Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 114 vom 18. Mai 1940. S. 2
121. Müller, Jenny, geb. Müller, geb. am 30. 6. 1881 in Rybnik/O. S., ;
122. Nahm, Arthur, geb. am 4. 10. 1881 in Mannheim,
123. Na h m, Paula, geb. Carlebach, geb. am 5. 12. 1888 in Mannheim, i i
124. Nahm, Albert, geb. am 23. 8. 1911 in Mannheim,
125. Na hm, Lore, geb. am 4. 5. 1914 in Mannheim,
126. Nahm, Heinz, geb. am 3. 4. 1920 in Mannheim,
127. Nördlinger, Julius Fsrael, geb. am 19. 1. 1890 in Augsburg, : :
128. Nördlinger, Elsa Ba Sara, geb. Stein, geb. am 24. 10. 1881 in Offenburg (Baden),
129. Pagener, Jsaak Moses Julius, geb. am 16. 1. 1875 in Epe (Krs. Ahaus), i
130. PVagener, Marta Sara, geb. Weinberg, geb. am 20. 1. 1888 in Herford,
131. Vagener, Werner Jsrael Hans, geb. am 18. 7. 1911 in Koln,
132. Pagener, Erich Jsrael, geb. am 21. 9. 1917 in Koln,
133. Pagener, Anneliese Amalie Sara, geb. am 29. 5. 1922 in Köln,
134. Rosenbaum, Eduard Fsrael, geb. am 183. 12. 1872 in Labischin (Posen),
135. Rosenbaum, Marianne Sara, geb. Massoto, geb. am 29. 11. 1886 in Soldin,
136. Rosenbaum, Friy Jsrael, geb. am 30. 12. 1908 in Stettin,
137. Rosenbaum, Max Jsrael, geb. am 5. 5. 1911 in Stettin,
138. Rosenbusch, Max Fsrael, geb. am 27. 10. 1876 in Kibingen,
139, Rothschild, Ephraim Emil, geb. am 15. 3. 1868 in Pforzheim (Baden),
140. Rothschild, Fohanna Sara, geb. Reinheimevr, geb. am 16. 1. 1875 in Gedern (Krs. Schotten),
141. Rothsch ild, Samson Jsrael, geb. am 29. 4. 1872 in Grünsfeld (Baden),
142, Rot h\ch ild, Elsa Sara, geb. Eichtersheimer, geb. am 19. 5. 1881 in Fttlingen b. Eppingen/Baden,
143. Rot hs\child, Arthur Fsrael, geb. am 30. 9. 1914 in Grünsfeld (Baden),
144. Salomon, Ruth Luise Josephine Friederica, geb. Lück, gesh. Schäfer, geb. am 17. 7. 1887 in Burtscheid- Aachen,
145. Sander, Willi Jsrael, geb. am 11. 5. 1887 in Bocholt (Krs. Borken),
146. SandeL, Hedwig Sara, geb. Moser, geb. am 29. 6. 1888 in Hameln,
147. Sander, Ernst Günther FJsrael, geb. am 18. 8. 1918 tmn Lünen a. d. Lippe, /
148. Silberstein, Walter Frib, geb. am 18. 4. 1901 in Schönebeck (Krs. Calbe/Saale),
149. Silberstein, Erika Minna Anna, geb. Müller (früher Kupke), geb. am 15. 8. 1908 in Berlin,
150. Stern, Julius Fsrael, geb. am 29. 10. 1877 in Homberg (Oberhessen),
151. Stern, Fenny, geb. Hoffmann, geb, am 2. 5. 1885 in Oelde (Westfalen),
152. Tallert, Manfred Fsrael, geb. am 21. 10. 1892 i Myslowiß (Krs. Kattowitz), :
153. Tallert, Else Sara, geb. Fröhlich, geb. am 20. 11. 1892 in Cosel/O. S.,
154. ci JFngeborg Sara, geb. am 28. 8. 1924 in Breslau,
155. Waldsacchs, Hildegard, geb. Cahn, geb. am 6. 11. 1908 in Bonn,
156. Weinberg, Friß Jsrael, geb. am 16. 8. 1889 in
s E . 4
57. Weinberg, Lina Sara, geb. Hirschfeld, geb. am 26. 12. 1896 in Wittenberg, A O
158. Weinberg, Hildegard Sara, geb. am 21. 4. 1922 in Hamburg,
159. Weinberg, Hans Peter Jsrael, geb. am 27. 2. 1927 in Hamburg,
160. Weinberg, Fulius JFsrael, geb. am 10. 3. 1893 in Bockhorst (Krs. Halle/Westfalen),
161. Weinberg, Rita Liselotte Sara, geb. Sommerfeld, geb. am 14. 10. 1910 in Znin (Krs. Bromberg),
162. Wolff, Richard Fsrael, geb. am 20. 2. 1870 in Budkowiß/Oppeln,
163. Wolff, Elly, geb. Grünpeter, geb. am 1. 5. 1882 in Liebau/Schlesien,
164. Wolfsohn, Hans Heinrich Albert, geb. am 26. 8. 1904 in Berlin,
165. Wol fsohn, Gertrud, geb. Hepner, geb. am 15. 1. 1905 in Hohensalza,
166. Wolfsohn, Mario Arnold, geb. am 16. 10. 1939 in Turin (Ftalien),
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag- nahmt.
Berlin, den 15. Mai 1940. Der Reichsminister des Fnneru. _F. V.: Pfundtner.
Bekanntmachung über die Errichtung von Reichskreditkassen. in den beseßten Gebieten. Vom 17. Mai 1940.
Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den beseßten Gebieten vom 15. Mai 1940 (Reichs8geseßbl. I S. 771) werden Reichskreditkassen am 17. Mai 1940 in Arnheim und Maastricht, am 18. Mai 1940 in Groningen, Herzogenbusch und Utrecht eröffnet.
Die Reihskreditkassen werden durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlih vertreten. Erklärungen des Vorstandes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn fie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von n Dn oder ihren Vertretern abgegeben
erden.
Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus- hänge in den Geschäftsräumen dex Kassen D eTmtmE ania,
Berlin, den 17, Mai 1940, Hauptverwaltung dex Reichskreditkassen. Scholz. Wilgz.
° Anorduung über die Preisgestaltung für frische Streihmettwurst nah Braunschweiger Art. Vom 14. Mai 1940.
Auf Grund des Gesehes zur Durchführung des Vier- jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Ss — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I
. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten sür den Vierjahresplan angeordnet: 81
Für frische Streichmettwurst nah Braunschweiger Art darf bei Abgabe an den Verbraucher im Stück und im Auf- schnitt kein höherer Preis als A 1,60 je 4 kg gefordert, versprochen oder gezahlt werden.
8&2 Dem Kleinhandel ist auf den Verbraucherpreis ein Nach- laß von mindestens 15 vom Hundert zu gewähren.
83 Soweit Preise für frische Streichmettwurst nach Braun- schweiger Art am 17. Oktober 1936 niedriger waren, als sie nach den 8 1 und 2 zulässig sind, dürfen sie nicht erhöht werden. 84
Die Preise bei Lieferung an den Kleinhandel verstehen ih frei Empfangsort einschließlich Verpadung, bei Lieferung am Ort frei Haus des Kleinhändlers einschließlich Verpackung.
S5
Fm übrigen bleiben die Bestimmungen der Zweiten Ver- ordnung über Fleish- und Wurstpreise vom 2. Fuli 1937 (Reichsgeseßbl. I S. 728) unberührt.
86
Die Anordnung tritt aht Tage nah dexr Verkündung in
Kraft.
Berlin, den 14. Mai 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebe ck.
Anordnung O 3
der Reichsstelle sür Metalle über die Geltung der An- ordnung 26 a in den eingegliederten Ostgebieten.
Bom 10. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eîin- gegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs- oefeBbl. 1 S. 2418) und der Bekanntniachung über die Reichs8- stellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafstsministers angeordnet:
S1 i Fn den eingegliederten Ostgebieten gelten die Bestim-
mungen der Anordnung 26a, betr. Verwendung von Metallen zux Herstellung von Gebrauchs- und Ausstattungs- gegenständen, vom 20. November 1939 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußisher Staat3anzeiger Nr. 277 vom 25. November 1939).
82
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1940 in Krast. Die Zeit bis zum 30. Juni 1940 gilt als Übergangsfrist, inner- halb deren die Umstellung auf die Bestimmungen der An- ordnung 2%a in den eingegliederten Ostgebieten durhzu-
führen 1st. | Beclin, den 10. Mai 1940. “Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, h -Oberführer.
Anordnung 11
zur Aenderuug der Anordaung 9 der Reichsstelle für Kaffee (Verkaufsspreise und Lieferungsbedingungen sür die beschlag- nahmten Kasseebestände).
Vom 17. Mai 1940.
Auf Grund des Artikels 2 Absay 1 und 2 der Ersten Ausführungsverordnung (I. AVO.) zur Auslandswarenpreis- verordnung vom 10. August 1937 (Reichsgeseßbl. 1 S. 884) und des § 1 der Anordnung 8 ‘der Reichsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preis- bildung und des Reichsministecs für Ernährung und Land- wirtschaft angeordnet:
; Artikel ‘1.
8 3 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2, Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Pren pier Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) erhält folgende Fassung:
Die für die Abwicklung zugelassenen Fmportgroß- händler dürfen beim Verkauf von Rohkaffee an die Wehrmacht auf den Einkaufspreis der von anderen A Baan lern übernommenen Bestände und für eigene Bestände auf den Verkaufspreis gemäß An- ordnung 7 zuzüglich Zoll und Ausgleichssteuer eine Kommission. von 2/2 v. H, berechnen. Aus dieser sind S e Unkosten und S i die nicht aus-
üdlih gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen,
zu tragen.
Für den durch die Lagerung entstehenden natürlichen Gewichtsshwund darf von der Uebernahme oder Ein- lagerung jeder einzelnen Partie an auf den unverzolkten Einstandspreis eine Gewichtsfranchise von 1 v. H. für jedes Lagerjahr berechnet werden.
Die a amd tei Ns E rug rat (Lagergeld, Versicherung und monatlich 0,6 v. H. Zinsen aut den Einkaufspreis)
sowie sämtliche Umlagerungskosten und die beim Verkauf entstehenden Transportkosten dürfen dem Vexrkaufspreis
——
angehängt werden. Bei den von anderen Fmportgroßa händlern vor dem 1. November 1939 übernommenen Rohfkaffeepartien dürfen die R me en erst vom 1. November 1939 an berücksichtigt werden.
Artikel 2: Nach § 3 der Anordnung 9 wird die nachstehende Bes stimmung als neuer § 3 a eingefügt:
Soweit für besondere Produktions8aufgaben dem Rohs= kaffee Coffein entzogen wird, dürfen die- durch den Extraktionsvorgang entstehenden Unkosten und Gewichts= verluste, die nahweisbaren Transportkosten für An- und Ablieferung des Kaffees sowie die Umsaßsteuer beim Verkaufspreis in Rechnung gestellt werden.
Auf die für Extraktionskosten, Zoll und Ausgleichs= steuer verauslagten Beträge dürfen vom Tage der Ver=« gs bis zum Verkauf monatlich 0,6 v. H. Zinsen
erechnet’ werden. Artikel 3. Jn 8 7 wird nah Absay 2 folgende Bestimmung als neuer Absay 3 eingefügt:
Wenn die zugelassenen Röstbetriebe die von nicht zum Jmporthandel gehörenden Firmen übernommenen Be- stände von Rohfkaffee an die Wehrmacht ungeröstet weiterverkaufen, gelten die Bestimmungen des Absaytes 1 mit der Maßgabe, daß die mit der Röstung verbundenen Kosten in Fortfall kommen.
Artikel 4.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffents lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft.
Hamburg, den 17. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
Berichtigung.
Die Anordnung 27 der Reichsstelle für industrielle Fett versorgung — Einführung von Rohstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten — vom 15. April 1940 (DRA Nr. 90 vom 17. April 1940) wird dahin berichtigt, daß es in der Einleitung hinter den Worten „mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers“ heißen muß: „und der Reichs- stelle „Chemie“.
Berlin, den 17. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung.
J. Rietdorf.
Beftanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschast (Bezirks-Ledergroßhändler) vom 16. Mai 1940. ?
Auf Grund des § 3 Absay 1 der Anordnung 71 dec Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 29. März 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75 vom 30. März 1940) habe ich außer den in den Bekanntmachungen der Reichsstelle für Leder- wirtschaft vom 20. Dezember 1939 (Deutscher Reich8anzeiger Nr. 299/300 vom 21./22. Dezember 1939) und vom 7. Fe- bruar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 32 vom T7. Fes bruar 1940) genannten S n folgende Bezirk3- Ledergroßhändler zur Belieferung der Lederhändler und Schuhmacherrohstoffgenossenschaften mit Sohlenmaterial ein-
geseßt: Wehrkreis V (Stuttgart) 8. Eugen Hartmann, Stuttgart-N., Langestraße 42;
9, Gebrüder Gühring & Cie., Stuttgart-O., Schubarts
straße 4/1. Berlin, den 16. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Steigt.
Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle sür Lederwirtschast zur Anordnung 74 (Lederscheck-Verfahren sür Hersteller und Ausführer von Leder und Waren aus Leder für Ausfuhrzwece vom 17. Mai 1940.
Auf- Grund des § 6 Abs. 1 und des § 10 der Anord- nung 74 der Neichsstelle für Lederwixtschaft (Lederscheckver- fahren) vom 30. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 103 vom 4. Mai. 1940) wird bestimmt:
Artikel I (Lederscheckpf}licht)
Die Anordnung 74 tritt für Ausführexr von Leder sowie für Hersteller und o bal von Waren, die Leder als Haupt- oder Hilfs8grundstoff enthalten, am 20. Mai 1940 in Kraft, soweit es sich um die Abgabe und den Bezug von Leder handelt, das zur Ausfuhr in unverarbeitetem oder ver- arbeitetem Zustand bestimmt ist.
Artikel 11 (Kontingentsträger und Kontingentsbetriebe)
(1) Kontingentsträger gemäß § 2 der Anordnung 74 ist die R t Lederindustrie, Berlin-Wilmersdorf, Land- häausítr. 14/15. ; U
(2) Die Prüfungsstelle Lederindustrie kann andere Pr ungsstellen und ihr nachgeordnete Stellen, die anderen Pril* ungsstellen können insoweit ihrerseits ihnen nachgeordnete Stellen zur Ausstellung von Lederschels ermächtigen (mittel- bare E Die Ermächtigung kann auch al die Ausgabe von Lederscheckbüchern an einzelne Betriebe mittelbare Kontingentsbetriebe) erstreck werden; in diesem
alle sind die mittelbaren Kontingentsbetriebe zur Ausstellung der Lederschecks bis zux Höhe des dem Betrieb zugeteilten Kontingents betechtigt. Artikel III
(Kontingentszuteilung)
Die Reihsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch Wel- ung an die Kontingentsträger, in welchem Umfang Leder- ird bücher und Lederschecks ausgestellt werden (Kontingents- zuteilung). ‘— :
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 114 vom 18. Mai 1940. &. 3
Artikel IV (Weitergabe der Lederschecks) L
(1) Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder bis um Lies weitergegeben werden. Zurichter von halbgarem Leder aus Kleintierfellen. Es der Hâute- gruppe F) gelten als Ledererzeuger und dürfen deshalb die Ledershecks nicht weitergeben; ebenso dürfen T elitas die aus dem Ausland éingelilhrtes Leder gegen Lederschecks ab- geben, die Ledershecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden.
(2) Hersteller von Ausfuhrwaren und Ausführer sollen im bisherigen Verhältnis Leder vom Handel beziehen.
i Artikel V Stillgelegte Betriebe)
G Betriebe haben die Ledershecks nach Maß-
gabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden. Artikel VI i (Aufhebung früherer Bestimumngen) Hermit werden aufgehoben: 1, Die allgemeine Ausnahmegenehmigung B 62/10. 39 (Lieferung, Bezug und Verarbeitung von Leder aller Art für e pie Bua vom 13. Oktober 1939,
9. das Formschreiben A 95/12. 39 vom 30. Dezember 1939, 3. das Formschreiben A 96/12. 39 vom 30. Dezember 1939.
Artikel VII (Ostgebiete) Diese Bekanntmachung gilt nicht in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 17. Mai 1940. Der Reichsbeaustragte für Lederwirtschaft. Steigt.
Anordnung 77 der Reichsstelle sür Lederwirtschast (Verwendung von Leder als Werkstoff) vom 18. Mai 1940, Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18: August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 192 vom 91. August 1939) - wird mit Zustimmung des Reichswirt- schaftsministers angeordnet: ; Art. 1 Die Anordnung 51 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verwendung von Leder als Werkstoff) vom 27. Mai 1939
- (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 121 vom 30. Mai 1939) wird
wie folgt geändert: 1, § 3 Abs\. 1 Ziff. 10 erhält folgende Fassung: „10. Zettelkästen, Notizbücher, Taschen- und Notiz- falender, Pult- und Tischkalender, Notizblods,
Poesie- und Photoalben, Schreibmappen und “ Gästebücher.“ 2. §8 5 erhält folgende Fassung:
„S 9 Leder, außer Schafspaltleder, darf zur Herstellung folgender Gegenstände nicht verwendet werden: Behälter für Nähzeug, Krawatten, Kleiderbügel, : Wäsche, Handschuhe.“
3, § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
\ 1D 7 i (1) Die Vorschriften der S 1—6 finden keine Anwendung
1. auf Fischleder;
2. auf Waren, die ausgeführt oder für eine Export- kollektion verwendet werden; der Verkauf im Big ist nur mit Genehmigung der Reichsstelle zulässig.
Werbeartikel, die zur unentgeltlichen Abgabe im Ausland bestimmt sind, gelten nicht als Waren, die ausgeführt werden.“
Art. [I Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1940 in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1940. - | Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschast. Steißt.
Bekanntmachung Ir. 9 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbrauther) j vom 18. Mai 1940.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchführungs- verordnung des Sonderbeauftragten J die Spinnstoffwirt- schaft zux Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 269 vom 16. November 1939) und des § 6 der Anordnung BK 9 vom 15, Novembex 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Nx. 269 vom -16, November 1939) wird bekanntgegeben: :
I
Auf den Abschnitt TV der Reichskleiderkarte können
Haushaltsverbraucher Nähmittel mit der Maßgabe beziehen,
dad, die Belieferung exst ab folgenden Zeitpunkten erfolgen arf: ' ab 20. Mai 1940 le die Abschnitte der Reichskleiderkarte ri s und Mädchen (orange und au), ab 15. Juni 1940 für die Abschnitte der Reichskleiderkarte ür Männex, Knaben und Kleinkinder gelb, grün, rosà). ie Gültigkeit dex Abschnitte erlisht mit der Gültigkeit der Reit O d : TT.
eichsfleiderkarte dürfen Nä itiel infundylüatglg Heid senni abgegeben werdèn mit dêr Maßgabe,
Auf Abschnitt 1V dex im Gegenwert von 25 Rþ gen) (Einzelhandels8prei
; A 124 d. PDV. 10. — Verkehrswesen.
daß bei der Abgabe von Nähseide nur die Hälfte des Wertes G den Sonderabschnitt anzurechnen ist.
Berlin, den 18. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. J. V.: Przibilla.
Bekanntmachung.
Die am 17. Mai 1940 ausgegebene Nummer 86 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen. Vom 11. Mai 1940. 2 2
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Reichs- kreditkassen. Vom 15. Mai 1940. Z /
Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den beseßten Gebieten. Vom 15. Mai 1940.
Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Regelung der Abmessungen von Nadelschuittholz und zux Einführung dieser Verordnung im Reichsgau Sudetenland und in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. Mai 1940. .
Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über Reichskreditkassen. Vom 15. Mai 1940.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postversen- Aae 0,03 A für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Post|heckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 18. Mai 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hub ri ch.
Bekanntmachung.
Die am 17. Mai 1940 ausgegebene Nummer 18 des Reichsgeseublatis, Teil II, enthält:
Verordnung über die ae Anwendung einer Dritten P s Sal zum deutsh-rumänishen Niederlassungs-, andels- und Schiffahrtsvertrag. Vom 14. Mai 1940. i
Bekanntmachung über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutsh-türkischen Auslieferungsvertrags auf die Reichsgaue der Ostmark. Vom 8. Mai 1940.
Umfang: 1 Bogeu. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postversen- dungsgebühren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 18. Mai 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.
Iichtamtliches.
Deutsches Reich.
. Nummer 20 des Ministerialblatis des Reihs- und Preußischeu Ministeriums des JFunern (herausgegeben vom Reichsministerium des Junern) vom 15. Mai 1940 hat folgenden Fnhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 6.5. 40, Fernshreibanshluß d. RMdFJF. — NRdErl. 6. 5. 40, Zuständigkeit auf d. Gebiete d. Reichsbauverw. in d. Reichsgauen d. Ostmark. — RdErl. 7. 5. 40, Kündig. v. Ruhestandsbeamien, die auf Privatdienstvertrag be- schäftigt sind. — RdErl. 8. 5. 40, Zusammenarbeit d. Behörden d. allgem. u. inn. Verw. mit d. Sicherheitsdienst d. RF#. — Kom - munalverbände. RdErl. 6. 4. 40, Hauszinssteuer. — RdErl. 6. 5. 40, Verlängerg. d. Geltungsdauer d. IV. Ausf.-Anw. z. EinfGRealStG. — RdErl. 8. 5. 40, Gewerbesteuer d. SA.-Musik- züge. — RdErl. 8. 5. 40, Säumniszushlag. — RdErl. 8. 5. 40, ans d. Gemeinden u. GV. — RdErul, 8. 5. 40, Sewerbesteuerausgleih zwishen Wohngemeinden u. Betriebs- een hier Steuerausnußg. — Polizeiverwaltung. Erl. 30. 4. 40, Erklärg. v. Nordseeinseln z. Sicherungsbereichen. — RdEr!. 8. 5. 40, Zusammenarbeit d. Behörden d. allgem. u. inn. Verw. mit d. Sicherheitsdienst d. RFH. — RdEL[. 9. 5. 40, Meldg. d. rückgeführt. Personen an d. Zentralauskunftstelle. Melderechtl. Behandlg. d. Angeh. d. Protekt. Böhmen u. Mähren. — RdErl. 6. 5. 40, Gemeindepol. — RdErl. 8. 5. 40, ee“ Rb bei d. staatl. Pol.-Verw. — RdErl. 6. 5. 40, Kassen- u. Buchführg. f. d. zivil. Luftshuß. — RdErl. 7. 5. 40, Geldaustaushverfahren. — RdErl. 7. 5. 40, Gewerbesteuer d. Musikkorps d. unif. OrdnPol. — RdELI. 7. 5. 40, Zulassg. v. Beamten d. staatl. mittl. Pol.-Verio.- Dienstes ¿z. Vorbereitungsdienst f. d. gen. Laufbahn. — RdErl. 8. 5. 40, BDA. d. Pol.-Assist. — RdErl. 10. 5. 40, Fürsorge f. Ee Familien d. ange d. unif. OrdnPol. — RdErl. 7. 5. 40, Anzugbest. d. Pol. — RdErl. 7. 5. 40, Voraussichtl. Kosten- bedarf f. allgemeinbild. Unterriht u. weltanshaul. Schulg. — RdEUl. 8. 5. 40, Beschaffg. v. Waren aus Spinnstoffen f. Beklei- dungs- u. Ausrüstungsstücke d. Pol. — RdErl. 10. 5. 40, E a digkeitsmesser d. N hs . — RdErl. 6.5. 40, Nahschub an Beleuchtungsbatterien f. FS Ä. u. Feuerw. — RdErl. 9. 5. 40, S u. Ende d. Verdunkelg. — RdErl. 9. 5. 40, Geschäftsverein- fahg. im Pol.-Sanitätswesen. — RdErl. 9. 5. 40, Erläuterg. d. i ) RdErl. 7. 5. 40, intxag. v. Strafen in d. Führershein wegen Verleßg. d. Ver- kehr8vorshx. — Wehrangelegenheiten. Familien- unterhalt. RdErl. 6.5. 40, Fnanspruchnahme v. Wohnraum int linksrhein. Gebiet. — RdEL!1. 7. 5. 40, Fürsorge u. Versorg. d. #-Pol.-Division. — RdErl. 8. 5. 40, PersonenshädenVO.; Anwen- dung d. Einsaßfürsorge- u. -versorgungsges. auf Arbeitskräfte d. Generalinsp. f. d. Dt. Straßenwesen. — RdErl. 9. 5. 40, Vorsch. auf Schäden an landwirtschaftl. Vorräten u. an d. Ernte d. E 1939 im freigemacht. Gebiet. — Volks8gesundheit.
dErl. 6. 5. 40, Personalbogen f. Hilfs\{hüler. — RdErl. 10. 5. 40, “ Einziehg. d. Gebühren 'd. Gutachteraus\{ch. im Verwaltungs- zwangsverfahren. — RdErl. 7. 5.40, Rattenbekämpfg. — Ueber- tragb. Krankh. d. 14. Woche. — Veterinärverwaltung.
»„OLeistungssteigerung im Kriege.“ BetriebSwissenschaftliche Tagung des VDZ.
Mit dem Thema „Leistungssteigerung im Kriege“ veranstaltet der Verein Deutsher Fngenieure gegenwärtig in Berlin seine 10. Betriebswissenschaftlihe Tagung. Zur Eröffnung der zwei- tägigen Vortragsfolge Uh Prof. Dr.-JFng. H. O p1
f L sih schon seit vielen Fahren, besonders lebhaft aber seit der Zerkündung des Vierjahresplanes, mit diesen Problemen beschäf- eat Mit dex Erhöhung der A Sten waren Steigerungen der velanibon und auth dexr Wärmebeanspruchung verknüpft, denen man nux A fonstruktive Maßnahmen und
wohl dem Konstrukteur als auch dem Betrieb8ingenieurx stehen E Unterlagen für den Oa und wirtschaftlichen Ein- aß der neuen Stoffe zur Verfügung. Auf dem Gebiete der Lager- metalle sind nicht nux Einsparungen an devisenbelasteten Roh- Follen S sondern es lassen iy, insbesondere durch Anwen- ung von Konstruktionen mit Stüßsch
Lagerbelastungen und dex Geschwindigkeiten untér
Verringerutig des Lagerspieles erreichen. Bei der der K erba ressio è #
t i b, Aachen, über „Erforshung und Einsaß neuer Werkstoffe“. Die Forschung
Verwendun elne venn Werkstoffe gerecht werden konnte. So-
yschalen, Steigerungen dex leichzeitiger
RdErl. 6. 5. 40, Ausbau u. Neubau v. Tierkörperbeseitigungsanst. — RdErl. 7. 5. 40, Fmpfgn. gegen Maul- u. Klauenseuche. — RdErl. 7. 5. 40, Pferdeshlahtgn. — RdErl. 7. 5. 40, Wehrdienst d. Fleishbeshautierärzte, Fleishbeschauer u. Trichinenschhauer. — Verschiedenes. Handschriftl. Verichtign. — Neuerscheis nungen.—Stellenausschreibungen v. Gemeindes beamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heys manns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlih 1,85 RAÆ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,49 li Æ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Nummer 14 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Mai 1940 hat folgenden Fuhalt: Tell L II. Arbeitseinsas, Arbeitsbeshaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß zur Durchführung des Erlasses über Kurzarbeiterunterstüßung vom 24. Fanuar 19240. Vom 29. April 1940. — Erlaß über die Barleisturgen der Krankenver- fiherung bei Kuxzarbeit. Vom 3. Mai 1940. — Betr.: Unter- stüßung für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte, die bisher selb- ständig ein Gewerbe ausgeübt haben. — Erlaß über den Verzicht auf Befreiungsanzeigen bei geringfügigen Beschäftigungen. Vom 8. Mai 1940. — Neuabgrenzung der Arbeitsamtsbezirke Potsdam und Teltow. — V. Siedlungswesen, Wohnungs- wesen und Städtebau. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Einführung der Bausparkassengeseßgebung
in der Ostmark. Vom 5. April 1940. — Verordnung über die Einführung von Vorschriften des Gemeindekreditrehts in den eins-
gegliederten Ostgebieten. Vom 22. April 1940. — Betr.: Baus polizeilihe Maßnahmen zur Einsparung von Baustoffen; hier: baustoffliche Prüfung und Zusammenarbeirc mit den Arbeitss ämtern. — Betr.: Standficherheit fliegender Bauten. — Betr.+ Erste und Zweite Ausführungsbestimmungen zu § 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Luftschußgeseß, und zwar Shußs raumbestimmungen vom 4. Mai 1937 und Sonderbaubestimmuns gen vom 2. September 1939. — Verordnung über die Neugestal- tung der Stadt Düsseldorf. Vom 3. Mai 1940. — Verordnung über die Neugestaltung der Stadt Köln. Von: 3. Mai 1940. — Verordnung über die Neugestaltung der Stadt Salzburg. Vom 6. Mai 1940. — Betr.: Förderung des Baues von Heuers lings- und Werkwohnungen sowie von Eigenheimen für ländliche Arbeiter und Handwerker. Dritte Durchführungsverordnung vom 30. März 1940. — Erste bis Neunte Anordnung über die Neus gestaltung der. Hansestadt Hamburg. — Preußen. Einunds dreißigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 6. Mat 1940. — Betr.: Bauverwaltung; hier: Behandlung von Abbruchs vorhaben der Nationalsozialistishen Bewegung. — Betr.: Baus wirtschaft; hier: Bausperre. — Betr.: Ausdehnung der Wirts \{haftsplanung der NSDAP., ihrer Gliederungen und ans geschlossenen Verbände auf die neuen Ostgebiete. — Personal- nachrichten.
Sünausafi ute LBisserf Hafi.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 19. bis 27, Mai.
Staatsoper.
Sonntag, den 19. Mai. Jn der’ Neueinstudierung: Sizilias
e Vesper. Musikal. Leitung: Schüler. Beginnt
2 r.
Moutag, den 20. Mai. Jun der Neuinszenierung: Ero dex Schelm. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 21. Mai, Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, den 22. Mai. Tannhäuser. Schüler. Beginn: 19 Uhr.
Dounerstag, den 23. Mai. La Traviata.
__ Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 24. Mai. La Dama Boba. «äger. Beginn: 20 Uhr.
Sounabend, den 25. Mai. Fn der Neuinszenierung: Donna Diana. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 26. Mai. Cavalleria rusticana/Ba»s jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Montag, deu 27. Mai. Zar und Zimmernmann. Musikal.
Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus. Sonntag, den 19. Mai. Cavou r. Beginn: 19 Uhr. Ausverlauft. Montag, den 20. Mai. Dantons Tod. Beginn: 29 Uhr. Dienstag, den 21. Mai. Cavour. Beginn: 194 Uhr. Mittwoch, den 22. Mai. Cavour. Beginn: 1914 Uhr. Dounerstag, den 23. Mai. Fiesco. S: 19 UdHr. Freitag, den 24. Mai. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 25. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Sonutag, den 26. Mai. Cavour. Beginn: 1914 Uhr. Montag, den 27. Mai. Dantons Tod. Beginn: 20 Uhr.
Kleines Haus.
Sonntag, den 19. Mai. Der Lodckruf. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 20. Mai. Götter auf Urlaub. - Beginnt
20 Uhr. Dienstag, den 21. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 22. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 23. Mai. Götter auf Urlaub. Beginnt
20 Uhr.
Bohème. Musifal. Leitungz Musikal. Leitungt
Musikal. Leitungt
Freitag, den 24. Mai. Traumulus. Beginn: 20 Uhr.
onnabend, den 25. Mai.
Sonntag, den 26. Mai.
Montag, den 27. Mai. 20 Uhr.
Liebe8briefe. Beginn: 20 Uhr. Dev Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Götter auf Urlaub. Beginn:
Wirtischafistceil.
Werkstoffeigeushaften notwendig, um zur richtigen konstruktiven Gestaltung und zur NEGLe Rg der Anivendungsgebiete zu ge- langen. Auf dem Gebiete dexr Gleitführungen, Zahnräder, Schneckenräder und Spindelmuttern können für die einzelnen Typen der Kunstharzpreßstoffe zahlenmäßige Unterlagen fux die zulässigen Le E unter werkstattgerehten Bedingungen ermittelt werden. Auf dem Gebiete der erfzeug-Baustofe at sid gezeigt, daß ‘bei zweckentsprehender Behandlung der niedrig egierten Stähle in vielen Fallen sogar eine Leistungssteigerung möglich ist. Einsparungen sind auch durch richtige zweckent- [preWende Bearbeitung der ere, Us Die Hilfsstoffe bei er Bearbeitung bedürfen einer sorgfältigen Beachtung. Aus den Grundstoffen der Schleifscheibenfabrikation werden z. Z.. gesinterte s e entwickelt, die bei der Bearbeitung von Kunststoffen und O tmetalton die Werkzeugstähle erseßen reh
Der erste Tag dex Tagung brachte fernex einen Vortrag von Direktor K. Hegner, Berlin, über „Gerehte Arbeitsbewertung““. Jm weiteren Verlauf der Vortragsreihe werden noch die Themen „Einfluß der Passungen auf die Gestaltung“, „Planmäßige Jn I TURE von Werkzeugen“, „Leistungssteigerung in der [p l osen B „Das Beschaffungswesen des Jndustriebetriebes' „Die heutige Kostenrechnung des industriellen Betriebes“ jowt
nwendung eine Berücksichtigung der typischen
„Gegenwartsaufgaben zur industriellen Buchführung und Kosten] rechnung“ behandel# ai