1940 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- ‘und Staatsanzeiger Nr. 99 vom 27. April 1940. S. £4

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Der P-0--Gehalt der Düngemittel ist für die Errechnung

der nach § 1 Abs. 1 genehmigten Mengen in folgender Weise zu ermitteln:

100 kg Thomasphosphat

100 kg Rhenaniaphosphat

100 kg Nitrophosfa 12 kg P:0s

100 kg Kampdünger 12 kg Pz:Os Bei anderen, vorstehend nicht genannten phosphorsäure- haltigen Düngemitteln ist deren jeweiliger Gehalt an P,O0, der Berechnung zugrunde zu legen. 3

S D.

Die Verteilung zusäßlicher Mengen an phosphorsäure- haltigen Düngemitteln über den im F 1 genannten Umfang hinaus wird im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie“ durch die zuständigen Landesbauernschaften nah Richtlinien des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers durchgeführt. Auch der Bezug dieser Mengen durch den Verbraucher hat über den Verteiler der Vergleichszeit 1) zu erfolgen.

S4

Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen vnter die Strafvorschriften der §S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenvoerkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430).

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- 16 kg P205 25 Kg P20s

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J 9 RNeTe Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland, jedoch mit der Maßgabe, daß an Stelle des in § 1 genannten Vomhundertsaßzes ein Saß von 40% tritt.

Berlin, den 27. April 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr, Claus Unsewitter.

Nachtrag 1 zur Bekanntmachung ll a

der Reichsstelle für Metalle (früher: überwachungsstelle für unedle Metalle).

Vom 24. April 1940.

i: Dié Bekanntmachung 11 a vom 21, Juni 1938, betr. Ausführungébestimmungen, Erläuterungen und Sonder- entscheidungen zur Anordnung 27 a vom 20. Juni 19838, (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 146 vom 27. Juni 1938) wird wie folgt geändert und ergänzt:

S L Ziffer 3 des Abschnitts T der Bekanntmachung 11a er- hält folgende Fassung: 3. Metallklassen für Weichlote:

(1) Als Weichlote gelten alle Lötmittel, die zum überwiegenden Teil aus einem oder mehreren der Metalle Blei, Cadmium, Wismut und Ziun bestehen.

(2) A. Zinnhaltige Weichlote. Alle zinnhaltigen Weichlote. , gehören gur Klassengruppe XX. : Als Lötzinn der Metallklassen XX C und XX D gelten nur die als Lötmittel üblichen Blei-Zinn- Legierungen, auch wenn sie neben Vlei und Zinn Zusäße von anderen Metallen bis zu höchstens 15 vH des Gesamtgewichts . ent- halten (sog. Sonderlote zum Austausch für höherprozentiges Lötzinn). Soweit bei zinnhaltigen Weichloten der Ge- wichtsanteil an anderen Metallen mehr als 15 vH beträgt (z. B. bei Cadmtium- oder Wismutloten), fällt das Material unter die Metallklasse XX F. Mischzinn gilt als Vorlegierung zur Her- stellung von zinnhaltigen Weichloten und bildet deshalb eine besondere Metallfklasse XX B.

(3) B. Weichlote ohne Zinngehalt. Bleilote ohne Zusäße von “anderen Metallen fallen únter die Metallflasse TII A, Bleilote ohne Zinngehalt, jedoch mit Zusäßen von sonstigen Metallen, unter die Metallklasse II1 D. Cadmiumlote ohne Zinngehalt fallen unter die Metallklasse IV B. Blei-Cadmiumlote ohne Zinngehalt fallen unter die Metallklasse TVB, wenn der Cadmiumgehalt mehr als 15 vH des Gesamt- gewichts beträgt. Wismutlote ohne Zinngehalt fallen unter die- jenige Metallklasse, die sh bei Außerachtlassung des Wismutgehalts nah der übrigen Zusam- menseßung der Legierung ergibt.

(4) Jn Zweifelsfällen stellt die Reichsstelle für Metalle die Metallklasse für ein Weichlot fest.

82 Abschnitt [11 der Bekanntmachung 11 a wird durch Hin-

gufügung folgender Ziffer 7 ergänzt:

7. Weichlote im Sinne von Abschnitt T Ziffer 3 in der Fassung des Nachtrags 1 zur Bekanntmachung 11 a unterliegen in jeder Form und Zusammenseßung der Lagerbuchführung und Meldepflicht. Weichlote in Verbindung mit anderen Werkstoffen (wie gefüllte Drähte oder Pasten) sind in den Lagerbüchern und Bestandsmeldungen als Halbmaterial, jedoch getrennt von den Halbmaterialformen im Sinne der allge- meinen Begriffsbestimmungen gemäß Abschnitt 11 Ziffer 3, aufzuführen.

S8

Diese Bestimmungen treten am Tage nah ihrer Ver-

öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gelten auch in den einge- gliederten Ostgebieten.

Berlin, den 24. April 1940. i Der Reichsbeauftragte für Metalle.

Zimmermann, : l

4h-Oberführez,

r

VIII. Kupfer

XXR, Zinn

nannten Metallklassen aus § 2’ der Anordnung keine Freigrenzen von der Bedarfsscheinpflicht.

Anordnung 29 c

der Reichs stelle für Metalle, betr. Ünderung der Bestimmungen über Bedarfsscheinpflicht für Metalle.

Vom 24. April 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Überwachung und Regelung des Warenverfehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichëanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) werden mit ZU- stimmung des Reichswirtschaftsministers die Bestim- mungen Der

Anordnung 29a, betr. Bedarfsscheinpflicht für Metalle, vom 2. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- anz. u. Preuß, Staatsanz. Nr. 288 vom 10. De- zember 1939),

Bekanntmachung 5a, betr. Ausführungsbestim- mungen zur Anordnung 29 a, vom 2. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 288 vom 10. Dezember 1938),

Anordnung 29b, betr. Bedarfsscheinpflicht für Ab- fallmaterial, vom 20. Funi 1939 (Deutscher Reichs- anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 144 vom 26. Juni 1939) :

nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geändert und er- ganzt: |

S1 Die Bedarfsscheinpfliht für Metalle wird ausgedehnt

auf die Metallklassen:

IV B Cadmiumlegierungen,

VIII B Zusagßlegierungen (Arsenkupfec, Ferrokupfer, Mangankupfer, Phosphorkupfer, Silizium- kupfer).

82 Ziffer 1 Absay 3 der Bekanntmachung 5a erhält

folgende Fassung:

(3) Weichlote mit und ohne Zinngehalt unter- liegen der Bedarfsscheinpfliht in jeder Form, also auch in Form von Abfallmaterial, Halbmaterial und in Verbindung mit anderem Werkstoffen (wie gefüllte Drähte und Pasten). VBedarfsbescheinigungen für Weichlote in Verbindung mit anderen Werkstoffen lauten über das Gesamtgewicht des Erzeugnisses, nicht über das Gewicht des Metallinhalts.

83 (1) Die Freigrenzen von der Bedarfsscheinpflicht gemäß

8 6 der Anordnung 29 a in Verbindung mit § 4 der An- ordnung 29 b betragen:

Klassengruppe: Klasse: Freigrenze: ITII. Blei A. Blei, nicht legiert 10 kg B. Hartblei (Antimonblei) 10 kg C. Speziallagermetalle auf Blei-

basis mit metallischen Zu-

säßen ohne Zinngehalt oder

mit einem Zinngehalt bis

zu 10 vH 10 kg . Andere Bleilegierungen als

die der Klassen TITB und C 10 kg . Cadmiumlegierungen (nur

für Weichlote) . Kupfer, nicht legiert 5 kg . Zusaßlegierungen (Arsen-

fupfer, Ferrokupfer, Man-

gankupfer, Phosphorkupfer,

IV. Cadmium

U O O do F Q

Siliziumkupfer) 25 kg IX. Kupfer- A. Messing- und Tombalklegie- legierungen rungen 10 kg | B. Rotgußlegierungen 5 kg C. Bronzelegierungen 5 kg F. Andere Kupferlegierungen als die der Klassen VIIIB und IXA bis E 5 kg XIV. Quedsilber A. Quefsilber, nicht legiert l kg XIX, Zinf A. Feinzink ; B, Walzzink 7 : insgesamt C. Rohzink, d. h. alles unlegierte 95 R

Zink, das nicht unter die Klassen XIXA und B fällt D. Speziallagermetalle auf Zink- basis mit metallishen Zu- säßen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis

zu 10 vH 20 kg . Andere Zinklegierungen als die der Klasse XIX D 20 kg

. Lötzinn mit einem FZinn- gehalt bis zu 10 vH Lötzinn mit einem Zinn- gehalt über 10 vH

. Andere Zinnlegierüngen als die der Klassen XXB bis E (nur für Weichlote)

(2) Für alle in der vorstehenden Ag a ge a gelten

[ in38gesamt ( 2 kg

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8 4 Die Freigrenze von 2 kg für die Metallklasse IV B darf

nur für Weichlote dieser Klasse, die gemeinsame Freigrenze von 2 kg für die Metallklassen XX C, XX D und XRR F darf in der Metallklasse XX F nux für Weichlote dieser Klasse in Anspruch genommen werden. Für andere Metalle der Klassen 1IV B und XR F gelten die Freigrenzen nicht.

O) ; Ziffer 7 der Bekanntmachung 5 a wird durch folgenden

Zusaß ergänzt:

Erzeugern und Händlern is es untersagt, Ange- bote auf bedarfs cheinlose Lieferung von Metallen innerhalb der Freigrenzen abzugeben, in ihrer Werbung auf die Möglichkeit eines bedarfsscheinlosen Bezuges von Metallen innerhalb der Freigrenzen hin- uweisen oder Aufträge anzunehmen, auf Grund deren Metalle mehrmals oder fortlaufend innerhalb der Freigrenzen ohne Bedarfsbescheinigung geliesert wer- den jollen, ;

8 6 (1). Ziffer 1 Abfat 2 der Bekänntmachung 5 a und § 2 b) der Anordnung 29 b werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen erseßt: * 6 ;

a) Abfallmaterial und Rohmaterial, das durch Um- shmelzen von Abfallmaterial gewonnen ist, dürfen von Betrieben des Altmetallgroßhandels ohne Be darfsbescheinigung an diejenigen deutschen Metall- hütten geliefert werden, denen die Reichsstelle für Metalle durch besondere - Entscheidung die Genehmi- gung zum bedarfsscheinlosen Bezuge von Abfall= material erteilt hat. Diese Hütten werden jeweils von der Reichs\telle dem Altmetallgroßhandel über die Fachuntergruppe Altmetalle bekanntgegeben.

b) Die Genehmigung der Reichs\telle für Metalle ge=- mäß a) fann ‘auf bestimmte Metallklassen und be- stimmte Sorten von Abfallmaterial beschränkt und mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft werden.

c) Die Metallhütten dürfen das auf Grund vorstehender Bestimmungen ohne Bedarfsbescheinigung bezogene Material ausschließlich zur Metallgewinnung im eigenen Betriebe verwenden. /

d) Bei jeder Lieferung und jedem Bezuge auf Grund vorstehender Bestimmungen hat der Lieferer in seinem Lagerbuh an Stelle der Nummer und des Datums der Bedarfsbescheinigung den Vermerk „Hütte mit Sondergenehmigung“, die Hütte in ihrem Lagerbuch an Stelle dex Nummer und des Datums der Bedarfs3=- bescheinigung den Vermerk „Freier Bezug nah An= ordnung 29 c“ einzutragen.

e) Alle Betriebe der Metallgewinnung mit Ausnahme der von der Reichsstelle für Metalle gemäß a) und b) bestimmten Metallhütten dürfen bedarfsscheinpflichtige Metalle jeder Art nux gegen Bedarfsbescheinigung beziehen. Personen und Betriebe, die nicht als Alt= metallgroßhändler von der Reichs\telle für Metalle bestätigt sind, dürfen bedarfsscheinpflihtige Metalle jeder Art auch an die von der Reichs\telle bestimmten Hütten nur gegen Bedarfsbescheinigung abgeben.

f) Die Bestimmungen der Anordnung 48, betr. Ver- wertung von Abfallmaterial und Rückständen, vom 97. Oftober 1939 (Deutscher Reichsanz. U. Preuß. Staatsanz. Nr. 255 vom 31. Oktober 1939) bleiben unberührt.

(2) Schriftliche Bestätigungen von Hütten oder Raffinier- anstalten im Sinne von Ziffer 1 Absay 2 der Bekannt- machung 5a und § 2þ) der Anordnung 29 b berechtigen nicht mehr zur Lieferung und zum Bezuge von bedarfsschein=- pflichtigen Metallen und dürfen nicht mehr ausgestellt wer=- den. Bestätigungen dieser Art, die beim Jnkrafttreten dieser Anordnung bereits erteilt, aber noch nicht beliefert sind, dürfen nicht mehr beliefert werden.

8 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung übex den. Waren=- verkehr bestraft. ; e 8 Diese Anordnung tritt am 1, Mai 13H; jw Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. : Bèrlin, ‘dén’ 24. April 1940. : Der Reichsbeauftragte für Metalle.

Zimmermann, h-Oberführer.

Bekanntmachung.

_ Die am 2. April 1940 ausgegebene Nummer 74 des Reichsgeschblatts, Teil I, enthält: Erlaß des Führers über Ausübung der Regierungsbefugnisse in Norwegen. Vom 24. April 1940. Umfang: 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postver- sendungsgebühren: 0,03 N.Æf für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 490, den 27. April 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hub r i-ch.

Bekanntmachung.

Die am 2. April 1940 ausgegebene Nummer 75 des Reichsgesetblatts, Teil I, enthält: :

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Arbeits- losenhilfe im Reihsgau Sudetenland. Vom 13. April 1940.

Zweite Verordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sowie die knappschaftliche Pensionsversicherun A des besonderen Einsayes der Wehrmacht. Vom 17. Apri

Verordnung über die Einführüng des deutschen Auslieferungs- rechts im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 18. April 1940.

Zweite Verordnung zur Durchführung ‘des Geseyes über die Erhebung dex Beiträge zu den Jndustrie- und Handelskammern. Vom 18. April 1940.

Vierte Polizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten im Kriege. Vom 23. April 1940.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Ver- halten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung StVO. —). Vom 24. April 1940.

Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postver- sendungsgebühren: 0,03 l. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. April 1940. Reichsverlagsamt, Dr. H ubri ch.

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Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtshaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: : Rudolf Lantsch in Berlin-Charlottenburg.

Druck der Preußishen Druckerei- und Verlaags-Aktiengesellichaft. : L Mliveinsf ah N eesNIA

* Vier Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage}

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staats3anzeiger

r. 99

Berlin, Sonnabend, den 27. April

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Michtamtliches.

Deutsches Neich.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1940 hat folgenden Fnhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsames. Gesepe, Verordnungen, Erlasse: Beendigung der Mietzahlung für Reichsgebäude infolge der Ueberuahme der Reichsanstalt für Ar- beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in die Reichsver- waltung. Stellenbeseßung in der Ostmark (kommissarish). IT, Arbeitseinsaß, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Lehrkräfte bei den beruflichen Bildungs- maßnahmen der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Ver- mittlung reihsdeutscher Arbeitskräfte in die Ostgebiete. Ar- beitseinsaß im Bergbau. Berufliche Bildungsmaßnahmen; hier: Heranbildung von Stenotypistinnen. Arbeitseinsaß bei der Harzgewinnung. Pflichtjahr für Mädchen; hier: Befreiung durch Besuch der Berufsfachshule für Hotel- und Gaststätten- chilfinnen in Heidelberg. Betr.: Hua te Gewinnung von

tetallarbeitern im Wege der Umschulung. Betr.: Arbeits- ausrüstung der vermittelten und dienstverpflichteten Arbeitskräfte. Pflichtjahr für Mädchen Befreiung auf Grund einer minde- stens einjährigen kaufmännischen oder Bürotätigkeit in den ein- gegtiederten ‘Ostgebieten. Bescheide, Urteile: Betr. : Sonder- unterstüßung an Dienstverpflichtete zum Ausgleih höherer Bei- träge zur Augestelltenversiherung und zur knappschaftlichhen Pen- sionsversicherung. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Auslegung und Ergänzung der Verwaltungsanovdnung vom 7. November 1939. Erste Aenderung der Besonderen Dienst- ordnung für die Verwaltungen und Betriebe des Reichs und des Landes Preußen für den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsmini- steriums (DO. RAM.,) in der Fassung vom 31. Fanuar 1940. Verordnung über die Einführung der Lohnstatistik in den ein- egliederten Ostgebieten. Vom 11. April 1940, Betr.: Aus- egung des § 18 Abs. 2 der Kriegswirtschaftsverordnung. An- ordnung betr. Lohngestaltung für den öffentlichen Dienst im ost- obershlesishen Gebiet und im Olsagebiet. V, Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städtebauliche Maß- nahmen in der Stadt Funsbruck. Vom 15, März 1940. Ver- ordnung über die Neugestaltung der Stadt Fnnsbruck. Vom 13, April 1940. Betr.: Rückflüsse aus den gemeindlichen Haus- zinssteuerbypctheken, Verordnung über Fettabscheider. Vom 10. April 1940. Betr.: Verovdnung über Fettabscheider. Beétr.: Namensänderung des Deutschen Vereins für Wohnungs- reform e. V. Betr.: Finanzierungshilfe des Reichs zu den Auf- \{ließungsarbeiten und Gemeinschaftseinrihtungen in Gemein- \haftssiedlungen; hier: Baustoffbedarfsdeckung.

Freitag, den 3.

Kunsi und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 28. April bis 6. Mai.

Staatsoper.

Sonntag, den 28. April. Fn der Naaa, Bette a

Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 29. April. Don Pasquale. Musikal. Leitung:

Schüler. Beginn 20 Uhr.

Dienstag, den 30. April. Fn der Neuinszenierung: Ero der

Schelm. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 1. Mai. Der Rosenkava lier. Musikal. Lei-

tung: Heger. Beginn: 1974 Uhr.

Donnerstag, den 2. Mai. Tannhäuser. Musikal. Leitung:

Schüler. M 19 Uhr. ai. Jun der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karajan: Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 4. Mai. Fn der E Donna Diana. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 5. Mai. Der fliegende Holländer. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus. Sonntag, den 28. April. Maß für Ma ß. Beginn: 19 Uhr. Ausverkausft! Montag, i 99, April. Frau Jnger auf Oestrot. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 30. April. Frau Jnger auf Oestrot. Be-

ginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 1. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 2. Mai. Maß für Ma ß. Beginn: 19 Uhr. Pon den 3. Mai. Ma ß für M A Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 4. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 5. Mai. Frau Jnger auf Oestrot. Beginn:

20 Uhr.

Kleines Haus.

Sonntag, den 28. April. Traumulus. Beginn: 20 Uhr. Ausverkausft!

Montag, den 29. April. Der Ritter vom Mirakel. Be- ginn: 20 Uhx.

Dienstag, den 30. April. Trau mulus. Beginn: 20 Uhr.

Ge 9 1. Mai. Götter auf Urlaub. eginn: 20 V:

Donnerstag, den 2. Mai. Traumulus. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 3. Mai. Liebes briefe. Beginr:: 20 Uhr.

Sonnabend, den 4. Mai. Zum 1. Male: Der Lodckruf. Be- ginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 5. Mai. Traumulus. Beginn: 20 Uhr.

Qlußenhandelstagung der WirtschaftSgruppe Groß-, Ein- und AusfuhrHandel in Wien.

Wien, 26. April. Auf der Außenhandelstagung der Wirt- \haftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel sprach am 26. April

als weiterer Redner Dr. Willy Mu ser, Fachdozent für Wirt-

shaftsrecht und Devisenberater, Hamburg, über „Neues aus dem Devisenreht“. Der Vortragende stellte fest, daß Deutschland den egnerishen Mächten, insbesondere auch auf dem Gebiet der Wirt- chaftsorganisation weit überlegen ist, weil eine bald zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet der planenden Devisenwirtschaft einen großen Vorsprung bedeutet. Der Vortragende zeigte, wie sowohl im Sektor der Außenhandelstätigkeit als auch auf dem Gebiete der Kapitalbewirtschaftung die alten Fornien so tragfähig sind, daß sie mit kleinen Abweichungen, die der Krieg bedinge, im Grunde unverändert fortgeführt werden. Dr. Heinrich Dohrendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wirt- \chaftsgxuppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel, Berlin, griff in seinem Referat „Steuerfragen des Außenhandels“ aus dem Ge- biet der Steuerfragen des Außhandels diejenigen Fragen heraus, die derzeit besonderes Juteresse für den Außenhandelskausmann haben. Jn seinem Vortrag „Dex Transport von Exportgütern seit Kriegsausbruch und seine Risiken“ schilderte Dr. Somme L- latte, Leiter der Prüfungsstelle Frachten, Berlin, die Lage, in der die deutschen Exporteure sih u. a. gegenüber der Deutschen Reichëbahn und ‘den deutshen Reedereien befinden. Der Redner führte dann die Zuhörer in die rechtlihe und tatsächlihe Kon- nossementlage ein und schilderte abschließend die Seefrach{raten- situation vor und nah dem Zeitpunkte der englischen Blokade sowie die Kriegsprämienlage, wie sie sich für die heute im wesent- lihen über Land stattfindende Ausfuhr ergibt.

: Der Geschäftsführer der Unterabteilung Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel und der Geschäftsstelle 8 der Abteilung Außen- handel der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhändel, Wien, Assessor Heinz Gehrold, kennzeihnete in seinem Refe- rat über die „Entwicklung und Bedeutung Wiens als R gO handelsplaß“ die Vorauêseßungen sachliher und psychologischer Art, die Wien seit dem Anschluß Oesterreihs an das Deutsche

Reich in den engeren Kreis der bedeutsamsten deutshen Außen- handelsstädte gerückt haben.

Das Ergebnis der Metallsammlung.

Die Metallspende des deutshen Volkes ist niht nux ein Sieg in der Materialshlacht, sondern vor állem auch ein Dokument des Vertrauens und ebenso ein Glanzstück deutscher Organisation. Zur Zerstreuung oft geäußerter Bedenken zeigt die „Rundschau Deutscher Technik“ an einigen Beispielen, wie durchdacht die Sammlung und Verwertung war. So ist für eine bestimmte Kategorie häufig vorkommender Gegenstände eine Reihenfolge auf-- gestellt, in der diese nach fünstlerishem und historishem Wert in mehrere Klassen geordnet werden, von denen die leßten noch lange nicht in den Shmelzofen wandern dürfen. Da ist außerdem jeder verarbeitenden Hütte ein kunstverständiger Fachhmann zubeordert, der Gegenstände besonderen fünstlerishen Wertes vorerst zurück- stellt, bis vielleicht einmal die Notwendigkeit zur Verhüttung

ébieterish auch an diese Stüke herantritt. Es ist also keineswegs b daß Kunstshäße geopfert werden. Für die Erfassung der Metalle bei den Behörden ist \{chließlich eine genaue Gruppierung der Gegenstände dana erfolgt, ob sie überflüssig sind, ob ihre Entfernung nux mit handwerklicher Hilfe möglich und ob ihr Ersay unbedingt erforderlich ist. Für den Fall, daß später wirklih einmal Türklinken, Bronzelampen usw. herangezogen werden sollten, sind hon heute Techniker im Auftrage der Reichsstelle für Metalle an der Arbeit, die dafür sorgen, daß dann auch neues Material zur Verfügung steht, und zwar kein Ersaß, sondern Erzeugnisse, die allen Ansprüchen genügen. Bei dem zweiten Abschnitt der Metallspende, der Verarbeitung, ist “ebenfalls volle Gewähr für zweckmäßigen und möglichst verlustfreien Ablauf egeben. Seit Wochen rollen Tag für Tag Berge von Altmetall in die deutshen Metallhütten, und andererseits verlassen täglich Tausende von Barren aus reinstem Kupfer, Zinn, Nickel und Blei die Gießhallen, um als Reserve in die Lager zu wandern

und der Führung die Sicherheit zu geben, daß jederzeit die Mittel .

zur Verfügung stehen, die der Einsatz erfordert.

Wirtschaft des luslandes.

Die katastrophale Holzknappheit in England.

Amsterdam, 26. April. Wie der „Daily Telegraph“ meldet, werden gegenwärtig ausende von Morgen britisher Wälder umgelegt, um auf diese Weise einigermaßen die in England herr- hende Holzknappheit auszugleichen. Das Blatt bemerkt dazu u. a., der Krieg habe in England eine derartige Holzknappheit hervorgerufen, daß der eigene Baumbestand für die innerenglische Wirtschstaft herangezogen werden müsse. Das geschehe jeßt in einem solhen Maßstabe, wie man ihn in keiner Periode der Ge- \chichte Englands bisher gekannt habe. England sei im Augen- blick von sämtlichen europäischen Holzlieferanten abgeschnitten, und das kanadishe Holz könne nicht herbeigeschafft werden, weil der zur Verfügung stehende Schiffsraum für andere Transporte gebraucht würde.

Ge ———

Ungewösöhnliche Produktionserhöhung in der belgischen Montan- und Metallindustrie.

Brüssel, 26. April. Die Produktionsziffern der belgischen Hüttenindustrie und die der Kohlenbergwerke zeigen 1m März eine ungewöhnlihe Erhöhung. Die Eisen- und Sta lerzeugung reicht gn die Rekordergebnisse der Ra re 1929 und 1930 heran und au die Kohlenförderung und die Kokserzeugung ist in raschem weiterem

Anstieg begriffen. Wenn man berücksihtigt, daß die belgische Montan- und Metallerzeugung etwa 76 % der gesamten belgi chen Jndustrieerzeugung ausmacht, läßt sih erkennen, in welhem Um- fang die belgische Wirtschaftsentwicklung günstig von diesen hohen Produktionsziffern beeinflußt wird, die zweifellos in bedeutendem Umfang auf die Auswirkungen des Krieges zurückgehen.

Für die ersten drei Monate 1940 belief sih die Rohstahl- erzeugung auf 952 160 t gegen 633 770 t, die Fertigstahlerzeugung auf 635 360 t gegen 488 150 t und .die Roheisenproduktion auf 907 300 t- gegen 655 130 t im gleihen Zeitraum des Vorjahres. Am 1. 4. waren 46 Hochöfen gegen 44 im Vormonat in ganz Belgien im Betrieb. Die Roheisenerzeugung ist im Vergleich zum Vorjahr um 38 %, die Rohstahlerzeugung um 50 % gestiegen. Die

esamte Kohlenproduktion erxreihte im 1. Vierteljahr 1940 067 Mill. t gegen 7745 Mill. t im gleichen Vorjahrszeitraum. Trotz dieser gestiegenen Förderung ist der Pee weiter zurückgegangen; die Bestände, die z. B. zu Beginn des Krieges noch 2,212 Mill. t betrugen, sind Ende März 1940 auf 876770 | zusammengeshrumpft. Der augenblicklich in Belgien immer noch vorhandene Kohlenmangel soll nun durch eine weitere Produk- tions\steigerung beseitigt werden, zumal durch die hohe Aktivität der belgischen Schwerindustrie ein weiterer Verxbrauh der nur noch geringen Vorräte befürchtet wird.

1940

Eröffnung

der Budapester Fnternationalen Messe.

Budapest, 27. April. Gauleiter Bürckel und der Präsident der Deutsch-Un arishen Gesellshaft, General von Glaise- Horstenau, find l Eng des ungarischen Handels- Und Verkehrsministers zur Eröffnung der Budapester Fnternationalen Melle in Budapest eingetroffen. Die Eröffr.ung der Budapester Messe fand durch Reichsverweser von Horthy statt. An den Er- öffnungsfeierlihfeiten nahmen die Gesandten Deutschlands, Ftaliens, Jugoslawiens, der Türkei, der Slowakei, der Schwetz und Brasiliens sowie zahlreiche E und bekannte Persönlichkeiten des ungarischen politishen und witz \chaftlihen Lebens teil. Von den ausländishen Staaten sind auf der E Budapester Jnternätionalen Messe Jtalien, JFugoslawien, die Slowakei, die Türkei, die Schweiz und Brasilien mit eigenen Ausstellungspavillons vertreten.

Deutschland im Handel MMittelamerikas unersezbar. Erfolglose Versuche zur Ein- schaltung der USA.-Zndustrie.

Mexiko, 26. April. Die gegenwärtige wirtshaftspolitishé Lage Mittelamerikas erhält ihr Gepräge dur die british-fran- zöstshen Blokademaßnahmen, die ein Zurücktreten Deutschlands als Abnehmer und Lieferant zur Folge gehabt und damit die Länder gezwungen haben, sih nach anderen Absat- und Einkaufs- gebieten umzusehen. Nordamerika, das durch die wirtschaftlichen und geographishen Vorausseßungen sowie durch die eigenen Fnteressen eigentlich dazu bestimmt sein müßte, die entstandenen Süden auszufüllen, hat diese Aufgabe seither nur in höchst unvoll« fommener Weise erfüllen können. Man hät bisher in den Ver- einigten Staaten keinen Weg gefunden, den mittelamerifkanischen Ländern in der allein wirksamen und von ihnen gewünschten Ar! zu helfen, nämlih durch Abnahme ihrer Haupterzeugnisse in ge: nügendem Umfang und zu Preisen, die ihnen ihre Kaufkraft erhal: ten. Auch die Bemühungen der nordamerikanishen Wirtschafts: kreise durch Entsendung von Handelsfkommissionen zwecks Unter- suchung der Möglichkeiten zusäbliher Produktion dieser Ländetk und deren Aufnahmefähigkeit für nordamertfanishe Fndustrie- waren sind bis jest völlig erfolglos geblieben und von den mittel- und süd@merikanishen Staaten ungünstig aufgenommen worden. Diese Versuche kranken auch daran, daß die von Nord3z amerika angebotenen Waren von den mittel- und südamerikanischen Märkten infolge deren Gewöhnung an deutsche Erzeugnisse ungern aufgenommen werden. Weiterhin wird die Entwicklung eines Handelsverkehrs durch die Tatsache ershwert, daß sich Nord=- amerika niht dazu versteht, seine Handelsbeziehungen zu Mittel= und Südamerika auf die Grundlage eines Verre nungsverkehrs zu stellen, wie er sich im Handel dieser Länder mit Deutschland eingespielt hatte und jegt allgemein anerkennend gewürdigt wird,

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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ ck18 27. April auf 74,00 2.4 (am 26. April auf 74,00 K.) für 100 kg.

Berlin, 2. April. Preisnotierungen für Nahrung3s mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßs= handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §8) 57,50 bis 58,30, Linsen, fäferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Fnland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 8) 56,75 bis 57,00, Ges. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, E 96,75 bis 27,75, Ftaliener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, uchweizengrüße 61,00 bis 62,00, Gerstena graupen, grob, C/4 37,00 bis 38,00 4), Gerstengraupen, Kälber zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 7), Gerstengrüge, alle Körnungen *) 34 00 bis 835,00 +), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 +), Hafergrüße [Hasernührmitiel] *) 45,00 bis 46,00 7) Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmebl, Type 997 24,55 bis 2550, Weizenmehl, Type 630, Fnland 35,60 bis —,—, Weizen grieß, Type 450 39,45 bis —,—, Kartoffelmehl, hohfein 36,65 is 38,15 4+), Zuder Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen= kaffee, lose 40,590 bis 41,50 4) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 4), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 7), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Oi 8) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Rischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südcines. 8) 810,00 bis 900,00, Tee, indish §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, hand= gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand- ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in !/, kg- NPatckungen 70,00 bis 71,00, Bratenshmalz 183,04 bis —,—, Roh- shmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12

Bi S Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis -—,—, feine Molkerei.

butter in Tonnen 323,00 bis —,— feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gèpackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangén 20 9/9 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 9/9 190,00" bis —,—, echter Edamer 40 9/6 190,00 bis —,—, bayer. Emmens- taler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 °/0 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

+) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berlin, 26. April. Wöchentlihe Notierungen für Nahrungsmittel. [Preise in Reichsmark. | Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen §) 180,00 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus- gewogen §) 240,00 bis 245,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen §) 275,00 bis 285,00, Zimt (Kaisia), gem., ausgewogen §) 300,90 bis 310,00, Steinspeisesalz in Futesäcken 20,00 bis —,—, Stein- speisesalz, gepackt 23,80 bis ——, Siedespeisesalz in JFutesäen 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker=- sirup, hell, in Eimern 89.00 bis 90,00, Speisesirup dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12} und 15 A 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenapfel in Eimern von 124 kg 86,00 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 123 kg 96,00 bis 100,00, Aprikosenapfel in Eimern von 12 kg 96,00 bis 100,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, ver illigte Apfelnachpreß=- elce 49,00 bis —,—, verbilligte Erdbeerapfel 67,00 bis —,—, affee-Ersayzmishunck| 72,00 bis 120,00, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00.

8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

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