1878 / 249 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Oct 1878 18:00:01 GMT) scan diff

19. Oktober. E . T. B.)

Rohzucker rahig. x. 10/13 pr. Oktober pr. 100 Kilogr, 52,50, Nr. 5 7/8 pr. Oktober pr. 100 Kilogr. 59,50. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pz. Oktober 61,00, pr. November 61,25, p”. Jannar-Apzil 62,50.

New-York, 19. Oktober. (W. T. B.)

Waaren bericht, Baumwolle in New-York 10, do. in New- Orleans 9%, Petzc!eum in New-York 94, do. in Philadelphia 9}, rohes Petroleum 8, do. Pipe line Certificats D, 81 C. Mehl 3 D, 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 02 C, Mais (old muaO) 47 C. Zneker (Fair refining Muscovados) 74. Kafffee (Rio-) 15{. alz

ke Wilcox) 7, do. Fairbanks 7. Speck (short clear) 5} C.

etreidefracht 53.

Berliner Viehmarkt, 21. Oktober, Zum Verkauf standen: 2170 Rinder, 8563 Schweine, 1065 Kälber und 8674 Ham-

x

209%,

e

mel. Das Geschäft in Rindvieh war schlechter als seit langer Zeit. Es blieb ein nicht unbedeutender Ueberstand. Bezahlt wurde I. a. Qualität mit 57—60 Æ, II.a. mit 45—48 M und III, a. mit 36—38 M pro 100 Pfd, Sehlachtgewicht. Bei den Schweinen war der Handel ein durchaus flauer. Die Preise erfubren einen abermaligen Rückgang. So galten beste Mecklenburger Schweine 48 -49 A, beste Pommern 46—47 Æ, geringere 44 45 und Russen 42—43 M pro 100 Pfund Schlachtgewicht bei einer Tara von Bakoner wurden durchschnittlich mit 48—50 Æ bei einer Tara von 40—45 Pfd. untergebracht. Das Kälber geschäft blieb schleppend und die Preiss 45—55 S pr. 1 Pfd, Schlachtgewicht. Hammel waren heute zum grössten Theil in recht guter Waare vertreten. Das Geschäft ging indessen verhältnissmässig schlecht. Bezahlt wurde je nach Qualität 40—50 S pro 1 Pfd, Schlacht- gewicht.

Eisenbahn - Einnahmen.

Hessisohe Lndwigs - Eisenbahn - Gesellsohaft. Alte Strecke (nicht garantirte Linie), Im September 1878 1 075 616 M (—90 254 6), bis ult. September 1878 8 211 518 Æ, (—341 761,46), neue Strecke (garantirte Linie) 148339 Æ (— 14136 A), bis ult. September 1878 1 111754 Æ (— 110728 A).

Sohweizerisohe Centralbahn,. Im September cer. 867 000 Fres, (— 90 395 Fres.).

Warsohan - Bromberger Eisenbahn. 102 309 Bbl. (+ 8744 Rbl); seit 1. (+ 139 885 Rb1 ),

Warsohan-Wiener Bisenbahn. Im September er. 527 195 Rbl, (+ 85 609 RbI.), seit 1. Jan, 4378 836 RbI. (+ 842 714 BbÞ1.).

Braunsohwelglsohe Eisenbahn. Im September cr. 933 878 (— 47 495 A).

Im Sezstember cr, Jan, 872460 RBb1,

Theater.

Königlieke Schauspiele, Opernhaus. 193. Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Ghis- lanzoni, für die deutshe Bühne- bearbeitet von Fulius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. An-

Meg, 7 Uhr. chauspielhaus. 191. Vorstellung. Durs Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm I

Dienstag:

ordan. pro: Der Vetter. Lustspiel in 3 Aufzüge:t von enedix. Anfang halb 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 194. Vorstellung. Efkke- hard. Oper in 5 Akten. Nah V. von Scheffels leihnamigem Roman frei bearbeitet. Musik von & F. Abert. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann,

rl. Brandt, Hr. Bet, Hr. Fricke, Hr. W. Nüller.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 192. Vorstellung. Neu ein- studirt: Die Marquise von Villette. Original- Schauspiel in 5 Akten von Charloite Birh- Pfeiffer. In Scene geseßt vom Regisseur Deeß. Anfang 7 Uhr.

VWallner-Theater. Dienstag und die folg.

Tage! Jhre Familie. Volksftück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G. Engels. (Leßte Woche der Aufführung.)

Victoria-Theater. Direktion: Dienstag: Z. 32. M.: Uarda.

Friedrichk-VWilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Zum 300, Male: Die Fledermaus.

Mittwoch: Neu einstudirt und in Scene geseßt: Die Großherzogin von Gerolstein.

Emil Hahn.

Residenz-Theater. Dienstag: 3. 15. M:.:

Die arme Löwin. (Les lionnes pauvres.) Schauspiel in 5 Aufzügen von Emile Augier, überseßt

e für das Residenz- Theater bearbeitet von Paul indau.

Krolls Theater.

S OaT La Traviata. Sigra. Emma Saurel. Anfang 7 Uhr.

MWoltersdorfl-Theater. Dienstag: Z. 8. M.:

Groß! Feuer. Original-Volksftück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Görliß. Musik von Steffens. Einlagen des 1V. Aktes: Kornblumenlied, komp. ron Steffens ; Mailied, komp. von Meyerbeer; gef. von Erl. Theodora Müller. Vom Rhein der Wein,

uartett, komp. vom Chordirektor H. Brandt; vor- etr. vom Doppel - Quartett des Woltersdorff- Theaters. Vozher: Die Zillerthaler. Liederspiel in 1 Akt nebst Musik von I. F. Nesmüller.

Mittwoch: Zum 19, Male: Sennora Mata Florida. Vorher: Dr. Peschke.

Stadt-Theater. Dienstag: Gastspiel des

Hrn. Emil Schneider und des Frl. Thea Beeg

vom Stadt-Theater zu Frankfurt a. M. Bei halben

Kassenpreisen. (Parquet 1,50, Logen 2 und 3 2c.)

Me Lustspiel in 3 Akten von Sardou. ur noch vier Vorstellungen.) Vorher: Die

Sechwäbin, Lu!tspiel in 1 Aft von Castelli. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Dienstag: 22. italienische Violetta:

National - Theater.

Dienstag: 3. Gastspiel des Herrn Herrmann Karlowa. Othello. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. (Othello: Hr. Karlowa.

(Weinbergs-Weg 6/7.)

Ostend-Theater. (Gr. Franffurterstr. 130.) Dienstag: Z. 3. M.: Quedcksilber von L. Treptow.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag:

4. Male: Der Wohlthätigkeitsball. in 5 Akten von Georg Horn und L. Anf, der Vorst. tägli 7# Uhr. Mittwoch: Halbe Kassenpreise. Logen 1 4. 50 -, Parquet 1 M 75 S Z 50 9, Entrée 30 9. Z. 15. M.: Die drei Langhänse. Lustspiel in 3 Akten von Friß Reuter. Vorher: Nur eine einzige Tothter. O: Z. 5. M.: Der Wohlthätigkeits-

Zum Lustspiel Ottomeyer.

Germania-Theater. (Vorstädtisches.) Di- rektion: Julius Ascher. Dienstag: Zum 25. Male: Jm Rausch.

Mittwoch und die folgenden Tage: Jm Rausch.

Böttcher’s instructive Soiréé. Königl.

Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich Abends 7—9 Uhr: 1) Unter-Ztalien. Mal. Reise von Malta über Sicilien bis Neapel. Pompejis Unglücks-

tag. 5 Die großen Planeten, die Sonne n. d. uenesten Beobachtungen und Entdeckungen. 2 Soirée fantastique. FSarbenmagie. Entrée; Fauteuil 29, Marques 15, 10 u. 5 Sgr. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages-BVerkauf : Scha spielhaus, Südseite.

—— —-

Concert - Haus, Concert des Königlichen Hof- Musikdirektors Bilse.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Eugenie Ulbrich mit Hrn. Lehrer A. Rubach (Potsdam). Freifräulein Therese v. Esebeck mit Hrn. Kammerjunker und Premier- Lieutenant Ludwig von Biegeleben (Schloß Reichenburg).

Verehelicht: Hr. Kreisgerichts-Rath Carl Krieger mit Frl. Pee Pachnio (Domäne Barthen).

r. Premier-Lieutenant Otto Lührsen mit Frl. nna v. Spangenberg (Rendsburg). Hr. Kreis- erichts-Rath Carl Wilhelm Cappell mit Frl. Yauline Boy (Groß-Oschersleben). Hr. Regie- rungs-Assessor Georg v. Ellerts mit Frl. Marie Freiin v. Hertlirg (Lüneburg— Darmstadt).

Geboren: EinSohn: Hrn. Apotheker C. Fromm

(Husum i. Scchl.). Hrn. Kreisgerichts-Rath uisting (Goldberg). Hrn. Rittmeister und scadron-Chef Frhrn. v. Malyzahn (Coeslin). Eine Tochter: Hrn. Professor Dr. Theodor Lindner (Münster i. W.). Hrn. Zahlmeister avis (Hannover). Hrn. Hauptmann und ( Rate Gel Heinrich Frhrn. v. Wangenheim ettin).

Gestorben: Hr. Major Carl Friedrich Leister (Cassel). Hr. Oberförster Carl Traugott Stiebiÿ (Forsthaus Üllersdorf bei Radeberg). Verw. Frau Hauptmann Ernestine Jahn, geb. Freiin v. Strachwiß (Breslau). Hr. Stadtgerichts- Rath a. D. Julius von Gizycki (Berlin).

Stee#briefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecbriefs - Erledigung, Der hinter den Tischler Heinrih Juert wegen {werer Urkun- denfälschung in den Akten I. 163 de 1878 unter dem 4. September d. J. erlassene Steckbrief wird hier- dur zurückgenommen. Berlin, den 15. Oktober 1878. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Vor- untersuchungen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter, Steinhauer auch Müller Louis Carl Alexander Ledermaun, ist die gerichtlihe Hast wegen wiederholter Unter- [Wlaquna in den Akten Litt. L. Nr. 467 de 1878 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nihk aus- geführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Le- dermann im Betretungsfalle festzunchmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 17. Oktober 1878. Königliches Stadtgeriht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission Il. für Vorunter- suchungen. Beschreibung. Alter 46 Jahr, geb. 21. Novbr. 1831. Geburtsort Lüben. Haare blond.

Augen blau. Gesichtsbildung oval. Gestalt mittel,

untersezt. Besondere Kennzeichen Schnittnarben an 20 ren an einem Ohrläppchen und an der innlade.

Steckbriefs - Erneuerung. Der hinter dem früheren Gut8administrator Gustav Graßhoff, früher in Modlau, Kreis Glogau, zuleßt in Kuners- dorf, Kreis Hirschberg, unterm 30. August 1872 er- lassene, unterm 21. Dezember 1873, 23. Dezember 1875 und 28. September 1877 erneuerte Steckbrief wird hiermit wiederholt erneuert. Glogau, den tent 1878. Königliches Kreisgericht. I. Ab-

eilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[8776] Bekanutmachung.

Das zu Cummerow im Regenwalder Kreise belegene, dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bülow gehörige, im Grundbuche von Cummerow Band I., Blatt 37 verzeibnete Grundstück, be- stehend aus Holz, Aker und Wiese von 1 Hektar 14,90 Ar mit 3,66 Thlr. Reinertrag, ist im Wege der Zwangsvollstrekung zur nothwendigen Sub- hastation gestellt,

Da auf diesem Grundstücke ein Vorbehalt der Rechte der von der Osftenscen Lehnsagnaten einge- tragen ist, so werden folgende in dem Lehns- und Successionsregister des Geschlechtes von der Osten Que ene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte

ersonen :

1) Gerhard Victor Burchard v. d. Osten, geb. den 21. Juli 1834, Sohn des Gutsbesitzers HFriedrich Viktor Carl Heinrich,

2) der Oberst Wilhelm Georg Ludwig v. d. Osten zu London,

3) der frühere Hauptmann und Compagnie- Chef im 2. Infanterie- (Königs-) Regiment

ns Friedrich August v. d. Osten zu ettin,

4) der Carl Heinrich Richard v. d. Osten, geb. den 16. April 1850,

5) der Carl Friedri Dynies v. d. Osten, geb. den 16. April 1852,

ad 4 und 5 Söhne des verstorbenen remier - Lieutenants im 14. Infanterie- umen Ferdinand Hermann Anton v. d. Osten zu Bromberg,

6) der Hans Otto Maximilian v. d. Osten, geb. den 13. Juli 1841,

7) der Dinjes Heinrich Otto Paul v. d. Osten, geb. den 24. März 1844,

ad 6 und 7 Söhne des verstorbenen Justiz-Rathes Carl Otto v. -d. Osten,

8) der Friß Curt v. d. Osten, geb. den 13. September 1862,

i S E E 6AM

9) der Otto Henning v. d. Osten, geb. den 15. Oktober 1863, 10) der Friedrich Burchard v. d. Osten, geb. den 22, Mai 1865, ad 8—10 Söhne des Gerhard Victor Burchard v. d. Osten sub Nr. 1, 11) der Otto Julius Friß v. d. Osten, geb. den 24. März 1849, 12) der Ernst Franz v. d. Osten, geb. den 11. Juli 1852, 13) der Georg Heinri Wedig v. d. Osten, geb. den 26. Juni 1856, ad 11——13 Söhne des Gutsbesißers George Julius v. d, Osten auf Luckniß bei Baer- walde in Pomm., 14) der Friedrich Wilhelm Carl Erich v. d. Osten, geb. den 21. Dezember 1852,

Sohn des Obersten Eduard v. d. Often

zu Berlin, vorgeladen, im Termin,

den 8. März 1879, Mittags 12 Uhr,

in unserm Terminszimmer Nr. 1, über die Aus- übung ihrer Lehnsrechte sich zu erklären, widrigen- falls sie mit allen ihren Lehnsrehten auf gedachte D hung zukewigem Stillschweigen werden verwiesen werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden zu diesem Termine unter der Verwarnung mitvorgeladen, daß sie bei ihrem Ausbleiben Alles wider si gelten lassen müssen, was von den bekannten Realpräten- denten mit den Betheiligten verhandelt wird.

Se emeri in Pomm., den 10. Oktober 1878.

önigliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

L) Bekanntmachung.

Die am 19. März 1870 vom Repräsentanten Klausa ausgefertigten Kuxscheine über die im Gewerkenbuche unter Nr. 991 bis 1000 für Fräulein Elise Schmiedel zu Nimptsch eingetragenen 10 Kuxe des in 1000 bewegliche Kuxe getheilten Steinkohlenbergwerks „Konsolidirte Wanda“ bei Brezinka, Kreis - Kattowiß, in Oberschlesien sind verloren gegangen.

Alle unbekannten Inhaher dieser Kuxscheine wer- den hierdurch aufgefordert, innerhalb 3 Monaten und spätestens in dem am 15. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreis- gerichts-Rath Franz im Dirigentenzimmer anstehen- den Termine dieselben dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos werden erklärt werden.

Myslowitz, den 11. Oktober 1878,

Königliche Kreisgerichts-Deputation,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[8775] Bekanntmachung.

Die Domaine Jacobsdorf im Kreise Saaßig

wird von Johannis 1879 an auf 18 Jahre im

Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.

Die Domaine hat ein Areal von 335,119 Hektaren

E Grundsteuer - Reinertrag von 960,15 aler.

Wegen des Verpachtungstermins, des Pachtgelder- minimums und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Vermögens wird eine besondere Be- fanntmachung erfolgen.

Stettin, den 17. Oktober 1878. i

, Königliche Regierung.

Abtheilung für direkte Stenern, Domainen

und Forsten. Triest.

Bekanntmachung.

Die Domäne Ravensteil im Kreise Saaßig

mit den Vorwerken Robenthal, Alteheide und Len hof wird von Johannis 1879 an auf 18 Jahrc im Wege des öffentlihen Meistgebots verpachtet werden.

Die Domäne hat eine Brennerei und enthält 852,853 Hektar Areal mit einem Grundsteuer-Rein- ertrage von 3242,31 Thaler. Wegen des Verpach- tungstermins, des Pachtgelderminimums und des zur Vebernahme der Pachtung erforderlichen Vermögens wird eine besondere Bekanntmachung erfolgen.

Stettin, den 17. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Triest.

[8774]

[8727]

Die Lieferung der Maurer- und Zimmermateria- lien, sowie die Ausführung der Maurer-, Steinmetz-,

immer-, Dachdecker-, Tischler-, Schlosser- und

chmiede-, Glaser-, Anfstreicher-, Klempner- und Steinseßer-Arbeiten zum Neubau eines Materialien- Magazins auf dem Eiswerder bei Spandau soll in öffentlicher Submission vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 5. November cr., Vormittags 11 Uhr, im Direktionsburcau auf dem Eiswerder anberaumt.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten sind postmäßig verschlossen und portofrei bis zu der genannten Terminsstunde an die unterzeichnete Di- u anreGer cl Zei

edingungen, Anschläge und Zeichnungen liegen während der Dienststunden in dem Siaats Bureau zur Einsicht aus. Cto, 184/10.) Spandau, den 16. Oktober 1878. Direktion des Feuerwerks-Laboratoriums,

handlungen zu haben,

[8773] Fra etten, Eisenbahn.

Auf hiesigem Werkstättedo, lagern an alten Ma- terialien :

20 000 kg Bandagenstahl,

50 000 kg Walz- und Schmiedeeisen,

30 000 kg Eisenguß, i

50 000 kg Eisenspähne,

500 kg Glasabfälle,

200 kg Legirmetall,

500 kg Metallspähne, 3000 kg Stahlabfälle,

15 000 kg Gußstahl in Lokomotiv-Achsen,

200 kg Plüsch-, Tuch- und Leinenabfälle 2c., 400 kg ZBinf. :

Dieselben sollen im Wege öffentlicher Submission

verkauft werden, wozu Termin auf 29, Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, in meinem Bureau anberaumt ift.

Offerten mit Aufschrift: „Submission auf An- kauf alter Materialien“ werden bis dahin unter meiner Adresse erbeten.

Die Verkaufébedingungen liegen auf dem Bureau der Werkstätte-Materialien-Verwaltung in Fulda zur Einsicht aus, können auch von derselben auf vortofreie Anfrage unentgeldlih bezogen werdn.

Fulda, den 16. Oftober 1878.

Maschinenmeisterei L. Fischer.

[8780] Westfälische Eisenbahn. :

Die auf den Bahnhöfea Northeim, Moringen, Hardegsen, Uslar, Bodenfelde und Wehrden lagern- den, beim Bau der Strecke Ottbergen-Northeim zu Fördergeleisen benußten alten Schienen follen im Wege der öffentlichen Lizitation verkauft werden.

Die Verkaufs-Bedingungen licgen in unserem Central-Bureau und auf den Stationen Warburg, Paderborn, Soest, Hamm, Münster, Rheine, Leer und Emden zur Einsicht aus, werden au auf frankirte, an unseren Bureau-Vorsteher von Gries- bach hier zu rihtende Schreiben gegen Einsendung von 1 4 mitgetheilt. e

Offerten sind verschlossen und mit der Aufschrift „Submission auf Ankauf alter Schienen der Strecke Ottbergen-Northeim“ bis zu dem am 11. November cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central-Bureau hier anstehenden Termine, in welem dieselben in Gezenwart der etwa er- \chienenen Bi-ter eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden.

Münster, dèn 15. Oktober 1878.

Königliche Eisenbahu-Direktion.

[8781] Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke Dortmund-Sterkrade.

Die Lieferung von

2000 Stüd eichenen Querschwellen,

9598 laufenden Metern eichene Weichenhölzer soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Die Anerbieten sind portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis Frei- tag, den 15, November eur., Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen.

Bezügliche Bedingungen und Preisverzeichniß Fönnen gegen Einsendung von 1 4 von unserm Bureauvorsteher v. Griesbach bezogen werden, bei welchem dieselben auch zur Einsicht offen liegen.

Münster. ten 16. Oktober 1878.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[8783]

Auf die Aktien der Aktien-Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahubedarf in Liqui- dation wird eine fernere Abschlagszahlung von 10°/% per Aktie = 60 Æ geleistet und findet die Auszahlung vom

1. November cr. ab

von 9—12 Uhr Vormittags durch die Couponkasse der

Berliner Handels-Gesellschaft,

statt Französischestraße 42,

Den einzuliefernden und abzustempelnden Aktien ift ein nach der Nummerfolge geordnetes Nummern- Verzeichniß in daplo beizufügen. Die betreffenden Lege fönnen vorher an der oben bezeichneten

uszahlungsstelle in Empfang genommen werden.

Berlin, den 21. Oktober 1878.

Die Liquidations - Kommission der Altieu- Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn-

Bedarf. Cto. 214/10.) . von Unruh. Winterfe:dt, Seifert.

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schroda mit einem jährlichen Gehalte von 600 M und einer Remuneration von 450 A jährlich aus Kreis- Fommunalfoads ift erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen \sich unter Einreichung ihrer eun und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 3. Oktober 1878. Königliche Regierung. Abtheilung des Juneru.

[8784]

Das neue Sgzialistengeseß.

esSetz gegen die gemeingefährlicnen Bestre-

bungen der Sozialdemokratie. Ergänzt und erläutert durch die amtlichen Materia- lien von R, Höinghaus. Mit Anbang: Ge- nosgenschafts- und Hülfskassengesetze, 120 Seiten. Soeben erschienen und für 1 Mark in allen Buch- Verlagsbuchhandlung von

Guéstay Hempel in Berlin W,, Behrenstr. 56.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

F Das Abonnement beträgt 4 A 50 S | für das Vierteljahr.

L Jusertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile 30 S

M 249.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem seitherigen 1. Sekretär bei der französishen Bot- haft in Berlin, Victor Tiby, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem seitherigen Le ations-Sekretär bei der Königlich shwedischen Gesandtschaft in Berlin, Kammerherrn von Bildt, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Königlih \{chwedischen Premier - Lieutenant Lilliehöödt, Ordonnanz-Offizier Sr. Königlichen Hoheit des Me von Schweden und Norwegen, und dem Attaché im König ih spanischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Don Emmanuel Garcia Jove, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem seitherigen 2. Sekretär bei der französi- schen Botschast in Berlin, Le Peletier Comte d’'Aunay, und dem N sächsishen Hofrath Dr. pki). Grässe zu Dresden den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Stations-Chef der spanischen Nordbahn, Karl von Car- dona y Azcoaga- zu Madrid, den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kreisgerichts-Rat S zu Templin, dem Haupt- Steueramts-Rendanten, Rehnungs-Rath Fechner zu Uer- dingen im Kreise Crefeld und dem Regierungs-Sekretär Graf zu Merseburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Zänker zu Dobrilugk im Kreise Luckau den Adler der Jnhaber des Königlichen HauE Ordens von Hohenzollern; sowie dem Kassendiener Christian Friedrich Einicke zu Merseburg das Allgemeine Ehreén- zeihen zu verleihen.

Deutsches Nech.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Friy Laporte an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Konsulatsdienst entlassenen Chr. Rettberg zum Konsul in Bähia (Brasilien); und

den Agenten Ignas Fürth an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Konsulatsdienst entlassenen W. P. Maal zum Vizekonsul in Colon (Columbien) zu ernennen geruht.

Dem Grafen de Ligniville ist Namens des Reichs das Exequatur als französisher Konsul, mit dem Siß in Bremen, ertheilt worden.

Geseg gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen Sozialdemokratie. Vom 21. Oktober 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

8. 1. Vereine, welche durch sozialdemokratische, fozialistische oder kommunistishe Bestrebungen den Umsturz der bestehenden “rov oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu ver-

ieten.

Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, \ozialistishe oder kommunistishe auf den Umsturz der be- in net Staats- oder Gesellshastsordnung gerichtete Be- \trebungen in einer den öffentlichen Seen insbesondere die

ährdenden Weise zu Tage

der

M t der Bevölkerungsklassen ge treten. Den Vereinen stehen gleih Verbindungen jeder Art.

8. 2. Auf eingetragene Genossenschasten findet im Falle des 8. 1 Abs. 2 der 8. 35 des Geseßes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrchtliche Stellung der Erwerbs3- und L Sen (B.-G.-Bl. S. 415 ff.) An- wendung.

Auf eingeshriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der 8. 29 des Geseßes über die eingeshriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 (R.-G.-Bl. S. 125 ff.) Anwendung.

8. 3. Selbständige Kassenvereine (nicht eingeschriebene), welche nah ihren Statuten die gegenseitige Unterstüßung ihrex Mitglieder bezwecken, sind im Falle des 8. 1 Absatz 2 zunächst nit zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrole zu stellen. :

Sind mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art

u einem Verbande vereinigt, so kann, wenn in einem der- elben die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen d Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbande und die Kontrole über denselben angeordnet werden.

In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diefen zu beschränken.

8. 4, Die mit der Kontrole betraute Behörde ist Sefugt

1) allen Sißzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen ; , 2) Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten;

Berlin, Dienstag,

die Behörde in Beschlag zu nehmen. - A | ag zu U : ez

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; 1

A f | fa R C /n Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- |

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

3) die Bücher, Schriften und Kassenbestände einzusehen,

: Dns Auskunft über die Verhältnisse des Vereins zu

erfordern; ;

4) die Ausführumg don Beschlüssen, welche zur Förde- rung der im§- 1 Abs. 2 bezeihneten Bestrebungen geeignet find, zu üunterjagen;

5) mit der Wahrnehmung er Obliegenheiten des Vor- standes oder ant erer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen;

6) die Kassen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. E

8. 5. Wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder durch ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Kontrolbehörde ne ihrer Befugnisse er- lassenen Anordnungen zuwidergehan t oder treten in dem Vereine die im §8. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen auch na Einleitung der Kontrole zu“Tage, so kann der Verein verboten werden. /

8. 6. Zuständig für das Verbot und die Anordnung der Kontrole ist die Landespolizeibehörde. Das Verbot ausländi- scher Vereine steht dem Reichskanzler zu. ]

Das Verbot ist in allen Fällen durch den „Reichs-Anzeiger“, das von der Landespolizeibehörde etlassene Verbot überdies durh das für amtliche Bekanntmachungen der Behörde be- stimmte Blatt des Ortes oder des Bezirkes bekannt zu machen.

Das Verbot is für das. ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sahlih als der alte sich darstellt.

8. 7. Auf Grund des Verbots sind die Vereinskasse sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmte Gegenstände dur

m E rbot endg ist, hat die von der Landespolizeibehörde zu nende Verwaltungsbehörde die Abwicelung der Geschäfte des Vereins (Liquidation) ge- eigneten Personen zu übertragen und zu überwachen, auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen.

An die Stelle des in den Geseßen oder Statuten vorge- sehenen Beschlusses der Generalversammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbehörde.

Das liquidirte Vereinsvermögen is, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmitglieder, nah Maß- gabe der Vereins statuten beziehungsweise der allgemeinen geseßlichen Bestimmungen zu verwenden.

Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot endgültig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins (der Kasse) anzusehen.

Gegen die Anordnungen der Behörde findet nur die Be- schwerde an die een statt.

8. 8. Das von der Landespolizeibehörde erlassene Ver- bot, sowie die Anordnüng der Kontrole ist dem Vereinsvor- stande, sofern ein solher im Jnlande vorhanden ist, dur \chriftlihe, mit Gründen verschene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Vereinsvorstande die Be- \chwerde (8. 26) zu.

Die Beschwerde is innerhalb einer Woche nah der Zu- stellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlassen hat. :

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

O R Versammlungen, in denen sozialdemokratische, #o- zialistishe oder kommunistishe auf den Umsturz der bestehen- den Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen.

Versammlungen, von denen durch Thatsachen die An- nahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten dd di bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu ver- ieten.

Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt.

8. 10. Zuständig für das Verbot und die Auflösung ist die Polizeibehörde.

Die Beschwerde findet nur an die Auffichtsbehörden statt.

_§. 11. Druckfshriften, in welchen E A sozialistishe oder kommunistishe auf den Umsturz der bestehen- den Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten, sind zu verbieten.

Bei periodischen Druckschristen kann das Verbot sich au auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Geseßes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.

8. 12. Zuständig für das Verbot is die Landespolizei- behörde, bei periodishen im Inlande erscheinenden Druck- schriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrist erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodishen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu.

Das Verbot it in der im §8. 6 Abs. 2 vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für das ganze Bundesgebiet wirksam.

F. 13. Das von der Landes olizeibehörde erlassene Ver- bot einer Druckschrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einex nicht periodisch erscheinenden Druckschrift

den 22. Oktober, Abends.

auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Per- sonen im Jnlande vorhanden sind, dur schriftliche, mit Grün- den versehene Verfügung bekannt ju machen.

Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfasser die Beschwerde (8. 26) zu.

Die \ erde ist innerhalb einer Woche nah der ZU- stellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe elen hat. : :

Die Beschwerde hat keine auf MLerente Wirkung. :

8, 14. Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Ver- breitung vorfinden, in Beshlag zu nehmen. Die Beschlag nahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken ; bei Druckschristen im engerên Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Saßes das Ablegen des leßteren zu geschehen. Die in s gu genommenen Druckschristen, Platten und Formen sind, E das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen.

Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden ftatt.

8. 15. Die Polizeibehörde is befugt, Druckschriften der im §. 11 bezeihneten Art, sowie die zu threr Vervielfältigung dienenden Platten und Formen {hon vor Erlaß eines Ver- bots vorläufig in Beschlag zu nehmen. Die in Beschlag ge- nommene D ist innerhalb vierundzwanzig Stunden der Landespolizeibehörde einzureichen. Leßtere hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlassen. Erfolgt das Verbot nit innerhalb dieser Frist, so erlischt die Be- \{chlagnahme und müssen die einzelnen Stücte, Platten und Formen freigegeben werden. ai

“S, T6. s Ei n von Beiträgen zur

von sozialdemokratishen, sozialistischen oder fommuni

auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesell ordnung gerichteten Bestrebungen, sowie die öffentliche uf- forderung zur Leistung solcher Beiträge sind polizeilih zu ver- bieten. Das Verbot ist öffentlih bekannt zu machen.

Die Beschwerde findet nur an die Aussichtsbehörden siatt.

8. 17. Wer an einem verbotenen Vereine (8. 6)" als Mitglied sich betheiligt, oder eine Thätigkeit "iu Jnt eines solchen Vereins ausübt, wird mitzGeld fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bestraft. Eine gleiche Strafe L de einer verbotenen Versammlung (§. 9) ih L welcher nah polizeilicher Auflösung einer Versammlung (§8. 9) sih nicht sofort entfernt. E E

Gegen diejenigen, welche sich an dem Vereine oder an der Versaiimlina als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kassirer betheiligen, oder welche zu der Ver- sammlung auffordern, ist auf Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre zu erkennen. i :

8. 18. Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem hre bestraft.

8. 19. Wer eine verbotene Drucks{h (88. 11, 12), oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (8. _ verbreitet, fortseßt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit - Ge- fängniß bis zu sechs Monaten bestraft. i

8. 20. Wer einem nah §. 16 erlassenen Verbote zu- widerhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu mt ndert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu erklären.

T 91. Wer ohne Kenntr.iß, jedoh nah erfolgter Bekannt- machung des Verbots dur den „Reihs-Anzeiger“ (88. 6, 12) eine der in den 88. 17, 18, 19 verbotenen Handlungen be geht, ist mit Geldstrafe bis zu einhundertfünszig Mark oder mit Haft zu bestrasen. S

leihe Strafe triff den, welher na erfolgter Bekannt- machung des Verbots einem nach §. 16 erlassenen Verbote zuwiderhandelt. Die Schlußbestimmung des §. 20 findet An- wendung.

8. 22. Gegen Personen, welche sich die Agitation für die im §. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zum Ges, machen, fann im Falle einer Verurtheilung wegen Zuwider- handlungen gegen die §8. 17 bis 20 neben der heitsfstrafe_ auf die uläf igkeit der Einschränkung ihres Aufenthaltes er- tan uf Gru d dieses Erkenntnisses kann dem Verurtheilten

uf Grund dieses Erkenntnisses kann dem i der Aufenthalt in bestimmten Gern oder Ortschaften dur die A versagt werden, jedoch in ua Wohnsitze nur dann, wenn er denselben nicht bereits f n

Monaten inne hat. Ausländer können von der

behörde aus dem Bundesgebiete au en werden. e

Beschwerde findet nur an die Aufsichts g Zuwiderhandlungen werden mit Gefängniß von Einem

Monat bis zu Einem Jahre bestraft.

8. 23. Unter den im §8. 22 Abf. 1 Voraus- sezungen kann gegen Gastwirthe Sianfwirthe, mi Brannt- wein oder Spiritus Kleinhandel treibende Personen, Buch-