Bei lage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 248. Berlin, Freitag, den 18. Oktober 1878,
—— Es E S L T0 bie i € s Ves Gesetzes über den Matkenshußz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesey, betreffend das Urheberrecht an Muîteru und Modellen, vom 1. Januar 1876, und die im Patentgesey, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auh in einem besonderen Blatt unter “oâmas
Central-Handels-Register für das Deutsche Reih. «2»
Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durh alle Post-Anstalten, sowie ; Das Central-Handels-Register für das Deutsche Rei erscheint in der Regel tägli. — Das durch Carl Heymanns Berlag, Berlin, W., Mauerstraße 63—65, und alle Buchhandlungen, für Berlin | Abonnement beträge 1 A 50 A für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 -§. — auch dur die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. T: } Insertionspreis für den Raum einer Drudtfzeile 30 „S.
2 1 —————————L L L E E L IDEL E L Ä Ä GETHA E A A Abi pg dia
Patente. Wenn ih dén leßteren nunmehr in seinem
en, Königliches Ministerium für ganzen Umfange wiedergebe, bei Artikel 3, 4
Prensen ci Gewerbe uud sffentkidt und 5 mi aber auf die bisherigen Korrespon j
" Arbeiten. pre a beziehe, m Es E E LEE im f
d Patent-Agenten f H. onderen, unter dem Artikel 6 den Text aller
¿Puls j F ju Berlin unter dert, 18. Junt 1817 nb gade, E L L O M, E E L
die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um- - n a z, A .
ed des preußischen Staats ertheilte Patent haben, den Entwurf zu einem Vertrage aen darf, der Firmenschußfrage faßte. Per dee Jemen e ie ia
auf einen Dampffkessel-Speise-Apparat in der dur | der Staaten zu machen und darin | Wenn bei diesem Punkte alsdann einzelne olgenden allgemeinen Prinzipien für den Schüß Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu- | in geeigneter Weise die Entschließungen auf- | Details zunächst ausfallen, so bitte ih den s geen Sg rp
sammensegung und ohne Jemanden in der An- | zunehmen, die der Kongreß nah 12tägiger ge- Leser, sich daran zu erinnern, daß ih schon Des TIRETnS, G Aiftafirmen, 1 Da
Ar auen Theile zu behindern, meinsamer Arbeit in Sektions- und Plenar- eer bemerken mußte, daß der Kongreß in 1) Auf eine Marle kann kein gerichtlicher “2
ns{luß an die Anträge der Markenshuß- | spra erhoben werden, wenn sie nicht vorschrifts-
Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das
Lau Deffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und UnterefchiithBack 5. Industri i des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich R Rtan, L ungen Und GroghanA O L aMKEN
E: 2 4 und Grosshandel. Preußischen Staats-Anzeigers: 8, GOTgE. ‘ 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32. 2+ Ferkäufs, Verpachtungen, Subtniazionen oto,
serate nehmen an: das Central-Anuon
4‘ - Cen-
M der deuts Zeitungen zu Berlin, ohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des
„ZuUvalidendauk“, Rudolf Mosse, enstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., lotte
Büttner & Winter, sowie alle übrigen Ae
Literarische Ánzeigen. Annonecen-Bureaus,
E Verloosung , Ámortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Anzeige i u. s, w, von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nacheiakten. / M S
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl. [3030] Oeffentlihe Vorladung. Der Oek ohannes Heinrih Mandel,
Donnerstag, den 31. Oktober d. ZJ.. Nachmit- tags 6 Uhr, im Lokale des Architekten-Vereiys Wilbelm traße 92/93 ftatt. is, Die Mitglieder der Gesellshaft werd ihre beim Eintritt in die Versammlung L k den Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M., ín den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr, im Bürzau F Ges M. Se ch arbE Jn. Französischestr. 32 egen Vorzeigung der ‘ gge pad gung en in Empfang nehmen Berlin, den 17. Oktober 1878. Das Curatorium der Alexandra-Stiftung.
[8696] 14197 , mie ven 1, Serantmahing Leipziger Kassenverein.
fangene, welche gegenwärtig mit Buchbinderarb Eeschäfts-U ; ian hbinderarbeiten ejcha ebersiht vom 15, Of a geboren den 12. September 1835, Sohn des der- desGasBgt werden, disponibel und sollen mit gleicher | [8683 Aktiva. aan jeitigen Ritterguisbesivers inrid Julius Mandel o E einer anderen in der diesseitigen Strafanstalt etallbeftand. . 1,101,515. 80 ju birsewih, Kreis Gubrau, bat 1964 feinen angängigen Beschäftigung, mit Ausnahme von Holz- | Bestand an Reichskassensheinn „, 59,500. —
maligen Aufenthaltsort Neudorf, Commende bei fab Fat Shhneiderei, Filzshuhmaterei und Cigarren- E en anderer Banken 409,300. — Breslau, verlassen und zuleßt 1865 aus Blumenau fabrikation, vergeben werden. Sonstige Kassen-Bestände 119,339. 40 in der Brasilishen Provinz Santa Catharina, | x Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten schrift- | Bestand an Wechseln . . 3,606,376. 65 Nachricht gegeben. : } Tich und versiegelt mit der Aufschrift: ” „ Lombardforderungen 1,765,176. —
Es ist seine Todeserklärung beantragt. — Der- „Submission wegen Beschäftigung vou o e S 153,896. 15 selbe, sowie seine unbekannten- Erben und Erbneb- | hz Gefangenen mit Zudustriezweigen“ - s sonstigen Aktiven . 718,730. 55 mer werden deshalb hierdurch aufgefordert, sich bis s spätestens den 31. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, Passiva, späte s in dem auf den an p M Q BRGEN Bn, t um Ra R apa «6 3,000,000. — | [8710]
, Jauuar 1879, Vormi i röffnung der eingegangenen Offerten | Ver Ke M € « « . » q L172) Î inn itk vor dem Herrn Kreisrichter upd L ce B in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten | Der Betrag der umlaufenden Noten „, 2,949,500. D Berliner gemelinnüßige Baugesellschaft, ace X, d ofes Eéoig 10S | Ei suv 8 mogey ven 91 Oft - VMIZ R) . 1,05,09 56 | 102 ente Bere tut au I n men ibi ¿ j , vem 31. ober o-Kreditoren) , 1,413,139. iner gemeinnübigen Baugese Z : tis e N J. an gerehnet, an ihre Gebote gcbunden. Die | Die an eine Kündigungsfrist ge- n Donner ag, den S1. Oktober d. J / ei 279,403. 15 Nachmittags 54 Uhr, 174,770. 90 | im Lokale des Arcitekten-Vereins, Wilhelmslraße
r ivi E D
„Die Tilgung der von einer maßgebenden Steile beziehungsweise der kompetenten Gerichts- behörde als E erkannten Eintragun- gen, sowie die Eintragung des Namens des wirklichen Eigenthümers in die Depotregister müssen vorgeschrieben werden.“
Art. 6.
Vertreter der \{hweizer Bundesregierung, Hr. Bodenheimer aus Bern, der ebenso dankens- werthen wie s{hwierigen Aufgabe, nach Anlei- tung des Textes ähnlicher wien den verschie- denen Regierungen getroffenen Vereinbarungen und insonderheit derjenigen, welche auf
d. nanute Johannes Heinrih Mandel für todt er- | 5h chließung des Kontraktes e:folgt auf längstens
flärt, die unbekannten Erben desselben aber mit | Z ahre. An Kaution sind ca. 6000 ( zu stellen e sonstigen Passiven
M e An der der Commis-
ihren Ansprüchen an seinen und der N Gas dem wird. Breslav, den 18. März 1878. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Giersberg.
[3528] Bekanutmachuna.
Der Tischlergeselle Friedrih Wilhelm Wißzi Mai 1817, Sohn des Mathödiere.s ann Friedri Wißtig zu Marienburg, hat im S re 1853 oder 1854 feinen bisherigen Wohnort arienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht egeten zu haben. Von feiner Schwester arbara Wißig ist deshalb eine Provo- kation auf Todeserklärung ausgebraht worden. Der Les Wilhelm Wißtßig und seine unbekannten rben und Erbnehmer werden demcemäß aufgefor-
eboren am 2.
Auguste
dert, sih an hiesiger Gerichtsstelle spät am 12. März 1879, n 10. n
einzufinden, widrigenfalls der Friedri Wilhelm
Witßig für todt erklärt werden wird. arienburg, den 20. März 1878. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
18676] Prociam.
._Am 27. April d. Is. ist zu Schleswig Johann Carl Andreas Schütt, geboren am 25. E in Gruel, Kreis Franzburg, früher Pelzer in der Marine, später Peststaffner in Kiel, Sohn des Arbeiters Johann Christopf Schütt und der Catha- rina Sophie, geb. Gierz, unter Hinterlassung eines Vermögens von circa 500.6 gestorben. Da die Erben desselben außer der Chefrau Andre und der Conradine Gierz zu Franzburg, Töchtern eines Bru- ders der Mutter des Verstorbenen, nit haben er- mittelt werden können, so is der Nachlaß in ge- ritlihe Verwaltung genommen. „os werden Alle, welche, sei es" als Erben, als Eigenthümer, Gläubiger oder aus anderem Grunde orderungen und Ansprüche irgend einer Art an iese Nablaßmasse zu haben glauben, mit alleiniger Ausnahme der bekannten Erben hierdurch auf efor- dert, bei Strafe der Präklusion von dieser Masse uo innerhalb 12 Wothen, vom Tage der leßten ekanntmachung dieses Proklams an ger chnet, vor E Ee gehörig anzugeben, und ige un E g er Bestellung - eines hiesigen Kiel, den 12. Oktober 1878. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ill,
B Auf Klage der Chefrau des Wirthes Augu Löhr von Weilburg, jeßt zu Nieder selters, Fre und als Vormünderin ihrer minderjährigen Tochter Charlotte Löhr, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann, Verklagten, wegen Forvenna: wird der unbekannt wo ? abwesende Verklagte zur Klage- beantwortung unter den Rectsnactheilei des Ein- geständnisses und Verlustes der Einreden mit Ver- e E intnungen in 88. 7, 9, 10, 12 —14, n er i t auf erordnung vom 24. Funi enstag, den 17. Dezember l. Js., Morgens 9 Uhr, 3
in Zimmer Nr. 99, vorgeladen.
eitere augen in der Sache werden nur
uth. Ausviag am Gerichtsbrette bekannt gemacht
Dillenburg, den 10. Oktober 1878, Roönigliches Kreisgericht. . Abtheilung. Mein ck.
Verkäufe, Verpachtu Submissionen mrn pen
olz - Verkanf. Aus der Königlichen - försterei Groß-Sönebeck sollen aus E Sine U ro 1878, und zwar aus dem Forstbelaufe Loßin agen 361 bis 366, 385 bis 390 ca. 8000 Rmeter iefern Kloben und 4000 Rmeter Kiefern Knüppel im Termine am Montag, den 4. November cr., Vor- mittags 10 Uhr, im Gasthof bei Heren Wreh zu S chönebcck zum Verkauf gestellt werden. Die Verkaufslisten, sowie die Bedingungen des Ver- kaufs liegen 8 Tage vor dem Textilne in der Re- E Rin E A TEA R ne Einsicht aus. Y ed, den ; 1878.
Oberförster. Witte. S Se
Anktion, Am Montag den 21 Oft p 6 ober d. 9Is., Vormittags 10 Uhr, sollen im unterzeich- neten Train-Depot, Köpnier raße Nr. 179, ver- schiedene Feldgeräth- und Schanzzeu stücke, sowie en errtenae öffentlich meistbietend gegen ges baare Bezahlung verkaust werden. Die Ver- aufsbedingungen sind vorher im Dienst-Bureau
ausgeschlossen aclaß den si legitimirenden Erben od Königlichen Fiskus ausgeantwortet weden
gegebenen , & 1,049 324. 05,
Referenzen beizufügen. Die j uta
Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. auer, den 15. Oktober 1878, (à Cto. 157/10.) Königliche Direktion der Strafanstalt.
[8368] Bekanutmachunz. „Für die Königliche Pulrerfabrik bei Hanau soll die Erbauung eines Lufttrockenhauses nebst der baulichen Anlage zu einer Dampsheizung, im Ganzen veranschlagt zu 19681 M 46 S, in General-Entre- prise an den Mindestfordernden vergeben werden. Bedingungen, Pläne und Kostenanschläge liegen während der Dienststunden im Bureau der ‘unter- zeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf. Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten E und postmäßig verschlossen, mit ent- prechender Aufschrift versehen, bis spätestens den 24. Oktober, Vormittags 10 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale aufgeben, woselbst zur genannten geit die Eröffnung in Anwesenheit er- schienener Submittenten stattfindet. Hanau, den 2. Oktober 1878.
Königliche Direktion der Pulverfabrik.
Waochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Wochen-Uebersicht
der
Neichs-Bank
vom 15. Oltober 1878. Aetiva.
1) Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländischen Münzen, das Pfund [n zu 1392 Mark berechnet). .
estand an Reichskassenscheinen .
« an Noten anderer Banken
an Wechseln . ..,
an Lombardforderungen .
an Effelten. . .
an sonstigen Activen . . Passiva.
) Das Grundkapital
[8724]
M.
458,970,000 31,540,000 7,703,000 343,305,000 53,823,000 529,000 22,353,000
120,000,000 14,145,000
640,815,009 119,598,000
11,852,000 2,374,000
9) Der Reservefonds . N A 10) Der Betrag der umlaufenden 11) Die tons A She e sonstigen täglich fälligen Ver- 19) bindlicteifen i etl e E e an eine Kündigungsfrist ge- bundenen Verbindlichke A U [3) Die sonstigen Passiva . Berlin, den 18. Oktober 1878. Reichsbauk-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
(8706) Bank für Süddeutschland.
Stand am 15. Oktober 1878. d“ li 4,023,712/08 2,280! —
69,300|—
1,095,299 05 16,825,736/23 1,553,050 /— 4,434,469 49 432,899 81 2,496,194.29
59,337,611 90
A etiva. .| Casse: 3 Coursfähiges dentsches Geld 2) Reichskassenecheine ..., 3) Noten anderer Banken
Gesammter Kassenbestand Bestand an Wechseln „| Lombardforderungen .| Eigene Effecten | Immobilien
deutscher
Passîva,. f Actiencapital
| Reservefonds L EA
1,514/895/58
105,837/61 11,450,300|—
109,440/— 111,448 28
Amortisationsfonds IV. Mark-Noten in Umlauf - V. s präsentirte Noten in alter
VI Taglich fl
s C lige Guthaben
VIL} An Kündigungsfrist lens Cn Es rist gebundene ae
VIT 873,420 43
Eventuelle Verbindlichkeiten aus n
im Inlance zahlbaren Wechseln
einzusehen. erlin, den 15. Train-Depot 3. Armee-Corps, Gurte E
Unbekannte Submittenten haben ihrer Offerte
etreffenden Bedingungen sind täglich wäh-
rend der Vureaustunden im Gelcäftelefal Me
sehen, auch können dieselben gegen Erstattung der e
Die On Passiven . Weiter begebene im Inland 6 Í De IIEe 4 are Wechsel ;
Die Direktion des Leipziger ‘Kassenvereins,
[8705] Wothen-Uebersicht
der Württembergischen Notenbauk vom 15, Oktober 1878.
Activa.
Metallbestand . ..., , Bestand an Reichskassenscheinen .
„ anNoten anderer Banken an Wechseln . an Lombard-Forderungen an Effekten. . . .. an sonstigen Aktiven
Fasalva.
Das Grundkapital DET Ce DCION E Der Betrag der umlaufenden
D Enki, e sonsligen täglich fälligen Ver-
bindlihteiten : N s S Die an eine Kündigungsfrist ge-
bundenen Verbindlichkeiten . . , 27,100|— Die lonitgen galhven L E 595 168/19 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlante zahlbaren Wewbseln H 1,156,446. 10.
[8715] Stand der Badischen Bank
am 15. Okteher 1878. Activa.
9,000,000 —
3,554,909 69
17,920
Metallbestand ,
i aoreroaiins oten anderer Banken — Wechselbestand . . 15,175 481 57 Lombard-Forderungen .. , ,805|— A e 4ER ri 71 Sonstige Activa 1,181,391/37
31,282,331/34 Pasaiva.
Grundecapital Reservefonds , , Umlaufende Noten . Täglich fällige Verbindlichkeiten®*) An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . Ï Sonstige Passiva ,
. M
» » ,
A [91,282,331 34
Die zum Incass0 gegebenen noch nicht fälli deutschen Wechsel betragen 1,332,004. 30 2
*) Wovon MÆ 44,794. 29 S in 1. Okto 1875 eingerufenen Gulden-Nofa. S e
Braunschweigische Bank. Stand vom 15. Oktober 1878,
(2725) Aetîiva.
etall-Bestand , c 6 04520
Reichskassenscheine , s 35,560.
Noten anderer Banken, 306/600.
Wechsel-Bestand . 8,072,403. 2,090,863.
Lombard-Forderungen i b ä Effecten-Bestand E » s e s -0/007.102: FPasalva. o 6. 10,500,000.
Sonstige Activa , 300,918.
(rundkapital , 2,616,700, lichkeiten
Reservefonds , , , Umlaufende No Sonstige täglich fälligs Verbind- 2 . . * . - . . ” 1,4 , .
An eine Kündigungsfrist geban- E
dene Verbindlichkeiten. . , „ 1,668,300 Sonstige Pasiva 248,808. Eventuelle VerbindlHchkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln, ., , A 276,704. 10. E, den 15, Oktober 1878.
Die D tion. Bewig. Stübel,
ae Verschiedene Bekanntmachungen. tieu - Bau-Gesellschaft Alexaudra- R Stiftung.
10,417,846 09 115,090 — 1,496,700 — 18,576,365 95 466,550 — 401,461 17 748/964 44
‘352/552 19
21,896,800 — 351,857 27.
pro Sept. 187
bis ult, Sept. 1878 217 958
bis ult. Sept. 1878 223 784
Nr. 92/93, statt. Die Mitglieder der Gesellscha werden ersucht, ihre beim Eintritt in die Berat lung vorzuzeigenden Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M., in den Geschäftsstunden von 9 big 12 Uhr, im Bureau der Firma M. Borchardt jun,, Französischestr. 32, gegen Vorzeigung der Aktien in E nehmen zu wollen.
Berlin, den 17. Oktober 1878.
Der Vorstand
der Berliner gemeinnüyzigen Baugesellschaft,
aag BelelsRale für Eisen-Judustrie
N? 3 zu Styrum. Die diesjährige ordentliche
lung wird
Sonnabend, den 9. November cr., Morgens 11 Uhr,
Ee Dee N, me wir
e lonare auf Grund der S8. 13 und 14
Statuts hiermit einladen. 9 an
__ Tages-Ordnung:
1) Bericht über das Geschäftsjahr 1877/78.
2 Rechnungslage 1 nd Bericht der Revisoren.
3) Ausloosung von Partial-Schuld-Urkunden.
4) Bestimmung über die Verwendung des Re- servefonds. (Statutsparagraph 24.
5) Wahl a. der Verloosungs-Kommission, b. der Rcchnungs-Revisoren und deren Stellvertreter und e. eines Vorstandsmitgliedes.
Oberhausen, den 7. Oktober 1878.
Der Vorstand. Ernst Nedelmann. D. Morian. Wilhelm Grillo. Aug. Waldthausen.
Ewald Hilger. [8684] Thüringische Eiseubahn. Einnahme bis ultimo September 1878, im Personen- im Güter- in erkehr: Verkehr: Summa : A. Stammbahn:
M. M. M. pro Sept. 1878 ... 548440 844850 1393 290 919 261 1 462 905
1677 D602 C44 daher weniger 4 204 65 411 69 615
bis ult. Sept. 1878 3 921 581 6 306 895 10 331 476 « «e v 1877 4044469 6 859 603 10'904 072 Da was a s fñdt 552 L 672 596 « Dietendorf-Arnstädter Zweigbahn. pro Sept. 1878... 6375 Pl S8 y 17 959 8e. G00 7473 13752 daher mehr 96 7111 1207 bis ult, Sept. 1878 5386 82297 136162 e 1877 525400 64698 117238 daher mchr 135 17599 18924
0. Got L TIee Zweigbahn, ... 28241 51361 79602 „ 1877... 26860 49042 75902 3 700
daher mehr 1381 2319 592 586
374 628 s «__ 1877 229340 379157 608497 15 911
d E x id 382 4 529 « Gera-Eichichter Zwei n, : pro Sept. 1878... 27 00 j 2 81 598 « 1877... 28593 #49411 78004 daher weniger 1 194 fe a mehr — 4 788
779 176 492 752
13 276
Generalversamms-
_3594 703 260 732 896
29 636
1877 240 144 16 360
daher weniger
vorbehaltlih späterer Feststellung.
Erfurt, den 14. Oktober 1878. Die Direktion.
Berlin:
[8704]
Im Verlage von G. Reimer in Berlin ist
soeben ershienen und durch jed f e rch jede Buchhandlung zu
Strafgeseßbuch
ür das
Deutsche Reich.
Text-Ausgabe
mit Anmerkungen und Beilagen zum Gebrauch in
Militärstrafsachen von Karl Heer, Königl. Pr. Justiz-Rath und Divisions-Auditeur. ? cart. 1 M. 60 ß. Berlin, 15. Oktober 1878.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (K k Dru: B R
Die diesjährige Generalversammlung d De tien-Bau- esellschaft Alexandra-Stiftung. findet a
Zwei Beilagen: (einschließlich Börsen-Beilage).
Das ven Ingenieur Herrmann Vetter zu Berlin unter dem 22. Mai 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent i i
auf eine Maschine zum Brennen scrägfaltiger Frisuren in der durch Zeichnung und Beschreibung
nachgewiesenen Zusammenseßung ist aufgehoben.
Das dem Zimmermeister Hugo Walsleben zu Berlin unter dem 28. Juni 1877 auf die Dauer von drei. Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen Rollshlittschuh, soweit dcrselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ift, ist aufgehoben.
Das dem Ingenieur C. Haberland und W. Heidel in Charlottenburg unter dem 5°. Suni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um: fang des preußishen Staats ertheilte Patent
auf eine selbstthätige Absperrvorrihtung an
Wasserstandsgläsern in der durch Zeichuung und
Beschreibung nachgewiesenen Konstruktion ist aufgehoben.
Das dem Lokomotivführer Louis Ingermann zu Pr. Minden unter dem 25, Oktober 1876 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach-
gewiesenen Wasserstandszeiger, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben. :
Das dem Herrn Emil Wernekinck zu Cassel unter dem 13. April 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent i
auf einen Cylinderbalgen-Motor in der dur Zeich-
nung und Beschreibung nahgewiesenen Zusammen-
seßung, ohne Jemanden in der Anwendung be- kannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Das dem Herrn Herbert Rufus Rose in Liverpool unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußi- \hen Staats ertheite Patent ;
auf einen durch Zeihnung und Beschreibung nach-
gewiesenen Blehbüchsenöffner, ist aufgehoben.
Das dem Herrn Philip Preston zu Deptford in England unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preu- ßishen Staats ertheilte Patent :
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nadh-
gewiesene Pumpe, ohne Jemanden in der An-
wendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Das dem Herrn G. Lowry zu Paris unter dem 27. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen durch Zeihnung und Beschreibung er-
läuterten Rollschlittshuh, soweit derselbe für neu _und ei enthümlih erahtet worden- ist, ift Gitiehohen
Der internationale Kongreß über die Patent-, Muster- und Markenschutfrage zu Paris,
VIII,
Der Entwurf zu Vereinbarungen, die Gleich- mäßigkeit des Schußes des „industriellen Eigenthums“ betreffend. Die Markenschuß- geseßé 2. [
P. Dresden, 12. Oktober 1878. Ueber die Eintheilung der Fortsezung meines Berichts habe ih A in Rücksicht auf die sonst unver- meidlihen Wiederholungen anders entschließen müssen, als in meinem leßten Berichte milge- theilt war. Zudem interessirt der dur die Ueberschrift angedeutete Jnhalt dieser E seßung schon um deswegen besonders, weil bis- her darüber von keiner Seite eine Veröffentlihung vorliegt, und die gewerblichen Kreise daran in größerem Umfange Antheil nehmen, da dieser Abschnitt unserer Pariser Arbeiten so ret das iel der Agitation für einen ebenmäßigen hut des geistigen Eigenthums auf industriellem Gebiet erkennen läßt. Nachdem zwei Tage vor Schluß des Kon- resses die Bestimmung getroffen war eine ommission permanente zu wählen welche mit dem von Wien aus bekannten „Exekutivcomité“ gleiche Vollmachten bekam, unterzog sih der
sißungen gefaßt hatte. 1 sion permanente vorgelegten Redaktion dieses Entwurfs bethätigten sich hervorragend die {on öfter genannten Herren Clunet und Graf Maillard de Marafy, und es ist der Jnitiative und Umsicht au dieser Mitglieder des Bureaus zu verdanken, daß schon am 18. und 19. Sep- tember die Kommission ihre nächstliegende Auf- gabe und diese wiederum in so präziser Form, auf Grund einer Druckvorlage zu behandeln vermohte. Ohne alle materiellen Abän- derungen is denn auch dieses „Avant- projet* angenommen, obschon ein Delegirter aus Ungarn viel Zeit mit seinen Erwägungen darüber in Anspruch nahm, ob ein dergleichen Vorgehen der Kommission statthaft sei, be- ziehungsweise wie das „plein pouvoir“ aus der leßten Entschließung des Kongresses zu ver- stehen wäre. Wenn sih auch diese Erörterun- gen gelegentlih bis zu förmlichen Protesten steigerten, so haben sie doch nur das Resultat gehabt, daß die Kommission wegen mangelnder Zeit einstweilen abgehalten wurde, das Ma- terial zu vervollständigen, d. h. einige von dem Kongreß in der Plenarsizung nicht berathene, Seitens der Sektionen gestellte Anträge aus- giebiger zu diskutiren. Jh habe die dahin ge- örenden Punkte bereits in Artikel IV. und V1. ehandelt und hoffe, daß sie damit, obschon eine anderweite Veröffentlihung nicht statt- fand, auch für die Diskussion in weiteren Kreisen nit verloren sein werden. B Ehe ih den Text des Vertragsentwurfs wie- dergebe, muß ih um des Nachweises willen, daß das Bedürfniß für einen dergleichen Schritt allgemein gefühlt wurde, voraus- \chicken, daß außer dem Vorschlag des Dele- girten der Association für Völkerrecht, Br (Dresden), zugleih nachzuweisen, in welchen Punkten die. Ausführungsbestimmungen der verschiedenen Geseße auf dem Verordnungswege alsbald zu assimiliren seien, auch der öster- reichische Jngenieur- und Architektenverein auf Antrag des Herrn Dr. jur. von Rosas dem Kongreß bestimmte Propositionen unterbreitete, welche Vereinbarungen zum Ziele hatten, die, gleihwie andere den Handel und das Kom- munikationswesen anlangende Verträge, die internationalen Beziehungen auf dem Gebiete des industriellen Eigenthums regeln sollten. Diese Propositionen wurden auch von ihrem Autor sowohl als dem Mitglied des Verwal- tungsrathes des österreichishen Jngenieur- und Architektenvereins, Herrn Fngenieur Gaertner dem Kongreß unterbreitet, in Rücksicht auf ihre weiteren Schritte aber der Kommission überwiesen. : : Die Arbeiten der Kommission erstreckten - ih sona auf Ordnung der in dem Kongreß ge- faßten Beschlüsse und Berathung der Form, wie in erster Linie der französischen Regierung, auf deren Veranlassung die gesammten Kon- gresse stattfanden, das Material zu unterbrei- ten sei. Daß die Entschließungen des Kon- gresses in dem Entwurf zu dem Verband der Staaten zum Theil in veränderter Form wiederzugeben waren, folgte aus dem Um- stande, daß die Fassung der Resolutionen zu- meist Prinzipien betraf und nicht selten, in Rücksiht auf das Unhaltbare des einen oder anderen Geseßes, exemplifizirten. Neben dem von dem Kongreß der Kommission übermachten Wortlaut der Entschließungen in dex Patent-, Marken-, Musterschubfrage 2c. und außer dem mannigfaltigen von in- und aus- ländischer Seite zugebrachten Material *) über- mittelte die Kommission dem Ehrenpräsidenten des Longresses, dem französischen Minister für Landwirthschaft und Handel, Herrn Teisserenc de Bort, den Bodenheimershen Entwurf.
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*) Dahin gehören die. Vorarb-iten der Associa- tion for reform and codification of law of nations, die sogenannten Teplißer Beshlüsse (die ohne Aus- nahme zustimmend berücksichtigt worden sind), die Frepol nen des österreihishen Ingenieur und
r{itektenvereins, die Vorarbeiten des Comité d'or- ganisation und eine Reihe von werthvollen Bro- \{üren und Briefen, deren Titel, da sie zum Theil
durch den Buchhandel zu haben sind, vor Schluß meines Berichts aufgeführt werden sollen.
Sektion weit mehr in Einzelheiten ging, als R in andern Angelegenheiten die Zeit er- aubte. Nah den üblichen Worten, welche Staats- verträge einleiten, lautet der Entwurf einer internationalen Vereinbarung:
Art. 1. Die Länder, zwischen welhen gegenwärtiger Vertrag abgeschlossen worden ist, bilden einen Verband zum Schuß des industriellen Eigenthums.
Dieser Schuß if ein gegenseitiger. Er wird gleihmäßig sein in den Grenzen der dur gegenwärtigen NORLA, gegen Basis.
rt.
Dieser Vertrag findet Anwendung auf die Erfindungspatente, auf die gewerblihen Muster und Modelle, auf die Fabrik- oder Handels- marken und den Firmen]chuß.
Art. 3. ;
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien an und G dieselben zur Anwendung :
(Hier folgen der Reihe nah, siche den Bericht IL., die Beschlüsse über:
das Recht der Erfinder 2c.,
die Ausländer . . .,
das besondere Amt,
die industriellen Ausstellungen,
die Dauer .… . . (excl. provisorishem Schuß), Thatsache der Nachbildung.
Dann folgt der auf die Kolonien bezügliche Absaß mit den Worten:
Eine internationale Konvention, welche zwi- {hen den europäishen und amerikanischen Staaten zum Schuß des industriellen Eigen- thums vereinbart wird, muß als für die Ko- criabi s dieser Staaten in Kraft befindlich erklärt werden. und endlich is der erste Beshluß aus Artikel TIL,, die Nachbildung wie ein Vergehen nach dem ge- meinen Recht zu ver nete) r
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien in Be ug auf Erfindungspatente an und wird dietel en zur Anwendung bringen :
(Hier folgen aus meinem Bericht IV. der Reihe nah die Bere
(3) Verfahren vor Ertheilung ;
(12) Patent ns sind: Verfahren „un d" Pro- ukte;
(1.) Ueber aus\chließliches Recht des Erfinders ;
(2.) ist ausgedrückt wie folgt:
„Im öffentlichen Interesse ist jedoch das Enteignungsverfahren anwendbar. Die Expro- priation kann in jedem Falle aber nur kraft eines, für das in Rede stehende Patent beson- ders zu erlassenden Geseßes erfolgen.“
und der frühere Saß 4 und 5 lauten nunmehr:
„Die Patente sind einer jährlihen Abgabe unterworfen, welche progressiv steigend, mit einer geringen Zahlung zu beginnen hat“.
Dann if Say 8 ohne Alinea 3 angeschlossen, und A 7 nur redaktionell verändert.
Endlich heißt Saß 10:
Die Rechte, welche aus den in den ver- schiedenen Ländern für ein und denselben Gegen- stand nadbgesuhten Patenten entspringen, find eco von einander und in keinerlei Weise olidarisch.
Der 6., 9. und 11. Beschluß sind _demnach von der Kommission einstweilen niht weiter empfohlen
worden). Art. 5 ri. 9.
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien für die Garantie des Eigenthums an gewerblichen Mustern und Modellen an und wird dieselben zur Anwenzuing bringen.
(Aus tem Bericht sub 111. (D. R. Anz. Nr. 225, Centr. Hand. Reg. Nr. 226) folgen nun die Säße:
über Erklärung für den ris
über die Dauer (ohne den Schluß, aber mit dem Zusa , daß die Dauer eine ebenmäßige sein müsse);
der Schuß ist durch vorgupgeenne Nieder- legung, die zwei Jahre geheim Gewicht 10 kg; Niederlagschein auf Gefahr des Deponirenden ; _Veber Eintragung gegen Zahlung „einer ge- ringen are
Der Eigenthümer eines Musters oder Mo- dells darf nit der Löschung der Eintragung
Mangels Ausführung ausgeseßt sein z“ “Bei Ablauf“ u. \ w. E
[leibt, b:dingt;
mäßig deponirt worden ist. ;
9) Eine in einem Lande deponirte Marke soll au in allen Verbandsstaaten als solche zur Ein- tragung zugelassen werden,
3) Jeder in irgend einem der Verbändsftaaten bewirkten Niederlegung steht die Prioritäi der Ein- tragung in allen anderen Staaten zu, unter der Bedingung, daß der Deponent die Eintragung bei dem Centraldepot eines jeden Staates binnen einer zu bestimmenden Frist bewirken läßt. j
4) Die Fabrik- oder Handelsmarke ift fakultativ.
Fedoch können Beschlüsse der vollziehenden Be- hôrde dieselbe ausnahmsweise in Bezu auf die von nen bestimmten Produkte für obligatorish er-
ären.
5) Als Fabrik- oder Handelsmarken gelten :
Handelsfirmen, Name des Fabrikationsortes, Buh- staben, Ziffern oder Worte in einer unterscheiden- den Form — die Benennungen (wenn nicht die Be- nennung die nothwendige Bezeichnung des Produk- tes ist) — Schilder, Embleme, Abdrücke, Stempel, Siegel, Etiquetten, Vignetten, Reliefs, Farben- verbindungen, Umhüllungen, Randschnuren, Gestalt des Produkts oder seines Gehalts und alle andere Zeichen, welche in ihrer Gesammtheit oder einzeln dazu dienen, die Produkte einer Fabrik, eines land- wirthschaftlichen Betriebes oder von Handel8gegen- ständen zu unterscheiden.
6) Jede Marke soll auf Verantwortung und Ge- fahr des Nachsuchenden zugelassen werden, welches au die Beschaffenheit des Produktes und die Wahl der unterscheidenden Zeichen sein mas. Doch wir der Nachsuchende eine vorläufige, geheim gehaltene Mittheilung empfangen, damit er nah seinem Be- lieben sein Gefuch aufrecht erhalten, modifiziren oder zurückziehen könne, Diese Mittheilung wird von dem Spezialamt für das industrielle Eigenthum, N das Centraldepot verbunden ist, er-
eilt. :
7) Zur Gültigkeit der Eintragung sind folgende Ste erforderlih (sie müssen von dem Berechtigtea dem Lokaldepot zugestellt werden): i a. Drei Exemplare der Unterscheidungszeichen nebst der Bezeichnung der Waaren, für welche se bestimmt sind, den Bemerkungen, dem Namen, der Adresse und Angabe des Standes des Deponenten; b. ein Cliché der Marke.
Die drei mit dem Stempel des Lokaldepots v:r-
sehenen Exemplare haben gate Bestimmung : Das eine wird im Lokaldepot aufbewakrs, ein anderes wird dem Deponenten zugestellt, das dritte wird an das Centraldepot adressirt, um dem Publikum kostenfrei zur Verfügung
zu: stehen. T
8)- Die eingetragene Niederlegung wird in dem ngean Blatte des Amtes für industrielles Eigen- thum innerhalb . . Tagen bekannt gemacht.
Der Deponent kann den Anspru auf sein Recht erst . . volle Tage nah erfolgter Veröffenilichung der Niederlegung in dem offiziellen Blatt geltend
machen. N
Die eingetragene Niederlegung wird in einer allen Staaten des Verbandes gemeinsamen Zeitschrift ver- öffentlicht. i
9) Vorbehaltlich einer gegen en und veröffent- lihten Bestimmung theilt die Marke das Schicksal des Unternehmens, dessen Produkte sie charafkteri- firen soll. E :
10) Die Abgabe besteht in einer Eintragungs- gebühr, welche der Anzahl der zu shüßenden Unter- \heidungszeichen angemessen, aber von der Ahñzahl der Produkte unabhängig ist.
11) Die Erhebung von Civilklagen {ließt den Strafäntrag nicht aus.
12) Den getäuschten Käufern steht das Klagereht ebenfo zu, wie den Eigenthümern der nahgemacten und nachgeahmten Marken.
13) Allen ausländischen Produkten, welche un- erlaubter Weise die Marke eines im Lande der Importirung wohnhaften Fabrikanten, oder eine Bezeichnung tragen, als ob sie in dem erwähnten Lande hergestellt seien, ist die Einfuhr, sowie Durh- fuhr und Lagerung verboten, und sie können an jed- wedem Orte mit Beschlag belegt werden sowohl von Ce des als der Staatsanwaltschaft, oder der ge gten Partei. -
14) Realeniäen, welche Marken in betrügerischer Weils nahahmen oder nachmachen, werden g eih- estellt: at 1) Diejenigen, welche einen unerlaubten Gebrau
von einer Marke gemacht haben, die Bez
nungen enthält, wie „nach Art von —, nah dem System von —, nah dem Verfahren von
—, nah („ò la“)" —, oder alle anderen, wel{e
geeignet sind, den Käufer über die Abstam-
mung . des Produkts zu täuschen ; 2) Diejenigen, welhe ohne Ermä es ‘des
Berectigten den Namen oder die Pas
des Namens, oder die Adresse eines Andere