1911 / 47 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Provinziallandtag mehrfach ausgesprochen hat, auch den juristischen Perfonen eine angemessene Vertretung in den Gemeinderäten zu fichern, Rechnung getragen worden durch Uebertragung des Viril- stimmrechts auf juristishe Personen usw., allerdings mit den in dem Entwurf vorgesehenen Modalitäten.

Von den ‘sonstigen Neuerungen, die der Entwurf bringt, möchte ih nur besonders hervorheben die beschränkte Oeffentlichkeit der Gemeinderatsversammlungen, welche einem in dieser Beschränkung woblberehtigten Wunsche der Interessenten entspriht, und endli die Beseitigung der ergänzendeu Beschlußfassung des Kreisaus\husses im Falle wiederholter Beshlußunfähigkeit eines Gemeinderats. Auf die von Ihrer Kommission beschlossenen Zusäße möchte ich momentan noch nit eingehen, um dem Herrn Berichterstatter nicht vorzugreifen.

Meine Herren, gegenüber den. in zahlreihen Petitionen und Fonstigen Eingaben vorgetragenen weitergehenden Wünschen der Jnter- essenten hält fich der vorliegende Entwurf in verhältnismäßig engen Grenzen, weil ein Bedürfnis, an den sonstigen Grundlagen der rheinischen Gemeindeverfassung zu. rütteln, niht anerkannt werden kann. Hierzu liegt ein Anlaß umfoweniger vor, als die gedeihliche Gntwickelung, welche bisher die rheinischen Landgemeinden und Bürger- meistereten genommen haben, den Beweis dafür erbringt, daß die be- stehenden Bestimmungen den besonderen Verhältnissen und der Eigen- tümlichkeit der Rheinprovinz in allen wesentlihen Punkten voll ent- sprechen. Jh gebe mi der Hoffnung hin, daß Sie, meine Herren, die Königlihe Staatsregierung unterstüßen werden in dem Be- streben einerseits, die rheinische Landgemeindeordnung in den Punkten, in denen sie rückständig ist, auszubauen und den Bedürf- úisseu und Anforderungen der Neuzeit anzupassen, andererseits aber bestehenden Eigentümlichkeiten Nechnuung zu tragen, und zu kon- Terbieren, was der Erhaltung wert erscheint. Wir hoffen, dur den Entwurf eine neue gesunde Grundlage für die weitere Entwicklung der ländlichen Verhältnisse der Rheinprovinz zu schaffen. (Bravo!)

Artikel 1 der Vorlage, wonach § 41 der Gemeindeordnung «aufgehoben wird, wird angenommen.

Artikel 2 seßt fest, daß den Gemeinderäten außer gewählten Verordneten auch die meistbegüterten Grundeigentümer und juristishe Personen angehören dürfen. Unter Absaß A wird bestimmt, daß die meistbegüterten Grundeigentümer im Ge- meindebezirke mit einem Wohnhause angesessen sind, zur Staats- eintommensteuer sowie zur Grund- und Gebäudesteuer, zu diesen mit mindestens 150 46, davon mindestens 75 46 Grundsteuer veranlagt find und die vorgeschriebenen persönlichen Eigen- schaften besißen. Sie können eventuell Vertreter bestellen.

Freiherr von der Leyen beantragt: Weibliche und unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehende Personen fowie minder- jährige Personen, die die unter Artikel 2A erwähnten Eigenschaften besißen, find den Meistbegüterten gleichgestellt und können ih dur entsprechende Personen vertreten lassen. Der Zweck des Geseßes sei, die ansässigen gegen nicht ansäfsige Elemente zu stärken. Der wolle einem größeren Teil der eingesessenen Bevölkerung geben, als es die Vorlage tue.

Minister des Junern von Dallwißz:

Meine Herren! Gegen den Antrag der Kommission hat die ‘Königlichz Staatsregierung besondere Bedenken niht geltend zu machen. Nach den bisherigen Bestimmungen war das Recht der Meistbegüterten allerdings ein höchst persönliches Recht, welches durch ‘Vertreter niht ausgeübt werden konnte. Ich gebe aber zu, daß die ‘Erwägungen, welche zu dem Antrage der Kommission geführt haben, an si berechtigt find und es zweckmäßig erscheinen lassen, bei Ge- legenheit der Revision der rheinischen Gemeindeordnung eine Aenderung in den bisherigen Zustand eintreten zu lassen. Ich möchte allerdings darauf aufmerksam machen, daß dur diese Aenderung der eigentlidhe Zweck der Bestimmungen im Artikel 2 der Novelle einigermaßen ein- geshränkt wird. Der Zweck dieses Artikels geht dahin, die übermäßige Zahl der Meistbegüterten und das ungünstige Verhältnis der Meiste begüterten zu den gewählten Verordneten tunlihst einzuschränken. Sobald nun die Möglichkeit gegeben wird, durch Vertreter das Stimmrecht auszuüben, s{chwillt die Zahl der Meistbegüterten wieder an. Cs kann daher die Folge entstehen, daß der Zweck, den der Artikel 2 des Geseßes im Auge hat, niht in dem Maße er- reicht ‘wird, als es ohne den Zusaß, den“ die Kommission beschlossen hat, der Fall sein würde. Immerhin würde sich die Königliche Staats- regierung hiermit abfinden können.

Bedenklicher is der Antrag des Herrn Freiherrn von der Leyen, Es hat ja etwas Bestechendes, Frauen und Minderjährige, die das Meistbegütertenrecht haben würden, wenn sie die persönlichen Quali- fikationen hätten, dadurch stimmberechtigt zu machen, daß man ihnen das Recht einräumt, Vertreter zu bestellen. Es handelt ch aber um einen ganz neuen Zuwachs von Meistbegüterten, um Vertreter von olchen Personen, welhe nach Lage der jeßigen Geseßgebung das Meistbegütertenreht überhaupt noch nicht besaßen. Dadurch würde immerhin eine wesentliche Erweiterung des Kreises der Meistbegüterten geschaffen werden.

Wenn man nun bedenkt, daß außer den hier in Aussicht ge- nommenen neu hinzutretenden Meistbegüterten au noch bie Aktien- gesellshaften, die Erwerbsgesellschaften, die juristischen Personen den Meistbegüterten hinzutreten, so werden allerdings die gewählten Ver- ordneten in vielen Gemeinden in ihrem Einfluß ganz außerordentlich zurüdgedrängt werden und die Absicht der Novelle würde noch weniger erreiht werden, als es nah dem ursprünglichen Wortlaut der Fall ist. Noch eines gibt zu Bedenken Anlaß. Die Vertreter sollen ge- wählt werden aus der Zahl' der Meistbeerbten, d. h. solchen Personen, die zwar die persönliche Qualifikation haben, nit aber dur ein Wohn- haus an die Gemeinde gebunden sind. Da ift immerhin zu befürchten, daß eine ganze Reihe von Personen in Gemeinden stimmberechtigt werden, mit denen sie an sich gar nihts zu tun haben, da sie nit in der Gemeinde angesessen sind, sondern lediglih dur den Willensakt einer Besißerin oder eines Minderjährigen das Recht erlangen, über das Swilksal der Gemeinde mitzuentsceiden. Sie sind auch nit an Instruktionen gebunden, es sind mithin ganz gemeindefremde Elemente, die unter Umständen einen recht maßgebenden Einfluß erlangeu können. Jch möchte aus diesem Grunde bitten, den weitergehenden Antrag des Herrn Freiherrn von der Leyen nit anzunehmen.

Der Antrag wird angenommen, ebenso der ganze Absaß A. Absaß B verleiht auch juristischen Berens Aïtien- gesellschaften usw. Skimmrecht in den Gemein rae Die Bestimmungen werden mit einer redaktionellen Aenderung an-

en. S 20e 4 3 seßt für die Sißung der Gemeinderäte eine be-

schränkte Oeffentlichkeit fest. Ein Antrag der Grafen von

Nechte

ntrag |

Plettenberg und von Hoensbroech will diese Bestimmun streichen, sodaß die Oeffentlichkeit Til bleibt; n Eventudlantirag von der Leyen will den Gemeinden über 5000 Einwohnern die beschränkte Oeffentlichkeit zugestehen.

2 Gert Fund: De Oeffentlichkeit der Gemeinderatésitungen ist der Rheinprovinz versagt, während die übrigen Provinzen sie ohne Nachteile haben. Ohne die Oeffentlichkeit erscheinen die Errungenschaften auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung nicht als vollständig. JIllegitime Beeinflussungen durch das öffentlihe und politische Leben sind kaum zu befürhten. Die Verhältnisse liegen bei uns so, daß die Gemeindevertretungen au dann in voller Ruhe arbeiten können. Auch sonst arbeiten die Dinge auf die Oeffentlichkeit sol@er Beratungen hin.

Minister des Jnnern von Dallwigz:

Meine Herren! Auch namens der Königlichen Staatsregierung möchte ich Sie bitten, den Antrag abzulehnen. Von allen Wünschen, die aus der Rheinprovinz an uns gelangt sind, ist er einer derjenigen Wünsche, die am lebhaftesten zur Geltung gebraht und unterstützt worden sind. Es ist in der Tat ein berehtigtes Streben derjenigen Wähler, die zu einer Körperschaft wählen, sich einigermaßen darüber orien- tieren zu können, in welcher Weise ihre Interessen dort wahrgenommen werden. Wenn also die Meistbeerbten oder sonstige Mitglieder der Ge- meinde den Wunsch hegen, einer Gemeinderatssizung beizuwohnen, um fich zu überzeugen, in welcher Weise ihreInteressen wahrgenommen werden, so ist das ein Wunsch, den ihnen, glaube ih, kein Mensch verargen kann. Die politischen Gefahren, von denen die Rede war, könnten ja vorliegen, wenn eine ganz unbeschränkte Oeffentlichkeit stattfände, wenn Personen, die gar kein sahliches Interesse an den zur Verhand- [ung stehenden Gegenständen haben, die Gemeinderatsversammlungen besuchten, um dort politishe Agitation zu betreiben. Aber nach der Fassung der Regierung, nah der nur bestimmte Gemeindemitglieder

an den öffentlihen i Gemeinderatsversammlungen teilnehmen können, scheint mir diese Gefahr absolut ausgeschlossen zu sein. Daß derartige Gefahren doch nur in geringem Um-

fange bestehen, das beweist au das durch den Herrn Vor- redner zitierte Beispiel anderer preußischer Provinzen, in denen nicht nur die beschränkte Oeffentlichkeit, wie fie hier vorgesehen ist, sondern eine ganz unbeschränkte Oeffentlichkeit zugelassen ist. Jch glaube, es würde in der Rheinprovinz niht wohl verstanden werden, wenn man nach dieser Nichtung hin den an si fehr mäßigen Vorschlag, den die Staatsregierung macht, ablehnen würde.

Ich möchte mi gleichzeitig zu dem Eventualantrag des Herrn von der Leyen äußern. Dieser Antrag schlägt vor, einen Unterschied von Ortschaften mit mehr oder weniger als 5000 Einwohnern zu machen. Nach dem, was ih vorhin gesagt habe, \c{eint mir dieser Unterschied unnötig und unrichtig zu sein. Es wäre aber auch etn vollkommenes Novum, die Unterscheidung von Landgemeinden nach einer willfürlihen Bewohnerzahl hier vorzunehmen, für die es an einer eigentlidjen Begründung jedenfalls zurzeit noch fehlt.

reiherr von Landsberg-Steinfurt: Unsere Erfahrungen in

Westfalen sprechen für die bisherige Cinrichtung des Aus\{lusses der Oeffentlichkeit, und zwar aus praktischen Gründen. Q

Herr von Buch-Carmzow: Die parteipolitischen Gegensäße haben eine Schärfe angenommen, E öffentliche Körperschaften in wichtigen Fragen nicht mehr e ondern parteipolitishe Gründe als maß- und A ehandeln. Gerade die Selbst- verwaltung ist Ea ein Zusammenarbeiten politischer Gegner zu ermöglichen. Die Erfahrungen der leßten Fahre haben das Gegenteil erwiesen, und wir fönnen uns daher den Bedenken der Herren aus Rheinland und Westfalen nur anschließen, die auch der Provinzial- landtag anerkannt hat.

Herr Dr. Bender: Die unbeschränkte Oeffentlichkeit - hat sih durchaus bewährt. Die Vorlage schließt beinahe ganz den gewerb- lichen Mittelstand von der Gemeindevertretung aus, das scheint ibr Zweck zu sein. Die Schärfe des Gegensaßzes zur Sozialdemokratie wird gerade durch die sahlihen Verhandlungen in Stadtverordneten- versammlungen gemildert. Es sind nirgends und niemals Klagen über die unbeschränkte Oeffentlichkeit laut geworden.

Art. 3 wird gestrichen, damit ist der Antrag Plettenberg angenommen.

_Art. 4, der die Beschlußfähigkeit der Gemeinderäte betrifft, wird angenommen, ebenso Art. 5 und der Rest des Gesetzes. Stu Salm-Horstmar bringt einen Antrag ein, S 36 der rheinischen Gemeindeordnung zu

: l ) streichen. Dana würden Besißungen, die sih in den Händen e Srauec) Minderjährigen usw. befinden, das Recht haben, sih Vertreter

in den Gemeinderäten zu bestellen.

„Derr bon Wedel -Piesdorf: Der Antrag müßte, da er weit- greifende Aenderungen in der Gemeindeordnung bedeuten würde, noh- mals in der Kommission geprüft werden. Die Novelle solle die Gemeindeverordnung nicht revidieren, sondern nur Unzuträglich- keiten beseitigen. Seine Annahme würde eine ganz neue Debatte éntfesseln müßen.

Minister des Jnnern von Dallwiß:

Ih möhte mir erlauben, au in formeller Beziehung darauf aufmerksam zu machen, daß es an irgend einer Anregung fehlt, an welcher Stelle der Novelle der Antrag gestellt sein \oll, ob zu Artikel 1, 2, 3 oder 4 oder zu welchem font, sodaß man nicht über- sehen kann, an welher Stelle der Novelle er Plaß finden solle. Im übrigen kann ih mi auf das beziehen, was der Herr Vorredner eben gesagt hat.

Die Gründe, warum die Regierung si eine große Reserve be; der Revision der rheinisGen Landgemeindeordnung auferlegt hat, habe ih vorhin schon darzulegen mir die Ehre gegeben. Es würde hier cine ganz neue Materie anges{hnitten werden, und zwar die Materte des Gemeindewahlrets, die in der Novelle mit keinem Wort berührt worden ist. Cine fo weit aus\{hauende Aenderung der rheinischen Gemeindever- fassung würde nah meinem Dafürhalten noch weitergehende Aenderungen nah sich ziehen müssen, die ih jegt nicht zu übersehen in der Lage bin. Jedenfalls würde ih es für höchst bedenklich halten, eine ganz neue Materie, die mit der in der Novelle behandelten in gar keinem Zusammenhang steht, hier extemporierend anzuschneiden.

Ih möchte beispielsweise auf das Eine hinweisen. Absaßz 3 des Antrages hat folgenden Worlaut :

Außer dieser Vertretung können die außerhalb der Gemeinde wohnenden Gemeindemitglieder, sofern sie mindestens zu 15 46 Grund- und Gebäudesteuer von ihrer Besizung veranlagt sind, si durch einen zur Ausübung des Gemeinderechts befähigten Meist- beerbten vertreten lassen.

Nun Haben aber die Forensen nach der rheinishen Landgemeinde- ordnung überhaupt kein Gemeinderecht; folglih können sie ih doch auch nicht in threm Gemeinderec{t vertreten lassen, wie das hier vor- geschlagen wird ; eine derartige Inkongruenz würde nach meiner Ansicht niht haltbar fein. Der §8 36 der rheinishen Landgemeindeordnung

bahnverwaltung, und zwar die Besprechung E 980 0007

bestimmt ausdrücklich: Alle übrigen Gemei wärtig wohnenden Grundbesißer nehmen an d Teil. Die Forensen haben also kein Gemein e An lassen nun hier in dem Recht, das fie gar nicht besißen, anzudeuten, wie können. Ich habe das beispielsweise angeführt, ‘Anlaß ih ({lüssid \hwierig es ist, so ganz plößlich bei einem solhen auf diesen Anitos zu machen, und ich möhte bitten, davon abzusehen, näher einzugehen. fen fönnen wir L broech: Die geäußerten Bedenke “haß si E S ‘Wir Eta die Sache für dringend genu hier miterledigt werden sollte.

dem Gemeindere

der dann von dem Grafen von Hoen aufgenommen, aber abgelehnt wird. A Das Gese wird darauf angenommen. betreffend

Der Entwurf eines Geseßes, n Aenderung der Amtsgerichts egirte f angenom Stargard und Schöneck, wird ohne De

Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sibung Domnerstas (Rechnungssachen und kleinere Vorlagen).

Haus der Abgeordneten. 33. Sigung vom 22. Februar 1911, Vormittag | (Bericht von Wolffs Telegraphischem L Ueber den Beginn der Sizung ist in der gestrige

d. Bl. berichtet worden. r Eise TOUS Sala tag die Beratung des Etats pauernt!

Ausgaben für die Beamtenbesoldungen, 6), im Vergleich mit dem Vorjahr + E } A ohnungsgeldzushüsse, 57203000 / bahnarbèi

und für - die Löhne der Eisen 206 491 000 6 (+ 3584 000 4), fort 1 Hierzu liegt der von Mitgliedern Parteien eingebrachte und von der Budgetkomn n enommene Antrag vor: "el : „die Regierung alffalorbetn, die nicht beabsiäitiatq ite de dur die verschiedenartige Festseßung der im Reih 40 Eisenbahnassistenten in Preußen und [tung af et find, dur geeignete Maßregeln unter Festha zuglei Bestimmungen derBesoldungsordnung a 0 “i

iten Minister der öffentlihen Arbeiten von Breite!

i ün Herr Abg. Dr. Schroeder hat ein Füllhorn N Y Hatt M Interesse der Beamten und Arbeiterschaft heute un

¿vorsdait U Beyer am gestrigen Tage im Interesse der Arbeiter Ä geshüttet. Sie können versichert fein, daß ih, der + lbl0 F

Personalverwaltung in Preußen, alle diese Wünsche A ohl Interesse und, wie sich von selbst versteht, auh 17 7h prüfen werde. Ih muß mih heute darauf beschrän "i Auswahl zu treffen, und werde nur diejenigen Fragen hier, J die mir als die wesentlichsten erscheinen. / N Herr Abg. Dr. Schroeder hat ganz \piy. die F108 jeder Beamte auf Grund der Besoldungsaufbesserunge! t) Jahre eine Aufbesserung von mindestens 200 4 erhallct F seß voraus, daß diese Frage die Besoldungsaufbesseru!\ F die mit dem 1. April 1906 einsebte, damals dur eine |( Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse das Unterbeamten am 1. April 1907 dur die Aufbesserung der Gehälter gr? gruppen id spreche in meinem Ressort nur von den Heils m0 führern, Zugführern, Stationsvorstehern ihre Forts dur die umfassende Besoldungsordnung vom Jahre 4 Abschluß gebracht wurde. ; Ich habe hier eine Zusammenstellung, aus der

el Beamtengruppe ergibt, welches Maß von Besoldun# ut I j

Grund der Aufbesserungen, die ih eben fennzeihne® h ist, und es ist doch von Interesse, hier auch bekann /

ves 0 | umfassend die Besoldungsaufbesserung für jede er O V ie Es sind von der Aufbesserung diejenigen Beträge G erheblid d gezogen werden mußten, weil die Stellenzulagen elt "en it |

schränkung erfahren haben. Daraus ergibt \i{h, als wärt je 1906, 1907, 1908 die Bahnwärter, Nachtwächter, e habe b Aufbesserung von 340 4 im Durchschnitt erfahr vot e 4 Rangierführer von 290 1, die Stationsschaffne? gon h h die Weichensteller ein\{ließlich Gisenbahngehilf se pot 7 d die Nottenführer von 284 4, Weichensteller erster her v0 d die Unterassistenten einschließlich der Bahnhofsauffe Ä die NRangiermeister von 314 /, die Wagenmeister h Werkführer von 350 /, die Cifenbahnassien L ins genü Bahnmeister von 377 4. Ich glaube, diese E esoldung den Nachwels zu liefern, daß im Durchschnitt die von 200 ald eine viel weitergehende gewesen ist, als der D je i stellt. Ganz präzise die Frage zu bejahen, ob L nit G and Umständen 200 4 bekommen hat, das vermag ih meinem Ressort in einzelnen Direktionsbezirken L s zulagen gezahlt worden, die je nah den gran und e der Ordnung kn Aufrechnung gebracht e a ; der Fall sein, daß dieser oder jener Beamte, cfbesserun0 al Teuerungszulage bezogen hat, eine geringere Au 5 gd / bekommen hat. n, dab ge Dann E es Herrn Abg, Schroeder aufgefal ner p steller einen fiebentägigen Nachtdienst es gor f [eisten haben. Meine Herren, unser Hh personal hat siebentägigen Nachtdienst tritt des Nachtdienstes erhält dieses von 30 bis zu 36 Stunden. e 20 etwa 3, 4 Jahren darüber befragt E kürzerer essen mehr entspreche, den Nachtdienst m! in etwa dreitägige Perioden zu Os d Teil unseres Personals hat sich gans ; on eine siebentägige Periode zu belassen, Ae h besteht. Es ist aber die Möglichkeit L j dienstperiode einzuführen. l Maße, ih glaube, fast gar nicht GLE V ingünstigen j Dann hat Herr Abg. Schroeder @ hingewieset- fricdigtn g f verhältnisse unserer Hilfsfahrbeamten "woh nit ie daß die Anstellungsverhältnisse Heut Lam d handelt si um 22000 etatsmäßige BAM {s 5% diesem Jahre eine Vermehrung von

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