Cöln - Mindener Eisenbahn-Gesell- schaft. ahme auf die 8. 4, 5 und 6 der Aller vilegien R 1. September 1853, 12. 1858, 26. Juli 1855, 28, Oktober 1861, 23. Oktober 1872, 4. September 1869 und vom 31. August 1874, wegen Emission 4 und 4è prozent. Prioritäts-Obligationen unserer Gesellschaft, machen wir hiermit bekannt, daß die Ausloojung der im Monat April 1879 zur Amortisation gelangenden : a. 4° ige Prioritäts-Obligationen TIL. Emission Lióút. A. 13 Stück à 500 Thlr. = M 1500. M O „ 600,
a O 900; b. 43%/%ige Prioritäts-Obligationen TLI. Emission Litt. 8.
21 Stück à 500 Thlr. = # 1500. E S A ¿000 7. O. „800.
® alis Ler a gt jgettpeen
27 Stück à Thlr. = A 1500. M 22:0. 200.. ¿5 ck #000, 52 A100 *: = O0; d. 4°/ige rioritäit-Obligationen TV. Emission Litt. A. «& B, 48 Stü à 1000 Thlr. = Æ 3000. 19 O. „ 1500. A. S O E O ee. 43°/ige Prioritäts-Obligationen VI. Emissio 44 Stü à 1000 Tklr. é 3000. O-A A 500; WW K O f. 4i‘/oige rioritäts-Obligationen VI. Emission Ltt. B. 19 Stück à 1000 Thlr. = A 3000. O K O = 1500, S O 00D. am Montan den 28, d. M., Morgens 9 Uhr, in unserm Ge\chäftslokale (Frankenplaßz) Hierselbst stattfinden wird. [8457] Cöln, 6. Oktober 1878. Die Direktion.
lte Ziehung.
WARSCHAU-TERESPOLER
[8393]
EISENBAHN,
In der am 19. September (1. October) 1878
stattgehabten elften
Verloosung der zu amortisirenden Warschau-Terespoler Actien und Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden:
Actien à Rbl. TOOO No. No. 175160,
19711/20, 20901110,
22041/50, 28461/70, 28971/80, 32821/30, 32961[70, 34411/20, 42341 50,
44981/90.
Actien à Rbl. 1O0@ No. No. 46139, 47090, 47194, 47738, 48331, 48336, 48384, 48394, 49617, 49911, 50085, 50187, 51061, 51821.
Obligationen à Rbl. 1GO@O No. No. 9971/80, 14281/90, 16131/40, 21591/600, 27601/10, 27711/20, 29731/40, 30151/60, 32121/30.
Obligationen à Rbl. 1OO No. No. 39932, 40056, 40342, 40806, 42693, 46375, 46850, 46860, 49243, 49776,
44972, 45311, 45700, 48902, 48951,
37681, 38468, 38613, 39064, 42944, 43660, 44216, 44668, 46932, 48322, 48338, 48378, 49895.
Die Actien und Obligationen werden vom Ziehungs-Tage ab, gegen Zurücklieferung der betreffenden Stücke, an den bisherigen Zahlstellen der Coupons in ihrem Nóminal-Betrage ausgezahlt; und zwar im Auslande ‘in landesüblicher Münze, in Warschau und im Kaiserthum Russland entweder in Gold, den halben Imperial zu 5 Rbl. 15 Kop. gerechnet, oder auf Verlangen der Inhaber in Credit-Billets, zum jedesmaligen Tages-Course des Imperials. Die zur Einlösung eingereichten Actien müssen mit 16, die Obligationen mit
15 laufenden Coupons versehen sein.
Ausserdem müssen sich bei den ge-
zogenen Actien 9 Dividenden-Coupons befinden, von dem Dividenden-Coupon
pro 1878 an inclusive.
Den Inhabern von verloosten Actien werden an deren Stelle Genuss-
Actien verabreicht.
Von den in früheren Ziehungen verloosten Actien und Obligationen sind nachstehende Nummern noch nicht zur Auszahlung präsentirt worden,
und zwar:
1) von den am 20. September (2. October) 1876 gezogenen:
Actie à Rbl. TOO No. 50147.
Obligationen à Bb]. 10O No. No. 42228, 46290, 47789, 49341,
49951,
Die in dieser Ziehung verlooste Actie muss mit dem Talon eingeliefert
werden, die Obligationen dagegen mit 19 Coupons versehen sein.
Ausserdem
müssen sich bei der Actie 10 Dividenden-Coupons befinden, von dem Divi-
denden-Coupon pro 1877 an indclusive.
2) Von den am 19. September (1. October) 1877 gezogenen
Actien à Rbl. 1OQOO No. No. 7281/90,
Actien à Rbl. 1OO No. No. 48280, 48564.
Obligationen à Rbl. 1000 No. No. 9641/50, 11601/10, 28041/50. “ Obligationen à Rbl. 10O No. No. 40616, 40817, 41822, 43805,
44429, 46177, 48371, 49342.
Die in dieser Ziehung verloosten Actien müssen mit 18, die Obli-
gationen dagegen mit 17 laufenden Coupons versehen sein.
Ausserdem müssen
sich bei den gezogenen Actien 9 Dividenden-Coupons befinden, von dem Divi-
denden-Coupon pro 1878 an inclusive.
Falls bei den zur Einlösung präsentirten, verloosten Actien resp. Obli- gationen Zins- oder Dividenden-Coupons fehlen sollten, s80 wird deren Nominal- werth von dem für die gezogenen Stücke zu zahlenden Betrage in Abzug
gebracht.
Warschau, den 19. September (1. October) 1878. Der Verwaltungsrath.
REICHSSCHULDEN - TILGUNGSCOMMITSSION,
[7596]
ST. PETERSBURG.:.
Die Reichsschulden-Tilgungscommission bringt biermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 10. Aug ust 1878 laut sestgesetzter Ordnung die Ziehung von Obligationen der Nicolaibahn erster ung
zweiter Emission, der Amortisationstabelle entsprechend, welche auf der Rückseite jeder Obligation ab.
gedruckt, stattgefunden hat, Gezogen warden :
von der zweiten Emission 916 Obligationen 1
von der ersten Emission E Obligationen
à 125 RbL = s à- 625. 1.368 »
(S, Tabelle No. 1).
à 125 RbI,
L d 0 5
1.271 ” (S. Tabelle No, 2).
114.125 RÞI, 56.875 ,„
171.090 RbÌ.
114.500 Rbl. = 44.375 ,„
158.875 RBI,
Kraft Allerhöchster Edicte vom 18. Juli 1867 und vom 2%. März 1869 wird das Nominal. kapital einer jeden gezogenen Obligation vom 20. October (1. November) 1878 an bei Vorstellung der
Origin al-Obligationen ausgezahlt:
in Paris durch MHeotitinguer & C-ie und das Diîisconto-
Comptoir, in London durch Gebrüder Baring & C-ie und in Amsterdam durch Wope & (-ie 500 Francs = 20 L, 236 Gulden holl. = 125 Rb], : Falls an den zur Auszahlung eingereichten Obligatioren Coupons fehlen sollten, welche nech
nicht fällig waren, £0 wird deren Betrag vom
No. 1.
Kapital in Abzug gebracht werden,
Obligations-Nummern erster Emission.
von No.
” 37.641 s 44.841 ” 48.961 Z 50.121 2 80.881 „ 103.441 »- 129.021
von No, 419.281 bis No, 419.285 inc1l, von No. 488,821 bis No. 488.8925 incl, von No, 4 R 419.295 „ 419.300 419.305 419.310 419.315 419.320 454.685 454.690 454.695 465.925 465.930 465.935 465.940 465.945 465.950 465,955 465,960 478.045 478.050 478.055 478.060 478.065 478.070 478.075 478.080 488.805 488.810 488.815 488.820
419 286 419.291 419.296 419.301 419.306 419.311 419,316 454.681 454.686 454.691 465,921 465.926 465.931 465.936 465.941 465.946 465.951 465.956 478.041 478.046 478.051 478.056 478.061 478.066 478.071 478,076 488.801 488.806 488.811 488,816
B28 8B
- z
Me W 0 D 0.0.8 0:8 0 4.0 60.6.8 U S G
Obligationsnummern zweiter
von No. 614.881 bis No, 614.920 inclusive,
yon No. 1.022.721 bis No. 1.022.725 inclusive. 1.022.726 1.022.731 1.022.736 1.022.741 1.022.746 1.022.751 1.022,756 1.030.761 1.030.766 1,030.771 1.030.776 1.030.781 1.030.786 1.030.791 1.030.796 1.032.401 1.032.406 1.032.411 1.032.416 1.032.421 1.032.426 1.032.431 1,032,436 1.042.841 1,042.846 1,042.851
S G A5 0 Q 0E 0.9. 2 W8 3§ g H 3
8.321 bis No,
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”» »
B90 2. 0E BD V U V B 0B 0. X 86S 0
654.041 663,841 666.041 679.121 686.361 701.961 713,801 766.441 770.721 812.961 835.841
1,042.856 1.042.861 1.042.866 1.042.871 1.042.876 1.045.201
à 125 Rubel.
8.360 inc]. von No. 142.561 bis No. 142.600 incl, von No, 301.241 bis No. 301.280 incl.
37.680 „ Ñ 44.880 ,„ 49.000 50.160 80.920 103.480 122.560
”
B S, SBVBBSPLP
M: 2
149.841 163,601 901.641 927.521
149.880 ,„ v 153,640 „ “ 201.680 227.560 241.520 254.320 300.160
((ünffache}).
8
241.481 254,281 300.121
à 625 Rubel
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488.826 488.831 488.836 507,001 507 006 507.011 507.016 907.021 507,026 507.031 507.036 508.681 508.686 508.691 508.696 508.701 508.706 508.711 508,716 508.921 508.926 508.931 508.936 508.941 508.946 908.951 508.956 512.041 512.046 912,051
No. 2.
488,830 488.835 488.840 507.005 507.010 507.015 507.020 907.025 507.030 507.035 507.040 508,685 508,690 508.695 998.700 508 705 508.710 508,715 908,720 508.925 508.930 508.935 508.940 508.945 508.950 508.955 508.960 512.045 512.050 512.055
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à 125 Rubel.
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à 625 Rubel (fünffache).
-
3 - 2
S 2BgBS23SgYBWVB S8 B88 S398
1,045,226 1.045.231 1,045,236 1.071.241 1.071.246 1.071.251 1,071,256 1.071.261 1.071.266 1.071.271 1.071.276 1.132.521 1.132,526 1,132,531 1.132.536 1.132.541 1.132.546 1.132.551 1,132,556 1.136.801 1.136.806 1.136.811 1.136.816 1.136.821 1.136.826 1.136.831 1,136,836 1.139.081 1.139,086 1.139.091 1,139,096 1,139,101 1.139,106 1.139,111
1.022.730 1.022.735 1.022.740 1.022.745 1.022.750 1.022.755 1.022.760 1.030.765 1,030,770 1.030.775 1.030.780 1.030.785 1.030.790 1.030.795 1.030.800 1.032.405 1.032.410 1.032.415 1.032.420 1.032.425 1.032 430 1.032.435 1.032.440 1.042.845 1.042.850 1,042,855 1.042.860 1.042.865 1.042.870 1.042.875 1.042.880 1.045.205 1.045.210 1.045.215 1.045,220
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308.961 319.801 354.561 364.001 371.201 397,641
512.056 bis No. 512.061 512.066 512.071 512.076 539,241 539.246 539,251 539.256 539.261 539.266 539.271 539.276 548.641 548.646 548.651 548.656 548,661 548.666 548.671 548,676 551.601 551.606 551,611 551,616 551.621 551,626 551.631 551,636
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862,760 871.040 877.760 896.680 897.920 910.600 912.960 938.280 954.480 991.196
1.045,230 1.045.235 1.045.240 1,071,245 1.071.250 1.071.255 1.071.260 1.071.265 1.071.270 1.071.275 1.071.280 1.132.525 1,132,530 1.132.535 1,132,540 1.132.545 1.132.550 1.132.555 1,132,560 1.136.805 1.136.810 1.136.815 1.136.820 1.136.825 1.136.830 1.136.835 1.136.840 1.139.085 1.139.090 1,139,095 1,139,100 1.139.105 1.139,110 1,139.115
309.000 , 319.840 » 354.600 364.040 371.240 397.673
512.060 incl. 512.065 512.070 », 512.075 , 512.080 , 539.245 , 539.250 , 539.255 , 539.260 , 539.265 , 539.270 , 539.275 ; 539.280 , 548.645 - 548.650 » 548.655 , 548.660 , 548.665 , 548.670 , 548.675 , 548.680 , 551.605 , 551.610 , 551.615 ; 551.620 , 551.625 , 551.630 , 551.635 , 551.640 ,
Emission.
von No. 842.161 bis No. 842,200 inclusiye.
yon No, 1.045.221 bis No. 1.045.225 inclusive..
LLIWVLLYEUYNtNtYENtNEYNWANENUEKUEDSWSLYEXNEZB EUWEYSGUY P B YNYU
C.BRANDAUER & C2 BIRMI
NGHAM.
EMPFEHLEN IHRE VORZUGLICHEN, AN DEN SPITZEN
VOLLKOMMEN ABGERUNDETEN RUNDSPITZ FEDERN ODER
CIRCULAR-POINTED PENS WELCHE SEHR LEIGHT UND ANGENEHM ÜBER DAS PAPIER GLEITEN. ZU BEZIEHEN DURCH JEDE PAPIERHANDLUNG..FABRIKS-NIEDERLAGE BEI
S. LOEWENHAIN, 171 FRIEDRICHSTRASSE,W, B ERLIN,-
M 238,
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 9. Oktober
[e
E Der Inhalt dieser Beilag
in welcher au die im 8. 6 des Ge
e e Modellen, vom 11. Januar 1876, und die-im Patentgeset, vom 25. Mai i 7, vorgeschriebénen : Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint au in
Central-Handels3-Negister für das Deutsche
Das A, Le egister A ryd E es ge L alle Do Ana, E erlin, W., Mauerstraße 6: , un j L i auch dur die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. G R E
durch Carl Heymanns Werlag,
17S,
es über den Marken] in dem Gesetz, betreffend das Beyeioe ns an ‘Musfieru und 0
uß, vom 30. November 1874, sowie die
besonderen
Blatt unter dem Tite! Neich. (Nr. 239.)
Das Central-Handels-Register für das Deutshe Reich erscheint in der Regel tägli. — Das
Insertionspreis
Abonnement S 1 50 S für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 60 4. — | ür den Raum einer Druckzeile 30 „S.
r
Der internationale Kongreß übcr die Patent-, Muster: und Markenschutfrage zu Paris.
VI,
Die Debatte über das Vorprüfungsverfah- ren bekam eine Wendung durch einen Vor- sŸlag des Senators Graf de Douhet, der in
ücksiht darauf, daß bei dem Anmeldeverfah- xen dieselbe Sache wiederholt patentirt werden fönnte, die Bestimmung wünschte, daß der Er- finder von einer kompetenten Prüfungskom- mission ein „Avis“ über die Zuständigkeit sei- nes Gesuches bekomme, damit er dann in der Lage sei, über den Werth vergleihsweise zu urtheilen. — Dieser nicht förmlih präzisirte Vorschlag war mittlerweile aus ähnlichen Gründen von den Herren Admiral Selwyn, Geheimer Regierungs-Rath Reuleaux, Jngenieur Thirion und dem General-Direktor der Société de métallurgie, Périssé, bereits als Antrag eingebraht, als der Präsident Bozérian den Vorschlag machte, zunächst darüber einen Ent- {luß zu fassen, ob eine Vorprüfung „d’une façgon générale“ zulässig sei. Der Kongreß verneinte diese allgemeine Vorfrage. Nachdem Hr.Barrault, ein Pariser Patentanwalt, den zur Sache mitgetheilten Antrag Bodenhei- mer-Jmer mit der Bemerkung bekämpft hatte, daß es eine Unmöglichkeit wäre, auf Grund von 500000 in verschiedenen Ländern be- stehenden Patenten eine Vorprüfung wirksam Me, und Herr Ober - Finanz - Rath von Rosas denselben Antrag als eine Basis für weitere Verhandlungen vertheidigt hatte, wurde derselbe dennoh, und wie schon früher bemerkt, mit großer Majorität abgelehnt, dann aber die mit 3 bezeihnete Fassung der Beschlüsse von den obengenannten Mitgliedern zur Dis- tussion gebraht,
Herr Droz (Paris, niht mit dem Autor des schweizer Patentgesez-Entwurfs zu verweseln) wollte auch diesen Vorschlag verworfen schen und glaubte, daß das „avis préalable“. zu Kon- fliften zwischen einem Patentamt und den Ge- rihtshöfen führen könne. Diese neue Gefahr egen eine Verständigung provozirte einen ent- hiedenen Appell seitens des Herrn Schreyer, Professor der Rechte aus Genf. Seiner Rede ist der verhältnißmäßig günstige Verlauf der Sache zu danken, und es ist deshalb zu be- dauern, daß so wenig das amtliche Protokoll wie andere Berichte den au hier von Einfluß gewordenen Erörterungen Raum gaben.
Hr. Schreyer sagte:
„Wir vergessen, meine Herren, daß wir nicht be- rufen sind, ein französishes Geseß zu geben, sondern den Grund zu einer gleihmäßigen internationalen Geseßgebung zu finden. Wir müssen úns jeder vor- gefaßten Meinung in Bezug auf die Vorprüfung ents{lagen und gemeinsam den Weg zur Ver- ständigung suchen. Das internationale Recht ist auch nit, wie soeben Hr. Droz meinte, allein. äuf Höflichkeit und Entgegenkommen zu begründen — wir haben den Fremden gegenüber genau bezeichnete Pflichten der Gerechtigkeit zu erfüllen.
„Im schweizer Juristenverein war ih entschieden gegen die Vorprüfung. Hier stimme ih der von den englishen und amerikanischen Delegirten ge- wählten Form zu, welche eine geeignete (mitigé) Vorprüfung zuläßt. Wir müssen Konzessionen zu machen wissen, wenn wir das moterne internationale Recht gründen wollen, Die Enquete des englischen Parlaments, bei welcher von 1870 bis 1872 die be- deutendsten Männer sih vernehmen ließen, und der Wiener Kongreß von 1873 haben ih für den Nußen der Vorprüfung ausgesprochen. Klostermann, dessen Name als Autorität gilt, Klostermann, der 4e dem Tode Rénouards als der hervorragendste Autor juristisher Werke auf dem Gebiet des Patent- wesens gilt, er fordert die Vorprüfung.
„Ih kenne sehr wohl die Einwendungen, welche man gegen dieses System erhoben hat. Es kann Betrug, Pflichtverleßzung und - Irrthum erzeugen. Wan hat uns die ernsten Mißbräuche vorgehalten, welche die Vorprüfung in Amerika zur Folge ge- habt haben soll. Allein dergleichen Mißbräuche Tommen gemeinhin niht vor. Wir müßten an der herrschenden Moralität verzweifeln, wenn wir nicht die Erg festhielten, daß wir zur-Einrich- tung jedes Amtes ehrliche, brave und intelligente
ânner finden.
__ „Lassen wir also jede vom Betrug hergeleitete Dun bei Seite. Es erübrigt alsdann den selbst nah dem jetzigen deutschen Geseyge möglichen Irrthum zu berüsichtigen.
„Was verlangt man denn eigentlih von den Mit- Sts eines Patentamtes? Daß sie Ls über den G
rad der Neuheit einer Erfindung aussprechen. Der Brad der Neuheit hängt von dem Fehlen einer vorherigen Veröffentlichung ab, nit nur in Folge eines frühern Patentes, sondern. auch der .Beschrei- bung in einer Zeitschrift. Die! Industrie hat si in allen Ländern entwickelt, in Australien, China,
Japan. Das kompetente|te Mitglied eines Patents }
amtes wird also stets dem Irrthum ausgeseßt sein, wenn es über die Frage der einer Erfindung zu entscheiden hat, und dieser Irrthum kann Nawtheile herbeiführen, weil
Priorität
möglicherweise dadur eine nüßlihe Erfindung unterdrückt wird. — Solche beklagenswerthe Rae zu-verhüten, haben die Amerikaner dem Erfinder eine fünfmonatliche Rekurszeit bewilligt.
„Unterwerfen wir also ein s dem Vor- prüfungsverfahren, aber gewähren wir dem Erfinder die Mögli(keit, felbst nah der Vorprüfung auf seine Kosten und Gefahr ein Patent zu erlangen. Wenn er nah der Arbeit der Prüfenden im Besiß einer neuen Erfindung zu sein glaubt, wenn er überzeuzt is, daß die Prüfenden sich irrten, lassen Sie uns ihm das Recht - gewähren, dessen ungeachtet auf Grund eines Patentes den Schutz der Geseze nachsuchen zu können. Auf diese Weise werden wir die Folgen der befürchteten Irrthümer beseitigen, aber dem Erfinder, sowie der Gesellschast dadur einen Dienst leisten, daß über unnüße Patente eine Aufklärung geschaffen und die nactheilige Folge unnüter Patente beseitigt wird," (Lebhafter Beifall.)
Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß die zunächst von Pouillet gemachten Be- merkungen über die vorgeblihen Erfahrungen in Amerika, Seitens des Delegirten der Ver- einigten Staaten, Fngenieur Pollok gelegentlih energisch mit einem Hinweis auf diejenigen Länder zurückgewiesen wurden, welche einen Schuß des „industriellen Eigenthums“ über- haupt nit kennen und welche damit zu einer „Korruption““ Anlaß geben, die fih weit über ihre Grenzen erstreckt und in der einen oder anderen Form das Bedürfniß zu mißbeliebten Repressivmaßregeln hervorrief.
Nachdèm noch Hr. Wise (London) den vor- liegenden Antrag unterstüßte, besprach L Advokat Couhin (Paris) den „veritablen Cha- rakter“ der Resolution und bezeichnete dieselbe als ein vortrefflihes Zwischenglied als den Uebergang vom Anmelde- zum Vorprüfungs- verfahren. Auch Hr. Pouillet {loß sich nun- mehr dem Antrage an, öóbschon er niht finden konnte, daß das System des Anmeldeverfahrens dadurch berührt sei.
Ein Antrag Grodet und Genossen, daß ein Rath nur ertheilt werden möge, wenn der S er derselben wünsche, wurde ver- worfen.
Hr. Reuleaux erklärt, er wolle nicht auf einem Amendement bestehen, daß der Nath an den Erfinder nicht geheim gegeben werde, und dann beschloß der Kongreß gegen eine Stimme, nah zwei sehr zahlreih besuhten Sißungen über diese Frage, die Fassung des Antrages bei- zubehalten, welche sub 3 der Beschlüsse mitge- theilt wurde, d. i. daß dem Erfinder Seitens des Patentamtes vor der Patentertheilung ge- Reh ein Rath betreffs Verfolgung des Ge- us gegeben werden solle.
Die : Herren Genevoix und Alexandre Ro- manelli erklärten sich mit der allgemeinen An- wendung des eben gefaßten Beschlusses nicht einverstanden, und wünschte der erstere im Namen des Syndikats der französishen Apo- theker, daß auf pharmazeutishe Präparate eine durchgreifende Vorprüfung Anwendung finde*).
Dem widexsprach sein Kollege Stanislaus Limousin, und der Delegirte der italienischen Regierung, Direktor des italienishen Patent- amtes, Romanelli, glaubte, daß selbs Gisfte unter dem Titel von Nahrungsmitteln oder a ea Produkten Schuß suchen könnten; Nahrungsmittel würden bereits jeßt in Jtalien nur auf Grund eines Gutachtens des obersten Gesundheitsamts patentirt. Der Kongreß glaubte, daß den hervorgehobenen Uebelständen auch dur den bereits gefaßten Beschluß begegnet werden könne und tébnte die Separatanträge deshalb ab. :
Nachdem zu Been drei ersten Anträgen im Prinzip von einander abweichende Meinungen zur Geltung gebracht sind, kann ih mich in der Mittheilung über die Diskussion zu den noh fehlenden 7 Punkten kürzer fassen und über ch i 4., 56, und 6. Resolution gemeinsam be- richten.
Hr. Charles Limousin verlangte in Rücksicht auf die verdienstvollen Förderer der Jndustrie und den Umstand, daß die bei weitem meisten Erfinder der minder begüterten Klasse der Ge- werbetreibenden und Jndustriellen angehören, daß für die Ertheilung von Erfindungspatenten überhaupt keine Abgabe gezahlt werde, und Hr. Admiral Selwyn wollte aus ähnlichen Gründen nach einer sehr geringen Anzahlung die Tax: erhebung von 5 zu 5 Jahren heiGehen lassen. Hr. Jos. G. Alexander verlangt eine Erklä- rung, daß die Abgaben die nothwendige Summe zur Deckung der Verwaltungs- und Bureau-
*) Vergl. die in Nr. 231 als Unterabtheilung zu 12 wiedergegebenen Beschlüsse des Kongresses, welche im amtlihen S{hlußprotskoll nicht reprodu- zirt sind und auch an dieser Stelle der amtlichen Veröffentlihung der Verhandlungen keine besondere Erwähnung fanden.
kosten des Patentamtes nit überschreiten. Aus Anlaß dieser Anträge wurde von mehreren Seiten hervorgehoben, daß man sicherlich nit erwarten könne, daß ein Staat wider sein eigenes FJnteresse die Erfinder belasten, die Taxen also zu einer Besteuerung der Érfin- dungen machen, oder aus den Abgaben der Erfinder die Kosten für Anlagen bestreiten werde, welche den zunächst ander Zahlung partizipirenden direkt niht wieder zu Gute kommen. Hier- nah ging der Kongreß über die einzelnen An- träge ablehnend fort und behandelte den von Huard (Vizepräsident der société industrielle, Paris) und Genossen gestellten Antrag, daß nahweislich unbemittelte Erfinder die Gestun- dung der Gebührenzahlung erlangen können, vorbehaltlih fih Deckung zu verschaffen, wenn ein solcher Erfinder aus dem Patent hin- reichende Einkünfte erlange.
Herr Pataille (Chef-Redacteur der „Annales de la propriété industrielle“ zu Paris) fand es bedenklich, eine neue Klasse von offiziell Unter- stübten geseßlih schaffen zu helfen und wies auf die Mißbräuche hin, die dadur zahllos Sevarnerusen werden könnten. - Für eine
rauchbare Erfindung würde leiht die als Ab- e nothwendige Summe zu erlangen sein. 5s handelte sich im beregten Falle für den Er- finder hauptsächlih um die Zeit, wenn die Ge- bühr fällig werde; er wollte deshalb die Ab- ge erst im Laufe eines Jahres eintreiben assen. Den darauf bezüglichen Antrag (6) nahm der Kongreß ohne weitere Diskussion an.
Wegen Verletzung des Patentes Nr. 251 (Albers in Hannover — Drehrolle) ist der Arbeiter W. S. zu Hannover dur rechtskräftiges Erkennt- niß der Strafkammer des Königl. Obergerichts da- felbst vom 30. April d. J. zu 50 A Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt und is dem Patentinhaber die Befugniß zugesprochen, diese Berurtheilung im Hannoverschen Tageblatt auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen.
Hamburg, 4 Oktober. Samson Meyer und Isaac Coutinho, în Firma: Coutinho u. Meyer, waren vom Polizeirihter wezen Vergehens gegen das Markenschubgeseß in cine Geldstrafe von 100 Æ und zur Beschlagnahme der betreffenden lithographishen Steine verurtheilt worden, weil sie Cigarrenetiquetts, welche von den Gebr. Drechsel zum Zwecke des geseßlihen Schußes deponirt wor- den waren, nachgemacht hatten. Sie appellirten gegen dieses Erkenntniß an das Strafgeriht und wurden von diesem kostenlos freigesprochen, weil die Gebrüder Drechsel, ers nachdem ihre Etiquetts Monate lang im Handel gewesen, um deren Schußz nachgesucht haben.
Handels - Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Königreih Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werd.n Dienstags
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubri
Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leßteren monatlich.
Aaehen. Unter Nr. 3711 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Jac. Boll- maun, welche ihre Niederlassung in Burtscheid hat und deren Inhaber der Krazenfabrikant Jacob Boll - mann in Aachen ist.
Aachen, den 3. Okiober 1878.
Königliches Handelsgerihts-Sekretariat. Aaehem. Unter Nr. 1077 des Gesellschafts- registers wurde heute eingetragen, daß die Bejugniß, welche dem Ingenieur Peter Klein zu Eschweiler- Aue ertheilt war, für die daselbst domizilirte Gesell» wall unter der Firma Eschwciler Eisenwalzwerk-
ftien-Gesellschaft mitzuzeihnen, am 11. Septem- ber d. J. erloschen ift. Aathen, den 7. Oktober 1878. Königliches Handels8gerichts-Sekretariat.
Aachen. Die Commanditgesellshaft unter der Firma J. A. Kracke & Cie,, welche in Aachen ihren Sitz hatte, ist am heutigen Tage aufgelöst worden ; Aktiva und Passiva, sowie die Firma der- selben sind auf die Handelsfrau Elise Oderwald, Ehefrau Joseph Anton Kradckte, in Aachen wohnend, übergegangen.
Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 1412 des Gesellschaftsregisters gelöscht, sodann wurde eingetragen :
1) unter Nr. 3712 des Firmenregisters die Firma J+ A. Kracke & Cie, welhe ihre Niederlassung in Aachen hat und deren Inhaberin die vorgenannte Ebefrau Kracke ist;
2) unter Nr. 931 des Prokurenregisters die Pro- kura, welche für leßtgedahte Firma dem Joseph Anton Kracke zu Aachen ertheilt ift.
Aachen, den 7. Oktober 1878.
Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.
Anchen. Aachen hat das Handelsgeschäft, welches er zu Aachen unter der fia A. Leyers-Graaf} führte, dem daselbst wohnenden Kaufmann Louis Fahrenkamp
Der Kaufmann Age Leyers in ;
übertragen. Gedahte Firma wurde daher heute unter Nr. 1881 des Firmenregisters gelöit. Sodann wurde unter Nr. 3713 daselbst eingetra- gen die Firma A. Leyers-Graaff Nachfolger, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der vorbezeichnete Louis Fahrenkambp ist. Aachen, den 7. Oktober 1878. 5 Königliches Handelsgerihts-Sekreiariat.
Altenburg. De:
Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist im Han- delsregister der unterzeihneten Behörde auf dem die Altenburg-Zeizer Eisenbahngesel(shaft be- treffenden Fol. 196 verlautbart worden, daß S. 7 der Statuten abgeändert worden ift.
Diese Abänderung geht bezüglih der Bildung des Erneuerungsfonds varbin, zal in den beiden lehten Sätzen der S. 7 folgende Fa ung:
„Dem Erneuerungsfond werden überwiesen außer dem Nutzabwurfe seiner Bestände diz Einnahme aus dem Verkaufe alter Materialien des Ober- baues und der Betriebsmiitel und ein bestimm- ter Prozentsaß aus dem Bruttoeinkemmén jedes Betricbsjahres. Diesen Prozentsaß normirt der Vorstand nach Bedürfniß mit Genehmigung der vate, selepten Staatsbehörden.“ erhält.
Altenburg, den 5. Oktober 1878.
Herzogl. SISer Stadtgericht.
Altena. Bekanntmachung.
Bei Nr. 485 des Gesellschafts- resp. sub Nr. 1474 des Firmenregisters ist heute cingetragen worden, daß die seither zu Ottensen unter der Firma Ger- hold & Co. bestandene offene Handelsgesellschaft durch das am 1. v. Mts. erfolgte Ausscheiden des Theilhabers Johann Martin Andreas Mader zu Hamburg aufgelöst worden ist und das Geschäft von dem anderen Theilhaber, Kaufmann Gustav Friedrich August Gerhold zu Ottensen unter der alten Firma fortgeführt wird.
Altona, den 4. Oktober 1878.
Königliches Kreisgeriht. Abtheilung 1.
Berlin. Handelsregister : des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 8. Vktober 1878 nad an selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgi: In unser Gesellschaftsregister, woselbst uater Nr. 4581 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma : Orlich & Nohde vermerkt steht, ist eingetragen : : Die Gesellshaft ist dur gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Alexander Paul Rohde zu Berlin alleinigen Liquidator ernannt.
ist zum
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. 11,123 die Firma: Alexander Jonas und als deren Inhaber der Kausmann Alexander Jonas hier (jeßiges Geschäfts- lokal: Oranienburgerstraße 57),
unter Nr. 11,124 die Firma: J. W. Schulz und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Wilhelm August Schulz hier (jeßiges Geschäftslokal : Shmidstraße 42)
eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister , woselbst unter Nr. 1232 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Sternsdorff & Pseciñer
vermerkt steht, ist eingetragen: i Die Gesellschaft is durch gegenseitige Veber- einkunft aufgelö. Der Kaufmann Gottlieb Wilhelm Sternsdorf zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 11,125 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,125 die Firma: Sterusdorff & Pfeiffer i und als deren Inhaber der Kaufmann Gottlieb Wilhelm Sternsdorff hier eingetragen worden.
Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 11,126
die Firma: A. M. Cammnizer und als deren Inhaber der Kaufmann Abraham Cammnigter zu Lubiewo (jeßiges Geschäftsokal : Köpnickerstraße 111) eingetragen worden. E em Josepy Schmoller zu Berkin is für vor- enannte Firma Prokura ertheilt und if die- selbe in unser Prokurenregister unter Nr. 4081 engeragen “oov e nd: Gesellshaftöregister Nr. 2170 die Meme Hai- nauer & Albert Böhm üm Uq. Ge Nr. 2216 die Firma: Blu- menre Baum üm lîqcgua. Gesellschaäftsregister Nr. 2430 die Firma: Bo- veuschen & Herminghausen ün 1iqu. Gesellschaftsregister Nr. 2586 die Firma : Jaffa & her üm liqu. Gesellschaftsregister Nr. 2936 die Firma: L E Jürges im tiqu. Gefell Sa N Nr. 3841 die Firma: a erzberg. Gesell shaftsregister . 3859 die Firma: Krü- erx & Lin Gesellscbaftbregister Nr. 4349 die Firma: Welck
irmenregister Nr. 8735 die Firma : H. Kubies s & Co, s 9