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Neichs- und Staatsanzeïger Nr 95 vom 23. Ayril 1940. S. S
s Sweite Anordnung
zur Regelung der Preise für Ueberholungs- und Funstand- sezungsarbeiten an Kraftfahrzeugen.
Vom 17. April 1940.
Auf Grund des § 2 des Geseves zur Durchführung des Vierjahresplans —. Bestellung eines Reichskommissars für die Vreisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den
. Viexrjahresplan angeordnet:
S1 (1) Für Ueberholungs- und JFnstandseßzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen dürfen, soweit vom Reichsinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks gemeinsam mit den Kraftfahr- zeugfabriken hierfür Arbeitspreislisten aufgestellt werden, höchstens die in diesen Listen verzeichneten Preise (Arbeits- preise) berechnet werden. Die Arbeitspreislisten bedürfen der Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung. (2) Arbeitspreislisten bestehen gegenwärtig für folgende Kraftfahrzeugtypen: : Perfonenkrastwagen Adler: Junior, Trumpf, Primus, Diplomat. BMW : Baumuster 326, 319, 329, 409, 915, 309, Ford: Eifél 1937, V 8/PKW 1937. Auto-Union: DKW : Reichsklasse, Typ F 5—600, Meisterklajse F 5—700, DKW : Reichsfklasse, Typ F 7/600, Reichsfklasse Spezial, Typ F 7/600, Meisterklasse, Typ f 7/700, Hoch: Typ 830 B, 830 BL, 930 V, 850, 851, 853, 853 A, 951 A, Audi Front: Typ VW (2 Ltr.), Typ 226 (2,25 Ltr.), Wanderer: W 35, W 40, W 45, W 50. Hanomag: Baumuster Garant, Kurier, Record, Sturm. Borgward: E 1100, H 1700. Opel 4 O QUE, L2/ Liter, 1,8 Liter, 1,3 Liter, 2,— Liter, Olympia ¿/ Kadett, Normal und Spezial, Olympia 1,5, Super 2,5 Stoewer: Greif-Luftgekühlt, 1,3 Liter 34 PS, Daimler-Benz: Typ 170 V (W 136), Typ 230 (W 143). Steyr: Typ 50, 55, 200, 220, 630. NSU-Fiat: Modell 500, 1000, 1100, 1500. Vomag: Krupp:
Lastkrafstwagen
51/LKW (V 8), VV/LKW.
HL 3,5/HDS®& 3—3,5. Expreß/Columbus.
3,5 Liter, 1 Tonner. Blitz 3,6.
Typ L 2000/2500.
Typ 5 LR 448/6 LR 653. Typ LD 3,5 M 32 Motor: M 412, OD 3,5 N 32 Motor: M 412, SD 3,5 M 32 Motor: M 412, OD4 N 32 Motor: M412, LD 5 N 132 Motor: M 412, OD 3,5 N 132 Motor: M412, LD 4 M 232 Motor:
M 412/413, OD 4 N 232 Motor:
M 412/413, „ LD 3,5M 132 Motor: M412. Typ 500/LD 6/Typ 650/GD 6. Typ Granit 25/Typ Granit 30.
Fahrgestell: Motor:
L30aM145S88D F6M316, M27M165F4M316 F6M 317, M30M265F4M513 F6M 513, M 40/500 235 F 6M 517.
Büsing: Phänomen: Klöcktner-Humboldt-Deuß:
Henschel: Typ 30 T/Typ 40 8/Typ 5 G Typ 6 T. MAN: Typ E/Typ Z/Typ F 4.
(3) Bei nicht handwerksgerechter Ausführung der Arbeiten müssen die Arbeitspreise angemessen ermäßigt werden. :
(4) Soweit der Reichsinnungsverband des Kraftfahrzeug- handwerfks mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für Personen- und Lastkraftwagen Abschlepp- sätze festgelegt hat, gelten diese als Höchstsäte.
/ i S2
_(H) Die Werkstätten dürfen für sämtliche Karosserie-, Aufbau-, Latierungs- und Elektrikerarbeiten, die nicht in den eigenen Betrieben durchgeführt werden, ihrem Auftraggeber höchstens einen Aufschlag von 10 vom Hundert auf die Nettopreise des Lieferers berechnen. H
(2) Aufwendungen für erforderliche Probefahrten dürfen besonders in Rechnung gestellt werden.
(3) Sind von Werkstätten Arbeiten außerhalb der nor- malen Arbeitszeit (Ueberstunden-, Nacht- und Sonntagsarbeit) ausgeführt worden, so ist ein Aufschlag auf die Arbeitspreise entsprechend den Aufschlägen der für die einzelnen Gebiete geltenden Tarifordnung für das Kraftfahrzeughandwerk nur dann berechtigt, wenn der Auftraggeber diese Art der Auf- tragserledigung ausdrücklih verlangt hat.
(4) Die Arbeitspreise gelten nur für die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen in serienmäßiger Ausführung und unveränderter Konstruktion. :
(5) Bei Ueberholungs- und Fnstandseßungsarbeiten an Fahrzeugen, die in der Pflege und Wartung besonders ver- nachlässigt sind oder in einzelnen Teilen Formveränderungen aufweisen, können die Arbeitspreise angemessen überschritten werden, falls besondere zusäßlihe Arbeiten erforderlich werden. Die zusäßlichen Arbeiten sind jedoch nach Umfang und Preis vorher mit dem Auftraggeber besonders festzulegen. O Für Ab- und Anlieferung von Fahrzeugteilen, die in fremden Betrieben instand zu seyen sind, sowie für Montagen, die auf besonderen Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Werkstatt ausgeführt werden, darf neben den pre ein besonderer angemessener Zuschlag berechnet
erden.
(7) Beabsichtigen Werkstätten, Ersaßtßteile besonders anzu- fertigen oder instand zu seßen, so dürfen diese Arbeiten nur mit Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden. Die Preise für diese Arbeitsleistungen sind mit dem Auftrag- geber besonders zu vereinbaren,
(8) Die Arbeitspreislisten sind in den Werkstätten sichtbar auszulegen.
Jn den Rechnungen über die in den Arbeitspreislisten genannten Arbeiten sind die Preise für die verwendeten Einzelteile und Materialien und die Preise für die Arbeits- leistungen jeweils gesondert auszuweisen. Ebenso sind die Vreise für die Arbeiten, die gem. § 2 Abf. 2 bis 7 besonders berechnet werden dürfen, in der Rechnung im einzelnen
ersichtlich zu machen. 8 4
Aufträge zur Jnstandsezung von Kraftfahrzeugen dürfen nur zu den vom Reichsinnungsverband des Krastfahrzeug- handwerks und der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie auf- gestellten und vom Reichs!ommissar für die Preishbildung genehmigten Einheitsbedingungen für die Ausführung von Fnstandsezungsarbeiten an Kraftfahrzeugen erteilt, ange- nommen und ausgeführt werden. ;
S5 Die Preisbildungsstellen werden ermüchtigt, bis zu 5 vom Hundert niedrigere Höchstpreise als die Arbeitspreise fest- zuseßen. E : S6
Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Au8- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
8 7
(1) Die Anordnung, die auch in den eingegliederten Ost- gebieten gilt, tritt am 1. Mai 1940 in Kraft.
(2) Am gleichen Tage treten die Anordnung über die Arbeitspreise für Ueberholungs- und Justandseßungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1938 (Reichsanzeiger Nr. 29) und die Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Arbeitspreise für Ueberholungs- und Jnstand- seßungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3, Februar 19838 und zur Einführung dieser Anordnung in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 16. Oktober 1939 (Reich8- anzeiger Nr. 246) sowie sonstige entgegenstehende Vorschriften außer Kraft.
Berlin, den 17. April 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.: Dr. Flottmann.
Anordnung
zur Regelung der Handelsspannen und der Preise für das Brechen und Mahlen von Gerbrinden.
Vom 19. April 1940.
Auf Grund des § 2 des Gesegzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 T s I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten ür den Vierjahresplan angeordnet:
81 Händler dürfen beim Verkauf von Gerbrinden an Ver- arbetitér auf den tatsächlihen Einkaufspreis als Handelsspanne höchstens berechnen: | bei Eichenrinde ; 5 1 z 80 A je 100 kg, bei Fichtenrinde . - « « 60 Af je 100 kg.
82 (1) Für das Brechen oder Schneiden von Gerbrinden dürfen Händler und Lohmüller höchstens 1,— KM je 100 kg berechnen. (2) Für das Mahlen gebrochener oder geschnittener Gerb- rinden dürfen höchstens berechnet werden: für Grobmahlen « » s 50 A je 100 kg, für Feinmahlen . - « « 70 f je 100 kg. 83 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen erlassen die zur Durhführung und
Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Ver- waltungsvorschriften. 84
Diese Anordnung tritt am 25. April 1940 in Kraft.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.: Dr. Flottmann.
Anordnung KP 1
der Reichsstelle für Kleidun und verwandte Gebiete über Preisbildung für ausländishe Teppiche im Einzelhandel
vom 19. April 1940.
Auf Grund des Art. Il der Ersten Ausführungsverord- nung zur Verordnung der Preisbildung für ausländische Waren vom 10. August 1937 (RGBl. 1 S. 884) wird mit Lng des Retichskommissars für die Preisbildung an- geordnet: ® °
81 __ (1) Ausländische Teppiche im Sinne dieser Anordnun sind Teppiche, die außerhalb des Deutschen Reiches hergestellt sind. Als 2e gelten auch Brücken, Vorlagen, Verbinder, Galerien und sonstige verwandte Spinnstofferzeugnisse ohne Rücksicht auf Größe, Herstellungsweise, Musterung und Ver- wendungszweck,.
(2) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete kann bestimmte ausländische Teppiche von dieser Verordnung ausnehmen.
82
(1) Beim Verkauf ausländischer Teppiche an den leßten Verbraucher darf der Handelsaufschlag höchstens 120 % auf den tatsächlichen Vexkaufspreis des Einfuhrhändlers — ohne Zoll — betragen. Der Zoll ai dem nach diesen Vorschriften gebildeten Preis in der tatsächlich entstandenen Höhe zuge- rechnet werden.
(2) Ausländische Teppiche, die als sogenannte Antiqui- täten gelten, und ausländische Teppiche, die von Verbrauchern an den Handel verkauft werden, sind von vorstehenden Be- stimmungen über die Höchsthandelsaufschläge ausgenommen.
(3) Schalten sich in den Verkauf ausländischer Teppiche
mehrere Händler ein, so darf hierdurch der festgeseßte Bech b
à handelsaufschlag nicht überschritten werden. Ausnahmen be-
dürfen der Genehmigung der Reichs\telle für Kleidung und verwandte Gebiete. ;
83
(1) Für die Errechnung der Preisaufschläge nach L 2 sind
ordnungsmäßige Preiserrehnungen (Kostenrechnungen) auf- zustellen, die zusammen mit den zur Nachprüfung der in den Kostenrehnungen gemachten Angaben fünf Fahre aufzu bewahren sind.
8 4
: Ueber Zweifelsfälle, ob ein ausländischer Teppich als Antiquitätenstück anzusehen ist oder nicht, entscheidet auf An-4 trag eines Beteiligten die Reichsstelle für Kleidung und vers wandte Gebiete. S5
Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete, Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Unordnung Mr. 6 ' der Reichsstelle für tehnishe Erzeugnisse (RtE) über die Verbrauchsregelung für Trockenbatterien vom 23. April 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr int der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseyblatt I S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Über- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats=- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Anschluß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebens- wichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichsgeseyblatt 1 Seite 2221) mit Zustimmung des Reichs3=- wirtschaftsministers angeordnet:
81 Trockenbatterien dürfen an Verbraucher nur gegen Be- zugscheine abgegeben und von ihnen bezogen werden.
82 Die Bezugscheine werden nah Weisung der Reichsstelle von den Wirtschaftsämtern ausgegeben.
83 Die Bezugscheine sind von dem Lieferer bei der Aus lieferung von Trocenbatterien an den Verbraucher einzu=« behalten und nach Entwertung (durch Zerschneiden, Durcha lochen oder Durchkreuzen) bis zum 5. eines jeden Monats für den Zeitraum des vergangenen Monats an das für seinen Wohnsiy zuständige Wirtschaftsamt einzusenden.
84 __ Die Reichss\telle kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen versehen.
S5 Die Reichsstelle kann Ergänzungs- und Ausführungçs34 bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen (Richtlinien); siá kann insbesondere bestimmen, daß Bezugscheine für staat3a politisch wichtige Bedarfsträger unmittelbar von den Bezirk84 wirtshaftsämtern ausgegeben werden (Sondergenehmigung)z
S6 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ana ordnung werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf, dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeug nisse (Verbrauchsregelung-Strasverordnung) vom 6. April 1940 (Reichsgesehblatt I Seite 610) bestraft.
S T7 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. “Gleichzeitig treten diejenigen Bestimmungen, die die bis herige Verteilung und den Verkauf von Trockenbatterien ge- regelt haben, außer Kraft.
Berlin, den 23. April 1940.
Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.
Bekanntmachung Ir. 1 der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse (Rt zur Anordnung Nr. 6 vom 23 it 040 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 95 vom 23, 4. 1940.)
Gemäß § 4 der Anordnung Nv. 6 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung für Trocken=- batterien wird hiermit bestimmt:
81 Anodenbatterien dürfen bis auf weiteres an Verbrauches ohne Bezugschein abgegeben und von ihnen bezogen werden«
S2 ; Die Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Die Reichsstelle bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraft4 tretens dieser Bekanntmachung.
Berlin, den 23. April 1940.
Der Reichsbeauftragte für technishe Erzeugnisse. Schwarzkopf.
Bekanntmachung.
. Die am 22. April 1940 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: ate über die Deutsche Bücherei in Leipzig. Vom 18. April
Verordnung zur Einführung von Vorschriften über die Ge- meinnügzigkeit im Wohnungswesen in der Ostmark und im Reichs- gau Sudetenland, Vom 15. April 1940,
___ Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der # und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Ein-
Jag. Vom 17. April 1940.
Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 95 vom 23. April 1940, S. 3
Fünfte Verovdnung zur Durchfü d ls Vom 18. April 1940. h führung des Hebammengesetes
wesen eee 4 Sun Wee Da ERns über die Ab- Heitspflegshaft in den eingegliederte tgebi D 18. April 1940. E
Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung der in den Grundbüchern des Reichsgaues eite und der in die Länder Preußen und Bayern sowie die Reihsgaue Ober- und o e S Hen sudetendeutshen Gebiete für den ehe-
aligen tschechojlowakishen Staat eingetragenen Rechte. Vom
18. Äpril 1940. E g
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über internatio- nalen Kraftfahrzeugverkehr. Vom 18. April 1940.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 M. Postversen- dungsgebühren: 0,08 ÆZM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 23. April 1940. : Reichsverlagsamt. Dr. Hubr ich.
Preußen.
Bekanntmachung.
Nah Vorschrift des Geseßes vom 10, April 1872 (Geseß-
samml. S. 357) sind bekanntgemacht: eds
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom
26. August 1939. über die Genehmigung des Nachtrags V
zum Statut der Landeskulturrentenbank für die Provinz
Schleswig-Holstein vom 10. Oktober 1881 durch das
Amtsblatt der Regierung in Schleswig Stück 9 S. 44, ausgegeben am 2, März 1940;
2. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 27. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs-
_rechts an die Firma Adam Thelen, Kalkwerke und Stein- brüche in Kornelimünster, für die Erweiterung ihres Anschüttgeländes, durch das Amtsblatt der Regierung in Aachen Stü 12 S. 36; ausgegeben am 23. März 1940;
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1, März 1940 über die Uebertragung des dem Unter- nehmer Otto gen. Homeyer in Osnabrück unterm 25. August 1939 verliehenen Enteignungsrechts für den Bau einer Tierkörperbeseitigungsanstalt nebst zwei kleinen Wohnhäusern für einen Gehilfen und einen Kraftfahrer auf den Landkreis Osnabrück du-:ch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück Stück 11 S. 26, ausgegeben am 16. März 1940;
4. der Erlaß des Preußischen Stciatsministeriums vom 1. März 1940 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an den Provinzialverband Westfalen zum Ausbau der Landstraße T. Ordnung Nr. 548 im Kreise Wieden- brück durch das Amtsólatt der Regierung in Minden Stück 11 S. 26, ausgegeben am 16. März 1940;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. März 1940 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer —) für Zwecke der Wehrmacht in den Gemarkungen Kürenz, Olewig und Tarforst durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Stück 11 S. 45, ausgegeben am 16. März 1940;
6, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 92, April 1940 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus — Heer —) zum Bau einer Verpflegungs8anlage und eines Neben- N in den Gemarfkungen Düsseldorf-Rath und
ckamp durch das Amtsblatt der Regierung in Düssel-
- dorf Stü 15 S- 61, ausgegeben am 13, April 1940;
Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer. 5 der Geseßsammlung enthält unter
Nr. 14 520. Verordnung übr die Entstaatlihung der Poli- zet in den Städten Schneidemühl und Dt, Krone. Vom 31. März
Preußischen
1940.
Nr. 14 521. Fünfte Verordnung über die Zahl der Mitglieder der Provinzialräte. Vom 3. April 1940.
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,20 M, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 F. Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Liegenburger Str. 31, und durch dên Buchhandel.
Berlin, den 23. April 1940. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlih Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztójay, ist nah Berlin zurülgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 19. April 1940 ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. JFnhalt: Konsulatwêsen: Ernennung. — Etxequaturerteilungen und Erlöschen von n quaturerteilungen. — Steuer- und Bollwesen: Verordnung über die Erhöhung dex Kleinbetragsgrenzen für die Zerlegung der Ein- heitswerte des Grundbesißes im Memelland. — Verordnung über die Verwaltung dex Grunderwerbsteuer im Oberfinanzbezirk Danzig-Westpreußen. — Verordnung. übex die Neuregelung der ael Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbézirk
assel. :
Urs der WVerivatiutg. Ein bedeutsamer Schritt zur Reichseinheit.
Jn einer Erläuterung der neuen geseßlichen Maßnahmen für die Ostmark erklärt der Sachbearbeiter des Reichsinnenminist2- riums, Ministerialdirigent Dr. Ho che, im „Reichsverwaltungs- blatt“, daß das Datum des 1. April 1940 einen vichtigen Mark- stein auf dem Wege der organisatorischen Eingliederung des ehe- maligen Landes Oesterreich in das Großdeutshe Reich bildet. Mit diesem Tage habe der Führer den Auftrag des Gauleiters Bürkel als Reichskommissar für die Wiedereingliederung für beendet er- flärt. Gleichzeitig seien die neuen Reich8gaue der Ostmark ein- gerichtet und die Aufgliederung Oesterreihs in die sieben Reichs-
aue vollzogen worden. D eit dem 1. April 1940 weder in verwaltung8mäßiger Zusammen- assung ns als Träger von Rechten und Pflichten mehr. Es werde auf längere Zeit hinaus noch eine Reihe von Fragen all- gemeiner, politischer und organisatorischer Art geben, die nicht von jedem Reichsstatthalter in den Reichsgauen der Ostmark für 2 allein gelöst werden können, sondern etner zentralen Beurtei- ung und Steuerung für die gesamte Ostmark bedürfen. Auf
Das ehemalige Land Oesterreich bestehe
diesem Gebiet wie auch hinsichtlih der noch nicht abgeshlossenen Rechtsangleihung werde der Reihsinnenminister wie bisher als
entralstelle die Veteaiena ausüben. Das Werk, das jeyt in der Ostmark zum organisatorishen Abschluß gekommen sei, stelle einen bedeutsamen Schritt zur Reichseinheit, zur Durchsezung der ein- heitlihen politishen Willensbildung und zur Aufrihtung einer
einheitlich ausgerihteten shlagkrästigen Reichêverwaltung dar.
Deutschland auf der Messe in Agram. Nur wenige Tage nah Beendigung der Messe in Belgrad öffnet am 27. April 1940 die Agramer Messe ihre Tore, auf der, wie bereits gemeldet, Deutschland wie in Belgrad mit einer vom Werberat der deutschen Wirtschast beschickten amtlichen Abteilung vertreten ist. Die Messe in Agram, die seit über 30 Jahre besteht, hat für die deutsche Wirtschaft seit jeher eine besondere Bedeutung besessen. Deutschland war auch der erste Staat, der durch den Werberat der deutshen Wirtschaft einen eigenen Pavillon er- rictete. Die Agramer Messe findet nah der Einigung der Serben und Kroaten eine verstärkte Beachtung, ist doch Agram politisch und wirtschaftlich Mittelpunkt der Banschaft Kroatien geworden. Deutschlands Bemühungen, einen beide Teile befriedigenden Handelsaustausch mit JFugoslawien zu erzielen, zeigen sih in einer ständig steigenden Ausstellerzahl in Agram. Wahrend bei der vorjährigen Messe auf Deutschland lediglich 30 % der aus- ländischen Aussteller entfielen, hat sih das Verhältnis in diesem Fahr troy des Krieges sehr zugunsten Deutschlands verschoben.
Berliner Börse vom 22. April. Zu Beginn der neuen Woche lagen die Aktienmärkte sehr till, was auch in zahlreichen Strichnotizen zum Ausdruck kon. Die Kursgestaltung licß eine einheitliche Linie vermissen. Bei Festsezung der ersien Kurse hielten si Steigerungen und Ab- schläge etwa die Waage. j Am Montanmarkt- wurden Klöckner um % % heraufgesegt. Hoesch und Vereinigte Stahlwerke ermäßigten sich um je 4 %, Harpener verloren 1%, während Rheinstahl unverändert blieben. Bei den Braunkohlenwerten zogen Rheinebraun um 1% an. Jm gleichen Ausmaß niedriger lagen von Kaliwerten Salzdetfurth. Jn der chemischen Gruppe wurden Farben um 1s % auf. 1832 heraufgeseßt. Goldschmidt eröffneten 4 % höher und stiegen als- bald exneut um % %. Schering wurden demgegenüber um 1% und von Heyden um 4 % ermäßigt. Elektro- und Versorgungs- werte hatten sehr ruhiges Geschäft. Siemens und EW-Schlesien lagen hierbei je % % höher, HEW gewannen %4 % und Wasser Gelsenkirhen 1%. Abshläge waren nicht zu verzeichnen. Von Kabel- und Drahtwerten büßten Felten 1 % ein. Andererseits lagen von Autoaktien Daimler um 1% % fester. Bei den Ma- shinenbaufabriken zogen Rheinmetall Borsig, bei den Textil- werten Bemberg um 1% an. Bremer Wolle gaben 2% her. Von Zellstoffaktien verloren Waldhof 134 %. Gummi- und Linoleum sowie Metallaktien veränderten sih kaum. Zu er- wähnen sind noch Gebr. Funghans mit + 124 % und Allgemeine Lokal und Kraft, die 214 % höher einseßten. Bemerkenswert 1\t die Entwicklung der Reichsbankanteile, die bei einem Kursstand von 111 unter Berücksichtigung des Dividendenabschlages 1% höher notiert wurden. Der Umsa war recht beträchtlich.
Jm weiteren Véxläuf blieb das Geschäft ruhig und dîe “Kürs- entwiélung unregelmäßig. Die Kürsabiveichungen hielten si gegenüber den Anfangsnotierungen meist im Rahmen von 1 bis 14 %. Für Reichsbankanteile zeigte sih wieder stärkeres Fnter- esse mit 1114 nah anfänglih 111. Vereinigte Stahlwerke han- delte man mit 111% und Farben mit 183%. Gegenüber den An- fangsgewinnen s{chwächten sih Orenstein um 1%, Salzdetfurth um 14 % und Siemens um 1/4 % ab. Dagegen gewannen Daimler ?/s, Hotelbetrieb und Charlotte Wasser je % %.
jegen Ende des Verkehrs kennzeihnete sih die Stimmung als teilweise erholt. Reichsbankanteile, für die ein Schlußkurs nicht festgeseßt wurde, hielten sih auf 1114. Farben gingen mit 183 und Vereinigte Stahlwerke mit 1114 um. Gegenüber dem Verlaufsstand befestigten sich Bemberg, AEG, Gesfürel und Rheinstahl um !4 %, während Daimler 4 % einbüßten. Deutsche Waffen schlossen mit, 179 nah anfänglih 17624. :
Am Einheitsmarkt lagen Banken und Hyp.-Bank-Aktien bei geringen Veränderungen nit ceinheitlich. Berliner Handels-
gesellschaft verloren % %, während Schleswig-Holsteinische Bank um 224 % anzogen. Gegen leßten Kurs stiegen Braunschweig- Hannoversche Hyp. um 1%. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Hapag und Nordlloyd %—?/8 % höher. Kolonialpapiere hatten feine wesentlichen Veränderungen aufzuweisen. Judustrieaktien lagen im Kassaverkehr iütberwiegend fester und erzielten Kursver- änderungen bis zu 3 %-. Steuergutscheine T und Il wurden aus-
nahmslos zu unveränderten Kuxsen gehandelt.
Von variabel gehandelten Renten stellten sich Reich8altbesitz auf 147,60 nah 1474 (Vortag 14754) und Reichsbahnvorzüge auf 131% (13114). Die Gemeindeumschuldungsanleihe blieb unver- ändert (99).
Jm Kassarentenverkehx war die Stimmung für Hyp.-Pfand- briefe und Kommunalobligationen weiter fest, verschiedentlih kam es zu Kursheraufseßungen um 4—?% %. Liqu.-Pfandbriefe waren wenig verändert. Auch Stadtanleihen fanden - weiter JFnteresse, jedoch mußten die meisten Werte gestrichen werden oder mit-— Gd. notiert werden. Dekosama T--III waren unver- ändert. Provinzanleihen und Altbesiyemissionen lagen bei stillem Geschäft eher etwas fester. Au Staats3- und Länderanleihen konnten vereinzelt im Kurse geringfügig heraufgeseßt werden. Von Reichsanlethen waren Reichs\{häße unverändert. Die 5 %tge Reichsanleihe von 1927 stellte sih für große Stücke % % höher. 40er Postshäße lagen mit 100% knapp behauptet. Fndustrie- obligationen waren uneinheitlich. Nennenswert s{chwächer Erdöl und Harpener.
Dex Privatdiskontsay wurde bei 2% % belassen.
Am Geldmarkt blieb Tagesgeld mit 1% —17/s % erhältlich.
Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung traten keine Kursveränderungen ein.
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Hauptversammlungskalender für die Woche vom 29. April bis 4. Mai 1940.
Montag, 29. April.
Berlin: Dt. Landesbantangu e A.-G., Berlin, 17 Uhr. Verlin: Rütgerswerke-A.-G., 15 Uhr. :
Verlin: Tobis Tonbild-Syndikat A.-G,, Berlin, 16 Uhr. Dresden: Baumwoll-Spinnerei, Zwickau, 107% e Dresden: Eisenwerk-Ges. Maximilianshütte, 12 Uhr. Dresden: Mitteldeutshe Stahlwerke A.-G., 123/4 Uhr. Dresden: Zwickauer Kammgarn-Spinnerei, 10 Uhr. ‘ 4 Köln: Sachtlcben A.-G. für Bergbau u. chemische Fndustrie, Köln,
12 Uhr.
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Das Gelingen dieses Werkes sei nur dadur mögli gewesen, daß alle Beteiligten sich im Glauben an Deutschland und seinen Führer und im Willen zum Aufbau eines starken Reiches zu- sammengefunden hätten. Schon die bisherigen KriegSmonate hätten bewiesen, daß die Verwaltung in den Reichsgauen der Ostmark genau so schlagkräftig und reibungslos wie im Reih arbeitet.
Von 187 ausländishen Ausstellern sind in diesem Jahr 141 deutsche Firmen. England wird überhaupt niht vertreten sein, während Frankreich lediglich einige Automobile ausstellt, im übrigen aber für Parfümerien und Tourismus wirbt, also Dinge, die im allgemeinen nicht als lebensnotwendtg angenen werden können. Deutschland dagegen hat sih ganz auf die Bedürfni||e des jugoslawishen Marktes umgestellt. Jn dem Pavillon des Werbe- rates der deutschen Wirtschast werden unter dem Motto „Oeiz- stoffe und decen Anwendung“ deutsche Erzeugni}e, wie gz. Be Motoren, Kessel-, Heiz- und Kühlanlagen, Vefen, Kocher usw. ge=-
zeigt, die sich zur Verwendung für jugoslawische Brennstosfe eignen, Außerdem wird Deutschland etne umfassende Uebersicht
über seine Kraftfahrindustrie geben, landwirtschaftlihe Maschinen, Haushaltsgeräte und Gebrauchsgüter ausstellen. Vie deutsche Beteiligung auf der Agramer Messe, zu der 1m übrigen maß=- gebende Vertreter der jugoslawischen Regterung erwartet werden, wird von dem Präsidenten des Werberates dex deutschen Wirt-
haft, Prof. Dr. Hunk e, eröffnet werden.
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M.-Gladbacz: Ver. Rumpuswerke A.-G., M.-Gladbach, 16 Uhr. Oberhausen: Concordia Bergbau-A.-G., Oberhausen, 12 UbL; Frankfurt/M.: Frankfurter Bank, Frankfurt a. M., 11 Uhr. Stuttgart: Baumwollspinnerei U. Neberei Lampertsmühle A.-G.,y 1114 Uhr. Wien: Creditanstalt — Bankverein, Wien, 12 Uhr. Wien: Theodor Eiti A.-G., Wien, 12 Uhr. Dienstag, 30. April. Berlin: Kämper-Motoren A.-G., Berlin, 11 N Berlin: Scheidemandel-Motorrad-Werke A.-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Silesia, Verein chemischer Fabriken, 12 Uhr. Essen: Dachziegelwerke Fdunahall A.-G., 16 Uhx. Essen: Ruhrgas A.-G., Essen, 11 UYL. x Hamburg: Guano-Werke A-G. (vorm. Ohlendorff'she Ux Merck’\che Werke), Hamburg, 12 Uhx; : Karlsruhe: Ges. für Spinnerei u. Weberei, Ettlingen, 13 Uhr. Liebauthal: Noe Stroß A.-G., Liebauthal, 9 Uhr. j Köln: Dolerit-Basalt A.-G., Köln, 12 Uhx. : Rünhen: Bayerische Mitneral-Fndustrie A.-G., München, 10 UHr« München: Oberbayerische A.-G. für Kohlenbergbau, München, 11% Uhr. Prag: Böhmische Escompte-Bank, Prag, 1224 Uhr.
Mittwoch, 1. Mai. Tag der Nationalen Arbeit.
Donnerstag, 2. Mai. Himmelfahrt.
Freitag, 3. Mai. Bielefeld+ Bielefelder A.-G. für Mechanishe Weberei, Bielefeld, 12 Uhr. i: i Bremen: Bremer Vulkan Schiffbau u. Maschinenfabrik, Bremen=4 Vegesack, 15 Uhr. E A Köln: Steinkohlenbergwerk Friedrih Heinri A.-G., ao. H.-V4 1036 E. Köln: Steinkohlenbergwerk Heinrih Robert A.-G, ao. H.-V.z 16 UHx. Köln: Süddt. Drahtindustrie A.-G., ao. H.-V,, 12 Uhr, Norden/Ostfriesl.: „Doornkaat“ A.-G,, Norden/Ostfriesl., 10 Uhr, Stuttgart: Württembergische Bank, Stuttgart, 11/4 Uhr. Wien: Hanf-, Jute- u. Textil-Fndustrie A.-G., Wien, 114 Uhr, Wien: Lapp-Finze Eisenwarenfabriken A.-G., 1274 Uhr. Wien: Wiener Brückenbau- U. Eisenkonstruktions-A.-G.,
1514 Uhr. Sonnabend, 4. Mai. Berlin: Minimax A.-G., Berlin, 12 Uhr.
Düsseldorf-Venrath: Rhein.Gerbstosf-Extrakt-Fabrik Gebr. Müllex A.-G., Düsseldorf-Benrath, 11 Uhr. j
Geisweid: Siegener A.-G. für Eisenkonstruktion, Brückenbau Uz Verzinkerei, Geisweid, 11 Uhr.
Hamburg: O Feuer-Versicherungs-Ges., Hamburg, 215 T
Plauen: Mech. Treibriemenweberei u. Seilfabrik Gustav Kunz A.-G., 10 Uhr.
Wienz
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 23. April 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 9/9 in Blöcken S6: E
L 133 RM für 100 kg vel Walz- oder Drahtbarren
A a L S6 0/76 137 G e o Neinnickel,. 98 —99 % Bie 4) E E E " o v o Antimon-MNegulus . G mae — O Feinsilber S L On
E E S E S S
Wirtschaft des Auslandes.
ESrgänzungsbauten für Hollands Seeschiffahrt. Amsterdam, 22. April. Die Rotterdamer Werften haben sei®
deut 1. 9. 1939 von niederländishen Reedereien Bauausfträge füs3 mehr als 12 Seeschiffe erhalten. JFhr Rauminhalt beträgt in2s gesamt rund 60 000 BRT. Von dem bisherigen Schiffsverlu?è von rund 75 000 BRT. sind also rund gerechnet 80 % durch bereits vergebene Neubauaufträge gedeckt. Die Finanzierung der Neu=- bauten hat bisher keinerlei Schwierigkeiten gemacht. Es- werden vorläufig au keine Schwierigkeiten erwartet, da die Reedereien u. U. wieder Regierungskredite erhalten können.
Litauen erhöht Eisen- und- Stahlpreife.
Kowno, 22. April. Der litauische Preiskommissar hat mik sofortiger Wirkung eine Reihe von Preiserhöhungen festgeseßt. Die Preise für Eisen, Blech, Stahl werden um 15—20 % erhöht. Danach kostet in Litauen 1 kg Eisen im Großverkauf 60 Cent, an Vexbraucher 65 Cent, Bandeisen 75—80 Cent, Federstahl 75—80 Cent, Eisenträger 60—6ö5 Cent, Schwarzblehe je nah Die 75 Cent bis 1,10 Lit. “Auch die Preise für Draht und Nägel wurden dementsprehend erhöht.