1940 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs:

86 (1) Schuhwerk, ausgenommen Wehrmachts\huhwerk, ist mit der Nummer, unter der dem Hersteller. die Genehmigung zur Erzeugung von Schuhwerk erteilt wurde 1 Abs. 2), zu versehen.

l Die Nummer is} auf der Brandsohle vor der Ferse oder. auf der Laufsohle vor dem Absay oder im Quartier- futter sihtbar anzubringen. /

(3) Ungefüttertes Arbeitsschuhwerk ist dem Berwen- dungszweck entsprechend als : ¿ Feuerschuh, Grubenschuh oder Landarbeiterschuh auf der Junenseite des Schaftes sichtbar zu kennzeihnen.

ST

Die Vorschriften der §8 4, 5 und F a nicht. für

Schuhwerk, das für die Ausfuhr bestimmt i 88

(1) Die Absicht, Schuhwerk der in § 3c und d genannten Art außerhalb oder neben der gemäß § 1 genehmigten Er- zeugungsmenge herzustellen, ist der Reichsstelle für Leder- wirtschaft, Berlin - Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 78, zu melden.

(2) Die Meldung muß eine Modellbeschreibung unter Angabe der Zusammensezung der Herstellungsmaterialien und die voraussichtliche Herstellungsmenge enthalten. Sofern nicht bereits eine Nummer erteilt wurde, muß die Meldung ferner die Angabe von Kennbuchstaben (Anfangsbuchstaben Les Firmennamens) oder eine Marke enthalten. Fm Falle der Herstellung sind die Kennbuchstaben, die Nummer oder die Marke auf der Brandschle vor der Ferse oder auf der Laufsohle vor dem Absaby anzubringen. |

(3) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann innerhalb von vier Wochen nah dem Eingang der Meldung verbieten, daß das Schuhwerk, dessen Herstellung nah Abs. 1 beabsichtigt ift, erzeugt wird. Ls

(1) Die Herstellung von Schuhteilen (Schäften, Absäßen, Rahmen, Kedern, Kappen und Schuhbesag) ist ohne Genehmt- gung zulässig, wenn sie im Rahmen einer vertraglichen Ber- einbarung mit einem Schuherzeuger erfolgt, dem eine Ge- nehmigung 1) erteilt ist (Auftraggeber), .

(2) Grundstoffe (Leder, Kautschuk, Kautschukregenerat oder kunstharzemulsionshaltige Austauschstoffe für Leder Lederfaserwerkstoff T —) für die Erzeugung gemäß Absaß 1 sind vom Austraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber muß die für den Bezug der Grundstoffe etwa. erforderlichen Erwerbsschcine oder andere an Stelle der Erwerbss\cheine tretende Einkaufsermächtigungen seinem Unterlieferanten übergeben oder Grundstoffe selbs auch durch Verkauf zur Verfügung stellen. :

Die Berückfichtigung eines Schnittverlustes in Höhe von 15% bei Schäften,

25% beim Absaybau und 35% bei Rahmen, Keder, Kappen und Schuhbesaßz

ist zulässig. g 10

Herstellèr von Schuhwerk, die die nah § 1 erforderliche Genehmigung nicht erhalten haben, dürfen die ihnen bereits erteilten Bezugs- oder Einkaufsgenehmigungen nicht aus- nuten, selbst wenn sie eine schriftliche Bezugs- oder Einkaufs- ¿genehmigung haben.

8 11 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Herstellung von Schuhwerk im Einzelfall abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung regeln. a

uwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An- N fallen unter die Strafbestimmungen der 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

8 13 -

(1) Diese Anordnung tritt am 7. Mai 1940 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Anordnung 33 der Ueber- wachangsstelle für Lederwirtschaft. vom 14. Mai 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 14. Mai 1937), die Anordnung 45 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft vom 8. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 278 vom 9. Dezember 1939), die Anordnung 49 der Ueberwachungsstelle für Lederwirt- schaft vom 28. März 1939 (Deutscher An und Preuß. Staatsanz. Nr. 74 vom 28. März iris die Anord- nung 58 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 30. Sep- tember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft.

Berlin, den 6. Mai 1940. :

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Stei. /

_ Anordnung 76 l der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellungsvorschriften für Treibriemenleder und Treibriemen, Verwendungs- beshränkung sür Ledermanschetten)

vom 4. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 18. Ma 1939 (Reichsgeseßblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs tellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

(1) Die Herstellung von Treibriemenleder mit einem Aus-

waschverlust von mehr als 6 vH. und einem “Fettgehalt von

mehr als 25 vH. ist verboten. Die Qualitätsvorschriften der

S8 1 bis 3 der Anordnung 61 der Reichsftelle für Lederwirt-

schaft vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

. Staatsanz. Nx. 253 vom 28, Oktober 1939) bleiben unberührt.

Ñ (2) Bei der Herstellung von Ledertreibriemen ist die Ver-

- bindung der einzelnen Teile miteinander ausgenommen die Schlußverbindung dur E verboten.

(3) Die Reich

s\telle für Lederwirtschaft kann bestizmen, .

und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mei 1940. S.2

gegeben werden, Riemenkernstücke nicht verwandt werden dürfen. 82 N

(1) Die Verwendung von Ledermanschetten für hand- betriebene Haus- und Hofpumpen sowie für Wassermotore, #o- ern ihr Kolbendurchmesser unter- 120 mm liegt, ist nur ge- A wenn die Verwendung einer Kunststoffmanschette aus - technishen Gründen unmöglich i} oder eine Kunststoff- manschette nicht beschafft werden kann. Der Besteller hat in diesem Fall dem Lieferánten schriftlih versichern, daß -die Verwendung einer Kunststoffmanschette aus technischen Grün- den unmöglih ist oder daß eine Kunststoffmanschette nicht beschafft werden kann. Die Versicherung muß Datum, genaue Bezeichnung und Preis der Manschette enthalten. i

(2) Die Versicherungen sind vom Lieseranten mit dem Firmenstempel zu versehen und aufzubewahren. Die Reichs- stelle behält sih die Einforderung der Versicherungen allgemein oder für Einzelfälle vor. : E i | (3) Verkäufer von Ledermanschetten müssen ein Lager- bu führen, aus dem der Bestand an Ledermanschetten am 15. Mai 1940 sowie Zu- und Abgang nach diesem Zeitpunkt zu ersehen sind. i (4) Soweit die Verwendung von Ledermanschetten hier- nach gestattet ist, ist auch ihre Herstellung erlaubt,

53

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den F 10, 12 bis 15 der Becorbienng über den Warenverkehr bestraft.

84 i

Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1940 in T oe Gleichzeitig tritt § 7 der Anordnung 33 vom 14. Ma 1937 Dettdie Reichs§anz. und Preuß. Staats3anz, Nr. 108 vom 14. Mai 1937) in der Fassung des Artikels 11 der An- ordnung 36 vom 10. August 1937 TLOA Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 182 vom 10. August 1937) außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. j F. V.: Dr. Stet ÿ.

Anordnung 43a i s der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Ausdehnung der dur die Ladit A 43 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vor- geschriebenen Bewirtschaftung von Gußbruch und Kupolosen- shrott auf Brandguß und Roststäbe)

vom 6. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der n vom 18. August 1939 (RGVl. 1 S. 1480) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstelleñ zur Ueberwachung und Regelun des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. ille 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

j S1

Der erste Sah des § 1 der Anoxdnung 43 der Reichs- stelle für Eisen 2 Stahl vom 7. September 1939 erhält lgende Fassung: 108 e: die in ihren Betrieben die Schrott- orten: | Kokillengußbruh,

Maschinengußbruch,

andelsgußbruch, E Hfen- und Topfgußbruch (reine Poterie),

Kupolofenschrott,

Brandguß,

Roststäbe E verbrauchen, dürfen diese Schrottsorten nicht selbständig ein- kaufen.

82

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmu ordnung werden nah den Borsegristen der t Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

88

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Veröffent-

lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat3- anzeiger in Krast.

Berlin, den 6. Mai 1940, /

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

Bekanntmachung Nr.3 ¿ der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse zur Anorduung Nr. vom A eze 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 47 vom 24. Februar 1940).

Gemäß § 1 der Anordnung Nr. 5 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Verwendung von Glimmer vom

ngen dieser An- 10, 12—15 der

id Das unter dem Geschäftszeihen RtE G]. A 6/B

vom 26. April 1940 aufgestellte Merkblatt über „Einsparyu T

von Glimmer im Elekiromaschinenbau“ ist eine p

über die Verwendung von Glimmererzeugnissen im

des §8 1 der Anordnung Nr. 5.

82 Das Merkblatt wird den Betrieben, die die Vorschriftent des Merkblattes zu beachten habén, durch die jeweils zustäite dige Organisation der geivoerblichen Wirtschaft zugestellt.

83 Anträge auf Ausnahme von den Vorschriften des Merkx blattes sind über die jeweils puandige Organisation des Gen Wirtschaft in doppelter Ausfertigung an die eichsstelle für technische Erzeugnisse zu richten.

L 4 Die Bekanntmachung tritt am 15. Fuli 1940 in Kraftz Berlin, den 4. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. _F. V.: Dr. Helber.

Bekanntmachung. i Die am 4. Mai 1940 ausgegebene Nummer 79 de#F Reichsgesehblatts, Teil L, enthält:

Deo ronana über die Einführung von Wehrrecht in den eins gegliederten Östgebieten. Vom 30. April 1940.

Umfang: !4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 K. Postversens du 1gôgebühren- 0,03 NA für ein Stück bei Voreinsendung a user Posticheckonto: Berlin 96 200. : y

Berlin NW 40, den 6. Mai 1940, / Reichsverlag3amt. §. V.t Stern.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte in Berlin, Hery Radu Crugyescu, ga! Berlin am 4, Mai 1940 verlasse! Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Vieto Brabegyianu die Geschäfte der Gesandtschaft.

KMuatesé uan Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 6. bis 13, Mai.

Staatsoper. Palestrina: Musikal. Leitung: Heger«

Fn der Zgataenernng! Das Lebe eitung: Lenzer. Begin

E den 6, Mai.

eginn: 19 Uhx.

Dienstag, den 7. Mai. für dem Zaren. Musikal. 20 Uhr. j

Mittwoch, den 8. Mai. Madame Butterfly. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhx. Ï

Donnerstag, den 9. Mai. Jn der Neuinszenierung: Mon ck@ Lisa. Musikal. Leitung: Lenzexr. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 10. Mai. Figaros Hochzeit. Musikal. Leitungl Heger. Beginn: 1945: Uhr. d : ;

Sonnabend, den 11. Mai. Jn der Neuinszenierung: Tieflandk Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 12. Beginn: 19!4 Uhr.

Montag, den 13. Mai. Beginn: 20 Uhr.

Tosca. Musikal. Leitung: Steegeh

Schauspielhaus. ; Dantons Tod. Beginn: 19!4 E Dantons Tod. Beginn: 19s Uhv. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Deutsche Uraufführung: CavouUG

iesco. Beginn: 19 LhE: Sonnabend, den 11. Mai. Cavour, Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 12. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 13, Mai. für Maß. Beginn: 19 Uher.

Kleines Haus.

Montag, dèn 6. Mai. Dienstag, den 7. Mai. Mittwoch,- den 8. Mai. Donnerstag, den 9. Mai. Beginn: 19 Uhr. reitag, den 10. Mai.

E 7. Mai. Minna von Baxnhelm.

r. i

Mittwoch, den 8. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhx. Donnerstag, den 9. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20

onnabend, den 11. Mai. Der Lockru f Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 12, Mai. Götter auf Urlaub.

23. Februar 1940 wird hiermit bestimmt:

Deutschland und Bulgarien zwei fich ergänzende Handelspartner.

Schlechte Aussichten der englischen Ankaufs- politik auf dem Balkan. üx ihre zweite Vortra

in Sofia, als Redner gewonnen.

an Hand ausführlihen Tatsa

nur dur die enge Verbindun Deutschlands die weitgehende Lande der veredelten La l 4 Dieser Prozeß der Aupaung, ex bulgari ie deutsche befinde sih exsi tim

2 Llacrilhen Wirts

daß bei Herstellung bestimmter Treibriemenarten, die im Deut- schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger befannt-

erstärkung der S Sipf dex Kon

trogMvevanstaltung hatte bie alt - lendjeff, Direkior der Cereat-

a X j Der Vortragende legte enmaterials im einzelnen dar,

ung die bulgarische Wirtschaft genommen und wie

V e L e paris mit dex gelenkten Wirtschaft mstellung Bulgariens zu einem möglich ‘gewesen Yast an nfangsstadium. Weitere Um-

Pteen der bulgarischen il E R

baues vou, Qelsaaten, Fa erpflanzen u. dergl. seien in Vorberei-

20 Uhr. j; Montag, A 13. Mai. Liebe8briefe. Beginn: 20 Uhx.

L i 7 ü Wirischasistic1li. tung. Jm weiteren Verlauf der Entwicklung habe Bulgarien in- i d dex auf ihr beruhenden R | allmählich als e O zu Rer simavoraussezungen dafür vorhanden sen. . Mere Chance eines dauernden und gesicherten Absatzes uns oi

olge der ihm gewährten Absa i : fe ibteit (Sraftisti er Planung die Aussicht,

Obst- und Gamüselieferant das Kalifornien

da die Boden- und

englische Ankaufspolitik weder Bulgarien noch den anderen Ba

elenkten

aufend zu festen

völlig unmöglich, z. B. Deutäland das tue.

läge über die Anpassung des iffs- und Bahnverkehrs an d (Bg 0e e iteriectongen. Veités teilte ex mit, da

let en

r Eisen, Éisenwaren, elektrishe Materialien usw. gewährt

pi eam a E 1

Musikala

Mai. Carmen. Musikal. Leitung: Schüle

Montag, den 6. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn: z0 Beginn

Uhr. Freitag, den 10. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn: N Uh Beginnx

\taat ben. Es sei England schon auf Grund seinex ni t ti n erhéltuisse und Sils ge ae Divanges e t i i roxientierten Kotonten | n e A E reisen abzunehmen, wi Jan weiteren Verlauf seiner Darlegungeit machte der Vortragende noh interessante Ausführungen und Vob

in Softa zur Zeit stattfindenden Beratungen der- zwischeitf den in Sofia P esche Deutschland bestimmte Kontingent

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1940. &. 3

Beginn deuts{-jugoslawischer Regierungs-

ausfschußverhandlungen.

Dec ständige deutsch-jugoslawishe Regierungs8ausshuß tritt am 7. Mai in Belgra u seiner ordentlihen Frühjahrstagung usammen, auf welcher die laufenden Wirtschastsfragen avi en beiden Ländern besptohen werden. Den Abordnung führt der rium Dr. Landfried, während die jugoslawishe Abordnung vom Leiter der HandeGgbieilung im jugoslawishen Außenministerium,

Staatssekretär Pilja, geführt wird.

orsiß der deut

en en N UAE im den Vorsth, der deutsien

Großer deutscher Erfolg auf der Mustermefsse .

in Plovdiv.

Sofia, 5. Mai. " Wie die Messeleitung der 8. bulgavischen Mustermesse in Plovdiv mitteilt, konnte Deutschland in der ersten Woche die meisten Abschlüsse verzeichnen.

Keine Geschäftstätigkeit der Berliner Banken- = am Pfingftsonnabend.

Wie wir hören, bleiben auch in diesem Jahre die Geschäfte uUnd- Wechselstuben der Mitglieder der Vereinigung von Berliner Banken und Bankiers (Stempelvereinigung) in Berlin und Vor- orten mit sämtlichen .Kassen am Pfingstsonnabend, dem 11. Mai 1940, geschlossen. Nux für die Hinterlegung von Aktièn zur Teil- nahme an Hauptversammlungen, sofern es sih um den leßten Tag der Hinterlegungsfrist handelt, und für Wechselzahlungen wir im Hauptgeschäft ein Schalter von 10 bis 12 Uhr. aeóffnet sein.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank

vom 30. April 1940,

RA 77 509 000

12 187 589 000

Aktiva, 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . .. 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schagzwechseln des Reichs. .

3. 2 Wertpapieren, die gemäß §8 13 gisser 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) « Lombardforderungen . . deutshen Scheidemüngen . Rentenbankscheinen . . sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven « « « «

220 683 000 30 901 000 §16 856 000 207 067 000 364 323 000

1 926 893 000

, n ,”

”„

1. Grundkapital f o. 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßlihe Rücklagen ....... 6 b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen « « 3. Betrag der umlaufenden Noten. . .. « 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten ... 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind- lichkeiten S S S 0 E S E 6. Sonstige Passiva 542 435 000

Verbindlichkéiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren

150 000 000

99 055 000 946 307 000 12 479 837 000 1714187 000

Wechseln RK —,—.

Wirtschaft des Auslandes.

Fortgang des Preisanstiegs im usland.

Am Weltniarkt war die Preistendenz im März für die meisten Waren wieder rückläufig. Jnfolge des weiteren starken Anstiegs der Kohlenpreise, die erneut um 17,4 % anzogen, stellte sh jedo das R E der Weltmarktpreise für Nahrungsmittel und Rohstoffe etwas “aat als im Februar. Mit Ausbruch des Krieges sind die Weltmarktpreise dieser Waren um 30,4 2 ge- stiegen. Auch an den Binnenmärkten der Länder hat nah den bisher vorliegenden Angaben die Aufwärtsbewegung der Groß- handelspreise im März fast durchweg weitere oe emacht. Wie das Statistische Reichsamt in „Wirtschaft un Statistik“ be- rihtet, betrug die Erhöhung der amtlichen Fndexziffern von Fe- bruar auf 2 3. B. in Norwegen 5,3 %, in Jugoslawien 3,8 %, in Dänemark 2,5 %, in der Schweiz 1,9 %, in Großbritannien 0,7% und in den Niederlanden 0,6 %. Lediglih in Belgien sind die Großhandelspreise im Durchschnitt unverändert geblieben, und in den Vereinigten Staaten von Amerika sind sie leiht gesunken. ,_ Die Erhöhung der Großhandelspreise seit Kriegsbeginn be- trägt in der ige bereits 23,0 %, in den Niederlanden 25,0 %, in Jugoslawien 28,3%, in Großbritannien 32,0 %, in Norwegen 32,4 %, in Belgien sogar 41,4% und in Dänemark 49,5 %. Jm Deutschen Reih ist sie dagegen mit 2,1% nah wie vor außerordentlih gering. N Jm Vergleich zum Februar hat sich der Anstieg der Groß- handelspreise im März „in einigen Ländern verstärkt, in anderen etwas verlangsamt. Eine Verstärkung war im allgemeinen in den Ländern zu beobachten, die wie Norwegen und Schwe- den in der Kohlenversorgung h restlos vom Weltmarkt ahb- hängig sind. Soweit der Preisaufsstieg schwächer geworden ist wie etwa in Belgien und den Niederlanden hat hierzu neben der rüdläufigen Tendenz der Weltmarktpreise - für die meisten Waren vielfah auch der starke jahreszeitlihe Rückschläg der ih für viehwirtschaftlihe Erzeugnisse (Butter, Eier) Rede: agen. ;

Mißerfolg in der landwirtschaftlichen ESrzeugungsschlacht Englands. x

Amsterdam, 5; April. Die laut angekündigte und groß aufge- machte Erzeugungsschlacht der englischen Landwirtschaft hat bisher im allgemeinen die gésteckten Ziele niht erreichen können. Nach einem Bericht des „Daily Telegraph“ waxen bis zum 6. April in England nur 326 000 Acres mit Zuckerrüben bebaut gegenüber 344 000 Acres zur gleihen Zeit des Vorjahres. Da das britische Landwvirtschaftsministerium nach eigenen Erklärungen damit ge- rechnet. hatte, daß insgesamt mindestens 400 000 - Acres mit Been bestellt würden, bedeutet die Beg des „Daily Zelegraph“ kein Ruhmésblatt in der britishen Erzeugungsschlacht. Die Ursache für das Zögern dex Landwirte beim Budetrübinanbai laubt man darin zu finden, daß die in Aussicht gestellten Vreise ür Zuckerrüben die Anbaukosten nicht decken werden. Außerdem befürchten die enalisden Landwirte offenbar, daß sie für die Rübenernte im Herbst keine Arbeitskräfte finden können. Die tatsähliche Bedeutung dieses Rückganges der Zuckerrübenanbau- fläche erhellt besonders aus der Tatsache, daß England in den lebten Jahren aus eigener Erzeugung nur zwischen 13 bis 20 % eines Zuckerbedarfs decken konnte. in Rückgang der Anbau- fläche bedeutet also jeßt die Notwendigkeit erhöhter Buficdren. was ei E eten Tonnagemangel größte Schwierigkeiten be- reiten wird, ganz abgesehen von den aus der Verteuerung sich er- gebenden Preisproblémen. :

Schwierigkeiten im britisch-türkischen Handels- verkehr. C |

Amsterdam, 5. Mai. Ausländishen Pressenachrichten zufolge sollen in den nähsten Tagen in Ankara E Ea, handlungen zwischen England und der Türkei beginnen, deren

verkauft.

Ziel eine Erweiterung des Warenaustaushs zwischen beiden Ländern sein soll. Es ist in diesem Zusammenhang bemerken8- wert, daß erst vor kurzer Zeit der Brigadegeneral Sir O. Osborne Mance vor dem britischen Ausfuhrinstitut einen Vortrag über die praktishen Möglichkeiten des british-türkishen Handels hieli und dabei unumwunden zugab, daß der britishe Handel mii der Türkei bisher keine befriedigenden Ergebnisse gezeitigt habe. Nach seiner Darstellung hat die Türkei gegenwärtig vor allem Stahl und Eisen nötig, die beide aber von England jeßt kaum entbehrt werden fönnten. Troy des Ausscheidens Deutschlands auf dem türkishen Markt würden heute - noch Jtalien und die Vereinigten Staaten ernst zu nehmende Nebenbuhler der britischen Kaufleute sein.

Die Außenhandelsstatistik der Türkei zeigt für das letzte halbe Jahr übrigens eindeutig, daß England und Pie bis jeßt nicht in der Lage sind, die wichtigsten türkischen Einfuhrbedür- nisse zu befriedigen. Es ist bezeihnend, daß allein in den vier Monaten September bis Dezember 1939 die britischen Lieferungen nach der Türkei gegenüber der gleichen Zeit 1938 um 60 2 zurülk- Lagen s. Als Folge dieser Entwicklung hat \sih in der

ürkei ein bedenkliher Mangel an ahlreihen Waren ein- gestellt, der naturgemäß zu Wirken Pbeiosteigeran en führt. Auch die jezi in Ankara bevorstehenden neuen british-türkischen Wirtschaftsverhandlungen werden diese Lage nicht ändern können, weil die Grundvorausseßungen einer erhöhten Leistungsfähigkeit der britischen Ee und der britishen Schiffahrt hon lange niht mehr gegeben sind.

“_ Katastrophale Auswirkungen der britischen Blockademethoden auf den Antwerpener Hafen. Fast völlige Lahmlegung des Schiffsverkehrs.

Brüssel, 5. Mai. Der e im Antwerpener Hafen ist bekanntlih seit Kriegsbeginn infolge der britishen Blockade- methoden außerordentlich fark zurückgegangen. Er hat im April einen Tiefstand erreiht. Fn diesem Monat liefen im Antwer- pener Hafen nur 400 Schiffe mit 423 172 | ein gegenüber 1040 Schiffen mit 2107199 t im April 1939, Gegenüber“ dem März 1940 ist der Schiffsverkehr um weitere 12 % zurückgegaugen. Die Schiffsankünsfte in den ersten vier Monaten des Fahres 1940 O kaum die Ziffern eines einzigen Monats în Friedens- zeiten.

Englands Preise für Argentinien untragbar. _ Amsterdam, 5. Mai. Die britischen Exporteure begegnen bei ren Bemühungen, auf freniden ärkten Fuß zu fassen oder

oden zu gewinnen, einer Reihe größter Schwierigkeiten. Aus Argentinien wird bekannt, daß die Einfuhr aus England durch die Höhe der T ernstlih behindert wird. Auch die Bank J London and outh America gelangt in einem Bericht zu dem ‘rgebnis, daß sih die britische Textilindustrie einem starken aus- ländischen Wettbewerb gegenübersehen werde, wenn die Preise der britischen Erzeugnisse auf der ge eiwärtigen Höhe blieben. Dies wird aber zwangsläufig der Fall bleiben, da diese Preiserhöhungen der britisd ne Robstofto Sils Der Bob IBOD Folge der Steigerung er vrilishen Kohsto]spreise, der Lohnerhöhungen und der gewalti gestiegenen Schiffsfrachten sind. s s q

Oelabkommen Mexiko-USA.

Mexiko-City, 5. Mai. Die mexikanische Presse berichtet in großer Aufmahhung aus Washington, daß der dort weilende Generalvertretèr der staatlichen mexikanis en Petroleim-Vertei- lungsgesellschaft ein Abkommen über \den Verkauf mexikanischen Oels im Werte von 54 Mill. Dollar e S abe. Fm ein- belt erfährt man noch, daß der Vertrag fünf Jahre gelten soll.

ährlih würde für 11 Mill. Dollar Petroleum an Vis USA.

Die Elektrolytkupfernotierung dex Vereinigung für deut

Elektrolytkupfernotiz stellte, sich laut Berliner Meldun a EL H

a L Mai auf - 74,00 X& (am 4. Mai auf 74,00 L) für 2e Í s

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

/ Devisen.

Prag, 4. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 15,543, Berlin ——, Bürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 116,20 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom. New. York 29,26,

Paris 65,78*), Stockholm 696,75, Brüssel 493,50, Budapest —,—,

Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,13 nom., Athen 23,15 nom, *) Für innerdeutshen Verrechnungskurs, / Budapest, 4. Mai. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Msterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,04, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,873, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65, -

as ondon,- 6. Mai. (D. N. B.) New York 402,50—403,50,

talien (Freiv.)

Amsterdam 7,53—7,68, Brüssel 23,85—24,00, —,—, Sto-

68,25, Schweiz 17,85—17,95, Kopenhagen (Freiv.

holm 16,85—16,95, Oslo , Buenos Aires 17,05—17,30, Rio de Janeiro {inoffiz.) 3,56 B. Paris, 4. Mai:. Geschlossen. (D. N. B.) Amsterdam, 4. Mai. (D. N. B.) [Amilih.] Berlin 75,60, London 6,574, New York 1887/14, Paris 8373,00, Brüssel 81,574, Schweiz 42,24, Ftalien —,—, Madrid —, Oslqa —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,95, Prag ——. Zürich, 4. Mai. (D. N. B) [11,40- Uhr.] Paris 8,794, London 15,52, New York 446,00, Brüssel 74,95, Mailand 22,50, Madrid 45,00, Holland 236,774, Berlin 178,75, Stockholm 106,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B. Konstantinopel 312,00 B., Bukarest 237,00 B., Helsingfors 850,00, Buenos Aires 102,00,

Japan 104,75. j Kopenhagen, 4, Mai, (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin ——, Paris 10,40, Antwerpen 87,20, üri 116,40, Rom 26,45*), Amsterdam 275,55, Stockholm 123,60, slo ——, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid ——, Warschau —,—. i *%) Bing Lire 26,11. i _Stockholm, 4. Mai. (D. N. B.)

(offiz.)

London 16,85 G., 35 B.,

17660-17675, Berlin —,— Spanien fes 3850 B. | 19/95 B, Berlin 168,00 G, 169,00 B., Paris 8,15G, 8,

Fortseßung auf der nächsten Seite.

. Brasilianische

Englische: große

10 Lire u. darunter.

, 100 D

————i

1A Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 6, Mai 1940. (Die Preise verstehen si ab Lager in Deutschland für prompte ( Lieferung und Bezahlung): Originalbüttenaluminium,

9 9/0 in Blöcken . s, . . . desgl. in Walz- oder Drahtbarren

s Reinnickel, 98—99 % Antimon-Negulus . S S Feinsilber ,

133 137

6 uno

R. für 100 kg

. . . * - 2. v . . e

: 35,50—38,50

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

——— 4, Mai Geld Brief

6, Mai Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüjsel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) .… Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) .. Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani 18,77

1 Pav.-Pes. 0,5790 0,5744 0,570 0,574 1 austr. Pfd. | E Ss

190 Belga 41,88 41,96 1 Milreis 0,132

100 Rupien S 100 Lewa 3,059 100 Kronen 48,15 1 engl. Pfd, s

100 etn. Ar. | 62,44 62,56 | 62,44 62,56 100 finnl. M. | 5,045 5,055] 5,045 85;056

O 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. | 2,353 2,357 2,357 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) —.… | 100 Gulden

Jran (Teheran) .….. | 100 Rials JZsland (Reykjavik) . | 100 isl. Kr, Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- 100 Dinar 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) Litauen (Kotwno/ burg) 100 lux. Fr. Neujeeland (Welling- Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Barcelona) Südafrik.Union( Pre- Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.)

Jtalien (Rom und Mailand) 100 Lire 1 Yen grad und Zagreb) . Kanada (Montreal). 100 Bats Kana i, 100 Litas Luxemburg (Luxem- T aa Soda Norwegen (Oslo) Schweden(Stockholm und Göteborg) .. Slowakei ( Preßburg) Spanien (Madrid u. toria, Johannesbg.) Türkei (JFstanbul) …. Verein, Staaten von Amerika (NewYork)

18,73 18,77 | 18,73

41,96 42,04

0,130 0,130

2,353

132,22 132,48 14,59 14,61 38,31 88,39

13,09 13,11 0,583 0,585

132,22 14,59 38,31

132,48 14,61 38,39

13,09 0,583

13,11 0,585

5,706 48,85

5,694 5,706] 5,694 48,75 41,94

10,49

48,75 48,85

41,94 42,02 42,02

10,47 10,49 10,51 1 neuseel. Pf.j 100 Kronen | 56,59 1 } 56,59 66,71 100 E8scudo 8,691 09) 8,691 8,709 100 Lei E Det

59,41 59,41

56,7 8,7

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

59,29 59,29

55,86 8,591

55,98 8,609

55,86 8,591

55,98 8,609

100 Peseten 23,60 23,60

1 südafr. Pf.

1 türk. Pfund

100 Pengò

1 Goldpeso

23,56 23,56

1,982 0,941 2,495

1,978 1,982 1,978

0,939 0,941] 0,939

1 Dollar 2,401 92,495] 2,491

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928

74,18 74,32 2,098 2,102

England, Aegypten, Südafrik. Union .… Frankreich ved. Australien, Neuseeland ¿¿ièëoa 60090. Britisch-Judien oooooooooo .. Kanada 20200000220... 0.

Ausländische Geldsorten und Vauknoten.

———— 4, Mai Geld Brief 20,388 20,46 16,16 16/22 4,185 4,205 7,98 8,02

2,605 2,605 0,52 5,49

6. Mai Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 1 Stüdck 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd.| 7,98 8,02

1 Dollar 2,61

1 Dollar 2,615 1 Pap.-Peso 0,54

1 austr. Pfd. | 5,49 5,51

100 Belga | 41,84 42,00 | 41,92 1 Milreis 0,095 0,105] 0,095 100 Rupien f 55,89 56,11 | 55,89

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen | 47,90 48,10 } 47,90 8 48 8,52 8,53

l engl. Pfd, , j

1 engl. Pfd. | 8,48 8,52 | 8,53 100 estn. Kr. 100 finnl. M. . | 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar 5,63 5,67 | 5,63 1 kanad. Doll} 184 1,86 } 1,84 100 Lats --

100 Litas 100 Litas | 41,70 41,86 | 41,70 100 lux. Fr. | 10,46 10,50 | 10,48 100 Kronen | 56,44 5856,66 | 56,44 100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs,

100 Frs.

100 Peseten 1 südafr. Pfd.

20 Francs-Stüdke .…. Gold-Dollars Aegyptische fi Amerikanische: 1000—sS Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische ....«.« Australische Belgische

Sovereign8 .…..... |

2,59 2,59 0,52

0...

Brit.-Judische ..««« Bulgarische G Dänische: große. .….

10 Kr. u. darunter.

1 £ u, darunter Estuische Finnische .…. Französische . Holländishe .....+.. Ftalienische: große .

4,79 4,64 131,99

13,07

4,81 4,64 132,51

13,13

4,79 4,62 131,99

13,07 Jugoslawische: große inar Kanadische „2... Lettländishe Litauische: große ... 100 Litas u. darunt, Luxemburgische Norwegische Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei Eb Lei wedische? große . 50 Kr. u. darunter . Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Spanische A Südafr. Union...

59,13 55,81

55,81

59,37 56,03 6,03

59,13 55/81 55,81

l 8,02 { 7,98

7,98

Türkishe ......... Ungarische

Ì türk, Pfund 100 Pengò

1,84

Î

1,86 j 1,84

600...