahuu#; adt Mitgliedern der Kommission zu unterzeihnendes | Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Landeshauptkasse zu Posen, und zwar auch in der Etitier Stadtaule hen. tèr ctt Protokoll aufgenommen. i L Nückgabe zu „der obigen Suldver\chreibung die | nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zur ylan Li Tilgung der Erfu aué

Die ausgelosten fowie ‘die gekündigten Schuldber- |. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre | Zeit. Mit der zur Empfangnahme bes Kapitals auleih \cch ine 8 c 17. d: M. yo! schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchs [vom - tens L O len eingereichten Deo reibung find aud) die dazu | worde AUORE Pl ; ¡legun staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, 19 . . nebst Erneuerungs\chein bei der E in | gehörigen Zinsscheine der späteren Fälli feitêtermine 1) V y d f Grund des M 9%. int an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentli | Mülheim am Rhein oder bet den etwa sonst bekannt zurüc{zuliefern. Für die fehlenden Binbseheirie wird | 1. S if bee 1878 ausgegebene eihe“ befannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt gemachten Stellen, sofern nit der Inhaber der | der Betrag vom Kapital abgezogen. 1888 dei D ‘4 o entigen An 8 spätestens E L E „vor S Siy Mee nine E O E E S dent Bürger- Anf & 5. 1. 9 lies A 33 proz A 116 97 in dem Deutschen Neichs- und Königli reußischen | meister widersprochen al. In diesem Falle sowie Der Anspruch ‘aus dieser S{huldversgr-; 2 ne 7 G 5 a Staatsanzeiger, in dem Amteblatte der Rege beim Verlust dieses Scheinès werden ie E lischt mit dem Ablaufe e dreibig Sale bung er- a 10 Stück Buchstabe ck 000 4; 569

308 329 395 418 455 479. à L

Regierung zu Cöln, in der Kölnischen Zeitung und | Zinsscheine nebst Erneuerun sschein dem Inhaber Nückzahlungstermine, wenn uicht die Sculdverschrei- | h, 10 Stück Buchstabe W 4 10 à 510 L :

i Mülheim am Nhein erscheinenden amt- | der Schuldverschreibung ausgehändi t, we ie | bung vor dem Ablauf der dreißi lien Lotalblatte. Schuldverschreibung vorlegt. E O l ne Ercihia Zah

4 inlbfng gee der Landes- | 1196 11501179 1262 1293 1294 93360 2

q ¿due L hauptkasse zu Posen zur Einls e ; A AE , 2102 fcgunt

| Wird die Tilgung der SWuld dur Ankauf von | Mülheim am Rhein, (Datum). : Erfolgt die Vorlegung, * so vetiéhrt de ird S ERANE Bud 0 prr j Schuldverschreibungen, bewirkt, so wird dies - unter (Trodener Stempel der Stadt Mülheim amNhein.) | in 2 Jahren von dem Ende der Vorleg 4 2) von den auf Í z

Der A S ; 7 ; ; etn y Er ungsfrist an. | 26. Junt 1888 ausgegebenen, v0 heine ¡

des Betrages der angekauften Schuldverschrei- | Der Bürgermeister. Die Sculdentilgungskommisfon. | Der Vorlegung steht die gerict| » O g ethef E

Se alsbald nach dem E (Fakfunile.) (Faksimiles.) N n Zu pen ß e der rfinde aleigcitendmachung datierten 34 prozentigen An ¿6 10196 ¿2 p Ï annt gemaht. Geht eins de ei den Zinsscheinen beträgt di ; O i , 9890 “pilegiu h

tin, so wird an dessen Stelle von der Stadt: | [98 18 vier Jahre.” Sie beginnt für Zinéscheine nseist | 2 Stick Buchstabe O bes Pr S E A

verordnetenv.rsammlung mit Genehmigung des s cit E Ermächtigung erteilen wir hier- | Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlu / 1, von den gen usgegebenet, inteihel H : e een n M e E ah UL Wes s Le, 4E seliten Geseg: | flfimme Zl eint O of eei E 2a N estimmt. , D „der Königlichen Vero : L 6. Z 2 4 j

E E dem hiernach das Kapital | zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuchs Vis Das Aufgebot und die'Kr LV. Ausgabe 1. Abteilungs 136924 20 A

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Ea S aftloserklärung abhand N stabe A 18140 * t pi ntrichten ist, wird es halbjährlich am .. . und | 16. November 1899 dem Provinzialverbande ter | gekommener oder verni teter unden | a. 1 Stück Bu C Nr. \rivilesi M N Le gerechnet, mit . . . . vom Schulvversgterlzungg ne smignng pur Ausgabe E S s Vorschrift der §S 1004 f etbungen Z 1 Sti Bu P Po ct Gundort i&hrli verzinst. 1 2 Digaver bis zum' Be- | prozeßordnung. / - ) | ebenen, feihel er E Bien erfolgt gegen Nücgabe R A íÆ, in Worten: „Zwanzig Zinsscheine können weder aufgeboten noch 1. „Februar 5A prozentigen An

A fällig gewordenen Zinsscheine, die des Kapitals | Millionen Mark*, für die Zwecke des Provinzial- | kraftlos erklärt werden. Doc) , noch für | 1900 datierten

: ug! g, 91 ¡heine, d ilfsfaf 1 ) wird dem bisherigen | UV be 3. Abteilun? Nr. 2991 h Pas S vershreibung nah dem hilfsfassenfonds. E 2 Inhaber von Zinsscheinen, 1 ’Crigen « Ausgabe 8. be A 9198 e ei ee Stadtkasse ¡u Mulheim ‘aut li R e DtuferlGrelbungen find nah dem an- | dem Ablauf der vierjährigen Vorlegun erlust vor 79 n SUE 1008 221800 2 139 e Bhein oder bei den etwa fonst bekannt gemachten Ehrli zu Veri O mit 3, 34 oder 40/0 | Landeshauptmann der Proyi leit N 121720 E G , 20105 2 E Hillgtellgteamins folgenden Zeit, Die falligen | dah für jede Autgäbe, deren Betten et“ geen | Ablauf der Frist der Belrag der ancmcnteit ¿199 | 2200) à 100 Buchst, 23080 des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Die fällige L R 4 Und Zinsfuß } ¡cheine g ung ausgezahlt y ¿ ; 10 99566 95 229 , Zindscheine werben bei allen Zahlungen an die | der Provinzialausschuß festsegt, ein Tilgungsstock | spruch ist auêgeslossen, wenn e ae 2 Se S890L ¿500 M,