1878 / 254 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Oct 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 294. Berlin, Moutag, deu 28. Oktober 1878,

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Dvcoronchnngs-Faphan. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel, d 6. Verschiedene Bekanntmachungen,

J Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Recichs-Änzeigers und Königlich

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Züvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Shlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonceu-Bureaus.

L, 2. E n. dergl. Preußischen Staats-Anzeigers : 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarizche Anzeigen.

Berlin, 8. W, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Verloosung , Amortisation, Zinszahl u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8. Theater-Ánzeigen. | In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stéeckbriefs-Erledigung. Die unterm 22. No- vember 1877 und unterm 15. April 1878 hinter der unverchelihten Louise Schreiber aus Riegers- dorf erlassenen Steckbriefe sind durch Ergreifung der Schreiber erledigt. Frankenstein, den 22. Ofk- tober 1878. Der Königlihe Staatsanwalt.

Unsere Strafvollstreckungt-Reqguisition vom 8. No- vember 1876 gegen den Restaurateur Oscar Bode von hier wird hiermit erneuert. Bunzlau, den 22. Oktober 1878. Königliches Kreisgericht. Abth. L Kommission für Uebertretungen.

Subhastatiouen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[898] Oeffentliche Vorladung.

In der Expropriationssahe der Berliner Stadt: Eisenbahu is|stt in Folge Antrages der Direltio1 vom 9. September 1878 das Entschädi- gungs-Verfahren rüsihtlich einer zur vorüber- gehenden Venußung auf die Maximaldauer von zwei Jahren zu enteignenden Parzelle von 10,17 Ar Att des zwischen Alexander-Ufer und

nterbaumstraße gelegenen, im Beligen ftadtgericht- lihen Grundbuche von den Umgebungen Nieder - Barnim Vo1, 27 Nr. 1390 verzeichneten, dem Ge- neral à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Köíönigs, Grafen von Lehndorff, bierselbst gehörigen Grundstücks eingeleitet, und bin -ich zum Kom- anni ad des Königlichen Polizei-Präsidiums ernannt worden.

In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der

de, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf

den 11. November cr., Nahm. 3 Uhr, in der Stolzenburg’shen Restauration, Carlstr. 27 hierselbst, anberaumt, zu welchem diejenigen Betheiligten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten en. in Gemäßheit des S8, 25 des Gesetzes ber die Oas von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vor- pa werden, daß ohne Zuthun tes etwa Aus- [leibenden die Entse ädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Leßteren verfügt werden wird. / Berlin W., den 21. September 1878. Körnerstraße Nr. 7. Der Kommissarius des Königlichen Polizei-Präsidiums, egierungs - Rath Stephan.

[8949] Oeffentliche Vorladung.

In der Expropriationssahe der Berliner Verbindungsbahn ist in Folge Anträge der Direk- tion vom 27. September resp. 9, Oktober c. das Entschädigungs-Verfahren rücksichtlich folgender Par- zellen, und zwar: j

a. einer Parzelle von 6,85 Ar Flächeninhalt des in der Klosterstraße Nr. 25 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt-

erihts Band 8 Nr. 619 verzeilneten Grund-

stücts der Handelsgesellschaft Helfft & Fried- aender hierselbst,

b. einér Parzelle von 5,02 Ar Flächeninhalt des in der Stralauerstraße Nr. 43 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt-

erich18 Band T. Nr. 12 verzeichneten Grund-

tüds des Kaufmann August Friedrißh Wil-

__ Helm A ace

eingeleitet, und bin ih zum Kommissar des König- lichen Polizei-Präsfidiums ernannt worden.

In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der e, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe

und zur Erklärung darüber Termin auf den 7. November cr., Nachm. 24 Uhr,

im Café Bellevue zu NEGM Enten anberaumt, zu welhem diejenigen Betheiligten, welche nicht bereits persönlihe Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne puyun des etwa Ausbleibenden die Entschädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der leßteren verfügt werden wird.

Berlin W., den 23. Oktober 1878.

Körnersträße 7. „Der Kommissarius

des Een Polizei-Präsidiums.

egierungs-Rath Stephan.

[8899] Aufgebot.

Die Handlung Emanuel & Son zu Holbeck bei Leeds hat das Aufgebot eines Wechsels beantragt, welcher von R. Lehmann zu Guben am 8. Dezember 1877 über 250 M an eigene Ordre ausgestellt, auf E. v. Skopnick zu Guben gezogen und von diesem acceptirt, am 8. März 1878 fällig und auf der Rüdckseite mit den Blankl’'ogiros von R. Lehmann und von Voigt & Co., r mit dem „Ordre der Reichsbankstelle zu Frankfurt a./O.“ lautenden Giro von Emanuel und Son versehen war. Der Wechsel

oll am 7. März 1878 von der Reichsbankstelle ju

ankfurt a./D. in einem mit zwei Dienstsiegeln verschlossenen Briefe, adressirt an die Antragstellerin, zur Post gegeben und verloren gegangen sein.

Der unbekannte Inhaber des Wechsels wird auf- gefordert, denselben dem Gerichte spätestens in dem auf den 3. Februar 1879 vor dem Kreiegerichts- Rath Kuntze, Zimmer Nr. 27, im hiesigen Gerichts- ande anberaumten Termin vorzulegen, widrigen-

1s der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. * Guben, den 23. iever 1878,

8

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

(8917) Vekauntmachung.

Submission auf Lieferung von 95 Stück = ca. 3C0 Ctr. alten gad Eisenbahnschienen zu Bauzwecken, in Längen von 2 bis 6,5 m. i Termin: Montag, den 11. November cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftélokale.

Bedingungen liegen daselbft zur Einsicht aus und können au gegen Einsendung von 20 -Z in Post- freimarken bezogen werden.

Offerten mit Profilzeihnungen sind zu obigem

Termine unter Couvert mit dem Vermerke: „Submission auf alte Eisenbaÿusthienen“ portofrei einzufendcn.

Clausthal, den 23. Oktober 1878,

Königl. Berg-Jxspektion.

[8647] __ Bekanntma; ung. In der hiesigen Königlichen Strafanstalt werden ¿»m 1. April 1879 ca. 100 Gefangene , welche mit der Anfertigung von Schuhen, Stiefeletten und Stiefeln beschäftigt sind, disporibel und soll deren nee Beschäftigung mit eben solchen Arbeiten erfolgen. Hierauf reflektirende Arbeitgeber woll: n die darüber aufgestellten Bedingungen, welche dem elen den Kontrakte zu Grunde gelegt werden, hier ein- sehen resp. gegen Einsendung von 1,5 X von hier E und demnächst ihre frankirien Offerten i i _ zum 13. November 1878, Abends, \chriftlich einreihen. Später eingehende Offerten werden nit berüdsictigt. Die bei event. Abschließung des Kontraktes sofort zu ees Kaution beträgt Mh. Ratibor, ten 15, Oktober 1878. Königliche Strafanstalts-Direktion.

[8824]

Main-Weser- und Hesfische Nordbahn. Verkauf abgängiger Werkstattsmaterialien, Satz- asen 2c. Termin den 12. November d. J, Vormittags 10 Uhr. Bedingungen LO bei den Materialien-Verwaltungen zu Cassel, Gießen und wig a. M, einzusehen und für 50 H zu be- zieheti. 9 Caf}el, am 22. Oktober 1878.

Der Obermastchinenmeister. Büte. Cto. 234/10.)

[8863] Bekauntmachung.

Die Lieferung der für die Zeit vom 1. April 1879 bis ultimo März 1880 für die Kaiser- liche Marine im Bereih der Nordsee - Station erforderlihen Proviant- und Fourage-Artikel, und zwar:

A.

frishes Rind- und Schweinefleisch, Salz-Rind- und -Schweinefleisch, präservirtes Rind- und Hammdlfleisch, Corned beef, Hartbrod, Weizen- mehl, frishe und präservirte Kartoffeln, Butter, präservirte Butter, Erbsen, Reis, Bohnen, Backpflaumen, Pflaumenmus, Zwetschengelée, Salz, Branntwein, Essig;

R Brod, Hafer, “Heu, Stroh fund Lager-

roh, foll im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden, und ist hierzu Termin auf _ Dienstag, den 12. November cr,, Vormittags 12 Uhr,. in unserem Büreau an- beraumt. Die Offerten, in welchen das Einverständniß mit den Lieferungsbedingungen ausdrücktlich zu ver- merken bleibf, find portofrei, vers{hlossen, mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Proviant“ unter Anschluß der Proben an die unterzeichnete Alialbautar bis zu dem gedachten Termine einzu- reichen. Die Lieferungsbedingungen, ad A. und B. getrennt, liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, und werden auf Verlangen gegen Erstattung | der Her- ftellungskosten mitgetheilt. Jn leßterem Felle ist ausdrücklich anzugeben, ob die Bedingungen für die Artikel ad A, oder ad B. resp. für A. und B. zu- sammen gewünscht werden. Wilhelmshaven, den 24. Oktober 1878. Kaiserliche Jutendantur der Marine-Station der’ Nordsee.

Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Braunschweigische Bank. Stand vom 23. Oktober 1828, 89641 Aetiva: etall-Besiand . . M. 687,503. Reichskassoenseheine 4 24,000. Noten anderer Banken, 340,000. Wechsel-Bestand 8,298,996. 2,099,663.

Lombard-Forderungen ,

Effecten-Bestand _—,

Sonstige Activa . Ce s 5,472,510, Pasalîva.

Grundkapital, ... . , , 10,500,000,

8185112

Reservefonds , , ,, 300,918. Umlaufende Noten . . . ., 2,381,000. Sonstige täglich fällige Verbind-

s 1,377,396.

lichkeiten , , L E A

Án eine Kündigungsfrist gebun-

dene Verbindlichkeiten , , » 2,021,050. —. Sonstige Passiva . e. 206001; 40. Eventnelle Verbindlichkeiten aus

weiter begebenen, im Inlande

zablbaren Wechseln 321,642, 95.

Braunsehweig ‘den 23. Oktober 1878. Die Direction.

n A

o S

Königl Kreisgericht. ï Abtboilgee Y

Berlin:

[89355] Wochen - Uebersicht

der Bayerischen Notenbank vom 23, Oktober 1878,

[8965)

t der Sächsischen Bank zu Dresden

LUeberaicht

Activa. M 4

E Bestand an- Reichskassenscheinen . Ï e Noten anderer Bauken . K Webseln . .,, s « Lombard-Forderungen L ¿e cte e e Á e sonstigen Aktiven. . Passiva.

Das Grundkapital Der Reservefonds. L Tones per r anfenden R e sonttigen, älligen Ver- Eini a s N 5 P L N Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten . . Die sonstigen Passiva

zahlbaren Wechseln. . ., Münwßen, den 25. Oktober 1878. PariSe Notenbank.

ie Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. [8907]

Kündigung von uns zu besetzen.

g [8923

auf 5 allen Stimmen Decharge ertheilt.

Nachdem nunmehr die ordentliche G

05°/, oder

\cheines Nr. 7 alsbald

größeren Ordres wesentlicber-Rabatt.

[7711]

aumärtigen Zeitungen, Faclyzei Gxpedition von Rudolf Mosse,

i Zeit

rrtfrgfefen Bei Auowahf zw

das ausschließliche Recht der I

Redacteur: J. V.: Riedel.

Bewig. Stübel,

Verlag der Expedition (Kessel). Dru: V Elsner.

34 427,000 43,000 1,797,000 35,863,900 1,737,000 1,035,000 1,692,000

7,500,000 185,000 66,446,000

776,000 183,000

1,504,000

Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande # 1,100,134. 03.

Die Stelle eines Gefangenenwärters und Magistrats - Dieners mit 36 Mark Monats- Gehalt und Dienstwohnung ist bei 3 monatlicher

Bekanntma

In der heute stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Aktien-

L Zuerfabrik in Trachenberg waren 333,000 Nmik. des Aktien-:K

5 tals mit 107 Stimmen vertreten.

j __ Die Versammlung nahm zunächst den Vortrag des Jahres- und des Revisionsberichts und Y des Jahresabschlusses entgegea und seßte die Dividende für das Geschäftsjahr 1877/78 its:nn

D°/, oder pro Aktie auf 225 Nmk.

A feft. Demnächst wurde der Verwaltung für die Geschäftsführung des Betriebéjahres 1877/78 mit

0

N 4 0

Samter INSeTII jeglicher Branche ectignet sih vorzugswelse der in ganz Güd-, deutschland sowie der Schweiz alleinige 3mal wöchentlih in Stuttgart ersheinerde All= gemeine Submissions-Anzeiger- mit der Sonntags-Beilage: Centralblatt für den deutschen Holzhandel, V. Jahrg., amtlihes sowie Vereinsorgan tes Holzhändler- Vereins, welcher seiner Reichhaltigkeit und Zuverlässigkeit halber auëschließlich in Fabrikanten- und Lieferantenkreisen die größte Verbreitung aufzuweisen hat. missions-Ergebnisse) 4} Æ pro Quartal bei jeder Postanstalt.

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öSeitungs-Cataloge und A Anschlägs olgen eie “App haben A Mona Rudolf Mosse

nferaten - Annahme übatragen: Berliner Tageblatt (Aufl. 11,000 Exptr.); Kladderadatsch; Bazar (Aufl. ca. 100,000 Expir.); Fliegende Blätter; Deutsches Montags-Blatt; Militair-Wochenblatt; Südd. Presse, München; Neue Zeitung, Stuttgart; Industrie-Blätter; Wieck's ill. Gewerbe-Zeitg. ; Pract. Maschinen-Constructeur; L'Indépendance Belge etc.

am 23. Oetober 18728, Aetliva. Coursfähiges deutsches Geld . Reichskassenscheine. . . , , Noten anderer deutscher E Sonstige Kassenbestände .

2,263,400. Wechselbestände . . . ,., 2 #5

”»

99,221. Lombardbestände . 5,051,436. 2,783,611. 7,147,317.

é. 30,000,000. 3,209,135

Effectenbestände . E Debitoren und sonstige Activa Passiva. Eingezahltes Acetienkapital Reservefonds . . . ,, Banknoten im Umlauf, , Täglich fällige Verbindlich- R e As R An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten .. , 4,362,190. Sonstige Passïva . ..,. . 321,771. Von im Inlande zallbaren noch nicht fälligen We seln sind weiter begeben worden M 2,819,591. Dle Direetion.

482,339.

Militär-Invaliden, welche

können, wollen sich bis zum 15. Dezember d,

mit Zeugnifscn uñd selbt

bei uns melden. Grottfau.

ung.

Der Magistrat.

api:

Trachenkerg, den 24. Oktober 1878.

Ektien-Zuekerfabrik in- Trachenberg. Der Vorstand.

Schy Schlesiuger. O, Winterfeldt. Bekanntmachuug.

eneralversammlung voin heutigen Tage die Auszahl einer Dividende sür das Geschäftsjahr 1877/78 mit g gen Tag ¿ahlung

Nuk. 225 pro Aktie

beschlossen hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß der Aktionäre, daß die Einlösung des Dividenden-

J. von Uslar.

(àCto. 190/10.)

ir Breslau ti Herren Nuffer & Co0., Blügerplaz 17,

sowie hierorts bei der Kasse unserer Gesellschaft stattfindet. Trachenberg, den 24. Oftober 1878

Aktien-Zuekerfabrik in Trachenberg. Der Vorstand.

ERER Sestttger. O. Winterfeldt. J. von Uslar. Ä | (0! SUDINISSIONCN

.

Mittel- und West

Abonnementspreis (inkl. der Sub- Inserate 25 .Z per Beile, bei

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Versorgungsberechtigte, noch rüstige und nüchterne- lesen und schreiben

t geschriebenem Lebens j

(8473)

Der Jnhalt dieser Beilag

e Modellen, vom 1. Januar 1876, und die im Patentgcsetz, vom 25. Mai 18

n im D E A R

in welcher au die im S. 6 des welches über den “Markenscuy, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesey, betreffend das UrheberreWt an Muñerr: ur d T, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, ersheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tite!

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 2:5

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regei tägiüih. Dat

Das Central-Handels-Register für das Deatlye Reich kann durch alle Post-Anstalten, sowie durch Carl Heymanns L erlag, Berlin, W., Mauerstraße 63—6ò, und alle Buchhandlungen, für Berlin j

auŸh durch die Expedition: s

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30 e,

S di L L LRCS F P’ O a A C M 7 25 T

[S

Patente.

Versagnug vou Patenten.

Auf die nachstehend bezeihnete, im Reichs-Anzeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachte, An- meldung ist ein Patent engee worden. Die Wirkungen des einstweiligen Schutzes gelten als nit eingetreten.

Nr. 5733. Fuucke & Hueck, Schraubenfabri- Tanten zu Hagen i. W.,

Methode der Herstellung federnder Unterlag8- scheiben zu Schraubenbolzen, vom 14. Mai 1878. Berlin, den 28. Oktober 1878. Kaiserliches Patentamt. Jacobi.

Erlöshung von Patenten.

Die nachfolgend genannten, unter der angegebenen Nummer in die Patentrolle eingeiragenen Patente {ind auf Grund des §. 9 des Geseßes vom 25. Mai 1877 erloscen.

Nr. 605. G. Wolff zu Oldenburg,

Querkuppelung zwischen Lokomotive und Tender, vom 17. August 1877. Nr. 374. H. Jarck zu Flensburg, durch Drehventil vershließbarer Flaschenkork, vom 7. Juli 1877. j Nr. 290. A. Beschoren zu Berlin, Handhabe für Kochtöpfe ohne Henkel, vom 22. Juli 1877. Nr. 902. A. d: Serres Wieczffinski, Bau- direktor, und A. Battig, Ober-Ingenieur zu Wien. Vertreter: Heusinger von Waldegg, Ober-Jn- genieur zu Hannover, : E zwischen Schienen, Lang- und Querschwellen eines eisernen Oberbaues für Eisenbahnen,

vom 1. August 1877, 4

Nr. 107. J. Schön & M. Schön zu Malstatt, Vorrichtung zur Herstellung gefalzter Ofenrohre,

vom 28. Juli 1877. j i

Nr. 234, J. A. Huber's Söhne zu Rosenheim, Verfahren und Maschine zur Herstellung von Fäden und Lißen für Kurzseilerwaaren,

vom 4. Juli 1877. :

Nr. 386. J. Kranse, Kaufmann zu Berlin, Vorrichtung zur Herstellung von Schrauben- gewinden im Innern von Glasflaschenhälsen,

vom 29. Juli 1877. |

Nr. 424. G. Heger zu Berlin,

Dampfkessel mit Dampfbildung außerhalb der vom Feuer berührten Flächen, vom 3. Juli 1877. j : L

Nr. 563. C. Höri zu Minkwiß bei Leisnig,

Dengelmaschine, vom 2, Juli 1877. i

Nr. 1763. T. Hönig, in Firma: Aug. Hönig

zu Cöln a. Rhein, Fahrbare Ausziehleiter für Rettungszweke, vom 3. Juli 1877. / ml 3076. F. Neugebauer, Mechaniker, zu erlin, Gas- und wasserdihte Papierpatrone für Hand- feuerwaffen, vom 15. März 1878. Berlin, den 28. Oktober 1878. Kaiserliches Patentamt. Jacobi.

Berichtigung. A Die in Nr. 219 des Deutschen Reichs- und König- Tih Preußischen Staats - Anzeigers vom 17. Sep- tember 1878 unrichtig angegebenen Anmeldungen lauten berihtigt, wie folgt: Ae. 13 459. Joh. Gummich in Werden a. d. uhr

Neuerung an Petroleumlamyen mit Vorrich-

tung zur Vermeidung einer Explosion. (Zusaß

zu Patent Nr. 635.) : i Nr. 15235. Carl Spatz, G-latine-Folien-

Fabrikant zu Hanau.

Durch unverbrennliche Draht- oder Pasergeroere

verstärkte transparente Gelatinetafe n zur far-

bigen T E Theaterbühnen 2c. Berlin, den 28. Oktober 1578.

Kaiserliches Patentamt. Jacobi.

[8954]

(8966]

[8967]

Königliches Ministerium für Gen d und sffentliche

E. andel, Gewer Arbeiten.

M D Gustav Bonardel und Max

Boas in Berlin unter dem 23. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren e den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheite Patent : auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er- läuterte Meßform für Hüte und Müßen st aufgehoben.

Das den Herren Gustav Bonardel und Marx Boas hierselbst unter dem 24. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den gaazen Um- fang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung

erläuterte Maschine zum Umbiegen der Krempe

an Filzhüten

sammenseßung, ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beshränken, ist aufgehoben.

Das dem Schlossermeister Adolf Schulz ju». zu Samter unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußishen Staats ertheilte Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nah-

gewiesene Kartoffelerntemaschine, insoweit sie als

neu und- eigenthümlich anerkannt ift, ist aufgeboben.

Das dem Herrn Auguste Huart in Nethel unter dem 16. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf zwei Apparate zur Vermeidung der dur

Zerreißen von Fäden bei Drofselmaschinen ver-

ursachten Uebelstände in der durch Zeichnung und

Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung,

ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile

zu beschränken, ist aufgehoben.

Das den Herren Thode & Knoop zu Dresden unter dem 29, Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf eine Vorrichtung an Mähmaschinen zum Regu-

liren des Fingerbalkens während der Fahrt in

der durch Zeichnung und Beschreibnng nachgewie- senen Zusammenseßung ist aufgehoben.

Der internationale Kongreß über die Patent-, Muster- und Markenschußfrage zu Paris.

X.

Sektion 3.

Fabrif- und Handelsmarken. Unberechtigte Benußung von Preis- medaillen. Schuß der photographi-

schen Erzeugnisse 2c. |

P, Dresden, 24. Oktober. Außer den in meinem VIII. Bericht unter Artikel 6 wieder- gegebenen Beschlüssen in Sachen der E und Handelsmarken waren vom Kongresse und von der Sektion noch Beschlüsse gefaßt, ‘die, wenn auch nicht alle von prinzipieller Wich- tigkeit, theils als Ergänzungen, theils als Mo- tive zu anderen Resolutionen angesehen wer- den können. Jn dem Vertragsentwurf konn- ten sie niht wiedergegeben werden, weil sie den darin vorgesehenen, noch näher zu verein- barenden Ausführungsverordnungen vorge- aen haben würden. |

So hatte der Kongreß vor Entschließung darüber, daß der Nachsuchende jede Marke auf seine Verantwortung und Gefahr zu- gelassen schen müsse (Victor Fumouze), den Satz angenommen :

„Die Niederlegung einer Fabrik- oder Handels-

ie gilt nur als Anzeige für das Eigen-

um“;

aber die Fortsezung, welche in der Sektion mit 27 gegen 21 Stimmen angenommen war, mit 40 gegen 37 Stimmen abgelehnt, nach- dem Pouillet dagegen, der Antragsteller Mé- neau, Graf de Marafy und Sekretär Dr. Rendu (Paris) ihre Gründe dafür entwickelt hatten. Diese Fortseßung lautete :

«aber sie wird der Beweis für das Eigenthum eni mit dem fünften Jahre nach ihrec Publi- ation.

„Im Fall eines Streites über das Eigenthum einer Marke während der fünfjährigen Periode gilt nur die Priorität der Anwendung als Be- weis für das Eigenthum. Bei obwaltendem Zweifel genügt die Priorität der Eintragung.“

Jn dem unter 6 mitgetheilten Beschlusse [hlen nah den Worten: „geheim gehaltene“ ie Worte:

„auf die Frage der Neuheit bezügliche“ (Mit-

theilung . . .) i

Unter dem sub 7b. verzeichneten „cliché“ ist ein Abdruck der Marke gemeint.

Die in Sah 8 offen gelassene Zeit war im Alinea 1 auf 14 Tage, im Alinéa 2 auf 10 Tage dur Kongreßbeshluß festgeseßt, die Be- stimmung über Veröffentlihung in einer ge- meinsamen Zeitschrist durch Professor Cohn (Heidelbecg) en,

Der neunte Beschluß (Ch. u Sen) er- hielt erst endgültige gafsung, nachdem Selwyn auf die Nothwendigkeit öffentlicher Bekannt- machung hingewiesen, im Uebrigen aber ohne Erfolg beantragt gewesen war, daß die Fabrik- marke von dem Unternehmen, dessen Produkte sie zu charakterisiren dienen soll, getrennt ver- fauit werden könne, und {hon in der Sektion ein Vordersaß gestrihen war, nach welchem

ist aufgehoben.

Das dem Herrn Eugen Rabe zu Stettin unter dem 28. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent i i i

auf einen Rotations- Zimmerspringbrunnen in der

durch Zeihnung und Beschr-ibung erläuterten Zu-

eine Veränderung im Besiß einer Marke im Verlauf von 6 Monaten den dazu Berechtigten zur neuen Eintragung zwingen follte.

Nach der Bestimmung (von Rosas), daß die Eintragungsgebühr der Anzahl der zu {üßen- den Unterscheidungszeihen angemessen, von der

Anzahl der Produkte aber unabhängig sein solle, lautete ein anderweiter Beschluß: «Marken, welche \fih nur durh Umfang unt Farbe unterscheiden, werden wie eine einzige gezählt,“ und ferner:

„Die Marken werden gesammelt und kosten- frei in einer durch Reglements bestimmten D im Centraldepôt für das industrielle

igenthum, d-em Publikum zur Verfügung gestellt.

Zur besseren Uebersicht sollen Register nach der Art der Produkte und nach der Reihen- folge der Aufnahme der ges{üßten Marken ge- führt werden, auch alphabetish geordnete, ftets auf dem Laufenden erhaltene Kataloge in den- selben Räumen öffentlich ausliegen. (de Marafy, Grodet).

Von den Fabrikmarken sollten Faksimiles ge- druckt und von p zu Zeit veröffentlicht wer- den, damit dieselben bei Handelskammern oder Lokalbehörten öffentli zur Verfügung stehen. (Romanelli.)“

Sat 11 hatte auf Antrag Budenheimers, den Couhin dahin erläutert, daß zwischen Civil- und Strafgericht der Gegensatz zu erhalten sei, früher den Vordersah :

«Civilklagen bezüglich der Marken find bei den

zusländigen Gerichtshöfen anzubringen.“ Pataille plädirte für den 12., de Marafy und der hweizer Delegirte für den 13. und 14. Sag. Auf Antrag Grodets ward Say 15 genehmigt.

Gleihwie bei Mustern und Modellen war auch besonders beschlossen worden :

„Die Anfertigung oder Anwendung einer niht deponirten Marke giebt kein Rechtsmittel zu einer Klage.“

Bezüglich der Nichtigkeit eines Markenschußzes einigte man sich zu der Bestimmung, daß

„auf beglaubigten Antrag des Deponenten oder seines Rechtsnachfolgers oder Kraft einer end- gültig gewordenen gerichtlichen Entscheidung die Annullirung geschehen könne, und daß diese Annullirung auf dem Rande zur Depotverhand- tuns und bei der Marke selbst verlautbart werde.

Die Löshung soll von jedem Interessenten

¿ beantragt werden fönnen.“ :

Anstatt der unter 16 aufgeführten Resolution waren früher als Alinea 3 dem Saß 14 (Oenenigen, welche Marken in betrügerischer

eise nahahmen .…. . werden gleichgestellt) die folgenden Worte angeschlossen :

„Diejenigen, welche Waaren verkaust oder zum Verkauf auëgeboten haben, auf denen falsche Marken standen, sofern sie sih weigern, dem rechtmäßigen Eigenthümer der Marke \{riftlich vollständige Auskunft darüber zu geben, welches der Name dcs ursprünglichen Ver- täufers ist, woher die Waaren kamen und zu welcher Zeit der Verkauf stattgefunden hat.“

Sag 17 wurde von Pataille eingebracht. Er is} die einzige Entschließung zu dem damit berührten Punkte des Originalprogramms.

Jn Rücksicht auf tranfitorische Bestimmungen und um dauernd den Veränderungen im Besitz, dem Erlöschen von Besißrehten und allen zur Aufrechterhaltung des Schußes etwa zu geben- den Bestimmungen mehr Wirkung zu verschaffen, fl die Sektion mit großer Majorität be- chlossen :

„Die Niederlegungen müssen vom Jahre 1880 ab alle 10 Jahre erneuert werden. Jede inner- halb dieses Zeitabschnitts geschehene Nieder- legung hat nur bis zum Datum der allgemei- nen Erneuerung Gültigkeit.“

Tro mehrfahen Widerspruhs wegen Kürze der Zeit oder Festsezung einer Zeit im gégen- G Augenblick und eines Vermittelungs- vorschlages, daß, wenn der Berechtigte eine Marke 10 Jahre nicht benuße, die Marke erlöshe, macht doch der Kongreß auch diesen Beschluß zu seinem eigenen, läßt aber den, wie folgt amendirten Antrag Méneau’s, nach welchem

„Strafanträge von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag der Betheiligten angebracht, mit Ausnahme des Falles der Verleßung der über obligatorishe Marken bestehenden Be- stimmungen jedoch solchen Antrag auch mit voller Rechtswirkung aufheben können,“

mit einer erheblichen Majorität fallen.

Bei den Verhandlungen über den Marken- \{huß, in denen wiederholt die Vize-Präsidenten Staatsrath Tranchant und Geheime Rath Reuleaux präsidirten, nahm auch wiederholt der bei seiner Wahl zu einem Ehrenpräsidenten noch nicht anwesende Herr Dr. William Siemens aus London thätigen Antheil. An den Diskussionen zu diesen Fragen betheiligten sih außer den genannten Antrag- stellern und anderwärts öfter einflußrei betheiligten Pcrsonen die Herren Advokat Demeur aus Brüssel, Charles Martin, conseiller général de la Seine, Théodor Bouinais, Porto Urätito der Union des fabricants, W. Ponty, Präsident des Handelsgerichts zu Roche-

dikatskammer der Pharmazeuten (Paris), das Mitglied des italienischen Parlaments Torri- iani, Carl Bag (Wiesbaden) üñd Benjami ohin (Paris).

Nach kurzen Debatten faßte der „Kongreß über das industrielle Eigenthum“ in seiner Sizung vom 16. September auf Antrag des Grafen de Maillard de Marafy die nachstehen- den Beschlüsse über: / / Industrielle Preise (Medaillen 2c.) „1) Die unter irgend einer Form erfolgte Usur- pation oder falsche Anwendung ciöés industriellen Pr:ises, welcher gelegentlich einer Auëstellung ertheilt worden, an deren Einrichtung die oberste Behörde offenfundigen Antheil genommen vat, soll als eine unerlaubte, vor das Strafgericht gehörende Handlung angesehen werden.

2) Ebenfalls als unerlaubt soll angesehen werden die Usurpation der von den offiziellen wifsenschaft- lichen Körperschaften e:theilten Preise, Medaillen und Belobungen. Es

3) Jst die Usurpation im Bezirk einer offenen Ausstellung unter den vorerwähnten Bedingungen Cas fo soll die Strafe auf das Maximum erhöht werden.

4) Außer der öffentlihen Klage sollte dem geshädigten Theile eine Klage gemäß den Bes stimmungen des Gesetzes über die Fabrikmarken zugestanden werden.“

Mit RücClsiht auf die photographischen Erzeugnisse waren von G. Lecocq und Ge- nossen die folgenden Anträge in der Vorbera- thung zur Annahme gebracht :

„Ein geseßlicher Schuy nuß den durch Photo- graphie oder durch deren Anwendung hervor- gebrachten Erzeugnissen erth:ilt werden.“ :

„Die photographishen Erzeugni'ie müssen ein- getheilt werden in solche, welche einen gewerblichen Charakter besißen und folhe, die als Kunstwerke zu gelten haben.“ /

„Die Erzeugnisse, welhe einen gewerblichen Charafter haben, sind dur ein besonderes Gefeß auf die Dauer von 5 Jahrez zu s{ühen.“

„Die Erzeugnisse, welhe als Kunstwerke p betrachten find, soüen dur das Geseß Über künst- [erishes Eigenthum geschüßt werden.“ / Der Kongreß summirte die Entschließung in

seiner Sißung vom 17. September mit den Worten : :

„Photograpbische Erzeugnisse müssen dur ein

besonderes Geseß ges{ütßt werden.“

Wenn ich au hier und da (der Legiti- mität halber) auf einzelne Beschlüsse hon vorgreiflih hinwies, welche die Creirung und die Aufgaben der „„Commission per- manente“ aussprechen, so muß ih sie hier doch der Vollständigkeit wegen mit dem bisher niht Erwähnten im Zusammenhang geben.

ie lauten:

„1) Der Kongreß fett eine permanente inter- nationale Kommission ein, welche innerhalb der Grenzen der Möglichkeit die Ausführung der vom Kongreß gefaßten Entschließungen über das industrielle Eigenthum gu sichern hat.

Die permanente Kommission besteht aus den Mitgliedern des Bureaus des Kongresses, den Berichterstattern, den Präsidenten, Vize-Präsi- denten und Sekretären der Sektionen und den offiziellen Delegirten der Regierungen. :

Die Mitglieder dieser Kommission sind in nationale Sektionen getheilt, je nach der von ihnen repräsentirten Nationalität. :

Die im Kongreß nicht repräsentirten Natio- nalitäten können ebenfalls eine lokale Sektion ernennen.

2) Jede nationale Sektion hat das Recht, fich fünf Mitglieder zuzuordnen.

Jede dieser Sektionen hat, wel.{es auch die

bei Abstimmung über die Entschließungen der permanenten Kommission.

3) Eine der Aufgaben der dur private Jni- tiative geschaffenen permanenten Kommission besteht darin, durch eine der Regierungen den

tonferenz zu erlangen, zu dem Zwede, die Grundlagen einer gleichförmigen Geseßgebung festzustellen. l

4) Der Kongreß beschließt, e eine Delega- tion sich zu dem französischen

der Landwirthschaft und ves Handels begebe,

damit eine internationale Kommission ernannt werde, welche über die auf eine gleihförmige Geseßgebung in Sachea des industriellen Eigen- u bezüglichen Akte offiziell zu verhandeln abe.“

Nath der Kommissionssizung vom 18. Sep- tember beantragte Hr. Hegedüs mit zwei Ge- nossen, daß demnächst beschlossen werde, dem Artikel 5 des Entwurfes zum Verbands -

ügen: ! D die Säße

fort, Capgrand-Mothes, Präsident der Syn-

c E S E R E E A E E E E E E D

Anzahl ihrer Mitglieder sei, nur eine Stimme“

usammentritt einer offiziellen internationalen

errn Minister

um ihn zu ersuchen, die Jnitiative zu ergreifen,

vertrage (vergl. Bericht V1.) hinzuzu-

welhe im Bericht 11. als Erklä- * rung für industrielle Muster und gewerbliche Mo- delle gelten, und die darauf folgenden beiden Absäße,

l wze ed éii bg Ô I C eta a R C S R ÄBRARZ T, L A E R Ries