1940 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

88 Die zu Ergänzung oder Durchführung der Anordnung erforderlichen Bestimmungen trifft die Reichsstelle für Eisen und Stahl mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahl- bewirtschaftung. S9

__ Zuwiderhandlungen gegen diese Bg a LeD unter die Strafvorschriften der 2, Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 6. November 1936 (RGBl. 1 S. 105).

8 10

Diese Anordnung. tritt am Tage der Veröffentlihung im fr Aeate Reich3anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. Mai 1940. Ministerpräsident Generalfeldmarshall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan.

___ Der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung v. Hanneken.

| Anordnung zur Einführung der Anordnungen zur Regelung der Preise für Seifen und ARREEE in den eingegliederten Ost- gebieten.

Vom 15. April 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Preisbildung in den eingegliederten Ostgebieten vom 20. Fanuar 1940 E I Seite 210) wird mit Zustimmung des

eauftragten. für den Vierjahresplan angeordnet:

81 Die Anordnungen zur Regelung der Preise für Scifen und Waschmittel vom 6, Oktober 1939 (Reichsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1939), vom 9. Dezember 1939 (Reichsanz. Nr. 291 vom 12. Dezember 1939) und vom 5. März 1940 (Reich8anz. Nr. 57 vom 7. März 1940) gelten auch in den eingegliederten Ostgebieten.

82

(1) Wer den Bestimmungen dieser Anordnung vorsäßlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstraf-, leßtere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Stuafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des er- zielten Entgelts und der Gegenstände, auf die sich Bie straf- bare Handlung bezieht, sowie die öffentlihe Bekanntmachung des Urteils verfügt werden.

(2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein; der Strafantrag kann zurückgenommen werden.

_(3) Wird ein Strafantrag nicht gestellt oder wird er zurückgenommen, so kann die örtlich zuständige Preisüber- wachungsstelle gegen das Unternehmen und gegen die schul- digen Personen Geldstrafe in. unbegrenztex Höhe festseben. Daneben kann ‘die Schließurig- des Betriebes,- in dem die- Zu- widerhandlung begangen worden ist, auf Zeit ‘oder Dauer verfügt ‘oder feine: Weiterführung von Auflagen abhängig gemacht werden. Auch kann den schuldigen Einzelpersonen auf dem Gebiet, auf dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist, jede Tätigkeit untersagt oder die weitere Tätig- keit von Auflagen abhängig gemacht werden.

(4) Fsstt jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig B einer Strafe verurteilt oder gegen ihn eine Ordnungs- trafe festgeseßt worden, kann ihm die Preisüberwachungs- stelle auferlegen, die Kosten, die durch die Ermittlung der Zu- widerhandlung erwachsen sind, der die Untersuhung führen- den Stelle zu erstatten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

83

Die Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. April 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Mineralöl. Verbrauchsregelung für flüssige Kraftstoffe. Vom 16. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im An- {luß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerblihe Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichsgesebbl. I S. 2221) mit Zustimmung des Reichs- wirtshaftsministers angeordnet: :

8 1. (1) Die Abgabe und der Bezug von a) Vergaserkraftstoff und Dieselkraftstoff mit Aus- nahme von Flugkrafts\toff,

b) Traktorentreibstoff,

c) Petroleum zum Verbrauch als Kraftstoff darf nur gegen Tankaustwweis- karten oder Mineralölbezugsscheine des Reichsbeauftragten für Mineralöl erfolgen.

(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für die Abgabe von Kraftstoff für Kraftfahrzeuge der Wehrmacht und der bewaffneten Einheiten der h. Für diese darf Kraftstoff nur gegen Wehrmachtgutscheine eines nah Anordnung Nr. 26 und 26 A der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberech- tigten Ha No GON Lu e Rennens und bei gleichzeitiger Vorlage folgender Bescheinigungen abgegeben werden:

a) des üblichen für die Wehrmachtteile vorgeschrie- benen Fahrtnachweises oder E

b) des Fahrtausweisheftes „Für vorübergehend ad e Wehrmacht in Anspruch | genomtimnene Kfz.“ oder : 4

6) des Fahrtnahweises der bewaffneten Einheiten der {j oder :

Kursverluste waren so gut wie ni

‘und von Zell +14 %, ferner Schultheiss mit + 2%. Allgem, Lokal u. Krast, AG. by Verkehr und Hotelbetrieb wurden um je 1 %, Cotta

-wärtsbewegung setzte ae mit tum Werterhö neen F 4

‘Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16, Mai 1940. S.

inspektionen (auf der rechten oberen Ecke einem shrägen „K“ oder „KK“ gekennzeichnet).

S 2. i

Die Tankausweiskarten und Mineralölbezugs scheine elten als Bezugsscheine für besonderen Bedarf im Sinne er Verordnung über die Verbrauchsregelung für leben8- wichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Ver- brauchsregelung für fuissige Kraftstoffe mit der Maßgabe An- wendung, daß die Reichsstelle für Mineralöl auch andere Stellen als die Wirtschaftsämter mit der Ausgabe von Tank- ausweiskarten und Mineralölbezugsscheinen betrauen kann.

8 3.

Der auf Tankausweiskarten oder Mineralölbezugs\cheine bezogene Kraftstoff darf von den Bezugsberechtigten nit veräußert und nicht zu anderen als den bei dem Antrag auf Ausstellung von Tankausweiskarten oder Mineralölbezugs8- scheinen angegebenen Zwecken verwandt werden. Die Wirt- shaftsämter oder die gemäß § 2 von der Reichsstelle für Mineralöl mit der Ausgabe der Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine betrauten anderen Stellen können hiervon Ausnahmen zulassen.

- -& 5 der Verordnung über die Verbrauchsregelung. für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 bleibt unberührt.

8 4.

(1) Auf Tankausweiskarten darf Kraftstoff sowohl ab Hope (Abgabestelle) als auch ab Lager bezogen werden. ie Tankausweiskarten bestehen aus einem Stammabschnitt und den Teilabschnitten. Der Kraftstoff wird gegen die Teil- abschnitte. abgegeben. Diese berechtigen ‘zum Kraftstoffbezug nux, solange sie noch mit dem Stammabschnitt fest verbunden sind. Die Teilabschnitte sind vom Lieferer bei der Abgabe beta entsprechenden Kraftstoffmenge abzutrennen und einzu- ehalten.

(2) Auf Mineralölbezugsscheine darf Kraftstoff nur ab Lager bezogen werden. Die gelieferte Kraftstoffmenge ist vom Lieferer auf der Rülseite des Mineralölbezugs\cheines abzuschreiben.

85.

Die im Verkehr befindlihen Tankausweiskarten und Mineralölbezugs\cheine können von der Ausgabestelle jeder- zeit wieder E ngegogen oder von der Reichsstelle für Mineral- ol für ungültig erklärt werden. Die Ungültigkeitserklärung erfolgt im Deutschen Reichs--und Preußischen Staatsanzeiger.

8 6. __ Die auf Grund von Einzelanordnungen der Reichsstelle für Mineralöl in Tanklagern und Zapfstellen zu haltenden Bestände an Vergaser- und Dieselkraftstoff dürfen auch bei

Vorlage von Täánkausweiskarten und Mineralölbezugs- scheinen nicht angegriffen werden. : S7.

4. ‘Verbranchex. haben die béi ihnen odex für, ihré Rechnitrig lagernden Bestände; an. Verggser- odex. Diejelkraftstoff, die] Tankauswveisfarten * und Mineralölbezugs= *

sie nicht gegen scheine erworben ‘haben, dem Wirtschaftsamt zu melden, in dessen Bezirk die Bestände eingelagert sind. Ausgenommen hiervon sind Bestände in Tanks von Kraftfahrzeugen und in Vorratsbehältern an Motoren sowie Bestände von weniger als 20 Ltr. Vergaserkraftstoff oder 20 kg Dieselkraftstoff. Auf Verlangen der Wirtschaftsämter sind die meldepflichtigen .Be- stände der Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. oder einem nah Anordnung Nr. 26 A- der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberechtigten Kraftstoffhandelsunternehmen zu ver- äußern. Unberührt hiervon bleiben die §8 8 und 9 der Ver- brauchsregelungs-Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 610). g 8.

Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahme- genehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft und jederzeit widerrufen werden.

Berliner Börse vom 15. Maïí.

_,_ Bei gegen, die Vortage wesentlich ¡Boggtenen Umsäten wiesen die Aktienmärkte AUAgEIPTO M feste Verfassung auf. l t zu verzeichnen, während andererseits Steigerungen von 2% und mehr keine Seltenheit waren. Neben Anlagekäufen dexr Bankenkundschaft erfolgten vom Berufshandel in größerem Umfange Anschaffungén.

Am Montanmarkt. stiegen Verein, Stahlwerke bei einem Um- saß von 90000 A um ?%% %, setzten die Aufwärtsbewegung als- bald aber mit einem Gewinn um 4 % fort. Auch Hoesch, die 1% % höher einseßten, stiegen um weitere % %. Mannesmann und Harpener wurden um je 1, Buderus um 114 und Rheinstahl um 2% heraufgesezt. Fm leßtgenannten O ane lagen von Braunkohlenwerten Flse Genußscheine befestigt. Bei den Kali- aftien erhöhten sich Wintershall um 14 und Salzdetfurth um 14 %. Von chemischen Papieren stiegen Farben anfangs auf 1905/8 (+ 1% %), notierten alsbald aber 191. Goldschmidt ge- wannen 1, Schering 1/4 und Rütgers 14 %. Bei den Elektro- und Versorgungswerten wurden Lahmeyer und Siemens um je 1, RWE und Dessauer Gas um je 4, Bekula um 14 und AEG um 1% % heraufgeseßt. Schlesische Gas, die aus\chließlich Dividende gehandelt wurden, .lagen um 0,70 % befestigt. Von Gummi- und Linoleumwerten zogen Conti Gummi, von Auto- werten Daimler um je 1 und von Kabel- und Drahtwerten ais um 14% an. Bei den Maschinenbaufabriken kamen

eutshe Waffen und Orenstein um Je 1, Rheinmetall-Borsig um 14 und Demag um 2% höher zur Notiz. Von Metallaktien ge- wannen Deutscher Eisenhandel 1% und Metallgesellshaft 3 %. Zu erwähnen toff noch von Textilwerten Bemberg mit + 11s toffaktien Aschaffenburger und Waldhof mit je

Kaufhof um 1% und Gebr. Funghans um 24 % heraufge A Im weiteren Verlauf blieb die Stimmung fest. - Die Auf-

über den Anfangsfursen im Ausmaß von 2% bis - ort.

|

Darüber hinaus 1 de Siemens, Orenstein und Eisenhandel um 1, Wintershall, Schlesishe Gas und Daimler um 14 und

d) der Kraftfahrzeugeinberufungen der Fre, mit

v

ÿ 9.

Pes artdlungen en diese Anordnun werden auf Grund via BerbraudSregelun -Strafverordnung- vom

6. April 1940 (Reichsgeseybl. T S. 610) und auf Grund der S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft,

8 10.

Die AGGEung tritt am 20. Mai 1940 in Kraft. Sie tritt an die: Stelle der Anordnungen Nr. 25 vom 28. August 1939, Nx. 25 A vom 14. September 1939, Nr. 25B vom 10. November 1939 und Nr. 25 C vom 11. e 1940, die mit dem Jnktáfttreten dieser Anordnung außer Kraft treten. Die Anocdnung- gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete,

Berlin, den 16. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

——_

Anordnung Nr. 26A der Reichsstelle für Mineralöl, Regelung des Mineralölvertriebs in den eingegliederten Ostgebieten. /

Vom 16, Mai 1940,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr tn der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs in den eingegliedertèn Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl, I S. 2418) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats3- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers - angeordnet:

8 1.

Jn den eingegliederten Ostgebieten gelten die Vor- schriften der Aas Nr. 26 der Reichss\telle für Mineralöl vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preu- ßischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom. 4. September 1939), soweit sih niht aus § 2 dieser Anordnung etwas anderes

ergibt. 8 2.

8 2, Abs. 2, Ziff. 5 und § 3, Abs. 1, Ziff. 1 der Anord- nung Nr. 26 gelten mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Firma Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. bzw. der Arbeitsgemetnschaft Mineralölverteilung treten:

1. im Reichsgau Wartheland die Firma Mineralölvertrieb Warthegau G.m.b.H. in Posen, 2. in den ehemals polnishen Gebieten des Reich3- us Danzig-Westpveuzen ie Firma Mineralölvertrieb Weichselgau G. n __b. H, in Danzig, 3. im Gebiet der ehemals. Freien Stadt Danzig die: von der M A füx Mineralöl für den Kraftstoffvertrieb besonders zugelassenen, Firmen.

r SeD Diese Anordnung tritt am 20. Mai 1940 n Kraft. Berlin, den 16. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralsöl. Raab.

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlih Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztójay, hat Berlin am 10. Mai d. F. verlassen. Während seiner. Abwesenheit führt Herr Legationsrat von

| obligationen ‘waxèn meist

Szent-Miklósy., die Geschäfte der Gesandtschaft.

Wirischaststcil.

Harpener um 1% 9%. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 1144 und Färben auf 191 nach vorübergehend 1014. ; Hegen Ende des e Hs blieb die Haltung fest, wenn sich

auch die höchsten Tageskurse niht in allen Fällen restlos be-

n 1 konnten. -Verein. Stahlwerke {lossen mit 1145/3 und arben mit 1914. Dessauer Gas- zogen gegen den Verlaufskurs

um 4% an. Verschiedentli n

etretenen Werterhöhungen 4 erlaufsstand 4 % her.

Am Kassamarkt waren Bankaktien gut gehalten. U. a. ge- wannen Commerzbank % %. Bankverein Halle und Reichsbank Hamburg je % %. Deutsche Ueberseebank notierten bei Repar- tierung 14 % höher und Deutsh-Asiatische Bank stiegen gegen leßte Notiz um 17 NAÆ. Unter den Hypothekenbaukaktien besserten sich Hamburger Hyp. um % % und Rhein.-Westf. Boden gegen h ha Notiz vom 26. April um 44 %. Sachsenboden und Süd- boden shwächten sich um Bruchteile eines Prozentes ab. Am No fam es durchweg zu Werterhöhungen von 3 bis 314 %, wobei Gauteilüngen vorgenomnien werden mußte Unter den- Kolonialpapieren lagen Doag und Kamerun gleih- falls 3 % höher, Otavi zogen weiter um 2 NA auf 29 an. Die u Einheitskursen gehandelten Fndustriepapiere verkehrten gleich- falls in fester Haltung, wenn auch etnzelne Kursrückgänge bis zu 3 % nicht ausblieben, Reichelt Metall verloren sogar 4 %. Als fest seien hervorgehoben Eschweiler Berg mit —+ 414 und Krefft mit + 34 %. teigerungen von 2 bis 3% bildeten keine Seltenheit.

Jm Kassarentenverkehr waren Pfandbriefe und Kommunal- ‘obligationen bei anhaltendem Materialmangel meist unver- ändert. Die Liq.-Pfandbriefe der ardt d Hyp. Bk. stiegen um % %. Von Stadtanleihen notierten Bochumer - % % höher.

betrugen die zum Schluß ein- is 14 %. Erdöl gaben gegen den

: Dekosama- IIl stiegen um 1%. Länderanleihen waren Y gut wie

unverändert. Von Altbesizemissionen gewannen Hamburger A

und Lübecker 4 %. Ostpreußen gingen N um %4 % zu-

rück. Von Reichsanleihen - waren 37er und 38er Reichs\hàäße

leiht befestigt. * 44er S E Selten A % höher. Fndustrie- ut ‘gehalten.

‘Am Geldmarkt war Blanko-Tagesgeld mit 1% bis 2% um

6 % leichter.

“Zeit; sie äußerte sih auch in mehreren An

Wirtschaft. Ftaliens zur Folge, dessen Han

(inoffiz.) 3,84 B.

“Belgien —,—,

_—,—, Belgrad —,—. ‘Paris, 15. Mai.

“Brüssel —,—, “Shweiz. Pläße 93,75.G., 94,55 B., _—,—, Kopenhagen ‘80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B,,

“Rom 21,10 G., 21,40 B, Prag 14,30 G.,

Brüssel —,—

Neis. und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16. Moi 1940. S. 3

Î

N O Es li A R A EZ A

Wirtschaft des Auslandes.

“Pluútokratenkontrolle der bulgarischen Finanzen

aufgehoben. :

- Sofia, 15. Mai. Der bulgarische Ministerpräsident Professor Filoff teilte am Dienstag kurz nah Beginn des Sobranje mit, daß am 31. Mai d. F. die seit 1928 bestehende ausländische Kon- trolle der bulgarischen Finanzen aufgehoben wird. An diesem

‘Tage werden die - ausländischen Kontrollbeamten an der bulgari-

n Nationalbank ihre Tätigkeit einstellen und das Land ver-

assen.

Die bulgarische Oeffentlichkeit empfand diése Kontrolle der

westeuropäishen Plutokratie stets als lästig und auf die Dauer

unerträglich. Besonders deutlih wurde diese Abneigung in leßter raten im Sobranje.

Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellschaft Amsterdam stellte ißre Schiffe unter deutscher a B Flagge.

Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellshaft Amsterdam, die den holländishen Schiffsverkehr aufder Donau wahrnimmt, hat sih sofort nah Bekanntwerden des Kriegszustandes mit Holland unter deutsche Aufsicht gestellt und ihren auf der Donau befind- lihen Schiffen in Deutshland und den übrigen Donaustaaten den Auftrag erteilt, die Flagge zu wechseln. Seit dem 14. Mai fahren die Schiffe- der Gefellschast unter deutscher Flagge.

Schwerste Schäden für italienische Wirtschaft. Der italienische Verkehrsminister vor dem Senat über die Folgen der englisch- französischen

Blockade. "Rom, 15. Mai. Verkehrsminister Host Venturi unterstrich zu Aue zahlenmäßigen Belegen über die schikanöse Behandlung, die taliens Handels\chiffahrt durch die Blockade der Westmächte zuteil werde, im einzelnen noch, daß es sih um untragbare Maßnahmen Ce Die Umleitung der italienishen Schiffe wie sie von den estmähten gehandhabt werde, habe E Schäden für die delsverkehr mit der übrigen Welt immer noch an bestimmte Durchfahrtsstraßen ge- bunden sei, die kontrolliert würden oder leiht kontrollierbar seien. Eine der fatalen Auswixrkungen des derzeitigen Systems set die starke Erhöhung der Frächten. Seiner autarkishen Ausrichtung und dem köorporátivem System habe es Jtalien zu danken, daß es von der untragbaren Last der Frachten nicht so {chwer betroffen würde wie andere Staaten. Weiterhin wies der Verkehrsminister darauf hin, daß von den 400 000 Tonnen Neubauten ein Teil bereits im Bau und ein anderer vom Stapel gelaufen sei. Schließ- lih betonte Host Venturi, daß in Erfüllung ihrer Pflicht sieben es sieben Lastschiffe untergegangen seien; 34 Matrosen

fanden den Tod oder werden vermißt.

“_Jm übrigen wies der Verkehrsminister noch auf die Tatsache hin, daß Rom heute eine der bedeutendsten Zentralstellen für den Weltluftverkehr geworden sei. Anschließend wurde der Voranschlag 1940/41 für das Verkehrsministerium wie der für das Fnnen- ministerium genehmigt und die Debatte für den Voranschlag 1940/41 des Finanzministeriums in Angriff genommen.

Leistungsfähigkeit der Eisenbahn Dschibuti—Addis Abeba ‘wird’ verstärkt.“ Rom, 15, Mai. Die ttclienishe Verwaltung von Ftalîettish Ostafrika bemüht “sich; "die “Leistungsfähigkeit der Eisenbahn Dschibuti—Addis Abeba zu steigern. Es wurden bereits sechs moderne Lokomotiven Typ Garrat und drei Schlafwagen bestellt.

E E t 195 % des Petro eumbedgrfs

Die S haben vier Triebwagen Typ Littornia mit Exfolg eingeseßt. Für später ist auch der Bau einer Bahn von Assa nah Addis Abeba geplant, Assab ist die italieni he Stadt in Eritrea, die zur Zeit stark ausgebaut wird, einen leistungsfähigen Hafen erhält und Ausgangspunkt der. Danakilstraße ist.

Neue Teepflanzungen in Südrußland.

Moskau, 15. Mä. "Fn Süitdkißland w&dent seit eintgen Jahren erfolgreiche Versuche augestellt, den Teeanbau und. damit die Gesamt-Teerzengung der Sowjétution bedeitend zu erweitern. Die Teeplantagen Georgiens dehnen. sih von Fahr zu Jahr aus. Seit. zwei Jahren wexden nun auch_an den_nordwestlichen Aus- läufern des Kaukasus, vor allem im Gebiet von Kraßnodar am Kubanfluß, Teepflanzungen angelegt, die bereits ein Gebiet von 740 Heftar bedecken und in diesem Fahr auf mehr als das Doppelte erhöht werden sollen. Gleichzeitig werden große Teefabriken ge- schaffen. Die erste Ernte im vorigen Fahr ergab. bereits cine hohwertige Qualität des neuen Tees, die dem georgischen Tee nicht viel nachsteht. Es wird’ exwartet, daß die diesjährige Ernte an Menge und Qualität die Ernte des Vorjahres noch erheblich übertrifft.

Beginn rufssish-s{wedischer Wirtschaft3-

f. verhandlungen.

Moskau, 15. Mai. Am Dienstägmittag traf in Moskau eine \chwedishe. Wirtschaftsaböordnung mit | dem Versorgungs- minister Erikson an der Spibe ein, die Verhandlungen über eine Neuregelung der sowjetisch - hwedischen Handelsbeziehungen führen joll.

Kursfturz an der INtew Borker Börse. Eine Folge der Niederlagen der Westmächte.

New York, 15. Mai. Die New Yorker Börse erlebt zur Zeit Kursstürze, wte sie nur ganz selten zu verzeichnen sind. Die Kursverluste betragen bis zu 19 Dollar. Betroffen sind alle eng- lishen, französischen, holländishen und elg Papiere. Bel- gishe Dollar-Anleihebonds wären gz. B. Ü echaupt nicht mehr gefragt.

——

Argentinien verliert durch die Ausweitung des Kriegsschauplatzes 39 °/, seiner Einfuhr und 32 S seiner Ausfuhr. Brennfstoffverfsorgung durch Besezung Holländisch-XWestindiens gefährdet.

Buenos Aires, 15. Mai. Nach Erweiterung des Kriegsshau- plates scheiden Holland, Belgien, Luxemburg, Skandinavien, das Baltikum und das. deutshe Wirtschastsgebiet aus dem argentint- schen Außenhandel aus. Damit verliert Argentinien nach dem leßten Fünfahresdurhschnitt 39 % der Einfuhr und 32 % der Ausfuhr. Durch vermehrten Handelsverkehr mit den Vereinigten Staate, Jtalien, Frankreih und der Schweiz ergibt sih nur ein sehr beschränkter Ausgleich, so daß eine Wirts aftsstokung un- ausbleiblich scheint. Schon jeßt ergeben sich. scharfe Preis- abshläge am Getreidemarkt und ein Absinken des freien Peso- furses, während e L E: A M

„Die. englische -Besezung HoUändish-Westindiens, das ru grie egE s NAfraentiniens deckte, hat die Brenn- und Treibstoffversorgung

schwerlich „zur WeiterlitfEtnng+*imstande gene ° werden. Einer

Lieferung aus aïderen“ Ländèck stehen Devisenknappheit und

Frachtraummangel entgegen.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

‘Prag, 15. Mai. (D. N. B.) Amsterdam —,—, Berlin —,—, Zürich 657,50, Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom.,

*London*) —,—, Madrid —,—, Mailand —,—, New York 29,34,

Paris*) —,—, Stockholm 699,00, Brüssel —,—, Budapest —,—-, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 85,13 nom., Athen 23,15-nom. __*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. Budapest, 15. Mai. (D. N. B.)

[Alles in Pengös.]

Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,15,

Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,30, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.

: London, 16. Mai. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris 176,50—176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Ftalien (Freiv.) 68,00, Schweiz 17,85—17,95, . Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05—17,30, Rio de Janeiro

Paris, 15. Mai. (D. N. B.) [Schlußkurse, amtlih.] London 176°/,, New York 43,80, Berlin —,—, Ftalien —,—, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau

(D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] New York 43,80, Berlin —,—, æFtalién —,—, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland

t o ——

1 l s 1 ,

London 176®/s, Belgien —,—,

_—,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,—.,

Amsterdam, 15. Mai: Notierungen mcht eingetroffen.

Zürich, 15. Mai. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 8,10, London 14,30, New York 446,00, Brüssel —,—, Mailand 99,50, Madrid 45,00, Holland —,—, Berlin 178,75, Stocholm 106,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00 B., Budapest

(D. N. B)

79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B., Konstantinopel 312,00 B.,

Bukarest 237,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 102,50, Fapan 104,75.

Kopenhagen, 14. Mai. (W. T. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,40, Antwerpen —,—, ürih 116,20, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60,

slo —,—, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madr1Id —,—, “Warschau —,—.

Kopenhagen, 15. Mai. (D. N. B.) London 19,80,

New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,55, Antwerpen —,—,

_ Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60,

slo —,—, Helsingfors 10,59, Prag ——, Madrid —,—, Warschau —,—.

: Stockholm, 14 Mai. (D. N. B.) London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,40 nom. G., 7,60 B,, Amsterdam

‘Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 nom. G., 8,59 B., 14,50 B, Warschau

Stockholm, 15. Mai. (D. N. B.) London 16,85G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 755G., 7,75 B., / Schweiz. Pläye. 93,75 G., 94,55 B., * Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., §1,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G, 21,40B, Prag 14,30 G., 1450B, Warschau

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Osl o, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) Moskau, 9. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London 17,88, Brüssel 88,67, Amsterdam 281,32, Paris 10,14, Schweiz 118,83, Berlin 212,59.

London, 15. Mai.” (D. N! B) “Silber Bakren prompt 931/16, Silber auf Lieferung: Barrèn 225/14, Silber fein prompt 24?/z, Silber auf Lieferung fein 24,75, Gold 168/—,

Wertpapiere.

Frankfuxt a. M., 15, Mai. (D. N. B.) Reichs - Alt- besißanleihe 147,50, Aschaffenbuxger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 125,50, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 273,00, Deutsche . Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 167,50, Ph. Holzmann 171,50, ‘Gebr. Fung- hans —,—, Lahmeyérx 134,00, Laurahütte 28,75, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 143,00. 4 |

Hamburg, 15, Mai, (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 117,50, Vereinsbank 132,25, Hamburger Hochbahn 109,50, Hamburg - Amerika Paketf. 69,50, Hamburg - Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 71,50, Alsen Zement 206,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 983,00, Harburger Gummi 188,00 ex., Holsten-

Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 29!/s. Wien, 15. Mai. (D. N. B.) -6# 0/6 Ndöôst. Lds.-Anl. 1934

j 59) Oberöst. Lds.- Anl. 1986 - 101,00, 6L 9/9 Steier- mark Lds.-Anl. 1934 102,50, 6 9/4 Wien 1934 101,75 K, Donau- Dampfsch. - Gefellshaft —,—, -A. E.:G. - Union Lit. A —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,65, Brau-AG, Oesterreich —,—, Brown - Boveri ——, Egydyer Eisen u. Stahl —,—,: „Elin“ AG. f. el. Fd. 28,80, Enzes8felder Métall —,—," Felten-Guilleaunte —,—, Gummi Semperîit —,—, Hanf-Jute-Textil 883,50, _ Kabel- . u, Drahtind. —,—, Lapp- inze AG. —,—, Leipnik - Lundb. ——, Leykam - Fosefs- thal 44,10, Neusiedler AG. 98,40, Perlmvoser Kalk —,—, Schrauben - Schmiedew. 14550, ‘Siemens - Schuckert —,—, Simmeringer Ms. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —, Steyrx - Daîimler- Pud —,—, Steyrermühl Papier 48,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner-Biro —,—, Le Biegel 128,50.

R L A Mt 15. Mai: Notièxungen“ nicht eingetroffen (D. N. B.) :

ani alia

Berlin, 15. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel. (Vexrkaufspreise: des LebensSmittelgroß- handels für. 100 Kilo- frei Haus Groß - Berlin.) [Preise ir Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Jnland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,26 bis 58,00, Gesch. G gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis

26,50, Saigon, i 26,75 bis 27,75, Ftaliener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, uchweizengrüße —— bis ——, Gersten- graupen, grob, ‘0/4 87,00“bis 88,00), Gerstengraupen, Kälber

zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 f), Gerstengrüpe, alle Körnungen *) 34,00 bis 85,004), Haferflockèn [Hafernährmittel|*) 45,00 bis 46,00 f), Hafergrüße [Hafernährmittel]} *) 45,00 bis 46,007) Kocwhirse *) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis

E

Fortsepung auf der folgenden Seite.

Neuseeland (Welling-

gefährdet, da die Shell-Räffinexien *SGwéiz TZüUrth,

* Skowakei (Preßburg)

99 9% tin Blöten .

Notierungen

vom 16. Mai 1940. (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

desgl. in Walz- oder Drahtbarren

99 9/5 e. .

. * s“ . . .

Reinnidel, 98—99 % « + - « « -

Antîim on-Regulus R Feinsilber

133 137

| | der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

RA für 100 kg

iz a 9

fein

Fu Verliu festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Au3zahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos M) Le loies Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) .……... Brafilien (Rio de Sir a o Spe Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) .…...

Bulgarien (Sofia) .…. Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .… Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Fran (Teheran) ... gJsland (Reyfkjavik) .| Ftalien | (Rom und | MailänD) 4 e565 | Japan (Tokio u. Kobe) | Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) . Kanada (Montreal) . | Lettland (Niga) Litauen (Kowno/ S eas Luxemburg (Luxem- D ans

eri Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden( Stockholm und Göteborg) …..

Basel und Bern)

Spanien (Madrid u. t, r Cv iden ins E Südafrik.Uniou( Pre- toria, Fohannesbg.) Türkei (Jstänhul).…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

| 100 Dinar

Amerika (NewYork)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.-Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 eftn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen

1 fanad. Doll. 100 Lats

100 Lita3 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken. 100*Kronmen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengöò 1 Goldpeso

16. Mai

Geld Brief 18,79 18,83 0,566 0,570 0,130 0,132 3,047 3,053 48,21 48,31 62,44 62,56 5,06 5,07 2,353 2,357 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 838,50 1809 0,585 0,587 5,694 65,706 48,75 48,85 41,94 42,02 10,44 10,46 56,76 56,88 492 8,508 59,46 ‘59,58 56,00 56,12 8/59L“ 8,60: 93,566 283,60

1,978 1,989 0,949

1 Dollar

2,498

15, Mai Geld Brief 18,79 18,83

0,566 0,570 0,130 0,132 3,047 83,053 4821 48,81 62,44 62,56 5,06 5,07 2358 2/987 14,59 14,61 38,42 38,60 13,09 - 13,11 0,585 0,587 5,694 656,706 48,75 48,85 41,94 42,02 10,44 10,46 56,76 856,88 8,492 8,508 59,46 59,58 56,00 - 56,12 8,591 8,609 23,56 28,60 Los 1988 0,949 0,951 2,498 2,502

Für den innerdeutschen Verrehnungsveckehr gelten folgende Kurses; Brief 9,91

England, Aegypten, Südasrik, Union E oe voir a Les Cs C0Td Australien, Neuseeland „„........... Britisch-Fndien oooooooo...

Kanada

2

Ausländische Gelvsorten und Banknoten.

Geld 9,89 5,599 7,912 74,18 2,098

5,611

7,928 74,32

2,102

Sovereign3 20 Francs-Stüde „…. Gold-Dollars ....«. Aegyptishe .--.«.. Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische .„««+: Australische Belgische „4.20 Brasilianische «5. Brit.-Jndische e... Bulgarische +2. Dän ische: große. 10 Kr. u. darunter. Englische: große ….. u. darunter .,. Estnishe ¿éo 0e Finnische o... Französische «4... Holländische ......« Ftalienische: große . 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar ....... Kanadische „e... Lettländishe ...... Litauische: große 100 Litas u. darunt.

Luxemburgische .…. Norwegische .…….... Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter . Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Spanische ......... Südafr. Union Türkische Ungarische

für 1 Stück i ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Peso l auftr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. l engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

| Notiz

1 südafr. Pfò.f

1 türk. Pfund 100 Pengö

Mai

16, Geld - Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 720 10l 279 “9,81 279 9281 0,52 0,54 5,39 60,41 0,095 0,105 55,64 655,86 4806 48,26 183 E87 188 787 479 4,81 447 4,49 132,33 132,87 13,07 13,13 5,63 6,67 184 1,86 41,70 41,86 10,43 10,47 56,61 656,83 59,30 59,54 55,95 656,17 06,95 66,17 7,20 4,81 184 1,86

15. Mai

Geld Brief 20,38 - 20,46 16,16 - 16,22 4,185 4,205 T GSL Do 981 S 281 0,52 0,54 5,39 56,41 0,095 - 0,105 65;64 * ‘55,86 48,06 48,26 E 8 87 4,79 4,81 447 4,49 13,07 183,13 5,63 5,67 L164: 1/86 41,70 41,86 10,43 10,47 56,61 56,83 59,30 - 59,54 55,95 6586,17 55,95 66,17 7120 781 1,84 1,86

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