1940 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Minchen. [8683] „Der Güternahverkehr“\ Ve- zirksägenossenschaft München des deutschen Fuhr- und F&raftfahr- gewerbes, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Siy München. Geänderte Firma: „Der Güternahverkehr“‘/, Arbeits- gemeinschaft des Deutschen Fuhr- und Kraftfahrgewerbes Bezirk VII eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht. München, den 15, Mai 1940, Amtsgericht.

Müinchen., [8684] Edeka Großhandel Garmisch- Partenkirchen eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, Siß Garmisch-Partenkirchen. Ziffer 3 des Gegenstandes des Unter- nehmens erhält nun folgenden Wort- laut: Förderung, Erhaltung und Schaf- fung gesunder, selbständiger Existenzen im Kolonialwaren- und Lebensmittel- einzelhandel und Sicherung ihrer Lei- stungsfähigkeit im Dienste an der Käuferschaft. München, 18. Mai 1940, Amtsgericht.

Neutitschein. [8685] Genossenschaftsregister - Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 14, Mai 1940, Veränderung:

Gn.-R. IX 164 Obtanská záloëna registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung in Seitendorf bei Neutitschein. :

Durch Beschluß der außerordentlichen . Vollversammlung vom 10. März 1940 wurde die Genossenschaft aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Liquida- toren: Franz Kyselÿ, Franz Geryk und Josef Cernxÿ, alle in Seitendorf b. N.

Neutitschein. Ï [8686] Genossenschastsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutiischein, den 14. Mai 1940. Veränderung:

Gn.-R. I 156 Spar- und Dar- lehenskasse für Zauchtel und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe- \{chränkter Hastung in Zauhtel, Ger.- Bez. Fulnek. Die Genossenschaft beruht jeßt auch auf den durxh Beschluß der Generalversammlung vom 5. Mai 1940 im § 55 (Geschäftsanteile) auf Grund der Umstellungsverordnung vom 9. Fe- bruar 1939 geanderten Statuten.

Neutitschein. Í [8687] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 15. Mai 1940. Veränderung:

Gn:-R. I 261 Spar- und Dar- lehenskasse, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haftung in Gerls- dorf, Ger.-Bez. Fulnek. Die Genossen- schaft beruht jeßt auch auf den durch Beschluß der Vollversammlung vom 12. Mai 1940 im § 55 (Erhöhung der Geschäftsanteile) auf Grund der Um- stellungsverordnung vom 9, Februar

1939 geänderten Statuten.

Nürnberg. i [8964] Genossenschaftsregister.

Gen.-R. 1/29 Shwabach 15. V. 40 a) Spar- und Darlehens3kassen-Verein Gustenfelden-Kottensdorf e. G. m. u. H. in Kottensdorf und

Gen.-R. 1/53 Shwabach 15. V. 40 b) Spar- und Darlehenskassenverein Volkersgau e. G. m. u. H. in Volkersgau.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung des Spar- und Dárlehenskassen- verein Volkersgau e. G. m. u. H. in Vol- fersgau vom 30. April 1940 und des Spar- und Darlehenskassen - Verein Gustenfelden-Kottensdoxf e. G. m. u. H. in Kottensdorf vom 21. April 1940 sowie des Vershmelzungsvertrages vom 30. April/3. Mai 1940 hat sih erst- genannte Genossenschaft mit der Lett- genannten vershmolzen; sie ist dadurch aufgelöst.

Nürnberg, den 17. Mai 1940.

Amtsgericht Registergericht.

Oppenheim. [8688] Bekanntmachung.

Fn unser Genossenschaft3register wurde bei dem Landwirtschaftlihen Consum- verein e. G. m. u. H. in Dalheim ein- getragen:

Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: Bäuerlihe Warengenossen- haft eingetragene Genossenschaft mit unbeschränktec Haftpfliht in Dalheim, Kreis Mainz. /

Oppenheim, den 10. Mai 1940.

Amtsgericht.

Querfurt. [8689] Bekanntmachung.

Jn das Genossenschaftsregister Nr. 18, betr. das Elektrizitätswerk Kreis Quer- 2 e. G. m. b. H. in Querfurt, ist olgendes eingetragen twoorden:

Die E ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Mai 1940 aufgelöst, Liquidatoren sind a) Bauer Walter Lautenschläger in Sarnstädt; b) Bauer Karl Noth in Gatterstädt, e) Landwirt Wilhelm Koch

Rottweil a. N [8690]

Genossenschaftsregister wurde am 15. Mai 1940 bei der Firma Häute- & Fettverwertung Schwenningen a. N., eingetr. Gen. m. b. H., Sig in Shhwen- ningen a. N., eingetragen:

14. April 1940 wurde die Fortseßung der freiwillig aufgelösten Genossen-

schaft beschlossen.

Si gmari ngen, [8693]

ist heute bei der. Dreschgenossenschaft Ostrah e. G. m. b. H. in Ostrah fol- gendes eingetragen worden: Die Saßung wurde durch. Generalversammlungs- beschluß geändert. Gegenstand des Unternehmens is der gemeinschaftliche Betrieb der Drescharbeiten mittels eines Elektromotors.

Sigmaringen. [8694]

Landwirtschaftsbank Ostrach, e. G. m b. H. in Ostrach, ist heute et worden: Durch Beschluß der General- versammlung vom 14. 4. 1940 wurde die Firma in „Volksbank Ostrach,“ einge- tragene Genossenshaft mit beschränkter Haftyfliht in Ostrah“, abgeändert.

Stuttgart. 8695]

hausen eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hastpfliht, Siy Stuttgart- Zuffenhausen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 15. April 1940 ist § 1 der Sayung geändert. Wortlaut der Firma dex Genossenschaft nunmehr: Volksbank Zuffenhausen ein- geiragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht.

gart, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hafipfliht, Siy Stuttgart: Die Genossenschaft hat sich als über- nehmende Genossenshaft mit der Stuttgarte" Wohnstättenbaugenossen- schaft gemeinnützige Bougenossenschaft, cingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Haftpfliht, Sig Stuttgart, verschmolzen auf Grund des durch Be- {luß ihrer Generalversammlung am 90. Februar 1940 und durch Beschlüsse der Generalversammlung der aufge- lösten Genossenschaft am 18. April 1940 und 9. Mai 1940 genehmigten Verschmelzungsvertrags vom 22. Ja- nuar 1940.

schaft, gemeinnüßzige Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpfliht, Siy Stuttgart: Die Genossenschaft hat sich mit der Ge- nossenschaft unter der Firma Bau- und Heimstättenverein Stuttgart ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht, Siy Stuttgart über- nehmende Genossenshaft vershmol- zen auf Grund des durch Beschlüsse ihrer Generalversammlungen vom 18. April 1940 vnd 9. Mai 1940 und durch Beschluß der Generalversamm- lung der übernehmenden Genossen- haft vom 20. Februar 1940 genceh- migten Verschmelzungsvertrags- vom 99. Januar 1940. Firma erloschen.

warenhändler Württembergs, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Siy Stuttgart: Durh Be- {luß der Generalversammlung vom 98. April 1940 is die Saßung durh- greifend * geändert und neu gefaßt. Wortlaut dexr Firma nunmehr: Ge Ka We - Kolonialwaren-Großhandel eingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Haftpfliht. Gegenstand des Unternehmens jeßt: Einkauf von Kolo- nialwaren und verwandten Artikeln und deren Abgabe an die Mitglieder zwecks Förderung deren Wirtschaft im Sinne der Leistungssteigerung gegen- über dem Verbraucher unter dem der Genossenschaft geshüßten Warenzeichen Ge Ka We. Der Geschäftsbetrieb be- schränkt sich niht auf den Kreis der Mitglieder.

Tilsít. [8696] heute bei der unter Nr. 60 eingetragenen kassenverein, eingetragene Genossenschaft

kishken, folgendes eingetragen worden:

in Farnstädt. Querfurt, den 16. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

| Amt3gerichht Tilsit, den 8. Mai 1940.

Yentralhandelsregisterbeilage zum Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1940. &. S

Amtsgericht Rottweil a. N. Jus

Fn der Generalversammlung vom

Jn das Genossenschaftsregister Nr. 24

Sigmaringen, den 17. Mai 1940. as Amtsgericht.

Jm Gen.-Reg. 25, betr. Gewerbe- und

ngetragen

Sigmaringen, den 17. Mai 1940. Das Amtsgericht.

Amtsgericht Stuttgart. Genossenschastsregistereinträge vom 18. Mai 1940. Gewerbe- und Handelsbank Zuffen-

Bau- und Heimstättenverein Stutt-

Stuttgarter Wohnstättenbaugenossen-

Großeinkaufsverein der Kolonial-

Jn unser Genossenschaftsregister ist Genossenschaft Nattkishker Darlehns- mit unbeschränkter Haftpflicht in Natt-

Nach dem Beschluß der Generalver- sammlung vom 30. Angust 1939 lautet die Firma jest: Raiffeisenkasse Natt- kishken, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Gleichzeitig ist ein neues Statut angenommen wor- den. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Dar- lehnsfasse: 1. zur Pflege des Geld- und

Kreditverkehrs und zur Förderung des

Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be-

darfsartikel und Absay landwirtschaft-

licher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der

Maschinenbenußzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf

den Kreis ihrer Mitglieder.

Vlotho. \8697]

bei der Volksbank Vlotho e. G. m. b. H. in Vlotho (Nr. 5 des Registers) heute folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom Z. Mai 1940 ist der § 40 des Statuts wie folgt geändert worden: „Kredit darf nur an Mitglieder der „Genossen- haft gewährt werden, und zwar im allgemeinen nur gegen ausreichende Sicherstellung.“ Vlotho, den 15. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

WilheImshaven. [8965] Genossenschaftsregister Amtsgericht Wilhelmshaven.

Nr. 34 Handwerker-Baugenossenschaft der Jadestädte e. G. m. b. H. in Wil-

helmshaven. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 11. April 1940 ist die Sazung eändert. § 3 erhält folgenden Zusaß: Juden 5 der ersten Verordnung zum Bürgergesey vom 14. November 1935, Reichsgeseßblatt T Seite 1333) können die Mitgliedschaft niht erwerben. Znaim. [8966] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Znaim, Abt. 6/7, den 23. Dezember 1939. Aenderung: Dr IX 54. Bei der Genossenschaft Ceská záloéna r. G. m. b. H., Unter- Themenau, wurde folgende Aenderung eingetragen: 1. Liquidation der Ceskà záloëna in Unter-Themenau, r. G. m. b. H, und Eingliederung dexselben in die Spar- und Darlehenskasse, reg. G. m. unbeschr. H. (Beschluß des Kreis- wirtschaftsberaters der N. S. D. A. P. in Nikolsburg vom 15. 12. 1939). 9 Kommissarisher Liquidator: Rudolf Pektor, Unter-Themenau, Pestalozzi- gasse 661, seit 10. 6. 1939.

Znaim. [8967] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Znaim, Abt. 6/7, den 22. März 1940. Löschung: -

Dr VII 119. Bei der Genossenschaft Allgemeine Volkskreditanstalt registrierte Genossenschaft mit beshränkter Hastung, Prag, Zweiganstalt Mißliß, wurde fol- gende Aenderung eingetragen: 1. Die Genossenschaft hat M infolge Be- \{chlusses der Hauptversammlung vom 30. 7. 1939 aufgelöst und is in Liqui- dation getreten. 2. Die Ligquidations- firma lautet: „Allgemeine Volkskredit- anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Zweiganstalt Mißliß“. 3. Liquidatoren find: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, Josef Pulz, Direktor, Reichenberg, Dr.-Bayer-Straße 27, Dr. Otto Rösler, Direktor-Stellv., Reichenberg, Ruppers8- dorfer Straße 24. 4. Zur Vertretung sind berechtigt je zwei Liquidatoren ge- meinsam und werden dieselben die Firma in der Weise zeichnen, daß zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre Unterschrift beiseßen. 5. Die Kollektiv- vrokura der Herren Dr. Gustav Fohn, Anton Krebs und Otto Grolig wird “osóscht. 6. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird gelöscht. 7. Der Vollzug im Register für Genossen- schaften des Kreishandelsgerihts, Prag, als Register . der Hauptniederlassung, erfolgte auf Grund des Beschlusses dieses Gerichtes vom 6. 2. 1940, Dr

XXIX 75 256.

Znaim. [8968] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Znaim, Abt. 6/7, den 22. März 1940, Aenderung:

Dr VI 141. -Bei der Genossenschaft „Allgemeine Volkskreditanstalt, regi- strierte Genossenschaft m. b. H.,, Prag, Zweiganstalt Znaim“, wurde folgende Aenderung eingetragen: 1. Die Ge- nossenschaft hat“ sih infolge Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. 7, 1939 aufgelöst und is in Liquidation ge- treten. 2. Die Liquidationsfirma lautet: Allgemeine Volkskreditanstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Hoftung, in Liquidation, Ziveiganstalt Znaim. 3. Liquidatoren sind: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, Josef Pulz, Direktor, Reichenberg, Dr.-Bayer-Straße 27, Dr. Otto Röslex, Direktor-Stellv., Reichen- berg, Ruppersdorfer Straße 24. 4. Zur Vertretung sind berechtigt je zwei Liqui- datoren gemeinsam und werden dieselben die Firma in der Weise zeichnen, daß zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten

Unterschrift beisegen. 5. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird ge-

Register der Hauptniederlassung, erfolgte 75 266.

Znaim, [8969] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Znaim, Abt. 6/7, den 22. März 1940.

Jn unser Genossenschaftsregister ist folg

Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre

löscht. 6. Die Kolleftivvrokura der Herren Dr. Gustav Fohn, Anton Krebs und Otto Grolig wird gelöscht. 7. Der Vollzug im Register für Genossenschaf- ten des Kreishändelsgerihts Prag, als

auf Grund des Beschlusses dieses Ge- rihtes vom 6. Februar 1940. Dr XXIX

Prag, Zweiganstalt Nikolsburg, wurde olgende Aenderung eingetragen: 1. Die Genossenschaft hat fd infolge Be- \hlusses der Hauptversammlung vom 30. 7. 1939 aufgelöst und ist in Liqui- dation getreten. 2. Die Liguidations- firma lautet: „Allgemeine olfsfredit- anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Zweiganstalt Nifolsburg“. 3. Liqui- datoren sind: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, «Josef Pulz, Direktor in Rei- chenberg, Dr. Bayr-Straße 27, Dr. Otto Rösler, Direktorstellv., Reichenberg, Ruppersdorfer Straße 24. 4. Zur Ver- tretung berechtigt sind je zwei Liqui- datoren gemeinsam und werden dieselben die Firma in der Weise zeichnen, da zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre Unterschrift beiseßen. 5. Die Kollektiv- prokura der Herren Dr. Gustav John, Anton Krebs und Otto Grolig wird gelösht. 6. Der Vollzug im ? egister für Genossenshaften des Kreishandels- gerihtes Prag, als Register der Haupt- niederlassung, erfolgte auf Grund des Beschlusses dieses Gerichtes vom 6. 2. 1940 DR XXIX 75 256. 7. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird gelöscht.

Znaim. [8970]

Genossenschaftsregister

Amtsgeriht Znaim, Abt. 6/7,

den 18. April 1940.

Beabsichtigte Löschung: Dr VI 23 Bei der Genossenschaft Landwirtschaftlihe Wohnungs-Vermiet- Spar- und Baugenossenschaft Grußbach- Schönau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, wird eingetragen: Auf Grund der Bestimmungen des 82 in Anwendung des § 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellshaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934, R.-G.-Bl. I Seite 114, kfundgemaht im Gesepblatt für das Land Oesterreih vom 25. 2. 1939 Nr. 86, ist die amtswegige Löschung *der Ge- nossenshaft „Landwirtschaftliche Woh- nungs-Vermiet-Spar- und Baugenossen- haft Grußbah-Schönau, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung“ (thehisch: „Hoepodárské nájemni úsporné a stavebni drusëto Hruëo- vani nad Jev.-Sanov“), in Auss\iht genommen. Zur Geltendmachung eines allfälligen Widerspruches beim gefertig- ten Registergeriht wird eine Frist von drei Monaten, beginnend mit 1. Mai 1940, bestimmt.

Zweibrücken. (8698] Genossenschaftsregister. : Spar- und Darlehnskassen - Verein e. G. m. u. H, Siy Linden, Saarpfalz. Durh Beschluß der Generalversamm- sung vom 14. Juni 1939 wurde die Auflösung der Genossenschaft beschlossen. Kaiserslautern, den 16. Mai 1940. Amtsgericht Zweibrücken, z. Zt. in Kaiserslautern.

Zwickau, Sachsen. , [899] Jn das Génossenschaftsregister ist in Nr. 15, betr. Volksbank Zwickau, ein-

ter Haftpflicht in Zwickau, eingetragen

worden: Durch Beschluß der General-

versammlung vom 14. März 1939 ist

die Saßung in § 32 Abs. 1 Say 1 wie

folgt geändert: Die Haftsumme wird

auf einhundert Reichsmark lge lest. Amtsgeriht Zwickau (Sachs.),

den 15. Mai 1940.

5. Musterregister.

Mannheim. {8701 Musterregistereintrag in Band I O.-Z. 322. Firma Rheinishe Gummis- und Celluloid-Fabrik, Mannheim-Neckar- Ge L A E i Vier uppenkopf, Fabr.-Nr. 17 uster für erti Erzeugnisse, Schuyfrist 15 Jahre, angemeldet am 6. Mai 1940. Amtsgericht, F.-G. 3 b, Mannheim.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Blankenburg, Harz. [9118]

Ueber den Nachlaß der am 6. Dezem- ber 1939 in L a. H. verstor- benen Ehefrau Marie Schneider geb. Goey wird heute, am 18. Mai 1940, 114 Uhr, das Konkursverfahren er-

ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Juni 1940 bei dem Gericht anzumelden, Termin am 18. 6. 140, 11 Uhr. | Blankenburg a. H., den 16. Mai 1940, Amtsgericht.

Breslau. Jute

Veberx den Nachlaß der am 7. August 1939 in Agra bei Lugano verstorbenen, zuleßt in Breslau, Gustav-Langner- Straße 25, wohnhaft gewesenen Jlse (Else) Schumacher, JFnh, des Herren-

getragene Genossenschaft mit beshränk- þ-

öffnet, da der Nachlaß überschuldet ist und der Nachlaßpfleger die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt hat. Dec Rechtsanwalt Binder in Blanken- burg a, H. wird zum Konkursverwalter

Konkursverfahren eröffnet worden.

Konkursverwalter: Kaufmann Br

nand Meinow in Breslau, alm=- straße 35. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließli den 15. Juni 1940. Gläubigerver- sammlung zur Beschlußfassung über a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigeraus- schusses, c) die Hinterlegungsstelle für Konkursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die, sonstigen Gegen- stände des § 132 der Möntupeerouung am 21. Juni 1940 um 9,30 Uhr un Prüfungstermin am 28. Juni 1940 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Bres-

ß lau, Museumstraße Nr. 9, Zimmer

Nr. 442 im 11. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis 19. Juni 1940 inschließlich. (42 N 4/40.) Breslau, den 18. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

Greussen. i [9120] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Witwe Jda Kaiser geb. Rüdiger in Greußen, R haberin der Firma August Kaiser, «ÿn- stallations- und Radiogeschäft in Greu- hen, wird heute, am 20. Mai 1940, vor- mittags 11,15 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet, da Zahlungsunfähig- keit vorliegt. Der Bücherrevisor Wil» helm Krüger in Greußen wird zum Konkursverwalter . ernannt, Konkurs. forderungen sind bis zum 20. August 1940 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei- behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- \{husses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezei» neten Gegenstände und zur Prüfun der angemeldeten Forderungen n Dienstag, den 3, September 1940, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gerihte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon- kursmasse gehörige Sache im Besiß haben oder zur Konkursmasse etwas shuldig sind, wird aufgegeben, niht an die Gemeinschuldnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befrie- digung in Anspruch nehmen, dem Kon- kursverwalter bis zum 20. August 1940 Anzeige zu machen..

Greußen, den 20. Mai 1940.

Amtsgericht.

Diiaseldorf.- 9121] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Hans Schnell, Allein- inhaber ‘einer Tabakwarenhandlung in Düsseldorf, Duisburger Straße 120, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Düsseldorf, den 16. Mai 1940. Amtsgericht. Abt. 8,

Erxleben. [9122] Veschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Rittergutsbe- sivers Max Görlih in Marienborn, jeßt Dresden, wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Erxleben, den 20. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

Falkenstein, Vogtl. 9123] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Süßwarenhändlers Hans Alfred Pfeifer in Ellefeld, jeßt in Halle a, S., wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge- hoben. Amtsgericht Falkenstgin, 17. Mai 1940,

Gogolin, [9124] Fn dem Konkursverfahren der Firma Modehaus A. Ochmann —- Inh. Anastasia Ochmann in Go- golin, O. Schl., soll die Schlußver- teilung erfolgen. Der verfügba»e Moassenbestand beträgt 1060,07 NM, wozu die aufgelaufenen Zinsen treten. Dagegen gehen ab: das Honorar und die Auslagen des Konkursverwalte1s sowie die restlihen Gerichtskosten. Zu berücksihtigen sind 357,48 NAÆM bevor- rehtigte und 7606,11 N Æ nicht bevor» rehtigte Forderungen. Das Schlußver- zeihnis liegt zux Einsicht für die Be- teiligten auf der Geschäftsstelle -des Amtsgerichts zu Krappiß, O. Schl., au. Gogolin, O. Schl., den 20, Mai 1940, Der Konkursverwalter: Heinrich Czock.

Mühldorf. [9125]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Drogisten ‘Hans Geißler, früher in Mühldorf, nun beî der Wehrmacht, wurde Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, den 12. Juni 1940, nahm. 15 Uhr, Sibungssaal, Zx. 9. Tagesordnung: Beschlußfassung über einen Zwangsvergleihsvorshlag des Gemeinschuldners und Prüfung der nahträglich angemeldeten Forderungen. Der Vergleichsvorshlag des Gemein- huldners ist zur Einsicht der. Beteilig- ten auf der Geschäftsstelle des Konkurs- gerichts niedergelegt.

Mühldorf, den 20, Mai 1940.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Löschung: Dr VII 109 Bei der Genossenshaft | artitelgej Ges Jlse Schumacher,

Allgemeine Volkskreditanstalt, registrierte Breslau, Ohlauer Straße 76/77, ist Genossenschaft mit beshränkter Hastung, | am 18, M

ai 1940 um 18,45 Uhr das

Mühldorf. Konkursgericht,

Deutscher Reichsanzeiger

Preußische

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen. j

Erste - Aenderung der Bekanntmachung über die Umlegungs3- behörden und ihre Dienstbezirke in den Reichsgauen O tmark.

Anordnung über dié Lohnverarbeitung von inländisher Schaf- wolle in den Reichsgauen der Ostmatk und in einigen Gebiets- teilen des bayerischen Alpenlandes. Vom 24. Mai 1940.

Anordnung über den Erwerb von Strickgarn gegen abgelieferte inländishe Schafwolle. Vom 24. Mai 1940. l

I

Amtliches.

Deutsches Reich. Führer hat das Beglaubigungsschreiben des

- Königlih Ftalienishen Botschafters Dino Alfieri am 18. Mai 1940 im Führerhauptquartier entgegengenommen.

N

Der Führer hat den Generalkonsul Ferdinand Seiler zum Generalkonsul des Reichs in Fstanbul ernannt.

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 15. Februar 1939 S scher Reichsanzeiger Nx. 41 vom 17. Februar 1939) beschlag-

Vermögen der ehemaligen deutshen Staats- " Frieda Schiff, geb. Sichel,

angehörigen

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseyes über den Widerruf von Einbürgerungen und die: Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 22. Mai 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: Duckart.

——

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 4. Fuli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 157 vom 11. Fuli 1939) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Eheleute

Karl Heinrichsdorff und

Adele Heinrichsdorff, geb. Heinrichsdorff, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseybl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 22. Mai 1940.

Der Reichsminister des Funnern. J. -A.: Duckart.

Erste Aenderung

der Bekanntmachung über die- Umlegungsbehörden und ihre Dienstbezirke in den Reichsgauen der Ostmark.

Bek. d. RMfEuL. v. 29. April 1940 VIC-11 246 —.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Funi 1937-(Reichsgesebbl. T S. 629) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 28. Februar 1939 (Reichs- gesebbl. 1 S. 379) über die Einführung des Reihsumlegungs- rechts im Lande Oesterreih bestimme ich in Abänderun meiner Bekanntmachung vom 1. August 1939 (LwRMB[.

. Dec bisher" zum Geschäftsbezirk der Agrarbezirks-

behörde in Linz gehörende Kreis Amstetten wird

dem Geschäftsbezirk der Agrarbezirksbehörde in

Wien zugelegt. / |

Salzburg werden zugelégt: A

a) der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrar- bezirksbehörde in Leoben gehörende Kreis Tamsweg,

b) der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrar-

. Dem Geschäftsbezirxk der Agrarbezirksbehörde. in *

bezirksbehörde in Stainah-JFrdning gehörende -

Amtsgerichtsbezirk Radstadt (vom Kreise Bischofshofen). ut chäftsbezirk der Agrarbezirks-

behörde in Stainach-Jrdning - gehörende Amts-

wird dem Geschä iu Gmunden zuge

Die vorstehenden Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. Juni 1940 in Kraft.

Berlin, den 29. April 1940.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jn Vertretung des Staatssekretärs:

Anordnung

von inländisher Schaswolle in k und in einigen Gebietsteilen des bayerischen Alpenländes.

Vom 24. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung. über die Erfassung und den cher Wolle vom 30. Januar 1934 (RGBVI. 1 ng der Verordnung vom 8. Septembéèr 970) sowie der Veror Warenverkehr in der Fassung vom 18. Augu S. 1430) und der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten schaft vom 4. September 1939 (Deut- d Preuß. Staatsanzeiger Nr. 205 vom

über die Lohnverarbeitung den Reichsgauen der Ostmar

Absatz inländis S. 7d) in der F 1937 (RGBl. I

für die Spinnstoffwirt fcher Reichsanzeiger un 4. September 1939) wird angeordnet:

(1) Schafhaltern ist es gesta trieb erzeugten Wolle jährlich bis 5 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist für den Verbrauch im eigenen Haushalt selbst zu verspinnen, zu verweben und zu verstricken oder -im Lohn verarbeiten zu

(1) Diese Anordnung

Mieten er eihsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 3. Oktober 1939) außer Kraft. E

Berlin, den 24. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. Toepfe r.

Reichsnährstandes

und Faserpflanzen. ._ Frhr. von Gumppenberg.

Der Beauftragte des

Anordnung Strickgarn gegen abgelieferte inländische Schafwolle. A n N

Vom 24, Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Evfassung und den

inländischer Wolle vom*.30. Fanuar 193 (Reichs- gesepbl. I S. 78) in der Fassung der Verordnung vom 8. Sep- tember 1937) (Reichsgeseßbl, 1 S. 970) sowie der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 seybl. 1 S. 1430) und der auftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 4. Sep-

über den Erwerb von

gerichtsbezirk Bad-Aussee (vom Melle Gmunden) tsbezirk der Agrar

ezirksbehörde

E über den t 1939 (RGBl. I

ttet, von der in ihrem Be- zu 10 kg Schweißwolle oder

(Rückenwäsche)

(2) Eine anderweitige Verwendung der selbsterzeugten Wolle ist nicht gestattet.

(3) Die über den nah Absay 1 zugela - brau anfallendeny Wollmengen sind unverzüglich den Sam- melstellen der Reichswollverwertung G. m.

ssenen Selbstver-

b. H. abzuliefern.

(1) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An- ordnung durch Angehörige des Reichsnährstandes werden mit Ordnungsstrafen bis zu 10000 k. im Einzelfalle geahndet.

(2) Jm übrigen fallen Zutoiderhandlungen gegen diese Bestimmungen. unter die Strafvorschriften der. Verordnung arenverkehr.

Ñ : tritt am 7. Tage nah der Ver- kfündung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in folgenden Gebieten in Kraft: a) in den-Reichsgauen der Ostmark, b) in den. Gebieten der ba " Kempten/Allgäu, Markt Oberdorf, Schongau, Holzkirchen, Rosenheim, *Traunstein sowie im Landkreis Weilheim Obb. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über. das Verspinnen olle vom 2. Oktober 1939 Cer

yerischen Kreisbauernschaften

31 vom

für inländishe Wolle

nordnung Nr. 1 des

40n183 C

“sind:

tember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 205) wird angeordnet: i ; Le 81

(1) Den Schafhaltern wird bei Ablieferung der in ihrem Betrieb erzeugten Wolle an die Reichswollverwertung G. m. b. §H., Zentrale Berlin W 15, Kurfürstendamm 63, oder deren Sammel- oder Annahmestellen ein Bezugsrecht zum E von Strickgarnen gewährt. Dieses Bezugsrecht ent- pricht

a) bei- der Ablieferung einer Menge von 1 bis. 4 kg

Schweißwolle oder 0,5 bis 2 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist (Rückenwäsche), jeweils einem Strickgarnankaufswert von 3,— A, þb) bei der - Ablieferung weiterer 4 kg Schweißwolle oder 2 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist (Rückenwäsche), jeweils einem Strick-garnankaufswert von 0,50 NAM.

(2) Der Erwerb von: Strickgarn in Ausübung des Be- zugsrechtes darf 500,— H jährlich nicht Übersteigen.

(3) Eine einmalige zusäßlihe Erhöhung des Bezugs- rechtes findet statt, wenn mindestens 50 Schafe zur Errichtung einer neuen Schafherde oder zur Vergrößerung einer be- stehenden Herde neu eingestellt werden, und zwar in Höhe eines Stricégarnankaufswertes von 0,25 NA je 4 kg Schweißwolle oder 2 kg Rückenwäsche für jedes die an- gegebene Mindestgrenze Übersteigende Schaf.

(4) Anträge auf Fnanjpruchnahme dieses zusäßlichen Bezugsrechtes sind über den zuständigen Landesschafzucht- verband an die Reichswollverwertung G, m. b. H. zu richten.

S2

(1) Die Stricgarn-Auslieferung erfolgt durch die Sammel- und Annahmestellen der Reichswollverwertung oder deren Beauftragten auf Antrag des Schafhalters.

(2) Das Strickgarn wird nur in einer Stärke in Grau oder Naturfarben geliefert.

(3) Die Schafhalter, die das Bezugsrecht bs nspruchen, haben bei dem Verkauf der Wolle an die Reihswolkverwertung mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie das Bezugsrecht aus- nußen und in welcher Farbe sie das Strickgarn beziehen wollen. Der Wert der gelieferten Strickgarne wird von dem Bruttoertrag der abgelieferten Wolle durch die Reichswoll- verwextung in Abzug gebracht.

S Bei Ablieferung einer Wollmenge unter 50 kg an die Wollannahmestellen der Reichswollverwertung können die Strickgarne dem Wollablieferer gegen Bezahlung unmittelbar ausgehändigt oder übersandt werden.

(5) Bei Anforderung der jährlichen Mindestménge von Strickgarn im Wert von 3,— KA hat der Schafhalter den Sammel- odex Annahmestellen der Reichswollverwertung seine Kleiderkarte zur Abstempelung vorzulegen. Der An- \spruch auf die Mindestmenge kann jährlih nur einmal er- hoben werden. Alle weiteren abgelieferten Wollmengen werden hinsichtlih des Bezugsrechtes nah den Bestimmungen des Absates (1) b bewertet.

S3 (1) Schafhalter im Sinne der vorliegenden Anordnung

1. Eigentümer, Pächter oder sonstige zur Nußung land- \wirtschaftliher Grundstücke Berechtigte, soweit sie Eigen- tümer von bedar sind, .

2. Wanderschäfer, die auf Pachtweiden Schafe halten,

3. Schäfermeister, Gehilfen und Lehrlinge, soweit sie eigene-Schafe besien und nicht als Deputanten bereits Strick- garn beziehen.

4. Viehhändler und Schlachter, sofern sie über eigene Zuchtschafbestände verfügen. Woll-Lieferungen aus Schlacht- viehbeständen berechtigen niht zum Bezug von Strickgarn.

(2) Das Bezugsrecht zum Erwerb von Strickgarn steht nur dem T bibidet selbst zu. Es ist nicht Ea: und fann nit gepfändet werden. Das gelieferte Garn darf nur von den Familienangehörigen des Schafhalters, die zum eigenen Betrieb gehören, oder der zum etrieb gehörenden Gefolgschaft verbraucht werden. Die entgeltliche oder unent- geltlihe Weitergabe des erworbenen Strickgarnes ist verboten.

x 84 Die Reichswollverwertung ist berechtigt, bei der Werte verrechnung der gelieferten Strickgarne gegen Schweißwolle oder Wolle, die auf dem Rücken -gewaschen il einen Verwal- tungen, der der Zustimmung des Reichskommissars für die Prei ildung bedarf, in Anrechnung zu bringen.

, 85 -

Das Selbstverspinnen, das Verspinnenlassen im Lohn sowie jede andere Be- und Verarbeitung von Wolle aus eigener Erzeugung sind verboten.