1940 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1940. S. 2

tsprechend den Bestimmungen unter Ziff. 1 und I1

BE a i O Anträge E Erteilung von Kontroll- nummern der Wehrmacht des 111. Quartals 1940 und folgender Quartale nachstehende Regelung in Krast:

1. Spätestens ab 15. Mai 1940 sind Anträge auf

Erteilung von Kontrollnummern der Wehr- macht (WH, WM, WL, W Ro außer W Ro X Nr. 501 und folgende) ab I1!. Quartal 1940 nur auf den neuen Vordrucken

„Ausfteilungsblatt für Eisen und Stahl

(einschl. Legierungsmetall) zur Ausführung von Wehrmachtaufträgen Neufassung vom 1. 5. 1940 bei den zuständigen Rohstoffstellen der Wehr- macht einzureichen. Anträge, die nah dem 15. Mai 1940 auf alten Vordrucen eingereicht

werden, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bereits auf alten Vordrucken eingereichte, jedoch noch nicht genehmigte Anträge sind zunächst nicht neu zu stellen.

Durch die Rohstoffstellen der Wehrmacht ergeht Mitteilung über ihre Abwicklung an die Antragsteller. ; N

3. Den Anträgen gemäß Ziffer 111 1 ist ein Nach- weis des Bedarfes an Stahllegierungsmetallen für Wehrmachtgerät auf den dafür vorgesehenen Vordrucken E

„Nachweis des Bedarfes an Stahllegierungs-

metallen zur , Erlangung einer Einzel-

ausnahmegenehmigung für Wehrmachtgerät“ in doppelter Ausfertigung beizufügen.

Dieser Nachweis ist für die einzelnen Wehrmachtgeräte bzw. Wehrmachtgeräteteile nur einmalig zu führen. Sofern für ein bestimmtes Wehrmachtgerät bzw. -geräteteil ein- neuer Nachweis erforderlih wird, erfolgt eine ent- sprechende Aufforderung durch die zuständige Rohstoffstelle der Wehrmacht.

Bereits von den Rohstoffstellen der Wehr- macht erteilte Ausnahmegenehmigungen zu den Anordnungen der Reichsstelle für Eisen und Stahl für die Herstellung, Lieferung und Ver- wendung von legiertem Eisen- und Stahl- material für Wehrmachtgerät bleiben gültig, sofern sie nit von dex zuständigen Rohstoffstelle ausdrücklich widerrufen werden. :

4. Bereits ohne das Kennzeichen „Ilg“ erteilte Wehrmachtkontrollnummern (WH, WM, WL, W Ro außer W Ro X Nr. 501 und folgende) des IIT. Quartals 1940 und folgender Quartale können für die Beschaffung von nicht le- giertem Eisen- und Stahlmaterial ver- wendet werden.

Sofern jedoch mit diesen Kontrollnur«mern legiertes Eisen- und Stahlmaterial beschafft werden soll, müssen zwecks Kontingentierung des legierten Materials neue Gesamtanträge auf den Vordrucken gemäß Ziffer IIT 1 unter Beifügung der Erstanträge bei den jeweils zuständigen Rohstoffstellen der Wehrmacht ein- gereicht werden.

Den neuen Anträgen müssen entsprechende Nachweise für den A an Stahllegierungs- metallen auf den Vordrucken gemäß Ziffer Il1 3 in doppelter Ausfertigung beigefügt werden, oos entsprehende Ausnahmegenehmigungen zu

en Anordnungen der Reichsstelle für Eisen und

Stahl für die Herstellung, Lieferung und Ver- wendung des legierten Eisen- und Stahl- materials für Wehrmachtgerät noch nicht erteilt oder beantragt sind.

5, Die „Bauherren““ derjenigen Bauvorhaben, die von der Dienststelle des Generalbevollmächtigten ür Sonderfragen der chemishen Erzeugung B Chemie betreut werden, reichen ihre Anträge auf Erteiluygg von „Ig“-Kontroll- nummern W Ro X Nr. 501 und folgende für das IIT. Quartal 1940 und folgende Quartale bzw. ihre Anträge auf nachträgliche Erteilung des Kennzeichens „g“ für bereits vom „GB-Chemie“ erteilte Kontrollnummern des TTT. Quartals 1940 und folgende Quartale gemäß besonderen Bestimmungen, die ihnen unmittelbar vom „GB-Chemie“ bekanntgegeben werden, ein.

Berlin, den 30. April 1940.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. J. A.: Becht.

Bekanntmachung über die Ginfsühßrung von Bereinfahungen zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtausträge vom 26. April 1940,

Fm Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Bewaffnung und Munition werden zu dem durch die Ve- fanntmahung vom 18. Fanuar 1940 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 17 vom 20, Fanuar 1940) eingeführten Verfahren mit Metall- anforderungsscheinen für Wehrmachtaufträge und Unlter- lieferungsscheinen mit Wirkung vom 15. Mai 1940 Verein- fahungen in Kraft geseßt und neue Vordrucke (Metallschein und Metallunterschein) eingeführt.

Einzelheiten sind aus dem neuen „Merkblatt zum Ver- fahren mit Metallscheinen und Metallunterscheinen für Wehr- machtaufträge“ sowie den neuen Vordrucken ersichtlich. Das Merkblatt und die Vordrucke sind nur bei den Fndustrie-Uund Handelskammern sowie den Handwerkskammern ab 15. Mai 1940 erhältlich.

Metalle, die nicht für legiertes Eisen- und Stahlmaterial bestimmt sind, dürfen vom Hauptlieferer spätestens noch bis zum 30. Funi 1940 auf den bisherigen Vordrucken für Metall- anforderungsscheine angefordert werden, jedoch nur für die Bedarfsmonate bis einschließlich September 1940. Metall- anforderungsscheine und Unterlieferungsscheine der bis- herigen Art für die Bedarfsmonate ab Oktober 1940 sind ungültig. Die ab 1. Oktober 1940 benötigten Metallmengen

Auf Grund von „Metallanforderungsscheinen“ (alter Äb dürfen nur „Unterlieferungsscheine“ ausgestellt werden, auf Grund von „Metallscheinen“ (neuer Vordruck) nur „Metallunterscheine“. L: a W Der lebte Termin für die Stellung von Äntragen au Zuteilung N Und Verbrauchsberechtigung) durch die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe auf Grund von „Metallanforderungsscheinen“ und „Unterlieferungsscheinen (alter Borke) ist abweichend von den allgemein ültigen Bestimmungen des Merkblattes der 10. August 1940. Deshalb müssen die „Unterlieferungsscheine * spätestens am 5. August 1940 bei den Betrieben der ersten Verarbeitungs- stufe eingegangen sein. : i

Soweit für die Anträge der ersten Verarbeitungsstufe auf Zuteilung neue Vordrucke eingeführt werden, müssen die neuen Vordrucke bei allen Anträgen für die Bedarfsmonate Zuli 1940 und folgende verwendet werden, gleichviel, ob den Anträgen alte oder neue Scheine zugrunde liegen.

Berlin, den 26. April 1940. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. J. A: Becht.

P d Anordnung BG 19

# F der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe “(Verkehr Mit Vespinlten und ihre Be- und Verarbeitung).

Vom 30, April 1940.

Auf Grund der Verordúung über den Warenverkehr in der ntlang vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in Verbindung mit der -Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. G S 1934 (Deutscher Reichsanz. und Pteuß. Staatsanz. Nr. 209 vou 7. September 1934) und der“ Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenvexkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. and Preuß. Staaitsangz. Nr. 192 vom 21. August 1939) witd mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeoxdnet:

Abschnitt 1.

Grundsäßzliches . Einkauss- und Verarbeitungsverbot für baumwollhaltige Gespinste.

S L

Dex Ein- und- Verkauf, die A d und Abnahme sowie die Be- und Verarbeitung von einfahen Garnen und Zwirnen, die Baumwolle, Baumwollabfälle, Linters, Reiß- baumwolle und/oder Flocktenbast enthalten, ist verboten, es sei denn, daß dafür eine entsprechende ausdrüdliche Genehmigung einer R chslielle der Spinnstoffwirtschaft erteilt ist.

Abschnitt 11.

Regelung. von Gespinsteinkaus und -verarbeitung für die von der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe betreuten Hersteller von Spinnstofsswaren.

8 2. Herstellungsanweisung. Herstellex von Spinnstoffwaren, die

(1) Die laut wollgarne und -gewebe betreut werden, erhalten von der Reichsstelle auf Antrag oder von Amts wegen Herstellungs- anweisungen. Diese umfassen sämtliche Gespinste, die zur Erzeugung der in der Herstellungsanweisung genannten Waren benötigt werden. .

(2) Die Reichsstelle kann Verteilungsstellen mit der Aus- . fertigung von Herstellungsanweisungen beauftragen. 2

(3) Die Erteilung einer Herstellungs8anweisung begründet keinen Anspruch auf Lieferung der entsprechenden Gespinste.

8 3. Verkehr mit Gespinsten.

(1) Diejenige natürliche oder juristishe Person oder Personenvereinigung, auf die die Herstellungsanweisung aus- gestellt ist, darf, sofern nicht ausdrüdcklih etwas Gegenteiliges bestimmt ist, die in der Herstellungsanweisung nah Menge, Art und Sorte bezeichneten Gespinste gegen Aushändigung eines oder mehrerer entsprechender Gespinstgutscheine kaufen, taushen sowie abnehmen. Diese dürfen insgesamt Über keine höhere als die in der Herstellungsanweisung angegebene Menge lauten. Erst mit der Aushändigung der ordnungs- gemäß ausgestellten Gespinstgutscheine kommt das Geschäft zustande. Ein- und Verkäufe, Tauschgeschäfte sowie Liefe- rungen und Abnahmen, die nicht durch entsprechende Her- stellungsanweisungen und Gespinstgutscheine gedeckt sind, sind verboten. y Thal

(2) Bei mehrstufigen Betrieben darf die Gespinst- herstellungsabteilung an die Gespinstbe- oder -verarbeitungs- abteilung nur gegen Ausstellung entsprechender Gespinstgut- scheine liefern: das gleiche gilt für Lohnspinngeschäfte.

S 4. : Gespinstbearbeiter und -händler.

Von der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe zum Ein- und Verkauf von Gespinsten ausdrücklich zugelassene Gespinstbearbeiter und -händler dürfen die gleichen Gespinste, die sie gegen Gespinstgutscheine der Reichsstelle für Baum- wollgarne und -gewebe verkauft haben, gegen Aushändigung eines oder mehrerer selbstausgestellter entsprechender Gespinst- gutscheine nah Maßgabe des § 3 wieder einkaufen, tauschen sowie abnehmen.

8 5.

Gespinstgutschein.

(1) Der Gespinstgutschein ist auf dem vorgeschriebenen,

bei die Reitöftolle Le Baumwollgarne und -gewebe erhält- lihen Vordruck auszustellen. Er muß enthalten:

a) Namen und Anschrift des Gespinstlieferers,

b Nummer der Herstellungsanweisung (Kennziffer) der

Reichsstelle Fa L E und -gewebe (ent-

ällt bei Gutscheinen gemä à :

c) ifier des Ausstellers bei der Reichsstelle

für Baumwollgarne und -gewebe, E

d) Menge, Garnnummer, Aufmachung, Ausführung

(Spinnart) und genaue Spinnstoffzusammenseßung

gewesen sind.

besonderer Benachrichtigung von der Reichsstelle für Baums- |

f) Ort, Datum, Firmenstempel und rèhtsverbindlich«a Unterschrift des Ausstellers. (2) Unvollständig ausgefüllte Gespinstgutscheine sind ungültig. i : (3) Der Aussteller von Gespinstgutscheinen ist He di Richtigkeit der darin gemachten Angaben verantwortli (4) Der beim Aussteller verbleibende Gutscheinabschnil ist gleihlautend auszufüllen und für Nachprüfungen auf zubewahren. 8 6.

Be- und Verarbeitung von Gespinsten.

(1) Die Herstellungsanweisung berechtigt zur Be- und Verarbeitung der darin aufgeführten Gespinstmengen, -arten und -sorten nux im Rahmen der genten monats lichen Gespinstmengen-, Webstuhlstunden- bzw. Zwirnspindel- stunden-Begrenzung nah Maßgabe des §8. |

(2) Diese monatliche Begrenzung darf je Kalenderviertel4 jahr nicht überschritten wérden; eine Minderausnugung darf nicht nachgearbeitet werden.

8ST.

Ecmittlung der be- und verarbeiteten Mengen. -

(1) Als tatsächlich be- oder verarbeitete Gespinstmenge gilt der gewichtsmäßige Unterschied zwischen den am Anfang eines Kalendervierteljahres vorhandenen und den am Ende des3« selben verbleibenden, durch tatsächlihe Aufnahme ermittelten Beständen unter Berüsihtigung der im gleichen Zeitraum durch Lieferung neu hinzugekommenen Mengen. ;

(2) Als tatsächlich gearbeitete Webstuhl- bzw. Zwirn- \spindelstundenzahl gilt die Summe der Stunden, R deren die Webstühle bzw. Zwirnspindeln im Monat in Betrie

S8. Anrechuung auf die Be- und Verarbeitungs-Begrenzung. - (1) Auf die Webstuhl- bzw. Zwirnspindelstunden

für eigene sowie für fremd( :

ind samtliche Begrenzung sind sämtli bzw. Zwirnspindelstundel

Rechnung gearbeiteten Webstuhl- anzurechnen. O (2) Auf die Gespinstmengen-Begrenzung sind sämtliche im eigenen Betriebe und in Lohnbetrieben verarbeiteten Gespinste anzurechnen.

8 9.

Verbot von Koppelungsgeschästen.

(1) Es ist verboten, im Fnlandsverkehr bei dem Verkauf oder der Lieferung von Gespinsten neben der Lieferung der vom Abnehmer verlangten oder vom Lieferer angebotenen Ware andere Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zu vereinbaren, als sie der Abnehmer verlangt oder der Lieferer angeboten hat. Ebenso ist es auhch umgekehrt verboten, derartige Leistungen von dem Verkauf oder der Lieferung von Gespinsten abhängig zu machen.

(2) Verboten sind auch Handlungen oder Vereinbarungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die vorstehenden Verbote umgangen werden oder. umgangen werden sollen.

Abschnitt TIL1. Strasvorschristen und Schlußbestimmungen.

8 10. Zuwiderhandlungen. ider ngen gegen diese Anordnung werden na den L I A A nau über den arent bestraft. 8 11. Schlußbestimmungen.

Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark. und die Reichsgaue Sudetenlanè und Danzig-Westpreußen. : ;

Gleichzeitig treten folgende Anordnungen außer Kraftt

BG 1, ‘vom 1. September 1934 (Deutscher Reichsanz. uni

Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934),

BG 4, vom ‘20. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanz. und

reuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 29. Dezember 1934),

BG 5, vom 1. “März 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Stadätsanz. Nr. 51 vom 1. März 1935),

BG 6, vom 29. März 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz:. Nr. 80 vom 4. April 1935),

BG 10, vom 4. April 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz,-Nr. 81 vom 4. April 1936),

BG 14 vom 29. Dezember 1936-(Deutscher Reichsanz. Und

Preuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 29. Dezember 1936),

BG 17, vom 27/Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. und

Preuß. Staatsanz. Nr. 301 vom 27. Dezember 1938),

Pxcuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1989). Berlin, der 30. April 1940. |

Der Reichsbeauftragte für Baunuvollgarne und -gelvebe. f K. Rintke. /

Anordnung s ur Vereinheitlihung von Handpumpen, und zwar Flügels Minpen lien Saa liegenden Einzylinder-Hand-

pumpen, stehenden Zweizylinder-Handpumpen, voni 23. April 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vers teilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11, Dezember 1939 (RGBl. Teil 1 S. 2411) in Dey mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezembex, 193 RGBI. Teil 1 S. 2498) ordne ich zur Vereinheitlichuug der Eerstellun übliher Handpumpen, und zwar von Flügel- pumpen, Paten Saugpumpen, liegenden Einzylinder-Hand- pumpen, stehenden Zweizylinder-Handpumpen, an:

1, Flügelpumpen sind nur noch in folgenden Aus- führungen und Größen herzustellen;

des gefauften Gespinstes, :

sind auf den neuen Vordrucken anzufordern.,

e) vereinbarten Liefermonat,

Größen

Doppeltwirkende Flügelpumpen

mit N E 6 123 67 Vierfachwirkende Flügelpumpen y

S E gy A fe 84 0H Doppeltwirkende Flügelpumpen

mit Kugeln . . 238 D Doppeltwirkende Flügélpumpen l

mit Kugeln und Lederbesau . 8 5 T

BG 18.voni 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und F

Reichs-

Die Größennummern der Pumpen entsprechen folgen- den Rohranschlüssen: Größen C. 4 N Lichter Durchmesser des Rohranschlusses mm 13 20 25 32 S M T i V 8 Flügelpumpen, ganz in Leichtmetall, dürfen nux noch doppeltwirkend, und zwar in den Größen 1 und 3, herge- stellt werden.

2. Kurze Saugpumpen sind nur noch in folgenden Größen herzustellen: Lichter Zylinderdurhmesser . Lichter Durchmesser des Rohr-

anshlusses 32 mm (1!/’) 40) mm (1!/:”)

Kurze Saugpumpen mit lichten Zylinderdurhmessern von 65 und 100 mm find nicht mehx herzustellen und dürfen nur bis zum 1. Mai 1940 verkauft werden. Ersaßteile zu den Pumpen der beiden leßtgenannten Größen dürfen nur noch bis zum 30. September 1943 gelieferi werden.

3. Liegende Einzylinder-Handpumpen sind ab 1. Fanuar 1941 nur noch in folgenden Größen herzustellen: Lichtex Zylinderdurhmesser . . . 75 90 100 125 mm. Stutenweite . A 25 32 40 50 mm.

Andere Größen dürfen nur noch bis zum 1. Juli 1941 ge- liefert werden, Ersaßteile dazu bis zum 31. Dezember 1943. 4. Stehende Zweizylinder-Handpumpen sind ab 1. Fa- nuar 1941 nux noch in folgenden Größen herzustellen: Lichter Zylinderdurhmesser ... .. G 75 9mm. C S 290-92 40mm.

Andere Größen dürfen nux noh bis zum 1. Juli 1941 ge- liefert werden, Ersaßteile dazu bis zum 31. Dezember 1943,

5. Vorstehende Typenbeschränkung gilt niht sür Aus- landsverkäufe.

6. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-Fndustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mix laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunsfterteilung, zur Einsichtgewährung in ‘die Geschäftsbücher und zur Sulossung von Betriebs- besichtigungen verpflichtet. i

7. Zuwiderhandlungen gegen “diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate- Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

8. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. _ Karl Lange.

75mm und 90 mm

Bekanntmachung.

Auf Grund von Entscheidungen des Herrn Reichs- lommissars sür die Preisbildung ändern sich die zulegt im Deutschen eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. Marz 1936 bekanntgegebenen Preise des

Rheinish-Westsälishen Kohleu-Syndikates

für Brennstoffe aus der Produktion des Ruhr- und Aachener Reviers mit Wirkung ab 1. Mai 1940 wie folgt:

A. Steinkohle und Steinkohlenbriketts.

Lfd. ck te Körnung Preis frei Waggon ab Werk in NA4/t

ch Nr. Se mm ett-, Gas-, Eßkohle Magex- Anthrazit- asfl.-Kohle fohle fohle

1 Stü über 80 8 18— 18— 18 2 Nuß 1 50—80 N 0 N— M— 3 Nuß Il 30—50 17,— 19,— 22,— 830,— 4 Nuß IIT 18—30 n 19— 2,— 27 5 Nuß IV 10—18 7 17,— 17,— 18,— 6 Nuß V 6—10 16— 16— 16— 16,— 7 Feinkohle S 6 1250 12,50 11,76 11,76

öchst, 10

8 Kokskohle o—bodh 10 15,— 9 Staub 0—0,5 I n 0E 10 Förderkohle 14,50 14,50 14,50 14,50 11 Gasförderkohle 15,50

12 Bestmelierte 16,— 16, 13 Briketts A 17,80 21,— 21,— B, Kols,

Lfd. Körnung Preis frei Waggon Nr. Sorte mm ab Werk nA/t

1 Hochofenkoks .. .. « . über 80 19,—

2 Gießereikoks .. „» 80 20,—

3 Spezialgießereikols . .„ « 80 23,—

4 Brecch I . E M O 60—80 22,—

5 Brech IT . 0 E j . 40—60 22,—

G Bre iv e 2040 0

7 Brech IV S s S 10—20 16,—

8 E 0—10 11,50

® Auf vorstehende Höchstpreise dürfen Aufshläge mit Ausnahme des bisher üblichen Landabsayzuschlage# nicht berechnet werden.

Berlin, den 30. April 1940.

Aktiengesellshaft Reichskohlenverband. Dr. Lin tl. Teßmar.

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Dex Türkische Botschafter in Berlin, Herr Husrev G e - rede, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Posfitvesen. | Pakete nach dem Generalgouvernement.

Bei den Postämtern im Generalgouvernement für die be- seßten polnischen Gebiete gehen zahlreiche Pakete ein, denen an

32 40 50

Stahlwerke shlossen mit 1144, Farben mit 185% und Reichs-

g

L F E S E 4 - l E Lts M t E S t

und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 3, Mai 1940. S. 3

nah ganz großen Orten, wie z. B. Warschau, Krakau, Lublin usw., deren Lage im Generalgouvernement jedem befannt sein sollte, ! werden solche Versehen täglich festgestellt. Die Deutsche Reichspost weist deshalb erneut darauf hin, daß für Pakete nah dem General-

Mufgaben der Srzeugungsschlacht.

Pojen, 30. April. Die Landesbauernschaft Wartheland ver- anstaltete am Sonntag und Montag in Posen ihre erste große Arbeitstagung, in deren Verlauf auch der Reichsobmann des Reichsnährstandes, Bauer Gustav Behrends, und Reichs- statthalter und Gauleiter Gretser das Wort ergriffen, um die Aufgaben und Ziele der deutshen Erzeugungsschlacht darzulegen. m Zuge der agrarpolitischen Neuordnung im Wartheland founte der neue Reichsgau troy des Polenfeldzuges bereits erhebliche Mengen von Brotgetreide und anderen landwirtschaftlihen Pro- dukten an das Altreich und das Generalgouvernement abgeben.

Der Reichsobmann des Reichsnährstandes Behrends wies in seiner Rede auf die entscheidende Bedeutung der Ernährungs- wirtschaft als Rückgrat der deutschen Kriegswirtschaft hin. U. a. hat dex Reichsnährstand eine ungeheure Leistung auf dem Ge- biete der Erzeugungssteigerung vollbracht. Der Stellvertreter des Reichsbauernführers erinnerte daran, daß beispielsweise die Ver- arbeitung von Milch zu Buiter seit dem Fahre 1933 auf wirt- shaftseigener Futtergrundlage von 8,5 auf 15,5 Milliarden Liter im Fahre 1939 gesteigert werden konnte, und daß sich auch im Vor- jahre die Milchproduktion troy verschlehterter Voraussezungen um weitere 8 bis 10 % erhöht hat. Das Ziel des Reichsnähr- standes sei auch weiterhin die Sicherstellung der Versorgung aus eigenem Boden. Für die Zukunft werde der Reihsgau Warthe- land einen bedeutenden Beitrag hierzu leisten können. Reichs- obmann Behrends gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß der neue Reichsgau durch Bereitstellung der notwendigen Mengen an Han- delsdünger und landivirtschaftlihen Maschinen allmählich zu einer Verdoppelung feiner bisherigen landwirtshaftlihen Erzeugung gebracht werden könne.

Die Unabhängigkeit des Reiches in der Brotgetreideversor- gung stellte Reichsstatthalter und Gauleiter Greiser als das Fern- iel der nationalsozialistishen Agrarpolitik im Wartheland heraus.

ie vorhandene riesige Flähe von 3,3 Mill. ha landwirt- schaftlich genußten Bodens sei von den polnishen Machthabern niht einmal nach dem Grundsaß der Rentabilität bewirtschaftet worden. Die spätere Fnangriffnahme einer Reihe von Friedens- aufgaben, vor allem die Mw und der Ausbau der Wasser- wege, werde zur Erhöhung der Bodenkapazität und zur Pro- duktionssteigerung wejentlih beitragen. Un eine gewisse Ordnung in die Viehwirtschaft zu bringen, werde das Reich für den Anfang noch helfend eingreifen müssen, wie das bereits mit der Einfuhr von hohwertigem Zuchtvieh in den Warthegau geschehen sei. Dur einen erhöhten Oelfruhtanbau und die Verbreitung des deutschen

Berliner Börse vom 30. April.

Jm lezten Berliner Börsenverkehr vor der zweitägigen Unterbrechung seßten sich an den Aktienmärkten überwiegend Kurssteigerungen durh. Der Ordereingang wax verhältnismaäßig klein; da aber Verkaufsneigung so gut wie nicht bestand, kamen die an sih kleinen Kaufaufträge nur zu-höheren Kursen zur Aus- ührung. Die zu beobachtenden Rückgänge waren namentlich in threm Ausmaß geringer als die Steigerungen.

Am Montanmarkt wurden Harpener um 14 % heraufgesett. Rheinstahl gewannen 1%. Andererseits verloren Vereinigte Stahlwerke 4 %. Sonst traten auf diejem Marktgebiet keine wei- teren Veränderungen ein. Bei den Braunkohlenwerten befestigten fsih Deutsche Erdöl um !4 und Bubiag um 1214 %. Von Kaliaktien ari Wintershall durhch einen Verlust um 14 % auf. Salzdet- uxrth ermäßigten sich um s %, während Kali Chemie im leyt- enannten Ausmaße höher lagen. Von chemishen Papieren lieben Farben mit 18574 unverändert. Rütgers zogen um 154 % an. Für Elektro- und Versorgungswerte waren die Meinungen C jedoch hielten sih die Wertshwankungen in engen Grenzen.

ichtkraft und Bekula stiegen um je !4 und Charlotte Wasser um 1 %. A büßten Rheag 4 und Deutsche Atlanten 1 % ein. Von Maschinenbaufabriken zeichneten sich Demag durch eine Befestigung um 2s % aus. Größere Gewinne erzielten - noch Conti Gummi mit + 14, BMW mit + 1, Aschaffenburger Zell- stoff mit + 114 und Berger mit + 2%. Bank für Brautndustrie und Allg. Lokal u. Kraft gewannen je 14 %. Reichsbank stiegen um 4 % auf 112. i

Jm weiteren Vexlauf war die Kursentwicklung weiter nah oben gerichtet. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 11414, Farben mit 185!4 und Reichsbankanteile mit 1124. Gegenüber den Eröfsnungskursen stiegen Deutsche "Atlanten um 14 %, Dessauer Gas um 14, Berliner Maschinen um 1, Feldmühle um 24 und Westdtsh. Kaufhof um 54 %. Vielfah kam es zu Wert- erhöhungen um 4—!4 %. Kursrückgänge traten ein bei Rhein- metall, AEG und Gesfürel im Ausmaß von !4 %.

Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sih die Haltung als gut behauptet. Die Umsaßttätigkeit war recht gering. Verein.

bankanteile mit 112%.

«Fm Kassaverkehr wurden Banken größtenteils zu höheren Kursen umgeseut. So stiegen Commerzbank und Deutsche Effekten- u. Wechselbank um 4 %, Niederlausißer und Schleswig- Holsteinische Bauk um 1 7 und Deutsch-Asiatishe Bk. um 2 l. Hyp.-Bankaktien befestigten sih fast durhweg um Bruchteile eines Prozentes. Eine Ausnahme machten Hamburger Hyp. mit 14 %. Am Schisfahrtsattienmarki gewannen Nordd. Lloyd 4 und Hamburg-Süd 1 %. Rückgängig waren Hapag mit —1 %. Von Kolonialpapieren erzielten Doag einen 1 %igen Kurs- ewinn. Die zu Einheitskursen gehandelten Fndustriepapiere ver- chrten in festerer Haltung, Kursbesserungen von 2—3 2 waren keine Seltenheit. Niedriger bewertet wurden Miag mit —3 % bei Repartierung und Busch-Fäger mit 224 %%.

Steuergutscheine T hörte man mit 99,9224—99,95 etwas höher. Steuergutscheine II lagen durchweg unverändert.

Jm variablen Rentenverkehr stellten sich die Reichs8altbesiy- anleihe auf 147% nah anfänglich 147,10 (Vortag 14714), die rentenähnlihen Reihsbahnvorzüge auf unverändert 12974 und die Gemeindeumshuldungs8anleihe auf 9914 (+ 14).

Von Kassarenten waren Hyp.-Pfandbriefe und Kommunal- obligationen weiter gesucht, so daß vielfah wiederum Strich-Geld- Notierungen vorgenommen wurden. Zur Einführung gelangte die Emission 14 der 44 igen Reichsmark-Pfandbriese der Dtsch. Centr.-Bodenkredit mit 101. Liqu.-Pfandbriefe lagen meist höher; Berliner s{hwäcten sich um % % ab. Stadtanleihen lagen weiter fest mit Ausnahme von Emden (— 4). Dekosama 1 notierte 4 % höher. Von Provinzanleihen und Altbesivemissionen waren Ham- burger, Ostpreußen und Westfalen 14 % höher. Staats- und Länderanleihen blieben so gut wie unverändert. Von Reichs- anleihen lagen Reichsschäße knapp behauptet, während Reichsbahn- shäße geringe Kurserhöhungen verzeihneten. Für Jndustrieobli- gationen blieb die Stimmung freundlich.

Stelle der vorgeschriebenen Auslandspaketkarten gelbe Paketkarten des innerdeutschen Dienstes beigegeben sind und bei denen auch ! fast immer die Hollinhaltserklärungen fehlen. Selbst bei Paketen

Der Privatdiskont blieb mit 234 % unverändert. j Am Geldmarkt stellte sich der Saß für Blanko-Tagesgeld mit

Wirtischafistcil.

gouvernement weiße Auslandspakeikarten erforderli ind und | daß jedem Paket eine Zollinhaltserklärung und ie tsi Anmeldeschein beizufügen ist. Ueber Ausnahmen geben die AemteL und Amtsstellen der Deutschen Reichspost Auskunft.

Land- und Edelshweins werde der Warthegau später auch erheb- Le Ueberschüsse zur Schließung der deutshen Fettlücke abgeben önnen.

Arbeitstagung des Neichskommifsars. für Altmaterialverwertung.

Am Donnerstag hielt der Reichskommissar für Altmäteriak- verwertung, Hedck, seine erste Reichstcgung ab. Neben dent' Gau- beauftragten für Altmaterialerfassurg waren auch die Bezirks- wirtschaftsämter vertreten. Nach eirleitenden Ausführungen des neuen Reichskommissars nahm Staatssekretär Dr. Landfried vom Reichswirtschaftsministerium das Wort. Er betonte dabei die Wichtigkeit der Arbeit des Reichskommissars für Altmaterialver- wertung und stellte in diesem Zusammenhang fest, daß bisher troy mancher Schwierigkeiten die Ergebnisse auf dem Altstoffsektor sehr befriedigend waren. Troßdem müsse eisern weitergearbeitet wer- den. Die Ueberzeugung vieler Volksgenossen, daß jeßt nah den bisherigen Es diese Dinge niht mehr so wichtig en wie zu Kriegsbeginn, sei Oen . Man müsse auch auf dem

[tstoffgebiete dafür sorgen, daß se bit bei längerer Kriegsdauer keine O Metlen eintreten können. Deshalb sei die Arbeit auf diesem Wirtschaftssektor überaus wichtig.

Kredithilfe für Lieferanten im Rußlandgesciäft,

Um auf deutscher Seite allen Voraussezungen für eine glatte Durchführung der deutsh-sowjetischen Handels- bzw. Wirtschafts- abkommen vom 19. 8. 1939 und 11. 2. 1940 zu schaffen, hat sih das Bankenkonsortium der Jfago (Fndustriefinanzierungs-A.-G. Ost) unter Führung der Deutschen Bank und der Dresdner Bank berciterfklärt, den deutschen Lieferanten nach der Sowjetunion, so- weit sie auf Grund der Vereinbarungen keine Anzahlungen er- halten, verbilligte Kreditmöglichkeiten für die Vorfinanzierung ihrer Lieferungen, das heißt für den Einkauf der erforderlichen Rohmaterialien, die Bezahlung von Unterlieferanten sowie die Aufbringung laufender Lohnkosten usw. zur Verfügung zu stellen. Fr dieje Kredite mit Laufzeit bis längstens 24 Monate, die in die Form von Wechselkrediten gekleidet werden, zahlen die Firmen einshließlich der Kosten des Wechselstempels den Reichsbank- disfontsay zuzüglih 14 %, das ist zur Zeit 454 p. a. Die Attien dexr Banken, die der Bedeutung des deutschen Exports nah der Sowjetunion Rechnung trägt, soll dazu beitragen, für den deutsh-

sowjetishen Warenaustausch alle Erleichterungen zum Zwecke einer höchstmöglichen Steigerung zu schaffen.

| É T Ä S T E Ü I I T É O I I i E E E

E Vörsenkennziffern 5 für die Woche vom 22. April bis 27. April 1940,

Die vom Statistishen Neihsamt errechneten Börfenkennziffern stellen sid in der Woche vom 22. April bis 27. April 1940 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: Wochendurcschnitt M onats- vom 22. 4.40 vom 15. 4.40 dur{bs@nitt

Aktienkurse (Kennziffer bis 27. 4.40 his 20. 4 40 Ï 1924 bis 1926 = 100 , tats Bergbau und Schwerindustrie 127,12 127,41 125,54 Verarbeitende Industrie . . 113,30 112,95 110,96 Handel und Verkehr . 121,62 120,06 116,76 j Gesamt . . . 118,90 118,50 116,18 Kursniveau der 44 °/„igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aftienbanken .. 100,75 100,35 100,07 Pfandbriefe der öffentlich- ) rechtlichen Kredit-Anstalten 100,56 100,32 99,96 Kommunalobligationen . . 100,05 99,86 99 44 Anleihen der Länder und H Gemeinden . . .. «s 100,53 100,30 99:70 Durchschnitt. 100,54 100,24 92,88 Außerderi : } 9 9%%oige Industrieobligationen 104,10 103,70 100,47 49/oige Gemeinde- umshuldungsanleißhe .. 99,00 99,00 97,36

Bexlin, 30. April. Preisnotierungen für Nahrungss mittel. (Verkausspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Lirtsen, käferfrei §S) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, JFnland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 8) 57,29 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Ftaliener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrüße 61,00 bis 62,00, Gersten- graupen, grob, C/4 37,00 bis 38,00 }), Gerstengraupen, Kälber zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 f), Gerstengrüge, alle Körnungen *) 34 00 bis 35,00 }ÿ), Haferflockden [Hafernährmittel)*) 45,00 bis 46,00 f), Hafergrüße [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmebl, Type 997 24,55 bis 25,90, Weizenmehl, Type 630,. Fnkland 35,60 bis —,—, Weizen- grieß, Type 450 39,45 bis ——, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 18 38,15 7), Zuder Melis (Grundsforte) 67,90 bis —,—, Roggens kaffce, lose 40,50 bis 41,504) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 }), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 }), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsh 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perfer —,— bis —,—, Mandeln, süße, hands- gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand- ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, -Kunsthonig in /2 kgs Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohs {malz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineshm. m. Grieb. 185,12 bis ——, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 831,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis ——, feine Moikereis butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,09 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 %% 130,00 bis 138,09, echter Gouda 40 9% 190,00 bis , eter Edamer 40% 190,00 bis —,—, bayer. Emmens- taler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 %% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

L) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

2%8—2% % um 24 % höher.

H Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 7) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruhmengen.

L

P