_ Lraolls Theater. Pitdes: alis this Earichetia ri Bernardoni, arden Duea: Sigr . Ginseppe
T an tue: Bensche Opernvorstellung.
: Vierte x
La Favorita. nors: Sigra. Enrichetta Bernardoni. Fernando: Sigr. Gerolamo Piccioli, Alfonso: Sigr. Giorgio Sweet. Baldassare: Sigr. Paride Povolerì,
Woltersdorf-Theater. Dienstag: 6. Gast-
des . L. Waldmann und Frl. Th. Müller. Mata Foride ovec: Die lustigen Mür@e ” H s [4 1 von E D Komische Operette in 3 Akten von Ludolf Waldmann. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Stadt-Theater. Zur geneigten Beaw- tung! Troß des großen Erfolges, den die Posse In Saus und Braus“ am Sonna gehabt hat und troß der annoncirten, allabendlich statt- findenden Gaftspiele treten mit Rüksiht auf die Zeitverhältnisse bis auf Weiteres von heute ab ‘die herabgeseßten Preise ein: I. Par- uet 1M 50 S, Logen 2 und 3 M 2c. 2c.
ienstag: Gastspiel des Frl. Marie Schwarz und des Hrn. Carl Meißner vom Wallner-Theater, sowie ‘drittes Auftreten des Frl. Therese Klink- bammer. Zum 3. Male: Jn Sans und Braus. Original-Pofsse mit Gesang in 4 Akten und 7 Bildern von Dr. Jacobson. Musik von Michaelis.
National - Theater. (Weinbergs-Weg 6/7.)
Dienstag: Zum 2. Male: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Mittwoch: Zum 1. Male: Maria Stuart.
Ostend-Theater. (Gr. Franffurterftr. 130.) Dienstag: Wildfeuer, von Fr. Halm.
Belle-Alliance-Theater. Dienstag u. folg.
Tage: The Phoites und Sisters Ramsdon. {Mit neuen Abwechselungen.) Vorher, mit neuen Gesangseinlagen: Des Lebens Mai. Während der Pausen: Brillante Jllumination der großen Promenade. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang - der Vorstellung 7 Uhr. Auftreten der Phoites 91 Uhr. Entrée 50 . I. Parquet 1 M 50 S, 1 M x.
Germania-Theater, Weinberg8weg 10/11.
rüher Vorstädtisches). Dienstag: Zum 4. Male: m Raush. Mittwoch und die folgenden Tage: Jm Rausth,
Concert - aus, Concert des Königlichen Hof- Musfsikdirektors Bilse.
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise Winkelhausen mit Hrn. remier - Lieutenant Franz v. Petzold 1. (Pr.- targardt).
Verehelicht: De Premier - Lieutenant Jourdan
mit Frl. Louise Jhlder (Bremerhaven) — Hr. Regierungéassessor Hermann Moellhaufen mit Frl. Marie Slevogt (Hannover - Berlin). — Hr. Lieu- tenant und Adjutant v. Albert mit Frl. Elise Woéehlert (Berlin). — Hr. Premier- Lieutenant Egon Schulz mit n Wilhelmine Mierendorfff Berlin). — Hr. Hauptmann und Compagnie- hef ‘Ernst Julius v. Kloesterlein mit Frl. Clara Ilzing (Berlin). — Hr. Premier-Lieutenant Hans Swarßkopff mit Frl. Käthe S{warßkof (Cüstrin — Berlin). — Hr. Paupmann Fischer mit Fel. Martha Sonnenshmidt (Greifswald).
‘Geboren: Cin Sohn: Hrn. Staats - Anwalt Gelinek (Strehlen) — Hrn. Pfarrer Franz Jaco- bowsfi (Hermersdorf)} — Hrn. Freiherrn v. Schlotheim (Lipke). — Eine Tow ter: Hrn. Pastor Medenwaldt (Streit).
Gestorben: Hr. Amtsrath Hermann Donner ‘(Steinau ‘bei Thorn). — Verw. Frau Adelheid v. Wißtendorff, geb. v. Seebach Srop-Been,, — Frau Oberst - Lieutenant Marie Blumenthal, seh, Neuland (PirsWberg i. Schl.). — Hr. Kon- E Drei r. Julius Cal s Hale a. d. S.) — Hr. Pastor emer. Carl Heinri „Herter (Desterwieck). ;
Eiteckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbrief. Gegen den Weber Rudolph Hedrich ist die gerihtliche Haft wegen Betruges in Ten Akten Lit B. 480, 78. chlofsen worden.
‘Die Verhaftung hat nit ausgeführt werden können. s toird ersucht, den 2c. Hedrich im Betretungsfalle Fostzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenftänden und Geldern mittelst Transports an die Königlihe Stadtvoigtei-Direktion hierselbst ab- zuliefern. Berlin, den 26. September 1878. König- liches Stadtgericht. Abtheilung für: Untersuchungs- par Kommission 11. füx Voruntersuchungen. Be- chreibuug, Alter: 55 Jahre, geb. 7./11. 23, Ge- burtsort : Nowaweß. Größe: 1,68 Meter. Haare; grau. Augen: grau. Augenbrauen: grau. Kinn: ge, wöhnlich. Nase: gewöshnlich. Mund: gewöhnli. i Stang: rund, Gesichtsfarbe: gesund. Ge- i : mittel, j
Steckbrief, Gegen den Handlungsreisenden Jacob Loewenstein ist die gerichtliche lt wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten Litt. L, No. 290 de 1878 beschlossen worden. Die Ver- haftung Hat nit ausgeführt werden können. Es wird erfucht, den 2c. En. im Betretungs-
en
falle feztzunehmen und mit a ei ihm
„Direktion h abzuliefern. Ber- Tee MHESIE tim E
D Uter.de Mee ai Ie B L SE burtsort: Papa, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: eer Au t pen, : Kinn : E Gta Big Be E
E ar ei, ne: ändig, Gestalt: \{wächlich, Sprache: deutsch und un- garisch. : :
. Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
(7609) Nothwendiger Verkauf. Im Wege der nothwendigen Subhastation follen nachstehende, dem Dampfmühlenbesißzer Robert Sanne zu Torgau gehörigen, im dasigen Grund- buche nd Xl1I[., Seite 251, Nr. 494a. einge- tragenen Grundstücke: Ein Wohnhaus mit Hof und 3 Ar Garten, Mühlengebäude, Kesselhaus mit Schornsiein, Schuppen, überbautem Thorweg und Schweine- stall — Gebäudesteuerrolle Nr. 487 — jährlicher Nutungswerth 236 Thlr., am 12. November d. ZJ., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle dur den unterzeichneten Subhastations-Richter versteigert und
am 19. desselben Monats, Mittags 12 Uhr, E das Urtheil über den Zuschlag verkündet werden.
Der Zug aus der Gebäudesteuerrolle, sowie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserem Bureau III. B. eingesehen werden.
Alle E, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nit eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden Er Len zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. „Torgau, den 1, September 1878.
/ Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter. Walther.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
Pferdeverkauf. Am 2. Oktober, Vormittags 9 Uhr, wird auf dem Hofe der Kaserne am Kupfer- graben ein junges Remontepferd meistbietend ver-
theilung 2. Garde-Feld-Artillerie-Regts.
{8212] Bekanntmachung.
In der Königlichen Strafanstalt zu Diez werden vom 1. Januar 1879 ab ca. 24 mit Weben von Korsetten beschäftigte Gefangene disponibel und sollen anderweit einem kautionsfähigen Unternehmer überlassen werden. Desfallsige Offerten nimmt die Direktion bis zum 1. Dezember cr. entgegen. Strafarstalt Diez a. d. Lahn.
[8231] Submission auf Lieferung von Wildfutter.
Die Lieferung des zur Fütterung des Wildes im Revier Grunewald für den Winter 1878/9 erforder- lichen Wiesenheues mit p. p. 800 Ctr., ungedroshenex reifer Lupinen- mit p. p. 300 Ctr. und Kartoffeln mit p. p. 150 Hektolitec soll dem Mindestfordernden über- geben werden. Schristlihe Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Wildfutter“ bis spätestens Donnerstag, den 17. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, dem Ter- mine zur Eröffnung der Offerten unter der Adresse des unterzeichneten Oberförsters hierher einzureichen. Die Lieferungébedingungen können von Montag, den 14. Oktober cr. ab, in den Vormittagsstunden im Geschäftszimmer hier eingesehen werden.
orsthaus Grunewald, den 28. September 1878.
Der Königliche Oberförster. von Sälein iv.
[8232] Königliche Ostbahn. Die Restaurationen auf den Bahnhöfen zu Goldap, Darkehmen und Loewenhagen sollen vom 1. No-
werden. Pachtlustige wollen ihre Offerten bis zu dem auf Donnerstag, den 10. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, A Termine franco versiegelt und mit der ufscrift: : „Offerte zur Verpachtung der Bahnhofs-Restau- S Goldap (resp. Darkehmen oder Loewen- agen)“ versehen, an die unterzeichnete Eiscnbahn-Kommission einreichen. Der Offerte müssen die über Qualifikation und P eung des Submittenten \prehenden Atteste, owie eine kurze Darstellung des bisherigen Leb ens- laufs beiliegen. Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Central-Bureau hierselbst, Sleu enftraße Nr. 1, zur Einficht und werden auch auf portofreien an s Bureauvorsteher, Eisenbahn-Sekretär Ram- pold, ebendaselbst zu richtenden Antrag gegen 50 5 Kopialien mitgetheilt. Königsber den 27. September 1878. Königliche Eisenbahn-Kommission.
[8241] Bekanntmachung.
„Zur Wies einer Umwährungsmauer für das hiesige Garnifon-Lazareth sollen : ' 5 die Ex arbeiten, veranschlagt zu . 880 M 2) „ Betonarbeiten —_, O 3) „- Maurerarbeiten „, N 320902. 4) „ Steinhauerarbeiten incl. Material, vfransGlagt zu E E E 5) „ S{hlofserarbeiten incl. Material, veranshlagt u... M an einen Unternehmer vergeben werden, wozu Ter- min auf Freitag, den 11. Oktober cr., Vormit- tags 10 Uhx, in unserem Geschäftslokal im Gar- nison-Lazareth anbergumt is. Die Bedingungen können bis dahiu in den Dienststunden eingesehen werden, (Str. 447.) Mülhaufrxe im Elsaß, den 25. September 1878. Kaiserliches Garnison-Lazareth,
vor- findenden Gegenständen und Ge]derna an die Kb gliche
tauft. Berlin, den 29.- September 1878. L. Ab- |
vember cr. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet 50
E Obershlefikde
N d G N 1879 erforderli m re or
rialien - g Wege der öffentlihen Submission in
¿wei aufeinander folgenden Terminen verdungen
, und zwar:
L. im Subm 3termine am 16, Oktober cr.,
ormittags 10 Uhr: ; „Stahl, diverse Blehe und Draht, Zinn, fer, Antimon, Blei, diverse Eisen- und Kurzwaaren, als: Schrauben, Nägel, Nieten, Muttern, Splinte, Stifte 2c., ferner Schmirgel- und Glaspapier, Stuhlrohr und diverse Vor- raths\ftüde“ ; i IÏ. im Submi fionstermine am 17. Oktober cr.,
ormittags 10 Uhr: é
„Gummi-, Leder- und Seilerwaaren, diverse Manufaktur-, Leinen-, Posamentier- und Polster-
uen ußhölzer, Holzkohlen, Glaswaaren, orstwaaren und diverse Materialien. 4 Die Offerten find mit der Aufschrift : „Offerte auf Lieferung von Werkstatts-Mate- rialien zum Submissionstermine am 16.. Oktober cr.“
oder
„zum Submissionstermine am 17. Oktober cr.“ zu versehen und zu den oben angegebenen Termins- stunden versiegelt und portofrei an unser maschinen- tehnisches Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlih erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberüdcksichtigt. i
Die Lieferungsbedingungen mit speziellen Nach- weisungen der zu liefernden Materialien-Quantitäten find im vorbezeihneten Bureau, sowie bei den Kö- niglihen Eisenbahnkommissionen zu Posen, Ratibor und Glogau einzusehen, au werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuhe — in denen genau anzugeben, zu welchem der beiden Termine die For- mulare erbeten werden, gegen Erstattung der Kopia- lien, und zwar von 1,50 M für je einen Termin, oder von 2 Æ für beide Termine mitgetheilt. Pro- ben der zu liefernden Materialien sind in den Werk- jtattémagazinen zu Breslau, Posen, Ratibor und Glogau zur Ansicht auszelegt. — Die den Bedin- gungen beigefügten Materialnahweisungen sind als Formulare für die abzugebenden Offerten zu benutzen. Submittenten, welhe binnen 6 Wochen nah dem Submissionstermine keinen Bescheid erhaiten, haben ihre Offerte als abgelehnt zu betrachten.
Breslau, den 23 September 1878.
Königliche Direktion.
[827] Main-Weser-Bahn. Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, be- stehend in circa: 147 207 kg Schienen älteren Profils, 1487 430 kg Schienen neueren Profils, 6 820 kg Shhienen mit Puddelstahlkopf, _ 269 kg Schienen von Stahl, {3 745 kg Weichen-, Leit- und Zwangs\chienen jeder Art, 725 kg Weichen-, Leit- und Zwangsschienen von Stahl, 12500 kg Herzstücke von Schmiedeeisen, 8 845 kg Herzstücke von Hartguß, 170 kg Herzstückde von Stahl, 69 625 kg Herzstücke von Laschen, 45 959 kg Kleineisenzeug (Schmiedeeisen), 18 885 kg Kleineisenzeug (Gußeisen) sollen im Wege öffentliher Submission verkauft werden. Termin hierzu ist auf den 15. Oktober d. Js., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal der unterzeichneten Direktion an- beraumt worden. Offerten sind mit der Aufschrift : „Offerte zum Aukauf alter Bahumaterialien“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeih- neten Termin einzureichen, in welhem die Eröff- nung der eingegangen Offerten in Gegenwart etwa persönlich erschienener Anbieter erfolgt. Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma- terial-Nachweisung liegen bei unserer Central- Meaterialien-Verwaltung hierselbst zur Einsicht ofen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Ansuchen und Einsendung eines Baarbetrages von H § pro Exemplar bezogen werden. Caffel, den 23. September 1878. Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn.
[8030] Neubau der Moselbahn. Die Herstellung von 26 230 lfdn. Metern Drah t- gu theils mit, theils ohne Hecke, und 875 lfde. eter Lattenzaun mit 17 Thüren, zusammen zu 31400 M veranschlagt, soll mittelst öffentlicher Submission vergeben werden. Offerten hierauf sind bis: zum „Montag, den 7. October cr., Vormittags 10 Uhr,“ an den Unterzeichneten, Schloßstraße 31 hierselbst, “ Bidingunze stenanshlag und Zeich edingungen, Kostenanshlag un eichnungen können daselbs im Abtheilungsbureau éiügefeben, auch die ersteren zum Betrage von 1,0 4 von dort bezogen werden. AOERL den 19. September 1878. er Abtheilungs-Baumeister. Graff. (à Cto. 194/9.)
[8123] Neubau der Moselbahn.
Die erstelung von 16 Stück Wüärterbuden in
Fachwerk für die Strecke Güls-Moselkern, ver-
anschlagt zu je 440 M, \oll in öffentlicher Sub-
mission vergeben werden. Offerten hierauf find mit
entsprechender Aufschrift versehen, bis
„Freitag, den M ou er cr., Vormittags r u“
versiegelt und portofrei an den Unterzeichneten, Sghloßstraße 31 hierselbst, einzureichen, woselbst dies selben zur bezeichneten Stunde eröffnet werden.
a ‘Kostenanshlag und Zeichnungen lie- gen im Abtheilungs-Bureau zur Einsicht offen und önnen dfe ersteren auch gegen Erstattung von 1,50 von dort bezogen werden. N Solenx, den 23. September 1878. : er Abtheilungs-Baumeister.
Graff. (à Cto.. 229/9.)
für den der Werk- osen nebst Stargard, Ratibor | S Mate- | für den Bau
waaren, E E Oele, Chemikalien und Dro- | [
B ie fdie dgie, u o - deinbanerci exclusive lienlicferuxt
eines Fors bei Thorn.
Am 26. Oktober: cr., Vormittags 16 sollen ‘im Bureau der Fortifikation zu Thorn e vorgenannten Arbeiten an eine Baugesellschaft oder Qo Allein-Unternehmer in Entreprise vergeben werden.
Der Bau des Forts umfaßt annähernd
180 000 cbm Bodenbewegung, 40 000 cbm Mauerwerk.
Bauzeit 4 Jahre. Lage des Forts: Bei Katha- rinenflur.
Das hadzuweisende Betriebskapital is auf 30 000 M, die einzuzahlende Kaution auf 15 000 A festgeseßt, von renze sind 4000 4 im Sub, missionstermine als Bietungskaution zu binter- egen.
Die Bedingungen und Preisverzeihnisse können ebenso wie der Kostenanschlag und die Bauzeichs nungen im Bureau der MisBatton eingesehen werden, auch werden die Bedingungen und Preis verzeihnisse gegen Frankoeinsendung von 3 c auf Verlangen zugeschickt.
Thorn, den 25. September 1878.
Königliche Fortifikation.
—_——
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.
[8234] Bekanntmachung.
Behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund d Allerhöchsten Privile vom 1. Juli 1866 ausgege: benes 4tprozentigen Obligationen Il. Emission der Stadt Frankfurt a./O. sind am heutigen Tage nachstehende Apoints durch das Loos zur Amorti- sation bestimmt worden:
1) von Serie I. à 100 Thlr. glei 300 4 die Nrn. 34. 260. 313. 471 7603. 795. 873. 950. 5 Sag g n 10 T E 1488; von Serie Il, à r. gleid 150 i L Nen. 46, 300. 439; i M 0s von Serie III. à Thlr. gleiß 75 M. di Nen, 270. 398. 487. L 9G M ie Auszahlung dieser Obligationen zu ihr Nennwerthe Men vom 1, April 1879 ab ha unserer Kämmereikasse und hört die Verzinsung der- selben mit diesem Tag: auf. Von e Lee A100 EER Dbligationen sind von Serie I. à r. gleich 300 M di ,_ Nrn. 616 und 1078 eN M bisher zur Einlösung noch nicht präsentirt worden, Frankfurt a./O., den 19. September 1878. Der Magistrat.
e Bekauntmachung.
Mit Bezugnahme auf unscr Publikandum vom 2. d. Mts. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den aus dem Allerhöchsten Privilegio vom 16. Juni 1856 ausgegebenen Memeler Stadt-Obligationen die Nummern:
282 308 415 455 478 527 546 547 615 623 732 746 814 860 864 874 901- 1022 1168 1190 1195 1241 1283 1303 1371 1401 1422 1431 1467 1520 1538 1548 1586 1593 1644 1708 1791 1799 1820 1859 1861 1901 1914 1919 1982 1986 2216 2218 2358 2383 2421 2423 2430 2489 und 2503 ,
durch die Stadt-
Behufs deren Amortisation Sculden-Tilgungs-Kommission unter dem Vorsiße des Magistrats am heutigen Tage ausgeloost wdor- den find.
Die Auszahlung des Nominalwerths dieser Obli- ationen wird gegen Rückgabe derselben mit den azu gehörigen Zinscoupons am 2. Januar k. J-+ erfolgen, wobei wir noch bemerken, daß, wenn die Einlösung nit binnen 3 Monaten nach dem Zah- lungstermin erfolgen sollte, die Kapitalsbeträge der hiesigen Sparkasse als zinsfreies Depositum werden überwiesen werden. , Die im Jahre 1876 und 1877 ausgeloosten, bis jeßt aber nicht zur Einlösung vorgezeigten Obli- gationen Nr. 2450, 2451, 837 und 1383 werden hier- durch in Erinnerung gebracht.
Memel, den 25. September 1878.
Der Magistrat.
— Kaiser-Del.
Nicht explodirendes
Petroleum
aus der Raffinerie
August Korf in Bremen.
Vorzüge gegenübêr dem gewöhnlichen Petroleum: Absolute Gefahrlosigkeit. Größere Leuchtkraft. ___ Béedeutend \parsames Brennen. Nur ät, wenn Barrels und Flaschen mit Etiquettes und Schußmarke versehen sind." Haupt-Depot : Eduard Sarre, Königlicher Hoflieferant, Berlin N., Borsigstr. Nr. 8.
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Richard Schmidt, Chausseestr. Nr. 93. Oscar Meth, Alte Jakobstr. Nr. 61. Adolph Mantel, Markgrafenstr. Nr. 95. Julius Franz, Rosenthalerstr. Nr. 71. Emil Karig, Spandauerstr. Nr. 71. Th. Hesse, Kleine Hamburger|tr. 25. Wilh. Marquardt, Köthenerstr. 7. C. F. Hartwig, Mödernstr. Nr. 135. Ad. Winzer, Grüner Weg Nr. 60. (ept, 4835/9.) I. F. L. Hekkendorf Sohn, Köpnickerstr. 82.
Graß & Worff, Markgrafenstr. Nr. 16.
Louis Pfaehler, Neue Wilhelmstr. Nr. 14.
| Sparkasse der Preußischen Renten-Versicherungs-
Ertra-Beilage zum Deutshen Reihs-Anzeiger und Preußischen Staats-Anzeiger. S L E R E E
Reglement für die
Anstalt zu Berlin.
8. 1. Errichtung.
Die Preußishe Renten - Versicherungs - Anstalt errichtet, gemäß §. 87 des am 3. Dezember 1877 Allerhöchst bestätigten dritten Nachtrags zu ihren Statuten, eine für Jedermann
zugängliche Sparkasse.
8. 2, Zweck.
Es ist der Zweck dieser Sparkasse, zur sichern und ver- zinslihen Anlegung kleiner und größerer Beträge mit ver- shiedenem Zinsfuß und auf verschiedene Kündigungsfristen Gelegenheit zu geben, insbesondere zur Ansammlung von Geldern für demnächstige Versicherungen von Renten bei der Renten-Versicherungs-Anstalt, sowie zur Anlegung von Mündel-
geldern.
8, 3. Verhältniß der Sparkasse zur Preußischen Renten-Versiherungs-Anstalt.
Die Sparkasse ist kein selbstständiges Institut, sondern ein Nebengeschäft der Preußischen Renten-Versicherungs-Anstalt. Die Spar- Einleger werden nicht Mitglieder, sondern Gläu- biger dieser Anstalt.
Die Fonds der Sparkasse werden auf den Namen der Preußischen Renten - Versiherungs- Anstalt angelegt, aber ge- trennt von anderen Fonds derselben berechnet.
8. 4. Verwaltung.
Die Verwaltung der Sparkasse wird auf Grund des Statuts und Geschäfts - Reglements der Preußischen Renten- Versicherungs-Anstalt von der Direktion unter Kontrole des Kuratoriums derselben nah Maßgabe dieses Reglements eführt.
m Hi Kassengeschäfte werden durch einen Rendanten und einen Kontroleur unter Aufsicht eines Direktors besorgt. Die Namen derselben und ihrer Vertreter sind mittelst Aushangs im Kassenlokal bekannt zu machen.
Die Errichtung besonderer Rezepturen in Berlin und in andern Städten kann vom Kuratorium beschlossen werden. Dasselbe erläßt die erforderlihen Jnstruktionen für die Ver- waltung. -
8. 5. Geschäftslokal. Dienststunden.
Die Sparkasse befindet sich im Geschäftslokal der Preu- ßishen Renten- Versicherungs - Anstalt und ist mit Aus\{luß der Sonn- und Festtage, sowie der 5 ersten Tage jedes Ka- lenderquartals (1. bis 5, Januar, April, Juli, Oktober) täglih von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags ge- öfsnet.
\ Alle Einzahlungen, Kündigungen und Rückzahlungen ge- schehen in dieser Zeit und an diesem Orte (vergl. §8. 6, 9, 14),
_§..6. Einlagen.
Jedermann kann Spar-Einlagen folgender Art machen:
A, zum Zinsfuß von 31/5 Prozent mit 14 tägiger Kün- digungsfrist im Betrage von mindestens 20 bis höchstens 1000 Mark; /
B, zum Zinsfuß von 32/3 Prozent mit dreimonatlier Kündigungsfrist im Betrage von mindestens 50 bis höchstens 4000 Mark;
. zum Zinsfuß von 4 Prozent mit sechsmonatlicher -
Kündigungsfrist im Betrage von wenigstens 100 bis höchstens 10,000 Mark.
Wenn für ein und dieselbe Person mehrere Einlagen derselben Art gemacht werden sollen, so kann die Sparkassen- Verwaltung dieselben zurückweisen. Höhere Beträge, als vor- stehend gestattet, werden nur mit 2 Prozent verzinst und nah sechsmonatlicher Kündigung zurückgezahlt, insoweit nicht anderweite Festseßzungen durch schriftlihen Vertrag oder Correspondenz zwischen der Direktion und dem Einleger ge- troffen sind. Jede Nachzahlung muß mindestens 10 Mark betragen.
8. 7. Verzinsung.
Bei den Einlagen A werden Beträge unter 20 Mark nit verzinst, bei Beträgen von 20 Mark und mehr jede volle Mark; bei den Einlagen B werden Beträge unter 90 Mark nicht verzinst, von dem höheren Betrage aber je volle 5 Mark; bei den Einlagen C werden von 100 Mark
ab je volle 10 Mark, nicht aber die Zwischenbeträge verzinst.
Die Verzinsung erfolgt nur für volle Monate, wobei sowohl der Einzahlungs- als- der Abhebungs-Monat (bezüglich
des abgehobenen Betrages) außer Betracht bleiben.
Die Verzinsung der gekündigten Beträge hört mit dem
Ablauf der Kündigungsfrist auf (§8. 6, 9).
Wenn ein Interessent sich binnen 30 Jahren, von der leßten Präsentation seines Sparkassenbuchs an - gerechnet, nit bei der Sparkasse meldet, so hört von dieser Zeit an
s. 8. Erhöhung und Herabseßung des Zinsfußes.
Der im s. 6 bestimmte Zinsfuß kann je nah Lage des Geldmarktes durh Beschluß des Kuratoriums erhöht oder herabgeseßt werden. Die Erhöhung und Herabsezung des Zinsfußes muß zweimal öffentlih bekannt gemaht werden (§. 27) und tritt mit Ablauf des auf die erste Bekannt- machung folgenden Kalendermonats in Kraft. Bezüglich der vor Ablauf dieses Monats gekündigten Spar- Einlagen und Beträge bleibt jedoch der bisherige Zinsfuß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gültig. i : Wenn Spar-Einlagen auf länger als ein Jahr fest ein- gelegt werden, so kann sür dieselben ein höherer Zinsfuß bis zu 41/2 Prozent von der Direktion der Anstalt mit dem Ein- leger verabredet werden, wobei jedoch der Anstalt die Kün- digung dieser Abrede mit dreimonatliher Frist vorzube- halten ist,
§. 9. Kündigungsform. Beginn der Frist.
Jeder Jnhaber eines Sparkassenbuhs kann unter Vor- legung des betreffenden Sparkassenbuhs in dem Geschäfts- lokal in den Dienststunden kündigen. Unter Einsendung des Sparkassenbuhs kann die Kündigung auch hriftlih unter Angabe des Wohnorts und der Wohnung des Kündigenden geschehen. Wenn kein späterer Fälligkeitstag von dem Kün- digenden sofort bei der Kündigung bezeichnet wird, so be- ginnt die Kündigungsfrist an dem Tage, an welchem die Kündigung mündlih oder schriftlih bei der Anstalt eingeht. Die erfolgte Kündigung ist im Sparkassenbuch zu ver- merken (§. 16).
§. 10, Regelmäßige Kündigungsbeshränkungen.
Jeder Jnhaber eines Sparkassenbuhs darf
a) bei Einlagen mit 14 tägiger Kündigungsfrist (§. 6 A) in demselben Kalendermonat nicht mehr als 300 Mark, |
b) bei Einlagen mit dreimonatliher Kündigungsfrist (§8. 6B) in demselben Kalenderquartal nicht mehr als 1500 Mark, und :
e) bei Einlagen mit sech8smonatliher Kündigungsfrist
(8. 60) in demselben Kalenderquartal niht mehr als 4000 Mark kündigen.
Diese Kündigungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf solhe Kündigungen, welche in Folge von Zinsherab- sebungen (§. 8) und Aenderungen des Reglements (§. 25) vor den in der betreffenden Bekanntmachung bestimmten Terminen geschehen.
Außerordentliche Kündigungsbeschrän- kungen.
In besonders s{hwierigen Zeiten kann durch Beschluß des Kuratoviums der Preußischen Renten-Versicherungs-Anstalt die Zulässigkeit der Kündigungen bis auf die Hälfte der im §. 10 bezeihneten Beträge für eine Zeit von höchstens 9 Monaten herabgeseßt werden. Eine solhe Bestimmung findet nur auf die bis zu ihrer Bekanntmachung (§. 27) noch nit bei der Direktion der Anstalt geschehenen Kündi- gungen Anwendung.
8. 11,
§8. 12, Abkürzung der Kündigungsfristen.
Der Direktion der Preußischen Renten - Versicherungs- Anstalt steht das Recht zu, von den im §. 10 zur Sicherung der Anstalt vorgesehenen Kündigungsfristen völlig Abstand zu nehmen und den Einlegern auf deren Wunsh, ohne daß diese darauf einen Anspruch erheben können, ihr Guthaben ganz oder theilweise auch ohne ‘vorherige Kündigung sofort oder nach Ahb- lauf einer kürzeren Frist auszuzahlen.
Wenn eine Einlage ganz oder theilweise Seitens des Inhabers des Sparkassenbuchs gekündigt ist, so steht der An- stalt frei, {hon vor Ablauf der Kündigungsfrist Zahlung zu leisten und die Gläubiger sind bei Einlagen nah §. 6B und C nach vorgängiger Aufforderung, welche jedoch wenig- stens 20 Tage vor dem Zahlungstermin. ergehen muß, an dem bestimmten Tage den gekündigten Betrag zu erheben verbunden. Wenn sie dies nicht thun, so verlieren sie die Zinsen von dem bestimmten Rückzahlungstage ab.
8. 13, Kündigungen Seitens der Anstalt.
Der Direktion der Preußischen Renten - Versicherungs- Anstalt steht das Recht zu, jede den Betrag von 1000 Mark übersteigende Einlage mit dreimonatliher Frist zu kündigen,
Die Kündigung is gültig geschehen, wenn sie an den im Sparkassenbuch angegebenen Jnhaber desselben mittelst eingeschriebenen Briefs abgesandt, oder in den Publikations- organen (§. 27) unter Angabe der Littera und Nummer des Sparkassenbuhs, des gekündigten Betrages und des Tages der Fälligkeit bekannt gemacht ist. Wenn nach einer solchen Kündigung der Jnhaber des betreffenden Sparkassenbuchs ih niht an dem Fälligkeitstage im Geschäftslokale zur Erhebung des Betrages einfindet oder das Sparkassenbuch nicht vorlegt oder sich nicht auf Erfordern legitimirt, so hört der Zinsen- lauf in derselben Art auf, als wenn die Zahlung erfolgt wäre. Innerhalb der nähsten 3 Geschäftstage kann die Er- hebung ohne weitere Anmeldung geschehen, später aber nur nah einex wenigstens 14 Tage vorher Seitens des Inter- essenten unter Einreihung und Niederlegung des Sparkassen-
die weitere Verzinsung seines Guthabens auf.
buchs bei der Anstalt geshehenen Meldung,
§8. 14, Auszahlung und Kapitalisirung der Zinsen.
Für jedes Sparkassenbuch kann vom Einleger bestimmt werden, daß die Zinsen entweder in ihrem Gesammtbetrage oder in einer bestimmten Höhe halbjährlih oder jährli ge- zahlt werden, ohne daß dazu eine besondere Kündigung er- forderlih ist. Eine solche Bestimmung kann au später ge- ändert werden. ;
Eine derartige Aenderung tritt jedoch, sofer: fie eine neue oder höhere Zinszahlung herbeiführt, ersi mit dem nächsten Quartal in Kraft. j /
Die Zinszahlungen finden nur in der Zeit vom 5. bis 15, Januar, 5. bis 15. April, 5. bis 15. Juli, S bis 15, Oktober statt. Sind die fälligen Zinsen in dieser Frist niht unter Vorlegung des Sparkassenbuchs erhoben, so wer- den sie mit dem Ende des laufenden Kalenderquartals dem Kapital zugeschrieben und mitverzinst, soweit dies nach §, 6 zulässig ist. Eine Erhebung kann nach Ablauf der vorbe- zeihneten Zahlungstermine in der Regel nur nach erfolgter Kündigung geschehen.
In allen Fällen, wo eine regelmäßige Auszahlung der Zinsen nicht verabredet is, werden mit dem Ende jedes Jahres die in demselben aufgelaufenen Zinsen dem betreffen- den Sparkonto gutgeschrieben und das so vermehrte Kapital vom 1. Januar des folgenden Jahres weiter verzinst.
Außer am Jahres\chluß erfolgt eine Berehnung der Zinsen nur bei gänzlicher Abhebung des Guthabens.
8. 15. Sparkassenbücher.
Wer Geld in die Sparkasse einlegt, erhält ein Spar- kassenbuch, welches auf den Namen und Wohnort der Person, für welche die Einlage geschieht, lautet, auf dem Titelblatt mit dem Stempel der Anstalt und den Unterschriften des aufsihtsführenden Direktors, des Rendanten und Kontroleurs, sowie mit einer Littera (A, B, C) und Nuinmer, unter welcher für die genannte Person in den Kassenbüchern - ein Konto eröffnet ist, versehen sein muß. ‘
Jedem Sparkassenbuche muß das gegenwärtige mit dem Bestätigungsvermerke versehene Reglement und eine Zins- tabelle beigeheftet sein. Jn dieser Zinstabelle ist anzugeben:
a) bei Einlagen nach §. 6 A, wie hoch von 1 bis 50 Mark jede Mark, von 50 bis 300 Mark je 10 Mark;
b) bei Einlagen nah §. 6 B, wie hoch in Abschnitten von je 5 Mark bis zum Betrage von 50 Mark, und in Abschnitten von je 50 Mark bis zur Höhe von 4000 Mark; j
c) und bei Einlagen nah §. 6 C, wie hoch in Ab- shnitten von je 10 Mark bis zum Betrage von 100 Mark und in Abschnitten von je 100 Mark bis zur Höhe von 10,000 Mark,
in jedem der nähsten 10 Jahre diese Beträge unter dauern- der Hinzurechnung der in §. 6 bestimmten ganzen Zinsen und Zinseszinsen anwachsen.
Die Sparkassenbücher werden für jede Littera (A, B, C,) unter fortlaufender Nummer ausgestellt.
8. 16. Eintragung in die Sparkassenbücher.
In das Sparkassenbuh wird jede Einzahlung, Kündigung und Rücßzahlung, sowie bei Gelegenheit der Präsentation auch der Betrag der zugeschriebenen Zinsen eingetragen.
Bei Kündigungen muß der Tag der Fälligkeit einge- shrieben und in allen Fällen der gezahlte oder gekündigte Betcag vor der Linie mit Buchstaben vermerkt werden.
Jede Abrede über regelmäßige Zinszahlung ist im Spar- kassenbuch zu verzeihnen. / i
Alle im Sparkassenbuch gemachten Vermerke müssen mit dem Datum, sowie mit den Unterschriften des aufsichtsführen- den Direktors, des Rendanten und Kontroleurs versehen sein, um für und gegen die Anstalt beweifend zu sein.
Bei jeder Nachzahlung, Kündigung und Auszahlung muß das betreffende Sparkassenbuch vorgelegt werden. Ohne diese Vorlegung darf keine Auszahlung geshehen. Wenn eine Nalhzahlung oder Kündigung ohne Vorlegung des Spar- fassenbuchs geschehen ist, so tritt sie gegen die Anstalt erst in Gültigkeit, nachdem das betreffende Sparkassenbuh vor- gelegt und darin der vorgeschriebene Vermerk gemacht ist, und zwar erst mit dem Tage dieses Vermerks. i
Die Bestimmungen des §. 13 über Kündigungen Seitens der Direktion bleiben hiervon unberührt. :
Ueber jeden ausgezahlten Betrag hat der Empfänger der Sparkassen-Verwaltung eine Quittung zu ertheilen.
8. 17, Legitimation.
Die Sparkassen-Verwaltung (§. 4 Al. 2) ist berechtigt, jedem Berines eines von ihr ausgestellten Sparkassenbuchs ohne Prüfung seiner Legitimation gegen Vorlegung beziehent- lih Rückgabe des Sparkassenbuchs den Betrag, worauf das- selbe lautet, theilweis oder ganz auszuzahlen, wenn nicht vor der Auszahlung von der Person, auf welhe das Buch lautet, oder welche sich als Vertreter oder Rechtsnachfolger derselben ausweist, ein \chriftliher Protest dagegen bei der Direktion der Preußischen Renten-Versiherungs-Anstalt angebracht ist. Ebenso kann die Sparkassen-Verwaltung den Vorleger oder Einsender des Sparkassenbuchs Mangels eines Protestes (Al. 1) als legitimirt zur Kündigung ansehen.
Dieselbe ist aber berehtigt, von dem Vorleger oder Ein-
sender jedes Sparkassenbuhs sowohl bei der Kündigung als